Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sauerländer Bürgerliste Arnsberg (SBL Arnsberg) lädt wieder zu Video-Konferenz ein!

By admin at 12:23 am on Wednesday, February 9, 2022

Die Corona-Pandemie erfordert es, auch in der Kommunalpolitik derzeit weitgehend auf direkte Zusammenkünfte von Menschen zu verzichten.
Deshalb lädt die Sauerländer Bürgerliste Arnsberg (SBL Arnsberg) für Donnerstag, den 10. Februar 2022, um 19.00 Uhr, wieder zu einer öffentlichen Video-Konferenz ein.

Gerd Stüttgen, Ratsmitglied der SBL, wird aus dem Rat und den Ausschüssen berichten. Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der SBL im HSK, berichtet aktuell über die Kreispolitik.

Weitere Themen sind die gestellten Anträge an die Stadt und die Vorbereitung weiterer Anträge. Schließlich soll zum Thema Smart City ein mögliches digitales Projekt vorgestellt und diskutiert werden.

Selbstverständlich können auch weitere Themen angesprochen werden.
Die Einwahl erfolgt über https://meet.systemli.org/SBLArnsberg
Genutzt werden können dazu Laptops, Smartphones, Tablets oder auch PCs.

Fragen und Anregungen können vorher gerne auch über die Facebook-Seite der SBL unter https://www.facebook.com/sbl.arnsberg.3 direkt oder als persönliche Nachricht (PN) mitgeteilt werden.

Technische Rückfragen können per Mail über info@sbl-fraktion.de geklärt werden.

Die SBL in Arnsberg freut sich schon jetzt auf eine rege Diskussion.

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Land NRW will digitale Sitzungen kommunaler Gremien erleichtern

By admin at 11:24 pm on Sunday, January 30, 2022

Schon mehrfach hat die SBL versucht zu erreichen, dass Kreistagssitzungen als Live-Stream übertragen werden. Gerade in einem flächengroßen Kreis würde das vielen Interessierten, die nicht selbst im Sitzungssaal anwesend sein können, eine Teilnahme ermöglichen. Doch diese Transparenz war bisher von der GroKo (Landrat/CDU/SPD/FDP) nicht erwünscht, und daher blockierten sie alle diese Initiativen. Andere Kommunen in NRW sind da schon viel weiter. Dort können kommunale Sitzungen digital live verfolgt werden. Auch in einigen großen Städten außerhalb von NRW (z.B. Erfurt und Rostock) ist dies schon seit Jahren üblich; teilweise finden Sitzungen sogar ausschließlich digital statt.

Nun scheint sogar der Landtag mit seiner CDU/FDP-Koalition bei der Umsetzung zu helfen. Dort wurde am 18.01.2022 ein Entwurf für ein “Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften” (17/16295) eingebracht.

Danach soll in Ausnahmefällen wie einer epidemischen Lage die Durchführung von Sitzungen des Rats und der Ausschüsse in digitaler oder hybrider Form erfolgen können. “Bei einer digitalen Sitzung gelten per Bild-Ton-Übertragung teilnehmende Gremienmitglieder als anwesend”. “Einer digitalen Sitzung steht eine hybrid durchgeführte Sitzung gleich, in der Gremienmitglieder teils persönlich anwesend und teils ohne persönliche Anwesenheit an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwesend ist.” “Für die digitalen und hybriden Sitzungen dürfen nur die Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen Stelle zugelassen sind.”

Konsequenterweise erfolgt dann auch die Beteiligung der Bürger*innen digital: “Bei digitalen Sitzungen wird der Öffentlichkeitsgrundsatz über die Bild-Ton-Übertragung der Sitzung gewahrt.”

Auch das seltsamerweise bei Sitzungen im HSK bisher bestehende Fotografierverbot soll nun durch den Landtag gekippt werden: “In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden”.

Ausschüsse erhalten zusätzliche Möglichkeiten für digitale Sitzungen: “In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch
außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen durchführen dürfen”. Analog soll diese Regelung auch für Ausschüsse des Kreises in Kraft treten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs finden sich wichtige Aussagen zur Bedeutung der Öffentlichkeit bei Sitzungen:
“Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt im demokratischen Prozess mehrere Funktionen: Er sorgt dafür, dass das Verfahren der Entscheidungsfindung für Bürgerinnen und Bürger, die durch die von ihnen gewählten Gremienvertreterinnen und -vertreter repräsentiert werden, durchgängig einsehbar und nachvollziehbar ist. Durch die so gewährte Kontrolle bleibt sichergestellt, dass die politischen Entscheidungen am Gemeinwohl ausgerichtet bleiben. Von zentraler Bedeutung ist aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Verfolgen von Gremiensitzungen die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild über das politische Agieren der von ihnen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu verschaffen und darauf ihre künftigen Wahlentscheidungen zu begründen. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Gremiensitzungen dient zudem dazu „das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Vertretungskörperschaft zu fördern. …“ (OVG Münster, Urteil vom 7.10.2020 – 15 A 2750/18 – Rn. 59, juris).
Dies scheint im HSK noch nicht überall bewusst zu sein. So soll auf Vorschlag des Bürgermeisters der Rat der Stadt Brilon am 01.2.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen, nach der die Öffentlichkeit künftig willkürlich ausgeschlossen werden könnte.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an digitalen Sitzungen steht in der Gesetzesbegründung:
“Zur Verwirklichung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in digitalen Sitzungen sind audiovisuelle Übertragungen der Ratssitzung nicht nur zwischen den Gremienmitgliedern selbst, sondern auch an die interessierte Öffentlichkeit erforderlich. Die digitale Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt über einen geschützten Zugang zur digitalen Sitzung, da dieses Modell im virtuellen Raum der Öffentlichkeit in Präsenzsitzung am ehesten entspricht…
Mit § 58a GO NRW, der die Durchführung hybrider Sitzungen außerhalb besonderer Ausnahmefälle nach § 47a GO NRW erlaubt, … soll das kommunale Ehrenamt für alle Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung unterschiedlicher familiärer und beruflicher oder auch gesundheitlicher Voraussetzungen attraktiver gemacht werden. Dies leistet auch einen Beitrag dazu, das Modell der demokratisch legitimierten kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz langfristig zu sichern.”

Hoffen wir, dass nun auch im HSK und seinen Städten und Gemeinden digitale Sitzungsformate endlich möglich werden!

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Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde?

By admin at 1:20 am on Friday, January 28, 2022

Schon länger besteht ein Missstand bei den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Darauf hat jetzt auch die Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen im Landtag NRW aufmerksam gemacht

Berivan Aymaz, die integrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag, spricht von einem „anhaltenden Antragsstau“. Die Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen würden mit großem zeitlichen Verzug erfolgen. Viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft hätten aufgrund dessen Probleme, z.B. bei der Wohnungssuche oder auch bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, denn Vermieter und Arbeitgeber geben sich wohl nicht immer mit einer Fiktionsbescheinigung zufrieden.

Um sich ein Bild von der Situation im HSK machen zu können, bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) den Landrat am 27.01.2022 um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels sind im Jahr 2021 von Ihrer Ausländerbehörde bearbeitet worden?
2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
3. Wie viele Anträge wurden positiv im Sinne des Antragsstellers entschieden? Wie viele negativ?
4. Wie viele Einbürgerungsanträge sind im vergangenen Jahr bei Ihrer Ausländerbehörde eingegangen und bearbeitet worden?
5. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
6. Wie viele Menschen wurden 2021 im Hochsauerlandkreis eingebürgert?
7. Wie viele unbearbeitete bzw. noch nicht vollständige bearbeitete Anträge auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln, auf Einbürgerungen und auf sonstige Angelegenheiten liegen Ihrem Ausländeramt derzeit vor?
8. Besteht auch bei Ihrer Ausländerbehörde der von Frau Berivan Aymaz beschriebene Antragsstau?
9. Wenn ja, wie beabsichtigen Sie den Missstand zu beheben?

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Umtauschfrist für alte Führerscheine verlängert

By admin at 11:27 am on Friday, January 21, 2022

Wiederholt hatte die SBL-Kreistagsfraktion darauf hingewiesen, dass der bereits vor 3 Jahren vom Budesrat beschlossene Pflichtumtausch alter grauer Führerscheine nicht termingerecht möglich sei. Darüber berichtet hatten wir u.a. HIER.

