Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was wird aus der Biologischen Station?

By admin at 2:12 pm on Tuesday, June 15, 2021

Im Frühjahr 2017, also vor nur 4 Jahren, zog die Biologische Station des HSK von Bödefeld nach Brilon um. Das Haus, in dem sie früher untergebracht war, wurde abgerissen. Vorher wurde das Gebäude in Brilon, in dem sich bis dahin ein Ausbildungszentrum für die Feuerwehr befunden hatte, mit viel Aufwand saniert und umgebaut.

Doch nun haben Landrat und Kreisverwaltung offenbar andere Pläne: Die benachbarte Polizeiwache Brilon soll erweitert werden. Dafür will der Kreis fast 7 Mio Euro ausgeben. Auch die bisher von der Biologischen Station Räume sollen nun von der Polizei genutzt werden. Die Maßnahme soll am Freitag (18. Juni) vom Kreistag beschlossen werden.

Doch was wird aus der Biologischen Station und ihren 13 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Dafür gibt es bisher keine Perspektive. In der Sitznugsdrucksache 10/229 von Landrat und Kreisverwaltung heisst es nur lapidar:
“Das Sanierungskonzept, welches auch die Nutzung des derzeit von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis genutzten Bereichs vorsieht …”
“Für den Standort ‘Biologische Station’ gilt es, Alternativen zu entwickeln.”

Das bedeutet im Klartext: Bisher hat sich niemand konkrete Gedanken gemacht und eine praktikable LÖsung entwickelt.
Daher müssen die Forderungen an den Kreistag lauten: Die teure Ausweitung der Briloner Polzeiwache muss kritisch überprüft werden.
Und vor allen weiteren Planungen muss es eine akzeptable Alternative für die Biologische Station geben.
Außerdem muss geklärt werden, wer dann verlorenen Umbaukosten für die Biologische Station trägt, nachdem die Räume nur 4 Jahre für ihren neuen Zweck genutzt werden konnten.

Näheres über die Arbeit der Biologischen Station steht hier:
http://www.biostation-hsk.de/

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Gedanken über die Zeit nach Corona: Wird es wohl besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit sozialen und psychischen Problemen geben?

By admin at 8:51 am on Sunday, June 13, 2021

Kinder, Jugendliche und Lehrer/innen in den Zeiten der Pandemie
Im Anschluss an die seit über einem Jahr geführte Debatte über Schulöffnungen und Schulschließungen machen sich nun Lehrerverbände Gedanken darüber, wie man Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen stärker in den Blick nehmen kann. Diese Aufgabe kann nicht allein durch Eltern und Lehrkräfte geleistet werden, meint der Vertreter der SBL im Schulausschuss. Er geht auch davon aus, dass darüber hinaus leistungsschwache Schülerinnen und Schüler durch den Distanz- und Wechselunterricht zusätzliche kognitive Nachteile erlitten haben, die dringend aufgehoben werden müssen.

Anfrage
Ergo wandte sich die SBL-Fraktion am 21.05.2021 mit diesen Fragen an den Landrat Dr. Schneider:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?
2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?
3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Antwort
Die Anfrage der SBL-Fraktion wurde mit Schreiben datiert auf den 07.06.2021 so beantwortet.

„Sehr geehrter Herr Loos,

nach interner Abstimmung mit den Fachdiensten 21 (Schulverwaltung), 23 (Schulaufsicht, Medienzentrum, Regionales Bildungsnetzwerk), 26 (Jugendhilfe) und 28 (Regionale Schulberatung) beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?

Gem. § 8a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt sowie ansässige Beratungsstellen (u.a. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes) halten unabhängig von Corona jederzeit entsprechende Beratungsangebote vor.
Im Rahmen der Jugendarbeit stehen die Jugendfreizeitstätten auch während der Pandemie für persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung

Die Regionale Schulberatung fokussiert als psychologischer Fachdienst für Schule die schulischen Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Beratung und Unterstützung der vor Ort tätigen Lehr- und Fachkräfte, sowie der Eltern als Bezugspersonen.
Bei zahlreichen Themen wie Ängsten, sozioemotionalen Auffälligkeiten und Schulvermeidung ist eine coronazeitbedingte Intensivierung auf Seiten der Kinder zu beobachten und weiter zu erwarten. Für sie sind verlässliche Strukturen, ein strukturgebender Schulalltag stabile Beziehungen und gestärkte Bezugspersonen von größter Bedeutung. Hier setzt schulpsychologische Arbeit an und bietet eine Unterstützung der vielfach selbst belasteten Bezugspersonen, die tagtäglich vor Ort mit diesen Herausforderungen umgehen (müssen), Stabilität geben und Lern- und Entwicklungsprozesse begleiten – unabhängig davon, ob die Kinder auch mögliche zusätzliche außerschulische Maßnahmen wahrnehmen oder in Therapien angebunden sind.
Vor diesem Hintergrund finden Lehr- und schulische Fachkräfte sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler Unterstützung im Umgang mit diesen Herausforderungen in der Regionalen Schulberatungsstelle. Dabei ersetzt schulpsychologische Beratung keine Psychotherapie; Schulpsychologinnen und -psychologen haben keinen therapeutischen Auftrag. Auch längerfristige Förderungen und die Aufarbeitung von Lerndefiziten können hier nicht geleistet werden.

2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?

Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird davon ausgegangen, dass mit „förderbedürftig” die „leistungsschwachen“ Kinder und Jugendliche im Sinne der Anfrage gemeint sind.

Eine trennscharfe Differenzierung zwischen förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen und solchen mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen ist nicht möglich. Bei einigen Kindern und Jugendlichen liegen sicherlich auch beide Formen der Beeinträchtigung vor.

Von daher gelten die Ausführungen zu Frage 1 auch für die förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen.

3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ aufgelegt. Das Programm hat das Ziel, mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt auszugleichen.

Das Programm beinhaltet folgende Förderbereiche:
a) Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
b) Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
c) Individuelle Bildungs -und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF.

Die Laufzeit des Programms wurde bis zum Sommer 2022 ausgedehnt. Die Angebote können auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die kommunalen Schulträger im Hochsauerlandkreis haben im Rahmen einer Schulträger-Dienstbesprechung am 28.04.2021 ohne Ausnahme die Bereitschaft erklärt, bei entsprechenden Bedarfen und Angeboten vor Ort die notwendigen Eigenanteile, die die Förderrichtlinien vorsehen, zur Verfügung zu stellen. Als Initiatoren werden hier die außerschulischen Partner (z.B. OGS-Träger‚ Träger der freien Jugendhilfe) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen gesehen.

