Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreisverwaltung bei Umweltangelegenheiten objektiv?

By admin at 6:11 pm on Sunday, November 7, 2021

Erhebliche Zweifel, ob die Kreisverwaltung sich in Umweltangelegenheiten objektiv verhält, ergeben sich aus einer Antwort des Landrats auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion.

Bekanntlich hat der Verein für Vogel- und Naturschutz im HSK (VNV) angeregt, ein neues Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auszuweisen. Das zuständige Landesamt (LANUV) hat die jahrelangen Beobachtungen seltener und schützenswertere Vogelarten (Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht) durch den VNV bestätigt. Als Ergebnis schlägt das LANUV vor, ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet auszuwesen. Derartiger Schutzgebiete gibt es bereits in der Medebacher Bucht und in der Hellweger Börde; sie haben sich dort zur Zufriedenheit fast aller Beteiligten entwickelt.

Aber im HSK ist ja manches anders. CDU, SPD und FDP laufen “Sturm” gegen die Ausweisung, und die Kreisverwaltung scheint dabei Hilfsdienste zu leisten. Denn in ihrer Sitzungsvorlage (Drs. 10/190) für den Naturschutzbeirat und den Kreistag wird die Ablehnung auch mit wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Aspekten begründet.

Dabei ignorierte die Kreisverwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) völlig. Das BVerwG hat jedoch in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 festgestellt, dass für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ausschließlich ornithologische Gründe relevant sind und z.B. Wirtschafts- und Verkehrspolitik keine Rolle spielen dürfen (Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15.02).

In der Antwort des Landrats auf diesen bedenklichen Mangel heißt es nun:
“Ihren Hinweis aufgreifend, wonach die Verwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes ignoriert hat ist anzuführen, dass der Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sondern um eine Stellungnahme der Gesamtverwaltung. Im Rahmen der Stellungnahme sind vom Kreistag u.a. als politische Forderungen geltend gemacht werden, bei der Ausweisung der Gebietskulisse anstehende lnfrastrukturmaßnahmen oder die Belange der Windkraftanlagenbetreiber zu berücksichtigen.”

Das macht die Angelegenheit noch schlimmer. Denn von dem für solche Angelegenheiten zuständigen Amt einer öffentlichen Verwaltung darf man erwarten, dass es sich mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt, sie darstellt und ggf. abweichende Ansichten begründet. Bei der Anwaltskanzlei einer Partei wäre das anders.
Die Antwort des Landrats bedeutet aber, dass die Fraktionen darauf angewiesen, selbst entsprechende Recherchen anzustellen. Denn die Kreisverwaltung sieht ihre Aufgabe offensichtlich als erfüllt an, wenn der Kreistag eine Entscheidung getroffen hat, auch wenn die Verwaltung ihm vorher wesentliche Informationen vorenthalten hat. Vertrauensvolle Arbeit sieht anders aus…

Noch nicht beantwortet wurde übrigens eine weitere Anfrage der SBL, in der es um einen Ortstermin mit der Landesumweltministerin ging. Dazu wurden vom Landrat ausschließlich Gegner des geplanten Vogelschutzgebiets (VSG) eingeladen. Die Kreistagsfraktionen, die die Ausweisung des VSG unterstützen, wurden ebenso wenig beteiligt wie der VNV…

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Schlechte Bilanz beim Klimaschutzkonzept im HSK

By admin at 12:04 pm on Saturday, October 30, 2021

Bereits im Jahr 2013 wurde vom Kreistag des HSK ein “Integriertes Klimaschutzkonzept” beschlossen. Dazu gehört ein Maßnahmenkatalog, der aus insgesamt 84 Punkten besteht.
Hier ist er nachzulesen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUhEz96kpnTyI3AAXKhAOHQH4y_gpIeJWzlf81pUPQC0/Anhang_C.pdf

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am 29.10.2021 stand auch der Punkt: “Bericht über die Umsetzung” dieses Klimaschutzkonzepts. Auf den ersten Blick hört sich die Bilanz ganz gut an. So stehen in der Drucksache 10/267 die Sätze: “Die Kreisverwaltung hat inzwischen eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen mit vorhandenem Personal dezentral in den verschiedenen Organisationseinheiten realisiert und zum Teil abgeschlossen… Der aktuelle Stand der Maßnahmen ist der tabellarischen Übersicht der Anlage 1 zu entnehmen.”

Doch bei näherer Betrachtung ergibt sich ein völlig anderes Bild.
In der “Anlage 1” für die aktuelle Kreistagssitzung werden von den 84 im Jahr 2013 vorgelegten Maßnahmen nur 35 überhaupt erwähnt, 49 kommen gar nicht vor. Und umgeesetzt (ganz oder teilWeise) wurden nur 21 Maßnahmen-Punkte, das ist nach 8 Jahren gerade mal nur ein Viertel!

Besonders bedenklich: Auch bei Maßnahmen, bei denen es nur auf eine Entscheidung des Kreistags ankam, erfolgte keine Umsetzung. So stand im Katalog aus dem Jahr 2013 auch der Punkt 3.1: “Für den Stromeinkauf wird für alle kommunalen/kreiseigenen Liegenschaften und Verbraucher Öko-Strom gewählt.”
Als die Entscheidung über den Strombezug im Jahr 2019 anstand, beantragte die SBL sowohl bei der Ausschreibung als auch bei der Vergabe den Bezug von Ökostrom. Die große Mehrheit im Kreistag stimmte dagegen…

Untergegangen sind z.B. auch die Punkte Nutzung von Abwärme, Abfallvermeidung, Kraft-Wärme-Kopplung, Zentrale Energieversorgung von Neu- und Umbauprojekten, Ausbau und Attraktivierung von Rad- und Fußwegen, Elektrorollerprogramm, ÖPNV–Umstellung auf Betrieb mit Erneuerbaren Energien und viele weitere konkrete Maßnahmenvorschläge.

