Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Leserbrief: Ausländerbehörde ist für Abschiebungen verantwortlich

By admin at 8:45 pm on Samstag, Juli 17, 2010

Die Berichterstattung und die politische Diskussion über die Abschiebepraxis des HSK in Sundern erscheint mir zu wenig fallbezogen. Unsere verfassungsgemäße Rechtsordnung verlangt bei entsprechenden Verstößen Abschiebung. Dass sich die beiden Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gern auf die Regelungsanweisungungen und damit die Verantwortung des Bundesamtes für Migration berufen, ist vielleicht verständlich, dennoch sind für die Art und Weise der Durchführung der eigentlichen Abschiebung die Mitarbeiter der Ausländerbehörde verwaltungs- und strafrechtlich allein verantwortlich.

Ein Fall aus Hachen im Jahre 2006 ist Gegenstand staatsanwaltlichen Ermittlungen, bei dem eine hochschwangere Frau morgens festgenommen und nach Angaben des Mannes in gefesseltem Zustand zum Flughafen Frankfurt verbracht wurde, um eine Abschiebung in die Ukraine durchzuführen. Die Odyssee der Dauer, mehr als 20 Stunden, hatte für die Schwangere in kritischem Zustand tragische Folgen. Einige Wochen später erlitt sie als Folge eine Totgeburt!

Die mit einem EU-Bürger zusammenlebende Ukrainerin war bei der Stadt Sundern behördlich gemeldet und privat krankenversichert. Sie wollten bald heiraten. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Haftfähigkeit von einem älteren Arzt aus Bochum attestiert (Ferndiagnose) worden ist; offensichtlich stehen hier Durchführungsbestimmungen eines Erlasses des Innenministeriums NRW aus 2009 in starkem Widerspruch. Auch dürfte bei dieser einzelnen Abschiebeaktion einer Schwangeren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verfassungsrang) nicht beachtet worden sein.

Übrigens: Der Mann und Kindesvater wurde bei der Abschiebaktion “fixiert” und seiner Frau im Flughafenbereich die SIM-Karte aus ihrem Handy entfernt. Sie war nur notdürftig bekleidet und kam bei -20 ° C in Kiew an. Eine tragische, aber wahre Abschiebepraxis!

Bernhard Zündorff
Sundern

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Eine komplette Elf mit ausländischen Wurzeln

By admin at 7:53 pm on Samstag, Juni 26, 2010

Auch im Sauerland fahren mitterweile Tausende von Autos mit schwarz-rot-goldenen Fähnchen umher. Anlaß ist die derzeit stattfindende Fußball-WM. Ob wohl jedem Fahrer bewußt ist, dass 11 der 23 deutschen Kicker, also etwa die Hälfte einen Migrationshintergrund hat?

Podolski, Klose und Trochowski (Polen), Marin (Bosnien-Herzegowina), Boateng (Ghana), Aogo (Nigeria), Khedira (Tunesien), Tasci und Özil (Türkei), Cacau (Brasilien) sowie Gomez (Spanien) haben ausländische “Wurzeln”.

Selbstverständlich ist es reine Spekulation zu fragen, ob alle 11 heute noch in Deutschland ansässig wären, wenn ein anderes Ausländeramt für sie zuständig gewesen wäre…

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Die dicken Steine der Ausländerbehörde

By admin at 10:31 pm on Donnerstag, Juni 3, 2010

Bereits im Januar wollten sie heiraten: Sie, in Sundern geborene Deutsche und Er, seit 8 Jahren hier lebender Malischer Staatsbürger. Da es aber Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Geburtsdokumente aus der Republik Mali gab (600 Euro mußte die Familie an die deutsche Botschaft in Mali hierfür bisher bezahlen), wurde der Aufgebotstermin bis zur Klärung des Sachverhalts verschoben.

Bis zum 28.05. lief noch die Duldung und am 01.06. standen morgens Polizei und Ausländerbehörde vor der gemeinsamen Wohnungstür in Sundern-Hachen. Der Mann aus Mali seilte sich aus dem 3. Stock ab, das provisorische Seil riss, er stürzte ab und verletzte sich. Seine Partnerin versuchte ihm zu Hilfe zu eilen, öffnete die Wohnungstür und wurde von einem Polizisten und 2 Beamten der Kreisausländerbehörde wieder in die Wohnung gedrückt. Sie lief daraufhin ins Badezimmer und wollte sich aus dem Fenster des 3. Stocks zu stürzen. Dies konnte von dem Polizeibeamten nur durch Gewaltanwendung verhindert werden.

Das herbeigerufene Ordnungsamt der Stadt überlegte ob die Frau eingewiesen werden müsse. Es wurde aber dann entschieden einen Psychologen zu bestellen.

Unverständlich ist die Vorgehensweise der Kreisausländerbehörde, wenn man weiß, dass der Rechtsanwalt des Maliers bereits Anfang Mai ein psychologisches Gutachten zur Selbstmordgefährdung der Partnerin an das Ausländeramt geschickt hatte. In dem Gutachten wird eindeutig gesagt, dass die Partnerin auf Beziehungsverlust ihr nahestehender Personen mit Selbstmord reagieren kann.

