Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Rettungsdienst droht (kein) Kollaps?

By admin at 11:25 am on Friday, February 12, 2021

Der HSK antwortet mit der Sitzungsdrucksache 10/97 auf den anonymen Brief von Mitarbeitenden des Rettungsdienstes.
In seiner Antwort auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 19.01.2021 zu Situation beim Rettungsdienst verweist die Verwaltung auf diese Drucksache.

Von Anfang an ….
…. zunächst zum anonymen Brief
Mit einem Brandbrief machen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis Mitte Januar 2021 die Öffentlichkeit auf offenbar gravierende Missstände aufmerksam.

Einige ihrer Kritikpunkte:

  • Mehrmalige Beschwerden im internen Bereich an die Verwaltung des Rettungsdienstes seien ignoriert worden.
  • Knapp 10% der gut ausgebildeten Mitarbeiter hätten seit August 2020 den Rettungsdienst – teils aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen wie den miserablen Dienstzeiten – verlassen.
  • Es fehle vor allem an den gut ausgebildeten Notfallsanitätern.
  • Aufgrund von Personalabgängen käme es zu Einschränkungen beim Besetzen der Rettungswagen an der Rettungswache Meschede.
  • Die Einsatzzahlen hätten sich erhöht und so komme es oft dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder eines Nachbarkreises zum Einsatz kommen müsse, wobei dann die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschritten werde.
  • Der Rettungsdienst im HSK hielte keinen adäquaten Rettungsdienst vor, sondern nur das, was gerade gefordert wird.
  • Im Rahmen neuer Dienstvereinbarungen (die weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen bedeuten) solle den Mitarbeitern weiter die Motivation genommen werden.
  • Alle Arbeitgeber im Umkreis böten bieten bessere Konditionen als der HSK.
  • Aktuell beschaffe der HSK die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte (schlechte Federung und hoher Lärmpegel).
  • Die zukünftige Dienstbekleidung sei hinsichtlich der Farbgestaltung unglücklich gewählt und wird so verbalen Belästigungen Vorschub leisten.
  • Last not least fordern die Urheber des Schreibens einen Mitarbeiterwechsel in der Betriebsleitung und sie fordern den Landrat und alle anderen Adressaten auf, sich der Sache anzunehmen.

Antwort des Arbeitgebers
Mit Drucksache 10/97 vom 08.02.2021 reagiert der Hochsauerlandkreis und stellt auf 8 Seiten seine Sicht der Dinge dar. Die Kurzfassung könnte lauten „Alles ist gut“.
Hier einige Punkte:
Die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen der Betriebsleitung, den Sachgebieten und den Rettungswachen wird auf verschiedenen Wegen gewährleistet wie regelmäßige Dienstbesprechungen, Arbeitskreise und Versendung von Anweisungen, Informationen, Protokollen etc.

Tatsächliche Personalabgänge vom 01.08.2020 bis zum 31.01.2021 beliefen sich auf insg. 12,72 Personen davon 5,42 Notfallsanitäter.

Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Dienstplanung müssten zum 01.01.2027 ca. 70% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, abhängig von der Vorhaltung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge, über die Notfallsanitäter-Qualifikation verfügen. Dem Kreistag würde jährlich die Anlage A zum Rettungsdienstbedarfsplan, s. Drucksache 9/1472, zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kreistag hätte in seiner Sitzung am 05.06.2020 der Anlage A, und damit einer Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze, zugestimmt. Entgegen der Behauptung in dem Schreiben hätte der Hochsauerlandkreis im vergangenen Jahr 2 Notfallsanitäter von anderen Arbeitgebern eingestellt.

Soweit die Fahrzeugbesetzung kritisiert wird, sei festzustellen, dass der Hochsauerlandkreis die Fahrzeuge entsprechend § 4 Abs. 3 und 4 RettG besetzte. Der Bedarfsplan und die mit den Kostenträgern abgestimmte Gebührenkalkulation ließe eine darüber hinaus gehende dauerhafte Besetzung von RTWs mit 2 Notfallsanitätern nicht zu.

Dass sich die Einsatzzahlen seit der letzten gutachterlichen Betrachtung insgesamt erhöht haben, wäre zutreffend, allerdings nicht um ein Vielfaches. Insgesamt sei für den Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises im Jahr 2020 coronabedingt das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung zurückgegangen, während im Bereich des Krankentransports das Einsatzaufkommen gestiegen wäre.

Die Verfasser des Schreibens hätten berichtet, dass ein Einsatz eines fremden RTWs im Stadtgebiet Sundern 1,5 Stunden dauert. Es müsse zwischen der Hilfsfrist und der Einsatzdauer unterschieden werden. Abhängig vom Einsatzort im Stadtgebiet Sundern und dem Zielkrankenhaus dauerten auch die Einsätze des RTW Sundern bis zur Rückkehr auf die Wache 1,5 Stunden.

Ende des Jahres 2019 sei in einer Wachleitersitzung vereinbart worden einen Arbeitskreis einzuberufen, um einen neuen Entwurf der Dienstvereinbarung zu erarbeiten. Der Entwurf der Dienstvereinbarung wäre vor der Wachleitersitzung im August 2020 an die Wachleiter versandt, damit der Entwurf der Dienstvereinbarung auf den Rettungswachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen werden konnte. Anlässlich der Wachleiteitersitzung wären die Rückmeldungen diskutiert und zum Teil in den Entwurf der Dienstvereinbarung aufgenommen worden. In mehreren konstruktiven Gesprächen mit dem FD Personal und dem Personalrat seien die verschiedenen Kritikpunkte besprochen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie wäre es jedoch bislang nicht möglich, den aktuellen Entwurf mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Rettungswachen zu besprechen.

Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hochsauerlandkreis richte sich nach den Vorschriften des TVöD. Bei der Erarbeitung der neuen Dienstvereinbarung seien auch die Dienstvereinbarungen der Nachbarkreise ausgewertet worden. Einzelne Regelungen aus den verschiedenen Dienstvereinbarungen zu vergleichen, wäre jedoch nicht zielführend. Vielmehr seien die Dienstvereinbarungen als Gesamtpaket zu bewerten.

Die pauschale Aussage, dass es sich um die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte handele, sei schon alleine aufgrund des technischen Fortschritts unzutreffend. Die Fahrzeuge entsprächen zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt dem Stand der Technik und seien verkehrssicher. Sie würden von den Herstellern bundesweit vertrieben. Im letzten Jahr hätten Lärmmessungen in den verschiedenen Fahrzeugmodellen stattgefunden. In keinem Modell sei der zulässige Wert überschritten worden. Die Blattfederung wäre erheblich weniger störanfällig, so dass Ausfallzeiten und Unterhaltskosten der Fahrzeuge deutlich reduziert werden können. Allerdings seien die Fahrzeuge eventuell etwas härter gefedert. Dies sei kein Mangel, sondern entspräche dem Stand der Technik.

Die Anschaffung der neuen Schutzkleidung werde seit Herbst 2019 vorbereitet. … . Der Arbeitskreis hätte sich in einer Sitzung am 27.02.2020 verschiedene Modelle der Hosen, auch das jetzt angebotene Modell angesehen und keine Einwände gehabt. Letztlich habe sich der Arbeitskreis für den jetzt angebotenen Hosentyp ausgesprochen. Am 21.09.2020 wäre neben der eigentlichen Beschaffungsmaßnahme der aktuelle Entwurf der zugehörigen Dienstvereinbarung mit Ansichtsmuster von vorne und hinten an die Wachleiter versandt worden. Die Wachleitersitzung musste coronabedingt abgesagt werden. Rückmeldungen zu den übersandten Unterlagen gab es nicht. Erstmals am 26.11.2020, nach der Submission, hätte sich ein Personalratsmitglied und Mitarbeiter an den Sachbearbeiter gewandt und die Farbgestaltung der Hose thematisiert. In einem Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten sei vereinbart worden, dass geprüft wird, in wieweit noch farbliche oder gestalterische Änderungen möglich sei. Aus vergaberechtlichen Gründen könne diese Abstimmung derzeit noch nicht erfolgen.

Die Verfasser des anonymen Schreibens unterstellten, dass der stellv. Betriebsleiter eigenmächtig eine Rufbereitschaft angeordnet habe. Dies sei unzutreffend. In Abstimmung mit dem Fachdienstleiter und der Sachgebietsleitung 38/3 hätte der stellv. Fachdienstleiter am 18.03.2020 „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versandt. Darin wäre u.a. die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dienstfreien Zeit thematisiert worden. Zur Klarstellung sei mit einer Folgemeldung am 20.03.2020 darauf hingewiesen worden, dass es sich ausdrücklich nicht um Bereitschaftsdienst handele. Nach Rücksprache des Personalamtes mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband seien dann doch die Voraussetzungen des Bereitschaftsdienstes bejaht worden, obwohl der KAV zuvor einem anderen Kreis eine abweichende Auskunft gegeben hätte.

So geht es weiter …
Die Drucksache aus der wir hier Auszüge zitierten ist Bestandteil der Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 18.02.2021.

Das gibt es auch schriftlich.
Hier der Link zur Verwaltungsvorlage 10/97:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdwgY9Deg6zRmZ7c3FBViU6rpaNc2qpULAiEf5_v3BVm/Vorlage_10-97.pdf

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Im Februar tagen Ausschüsse und der Kreistag

By admin at 10:25 am on Monday, February 8, 2021

Voraussichtlich am Freitag 26.02.2021 findet die nächste Kreistagssitzung statt, voraussichtlich in Fredebeurg. Im Mittelpunkt steht dann die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2021.
Im Vorfeld tagen die Fachausschüsse im Kreishaus in Meschede. Den Auftakt machte am 04.02.2021 der neu installierte Bauausschuss. Die Sitzung des Umweltausschusses ist auf den 11.02.2021 terminiert, die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus auf den 16.02.2021 und die des Gesundheits- und Sozialausschusses auf den 18.02.2021.

SBL beantragt Berichte

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, stellte am 02.02.2021 je einen Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss und für den Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus.

Digitalisierung, An- und Abreisen zum Impfzentrum

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses beantragt die SBL-Fraktion folgende Tagesordnungspunkte:
1. Bericht über die Digitalisierung im Kreisgesundheitsamt (insbesondere DEMIS, SORMAS, Climedo);
2. Bericht über die Organisation der An- und Abreisen aus dem Kreisgebiet zum Impfzentrum in Olsberg, insbesondere für mobilitätseingeschränkte und/oder häuslich pflegebedürftige und/oder ältere Einwohner*innen;
3. Bericht über die Beteiligung des Impfzentrums und der Heimaufsicht (“WTG-Behörde”) an der Verteilung der Impfstoffe.