Als der Landrat in der Sitzung am 29.10.2021 von der SBL darauf angesprochen wurde, warum etwa 60% der geplanten Maßnahmenpunkte in der Sitzungsvorlage gar nicht erwähnt werden und nur ein Viertel umgesetzt wurde, gab es keine inhaltiche Antwort. Stattdessen wurden die Zahlenangaben bezwifelt. Dabei kann man die leicht nachprüfen und nachrechnen…

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Haushaltsentwurf 2022 wird eingebracht

By admin at 7:58 am on Friday, October 29, 2021

Am Freitag, 29.10., tagt um 15 Uhr der Kreistag. Die Sitzung findet erstmals seit einem Jahr wieder in der Konzerthalle in Olsberg stattn, nachdem die Halle zwischenzeitlich durch das Impfzentrum belegt war.

Im Mittelpunkt steht die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 durch den Landrat. Nach den bisherigen Meldungen soll der Hebesatz für die Kreisumlage unverändert bleiben. Trotzdem erwarten die Städte und Gemeinden erhebliche Steigerungen ihrer Abgaben an den Kreis, weil die Bemessungsgrundlagen steigen und damit – auch bei unverändertem Hebesatz – die Höhe der Kreisumlage.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem unter anderem Berichte über die Pandemie- und Impfsituation (auf Antrag der SBL), über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und der Haushaltsabschluss für das Jahr 2020.

Tagesordnung und Sitzungsunterlagen stehen hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRfa2vLsGvtHjIVNvZT631Q

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Digitale Bauanträge eingeführt

By admin at 11:23 am on Wednesday, October 27, 2021

Es gibt einen erfreulichen Fortschritt bei der Digitalisierung der Kreisverwaltung: In der Sitzung des Bauausschusses am 26.10.2021 wurde über die Einführung digitaler Bauanträge und die digitale Bearbeitung von Bauanträgen informiert.

In den Städten und Gemeinden, für die der Kreis als Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl, ob sie ihren Bauantrag digital oder konventionell einreichen. Genutzt werden dafür die Programme “ITeBau” und “ProBauG”. Die Einführung erfolgte bereits zum 01.06.2021; die Abläufe funktionieren gut.

Der Zugang erfolgt über das “Serviceportal” des Kreises, von wo aus man auf die einzelnen Funktionen zugreifen kann:
https://serviceportal.hochsauerlandkreis.de/services/10 .

Leider machen die Städte noch nicht alle mit. Dabei hat die Kreisverwaltung die gesamten Vorarbeiten geleistet und bietet den Städten im Kreisgebiet, die über eine eigene Baugenehmigungsbehörde verfügen, Unterstützung bei der Einführung der digitalen Bauanträge in den Stadtverwaltungen an. Hoffen wir, dass in den Stadträten bald entsprechende Beschlüsse gefasst werden, durch die die Bürgermeister zur Einführung der digitalen Dienstleistungen aufgefordert werden!

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Aufnahme besonders vulnerabler Personengruppen aus Afghanistan

By admin at 9:53 am on Tuesday, October 26, 2021

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) wandte sich vergangene Woche mit folgendem Antrag für eine Resolution an Landrat Dr. Karl Schneider:

Der Hochsauerlandkreis setzt sich für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme von Menschen aus Afghanistan ein!

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) beantragt, eine Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im NRW-Landtag aufzugreifen und im Kreistag zu beschließen:
1. Der Kreistag des HSK bekräftigt seine Bereitschaft, besonders bedrohte und vulnerable Personengruppen aus Krisenregionen, wie etwa aus Afghanistan, über die Flüchtlingsaufnahmequote hinaus aufzunehmen.
2. Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen aus Afghanistan zu Verfügung zu stellen und den Kreistag über die Möglichkeit weiterer Kapazitäten zu unterrichten.
3. Der Kreistag fordert die Bundes- und Landesregierung nachdrücklich auf, sich in Absprache mit den Kommunen für ein unbürokratisches Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete und vulnerable Personengruppen aus Afghanistan und aus Anrainerstaaten einzusetzen und entsprechende Einreisemöglichkeiten zu schaffen.
4. Der Kreistag setzt sich dafür ein, dass hier lebende Afghaninnen und Afghanen einen sicheren Aufenthalt erhalten.
5. Der Kreistag fordert die Bundes- und Landesregierung auf, einen sofortigen und generellen Abschiebestopp nach Afghanistan zu erlassen.
6. Der Kreistag prüft weitere Möglichkeiten, um Menschen, deren Angehörige bzw. Kolleginnen und Kollegen noch in Afghanistan verbleiben, mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu unterstützen.
Begründung und Erläuterung:
Mit der Machtübernahme durch die Taliban gerieten mehrere Tausend Menschen, darunter Ortskräfte, Frauenrechtsaktivist*innen, Künstler*innen, Journalist*innen und weitere Personen, die sich für ein demokratisches und freiheitliches Afghanistan eingesetzt haben, in akute Gefahr. Auch in unserem Kreis sind viele Afghaninnen und Afghaninnen in großer Sorge um ihre Angehörigen, Familienmitglieder oder Kolleg*innen vor Ort. Nach Beendigung der Luftbrücke durch die US-Armee kam die Evakuierung von bedrohten Personen aus dem Land sehr kurzfristig zum Erliegen.
Bund und Land sind nun in der Pflicht, unbürokratisch und schnell alternative Einreisewege für gefährdete Afghaninnen und Afghanen und deren Familienangehörigen zu ermöglichen, um sie aus Afghanistan oder aus Anrainerstaaten in Sicherheit zu bringen.
Der Hochsauerlandkreis setzt mit dieser Resolution ein solidarisches Zeichen und bekräftigt seinen Willen und Bereitschaft, Menschen in Not einen sicheren Hafen zu bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher
und
Lutz Wendland
Stellvertretender SBL-Fraktionssprecher

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Welche Planungen gibt es für die Bahnstrecken im HSK?

By admin at 11:05 am on Friday, October 22, 2021

Wie bereits berichtet, standen bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 18.10. in Meschede Bahn-Themen im Vordergrund, auf Antrag der SBL.

Vorgestellt wurden auch Planungen an bestehenden Strecken für die nächsten Jahre. Vorgesehen ist, dass der Bahnhof Brilon-Wald zu einem “ITF-Null-Knoten” wird. Das bedeutet, dass sich im Integrierten Taktfahrplan etwa zur vollen Stunde 4 Züge aus 4 Richtungen im Bahnhof treffen und Umstiege zwischen allen Zügen möglich sind. Die Fahrten gehen dann in Richtung Warburg (RE 17), Bestwig/Arnsberg/Hagen (RE 17), Marburg (RB 97) und Brilon-Stadt (RB 97). Unabhängig davon fährt die Linie RE 57 weiterhin von Dortmund nach Winterberg und Brilon-Stadt.

