PFT-Belastung im Trinkwasser zweier Brunnen in Elpe und etliche Genehmigungen für neue Weihnachtsbaumflächen
Vor rund 2 Monaten wurde bekannt, dass zwei private Trinkwasserbrunnen in Elpe erheblich mit PFT belastet sind. Daraufhin stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 06.05.2014 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4398
Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung erreichte die SBL/FW erst rund 2 Wochen nach den Kommunalwahlen, die am 25.05.2014 stattfanden. Es trägt das Datum vom 27.05.2014. Wegen der Brisanz des Themas „PFT im Trinkwasser“ veröffentlichen wir die Erklärung des HSK hier im kompletten Wortlaut. Doch zunächst eine Zusammenfassung:
– Bewohner der Ortschaft Elpe informieren im Oktober 2013 den Hochsauerlandkreis über den PFT-Verdacht.
– Der Besitzer einer privaten Trinkwassergewinnungsanlage beauftragt ein Labor, um sein Trinkwasser auf PFT untersuchen zu lassen.
– Das Labor weist PFT nach.
– Das Labor stellt fest, dass der PFT-Gehalt im Wasser der beiden beprobten Brunnen den lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwert übersteigt.
– Im November 2013 teilen die Bewohner dem Gesundheitsamt das Ergebnis der von ihnen beauftragten Untersuchungen mit.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung wurde das Wasser der beiden Brunnen nicht auf die Belastung durch Pflanzenschutzmittel untersucht.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung ist im Wasser beider Brunnen „geogen bedingtes“ Arsen und Antimon nachweisbar.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung gibt es keine Anhaltspunkte für die Kontaminierung weiterer Trinkwassergewinnungsanlagen.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung können die geschädigten Brunnenbesitzer grundsätzlich gegen den oder die Verursacher der PFT-Belastung auf zivilrechtlichem Wege klagen, wobei die Beweislast bei den Brunnenbesitzern liegt.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung untersucht der HSK regelmäßig die mit PFT belastete Sanierungsfläche in Brilon-Scharfenberg.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung wurden seit 2010 weitere Flächen in Brilon, in Olsberg-Gevelinghausen und in Olsberg-Elpe untersucht.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung sind im HSK für den Weihnachtsbaumanbau in der Zeit von 2012 bis Mai 2014 zusätzliche Flächen in der Größenordnung von 30,5 ha genehmigt worden, darunter 2 Flächen in Eslohe-Wenholthausen mit 5,63 ha bzw. 4,56 ha.
– Der HSK geht davon aus, dass seit dem 01.03.1987 in der Gemeinde Bestwig und in der Stadt Olsberg zusammen ca. 150 ha Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen genehmigt worden sind.
– Zu den Flächen im HSK, die in der Zeit von 1980 bis zum 28.02.1987 für den Weihnachtsbaumanbau genehmigt wurden, macht die Verwaltung keine Angaben, da die Genehmigung seinerzeit forstrechtlich erfolgt sei.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung gab es vor 1980 keine Genehmigungspflicht, was zur Folge hat, dass der HSK keine Angaben über die Größe und Zahl der vor 1980 angelegten (und heute noch vorhandenen) Weihnachtsbaumflächen machen kann.
– Laut Aussage der Kreisverwaltung liegen dem HSK keine Angaben über die Art und Menge der in Weihnachtsbaumflächen aufgebrachten Pflanzenschutz- und Düngemittel vor. Der HSK verweist daher an das zuständige Pflanzenschutzamt bei der Landwirtschaftskammer.
Und nun die Antwort des HSK im kompletten Wortlaut. Hinweise auf weitere Erkenntnisse sind ausdrücklich erwünscht!:
„Beantwortung Ihrer Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der GO des Kreistags –
Thema: PFT-Funde in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei überreiche ich Ihnen die Antworten zu Ihrer Anfrage vom 06.05.2014. Ausführungen zur aktuellen Situation in Olsberg-Elpe finden Sie in der Antwort zu Frage 6.
