Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Briefwahl kann seit 16. August beantragt werden

By admin at 9:31 am on Wednesday, August 25, 2021

Am 26. September wird der Bundestag für 4 Jahre neu gewählt. Voraussichtlich wird der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler dieses Mal höher sein als bei allen vorherigen Bundestagswahlen.

Über die Modalitäten der Briefwahl informiert z.B. die Stadt Arnsberg auf ihren Internetseiten:
https://www.arnsberg.de/aktuell/presseservice.php?http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1079836.html
Hier kann der Briefwahlantrag auch gleich online gestellt werden:
kurzelinks.de/briefwahl-beantragen.

Wichtig: Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins für die Briefwahl sind bereits seit 16.08. möglich!
Einige Städte und Gemeinden im HSK informieren hierzu falsch. So schreibt die Stadt Brilon auf ihrer Internetseite: “Sobald Sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, besteht für Sie die Möglichkeit der Briefwahl.” Dies stimmt nicht!! Der Versand der Wahlbenachrichtigungen verzögert sich in vielen Kommunen. Für den Antrag auf Briefwahl braucht kein Wahlberechtigter zu warten, bis sie/er die Wahlbenachrichtigung erhalten hat.

Filed under: Andere ParteienComments Off on Briefwahl kann seit 16. August beantragt werden

Veränderungen bei Rettungswachen und Standorten für Notärzte

By admin at 4:07 pm on Monday, August 23, 2021

Fast abgeschlossen ist die Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplans für den HSK. Es gab einige strittige Punkte, über die sich der beauftragte Gutachter, der HSK und die Krankenkassen (als Kostenträger) nicht einigen konnten.

Mit Verfügung vom 12.08.2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg nun die erforderlichen Entscheidungen getroffen, die am 06.09. vom Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK umd am 10.09.2021 vom Kreistag umgesetzt werden sollen. Der Hochsauerlandkreis ist an die Festlegungen der Bezirksregierung gebunden.

Sie betreffen vor allem die folgenden Punkte:

Rettungswachenstandort Arnsberg-Neheim
In Anlehnung an die zwischen den Kostenträgern und der Stadt Arnsberg beim Erörterungstermin erzielte Einigung ist der Planungsansatz mit einem RTW am gegenwärtigen Rettungswachenstandort Arnsberg-Neheim gemäß der von der Bezirksregierung Arnsberg getroffenen Festlegung beizubehalten.

Rettungswachenstandort Brilon
Die Festlegung der Aufsichtsbehörde bestätigt die gutachterliche Empfehlung zur Verlegung und dem damit verbundenen Neubau der Rettungswache Brilon.

Rettungswachenstandort Olsberg
Durch die Festlegung der Bezirksregierung Arnsberg verbleibt die Rettungswache Olsberg am gegenwärtigen Standort.

Notarztstandorte Brilon und Olsberg
Die Festlegung der Aufsichtsbehörde beinhaltet die vom Gutachter empfohlene Zusammenlegung der Notarztstandorte Brilon und Olsberg an einem gemeinsamen, zwischen diesen beiden Städten, gelegenen Standort.

Die Rettungswachen Neheim und Olsberg verbleiben also an ihren bisherigen Standorten.

Die Rettungswache Brilon, die sich bisher in der Nähe des Städtischen Krankenhauses befand, wird voraussichtlich am Ostring neu gebaut. Von dort lassen sich die Bereiche, in denen bisher die sog. Hilfsfrist von 12 Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht eingehalten werden konnte, wesentlich schneller anfahren.
Und der neue Notarztstandort wird voraussichtlich in Altenbüren liegen, mitten zwischen Brilon und Olsberg in der Nähe der Kreuzung der Bundesstraßen B 7 und B 480.

Die komplette Sitzungsdrucksache 10/250 vom 23.08.2021 nebst 2 Anlagen steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYD7566hJVsKZCsDkN40SOY

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Veränderungen bei Rettungswachen und Standorten für Notärzte

Einrichtung eines effektiven Straßenbaustellenmanagements in Arnsberg

By admin at 12:24 pm on Monday, August 23, 2021

Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied hat den folgenden Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Arnsberg gestellt:

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auch in den vergangenen Wochen und Monaten wurde in unserer Stadt an vielen Straßen wieder gebaut. Das ist zunächst positiv, werden doch dann dort i. d. R. Verbesserungen der Infrastruktur, Reparaturen von defekten Straßenbelägen oder Ausbauten vorgenommen. Alles in allem positive Aspekte, die jedoch auch dazu führen, dass betroffene Anlieger*innen, Verkehrsteilnehmer*innen oder andere Personen dazu Behinderungen in Kauf nehmen müssen. Das ist sicher bis zu einem gewissen Grad unausweichlich. Problematisch wird es jedoch insbesondere dann, wenn verschiedene Straßenbaumaßnahmen – scheinbar völlig unabgestimmt – in einem eng begrenzten Gebiet zusammenfallen und so die Belastung für alle Beteiligten noch weitaus größer wird als ohnehin schon.
So muss es u. a. gelingen, längerfristig geplante und im Ausmaß größere Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet so zu koordinieren, dass diese in einem Ortsteil, einem Quartier, auf einer oder mehreren benachbarten oder sich in unmittelbarer Nähe befindenden Straßen nicht auch noch gleichzeitig stattfinden und das ohnehin vorhandene Ärgernis für die Bürger*innen noch weiter vergrößern.
Das gilt natürlich für Baumaßnahmen der Stadt Arnsberg genauso wie für solche von Kreis, Land oder Bund. Hier ist insgesamt mehr Koordination nötig.
Die SBL beantragt daher die Einrichtung eines effektiven Straßenbaustellenmanagements in der Stadt Arnsberg und entsprechende Beratung in der nächsten Sitzung des Rates oder im zuständigen Fachausschuss.
Ob dies in Form einer eigens zu schaffenden Stelle oder als „Andockung“ an bestehende Fachdienste oder andere Organisa-tionseinheiten erfolgt, sollte einer entsprechenden Prüfung durch die Verwaltung vorbehalten bleiben.
Selbstverständlich müsste ein solches effektives Straßenbaustellenmanagement auch die Maßnahmen anderer Stra-ßenbaulastträger im Rahmen der Möglichkeiten (mit)koordinieren und sich mit diesen insoweit eng abstimmen, zumal deren Kompetenzen nicht einfach übergangen werden können.
Es gibt aber aus der SBL bei anderen Themen (ÖPNV, Fahrradwege usw.) Stellen, die ähnliche koordinierende Aufgaben haben, auch wenn man damit ggf. die Kompetenz anderer Behörden tangiert wird.”