Damit das im Stundentakt möglich ist, wurde vor einigen Jahren bereits wieder ein zweites Gleis im Bahnhof Bigge angelegt, so dass sich dort nun Züge aus beiden Richtungen begegnen (“kreuzen”) können. Ein zweites Gleis mit “Bahnsteigkante” wird jetzt auch im Bahnhof Brilon-Stadt nötig, damit dort gleichzeitig Züge des RE 57 und der RB 97 stehen können und nicht der eine Zug erst auf die Stichstrecke von Brilon-Wald nach Brilon-Stadt fahren kann, wenn der andere wieder zurück in Brilon-Wald angekommen ist.

Ein großes Problem sind die Anschlüsse in Warburg, um den Fernverkehr in Kassel erreichen zu können. Die Umstiegszeit mit – laut Fahrplan – ist mit 4 bis 6 Minuten viel zu knapp, zumal dort ein Bahnsteigwechsel erforderlich ist. Jetzt soll in Westheim ein weiterer Kreuzungsbahnhof eingerichtet werden, so dass sich die Züge künftig nicht in Marsberg, sondern weiter östlich begegnen. Das ersetzt zwar nicht die derzeit auf 50 hm Streckenlänge fehlende Zweigleisigkeit, verlängert aber die Umstiegszeiten in Warburg (wenn die Verspätungen nicht zu groß sind!).

Ab Juni 2021 soll es keine durchgehenden Züge aus dem HSK nach Kassel mehr geben. Dann fährt nur noch der “RRX” (RE 11), der aus dem Ruhrgebiet kommt, von Warburg nach Kassel, und zwar im Stundetakt. Die Fahrgäste aus dem HSK können darauf hoffen, dass die Umstiegszeit in Warburg reicht, den nächsten Zug zu erreichen…
Mit der neuen Kreuzungsstelle in Westheim soll es wieder möglich sein, dass Züge aus dem HSK über Warburg direkt nach Kassel fahren. Es soll dann einen Halbstundentakt geben, abwechselnd RE 11 und RE 17.

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Warum stockt die Vorplanung für die Reaktivierung der Röhrtalbahn?

By admin at 2:12 pm on Wednesday, October 20, 2021

Am Montag (18.10.) im Wirtschafts- und Strukturausschuss des HSK standen auch 4 “Bahn”-Themen auf der Tagesordnung, auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion.

Eines davon war der Stand der Vorbereitungen für die Reaktivierung der Röhrtalbahn und der Almetalbahn. Auskunft gaben 2 Mitarbeiter des für den Schienenpersonenverkehr zuständigen Zweckverbandes NWL aus Unna. Beide Reaktivierungen wurden durch den NWL (Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe) und den Hochsauerlandkreis im Jahr 2015 als Maßnahmenvorschläge zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen angemeldet. Eine abschließende Bewertung durch das Land ist bis heute noch nicht erfolgt.

Für die Röhrtalbahn (Hüsten – Sundern) waren bereits vor 2 Jahren die Leistungsphasen 1 und 2 für die Vorplanung bei einem Düsseldorfer Ingenieurbüro beauftragt worden. Es geht außerdem um eine “Standardisierte Bewertung”, bei der die zu erwartenden Kosten sehr konkret ermittelt und dem Nutzen gegenüber gestellt werden. Seitdem war nichts mehr davon zu hören. Als Grund wurde im Ausschuss die Insolvenz des beauftragten Büros genannt. Die ist aber schon ein Jahr her. Auch auf mehrfache Nachfrage aus mehreren Fraktionen war nicht zu erfahren, wann es nun weitergehen soll und wann mit Ergebnissen zu rechnen sei. Als sich schließlich mehrere Ausschussmitglieder über das “Rumeiern” beschwerten, sagte der Kreisdirektor zu, mit dem Sitzungsprotokoll eine konkrete Aussage zum weiteren zeitlichen Ablauf zu liefern.

Für die Almetalbahn (Brilon – Paderborn) sollen den Verwaltungen des NWL und der Kreise HSK und Paderborn am 27.10. erste Ergebnisse einer “Machbarkeitsstudie” (also einer Vorstufe für die weitere Planung) vorgestellt werden. Der NWL sah sich jedoch nicht in der Lage, auch den Ausschuss zu informieren. Angeblich sind (9 Tage vor dem Termin für die Verwaltungsmitarbeiter!) noch keine Ergebnisse verfügbar…

Über die Antworten des NWL zu Verspätungen und Zugausfällen sowie über die weiteren Planungen für das Zugangebot informieren wir in eigenen Artikeln.

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Bahnverkehr im Mittelpunkt

By admin at 4:19 pm on Sunday, October 17, 2021

Morgen (am 18.10.) findet die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus statt. Beginn ist um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede. Im Mittelpunkt steht – wie von der SBL für die letzte und die kommende Sitzung beantragt – die Situation des Bahnverkehrs im Hochsauerlandkreis.

Es gibt u.a. Berichte
– zur Oberen Ruhrtalbahn für die Bereiche Qualität, Angebotsentwicklung, Infrastruktur und Antriebstechnik,
– über die Verspätungen in den Umsteigebahnhöfen Schwerte und Warburg sowie über die Zugausfälle der Linie RE57 zwischen Bestwig und Brilon Stadt sowie Bestwig und Winterberg,
– über konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der Anschlusssituation im Bahnhof Warburg zwischen RE17 / RE11 bzw. Fernverkehr durch verschiedene Infrastrukturmaßnahmen und Anpassung des Fahrplans,
– und über den Stand der Vorbereitungen für die Reaktivierung von Bahnstrecken im HSK.

Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die anderen Kreistagsfraktionen sich für diesen wesentlichen Teil der notwendigen Verkehrswende interessieren!