Ursprünglich sollten alle Besitzer der “grauen Lappen” aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben. Anfang Dezember waren jedoch alleine im HSK noch etwa 14.000 Führerscheine von Inhabern aus diesen Geburtsjahrgängen nicht umgetauscht. Zu den RÜckständen hatte wesentlich beigetragen, dass schon seit Monaten keine Termine in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt verfügbar waren.

Nun haben Landrat und Kreispolizeibehörde auf die Forderungen der SBL reagiert und eingelenkt. Mit Pressemitteilung vom 20.01.2022 informiert die Kreisverwaltung, dass von der Polizei im HSK kein Bußgelder erhoben wird, wenn noch der alte Führerschein vorgelegt wird:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/umtauschpflicht-fuer-fuehrerscheine-verzicht-auf-bussgeld-gemeinsame-pressemitteilung-der-kreisverwaltung-und-kreispolizeibehoerde-hochsauerlandkreis

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Vorfahrt fürs Fahrrad?

By admin at 12:11 am on Thursday, January 20, 2022

Auch im HSK bleibt noch viel zu tun, damit sich die Bedingungen für das Radfahren deutlich verbessern.

Eine realistische Darstellung der Situation in vielen Städten Deutschlands zeigt ein Video, das “Bundesrad”, das Bündnis der Radentscheide, mit Unterstützung von Jan Böhmermann zusammengestellt hat:
https://www.youtube.com/watch?v=S1ZMiSuASsU

Im Kreisgebiet gibt es außer fehlenden, unebenen oder zu schmalen Radwegen noch viel zu viele weitere Hindernisse. Ein Beispiel sind Sperrgitter, wie sich sich z.B. in Arnsberg finden:
20211218_144807_ArnsbergRadfahre

Bergauf mit Gepäck ist dieses Hindernis schon auf einem “normalen” Fahrrad kaum zu bewältigen. Völlig unmöglich wird es, wenn ein Hänger am Rad ist oder mit einem Lastenrad! Wer so etwas plant oder baut, hat sich niemals selbst mit den Rahmenbedingungen für das Radfahren beschäftigt.

Es geht auch anders, wie ein Beispiel aus Rostock-Warnemünde zeigt:
20211222_145622_WarnemuendeRadsperre
(Fotos: R. Loos)

Immerhin hat der Kreistag im Juni beschlossen, eine Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption für den Hochsauerlandkreis aufzustellen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine sichere und nachhaltige Radverkehrsinfrastruktur im Kreisgebiet zu schaffen. Und im Dezember wurde mit dem Kreishaushalt beschlossen, die Stelle einer/s Radverkehrsbeauftragten einzurichten. Hoffen wir, dass sie/er ausreichende Möglichkeiten und Unterstützung erhält, Vorschläge umzusetzen!

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Neuer digitaler Tarif im HSK bisher weitgehend unbekannt

By admin at 6:47 pm on Wednesday, January 12, 2022

Für Nahverkehrsangelegenheiten ist im HSK der “Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus” zuständig. In den letzten Jahren hat die SBL dort schon öfters Anträge für die Tagesordnung zu ÖPNV-Themen eingebracht; von anderen Fraktionen geschieht dies fast nie.

Seit Anfang 2022 gilt in NRW ein neues digitales Tarifsystem, als Alternative zu den bisherigen Fahrscheinen, die auch weiterhin angeboten werden. Nun können sich die Fahrgäste – wenn sie die entsprechende App installiert haben – beim Einstieg in Bus oder Bahn einchecken und beim Ausstieg auschecken. Der Fahrpreis wird dann nach der zurückgelegten “Luftlinie” automatisch berechnet und abgebucht. Das kann besonders im Sauerland zu deutlich günstigeren Fahrpreisen führen.

Bisher haben die Verkehrsanbieter im HSK jedoch nicht über das neue Tarifsystem “eezy.nrw” informiert, vielleicht weil sie wegen ihrer besonders hohen Fahrpreise Mindereinnahmen fürchten??

Die SBL-Kreistagsfraktion lässt das Thema daher auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitznug setzen, mit folgendem Antrag:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus beantragt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt:
• Information über die Einführung des neuen digitalen Tarifs eezy.nrw

Begründung und Erläuterung
Zu Anfang dieses Jahres wurde NRW-weit der neue digitale Nahverkehrstarif „eezy.nrw“ eingeführt, ergänzend zu den bisherigen Tarifen. Der neue Tarif kann insbesondere im HSK, in dem bisher die höchsten Fahrpreise in ganz NRW gelten, deutliche Preisvorteile bringen. Die Fahrpreise werden nun nach einem Grundpreis und nach der Luftlinie (im Westfalen-Tarif 0,27 Euro pro km, im VRS nur 0,20 Euro je km) berechnet, mit Preisobergrenzen pro 24 Stunden.
Während in anderen Regionen von NRW aktiv für den neuen Tarif geworben wird, ist dies im HSK bisher nicht der Fall. So findet sich z.B. auf den Internetseiten der RLG (deren Mitgesell¬schafter der HSK ist) bisher kein Hinweis auf eezy.nrw. Sogar die Eingabe von „eezy“ ins Suchfeld führt zu der Antwort „Keine Ergebnisse gefunden“.
Es soll daher im Ausschuss berichtet werden:
– Darstellung des neuen Tarifsystems und der Voraussetzungen für seine Anwendung,
– konkrete Preisbeispiele für häufig genutzte Relationen,
– Maßnahmen zur Information der Fahrgäste.”

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“Ein Desaster”, “wenn sich so viele Pannen” häufen

By admin at 3:12 pm on Thursday, January 6, 2022

Haushaltsrede von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 10. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Mitglieder des Kreistags,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer!

Sehr gerne würde ich auch die Zuschauer im Stream begrüßen, aber so weit sind wir leider noch nicht. Aber nachdem gestern im Rat der Stadt Arnsberg fast alle Fraktionen für Streaming gestimmt haben, außer der CDU und einer davon abhängigen Fraktion, was natürlich nur für Arnsberg gilt, haben wir die Hoffnung, dass wir bei der nächsten Haushaltsrede hier auch die Kolleginnen und Kollegen und Interessierten im Stream begrüßen können.

Das als Vorrede. Wir stehen vor vielen Herausforderungen. Viele sind eben schon beschrieben worden von den Vorrednern, angefangen vom Klima, über die damit zusammenhängende Notwendigkeit der Verkehrswende, über Corona, über steigende Energiepreise und manches Andere, was uns insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den nächsten Wochen und Jahren herausfordern wird…

Der Kreis unterscheidet sich von den Kommunen dadurch, dass er finanziell immer relativ gut dasteht, denn er nimmt sich bei den Kommunen das Geld was er braucht. Die letzte kreiseigene Steuer, die Jagdsteuer, hat die damalige CDU-Regierung vor ungefähr acht oder zehn Jahren abgeschafft. Seitdem lebt der Kreis nur von den Kommunen, und da der Kreis das alleine entscheiden kann, hat er viele Möglichkeiten. Da die Bürgermeister, nachdem sie in den letzten Jahren immer schon sehr zurückhaltend waren, sich dieses Jahr überhaupt nicht getraut haben, irgendeine Stellungnahme abzugeben, ist es besonders einfach. Denn egal was man macht, es widerspricht nicht dem was die Bürgermeister geäußert haben, weil sie nichts geäußert haben. Schade drum, aber das macht’s für den Kreis noch einfacher. Das sollte man nicht ausnutzen, man sollte sich über einiges noch mehr Gedanken machen…

Herr Landrat, Sie haben uns eben aufgefordert, auch über den Landrat und die Kreisverwaltung zu reden. Das tun wir heute gerne, im einem wie im anderen Fall… Denn es gibt viele Dinge, die gut gelaufen sind im letzten Jahr, siehe die eben schon mal angesprochenen digitalen Bauanträge, was ein hervorragender Fortschritt ist, und alles was mit Breitband zusammenhängt. Und dazu gehört – und damit unterscheide ich mich vom Namensvetter Brüggemann – auch der Rettungsdienstbedarfsplan. Im Gegensatz zu den Vorgängerversionen wurde hier gute Arbeit geleistet. Es wurde wirklich fachlich gearbeitet, und letztlich, Kollege Brüggemann, geht es um den Konflikt zwischen – mein Eindruck – politischem Opportunismus, ich sagte ich mache es heute etwas direkter, und Fachlichkeit. Jeder der dabei war hat mitbekommen, dass auch aufgrund unserer Initiative in der Sitzung des GSA die Mitarbeiter danach befragt wurden, die ganz klar sagten: Das was gemacht wird, ist vernünftig, das Verhältnis von zwei Rettungswachen auf einen Notarztstandort mit Veränderung der Standorte das hilft wirklich, unser Problem zu lösen, die Hilfsfristen zu verkürzen und damit die Anforderungen einzuhalten.

