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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK; Teil 2 “Der Antrag”

By admin at 8:45 pm on Sunday, February 15, 2026

Antrag gemäß § 2 Abs.1 i. V. m. § 21 Abs. 2g der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 04.03.2026) beantragt die SBL/FWG-Kreistagsfraktion den folgenden Tagesordnungspunkt:

Umgang mit Baumfällungen im Innenbereich – Verkehrssicherungspflicht, fachliche Standards und Rolle der Aufsichtsbehörden

mit folgendem Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten einen Sachstands- und Fachbericht vorzulegen zu folgenden Punkten:

1. Abgrenzung von Zuständigkeiten
Darstellung der rechtlichen Zuständigkeiten von Kommunen, Kreis und Bezirksregierung bei Baumfällungen im Innenbereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht.

2. Fachliche Standards bei Baumkontrollen und Gutachten
Darstellung der im Kreisgebiet üblichen fachlichen Anforderungen an Baumkontrollen, Gefahreneinschätzungen und die Beauftragung externer Gutachter, einschließlich der Frage, welche Mindeststandards aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als fachgerecht anzusehen sind.

3. Verhältnismäßigkeit und Naturschutzbelange
Darstellung, wie bei Fällentscheidungen im Innenbereich sichergestellt wird, dass Eingriffe in den Baumbestand verhältnismäßig erfolgen und Naturschutzbelange – auch außerhalb formaler Zuständigkeiten – angemessen berücksichtigt werden.

4. Rolle der Aufsichtsbehörden
Darstellung der Rolle des Kreises und der Bezirksregierung bei Beschwerden oder strittigen Fällen im Zusammenhang mit Baumfällungen im Innenbereich.

5. Handlungsmöglichkeiten des Kreises
Prüfung, inwieweit der Kreis durch Empfehlungen, Leitlinien oder andere geeignete Instrumente zu einer einheitlichen, fachlich fundierten und transparenten Praxis bei Baumfällungen im Kreisgebiet beitragen kann.

Begründung

„Baumfällungen im Innenbereich führen regelmäßig zu erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit und tiefgreifenden Konflikten zwischen Gefahrenabwehr und Naturschutz. Aktuelle Vorgänge im Kreisgebiet – insbesondere die erheblichen Fällungen in der Stadt Olsberg – verdeutlichen eine besorgniserregende Diskrepanz in der fachlichen Bewertung der Stand- und Bruchfestigkeit von Stadtbäumen.

Wenn externe Gutachter zu wesentlich unterschiedlichen Ergebnissen, als die verantwortlichen Gutachter der Stadt kommen, erschüttert dies das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und Fachlichkeit kommunaler Entscheidungen. Es besteht daher ein dringendes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich:

1. Fachlicher Mindeststandards:
Welche methodischen Anforderungen stellt die Untere Naturschutzbehörde an Gutachten, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht als Pauschalargument für ökonomisch motivierte oder übermäßige Fällungen missbraucht wird?

2. Qualitätssicherung:
Wie kann verhindert werden, dass Gefahreneinschätzungen ohne ausreichende Validierung zur Grundlage für unumkehrbare Eingriffe in das Stadtklima und das Ortsbild werden?

3. Aufsichtsfunktion:
Es bedarf einer Klärung, welche fachliche Instanz bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit kommunaler Fällbeschlüsse intervenieren oder beratend tätig werden kann.

Ziel dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, die kommunale Selbstverwaltung zu beschneiden. Vielmehr soll durch die Erarbeitung einheitlicher Leitlinien und fachlicher Orientierungsrahmen eine rechtssichere, fachlich fundierte und für die Bürger nachvollziehbare Praxis im gesamten Hochsauerlandkreis gefördert werden.
Nur durch klare Standards lässt sich der Schutz des Baumbestandes mit den notwendigen Sicherheitsaspekten dauerhaft in Einklang bringen.“

Mit freundlichen Grüßen

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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK

By admin at 8:39 pm on Sunday, February 15, 2026

Olsberg / Meschede. Die massiven Baumfällungen im Stadtgebiet von Olsberg sorgen weiterhin für erhebliche Unruhe und Unverständnis. Im Zentrum der Kritik steht die Entscheidung des Stadtrates, insgesamt 27 ortsbildprägende Bäume fällen zu lassen – trotz massiver fachlicher Bedenken. Die SBL-Fraktion hat nun einen umfassenden Antrag an den Kreisumweltausschuss gestellt, um die Rolle der Aufsichtsbehörden und die Qualität der zugrunde liegenden Gutachten kritisch zu hinterfragen.

Widersprüchliche Gutachten und zweifelhafte Methoden Anlass für die Initiative sind Berichte über eklatante Widersprüche bei der Zustandsbewertung der Bäume. Während die Stadtverwaltung sich auf die Einschätzung eigener Fachleute beruft, die eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit sehen, hagelt es Kritik von externen Experten. Ein renommierter Gutachter attackierte den Ratsbeschluss offen und bezeichnete die geplanten Fällungen als fachlich nicht nachvollziehbar. Dennoch weigerte sich die Ratsmehrheit in Olsberg beharrlich, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, und schuf stattdessen Fakten.

Verkehrssicherungspflicht als „Freibrief“? Für die SBL stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verkehrssicherungspflicht im Hochsauerlandkreis zunehmend als pauschale Rechtfertigung für großflächige Fällungen missbraucht wird. „Es darf nicht sein, dass ökonomische Interessen oder Bequemlichkeit in der Verwaltung über den Naturschutz und das Ortsbild triumphieren, nur weil Gutachten nicht kritisch hinterfragt werden“, so die SBL. Wenn Gutachten zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist das Vertrauen der Bürger in ein rechtsstaatliches Verfahren massiv gefährdet.

Der Kreis in der Pflicht: Antrag an den Umweltausschuss Mit ihrem Antrag will die SBL den Fokus nun auf die übergeordnete Ebene lenken. Der Kreisumweltausschuss soll klären, welche fachlichen Mindeststandards die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Baumkontrollen und Gefahreneinschätzungen eigentlich vorschreibt.

Die SBL fordert im Wesentlichen:

1. Klärung der Zuständigkeiten: Wo endet die kommunale Freiheit, und wo beginnt die Aufsichtspflicht von Kreis und Bezirksregierung?

2. Qualitätssicherung: Welche Standards müssen Gutachten erfüllen, um als „fachgerecht“ zu gelten?

3. Transparenz: Wie wird bei strittigen Fällen sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt?

4. Leitlinien für den HSK: Die Prüfung, ob kreisweite Empfehlungen eine einheitliche und naturverträgliche Praxis sicherstellen können.

Ziel: Schutz des Baumbestandes statt blinder Aktionismus Die SBL betont, dass es nicht darum geht, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern. Es geht jedoch um die Qualität der Entscheidungsfindung. Ein Baum, der Jahrzehnte zum Stadtklima beigetragen hat, darf nicht aufgrund einer fragwürdigen Aktenlage innerhalb weniger Minuten fallen. Die Aufsichtsbehörden dürfen hier nicht länger wegschauen, wenn Bürger und Experten begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Fällungen anmelden.

Wir werden über die Antwort der Verwaltung und die Beratungen im Ausschuss weiter berichten.

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