Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Resolution gegen Fracking deutlicher formulieren

By admin at 11:08 am on Thursday, June 14, 2012

Heute (am 14. Juni) tagt der Umweltausschuß der Kreises. Mehr als ein Jahr lang hat die CDU das Thema Fracking verschlafen. Bereits im November 2010 hatte die SBL beantragt, dieses Thema in die Tagesordnung des Kreistags aufzunehmen. Dies erfolgte nicht, weil der Landrat (CDU) den Antrag ablehnte und die CDU-Kreistagsfraktion – trotz Aufforderung durch die SBL – ihn nicht unterstützte. Noch bei der Kreistagssitzung im Februar 2012 sah sich die CDU-Fraktion nicht in der Lage, eine Resolution gegen Fracking zu verabschieden.

Gleichzeitig mit dem Antrag zur Tagesordnung hatte die SBL eine Anfrage eingebracht, ob, wo und an wen bzw. von wem im HSK Genehmigungen für Schiefergasprobebohrungen erteilt oder beantragt worden seien. Sie beantwortete der Landrat am 02.12.2010 mit dem lapidaren Satz: “Es bestehen aktuell keine Erkenntnisse”. Heute wissen wir, dass bereits 4 Monate vorher, am 05.08.2010, die Firma Wintershall für das “Aufsuchungsfeld” “Ruhr” die “Bergbauberechtigung” erhalten hatte, “zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken”, wie hier nachzulesen ist. Zum Abbaugebiet “Ruhr” gehören auch die im HSK liegenden Städte Arnsberg und Sundern!!

Aber besser spät als nie. Nun gibt es Fortschritte, denn die CDU hat dem Kreistag vor einigen Tagen sogar den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking vorgelegt. Deren Punkte gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber zu schwach formuliert. Die SBL hat daher folgenden Änderungsantrag zu den Forderungen der Resolution eingebracht:

„Der Kreistag des Hochsauerlandkreises fordert daher:
1. Im HSK und anderswo sollen weder Probe- noch Förderbohrungen nach dem Fracking-Verfahren genehmigt werden.
2. Die Trinkwassergewinnung soll Vorrang vor der Gewinnung von anderen Rohstoffen haben.
3. Auch bei Bergbauvorhaben aller Art hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattzufinden, um die Summe der Gefährdungen darzulegen.
4. Die Bevölkerung ist bei beantragten Genehmigungsverfahren für Bergbauvorhaben einzubeziehen, indem eine frühzeitige und umfassende Information erfolgt und Gelegenheiten für Stellungnahmen gegeben werden.
5. Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, die im Hochsauerlandkreis liegenden besonders sensiblen Ausschlussgebiete darzustellen. Dazu zählen die Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen, ehemalige Erzbergbaugebiete und Gebiete mit möglichen unkontrollierbaren Erdbewegungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
6. Die heimischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich im Bundestag für eine Änderung des nicht mehr zeitgerechten Bergrechtes einsetzen, die die Punkte 2. – 5. enthält und eine Genehmigung von Frackingmassnahmen nur nach Bundesrecht ausschließt.

Begründung und Erläuterung:
Die in der Anlage 2 zur Drucksache 8/642 vorgeschlagenen Forderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht hinreichend konkret bzw. nicht umfassend genug formuliert.
Z.B. sollten nicht nur Probebohrungen verhindert werden, das Wort „grundsätzlich“ hat immer einen einschränkenden Charakter, die Beteiligung der Bevölkerung sollte ebenso näher beschrieben werden wie die Änderung des Bergrechts, aus dem HSK gehören mittlerweile zwei Abgeordnete dem Deutschen Bundestag an, und es sollte deutlich werden, dass die Forderungen vom gesamten Kreistag unterstützt werden.“

Hier der Entwurf der CDU:
“Die CDU Fraktion im Hochsauerlandkreis fordert daher:
• Mit der gegenwärtigen Fracktechnik keine Probebohrungen im HSK zu genehmigen.
• Vorrang für die Trinkwassergewinnung vor der Rohstoffgewinnung
• Es hat grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Bergbauvorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas stattzufinden, um die Summe der Gefährdungen darzulegen.
• Der heimische Bundestagsabgeordnete wird aufgefordert, sich in Berlin für eine Änderung des nicht mehr zeitgerechten Bergrechtes einsetzen.
• Die Bevölkerung ist bei geplanten Genehmigungsverfahren einzubeziehen.
• Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Hochsauerlandkreis liegenden sensiblen Ausschlussgebiete, in denen eine Aufsuchung und Förderung generell unzulässig ist, darzustellen. Dazu zählen die Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen, ehemalige Erzbergbaugebiete und Gebiete mit möglichen, unkontrollierbaren Erdbewegungen. Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht endlich.”

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Keine städtischen Grundstücke für Fracking

By admin at 1:24 pm on Tuesday, June 12, 2012

In der Ausgabe Meschede der “Westfalenpost” erschien am 04.06. ein Bericht über die Stadtratssitzung vom 31.05., in der u.a. über die Ablehnung des Frackings beraten würde. In dem tendenziös erscheinenden Artikel mit der Überschrift “Wie ein Spielkind im Sandkasten” wird die Ratsfraktion MbZ kritisiert, weil sie einen angeblich überflüssigen Antrag gestellt hätte.
Dazu schreibt der MbZ-Fraktionsvorsitzende Lutz Wendland (der auch für die SBL Mitglied im Umweltausschuss des Kreises ist):

“Nachbetrachtung zu der Stadtratssitzung am 31. Mai 2012:

Zuerst möchte ich mich bei der örtlichen Presse dafür bedanken, dass sie über den Antrag der MbZ-Fraktion „Gegen Fracking auf städtischen Grundstücken“ berichtet hat. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn auch über unsere Veranstaltung zur Gesamtschule ein paar Zeilen erschienen wären.

Leider war es mir aus beruflichen Gründen nicht möglich, an der Stadtratssitzung am Donnerstag dem 31. Mai teilzunehmen.

In dieser Sitzung ging es u. a. um den Antrag der MbZ-Fraktion „Kein Fracking auf städtischen Grundstücken!“. Er war als Ergänzung und Erweiterung zu der bestehenden Resolution „Gegen Fracking“ gedacht. Dass der Antrag in der Ratssitzung bei den anderen Fraktionen offenbar großen Ärger auslöste, ist mir unverständlich. Warum die ‚Altparteien‘ so reagiert haben wie sie reagiert haben, ist und bleibt mir unklar.

Wenn alle Parteien und die Verwaltung gegen „Fracking“ sind, dann wäre es nach meiner Auffassung doch selbstverständlich gewesen, den Antrag zu unterstützen. Durch diese Unterstützung wäre kein Stadtratsbeschluss entwertet worden, im Gegenteil, der vorliegende Beschluss wäre aufgewertet worden. In dem Beschluss des Stadtrats vom 17.11.2011, den Text dazu finden Sie weiter unten, steht u.a.: „Schlussendlich lehnt der Rat der Stadt Meschede jedes Handeln in Bezug auf Planungen oder Aktivitäten zum Thema „Hydraulic Fracturing“ ab.“

Nach unserem Verständnis geht aus dieser Ablehnung nicht klar hervor, dass die Verwaltung keine Grundstücke zur Verfügung stellen wird.