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Einrichtung eines effektiven Straßenbaustellenmanagements in Arnsberg

“Die Erde wird ein anderer Planet werden”

By admin at 12:07 pm on Thursday, August 19, 2021

Sogar die wirtschaftsnahe FAZ hat jetzt einen Kommentar veröffentlicht, in dem der Autor sich kritisch mit den Aussichten, das “1,5-Grad-Ziel” zu errreichen, auseinandersetzt.
https://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/klimawandel-das-1-5-grad-ziel-ist-praktisch-schon-verfehlt-17483586.html

Dort heisst es u.a.:
“Das 1,5-Grad-Ziel ist praktisch schon verfehlt. Die Erde wird ein anderer Planet werden. Besser, wir stellen uns jetzt schon darauf ein.
Der sechste Sachstandsberichts des Weltklimarats IPCC
https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_SPM.pdf
ist keine erfreuliche Lektüre, insbesondere, wo es um das Ziel geht, die von der fossil befeuerten Industrialisierung hervorgerufene Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Gelänge das, blühte dem Planeten lediglich eine dauerhaft etwas höhere Rate extremer Wetterereignisse, und vielleicht würden sogar einige tropische Korallenriffe überleben.
Doch so glimpflich kommen wir nicht davon. Die 1,5 Grad sind faktisch nicht zu schaffen.”

“Nur wird das ungern kommuniziert. Lieber operieren Aktivisten und Politiker mit den verbleibenden weniger als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit und rufen, es sei zu schaffen – wenn man nur sofort damit beginne, sich bei der Senkung der CO₂-Emissionen ganz doll anzustrengen. Das verkennt, was SSP1-1.9 voraussetzt: Nettoemissionen von exakt null Tonnen CO₂ von dem Jahr 2055 an.
Danach muss für jeden neuen Sack Zement und jeden Flug eines kerosinbetriebenen Rettungshubschraubers der dabei frei gewordene Kohlenstoff wieder aus der Luft entfernt werden – durch Aufforsten von Flächen, von denen nicht klar ist, ob sie zur Verfügung stehen, oder mit Technologien, die bislang nicht praktikabel sind.”

Was bedeutet das für uns im HSK?
Wir erleben aktuell im Bundestagswahlkampf, dass die SPD auffällige rote Plakate klebt, auf denen sie verspricht, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Und auch der CDU-Kandidat behauptet, dass der Klimaschutz für seine Partei jetzt ein wichtiges Thema sei.

Aber die Praxis ist eine andere. Bei zahlreichen für das Klima relevanten Entscheidungen hat die GroKo aus Landrat/CDU/SPD/FDP im Kreistag in den letzten Jahren Anträge abgelehnt, die uns weiter gebracht hätten, z.B.
– Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten, der erst das Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 aktualisiert und dann – mit PersonalkostenfFörderung durch die Bundesregierung! – Maßnahmen umsetzt,
– Bezug von Strom für die Gebäude des Kreises und der kreiseigenen Schulen aus regenerativen Energien,
– keine großflächige Waldrodung und Anschüttung für die Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg/Menden
– Unterstützung für das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon/Marsberg,
– Ausstieg aus dem Flughafen Paderborn/Lippstadt,
– Ergänzung des Nahverkehrsplans um zahlreiche konkrete Maßnahmen, die z.B. die Anschlüsse zwischen Bahn und Bus verbessern,
– konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Umstiegs aus dem Sauerland am Bahnhof Warburg, damit der Fernverkehr sicherer erreichbar wird
– keine Autobahn A46 zwischen Menden und Neheim, parallel zu vorhandenen Autobahnen.

Wann endlich führen die Ankündigungen dieser Parteien auch zu entsprechendem Verhalten in Abstimmungen?

Filed under: KlimaschutzComments Off on “Die Erde wird ein anderer Planet werden”

Keine Abschiebungen nach Afghanistan

By admin at 12:06 pm on Saturday, August 14, 2021

Nun hat auch die Kreisverwaltung des HSK erklärt, dass sie vorerst keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr vornimmt. In der heutigen Ausgabe der Westfalenpost ist zu lesen:

“Nach dem Abzug der internationalen Truppen überrennen die Taliban sämtliche afghanische Provinzen, die bisher nicht unter ihrer Kontrolle waren. Die Eskalation in dem Bürgerkriegsland könnte für einen vermehrten Zustrom von afghanischen Flüchtlinge nach Deutschland und somit auch auch in den Hochsauerlandkreis sorgen. Außerdem wurden sämtliche Abschiebungen nach Afghanistan von Innenminister Horst Seehofer gestoppt.
Laut HSK-Pressesprecher Jürgen Uhl habe es bisher aber noch keine Hinweise aus Berlin gegeben, sich auf eine mögliche Verteilung von weiteren afghanischen Flüchtlingen einzustellen. Fakt sei, dass aktuell alle afghanischen Flüchtlinge, die im Hochsauerlandkreis leben würden, vor einer Abschiebung geschützt seien.
Aktuell leben 406 afghanische Staatsangehörige im HSK. Davon haben 272 einen rechtmäßigen Aufenthalt, 134 befinden sich noch im laufenden Asylverfahren oder sind als abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet, berichtet Pressesprecher Uhl.”

Im vergangenen Jahr seien 29 Menschen aus dem HSK abgeschoben worden. 2019 waren es 83 Menschen, 2018 wurden 115 Flüchtlinge abgeschoben.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/afghanistan-krise-das-passiert-mit-den-406-afghanen-im-hsk-id233040121.html

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?

By admin at 5:59 pm on Thursday, July 29, 2021

Wie mehrfach berichtet
http://sbl-fraktion.de/?p=10100 ,
wurde am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM) unter merkwürdigen Umständen 1,7 ha Fläche, auf denen bisher ein wertvoller alter Buchen- und Eichenwald stand, gerodet. Und es wurden umfangreiche Erdanschüttungen vorgenommen. Zweck ist der Verlängerung der Start- und Landebahn dieses FAM, den übrigens auch der CDU-Bundestagskandidat für seine Flugzeuge nutzt. Mittlerweile hat auch der “Spiegel” über das Thema berichtet: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sauerland-flugplatz-arnsberg-menden-friedrich-merz-und-die-schnecken-a-0c0edcab-0002-0001-0000-000178494503
In der Sitzung des Naturschutzbeirats des HSK am 20. Juli war kristisiert worden, dass die Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, obwohl die Untere Naturschutzbehörde (UNB) noch keine Befreiung von im im Landschaftsschutzgebiet (LSG) geltenden Auflagen ausgesprochen hatte, und dass die Naturschutzverbände nicht beteiligt worden waren.

20210612_130846

Daraufhin stellte Gerrd Stüttgen, für die SBL Mitglied im Rat der Stadt Arnsberg, eine schriftliche Anfrage an den Arnsberger Bürgermeister.
Die Antwort aus dem Rathaus kam bereits nach einem Tag und enthält Überraschungen.

