Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Anträge der SBL zum Kreishaushalt 2019

By admin at 10:16 am on Saturday, December 15, 2018

1. Die allgemeine Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird gegenüber 2018 einen weiteren Prozentpunkt gegenüber den bisherigen Planungen gesenkt und somit auf 34,57% Prozent festgelegt.

Begründung und Erläuterung:
In den letzten Jahren fiel die Haushaltsausführung des Kreises regelmäßig um mehr als 4 Mio Euro günstiger aus als veranschlagt. Ein Prozentpunkt Kreisumlage entspricht etwa 3,9 Mio Euro. Die Städte und Gemeinden sollen nicht unnötig mit Zahlungen für die Kreisumlage belastet werden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die tatsächliche Haushaltsentwicklung im Jahr 2019 ungünstiger sein sollte als hier erwartet, steht immer noch ein ausreichendes Volumen aus der Ausgleichsrücklage für den Ausgleich des Haushalts zur Verfügung.

.

2. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen für den unverzüglichen Verkauf der direkt und indirekt gehaltenen RWE-Aktien zu treffen.

Begründung und Erläuterung:
Die RWE hat sich als klimafeindlicher Energieriese erwiesen, wie insbesondere am Festhalten an der Braunkohle deutlich wird. Auch finanziell war der Aktienbesitz in den letzten Jahren für den HSK sehr unattraktiv: Deutlich sinkende Kurse und fast keine Dividende. Der HSK sollte daher den Beispielen der Nachbarkreise Siegen-Wittgenstein und Paderborn folgen und die RWE-Aktien verkaufen. Durch die Änderung der Beteiligungskette sollte dies nun kurzfristig möglich sein.

.

3. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft werden differenziert, so dass in größeren Gemeinden wie Brilon höhere Angemessenheitsgrenzen gelten als in Ortsteilen von Eslohe, Hallenberg und Medebach. Dafür erfolgt im Haushalt eine Erhöhung des Nettoanteils des Kreises von 10,799 auf 10,999 Mio Euro.

Begründung und Erläuterung:
Die derzeitige Regelung benachteiligt betroffene Bedarfsgemeinschaften, weil sie für die ihnen zugestandenen Unterkunftskosten keine geeignete Wohnung finden können und dann Teile ihres “Regelsatzes” von maximal 416 Euro je Monat und Person für die Miete umwidmen müssen.
Klagen dagegen sind keineswegs “sinnlos” – wie von der Kreisverwaltung in der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses behauptet, sondern existenznotwendig.

.

4. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals im Betrieb Rettungsdienst und im AHSK wird von 5,74% auf 1% gesenkt.

Begründung und Erläuterung:
Derzeit ist ein viel zu hoher und unrealistischer Zinssatz geplant. Dies führt z.B. im Rettungsdienst zu einer Belastung von etwa 837.000 Euro, was etwa 39 Euro je Einsatzfahrt entspricht. Zusätzlich werden Zinsen für die Aufnahme von Fremdkapital berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz sollte daher auf ein marktgerechtes Niveau gesenkt werden.

.

5. Der HSK richtet eine zusätzliche Stelle für einen Klimamanager ein.

Begründung und Erläuterung:
Die Aufgaben liegen vor allem in der koordinierten Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Dieses Konzept wurde bereits im Jahr 2011 vom Kreistag beschlossen. Seine Umsetzung kann allerdings verbessert werden, indem jemand speziell mit dieser Aufgabe betraut wird. Dadurch entstehen erhebliche ökologische und ökonomische Vorteile.

.

6. Der Mehraufwand für die Notarzteinsätze des Betriebs Rettungsdienst wird um 100.000 Euro gesenkt.

Begründung und Erläuterung:
Aus der Anlage 1 zur Drucksache 9/1091 ergibt sich, dass für 2 Krankenhausstandorte im Kreisgebiet die Notärzte nicht mehr im bisherigen Umfang von den Krankenhäusern gestellt werden. Es soll nun ein Einsatz von eigenen Ärzten oder eine Drittvergabe erfolgen. Die Planung von 500.000 Euro Mehraufwand vor allem für diesen Änderung ist deutlich zu hoch ausgefallen. Bisher hat der HSK auf der hier einschlägigen elektronischen Vergabeplattform “Deutsches Vergabeportal” des Bundesanzeiger-Verlages – die sonst auch vom HSK für größere Ausschreibungen genutzt wird – noch keine Ausschreibung für die Notarztgestellung veröffentlicht, wie es z.B. die Stadt Herne gemacht hat. Dies sollte die Kreisverwaltung nun umgehend nachholen, um dadurch den Mehraufwand zu senken.

.

7. Die Leitung des AHSK wird beauftragt, ein Konzept für die kreisweite Einführung der Wertstofftonne zu erstellen. Dafür erhält der AHSK im Wirtschaftsplan einen Betrag in Höhe von 5 TEuro.

Begründung und Erläuterung:
Die Wertstofftonne wurde bereits vor 3 Jahren flächendeckend im gesamten Nachbarkreis Paderborn eingeführt. Sie ist dort ein großer Erfolg. In ihr können außer Verpackungsabfällen auch alle anderen Kunststoffe und Metalle entsorgt werden. Dadurch steigt die Menge der verwertbaren Abfälle aus diesen Sektoren um etwa 30% an. Die Einführung setzt entsprechende Absprachen mit dem DSD voraus.

.

8. Die Entgelte für die Kreismusikschule werden nicht angehoben.

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant eine Anhebung der Gebühren um durchschnittlich 9%. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass sich die Einnahmesituation dadurch nicht verbessert, weil es zu vermehrten Abmeldungen kommt. Am Ende bleibt der Grad der Kostenunterdeckung unverändert, und es nutzen weniger Schülerinnen und Schüler als zuvor die Angebote der Kreismusikschule, allerdings zu erhöhten Preisen.

.

9. Der Mehraufwand für Investitionen in das Sauerlandmuseum wird von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt.

Begründung und Erläuterung:
Aus der Drucksache 9/1109 ergibt sich, dass jetzt ein Mehraufwand von 500.000 Euro für Bau-Investitionen im Sauerland-Museum geplant wird. Bisher bestand im Kreistag aber Einigkeit, dass es keine weiteren Erhöhung des Aufwands geben darf. Dafür wurde eine Baukostenreserve vorgesehen, und es wurden bereits für andere Zwecke bestimmte Mittel umgewidmet, so dass zusätzliche Mittel für den Umbau und die Erweiterung zur Verfügung standen. Auch die Vorgabe an das beauftragte Architekturbüro, den Kostenrahmen nicht zu überschreiten, war eindeutig. Diese Vorgabe sollte nun auch eingehalten werden, ggf. durch Regressforderungen an das Architekturbüro.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Anträge der SBL zum Kreishaushalt 2019

Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (I)

By admin at 6:55 pm on Thursday, February 8, 2018

Kinderarmut und Familien

Hier gibt es einige begrüßenswerte Ankündigungen – wenn sie denn tatsächlich umgesetzt werden:
“Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden… Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. ” (Zeile 701 ff.)