Da sich zur Zeit über 4.200 Mitbürger in Meschede und im HSK Gedanken zum Thema „Fracking“ machen und das mit ihren Unterschriften dokumentiert haben, bin ich der Meinung, dass der Antrag der MbZ nicht überflüssig gewesen ist. Zumindest konnten alle Mitbürger nun in der Zeitung lesen, dass die Stadt Meschede keine Grundstücke für die Förderung von Schiefergas zur Verfügung stellen will. Das hatte die Stadt bisher nicht so deutlich klar gemacht. Ob sich diese Einschränkung auch auf Probebohrungen bezieht, geht leider nicht aus dem Artikel hervor.

Des Weiteren überrascht mich der Einwand der SPD bzgl. der Öffentlichkeitsarbeit von MbZ. Das Internet und seine Blogs werden von der MbZ-Fraktion als ein Medium angesehen, mit dem wir Informationen und Meinungen austauschen um die Öffentlichkeit zu informieren können. Nicht alle unserer Pressemitteilungen werden gedruckt, nicht alle Mitbürger/innen haben einen Zugang zur Zeitung, und nicht alle Mitbürger/innen haben die Zeit, das Bürgerinformationssystem zu studieren. So erscheint uns das Medium Internet als beste Lösung für die Aufgabe „Informationsweitergabe“. Dass diese Meldungen auch von der SPD verfolgt werden, finden wir gut, und wir wollen noch besser werden.

Im Anschluss finden Sie die Niederschrift von der Stadtratssitzung am 17.11.2011:

„Anschließend fasst der Rat der Stadt Meschede einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Meschede beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Bürgerinnen und Bürger in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Methode und insbesondere die Risiken der unkonventionellen Gasförderung durch „Hydraulic Fracturing“ zeitnah, umfassend und unabhängig aufzuklären.

Darüber hinaus setzt sich der Rat der Stadt Meschede für eine Änderung des Bergrechts ein, durch die den Kommunen und Bürgern ein größeres Mitspracherecht beim Thema „Hydraulic Fracturing“ eingeräumt wird sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Vorfeld auf einer möglichen Förderung zwingend vorschreibt.

Die Aufrechterhaltung unserer hervorragenden Trinkwasserqualität ist für den Rat der Stadt Meschede ein hohes Gut, das auch in Zukunft die Lebensqualität in unserer Stadt gewährleistet werden soll. Eine Methode der Gasförderung, die eine Beeinträchtigung unseres Trinkwassers verursacht oder nur riskiert ist für den Rat der Stadt Meschede nicht akzeptabel.

Schlussendlich lehnt der Rat der Stadt Meschede jedes Handeln in Bezug auf Planungen oder Aktivitäten zum Thema „Hydraulic Fracturing“ ab.“

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Fracking – Große Gefahren, viele Fragen, ganz viele Meinungen und drei Anträge

By admin at 9:34 am on Tuesday, May 22, 2012

Fracking – Was ist das? Verkürztes Zitat von Wikipedia: „Eine Methode der geologischen Tiefbohrtechnik, durch die ein wirtschaftlicher Abbau von Bodenschätzen möglich ist.“

Fracking – Wo ist das? In großen Landstrichen der USA, in Europa, Deutschland und auch bald im Sauerland, jedenfalls dann, wenn wir uns nicht mit Erfolg wehren!

Fracking – Wer macht das? Große Konzerne wie z.B. ExxonMobil und BNK Petroleum!

Fracking – Ist das ein Problem? Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit JA! Beim Fracking ist mit einer langen Reihe von erheblichen Umweltschäden zu rechnen, besonders mit der Vergiftung des Wassers durch krebserregende Chemikalien.

Fracking – Wer verdient daran, wer hat den Nutzen? Große Energiekonzerne wie Wintershall und RWE Dea!

Fracking – Wer trägt das Risiko? Wir alle!

Fracking – Warum wir? Weil es immer so ist. Gewinne sind die Sache der Konzerne, Risiken und Verluste die der Allgemeinheit!

Fracking – Wer erlaubt den Konzernen das Fracking? Das bundeseinheitliche Bergrecht!

Fracking – Wer bestimmt was das Bergrecht sagt? Die Gesetzgeber vor ungefähr 100 Jahren!

Fracking – Warum erlaubt das 100 Jahre alte Bergrecht den Konzernen Fracking? Weil vor 100 Jahren Wissenschafter, Politiker und andere wichtige Leute von Fracking noch nichts wussten!

Fracking – Was bestimmen die Politiker heute dazu? Nichts, weil sie sich nicht einigen können oder wollen!

Nachsatz: Am 10.05.2012 lagen im Bundestag drei Anträge zum Genehmigungsverfahren von Fracking vor, ein Antrag von der SPD, einer von den Grünen, einer von den Linken. Alle drei wurden von der CDU/FDP-Mehrheit abgelehnt. Und gegenseitig unterstützen sich die SPD, die Grünen und Die Linke leider auch nur zaghaft. Das 100 Jahre alte Bergrecht bleibt also erst mal weiter gültig.
Die logische Konsequenz: Es kann weiter jeder Konzern und wer auch immer, der Fracking-Bohrungen beantragt, die Genehmigung dafür erhalten. Und es bedeutet auch: Wenn es zu Schäden kommt, dürfen wir, darf die Allgemeinheit – so oder so – zahlen.

Frage: Kann es sein, dass nicht nur damals sondern auch heute Politiker keine Ahnung haben und/oder Gefahren für die Allgemeinheit nicht wahrnehmen wollen?

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Unterschriftensammlung gegen Fracking

By admin at 7:14 pm on Wednesday, May 9, 2012

Über die Gefahren des „Fracking“ informieren am Samstag (12. Mai) die Briloner Bürger-Liste (BBL) und die Bürgerinitiative gegen Gasbohren (BIGG) Hochsauerland auf dem Briloner Marktplatz. Dort befindet sich von 10:00 Uhr – 12:30 Uhr ein Informationsstand, an dem auch Unterschriften gesammelt werden.

Fracking ist eine Methode zur Erschließung weiterer Gasvorkommen. Dabei werden zahlreiche Bohrungen in das Schiefergestein getrieben, mit hohem Druck und unter Verwendung gefährlicher Chemikalien. Auch für das Briloner Stadtgebiet hat sich bereits ein international tätiges Unternehmen Erlaubnisflächen zur Erkundung und evtl. Gasförderung gesichert. Das Unternehmen hat am 19.07.2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg den Antrag gestellt, mit den Bohrungen starten zu können. Für die Stadtgebiete Arnsberg und Sundern wurde die “Bergbauberechtigung” bereits erteilt.