Denn zur Erteilung der Baugenehmigung heisst es dort, dass der Bauaufsicht der Stadt Arnsberg alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung des beantragten Vorhabens vorgelegen hätten. “Dass darüber hinaus noch zusätzlich eine Befreiung vom Landschaftsplan erforderlich ist, ist vom Kreis nicht gefordert und ist für die Bauaufsicht dementsprechend nicht relevant für die Erteilung der Baugenehmigung.”
Die zuständige Kreisbehörde habe auch nicht auf eine Befreiung von § 75 Abs. 1 NatSchG NRW hingewiesen.
Vom HSK seien diverse Gutachten und Nachweise angefordert worden und dort nicht beanstandet worden: “Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz.”
Der HSK sei telefonisch bereits am 24.02.2021 informiert worden, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht. Am 26.04.2021 (also dem Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde) “gab es noch eine weitere Information an die zuständige Behörde beim HSK.”
Der Stadtverwaltung lägen positive Stellungnahmen des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz vom 15.04.21 und der UNB vom 26.04.21 vor.

Die Kreisverwaltung hatte mehrfach im Naturschutzbeirat erklärt, dass sie über die Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert worden sei. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, dass sie den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 4. Mai falsch über die geplanten Maßnahmen informiert habe.

Die Darstellungen von Kreis und Stadt widersprechen sich also erheblich. Wir werden eine weitere Anfrage an den Landrat stellen und sind auf die “Auflösung” sehr gespannt.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?

Zoff im Naturschutzbeirat

By admin at 11:36 pm on Friday, July 23, 2021

Seine 3. Sitzung innerhalb von 11 Wochen hatte der Naturschutzbeirat des HSK am 20. Juli.

Wie bereits in den beiden vorhergehenden Sitzungen, ging es erneut um die erheblichen Eingriffe in die Natur für die Verlängerung der Startbahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden. Hierzu hatte die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitznug am 4. Mai falsch informiert: Entgegen den Auskünften der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) waren zum Zeitpunkt des Sitzung doch schon erhebliche Eingriffe in das Naturschutzgebiet erfolgt. Auf etwa 1,7 ha Fläche neben der Start- und Landebahn waren wertvolle etwa 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände gerodet worden, und es wurden mehr als 100.000 m3 Erde angeschüttet. Dadurch sind die Wasserverhältnisse erheblich verändert worden, was sich besonders bei den starken Regenfällen in der vergangenen Woche erheblich bemerkbar machte: Viele weitere wertvolle Pflanzen wurden einfach weggeschwemmt, und ein 400 Meter langes Kerbtal wurde erheblich geschädigt.

Die Kreisverwaltung machte im Naturschutzbeirat darauf aufmerksam, dass die Stadt Arnsberg bereits am 26. April eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, ohne den HSK darüber zu informieren. Diese Baugenehmigung wurde im Naturschutzbeirat als rechtswidrig eingeschätzt, denn die Stadt Arnsberg hätte zunächst abwarten müssen, ob durch den HSK die gemäß Landesnaturschutzgesetz erforderliche Befreiung für die Ausführung derartiger Maßnahmen in einem Naturschutzgebiet erteilt wird. Auch die Naturschutzverbände hätten vorher beteiligt werden müssen.

Es wird nun ein Arbeitskreis gebildet mit mehreren besonders ortskundigen Mitgliedern des Naturschutzbeirats. Der AK hat die Aufgabe, die Folgen vor allem für den Wasserhaushalt zu betrachten und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu machen.

Zuvor lehnte es der Naturschutzbeirat ab, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Umspannwerkes zu erteilen.
Das Umspannwerk Himmelreich soll in einem Landschaftsschutzgebiet bei Marsberg-Essentho errichtet werden. Der Nabu hat bereits gegen die Baugenehmigung Klage erhoben und deren Aufhebung beantragt. Als Begründung wird u.a. vorgetragen, dass der Vorhabenstandort im faktischen Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ liegt und zudem ein Schwerpunktvorkommen des Mornellregenpfeifers im fraglichen Bereich vorliegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und geht davon aus, dass eine Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Befreiung von für das LSG geltenden Auflagen erforderlich ist.

Auffällig war das Verhalten der Kreisverwaltung zu Beginnn dieses Tagesordnungspunktes. Sie behauptete, dass Vertreter des VNV und des NABU sich im Naturschutzbeirat für befangen erklären sollten, weil der NABU gegen die Baugenehmigung geklagt habe. Die Verbände hatten ihrerseits eine Stellungnahme eines Jura-Professors vorgelegt, nach der hier keine Befangenheit besteht. Niemand folgte der Aufforderung der Vertreterin des Rechtsamtes.
Auch die einschlägigen Fachkommentare sind eindeutig: Eine Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn die betreffenden Mitglieder einen unmittelbaren Vorteil haben könnten. Hier hat die Empfehlung des Naturschutzbeirats aber keinen endgültigen Charakter, und die Beiratsmitglieder wie auch die Vereine, in denen sie mitarbeiten, können dadurch keinen finanziellen Vorteil erlangen. Es schien hier der Kreisverwaltung eher darum zu gehen, ein für sie “günstiges” Abstimmungsergebnis zu erhalten, in dem sie einige Beiratsmitglieder mit zu erwartender “falscher” Stimmabgabe dazu drängen wollte, nicht abzustimmen… Diesen Eindruck hatten jedenfalls mehrere Teilnehmer. Besonders bedenklich ist, dass bereits in den vorhergehenden Sitzungen das Rechtsamt der Kreisverwaltung eine merkwürdige Rolle spielte, als es um das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg ging: Hier wurde in der Stellungnahme der Verwaltung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts völlig ignoriert, nach der die Ausweisung von VSG nur nach ornithologischen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen darf. Ein im Herbst anstehender personeller Wechsel wird hoffentlich dazu führen, dass auch im Rechtsamt die Belange des Naturschutzes künftig einen anderen Stellenwert erhalten…

Bereits zu Sitzungsbeginn gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kreisverwaltung und der deutlichen Mehrheit der Beiratsmitglieder. Zu den Protokollen der beiden vorhergehenden Sitzungen, die von der Kreisverwaltung erstellt worden waren, wurden vom Beirat nach kontroverser Diskussion Änderungen beschlossen. Denn in beiden Protokollen fehlten kritische Äußerungen.

Und auch das Verhalten der Stadtverwaltung Arnsberg wird noch näher betrachtet: Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen hat am 22. Juli eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Darin geht es um die Hintergründe für die Erteilung der vermutlich rechtswidrigen Baugenehmigung am Verkehrsflughafen Arnsberg-Menden.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Zoff im Naturschutzbeirat

“Kreative” Problemlösung: Keine Messwerte = keine erhöhten Nitrat-Werte?