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen.” (Z. 720 ff.)

“Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.” (Z. 735 ff.)

“Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen.” (Z. 753 ff.)

“Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.” (Z. 793 ff.)

Seniorinnen und Senioren

Wenig konkret sind diese Aussagen:
“Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen.” (Z. 1084 ff.)

Allgemeine Bildung und Schulen

Auch hier darf man auf die Umsetzung gespannt sein:
“Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen… Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. ” (Z. 1141 ff.)

Berufliche Bildung

“Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.” (Z. 1234 ff.)

“Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.” (Z. 1296)

Digitale Infrastruktur

“Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen.” (Z. 1633 ff.)

Mobilität

Dies hat die GaGaGroKo im Kreistag des HSK gerade erst abgelehnt:
“Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermöglichen.” (Z. 2133 ff.)

Gute Arbeit

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse 2310 der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen… Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.” (Z. 2310 ff.)

“Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.” (Z. 2341 ff.)

“Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt” (Z. 2391 ff.)

Industrie und Klima

Unverbindlicher geht es kaum:
“Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen.” (Z. 2624 ff.)

Fachkräftebedarf

Wann zählt ein Ausländer als “Fachkraft”?
“Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.” (Z. 2969 ff.)

Solide Finanzen

“Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.” (Z. 3080 ff.)

Energie

“Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.” (Z 3252 ff.)
“Wir werden …
• beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten;
• durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.” (Z. 3285 ff.)

Fortsetzung folgt!

Filed under: Andere ParteienComments Off on Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (I)

Etwa 30 Tagesordnungspunkte in der Kreistagssitzung am Freitag 30.06. im Kreishaus in Meschede

By admin at 9:58 pm on Wednesday, June 28, 2017

Furore um Einwohnerfragestunde
Beginn ist diesmal schon um 14.00 Uhr mit der Einwohnerfragestunde. Und schon kann es spannend werden. Denn die Fraktion DIE LINKE hat am 20.06. einen Antrag zur Geschäftsordnung mit Bezug auf die Einwohnerfragestunde gestellt. Der Antrag wurde aber noch am gleichen Tag von der Kreisverwaltung für Null und Nichtig erklärt, was dann wiederum DIE LINKE-Fraktion nicht akzeptiert hat und darum ihrerseits am 23.06. mit einem weiteren Schreiben konterte. Warum das „Theater“? Weil sich der Landrat in der letzten Einwohnerfragestunde offenbar nicht ganz an demokratische Gepflogenheiten hielt und daher manche Augenzeugen den Eindruck hatten, der Landrat wolle die Fragesteller einschüchtern. Das jedenfalls ist die Sicht der Antragsteller. Und genau so sieht es auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

Mehr zum Antrag der Fraktion DIE LINKE und dem Drum und Dran hier:
https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/

Noch ein Nachspiel
Richtig spannend wird es dann beim Tagesordnungspunkt 5.1, der als „Satzungsangelegenheiten“ so harmlos daherkommt. Um was geht es? Es geht um`s schnöde Geld, exakt um die Zahlung zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden. Sie erinnern sich vielleicht? Diese Angelegenheit stand schon in der letzten Kreistagssitzung zur Abstimmung. Und weil am 24.03.2017 die Änderung der Hauptsatzung nicht beschlossen wurde, erhalten jetzt alle Ausschussvorsitzenden automatisch pro Jahr etwa 5.300 Euro an zusätzlicher Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie etwa 2-bis 5mal im Jahr eine Ausschusssitzung leiten, statt “nur” teilzunehmen. Die SBL/FW hatte daraufhin mit einer „Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses des Kreistags vom 24.03.2017“ schriftlich interveniert.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7435

Was noch?
Weitere Tagesordnungspunkte der kommenden Kreistagssitzung sind beispielsweise:
– Elternbeiträge in Kitas
– Regionale 2025
– Ausbau der Elektromobilität im HSK
– Windenergieanlagenplanungen
– Das „Schlüssige Konzept“ zur Bestimmung der Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII
– Rettungsdienstbedarfsplan
– Sanierung des Berufskollegs Olsberg

Wie immer, sind Zuschauer und Zuhörer in der Kreistagssitzung gern gesehene Gäste, zumindest aus Sicht der Opposition!
Nach der Kreistagssitzung findet dann eine Feierstunde zum 200jährigen Jubiläum der Kreise in NRW statt, leider nur für geladene Gäste.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Termine,UncategorizedComments Off on Etwa 30 Tagesordnungspunkte in der Kreistagssitzung am Freitag 30.06. im Kreishaus in Meschede

„Schlüssiges Konzept“ ist nicht schlüssig – Änderungs-Antrag der SBL/FW

By adminRL at 3:04 pm on Tuesday, June 27, 2017

Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), brachte zur kommenden Kreistagssitzung (30.06.2017) fristgerecht am 26.06. einen Änderungs-Antrag zum „Schlüssigen Konzept“ zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII ein, der zuvor in der Fraktionssitzung beschlossen worden war.

Die SBL/FW beantragt:

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Mieten für die folgenden 10 Teilgebiete getrennt auszuwerten und daraus die Höchstwerte für die ‘angemessenen Mieten’ zu berechnen:
• Arnsberg
• Sundern
• Meschede
• Bestwig/Eslohe
• Schmallenberg
• Brilon
• Olsberg
• Marsberg
• Winterberg
•Hallenberg/Medebach.

Dabei ist darauf zu achten, dass – entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – jeweils mindestens 10% der Wohnungsmieten erfasst werden.”

Der SBL/FW-Sprecher begründet den Änderungs-Antrag seiner Fraktion so:

“Das im Auftrag der Kreisverwaltung erstellte “Konzept” berücksichtigt nur die folgenden 3 Teilgebiete:
I: Arnsberg
II: Brilon/Olsberg/Marsberg/Bestwig/Eslohe/Hallenberg/Medebach
III: Meschede/Sundern/Schmallenberg/Winterberg

Damit werden erneut Städte und Gemeinden zu Vergleichsräumen zusammengefasst, die sehr unterschiedliche Mietstrukturen aufweisen. Zudem sind einige der in einem gemeinsamen Vergleichsraum enthaltenen Gemeinden nicht gut mit dem ÖPNV miteinander verbunden, wie es vom Bundessozialgericht als Voraussetzung für solche Vergleichsräume gefordert wird (vgl. z.B. zusammenzufassen (BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az. B 4 AS 87/12 R). Dies gilt z.B. für Marsberg, Hallenberg und Eslohe.

Der Nachbarkreis Unna hat in seinem von derselben Firma erstellten Konzept keine Clusterung vorgenommen, sondern für alle Gemeinden getrennte Auswertungen erstellen lassen, darunter für 4 Gemeinden unter 25.000 Einwohnern.