Die Sitzung ist öffentlich; Zuhörerinnen und Zuhörer könnten auf der Zuschauertribüne Platz nehmen.
Die vollständige Tagesordnung nebst Sitzungsdrucksachen steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfKUQcoQdVsNWCiXQcwTyQY

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Bericht aus der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 11.10.2021

By admin at 1:45 pm on Wednesday, October 13, 2021

Am Montag tagte in Meschede der Kreisjugenhilfeausschuss. Ihm gehört – auch für die SBL – Dietmar Schwalm als stimmbrechtigtes Mitglied an. Hier sein Bericht:

Wer soll das bezahlen?

Das war die erste Frage der CDU-Fraktion in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung, in der das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgestellt wurde.
Anstatt sich als Vertretung in einem Fachgremium erst einmal zu freuen, dass es tatsächlich gesetzliche Verbesserungen im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern gibt, wurde die Frage gestellt, ob die Neuerungen denn tatsächlich 1:1 umgesetzt werden müssen.

Das neue KJSG im SGB VIII ist über viele Jahre politisch diskutiert worden, bis dieser Kompromiss in diesem Sommer verabschiedet wurde. Es wurde aus meiner Sicht ein Gesetz mit positiven Veränderungen aber auch mit „Schwachstellen“, bei denen ich in der Sitzung mit konkreten Fragen an die Jugendamtsverwaltung „meine Finger auf die Wunden gelegt“ habe.
• Wie sieht es z.B. konkret mit der Beteiligung der Eltern aus, die aus einem bildungsfernen Milieu stammen?
• Was ist der aktuelle Sachstand bei der Einrichtung der nun gesetzlich festgeschrieben Ombudsstelle?
• Habe betroffene Familien neben den niederschwelligen Angeboten im Sozialraum trotzdem noch den Anspruch auf eine erzieherische Hilfe? Eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Fußballverein kann aus meiner Sicht nicht eine notwendige Erziehungsbeistandschaft ersetzen.
• Darf ein Heranwachsender, der mit 17 Jahren die erzieherische Hilfe abgebrochen hat, mit 19 Jahren wiederkommen und Hilfe für junge Volljährige auch in stationärer Form beantragen oder gibt es für ihn nur noch ein Beratungsangebot?

Als Kreistagsmitglied mit gewerkschaftlichem Hintergrund habe ich zuletzt dann auch noch auf den neuformulierten § 79 hingewiesen. In diesem Paragrafen wurde jetzt eine verbindliche Verpflichtung des Jugendamtes für eine Personalbemessung festgeschrieben, damit immer ausreichend sozialpädagogisches Fachpersonal vorhanden ist, um die Menge und Vielfalt der Aufgaben in der Jugendhilfe zu bewältigen.

Die Kreisverwaltung wartet jetzt auf das Landesjugendamt, das Instrumente für diese Personalbemessung erarbeiten und zur Verfügung stellen will. Wie lange das dauern könnte, wollte die Verwaltung nicht beantworten. Mein Hinweis, dieses im Sinne der Beschäftigten doch schon heute mit vorhanden Personalbemessungs-Instrumenten anzugehen, stieß auf wenig Gegenliebe.
Unsere Fraktion wird die aufgeworfenen Fragen zum neuen KJSG in den nächsten Monaten regelmäßig im Ausschuss hinterfragen.
Und die Frage „Wer soll das bezahlen“ habe ich mit „Der das bestellt hat“ beantwortet. Darum kann sich ja dann die zukünftige Bundesregierung Gedanken machen und die Mehrausgaben für dieses in großen Teilen gute Gesetz den Kommunen erstatten.

Beim Tagesordnungspunkt „Kooperationsmodellprojekt – Begleitung von Anfang an durch Gesundheitsförderung und Lebensweltorientierung-BEAGLE-“ am Klinikum Hochsauerlandkreis sollte die Maßnahme verlängert werden. Hier haben speziell ausgebildete Lots*innen die Aufgabe, den Übergang von der Geburtsstation in den Lebensalltag zu begleiten. Die Maßnahme wurde von allen Beteiligten im Ausschuss als positiv und wichtig angesehen. Deshalb kam auch die Frage auf, warum man dieses nicht auch an anderen Geburtsstationen ansiedeln könne.

Da dieses wegen der fehlenden Landesförderung bei der Jugendamtsverwaltung auf etwas Widerstand stieß, habe ich den Vorschlag gemacht, sich in einer der nächsten Sitzungen konkret über die Arbeit dieser Lots*innen zu informieren. Gleichzeitig sollte es aber über die Arbeit der auch neueingerichteten Familienhebammen berichtet werden, um dann evt. aus beiden Projekten auch zufriedenstellende Lösungen für den östlichen Teil des Hochsauerlandkreises zu erarbeiten.

Bei der Diskussion über das aufgrund eines neu berechneten höheren Bedarfs fehlende Kita-Angebot in Brilon wurde auch wieder das „leidige“ Thema der Überprüfung des konkreten Bedarfs bei den Eltern andiskutiert. Dieses wird aber weiterhin von unserer Fraktion abgelehnt, da der Staat nicht den individuellen unterschiedlichen Bedarfsgrund bewerten sollte.

Die Einführung der digitalen Kita-Card wird sich verzögern, da gerade die Frage geklärt werden muss, ob es nicht sinnvoll ist, ein einheitliches System in der Region Südwestfalen über die SIT (Südwestfalen-IT) einzuführen. Das ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Weg, der aber im Sinne der betroffenen Verwaltungen, Kitas und Eltern schnell zu einem Ziel führen sollte.

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Bewegung bei der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 8:01 am on Thursday, September 30, 2021

Nun scheint sich doch etwas zu tun für die Weiterentwicklung der Bahnstrecken im Hochsauerlandkreis. Seit Jahren setzt sich die SBL intensiv dafür ein, aber noch bei der Kreistagssitzung im August lehnte die GroKo aus CDU/SPD/FDP erneut einen Antrag ab, die durchgehende Zweigleisigkeit und die Elektrifizierung zu fordern. Diese sind sowohl ökologisch als auch verkehrstechnisch wichtig: Denn bisher sind die Übergangszeiten in den Bahnhöfen Warburg (zur Linie RE 11 und zu den ICs nach Kassel) und Schwerte (zur Linie RE 7 nach Münster) sehr knapp und funktionieren oft nicht. Zwischen Brilon-Wald und Warburg ist die Bahnstrecke auf 50 km Länge nur eingleisig mit einem Kreuzungsbahhof in Marsberg, so dass sich jede Verspätung auch auf die Gegenrichtung überträgt.

