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	<title>Sauerländer Bürgerliste &#187; Datenschutz</title>
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	<description>Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK</description>
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		<title>NRW-Polizeigesetz teilweise verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Jan 2025 20:34:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen den AfD-Bundesparteitag am 11.01.2025 in Riesa berichten viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer von extremer Polizeigewalt gegen Demonstranten. So wurde ein Abgeordneter des sächsischen Landtags, der als sog. Parlamentarischer Beobachter vor Ort war, bewusstlos geschlagen. Andere Videos zeigen, wie Polizeibeamte Hunde dazu drängen wollten, Demonstranten zu beißen. Im Zusammenhang mit der [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen den AfD-Bundesparteitag am 11.01.2025 in Riesa berichten viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer von extremer Polizeigewalt gegen Demonstranten. So wurde ein Abgeordneter des sächsischen Landtags, der als sog. Parlamentarischer Beobachter vor Ort war, bewusstlos geschlagen. Andere Videos zeigen, wie Polizeibeamte Hunde dazu drängen wollten, Demonstranten zu beißen.<br />
Im Zusammenhang mit der Migrationspolitik werden von einigen Parteien in Deutschland aktuell noch mehr Rechte für den Polizeiapparat gefordert.</p>
<p>Dass bereits das aktuelle NRW-Polizeigesetz teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar ist, belegt ein am 03.01.2025 veröffentlichtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In der Pressemitteilung der Karlsruher Richter heisst es u.a.:</p>
<p><em>&#8220;&#8230; § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Varianten 1 und 2 Nr. 2 PolG NRW sind in kombinierter Anwendung mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, weil die Anordnung einer längerfristigen Observation unter gleichzeitiger Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen keine dafür hinreichend hohe und bestimmte Eingriffsschwelle als Anlass der Überwachung voraussetzt. Erforderlich ist entweder eine konkrete oder eine wenigstens konkretisierte Gefahr.</em></p>
<p><em>Sachverhalt:</em></p>
<p><em>§ 16a Abs. 1 Satz 1 PolG NRW ermächtigt Polizeibehörden zur Erhebung personenbezogener Daten durch eine durchgehend länger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen vorgesehene oder tatsächlich durchgeführte und planmäßig angelegte Beobachtung (längerfristige Observation). Voraussetzung dafür ist nach § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PolG NRW, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wollen, und die Datenerhebung zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftaten erforderlich ist. Dabei dürfen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 PolG NRW auch personenbezogene Daten über andere Personen (unbeteiligte Dritte) erhoben werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Datenerhebung nach Satz 1 der Vorschrift durchführen zu können.</em></p>
<p><em>§ 17 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW ermächtigt Polizeibehörden zur Erhebung personenbezogener Daten unter anderem durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen (Variante 1) und Bildaufzeichnungen (Variante 2). Die in § 17 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW geregelten Voraussetzungen für die Anordnung des verdeckten Einsatzes technischer Mittel sind deckungsgleich mit denen für die längerfristige Observation.</em></p>
<p><em>Im Ausgangsverfahren wendet sich die Klägerin gegen eine sie als unbeteiligte Dritte betreffende Datenerhebung während der Durchführung einer gegenüber einer Zielperson am 10. Juli 2015 angeordneten längerfristigen Observation unter Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen.</p>
<p><em>Diese Zielperson &#8230; In Vorbereitung seiner Haftentlassung nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe ordnete die Behördenleitung der Polizei am 10. Juli 2015 an, seinen neuen Aufenthaltsort für die Dauer eines Monats durch eine längerfristige Observation und einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu ermitteln, um sein Abtauchen und zukünftige schwerwiegende Straftaten der politisch motivierten Gewaltkriminalität zu verhindern. Bei der ab dem 14. Juli 2015 durchgeführten Maßnahme wurde auch die Klägerin mehrfach unter Anfertigung von Lichtbildern mitbeobachtet.<br />
</em><br />
<em>Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die sie betreffende Datenerhebung rechtswidrig ist&#8230; </em></p>