In dem im Auftrag der Kreisverwaltung erstellten “Konzept” wurde erneut ein methodisch sehr zweifelhaftes Clusterverfahren angewandt, das von mehreren Sozialgerichten für ungeeignet erklärt wurde. Selbst wenn es sich um ein methodisch vertretbares Verfahren handeln würde, hätte die Auswertung der Kriterien für die Clusterbildung aktualisiert werden müssen. So sind in der Clusterbildung dieses Konzepts immer noch die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes enthalten, die bis zum Jahr 2015 galten; seit 01.01.2016 haben sich die Mietenstufen für 5 der 12 Gemeinden im HSK geändert.
Auch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Gemeinden entspricht nicht mehr derjenigen aus den Jahren 2007 bis 2011, die in dem Konzept noch als Kriterium für die Clusterbildung verwendet wird.
Die neuen Tabellenwerte weisen eine durchschnittliche Steigerung gegenüber den seit 2014 gültigen Werten von nur 1,2% aus; tatsächlich sind laut Wohnungsmieten-Index des Statisti-schen Bundesamtes die Mieten in den letzten 3 Jahren aber um 4,1% gestiegen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,SozialesComments Off on „Schlüssiges Konzept“ ist nicht schlüssig – Änderungs-Antrag der SBL/FW

Ferienportal für das Sauerland – Alles neu? Alles anders? Oder doch nicht?

By adminRL at 8:57 pm on Saturday, August 20, 2016

Bisher gehört die Vermittlung von Unterkünften zu den Aufgaben des Sauerland-Tourismus e.V. Dieser Verein mit Sitz in Bad Fredeburg ist für den Tourismus im Sauerland zuständig und erhält dafür vom Hochsauerlandkreis einen jährlichen Zuschuss von immerhin 600.000 Euro. Potentielle Gäste können über ein Portal im Internet eine passende Unterkunft suchen und buchen: https://tportal.toubiz.de/sauerland/ukv/search?externalUrl=1&frame=1&lang=de&reset=1. Auch die Betreiber der gebuchten Unterkünfte zahlen dafür, und zwar eine Provision von 15% des Preises für die gebuchten Leistungen. In der Verwaltung des Sauerland-Tourismus e.V. sind mehrere Mitarbeiter für das System zur Unterkunftsvermittlung (“TOMAS”) tätig.

Nun soll es eine erhebliche Veränderung geben, wie die Homepage der “Sauerland-Ferienservice GmbH” meldet. Unter „News“ ist auf den Seiten dieses Unternehmens von einer Bündelung der Kompetenzen der Sauerland-Tourismus e.V. und der neuen „Sauerland-Ferienservice GmbH“ zu lesen. Die „Bündelung“ soll zum 01.01.2017 erfolgen. Das erklärte Ziel ist, „im direkten Kontakt zu allen Leistungsträgern unserer Region das be-stehende Reservierungssystem zu optimieren und neue Servicemodule anzubieten“. Von Beginn des nächsten Jahres an, wird der Sauerland-Tourismus e.V. nicht mehr für das Buchungssystem TOMAS zuständig sein.
Klick:
http://www.sauerland-ferienservice.de/news/

Zwar gibt das neue Unternehmen auf seiner Homepage im Impressum an, es sei unter “HRB 2405″ im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg eingetragen. Ein Abfrage dieser HRB-Nummer unter http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/?aktion=suche erbringt jedoch “0 Treffer”.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) interessiert sich für das Wieso und Warum der Umorganisation und für damit eventuell verbundene Kosten oder Ersparnisse. Die SBL/FW stellte daher am 16.08.2016 diese Fragen an den Landrat:

1. Wer und was genau ist die Sauerland-Ferien-Service GmbH? Wer ist der Eigentümer?

2. Wie ist die Abgrenzung zwischen dem Sauerland-Tourismus e.V. und der Sauerland-Ferien-Service GmbH?

3. Welche Kostenersparnisse ergeben sich durch diese Neuorganisation für den HSK und für den Sauerland-Tourismus e.V.?

4. Ist abzusehen, ob ab dem 01.01.2017 der Zuschuss des HSK für den Sauerland-Tourismus e.V. sinkt? Wenn ja, um welchen Betrag?

5. Entstehen den Hotels und Pensionen etc. durch diese Veränderung Mehrkosten? Wenn ja, in welcher voraussichtlichen Größenordnung?

Filed under: TourismusComments Off on Ferienportal für das Sauerland – Alles neu? Alles anders? Oder doch nicht?

Fraktionssitzung im “Tagwerk” in Sundern

By adminRL at 12:01 pm on Monday, June 20, 2016

Zur Vorbereitung der Kreistagssitzung am kommenden Freitag trifft sich die SBL/FW-Kreistagsfraktion heute (Montg 20. Juni) um 19 Uhr zur Fraktionssitzung, dieses Mal in Sundern. Tagungsort ist das „Tagwerk“, Hauptstraße 105.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte aus Ausschüssen und Baukommissionen und die wesentlichen Themen der Kreistagssitzung. Dabei geht es u.a. um
das (mittlerweile vom Sozialgericht für rechtswidrig erklärte) Unterkunftskostenkonzept des HSK,
den neuen Westfalen-Tarif für Bus und Bahn,
den Landschaftsplan Sundern,
Planungen für Windvorrangzonen,
die Gründung der „Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)”,
Elternbeiträge zu den Mittagsmahlzeiten in kreiseigenen Ganztagsschulen,
Resolution gegen das Freihandelsabkommen CETA,
bauliche Sanierung der Berufskollegs
und zusätzliche Personalstellen für das Kreisjugendamt.

Gäste und Zuhörer sind – wie immer – herzlich willkommen!

Filed under: TermineComments Off on Fraktionssitzung im “Tagwerk” in Sundern

Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

By adminRL at 11:22 pm on Tuesday, March 29, 2016

Konsequenzen?

Nachdem das Sozialgericht Dortmund am 19.02.2016 das Mietkostenkonzept des HSK für „gescheitert“ erklärte hatte,
klick hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6550
und da:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
wollte sie SBL/FW wissen, wie es jetzt weiter geht. Welche Konsequenzen zieht nun der HSK aus dem Urteil?

Ganz kurz: Nein, (erst mal) keine!

Wenn es nach dem Hochsauerlandkreis geht, hat das Gerichtsurteil für ihn und für die betroffenen Empfänger von Grundsicherungsleistungen erst mal keine Konsequenzen, außer der Überlegung, ob der HSK in Berufung gehen soll. So geht es jedenfalls aus der Antwort der Kreisverwaltung (vom 17.03.2016) auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (vom 15.03.2016) hervor.