Anmerken möchte ich, dass der HSK in der Vergangenheit allen konkreten Hinweisen auf PFT-Belastungen nachgegangen ist.
Außerdem ist es unzutreffend, dass die Verursacher der PFT-Verunreinigungen nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Wie Sie wissen, hat der HSK sowohl den Verursacher selbst als auch einen Aufbringer ordnungsrechtlich für die entstandenen Aufwendungen in Brilon-Scharfenberg in Anspruch genommen. Beide Verfahren sind noch beim OVG NW anhängig.
Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
zu Frage 1: Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe PFT-belastet ist?
Die Bewohner der Ortschaft Elpe traten im Oktober 2013 an die untere Bodenschutzbehörde des HSK heran und teilten den Verdacht mit, dass in der Vergangenheit wohl Flächen im Umfeld der Ortschaft mit dem Bodenhilfsstoffen der Firma aus Paderborn-Borchen beaufschlagt worden wären. Diese Flächen waren den Behörden bis dahin nicht bekannt.
Die Ortschaft Elpe wird von der Hochsauerlandwasser GmbH mit Trinkwasser, das in Best-wig gewonnen wird, zentral versorgt. Einige Aussiedlerhöfe abseits der Ortschaft verfügen allerdings nicht über einen solchen zentralen Trinkwasseranschluss, sondern betreiben ei-gene Wassergewinnungsanlagen zur Versorgung mit Trinkwasser. Einer dieser Aussiedlerhöfe ließ im Oktober 2013 sein Trinkwasser aufgrund des vorgenannten Verdachtes durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle auf PFT analysieren. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurden PFT nachgewiesen. Die Bewohner der betroffenen Kleinanlage teilten dem Gesundheitsamt dieses Ergebnis im November 2013 mit. Daraufhin wurden weitere PFT-Untersuchungen der Trinkwässer der möglicherweise betroffenen Kleinanlagen im weiteren Umfeld von Elpe veranlasst.
zu Frage 2: Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben)
In den Wässern zweier benachbarter Tiefenbrunnen dieser Kleinanlagen wurden in der o.g. Untersuchungsreihe PFT nachgewiesen. In beiden Proben war der lebenslang gesundheit-lich duldbare Leitwert für alle Bevölkerungsgruppen von 0,3 μg/l PFT entsprechend der Stellungnahme der Trinkwasser-Kommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt „Vorläufige Bewertung von Perfluorierten Tensiden (PFT) im Trinkwasser am Beispiel ihrer Leitsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)“ vom 21.06.2006 überarbeitet am 13.07.2006 überschritten. Genauere An-gaben sind mir an dieser Stelle ohne Einverständnis der Betroffenen aus datenschutzrechtli-chen Gründen nicht möglich, da es sich um personenbezogene Daten handelt, die zumindest ortsintern Rückschlüsse auf die Betroffenen ermöglichen. Bei den Betroffenen handelt es sich um private Selbstversorger entsprechend §3 Abs. (2) c) der Trinkwasser-Verordnung.
In den Proben der anderen untersuchten Kleinanlagen sowie den Proben aus der zentralen Wasserversorgung der Ortschaft Elpe wurden keine PFT nachgewiesen.
zu Frage 3: Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen, z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht? Wenn ja, welche?
Nein, die Brunnenwässer wurden nicht auf Pflanzenschutzmittel oder deren Abbauprodukte untersucht. Es liegen aber Untersuchungsergebnisse zu anderen chemischen Stoffen vor. Dabei wurden im Wasser eines der beiden Brunnen neben PFT auch geogen bedingtes Arsen und Antimon nachgewiesen. Der betroffene Tiefenbrunnen ist primär aufgrund dieser Nachweise seitdem nicht mehr in Betrieb. Auch der zweite betroffene Brunnen wird nicht mehr genutzt.
zu Frage 4: Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind? Wenn ja, welche?