Zugausfälle, Schnellbuslinie, Flughafen Büren Ahden und noch einmal Digitalisierung

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus beantragt die SBL-Fraktion folgende Tagesordnungspunkte:

1. Bericht über die aktuelle Situation des Bahnverkehrs im HSK (Zugausfälle, Verspätungen, Einsatz der Pesa-Züge, zeitliche und inhaltliche Planung für die Sanierung der 3 Bahntunnel auf der Oberen Ruhrtalbahn);
2. Bericht über den Stand der Planungen für die Einstellung der durchgehenden Schnellbuslinie S10 nach Paderborn;
3. Bericht über die Situation des Flughafens in Büren-Ahden;
4. a) Bericht über den Stand der Umsetzung der am 16.03.2018 vom Kreistag beschlossenen “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises”,
b) Beschluss über Maßnahmen zur schnelleren und erfolgreicheren Umsetzung der Digitalisierungsstrategie (z.B. im Gesundheitsamt und im Straßenverkehrsamt).

Über die Ergebnisse werden wir hier berichten.

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“Durchaus positive Erfahrungen mit der Aufstellung eines Vogelschutzmaßnahmenplans”

By admin at 4:43 pm on Tuesday, February 2, 2021

Die GroKo im Rat der Stadt Brilon (Bürgermeister mit CDU und SPD) lehnt das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ vehement ab. In der Ratssitzung am 28.01. äußerten die Sprecher von CDU und SPD massive Zweifel an der Kompetenz des zuständigen Landesamtes und des Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V. (VNV). Die GroKo befürchtet großen Schaden für die Entwicklung der Stadt Brilon.

Die Naturschutzbehörde des HSK schafft dagegen eine wesentlich differenziertere und fachlichere Betrachtung. In einer heute veröffentlichten Sitzungsdrucksache für die nächste Sitzung des Umweltausschusses des HSK (am 11.02.) weist sie darauf hin, dass er VNV “ein anerkannter Naturschutzverband und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)” ist. “In Zusammenarbeit mit der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft erfasst der VNV seit über 30 Jahren Daten zu über 50 Vogelarten und hat für diesen Bereich eine umfangreiche Brutvogelkartierung vorgelegt. Der Antrag des VNV wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (LANUV) fachlich geprüft. Das LANUV kommt zu dem Ergebnis, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines VSG nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gegeben sind.”

“FFH– und Vogelschutz-Richtlinie gehören zu den wichtigsten Beiträgen der EU zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Die Regelwerke werden zusammengeführt im Netzwerk NATURA 2000. Rechtsgrundlage für diese Vorhaben ist u.a. die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“.

Weiter heisst es in der Sitzungsvorlage:
“Im zukünftigen VSG sind nach §§ 23 Abs. 2, 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz alle Handlun-gen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Naturschutzgebie-ten führen bzw. die in Landschaftsschutzgebieten den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Demnach ist bei zukünftigen Projekten und der Umsetzung von Bauvorhaben eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich (§ 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG). Die VV-Habitatschutz listen allerdings eine große Anzahl von Fällen auf, die einer FFH-Prüfung nicht bedürfen, weil als Regelvermutung davon ausgegangen wird, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht vorliegt. Dies sind z.B. privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich im räumlichen Zusammenhang mit einer Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen oder der forstliche Wegebau.

In der Kulisse des Vogelschutzgebietes der Medebacher Bucht wird der Grundsatz „Grundschutz (über den Landschaftsplan) und Vertragsnaturschutz“ angewandt. Des Weiteren wurden und werden zahlreiche Naturschutzmaßnahmen (z.B. extensive Grünlandnutzung, Umwandlung von nicht standortgerechten Wäldern) mit Naturschutzmitteln des Landes NRW oder durch den Einsatz von Ersatzgeldern gefördert. Gerade die in diesem Bereich stattfindende intensive Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde, die Biodiversitätsberaterin der Landwirtschaftskammer sowie die Mitarbeiter der Biologischen Station gewährleisten einen weitestgehend konfliktfreien Umgang mit der Schutzgebietsausweisung. Im Bereich der Medebacher Bucht wurden durchaus positive Erfahrungen mit der Aufstellung eines Vogelschutzmaßnahmenplans gemacht. Da sich im Bereich der Medebacher Bucht im Aufstellungsverfahren des Vogelschutzmaßnahmenplanes alle Bevölkerungsgruppen und Interessenvertreter aus der Region einbringen konnten, findet das Werk die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit. Vogelschutzmaßnahmenpläne sind Fachkonzepte, welche die Schutzziele der Verordnungen für die gebietsrelevanten FFH-Arten und Lebensraumtypen in der Fläche konkretisieren.

Das VSG hätte lt. Aussage des MULNV bereits deutlich früher ausgewiesen werden müssen; bedauerlicherweise hätten aber die erforderlichen Nachweise gefehlt, die jetzt nachgeliefert wurden. Die Prüfung kommt im konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass die Beachtung der ornithologischen Kriterien die Ausweisung eines VSG verlangt.”

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Buchenwaldkahlschlag bei Schmallenberg-Kirchrarbach

By admin at 6:17 pm on Monday, February 1, 2021

Tragödie
Im Dezember 2020 wurde die SBL-Fraktion über die Rodung eines Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt. Laut den der Kreistagsfraktion vorliegenden Angaben handelt es sich um den Buchenwald am „Ehrenberg“ bei Schmallenberg-Kirchrarbach. Ein Naturschützer schreibt:
„Seit Jahren wird da uralter Buchenwald massenhaft gerodet. Es stehen noch Reihen von alten Bäumen. Dazwischen sind schon Nadelbaum Monokulturen und Weihnachtsbäume gepflanzt. Im Gegensatz zum Hohen Knochen waren am Ehrenberg Spechthöhlen und somit Dohle, Hohltaube, Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan. Der Vorfall ist eine Tragödie. …“

Fragen
Daraufhin wandte sich die SBL-Fraktion am 05.01.2021 mit diesen Fragen an den Landrat:

1. Wurden Sie über die Rodung des Buchenwaldes am „Ehrenberg“ rechtzeitig vor Beginn der Abholzungsmaßnahmen informiert?
2. Ist bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt worden?
3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?
4. Wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeiten ein, weitere legale oder illegale Kahlschlagaktionen in ökologisch wertvollen Wäldern zu verhindern?

Antwort kurz und lang
Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung trägt das Datum vom 07.01.2021. Es „steckte“ aber erst am 21.01.2021 im virtuellen SBL-Postfach.

Die Kurzfassung

  • Der HSK hat weder eine Genehmigung für den Abholzung erteilt noch war er darüber informiert.
  • Die Einschlagmaßnahme war zulässig, weil keine Schutzgebiete betroffen sind.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt beim Eigentümer.
  • Ob der Eigentümer die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten hat, kann der HSK nicht beurteilen. Der Behörde fehlen dafür belastbare Informationen.
  • Um weitere Kahlschlagaktionen in Altbuchenbeständen zu verhindern, könnten aus Sicht des HSK finanzielle Förderungen zielführend sein.

Und nun die Antwort komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 05.01.2021 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage (der SBL): Wurden Sie über die Rodung des Buchenwaldes am „Ehrenberg” rechtzeitig vor Beginn der Abholzungsmaßnahmen informiert?
Antwort (des HSK): Nein.

Frage (der SBL): Ist bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt worden?
Antwort (des HSK): Nein.

Frage (der SBL): Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?
Antwort (des HSK): Nach Auskunft des zuständigen Revierleiters des Staatlichen Forstamtes Schmallenberg wurde im Bereich des Ehrenberges in den vergangenen Jahren ein Altbuchenbestand aus sehr alten Bäumen auf einer Fläche von unter 2 ha Größe aufgelichtet und mit Douglasie unterpflanzt. Ein Kahlschlag oder eine Rodung fand nicht statt. Die Ein­schlagmaßnahme war zulässig, weil im konkreten Fall Schutzgebiete nicht betroffen waren.
Für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Eigentümer selbst verantwortlich und hat diesbezüglich eine Überprüfung der zu schlagenden Bäume vorzunehmen. Ob dies erfolgt ist und ob in dem fraglichen Bereich Horst- bzw. Höhlenbäume von der forstlichen Maßnahme betroffen waren, vermag ich nachträglich nicht zu überprüfen. Hierüber liegen der Unteren Naturschutzbehörde aber auch keine belastbaren Informationen vor. ·

Frage (der SBL): Wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeiten ein, weitere legale oder illegale Kahlschlagaktionen in ökologisch wertvollen Wäldern zu verhindern?
Antwort (des HSK): Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine finanzielle Förderung des Erhalts von Altbuchenbeständen zielführend; illegale Kahlschlagaktionen lassen sich hierdurch natürlich nicht gänzlich verhindern. In diesem Zusammenhang wird von den Waldeigentümervertretern verstärkt eine sog. CO2-Prämie gefordert, die die Klimaschutzleistungen des Waldes honoriert.

Ergänzend ist anzuführen, dass ein großer Teil der ökologisch wertvollen Buchenwälder im HSK als Naturschutzflächen über die Landschaftsplanung unter Schutz gestellt worden sind. Hier gilt eine über die im Forstrecht vorgegebene Kahlhiebsbegrenzung hinausgehende Regelung, so dass hier nahezu alle Maßnahmen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Es ist sicherlich unbestritten, dass auch Buchenwaldflächen außerhalb von Schutzgebieten einen ökologischen Wert aufweisen und geschützt werden sollten. Aufgrund der Größe der im HSK vorhandenen Buchenwaldbestände war aber eine generelle Unterschutzstellung dieser Flächen im Rahmen der Landschaftsplanung vollständig nicht umsetzbar. Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Das hier ist nicht unser erster „Kahlschlag-Bericht“. Wäre nicht schlecht, wenn es der letzte bliebe!

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“Naturschutzfachliche Voraussetzungen” für VSG sind gegeben

By admin at 3:05 pm on Friday, January 22, 2021

Im Raum Brilon/Marsberg soll auf Antrag des Vereins für Natur- und Vogelschutz im HSK (VNV) ein neues Vogelschutzgebietes (VSG) ausgewiesen werden. CDU und SPD lehnen es ab.

Hilfreiche Informationen sind in der heute veröffentlichten Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat des HSK enthalten. Der Beirat soll sich in seiner Sitzung am Di 09.02.2021 auch mit dem Thema “Vogelschutzgebiet Diemel- bzw. Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg” befassen.
In der Sitzungsdrucksache steht u.a.:
“Der Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK hat im Dez. 2019 beantragt, Flächen der Städte Brilon, Marsberg und Olsberg in einer Größe von ca. 28.000 ha als Vogelschutzgebiet (VSG) auszuweisen. Der Antrag wurde mit wissenschaftlich überprüfbaren Bestandszahlen von Uhu, Raubwürger, Neuntöter und Rotmilan sowie anderen Vogelarten hinterlegt. Der Antrag ging zeitgleich an EU-Kommission, MULNV, LANUV, Bezirksregierung und in Durchschrift auch an den HSK. …
Der Antrag des VNV wurde vom LANUV fachlich geprüft. Das LANUV kommt zu dem Ergebnis, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines VSG nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gegeben sind. …
Das Land NRW habe rechtlich keinen Ermessenspielraum und muss nach der Rechtsprechung des EuGH das Ausweisungsverfahren einleiten. …
Das MULNV hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derzeitig bereits ein faktisches Vogelschutzgebiet vorliegt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass der Bereich wie ein formal geschütztes Gebiet behandelt werden muss (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 4 Vogelschutzrichtlinie).”