Offensichtlich ignorierte die Ausländerbehörde diesen Zusammenhang und handelte damit grob fahrlässig. Die Suizidgefahr der Frau besteht weiterhin! Die Abschiebung wurde nur dadurch vorläufig verhindert, dass der verletzte Malier ins Arnsberger Krankenhaus gebracht werden mußte. Er mußte dort unterschreiben, dass er sobald er entlassen wird sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde melden muß. Es ist davon auszugehen, dass dann ein erneuter Abschiebeversuch stattfinden wird.

Warum die Kreisausländerbehörde den Heiratswunsch des seit 5 Jahren befreundeten Paares ignoriert, ist unklar. Das Paar hatte der Ausländerbehörde des Kreises mitgeteilt, dass sie heiraten wollen. Es berichtet über folgende spontane Aussage des zuständigen Sachbearbeiters: „Dann werd ich Euch mal den dicksten Stein in den Weg legen indem wir den Ehepartner abschieben.“

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“Neuausrichtung des Verwaltungshandelns” - bisher nicht im HSK

By admin at 7:34 am on Mittwoch, Mai 5, 2010

Jährlich werden durch deutsche Ausländerbehörden Tausende von Abschiebungen veranlasst und durchgeführt, häufig in „Nacht- und Nebelaktion“, fast unbemerkt von der Bevölkerung. Abschiebeaktionen bedeuten für die betroffenen Menschen immer eine große Härte und eine starke psychische und körperliche Belastung. Manchmal sind auch Kranke, Schwangere und Familien mit Kindern von dieser unerfreulichen Art der „Beendigung des Aufenthalts“ betroffen.

Da die Ausländerbehörden in NRW offenbar nicht alle die gleiche „Gangart“ bei den Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einlegen, stellte das NRW-Innenministerium mit einem Runderlass vom 20.02.2009 allen Ausländerbehörden eine detaillierte überarbeitete Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen zur Verfügung. Sie ist als Hilfe für die ausführenden Ausländerbehörden gedacht und enthält zumindest einige humanitäre Elemente, z.B. bei der Abschiebung von Familien und Kranken. Die mittels dieser Checkliste erstellten Dokumentationen sollen laut dem erwähnten Runderlass ein Bestandteil der Ausländerakten sein.

In einer mehrseitigen Vorlage des Hochsauerlandkreises vom 13.04.2010 mit dem Titel „Information über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde“ ist diese Checkliste aber überhaupt nicht erwähnt. Das ist verwunderlich; denn sie soll laut Innenminister verbindlich sein, zumal seinerzeit zur Ausarbeitung der zu beachtenden Kriterien eine hochkarätige Arbeitsgruppe eingesetzt worden war, übrigens unter Mitwirkung der Auslännderbehörde des HSK.

Daher stellte Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, (SBL) eine schriftlichen Anfrage an den Landrat. Loos möchte u.a. wissen ob die HSK-Ausländerbehörde, wie vom Innenminister
empfohlen, mit und nach dieser Checkliste arbeitet und ob sie alle Abschiebefälle entsprechend dokumentiert.

Der Hochsauerlandkreis ist bereits mehrfach wegen der Bestellung umstrittener Abschiebegutachter in die Kritik geraten. Das Kreistagsmitglied Loos stellt auch dazu einige Fragen. Z.B. möchte er wissen, ob alle vom HSK beauftragen Gutachter, die die Reisefähigkeit der abzuschiebenden Menschen beurteilen sollen, in den Petitionsverfahren akzeptiert werden und wurden.

Offenbar hat sich der Landrat des Kreises Steinfurt, der ebenfalls für eine „harte Hand“ bekannt ist, jetzt zu einer anderen Handhabung der Asylbewerber und Flüchtlinge betreffende Erlasse entschlossen. Das geht zumindest aus einem Schreiben des Steinfurter Landrats vom 08.03.2010 an die Kreistagsfraktion B`90/Die Grünen in Steinfurt hervor. “Die Tatsache, dass ein Großteil dieser von Abschiebung bedrohten Personen sich seit vielen Jahren in Deutschland aufhält (oftmals seit über 15 Jahren), Kinder hier geboren und aufgewachsen sind und politische Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf den bisherigen Aufenthalt hatten (Stichwort Abschiebestop) macht eine Neuausrichtung unseres Verwaltungshandelns erforderlich.” Mit gutem Willen geht eben doch einiges!

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Roma und Ashkali – Abschiebungen gehen weiter

By admin at 10:49 pm on Montag, April 12, 2010

Rund 10.000 Roma- und Ashkali-Flüchtlinge sollen aus Deutschland in das Kosovo zurück geschickt werden. Berlin und Prishtina haben ein Rückführungsabkommen vereinbart. Die meisten Roma im Kosovo leben in unbeschreiblichem Elend.