Das ist die eine Seite. Es gibt auch eine andere Seite, was nicht so gut gelaufen ist. Dazu gehört z. B. das Klimaschutzkonzept… Da haben wir in der letzten Sitzung des Kreistags dargelegt, dass innerhalb von 8 Jahren nur zu einem Viertel der dort genannten Punkte Ergebnisse gefunden wurden, der Rest wurde nicht umgesetzt. Und das ist für 8 Jahre ziemlich wenig. Da hilft auch nicht, wenn man jetzt versucht anders zu zählen, oder gleich die ganzen Punkte, wo nichts geschehen ist, in der Vorlage weglässt. Es hilft nur, wenn man wirklich was tut, da gibt es bessere Ansätze – hoffen wir, dass mit der Überarbeitung dann mehr geschieht.

Was auch nicht so schön ist, dass leider bei den Zeiten für die Erstellung der Protokolle der bisher gewohnte Standard immer mehr verlassen wird. Wir haben heute noch nicht das Protokoll der letzten Kreistagssitzung zur Verabschiedung vorliegen. Es gibt noch schlimmere Fälle, auf einen komme ich gleich noch zu sprechen. Es wäre schön, es würde unsere Arbeit erleichtern, wenn man wieder auf das alte Niveau zurückkommt.

Die Digitalisierung war vorhin schon ein Thema, Kollege Brüggemann hat da einen schönen Satz gesagt: Verwalten wir die Digitalisierung oder digitalisieren wir die Verwaltung. Der Anspruch muss das Zweite sein. Wir schaffen nicht mal das Erste, wie noch zu zeigen sein wird und nun auch im Hinblick auf einen Antrag von uns. Schauen Sie mal auf die Seite des Landkreises Rostock, was dort allein im Straßenverkehrsbereich alles an Online-Diensten angeboten wird. Wenn das Mecklenburg schafft, warum ist das hier nicht möglich? Die können das wirklich gut, wie viele andere Dienstleistungen auch, daran sollten wir uns mal ein Beispiel nehmen. Die SIT ist leider bisher keine große Hilfe darin, weil auch da viel zu sehr aus Sicht der Verwaltungen und zu wenig aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, für die die Dienstleistungen gedacht sind, gedacht wird. Natürlich muss man die Verwaltung mitnehmen, aber die Bedürfnisse müssen aus den Interessen derjenigen kommen, die letztlich die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Vogelschutzgebiet, das war nun keine „Theatervorstellung“, das war einfach eine etwas gelenkte Vorstellung, wenn man daran denkt, wer denn beim Ortstermin mit der Ministerin dabei sein konnte. Weder der VNV noch die Fraktionen, die das Vogelschutzgebiet unterstützen, wurden eingeladen. Es wurde auf die vorherige digitale Veranstaltung hingewiesen, wo man diskutieren konnte, auch dem war nicht so. Da wurde schön sortiert, wer zu Wort kam. Auch von unserer Fraktion hat sich jemand ganz früh zu Wort gemeldet und kam nie zu Wort. Das war vielleicht alles auch kein Zufall. Es wäre schön, wenn man solche Vorgänge auch wirklich als Dialog abwickeln würde. Es kann unterschiedliche Meinungen geben, aber zum Dialog gehört auch der Austausch der Meinungen, das hat dort nicht ganz so gut geklappt.

Zum Flughafen Paderborn/Lippstadt hat Kollege Vollmer es eben schon erwähnt, wir haben es in der letzten Sitzung auch angesprochen, dass das Sanierungskonzept teilweise gescheitert ist. Was an Disput zwischen Stadt Arnsberg und Kreisverwaltung wegen der Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden erfolgt ist, da wollte uns der Landrat im Kreistag aufklären, das ist leider auch nicht erfolgt.

Und wenn dann die Heimaufsicht praktisch ihre Arbeit eingestellt hat wegen Corona, dann geht auch das eigentlich nicht. Die Heimaufsicht ist Teil der Pflege, und in einer Arztpraxis und in einem Pflegeheim kann man auch nicht die Tätigkeit einstellen. Andere Stellen sollen sich auch vor Corona schützen. Dasselbe kann man auch für die erwarten, die darauf achten müssen, dass in dem Heim alles ordentlich läuft, und es ist in den letzten zwei Jahren nichts passiert.

Das so als kleine Bilanz, und nun zu unseren Anträgen, meine Damen und Herren.

Auf einen gehe ich etwas näher ein, weil sich ein Desaster aufzeigt, wenn sich so viele Pannen zusammen häufen. Und zwar war es die Entscheidung des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11. über die neue Kita in Brilon. Klar ist: Man braucht neue Kita-Plätze in Brilon, wunderbar, es fragt sich nur wie viele. Da hat am 11.10. die Verwaltung einen mündlichen Vortrag gehalten: Wir brauchen eine neue Kita. Dafür gab es weder irgendeine Vorlage und bis heute nach 60 Tagen auch kein Protokoll der Sitzung.

Meine Damen und Herren, kein Unternehmen kann eine solche Investitionsentscheidung treffen ohne irgendwelche Unterlagen. Es gibt auch im Kreistag Leute, die kennen sich mit Demografie und Kindergartenplanung aus. Wenn man nichts in der Hand hat, dann kann man nur Zweifel äußern, ob so ein Beschluss für eine sechsgruppige neue Kita nicht dazu führt, dass eben in anderen Bereichen der Stadt Brilon andere Kitas, vor allem in den Ortschaften, darunter leiden. Warum hat man bis heute keine Unterlagen vorgelegt? Es wird eine große Entscheidung getroffen, ohne sie vorzubereiten. Die Stadt Brilon war leider nicht bereit eine kommunale Kita zu bauen, und das liegt nicht am Kreis. Dann wurde ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, und es war gar nicht vorgesehen, überhaupt irgendein Gremium der Stadt zu beteiligen. Das hat die Bürgerliste verhindert, indem sie dafür sorgte, dass sie noch in ein kommunales Gremium kam. Aber der Empfehlung des kommunalen Gremiums wurde nicht gefolgt.

Unter merkwürdigen Begleitumständen hat dann die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11. erklärt, man müsse ein neues Interessensbekundungsverfahren starten um auf die örtlichen Bedürfnisse eingehen zu können. Meine Damen und Herren, was für ein Unsinn. Was wird da behauptet? Ein Interessensbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren! Es ist völlig frei, da kann man Meinungen und Ansichten äußern, keiner der Partner ist daran gebunden, was dort geäußert wird. Man kann jederzeit was Anderes beschließen, die Kita kleiner, größer machen, teilen, all das geht. Wenn die Verwaltung solche falschen Auskünfte in solch zentralen Fragen erteilt, und die Ausschussvorsitzende leider nicht vorbereitet ist, darauf einzugehen, dann entstehen falsche Entscheidungen, die in der Stadt in dem Fall viel Ärger auslösen, weil man der Empfehlung der Stadt nicht gefolgt ist.

Und der letzte Punkt, das geht dann gleich zu unserem ersten Antrag über, man hat wieder ein Investorenmodell beschlossen. Für die, die sich nicht so auskennen, auch die aktuelle Vorlage der Verwaltung hat da nicht ganz viel zu beigetragen: Es gibt zwei Möglichkeiten eine Kita zu bauen. Man baut sie und betreibt sie und bekommt pro Platz 33.000 Euro Zuschuss, macht bei 6 Gruppen ungefähr 4 Mio. Euro. Oder man verzichtet auf diesen Zuschuss und beauftragt eine andere Gesellschaft sie zu bauen, mietet die Kita davon an und hat dann später die Mietkosten als zusätzliche Aufwendungen, die dann auch weitgehend aus kommunalen Mitteln ersetzt werden müssen… Selbst meine Enkel hätten kein Problem einzusehen, dass es besser ist, eine Kita mit Zuschüssen als ohne Zuschüsse zu bauen. Warum gelingt das unseren zuständigen Gremien im Kreis nicht? …

Unser zweiter Antrag betrifft den Hebesatz. Wir haben es ja wieder erlebt, wie alle Jahre. Diesmal sogar drei Tage vorher, meistens ein oder null Tage vor der Sitzung, hat die CDU den Antrag, der sie zum Wohltäter der Gemeinden erklärt, den Hebesatz deutlich zu senken. Wir haben unseren Satz so berechnet, dass die Ausgleichsrücklage genau denselben Betrag umfasst, den sie Ende des Jahres 2019 hatte. Dann würde die Ausgleichsrücklage einen vernünftigen Betrag nach wie vor enthalten, nicht mehr und nicht weniger als vor drei Jahren, das ist unserer Ansicht nach ein vernünftiger Kompromiss.