Ob das auch bei den GroKo-Fraktionen und beim Briloner Bürgermeister ankommt???

Der Text der Drucksache 10/99 steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQutQ_B3PIsRXARkAe_YknCxo3ytk4x-L3bcsOXc9uAt/Vorlage_10-99.pdf
Und hier gibt es zwei Karten über die Lage des geplanten VSG:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZR2O6wrXjuE9-lzdo1BpLgdIk2I0m9Xgwe0GCS9OARBV/Kartenmaterial_Entwurf_VSG.pdf

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Warum so wenig Begeisterung für Vogelschutz und Schutzgebiete?

By admin at 9:58 pm on Wednesday, January 20, 2021

Weniger Vögel in unseren Gärten!
Die jüngste vom NABU initiierte Vogelzählung zeigt, die Vielzahl der Vögel in den heimischen Gärten ist deutlich rückläufig. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen scheinbar auf der Hand. War der Lebensraum der Gartenvögel früher nicht erheblich größer und waren die Flächen und die Gewässer längst nicht so übermäßig mit „Pflanzenschutzmitteln“ etc. vergiftet? Die aktuelle Situation wirkt besorgniserregend. Sie ruft nach Konsequenzen!

Uneinigkeit und parteipolitisches Geplänkel?
Eine Konsequenz könnte die Ausweisung von Vogelschutzgebieten sein. Genau dafür gibt es im Raum Brilon/Marsberg auch handfeste Pläne. Das Vorhaben ist so real, dass es die Lokalpolitik auf den Plan gerufen hat. Die Wellen schlagen jetzt hoch, so dass die SPD-Kreistagsfraktion aktiv geworden ist.

Vorausgegangen war dieser Bericht in der WP im Dezember:
„Das Verfahren zu dem Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg läuft an. In die Sorgen vor Ort mischen sich Abgeordnete mit gegenseitigen Vorwürfen ein.
Am Dienstag, 22. Dezember, läuft das Anhörungsverfahren zur Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes im Raum Brilon und Marsberg an. Während Politik und Verwaltung vor Ort noch dabei sind, überhaupt Informationen zu dem 120 Quadratkilometer umfassenden Planungsbereich zu bekommen, ist auf höherer Ebene ein politischer Schlagabtausch entbrannt.
Die Protagonisten: SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Wiese aus Brilon und CDU-Landtagsabgeordneter Matthias Kerkhoff aus Olsberg. Auslöser: Der Vorwurf von Dirk Wiese an die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung, „solch ein Vorhaben still und heimlich einer Region aufs Auge zu drücken und ihr damit Fesseln für die Zukunft anzulegen“. Demgegenüber ruft Matthias Kerkhoff in Erinnerung, dass es schließlich die SPD-geführte Landesregierung gewesen sei, „die den ländlichen Raum mit einem Landesentwicklungsplan beglücken wollte, der die Entwicklung der Region massiv verschlechtert hätte ….“
Klick: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/vogelschutzgebiet-brilon-marsberg-loest-zank-in-politik-aus-id231199926.html

Antrag der HSK-SPD
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Brüggemann schrieb offenbar daraufhin am 04.01.2021 den Landrat an:
„Die SPD-Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandkreises beantragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Kreisausschusses und Kreistages folgenden TOP aufzunehmen:
Vogelschutzgebiet DE-4517-401

Wir bitten um Stellungname bzw. Beantwortung der nachfolgenden Fragen und ausführliche Beratung in den Sitzungen:
• Wann genau und mit welchem Inhalt lag die Abschrift des VNV-Antrags auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes dem Hochsauerlandkreis vor?
• Warum wurde weder der Kreistag noch der zuständige Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bisher über diesen Antrag informiert?

Begründung:

Seit einigen Wochen beunruhigt die geplante Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes auf der Fläche der Städte Marsberg, Brilon und Olsberg die betroffenen Land- und Forsteigentümer sowie die Menschen im Hochsauerlandkreis.

Der Presse konnten wir entnehmen, dass dies weder ein Vorhaben der Landesregierung noch der Ministerien oder der Fraktionen von CDU und FDP sei.

Der Presseartikel suggeriert, dass auch heimische Vertreter der an der Landesregierung beteiligten politischen Parteien offensichtlich von dem Antrag auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes überrascht worden seien. Zumindest werfen sie dem Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK vor, das Verfahren ohne Beteiligung der lokalen Akteure durchgezogen zu haben.

Nach uns vorliegenden Informationen ist der Antrag des VNV auf Einrichtung des EU-Vogelschutzgebietes bereits im Dezember 2019 abschriftlich auch der Bezirksregierung und dem Landrat des HSK übermittelt worden.

Die in der Präsentation des LANUF beigefügte Karte aus 12/2019, die den Vorschlag des VNV mit einer Fläche von 28.000 ha zeigt, bestätigt die Antragstellung bereits im Dezember 2019.“

Antwort der Kreisverwaltung in Kurzform
• In der Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 06.01.2021 heißt es, der Antrag der SPD würde – wie auch der Antrag der FDP – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft und Forsten (voraussichtlich am 11.02.2021) und der nächsten Kreisausschuss- und Kreistagssitzung (voraussichtlich am 26.02.2021) aufgenommen.

• Mittlerweile sei der Hochsauerlandkreis beteiligt. Die Frist für die Stellungnahme ende am 12.02.2021.

• Ein Antrag des VNV auf Ausweisung eines Vogelschutzgebietes sei im Dezember 2019 an die EU-Kommission, das NRW-Umweltministerium, das Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz, die Bezirksregierung und an den HSK gerichtet worden.

• Der HSK habe die Eingabe nicht bearbeitet, da er nicht zuständig gewesen sei. Darüber habe er den VNV in Kenntnis gesetzt.

• Vor diesem Hintergrund hätte im Dezember 2019 keine Notwendigkeit bestanden, die Gremien über das Schreiben vom VNV zu informieren.

• Die Untere Naturschutzbehörde und die Städte Marsberg und Brilon seien im November 2020 erstmalig über den Verfahrensstand informiert worden.

• Der HSK wäre dann mit Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2020 als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Schlussbemerkungen
Die Presse wird hoffentlich über die weitere Entwicklung berichten!? Die SBL-Fraktion bleibt jedenfalls am Ball.
Auch uns interessiert, wer, wann, wie und von wem über den Antrag des VNV informiert wurde. Besonders spannend: Waren vielleicht einige Personen schon lange einbezogen, die nun gegen den Plan, das Vogelschutzgebiet auszuweisen, schimpfen??

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Höchste Zeit den Rettungsdienst HSK zu retten?

By admin at 1:46 am on Sunday, January 17, 2021

Brandbrief an Presse und Kreistagsfraktionen

Mit einem Brandbrief machen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis Mitte Januar 2021 die Öffentlichkeit auf offenbar gravierende Missstände aufmerksam.

Einige Kritikpunkte:

  • Mehrmalige Beschwerden im internen Bereich an die Verwaltung des Rettungsdienstes wurden ignoriert
  • Knapp 10% der gut ausgebildeten Mitarbeiter haben seit August 2020 den Rettungsdienst – teils aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen wie den miserablen Dienstzeiten – verlassen
  • Es fehlt vor allem an den gut ausgebildeten Notfallsanitätern
  • Aufgrund von Personalabgängen kommt es zu Einschränkungen beim Besetzen der Rettungswagen
    an der Rettungswache Meschede
  • Die Einsatzzahlen haben sich erhöht und so kommt es oft dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder eines Nachbarkreises zum Einsatz kommen muss, wobei dann die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschritten wird
  • Der Rettungsdienst im HSK hält keinen adäquaten Rettungsdienst vor, sondern nur das, was gerade gefordert wird
  • Im Rahmen neuer Dienstvereinbarungen (die weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen bedeuten) soll den Mitarbeitern weiter die Motivation genommen werden
  • Alle Arbeitgeber im Umkreis bieten bieten bessere Konditionen als der HSK
  • Aktuell beschafft der HSK die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte (schlechte Federung und hoher Lärmpegel)
  • Die zukünftige Dienstbekleidung ist hinsichtlich der Farbgestaltung unglücklich gewählt und wird so verbalen Belästigungen Vorschub leisten
  • Last not least fordern die Urheber des Schreibens einen Mitarbeiterwechsel in der Betriebsleitung und sie fordern den Landrat und alle anderen Adressaten auf, sich der Sache anzunehmen.

Für die SBL-Fraktion sind diese Kritikpunkte und Wünsche Anlaß, sich erneut näher mit dem Rettungsdienst zu befassen.

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„Der Opa von Friedrich Merz“ (Teil 2 von 2)

By admin at 10:55 am on Friday, January 15, 2021

Über den Briloner Bürgermeister Josef Paul Sauvigny (1875-1967), die „Einigung alles deutschen Blutes“ 1933 und ein Vorläuferkapitel der CDU-Parteigeschichte (Fortsetzung)

Von Peter Bürger
(11.01.2021)

Die sogenannte „Volksgemeinschaft“ formiert sich

Nach der Machtübernahme der Hitler-Partei bleibt nun J.P. Sauvigny ohne weitere Umstände Bürgermeister von Brilon und leitet dort am 1. Mai 1933 eine Massenversammlung, auf der sich die sogenannte „Volksgemeinschaft“ der „Menschen deutschen Blutes“ formiert. Die loyale – vormals schwarze, alsbald eingebräunte – „Sauerländer Zeitung“ bringt nur seine Rede im Wortlaut-Zitat folgendermaßen (im Netz auch ein vollständiger Text des ganzen Berichtes):

„Das neu geformte Deutschland feiert heute seinen ersten Nationalfeiertag. […] jung und kraftvoll wie die Scharen seiner jugendlichen Träger, so steht das neue Reich vor uns. Noch brausen die Stürme der nationalen Revolution über es hinweg, diese Frühlingsstürme, die allen Unrat hinwegfegten, die die Wolken verjagen, die uns bisher die Sonne rauben wollten. Dieser Sturm, der so manchen hart ankommen mag, er wird sich legen, nachdem er die Luft gereinigt hat, von allen giftigen Dünsten, die sich in Jahren mißverstandener Freiheit und ohnmächtiger Selbstzerfleischung angesammelt hatten.
Dann erst wird die schwerste Zeit beginnen, die harte, entsagungsschwerste Arbeit des endlichen Wiederaufstieges. Doch während bisher sich deutsche Kraft und deutsches Aufbaustreben zerspalten und verbluten am Parteigezänk und ewigen Führerwechsel [sic], ist es heute ein Wille, der uns eint, eine Kraft, die uns leitet, ein Führer, der uns ruft. Vergessend des Parteienhasses von gestern, hat das große Sammeln begonnen, die Einigung aller Deutschen, deutschen Blutes zur gemeinsamen Tat, deren Sinnbild der heutige Festtag ist. […]
Im Auftrag der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei heiße ich Sie alle auf das herzlichste
willkommen. Ich wünsche, daß Sie von aller Arbeit ruhend, ihr zur Ehre ein klassenversöhnendes, aufbaubereitendes Fest begehen. Ich fordere Sie alle auf, […] aufzustehen zur großen Tat, vereint mit Hand anzulegen an das große Befreiungswerk, zu dem wir alle aufgerufen sind, damit deutscher Arbeitswille wieder Raum, deutsche Arbeitsleistung wieder einen Boden findet. Ich bitte Sie sich zu erheben und mit mir einzustimmen in den Ruf: Das arbeitende deutsche Volk, sein ehrwürdiger Reichspräsident, die Verkörperung deutscher Treue, der Kanzler Hitler, sein tatgewordener Aufbauwille, sie leben hoch, hoch, hoch!“
14

Diese deutsche „Bluteinigungs-Rede“ wider die Weimarer Republik lässt sich nun wirklich durch nichts rechtfertigen oder beschönigen. Entsprechende frühe Versuche des Enkels 15 2004 irritieren in höchstem Maße, auch wenn die taz damals einige Abgründe der dokumentierten Ansprache noch gar nicht erschlossen hatte.