Trotz zahlreicher Proteste von Menschenrechtsorganisationen und Persönlichkeiten, wie beispielsweise des ehemaligen CDU-Ministers Dr. Schwarz-Schilling, gehen die Abschiebungen weiter. Das jedenfalls berichtet Monika Düker. Die Landtagsabgeordneten Sigrid Beer und Monika Düker von B`90/Die Grünen hatten eine Kleine Anfrage zu einem Abschiebeflug in den Kosovo gestellt. Die Antwort von NRW-Innenminister Wolf ergibt, dass am 17.3.2010 vom Flughafen Düsseldorf aus 22 Roma abgeschoben worden sind. Die 22 am 17.3.2010 zurückgeführten Roma stammen demnach aus dem Zuständigkeitsbezirk der Ausländerbehörden der Kreise Steinfurt, Unna und Warendorf sowie der Städte Bielefeld, Dortmund, Essen und Lippstadt.

Zur Frage, ob sich unter den Personen auch Familien mit Kindern befunden haben, heißt es in dem Antwortschreiben des Innenministeriums: „Unter den zurückgeführten Personen befanden sich zwei Roma-Familien.“ Diese seien unmittelbar nach ihrer Ankunft von einem Mitarbeiter des vom kosovarischen Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt finanzierten “Projekts 03“ betreut und vorübergehend im “Hotel Aviano” in Fush Kosovo/ Kosovo Polje untergebracht worden.

Die Grünen Landtagsabgeordneten hatten auch gefragt, welche Informationen dem Land NRW über die Lebenssituation der aus NRW rückgeführten Roma im Kosovo vorliegen. Die Antwort: „Nordrhein-Westfalen kofinanziert gemeinsam mit dem Bund (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und den Ländern Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie künftig auch Sachsen-Anhalt das Kosovo-Rückkehrprojekt „URA2“ (Die Brücke). Im Rahmen des Projektes erhalten Rückkehrer in den Kosovo eine umfassende Sozialberatung sowie Unterstützung bei Behördengängen, Familienzusammenführungen und bei der Wohnungssuche sowie bei Bedarf für einen vorübergehenden Zeitraum besondere Unterstützerleistungen wie u. a. Zuschüsse zu Lebenshaltungskosten, Kosten für Schulungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Geschäftsgründungen. In das Programm „URA2“ sind mit einem reduzierten Leistungsumfang auch zwangsweise zurückgeführte Personen übernommen worden. Das Innenministerium wird über den Stand des Projektes durch Berichte der beauftragten Stellen sowie im Rahmen von Besprechungen der Projektträger unterrichtet.“

Das hört sich ja erst einmal beruhigend an. Aber wir meinen, besondere Aufmerksamkeit sollte man dem letzten Satz der Antwort widmen: „Im Übrigen geht die grundsätzliche Verantwortlichkeit für die Personen auf den Herkunftsstaat über.“!! Bedeutet diese Aussage, das geht Landes- und Bundesregierung nichts mehr an?

Und nun zur letzten Frage der Grünen: „In welcher Weise bezieht das Land NRW diese Informationen in die weitere Planung von Rückführungen ein?“ Praktischerweise ist dafür der Bund zuständig. Daher die Antwort: „Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass nach der gesetzlichen Aufgabenteilung der Bund für die Bewertung der Verhältnisse im Zielstaat zuständig ist. Die im Rahmen der Durchführung des Projektes „URA2“ gewonnenen Erfahrungen werden zur Verbesserung der Förderangebote für Rückkehrer in den Kosovo eingesetzt.“

Was die Situation der „Roma-Heimkehrer“ im Kosovo anbelangt, folgern wir: nichts Genaues weiß man (offiziell) nicht, will es vielleicht auch nicht wissen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) findet es erfreulich, dass sich im Abschiebeflieger, der am 17.03. in Düsseldorf startete, keine Kinder, Frauen und Männer aus dem Hochsauerlandkreis befanden. Eine Vertreterin der Kreisverwaltung hatte bei einer öffentlichen Veranstaltung vor zwei Wochen versichert, vorerst beabsichtige der HSK keine Abschiebungen von Kosovo-Roma und Ashkali.

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„Integration ist ein großer Testfall“

By admin at 9:03 am on Samstag, April 3, 2010

Informations- und Gesprächsabend bei den „Freunden der Völkerbegegnung“

„Wer soll das verstehen?“ fragte spontan eine Zuhörerin beim Gesprächsabend des Vereins „Freunde der Völkerbegegnung am 31. März in Meschede. Die Frage richtete sich sicher weniger an Frau Menne, die für das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises zuständige Fachbereichsleiterin, als vielmehr an den Gesetzgeber; denn der fasst das „Bleiberecht für Ausländer“ immer wieder neu in Gesetze und Verordnungen.

Anja Menne referierte an diesem Abend vor den Mitgliedern der „Freunde der Völkerbegegnung“ und interessierten Gästen sehr kompetent und ausführlich über die aktuelle Gesetzeslage. Dabei fielen Wörter wie Altfallregelung, Asylverfahrensgesetz, Fiktionsbescheinigung, Niederlassungserlaubnis, Duldung und Gestattung und viele andere für nicht Eingeweihte selten gehörte Begriffe. Von den 270.000 Menschen im Hochsauerlandkreis hätten ca. 75.000 einen Migrationshintergrund, berichtete Frau Menne. Im Bereich des HSK-Ausländeramts, also ohne die Stadt Arnsberg, denn die hat ein eigenes Ausländeramt, gebe es momentan 480 Geduldete.

