Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Eintreffzeiten des Rettungsdienstes überprüfen

By admin at 12:38 am on Donnerstag, Juli 22, 2010

Einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans vom Juni 2008, insbesondere über die Eintreffzeiten in den Versorgungsbereichen Brilon und in Hallenberg/Medebach sowie über die Anforderung von Fahrzeugen (RTW, NEF, KTW) aus benachbarten Rettungswachenbezirken, hat das Kreistagsmitglied der SBL beim Landrat beantragt. Der Bericht, so Reinhard Loos, sollte nicht nur die durchschnittlichen Eintreffzeiten enthalten, sondern eine Aufgliederung nach Uhrzeitintervallen und einzelnen Eintreffzeit-Minuten.

Vor 2 Jahren hatte der Kreistag bereits beschlossen, dass ihm nach einem Jahr ein solcher Bericht von der Verwaltung vorgelegt werden soll. Bisher ist das jedoch nicht erfolgt.

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5,3% ließen sich gegen Schweinegrippe impfen

By admin at 4:05 pm on Freitag, Juni 4, 2010

14.280 Einwohner des HSK ließen sich gegen die “Schweinegrippe” impfen. Das ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos. Bezogen auf die ca. 269.700 Einwohner, die der HSK Ende 2009 hatte, entspricht dies einer Impfquote von lediglich 5,3%.

Aus der Antwort ergibt sich weiterhin, dass auf Anforderung des Kreisgesundheitsamtes 27.522 Impfstoffdosen an Apotheken im HSK geliefert wurden - fast doppelt so viele wie benötigt. Davon wurden 21.272 Impfstoffdosen an Ärzte ausgeliefert, von Oktober 2009 bis Januar 2010. Viele weitere vom Land beschaffte Impfstoffdosen lagern noch an zentralen Stellen bei Großhändlern.

82 niedergelassene Hausärzte und 7 Kinderärzte beteiligten sich im HSK an der Impfaktion; das entspricht etwa einem Drittel der Hausärzte.

Dem HSK selbst entstanden - außer für Beihilfeleistungen an beim Kreis beschäftigte Beamte - keine Kosten. Die Kosten der Impfaktion werden vom Land NRW getragen. Eine Abrechnung wird voraussichtlich im Herbst 2010 vorliegen. Über die Verwendung der zahlreichen überzähligen Impfstoffdosen wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Damit hat sich leider herausgestellt, dass die Bedenken gegen die - auch vom Kreisgesundheitsamt forcierte - Impfaktion berechtigt waren. Der Allgemeinheit entstehen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe, und die behauptete starke Gefährdung durch die Schweinegrippe bestand nicht. Verdient haben einige Pharmaproduzenten und Pharmagroßhändler…

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CDU und SPD lehnen Sozialticket im HSK ab

By admin at 8:22 am on Donnerstag, Mai 20, 2010

Das „Forum Linkes Arnsberg“ hatte mit Datum vom 15.09.2009 beim Landrat die Einführung eines Sozialtickets für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis beantragt. In Unna wie in einigen anderen Kommunen NRWs gibt es die vergünstigten ÖPNV-Fahrkarten für Hilfsbedürftige schon seit einiger Zeit. Nachdem der Antrag der Arnsberger Linken für viele Monate irgendwo im Mescheder Kreishaus untergegangen war, stand er am 19.05.2010 erstmals auf der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses. Der von den Antragstellern gewünschte Erfolg war ihm aber nicht beschieden.

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung für den Sozialausschuß lautete: „Ablehnung!“ Erwartungsgemäß kam es auch so.

Die CDU ließ verlauten, sie habe den Antrag intensiv diskutiert und sich dann entschieden, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Begründet wurde der CDU-Fraktionsbeschluss damit, die Leistung für Mobilität sei bereits in den Hartz IV-Regelsätzen enthalten. Würde man dem Ansinnen nach Einführung eines Sozialtickets für Arbeitslose nachkommen, bedeute das eine Erhöhung der Regelsätze.

Die Vertreterin der Kreistagsfraktion „Die Linke“ hielt dagegen und sagte, es sei wichtig, dass Leute Mobilität bekommen. Sie machte klar, dass man mit dem im Regelsatz enthaltenen Fahrkostenanteil von unter 15,- Euro monatlich im HSK wohl kaum über die Runden bzw. von A nach B kommen kann. Das Kreistagsmitglied der Linken verkniff sich auch nicht die Frage, wo denn der Antrag über die Monate geblieben wäre. Nach kurzem Rekapitulieren hieß es, der Vorgang sei in der Verwaltung behandelt und dem Antragsteller ein Zwischenbericht zugeschickt worden.

Die Linke bekam Unterstützung von den Grünen. Auch die unterstrichen wie wichtig Mobilität ist. Der Logik der CDU folgend, sagte ein Mitglied der Grünen, müsste man den Regelsatz anpassen.

Die CDU beklagte daraufhin den leidigen Umstand, dass die Zahl derjenigen, die diese Hilfen in Anspruch nehmen, immer größer wird. Darum gebe die Haushaltslage kein Sozialticket her. Ein Sozialticket sei den Kommunen gegenüber unverantwortlich.

Dann meldete sich die SPD-Fraktion zu Wort. Auch sie hätten sich intensiv mit dem Antrag beschäftigt und würden die Einführung des Tickets begrüßen, aber….. .Ja, aber die finanzielle Situation gebe das nicht her. Somit würde die SPD-Fraktion auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Aber wenn sich die Haushaltslage verbessere, dann könne man ja….. .

Nachdem die Fraktionschefin der Linken daran erinnert hatte, das Sozialticket fiele in den Aufgabenbereich des Kreises, erinnerte der Ausschuss-Vorsitzende seinerseits daran, bei den vergünstigten Fahrkarten handele es sich um eine freiwillige Leistung und, dass eine Stadt wie Arnsberg nicht daran gehindert würde, selbst ein Sozialticket anzubieten.