Die Träger der freien Jugendhilfe haben gegenüber dem Hochsauerlandkreis als Schulträger erklärt, dass sie mit den kreiseigenen Schulen Kontakt aufnehmen werden mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme an den geplanten Maßnahmen zu motivieren. Darüber hinaus ist geplant,dass z.B. mit Zustimmung der Eltern die Lehrkräfte Förderempfehlungen zur Verfügung stellen, damit die Lernangebote passgenau auf die einzelnen Schüler zugeschnitten werden können.

Neben diesen Angeboten bieten einzelne Jugendfreizeitstätten Nachhilfe in unterschiedlicher Form an.“

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GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet

By admin at 2:17 pm on Wednesday, June 9, 2021

Am Montag (7. Juni) stand auch im Wirtschaftsausschuss des HSK die Stellungnahme zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auf der Tagesordnung. Dafür war von der Kreisverwaltung mit Unterstützung einer Münsteraner Anwaltskanzlei ein Text vorgelegt worden. Er endete mit einem Fazit, wonach angeblich das Verfahren “nicht den gesetzlichen Anforderungen” entspräche.

Eine Woche zuvor hatte der Naturschutzbeirat des HSK mit deutlichem Votum von mehr als 70% diese Stellungnahme abgelehnt und festgestellt, dass sie so wenig Substanz enthalte, dass sie auch durch Änderungen im Text nicht verwertbar wäre. Auch die Landesumweltministerin Heinen-Esser (CDU) hatte in einer Videokonferenz am 17. Mai mit mehr als 100 Teilnehmern die Arbeit des VNV und des LANUV, die die fachliche Grundlage für die Ausweisung des Vogelschutzgebietes lieferten, ausdrücklich gelobt.

Doch was geschah dann am Montag im Ausschuss? Die SBL beantragte, sich dem Votum des Naturschutzbeirats anzuschließen. Doch nur SBL und Linke/FW folgten diesem Vorschlag, die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) stimmte geschlossen dagegen. Stattdessen schlossen sie sich in einer weiteren Abstimmung ausdrücklich und ohne irgendeine Änderung dem Vorschlag der Kreisverwaltung und der Anwaltskanzlei an – der vor allem das Ziel hat, das Vogelschutzgebiet zu verhindern.

Sind auf der Ebene des HSK nun der Naturschutzbeirat und die Fraktionen von SBL und Linken/FW die einzigen, die sich tatsächlich um Natur- und Artenschutz kümmern? Werden hier schon irgendwelche neuen bunten Koalitionen vorbereitet?? Ist das wichtiger als der Schutz seltener und besonders schützenswerter Vogelarten wir Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger???

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7 lange Jahre …

By admin at 12:17 pm on Saturday, June 5, 2021

Es ist ja schon öfters vorgekommen, dass die GroKo (CDU/SPD) Anträge der SBL zunächst vehement abgelehnt hat und diese dann nach 2 bis 3 Jahren als eigene Anträge neu eingebracht und vom Kreistag und dessen Ausschüssen beschlossen wurden. Dieses Mal scheint die “Lernkurve” besonders langwierig verlaufen zu sein.

Denn am 11.03.2014 hat der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) erstmals über einen Antrag der SBL beraten, das Anmeldeverfahren für die Kindergartenplätze zentral und mit digitaler Unterstützung einzuführen. Auch in den Folgejahren hatte die SBL mehrfach solche Anträge gestellt, mit Unterstützung der Fraktion Die Linke. Alle wurden abgelehnt.

In der aktuellen Sitzungsdrucksache 10/187 der Kreisverwaltung vom 18.05.2021 für den KJHA vom liest sich die Entwicklung der letzten Jahre so:
“Seit 2014 war die Frage der Einführung eines digitalen Anmeldeverfahrens mehrfach Gegenstand der Erörterungen im Kreisjugendhilfeausschuss (Drcks. 8/1037, 8/1048, 9/108, 9/794, 9/926, 9/977). Aus verschiedenen Gründen hat der Ausschuss in den Jahren 2014 und 2018 einen Wechsel zu einem elektronisch basierten Kita-Anmeldeverfahren nicht befürwortet. Die nunmehr angeregte erneute Prüfung wird damit begründet, dass ein digitales Anmeldeverfahren
– die Transparenz erhöht
– Doppelanmeldungen vermeidet
– Verwaltungsprozesse vereinfacht
– die Kommunikation zwischen Jugendamt und den Städten und Gemeinden (als Eltern-beitragsfestsetzungsstellen) verbessert
– dem vielseitig geäußerten Wunsch nach Fortschritt der Digitalisierung nachkommt.”

Die Gründe sind übrigens nicht neu, aber jetzt kamen sie ja von einer anderen Fraktion…
Und, wie nicht anders zu erwarten, hat der KJHA am 31.05.2021 beschlossen:
“Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Verwaltung mit der beantragten Prüfung derEinführung eines digitalen Anmeldeverfahrens zu beauftragen.”

Wenn sich der Kreistag am 18.06.2021 diesem Votum anschließt, bestehen sehr gute Aussichten, dass auch im Bereich des Kreisjugendamtes des HSK ein digitales Anmeldeverfahren eingeführt wird. Viele andere benachbarte Kreise und Städte sowie die Stadt Arnsberg (mit eigenem Jugendamt) haben das bereits seit Jahren…

Warum dauert so etwas im HSK sooo lange, trotz vom Kreistag beschlossener “Digitalisierungsstrategie”?

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Vogelschutzgebiet: Deutliche Ablehnung für Vorschlag der Kreisverwaltung

By admin at 12:34 am on Tuesday, June 1, 2021

Eine öffentliche Verwaltung sollte neutral und sachorientiert handeln. Das gelingt der Kreisverwaltung des HSK auch fast immer – aber manchmal scheint hier doch eine Lobby die Aktionen zu steuern. Diesen Eindruck konnte man am Montag (31. Mai) im Naturschutzbeirat gewinnen.

Es ging um die Stellungnahme des HSK zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg, die bis Ende Juni an Bezirksregierung und Landesumweltministerium gehen soll. Auf Veranlassung des Vereins für Vogel- und Naturschutz (VNV) hatte das für Naturschutz zuständige Landesamt (LANUV) vorgeschlagen, bei Brilon und Marsberg ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet neu auszuweisen. Aufgrund des Vorkommens der besonders geschützten Arten Raubwürger, Neuntöter und Grauspecht besteht dort nun bereits ein sog. faktisches Vogelschutzgebiet. Die Kartierungen des VNV waren vom LANUV bestätigt worden. Für ein faktisches VSG gilt – bis zur offiziellen Ausweisung als Vogelschutzgebiet – gesetzlich eine Veränderungssperre. Nach der Ausweisung können dann für einige Vorhaben Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Mit der Erstellung des Entwurfs für die Stellungnahme beauftragte die Kreisverwaltung eine Münsteraner Anwaltskanzlei. Die war erwartungsgemäß nicht in der Lage, inhaltlich gegen die Ergebnisse von VNV und LANUV zu argumentieren, sondern konzentrierte sich auf formale Aspekte: Die “Ermittlung der Gebiete … zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen” sei “ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson … anstelle der Behörde übernommen werden darf.”