<p><em>Wesentliche Erwägungen des Senats:<br />
&#8230;</p>
<p><em>III. § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Varianten 1 und 2 Nr. 2 PolG NRW sind in kombinierter Anwendung verfassungswidrig.<br />
</em><br />
<em>1. Die präventiv ausgestaltete längerfristige Observation unter gleichzeitigem Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen begründet einen schweren Eingriff in die als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) geschützte informationelle Selbstbestimmung.</em></p>
<p><em>Das Eingriffsgewicht der durch §§ 16a, 17 PolG NRW erlaubten Maßnahmen reicht von eher geringeren bis mittleren Eingriffen, wie dem Erstellen einzelner Fotos oder der zeitlich begrenzten schlichten Beobachtung, bis hin zu schweren Eingriffen wie dem langfristig-dauerhaften heimlichen Aufzeichnen von Wort und Bild einer Person. Insbesondere wenn diese Maßnahmen gebündelt durchgeführt werden und dabei unter Nutzung moderner Technik darauf zielen, möglichst alle Äußerungen und Bewegungen zu erfassen und bildlich wie akustisch festzuhalten, können sie tief in die Privatsphäre eindringen und ein besonders schweres Eingriffsgewicht erlangen.<br />
</em><br />
<em>In diesem Spektrum begründet die längerfristige Observation unter gleichzeitigem Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen einen jedenfalls schweren Eingriff. &#8230;</em></p>
<p><em>2. Gemessen am Gewicht dieses Eingriffs genügen die Befugnisnormen bei kombinierter Anwendung nicht mehr den Anforderungen an ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Sie genügen weder den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit noch dem Bestimmtheitsgebot. &#8230;<br />
</em><br />
<em>Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Datenerhebung durch heimliche Überwachungsmaßnahmen mit hoher Eingriffsintensität im Bereich der Gefahrenabwehr verlangt als Eingriffsschwelle entweder eine konkrete Gefahr oder eine wenigstens konkretisierte Gefahr. Es muss gewährleistet sein, dass eine Gefährdung der durch die Norm geschützten Rechtsgüter im Einzelfall hinreichend konkret absehbar ist und der Adressat der Maßnahmen aus Sicht eines verständigen Dritten den objektiven Umständen nach in sie verfangen ist.</em></p>
<p><em>Dem genügen die vorgelegten Regelungen nicht. Die Befugnisnormen setzen auch bei ihrer Kombination lediglich voraus, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen bestimmte Straftaten „begehen wollen“. Dies bleibt hinter den Anforderungen an eine konkretisierte Gefahr und erst recht hinter denen an eine konkrete Gefahr zurück. Die Regelungen schließen nicht aus, dass sich die Prognose allein auf allgemeine Erfahrungssätze stützt. Sie enthalten nicht die Anforderung, dass Tatsachen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen müssen und dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann. Damit geben sie den Behörden und Gerichten keine hinreichend bestimmten Kriterien an die Hand und eröffnen Maßnahmen, die unverhältnismäßig weit sein können. &#8230;&#8221;</em></p>
<p>[Quelle: <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-001.html" rel="noopener" target="_blank">https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-001.html</a>]</p>
<p>Auch im HSK ließ sich in den letzten Jahren zunehmend eine Neigung der Polizeibehärden beobachten, rechtliche Grundlagen zu ihren Gunsten auszulegen. Dabei muss jedoch immer sorgfältig abgewogen zwischen Interessen der Allgemeinheit und den Eingriffen in die Privatsphäre von einzelnen Personen, insbesondere den Zielpersonen ungerechtfertigter Überwachung.</p>
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		<item>
		<title>Meldung von Ungeimpften an Facebook und Google ???</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Mar 2022 09:50:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesundheitsamt des HSK hat ein Meldeportal eingerichtet, das medizinische Einrichtungen für die Meldung umgeimpfter Mitarbeiter*innen an das Gesundheitsamt nutzen sollen. https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter/Form-Solutions/05958000-0002/consent?redirectId=6ea06577-9e54-4eb3-b966-de6765947e33&#038;releaseCacheId=74ab029f-68e6-4bc7-a155-1459a2ca49c7 Wir hatten hier darüber berichtet, dass die Nutzer dieses Meldeportals bestätigen mussten, eine Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben, die nur aus den Buchstaben &#8220;ABC&#8221; bestand. Mittlerweile existiert zwar ein Text dieser Datenschutzerklärung, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesundheitsamt des HSK hat ein Meldeportal eingerichtet, das medizinische Einrichtungen für die Meldung umgeimpfter Mitarbeiter*innen an das Gesundheitsamt nutzen sollen.<br />