Die Grünen warfen einen weiteren Gesichtspunkt in die Debatte, den der Umwelt. So würde womöglich manch eine/r auf den ÖPNV umsteigen. Das täte der Umwelt gut. Außerdem schlugen sie einen Kompromiss vor. Der Preis müsse ja nicht bei 15,- Euro liegen, sondern könne höher angesetzt werden.

Daraufhin wies ein Vertreter der Kreisverwaltung noch einmal auf die Finanzsituation des Kreises hin und auf die bereits gelaufenen Haushaltsberatungen. Es würden ohnehin schon höhere Leistungen und höhere Defizite im Sozialbereich fällig. Zusätzliche freiwillige Leistungen seien nicht möglich und nicht im Kreishaushalt einkalkuliert.

Die Grünen hakten wieder ein. Ärgerlicherweise hätte man den Antrag erst nach den Haushaltsberatungen auf dem Tisch.

Der Ausschussvorsitzende beteuerte, angesichts der Haushaltslage ginge das nicht. Außerdem gebe es jedes Jahr Haushaltsberatungen. Dann beendete er die Debatte und ließ zügig abstimmen.

Wie die Abstimmung ausfiel, lässt sich leicht erraten.

Im Juli wird der Kreistag sicherlich der Empfehlung des Gesundheits- und Sozialausschusses folgen und ebenfalls gegen die Einführung des Sozialtickets (und somit für den Vorschlag der Verwaltung) stimmen.

Auch die Sauerländer Bürgerliste hatte - vor den Haushaltsberatungen - beantragt, das Thema Sozialticket auf die Tagesordnung zu setzen. Das erfolgte aber leider nicht. Die SBL ist in der gesamten Legislatuperiode nicht im Sozialausschuss vertreten, und durfte daher nicht über den Antrag der Arnsberger Linken mitberaten und abstimmen. Am 31.05. steht der Antrag auch im Wirtschaftsausschuß auf der Tagesordnung. Dann wird von der SBL darauf hingewiesen werden, dass die Regelsätze nach der sogenannten “Einkommens- und Verbrauchsstichprobe” errechnet werden. Jedoch werden nur 26% der tatsächlich in den 20% der Bevökerung mit dem geringsten Einkommen anfallenden Kosten für Verkehr im Regelsatz berücksichtigt. Mit 14 Euro pro Monat für ÖPNV und Fahrrad läßt sich im HSK mit seinen besonders hohen Bustarifen keine Mobilität gewährleisten. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen aus anderen Städten (z.B. in Köln), dass dem ÖPNV durch ein Sozialticket zahlreiche zusätzliche Nutzer zugeführt würden. Wahrscheinlich würden durch die Einführung eines Sozialtickets also gar keine Mehrkosten anfallen.

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Irgendwie unvereinbar - Frauen und Erwerbsarbeit

By admin at 6:31 am on Dienstag, Mai 18, 2010

Am 19.05.2010 steht auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses im Kreishaus in Meschede ein mündlicher Bericht über die Umsetzung des SGB II im Hochsauerlandkreis. Wir von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) haben einen kurzen Blick in den uns schon schwarz auf weiß vorliegenden so genannten Eingliederungsbericht geworfen und lesen was wir ohnehin schon wussten: Frauen sind die großen Verlierer.

Der Bericht beginnt so: „Die Strukturdaten spiegeln eine besondere Betroffenheit der Frauen in der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wider. Der Frauenanteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen lag zum Jahresende 2009 bei 53,2 Prozent. …“

Im nächsten Abschnitt wird Ursachenforschung betrieben: „Ein Faktor stellt die häusliche Bindung mit Betreuungspflichten und der damit verbundenen Arbeitszeiteinschränkung dar. Durchschnittlich ein Drittel der Bedarfsgemeinschaften hat mindestens ein Kind im Alter unter 15 Jahren. … Bei einer Vielzahl der betroffenen Personen liegt kein bzw. aufgrund zurückgelegter Erziehungszeiten kein verwertbarer Berufsabschluss vor, sodass sich Integrationsbemühungen auf den Arbeitsmarkt für An- und Ungelernte beschränken. … Fehlende regionale Mobilität bzw. zeitaufwendige Wegstreckenentfernungen schränken Integrationsmöglichkeiten häufig weiter ein.“

Und weiter geht`s im Text: „Unter der Zielgruppe der Frauen sind Alleinerziehende gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch von besonderer Bedeutung. Traditionelle Familienformen nehmen weiter ab, immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf, wobei der überwiegende Teil alleinerziehende Frauen sind. Im Dezember wurden im Hochsauerlandkreis 1.546 erwerbsfähige Hilfebedürftige dem Merkmal „Alleinerziehend“ zugeordnet, darunter 1.446 Frauen (93,5 Prozent). Für die Gruppe der Alleinerziehenden stellt die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit bzw. Erreichung eines Ausbildungsabschlusses und Familie ein erhebliches Problem dar.“

Über eine Situationsverbesserung macht man sich auch Gedanken: „Zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmarktchancen der Frauen bedarf es einer zielgerichteten Netzwerkarbeit. … Die auf betriebliche Arbeitszeiten abgestellte Organisation von Kinderbetreuungsmöglichkeiten stellt im Einzelfall häufig eine große Herausforderung für die betroffenen Berufseinsteigerinnen dar. Unterstützend werden hier gemeinsame Hilfen durch das Fallmanagement mit dem Kreisjugendamt bzw. kommunalen Einrichtungen initiiert. Eine Ausweitung der Betreuungsfenster in Kindergärten als auch der schulischen Einrichtungen wurde in den vergangenen Jahren in der Region deutlich nach vorne getrieben und ist auch weiterhin Ziel der Entscheidungsträger.“

Wir wissen, es sind im HSK längst nicht genügend Kinderbetreuungsplätze vorhanden. Das ging kürzlich auch aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL hervor. Allein im Bereich den Kreisjugendamtes fehlen demnach im laufenden Kindergartenjahr 106 Plätze für Kinder unter drei Jahren (wir berichteten). Wie viele U3-Kita-Plätze in den Städten im Sauerland mit eigenem Jugendamt, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern fehlen, wissen wir nicht. Offensichtlich ist jedenfalls, dass ein großer Bedarf an qualifizierter Betreuung und zwar nicht nur von 9.00 bis 12.00 Uhr, sondern weit über Mittag besteht. Schließlich wird ja von den Müttern auch erwartet, dass sie ihre Brötchen selbst verdienen und nicht der Allgemeinheit „auf der Tasche liegen“.