Für die Organisation des Schienpersonenverkehrs gibt es Zweckverbände. Zuständig für den HSK sind der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) und dessen Dachverband NWL. Am 29.09.2021 tagte in Unna die Verbandsversammlung des ZRL und hat beschlossen, eine “Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung und Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn” zu erstellen.

In der Sitzungsvorlage heisst es weiter:
“Die Strecke im Sauerlandnetz ist von grundlegender Bedeutung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger insb. im Hochsauerlandkreis (HSK) und stellt die SPNV Anbindung sowohl ans Ruhrgebiet als auch nach Kassel sicher. Insoweit erscheint eine grundsätzliche Betrachtung der Strecke sehr sinnvoll, um weitergehende Möglichkeiten und Varianten zur Ertüchtigung des 2-gleichsigen Ausbau und/ oder Elektrifizierung der Strecke zu untersuchen. In den kommenden Jahren sind bereits umfangreiche Sanierungen der Tunnel geplant, für die der ZRL bereits im Jahr 2015 rund 17 Mio. € zur Verfügung gestellt hat.

Mit einer Machbarkeitsstudie könnten nunmehr, ohne zeitlichen Verzug, im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse verschiedene Varianten zur Ertüchtigung der Strecke geprüft werden. Insofern könnten unterschiedliche Möglichkeiten durchdacht, analysiert und bewertet werden, um für divergierende Betriebsleistungen und Konzeptionen Aussagen zu deren Umsetzbarkeit und den damit verbundenen Kosten zu erhalten.”

Die komplette Drucksache ist hier einsehbar.

Die Machbarkeitsstudie soll etwa 120.000 Euro kosten. Auf Nachfrage eines Versammlungsteilnehmers war zu erfahren, dass der Auftrag für die Studie in 6 bis 9 Monaten vergeben werden soll und mit den Ergebnissen in zwei bis vier Jahren zu rechnen ist. Es dauert also noch, aber immerhin ist ein Anfang gemacht.

Bedenklich: Außer dem HSK gehören dem ZRL noch vier weitere Kreise an. Der HSK hat in der Verbandsversammlung des ZRL 5 Sitze; die Versammlung tagt viermal im Jahr. Es werden jeweils Mitglieder und Stellvertreter*innen gewählt, so dass für den HSK 5 von gewählten 10 Personen teilnehmen können, damit er vollständig vertreten ist. In der gestrigen Versammlung waren aber nur 2 der 5 Sitze des HSK besetzt, die anderen 3 blieben frei. Das ist sehr ärgerlich, denn die GroKo beansprucht die Sitze für sich und lehnt es konsequent ab, Fachverbände und andere Expert*innen zu entsenden. Wenn dann nur 2 Personen erscheinen und die 8 anderen keine Lust oder keine Zeit haben, unterscheidet sich das Interesse an den Posten erheblich von der Bereitschaft zur tatsächlichen Mitwirkung.
Es gab viele Fragen, die aus Sicht des HSK in der Verbandsversammlung hätten geklärt werden können, die aber nicht gestellt wurden…

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Neue Herausforderungen an das Kreisjugendamt – auch im HSK?

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 23, 2021

“Das neue Bundesgesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen stellt die Jugendämter vor neue Herausforderungen: „Bis spätestens 2028 werden wir unser Jugendamt qualitativ und personell neu aufstellen müssen“, erklärte Meinolf Hammerschmidt, Fachdienstleiter Soziale Dienste, im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises in Iserlohn. Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien sind die fünf Bausteine des neuen Gesetzes.

Mit der Verantwortung für die Planung und Ausgestaltung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen betritt das Kreisjugendamt in vielen Bereichen Neuland. Bisher waren die Sozialämter Bewilligungsbehörde von inklusiven Unterstützungsleistungen. Nun soll die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch die alleinige Zuständigkeit für junge Menschen mit Behinderungen übernehmen. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses werden die Leitungskräfte des Jugendamtes in einer Klausurtagung die notwendigen Zielvorgaben entwickeln. Die inklusive Ausgestaltung soll laut Gesetz in drei Stufen erfolgen:

Ab 2021 soll „die Verankerung des Leitgedankens einer inklusiven Kinder und Jugendhilfe und Schnittstellenbereinigung“ erfolgen. Das Kreisjugendamt soll dabei Inklusion als Zielvorgabe und Qualitätsmerkmal für alle Angebote der Kinder und Jugendhilfe etablieren. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung sollen unter anderem bei der gemeinsamen Förderung, bei der Tagesbetreuung und bei Vereinbarungen mit ambulanten Trägern mitberücksichtigt werden. Eine Fachkraft soll eine qualitative Beratung sicherstellen.
Stufe zwei sieht ab 2024 die Einführung eines Verfahrenslotsen mit doppelter Funktion vor. Zum einen soll er bei Leistungen der Eingliederungshilfe junge Menschen und ihre Familien durch das Verfahren führen (vermitteln, unterstützen, begleiten). Die zweite Aufgabe liegt in der Unterstützung des Jugendamtes bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten.
Ab 2028 startet die dritte Stufe mit der einheitlichen sachlichen Zuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe auch für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.”

Anmewrkung:
Es handelt sich hier um eine Pressemitteilung des Märkischen Kreises vom 23.09.2021. Im HSK scheint man noch nicht so weit zu sein…
Noch schlimmer: Erst vor wenigen Tagen hat der Kreistag einen Antrag der SBL abgelehnt, ins Zukunftsprogramm die Forderung aufzunehmen, dass jederzeit ein(e) Ansprechpartner*in des Kreisjugendamtes für Kriseninterventionen erreichbar sein soll!