In anderen Ländern führte das Fracking zur Vergiftung des Trinkwassers. In Niedersachsen ist bei Probebohrungen durch undichte Abwasserrohre bereits chemisch belastetes Abwasser ins Erdreich und ins Grundwasser gelangt. Auch anfallendes Quecksilber verunreinigte das Erdreich.

Ziel der Initiative ist es, die gefährlichen und umweltschädigenden Gasbohrungen im Hochsauerland und anderswo dauerhaft zu verhindern.

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Leserbrief zum Fracking: “Protest macht Mut”

By admin at 12:34 pm on Thursday, April 26, 2012

Angesichts wachsenden Widerstandes gegen das sogenannte “Fracking” ist damit zu rechnen, daß die dafür verantwortlichen Firmen m.E. nach Kräften versuchen werden, mit einer Verharmlosungsstrategie die Akzeptanz für ihre brachialen Fördermethoden zu steigern! Nicht auszuschließen ist, daß so etwas mit Hilfe industriehöriger Politiker gelingen könnte! Warum wohl haben CDU und FDP im Wirtschaftsausschuß einen Antrag von NRW für höhere Umweltstandards abgelehnt? Reinhard Schmidt von der SPD wies darauf hin.

Wenn man weiß, welche Machtfülle die Industrielobby innehat, und wie sie überall Einfluß ausübt, um ihre Ziele zu erreichen, muß man jederzeit auf das Schlimmste gefaßt sein und darum sehr wachsam bleiben! Wo immer es um wirtschaftliche Interessen geht, die allein den schnellen Profit im Auge haben, besteht permanent die Gefahr, daß Politiker der Versuchung erliegen, auf die Wünsche der Industrie einzugehen. Nicht zuletzt deshalb, weil sie selber einen Nutzen daraus ziehen! Und wenn man mit den herkömmlichen Methoden nicht weiterkommt, “erkauft” man sich eben die Genehmigung! So braucht sich doch niemand darüber zu wundern, daß so viele unserer Volksvertreter hoch dotierte Posten in der Wirtschaft bekleiden! Diese Feststellung gilt allgemein.

Die Industrie läßt nichts unversucht und erhält den Druck auf die Politik so lange aufrecht, bis ihre Bemühungen von Erfolg gekrönt sind! Das lehrt die Erfahrung. Schwerwiegende ökologische und gesundheitliche Bedenken seitens der Bürger gegen kapitalintensive Großprojekte, die Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen, waren für die Wirtschaftslobby noch nie ein Grund, von ihren ehrgeizigen Vorhaben Abstand zu nehmen. Bei “Fracking” geht es doch nicht nur um eine Fortsetzung der ungebändigten Gier nach den letzten (endlichen!) Rohstoffvorkommen. Wir haben es hier auch mit einer neuen Dimension von Naturzerstörung zu tun! Um den Einfluß der Lobby zurückzudrängen, müßte schon das sehr antiquierte und industriefreundliche Bergrecht reformiert werden, welches solche Großprojekte überhaupt erst möglich macht. Man erinnere sich noch an die Zeit, als durch dieses noch heute gültige Bundesrecht der Braunkohletagebau “Garzweiler II” genehmigt und schließlich durchgesetzt wurde! Und noch so strenge Umweltauflagen (wie sollen die denn aussehen?) können meiner Ansicht nach nichts an den verheerenden Konsequenzen ändern, die mit den unseligen Erdgasbohrungen verbunden sind! Deshalb: Nur der vollständige Verzicht auf dieses Projekt erspart uns bzw. unseren natürlichen Lebensgrundlagen katastrophale Langzeitfolgen!

Erfreulich ist, daß sich die Bürger hierzulande so zahlreich gegen “Hydraulic Fracturing” engagieren. Deren Protest macht Mut und berechtigt zur Zuversicht! Was diese Technik bisher schon in den USA angerichtet hat, sollte den Verantwortlichen bei uns eine Warnung sein, es “Wintershall BNK” & Co. nicht zu gestatten, nun auch noch Deutschland zum Experimentierfeld für profitorientierte Ausbeutungspraktiken zu mißbrauchen. Waldsterben, tote Kühe auf den Wiesen, enormer Flächenverbrauch, vergiftetes Trinkwasser sowie Freisetzung von klimaschädlichem Kohlendioxid u.v.m. sprechen eine deutliche Sprache!

Karl Josef Knoppik, Heilentrog 7, 59872 Meschede-Stockhausen

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„Fracking“ – der nächste Sommer kommt bestimmt …

By admin at 6:00 pm on Thursday, January 5, 2012

…. vielleicht bringt er uns mehr Regen als Sonnenschein, vielleicht bringt er uns auch Erdgasbohrungen im Sauerland?

3Sat meldete am 21.12.2011:
„Mindestens bis zum Sommer 2012 wird es in Nordrhein-Westfalen keine Genehmigungen für Erdgasbohrungen mit der umstrittenen Fracking-Methode geben. Das hat die Landesregierung in einem Erlass an die Bezirksregierung Arnsberg festgelegt. Sie ist als Bergbehörde für die Genehmigung solcher Bohrungen zuständig. Über geplante Fracking-Vorhaben dürfen in Arnsberg keine Entscheidungen fallen, bis ein Gutachten vorliegt, das Risiken und Folgen der Bohrmethode für die Umwelt beleuchtet. Das soll Mitte 2012 der Fall sein, erklärten NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (SPD) im November 2011.“

So weit, so gut; leider ist aber die Bundesregierung für die Bohranträge zuständig. Und die will laut einer PM der SPD Sundern im Januar 2012 ein Gesetz einbringen, wonach die bisherigen Regelungen des Bergrechts weiterhin gelten sollen. Danach bliebe die Beteiligung der Bürger weiterhin sehr beschränkt und Umweltbelange blieben weitgehend unberücksichtigt. Die SPD Sundern fordert alle Parteien dazu auf, ihren Einfluss auf ihre jeweiligen Bundestagsmitglieder geltend zu machen!

Landesregierung kontra Bundesregierung – Umweltaspekte kontra Gewinne für Energie-Konzerne – wer und was setzt sich durch?

Die Idee, sich an die Bundestagsabgeordneten zu wenden, um das Gesetz „Pro Fracking“ zu verhindern, ist gut. Dabei müssen wir nicht auf die Parteien warten. Wir können die MdB`s in Berlin ja auch selbst anschreiben z.B. unter:

http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-360-0.html

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Fracking – Was tut sich im HSK?

By admin at 9:49 am on Saturday, July 16, 2011

Nachdem wir das www. sondiert haben, verstärkt sich die Erkenntnis:
Beim Fracking liegt vieles im Nebel, auch der Hochsauerlandkreis. Doch so viel wissen wir jetzt, Wintershall hat das Recht, in Arnsberg, Sundern und „angrenzenden Orten“ Erdgas zu fördern! Allerdings wissen wir nicht, ob auch im Hochsauerlandkreis schon in diesem Jahr Fracking-Probebohrungen durchgeführt werden.