Fragen und Antworten

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
Der HSK antwortete:
„Aus dem noch nicht bestandskräftigen Urteil des Sozialgerichts Dortmund ergeben sich für den Hochsauerlandkreis als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie als Träger der Sozialhilfe derzeit keine Veranlassungen, die Vorgehensweise zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII zu ändern.
Aktuell liegt das Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch nicht in ausformulierter Form vor. Sobald es zugestellt ist, wird von mir die Einlegung einer Berufungsklage geprüft.
Dabei werde ich die beiden Urteile des LSG NRW vom 27. Januar 2016, in denen der Ansatz von Analyse & Konzepte als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG bewertet wurde, mit in meine Prüfung einbeziehen (L 12 AS 1180/12 und 673/14).“

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
Der HSK antwortete:
„Weder der Hochsauerlandkreis noch seine Delegationskommunen haben Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII Umzugsaufforderungen zukommen lassen.“

Die SBL/FW fragte:
Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?
Der HSK antwortete:
„Es ist nicht beabsichtigt, ein anderes Unternehmen mit der Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts zu beauftragten.“

Konsequenzen für die SBL/FW?

Auf jeden Fall die, dass das nicht unser letzter Bericht über das Konzept des HSK zu den Kosten der Unterkunft (KdU) sein wird!

PS: Die Antwort der Kreisverwaltung nach dem Umgang mit den Grundsicherungsempfängern scheint uns übrigens nicht ganz schlüssig. Gab und gibt es tatsächlich seitens des HSK und seiner Delegationskommunen keine Umzugsaufforderungen an Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger?

Filed under: SozialesComments Off on Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?

By adminRL at 11:12 am on Thursday, March 17, 2016

Urteil mit Folgen?
Am 19. Februar 2016 erklärte das Sozialgericht Dortmund das Mietkostenkonzept des Hochsauerlandkreises für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII für null und nichtig. Dasselbe Konzept wird auch für Leistungen nach SGB II angewandt. Der Richter wies es in seiner Urteilsbegründung als nicht schlüssig zurück. Denn der HSK habe bei der Datenerhebung und -verarbeitung schwerwiegende Fehler gemacht. Zudem sei veraltetes Datenmaterial aus 2009 in die Bemessung für 2014 eingeflossen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/sg-dortmund-kein-schluessiges-konzept-zur-ermittlung-der-bedarfe-fuer-unterkunft-im-hochsauerlandkreis-d627568.html
http://www.t-online.de/regionales/id_77032402/gericht-kippt-mietobergrenze-fuer-sozialhilfe-empfaengerin.html

Das Urteil bedeutet auch eine weitere Niederlage für die „Analyse & Konzepte GmbH“. 2014 scheiterte die Hamburger Firma mit ihrem Konzept bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft beispielsweise auch beim Sozialgericht Gießen.
Klack:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/weitere-niederlage-fuer-analyse-und-konzepte-gmbh-bei-der-bemessung-der-kosten-der-unterkunft-d500985.html

Wenig Gesprächsbereitschaft?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) brachte daraufhin am 21.02.2016 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 24.02.2016 den Dringlichkeitsantrag „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” ein.

Leider kam der Antrag aber nicht auf die Tagesordnung der GSA-Sitzung. Die Verwaltung begründete ihren Entscheidungsvorschlag mit fehlenden „formellen und materiellen Voraussetzungen“. Stattdessen wies die Kreisverwaltung mit ihrem Schreiben vom 22.02.2016 darauf hin, dass sich der GSA voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung, die derzeit auf den 15.06.2016 terminiert ist, mit diesem Thema befassen wird und dass dann konkret auf den Antrag der SBL/FW eingegangen werden kann.

SBL/FW wiederholt die Fragen
Bis zum 15.06.2016 vergehen noch etwa 3 Monate. Aus diesem Grund bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat, die von der SBL/FW im Antrag gestellten Fragen nicht erst in der Sitzung im Juni, sondern innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beantworten.

Und das sind die Fragen:

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?

• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?

Filed under: SozialesComments Off on Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?

“Blumen” bekommen die Anderen

By adminRL at 12:08 am on Monday, March 14, 2016

Macht aber nix *.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bringt einen wichtigen Dringlichkeits-Antrag zur Kreistagssitzung ein und der Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion beteiligt sich (nicht nur) während der Sitzung intensiv an Diskussionen und Debatten, hinterfragt Verwaltungshandeln und formuliert konstruktive Vorschläge.

Die SBL-Fraktion stellt – und zwar nicht nur so als Denkanstoß – immer wieder gezielt Anfragen und Anträge, z.B. zu sozialen Themen (wie den Kosten der Unterkunft für die Grundsicherungsempfänger nach SGB II und SGB XII oder zum Sozialticket).

Interessieren tut das die Print-Medien und einige Radiosender nicht? Macht aber nichts. Denn die “Blumen” bekommen ja sowieso die Anderen, nämlich die, die meist schweigen. Macht aber nix *.

Beispiel: Die *offiziellen“ Medien-Berichte über die Kreistagssitzung am 04. März 2016.

Wir könnten nun in unser Archiv steigen und zig weitere Beispiele für die Art und Weise der *Blumen-Verteilung“ zitieren. Machen wir aber nicht, weil *. macht ja nix.

Sollen wir uns Bemerkungen dieser Art sparen? Ja, Nein oder Jein? Schauen wir mal *.

Fortsetzung folgt *. oder auch nicht. Macht ja nix. Wir arbeiten weiter und hoffen darauf, dass die Blogs etwas zur Verbreitung unserer Aktivitäten beitragen!

Filed under: MedienComments Off on “Blumen” bekommen die Anderen

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung in Meschede ein

By adminRL at 1:28 pm on Friday, February 26, 2016

Am Montag, dem 29.02.2016 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede. Die Gaststätte liegt in der Nähe der Abteil Königsmünster.

Auf der Tagesordnung stehen Berichte aus den Baukommissionen und Ausschüssen sowie Themen der bevorstehenden Kreistagssitzung am 4. März, wie z.B. der Ausbau des Breitbandnetzes im HSK, die Stellungnahme des Kreises zur Endfassung des Landesentwicklungsplans und die Planungen für die Einführung eines Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr. Ein weiteres aktuelles Thema ist das Urteil des Sozialgerichts Dortmund, mit dem das Konzept der Kreisverwaltung für die Höchstgrenzen der Unterkunftskosten von Alg2- und Sozialhilfeempfängern für “gescheitert” erklärt wurde.

Erörtern wollen die SBL-Mitglieder auch, wie sich der Kurseinbruch der RWE-Aktie auf die Finanzen des Hochsauerlandkreises auswirken wird. Der HSK besitzt direkt und indirekt etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Filed under: TermineComments Off on Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung in Meschede ein

Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

By adminRL at 6:18 pm on Friday, February 19, 2016

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten. Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.
Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magedeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Insititut zu wechseln…

Filed under: UncategorizedComments Off on Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Haushaltsreden in Kreistagssitzung – Im Vordergrund standen Flüchtlingsthema und Kreisumlage

By adminRL at 9:05 am on Saturday, December 19, 2015

Der „Tag der Haushaltsreden“ im HSK-Kreistag stand schon seit gut einem Jahr fest. Doch dass die Kreistagssitzung in Meschede am 18. Dezember 2015 vom Thema „Flüchtlinge“ dominierte wurde, hat sich vermutlich vor 12 Monaten kaum jemand gedacht!?