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Rettungsdienstplan beschlossen – weitere Verkürzung der Hilfsfrist angestrebt

By admin at 11:12 am on Sunday, September 12, 2021

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Freitag mit großer Mehrheit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan zugestimmt. Damit werden im Kreisgebiet 10 neue Rettungswachen gebaut; insgesamt wird es künftig 14 Rettungswachen (statt bisher 12) geben. Die neuen Standorte sind eine wichtige Voraussetzung, dass bisher schlecht erreichbare Ortsteile künftig schneller angefahren werden können. In der Vergangenheit wurde bei der Planung der Standorte zu wenig auf die Verkehrsanbindung geachtet. Das führte z.B. für die Briloner Ortsteile Alme und Madfeld dazu, dass bei Notfällen doe vorgegebene Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen nicht einzuhalten war. Der ganz neue Standort Westernbödefeld ermöglicht die Versorgung mehrerer bisher nur ganz schlecht erreichbarer Orte.

Auch bei der Vorhaltung der Rettungsfahrzeuge (RTW) gibt es an vielen Stellen deutliche Verbesserungen: So sah der alte Bedarfsplan für den Standort Brilon nur an 8 Stunden pro Woche einen zweiten RTW vor, künftig gilt dies täglich von 7 bis 19 Uhr, also 84 Stunden pro Woche. Damit sinkt das Risiko der “Duplizitätsfälle” deutlich. Diese treten dann auf, wenn an der dem Einsatzort nächst gelegenen Rettungswache kein RTW verfügbar ist.

Von mehreren Fraktionen, insbesondere auch von der SBL, wurde betont, dass die RTW mit den Notfallsanitätern der wichtigste Bestandteil der Rettungseinsätze sind. Die Notfallsanitäter, die seit 2014 die früheren Rettungsassistenten ablösen, dürfen und können fast alle bei einem Notfall erforderlichen medizinischen Tätigkeiten ausführen, z.B. intubieren, zentralen Zugang legen, Notfallmedikamente verabreichen, defibrillieren, eine Drainage legen bei Pneumothorax. Zudem bietet nur der RTW (anders als das Notarzteinsatzfahrzeug) die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Notärztinnen und Notärzte werden nur noch bei etwa jedem 4. Notfall benötigt, und die Zeitspanne bis zu ihrem Eintreffen ist nicht so kritisch wie für den RTW.

Vom Kreistag angenommen wurde auch der Antrag der SBL, dass bei der nächsten Auflage des Rettungsdienstbedarfsplans eine Hilfsfrist von 10 Minuten angestrebt werden soll. Der Landrat erhielt vom Kreistag einen entsprechenden Auftrag.
Die Hilfsfrist gibt die Zeitspanne an, in der in 90 % der Notfälle an öffentlichen Straßen der Rettungswagen (RTW) am Einsatzort eintreffen soll. Bisher liegt die tatsächliche Hilfsfrist im HSK bei fast 14 Minuten, Ziel sind derzeit 12 Minuten. Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg gelten bereits 10 Minuten.
Das schnelle Eintreffen des RTW (mit hervorragender medizintechnischer Ausstattung und sehr gut ausgebildeten Notfallsanitätern) ist die wichtigste Maßnahme für die weitere Verbesserung der Qualität der Notfallrettung.

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Landrat: “Vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung … ist nicht nachvollziehbar”

By admin at 6:39 pm on Tuesday, September 7, 2021

Am Flugplatz Arnsberg-Menden (FAM) ist ein großer Umweltschaden entstanden: ca. 1,7 ha Fläche mit wertvollem altem Baumbestand wurden gerodet, und es wurden umfangreiche Anschüttungen vorgenommen. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte, wäre eine vorherige “Befreiung” von den damit verbundenen Auflagen durch die Untere Naturschutsbehörde erforderlich gewesen. Die liegt bis heute nach Angaben der Kreisverwaltung nicht vor. Vor allem für den Wasserhaushalt in benachbarten Biotopen sind die Anschüttungen sehr ungünstig. Der Naturschutzbeirat (NBR) hat sich seit Ende April dreimal mit der Angelegenheit befasst, und wurde von der Kreisverwaltung mehrfach falsch informiert.

Wie auch auf diesen Seiten berichtet [http://sbl-fraktion.de/?p=10180 und http://sbl-fraktion.de/?p=10136], hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistags am kommenden Freitag einen Bericht des Landrats darüber beantragt.
Knapp 4 Tage vor der Sitzung wurde nun von der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 10/263 veröffentlicht. In ihr wird der Ablauf aus Sicht der Kreisverwaltung und des Landrats geschildert.

Besonders bemerkenswert ist die Schilderung des Ablaufs zwischen Ende April und Anfang Mai 2021:
“Bei der Prüfung des Vorgangs konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung für die Geländeanfüllung erteilt hat, obwohl die Untere Naturschutzbehörde bis heute keine abschließende Stellungnahme abgegeben hat und keine Befreiung ausgesprochen hat. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die von der Unteren Naturschutzbehörde abgegebene Stellungnahme im Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren an das Regionalforstamt irrtümlich von der Stadt Arnsberg als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet. Die vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung, wonach seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes gefordert worden sei, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist zu erwarten, dass eine Baugenehmigungsbehörde das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich und zudem noch im Naturschutz- und FFH-Gebiet liegenden Baugrundstücken hinreichend bekannt ist. Zum anderen ist es aus Sicht des HSK unverständlich, wie eine aus einem Satz bestehende E-Mail an das Regionalforstamt als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet werden konnte. Üblicherweise wird in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen formuliert, die im Regelfall von den Baugenehmigungsbehörden als Auflagen übernommen werden. Gerade bei Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich gehören Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen von den Bestimmungen des Landschaftsplanes zum üblichen Verfahrensablauf in den Baugenehmigungsverfahren und diese Verfahren dürften der Bauverwaltung der Stadt Arnsberg hinreichend bekannt sein.

Anmerkung:
Dass die Baugenehmigung für die Verfüllung der FAM Holding GmbH bereits erteilt worden war, war im Zeitpunkt der Sitzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Die von der Verwaltung in der NBR-Sitzung am 04.05.2021 getätigte Aussage, dass wegen der noch ausstehenden Stellungnahme der UNB sowie der erforderlichen Befreiung keine Baumaßnahmen vor Ort stattfinden können, war diesem Sachverhalt geschuldet.”