Nur zu bald tritt ein, was Bürgermeister Sauvigny laut Sauerländer Zeitung versprochen hat: Der Kreis Brilon wird von dem befreit, was die Nationalsozialisten unter „Unrat“ und „giftigen Dünsten“ verstehen. Es geht um Menschen: Zuerst sollen die – vor Ort kaum doktrinär ausgerichteten, z.T. gar katholischen – Kommunisten und andere Linke ausgeschaltet werden. 16

November 1933 wird man dann Schreie von Inhaftierten des Kreisgebietes aus dem Briloner Rathaus hören. An den Misshandlungen sind (angeblich auswärtige) SA-Leute und örtliche Nazis beteiligt. Im katholischen Milieu folgt auf das Quälen von Marxisten und deren KZ-Einweisung 1933 nur selten eine Solidarisierung. (Der Siegener Pfarrer Wilhelm Ochse17, der im gleichen Jahr u.a. einen Kommunisten zur fotografischen Dokumentation seiner Folterspuren anhält, gehört zu den echten Ausnahmen.)

Die wirklichen Briloner Vorbilder

In den Jahren der Weimarer Republik war Brilon eine überregional bedeutsame Hochburg des Friedensbundes deutscher Katholiken (FdK) gewesen, was am besten Sigrid Blömeke in ihrer Studie „Nur Feiglinge weichen zurück“ 18 erhellt. Die entschiedenen katholischen Pazifisten erkannten früh die völkische, insbesondere antisemitische Gefahr, verließen aber z.T. auch die konfessionelle Einheitspartei nach deren Rechtsschwenk (nebst Aufrüstungspolitik).

Schon 1931/32 terrorisierten sauerländische Nazis insbesondere die Leitgestalt Josef Rüther 19 mit Morddrohungen, Brandsätzen und Gewehrmunition. Als der Großvater von Friedrich Merz 1933 in Brilon seine „deutsche Bluteinigungsrede“ für die neue „Volksgemeinschaft“ hält, ist Rüthers Verfolgung schon zur Staatssache geworden. Der zuvor beamtete Gymnasiallehrer erhält nach Bespitzelung durch Schüler direkt Anfang 1933 Berufsverbot und lebt während der NS-Zeit in dauernder Angst (zuletzt versteckt in einer Waldhütte). Sein Bruder Theodor, Priester und vormals Zentrumsvorsitzender von Brilon, wird als Lehrer zwangspensioniert.

Andere Friedensbund-Katholiken sind ebenso Repressalien ausgesetzt. Zentrumsmann und Schneidermeister Wilhelm Schieferecke, der seine Werkstatt mit einem jüdischen Handwerkerkollegen teilt, wird Anfang 1933 aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschlossen. (Das ist ein anderes Schicksal als das des Bürgermeisters.)

Sein Bruder Anton Schieferecke (1882-1962), während der Weimarer Republik nach Zentrums-Austritt u.a. auch Briloner Ortsvorsitzender des demokratischen Reichsbanners, sabotiert 1933 die von Sauvigny geleitete Mai-Volkseinheitsfeier und verliert seinen Sitz im Sparkassenvorstand. Neun Männer der SA, welche den Bürgermeister Sauvigny bald auch zu den Ihrigen zählen wird (s.u.), zerren ihn aus dem Sitzungssaal des Rathauses.

Der Schreinermeisters wird als „Judenbannerführerhäuptling“ gebrandmarkt und sein Geschäft boykottiert, was zu einem schweren Ringen um die Existenz der Familie führt: „Er beteiligte sich während der NS-Zeit an keiner Wahl, grüßte nicht mit deutschem Gruß, flaggte nicht oder wenn, dann nur Schwarz-Rot-Gold […] oder Weiß-Gelb (Fahne des Papstes).“ Aufgrund seines antifaschistischen Verhaltens „wurde Anton Schieferecke wie sein Bruder Wilhelm und wie auch Josef Rüther nach dem gescheiterten Umsturzversuch am 20. Juli 1944 für kurze Zeit inhaftiert.“ 20

Die Beispiele sind keineswegs erschöpfend. Im weiteren Briloner Kreisgebiet musste z.B. auch der FdK-Mann Franz Butterwege (1881-1956) als erklärter „Judenfreund“ anlässlich der Pogrome 1938 zusammen mit seiner Frau Angriffe, wegen öffentlichen Streits mit Nazis sodann auch drei Monate lang Gefängnishaft erleiden.

Erst im Kontrastvergleich mit diesen und anderen drangsalierten Katholiken am Ort und im Wissen um frühe Folteropfer auch unter den Mitgliedern der deutschen Zentrumspartei kann man das Exempel des am Aufbau des NS-Staates beteiligten Briloner Bürgermeistes (Ex-Zentrum) mit gleichem Taufschein sachgerecht bewerten. Die Verfolgungsschicksale sind untrennbar mit dessen Weg des kommunalpolitischen Machterhaltes verbunden.

Abschied von der Macht im Jahr 1937

Eine geschichtswissenschaftliche Forschungsarbeit zu Josef Paul Sauvigny liegt noch nicht vor. Ihn entlastende und rühmliche Taten aus der NS-Zeit (1933-1945) im Sinne einer durch Quellen belegten „Widerständigkeit“ sind m.W. bislang nicht vorgetragen worden. Wir wissen lediglich, dass ihn die Nazis laut familiärer Überlieferung „angekotzt“ haben sollen (was nach 1945 nahezu alle Sauerländer von sich beteuerten).

Gewaltsam aus dem Amt gejagt und um seine Beamtenpension betrogen wurde der Briloner Bürgermeister jedenfalls nicht. Er war im Zeitraum von 100 Jahren erst das zweite Stadtoberhaupt, dem mehr als nur eine Amtszeit zukam. Im Zeitungsbericht zur Verabschiedung in den Ruhestand am 2. Juli 1937 wird das Grußwort des von den Nationalsozialisten eingesetzten Landrats Peter Schramm 21 (NSDAP ab 1932, SS ab 1933) so wiedergegeben:
Bürgermeister J.P. Sauvigny habe „nach den schwierigen Zeiten […] auch den Aufstieg noch miterleben dürfen. Nach der Machtübernahme habe er sich trotz seines vorgerückten Alters, entsprechend seiner nationalen Gesinnung sofort eingeschaltet und sein Amt stets im nationalsozialistischen Geiste verwaltet. Das sei sowohl von der Aufsichtsbehörde wie auch von der politischen Leitung durchaus anerkannt worden. Er spreche ihm dafür den Dank dieser Stellen aus und wünsche ihm noch einen langen Lebensabend in Brilon, als deren [sic] Mitbürger er sich auch ferner am öffentlichen Leben betätigen werde.“ 22

Bedroht war der Bezug seiner Beamtenpension, so die seit 17 Jahren im Netz zugänglichen (also nicht weggeklagten) Pressemeldungen, erst im Zuge der beiden „Entnazifizierungsverfahren“ nach Niederwerfung des deutschen Faschismus. Deren Akten (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf) ließ die taz 2004 ablichten 23: 1946 gibt J.P. Sauvigny im Fragebogen der Militärregierung an, er sei am 1. Juli 1933 (!) der SA beigetreten, und am 10.12.1947 vermerkt er selbst sein Amt als „Oberscharführer der SA Res[erve]“. Weitere Mitgliedschaften: Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, NS-Reichskriegerbund und NS-Rechtswahrerbund (ein Unrechtswahrer-Bund).

Als Parteizugehöriger der NSDAP selbst, so weiß Sauvigny noch anzugeben, wird er erst ab 1938 – schon nicht mehr als Stadtoberhaupt – eingeschrieben. Das spricht nun – unabhängig vom Eintrittsprozedere – nicht gerade dafür, dass er im Juli 1937 aus seinem Briloner Bürgermeisteramt irgendwie im Streit mit eben dieser NSDAP ausgeschieden ist.

Die folgenden Wikipedia-Eintragungen 24 zu Ergebnissen der Entnazifizierungs-Verfahren fassen die Angaben aus den in diesem Beitrag angeführten Zeitungs-Recherchen (taz u.a.) so zusammen:
1947 „in die Kategorie 3 eingestuft. Wegen dieser Einstufung bekam er nur noch 60 % seiner Pension, und es wurde ihm verboten, öffentliche Ämter zu übernehmen. Er selbst nannte dies ein ‚schreiendes Unrecht‘; er sagte: ‚Eine persönliche Schuld kommt bei mir nicht in Frage‘. Er berief sich darauf, dass die Nazis ihn zwangspensioniert hätten. Er sei daher ein Nazigeschädigter.“

Dass NS-Kollaborateure aller Grade sich nach Kriegsende als Opfer vorstellen, ist der Regelfall. Speziell zum Briloner Bürgermeister teilt Pascal Beucker noch mit: „Sauvigny hatte Erfolg mit seiner Rechtfertigungslyrik. In der Berufung wurde er 1948 als ‚Mitläufer‘ in die Kategorie vier hinabgestuft, er erhielt wieder seine volle Pension.“ 25

Als historisches Vergleichsmaterial sei auf phantastische Exempel der „verbesserten Entnazifizierung“ eines antisemitischen Musikpolizisten 26 und einer ebenfalls judenfeindlichen Nazi-Literatin 27 aus dem Sauerland verwiesen. Der zweite Weißwaschgang der Entnazifizierung in Eigenregie zeitigte fast immer erstaunliche Ergebnisse.

Für seinen Großvater kann Friedrich Merz nicht sprechen oder gar haften. Aber er kann unzweideutig feststellen, dass dieser in seinem öffentlichen Wirken kein Vorbild war, sondern ein abstoßendes Beispiel der Kollaboration mit der menschenfeindlichen, sodann massenmörderischen Rechten geboten hat – ein Mann also, in dessen politische Fußstapfen kein Briloner je wieder treten darf.