In der Capital-Ausgabe vom 05.03.11 steht:
„BASF-Tochter Wintershall, Inhaberin von zwei Erkundungslizenzen, will im Sommer geologische Untersuchungen an bis zu fünf Stellen starten. “Tiefbohrungen sind dabei nicht geplant”, wiegelt ein Sprecher ab. Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf zwingt der Wettlauf um das Erdgas zum Handeln, noch ehe der erste Kubikmeter gefördert ist. So prüft Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger eine Bundesratsinitiative, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung schon bei Probebohrungen zur Pflicht zu machen.“

DerWesten veröffentlicht am 01.07.2011: „Die BASF-Tochter Wintershall setzt seine Suche nach nicht-konventionellen Erdgasvorkommen in NRW fort und will dazu „im Spätsommer“ mit Hilfe von Kernbohrungen Gesteinsproben im Feld Ruhr entnehmen. Mit diesen Proben könne im Labor ermittelt werden, „ob das Gestein Potenzial“ habe, erklärte Unternehmenssprecher Stefan Leunig gegenüber dieser Zeitung. Anhand dieser Daten würden die Orte für weiter- (und tiefer-)gehende Probebohrungen festgelegt, so der Sprecher weiter. Diese seien für „Ende dieses, Anfang nächsten Jahres geplant“.

Das Erlaubnisfeld Ruhr räumt allein Wintershall das grundsätzliche Recht ein, dort Erdgas zu fördern. Es umfasst weite Teile des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hagen, den nördlichen Märkischen Kreis, Ense,
Möhnesee, Arnsberg und Sundern sowie teils angrenzende Orte. Im Westen reicht es bis an die holländische Grenze. Die Kernbohrungen können nach Angaben von Leunig bis zu 200 Meter ins Erdreich führen.

Beantragt sind sie bei der Bezirksregierung Arnsberg noch nicht. Die Proben haben einen Durchmesser von 10 Zentimetern. Das vom NRW-Wirtschaftsministerium und Exxon-Mobil vereinbarte Moratorium für die Fracking-Probebohrungen betrifft nach Ansicht von Wintershall die Kernbohrungen nicht. Das vom NRW-Umweltministerium geplante Gutachten zu den Auswirkungen des Fracking-Bohrverfahrens soll bis Ende dieses Monats vergeben werden. In der nächsten Woche erst werde die Ausschreibung veröffentlicht, kündigte das Ministerium an.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) wartet gespannt auf weitere offizielle Informationen! Als wir das Thema als erste Gruppe im HSK aufgriffen, stießen wir noch auf völliges Desinteresse. Das scheint sich mittlerweile zu ändern…

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Kurzinfo zu “Stop TTIP”

By adminRL at 10:30 pm on Tuesday, May 3, 2016

An einem Stand der Briloner Bürger-Liste wurde am 23.04.2016 – parallel zur großen Demo in Hannover – ein Flugblatt mit folgendem Inhalt verteilt. Es ist noch vor der Veräffentlichung von Greenpeace Niederlande entstanden.

Diese Kurzinfo fasst die wichtigsten Gründe gegen TTIP und CETA zusammen und erklärt, warum sie eine Bedrohung für so viele wichtige Errungenschaften sind – in weniger als fünf Minuten. Los geht’s:
Die EU plant, bald zwei weitreichende Handelsabkommen zu unterzeichnen: Eines mit Kanada (CETA = Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) und eines mit den USA (TTIP = Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft). Offiziell geht es darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Es ist aber sehr viel wahrscheinlicher, dass nur große Konzerne von diesen Abkommen profitieren werden – auf Kosten der Bürger. Warum? Hier sind die wichtigsten Gründe:

Investoren werden Staaten verklagen können.
Das sogenannte Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS, Schiedsgerichts¬verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) – selbst in seiner neuen Verpackung als „Investment Court System“ (ICS, Investitionsgerichtshof) – gesteht ausländischen Investoren das Recht zu, europäische Staaten zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Gesetze oder sonstige Maßnahmen der EU oder einer ihrer Mitgliedsstaten ihre Investitionen geschädigt und ihren erwarteten Gewinn geschmälert haben. Dies wird auch Gesetze und Maßnahmen beeinflussen, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden, z.B. zum Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
Die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ wird es den Vertretern großer Firmen und Bürokraten von beiden Seiten des Atlantiks erlauben, auf Gesetz¬entwürfe in Expertengruppen Einfluss zu nehmen, schon bevor diese in gewählten Parlamenten diskutiert wurden. Dies untergräbt die Demokratie!

Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP.
Bei 92% aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört. Nur in sehr wenigen Fällen wurden Verbraucherschützer und Gewerkschaftsvertreter eingeladen, um ihre Standpunkte vorzutragen. Der Einfluss der Unternehmen setzt sich in den Verhandlungen fort: Selbst einige Formulierungen in durchgesickerten Entwurfstexten stammen unmittelbar von Firmenlobbyisten.

Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
Unsere Volksvertreter wissen wenig über deren Fortgang, und der Öffentlichkeit ist es nicht gestattet, irgendwelche Texte der offiziellen Abkommen vor Ende der Verhandlungen einzusehen. Parlamentariern ist es lediglich erlaubt, diese langen juristischen Texte (das CETA-Abkommen beispielsweise umfasst etwa 1500 Seiten) in speziellen Leseräumen ohne Expertenunterstützung zu lesen, und es ist ihnen untersagt, die Öffentlichkeit über das zu informieren, was sie gelesen haben. Sind die Verhandlungen dann abgeschlossen, bleibt ihnen lediglich, die Vereinbarungen zu akzeptieren oder abzulehnen, ohne die Möglichkeit, Änderungen einzufordern.

Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
Durch die Angleichung der Vorschriften, auf die TTIP hinzielt, sind die euro¬päischen Standards gefährdet, denn US-Standards sind oft wesentlich niedriger. Zudem möchte die US-Seite, dass die EU ihren Ansatz bei der Risikobewertung anerkennt, welcher es erlauben würde, ein jegliches Produkt in den Verkehr zu bringen, bis der Staat den Beweis erbringen kann, dass es schädlich ist. Bislang müssen in Europa Firmen die Unschädlichkeit ihrer Produkte belegen, bevor sie diese auf den Markt bringen dürfen.

Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Die USA weigern sich nach wie vor, elementare Arbeitnehmerrechte anzu¬erkennen (sie haben nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der ILO ratifiziert), und die durch TTIP hervorgerufene „Abwärtsspirale“ könnte auch zu einer Gefahr für die Rechte von Beschäftigten in der EU werden. Zudem könnte eine Verschärfung der Konkurrenz von außerhalb zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen. Einer Studie der Tufts University (USA) zufolge könnten 600.000 Arbeitsplätze durch TTIP verloren gehen.

Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
Als Bestandteil von TTIP und/oder CETA könnten Firmen das Recht bekommen, Regierungen vor Schiedsgerichten zu verklagen, falls diese Hochrisikotechnologien einschränken oder verbieten. Im Jahr 2013 reichte die Öl- und Gasfirma Lone PIne eine 250-Millionen-Dollar-Klage gegen Kanada ein, nachdem der Staat Quebec ein Memorandum zum Fracking erlassen hatte. TTIP und CETA werden den Weg für eine stetig zunehmende Zahl solcher Klagen ebnen.

CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
Die bereits jetzt Wohlhabenden werden am meisten von CETA und TTIP profitieren. Transnationale Großkonzerne werden noch mehr Vorteile gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgern gewinnen. Die Wirtschaftskrise in der EU könnte sich noch verschärfen, da die wett¬bewerbsfähigsten Staaten vom potentiellen BIP-Wachstum mit Abstand am meisten profitieren werden. Länder in der Peripherie der EU, die bereits jetzt sehr abhängig von ausländischem Kapital sind, werden weiter gute Jobs verlieren und weniger von nachhaltigen Investments profitieren. Global gesehen wird die Ungleichheit zwischen entwickelten Ländern und des Ländern des globalen Südens weiter zunehmen, was durch verschiedene Studien belegt wurde, die dramatische BIP-Verluste und Jobverluste für Drittstaaten prognostiziert haben.

Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.
CETA und TTIP werden es schwieriger machen – und vielleicht sogar unmöglich – Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser oder die Müllabfuhr wieder in öffentlichen Besitz zurückzuführen, nachdem sie einmal privatisiert wurden.
CETA und TTIP wollen die Macht multinationaler Unternehmen auf Kosten der Demokratie und des Gemeinwohls stärken. Wir dürfen nicht erlauben, dass es so weit kommt! Bitte unterstützt unsere europäische Initiative!
Zusammen können wir TTIP und CETA stoppen!

Quelle: https://stop-ttip.org/de/wo-liegt-das-problem/

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Machen giftige Bohrschlämme einen großen Bogen um den HSK?

By adminRL at 2:46 pm on Sunday, April 17, 2016

Umweltorganisationen, Bund und Land

Mehrere Umweltverbänden ist anscheinend jetzt der Kragen geplatzt. Sie wollen endlich mehr Klarheit über die Lagerstätten von giftigen Bohrschlämmen haben.

Der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und einige weitere nicht unbedeutende Umwelt-Organisationen schickten jetzt ein gemeinsames Schreiben an NRW-Umweltminister Johannes Remmel und seine Amtskollegen in den anderen Bundesländern. Denn zuständig für die Überwachung der Schlammgruben und die Entsorgung des Sondermülls sind die Länder. Dabei bezogen sich die Umweltverbände auf aktuelle Recherche-Ergebnisse von NDR und WDR, wonach es in Deutschland bundesweit womöglich mehr als 1.400 Bohrschlammgruben mit giftigen Abfällen aus der Erdöl- und Erdgasförderung gebe, darunter wahrscheinlich auch welche in NRW.

Hier der Fragenkatalog der Verbände:
„Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen befinden sich in Ihrem Bundesland?
– Wo genau befinden sich die Bohrschlammgruben?
– Welche Maßnahmen zur Sanierung unternimmt die Landesregierung?
– Wie viel Kapazität steht auf den in Ihrem Bundesland befindlichen Deponien für gefährliche Abfälle (DK III-Deponien) für die Entsorgung der Bohrschlämme zur Verfügung?
– Wie bewerten Sie im Kontext dieser Entsorgungsproblematik den Einsatz von Fracking und die damit einhergehende geplante Ausweitung der Öl- und Gasförderung, die auf die Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets im Bundestag folgen würde?“

Die Minister wurden gebeten, die Fragen bis zum 30.04.2016 zu beantworten. Die Umwelt-organisationen planen im Mai eine Zusammenfassung der Antworten zu veröffentlichen.

Klick: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/160411_bund_klima_energie_fracking_bohrschlamm_zweiter_offener_brief.pdf

SBL/FW und Hochsauerlandkreis

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die sich ja vor nunmehr 10 Jahren aufgrund eines Umweltskandals (PFT) gegründet hat, ist die „Bohrschlamm-Story“ auch nicht ganz geheuer. Ihre Mitglieder fragten sich, ob es auch im Hochsauerlandkreis Bohrschlammdeponien gibt. SBL-Fraktiohnssprecher Reinhard Loos schickte in den letzten Wochen gleich zwei schriftliche Anfragen zu diesem Thema an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6589

Die zweite Anfrage der SBL/FW wurde nun auch mit: „Nein“ und „Keine“ beantwortet. Demnach sind also auf Deponien im HSK keine Bohrschlämme mit Arsen, Quecksilber und anderen hochgiftigen Substanzen!

Hier die Antwort des HSK vom 07.04.2016 auf die Anfrage der SBL/FW:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Anfrage vorn 05.04.2016 zum Thema: Giftige Bohrschlämme

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre ergänzenden Fragen zu dem Thema „Giftige Bohrschlämme” beantworte ich wie folgt:

Frage:
Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 01 05 05 und 01 05 06 in Deponien im HSK abgelagert?
Antwort: Nein

Frage:
In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorübergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
Antwort: Keine

Frage:
Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 01 05 05 und 01 05 06?
Antwort: s. Antwort zu Frage 1“

In welchen Bundesländern und welchen Städten und Kreisen in den letzten Jahren LKW-Ladungen mit Bohrschlämmen abgekippt worden sind, wissen wir dann vielleicht im Mai? Ob sich dann neue Fragen stellen, das wissen wir noch nicht!

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TTIP-Resolution im Kreistag Siegen-Wittgenstein erfolgreich

By adminRL at 9:44 am on Thursday, April 2, 2015

Gut so!
Anders als im Hochsauerlandkreis verabschiedete der Kreistag im Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein mit großer Mehrheit eine Resolution gegen das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Darüber berichtete die WAZ in ihrer online-Ausgabe am 28.03. kurz und knapp: „Eine Resolution zu den Freihandelsabkommen TTip und TiSA, die SPD und Grüne eingebracht habe, hat der Kreistag bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung der FDP verabschiedet.“
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/neues-konzept-fuer-die-zukunft-der-region-aimp-id10509276.html

Nicht gut!
Im HSK scheiterte eine ähnlich lautende Resolution, initiiert von der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), an der CDU-Mehrheit. Wir berichteten …
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=5573

Attac aktiv gegen TTIP
In Siegen-Wittgenstein – und nicht nur dort – bemüht sich das globalisierungskritische Netzwerk „Attac“, mit Infoständen, Unterschriftensammlungen und andern Aktionen, die Menschen über TTIP, CETA und TISA zu informieren. Was kommt mit diesen Freihandelsabkommen auf uns zu? Die Mitglieder und Unterstützer von Attac – und nicht nur die – befürchten verheerende Folgen für Demokratie, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte und Umwelt. Sie meinen, Widerstand sei wichtiger als eh und je.