Und was den tatsächlichen Bedarf an Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Bereich des HSK-Jugendamtes betrifft, tappen wir im Dunkeln. Eine Bedarfsermittlung bzw. eine Abfrage der diesbezüglichen Elternwünsche fand unseres Wissens nicht statt. Der Antrag „Ermittlung des U3-Bedarfs und der Elternwünsche unabhängig von den Kriterien des dringendes Bedarfs“, den die Sauerländer Bürgerliste im September 2009 an den Landrat stellte, fand weder im Kreisjugendhilfeausschuss noch im Kreistag Unterstützung. „Statt dessen wird die Verwaltung beauftragt, die konzeptionellen Ansätze zu bedarfsgerechten Betreuungsangeboten (Beobachtung der Nachfrage in den jeweiligen Sozialräumen und schrittweise Anpassung der Betreuungskapazitäten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, Ausbau der Kindertagespflege sowie der Samstags- und Randzeitenbearbeitung in Tageseinrichtungen) weiter zu entwickeln“, heißt es in der Niederschrift der letzten Kreistagssitzung. Das kann ja dauern…

Gute Kinderbetreuung ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu bekommen. Das hat jetzt wohl auch der Ministerpräsident aus dem Nachbarland Hessen bemerkt und beglückt medienwirksam die Öffentlichkeit mit der seltsamen Forderung nach Ausgaben-Kürzungen bei Kinderbetreuung und Bildung. Für wie viele Frauen würde das weitere Jahre in Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlten Minijobs und somit ein Leben in Armut bedeuten? Aber das ist ja –nur- ein frauenspezifisches Problem und nicht das von Herrn Koch und anderer bedeutender Herren.

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Sonderzahlungen in Härtefällen für Alg2-Empfänger – Wie wird das Urteil vom Verfassungsgericht im HSK umgesetzt?

By admin at 12:55 am on Mittwoch, Mai 12, 2010

Wie der Hochsauerlandkreis in Punkto Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09.02.2010 verfährt, interessierte das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos. Am 10.02.2010 stellte er schriftlich folgende Frage an den Landrat:

„Welche Vorstellungen bestehen für die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Härtefallklausel im Hochsauerlandkreis?“

In einem Schreiben an die SBL vom 27.04.2010 legte die Kreisverwaltung nun die entsprechenden Handlungsanweisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dar, ging aber nicht auf die praktische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils im Hochsauerlandkreis ein. Hier zusammengefasst und verkürzt einige wichtige Punkte aus den Handlungsanweisungen zum Härtefallkatalog:

Nicht verschreibungspflichtige Arznei und Heilmittel – Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege (z.B. für Hautpflegemittel bei Neurodermitis oder für Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion) deckt die durchschnittlichen Kosten ab. Der Sonderbedarf ist hier im eng begrenzten Ausnahmefall in der Höhe des nachgewiesenen krankheitsbedingten Bedarfs an Arznei-/Heilmitteln zu gewähren.

Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer – Soweit ihnen keine Unterstützung z.B. durch Angehörige zur Verfügung steht, besteht ein laufender Bedarf an einer Haushalts- bzw. Putzhilfe, der als Sonderbedarf in erforderlichem Umfang zu übernehmen ist.

Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts (bei geschiedenen und getrennt lebenden Eltern) – Entstehen einem Elternteil regelmäßig Fahrt- und/oder Übernachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern ….., können diese in angemessenem Umfang übernommen werden. (In der Handlungsanweisung wird lang und breit erläutert, in welchen Fällen die Kosten nicht übernommen werden können, und z.B. auch dass „zu prüfen ist, ob die durch die Umgangsberechtigten geltend gemachten Kosten vermeidbar sind.“ Es gibt demnach viele, viele Gründe für eine Verweigerung der Kostenübernahme.)

Nachhilfeunterricht – Kosten für den Nachhilfeunterricht können in der Regel nicht übernommen werden und können nur im besonderen Einzelfall (befristet) gewährt werden (z.B. langfristige Erkrankung oder Todesfall in der Familie).

Sonstige Fälle – Dazu zitiert die Kreisverwaltung aus einem „Negativkatalog“. Daraus geht hervor, welche Leistungen nicht über die Härtefallklausel abgewickelt werden können. Eigens erwähnt werden:
Praxisgebühr
Schulmaterialien
Bekleidung und Schuhe in Übergrößen
Krankheitsbedingter Ernährungsaufwand
Ungedeckte Beträge zu privaten Krankenversicherungen

Alles in allem sieht es so aus, als bringe die viel beachtete Härtefallklausel aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil den SGBII-Beziehern keine nennenswerten finanziellen Hilfen und Entlastungen für bei ihnen zusätzlich entstehenden Aufwand. Die Handlungsanweisungen des Bundesministeriums lassen zudem den ausführenden Behörden erheblichen Spielraum; oder wie soll man das häufige Zitat des Wörtchens „können“ deuten!?