Als Geduldete gelten Menschen, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das können z.B. Flüchtlinge sein, deren Asylverfahren gescheitert ist. Häufig handelt es sich um Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die schon mehr als 15 Jahre hier sind und in Deutschland Familien gegründet haben. Die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylbewerber ginge in den letzten Jahren kontinuierlich zurück.

Frau Menne erläuterte, welche Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt mit der derzeitige Bleiberechtsregelung verbunden sind.
(Read on …)

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Abschiebehaft ist aufgehoben!

By admin at 10:30 am on Mittwoch, März 17, 2010

aus WR Arnsberg, 16.03.2010, Heinz Krischer

Die Roma-Familie aus Sundern, die am Freitag in Abschiebehaft genommen wurde, ist zunächst wieder auf freiem Fuß und wird heute nicht abgeschoben. Das berichtete gestern der Anwalt der Familie, Roland Schmale.

Der Hochsauerlandkreis habe die Abschiebung wegen des ungeklärten Gesundheitszustandes der Großmutter zunächst ausgesetzt, sagte Jürgen Uhl, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse den Sachverhalt jetzt neu prüfen und bewerten. So lange würde nicht abgeschoben.

Die kranke Großmutter der Familie war nach einem Schwächeanfall am Freitag ins Krankenhaus gebracht worden. Der Anwalt der Familie bezweifelt, dass ihre Krankheit im Kosovo, wohin sie abgeschoben werden sollte, behandelt werden kann (Anm. der SBL: Bei der Krankheit handelt es sich nicht nur um den Schwächeanfall, sondern um mehrere weitere ernsthafte Erkrankungen; die ärztlichen Diagnosen liegen uns vor).

Durch die nun gewonnene Zeit will die Familie versuchen, den Vorstrafeneintrag aus dem Strafregister zu löschen. Dieser Eintrag war mit ursächlich für die geplante Abschiebung. „Das war ein innerfamiliärer Streit. Die Mutter und Großmutter haben auf den Freund der Tochter eingeschlagen, der das Mädchen nicht in Ruhe lassen wollte”, sagte Rechtsanwalt Schmale.

Weil der Familie das Geld für einen Anwalt fehlte, habe man den Strafbefehl ohne Verteidigung akzeptiert. „Normalerweise wäre das Verfahren eingestellt worden”, betonte Schmale. Im Übrigen bezöge die Familie keine Sozialhilfe mehr. Deshalb hoffe er, dass die Familie dauerhaft in Sundern bleiben kann.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/Abschiebehaft-ist-aufgehoben-id2750876.html

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Ein SPD-MdL setzt sich ein!

By admin at 12:07 am on Dienstag, März 16, 2010

Hier die aktuelle Antwort von Gerd Stüttgen MdL heute abend auf http://www.abgeordnetenwatch.de:

“Sehr geehrte Frau …,

ich habe heute mit der zuständigen Sachgebietsleiterin des HSK gesprochen. Eine Online-Petition an den Landtag NRW ist zwischenzeitlich auch beim HSK angekommen. Außerdem wird seitens des Rechtsbeistandes der betroffenen Familie juristisch derzeit versucht, die Abschiebung zu verhindern. So ist etwa auch das zuständige Bundesamt eingeschaltet worden. Der HSK war mir gegenüber nicht zu der Zusage bereit, auf eine Abschiebung am Mittwoch zu verzichten. Die einschlägige Erlasslage zwingt den HSK aufgrund der Petition aber, vor einer Abschiebung den Petitionsausschuss des Landtags zu unterrichten. Die zuständige Sachgebietsleiterin, deren Namen ich hier unerwähnt lasse, hat sich aber verpflichtet mich sofort zu unterrichten, sofern eine Abschiebung am Mittwoch doch erfolgen soll. Aufgrund der Gesamtsituation schätze ich die Situation derzeit dahingehend ein, dass am Mittwoch keine Abschiebung erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Gerd Stüttgen”

Hoffen wir darauf, dass die Ausländerbehörde Einsicht zeigt!
Der SBL sind mittlerweile die näheren Umstände der “Straftat” bekannt, wegen der am Mittwoch 3 seit fast 20 Jahren hier lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger abgeschoben werden sollen. Wir können die Einzelheiten (wegen der Schutzes von Beteiligten) nicht veröffentlichen, wissen aber, dass die Zusammenhänge auch der Kreisverwaltung bekannt sind. Es besteht wirklich kein Zweifel, dass deswegen keine Abschiebung gerechtfertigt ist!!!

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Die Abschiebebehörde des HSK sorgt mal wieder für Schlagzeilen

By admin at 7:57 pm on Sonntag, März 14, 2010

Abschiebung der Familie Koko droht

In Sundern informierte uns Frau Xheneta Koko, dass am Freitag der größte Teil ihrer Familie (Großeltern und Mutter) verhaftet und in Abschiebehaft transportiert wurde. Die Mutter (Antigone Koko) kam nach Neuss und der Großvater (Abdurahman Koko) nach Büren ins Abschiebegefängnis. Während der Verhaftung bekam die kranke Großmutter (Seadet Koko) einen Schwächeanfall und wurde nach ärztlicher Begutachtung nach Balve ins Krankenhaus eingewiesen. Entsprechende Atteste liegen vor.