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14 Das Volksfest der nationalen Arbeit in Brilon. In: Sauerländer Zeitung (Unsere Sauerländische Heimat), Brilon den 3. Mai 1933. [Volltextdokumentation erfasst von Peter Bürger; nach einem Scan der Zeitungsseite aus dem Stadtarchiv Brilon.
https://www.schiebener.net/wordpress/hitler-sein-tatgewordener-aufbauwille-sie-leben-hoch-hoch-hoch/ ]
15 Patrik Schwarz: Merz‘ Großvater SA- und NSDAP-Mitglied. In: taz, 22.01.2004. https://taz.de/!803355/
16 Ottilie Knepper-Babilon / Hanneli Kaiser-Löffler: Widerstand gegen die Nationalsozialisten im Sauerland. (= Hochsauerland Schriftenreihe Band IV). Brilon: Podszun 2003. (Kapitel zum Altkreis Brilon.)
17 Vgl. zu ihm Ulrich Wagner: Glaubenszeugnis und Widerstand. Pfarrer Wilhelm Ochse (1878-1969). Siegen: Vorländer 1990. – Im Netz auch: https://www.vielfalt-mediathek.de/data/hellwig_raimund__siegen_unter_dem_hakenkreuz.pdf
18 Sigrid Blömeke: Nur Feiglinge weichen zurück. Josef Rüther (1881-1972). Eine biographische Studie zur Geschichte des Linkskatholizismus. Brilon 1992.
19 Vgl. zum ihm auch den Sonderband „daunlots“ Nr. 61 (mit Abbildung eines drastischen Drohbriefes):
http://www.sauerlandmundart.de/pdfs/daunlots%2061.pdf
20 Vgl. Ottilie Knepper-Babilon / Hanneli Kaiser-Löffler: Widerstand gegen die Nationalsozialisten im Sauerland. Brilon 2003, S. 118-119, 135-137.
21 Knappe Übersicht zu ihm: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Schramm_(Verwaltungsjurist)
22 „Brilon, den 2. Juli 1937. Bürgermeister Sauvigny nahm Abschied“. In: Sauerländer Zeitung (Brilon), 02.07.1937. [Volltextdokumentation erfasst von Peter Bürger; nach einem Scan der Zeitungsseite aus dem Stadtarchiv Brilon.
https://www.schiebener.net/wordpress/hitler-sein-tatgewordener-aufbauwille-sie-leben-hoch-hoch-hoch/ ]
23 Patrik Schwarz: Merz‘ Großvater SA- und NSDAP-Mitglied. In: taz, 22.01.2004. https://taz.de/!803355/
24 https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Paul_Sauvigny (Abruf zuletzt 11.01.2021).
25 Pascal Beucker: Der Vormerz. In: Jungle World, 28.01.2004. https://jungle.world/artikel/2004/05/der-vormerz
26 Georg Nellius (1891-1952). Völkisches und nationalsozialistisches Kulturschaffen, antisemitische Musikpolitik, Entnazifizierung. – Darstellung und Dokumentation im Rahmen der aktuellen Straßennamendebatte. Vorgelegt von Peter Bürger und Werner Neuhaus in Zusammenarbeit mit Michael Gosmann / Stadtarchiv Arnsberg. (= daunlots. internetbeiträge des christine-koch-mundartarchivs am museum eslohe. nr. 69). Eslohe 2014. – Im Internet auch: https://www.heise.de/tp/features/Juden-und-Thomas-Mann-Todfeind-3502577.html
27 Josefa Berens-Totenohl (1891-1969), nationalsozialistische Erfolgsautorin aus dem Sauerland. – Forschungsbeiträge von Peter Bürger, Reinhard Kiefer, Monika Löcken, Ortrun Niethammer, Ulrich Friedrich Opfermann und Friedrich Schroeder. Herausgegeben vom Christine Koch-Mundartarchiv in Zusammenarbeit mit dem Kreisheimatbund Olpe. (= daunlots. internetbeiträge des christine-koch-mundartarchivs am museum eslohe. nr. 70). Eslohe 2014. http://www.sauerlandmundart.de/pdfs/daunlots%2070.pdf

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„Der Opa von Friedrich Merz“ (Teil 1 von 2)

By admin at 12:52 pm on Thursday, January 14, 2021

Über den Briloner Bürgermeister Josef Paul Sauvigny (1875-1967), die „Einigung alles deutschen Blutes“ 1933 und ein Vorläuferkapitel der CDU-Parteigeschichte

Von Peter Bürger
(11.01.2021)

Brilon,_alter_Friedhof,_Grab_für_den_ehemaligen_Bürgermeister_Josef_Sauvigny-2
Bildquelle (Ausschnitt):
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Brilon,_alter_Friedhof,_Grab_f%C3%BCr_den_ehemaligen_B%C3%BCrgermeister_Josef_Sauvigny.JPG

Der Sauerländer Friedrich Merz hat (womöglich gleichermaßen als „Wunschkandidat“ von oppositionellen Linken wie auch der Nationalgesonnenen in der CDU) gute Chancen, nächster Vorsitzender der christdemokratischen Partei zu werden oder – wenn die Grünen der Gründergeneration vollständig von der Bildfläche verschwunden sind – sogar Bundeskanzler.

Vor nunmehr siebzehn Jahren gab es eine öffentliche Debatte, weil Merz seinen „rechtskatholischen“ Großvater Josef Paul Sauvigny (Briloner Bürgermeister bis 1937) als bewundernswertes Vorbild bezeichnete und dabei nicht nur aus meiner Sicht sein ignorantes Geschichtsverständnis regelrecht zur Schau stellte. Er musste etwas zurückrudern, nachdem kritische Journalisten (u.a. taz, Die Zeit) einschlägige Zeitungsquellen1 (1933/1937) und die Entnazifizierungsakte des gerühmten Ahnen gesichtet hatten.2

Viele Millionen Deutsche haben Großväter, die den Nazis zu Diensten standen. Das ist kein persönlicher Makel.
Entscheidend bleibt allein die 2004 von Patrik Schwarz gestellte Frage, wie man sich persönlich zu diesen Vorfahren stellt. Der vorliegende Beitrag soll – quellenbasiert – aufzeigen, warum vom möglicherweise nächsten Vorsitzenden der CDU heute eine unmissverständliche Klarstellung erwartet werden muss, die über eine Relativierung von tradierten Familienlegenden deutlich hinausgeht: Der Großvater war nicht nur „kein Vorbild“, sondern bot mit seinem Verhalten als Politiker eines der abstoßenden Beispiele in einem dunklen Vorläuferkapitel der CDU-Parteigeschichte.

Licht und Schatten einer katholischen Landschaft

Unter den Emails des katholischen Schriftleiters einer Heimatzeitschrift des Sauerlandes finde ich stets den Satz: „Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. Da steht der Feind – und darüber ist kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“ Gesagt hat das im Parlament am 25. Juni 1922 der linkskatholische Reichskanzler Josef Wirth, Mitglied der CDU-Vorläuferpartei Zentrum, nach der Ermordung des Demokraten Walter Rathenau.

Die Minderheit jener Christenmenschen, die ab 1933 ob ihrer beharrlichen Weigerung einer Zusammenarbeit mit den Faschisten verfolgt oder gar ermordet worden sind, trat im katholischen Teil des Sauerlandes eindeutig stärker in Erscheinung als in den protestantisch geprägten Nachbarlandschaften. Zu diesen katholischen Pazifisten, Kapitalismuskritikern oder Zentrumsleuten habe ich die Bücher „Sauerländische Friedensboten“ 3 und „Sauerländische Lebenszeugen“ 4 (versehen mit dem Geleitwort eines christdemokratischen Regierungspräsidenten) herausgegeben.

Doch diese Vorbilder bildeten eben nur einen denkbar kleinen Kreis, während sich die Mehrheit der Leute dem Kurs des III. Reiches fügte oder alsbald mit den Wölfen heulte. Auch im Sauerland weiß das verbliebene schwarze Heimat-Selbstlobkollektiv aufgrund der Verdrängungsgeschichte nur wenig von den Schatten der katholischen Zentrumspartei:

Aus Südwestfalen kamen eben nicht nur ehrenwerte „katholische Antifaschisten“, sondern gleichermaßen Hitlers Steigbügelhalter Franz von Papen vom rechten Zentrumsrand (Werl), die beiden früh zu den Deutschnationalen und dann zur NSDAP übergelaufenen Politikerbrüder Ferdinand 5 und Hermann 6 von Lüninck (aus Ostwig nahe Brilon) und der berüchtigte katholische Staats-Unrechtler Carl Schmitt (NSDAP-Eintritt 1.5.1933) aus Plettenberg, der sich im Altkreis Brilon mit Gleichgesinnten 7 traf.

In der sozialdemokratischen Zeitschrift „Der wahre Jakob“ war 1932 zu lesen: „Der Nationalsozialismus (siehe Hitler ‚Mein Kampf‘) wünscht Krieg gegen Russland, Krieg gegen Frankreich und Krieg gegen die Randstaaten. – Nun, das wird kein Krieg, sondern eine Jagd. – Aber Sie, Herr von Papen, wird man dann fragen, wer die Bestie aus dem Käfig gelassen!“8 So klarsichtig urteilten zu diesem Zeitpunkt auch noch viele Zentrumspolitiker.

Unmittelbar nach ihrer Machtübernahme hatten die erklärten braunen Weltbrandstifter in katholischen Landschaften wie dem kölnischen Sauerland ein Problem – namentlich in der Kommunalpolitik. An vielen Orten gab es Anfang 1933 noch nicht einmal eine „Zelle“ der NSDAP. Man musste zunächst NS-Staatsdiener vor Ort aus dem vorhandenen Personal rekrutieren und fand erstaunlich viele Wendehälse, die sofort zur Kollaboration bereit waren.

Einige wenige Beispiele9 seien angeführt: Am 12.4.1933 erklärt Heinrich Feldmann im Kreistag des Kreises Meschede, die gesamte Zentrumsfraktion stelle sich geschlossen hinter die „nationale Regierung“ und sei bereit zur Mitarbeit „mit allen ihr zu Gebote stehenden Kräften“. Ähnlich bekundet der Arnsberger Stadtverordnete Rörig am 25.4.1933: „Für uns Zentrumsleute ist es eine Selbstverständlichkeit, der jetzt gegebenen Ordnung zu dienen.“

Der Arnsberger Propstdechant Joseph Bömer 10 (1881-1942), als Priester einer der couragiertesten Zentrumspolitiker im Sauerland und bis zum Tod ein kompromissloser Gegner des Hakenkreuzes, hatte sich 1932 als Kreisvorsitzender seiner Partei für den aus Attendorn stammenden Zentrumsmann Rudolf Isphording als neuen Bürgermeister eingesetzt und musste 1933 mit Bitterkeit feststellen, wie schnell dieser über Nacht zu einem Anhänger der Nazis geworden war (und nun braune Parolen von sich gab).

