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B7n auf dem Weg in die Kostenfalle?

By admin at 12:24 am on Thursday, March 10, 2022

Es geht um die Fortsetzung der A 46 vom jetzigen Autobahnende bei Nuttlar bis nach Brilon. Hierfür ist im 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan eine Schnellstraße vorgesehen. Im Auftrag des Bundes soll sie von der Landesstraßenbauverwaltung (“Straßen NRW”) mit Sitz in Meschede geplant und gebaut werden.

Um die Trasse gibt es viele Auseinandersetzungen. Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, ein neues faktisches Vogelschutzgebiet und Raubwürgerhabitate können betroffen sein, ebenso wie wertvolle Täler.

Im Juni 2020 begann eine Bürgerbeteiligung, die nach einer Unterbrechung im Oktober 2021 wieder aufgenommen wurde. Es gibt vor allem 3 Arten von Veranstaltungen:
– 30 Zufallsbürger*innen, die ein eigenes Gutachten erstellen und am 15.03.2022 vorstellen,
– einen Politischen Begleitkreis, zu dem Abgeordnete der Parlamente, kommunale Fraktionen aus dem HSK und aus 3 Gemeinden und Behörden eingeladen werden,
– und öffentliche Informationsveranstaltungen.

Das sind die aktuell diskutierten Trassenvarianten:
Übersicht Ausschnitt mit Knotenpunkten TK Nov 2021

(Quelle: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/medienbeauftragte/sauerland-hochstift/B7%20-%20Neubau%20zwischen%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon/20211126%20unterlagen%20veranstaltungen/%C3%9Cbersicht%20Ausschnitt%20mit%20Knotenpunkten%20TK%20Nov%202021.JPG)

Hier liegen die Schutzgebiete (relevant sind vor allem die orange markierten FFH-Gebiete und die violetten Vogelgebiete):
Karte Schutzgebiete

(Quelle: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/medienbeauftragte/sauerland-hochstift/B7%20-%20Neubau%20zwischen%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon/karten/Karte%20Schutzgebiete.pdf)

Im Laufe des Verfahrens sind diverse Varianten für die 4 Abschnitte vorgestellt worden. Nachdem sich die Mehrheit der Lokalpolitiker zunächst trotz gravierender Umweltbedenken auf die nördlich verlaufende Variante 1 festgelegt hatten, ist mittlerweile auch ihnen klar geworden, dass diese Variante rechtlich nicht umsetzbar wäre. Jetzt setzen viele Politiker auf die Variante 15. Sie wäre aber sehr teuer und könnte ein FFH-Gebiet und ein Raubwürgerhabitat gefährden.

Im Politischen Begleitkreis wurden von der Landesstraßenbauverwaltung erstmals auch Kosten für die einzelnen Varianten genannt. Erstaunlicherweise ist aber von dieser Sitzung auch nach 2 Wochen noch keine Präsentation veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorhergehenden Veranstaltungen:
https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/b7-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon/aktuelles.html

Schauen wir uns die Kosten näher an. Im Bundesverkehrswegeplan waren sie noch mit 58 Mio Euro angegeben worden, und daraus war ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für das Projekt errechnet worden. Für die Variante 15 wurden am 23.02.2022 nun 122 Mio Euro genannt. Aber das ist noch nicht alles, denn im Gegensatz zur Angabe im Bundesverkehrswegeplan wurden hier die Planungskosten komplett “vergessen”. Die Planungskosten betragen etwa 15% der Baukosten. Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt der Strecke. Die Unterhaltskosten z.B. für Brücken liegen jährlich etwa 1,6% der Baukosten, also für die angenommene Nutzungsdauer von 42 Jahren etwa 67%. Damit erreichen die reellen Kosten für diese Variante fast 200 Mio Euro und übersteigen den Nutzen!

Und wenn man die Umweltschäden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutz neu bewertet, wird das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten noch schlechter.

Fazit: Die Politiker, die weniger umweltschädliche Varianten ablehnen, könnten damit die gesamte B7n ins Abseits führen, weil sie zu teuer wird. Bürgerliste und Grüne haben konkrete Vorschläge eingebracht, wie – wenn überhaupt – die B7n weniger umweltschädlich gebaut werden könnte. Aber vielleicht gibt es ja einige “wichtige” Grundstückseigentümer, die andere Interessen und viel Einfluss haben?

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