Diese Ausführungen nutzen dem Vogelschutz rein gar nichts. Welche Rolle spielt es denn, ob erst der VNV und dann das LANUV die Feststellungen über die besonders geschützten Vogelarten trifft, oder das LANUV gleich selbst aktiv wird?? Wobei darauf hinzuweisen ist, dass das LANUV – ebenso wie andere Fachbehörden – regelmäßig auf die Kompetenz des VNV zurück greift.

In ihrem “Fazit” behaupteten die Anwaltskanzlei und die Kreisverwaltung dann, das Verfahren entspreche “so, wie es bislang geführt wurde, nicht den gesetzlichen Anforderungen.” Immerhin nennen die Autoren versteckt im Text auch die Gruppen, von denen sie beeinflusst wurden: den Waldbauernverband und den “Vertreter der Landwirte” (wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich nur um einzelne Funktionäre handelt).

Bemerkenswertes wurde von Mitgliedern des Naturschutzbeirates zu der formalen Kritik ausgeführt: Vor zwei Jahrzehnten ist das allseits anerkannte Vogelschutzgebiet “Medebacher Bucht” auf die gleiche Weise entstanden: Der VNV brachte seine Kartierungsergebnisse ein, und das LANUV setzte die Ergebnisse dann um. Damals sah niemand die Einleitung des Verfahrens als rein “hoheitliche Aufgabe” an. Besonders heftige Kritik wurde in diesem Zusammenhang aus dem Naturschutzbeirat auch an der zuständigen Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung geübt: Sie würde die üblichen Abläufe nicht kennen. Und die Kreisverwaltung würde behaupten, dass die vom VNV vorgelegten Daten nicht dem üblichen Standard entsprächen. Aber die Landesumweltministerin, ihre Mitarbeiter und das LANUV hätten bei einer Videokonferenz am 17. Mai mit zahlreichen Teilnehmern hervorgehoben, dass die Daten einwandfrei seien. Zudem hätte die Ministerin auf die Kompetenz von VNV und LANUV hingewiesen und deutlich gemacht, dass der Artenschutz eine wichtige Aufgabe ihres Ministeriums ist. Sogar die von der Kreisverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei habe Anfang Mai im Umweltausschuss vorgetragen, dass das Vogelschutzgebiet nicht zu verhindern sein. Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf für die Stellungnahme sei substanzlos und auch durch Veränderungen nicht sinnvoll zu verbessern.

Das Ergebnis der Abstimmung im Naturschutzbeirat war eindeutig: Mit 8 : 3 Stimmen (also mit mehr als 70%) wurde die von der Kreisverwaltung vorgelegte Stellungnahme abgelehnt. Das letzte Wort hat am 18. Juni der Kreistag. Wird dann die Fachkompetenz oder die politische Lobby entscheidend sein?

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SBL erreicht Ausweitung des “Hessenticket” auf vier westfälische Gemeinden

By admin at 7:38 pm on Saturday, May 29, 2021

Für die nächste Sitzung des Wirtschafts-Ausschusses hat die SBL-Fraktion am 23.05.2021 den Tagesordnungspunkt
· Bericht über den Stand der Einführung eines Übergangstarifraums zwischen dem Geltungsbereich der RLG-Tarifs und des NVV-Tarifs.
beantragt.

Vor etwa 2 Jahren, am 24.06.2019, hat dieser Ausschuss auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion beschlossen:
„Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nimmt die Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt Landrat und Kreisverwaltung einstimmig, zielführende Gespräche zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Hessentickets auf die an das Bundesland Hessen angrenzenden Städte des Hochsauerlandkreises zu führen.“
Dies betrifft die Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg und Medebach.

Bisher hatten wir keine Informationen erhalten, wie der aktuelle Stand zur Umsetzung des 2 Jahre alten Beschlusses ist.

Nun erfahren wir aus der Sitzungsdrucksache 10/222, dass ab 01.08.2021 die Ausweitung des Hessentickets erfolgen soll, zunächst für fünf Monate:
“Für die Tarifmaßnahme 2021 wurde eine zeitlich begrenzte Testphase in Aussicht gestellt. Gemäß Information der Westfalen Tarif GmbH (siehe Anlage 2) ist diese angekündigte Testphase zunächst auf die Dauer von fünf Monaten begrenzt und startet im Kontext der weiteren Tarifmaßnahmen am 01.08.2021. Das Hessenticket wird in den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs in allen vier zuvor genannten an das Bundesland Hessen angrenzenden Städten anerkannt. Dies gilt ebenso für die Angebote im Schienenpersonennahverkehr.”

Anlage_2_-_Tarifinformation_fuer_den_WestfalenTarif

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Wie bekommt die RLG die verpassten Anschlussverbindungen in den Griff?

By admin at 9:51 pm on Thursday, May 27, 2021

Ein großer Teil des Buslinienverkehrs im Kreisgebiet des HSK wird von der “Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH” (RLG) durchgeführt. Es handelt sich um eine kommunale Gesellschaft. Hauptgesellschafter sind die Kreise HSK und Soest; außerdem halten einige Städte und Gemeinden Gesellschaftsanteile. Etwa 57% des Betriebsverlustes werden vom HSK getragen, der Rest vom Kreis Soest. Pro Einwohner zahlt der HSK also etwa die Hälfte mehr als der (größere) Kreis Soest.

Leider klappen bei der RLG zunehmend die Anschlussverbindungen nicht. Das ist für die Fahrgäste sehr ärgerlich. Offensichtlich gelingt es der RLG nicht, selbst ein funktionierendes Konzept einzuführen, mit dem die Auswirkungen der Verspätungen reduziert werden. Dazu gehören vor allem Kommunikation zwischen der Leiststelle und den Busfahrern und Informationen über gefährdete Anschlüsse. Das funktioniert aber nicht.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Antrag für die nächste Sitzung des fachlich zuständigen Wirtschaftsausschusses eingebracht; die Beratung im Ausschuss erfolgt voraussichtlich am Montag, 7. Juni, in Meschede.

“für die nächste Sitzung des Ausschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

· Einführung eines „Anschlussmanagements“ bei der RLG

mit folgendem Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus beschließt:
Die Vertreter des HSK in den Gremien des HSK in den Gremien der RLG werden beauftragt, in diesen Gremien zu beantragen, dass in der RLG ein Anschlussmanagement eingeführt wird, das die in der Begründung des Antrags genannten Kriterien erfüllt.