Die Familie lebt seit 1992 (!!) in der Bundesrepublik. Frau Xheneta Koko hat Aufenthaltsrecht und arbeitet in einem Restaurant. Die anderen Familienmitglieder hätten auch mittlerweile ein Aufenthaltsrecht bekommen, dieses wurde allerdings von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises abgelehnt, weil die Mutter und die Großmutter eine “erhebliche” Straftat begangen haben.

Diese Straftat bestand darin, dass Mutter und Großmutter am 24.4.2008 in Sundern einem pakistanischen Mitbürger mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Vorangegangen waren mehrere erfolglose Strafanzeigen der 18-jährigen Xheneta Koko gegen diese Person, weil sie sich von ihm belästigt fühlte.

Mutter und Großmutter ließen sich damals offensichtlich nicht rechtsanwaltlich beraten und sie akzeptierten das Urteil von 90 Tagessätzen zu je 5 Euro.
Damit wurde diese Tat ins Strafregister eingetragen mit der Folge, dass sie nun für das “Abschiebeflugzeug”, das am Mittwoch den 17.3. startet, “gebucht” wurden.

Dass die Familie bereits 5 Tage vor dem geplanten Abschiebetermin verhaftet wurde, begründet die HSK-Ausländerbehörde damit, dass Ausländer, welche im Rahmen der Sammelrückführung in den Kosovo abgeschoben werden sollen, am Tage der Abschiebung nicht unter ihrer Wohnanschrift angetroffen werden könnten, weil sie durch Rechtsanwälte und Flüchtlingsberater über den Termin informiert würden.

Wir meinen, dass die Ausländerbehörde des HSK mal wieder eine völlig überzogene Reaktion zeigt.

Weitere Infos per E-Mail auf Anfrage an info@sbl-fraktion.de

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Der Prophet gilt nichts im eigenen Lande!

By admin at 1:54 am on Samstag, Januar 23, 2010

Das kann man wohl auch von dem Psychiater und “Abschiebegutachter” Dr. M. behaupten; denn die fachlichen Fähigkeiten des 78jährigen sind in seinem Heimatkreis nicht mehr gefragt. Laut unseren Informationen erstellt der in Weinheim ansässige und dort „einschlägig bekannte“ ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn seine Gutachten gelten dort als sehr umstritten. Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Es heißt, mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau würden Material gegen Dr. M. sammeln. Aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist zu ersehen, dass das Gericht von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar nicht überzeugt war. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte“. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” So die Informationen, die die Sauerländer Bürgerliste aus dem Rhein-Neckar-Kreis erreichten.

Eine gänzlich andere Einschätzung der fachlichen Qualitäten des Dr. M. hat offenbar die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises. Der HSK bedient sich seit 5 Jahren(!!) immer wieder der Dienste des 78jährigen Arztes aus Weinheim und zwar dann, wenn es darum geht, die Reisefähigkeit von abzuschiebenden Asylbewerbern zu attestieren. Und das HSK-Ausländeramt ist voll des Lobes über die Leistungen des Dr. M.

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte aus aktuellem Anlass vor einigen Wochen zu den Ungereimtheiten um Dr. M. eine schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen der SBL und die zum Teil nebulösen Antworten des HSK-Ausländeramts:

Frage der SBL: Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Antwort des HSK: In Baden-Württemberg sind für die Durchführung von Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber –einschließlich der Überprüfung der Reisefähigkeit- nicht die örtlichen Ausländerbehörden sondern die Regierungspräsidien zuständig. Bisher 4, nunmehr zentral das Regierungspräsidium in Karlsruhe. Lt. telefonischer Rücksprache mit dem Referatsleiter der Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, Herrn Bayer, vom 10.01.2010 ist Herr M. dort gar nicht bekannt; auch kann dort keine Aussage zur fachlichen Qualifikation des Gutachters gemacht werden.
Herr Dr. M. ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapie.
Die Überwachung der Berufsausübung von Ärzten obliegt den Ärztekammern als übertragene hoheitliche Aufgabe. Die Befähigung zur Berufsausübung muss deshalb von der zuständigen Kammer überprüft und beurteilt werden. Die zuständige Ärztekammer hat nach hiesigen Erkenntnissen die Qualifikation des Dr. M. bislang nicht bezweifelt.

Frage der SBL: Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte, die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

Antwort des HSK: Die Fachärzte sind weder von der Ärztekammer noch vom Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen worden. Die Gutachterliste der nordrhein-westfälischen Ärztekammern ist den Ausländerbehörden informatorisch übermittelt worden und hat bewusst keinen abschließenden Charakter, da maßgebend für die Personenauswahl die konkreten Fallumstände sein müssen. Unter anderem spielen die fachliche Qualifikation und die Verfügbarkeit eines Gutachters eine wichtige Rolle.
In verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden die Aussagekraft der Gutachten von Ärzten, die auf der übermittelten Liste stehen, in Zweifel gezogen. Allein in vier Verfahren in denen der Hochsauerlandkreis beteiligt war, hat sich das Verwaltungsgericht Arnsberg und tlw. auch das Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich auf die fachliche Einschätzung des Dr. M. gestützt und gerade nicht auf die gegensätzlichen Gutachter der übermittelten Listen.