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Notfalldienstordnung beschlossen

By admin at 3:03 am on Sonntag, März 21, 2010

Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung bereits im November 2009 die neue Notfalldienstordnung beschlossen hatte (beim zweiten Versuch), hat ihr heute auch die Kammerversammlung der Ärztekammer zugestimmt, also die berufliche Vertretung aller Ärzte in Westfalen-Lippe. Es nützte nichts, dass 2 von 3 Kammermitgliedern aus dem Hochsauerlandkreis dagegen stimmten. Viele Mitglieder der Kammerversammlung sind als Oberärzte in Krankenhäusern in Großstädten tätig; da sind die Interessen anders als wie bei den in ländlichen Regionen praktizierenden Hausärzten.
Nach der Zustimmung beider Körperschaften der Ärzte in Westfalen-Lippe scheint nun der Weg frei zu sein für eine erhebliche Verringerung der Standorte, an denen hausärztlicher Notdienst angeboten wird, und für eine Verdoppelung der Zeiten für den zentralen Notdienst (von 65 auf 128 Stunden pro Woche).
Allerdings besteht bei den niedergelassenen Ärzten in den Altkreisen Meschede und Brilon nach wie vor erheblicher Unmut über die Neuregelung. Viele Ärzte ärgern sich darüber, dass in anderen Bezirken die dortigen Bezirksstellenleiter einen intensiven Dialog mit den örtlichen Vertretern geführt und deren Vorstellungen eingebracht haben. Dagegen scheint dies dem für die Kreise Arnsberg und Soest zuständigen Bezirksstellenleiter nicht ganz so erfolgreich gelungen zu sein… Außerdem kommen auf die Hausärzte erhebliche neue Kosten zu, als Umlage z.B. für zentrale Notfallpraxis, Call-Center und Fremdfahrzeuge mit Fahrern für Hausbesuche.
Zufrieden sein können die vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung ernannten Bezirksstellenleiter: Ihr Einfluß nimmt ab 2011 deutlich zu. Z.B. sind sie nun alleine zuständig für alle Notfalldienstpläne, entscheiden über alle Abweichungen von den üblichen Notdienstzeiten und über Befreiungen vom hausärztlichen Notdienst, selbstverständlich auch über ihre eigene Befreiung…

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Reform mit mehr Rücksicht auf Patienten und Ärzte

By admin at 12:09 am on Freitag, März 12, 2010

Einige Ergebnisse der Informationsveranstaltung zum hausaerztlichen Notdienst am Mittwoch abend im Kreishaus Meschede

  • Eine Reform des ärztlichen Notdienstes wird als notwendig angesehen. Dazu geben vor allem die demographische Entwicklung und die schlechter werdende Versorgung mit Ärzten Anlaß. Die bisherigen Vorstellungen der Kassenärztlichen Vereinigung stoßen aber vielfach auf Ablehnung.
  • Die Ansiedlung zentraler Notfallpraxen an den Krankenhäusern wird vielfach für sinnvoll gehalten.
  • Auch eine zentrale Notrufnummer wird als vorteilhaft angesehen.
  • Dort wo sich nur wenige Ärzte (< 8 bis 10 ?) am Notdienst beteiligen können, sind Zusammenlegungen bisheriger Notfallbezirke sinnvoll. Die Notdienstbezirke dürfen allerdings nicht zu groß werden. In Städten wie z.B. Meschede ist eine eigene Notfallpraxis erforderlich, sonst werden die dort wohnenden Patienten in großer Zahl gleich ins örtliche Krankenhaus gehen statt eine weit entfernt liegende hausärztliche Notfallpraxis aufzusuchen. Fahrzeiten von 1/2 Stunde und mehr sind nicht zumutbar.
  • Die Ausweitung der Zeiten für den zentralen Notdienst auf alle Wochentage wird kritisch gesehen. Schon jetzt lohnt sich der zentrale Notdienst am Mittwoch nachmittag und abend meistens nicht.
  • Ein zusätzlicher “Fahrdienst”-Arzt ist nicht notwendig, erst recht nicht bei zusätzlichem Einsatz eines Fremdfahrzeugs mit Fahrer.
  • Der Einsatz einer Leitstelle oder eines Call-Centers wird teilweise kritisch gesehen.
  • Die Kosten für die Ärzte müssen überschaubar bleiben. Die bisherigen Reformpläne der KVWL würden zu hohen zusätzlichen Kosten für Notfallpraxis, Personal, Fremdfahrzeug mit Fahrer und Call-Center führen, die durch eine Umlage gedeckt werden müßten. Die Umlage würde voraussichtlich die Höhe der von den Ärzten aus den Notdiensten zu erwartenden Einnahmen erreichen.
  • Das “Winterberger Modell” (zentrale Notfallpraxis am Krankenhaus, auch zuständig für Medebach und Hallenberg) mit geringen zusätzlichen Kosten hat sich nach anfänglichen Bedenken bewährt.
  • Es sollten neue Hausbesuchs-Modelle ausprobiert werden, z.B. der Einsatz eines Sanitäters aus der Rettungswache zusammen mit dem Notdienst-Arzt für nächtliche Hausbesuche.
  • Sehr unterschiedlich fallen die Ansichten über eine Übernahme des kompletten Notdienstes durch Krankenhausärzte ab ca. 22 Uhr aus (Entlastung der Hausärzte, aber Zusatzbelastung für die Krankenhausärzte)
  • Generell sollten derartige Reform-Vorstellungen viel mehr als bisher geschehen in Zusammenarbeit mit Patientenvertretern und Notdienst-Ärzten entwickelt werden.
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Mittwoch im Kreishaus Meschede: Hausärztlicher Notdienst - Zukünftig ein Problem für Patienten und Ärzte?

By admin at 5:00 pm on Montag, März 8, 2010

Nach wie vor besteht viel Unzufriedenheit mit den Plänen des Kassenärztlichen Vereinigung für die Neuorganisation des hausärztlichen Notdienstes. Vor allem im flächengroßen Hochsauerlandkreis drohen für die Patienten weite Wege. Dabei können die Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung die neue Notdienstordnung aber gar nicht alleine beschließen. Sie kann nur dann in Kraft treten, wenn auch die Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mir Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Die Kammerversammlung tagt am 20. März und wird dann voraussichtlich über die Notfallordnung entscheiden.