Begründung und Erläuterung:
Immer wieder – und offenbar mit zunehmender Häufigkeit – verpassen Fahrgäste beim Übergang von Bahn zu Bus oder von Bus zu Bus einen Anschlussbus der RLG, weil dieser ihnen quasi vor der Nase wegfährt. Im Kreisgebiet ist dies bei den langen Taktabständen und mangelnden Alternativen besonders ärgerlich, denn es führt zu Wartezeiten von 1 oder 2 Stunden oder zu aufwändigen Abholaktionen.

Besonders anfällig ist dafür z.B. die Haltestelle Arnsberg Neumarkt. Da kommt es öfters sogar vor, dass der Anschlussbus der RLG in dem Moment losfährt, wenn der vorhergehende Bus gerade ankommt und die Türen öffnet.

Ein anderer besonders extremer Fall sind die Fahrradbusse. Die RLG bewirbt z.B. die Bus-Verbindung für Radfahrer vom Möhnesee nach Brilon.
https://www.rlg-online.de/rundum-mobil/fahrradbus.php

Dazu muss in Belecke Busbahnhof ein Umstieg von der R51 in die R71 erfolgen. Beide Linien haben nur einen 2-Stunden-Takt. Wenn dann der Anschlussbus nicht einmal 3 Minuten wartet und deswegen z.B. eine Familie mit Kindern 28 Zusatz-Kilometer im Regen per Rad zurücklegen muss, ist das sehr ärgerlich und wird dazu führen, dass die Betroffenen kaum jemals wieder Fahrleistungen der RLG in Anspruch nehmen.

Die Abläufe zeigen erhebliche Mängel in der Planung und Organisation innerhalb der RLG. Das Anschlussmanagement der RLG sollte mindestens über die folgenden Instrumente verfügen:
1. klare Anweisungen an die Fahrer, dass sie auf gefährdete Anschlüsse zu achten und was sie dann zu tun haben,
2. ein funktionierendes Kommunikationssystem zwischen den Fahrern sowie zwischen ihnen und der Leitstelle,
3. eine Leitstelle, die die Standorte der im Einsatz befindlichen Busse im Blick hat und auf Abweichungen reagiert,
4. ein digitales Informationssystem, das die Fahrer (und möglichst auch die Fahrgäste) über Anschlussverbindungen mit realen Zeiten (also in Echtzeit) informiert,
5. große Ankunftsanzeigen an allen Bahnhöfen der RE 17, an denen eine Verknüpfung mit mehreren Buslinien besteht (Neheim-Hüsten, Arnsberg, Meschede, Bestwig, Olsberg, Marsberg); solche Anzeigen sind z.B. in Arnsberg und Meschede schon vorhanden, aber seit einigen Jahren außer Betrieb,
6. eindeutige Vorgaben, wie viele Minuten – ohne besondere Anweisung – ein Bus auf einen verspäteten Zug bzw. Bus wartet, je nach Tageszeit und Taktdichte 2 bis 7 Minuten.

Offensichtlich existiert bzw. funktioniert bei der RLG kein einziges dieser Instrumente. Daher muss es nun Aufgabe der Politik sein, der RLG entsprechende Vorgaben zu machen.”

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Corona-Ausbruch bei Martinrea-Honsel: Dem Hochsauerlandkreis liegen (nach eigenen Angaben) keine Daten vor

By admin at 11:48 pm on Tuesday, May 25, 2021

Nachrichten und Gerüchte

Unerfreuliche Nachrichten gab es am 23.04.2021 von der Firma Martinrea-Honsel in Meschede. Die WP berichtete von „mehreren Corona-Fällen“, Kantine und Kiosk seien geschlossen und Dusch- und Umkleideräume zu. Die Tageszeitung titelte: „Martinrea-Honsel befürchtet die Schließung“. Wie oft in solchen Situationen kursierten schnell verschiedenste Gerüchte.

Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion

Nachdem sich die Lage etwas beruhigt hatte, entschied sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL), am 14.05.2021 eine Anfrage an Landrat Dr. Schneider zu stellen.

Einleitend schrieb die SBL-Fraktion:

„Aus der Lokalpresse war zu entnehmen, dass es einen Corona-Ausbruch in den Werken Meschede und Bestwig der “Martinrea Honsel”-Gruppe gegeben hat. Des Weiteren wurde von Gerüchten erzählt, wonach eventuell muslimische Mitarbeiter für den Corona-Ausbruch verantwortlich seien.

In anderen Medien hieß es, dass die Infizierung mit Corona häufig vom persönlichen Umfeld abhängig ist, insbesondere von den Wohnverhältnissen. So wird berichtet, dass es in einigen Stadtteilen von Köln (mit großzügigen Wohnverhältnissen) null Infizierte gibt, wohingegen in anderen Stadtteilen (mit vielen beengten Wohnungen in Hochhäusern) die Ansteckungsrate sehr viel höher ist.“

„Vielsagende Antworten“

Auf die Fragen der SBL reagierte die HSK-Kreisverwaltung mit Schreiben vom 19.05.2021 folgendermaßen:

Frage 1 – Sind im HSK Menschen mit Migrationshintergrund häufiger von einer Corona-Erkrankung betroffen als Menschen ohne diesen Hintergrund? Welche Daten liegen dem Landrat dazu vor?

Antwort des HSK – „Dem Gesundheitsamt liegen keine Daten vor, die dieses beweisen würden.“

Frage 2 – Gibt es im HSK weitere Unterschiede für das Risiko für Corona-Infektionen, wie z.B.

– Religionszugehörigkeit
– Alter
– Geschlecht
– Nationalität
– Wohnverhältnisse?
Welche Daten sind dazu bekannt?

Antwort des HSK – „Dem Gesundheitsamt liegen keine Daten vor, die ein unterschiedliches Risiko beweisen würden.“

Frage 3 – Welche Informationen liegen vor, aus denen das Risiko für eine Corana-Infektion mit Einkommen, Wohnort, Ausbildungsstand, Familienstand in Verbindung gebracht werden kann?

Antwort des HSK – „Dem Gesundheitsamt liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.“

Frage 4 – Gibt es Erkenntnisse darüber, wie der Corona-Ausbruch in den Werken von Martinrea-Honsel entstanden ist?

Antwort des HSK – „Nein.“

Frage 5 – Wie oft werden die Hygienekonzepte in den großen Industriebetrieben kontrolliert?

Antwort des HSK – „Diese Frage betrifft den Gesundheits -und Arbeitsschutz in Industriebetrieben. Zuständige Überwachungsbehörde dafür ist die Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung Arnsberg. Informationen über deren Überwachungstätigkeit liegen mir nicht vor.“

Frage 6 – Inwiefern suchen Menschen mit Migrationshintergrund die Corona-Test-Stellen im HSK auf?