Vieles bleibt undurchsichtig und bedarf – auch im Hinblick auf künftige ähnliche Vorgänge – weiterhin der Klärung!
Wer hat wen wann und worüber informiert?
Wer hat wann und wie gegenüber wem welche Zustimmungen erteilt?
Wie geht es weiter?
Hat der CDU-Bundestagskandidat, der 2 Flugzeuge von diesem Flugplatz aus betreibt, irgendwelchen Einfluss ausgeübt?

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Bürgermeister-Protest an der falschen Stelle

By admin at 9:09 pm on Sunday, September 5, 2021

Ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung im Kreisgebiet ist die Notfallrettung. Sie ist sowohl bei Unfällen mit Verletzten als auch z.B. bei internistischen oder gynäkologischen Notfällen im Einsatz. Außerdem werden Verlegungsfahrten mit Krankentransportwagen durchgeführt.

Wichtigster Bestandteil der Notfallrettung sind die Rettungswachen; davon gibt es bisher 12. Sie sind jeweils mit mindestens 2 Notfallsanitätern besetzt, die im Bedarfsfall mit einem Rettungstransportwagen (RTW) ausrücken. Viele Rettungswchen verfügen sogar über je 2 RTW. Wichtig ist das schnelle Erreichen des Einsatzortes. Dafür ist eine Hilfsfrist definiert. Sie wird in NRW nicht vom Land festgelegt, sondern von den einzelnen Kreisen. Im HSK beträgt diese Hilfsfrist 12 Minuten: In 90% der Notfälle sollen an öffentlichen Straßen gelegene Notfälle innerhalb dieser Frist erreicht werden. Das klappt im HSK aber bisher nur unzureichend: Statt in 10% der Fälle wird diese Frist bisher in fast 16 % der Fälle überschritten. Das zeitliche Ziel wird also weit verfehlt. Mehr als 10 Minuten beträgt die Eintreffzeit bei sogar fast 27 % der Notfälle.

Anlage3-Hilfsfristen

Künftig soll es im HSK 14 Rettungswachen (mit insgesamt 23 RTW, davon 15 rund um die Uhr) und 7 Notarztstandorte mit insgesamt 8 NEF geben. Der von der Kreisverwaltung beauftragte Gutachter hatte vorgeschlagen, 10 Rettungswachen neu zu bauen: in Alt-Arnsberg, Hüsten, Meschede, Schmallenberg-Mitte und Westernbödefeld (als Ersatz für Fredeburg), Winterberg, Medebach-Ost und Hallenberg-Nord (als Ersatz für Medelon), Brilon und Olsberg. Nur 4 der bisherigen Standorte sollen unverändert erhalten bleiben: Neheim, Sundern, Eslohe und Marsberg. Nachdem sich Krankenkassen und Kreis nicht einigen konnten, hat die Bezirksregierung Anfang August eine verbindliche Entscheidung getroffen. Nun bleibt auch der alte Standort in Olsberg erhalten.
Sinn der Neubauten ist neben der Anpassung an veränderte räumliche und funktionale Anforderungen vor allem die Lage-Optimierung: Ohne diese ließe sich das Defizit bei der Einhaltung der Hilfsfristen nicht beseitigen. Außerdem werden die Besetztzeiten der RTW ausgeweitet: So wird in Brilon künftig (wie bisher) rund um die Uhr 1 RTW einsatzbereit sein, aber außerdem täglich von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW.

RWneu

Die Veränderungen der Standorte sind dringend erforderlich. So steht z.B. zum Standort der Rettungswache Brilon im Gutachten:
„Vom gegenwärtigen Standort der Rettungswache Brilon besteht eine eingeschränkte Reichweite insbesondere in nordwestliche Richtung, da in Richtung der Einsatzschwerpunkte zunächst der innerstädtische Bereich durchfahren werden muss. Insbesondere für die Stadtteile Alme und Madfeld drück sich dies in einer erhöhten Anzahl an Hilfsfristüberschreitungen (zusammen etwa 30 Fälle) aus. Eine Verlegung des Standortes an den östlichen Ortsrand (Mündungsbereich B 7 / B 251) würde die Versorgung in nördliche und östliche Richtung ohne Einschränkungen der Versorgung in westliche und südliche Richtung deutlich verbessern.“

Für die Notarztstandorte sind 5 Neubauten geplant: In Hüsten (als Ersatz für Alt-Arnsberg und Neheim), Meschede, Schmallenberg-Mitte, Winterberg-Nord und Brilon-Altenbüren (als Ersatz für Brilon und Olsberg). Die Standorte Sundern und Marsberg bleiben unverändert.

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Künftig kommt also rechnerisch auf 2 Rettungswachen ein Notarztstandort. Dies ist sinnvoll, denn RTW und NEF (mit dem Notarzt) fahren getrennt zum Einsatzort. Zudem wird nur in weniger als 30% aller Notfälle ein Notarzt bzw. eine Notärztin eingesetzt. Z.B. gab es innerhalb eines Jahres (von März 2019 bis Februar 2020) am Standort Brilon 2.212 Notfallrettungen durch einen RTW, aber nur 642 mit Einsatz eines Notarztes.

In den letzten Wochen gab es aus Reihen der GroKo (CDU/SPD) und von den Bürgermeistern in Brilon und Olsberg lautstarken Widerstand gegen die Ergebnisse des Gutachtens und die Entscheidungen der Bezirksregierung. Sie richten sich vor allem gegen die Standortverlagerungen im Raum Brilon. Die Herren Bürgermeister haben sich aber offensichtlich nicht hinreichend mit den fachlichen Grundlagen besetzt. Insbesondere schätzen sie die unterschiedliche Bedeutung der RTW und der Notärzte für die Notfallrettung völlig falsch ein. Spätestens seit im Jahr 2014 die Notfallsanitäter die früheren Rettungsassistenten ablösten, ist das schnelle Eintreffen des RTW in der Regel viel wichtiger als die möglichst frühe Ankunft eines Notarztes. Der RTW hat zudem eine viel bessere technische Ausrüstung als das NEF und ermöglicht es, die Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Die Notärzte sind z.B. dann wichtig, wenn es um die Verabreichung von einigen Medikamenten oder Schmerzmitteln geht, die die Notfallsanitäter nicht anordnen dürfen.

