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Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?

By admin at 9:36 pm on Thursday, March 12, 2026

Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler (SBL/FWG) kritisiert das Vorgehen der Kreisverwaltung und der Mehrheitsfraktionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zuwege für den Windpark Aupketal scharf. Trotz massiver ökologischer Bedenken und eines ablehnenden Votums des Naturschutzbeirats sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden – unter Umgehung des Kreistags.

Mehrere Mitglieder unserer SBL/FWG-Fraktion haben sich am 9. März 2026 vor Ort im Aupketal ein Bild von der Lage gemacht. Was wir dort vorfanden, ist erschütternd.Das Aupketal ist ein besonders wertvolles FFH- und Naturschutzgebiet. Der Landschaftsplan Arnsberg (Stand 2019) weist das „Waldreservat Moosfelde“ explizit als Waldgebiet von internationaler Bedeutung aus. Schutzzweck ist die Erhaltung eines weitgehend unzerschnittenen Lebensraums für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Zerstörung trotz fehlender Befreiung
Obwohl die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplans noch gar nicht final erteilt wurden, sind die Arbeiten bereits in vollem Gange. Über 100 Laubbäume wurden gefällt, Erdbewegungen vorgenommen und Fahrwege massiv befestigt. Dabei zeigen sich erhebliche Mängel in der Ausführung:

    • Fehlender Gewässerschutz: Es gibt großräumigen Sedimenteintrag in die Bäche. Wirksame Sperren zum Schutz der Wasserläufe fehlen völlig.

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  • Schädigung des Bodens: Eigene Untersuchungen von Schotterhaufen vor Ort ergaben, dass kalkhaltiges Material verwendet wird. Für den dortigen Lößboden ist dies ökologisch völlig ungeeignet und führt zu nachhaltigen Schäden.

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    • Baustaub: Bodenmassen werden ohne jede Befeuchtung abgefahren, was zu einer enormen Staubentwicklung führt.

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Besonders kritisch: Für den Transport der riesigen Rotorblätter („Bladelifter“) sind weitere massive Eingriffe geplant, darunter Begradigungen von jeweils 100 Metern Länge vor und hinter den Brücken über die Aupke.
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Demokratiefeindliches „Eilverfahren“
Die Rolle der Verwaltung in diesem Verfahren ist mehr als fragwürdig. Am 5. Februar 2026 lehnte der Naturschutzbeirat die Befreiungen mit großer Mehrheit ab. Anstatt sich inhaltlich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzten, konstruierte die Verwaltung eine „Eilbedürftigkeit“.
Über eine Ergänzungsvorlage vom 3. März sollte das Votum des Beirats nicht im zuständigen Kreistag am 27. März, sondern bereits am 12. März im Kreisausschuss zurückgewiesen werden. Weder der Umweltausschuss noch die Kreistagsmitglieder wurden aktiv über diese Drucksache informiert. Erst durch die Aufmerksamkeit des Sachkundigen Bürgers der SBL/FWG im Umweltausschuss wurde dieses Hinterzimmer-Verfahren bekannt.

Keine rechtliche Grundlage für Dringlichkeit
Aus Sicht der SBL/FWG sind die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Kreisausschuss eindeutig nicht erfüllt. Eine solche ist rechtlich nur zulässig, wenn die Einberufung des Kreistags zeitlich nicht mehr möglich wäre. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage jedoch beide Gremien noch nicht einberufen waren und für beide identische Fristen gelten, hätte der Kreistag ordnungsgemäß beteiligt werden können.
Aktuelle Berichte (z.B. im Soester Anzeiger) belegen zudem, dass der Weitertransport der Rotorblätter zum Aupke-Parkplatz erst für Ende April/Anfang Mai 2026 geplant ist. Die behauptete zeitliche Not war somit offensichtlich ein Vorwand.

Fazit der SBL/FWG
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung vor den Forderungen des Vorhabenträgers eingeknickt ist. Es ist jedoch die Pflicht des Investors, Planungen so rechtzeitig vorzulegen, dass ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren möglich sind.
Dass unser Antrag auf einen Ortstermin im Umweltausschuss abgelehnt wurde, ist bedauerlich. Wer sich der Situation vor Ort entzieht und fachliche Bedenken des Naturschutzbeirats per Schnellverfahren wegwischt, handelt verantwortungslos gegenüber einem der wertvollsten Naturräume unseres Kreises. Wir fordern eine Rückkehr zu einem rechtsstaatlichen Verfahren und eine sofortige Prüfung der ökologischen Schäden im Aupketal.

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