Antwort des HSK – „Der Hochsauerlandkreis betreibt keine eigenen Teststellen. Gemäß § 5 der Coronateststrukturverordnung sind die Betreiber der Teststellen verpflichtet, täglich die Anzahl der erbrachten Bürgertestungen und die Zahl der positiven Testergebnisse zu melden. Weitergehende Informationen liegen nicht vor und können auch nicht ermittelt werden.“

7. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund haben bisher die Corona-Impfung in Anspruch genommen?

Antwort des HSK – „Dem Hochsauerlandkreis liegen keine Daten über die geimpften Personen vor. Am Check-Out der KVWL werden im lmpfzenrum die Daten der Geimpften erfasst. Die Nationalität oder Migrationshintergrund werden nicht erfasst.“

So ganz viele Informationen sind in der Antwort aus dem Kreishaus nicht enthalten…

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HSK: Jeder Einzelne ist aufgefordert abzuwägen, ob er die Luca-App nutzen will!

By admin at 3:30 pm on Friday, May 21, 2021

Am 26.04.2021 richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit einer Anfrage zur Einführung der Luca-App an Landrat Dr. Karl Schneider.

Anlass war die massive Kritik, die in sehr unterschiedlichen Medien und von Wissenschaftlern an dieser App geäußert wird.
Die Bedenken betreffen insbesondere die Funktionalität, den Datenschutz, die zentrale Speicherung sämtlicher Bewegungsdaten und das überzogene Marketing, z.B.:

· Theresa Stadler u.a., EPFL, Preliminary Analysis of Potential Harms in the Luca TracingSystem, https://arxiv.org/pdf/2103.11958.pdf

· https://www.tagesspiegel.de/berlin/betraechtliche-risiken-bei-corona-software-berlins-datenschutzbeauftragte-warnt-vor-luca-app/27079224.html

· https://sbamueller.com/2021/04/08/offener-brief-nutzung-der-luca-app-bedenklich/

· https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2021-03/corona-app-luca-kontaktverfolgung-einsatz-umstritten-kontakte-politik-lobbyismus

· https://taz.de/Versagen-der-gehypten-Corona-App/!5759224/

· https://www.ccc.de/de/updates/2021/luca-app-ccc-fordert-bundesnotbremse

· https://www.welt.de/wirtschaft/plus229919373/Luca-App-So-leicht-laesst-sich-die-Corona-Kontaktverfolgung-austricksen.html

· https://www.welt.de/wirtschaft/article230215157/Luca-App-in-der-Kritik-das-Beste-daran-ist-das-geniale-Marketing.html

Gerne informieren wir Sie hier und jetzt über den kompletten Inhalt der auf den 03.05.2021 datierten Antwort aus dem Kreishaus:

„Ihre Anfrage vom 26.04.2021 beantworte ich wie folgt:

1. Sind dem Landrat die in diesen Quellen konkret genannten Bedenken bekannt, und wie bewertetet er sie?

Zu den kritischen Bewertungen der Luca-App verweise ich auf die Stellungnahme des Luca-Herstellers unter folgendem Link:
https://www.Iuca-app.de/stellungnahme-zum-schreiben-des-ccc-vom-13-april-2021/

2. + 3. Welche Alternativen zur Luca-App wurden geprüft, mit welchen Ergebnissen?
Welche Überprüfungen der Luca-App hat die Kreisverwaltung vor der Entscheidung über die Einführung vorgenommen, mit welchen Ergebnissen?

Wie auf der Homepage des Hochsauerlandkreises ausgeführt, hat im März 2021 der Hochsauerlandkreis zusammen mit den Bürgermeistern seiner Kommunen beschlossen, zur Nachverfolgung von Corona-Infizierten und als Ergänzung zur Corona-App des Bundes die Luca-App der Firma neXenio GmbH im Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises einzusetzen. Darüber hinaus bleibt die Kreisverwaltung anbieteroffen – auch im Hinblick auf eine eventuell landesweit einheitliche Schnittstelle bzw. App-Lösung.

4. Welche finanziellen Aufwendungen sind bisher beim HSK für die Luca-App entstanden, und welche fallen noch an?

Dem HSK sind bisher lediglich die Anschaffungskosten für die Schlüsselanhänger und die Erstellung eines Werbeplakates entstanden. Der abgeschlossene Kooperationsvertrag endet am 31.08.2021.

5. Wie glaubt der Landrat die von ihm angestrebte „hohe Akzeptanz in der Bevölkerung “trotz der gravierenden Bedenken erreichen zu können?

Die Tendenz geht bundesweit dahin, dass die Luca-App als Standard-App für die Nachverfolgung von Corona-Infizierten angesehen wird. Z.Zt. Haben bereits ca. 4,5 Mio. Bürger die App heruntergeladen. Über 275 von 375 möglichen Gesundheitsämtern sind an das Luca-System angebunden. Bis Mitte Mai werden es voraussichtlich 300 sein. Damit kann die Luca-App von 80% der Bürger/innen genutzt werden. Von Seiten der Betreiber wurden schon über 100.000 Standorte registriert. Die Rückmeldungen bzgl. der Luca-Einsatz-Entscheidung im HSK sind sehr positiv. Sowohl die Bevölkerung als auch die Betreiber von Einrichtungen zeigen ein großes Interesse an dem Einsatz und der Nutzung der Luca-App.

6. Beabsichtigt der Landrat trotz der gravierenden Bedenken an der Luca-App festzuhalten?

Auf die Stellungnahme des Luca-Herstellers siehe oben) wird verwiesen. Im Übrigen unterliegt die datenschutzrechtliche Kontrolle auf Grund des Firmensitzes der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bezogen auf die Nutzung von “Luca” in Form der verschlüsselten Datenübermittlung per Schnittstelle an das Gesundheitsamt des Hochsauerland-kreises bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Darüber hinaus steht jedem die Nutzung der App frei wobei sich der Hochsauerlandkreis ja auch nicht auf die Nutzungsmöglichkeit einer bestimmten App beschränkt.Wie bei jeder anderen App auch, ist jeder Einzelne selbst aufgefordert sich bzgl. der Nutzung und der damit verbundenen (auch datenschutzrechtlichen) Bedenken Gedanken zu machen und für sich abzuwägen, ob er die angebotene App nutzen möchte.”

Anmerkung:
Landrat und Kreisverwaltung scheinen sich mit den vielfältigen Bedenken inhaltlich nicht befasst zu haben. Bloß auf eine Stellungnahme des Anbieters zu verweisen, stellt eine viel zu dürftige Antwort dar!

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Stornierung von Impfterminen im Impfzentrum des HSK ist und bleibt offenbar viel zu kompliziert!