Gentechnik und Fracking „dank“ TTIP?
Was bedeutet TTIP für uns ganz konkret? Das Umweltinstitut München e.V. schreibt, in Gefahr seien beispielsweise die Gentechnikfreiheit Europas, das europäische Verbot von Wachstumshormonen bei der Fleischproduktion und die hier strengeren Zulassungskriterien für Chemikalien. Es drohe eine Angleichung nach unten zugunsten international handelnder Konzerne. Durch Investitionsschutzklauseln, die ihnen ermöglichen, vor außerstaatlichen Schiedsgerichten Staaten auf Schadensersatz zu verklagen und durch transatlantische Ex-pertengremien und Regulierungsräte könnten Konzerne zusätzlich Einfluss nehmen. So könnte TTIP z.B. verhindern, dass Fracking in Deutschland verboten wird oder dass die EU das Ackergift Glyphosat vom Markt nimmt.
Siehe:
http://www.umweltinstitut.org/themen/verbraucherschutz-ttip/verbraucherschutz-uebersicht.html

Investoren kontra Daseinsvorsorge
TTIP ist so konzipiert, dass es sehr wahrscheinlich auch unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge hat. Was könnte davon betroffen sein? Zum Beispiel Wasser, Abwasser und ÖPNV; denn damit könnten Investoren ja dicke Gewinne einfahren. Blieben Wasserversorgung und ÖPNV in kommunaler Hand, dann guckten die Konzerne in die Röhre, sprich ihnen entginge der Gewinn. Klar, dass potentielle In-vestoren das gerne ändern wollen! TTIP öffnet ihnen die Tore.

TTIP schützt Investoren, nicht die Menschen
Auch wenn nicht alles über TTIP bekannt ist, so viel wissen wir: TTIP ermöglicht den Investoren, Staaten und Kommunen auf entgangene Gewinne zu verklagen, z.B. wenn ein Land den Mindestlohn einführt oder Deutschland ihn von 8,50 Euro auf 9,00 Euro anhebt. Die Konsequenzen dieser „Interessensverlagerung“ scheinen klar. Darüber brauchen wir nicht lange zu grübeln.

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Schreckgespenst LEP

By adminRL at 11:15 pm on Monday, May 5, 2014

Ein Schreckgespenst treiben derzeit diverse CDU-Kandidaten durchs Hochsauerland. Es heißt “LEP”. Diese 3 Buchstaben stehen für “Landesentwicklungsplan”. Auch der Briloner CDU-Bürgermeisterkandidat erweckte am heutigen Montag abend bei der Diskussion der 4 Bürgermeisterkandidaten wieder den Eindruck, als ob mit dem LEP alle Entwicklungsmöglichkeiten aller Dörfer mit weniger als 2.000 Einwohnern kaputt gemacht würden, und als ob in allen diesen Dörfern demnächst die Lichter ausgehen. Die Diskussion in einem Autohaus hatte übrigens mehr als 500 Zuhörer, ein erfreuliches Signal für eine gelebte Demokratie.

FotoWitteler

Eines vorweg:
Den neuen LEP gibt es noch gar nicht. Seit Juni 2013 existiert ein ENTWURF der Landesregierung für den neuen LEP. Dieser Entwurf wird derzeit diskutiert; so haben diverse Kreise und Städte Stellungnahmen abgegeben. Das Wesen eines Entwurfs ist es, dass die Beteiligten angehört werden und nach deren Stellungnahmen eine neue Fassung erarbeitet wird.

Was aber steht wirklich im LEP-Entwurf zu den Dörfern mit weniger als 2.000 Einwohnern?
Hier einige Zitate:
Der LEP-Entwurf enthält diverse Zielen. Er will u.a. erreichen, dass der Flächenverbrauch erheblich reduziert wird und möglichst keine zusätzlichen Flächen mehr versiegelt werden. Relevant ist hier im Kapitel 6.2 (“Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche”) das Ziel 6.2.3. Es lautet:
6.2-3 Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Andere vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche und kleinere Ortsteile, die nicht über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen, sollen auf eine Eigenentwicklung beschränkt bleiben.

Im eigentlichen Ziel wird also gar kein Einwohnergrenzwert genannt.

Und in den Erläuterungen zu diesen Zielen heißt es dann:
Zu 6.2-3 Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile

In Ortsteilen, in denen weniger als 2000 Menschen leben, kann erfahrungsgemäß die Nahversorgung nicht gesichert werden. Solche kleineren Ortsteile, die nicht über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen, werden im Regionalplan in der Regel dem Freiraum zugeordnet. Gleichwohl sind in ländlich strukturierten Räumen durch eine aktive, integrierte Dorfentwicklung eine angemessene Daseinsvorsorge und eine Attraktivierung der Dorfkerne anzustreben, um diese nachhaltig zu sichern.

Der Ausweisung neuer Baugebiete stehen in den im Regionalplan nicht als ASB dargestellten Ortsteilen mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Belange des Freiraumschutzes und die angestrebte Ausrichtung der weiteren Siedlungsentwicklung auf zentralörtlich bedeutsame Siedlungsbereiche entgegen…

Große, dünnbesiedelte Flächengemeinden beispielsweise in der Eifel oder im Sauerland haben z. T. eine Vielzahl von Ortsteilen mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Einzelne dieser Ortsteile übernehmen Versorgungsfunktionen (z. B. Schule) für andere, noch kleinere Ortsteile. Zur Sicherung dieses vorhandenen Angebots an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen in möglichst kurzwegiger Entfernung können bei der Anpassung der Bauleitplanung nach § 34 LPlG ausnahmsweise in diesen Ortsteilen einzelne Außenbereichsflächen als neue Bauflächen zugelassen werden.
(Hervorhebungen vom Verfasser dieses Beitrags)

Wer den kompletten Text nachlesen möchte, findet ihn hier. Die o.g. Zitate stehen auf den Seiten 37 – 39 (nach der unten auf den Seiten gedruckten Seitennummerierung). Auch eine Sammlung mit Stellungnahmen “von institutionellen Beteiligten” findet sich im Internet (Achtung: fast 17 MB)

Fazit:
Auch die SBL hat Kritikpunkte am LEP-Entwurf, z.B., dass darin das Thema Fracking nicht angesprochen wird.
Für ländliche Räume wie insbesondere das Sauerland stellt bereits der LEP-Entwurf jedoch ausdrücklich fest, dass die Dorfkerne attraktiver werden und nachhaltig gesichert werden sollen. Und auch in Dörfern mit weniger als 2.000 Einwohnern, die eine Versorgungsfunktion für andere Dörfer haben, soll es nach dem LEP-Entwurf künftig nicht nur Innenentwicklung geben dürfen, sondern auch Außenbereichsflächen als neue Bauflächen. Dies ist für Städte wie Schmallenberg und Brilon mit ihren vielen kleinen Ortsteilen wichtig.
Das von Teilen der CDU aufgebauschte Schreckgespenst entpuppt sich bei näherer Betrachtung als relativ harmlos. Es gibt keine absolute Mindesteinwohnerzahl von 2.000 für die weitere Dorfentwicklung! Richtig ist allerdings, dass bei sinkender Bevölkerungszahl und vielfach sterbenden Dörfern nicht auf Dauer überall alle Angebote vorgehalten werden können. Eine Eindämmung des viel zu hohen Flächenverbrauchs ist nur durch Konzentration bei den Infrastrukturplanungen möglich.