By admin at 10:41 pm on Thursday, July 8, 2021

Immer wieder nachfragen …
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sich wegen des Gülle/Nitrat-Problems im Stadtgebiet Marsberg schon mehrfach mit Anfragen und Anträgen an die HSK-Kreisverwaltung gewandt. Ein Beispiel ist die Anfrage vom 04.08.2020. Sie bezog sich in erster Linie auf die großen Gülle-produzierenden Schweinemastanlagen im Raum Marsberg. Ob dort auch aktuell die Nitrat-Werte über den zulässigen Grenzwert liegen, wissen wir nicht.

Aber …
Doch erst kürzlich wurde die SBL-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass im Stadtgebiet Marsberg die Nitrat-Belastung wahrscheinlich ähnlich hoch ist wie im angrenzenden Paderborner Kreisgebiet. Im gesamten Grundwasserkörper Nordhessisches Trias soll die Nitratbelastung bedenklich ausgeufert sein.

Reinwaschung durch Sachverständigengutachten? …
Laut Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) soll nur Marsberg (angeblich) eine positive Ausnahme darstellen. In einer Publikation des WLV-Kreisverbands Hochsauerland heißt es: „…Bekanntlich haben der WLV und für Marsberg der Landw. Kreisverband zusammen mit dem Stadtverband vehement darum gekämpft, dass die roten Grundwasserkörper reduziert werden. Für Marsberg ist es uns nunmehr gelungen, dass alle ehemaligen roten Grundwasserkörperflächen verschwunden sind. Demzufolge gilt Marsberg im Sinne der Düngeverordnung nicht mehr als nitratgefährdetes Gebiet! Bekanntlich hatten wir für Marsberg ein Sachverständigengutachten eingeholt und konnten belegen, dass mindestens eine Messstelle nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit entspricht. …“

Klick:
https://wlv.de/kv-aktuell/hochsauerland/2021/02/MarsbergNitrat.php?fbclid=IwAR1IoMhaHV6QbgXWw7tPT5Rhdw-Z8YefOmu9OAQnwIkiOlLKYyzjuxEPTZ

Fragen, Fragen, Fragen, …
Die Aussage des WLV-Kreisverbands Hochsauerland kommt der SBL etwas seltsam vor. Am 03.07.2021 stellte die Kreistagsfraktion dem Landrat dazu mehrere Fragen:

1. Anhand wie vieler und welcher Messstellen werden die Nitratwerte im Raum Marsberg ermittelt?

2. Wie oft und in welchen Abständen wurden die Werte ermittelt?

3. Warum ist im Raum Meerhof, trotz Verkarstung und starker Gülleausbringung, ein guter chemischer Grundwasserkörper vermerkt, obwohl dort keine Messstellen angegeben werden und somit gar keine Daten erhoben werden konnten? (Nach unseren Informationen weist das Beispiel Essenthoer Mühle (Quelle der Rummecke) Anhaltspunkte dafür auf, dass der Wasserkörper stark mit Nitrat belastet ist.)

4. Aus welchem Grund und nach welchen Kriterien wurde durch ein Sachverständigengutachten mindestens eine der Messstellen als „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ abqualifiziert?

5. Wann wurde das Sachverständigengutachten erstellt? Wer sind seine Urheber? Wo können wir das Gutachten ggf. einsehen?

6. Wird bzw. werden von dieser oder diesen „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ entsprechenden Messstellen noch Daten genommen und ausgewertet?

7. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?8.Wenn nein, seit wann ist an dieser Stelle bzw. diesen Stellen der Nitratgehalt nicht mehr überprüft worden?

Antworten …
… folgen (sobald sie der SBL-Fraktion vorliegen).

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on “Kreative” Problemlösung: Keine Messwerte = keine erhöhten Nitrat-Werte?

“Zukunftsprogramm 2025″ wird erneut im Kreistag beraten

By admin at 3:24 pm on Wednesday, July 7, 2021

Wie berichtet, hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juni das von der Kreisverwaltung vorgelegte “Zukunftsprogramm 2025 beschlossen. Allerdings ließ der Landrat keinen einzigen der von der SBL fristgerecht eingebrachten Änderungsanträge zur Beratung zu. Gleiches galt für die von den Grünen eingebrachten Änderungsänträge. Nach der Geschäftsordnung des Kreistags hätte der Landrat zunächst über die von den beiden Fraktionen eingebrachten Anträge abstimmen lassen müssen; es wurde aber über keinen einzigen dieser Änderungsanträge abgestimmt.

Daher forderten alle Kreistagsmitglieder der Kreistagsfraktionen von SBL und Linke/FW den Landrat kurz nach der Sitzung des Kreistags auf, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden und die Beratung sowie die Abstimmungen zu wiederholen, wie hier http://sbl-fraktion.de/?p=10088 berichtet.

Heute mittag hat der Landrat den beiden Fraktionen schriftlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, “die Thematik in der nächsten Kreistagssitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen und den Kreistag neu beraten und beschließen zu lassen.”

Dann wird hoffentlich die Gelegenheit bestehen, über die Inhalte des Programmentwurfs und der Änderungsanträge zu diskutieren!
Über den Inhalt unserer Anträge haben wir hier http://sbl-fraktion.de/?p=10081 berichtet.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on “Zukunftsprogramm 2025″ wird erneut im Kreistag beraten

Alte Bäume im Sauerland – Ist das Natur oder kann das weg?

By admin at 6:07 pm on Sunday, July 4, 2021

Vielleicht interessieren Sie sich für Naturschutzgebiete oder für eher unbedeutende kleine Verkehrsflugplätze oder für beides? Dann könnte auch folgende Anfrage der SBL-Fraktion und die Antwort aus dem Kreishaus für Sie interessant sein.

20210612_130818

20210612_130846

Zuerst die Anfrage einer kleinen Kreistagsfraktion …
Am 19.06.2021 schrieb Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL), an den Landrat des HSK:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 04.05.2021 stand als TOP 8 die „Geländeanfüllung an der Westseite des Verkehrsflugplatzes Arnsberg-Menden (FAM)“ auf der Tagesordnung. Damals wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass dort keine Baumfällungen anstünden.

In der Sitzung des NB am 31.05.2021 berichteten jedoch mehrere Teilnehmer, dass – entgegen der Auskünfte der Kreisverwaltung in der vorherigen Sitzung des NB – bereits zahlreiche alte und wertvolle Laubbäume neben der Start- und Landebahn gefällt worden sind, im Kreisgebiet des HSK.