<a href="https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter/Form-Solutions/05958000-0002/consent?redirectId=6ea06577-9e54-4eb3-b966-de6765947e33&#038;releaseCacheId=74ab029f-68e6-4bc7-a155-1459a2ca49c7" rel="noopener" target="_blank">https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter/Form-Solutions/05958000-0002/consent?redirectId=6ea06577-9e54-4eb3-b966-de6765947e33&#038;releaseCacheId=74ab029f-68e6-4bc7-a155-1459a2ca49c7</a><br />
Wir hatten <a href="http://sbl-fraktion.de/?p=10465" rel="noopener" target="_blank">hier</a> darüber berichtet, dass die Nutzer dieses Meldeportals bestätigen mussten, eine Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben, die nur aus den Buchstaben &#8220;ABC&#8221; bestand.</p>
<p>Mittlerweile existiert zwar ein Text dieser Datenschutzerklärung, aber der Zustand hat sich nicht wirklich verbessert. Wer sich die Mühe macht, den Text zu lesen, stößt auf die folgenden, in diesem Zusammenhang sehr merkwürdigen Formulierungen:</p>
<p><em>&#8220;Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert&#8230;<br />
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. </em><br />
&#8230;<br />
<em> Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Instagram (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert.<br />
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. </em><br />
&#8230;<br />
<em>Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Youtube (Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) integriert.<br />
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Google-Server hergestellt. Google erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.&#8221; </em></p>
<p><a href="https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter-administration/privacy/05958000-0002/assistant/05958000-0002/KFAS_HSK_Meldepflicht2/release/gv9NnxxHzH5QxtM6x7qRQj4D2f98mnn7" rel="noopener" target="_blank">https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter-administration/privacy/05958000-0002/assistant/05958000-0002/KFAS_HSK_Meldepflicht2/release/gv9NnxxHzH5QxtM6x7qRQj4D2f98mnn7</a></p>
<p>Dies bedeutet, dass die die Facebook- und Google-Server erfahren, wenn jemand aus dem HSK Gesundheitsdaten an das Gesundheitsamt meldet, angeblich über einen sicheren Meldeweg???</p>
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		<item>
		<title>HSK: Jeder Einzelne ist aufgefordert abzuwägen, ob er die Luca-App nutzen will!</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2021 13:30:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 26.04.2021 richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit einer Anfrage zur Einführung der Luca-App an Landrat Dr. Karl Schneider. Anlass war die massive Kritik, die in sehr unterschiedlichen Medien und von Wissenschaftlern an dieser App geäußert wird. Die Bedenken betreffen insbesondere die Funktionalität, den Datenschutz, die zentrale Speicherung sämtlicher Bewegungsdaten und das überzogene [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am 26.04.2021 richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit einer Anfrage zur Einführung der Luca-App an Landrat Dr. Karl Schneider.</p>
<p>Anlass war die massive Kritik, die in sehr unterschiedlichen Medien und von Wissenschaftlern an dieser App geäußert wird.<br />
Die Bedenken betreffen insbesondere die Funktionalität, den Datenschutz, die zentrale Speicherung sämtlicher Bewegungsdaten und das überzogene Marketing, z.B.:</p>
<p>·         Theresa Stadler u.a., EPFL, Preliminary Analysis of Potential Harms in the Luca TracingSystem, <a href="https://arxiv.org/pdf/2103.11958.pdf" rel="noopener" target="_blank">https://arxiv.org/pdf/2103.11958.pdf</a></p>
<p>·         <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/betraechtliche-risiken-bei-corona-software-berlins-datenschutzbeauftragte-warnt-vor-luca-app/27079224.html" rel="noopener" target="_blank">https://www.tagesspiegel.de/berlin/betraechtliche-risiken-bei-corona-software-berlins-datenschutzbeauftragte-warnt-vor-luca-app/27079224.html</a></p>
<p>·         <a href="https://sbamueller.com/2021/04/08/offener-brief-nutzung-der-luca-app-bedenklich/" rel="noopener" target="_blank">https://sbamueller.com/2021/04/08/offener-brief-nutzung-der-luca-app-bedenklich/</a></p>
<p>·         https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2021-03/corona-app-luca-kontaktverfolgung-einsatz-umstritten-kontakte-politik-lobbyismus</p>
<p>·         <a href="https://taz.de/Versagen-der-gehypten-Corona-App/!5759224/" rel="noopener" target="_blank">https://taz.de/Versagen-der-gehypten-Corona-App/!5759224/</a></p>