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Sauerland – Windkraft mit Gegenwind

By admin at 10:26 am on Friday, July 12, 2013

„Oh du schönes Sauerland, über deine Höhen pfeift der Wind so kalt“.

Was waren das doch für schöne alte Zeiten, als der Wind frei und unbekümmert über die Sauerländer Gipfel sausen durfte. Jetzt will man die Naturgewalt bändigen, verwerten und dem Menschen untertan machen. „Windkraft“ ist das Zauberwort. Die Idee gefällt nicht jedem. Der eine befürchtet die „Verspargelung der Landschaft“ und dass Touristen ein mit Windrädern gespicktes Sauerland meiden. Der andere befürchtet den Preisverfall seiner Immobilie. Der nächste mutmaßt sogar, von den Windkraftanlagen gingen schlimme Krankheiten aus.

„Windenergie ist eine gute Sache“, meinen dagegen pragmatische und weniger romantisch angehauchte Zeitgenossen. „Schließlich ist die Atomenergie und ihre Folgen der Supergau schlechthin. Außerdem gehen die fossilen Brennstoffe zur Neige, und der Strom muss ja irgendwo herkommen. Klar, den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft!“

Die Pläne für den Ausbau der Windkraft im Hochsauerlandkreis sind endlich in einer heißeren Phase. Doch je konkreter sie werden, desto größer ist auch das Lamentieren. Im Hochsauerlandkreis machen mehr und mehr Windkraftgegner mobil. Beispiele aus dem www:
Marsberg-Giershagen
Olsberg-Bruchausen „Gegenwind Bruchhauser Steine“
Schmallenberg-Bödefeld „Bürgerinitiative gegen Windkraft“
Schmallenberg-Saalhausen „Bürgerinitiative Saalhauser Berge“
Sundern-Hövel
Winterberg-Niedersfeld „Gegenwind am Rothaarsteig“
Winterberg-Titmaringhausen „Gegenwind Titmaringhausen“
Brilon-Altenbüren

Scharfe Geschosse fährt z.B. „Gegenwind am Rothaarsteig“ auf. Die BI formuliert als Fernziel:
„Unser Fernziel ist die Absetzung des grünen Ministers für Natur und Umwelt. Die Landesregierung NRW plant das Aus für die gesamte Region Südwestfalen. In Düsseldorf möchte man Vorreiter in Sachen „erneuerbare Energie“ werden. Nach Vorstellung des Ministers für Natur und Umwelt ist bei uns in Südwestfalen Platz für mehrere Tausend Windkraftanlagen. Der Minister träumt davon, das wir mit unserer zerstörten Landschaft und Umwelt viele Millionen Haushalte mit Strom versorgen können. Der Minister träumt davon, das jahrelang durch die Grünen beklagte Waldsterben selbst in die Handzunehmen. Damit der Minister nicht mehr träumt benötigen wir jede Unterstützung. Sonst wird aus dem Land der Tausend Berge das Land der tausend Windräder.
Nachzulesen hier:
http://www.gegenwind-am-rothaarsteig.de/Aktuelles

Die SBL sieht manches anders als die erwähnten Bürgerinitiativen.
Wir sagen: „Ja zur Windenergie, Nein zum Fracking!“

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PFT und das große Schweigen

By admin at 9:05 pm on Sunday, April 28, 2013

Der große PFT-Prozess beim Landgericht Paderborn ging im April 2013 mit einem für viele äußerst fragwürdigen Ergebnis zu Ende. Unbefriedigend aber bezeichnend für das Mammut-Umwelt-Verfahren war auch das große Schweigen der Angeklagten und die Erinnerungslücken mancher Zeugen. Öffentliche Kritik über das für die Beschuldigten so „glückliche Ende“ übten u.a. der Bürgermeister Vogel aus Arnsberg, Landrat Dr. Karl Schneider, der Ruhrverband, der BUND NRW und Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste.

Nur von den Grünen haben wir bis auf wenige Ausnahmen kaum etwas zum PFT-Prozess gehört. Sie schweigen sich nun schon tagelang aus. Lediglich B 90/Die Grünen Paderborn verwenden in den letzten Tagen die magische Buchstabenkombination „PFT“ auf ihrer Homepage, allerdings im Zusammenhang mit „Fracking“. Sie publizieren:
„Mit der Einstellung des Prozesses um den PFT-Giftskandal gegen Geldstrafen sehen die Grünen in Paderborn ihre schlimmsten Befürchtungen bei der umstrittenen Erdgasförderung mittels Fracking bestätigt. „Eine Verseuchung von Trinkwasser im großen Stile wie sie beim Fracking zu befürchten ist, wird wohl straffrei bleiben“. Das, so heißt es in der Stellungnahme weiter, sei die Bilanz der grünen Direktkandidatin Kerstin Haarmann zum PFT-Urteil, das den größten Umweltskandal in NRW der letzten Jahre ungesühnt ließe. Die Grünen fordern eine Beweislastumkehr.“

Der Grüne Umweltminister Johannes Remmel äußerte laut WDR Verständnis für den Ärger über die Einstellung des Prozesses. Zitat Remmel: „Ich kann die Enttäuschung der Menschen über den Ausgang des Verfahrens angesichts der Dimension des PFT-Skandals gut verstehen“. Zugleich habe Remmel den Ansatz der Staatsanwaltschaft infrage gestellt: “Es gab schon immer Zweifel, ob es richtig war, sich bei der strafrechtlichen Aufarbeitung auf eine Quelle zu konzentrieren.“ Zudem hätte Minister Remmel jedoch auch eingeräumt, dass es eine Vielzahl von Schwachpunkten in der Umweltgesetzgebung gebe.

Wir finden es etwas verwunderlich, wie wenige Grüne aus NRW sich bisher zum Ausgang des PFT-Prozesses geäußert haben. Alte Erinnerungen werden plötzlich wach, z.B. die an den April 2008. Zusammen mit Mitgliedern der Grünen aus anderen Kreisverbänden hatten wir (SBL) mit 15 Mitgliedern des Grünen Kreisverbandes Hochsauerland einen Antrag für die Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in Hamm eingebracht. Darin sollte die Grüne Landtagsfraktion aufgefordert werden, im Landtag die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu fordern, der die Ursachen des PFT-Skandals und insbesondere auch dafür mitverantwortliche Pannen bei Landesbehörden aufklärt. Während der LDK wurde jedoch von führenden Mitgliedern der früheren Grünen Landtagsfraktion auf die Schnelle ein „verwässerter Gegenantrag” eingebracht, der mehr auf Kritik an dem damaligen Umweltminister Uhlenberg absetzte als auf die „Wahrheitsfindung“. Unser „Nichtpromi-Antrag“ fiel daraufhin mit Pauken und Trompeten durch. Warum das so lief wie es lief, das fragten wir uns damals schon, genauso wie wir uns jetzt fragen, was die Gründe für diesen fragwürdigen Prozessausgang sind.