Dies wird auch durch einen Bericht des „Soester Anzeiger“ vom 10.05.2021 bestätigt, in dem u.a. steht: „Tatsächlich wurden am Rand des Naturschutzgebietes auf einer Fläche von rund 1,7 Hektar mächtige Buchen und Eichen gefällt, die dort bereits wuchsen, als es den Flugplatz noch nicht gab… Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur, die dort den Rand des Naturschutzgebietes Luerwald markiert, werde von den Fachbehörden ein ökologischer Ausgleich festgesetzt“
Klick: https://www.soester-anzeiger.de/lokales/wickede/wald-soll-fuer-flieger-des-flugplatzes-arnsberg-menden-weichen-90528166.html

Daher stelle ich nun folgende Fragen:
1. Welche Baumfällungen wurden am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden vorgenommen?
2. Von wem und wann wurden dafür welche Genehmigungen erteilt, und für welchen Zeitraum?
3. Welche Beteiligungen der Kreisverwaltung gab es?
4. Welchen Einfluss haben Mitglieder von überregionalen Parlamenten bzw. Kandidat*innen für ein solches Parlament genommen?
5. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt, und wann werden sie umgesetzt?
6. Warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt?
7. Für wie viele Flugbewegungen im Jahr ist die Verlängerung der Start- und Landebahn notwendig?”

20210612_130942

20210612_130839

… und nun die Antwort aus dem großen Kreishaus
Sie ist datiert auf den 22.06.2021. Der Wortlaut:

„in Ihrer Anfrage wird angeführt, dass die Kreisverwaltung in der Naturschutzbeiratssitzung am 04.05.2021 berichtet hätte, dass auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstehen. Diese Aussage hat offensichtlich zu Irritationen geführt.

Die für die Räumung des Arbeitsbereiches erforderlichen Baumfällungen waren zum Zeitpunkt der Naturschutzbeiratssitzung bereits vom Landesbetrieb Wald und Holz genehmigt und auch vom Eigentümer durchgeführt worden. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet.

Ihre zusätzlichen Detailfragen beantworte ich wie folgt:

1. Welche Baumfällungen wurden am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden vorgenommen?
und
2. Von wem und wann wurden dafür welche Genehmigungen erteilt, und für welchen Zeitraum?

Mit Bescheid des Landesbetriebs Wald und Holz wurde am 30.03.2021 eine Genehmigung von der Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nach § 39 LfoG NRW erteilt. Es wurden im Bereich der geplanten Anschüttung für ca. 7.500 qm eine vollständige Waldumwandlung und für zusätzlich ca. 17.500 qm eine befristete Umwandlung von Wald genehmigt. Die Maßnahmenumsetzung hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen.

3. Welche Beteiligungen der Kreisverwaltung gab es?
Bei dem Verfahren für die Waldumwandlung handelt es sich um ein selbstständiges Genehmigungsverfahren des Landesbetriebs Wald und Holz. Lediglich bei der Festlegung der Ausgleichs- und Erstatzvornahmen war ich eingebunden und habe den Vorschlägen zugestimmt.

4. Welchen Einfluss haben Mitglieder von überregionalen Parlamenten bzw. Kandidat*innen für ein solches Parlament genommen?
keinen

5. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt, und wann werden sie umgesetzt?
Die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen sind von der Unteren Naturschutzbehörde des HSK genehmigten Kompensationsflächenpool Ketteler-Boeselager aufgeführt. Es handelt sich um die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgelisteten Maßnahmen. Die Maßnahmen werden kurzfristig bzw. wurden tlw. bereits umgesetzt. Alle Maßnahmen dienen den dortigen Schutzgebieten (VSG, FFH, NSG), bei den Umbestockungsmaßnahmen werden FFH-Lebensraumtypen neu entwickelt, die übrigen Flächen sind bereits Lebensraumtypen und werden durch die Maßnahmen optimiert. Sie sind in funktionaler Hinsicht gut geeignet, um den Eingriff vollständig zu kompensieren.

6. Warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt?
Die Naturschutzverbände wurden von der Unteren Naturschutzbehörde Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus.

7. Für wie viele Flugbewegungen im Jahr ist die Verlängerung der Start- und Landebahn notwendig?
Die eigentliche asphaltierte bzw. betonierte Start- und Landebahn wird nicht verändert; lediglich der Ausrollbereich (bestehende Rasenfläche) wird aus Sicherheitsgründen vergrößert. Über die Anzahl der Flugbewegungen liegen der Unteren Naturschutzbehörde keine Angaben vor.”

20210612_130757
(Fotos: Gerd Kistner)

Fazit:
1. Die durch die Kreisverwaltung erfolgte Falschinformation des Naturschutzbeirats wird auch vom Landrat bestätigt.
2. Die Falschinformation hat dazu geführt, dass der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 04.05.2021 kein Veto gegen die Maßnahmen am Verkehrsflugplatz eingelegt hat.
3. Wenige Tage nach der Sitzung des Beirats wurde wertvoller alter Baumbestand in großem Umfang gerodet.
4. Die Naturschutzverbände erhielten keine Gelegenheit, vor der Rodung eine Stellungnahme abzugeben; ihre Beteiligung wurde erst NACH der Rodung eingeleitet.
5. Der Zweck der Maßnahme rechtfertigt nicht den Verlust des wertvollen alten Baumbestandes.
6. Außerdem wird die Waldlandschaft durch die sehr umfangreichen Auschüttungen erheblich verändert.
7. An diesem Verkehrsflugplatz sind laut mehrerer Presseberichte auch die FLugzeuge des CDU-Bundestagskandidaten stationiert; gibt es da einen Zusammenhang?

20210612_130835

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Alte Bäume im Sauerland – Ist das Natur oder kann das weg?

Flughafen weiter in Turbulenzen

By admin at 10:05 am on Tuesday, June 29, 2021

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden hatte bis Ende letzten Jahres außer dem Mehrheitsgesellschafter Kreis Paderbon 6 weitere kommunale Gesellschafter. Davon sind 3 zum Jahresbeginn ausgestiegen: die Kreise Gütersloh, Lippe (Detmold) und die kreisfreie Stadt Bielefeld. Sie haben ihre Gesellschaftsanteile an den Kreis Paderborn abgegeben. Der hält nun ca. 78% der Anteile und kann daher alles alleine entscheiden. Denn die anderen Gesellschafter verfügen nur noch über weniger als 25% und haben damit keine “Sperrminorität” mehr. Trotzdem hält die GroKo im Kreistag des HSK (CDU/SPD/FDP) weiterhin an der Beteiligung des HSK fest. Auch der Hinweis der SBL, dass der HSK nun gesellschaftsrechtlich keinerlei Einfluss mehr hat, änderte daran nichts. Dafür zahlt der HSK viel Geld, ca. 1 Mio Euro bereits Ende 2020 und in den nächsten Jahren jedes Jahr mindestens 100.000 Euro.

Der Flughafen hat gerade ein Insolvenzverfahren abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Mitarbeiterzahl drastisch reduziert, von bisher etwa 170 auf nun nur noch etwa 65. Zukünftig sollen pro Jahr nur noch etwa 300 Tsd Passagiere abgefertigt werden; vor gut einem Jahrzehnt waren es noch 1,4 Mio !