Bei der Bobbahn haben wir im Wirtschaftsausschuss erlebt, dass uns der Geschäftsführer erst erzählt, ja wir haben doch bei dem rd. 400.000 Euro betragenden zusätzlichen Finanzbedarf vorgesehen, dass künftig die Gesellschafter das tragen müssen. Zwei Minuten später sagt uns derselbe Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung hätte beschlossen, diesen Satz ganz zu streichen aus dem Wirtschaftsplan. Meine Damen und Herren, das ist Augenwischerei. Wenn man so eine Gesellschaft hat, und weiß, mit der 1 Mio. Euro, die sie bisher im Jahr kostet, kommt man nicht mehr aus, muss man ein Konzept machen, wie das künftig weitergehen soll. Vor allem wenn davon auszugehen ist, dass der Finanzbedarf auch künftig weiter steigt. Das, meine Damen und Herren, fehlt uns völlig.

Vom Straßenverkehrsamt erleben wir, dass noch rd. 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab Anfang des Monats ihren Führerschein bis Mitte Januar umtauschen sollen… Man kann einfach solche Vorgänge ganz anders organisieren, mit vernünftigen nicht zu knappen aber angemessenen Zeiten, mit viel Verlagerung von vorhergehenden Vorgängen ins Internet. Warum schafft man das hier nicht? Ich habe bisher nicht erfahren, auch aus der Antwort auf unsere Anfrage nicht, wie der Kreis es sich vorstellt, die noch ausstehenden 14.500 Umtauschvorgänge innerhalb dieser Zeit zu schaffen.

Bei der Digitalisierung sind wir der Auffassung, dass es die Verwaltung allein nicht schafft. Deshalb haben wir vorgeschlagen einen Arbeitskreis zu gründen, denn gibt es auch in den Fraktionen Fachverstand, um noch mehr aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger Initiativen zu ergreifen.

Und beim ÖPNV – das hat ja erfreulicherweise heute auch die SPD gesagt: Wir brauchen bessere Anschlussverbindungen – haben wir einen ganz konkreten konstruktiven Vorschlag gemacht, um die Anschlussverbindungen zu verbessern.

Zum letzten Punkt, meine Damen und Herren: Wir haben mit Bestürzung davon erfahren, dass ein junger Mann aus Sundern, 29 Jahre alt, seit 21 Jahren hier lebend, nach Aserbaidschan abgeschoben wurde. Die Kollegen der Grünen-Fraktion haben dazu eine Anfrage gemacht. Und das ist in der heutigen Zeit, meine Damen und Herren, eine Situation, die man wirklich nicht mehr verstehen kann.

Ich möchte schließen mit den Worten eines bekannten CDU-Mitglieds, fast 85 Jahre alt, ich durfte in den 80er Jahren viele Jahre mit ihr zusammenarbeiten, Rita Süssmuth. Die hat in einem Interview in einer Sonntagszeitung am letzten Sonntag klar zum Ausdruck gebracht: Wir brauchen die Vielfalt.
Die Vielfalt bereichert uns, wir brauchen die Offenheit für Menschen anderer Herkunft, anderer Hautfarbe, anderer Ausrichtung und sie würde uns sehr wünschen, dass wir alle gemeinsam das schaffen, offener gegenüber anderen Ansichten zu werden, offener gegenüber Menschen anderer Herkunft. Damit es uns nicht mehr passiert, dass Leute in ein angebliches Heimatland abgeschoben werden, wo sie weder die Sprache noch die Kultur wirklich kennengelernt haben.

Vielen Dank an den Kämmerer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gute Vorbereitung, ansonsten hoffe ich auf gute Antragsberatung.

(Auszüge aus der durch die Geschäftsstelle des Kreistags erstellten Mitschrift der frei gehaltenen Rede )

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Stehend auf dem kalten Bahnsteig warten – statt im Anschlusszug zu sitzen

By admin at 12:55 am on Sunday, December 26, 2021

Donnerstag, 23.12., um 19:42 Uhr auf dem Bahnhof Warburg: Der Regionalexpress RE11 (“RRX”) aus Kassel fährt auf Gleis 4 ein. Seine weitere Fahrt führt über Paderborn und Soest durch das Ruhrgebiet bis nach Düsseldorf. Auf dem Bahnsteig in Warburg ist es dunkel, und die Temperaturen liegen unter null Grad.

Fast 40 Fahrgäste steigen hier aus, weil sie in den Anschlusszug umsteigen möchten, der durch das Sauerland bis nach Schwerte fährt. Der Weg wäre kurz, denn der RE17 soll am Gleis 3 abfahren, am selben Bahnsteig gegenüber. Doch der Anschlusszug ist mal wieder weg. Denn der RE11 hatte 8 Minuten Verspätung. Das bedeutet: Mindestens eine Stunde auf dem kalten Bahnhof verbringen, bis (hoffentlich) der nächste Zug ins Sauerland fährt. Wenn der RE17 5 Minuten gewartet hätte, hätten alle noch umsteigen können. Doch das hat mal wieder nicht funktioniert. Einige der Betroffenen organisieren sich per Handy Abholfahrten, aber die meisten sind im Bahnhof quasi “gefangen”.

Besonders ungünstig ist das für diejenigen “Beförderungsfälle”, die weiter als bis nach Meschede fahren wollen: Denn der Regionalzug RE17, der um 19:38 Uhr in Warburg abfuhr, war der letzte, der von Warburg noch über Meschede hinaus fährt. Wer also als Fahrtziel z.B. Freienohl, Arnsberg, Neheim-Hüsten oder Wickede hat, der kommt auch eine Stunde später nicht an sein Ziel.

Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Der Regionalzug RE11 fuhr – aus unerfindlichen Gründen – 4 Minuten zu spät in Kassel ab, obwohl er rechtzeitig dort eingetroffen war. Und unterwegs wurde dann so “gebummelt”, dass bis Warburg weitere 8 Minuten Verspätung oben drauf kamen. Und dieser RE11 wird (noch) von der Firma Abellio betrieben. Ab Warburg fährt dann der RE17 von DB Regio, und die Kommunikation zwischen diesen beiden Unternehmen klappt offensichtlich überhaupt nicht. Zusammen mit einer sehr kurzen Umstiegszeit nach Fahrplan führt dies dazu, dass sehr häufig die Umstiegs-Fahrgäste die wenig erfreuliche Atmosphäre auf dem Warburger Bahnhof “genießen” müssen. Warteraum oder gastronomische Angebote oder WC sind dort nicht vorhanden.

Ähnliches passiert viel zu häufig bei Fahrten ins, durch das oder aus dem Sauerland. Betroffen sind Umstiege zwischen Zügen, zwischen Bahn und Bus und zwischen Bussen. Ein wesentlicher Grund ist die fehlende Kommunikation zwischen den Fahrern der Verkehrsmittel. Sogar innerhalb desselben Unternehmens funktioniert das manchmal nicht, wie sich im Sommer bei einem von uns aufgegriffenen Fall bei der (öffentlichen) Busgesellschaft RLG zeigte: Weil der Anschlussbus nicht mal 2 Minuten wartete, mussten die Fahrgäste 2 Stunden lang bis zum nächsten Bus buchstäblich im Regen stehen. Dabei hatten die betroffenen Fahrgäste vor Ankunft den Fahrer ihres ersten Busses auf das drohende Problem angesprochen, doch es passierte nichts.