Nein, es liegen keine Anhaltspunkte vor.
zu Frage 5: Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzerzu Frage 5: Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadenersatz zu verklagen?
Grundsätzlich besteht für die Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlagen die Möglichkeit, den oder die Verursacher der PFT-Belastung im Roh- und Trinkwasser auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Dafür wäre der Zivilrechtsweg eröffnet. Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen einer zurechenbaren Handlung oder Unterlassung und der Verunreinigung des Wassers liegt bei den Betreibern der Trinkwassergewinnungsanlagen.
zu Frage 6: Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden- und Wasserproben von PFT-belasteten und –verdächtigen Flächen und Gewässern genommen und ausgewertet? Wie sind die Ergebnisse? Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher Höhe festgestellt?
Regelmäßig untersucht wurden die Sanierungsflächen in Scharfenberg, um die Entwicklung auf den Flächen beurteilen und über mögliche Folgenutzungen entscheiden zu können. Dabei wurden bei den Beprobungen des Bodens folgende Belastungen (in μg pro Kilogramm Boden) festgestellt:
Auf der Südfläche im Jahre 2010 bis zu 5.300 μg/kg, 2011 bis zu 7.830 μg/kg, 2012 bis zu 7.830 μg/kg und 2013 bis zu 3.623 μg/kg PFT. Auf der Nordfläche waren es 2013 noch bis zu 12.000 μg/kg. Die stark schwankenden Werte ergeben sich, da die Belastungen des Bodens auf dem Gelände sehr kleinräumig stark abweichen. Im Jahre 2010 wurden zwei unterhalb der Südfläche liegende Nutzgärten untersucht, um über mögliche Einschränkungen bei der Nutzung entscheiden zu können. PFT-Belastungen des Bodens konnten hier jedoch nicht festgestellt werden.
Nach Hinweisen Dritter wurden 2010 zwei weitere Flächen in Brilon und Olsberg-Gevelinghausen untersucht. Dabei fanden sich auf der Fläche in Olsberg PFT-Belastungen bis zu 293 μg PFT. Eine Sanierungsnotwendigkeit bestand jedoch nicht.
Im Jahre 2012 wurde in Olsberg-Elpe eine weitere Weihnachtsbaumfläche auf PFT beprobt, nachdem ein Bürger entsprechende Verdachtsmomente vorgetragen hatte. Eine PFT-Belastung konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Ende 2013 wurde dem HSK eine PFT-Belastung in einem privaten Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe mitgeteilt (siehe Antwort zu Frage 1). Um die Herkunft dieser Belastungen herauszufinden, wurden umfangreiche Beprobungen von Boden und Gewässern veranlasst.
Im Ergebnis wurden auf zwei auf dem Lüttenberge gelegenen Grundstücken mit Weihnachtsbaukulturen PFT-Belastungen von 75 bis 1.200 μg im Boden nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass diese Belastungen für die Verunreinigung der privaten Trinkwasserbrunnen und die festgestellten Belastungen des Baches „Unterm Lüttenberge“ ursächlich sind. Die Betroffenen Anwohner und die Öffentlichkeit wurden umgehend informiert. Das weitere Vorgehen auf den belasteten Grundstücken wird derzeit geprüft.
Wie erwähnt, hat der Hochsauerlandkreis im Zuge der Ursachenermittlung für die PFT-Belastung der privaten Brunnenanlagen bei Elpe auch mehrere Gewässer beprobt (siehe Tabelle).
Gewässer / Datum / Messwert PFT in μg/l
Kerbecker Siepen / 27.02.2014 / n.n.
Elpe nach Einmündung Kerbecker Siepen / 27.02.2014 / 0,041
Bach „Unterm Lüttenberge“ / 27.02.2014 / 1,52
Elpe nach Einmündung des Bachs „Unterm Lüttenberge“ / 27.02.2014 / 0,202
Neger (Brücke Bachstraße) / 27.02.2014 / n.n.