Nun scheint es auch an der Spitze der Flughafenverwaltung einschneidende Veränderungen zu geben. Die in Ostwestfalen erscheinende “Neue Westfälische” (NW) meldete am 23. Juni unter der Überschrift “Kommt es zum Chefwechsel am Paderborner Flughafen?”:
“… scheint sich an der Spitze des Airports eine Veränderung anzubahnen. … Im Kreistag ging es am Montagabend im nicht-öffentlichen Sitzungsteil unter der Überschrift ‘Beteiligung des Kreises Paderborn an der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH’ auch um die Zukunft in Ahden. Zur Überraschung der Zuschauer erschien bereits während der öffentlichen Sitzung Roland Hüser, der Prokurist des Flughafens, und sortierte auf einem Zuschauerplatz seine Unterlagen am Laptop.
Keine Spur an diesem Abend von Geschäftsführer Marc Cezanne, der sonst üblicherweise die Kommunalpolitiker über aktuelle Entwicklungen unterrichtet. Nach NW-Informationen hat am Montag Hüser die Ausrichtung des Flughafens für die Zeit nach der großen Existenzkrise im Kreistag dargelegt. Der Kreis Paderborn ist mit knapp 80 Prozent mit Abstand größter Anteilseigner an der Airport-GmbH.
Zuletzt hatten bereits politische Beobachter gegenüber der NW geäußert, dass Cezanne über eine längere Zeit nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten ist. Er hatte zwar den Medien Ende April zum offiziellen Ende des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung Rede und Antwort gestanden, doch danach wurde es stiller um ihn. Bei der Landung der türkischen Fußball-Nationalmannschaft sowie in den jüngsten Presseerklärungen zu neuen Flugzielen war von Cezanne nichts zu sehen und zu lesen. … Roland Hüser übernahm ebenfalls 2013 die Rolle als zweiter Mann in der Airport-Leitung. Zuvor war er seit 1999 Abteilungsleiter Passagierdienste. Offenbar ist er nun bereit für den Spitzenjob.”
https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/23036429_Kommt-es-zum-Chefwechsel-am-Paderborner-Flughafen.html

Ob der bisherige Prokurist Hüser nun neuer Flughafen-Chef werden soll, darüber wurde der Kreistag des HSK bisher nicht informiert.

Filed under: Flughafen Paderborn/LippstadtComments Off on Flughafen weiter in Turbulenzen

Landrat soll Kreistagsbeschluss beanstanden

By admin at 11:41 pm on Wednesday, June 23, 2021

“Verletzt ein Beschluß des Kreistags das geltende Recht, so hat der Landrat den Beschluß zu beanstanden.” So steht es in § 39 der “Kreisordnung”, die verbindliche Vorgaben für alle 31 Kreise in NRW macht.

Der Bedarf für eine solche Beanstandung besteht nun im Hochsauerlandkreis. Denn der Landrat ließ in der Sitzung des Kreistags am 18. Juni über das “Zukunftsprogramm 2025″ abstimmen , ohne vorher auch nur einen einzigen der Änderungsanträge der SBL und der Grünen zur Abstimmung zu stellen. Darüber haben wir hier schon berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10081

Diese Verfahrensweise ist ein eindeutiger und gravierender Verstoß nicht nur gegen demokratische Grundregeln, sondern auch gegen die Geschäftsordnung des Kreistags. Darin steht in § 17 Abs. 3 eindeutig, dass „über einen Gegenantrag oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen Antrag abgestimmt“ werden muss.

Es mag für manchen Lokalpolitiker ungewöhnlich sein, aber einige Spielregeln müssen eingehalten werden. Wenn der Landrat über eingebrachte Änderungs- und Ergänzungsanträge keine Beratung und keine Abstimmung zulässt, könnten Kreistagssitzungen demnächst auch ganz entfallen und durch ein Treffen des Landrats mit je einem Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD ersetzt werden. Hier geht es um ein Zukunftsprogramm, mit dem die Kreispolitik in den nächsten 4 Jahren gesteuert werden soll.

Weil der Beschluss über das „Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025“ nicht rechtmäßig zustande kam, haben die beiden Kreistagsmitglieder der SBL den Landrat schriftlich aufgefordert, entsprechend der Vorgaben der Kreisordnung diesen Beschluss zu beanstanden. Auch die beiden Kreistagsmitglieder der Fraktion Die Linke/FW haben eine solche Aufforderung an den Landrat geschickt.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten!

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Landrat soll Kreistagsbeschluss beanstanden

Undemokratisch in die Zukunft

By admin at 4:30 pm on Saturday, June 19, 2021

Auf der Tagesordnung des Kreistags stand am Freitag (18. Juni) auch der Beschluss über das „Zukunftsprogramm 2025“. Es wurde von der Kreisverwaltung entworfen und enthält „Ziele der Zukunft“ für die vier „Lebensbereiche“
• Gesellschaft
• Wirtschaft & Tourismus
• Umwelt & Klima
• Digitalisierung & Verwaltung.

Das letzte „Zukunftsprogramm“ stammte aus dem Jahre 2013 und sollte nun an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

So weit – so gut.
Alles andere als gut war jedoch der Ablauf zur Beschlussfassung.

Die SBL hatte schriftlich und fristgerecht Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Kreistag eingebracht. Auch die Fraktion der Grünen hatte eigene Änderungsanträge für die Kreistagssitzung gestellt. Doch statt über die Anträge zu diskutieren und abstimmen zu lassen, verhinderte der Landrat als Sitzungsleiter jede Debatte und ließ mit der Mehrheit seiner GroKo (CDU/SPD/FDP) das „Zukunftsprogramm“ in der dem Kreistag vorgelegten Fassung bestätigen. Kein einziger Änderungsantrag wurde zur Abstimmung gestellt.

Dies ist ein extremer Rückfall in undemokratische Abläufe.
In der Woche vorher hatte der Wirtschaftsausschuss getagt, der federführende Ausschuss für dieses Programm. Bereits dort hatte die GroKo beschlossen, keinen einzigen Änderungsantrag zuzulassen, so dass auch dort schon keine inhaltliche Debatte stattfinden konnte.