Drei Ärzte aus dem Hochsauerlandkreis gehören der Kammerversammlung der Ärztekammer an. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sie als Podiumsteilnehmer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, ebenso wie den Vorsitzenden des Mescheder Ärztevereins, den Geschäftsführer des Mescheder Krankenhauses sowie weitere Experten. Dort sollen die vielfältigen Vorstellungen und Bedenken vorgestellt und diskutiert sowie Lösungsansätze entwickelt werden. Auch für die Zuhörer wird Gelegenheit bestehen, Fragen zu stellen.

Der hausärztliche Notdienst wird von Patientinnen und Patienten benötigt, wenn abends, nachts und am Wochenende Schmerzen oder andere Krankheitssymptome auftreten. Noch können die Haus¬ärzte den Notdienst von ihrer Praxis aus durchführen. Ab 2011 sollen die Notdienstbezirke erheblich vergrößert werden. Außerdem sollen die Zeiten für den Zentralen Notdienst fast verdoppelt werden.

Die Infoveranstaltung der Sauerländer Bürgerliste findet statt

am Mittwoch dem 10.03.2010, Beginn 18.30 Uhr,

im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27

Ihre Mitwirkung an der Veranstaltung haben zugesagt:

  • Dr. med. Henning Förster, Mitglied der Kammerversammlung, Arzt für Allgemeinmedizin, Medebach
  • Dr. med. Rolf Kleinmann, Mitglied der Kammerversammlung, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt im Marienhospital Arnsberg
  • Dr. med. Frank Koslowski, Mitglied der Kammerversammlung, Facharzt für HNO-Heilkunde, Brilon
  • Walter Kuhlmeyer, Geschäftsführer der St. Walburga Krankenhaus Meschede GmbH
  • Annette Loos, Ärztin für Allgemeinmedizin und Sportmedizin, Brilon
  • Dr. med. Friedhelm Schmitten, Facharzt für Innere Medizin, Vorsitzender des Ärztevereins Meschede, Bestwig-Ramsbeck

Einführung und Moderation: Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL

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Kommunen klamm - Tierheime in Not - Schwarz-gelb verhindert neues Tierschutzgesetz

By admin at 11:30 am on Dienstag, Februar 23, 2010

Ein gängiger Spruch lautet: „Den letzten beißen die Hunde“. Zu den Gebissenen gehören bei uns mehr und mehr die Hunde selbst.

Der Grund ist die Verarmung vieler Tierbesitzer, z.B. durch Hartz IV, die aktuelle Dauer-Wirtschaftskrise und die damit einhergehende katastrophale Haushaltslage der meisten Kommunen. Städte und Gemeinden suchen an allen Ecken und Kanten nach Einsparmöglichkeiten. Die Kürzung von Leistungen trifft häufig diejenigen, die keine sonderlich große Lobby haben. Tierschützer und Tierheime gehören zu den Mitreisenden bei unserer Wohlstandstalfahrt.

Ein Rädchen greift ins andere. Tierbesitzer sind oft nicht mehr in der Lage, Futter-, Tierarztkosten und Hundesteuer zu bezahlen. Es bleibt ihnen häufig nichts anderes übrig, als Hund oder Katze im Tierheim abzugeben. Schlimmstenfalls werden die Tiere ausgesetzt und, wenn sie Glück haben, aufgegriffen und bei Tierfreunden abgegeben. Die Folge ist, dass viele deutsche Tierheime überquellen und somit ebenfalls an finanzielle, personelle wie räumliche Grenzen stoßen. Zudem sind Hunde, Katzen, Vögel und was sich sonst noch alles in den Tierasylen tummelt, immer schlechter zu vermitteln.

Per Gesetz sind Kommunen zum Tierschutz verpflichtet. Die Unterbringung von Fundtieren ist eine Pflichtaufgabe von Städten und Gemeinden. Sie können diese Aufgabe selber in städtischen Tierheimen durchführen, oder sie können sie weitergeben an örtliche Tierschutzvereine. Dann müssen sie die Vereine auch entsprechend unterstützen und bezuschussen.

- Machen wir einen Schlenker in die Stadt Meschede. Da reicht das Platzangebot im städtisch bezuschussten Tierheim in Enste schon lange nicht mehr aus. 1996 wurde die Katzenhilfe Meschede e.V. gegründet. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen betreuen ständig weit über 100 Tiere, und das gänzlich ohne öffentliche Gelder und Unterstützung. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Erlös von Trödelmärkten. Da die Spendenbereitschaft im allgemeinen nachlässt, wird der kleine Verein, wie schon so oft in seiner Geschichte, womöglich in Existenznöte geraten. -

Wir fragen uns, ob auch bei uns in Anbetracht der ständig schwieriger werdenden Haushaltslage der Kommunen zunehmend Einsparungen zu Lasten der „besten Freunde des Menschen“ erfolgen?

Wer Infos über den Jetzt-Zustand in den Tierheimen im HSK hat, kann sich gerne bei der SBL unter
gabi-sbl@gmx.de
melden!

- Übrigens, für sogenannte Leuchtturmprojekte ist trotz Finanzkrise noch genug Geld da. Ein Beispiel: Das „Blaue Haus“ in Arnsberg, in das die Museumsverwaltung und das Medienzentrum einziehen sollen. 1,2 Millionen Euro sind vorerst veranschlagt. Einen nicht unerheblichen Teil davon trägt (über die Kreisumlage) die Stadt Arnsberg. -

Hoffen wir auf den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes, das die Grüne Bundestagsfraktion im letzten Jahr vorgelegt hat. In einer Pressemittelung der Grünen NRW heißt es: „Im Mittelpunkt des Entwurfes stehen die Stärkung der Rechte der Tiere…..
Einen entsprechenden Antrag zur Einführung eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine hatte die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits auf Landesebene eingebracht. Dieser scheiterte im vergangenen Januar im Plenum des Landtages an der schwarz-gelben Mehrheit.“

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wären sehr froh, wenn die nächste NRW-Landesregierung das neue Tierschutzgesetz zügig beschließen und umsetzen würde und somit der ehemaligen Sache „Tier“ mehr Rechte zugestanden würden.