Bach „Zum Negerweiher“ / 27.02.2014 / n.n.
Neger vor Einmündung in Stauweiher / 27.02.2014 / n.n.
Neger Ablauf Stauweiher / 27.02.2014 / n.n.
Hartmecke / 27.02.2014 / 0,11
Neger vor Einmündung Hartmecke / 27.02.2014 / n.n.
Neger nach Einmündung Hartmecke / 27.02.2014 / n.n.
Elsterbach / 27.02.2014 / n.n.
Elpe nach Einmündung Elsterbach / 27.02.2014 / n.n.
Elpe vor Einmündung Elsterbach / 27.02.2014 / n.n.
Wie ersichtlich, zeigte dabei nur der Bach „Unterm Lüttenberge“ eine relevante Belastung. Auch das Tretbecken in Elpe wurde untersucht, zeigte aber keine Belastung mit PFT.
Die Beprobung der oberirdischen Gewässer zur Feststellung etwaiger PFT-Belastungen wird nach wie vor durch das Land NRW durchgeführt. Die diesbezüglich beprobten Gewässer und die gemessenen Werte können über den Link
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/pft_im_wasser.htm
aufgerufen und eingesehen werden.
zu Frage 7: Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und Schmuck-reisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch Ihre Behörde genehmigt? Wo genau liegen sie? Wie groß sind die einzelnen Flächen?
Für den Anbau von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen wurden von 2012 bis heu-te im HSK folgende Flächen genehmigt:
Lfd.Nr./Jahr Gemarkung Flur Flurstück Größe
1/2012 Wenholthausen 3 48 5,63 ha
2/2012 Oberkirchen 16 38 1,80 ha
3/2012 Wenholthausen 5 76 4,56 ha
4/2012 Wenholthausen 3 22 4,31 ha
5/2012 Brabecke 7 42 2,73 ha
6/2012 Altenbüren 2 70 1,01 ha
1/2013 Wennemen 10 54 0,44 ha
2/2013 Reiste 4 80 1,48 ha
3/2013 Linnepe 4 227 0,18 ha
4/2013 Liesen 8 340 0,30 ha
5/2013 Berghausen 14/15 8/19 3,14 ha
6/2013 Landenbeck 4 22,37 1,73 ha
7/2013 Reiste 16 11 1,10 ha
1/2014 Brilon 52 30,184 2,09 ha
zu Frage 8: Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-fläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt? Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
Die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen unterlag vor 1980 keiner Genehmigungspflicht. Im Zeitraum von 1980 bis zum 28.02.1987 wurde die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes forstrechtlich genehmigt. Zum 01.03.1987 ging die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen auf die Untere Landschaftsbehörde des HSK über. Bei der Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Wald ist der HSK nicht beteiligt worden. Eine exakte Größenangabe für die Gesamtfläche aller im HSK bestehenden Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen ist aufgrund wechselnder bzw. verschiedener Ge-nehmigungszuständigkeiten daher nicht möglich. Nach den mir vorliegenden Informationen dürfte sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im HSK insgesamt auf ca. 14.000 ha belaufen. Von dieser Fläche liegen ca. 4.000 ha der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Wald.
In der Gemeinde Bestwig wurden vom HSK ab dem 01.03.1987 ca. 150 ha und in der Stadt Olsberg ca. 140 ha Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen landschaftsrechtlich genehmigt.
zu Frage 9: Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?
Dem HSK liegen über die Art und Menge der auf den Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen aufgebrachten Pflanzenschutz- und Düngemittel keine detaillierten Informationen vor. Bezüglich des Herbizideinsatzes werden im Rahmen der allgemeinen Außendienstkontrollen stichprobenartig die Aufbringungszeiträume kontrolliert; Verstöße wurden bisher nicht festgestellt. Bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist im Übrigen die Zuständigkeit des Pflanzenschutzamtes bei der Landwirtschaftskammer gegeben.“