Frage der SBL: In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Antwort des HSK: Von 2005 bis 2009 war Dr. M. in acht Fällen für den HSK tätig.

Frage der SBL: Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Antwort des HSK: In den 5 Jahren reiste er etwa 15 mal zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis. Soweit organisatorisch möglich, wurden Untersuchungstermine zusammengefasst.

Frage der SBL: Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Antwort des HSK: Das ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; es wurden von einem bis zu drei Termine durchgeführt.

Frage der SBL: Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

Antwort des HSK: Dem Hochsauerlandkreis entstanden keine Kosten; die Aufwendungen trägt das Land.

Frage der SBL: In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

Antwort des HSK: Der Gutachter prüft die Reisefähigkeit, er entscheidet nicht darüber, dass Klienten abgeschoben werden dürfen. Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden und den Verwaltungsgerichten.

Nun fragt sich die SBL: Warum hat der Rhein-Neckar-Kreis einen solch anerkannten und hoch qualifizierten Facharzt in den Hochsauerlandkreis “abgeschoben”? Immerhin benötigt er mindestens 6 Stunden Fahrtzeit je Reise in den HSK. Es kann sich bei dem Mann doch wohl nur um eine Persönlichkeit handeln, die als Prophet im eigenen Land nichts gilt!? Oder? So scheint es dann auch kein Wunder zu sein, dass dieser Facharzt für die Einsätze im HSK fast jederzeit verfügbar ist…

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Das neue Jahr beginnt wie das alte endete!?

By admin at 7:44 pm on Donnerstag, Januar 14, 2010

In einem offenen Brief an alle Kreistagsabgeordneten kritisiert Kreistagsabgeordneter Walter Niggemann (FDP), dass Kreistagsmitglied Herr Reinhard Loos (SBL) eine Anfrage zum Thema “Wiederholte Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde” an den Landrat stellt. Da das Schreiben des Kreistagsabgeordneten Niggemann tief in die *demokratische Seele* des FDP-Kreistagsabgeordneten blicken läßt, dokumentieren wir es hier:

Zitat Niggemann:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrte Damen und Herren des Kreistages,

zuerst einmal alles Gute zum neuen Jahr, das so wieder beginnt wie das alte geendet hat.
Der Kollege Reinhard Loss beschäftigt wieder alle mit seinen Ausländerproblemen.
Bei der Namensfindung “SBL” hat er wohl etwas tiefgestapelt.
Der Name “Sauerländer Bürger Liste” ist wohl nicht angebracht, da er sich seit dem letzten halben Jahr nicht um die Sauerländer und deren Probleme gekümmert hat, sondern ausschließlich nur um Ausländerprobleme.
Seine Einmannabordnung im Kreistag sollt sich besser “ABL”  = “Ausländer
Bürger Liste” nennen.

Es hätte zunächst einmal völlig ausgereicht, wenn diese Anfrage nur an die zuständige Fachabteilung gestellt worden wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Niggemann”

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Warum arbeitet ein 78jähriger Abschiebegutachter aus Weinheim im Auftrag des HSK?

By admin at 12:17 am on Freitag, Januar 8, 2010

Mehr als 6 Stunden dauert laut www.google.de/maps die Reise von Weinheim nach Meschede und zurück. Da muss es schon sehr gewichtige Gründe geben, damit sich jemand auf diese lange Reise begibt.

Anfang Januar richtete das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine Anfrage zur wiederholten Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde an den Landrat.

Der Hintergrund:

“HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt - Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen. Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK….”, so schrieb der Redakteur Heinz Krischer am 04.12.2009. Der Artikel löste im Internetportal DerWesten wie in den Tageszeitungen eine Vielzahl von Kommentaren und Leserzuschriften aus.

Auch der SBL ist es nicht verständlich, dass sich die HSK-Ausländerbehörde bei Abschiebeverfahren wiederholt eines Gutachters aus Weinheim bedient hat. Lt. unseren Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis erstellt der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn auch in seinem Heimatkreis gelten seine Gutachten als sehr umstritten.

Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau sammeln Material gegen Dr. M.. Das Verwaltungsgericht Darmstadt ist von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar auch nicht überzeugt. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte”. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” “Vielmehr zog er allein aufgrund der Vorgeschichte vorschnell den Schluss, er wisse aufgrund der Vorgeschichte, wo die Probleme der Klägerin lägen.” Das Gericht habe nicht den Eindruck gewinnen können, dass er sich mit dem Einzelschicksal der Klägerin tatsächlich auseinander gesetzt hatte.
Dass es so viel Kritik von verschiedenen Seiten an der Arbeitsweise des Dr. M. gibt, muss Gründe haben, meint Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste und fragt den Landrat:

Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

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Bergstraße meets Sauerland - oder Warum das HSK-Ausländeramt eine Vorliebe für einen alten Herrn aus Weinheim hat