Der vormalige Letmather Zentrums-Bürgermeister Franz Pöggeler fungierte von 1933 bis zu seinem Tod im Jahr 1942 als Bürgermeister von Rüthen (1971-1975 Schulort von Friedrich Merz) und wurde postum noch 1977 durch eine Pöggeler-Straße geehrt. Nach den Forschungen von Dr. Hans-Günther Bracht kommt man nicht umhin, Pöggeler eine erschreckende Mitwirkung am nationalsozialistischen Verfolgungssystem zu bescheinigen.11

Der Briloner Bürgermeister Josef Paul Sauvigny

Zu diesem Kreis von Personen, die Zentrumspartei wie Demokratie verrieten und sich 1933 der Macht verkauften, gehörte nach Ausweis der bislang bekannten Quellen der Großvater von Friedrich Merz. Josef Paul Sauvigny (1875-1967) stammte aus einer Gutsbesitzerfamilie, von der fünf Söhne am „sinnlosen Gemetzel“ (Papst Benedikt XV.) des 1. Weltkrieges teilgenommen hatten. Der studierte Jurist (Rechtsanwalt ab 1912) verlegte sich alsbald auf die Politik (1915 zweiter, 1916 erster Beigeordneter in Brilon) und amtierte in seiner Heimatstadt ab dem 17.11.1917 als Bürgermeister: Er „ist königstreuer Gesinnung und gehört politisch der Centrumspartei an“12.
Dr. Ottilie Knepper Babilon ordnet den 1929 wiedergewählten Bürgermeister für die Jahre 1925-1933 einer kommunalpolitischen Listen-Konstruktion zu, welche die Interessen des „gehobenen“ bzw. besitzenden Bürgertums vertrat und sich in der Folgezeit als „politisch sehr anpassungsfähig“ erwies.13 Dazu zählte etwa Dr. Josef Gerlach, der 1933 auf Kreisebene für die bürgerliche Interessensgruppe und vor Ort für das den „kleinen Leuten“ zugewandte Zentrum kandidierte, in der NS-Zeit dann eine Karriere als Kreiswirtschaftsberater machte – zuständig u.a. für das als „Arisierung“ bezeichnete Raubunternehmen.

Fortsetzung folgt

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1 Vgl. erst jetzt ohne Kürzungen: „Hitler, sein tatgewordener Aufbauwille, sie leben hoch, hoch, hoch!“ Textdokumentation: Wie sich 1933 in Brilon unter Propagandaworten des katholischen Bürgermeisters die sogenannte „Volksgemeinschaft“ formierte. Blogbeitrag, 08.01.2021. https://www.schiebener.net/wordpress/hitler-sein-tatgewordener-aufbauwille-sie-lebenhoch- hoch-hoch/
2 Vgl. Martin Teigeler: Merz bejubelt rechten Großvater. In: taz, 16.01.2004. https://taz.de/Merz-bejubelt-rechten-Grossvater/!806584/ / Patrik Schwarz: Der seltsame Stolz des Friedrich Merz. In: taz, 19.01.2004. https://taz.de/!805458/ /
Toralf Staud: „Opa war okay“. In: Zeit Online, 22.01.2004. https://www.zeit.de/2004/05/Glosse_Seite_2 / Patrik Schwarz: Merz‘ Großvater SA- und NSDAP-Mitglied. In: taz, 22.01.2004. https://taz.de/!803355/ / PAT: Friedrich Merz verteidigt Großvaters Ehre. In: taz, 22.01.2004. https://taz.de/Friedrich-Merz-verteidigt-Grossvaters-Ehre/!803973/ / Pascal Beucker: Der Vormerz. In: Jungle World, 28.01.2004. https://jungle.world/artikel/2004/05/der-vormerz
3 P. Bürger: Sauerländische Friedensboten. (=Friedensarbeiter, Antifaschisten und Märtyrer des kurkölnischen Sauerlandes. Erster Band.) Norderstedt: BoD 2016. – Vorstellung: https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/010277.html
4 P. Bürger: Sauerländische Lebenszeugen. (=Friedensarbeiter, Antifaschisten und Märtyrer des kurkölnischen Sauerlandes. Zweiter Band.) Norderstedt: BoD 2018. – Geleitwort im Netz: https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/011357.html
5 Dieser Adelige später allerdings voller Reue; vgl. ein Kurzbiogramm:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_von_L%C3%BCninck_(Oberpr%C3%A4sident)
6 Vgl. ein Kurzbiogramm: https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_L%C3%BCninck
7 „Siedlinghauser Kreis“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Siedlinghauser_Kreis).
8 Abgebildet im Netz auf dieser Seite: https://oskarstillich.de/2020/03/26/die-deutschen-aus-unbekannter-sicht/
9 Nachweise u.a. im Buch P. Bürger: Friedenslandschaft Sauerland. Antimilitarismus und Pazifismus in einer katholischen Region. Norderstedt: BoD 2016. Dazu ein Internetdossier: http://www.sauerlandmundart.de/pdfs/daunlots%2077.pdf
10 Vgl. zu ihm auch meinen Aufsatz in „daunlots nr. 78“, S. 167-176: http://www.sauerlandmundart.de/pdfs/daunlots%2078.pdf
11 Zuerst Hans-Günther Bracht: Zur Problematik von Straßenbenennungen. Dargestellt am Beispiel der Pöggelerstraße in Rüthen. In: Heimatblätter – Beilage zum „Patriot“ und zur Geseker Zeitung 95. Jg. (Lippstadt 2015), Folge 4, S. 25-32. Kurzbericht dazu: https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-soest-lippstadt-moehnesee-und-ruethen/anwohnerwuenschen-umbenennung-der-poeggelerstrasse-id10429216.html
12 Angabe nach O. Knepper-Babilon (Zitat nach: Stadtarchiv Brilon C 593). – Vgl. zu Savigny und seine Familie auch Alfred Bruns: Brilon 18-16-1918. Brilon: Weyers Verlag 1988. (s. Namenregister)
13 Ottilie Knepper-Babilon / Hanneli Kaiser-Löffler: Widerstand gegen die Nationalsozialisten im Sauerland. (= Hochsauerland Schriftenreihe Band IV). Brilon: Podszun 2003, S. 104-105, 114-115.

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In Düsseldorf scheint die Beendigung des digitalen Lock-Downs vorbereitet zu werden. Wann erreicht sie Meschede?

By admin at 8:15 pm on Monday, January 11, 2021

Nun ist auch die NRW-Landesregierung wach geworden! In einer Pressemitteilung vom 05.01.2021 heisst es aus Düsseldorf:
“Digitale Labormeldungen, automatischer und sicherer Austausch der Daten von Erkrankten und Kontaktpersonen – die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten, die Gesundheitsämter in der Pandemie zu entlasten. Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig hat dazu mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums die integrierte Software SORMAS entwickelt… Damit die Software größtmöglichen Nutzen entfaltet, ist ein flächendeckender Einsatz wichtig. Bei einem Besuch in Siegburg überzeugten sich Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der Leistungsfähigkeit der Software und sprachen sich für eine flächendeckende Implementierung des Pandemie-Management-Systems aus.”
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-pinkwart-und-minister-laumann-setzen-sich-fuer-verstaerkte-digitalisierung

Im HSK fordert die SBL schon seit längerem die Digitalisierung des Kreisgesundheitsamtes – und stößt damit bisher auf harten Widerstand von Landrat, Kreisverwaltung und GroKo (CDU/SPD/FDP). So hatte die SBL für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 30.11.2020 einen Bericht über die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes beantragt, der aber auf Vorschlag des Kreisverwaltung durch Beschluss der GroKo von der Tagesordnung genommen wurde, ohne jeden inhaltlichen Bericht oder Debatte. In Rahmen eines anderen Tagesordnungspunktes erklärte der Amtsleiter, er wolle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einführung der Software nicht zumuten.
Und auch als die SBL das Thema am 16.12.2020 im Kreisausschuss ansprach, erntete sie nur wütende Reaktionen das Landrats, in der Sache tat sich wieder nichts.

Bisher wird im HSK für jeden PCR-Abstrich in den Arztpraxen ein Meldeformular per Kugelschreiber ausgefüllt und dann per Fax an das Kreisgesundheitsamt übermittelt, parallel zur Übersendung des Tests an das Labor. Auf dem Formular befinden sich mehr als 140 Felder, in denen Kreuze gemacht oder in die Texte geschrieben werden können.
Meldeformular-IfSG-anonym

Das sind alleine im HSK etwa 4.000 bis 5.000 Faxsendungen pro Woche. Im Gesundheitsamt müssen alle Daten dann gelesen und weiterverarbeitet werden (oder auch nicht). Auch die mitteilungspflichtigen Laborbefunde wurden bisher von den Laboren per Fax an das Gesundheitsamt übermittelt – während Arztpraxen ihre Laborergebnisse schon seit etwa einem Jahrzehnt per Datenfernübertragung (DFÜ) erhalten und dann elektronisch in die Patientendaten übernehmen.

Falls sich jemand durch einen “positiven” Test als infiziert herausstellt, dann geht der manuelle oder telefonische Datenaustausch im Amt weiter, z.B. mit den Angaben über die Kontaktpersonen. Diese Personen erhalten dann vielleicht irgendwann eine Quarantäneanordnung, manchmal erst dann, wenn die Quarantänezeit schon zu Ende sind. Das macht wenig Sinn…
Und wenn sich ein Betroffener telefonisch beim Kreisgesundheitsamt erkundigt, hängen die Antworten sehr davon ab, welche(n) Sachbearbeiterin am Telefon ist. Es kann dann z.B. vorkommen, dass widersprüchliche Auskünfte über die Beendigung der Quarantäne bzw. Isolierung erteilt werden.
Aber es wurden auch schon früher Infizierte neu in Isolierung geschickt, obwohl sie längst nicht mehr infektiös waren. Auch das erhöht nicht die Akzeptanz der Maßnahmen…

Besonders heikel wird es, wenn sich Bürgerinnen oder Bürger mit wichtigen Anliegen im Kreishaus in Meschede melden. Eine Ärztin hatte von einem Flüchtling ein “positives” Testergebnis erhalten. Der junge Mann wohnt in beengten Verhältnissen in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Also verließ sich die Ärztin nicht darauf, dass das Gesundheitsamt auf die Meldung des Labors reagieren würde, sondern sandte selbst noch ein Fax ab und rief beim Amt an. Das Ergebnis: Der Sachbearbeiter antwortete ihr, er hätte keinen Zugriff auf den Befund und könne sich nicht darum kümmern…

Bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung mit ihrer Forderung auch die Verantwortlichen im Kreishaus erreicht. Im Nachbarkreis Paderborn ist “SORMAS” schon länger im Einsatz. In Bayern wurde in der letzten Woche die Gesundheitsministerin abgelöst; dazu trug wesentlich bei, dass vor einigen Monaten mehr als 40.000 Testergebnisse (darunter etwa 1.000 “positive”) von Reiserückkehrern erst nach etwa einer Woche den betroffenen Personen zugeordnet werden konnten, wegen fehlender Daten. In seltenen Fällen können Handlungen aus Bayern Vorbildcharakter haben…

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Naturschützer beklagen Rodungen von alten Buchenwäldern

By admin at 12:55 am on Wednesday, January 6, 2021

Buchwaldkahlschlag I
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI), hatte einen „Buchen-Großkahlschlag“ am “Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg öffentlich gemacht und heftig kritisiert.