Dabei gibt es viele geeignete Möglichkeiten, die Häufigkeit von verpassten Anschlüssen erheblich zu reduzieren. Die SBL hat auch im Laufe des Jahres 2021 dazu viele konkrete Anträge gestellt, z.B. bei den Hautshaltsberatungen im Dezember 2021:

“Die Haushaltsposition 120101 wird um 100 TEuro erhöht, um damit Maßnahmen für die Qualitätsverbesserung von Fahrgastinformationen und Anschlussverbindungen im Kreisgebiet durchzuführen.

Begründung und Erläuterung:
Wie bereits in den Beratungen zum Nahverkehrsplan dargestellt, ist die Qualität der Informationen für die Nutzer*innen von Bus und Bahn völlig unzureichend. Dies wirkt sich sehr nachteilig auf das Erreichen von Anschlussverbindungen aus, weil weder die Fahrgäste noch die Fahrer*innen sich auf die tatsächlichen Abfahrtszeiten einstellen können. Besonders ärgerlich ist es, wenn z.B. in Neheim-Hüsten, Arnsberg, Meschede, Bestwig oder Olsberg ein Bus gerade dann abfährt, wenn der Zug in den Bahnhof eingefahren ist.
Einige Beispiele für Informationsdefizite:
• Die an den Bushaltestellen mehrerer Bahnhöfen vorhandenen großen Ziffern-Anzeigen für die Minutenzahl bis zum Eintreffen der nächsten Züge funktionieren nicht.
• Nur an wenigen Bushaltestellen gibt es DFI mit den Anzeigen für die Abfahrtzeiten der nächsten Busse in Echtzeit; an wichtigen Umsteigehaltestellen wie z.B. Arnsberg-Neumarkt fehlen sie.
• An diesen Dynamischen Fahrgast-Informationen (DFI) werden die Abfahrtszeiten der Bahnbusse („Westfalenbus“) nur nach Fahrplan und nicht real angezeigt, so dass sie weitgehend nutzlos sind; auch bei RLG-Abfahrten erscheinen oft Falschinformationen.
• Nur in ganz wenigen Zügen und Bussen wird per Bildschirm über Anschlussverbindungen informiert.
• Für den ÖPNV im Kreisgebiet gibt es 5 unterschiedliche Apps über die Abfahrten von Bahn und Bus mit jeweils unvollständigen und teilweise falschen Informationen.
Bundesweit ist es mittlerweile unstrittig, dass zu einem Klimakonzept insbesondere auch eine Verkehrswende gehört, mit vermehrter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dafür muss deren Attraktivität steigen, und dazu gehört auch eine deutliche Verbesserung der Fahrgastinformationen und der Wahrscheinlichkeit, Umsteigeverbindungen zu erreichen. Stundelange Wartezeiten auf das nächste Verkehrsmittel, evtl noch bei Kälte und Nässe, führen.”

Doch auch dieser Antrag wurde von der GroKo im Kreistag (Landrat + CDU + FDP + SPD) abgelehnt. Leider fehlt da bisher jegliches Problembewusstsein, insbesondere auch bei Kommunalpolitikern und Beamten, die den HSK in den Gremien der RLG und der Zweckverbände für den Personennahverkehr vertreten. Vielleicht sollte man auch hier eine Quote einführen: Mindestens die Hälfte dieser Gremienmitglieder sollten selbst aktive Nutzer von Bahn und Bus sein?

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Rederecht für Minderheiten

By admin at 12:45 am on Sunday, December 19, 2021

Am 08.12.2021 wurde in Münster bei Oberverwaltungsgericht (OVG) über eine Klage von 5 Briloner Ratsmitgliedern verhandelt, das Bedeutung auch für viele andere Kommunen in NRW hat. Anlass war eine von der Mehrheit des Briloner Rates bereits im Sommer 2017 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung. Dadurch wurden die Redemöglichkeiten erheblich eingeschränkt. U.a. waren nun nur noch 2 statt bisher 3 Wortbeiträge je Tagesordnungspunkt (TOP) zulässig, und die maximale Rededauer wurde von 10 auf 5 Minuten halbiert. Das reicht bei fast allen Tagesordnungspunkten aus, aber bei einige kritischen und kontroversen Punkten eben nicht. Daher klagten alle 5 Mitglieder des damaligen Rates, die nicht zur CDU oder SPD gehören, gemeinsam gegen diese Einschränkung. Sie betrifft sowohl den Rat als auch die von ihm gebildeten Ausschüsse.

Im Dezember 2019 gab das Verwaltungsgericht den 5 Klägern von Bürgerliste, FDP und Linken weitgehend Recht. In der Folge legte der Rechtsanwalt des Bürgermeisters einen Kompromissvorschlag vor: Sowohl im Rat als auch in den Ausschüssen sollten künftig 3 Wortmeldungen je TOP möglich sein. Nur bei den TOPs im Rat, die bereits vorher in einem Ausschuss beraten wurden, sollten es nur maximal 2 Wortmeldungen geben. Die Redezeit im Rat sollte höchstens 5 Minuten und in den Ausschüssen bis zu 7 Minuten betragen. Diesen Vorschlag brachte der Bürgermeister im Januar 2020 in den Rat ein. Alle Kläger waren damit ohne jede weitere Bedingung einverstanden. Aber die CDU wollte nicht mitmachen. Statt dann den Vorschlag ohne die CDU-Fraktion zu beschließen, fiel der Bürgermeister – wie schon öfters in ähnlichen Situationen – “um” und unterstützte seinen eigenen Vorschlag nicht mehr. Stattdessen trieb die Stadt Brilon durch das Einlegen einer Berufung in die 2. Instanz beim OVG.

Dort wurde nun verhandelt, nachdem fast zwei weitere Jahre vergangen waren.

Das Ergebnis: Kläger und Bürgermeister verständigten sich auf Anregung des Gerichts darauf, dass der Bürgermeister seinen im Januar 2020 von ihm zurückgezogenen Kompromissvorschlag erneut in den Rat einbringt, ohne Veränderung. Dazu erklärte der Bürgermeister ausdrücklich (wie es auch im Protokoll steht): “Eine solche Zusage gebe ich hiermit ab”.

Im Protokoll der Verhandlung finden sich weitere Hinweise des Senats des OVG, wie mit dem Rederecht umzugehen ist und die Bedeutung über die Stadt Brilon hinaus haben.
Konkret heisst es dort:
“Der Senat lege dabei des Weiteren zu Grunde, dass schon nach dem Wortlaut der umstrittenen Regelung Nachfragen, Verständnisfragen und vergleichbare Äußerungen nicht als Redebeitrag gewertet werden dürfen.” Wenn also ein Ratsmitglied Fragen zum Inhalt einer Sitzungsdrucksache hat, so wird dies nicht auf die Zahl der Wortmeldungen angerechnet – anders als bisher meist gehandhabt.
Und: ”
In der Sache neige der Senat im Übrigen dazu, die rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts zu teilen.” Das hatte bereits festgestellt (s.o.), dass vor allem in den Ausschüssen die Rederechte durch die Änderung der Geschäftsordnung zu stark eingeschränkt worden waren.

Jetzt ist der Rat der Stadt Brilon wieder an der Reihe. Folgt er dann mehrheitlich dem Kompromissvorschlag, ist die Situation geklärt. Andernfalls dürfte es weiteren Klärungsbedarf geben …

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“Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen”

By admin at 8:08 pm on Wednesday, December 15, 2021


Auszüge aus der Haushaltsrede von SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen am 09.12.2021 in Arnsberg

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

der Doppelhaushalt 22/23 ist ein Mammutprojekt und setzt gerade im Bereich der Investitionen im Wesentlichen auf die richtigen Schwerpunkte.
Ob er dazu in der Lage ist, einen wirksamen Beitrag zu einer bereits im Jahre 2030 klimaneutralen Stadt Arnsberg zu leisten darf bezweifelt werden.

Auch wenn ich den weitgehend konsensualen Umgang mit den Anträgen im Grunde begrüße, so sollen doch einige Anträge hier näher beleuchtet werden:
Ich erinnere hier an den gemeinsamen Antrag von Sauerländer Bürgerliste (SBL) und mir „Einführung eines preiswerten Arnsberg-Tickets für den ÖPNV“.
Natürlich ist es einfach sich mit Hinweis auf die Kosten hinter dem HSK und den Verkehrszweckverbänden zu verstecken. Will man aber 2030 Klimaneutralität in unserer Stadt haben, muss gerade in diesem Bereich schnell gehandelt werden. Das erfordert eben „Nägel mit Köpfen“ zu machen.
Einem solchen Antrag als perspektivisch zuzustimmen reicht da nicht aus.