By admin at 1:54 pm on Freitag, Dezember 11, 2009

„Marktplatz-Initiative veranstaltet an drei Adventswochenenden den Weinheimer Weihnachtsmarkt – und stimmt schon freitags ein.“ So steht`s auf der Homepage der Stadt Weinheim an der Bergstraße. Beim Anblick des dazugehörigen Fotos vom adventlich beleuchteten Markplatz unter dem Vollmondabendhimmel verspüre ich unwillkürlich den Wunsch, am nächsten Wochenende nach Weinheim zu reisen. Weiter geht`s im Text: „Die einzigartige Atmosphäre auf dem geneigten Historischen Marktplatz unterhalb von Schloss und St. Laurentius-Kirche, unter den beiden Burgen, lockt in jedem Jahr Scharen von Besuchern aus der gesamten Region an.“ Da muss ja was los sein! Besucher aus der Region - und vielleicht auch Besucher aus Nürnberg, Düsseldor, Meschede oder Arnsberg?

Vielleicht sind unter den zahlreichen Weihnachtsmarktbummlern auch ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Pristina oder Sarajewo oder sogar Menschen aus Afghanistan!? Vielleicht staunen ihre Kinder genauso über die weihnachtliche Lichter- und Süßigkeitenpracht wie Dennis und Marie? Vielleicht fanden ihre Eltern einen verständnisvollen Gutachter, als es um ihr Asylrecht und somit um Sein oder Nichtsein ging!?

Vom Sauerland aus können wir das nicht beurteilen. Doch wir haben gehört, dass im Rhein-Neckar-Kreis die Abschiebegutachten nicht mehr der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. macht. Seit mindestens fünf Jahren ist der 78jährige in seinem Heimatkreis nicht mehr in Amt und Würden. Seine Gutachten gelten als sehr umstritten. Es heißt, er sei sehr obrigkeitshörig, und seine fachliche Kompetenz sei schon häufig angezweifelt worden. Was das Verwaltungsgericht Darmstadt von seiner Tätigkeit hält, ist hier nachzulesen.
Vielleicht setzt die für Weinheim zuständige Ausländerbehörde in Abschiebefragen jetzt geeignetere und unabhängig urteilende Psychiater ein? Vielleicht ist deshalb in den letzten Jahren in Weinheim und Umgebung dem ein oder anderen Asylbewerber sein persönliches Abschiebetrauma erspart geblieben?

Über die Tätigkeiten und die fachlichen Fähigkeiten des Dr. M. aus Weinheim hört und liest man wenig Schmeichelhaftes. Nichts desto trotz fand der alte Herr ein berufliches Betätigungsfeld im Hochsauerlandkreis. Im Auftrag der HSK-Ausländerbehörde begutachtete er in den letzten Jahren acht Mal Patienten, die abgeschoben werden sollten. In sieben Fällen ließ er lt. Zeitungsberichten Menschen ausfliegen. Siehe
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/HSK-setzt-auf-umstrittenen-78-jaehrigen-Nervenarzt-id2205731.html#commentstraumatisierte

Acht Mal müsste demnach der alte Herr den weiten Weg von der Bergstraße ins Sauerland für eine Begutachtung angetreten sein!? Oder diagnostizierte er aus der Ferne? Und wenn er reiste, wie lange dauerte dann sein Aufenthalt? Denn normalerweise sind für solche Gutachten nach den einschlägigen Standards mindestens drei Sitzungen mit dem Patienten erforderlich.

Die Grünen Sundern kritisieren, dass der auch bei Gerichten umstrittene Psychiater im aktuellen Fall der Sunderaner Familie Khudinyan im Einsatz sei. Daraufhin stellte die Grüne Ratsfraktion einen Antrag für die Stadtratssitzung am 17.12. mit dem Wortlaut, der Rat der Stadt Sundern solle den Hochsauerlandkreis auffordern, im Falle von psychologischen Gutachten bei Abschiebefällen, Fachärzte zu nehmen, die für die Begutachtung geeignet sind. Siehe
http://www.gruene-sundern.de/?p=491

Wir von der SBL fragen uns, warum der Mann nicht in Weinheim seinen Ruhestand genießt? Da scheint es doch ganz schön zu sein!

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Liefert Gutachter Gefälligkeitsgutachten?

By admin at 10:00 pm on Freitag, Dezember 4, 2009

Abschiebung
HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt

Arnsberg, 04.12.2009, Heinz Krischer, 6 Kommentare, Trackback-URL
aus Westfaelische Rundschau
[http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/arnsberg/2009/12/4/news-142484612/detail.html]

Hochsauerlandkreis. Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen.

Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als „Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK.

Dr. Heinrich M. ist 78 Jahre alt. Der Nervenarzt aus der Nähe von Mannheim ist trotz des hohen Alters ein viel beschäftigter Mann. „Die Anfragen reißen nicht ab”, sagt er im Gespräch mit der WR.

Gutachter bei Abschiebungen
Dr. M. kommt zum Einsatz, wenn Ausländer abgeschoben werden sollen und die Ausländerbehörde — wie die des HSK in Meschede beispielsweise — prüfen muss, ob aus gesundheitlicher Sicht etwas gegen die Ausreise spricht.