By admin at 11:32 pm on Thursday, May 13, 2021

Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte Ende letzten Monats eine Anfrage zu den Stornierungsmöglichkeiten von Impfterminen an den Landrat. Hier sein Schreiben im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die Impfterminorganisation wird zunehmend dadurch erschwert, dass gebuchte Impftermine nicht wahrgenommen werden.

Ein Grund dafür ist, dass es mittlerweile alternative Impfgelegenheiten gibt und die Stornierung eines im Impfzentrum gebuchten Termins für viele Patientinnen und Patienten sehr umständlich ist.

Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Stornierung von Impfterminen wesentlich zu vereinfachen, z.B. durch eine eigens dafür geschaltete Telefonnummer mit direkter Durchwahl?”

Antwort der Kreisverwaltung

Mit Datum vom 11.05.2021 erreichte die SBL folgendes Antwortschreiben:

„Ihre Anfrage gem. §11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Stornierungsmöglichkeiten für Impftermine vom 26.04.2021

Sehr geehrter Herr Loos,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 26.04.2021.

Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Stornierung von lmpfterminen wesentlich zu vereinfachen, z.B. durch eine eigens dafür geschaltete Telefonnummer mit direkter Durchwahl?

Durch Erlass regelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, welche Personengruppen (Z.B.Personen, die das 80. bzw. 70. Lebensjahr vollendet haben, Kontaktpersonen, bestimmte Berufsgruppen) bei der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. den Kreisen und kreisfreien Städten die Terminbuchung vornehmen müssen.

Da es sich dabei um zwei getrennte Buchungssysteme handelt, besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises keine Möglichkeit, Termine im KV-Terminsystem zu stornieren.

Die über den Hochsauerlandkreis gebuchten Impftermine können über die Hotline und per E-Mail abgesagt werden. Durch die Aufschaltung auf die Hotline stehen zahlreiche MitarbeiterInnen und Mitarbeiter zur Verfügung, um Terminänderungen und -stornierungen vorzunehmen.

Über die Stornierungsmöglichkeiten bei der Kassenärztlichen Vereinigung sowie beim Hochsauerlandkreis wird regelmäßig in der Presse berichtet (z.B..28.04.,04.05 und 07.05.2021)”

Was sagt uns das?
Erst nach der Anfrage der SBL-Fraktion hat die Kreisverwaltung damit begonnen, über das Thema Terminstornierung zu informieren. Eigene Pressemitteilung gab es dazu aber keine einzige, sondern nur Auskünfte in der Tagespresse. Aber auch die helfen nicht wirklich weiter. Denn in der Lokalpresse vom 06.05.2021 steht zwar: “Beim HSK können Impfwillige ihren Termin über die Hotline stornieren oder per Mail via impfzentrum@hochsauerlandkreis.de absagen.” [https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/hsk-so-sagt-man-seinen-termin-im-impfzentrum-olsberg-ab-id232223729.html]. Zahlreiche Betroffene berichten aber, dass dies wegen Nichterreichbarkeit der Verwaltung des Impfzentrums nicht funktioniert.
In dem Artikel berichtet z.B. jemand: “Versuchen Sie mal da jemanden zu erreichen. Quasi unmöglich. Auf Mails, sollte man von ausgehen das die in 27 Stunden gelesen wurde, auch keine Antwort.”

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Impfzentrum lehnt Terminverschiebungen ab

By admin at 11:06 pm on Monday, May 10, 2021

Zu Beginn der heutigen Sitzung des Kreisausschusses berichtete der Landrat über die aktuelle Situation des Impfzentrums des HSK in Olsberg. Dort sind alle Termine bis 30.05.2021 ausgebucht. In den nächsten Tagen stehen pro Tag nur 125 Impfdosen für Erstimpfungen zur Verfügung; die anderen Impfdosen werden für Zweitimpfungen benötigt. Diese geringe Menge liegt nicht am Impfzentrum, sondern ergibt sich durch die Impfstoffzuteilung des Landes NRW.

Auffällig: Der Landrat erklärte, dass Terminverschiebungen im Impfzentrum nicht möglich seien. Dies ist verwunderlich, denn es kann immer wieder Gründe geben, dass ein vereinbarter Impftermin nicht wahrgenommen werden kann, z.B. bei Erkrankungen. Dass sich Impftermine nicht vorziehen lassen, ist gut nachvollziehbar. Dass aber auch bei Hinderungsgründen es nicht möglich sein soll, einen Impftermin nach hinten zu verschieben, kann für die Betroffenen große Nachteile mit sich bringen. Hier scheint die Bürokratie in der Verwaltung des Impfzentrums (nicht beim impfenden Personal!) wieder mal ein Hindernis zu sein. Warum soll im Impfzentrum nicht möglich sein, was in Arztpraxen – trotz des mit einer Terminänderung verbundenen Mehraufwandes – selbstverständlich geht?

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Schützenswertes Biotop in Brilon-Petersborn (fast) gerettet

By admin at 10:29 am on Wednesday, May 5, 2021

Ein Sieg für den Naturschutz im HSK

Bekanntlich hatte ein Investor (der auch Mitglied des Vorstandes der CDU Brilon ist) beabsichtigt, auf einer bisher im Eigentum der Stadt Brilon stehenden Fläche im Briloner Süden eine Siedlung zu errichten. Sie sollte auch etwas über 20 Häusern bestehen und außerdem eine Gastronomie mit etwa 600 Plätzen enthalten. Nach offizieller Zweckbestimmung sollte es sich um ein Feriendorf handeln. Das Problem: Es handelt sich um eine Magerwiese mit außerordentlicher Artenvielfalt. Sie soll nach den Feststellungen des für Naturschutz zuständigen Landesamtes (LANUV) als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Trotzdem hatten die Stadt Brilon und Hochsauerlandkreis bisher das Projekt unterstützt. Nun hat der Investor aber seine Pläne geändert und will auf einem anderen Grundstück Ferienhäuser errichten, neben dem Briloner Campingplatz.