Bei den Änderungsanträgen der SBL ging es u.a. um:
• Für alle Ziele wird ein Zeithorizont für die Umsetzung angegeben; das können ein oder mehrere Kalenderjahre sein oder auch eine laufende Aufgabe. Ohne eine solche Zuordnung bleibt die Umsetzung der Ziele sehr unverbindlich.
• Teil des Zukunftsprogramms wird eine laufende Evaluierung der Umsetzung der in ihm enthaltenen strategischen Ziele. Dabei soll eine externe Begleitung durch eine wissenschaftliche und unabhängige Einrichtung erfolgen, die sich mit Organisationsentwicklung befasst. Halbjährlich soll dem Kreistag über die Zielerreichung und über die Prozesse berichtet werden.
• Für alle Ziele soll jetzt eine Überprüfung der Aktualität erfolgen… In der Zwischenzeit gab es wesentliche Veränderungen, z.B. durch das am 29.04.2021 verkündete Urteil des BVerfG zum Klimaschutz.
• Der HSK führt in seinen Bildungseinrichtungen konkrete Maßnahmen durch, damit alle Menschen gleiche Bildungschancen haben.
• In seinen eigenen Schulen sorgt der HSK für digitale Kompetenz und technische Ausstattung, so dass auch Distanzunterricht erfolgreich durchgeführt werden kann, falls er notwendig wird.
• Kinder und Jugendliche müssen jederzeit qualifizierte Ansprechpartner erreichen können, die sie besonders in Notsituationen schnell unterstützen können.
• Das Kreisgesundheitsamt führt eine umfassende Digitalisierung ein, so dass erforderliche Daten sicher, schnell und arbeitssparend zwischen den beteiligten Akteuren übertragen werden können.
• Alle öffentlich zugänglichen Gebäude des HSK sind barrierefrei erreichbar.
• Der HSK schafft eine „Willkommenskultur“, so dass deutlich wird, dass auch im HSK Menschen aller Herkunft willkommen sind.
• Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit musischen und anderen kulturellen Bildungsangeboten zu günstigen Preisen.
• Der HSK unterstützt Untersuchungen zur möglichen Reaktivierung von Bahnstrecken und fördert die Umsetzung der Reaktivierungen.
• Der HSK unterstützt weiterhin den Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Bahnstrecken, insbesondere eine durchgehende Zweigleisigkeit sowie die Elektrifizierung zwischen Schwerte und Warburg und die Modernisierung aller Bahnhöfe.
• Der HSK sorgt für eine wesentliche Verbesserung der Anschlüsse beim Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und der Verbindungen zum Fernverkehr der Bahn.
• Der HSK setzt sich für eine kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Zügen ein, wie es bereits in den Nachbarkreisen Olpe, Siegen und Waldeck-Frankenberg der Fall ist.
• Der HSK setzt sich dafür ein, dass alle Haushalte eine angemessene Wohnung mit für sie bezahlbarer Miete erhalten können, insbesondere auch die Empfänger von Grundsicherungsleistungen.
• Der HSK richtet – wie bereits andere Kommunen – die Stelle für einen Mobilitätsbeauftragten ein.
• Der HSK sorgt dafür, dass im Kreisgebiet alle in NRW vorhandenen Schulformen angeboten werden, damit beim Schulwechsel infolge des Arbeitsplatzwechsels eines Elternteils in den HSK keine Nachteile entstehen.
• Der HSK entwickelt Konzepte, um Tourismus in einer klimafreundlichen und nachhaltig wirtschaftenden Region mit viel Natur sowie mit umfassenden Gesundheitsangeboten darzustellen.
• Einrichtung der Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten.
• Bezug der Energie für die eigenen Gebäude nur aus regenativen Quellen.
• Untersuchung aller Abläufe in den Verwaltungen auf Möglichkeiten zur CO2-Reduzierung.
• Einschränkung der Massentierhaltung.
• Schutz vor Überdüngung und zu hohen Nitratgehalten.
• Digitalisierung in Ämtern mit hohen Besuchsfrequenzen, z.B. Straßenverkehrsamt, so dass von den Bürgerinnen und Bürgern fast alle Vorgänge online erledigt werden können.
• Erhebliche Reduzierung der Anmelde- und Wartezeiten im Straßenverkehrsamt.
• Verkauf aller Anteile an der Flughafengesellschaft PB/LP an den Kreis Paderborn.

Über nichts davon durfte im Kreistag gesprochen werden…

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Undemokratisch in die Zukunft

Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

By admin at 12:09 pm on Friday, June 18, 2021

Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18.06.2021 die Stellungnahme des HSK zum „Vogelschutzgebiet (VSG) Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ beschließen. Der Beschlussvorschlag von Landrat und Verwaltung sieht eine Ablehnung der Planungen vor, wegen angeblicher rechtlicher Fehler.
Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 14.06.2021 den folgenden Änderungsantrag gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL-Kreistagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung den folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in Drs. 10/190 beschlossen:
„Der Kreistag beschließt, dass der Hochsauerlandkreis im Verfahren ‚Beteiligung der Träger öffentlicher Belange …’ zu der beabsichtigten Gebietsmeldung DE-4517-401 ‚Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg’ keine Stellungnahme abgibt und damit dem Votum das Naturschutzbeirats folgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bitte um Initiierung von Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung nach dem Muster der ‚Medebacher Vereinbarung’ bzw. der ‚Hellwegbördevereinbarung’ an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg heran zu treten.“

Begründung
1.
Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf hat offensichtlich das Ziel, das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) zu verhindern. Damit wird er den Belangen des Natur- und Artenschutzes nicht gerecht, insbesondere nach dem am 29.04.2021 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Die vorliegenden Daten zeigen eindeutig, dass eine Fläche mindestens in der vom LANUV vorgeschlagenen Größe als Europäisches VSG ausgewiesen werden muss.
Auch Landesumweltministerin Heinen-Esser hat in der Videokonferenz am 17.05.2021 ausdrücklich die fachliche Kompetenz von LANUV und VNV, auf deren fachlicher Arbeit die nun vorgelegten Ergebnisse beruhen, hervorgehoben.

2.
Darüber hinaus ist der Entwurf der Stellungnahme auch unter juristischen Gesichtspunkten ungeeignet.
Als zentraler Kritikpunkt wird in dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf genannt: „das bisherige Verfahren zur Festlegung der Gebietskulisse … entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben des § 51 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Danach ist die Ermittlung der Gebiete … ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson – mag sie oder ihre Mitarbeiter, Mitglieder etc. noch so qualifiziert und integer sein – anstelle der Behörde übernommen werden darf.“
Konkret heißt es dazu in § 51 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz jedoch:
„(1) Die Gebiete, die der Europäischen Kommission von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) geändert worden ist, zu benennen sind, werden nach den in dieser Vorschrift genannten naturschutzfachlichen Maßgaben durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ermittelt.“ (Unterstreichungen hinzugefügt, wie auch unten)
Nur die Ermittlung der Gebiete ist also allein dem LANUV übertragen, nicht aber die Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung der Gebiete führen. Das LANUV ist somit frei, auf welche fachlichen Quellen es sich bei der Ermittlung dieser Gebiete stützt, und es ist nirgendwo festgelegt, dass nur Beamtinnen und Beamte schützenswerte Vögel beobachten, zählen und kartieren dürfen, weil bereits dies eine hoheitliche Aufgabe sei.
Im konkreten Fall hat das LANUV aufgrund von Unterlagen des VNV, die dieser in jahrelanger fachlicher Arbeit erstellt hat und die vom LANUV überprüft wurden, die Gebietsabgrenzung vorgeschlagen. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen nach § 51 LNatSchG zweifelsfrei erfüllt.
Auch die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung macht keine Einschränkungen, wer an der Zählung der Vögel mitwirken darf, sondern betont die fachlichen Kriterien:
„Gehört ein Gebiet nach dem naturschutzfachlichen Vergleich zu den für den Vogelschutz ‚geeignetsten’ Gebieten, ist es zum Vogelschutzgebiet zu erklären… Die Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt.“ (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15/02)
Im selben Urteil des BVerwG wird außerdem klar gestellt, dass wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe keine Rolle spielen dürfen:
„Der erkennende Senat hat … die Überzeugung gewonnen, dass die Nichtmeldung des Nassanger-Gebiets maßgeblich auf wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe zurückzuführen ist. Der Kl. hat in seiner dem Senat vorgelegten Stellungnahme zur bayerischen Gebietsauswahl von FFH- und Vogelschutzgebieten … substanziiert unter Heranziehung von Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Staatsregierung dargelegt, dass Gebiete aus der ursprünglichen „Prüfliste” des LfU unter anderem deshalb gestrichen wurden, weil sie Flächen für Straßenbauprojekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthielten.“ (ebenda)
So äußert sich auch die Fachliteratur:
„Ob ein bestimmtes Gebiet als Schutzgebiet auszuweisen ist, bleibt im Einzelfall oftmals politisch umstritten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht, denn bei der Auswahlentscheidung ist diese an ornithologische Kriterien gebunden.“ (Koch/Hofmann/Reese, Umweltrecht, Rn 91 zu § 7 Naturschutzrecht).