Aufgrund von Informationen aus den Kreisen der Naturschützer und weiterer zahlreicher Berichte über die Abholzung des Buchenwaldes wandte sich dann die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) im September 2020 mit einer Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises Dr. Karl Schneider.
Der Hochsauerlandkreis stellte daraufhin in seinem Antwortschreiben an die SBL-Fraktion mit Datum vom 15.09.2020 klar, es sei aus ökologischer Sicht zu bedauern, dass hier in größerem Umfang Altbuchenbestände geschlagen worden sind.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9657

Buchwaldkahlschlag II
Wenige Monate später, im Dezember 2020, wurde die SBL-Fraktion erneut über die Rodung eines Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt. Laut den der Kreistagsfraktion vorliegenden Angaben handelt es sich um den Buchenwald am „Ehrenberg“ bei Schmallenberg-Kirchrarbach. Ein Naturschützer schreibt:

„Seit Jahren wird da uralter Buchenwald massenhaft gerodet. Es stehen noch Reihen von alten Bäumen. Dazwischen sind schon Nadelbaum Monokulturen und Weihnachtsbäume gepflanzt. Im Gegensatz zum Hohen Knochen waren am Ehrenberg Spechthöhlen und somit Dohle, Hohltaube, Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan. Der Vorfall ist eine Tragödie. …“

Anfrage der SBL II
Daraufhin wandte sich die SBL-Fraktion am 05.01.2021 erneut mit einigen Fragen an den Landrat:
1. Wurden Sie über die Rodung des Buchenwaldes am „Ehrenberg“ rechtzeitig vor Beginn der Abholzungsmaßnahmen informiert?
2. Ist bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt worden?
3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?
4. Wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeiten ein, weitere legale oder illegale Kahlschlagaktionen in ökologisch wertvollen Wäldern zu verhindern?

Über das Ergebnis werden wir wieder berichten.

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Windrad am Naturschutzgebiet?

By admin at 12:03 am on Sunday, January 3, 2021

Die Windenergie hat mittlerweile einen großen Anteil an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien in Deutschland: Mehr als ein Viertel der ins öffentliche Netz eingespeisten Kilowattstunden wurde durch Wind erzeugt.
https://www.rnd.de/wirtschaft/erneuerbare-energien-okostrom-anteil-liegt-2020-bisher-bei-53-prozent-KCLEQFZ6HFA5FGLDV75IL7NQ6U.html)

Und im Sauerland gibt es viel gut geeignete Standorte für Windenergieanlagen (WEA). Aber WEA sollten auch nicht überall errichtet werden dürfen. Daher haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) Windvorrangzonen festzulegen. Dort sollen sich dann die WEA konzentrieren, und außerhalb dieser Vorrangzonen dürfen WEA nicht errichtet werden. Eine wesentliche Funktion dieser Windvorrangzonen ist also ihre Ausschlusswirkung für das restliche Stadtgebiet.

Auch die Stadt Brilon hatte im November 2016 eine Änderung ihres FNP beschlossen und darin Windvorrangzonen definiert. Diese Sitzung war auf Antrag der Bürgerliste einberufen worden. Das Ergebnis gefiel einigen prominenten CDU-Mitgliedern jedoch nicht. Sie sind selbst nebenberuflich in der Windenergie-Branche tätig und beabsichtigten, außerhalb der Vorrangzonen eine weitere WEA bauen zu lassen. Daher reichten sie Ende 2017 Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein, am letzten Tag der Jahres-Frist nach Bekanntgabe der Neufassung des FNP.

Im Januar 2020 hob dann das OVG die Änderung des FNP, mit der die Windvorrangzonen festgelegt worden waren, auf.
Pikant: Sehr ausführlich geht das OVG in seiner Urteilsbegründung darauf ein, dass nur 9 von 39 Ratmitgliedern an der Entscheidung über den FNP mitgewirkt hatten, wegen angeblicher Befangenheit.
“Grundbesitz im Außenbereich der Stadt … Entgegen der von den Ratsmitgliedern und der Verwaltung der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung führt jedoch diese Tatsache allein nicht zu einem Ausschließungsgrund. Denn insoweit fehlt es jedenfalls im Regelfall an einem unmittelbaren Vor- oder Nachteil der betroffenen Grundeigentümer, der sie von den sonstigen von der Flächennutzungsplanung betroffenen Gemeindemitglieder abheben könnte. Wie auch bei der erstmaligen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes … bringt es eine Konzentrationszonenplanung, der kraft Gesetzes ein das ganze Gemeindegebiet betreffendes schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegen muss, notwendig mit sich, dass davon auch jeder Gemeindebürger – eine Eigenschaft, die (auch) jedes Ratsmitglied erfüllen muss – hiervon potentiell betroffen sein kann. Die Abgrenzung eines individuellen Vor- oder Nachteils ist in einer solchen Konstellation nicht sinnvoll durchzuführen… Allerdings geht es hier nicht nur um einen solchen Einzelfall, vielmehr haben sich die Ratsmitglieder fast flächendeckend und zumindest von der Verwaltung orchestriert und massiv unterstützt bis hin zum konkreten Einwirken auf einzelne Ratsmitglieder, die an sich nicht von ihrer Befangenheit aus den von der Antragsgegnerin vertretenen Gründen ausgegangen sind (etwa S. 44 der Aufstellungsvorgänge), für befangen erklärt. Mit der bloßen Hinnahme einer möglicherweise falschen individuellen Einschätzung hat dies jedenfalls nicht mehr viel zu tun. Angesichts dessen stellt sich vielmehr mit einiger Berechtigung die Frage der Legitimation der letztlich getroffenen Ratsentscheidung, wenn die angenommene Befangenheit tatsächlich nicht bestanden hat.”
Es war die Bürgerliste, die damals in der Ratssitzung die angebliche kollektive Befangenheit kritisiert hatte und gegen den massiven Druck, der von Bürgermeister und Stadtverwaltung ausgeübt wurde, protestierte – aber Bürgermeister und Ratsmehrheit sahen das anders…
Hier ist das gesamte Urteil nachzulesen:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/2_D_100_17_NE_Urteil_20200120.html

Infolge des Urteils des OVG bleiben die Vorrangzonen zwar weiterhin bestehen, es entfällt aber ihre Ausschlusswirkung. Nun können Anträge auf Errichtung weiterer WEA fast für das gesamte Stadtgebiet gestellt werden. Noch im Januar 2020 stellt die Bürgerliste im Briloner Rat den Antrag, der Rat solle einen Aufstellungsbeschluss für eine erneute Änderung des FNP fassen. Dies bedeutet nur eine konkrete Absichtserklärung, aber noch keine inhaltliche Festlegung. Die Stadt hätte dann 2 Jahre Zeit, den FNP neu aufzustellen, und sie könnte währenddessen alle Anträge auf Errichtung neuer WEA zurückstellen lassen. In anderen Städte (wie z.B. aktuell in Paderborn) ist das ein gängiges Mittel, um Windräder an unerwünschten Stellen zu verhindern. Doch erstaunlicherweise lief das in Brilon anders: Auf Vorschlag des Bürgermeisters lehnte der Rat es mit den Stimmen von CDU und SPD ab, einen solchen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Es kam wie es zu erwarten war: Die Kläger aus den Reihen der CDU beantragten im Sommer die Errichtung einer weiteren WEA. Im Amtsblatt des HSK vom 20.10.2020 wurde die Offenlegung der Antragsunterlagen veröffentlicht:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2020/00_Amtsblatt_20_2020.999.pdf (S. 285 – 290).
Wenn die Antragsteller nicht zuvor durch ihre Klage beim OVG den FNP der Stadt Brilon mit den darin festgelegten Windvorrangzonen zu Fall gebracht haben, wäre ein Antrag für diesen Standort gar nicht zulässig gewesen.

Dieser Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.

NSG-Goldbachtal-mitWEA

Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: “Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.”
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__23.html
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK-484?fbclid=IwAR0TbJrA0E7STEF2k_o12Kc8BA5Si17Ug5HSbs2GQwijJem17U_NI7-hwjo
Vor allem beim Bau der WEA wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.

Außerdem liegt der Standort sehr nah und hoch über dem Ortsteil Scharfenberg.

Politisch brisant ist das Vorhaben auch wegen der undurchsichtigen Rolle des Briloner Bürgermeisters: Zwar hat er dem Rat im November 2020 vorgeschlagen, das “gemeindliche Einvernehmen” zu dem Genehmigungsantrag zu verweigern. Dies wäre aber nur aus sehr wenigen Gründen zulässig, von denen hier keiner gegeben ist (§ 36 Abs. 2 BauGB: https://dejure.org/gesetze/BauGB/36.html). Es ist daher damit zu rechnen, dass der Kreis das fehlende Einvernehmen der Stadt ersetzt, wie es bereits für die Stadt Meschede erfolgt ist.
Die einzig wirksame Gegenmaßnahme (Aufstellungsbeschluss) wollte er dagegen nicht einleiten (siehe oben). Auch nach einem Jahr haben Verwaltung und Rat in Brilon übrigens immer noch keinerlei Maßnahmen eingeleitet, um wieder Vorrangzonen für Windenergie festzulegen.

Nun können allerdings noch die Bürgerinnen und Bürger mitreden. Wer Einwendungen gegen dieses Vorhaben erheben möchte, kann dies noch bis Montag, 4. Januar, beim Hochsauerlandkreis tun. Es reicht eine Mail mit Namen, Adresse und Begründung an: immissionsschutz@hochsauerlandkreis.de .

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Wo sollen die Arnsberger Bürgerinnen und Bürger geimpft werden?

By admin at 10:56 pm on Sunday, December 27, 2020

Die SBL hat ja selten Anlass, den Landrat gegen Kritik zu verteidigen – wobei es überhaupt selten vorkommt, dass in der heimischen Presse kritische Äußerungen über den Landrat veröffentlicht werden.

Aber diesmal ist alles anders. Es geht um den Standort und um die Tätigkeit des Impfzentrums gegen Covid-19 (Corona). Das wurde in der Olsberger Konzerthalle eingerichtet. Eigentlich sollte es ab 15. Dezember genutzt werden. Aber da war noch kein Impfstoff verfügbar. Nun werden richtigerweise zunächst die Bewohner der Alten- und Pflegeheime geimpft. Das geht nicht im Impfzentrum, sondern nur durch mobile Impfteams. Wobei die Vorbereitung nicht so einfach ist, denn vor der Impfung muss jede(r) eine Einwilligungserklärung unterschreiben bzw. Betreuer oder Angehörige, die für sie/ihn handeln können. Nach den von uns eingeholten Informationen wird das Impfzentrum erst ab etwa 15. Januar genutzt werden.