Auf der Seite von der LDK Hamm 2008 ist unser Antrag „K7“ leider verschwunden. Der „Promi-Antrag“ „K8“ ist noch da!
Klick:
http://hamm2008.gruene-nrw.de/beschluesse/beschluss/nachricht/neuer-hoehepunkt-im-pft-gift-skandal-daten-affaere-machen-umweltskandal-auch-zum-skandal-uhlenberg.html

Zu Recht beklagten wir damals gemeinsam die fehlende umfassende Aufklärung des PFT-Skandals. Jetzt, 5 Jahre später, steht so gut wie fest, eine umfassende Aufklärung wird es in diesem Umweltsündenfall nicht mehr geben. Nach unserem Eindruck hat auch ein ehemaliger Abteilungsleiter der Grünen aus dem Umweltministerium sehr zur Verschleierung der Gründe und Hintergründe beigetragen. Im Unterschied zu einigen anderen Grünen gilt seine Vorliebe in diesem Fall allerdings wortgewaltigen Reden, nicht dem großen Schweigen…

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Hochsauerlandkreis – Wenige bis gar keine Erkenntnisse zum Flächenverbrauch

By admin at 1:53 am on Wednesday, March 27, 2013

Straßen, Häuser, Industrie-Anlagen, Weihnachtsbaumflächen …, wie viel „verbrauchte Fläche“ verkraftet das Land? Sind die so genutzten, benutzten und ausgenutzten Areale irgendwann einmal wieder für den Anbau von gesunden Lebensmitteln oder als Kuhweide brauchbar? Von wie viel verbrauchter Fläche reden wir überhaupt, z.B. im Hochsauerlandkreis?

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte dazu Ende Februar 2012 erneut eine Anfrage an den Landrat. Die Antwort vom 11.03.2013 zeigt uns, hier und jetzt gibt es nur wenige Erkenntnisse über den sogenannten Flächenfraß.

Hier die Fragen der SBL ….

1. Wie hoch war nach Ihrer Kenntnis der Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen im HSK im Jahr 2010, 2011 und 2012 (in ha und in Prozenten)?
2. In welchem Tempo entwickelt sich der “Flächenverbrauch” derzeit weiter?
3. Welche Baumaßnahmen (Straßenbau, Erschließung von Gewerbe- und Baugebieten, Versiegelung etc.) sind die wichtigsten Ursachen für den „Flächenfraß“?
4. In welchem Maße tragen die expandierenden Weihnachtsbaummonokulturen zum Verlust von Flächen für den Nahrungsmittelanbau und von Wiesen und Weiden bei?
5. Wie hat sich die Flächennutzung im HSK seit dem Orkan Kyrill entwickelt?
6. In welchen Kommunen des HSK ist der Flächenverbrauch am größten, in welchen am geringsten?
7. In welcher Größenordnung wurden in den letzten Jahren und werden aktuell Ausgleichsflächen ausgewiesen?
8. Wie groß war und ist der Verbrauch von Naturschutzflächen (in ha und Prozentzahlen)?
9. Ist Ihnen bekannt, welche Flächengröße für ein Fracking-Bohrloch inklusive des Platzes für benötigte Materialien, Fahrzeuge, Zufahrten etc. benötigt wird?
10. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat zur Reduzierung des “Flächenfraßes”?

…. und jetzt zur Antwort:

Einleitend schreibt diwe Verwaltung des Hochsauerlandkreises, das derzeit zur Verfügung stehende Datenmaterial sei unvollständig, so dass es aus verschiedenen Gründen keine seriöse Beantwortung der Fragen erlaube und verweist auf folgende Internet-Adresse bei der Bezirksregierung:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/n/naturschutzkonzept/naturschutzkonzept_2011.pdf

Des Weiteren erklärt der HSK:
„Das Schaffen einer fundierten Datengrundlage liegt zwar auch im Interesse der Fachbehörden, ist aber in verschiedenen Bereichen mit teilweise nicht vertretbarem Aufwand verbunden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass die Verwaltung Ihre Fragen nicht alle im Detail beantworten kann.“

Für einen groben Überblick, empfiehlt der Hochsauerlandkreis Daten von IT NRW:
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;jsessionid=867968E178EFB4ACC241812C82811373?operation=statistikAbruftabellen&levelindex=0&levelid=1362729365218&index=2

Zu den Fragen 4 (Weihnachtsbaumkulturen) und 5 (Kyrillflächen) gibt es die Antwort:
„Es wird auf die Antwort des Landrats auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 06.10.2011 sowie das Antwortschreiben des Landrats vom 20.01.2012 an die Bürgerinitiative Bestwig verwiesen, die allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Des Weiteren wurde das Thema in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 09.02.2012 sowie in den Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag am 24.02.2012 behandelt (Drs. 8/548).“

Ebenfalls zur Frage 7 (zu den Ausgleichsflächen):
„Im Zuge kommunaler Bauleitplanungen oder auch bei anderen Eingriffen werden Ausgleichs-maßnahmen (ökologische Verbesserungen) auf vorhandenen Flächen umgesetzt, vielfach handelt es sich um Maßnahmen im Wald. Eine gesonderte Ausweisung von Ausgleichsflächen findet dabei nicht statt.“

Und zur Frage 8 (Naturschutzflächen):
„Ein Verbrauch von Naturschutzflächen/Naturschutzgebieten erfolgt grundsätzlich nicht.“

Zur Frage 9 (Fracking) gibt es den Hinweis:
„In der Vorlage der Verwaltung für den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten „Antrag der Fa. BNK Deutschland GmbH auf Aufsuchungserlaubnis gem. §§ 6 ff BbergG“ vom 01.02.2012 (Drs. 8/563) sind ausführliche Informationen zum Thema Fracking dargestellt.“

Die Frage 10 (Reduzierung des Flächenfraßes) beantwortet der HSK so:
„Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ist als wichtige Zukunftsaufgabe in das Zu-kunftsprogramm des Hochsauerlandkreises aufgenommen. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen wird die Verwaltung in den nächsten Jahren im Rahmen der strategischen und operativen Jahresplanung umsetzen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass für den Kreis insbesondere bei der Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten bestehen.“

Abschließend schreibt die Kreisverwaltung:
„Sollte es neue Erkenntnisse oder eine veränderte Datengrundlage geben, die im Zusammen-hang mit der Beantwortung ihrer Fragen stehen, wird die Verwaltung diese Informationen un-aufgefordert an den Kreistag weiterleiten.“

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Kreistagssitzung

By admin at 9:53 am on Thursday, June 21, 2012

Am nächsten Freitag (29.06.) tagt der Kreistag. Die Tagesordnung steht hier.
Es geht u.a. um die Resolution gegen Fracking (nachdem nun endlich auch die CDU-Fraktion sich für dieses Thema interessiert, aber besser spät als nie!), den neuen Bundesverkehrswegeplan und den Neubau der Leitstelle (in der Tagesordnung als “Kreisschirrmeisterei” bezeichnet), für den Kosten von etwa 12 Mio Euro entstehen können.

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