3.
Die Einleitung von Gesprächen, die zu einer Vereinbarung wie beim VSG „Medebacher Bucht“ führen, ist dagegen ein sinnvoller Ansatz. Gerade dieses ebenfalls im HSK gelegene VSG zeigt, dass die Ausweisung eines VSG viele Chancen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die Landwirtschaft und den Erholungswert der Landschaft bietet.”

Filed under: Klimaschutz,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

SBL fordert Erhalt der Bahnverbindungen nach Kassel

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 16, 2021

Für die Kreistagssitzung am Freitag, 18. Juni (Beginn ist um 15 Uhr in der Schützenhalle in Brilon!) hat die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt:
„Obere Ruhrtalbahn – Direkte Bahnverbindungen von und nach Kassel“

Der TOP war bereits auf Initiative der SBL auf die Tagesordnung gekommen. Im Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung wird auch der Vorschlag der SBL aufgegriffen, sich für den Erhalt der durchgehenden Züge aus dem HSK nach Kassel einzusetzen. Davon gibt es derzeit 6 pro Tag (Linie RE 17). Alle Direktverbindungen sollen allerdings zum Fahrplanwechsel im Jahr 2022 entfallen. Dann wäre immer auf der Fahrt nach Kassel ein Umstieg in Warburg notwendig, in Züge die aus dem Ruhrgebiet über Paderborn und Warburg nach Kassel fahren. Dieses Umsteigen ist mit einem Bahnsteigwechsel verbunden und kann in der im Fahrplan vorgesehenen Zeit von 4 bis 5 Minuten nur dann klappen, wenn der ankommende Zug keine Verspätung hat. Die tritt aber sehr häufig auf, und bereits bei nur 3 Minuten zu später Ankunft wird der Anschluss nicht mehr erreicht. Die Häufigkeit der Verspätungen erhöht sich auch dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg (mit mehr als 40 Minuten Fahrtdauer) nur eingleisig ist. Laut Fahrplan sollen sich die Züge der RE 17 in Marsberg begegnen. Falls aber der Zug aus einer richtung Verspätung hat, überträgt sich das gleich auf die Gegenrichtung, und der Anschluss “platzt”.

Nun hat der für den Bahnverkehr zuständige Zweckverband im März den Beschluss gefaßt, dass alle Züge aus dem Sauerland in Warburg enden. Auch die Vertreter des HSK in der Zweckverbandsversammlung waren daran beteiligt. Als einzige Kompensation wurde vom Zweckverband beschlossen, auf dem Bahnsteig in Warburg für 250.000 Euro eine beheizte Wartehalle zu bauen. Die macht zwar den Aufenthalt auf dem Bahnsteig etwas angenehmer. Eine oder gar zwei Stunden ungeplante Wartezeit im Warmen sind aber kein Ersatz für erreichte Anschlüsse. Deren Mitglieder aus dem HSK haben weder versucht Alternativen zu entwickeln noch den Kreistag über diese für die Bahnverbindungen aus dem und in den HSK sehr ungünstige Entwicklung informiert.

Damit sich die Aussichten verbessern, hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Ergänzungsantrag eingebracht:

„Falls sich die Aufrechterhaltung der direkten Zugverbindungen des RE17 zwischen dem HSK und Kassel kurzfristig nicht realisieren lässt, fordert der Kreistag die Vertreterinnen und Vertreter des HSK in den Gremien des NWL und des ZRL auf, sich dort für die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Erhöhung der Anschlusssicherheit im Bahnhof Warburg einzusetzen.
Zu den in diesem Konzept vorzusehenden Maßnahmen sollten gehören:
• Umstieg vom RE17 in den RE11 bzw. in die MDV auch in Richtung Kassel ohne Wechsel des Bahnsteigs, um dadurch die für den Umstieg in Warburg erforderliche Zeit zu verkürzen,
• Schaffung von Kreuzungsmöglichkeiten auch in den benachbarten Bahnhöfen des jetzigen Kreuzungsbahnhofs Marsberg, also in Westheim und Bredelar, um die Übertragung von Verspätungen des RE17 auf die Gegenrichtung zu reduzieren,
• Ertüchtigung der Gleise und Weichen westlich des Bahnhofs Warburg, um dadurch die Ein- und Ausfahrtsgeschwindigkeit zu erhöhen,
• Anpassungen der Fahrpläne, um die Zeitspannen für den Umstieg in Warburg von derzeit nur 4 bis 6 Minuten zu verlängern,
• Wiedereinführung einer frühen Verbindung nach Kassel, so dass von dort aus schon vor 8 Uhr Weiterfahrten z.B. nach Hamburg, Rostock, Berlin, Erfurt, Dresden, Leipzig, Frankfurt, Nürnberg, München, Stuttgart und Freiburg möglich werden.
Außerdem sollten die Möglichkeiten geprüft werden, im Bahnhof Warburg ein Parallelgleis neben den Bahnsteigen zu bauen, so dass Güterzüge den Bahnhof durchfahren können, ohne dass eine Behinderung durch an den Bahnsteigen wartende Personenzüge eintritt.
All diese Maßnahmen sind unabhängig von den langfristig anzustrebenden Zielen, die Zweigleisigkeit der Strecke des RE17 wieder herzustellen und die Strecke zu elektrifizieren sowie einer Taktverdichtung zwischen Warburg und Kassel.“

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on SBL fordert Erhalt der Bahnverbindungen nach Kassel
« Previous PageNext Page »