Den Auftakt machte – wie in jedem Jahr – der Redner der größten Kreistagsfraktion. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ludwig Schulte übte Kritik an der seiner Meinung nach unzureichenden Finanzierung der Unterbringung der Geflüchteten und beklagte die Überforderung der Kommunen. Der Erhöhung des von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatzes der Kreisumlage um 0,2 % wolle die CDU-Fraktion zustimmen. Angesichts der Flüchtlingssituation müsse eventuell 2016 über einen Nachtragshaushalt abgestimmt werden, so die Prognose von Ludwig Schulte.

Reinhard Brüggemann, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, lobte die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit der Deutschen. Ein großes Kompliment ging auch die ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer/innen und an die Mitarbeiter/innen der Verwaltungen. Der Kommunalpolitiker sprach sich gegen pauschale Personalreduzierungen bei der Kreisverwaltung aus und forderte einen Plan für den Fall ein, dass die Wirtschaft stagniert. Der SPD-Fraktionsvorsitzende beantragte, die Kreisumlage unverändert zu lassen. Zudem stellte er den Antrag seiner Fraktion auf Einführung eines Sozialtickets vor.

Eine teils sehr emotionale Rede hielt Toni Vollmer, der Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion. Er erkennt – im Gegensatz zum CDU-Vorsitzenden – eine sich schon lange angebahnte Schieflage und unterstrich seine Wahrnehmung mit der Aussage, dass die Auswirkungen der Weltpolitik nun auch im Sauerland zu spüren seien. Die großen Fluchtbewegungen sieht Toni Vollmer auch im Zusammenhang zum “Geschäft mit dem Tod“ (Waffenexporten) und mit „Lohnsklaven“. Das Thema „Flüchtlinge“ sei so alt wie die Welt. Der Grüne Fraktionssprecher forderte in seiner Rede u.a. beschleunigte Anerkennungsverfahren und humanitäre Visa. Er kritisierte den „Brandbrief“, den die südwestfälischen Landräte vor einigen Monaten an die Kanzlerin und Ministerpräsidentin Kraft geschickt haben, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich extreme Gruppierungen eventuell durch den Brief legitimiert fühlen würden. Auf eine Erhöhung der Kreisumlage könnten die Grünen verzichten. Der HSK solle seine RWE-Aktien verkaufen.

Zu Beginn seiner Rede zitierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Walter den „Wind der Veränderung“. Der sei überall spürbar. „Wir im HSK erfahren, dass wir mittendrin sind!“ Friedhelm Walter blickte zurück auf das Jahr 2015. Die Wiederbesetzungssperre bei Dienst- und Arbeitsposten der Kreisverwaltung, die auf Antrag von FDP und CDU vor einem Jahr beschlossen wurden, lasse Zweifel aufkommen. Die Differenz zwischen Beschluss und Wirklichkeit betrage 1 Mio Euro. Die FDP fordere Konsolidierung und damit eine erneute Wiederbesetzungssperre, unterstrich Friedhelm Walter. Nichtstun sei keine Lösung. Ziel müsse sein, die Menschen, die in den letzten zwei Jahren in den HSK gekommen sind, zu integrieren. Integration müsse eine zentrale Querschnittsaufgabe werden. Mehr denn je gelte, diese Aufgaben zu koordinieren. Für die FDP-Fraktion beantragte Friedhelm Walter, die für Integration notwendigen Mittel bereit zu stellen. Die FDP-Fraktion stimmte im Übrigen auch gegen die Erhöhung der Kreisumlage.

Der „rote Faden“ in der Haushaltsrede von Dietmar Schwalm, dem Vorsitzenden der Kreistagsfraktion DIE LINKE, war „das kleine abc der LINKEN in der Kommunalpolitik“. Er wolle keine Rede halten, bei der er sich verbiegen müsse, erklärte das Kreistagsmitglied und fuhr dann fort mit einer Schilderung seiner für ihn nicht immer erfreulichen Erlebnisse in den Kreistags- und Ausschusssitzungen dieses Jahres. Dazu gehörten der Umgang der Verwaltung und einiger Kreistagskolleginnen und –kollegen mit den Anträgen seiner Fraktion, z.B. mit dem Antrag zu „nicht heterosexuellen Jugendlichen“, zum Elternwillen bei den Betreuungszeiten in der Kita und zur Gesamtschule. Auch Dietmar Schwalm hatte kein Lob für den „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte übrig, im Gegenteil. Seiner Meinung nach wäre ein Brandbrief an die Waffenexporteure sinnvoller gewesen. Er kritisierte zudem, der Landrat hätte das Recht auf Freizügigkeit der Flüchtlinge vergessen und mahnte einen sozial gerechten Haushalt an. Außerdem hinterfragte er Sinn und Nutzen des Jugendaustausches mit Israel angesichts der geringen Teilnehmerzahl von 8 Schüler/innen im Verhältnis zu den Kosten in Höhe von 20.000 Euro. Den Ausbau des Sauerlandmuseums halte er für Steuerverschwendung. Und der RWE-Aktien-Beteiligung des HSK müsse schnellstens ein Ende gesetzt werden. Die Fraktion DIE LINKE lehne den Kreishaushalt ab.