Dazu schreibt der “Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn” in einer Pressemitteilung:

“Seit Beginn der öffentlichen Beteiligung vor mehr als 5 Jahren haben die Bewohner*innen von Gudenhagen-Petersborn immer darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Fläche „Am Kahlen Hohl“ für eine Bebauung nicht geeignet und insgesamt mit ca. 600 Gastronomieplätzen viel zu groß dimensioniert ist. Mehrfach wurden Stadt und Investor auf den Versammlungen der Bewohner*innen von Anwesenden auch die Fläche vorgeschlagen, auf der die Bebauung jetzt realisiert werden soll.
Jetzt endlich haben Stadt und Investor dies erkannt, nachdem sie sich jahrelang gegen die Suche nach Alternativen gesperrt haben.
Wie dringlich ein aktives Handeln für Artenvielfalt ist, zeigt der beschleunigte Rückgang der Biodiversität in den letzten Jahren. Es geht um das Überleben von uns allen in vielen weiteren Generationen, das auf dem Spiel steht. Die rasante Verbreitung des Borkenkäfers, dem die Wälder ganzer Bergkuppen im HSK zum Opfer fallen, ist ein weiteres sichtbares Zeichen dafür, dass wir dringend handeln müssen.
All dies hat weder beim Investor noch bei den Verantwortlichen der Ratsmehrheit von CDU und SPD Gehör gefunden.
Im Gegenteil, wie der Artikel der WP vom 24.4. zeigt, haben Verwaltung und Rat der Stadt schon seit 2019 wissentlich gegen die Landesentwicklung- und Regionalplanung für den HSK verstoßen, der den Poppenberg als „Siedlungsbereich für Freizeitwohnen“ ausweist. Der Stadtrat hat gegen diese gesetzlichen Vorgaben entsprechende Beschlüsse gefasst, obwohl er, wie der WP zu entnehmen ist, vom Ortsvorsteher von Gudenhagen-Petersborn darauf hingewiesen wurde.
So sehr wir uns alle freuen, dass unser Ziel die Zerstörung des schützenswerten Biotops durch die Bebauung mit der Ferienanlage gestoppt wurde u.a. durch unsere Petition, die von 698 Briloner*innen unterschrieben wurde, so sehr sind wir leider noch nicht am Ende unserer Bemühungen angekommen:

1. Der Stadtrat muss den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom „schützenswerten Biotop“ zurückziehen.
Dieser Antrag wurde von der Stadt bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt um das Gelände bebauen zu können. Der angebotene notwenige Ausgleich von Seiten der Stadt für die Zerstörung der Fläche war die sog. „Sodenverpflanzung“ von 20.000 qm.

2. Die Stadt Brilon muss den Bebauungsplan für das schützenswerte Biotop „Am Kahlen Hohl“ zurückziehen und sämtliche vorbereitenden Maßnahmen (incl. einer geplanten Straße auf der Biotopfläche) unverzüglich einzustellen.
Nach wie vor plant die Stadt die Bebauung der Fläche.

3. Die Stadt Brilon muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen die Fläche „Östlich Am kahlen Hohl“ unter Naturschutz zu stellen.
Mit Schreiben vom 15.4.2021 an den Naturschutzverein Gudenhagen-Petersborn stellt der Regierungspräsident fest, dass das schützenswerte Biotop „naturschutzwürdig ist und den Qualitäten eines (kleinräumigen) Naturschutzgebietes entspricht“. Dies hat das Gutachten des LANUV auch empfohlen.

4. Die Stadt Brilon muss den Pachtvertrag mit dem Investor veröffentlichen und die Fläche dem Investor schnellstmöglich entziehen und dem Verein Naturschutzgebiet Gudenhagen-Petersborn zur Pflege übergeben.
Die Stadt Brilon hat mit dem Investor einen Pachtvertrag über die Fläche „Östlich am Kahlen Hohl“ abgeschlossen, die dieser in seine neue Planung „einbeziehen“ will. (WP vom 24.4.)
Der Investor hat in der Vergangenheit an keiner Stelle gezeigt, dass ihn der Schutz der Fläche interessiert. Im Gegenteil Im Winter haben Drifter die Fläche verwüstet, weil der Investor versäumt hat die Fläche zu sichern.”

Nun sind die Stadt Brilon und die Untere Naturschutzbehörde gefordert. Sie ist ein Amt der Kreisverwaltung.

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Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 11:35 pm on Tuesday, May 4, 2021

Die SBL-Kreistagsfraktion hat – in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband des VCD – beim Landrat eine umfangreiche Anfrage zur Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
der Kreistag hat am 06.07.2018 beschlossen:
„Der Hochsauerlandkreis fordert einstimmig den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe dazu auf, die Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn voranzutreiben und in die zukünftigen Förderprogramme aufnehmen zu lassen. Auch bei allen anstehenden Bauprojekten (Tunnel, Brücken, Unterführungen) ist darauf zu achten, dass über den Gleisen ein ausreichender Freiraum für die Elektrifizierung verbleibt.“

Bereits am 29.06.2012 hat der Kreistag gefordert: „Wiederherstellung der Zweigleisigkeit der KBS 435 zwischen Brilon-Wald und Warburg“.

Derzeit bestehen aber noch zahlreiche bautechnische Hindernisse. Verbesserungen sind in den letzten Jahren nicht eingetreten.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. An welchen Stellen der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Fröndenberg und Scherfede bzw. zwischen Abzweig Nuttlar und Winterberg bestehen derzeit Hindernisse für eine Elektrifizierung, z.B. durch unzureichende Höhe von Überführungen (wie in Frönden-berg; vgl. Sitzung des WST-Ausschusses am 10.03.2014)?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat für die Beseitigung der einzelnen Hindernisse, und in welchen Zeiträumen?

3. An welchen Stellen der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Olsberg und Scherfede bestehen derzeit Hindernisse für einen zweigleisigen Betrieb, z.B. durch zu schmale Bahnbrücken wie bei der neu gebauten Brücke in Marsberg am Ohmberg?

4. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat für die Beseitigung dieser Hindernisse?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, bei künftigen Baumaßnahmen Einfluss auf die Planungen zu nehmen, so dass solche Hindernisse nicht neu auftreten?

6. Im Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Beteiligten bei Baumaßnahmen definiert.
Hat die (damals noch so bestehende) Bundesbahn vor 1994 für die Kreuzung mit der Brücke der L679 am Bahnhof Fröndenberg die Möglichkeit einer Elektrifizierung als Auflage gemacht?
Welche Auflagen gab es?
Welche Stellen haben darüber entschieden?
Wie sind diese 3 Fragen für die Kreuzung mit der Brücke am Bahnhof Wickede zu beantworten?
(Beide Brücken haben erhebliche Auswirkungen auf die mögliche Elektrifizierung im Kreisgebiet des HSK).

7. In Marsberg wurde 2012 die neue Eisenbahnüberführung über die Paulinenstraße in Betrieb genommen (s. Frage #3). Dadurch ist auch die letzte verbliebene Möglichkeit, im Raum Marsberg Züge abzustellen, beseitigt worden.
Inwiefern sieht der Landrat darin einen Widerspruch zur Forderung auf volle Zweigleisigkeit?
Wurde bei dieser Maßnahme der Hochsauerlandkreis vorher beteiligt?
Warum wurden die Widerlager der neuen Brücke nicht so ausgeführt, dass dies unschädlich für eine spätere Elektrifizierung ist?
Wer trägt künftige Mehrkosten?