Die beiden weiteren Anträge zur „Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes“ und „Elternbeiträge für Kindergärten und Tagespflege abschaffen!“ von SBL und mir wurden immerhin auch nicht per se abgelehnt, sondern mit den entsprechenden Hinweisen aus der Verwaltung auch als gewissermaßen perspektivische Anträge angenommen.

Das ist zum einen erfreulich, zeigt es doch wie wichtig und richtig auch diese Anträge sind, löst aber zeitnah überhaupt kein Problem.
Menschen in Wohnungsnot darauf zu verweisen, dass der Antrag ja im Grunde richtig ist, verhöhnt die Betroffenen.
Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen und nicht nur perspektivisch. Und deshalb brauchen wir auch kurzfristig eine eigene städt. Wohnungsbaugesellschaft und nicht irgendwann.
Zusätzlich sollte die Verwaltung zeitnah prüfen, ob nicht eine Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes am St. Marien-Krankenhaus Arnsberg des Klinikums Hochsauerland zu Wohnzwecken realisierbar ist.

Ob man mit dem Bau einer Hauptschule in der heutigen Zeit ein richtiges Zeichen setzt, darf ohnehin mehr als bezweifelt werden. Der Trend geht eindeutig zu einem längeren gemeinsamen Lernen und ein indianisches Sprichwort lautet: „Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab!“. Viel zu lange wurde „das tote Pferd Hauptschule“ schon geritten. Wir sollten mit dem entsprechenden Elan und dem durchaus vorhandenen Elternwillen endlich den Mut haben, auch bei uns in Arnsberg eine Gesamtschule zu bilden. 52 von 53 Kreisen und Kreisfreien Städten haben mindestens zwei Gesamtschulen. Nur der HSK hat als einziger Kreis in NRW nicht mal eine Gesamtschule. Hier stünde es der größten Stadt im HSK gut zu Gesicht, eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Auch wenn ich anerkenne, dass die Raumsituation an der Grimmeschule schlecht ist und Politik hier im Wort steht, so dauert der Neubau mehrere Jahre. Die jetzigen „Grimme-Schüler“ würden von einem Neubau kaum profitieren.
Ich plädiere für eine Ertüchtigung der jetzigen Räumlichkeiten der Grimmeschule und für einen Neubau eines Schulgebäudes, wenn der Standort einer künftigen Gesamtschule feststeht und ein solcher Neu dann auch wirklich erforderlich sein sollte.
Ich werde daher dem Neubau einer Hauptschule nicht zustimmen.

Lassen sich mich das Thema „Streaming von Ratssitzungen“ kurz ansprechen. Hier habe ich in einer der letzten Ratssitzungen schon eingehend zu ausgeführt. Man kann nicht einerseits Bürgerorientierung, Mitbestimmung und gelebte Demokratie sowie Transparenz immer wieder medienwirksam einfordern, dann aber den „Schwanz einziehen“, wenn es gerade um eine zukunftsweisende Entscheidung in diese Richtung geht.
Ich werde daher zu diesem Punkt geheime Abstimmung beantragen. Vielleicht mögen sich dann manche Befürworterinnen und Befürworter trauen, ihre Meinung Pro Streamings auch kund zu tun.

Dass Arnsberg in großer Zahl Kita-Plätze schafft ist begrüßenswert. Allerdings erteile ich dem Investorenmodell hier eine klare Absage. Wenn man eine Kita bauen lässt und dann anschl. von einem Investor zurückmietet, verzichtet die Stadt auf Fördermittel von Bund und Land i. H. v. 33.000 € pro Kita-Platz. Bei einer zweigruppigen Kita sind das bereits 600 bis 700.000 €. Bei einer dreigruppigen Kita ist man dann schnell bei einer Mio. €. Also, auch wenn viele Bau-Projekte in unserer Stadt noch anstehen und wir sie vor uns „herschieben“, sollten wir nicht leichtfertig auf derartige Förderungen verzichte. Stattdessen lieber im städtischen Bereich von Planung und Bauen erforderlichenfalls weiter Prioritäten verschieben und Personal noch gezielter einsetzen.
Auch sollten wir kritisch fragen, wie hoch der Anteil des Fachpersonals bei privaten Kita-Trägern ist. Im östlichen Teil unseres Kreises zumindest hört man, dass sich ein auch im Westkreis aktiver Träger bislang mit der Bezahlung von Tariflöhnen zunächst nicht ganz so leichtgetan hat und zur Kostenreduzierung besonders viel Hilfspersonal einsetzt. Hier wäre also hinsichtlich der Qualität der Betreuung und der Arbeitsbedingungen Vorsicht geboten.

Alles in allem werde ich dem Doppelhaushalt trotz mancher Bedenken meine Zustimmung geben. Stimmt doch die Richtung, gerade bei den Investitionen, in wesentlichen Teilen.”

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Abläufe in den Führerscheinstellen sollen überprüft werden

By admin at 12:44 am on Sunday, December 12, 2021

Am Freitag wurde vom Kreistag der Haushalt 2022 des HSK beschlossen, mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen.
Die SBL hatte mehrere Anträge gestellt, über die wir noch berichten werden.

Einer dieser Anträge betraf die Führerscheinstellen des Kreises:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag bis zum 31.12.2021 ein Konzept für eine Neuorganisation der Führerscheinstellen vorzulegen, das insbesondere zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe führt. Dabei sind auch Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.

Begründung und Erläuterung:
Derzeit rollt auf die Führerscheinstellen eine Welle von Anträgen auf Neuausstellung von Fahrerlaubnissen zu. Grund dafür ist ein bereits am 15.02.2019 gefasster Beschluss des Bundesrats, nach dem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022 ihre alten grauen Führerscheine umtauschen müssen. Aus einer Auskunft der Kreisverwaltung ergibt sich, dass im HSK ab dem 30.11.2021 noch etwa 14.000 ‘Altfahrerlaubnisse’ für diese Altersgruppe umgetauscht werden müssen.
Offensichtlich war die Kreisverwaltung auf diese seit langem planbare und zu erwartende Entwicklung nicht vorbereitet. Auf den Internetseiten der Kreisverwaltung wird darauf hingewiesen, dass für das Betreten der Führerscheinstelle eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Seit Wochen sind jedoch online keine Termine erhältlich. Auch telefonisch sind die Führerscheinstellen fast unerreichbar.
Außer dieser ‘Umtauschwelle’ funktionieren regelmäßig auch andere Aktionen wie z.B. die alle 5 Jahre anstehenden Verlängerungen von Lkw-Führerscheinen mangels Terminen nicht. Die Betroffenen sind aber häufig aus beruflichen Gründen darauf angewiesen.
Hier müssen kurzfristig Lösungen gefunden werden, die transparent dargestellt werden. Diese liegen nicht allein in mehr Personalstellen, sondern auch in anderer Termin- und Ablauforganisation und in Digitalisierung zur Reduzierung von persönlichen Terminen.”

Der Landrat erklärte dazu, dass auch er mit dem jetzigen Zustand nicht zufrieden sei. Er kündigte Gespräche darüber im Kreishaus an und wird dem Kreistag demnächst berichten.

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Nicht auf Zuschüsse für Kitas verzichten!

By admin at 12:38 am on Friday, December 10, 2021

Bei mehreren Neubauten von Kitas im HSK wurde in den letzten Jahren beschlossen, auf die Bundes- und Landesmittel für neue Kita-Plätze komplett zu verzichten. Stattdessen entstanden zusätzliche Mietkosten, und dafür erklärte der HSK sogar seinen Beitritt zum Mietvertrag, für 20 Jahre. Im Ergebnis müssen dann die ausfallenden Zuschüsse von bis zu 4 Mio Euro je neuer Kita durch kommunale Mittel ersetzt werden. Das ist eine für den Kreis und die Gemeinden sehr teure Lösung.

Einer von 6 Anträgen, die die SBL-Kreistagsfraktion für die morgen im Kreistag stattfindende Haushaltsberatung eingebracht hat, betrifft daher dieses sog. Investorenmodell. Unser Antrag:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag und dem Kreisjugendhilfe¬ausschuss bis zum März 2022 ein Konzept vorzulegen, das bei künftigen Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten das „Investorenmodell“ ausschließt.