Der letzte Redner in der Reihe der Fraktionsvorsitzenden war SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos. Landrat und Kanzlerin seien nun jeweils 10 Jahre im Amt und seine heutige Rede wäre die 10. Haushaltsrede der Sauerländer Bürgerliste. In diesen 10 Jahren verzeichne der Hochsauerlandkreis einen Rückgang seiner Einwohnerzahl um ca. die Einwohnerzahl vom Olsberg, erklärte der hauptberufliche Demograph, der dann ohne Umschweife zum Thema „Flüchtlinge“ kam. Reinhard Loos lobte die Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung. Die Notunterkunft in Brilon sei unter der Leitung der Kreisverwaltung sehr gut gelaufen. Nicht begeistert äußerte er sich über den „Brandbrief“ der Landräte: „Haben sich alle überlegt, welche Konsequenzen die darin enthaltenen Forderungen haben?“ Will man das Asylrecht abschaffen?“ So könnten wir das Flüchtlingsproblem nicht lösen, erklärte Reinhard Loos. Fast noch mehr Kritik richtete der Kommunalpolitiker der SBL an Landrat und Kreisdirektor wegen der für ihn nicht nachvollziehbaren Arbeitsweise der HSK-Ausländerbehörde. „Ist das alles mit Recht und Gesetz vereinbar?“ Das Kreistagsmitglied der SBL zitierte dann einen aktuellen Fall, bei dem ihm die Vorgehensweise des Ausländeramts fraglich vorkommt und meinte, es sei falsch zu behaupten, im Kosovo gebe es keine Beeinträchtigungen, falsch, vor allem mit Hinsicht auf Roma. Reinhard Loos forderte: „Wir müssen uns als Kreistag auch um die Flüchtlinge kümmern, die hier schon längere Zeit leben!“ Das SBL-Kreistagsmitglied forderte den Landrat auf: „Lassen Sie doch die Abschiebungen bleiben, so wie die Stadt Arnsberg!“ Dort sei in diesem Jahr noch kein einziger Mensch abgeschoben worden.
Die SBL hatte am 14.12. den Antrag auf Einführung eines Sozialtickets im HSK gestellt. Das Sozialticket sei sinnvoll und finanzierbar, erläuterte Reinhard Loos. Dann kam der SBL-Fraktionssprecher zum Dreh-und Angelpunkt dieser Sitzung, zur Kreisumlage. Er berichtete, dass im Nachbarkreis Soest gestern ein Beschluss zur Senkung der Kreisumlage gefallen ist. Besser als erneut die Umlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK zahlen müssen, zu erhöhen, wäre es, im HSK die Jagdsteuer wieder einzuführen. Auch die Beteiligungen des HSK an der Bobbahn, an Radio Sauerland, am Flughafen Paderborn-Lippstadt etc. müsste der HSK angehen. Die Beteiligungen kosteten dem Kreis viel Geld. Es ist kein Geheimnis, dass Reinhard Loos den RWE-Aktienbesitz des HSK schon seit vielen Jahren äußerst kritisch sieht. Seit der Wertberichtigung wäre ein Minus von 107 Mio Euro entstanden und das sei ein Desaster, monierte er vor allem in Richtung CDU und Landrat. Und das 2. Desaster wäre das Sauerlandmuseum. Das sei nun schon seit 16 Monaten geschlossen und bleibe noch 1 Jahr eine ruhende Baustelle. Ein weiterer Kritikpunkt war und ist für Reinhard Loos der mangelhafte bzw. verhinderte Informationsfluss über den Baustand des Sauerlandmuseums. Die SBL musste erst eine schriftliche Anfrage stellen, um die gewünschten Infos zu erhalten. Zu dieser Kreistagssitzung hatte die SBL 12 Anträge gestellt, größtenteils zur Kostenersparnis. So ist es nicht verwunderlich, dass auch Reinhard Loos in seiner Haushaltsrede die Forderung formulierte: „Kreisumlage nicht erhöhen!“

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Haushaltsreden in Kreistagssitzung – Im Vordergrund standen Flüchtlingsthema und Kreisumlage

„Hebesatz der Kreisumlage unverändert lassen!“ – SBL/FW stellt Anträge zum Kreishaushalt

By adminRL at 9:58 am on Wednesday, December 16, 2015

Am Freitag dem 18.12.2015 beginnt um 14.00 Uhr im Kreishaus in Meschede die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres.

Was steht da an?

Vor allem der Kreishaushalt 2016 mitsamt den Haushaltsreden der Fraktionen, dem Beteiligungsbericht des HSK, Stand 31.12.2014 (wie z.B. die Beteiligung am Flughafen Paderborn-Lippstadt), Wirtschaftspläne 2016 der Beteiligungsgesellschaften (Beispiel: Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH und Bobbahn Winterberg), Wirtschaftspläne 2016 der Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK, des Abfallentsorgungsbetriebs des HSK und noch sehr viel mehr.

12 Anträge der SBL/FW

Am 14.12. kamen dann – fristgerecht – auch noch 12 Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dazu. Wenn sie im Kreistag eine Mehrheit fänden, könnten den Bürgerinnen und Bürgern im HSK einige Kosten erspart werden.

Vier dieser Anträge betreffen die Finanzen des Sauerlandmuseums in Arnsberg. Im Einzelnen beantragt SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos …

• … vorgesehene „Investive Ausgaben“ im Finanzplan des Sauerlandmuseums in Höhe von 1,55 Mio Euro streichen, weil die Kreisverwaltung im Kulturausschuss nicht in der Lage war zu sagen, wofür dieses Geld verwendet werden soll.

• … den Zuschussbedarf für das (geschlossene!) Sauerlandmuseum um 200.000 Euro kürzen, denn der Betriebskostenzuschuss soll nur um 5% geringer sein als im Jahr 2013, als das Museum geöffnet war.

• … keine Stellenausweitung in der Museumsleitung vornehmen, denn trotz Schließung des Museums sollen die Stellen noch aufgestockt werden.

• … Kosten für das Personal, das ausschließlich oder weit überwiegend für den Umbau und die Erweiterung des Museums tätig ist, den investiven Baukosten zurechnen und nicht den Kosten des laufenden Betriebs.

Bei den „restlichen“ acht Anträgen geht es um …

• … den Hebesatz der Kreisumlage – Antrag der SBL: Kreisumlage unverändert lassen, außer für Ausgleichsmaßnahmen für die Finanzierung des Härteausgleichs an die Stadt Arnsberg für die Kosten der Unterkunft; nach den Vorschlägen von Landrat und Kreisverwaltung gäbe es eine Anhebung von 0,53 Punkten, die die Gemeinden und damit ihre Einwohner erheblich belasten würden.

• … den Landesentwicklungsplan (LEP) – Antrag der SBL: Bestimmte Änderungen in der Stellungnahme des HSK zum Entwurf des LEP aufnehmen. (Den Antrag stellen wir separat auf unsere HP ein.)

• die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der ESZW (Bobbahn Winterberg) – Antrag der SBL: Beschlussfassung vertagen und Geschäftsführung auffordern, einzelne Positionen im Wirtschaftsplan detaillierter aufzuführen, denn bisher gibt es nur zwei völlig intransparente Sammelpositionen für alle Einnahmen.

• … Beförderungen – Antrag der SBL: Keine Beförderung in Besoldungsgruppen A14 und höher vornehmen, denn die Kreisverwaltung plant gleich 5 Beförderungen in diesen höchsten Besoldungsgruppen.

• … zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst – Antrag der SBL: Nur drei zusätzliche Stellen schaffen und diese mit Angestellten statt mit Beamten besetzen, den die Kreisverwaltung möchte sieben zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst schaffen.

• … zusätzliche Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Antrag der SBL: Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiter um 1,0 Stellen reduzieren, denn bisher plant die WFG die Einstellung von 6 zusätzlichen Mitarbeiter innerhalb von weniger als einem Jahr.

• … den Sozialhaushalt – Antrag der SBL: 10.000 Euro als „Puffer“ für die Einführung eines Sozialtickets in den Sozialhaushalt einstellen (Hinweis: Der Kreistag im Nachbarkreis Soest beschloss am 29. Oktober 2015 einstimmig, das Sozialticket einzuführen!).