Das ist nicht einfach zu beurteilen. Denn manch ein Betroffener sieht möglicherweise in der Vorspiegelung eines schweren Traumas die letzte Chance, seine Abschiebung zu verhindern. Doch die Kriterien sind streng: Nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, der Ausländer, der abgeschoben werden soll, sich also tatsächlich vor Angst umbringen könnte, dann wird die Abschiebung ausgesetzt.

Gericht hält ihn für nicht unabhängig
Um das zu prüfen werden Fachleute gebraucht. Ob aber der gern vom HSK genommene Gutachter Dr. M. die notwendigen Kenntnisse hat, ist fraglich. Bundesweit steht der hochbetagte Nervenarzt in der Kritik. Ein Gericht hält ihn für nicht unabhängig, angesehene Fachleute vermissen notwendiges Spezialwissen und haben den Eindruck, der 78-jährige Nervenarzt verwende für seine „veralteten Diagnosen” Literatur aus den sechziger Jahren.

Doch all die Kritik an Dr. M. ficht den Hochsauerlandkreis nicht an. Acht Mal hat man ihn in den vergangenen Jahren den weiten Weg von Mannheim bis ins Sauerland antreten lassen, um Patienten zu begutachten, die abgeschoben werden sollten. Sieben Mal ließ er traumatisierte Patienten ausfliegen.

Dabei gäbe es durchaus näherliegende und fachlich versierte Alternativen zu Dr. M. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Ausländerämtern eine Liste an die Hand gegeben, auf der Fachärzte verzeichnet sind, die für solche Gutachten geeignet sind. Ähnliche Listen gibt es auch von den Landesärztekammern. Dr. M. steht nicht auf einer einzigen dieser Listen, die man durchaus als Empfehlung sehen kann.

HSK wehrt sich gegen Vorwürfe
Doch gegen diese Einschätzung wehrt sich der HSK vehement. „Die Liste ist keine Empfehlung und dient lediglich der Unterrichtung”, unterstreicht Ausländeramts-Chefin Hohmann immer wieder. Eine Ärzte-Liste aus dem Ministerium — genauso wertvoll wie ein Eintrag in den Gelben Seiten?

Dass das HSK-Ausländeramt den umstrittenen Gutachter Dr. M. einsetzt und sich nicht auf die Mediziner auf den Ärztelisten verlässt, ist jedenfalls kein Zufall — sondern so gewollt und findet Zustimmung bei der Behördenleitung. „Wir schätzen seine fachliche Kompetenz und zeitliche Verfügbarkeit”, sagt Fachbereichsleiterin Anja Menne, „wir haben kein Interesse daran, kranke Ausländer abzuschieben. Wir möchten ein objektives Gutachten, bei dem ein vernünftiges Ergebnis am Ende steht.” Drei Gerichtsentscheidungen hätten Gutachten von Dr. M. bestätigt und bislang seien seine Einschätzungen auch immer zutreffend gewesen.

Will sagen: Noch hat sich keiner der von Dr. M. zur Ausreise frei gegebenen Ausländer nach der Abschiebung umgebracht.

Hintergrund
Landesweit berichten Medien, so u.a. das WDR-Fernsehen, über den Fall des David Khudinyan und seiner Familie, die in Sundern leben. Auch die WR berichtete schon vor einigen Wochen über die geplante Abschiebung, nachdem die evangelische Kirche dringend an den Kreis appelliert hatte, den suizidgefährdeten Mann und seine Familie nicht auszuweisen.
Auch im Fall Khudinyan war Dr. M. der Gutachter — er sah keine Abschiebehindernisse in der Krankheit des Mannes begründet. Im Gegenteil: „Viele Kranke reagieren bei einem Ortswechsel, in einer anderen Umgebung auch positiv…”, schreibt Dr. M.
In diesem Jahr wurden von der Ausländerbehörde des HSK 29 Personen abgeschoben — etwas weniger als sonst wegen der Bleiberechtsregelung.
Derzeit gibt es 146 Personen im Hochsauerlandkreis, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und, wenn sie sich selbst unterhalten können, gemäß der Bleiberechtsregelung dauerhaft hier bleiben dürfen.”

Siehe auch: Dr. M.’s “veraltete Diagnosen”

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Was lange währt wird endlich gut!

By admin at 11:57 am on Dienstag, November 10, 2009

Heute kam der lang ersehnte Bescheid: Im August 2008 hatte Matthias Schulte- Huermann eine Petition für eine im Raum Sundern- Arnsberg lebende Familie eingereicht, die vor der Abschiebung stand. Die Familie mit 2 Kindern lebte ursprünglich in Sundern und war dann nach Arnsberg gezogen. Ihr komplettes Familienumfeld lebt ebenfalls hier, die Familie hatte noch nie Sozialhilfe oder sonstige staatliche Unterstützung erhalten und der Vater arbeitet seit Jahrzehnten in einer Sunderner Firma. Die Ängste der Familie können nun ein Ende haben. Die Präsidentin des Landtages NRW empfiehlt dem Bürgermeister der Stadt Arnsberg Herrn D. und seiner Famlie eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Wir bedanken uns - auch und vor allem im Namen der Familie -bei allen die uns dabei geholfen haben, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

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