Und noch was: Unsere Zeitgenossen in den zahlreichen Tierheimen haben die Finanzkrise nicht zu verantworten. Warum sollte ausgerechnet für sie der Satz gelten: “Den letzten beißen die Hunde“?

Wie wäre es, wenn Städte und Gemeinden in bestimmten (Sozial-)Fällen auf die Hundesteuer verzichten würden? Mindestens Dreien wäre dann geholfen, dem Herrchen/Frauchen, dem Hund und dem Tierheim!

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Haushaltsberatung ohne aktuelle Zahlen?

By admin at 10:43 pm on Mittwoch, Februar 17, 2010

Heute nachmittag tagte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Zentraler Tagesordnungspunkt war die Beratung über die Positionen des Kreishaushalts 2010, die das Fachgebiet des Ausschusses betreffen, aufgeteilt in die drei Bereiche Sozialhaushalt, Gesundheitsbehörde sowie Feuer- und Katastrophenschutz. Zusammen sind das mit ca. 155 Mio Euro mehr als zwei Drittel des Volumens des Kreishaushalts (ohne die an den Landschaftsverband abzuführende Umlage und das nur für die Hälfte der Einwohner zuständige Kreisjugendamt).

Da sollte man erwarten, dass alle Ausschussmitglieder vorher mit Unterlagen versorgt werden, auch die sachkundigen Bürger. Doch weit gefehlt: Für zwei der drei Bereiche gab es gar keine Vorlage, sondern von der Verwaltung wurden in der Sitzung mündlich einige Zahlen runtergerattert. So ist eine inhaltliche Diskussion nicht möglich! Das führte dann auch zu Beschwerden aus zwei Fraktionen (Die SBL war übrigens nicht darunter, denn sie hat in diesem Ausschuss kein Rederecht und war nur auf den Presseplätzen vertreten, um diesen Bericht schreiben zu können…)

Zum Sozialhaushalt war zwar eine Vorlage vorhanden, aber die ist nur Makulatur. Denn bei fast jeder zweiten erläuterten Zahl war zu hören, dass demnächst eine Änderungsliste verteilt würde, mit neuen Werten. Nun wäre die Kreisverwaltung gemäß Geschäftsordnung des Kreistags verpflichtet gewesen, spätestens vorgestern alle Vorlagen für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag zu verschicken. Ausnahmen sind nur sehr begrenzt möglich - und hier wären sie auch nicht erforderlich, da der Verwaltung die neuen Daten ja bereits bekannt zu sein scheinen.

So aber blieb dem Ausschuss nichts anderes übrig, als den Beschlußvorschlag abzuändern: Statt der vorgesehenen Empfehlung an den Kreistag, “den Sozialhaushalt in der vorliegenden Fassung zu verabschieden”, wurde die Vorlage nur “zur Kenntnis” genommen. Wie soll man auch eine Empfehlung aussprechen, wenn man gar nicht weiß, was man empfiehlt?? Ein Ausschussmitglied traf die Feststellung, dass diese Art der Haushaltsberatung nicht sehr sinnig sei.

Der Landrat wird von der SBL die Aufforderung erhalten, die (noch geheime?) Änderungsliste umgehend an alle Kreistagsmitglieder zu versenden. Es geht bem Kreishaushalt um eine der wesentlichsten Angelegenheiten des Kreistags, und vor der Beschlussfassung sollte eine angemessene Vorbereitung möglich sein. Aber vielleicht ist die Änderungsliste einigen anderen Kreistagsmitgliedern ja bereits bekannt, denn die Informationspolitik der Kreisverwaltung war in den letzten Monaten öfters fragwürdig?

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Härtefallklausel zügig umsetzen

By admin at 12:00 pm on Mittwoch, Februar 17, 2010

Für Bezieher von Grundsicherung (”Hartz IV”) gibt es ab sofort einen Anspruch auf eine Härtefallklausel. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 zur Berechnung der Regelsätze entschieden. Sie betrifft zwar nur einige der Leistungsbezieher, denn sie wirkt nur „bei unabweisbarem, laufendem, nicht nur einmaligem und besonderem Bedarf“ „in Sondersituationen“. Trotzdem ist sie für den betreffenden Personenkreis wichtig und dringend.

Mittlerweile hat die Bundesregierung einen ersten Katalog veröffentlicht, was zu den Härtefällen gehört. Darin werden u.a. einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente eingestuft, etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion. Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, sollen Putz- oder Haushaltshilfen bezahlen können. In den Katalog der Hartz-IV-Zusatzleistungen sollen auch Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, wenn geschiedene Ehepartner ihre getrennt lebenden Kinder besuchen. Außerdem zählt der Aufwand für Nachhilfe unter bestimmten Voraussetzungen dazu.
Dieser Katalog wird von mehreren Sozialverbänden als unzureichend kritisiert, weil z.B. Mehraufwand für Diät-Nahrungsmittel oder Kosten für Kleidung in Übergrößen nicht enthalten sind.

In der Kreisverwaltung scheint man sich noch nicht näher mit diesem Thema befaßt zu haben. Die SBL hatte angeregt, dass der Kreis als Träger der Grundsicherung umgehend die für die Gewährung der Härtefall-Leistungen notwendigen Vorbereitungen treffen sollte, und nachgefragt, welche Vorstellungen für die Umsetzung der Härtefallklausel im Hochsauerlandkreis bestehen.

In der Antwort der Kreisverwaltung wird auf den Urteilstext (der bereits in der Fragestellung zitiert war!) und eine zu erwartende “Handlungsanweisung” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwiesen. Wie die Sachbearbeiter mit aktuellen Anträgen von Hilfebedürftigen umgehen, war aus der Antwort nicht zu ersehen. Daher kann man den Betroffenen nur raten, vorsorglich umgehend Leistungen aus der Härtefallklausel zu beantragen.