• … die Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas – Antrag der SBL: Elternbeiträge für die 45-Stunden-Betreuung nicht um 12 % erhöhen, sondern nur um den gleichen Prozentsatz wie alle anderen Betreuungsumfänge.

Den Antrag „Elternbeiträge“ veröffentlichen wir hier und jetzt komplett. Die anderen Anträge stellen wir nach und nach und nach und … hier ein.

Arnsberg, 14.12.2015
Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
für den TOP 5.4.1 in der Sitzung des Kreistags am 18.12.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt,

die Elternbeiträge um einen einheitlichen Prozentsatz für alle Betreuungsumfänge zu erhöhen.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzungsvorlage 9/366 der Kreisverwaltung ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Anhebung der Elternbeiträge um 5 x 1,5 % = 7,5 % vorgesehen, für 45-Stunden-Betreuungszeit allerdings um 12 %.

Dies halten wir für unangemessen. Es entsteht der Eindruck, dass hier eine Art “Strafsteuer” für vom Kreisjugendamt unerwünschte Vor- und Nachmittags-Betreuung erhoben werden soll.

Damit missachtet das Kreisjugendamt die tatsächlichen Betreuungsanforderungen. Dies wird in der Sitzungsvorlage besonders an der Formulierung, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen”, deutlich. Bereits jetzt ist die 45-Stunden-Betreuung erheblich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Die Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Zwängen entscheiden können, welche Betreuungszeit sie für ihr Kind buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on „Hebesatz der Kreisumlage unverändert lassen!“ – SBL/FW stellt Anträge zum Kreishaushalt

“Faktencheck Ausländeramt” ?

By adminRL at 9:35 am on Thursday, July 9, 2015

Flüchtlinge vor den Toren von Meschede
In der ehemaligen im Wald gelegenen Jugendherberge „Haus Dortmund“, einige Kilometer entfernt von Meschede, wurde vor wenigen Tagen vom Land NRW eine Unterkunft für rund 140 Flüchtlinge eingerichtet. Die Menschen sollen nicht lange dort bleiben. Laut Medienberichten werden sie von hier aus auf die andere Städte und Gemeinden in NRW verteilt.

Artikel in der WP
Die Westfalenpost nahm die Neuankömmlinge im „Haus Dortmund“ offenbar zum Anlass, der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises einige Fragen zum Thema „Asyl“ zu stellen. Daraus wurde dann dieser Artikel (zu dem noch einiges zu sagen wäre):
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/hoffnung-auf-asyl-vielfach-aussichtslos-id10843213.html

Anfrage der SBL/FW; hier die „Vorrede“
Auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt immer mal wieder Fragen an das Ausländeramt, wie z.B. am 17. Februar 2015 zur Einführung einer Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber und diese vom 7. April 2015 zu Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde:

„Immer wieder berichten Medien über von Ausländerbehörden beauftragte Gutachter, die fragwürdige Gesundheitsgutachten über Asylbewerber erstellt haben sollen.
So sendete beispielsweise am 31.03.2015 das ARD-Fernsehmagazin Fakt einen Beitrag über einen Arzt, der vorwiegend in Berlin in mehreren tausend Abschiebefällen Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörden erstellt haben soll, und das ohne eine entsprechende Qualifikation. Den Namen dieses „Gutachters“ gab das Fernsehmagazin mit „Rainer Lerche“ (angeblich wohnhaft in Kassel) an. Nach Recherchen des Fernsehsenders ist der Arzt derzeit nicht auffindbar.
Im Jahr 2012 sah sich nach einer ZDF-Reportage (Report-Mainz) die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises mit dem Vorwurf, die Behörde bediene sich „medizinischer Gefälligkeitsgutachten“, konfrontiert. In der Reportage soll dargestellt worden sein, dass erhebliche Zweifel an der Befähigung des ärztlichen Gutachters Michael K. bestehen. Er arbeite als Arzt im Rettungsdienst. Nachforschungen hätten ergeben, dass dieser Arzt verschiedenen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seinen „Service“ anbiete, wobei so ein Vorgehen aber wohl kein Einzelfall sei.
Auch Ihre Ausländerbehörde bestellte über einen längeren Zeitraum wiederholt einen umstrittenen Nervenarzt aus Weinheim als Gutachter. Die fachliche Kompetenz des ehemaligen Gefängnispsychiaters Dr. M. war zu dem Zeitpunkt (2009/2010) in seinem Heimatkreis schon lange umstritten. Dort durfte er schon seit vielen Jahren keine Gutachten mehr erstellen. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt war, bediente sich der HSK längere Zeit der Dienste des damals 78jährigen Arztes aus dem Rhein-Neckar-Kreis.“

Anfrage der SBL/FW; hier die Fragen
„Wir bitten Sie daher zu beantworten:
1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
2. Wie viele externe ärztliche Begutachtungen wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?
3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt? Wenn ja, wie viele?
4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert? Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Ak-zeptanz seitens des Petitionsausschusses?
8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche? Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt? Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
10. Waren bzw. sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachtern auch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“ vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?“
Antwort des HSK; hier die „Vorrede der SBL“
Leider antwortete die Kreisausländerbehörde der SBL/FW nicht so prompt und ausgiebig wie dem Redakteur der Westfalenpost.
Fakt ist, das Ausländeramt ließ die laut Kreisordnung vorgegebene Frist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) deutlich verstreichen. Etwa 3 Monate wartete die SBL/FW auf das Antwortschreiben (das auf den 3. Juli datiert ist und bei den Fraktionen am 7. Juli per Mail ankam).
Fakt ist, dass von den 12 Fragen kaum eine wirklich beantwortet wurde. Zu vier Fragestellungen (z.B. zu externen ärztlichen Begutachtungen) heißt es, darüber würde keine gesonderte Statistik erhoben. Die anderen Antworten sind u.E. unkonkret.
Aber sehen Sie selbst:

Antwort des HSK; hier die „Antworten“

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde vom 07.04.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse” bestehen?
Die Auswahl des Arztes, der für eine Prüfung beauftragt werden soll, erfolgt unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchungen und der konkreten Einzelfallumstände und geltenden Erlasslage.

2. Wie viele externe ärztliche Begutachten wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?

3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt?
Wenn ja, wie viele?
Zu diesen Fragestellungen werden keine gesonderten Statistiken geführt.

4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
Sie sind Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges.

6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachte-rin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.

7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert?
Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz seitens des Petitionsausschusses?
Die vom HSK beauftragten Gutachter wurden und werden akzeptiert.

8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche?
Offensive Angebote bestimmter Gutachter gibt es nicht.
Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
Siehe Antwort zu Frage 1.

9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.
Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
Die Ärzte verfügen über die für den jeweiligen Einzelfall erforderliche Qualifikation und sind von der Ärztekammer zugelassen.