Zuständig für den Betrieb und die Organisation des Impfzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL). Deren für die Kreise HSK und Soest zuständige Bezirksstelle sitzt in Arnsberg. Beobachter der Tätigkeit dieser Bezirksstelle haben schon mal den Eindruck gewonnen, dass dort Funktionäre viel Einfluss haben…

Die Konzerthalle in Olsberg ist groß genug für ein Impfzentrum mit 4 Impfstraßen. Aber für viele Einwohner aus Arnsberg und Sundern (vor allem der Ortsteile wie z.B. Allendorf, Hövel, Herdringen, Bachum) ist der Weg sehr weit. Daher liegt es nahe, im HSK eine zweite Impfstelle einzurichten, im Westkreis. Schließlich ist der HSK mit 1.960 km2 der flächengrößte Kreis in NRW, nur wenig kleiner als das gesamte Bundesland Saarland (2.400 km2). Dies wurde auch von den Mitgliedern des Kreisausschusses in der Sitzung am 16.12.2020 so gefordert, und der Landrat sagte zu, sich dafür einzusetzen: „Ich möchte nochmals deutlich machen, dass ich gerne auch im Raum Arnsberg eine Impfstelle sehen würde.”

Nun aber startete der Leiter der KVWL-Bezirksstelle deswegen per Lokalpresse einen Angriff gegen den Landrat, der nichts anderes getan hatte als wie es einmütig von der Kommunalpolitik gefordert worden war. „Die Forderung des HSK gegenüber dem Land NRW, ein zweites Impfzentrum im Westen des Kreises bereitzustellen, ist unrealistisch, wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen und logistisch nicht zu stemmen“, erklärte laut Presse der KVWL-Funktionär. Es sei völlig unverständlich, dass bei dieser Faktenlage jetzt von der politischen Verwaltungsspitze des Kreises der Ruf nach einem weiteren Impfzentrum ergeht. “Nur, wer sich mit der Materie ernsthaft beschäftigt, wird die immense Komplexität einer solchen Massenimpfung unter verschärftem Zeitdruck mit einem besonderen, hoch wirksamen aber sehr schwierig zu lagernden Impfstoff erkennen und schon allein deswegen die Kräfte auf einen Standort bündeln müssen”.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/corona-impfzentrum-olsberg-gnadenlose-kritik-an-hsk-landrat-id231213840.html

Aber wie ist die Faktenlage:

1. Die Einrichtung von Impfzentren ist generell sehr fragwürdig. Wesentliche Teile der Bevölkerung können dort sowieso nicht geimpft werden. Die anderen könnten problemlos ihre Corona-Impfung – wie z.B. bereits die Grippe-Impfungen – bei ihren Hausärzten erhalten. Die schaffen bereits in Deutschland pro “Saison” 20 bis 30 Mio Grippeimpfungen.
Auch die Lagerung des Impfstoffes wäre dafür kein Hindernis. Nach aktuellen Informationen des Herstellers kann der Impfstoff 5 Tage lang bei normaler Kühlschranktemperatur gelagert werden. Solche Kühlschränke gibt es in jeder Arztpraxis. Die könnten ein- oder zweimal pro Woche beliefert werden. Nach der “Aktivierung” muss der Impfstoff dann innerhalb von 6 Stunden verabreicht werden.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/BioNTech-gibt-in-Sachen-Impfstoff-Kuehlung-Entwarnung-415201.html
In den Arztpraxen wäre auch die Aufklärung der Patientinnen und Patienten vor der Impfung viel einfacher, weil wichtige Informationen dort bereits bekannt sind.

2. Die Erreichbarkeit des Impfzentrums in Olsberg ist für mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises tatsächlich schlecht. Nicht jede(r) hat beliebig ein Kfz zur Verfügung, mit dem – jedes Familienmitglied zu unterschiedlichen Impfterminen! – sie/er mal eben zweimal nach Olsberg und zurück fahren kann.
Die Reisezeiten von den Arnsberger und Sunderner Ortsteilen mit dem ÖPNV zur Konzerthalle betragen für die beiden notwendigen Impfungen insgesamt etwa 14 Stunden. Wer z.B. in Enkhausen wohnt und um 11:30 Uhr in Olsberg seinen Impftermin hat, muss um 8:47 Uhr in den Bus steigen und damit fast 3 Stunden vor dem Impfbeginn sein Haus verlassen. Die Rückkehr würde nach etwa 7 Stunden erfolgen. 3 Wochen später gibt es dieselbe Prozedur noch einmal. Und es gibt noch weit entlegenere Ortsteile!
Wer es nachrechnen möchte: https://www.rlg-online.de/fahrtplaene-angebote/fahrplanauskunft.php

3. Wenn der KVWL-Funktionär die Kosten anführt, so sprechen gerade die nicht gegen einen zweiten Impfort im Kreisgebiet. Das Impfzentrum ist vor allem deswegen so teuer, weil diejenigen, die die KVWL dort anstellt, extrem hohe Vergütungen erhalten: 150 Euro für Ärzte (an Wochenenden sogar 185 Euro) und 38,50 Euro für Medizinisches Personal. Das ginge auch günstiger. Vor allem sind diese Personalkosten nicht davon abhängig, ob 4 “Impfstraßen” in Olsberg oder z.B. je 2 in Olsberg und Arnsberg betrieben werden. Der Mehraufwand für die Sachkosten wäre viel geringer als der Mehraufwand, den die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun für ihre 4 Fahrten z.B. zwischen Enkhausen und Olsberg zu tragen haben!

Fazit:
Wenn die KVWL schon auf solche Impfzentren setzt, dann sollten sie auch bürgernah sein!
Und der Landrat hat nichts anderes gemacht als auf das hinzuweisen, war ihm im Kreisausschuss vorgeschlagen wurde.

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PFT viel giftiger als gedacht?

By admin at 8:33 pm on Friday, December 18, 2020

Neubewertung der Giftigkeit

Im Jahr 2006 wurde im HSK und im Kreis Soest ein großer PFT-Skandal publik: Vor allem aus den Niederlanden und Belgien waren zigtausende Tonnen giftiger Industrieklärschlämme importiert worden. Sie enthielten Perfluorierte Tenside (PFT) und wurden – häufig nachts – als angeblicher Dünger auf Feldern und Weihnachtsbaumkulturen aufgebracht. Das führte zu massiver Schadstoffbelastung vor allem in der Möhne und in Nebenflüssen der Ruhr. In Arnsberg wurde deshalb an einen Teil der Bevölkerung Trinkwasser in Tüten ausgegeben. Zur Sanierung des Bodens wurde z.B. bei Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage errichtet und bei Rüthen ein Feld abgetragen.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat im Juni 2020 eine Neubewertung zu gesundheitlichen Risiken durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFOS und PFOA) in Lebensmitteln veröffentlicht. Daraus könnte u.a. resultieren, dass die bisher zulässigen PFOA-Grenzwerte nunmehr als hoch giftig einzuschätzen sind.

Daher hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) auf Basis epidemiologischer Studien neue tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen für PFOS und PFOA abgeleitet, die von den bisher als tolerabel geltenden Aufnahmemengen (TWI) erheblich nach unten abweichen. Die neuen vorläufigen TWI betragen für PFOS 13 Nanogramm pro Körpergewicht pro Woche und für PFOA 6 Nanogramm pro Körpergewicht pro Woche.
Was bedeutet das für den HSK?

Hinsichtlich der PFT-Belastung einer Fläche bei Brilon-Scharfenberg sowie weiteren mit PFT „gedüngten“ Flächen im Hochsauerlandkreis wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 15.12.2020 mit diesen vier Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Ist Ihrer Behörde bekannt, wie tief der „PFT-Dünger“ mittlerweile in den Böden der beaufschlagten Flächen, z.B. bei Brilon und Bestwig, versickert ist und in welchem Maße das Grundwasser durch PFT beeinträchtigt sein könnte?

2. Sind die im Hochsauerlandkreis betroffenen Bodenflächen aufgrund der neuen Erkenntnisse der EFSA neu untersucht und bewertet worden?

3. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

4. Wenn nein, ist zu erwarten, dass entsprechende Untersuchungen in absehbarer Zeit erfolgen?

Fortsetzung folgt sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt.

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Heute Kreisausschuss statt Kreistag – Kreisverwaltung im digitalen Lockdown?

By admin at 10:36 am on Wednesday, December 16, 2020

Für heute um 17 Uhr war eine Sitzung des Kreistags einberufen worden. Themen sind u.a. die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2021, die Erhöhung der Abfallgebühren um etwa 20%, das wirtschaftliche Ergebnis des Sauerlandmuseums, der weitere Breitbandausbau, Informationen zur Einrichtung des Impfzentrums und diverse Auftragsvergaben für den Neubau des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten.

Doch nun fällt wegen des Corona-Lockdowns die Kreistagssitzung aus. Stattdessen tagt der Kreisausschuss. Am Montag Nachmittag erhielten die Kreistagsmitglieder aus dem Kreishaus die Anfrage, ob sie einer Übertragung der Entscheidungsbefugnisse vom Kreistag auf den Kreisaussschuss zustimmen. Das haben mehr als die erforderlichen zwei Drittel gemacht.

Dabei hätte es Alternativen gegeben, den gesamten Kreistag an der Sitzung zu beteiligen und gleichzeitig die Kontakte zu reduzieren. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte vorgeschlagen, die Sitzung rein digital durchzuführen. Da dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, hatte die SBL-Fraktion als Alternative eingebracht, eine “Hybrid-Sitzung” durchzuführen: Online-Teilnahmemöglichkeit für alle Kreistagsmitglieder, und Präsenz-Sitzung nur für diejenigen, die an einer digitalen Sitzung nicht teilnehmen möchten oder können. Auch die Öffentlichkeit sollte durch einen Live-Stream informiert werden.

Doch im Kreishaus scheinen sich – außer dem Gesundheitsamt und dem Straßenverkehrsamt – noch weitere Ämter im digitalen Lockdown zu befinden. Der Landrat ging auf die Vorschläge von SPD und SBL nicht ein.

Als weitere Alternative hatte die SBL eingebracht, jetzt nur die dringenden Beschlüsse (z.B. über Gebühren und Vergaben) im Kreisausschuss zu fassen und die Kreistagssitzung mit den weiteren Themen zu verschieben. So macht es auch die Stadt Iserlohn. Doch auch dies wurde nicht aufgegriffen. Ebenso wird unser Vorschlag, wenigstens die Rede des Landrats zur Einbringung des Haushalts live zu streamen, nicht verwirklicht.

Überall im Land werden Video-Konferenzen durchgeführt. Die SBL-Kreistagsfraktion und auch andere Fraktionen haben bereits Fraktionssitzungen online durchgeführt. Es ist schade, dass es der Kreisverwaltung nicht gelingt, solche Formate selbst anzuwenden. Dabei hatte der Kreistag im Jahr 2018 eine “Digitalisierungsstrategie” für die Kreisverwaltung beschlossen, aber die Umsetzung scheint in weiter Ferne zu liegen…

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Heute Kreisausschuss statt Kreistag – Kreisverwaltung im digitalen Lockdown?
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