Begründung und Erläuterung:
Bei der Neueinrichtung von Kita-Plätzen werden pro Platz bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln gewährt.
Neuerdings versuchen Kita-Träger jedoch den Einsatz des sog. Investorenmodells. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft mit dem Bau der Kita und mietet das Gebäude nach Fertigstellung von dieser Gesellschaft an. Dabei wird komplett auf die Investitionszuschüsse von Bund und Land verzichtet. Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich dann durch die Mietzahlungen. Da bei diesem Modell vom Kreis ein Beitritt zum Mietvertrag mit einer Mietgarantie für 20 bis 25 Jahre verlangt wird, sind die erhöhten Betriebskosten zu einem großen Teil aus kommunalen Mitteln zu refinanzieren. Für die Träger ist dieses Modell sehr attraktiv, aber es führt zu einer „Plünderung“ der kommunalen Kassen.
Allein für die Stadt Brilon wurden seit 2017 dreimal solche Modelle beschlossen. Dafür fallen etwa 8 Mio Euro Bundes- und Landesmittel aus, die nun in andere Regionen verteilt werden.
Sinnvoller sind eine Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und Landesmittel und eine Ergänzung durch kommunale Zuschüsse, um Lücken, die die Träger bei der Finanzierung haben, zu schließen. Dadurch werden mittel- und langfristig für jede neu errichtete Kita mehrere Millionen Euro eingespart.”

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Wie soll die Bobbahn künftig finanziert werden?

By admin at 11:00 am on Thursday, December 2, 2021

Eine der umstrittensten Beteiligungen des HSK ist die Bobbahn in Winterberg. Gesellschafter der “Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH”, wie die Gesellschaft offiziell heisst, sind zu je 50% der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg.
Am Montag (29.11.2021) standen im Wirtschaftsausschuss des HSK die Wirtschaftspläne von 7 Beteiligungsgesellschaften auf der Tagesordnung, darunter auch die Bobbahn.

Die Verschuldung der Gesellschaft liegt Ende 2021 bei 1,605 Mio Euro. Jährlich werden aufgrund eines Tilgungskonzeptes, das die SBL veranlasst hat, 100 TEuro zurück gezahlt. Für den laufenden Betrieb benötigt die Bobbahn bisher einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 764 TEuro. Außerdem zahlen die Gesellschafter 100 TEuro pro Jahr an Investitionskostenzuschuss (also genau den Betrag, den sie vorher als Tilgung erhalten haben …)
Sogar die Geschäftsführung stellt im Wirtschaftsplan fest: “Die Gesellschaft leidet unter einem strukturellen Defizit.”

Nun verändern sich aber diese Rahmenbedingungen erheblich:
Der Bund kürzt seinen Betriebskostenzuschuss um 248 TEuro,
und die Gesellschaft benötigt weitere 136 TEuro für Investitionen.
Das bedeutet, dass sich die Liquidität innerhalb eines Jahres um fast 400 TEuro verschlechtert, und das voraussichtlich auf Dauer. Damit wird sich die Belastung der Gesellschafter über die bisher gezahlten 864 TEuro hinaus auf etwa 1,25 Mio Euro erhöhen.

Und spannend wird auch, wie die Belastungen verteilt werden. Als die SBL in der Wirtschaftsausschusssitzung nachfragte, wie sich die Geschäftsführung die Finanzierung für die Zukunft vorstellt, verwies einer der Geschäftsführer auf eine Formulierung im Wirtschaftsplan. Da steht: “Sollte das Verlustniveau wegen dauerhaft wegfallender Bundesmittel auch in den folgenden Jahren vergleichbar dem 2022`iger Verlust ausfallen, bedarf es für den Ausgleich der Verluste erhöhter Verlustübernahmen seitens der Gesellschafter.”
Dieser Satz stellte sich aber sogleich als Makulatur heraus, denn sofort danach berichtete derselbe Geschäftsführer, dass in der Gesellschafterversammlung auf Wunsch des Gesellschafters Stadt Winterberg beschlossen worden sei, diesen Satz zu streichen…

Es gibt also keinerlei Strategie, wie die Mehrbelastungen verteilt werden sollen. Wenn die Stadt Winterberg sich weigert, ihren Anteil zu tragen, bedeutet das entweder die Auflösung der Bobbahn-Gesellschaft oder eine Veränderung des Gesellschaftsvertrages zu Lasten des HSK.

Hinzu kommen ungeklärte Grundstücksfragen, denn es gibt Streit darüber, ob die Bobbahn-Gesellschaft auf Dauer über die Grundstücke verfügen kann, auf denen die Bobbahn gebaut wurde. Dazu kündigte die Geschäftsführung auf Anfrage der SBL für Anfang 2022 einen Bericht an.

Hier steht der vollständige Wirtschaftsplan, allerdings auf Seite 9 noch mit dem mittlerweile gestrichenen Satz für die Verlustübernahmen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZchKb8AaqlbkFqHpqaJCB87SLh_061sxLUKzB8yfxdvb/Anlage_5_SZW.pdf

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Kreisjugendhilfeausschuss übergeht Briloner Votum

By admin at 9:30 am on Tuesday, November 23, 2021

Am Montag (22.11.) stand im Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) eine wichtige Entscheidung an: Es ging um die Entscheidung, wer Träger des neuen Kindergartens (mit 6 Gruppen) in Brilon werden soll. Nach einem “Interessenbekundungsverfahren” lagen 4 Bewerbungen vor, ein fünfter Interessent hatte in der Kürze der Zeit (den Bewerbern stand nur gut ein Monat zur Verfügung) noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Über die Vorgeschichte hatten wir bereits hier berichtet.

Am Ende gab es eine Entscheidung für die Berliner Gesellschaft “Stepke Kids”. 9 von 15 stimmbechtigten Ausschussmitgliedern stimmten dafür. Stepke wirbt u.a. damit: “Besondere Merkmale unseres Konzeptes sind ein hoher Personalschlüssel, frisch gekochtes Essen vom eigenen Koch, englischsprachige Angebote, Schwimmen sowie Waldtage & Waldwochen” [https://www.stepke-kitas.de/]. In Arnsberg unterhält Stepke bereits 2 Kitas. Die Fertigstellung der neuen Briloner Kita sagte Stepke für Mai 2023 zu.

Damit wurde das Votum des Briloner Sozialausschusses nur teilweise berücksichtigt. Denn der hatte empfohlen, 2 Träger zu beauftragen: Stepke sollte eine neue Kita mit 5 Gruppen errichten, und die Katholische Kita gGmbH eine weitere Kita mit 4 Gruppen. Denn deren Kita-Gebäude neben der Propsteikirche mit bisher 3 Gruppen hat so hohen Sanierungsbedarf, dass es bald ersetzt werden muss. So hätte man eine komplette Lösung bekommen.

Im Ablauf gab es viele Fehler beim Kreisjugendamt, aber auch bei der Ausschussvorsitzenden (SPD) und beim Briloner Bürgermeister (SPD) und der Briloner Stadtverwaltung.

Einige dieser gravierenden Mängel:

1. Es fing damit an, dass das Kreisjugendamt erst in der Sitzung des KJHA am 11.10.2021 – also 6 Wochen vor der Entscheidung über die Trägerschaft – im KJHA mündlich den Bedarf für 6 zusätzliche Kita-Gruppen in Brilon nannte. Eine Sitzungsdrucksache gab es dazu nicht, und bis heute liegt noch nicht einmal ein Protokoll der Sitzung des KJHA vom 11.10. vor. Es gibt also keine prüfbaren Daten. Dass in Brilon weitere Kita-Plätze benötigt werden, ist unstrittig. Aber Demographie-Experten bezweifeln, dass es sich um 6 Gruppen mit etwa 120 Plätzen handeln sollte. Eine so große neue Kita gefährdet auch andere Kitas, vor allem auf den Briloner Orsteilen. Dort werden derzeit z.B. 3 andere Kitas ausgebaut, und die Kinderzahl geht aktuell in Brilon wieder zurück.