10. Waren bzw sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutach-ternauch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz” 2012 be-richtete, oder andere umstrittene Ärzte?
Mir ist der Bericht „Report-Mainz” 2012 nicht bekannt.
Von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises werden keine Ärzte beauftragt, an deren fachlicher und gutachterlicher Qualifikation berechtigte Zweifel bestünden.

11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter”
vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
Dies ist immer von den Besonderheiten des Einzelfalles und dem Umfang der Begutachtung abhängig.

12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für soge-nannte Abschiebegutachten entstanden sind?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.“

Resümee der SBL/FW
Der Sauerländer Bürgerliste ist ja durchaus bewusst, dass die Behörden bei der aktuellen Flüchtlingslage alle Hände voll zu tun haben. Es ist auch nur ein Gerücht, dass die SBL-Fraktion Anfragen schreibt, um die Verwaltung zu „ärgern“. (Diese Behauptung stellen ja immer mal wieder gerne Mitglieder der größten Kreistagsfraktion bei öffentlichen Sitzungen auf.)
Fakt ist, die SBL/FW befürchtet, dass die Behörden in nicht wenigen Fällen vom Schreibtisch aus nach „Schema F“ über Schicksal, Leben und Tod entscheiden und Familien auseinan-derdividieren. Dazu bedienen sich manche Ausländerämter offenbar mitunter „hilfsbereiter“ medizinische Gutachter. Solch ein „Abschiebegutachter“ war bekanntermaßen vor einigen Jahren auch im Hochsauerlandkreis tätig.
Wie ist das heute? Werden die Flüchtlingsströme jetzt auch wieder mit Hilfe von zweifelhaften Gutachtern in die rückwärtige Richtung gelenkt? Warum will uns das HSK-Ausländeramt dazu nichts sagen?

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on “Faktencheck Ausländeramt” ?

Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich

By adminRL at 4:48 pm on Thursday, September 18, 2014

Planwirtschaft bei Optionskommunen?
Dieser Gedanke kam unserr Autorin unwillkürlich beim Lesen der Mitteilung der Stadt Meschede mit Datum vom 08.08.2014 und dem Betreff „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (Job-Center)“.

Maßnahmen
Im Text der Mitteilung heißt es: „Mit dem HSK werden jährlich Zielvereinbarungen vereinbart um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dabei liegen die Schwerpunkte u.a. auf der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integrationsquote, der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.“ Der Sachbearbeiter der Stadt Meschede erläutert weiter, bei der Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungsstellen bestünde eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und, dass alle Maßnahmen in stetiger Abstimmung mit dem HSK als Träger der Grundsicherung vorgenommen würden. Zusätzliche Maßnahme-Angebote seien u.a. Schuldnerberatung, Eignungsfeststellungen, Bewerbungscenter, Alten-pflegeausbildung, Umschulungen.

Aufgaben
Diese Aufgaben nehmen demnach 5 Leistungssachbearbeiter/innen wahr. Sie sind zuständig für die Berechnung und die Auszahlung von ALG II. Dazu kommen 5 Fallmanager/innen zur Betreuung der Leistungsberechtigten. Zu deren Aufgaben gehört es auch, mögliche Vermittlungshemmnisse zu beseitigen. Zu dem Team gehört noch ein Arbeitsvermittler – er ist für die „Arbeitgeberansprache“ zuständig – sowie eine Mitarbeiterin, die in der Anmeldung für Erstgespräche und Terminvergaben zuständig ist.

Meschede – Statistik für
2013 / 2014

Familien im Hartz-IV-Bezug
681 / 673

Alleinerziehende Familien
147 / 120

Familien mit Haushaltsvorstand unter 25 Jahren oder alleinstehend
49 / 57

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15. Lebensjahr
987 / 979

davon Arbeitslose
396 / 400

Kinder im Hartz IV-Bezug im Alter von 0 – 14 Jahren
328 / 331

Sozialhilfeempfänger ab 15. Lebensjahr
26 / 17

Aufstocker
296 / 292

Kosten
Die städtischen Personalkosten für die Mitarbeiter des Jobcenters beliefen sich laut Angaben der Stadt Meschede im Jahr 2013 auf 842.000 Euro, die der Stadt vom HSK bzw. als Bundesmittel erstattet wurden.
Der Anteil der Stadt Meschede an den „Kosten für die Unterkunft“ hätte 2013 1.900.000 Euro betragen. Davon erhielte der HSK 950.000 Euro als direkte Transfersumme aus dem städtischen Haushalt. Die übrigen 950.000 Euro würden der Stadt über die Kreisumlage berechnet.
Zu den Regelleistungen: Sie werden laut Information der Stadt Meschede vom Bund finanziert und hätten 2013 4.160.000 Euro betragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit
Da berichtet der Sachbearbeiter der Stadtverwaltung von einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen. Seit 2005 wären sie von 134 auf 256 gestiegen (= fast eine Verdoppelung!).

Hier die dazugehörigen Zahlen für 2013 und 2014:

Familien in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 183 206

Personen in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 197 221

Familien im Sozialhilfe-Bezug 50 51

ersonen im Sozialhilfe-Bezug 55 53

Für die Verwaltung und Betreuung der Kosten der Grundsicherung stünden 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Insgesamt hätten die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung jährlich rd. 850.000 Euro betragen. Ab 2014 liege die Bundesbeteiligung bei 100%. 2013 lag sie bei 75%.

Wohngeld
Das werde vom Bund und vom Land NRW jeweils zur Hälfte getragen und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zurzeit seien in Meschede ca. 700 Personen im Wohngeldbezug. Der Stellenanteil für die Wohngeldbearbeitung betrage 2,0 Stellen. Die Kosten würden im Landeshaushalt gebucht und hätten im letzten Jahr 450.150 Euro betragen.

Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein werde öffentlich geförderter Wohnraum (= Sozialwohnungen) vermittelt. Zurzeit stünden im Stadtgebiet von Meschede ca. 800 Wohnungen zur Verfügung. Ein städtischer Mitarbeiter ist für diese Aufgaben zuständig.

„Im Vorbeigehen aufgeschnappt“
Neuerdings soll es so sein, dass dann, wenn ein Arbeitssuchender nicht am Monatsersten, sondern irgendwann im Laufe des Monats eine Stelle antritt, er die nächste fällige Miete von seinem Einkommen zahlen muss, also von einem Einkommen, das womöglich noch gar nicht auf seinem Konto angekommen ist!?
Wir wissen nicht ob das stimmt, und, falls ja, ob das in allen Städten und Gemeinden so gehandhabt wird!?
Wenn es stimmen sollte, dann geraten sicher einige Berufs- und Job-Einsteiger zumindest vorübergehend in finanzielle Engpässe.
Wenn es stimmen sollte, wäre es gut und hilfreich, wenn sich die Optionskommune von diesem Teil ihrer Planung und ihrer Kostensenkungs-Strategie sofort wieder verabschiedet!

Filed under: Kommunale Finanzen,SozialesComments Off on Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich
« Previous PageNext Page »