….und werden mal sehen wie sich denn die hiesigen Waldbauernfunktionäre (CDU) vor Ort verhalten:
An den Landrat
des Hochsauerlandkreises
Kreishaus
Antrag gemäß § 6 (1), 10 (2) der Geschäftsordnung des Kreistags
für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit stellt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste folgenden Antrag:
„Der Kreistag möge beschließen:
Der Hochsauerlandkreis fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat und beim Bundeslandwirtschaftsministerium die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes zu beantragen.“
Begründung:
Unmittelbar nach den verheerenden Schäden durch den Sturm Kyrill am 18./19.01.2007 hatte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste eine Sondersitzung des Kreisausschusses und den Einsatz des Hochsauerlandkreises für die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes beantragt.
Die Mehrheit des Kreisausschusses folgte damals der Ansicht des Landesumweltministeriums, dass eine Anwendung des Gesetzes nicht notwendig sei, da die Nachfrage nach Holz stark sei. Und die Mehrheit vertrat die Meinung, dass es sinnvoller sei, einzelne für die Region besonders wichtige Maßnahmen bei der Landesregierung durchzusetzen.
Die SBL ist weiterhin der Ansicht, dass die umgehende Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes (FschAG) zur Regulierung des Holzmarktes und zur Stabilisierung des Holzpreises sinnvoll gewesen wäre. Weiter fallende Holzpreise infolge des unbeschränkten Holzeinschlags in Süddeutschland verdeutlichen dies. Durch Kyrill wurden bundesweit 37 Mio fm geworfen, davon allein in NRW ca. 16 Mio fm (s. BT-Drucksache 16/6030). Die in der Resolution der südwestfälischen Kreise beschlossene Aufforderung an die anderen Bundesländer, freiwillig den Holzeinschlag zu beschränken, hatte erwartungsgemäß keinerlei Auswirkungen.
In einem wichtigen Punkte allerdings sind die Vorstellungen derjenigen, die gegen die Anwendung des FSchAG waren, gar nicht in Erfüllung gegangen: Die steuerlichen Regelungen, die das Gesetz bietet, sollten auch ohne Anwendung des Gesetzes vereinbart werden. Bisher ist dieses nicht erfolgt und offensichtlich ist dieses auch nicht zu erwarten, wie sogar Stellungnahmen des Landesumweltministeriums zeigen. Viele Mitarbeiter der Forstämter und viele Waldbesitzer scheinen mittlerweile erkannt zu haben, dass eine Anwendung des FSchAG geboten ist.
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