2. Alle 4 Bewerber wollen nur nach dem sog. Investorenmodell bauen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten, und mietet es dann an. Es wird dabei auf alle Investitions-Zuschüsse von Bund und Land verzichtet, die bis zu 33.000 Euro pro neuem Kita-Platz ausmachen, hier also 2 bis 4 Mio Euro. Dafür zahlt der Träger Miete an die Investoren-Gesellschaft, etwa 200.000 Euro pro Jahr. Die zahlt der Träger aber letztlich nicht selbst, sondern lässt er sich von Kreis und Stadt erstatten. Dafür muss sich der HSK verpflichten, für mindestens 20 Jahre, möglichst sogar für 25 Jahre dem Mietvertrag beizutreten. Die nicht genutzten Zuschüsse von Bund und Land müssen also durch kommunale Mittel ersetzt werden, und belasten am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle möglichen Zuschüsse von Bund und Land genutzt werden und – falls diese Finanzmittel für den Bau nicht ausreichen – nur der Rest durch kommunale Mittel abgedeckt wird. In anderen Kreisen funktioniert dieses Modell, warum gibt es das Kreisjugendamt des HSK nicht vor? Der 5. Bewerber war übrigens bereit, dies Modell durchzuführen…

3. Für die Einwohner*innen der Stadt Brilon ist es eine sehr wichtige Entscheidung, von wem und wo eine neue Kita gebaut wird, auch für die Stadtentwicklung. Die Stadt Brilon war vom Kreis aufgefordert worden, eine Empfehlung abzugeben. Der Briloner Bürgermeister wollte jedoch keinen transparente Diskussion, sondern hatte nur die Fraktionsvorsitzenden zu einer “vertraulichen” Sitzung eingeladen und stellte ihnen kaum Unterlagen zur Verfügung. Das erfolgte zu einem Zeitpunkt, als vom Kreis die Bewerbungen der potentiellen Träger bereits veröffentlicht waren. Die Bürgerliste war mit dieser Geheimdiplomatie nicht einverstanden. Erst auf ihre Forderung hin stellten sich die Bewerber im Sozialausschuss öffentlich vor, und es gab dort eine ausführliche Beratung. Die Geheimkonferenz für die Fraktionsvorsitzenden wurde abgesagt …

4. Ein sehr gut geeignetes Grundstück in der Nähe des Briloner Kurparks wurde von der Briloner Stadtverwaltung faktisch ausgeschlossen, so dass dieser Bewerber damit nicht mehr planen konnte. In einer Stellungnahme behauptete die Stadtverwaltung, dass für diese Fläche am Hellenteich planungsrechtlich “eine kurz- bis mittelfristige Realisierung … nicht möglich” sei, denn die Fläche liege “nicht im Bebauungszusammenhang”. Das ist Unsinn, denn vor 4 Jahren wurde an derselben Straße direkt gegenüber der für die Kita gewünschten Fläche ein Wohnheim realisiert, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Durch dessen Errichtung hat der “Babauungszusammenhang” noch zugenommen…

5. Der Briloner Sozialausschuss beschloss eine wohl überlegte Empfehlung. Er berücksichtigte dabei, dass eine der zentral gelegenen bestehenden Kitas nur noch für kurze Zeit Bestand haben wird. Daher beschloss der Ausschuss, den anstehenden Ersatz dieser Kita mit in die Planungen einzubeziehen. Da eine Einrichtungsgröße mit 4 Gruppen organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als nur 3 Gruppen, sollte diese jetzt durch die Katholische Kita gGmbH verwirklicht werden. Die verbleibenden 5 Gruppen sollten von Stepke errichtet werden. Doch die Vorsitzende des KJHA war nicht dazu bereit, darüber abstimmen zu lassen, weil die Verwaltung des Kreisjugendamtes das nicht wollte. Zwingende Hindernisse wurden dabei nicht genannt. Es gibt auch keinen rechtlichen Grund dafür, denn das vorher durchgeführte “Interessenbekundungsverfahren” bindet niemanden hinsichtlich der angefragten Massnahmen; es ist – anders als ein Vergabeverfahren – unverbindlich https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/

Dietmar Schwalm, der auch für die SBL stimmberechtigtes Mitglied im KJHA ist, sprach in der Sitzung die Probleme an, z.B. die hohen Kosten durch das Investorenmodell, die Vorteile der gesplitteten Beauftragung und die fehlenden Daten zur Größe des Bedarfs. Leider entschied der Ausschuss – beeinflusst von der Verwaltung und der durch die Vorsitzende eingeschränkten Abstimmung – anders.

Es bleibt der Verdacht, dass es Absprachen im Vorfeld und im Hintergrund gegeben haben könnte …

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Wie über neue Kitas entschieden wird

By admin at 11:57 am on Saturday, November 20, 2021

Der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) tagt am Montag (22.11.) um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede. Er ist zuständig für die 9 Gemeinden im Kreisgebiet, die über kein eigenes Jugendamt verfügen, also etwa die Hälfte der Einwohner*innen im HSK. In Arnsberg, Sundern und Schmallenberg gibt es städtische Jugendhilfeausschüsse.

Eine im KJHA nun anstehende Entscheidung findet viel Aufmerksamkeit:
In Brilon soll eine neue Kita mit 6 zusätzlichen Gruppen errichtet werden: wer betreibt die, und wo?
Bei einem sog. Interessenbekundungsverfahren haben sich 4 potentielle Träger beworben, jeweils mit konkreten Grundstücken. Sie stellen ihre Konzepte im Ausschuss vor.

Von der Stadt Brilon wird dazu eine Stellungnahme erwartet. Nachdem für den KJHA 228 Seiten Unterlagen veröffentlicht worden waren, lud der Briloner Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu einer vertraulichen Sitzung ein, um dort die Stellungnahme der Stadt Brilon abzusprechen.
Mit dieser Vorgehensweise war die Bürgerliste nicht einverstanden und beantragte die Ergänzung der Tagesordnung des Sozialausschusses für dessen Sitzung am 18.11.2021. Bereits dort stellten sich nun alle Bewerber ausführlich und öffentlich vor, mit ihren Konzepten und Grundstücken.
Nach einer ausführlichen Beratung wurde die Empfehlung beschlossen, dass statt einer 2 Kitas mit zusammen 9 Gruppen neu gebaut werden. Die neuen Standorte sollen an der Oststraße (Ecke Keffelker Str) und am Sintfeldweg liegen. Den Zuschlag als Träger sollen die Katholische Kita gGmbH und das Unternehmen Stepke aus Berlin erhalten. Gleichzeitig soll der katholische Petrus und Andreas-Kindergarten (neben der Propsteikirche) aufgegeben werden, da das Gebäude extrem sanierungsbedürftig ist. Diese Empfehlung wird nun in den KJHA eingebracht.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unerwartetes-votum-in-brilon-es-soll-zwei-neue-kitas-geben-id233891823.html

Sehr bedenklich ist, dass nun alle 4 Bewerber für die Trägerschaft nur noch im sog. Investorenmodell bauen wollen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten und nach Fertigstellung an ihn zu vermieten. Das führt für den Kreis und die Gemeinden zu Mehrkosten von 2 bis 3 Mio Euro pro Kita. Denn wenn der künftige Träger die Kita selbst bauen lassen würde, erhielte er für jeden neuen Platz pro Kind bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln. Das macht bei 120 Plätzen bis zu 3,96 Mio Euro. Realistisch wäre hier ein Zuschuss von 2 bis 3 Mio Euro. Beim Investorenmodell wird auf diese Zuschüsse ganz verzichtet. Sie müssen dann durch Mietkosten ersetzt werden. Und die zahlt letztlich nicht der Träger, sondern in den Bewerbungen ist der Anspruch enthalten, dass der HSK den Mietverträgen für mindestens 25 Jahre beitritt. Diese Mieten müssen dann aus der Jugendamtsumlage finanziert werden – und die zahlen die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger. Es findet also eine Umverteilung statt: Die bereit stehenden Bundes- und Landesmittel gehen in andere Regionen, und die Jugendamtsumlage im HSK erhöht sich. Das ließe sich z.B. dadurch verhindern, dass die Stadt Brilon selbst als Träger auftritt. Aber obwohl es bisher keine einzige städtische Kita in der Briloner Kernstadt gibt, war der Bürgermeister dazu nicht bereit. Die freien Träger leisten sicherlich gute Arbeit, aber bei demnächst 12 Kindergärten in der Briloner Kernstadt wäre es sehr wünschenswert, wenn im Sinne der Pluralität auch ein kommunaler Kindergarten darunter wäre.

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