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Selektive Informationspolitik der Kreisverwaltung

By admin at 2:24 pm on Donnerstag, Februar 11, 2010

Einige(!) Verantwortliche in der Kreisverwaltung scheinen ein besonderes Interesse daran zu haben, die SBL von Informationen auszugrenzen. Für morgen vormittag hat der Landrat zu einer Konferenz ins Kreishaus eingeladen, mit dem Titel “Kommunalpolitisches Treffen zur Haushaltslage der Kommunen und zum Thema ‘Optionskommunen’ “. Eingeladen wurden u.a. alle Kreistagsfraktionen des Kreistags (die jeweils mehrere Vertreter entsenden dürfen), Bürgermeister sowie Mitarbeiter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Landespolitiker und außerdem die Mitglieder des arbeitsmarktpolitischen Beirats (in dem u.a. alle Kreistagsfraktionen sowie Verbände mit Arbeitsmarktbezug vertreten sind). Auf der Gästeliste stehen etwa 70 Teilnehmer; selbst die beiden kleinsten Kreistagsfraktionen sind jeweils mit mehreren Personen vertreten (wogegen nichts einzuwenden ist!). Nur die SBL wurde nicht eingeladen. Auch eine direkte Nachfrage im Kreishaus heute führte nicht dazu, dass das Kreistagsmitglied oder eine Mitarbeiterin der SBL an der Fachkonferenz teilnehmen darf.

Was will die Leitung der Kreisverwaltung damit erreichen? Vertrauensbildende Massnahmen sehen anders aus!

Der SBL bleibt nichts anderes übrig, als per schriftlicher Anfrage an den Landrat die fehlenden Informationen einzufordern - und eine grundsätzliche Klärung dieses merkwürdigen Verhaltens herbeizuführen.

§ 26 Abs. 2 der Kreisordnung NRW lautet: “Der Kreistag ist durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”. Zum Kreistag gehören bekanntlich alle gewählten Kreistagsmitglieder … Und auch zu den Grundprinzipien der Demokratie gehört es, alle politischen Richtungen mit Informationen zu versorgen!

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Regelsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umsetzen

By admin at 3:07 pm on Dienstag, Februar 9, 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute vormittag ein wegweisendes Urteil zu den Regelsätzen für Alg2-Empfänger verkündet.

Als verfassungswidrig werden vor allem vier Elemente der bisherigen Regelung beurteilt:
1. Der Regelsatz wurde anhand der statistisch ermittelten tatsächlichen Ausgaben der “unteren” 20% der Haushalte nach der sog. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Die statistisch ermittelten Daten wurden aber nicht konsequent einbezogen, sondern einzelne Bereiche (z.B. alle Ausgaben für Bildung) wurden aus dem errechneten Bedarf herausgenommen.
2. Die jährlichen Fortschreibungen und Anpassungen wurden analog zu den jährlichen Rentenanpassungen vorgenommen. Dieser hat aber nicht mit der Entwicklung des tatsächlichen Bedarfs zu tun, sondern der Rentenwert wird durch einen Nachhaltigkeitsfaktor und Steigerungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung nach unten korrigiert.
3. Die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren wurden mit pauschalen Abschlägen von 40% bzw. 30% (ab Juli 2009 für Kinder ab 7 Jahren) vom Regelsatz für Erwachsene ermittelt. Diese Anteilsberechnung (z.B. einschließlich Ausgaben für Tabak und Alkohol, aber ohne Schulbedarf und ohne Ausgaben für zusätzliche Schuhkäufe wegen wachsender Kinderfüße) entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf für ein Kind, der kindspezifisch ermittelt werden muss.
4. Es fehlt eine Härtefallklausel „bei unabweisbarem, laufendem, nicht nur einmaligem und besonderem Bedarf“ „in Sondersituationen“.

Für die Kritikpunkte 1. bis 3. muss der Bund bis zum Jahresende 2010 eine Gesetzesänderung vornehmen.

Anspruch auf die Anwendung der Härtefallklausel besteht jedoch bereits ab Verkündung des Urteils, also ab sofort. Der Kreis als Träger der Grundsicherung sollte umgehend die dafür notwendigen Vorbereitungen treffen, unabhängig von erst zum Jahresende 2010 zu erwartenden gesetzlichen Regelungen. Die Sitzung des Sozialausschusses am 17.02. bietet die Gelegenheit, entsprechende Massnahmen vorzustellen.

Bei allen Veränderungen ist darauf zu achten, dass die anstehenden Mehrausgaben nicht die klammen Kreise und Kommunen belasten. Die Regelsätze sind Sache des Bundes, und das soll auch so bleiben!

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Schweinegrippe ohne Ende oder Schweinegrippe am Ende?

By admin at 12:20 pm on Dienstag, Januar 19, 2010

Hochsauerlandkreis - Der Gesundheits- und Sozialausschuss tagte am 26.11.2009 im Kreishaus in Meschede.

Aus dem Protokoll, das der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Mitte Januar 2010 ausgehändigt wurde, ersehen wir, was der Leiter des HSK-Gesundheitsamts bzgl. der Schweinegrippen-Impfung am 26. November geäußert hat. Jetzt, im Januar 2010, klingt das nach Meinung der SBL etwas anachronistisch.