8. Das BMVI hat in seinem aktuellen Programm zur Elektrifizierung vom März 2021 auch einen Endbericht von Oktober 2020 veröffentlicht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-aktuell/elektrobahn-klimaschonend-zukunft-bahn-elektrifizierungsprogramm.html
Es geht um ein Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahnen“ zur Elektrifizierung von regionalen Schienenstrecken. Von 173 Projekten sind in der Vorauswahl 139 Projekte herausgefallen, darunter auch die Obere Ruhrtalbahn.
Als Begründung steht dort: „Eine Nutzung als Ausweichstrecke für den Güterverkehr ist aufgrund der Streckenklasse und des KV-Profils nicht möglich.“
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/endbericht-ausbauprogramm-egb-mit-anhang.pdf?__blob=publicationFile; Anhang S. 57)
In wenigen Jahren werden jedoch 3 der insgesamt 7 Tunnel im Kreisgebiet nach der Sanierung das europäische GC-Profil haben. Für die beiden Tunnel östlich von Hoppecke könnte durch Verschieben des einzigen Gleises bzgl. des KV-Profils schon heute weit mehr als das vom Gutachter in den Prämissen genannte P/C 390 hergestellt werden. Dann würden im Kreisgebiet nur noch der Schloßbergtunnel und der Schellensteintunnel verbleiben, für die im öffentlichen Infrastrukturregister von DB Netze zum KV-Profil nur die Aussage „auf Anfrage“ zu lesen ist.
Wie bewertet es der Landrat, dass offenbar für die Begutachtung keine solchen pragmatischen Überlegungen durchgeführt wurden und nach Aktenlage entschieden wurde?
Wurden der HSK und/oder der NWL an der Begutachtung beteiligt?
Was hat die DB AG dazu beigetragen?
Wie bewertet der Landrat dieses Vorgehen des Gutachters?”

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Jetzt soll doch ein digitales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze kommen…

By admin at 12:48 pm on Tuesday, April 20, 2021

Wiederholt (2014, 2017 und 2018) hatte die SBL im Kreistag und im Kreisjugendhilfeausschuss beantragt, ein digitales Anmeldeverfahren für die Kita-Plätze im Bereich des Kreisjugendamtes einzuführen, zusammen mit der “Kita-Card”. Viele Nachbarkommunen haben das schon seit vielen Jahren. Es ist einfach, transparent, schnell und gerecht. Alle Familien haben die gleichen Chancen, niemand braucht parallel mehrere Anmeldungen vorzunehmen, und der “Papierkram” wird reduziert.

Aber: Die GroKo und die Kreisverwaltung haben das immer wieder abgelehnt.
Hier einer unserer Artikel zu diesem Thema:
http://sbl-fraktion.de/?p=8689

Nun ist – mal wieder – eine wundersame Entwicklung eingetreten: Mit mehreren Jahren Verzögerung scheint auch die CDU-Kreistagsfraktion die Sinnhaftigkeit unserer Anträge erkannt zu haben. Denn heute erhielten die Kreistagsfraktionen einen aktuellen Antrag der CDU vom 20.04.2021:
“Wir beantragen die erneute Prüfung der Einführung einer digitalen Kita-Anmelde- und Verwal-tungssoftware im Jugendamtsbezirk des Hochsauerlandkreises”.

In der Begründung heisst es:
“Seit der Befassung des Kreisjugendhilfeausschusses mit dem Thema in den Jahren 2017/18 haben sich weitere Kreise für die Einführung eines digitalen Kita-Anmeldeverfahrens entschieden (z. B. der Märkische Kreis und der Kreis Gütersloh). Die Erfahrungen der einzelnen Kreise, der Träger und der Eltern, werden in der Öffentlichkeit insgesamt positiv bewertet.”
“Für ein digitales Anmeldeverfahren sprechen eine höhere Transparenz, die Vermeidung von Dop-pelanmeldungen durch die Möglichkeit der Priorisierung, vereinfachte Verwaltungsprozesse, eine einfachere Kommunikation mit den Eltern sowie zwischen Kreisjugendamt und den Städten und Gemeinden sowie ein Komfortgewinn für die Eltern. Nicht zuletzt folgt dieser Antrag dem vielseitig geäußerten Wunsch nach Fortschritt der Digitalisierung in der Verwaltung.”

All das hatte die SBL vor Jahren auch schon geschrieben…

Schön, dass jetzt der Fortschritt naht. Aber warum wieder erst so spät?

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Kritik an Angessenheit der Unterkunftskosten

By admin at 11:45 pm on Monday, April 12, 2021

Seit Jahren kritisiert die SBL, dass die Höchstwerte für die Mieten der Bezieher von Sozialleistungen viel zu niedrig liegen. Erst am 26.02.2021 hatte der Kreisausschuss ein neues sog. “schlüssiges Konzept” beschlossen, das z.B. für die Stadt Brilon Mieten von mehr als 4,88 Euro je Quadratmeter als unangemessen hoch betrachtet. Falls Bezieher von SGB II (Alg 2) oder SGB XII (Sozialgeld) zu diesem Preis keine Wohnung finden, wird ihre Grundsicherung gekürzt.

Ueberschrift-WP-20210403

Nun hat auch die heimische Presse über dieses Thema berichtet und mehrere Immobilienmakler im Kreisgebiet befragt. In einem Artikel der WP am 06.04.2021 (nicht online verfügbar) steht dazu u.a.:

“Vor allem die Briloner und Sauerländer Bürgerliste kritisieren immer wieder die ihrer Ansicht nach zu niedrigen Ansätze des sog. „Schlüssigen Konzepts“, mit dem der HSK die Kostengrenzen festsetzen lässt. Die WP hat bei Immobilien-Experten nachgefragt.”

Drei der Äußerungen:

„Ein Quadratmeterpreis von 4,88 Euro spiegelt nicht ansatzweise die tatsächlich aufgerufenen und erzielten Mietpreise wider. Wir haben zu diesen Konditionen schon lange keine Vermietungen mehr durchgeführt.“

“Es falle finanzschwachen Mietern inzwischen sehr schwer, Wohnraum zu finden … Neuvermietungen zu einem Mietpreis von 4,88 Euro/qm gibt es nur noch im sozial geförderten Wohnungsmarkt, wobei die meistens öffentlich geförderten Objekte aus der Bindung gefallen sind und in den letzten 20 Jahren nur noch sehr wenige Objekte mit Sozialbindung gebaut wurden.“

“Teilweise sei es so, dass die Kosten, die die Ämter für solche Wohnungen übernehmen, teilweise absolut losgelöst sind von der Realität und den tatsächlichen Mieten.“

Ob auch die GroKo im Kreistag demnächst mal die reale Situation erkennt?

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