Eine sinnvolle Verbesserung wäre dagegen eine Reduzierung der Hilfsfrist. Sie ist im HSK mit 12 Minuten ungewöhnlich lang. Z.B. im Ruhrgebiet liegt sie bei nur 8 Minuten. Im benachbarten – ebenfalls ländlichen – Landkreis Waldeck-Frankenberg beträgt sie aufgrund einer Vorgabe des Landes Hessen nur 10 Minuten. Daher hat dieser nordhessische Landkreis, der etwa halb so groß ist wie der HSK, mit 11 Rettungswachen eine viel höhere Dichte als der HSK.
Und dabei enthält die Hilfsfrist nur den “Zeitraum zwischen zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort” (Orgakom, S. 23); die tatsächliche Zeit, bis die Notfallsanitäter den Patienten erreichen, dauert also noch länger.
Die Forderungen und Proteste sollten sich daher auf eine Verkürzung der Hilfsfrist konzentrieren. Das macht lokalpolitisch vielleicht weniger Eindruck. Es würde aber vielen Notfallpatient*innen wirklich helfen, wenn in 90% der Notfalleinsätze der RTW schon nach 10 Minuten statt – wie bisher – erst nach knapp 14 Minuten eintreffen würde.

Am Montag (6. Sept, ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) steht der neue Rettungsdienstbedarfsplan auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Am Freitag (10. Sept, ab 15 Uhr in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge) erfolgt dann die abschließende Beschlussfassung durch den Kreistag.

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SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg

By admin at 1:27 pm on Thursday, August 26, 2021

Die Vorgänge rund um die Erweiterung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden werfen zahlreiche und wesentliche Fragen auf:
– Wer hat dort welche Genehmigungen erteilt,
– wer war an welchen Vorgängen beteiligt,
– was funktioniert nicht an der Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung des HSK und Stadtverwaltung Arnsberg und warum,
– wer hat hier wen und warum falsch informiert,
– warum wurde nicht beachtet, dass hier erhebliche Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet erfolgen,
– warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt,
– gab es eine Einflussnahme durch den CDU-Bundestagskandidaten F. Merz?

Die SBL-Kreistagsfraktion hat heute beim Landrat einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Kreistags (angekündigt für den 10.09.2021) beantragt:
“Bericht der Landrats über den Ablauf der Baumfällungen und Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM), die Beteiligung der Behörden des HSK und der Stadt Arnsberg und die dazu gegebenen Informationen”

“Begründung und Erläuterung:
Der Fall war bereits Thema in den letzten 3 Sitzungen des Naturschutzbeirats am 04.05., am 31.05. und am 20.07.2021 sowie Gegenstand einer Anfrage unserer Fraktion vom 19.06.2021. Aus den Antworten der Kreisverwaltung im Beirat und auf unsere Anfrage ergab sich insbesondere, dass die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 04.05.2021 über die Baumfällungen und Anschüttungen falsch informiert hatte, weil ihr weder die Baumfällungen bekannt gewesen seien noch bekannt gewesen sei, dass die Stadt Arnsberg bereits eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt habe. Außerdem sei diese Genehmigung ohne Beteiligung der UNB erfolgt, obwohl es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte.

In der Antwort des Landrats vom 23.06.2021 an die SBL-Fraktion heißt es explizit, dass die Aussage der Kreisverwaltung, dass „auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstünden“, „offensichtlich zu Irritationen geführt“ habe. Und weiter: „Für darüber hinausgehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet“. Die Naturschutzverbände wurden von der UNB erst „Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus“.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber großflächige Baumfällungen und Anschüttungen bereits erfolgt. Dadurch wird z.B. auch ein benachbartes, etwa 400 m langes Kerbtal erheblich geschädigt.

Wesentlich andere Auskünfte als aus dem Kreishaus wurden jedoch vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg erteilt. Auf die schriftliche Anfrage eines Ratsmitglieds antwortete er am 23.07.2021 u.a., dass seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans gefordert worden sei. Die Kreisverwaltung habe vor Erteilung der Baugenehmigung sogar diverse Gutachten (Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz) „gefordert und nicht beanstandet“. Zwischen Kreis und Stadt habe es in dieser Angelegenheit zahlreiche Kontakte gegeben: „Der HSK wurde telefonisch am 24.02.21 informiert, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht.“ Bereits am 15.04.21 sei die positive Stellungnahme des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz erfolgt, am 26.04.21 die positive Stellungnahme der UNB des HSK. Am 26.04.21 folgte dann die „telefonische Info der Stadtverwaltung an UNB, dass eine Baugenehmigung erteilt wird“.

Durch das Fällen des wertvollen alten Baumbestands und die anschließenden großflächigen Anschüttungen ist nicht nur ein erheblicher Schaden für Natur und Umwelt entstanden, sondern es ergeben sich zudem erhebliche Zweifel an der Seriösität der Informationspolitik von Landrat und Kreisverwaltung gegenüber den Gremien und der Öffentlichkeit. Diese Ereignisse könnten möglicherweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl stehen.

Auch über den konkreten Fall hinaus hat die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung sowohl für die Zusammenarbeit zwischen HSK und Stadt Arnsberg als auch für die Qualität der Informationen, die Gremienmitglieder von den Hauptverwaltungsbeamten und den Verwaltungen erhalten. Die Widersprüche zwischen den Auskünften des Kreises und der Stadt Arnsberg sind so erheblich, dass sie im Hinblick auf künftige Vorgänge der Klärung bedürfen, um für die Zukunft transparente und ordnungsgemäße Abläufe sicherzustellen und Landschaft und Umwelt wirksam zu schützen.

Über die Angelegenheit haben mittlerweile mehrere überregionale Medien berichtet, so das ZDF-Magazin „Frontal“ und der „Spiegel“. In diesen Medienberichten wurde auch angesprochen, dass der heimische CDU-Bundestagskandidat in die Angelegenheit involviert sein könnte.

Der Landrat soll dem Kreistag nun auch darüber berichten, welche grundsätzlichen Mängel bei der Kreisverwaltung und/oder der Stadtverwaltung Arnsberg festgestellt wurden und welche Konsequenzen er daraus zieht.”

Über die Größe des geschädigten Gebiets und die Baumarten haben wir hier bereits berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10136
http://sbl-fraktion.de/?p=10100

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