Demnach wurde im November NRW als Epizentrum der neuen Grippe A/H1N1 angesehen. In der Niederschrift wird der Leiter des Kreisgesundheitsamtes wie folgt zitiert: „Die Eindämmung der Grippe A/H1N1 steht nicht mehr im Vordergrund. Dieser Punkt ist bereits entglitten. Derzeit geht es nur noch um die Folgenminderung. Eine Meldung an das Gesundheitsamt hat nur noch zu erfolgen, wenn die neue Grippe einen Todesfall zur Folge hat. Derzeit ist in der Regel ein milder Verlauf der Neuen Grippe zu verzeichnen. Dem Robert-Koch-Institut liegen aktuell 150.000 laborbestätigte Fälle vor.“
Weiter heißt es im Protokoll vom 26.11.2009: „Nach Ansicht von Herrn Dr. Kleeschulte spiegeln diese Zahlen nicht das tatsächliche Geschehen wider. Im Hochsauerlandkreis sind aktuell 380 bestätigte Fälle bekannt. Der Schwerpunkt in den letzten 2 Wochen lag darin, einen größeren Ausbruch der neuen Grippe in Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. zu vermeiden. Die Schließung größerer Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt jetzt nur noch in individuellen Fällen. …. Zum Thema Impfung berichtet Herr Dr. Kleeschulte, dass im HSK flächendeckend mit 90 niedergelassenen Ärzten zusammengearbeitet wird. In den letzten vier Wochen wurden vom Gesundheitsamt 20.000 Impfdosen ausgegeben. Für die nächsten Wochen ist mit einem höheren Impfstoffabruf zu rechnen. Herr. Dr. Kleeschulte macht deutlich, dass im HSK bisher keine Impfschäden bekannt geworden sind.“

Weiter heißt es im Protokoll der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Hochsauerlandkreises, der Amtsleiter habe geäußert, es sei kontraproduktiv, wenn sich Betriebsärzte kritisch zur Impfung gegen die neue Grippe äußern. Bundesweit seien 5 Mio. Impfdosen verimpft worden. Bisher sei kein Schaden entstanden. Der Gesundheitsamtsleiter habe kritisiert, dass bei den Ärztekollegen eine generelle Zurückhaltung bei der Impfung bestehe. Seiner Ansicht nach sollte man über die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes froh sein, zumal insbesondere bei den Kindern mit schweren Verläufen der neuen Grippe zu rechnen sei. Lt. Protokoll merkte dazu ein Mitglied einer kleineren Kreistagsfraktion an, dass es in Schweden nach der Impfung bereits drei Todesfälle gegeben hätte. Der Amtsleiter habe dazu geantwortet, in diesen Fällen hätte kein kausaler Zusammenhang mit der Impfung bestanden.

Des Weiteren erläuterte lt. Sitzungsprotokoll der Leiter des HSK-Gesundheitsamts auf Nachfrage, dass bei Personen mit einem Lebensalter zwischen 10 und 60 Jahren eine Impfdosis ausreiche; Kinder zwischen 6 Monaten und 10 Jahren erhielten 2 mal eine halbe Impfdosis im Abstand von drei Wochen.

Wie viele Impfdosen zwischenzeitlich im Sauerland ausgegeben worden sind, wissen wir nicht. Wir nehmen an, dass sich die Impfbereitschaft auch im HSK in Grenzen gehalten hat.

Nicht einmal 2 Monate sind seit dieser Sitzung im Kreishaus in Meschede vergangen, aber die „Neue Grippe“ und den (relativ erfolglos) amtlich verordneten Impfaktionismus sehen nun manche in einem anderen Licht. Hier eine Meldung des Bayrischen Rundfunks vom 13.01.2010:
Mit 50 Millionen Dosen haben die Bundesländer also viel zu viel Impfstoff bestellt: Die Impfquote liegt in Deutschland bei nur zehn Prozent. Außerdem genügt eine Impfung statt wie anfangs angenommen zwei. Die Länder wollen für rund 30 Prozent der Bevölkerung Impfstoff zur Verfügung haben - das wären 25 Millionen Dosen. Mit dem Pharmahersteller Glaxo Smith Kline haben sie nun einen Kompromiss erzielt: Sie nehmen dem Hersteller nur noch 34 Millionen Impfdosen ab und sparen so 133,3 Millionen Euro ein. 25 Millionen Dosen sollen in Deutschland für Impfungen verwendet werden. Die überschüssigen neun Millionen lagern die Länder erst einmal beim Pharmakonzern ein und wollen sie später an Abnehmer im Ausland verkaufen. Laut “Berliner Morgenpost” ist der Impfstoff 18 bis 24 Monate lang haltbar.

Zumindest einigen hat diese Aktion (mit amtlicher Unterstützung) genutzt: dem Hersteller und dem Vertrieb dieses Impfstoffs…

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Kreistag soll sich über geplante Verschlechterungen des hausärztlichen Notdienstes informieren

By admin at 4:15 pm on Mittwoch, November 18, 2009

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos beantragte für die nächste Kreistagssitzung am 4. Dezember den Tagesordnungspunkt “Sachstandsbericht zur künftigen medizinischen Versorgung im hausärztlichen Notdienst”. Loos bittet gleichzeitig alle Kreistagsfraktionen, die Aufnahme seines Antrags auf die Tagesordnung zu unterstützen.

Der Hintergrund ist die von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 11.11.2009 beschlossene Neufassung der Notfalldienstordnung, die mit erheblichen Nachteilen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Hochsauerlandkreis verbunden sein kann. Den Patienten werden durch die Neuregelung insbesondere lange Wege- und Wartezeiten zugemutet. Nach den bisherigen Planungen soll die Anzahl der Notdienstbezirke im Kreisgebiet von bisher 17 auf künftig nur noch 3 reduziert werden. Daraus würden sich Entfernungen von bis zu 40km zum diensthabenden Hausarzt ergeben.

Die neue Notfalldienstordnung muss noch von der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe beschlossen werden, damit sie in Kraft treten kann. Dies ist für Januar geplant. Ziel muss es nun sein, die Beschlussfassung durch die Ärztekammer zu verhindern - dann hätte sich diese für die Patienten ungünstige “Reform” erledigt. Falls nach der Kassenärztlichen Vereinigung auch die Ärztekammer die neue Notfalldienstordnung beschliessen sollte, wäre die nächste Aufgabe, bei der konkreten Umsetzung dieses Rahmens Verbesserungen zu erreichen, indem z.B. die Notdienstbezirke verkleinert werden.

Die SBL hat beantragt, zu dem Sachstandsbericht den Bezirksstellenleiter der Kassenärztlichen Vereinigung und die 3 Mitglieder der Kammerversammlung, die im Kreisgebiet wohnen, einzuladen.

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