<p>·         <a href="https://www.ccc.de/de/updates/2021/luca-app-ccc-fordert-bundesnotbremse" rel="noopener" target="_blank">https://www.ccc.de/de/updates/2021/luca-app-ccc-fordert-bundesnotbremse</a></p>
<p>·         <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/plus229919373/Luca-App-So-leicht-laesst-sich-die-Corona-Kontaktverfolgung-austricksen.html" rel="noopener" target="_blank">https://www.welt.de/wirtschaft/plus229919373/Luca-App-So-leicht-laesst-sich-die-Corona-Kontaktverfolgung-austricksen.html</a></p>
<p>·         <a href="https://www.welt.de/wirtschaft/article230215157/Luca-App-in-der-Kritik-das-Beste-daran-ist-das-geniale-Marketing.html" rel="noopener" target="_blank">https://www.welt.de/wirtschaft/article230215157/Luca-App-in-der-Kritik-das-Beste-daran-ist-das-geniale-Marketing.html</a> </p>
<p>Gerne informieren wir Sie hier und jetzt über den kompletten Inhalt der auf den 03.05.2021 datierten Antwort aus dem Kreishaus:</p>
<p>„Ihre Anfrage vom 26.04.2021 beantworte ich wie folgt:</p>
<p>1. Sind dem Landrat die in diesen Quellen konkret genannten Bedenken bekannt, und wie bewertetet er sie? </p>
<p>Zu den kritischen Bewertungen der Luca-App verweise ich auf die Stellungnahme des Luca-Herstellers unter folgendem Link:<br />
<a href="https://www.Iuca-app.de/stellungnahme-zum-schreiben-des-ccc-vom-13-april-2021/" rel="noopener" target="_blank">https://www.Iuca-app.de/stellungnahme-zum-schreiben-des-ccc-vom-13-april-2021/</a> </p>
<p>2. + 3. Welche Alternativen zur Luca-App wurden geprüft, mit welchen Ergebnissen?<br />
Welche Überprüfungen der Luca-App hat die Kreisverwaltung vor der Entscheidung über die Einführung vorgenommen, mit welchen Ergebnissen?</p>
<p>Wie auf der Homepage des Hochsauerlandkreises ausgeführt, hat im März 2021 der Hochsauerlandkreis zusammen mit den Bürgermeistern seiner Kommunen beschlossen, zur Nachverfolgung von Corona-Infizierten und als Ergänzung zur Corona-App des Bundes die Luca-App der Firma neXenio GmbH im Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises einzusetzen. Darüber hinaus bleibt die Kreisverwaltung anbieteroffen – auch im Hinblick auf eine eventuell landesweit einheitliche Schnittstelle bzw. App-Lösung. </p>
<p>4. Welche finanziellen Aufwendungen sind bisher beim HSK für die Luca-App entstanden, und welche fallen noch an?</p>
<p>Dem HSK sind bisher lediglich die Anschaffungskosten für die Schlüsselanhänger und die Erstellung eines Werbeplakates entstanden. Der abgeschlossene Kooperationsvertrag endet am 31.08.2021. </p>
<p>5. Wie glaubt der Landrat die von ihm angestrebte „hohe Akzeptanz in der Bevölkerung &#8220;trotz der gravierenden Bedenken erreichen zu können? </p>
<p>Die Tendenz geht bundesweit dahin, dass die Luca-App als Standard-App für die Nachverfolgung von Corona-Infizierten angesehen wird. Z.Zt. Haben bereits ca. 4,5 Mio. Bürger die App heruntergeladen. Über 275 von 375 möglichen Gesundheitsämtern sind an das Luca-System angebunden. Bis Mitte Mai werden es voraussichtlich 300 sein. Damit kann die Luca-App von 80% der Bürger/innen genutzt werden. Von Seiten der Betreiber wurden schon über 100.000 Standorte registriert. Die Rückmeldungen bzgl. der Luca-Einsatz-Entscheidung im HSK sind sehr positiv. Sowohl die Bevölkerung als auch die Betreiber von Einrichtungen zeigen ein großes Interesse an dem Einsatz und der Nutzung der Luca-App.</p>
<p>6. Beabsichtigt der Landrat trotz der gravierenden Bedenken an der Luca-App festzuhalten?</p>
<p>Auf die Stellungnahme des Luca-Herstellers siehe oben) wird verwiesen. Im Übrigen unterliegt die datenschutzrechtliche Kontrolle auf Grund des Firmensitzes der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bezogen auf die Nutzung von &#8220;Luca&#8221; in Form der verschlüsselten Datenübermittlung per Schnittstelle an das Gesundheitsamt des Hochsauerland-kreises bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Darüber hinaus steht jedem die Nutzung der App frei wobei sich der Hochsauerlandkreis ja auch nicht auf die Nutzungsmöglichkeit einer bestimmten App beschränkt.Wie bei jeder anderen App auch, ist jeder Einzelne selbst aufgefordert sich bzgl. der Nutzung und der damit verbundenen (auch datenschutzrechtlichen) Bedenken Gedanken zu machen und für sich abzuwägen, ob er die angebotene App nutzen möchte.&#8221;</p>
<p>Anmerkung:<br />
Landrat und Kreisverwaltung scheinen sich mit den vielfältigen Bedenken inhaltlich nicht befasst zu haben. Bloß auf eine Stellungnahme des Anbieters zu verweisen, stellt eine viel zu dürftige Antwort dar!</p>
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		<title>Immer mehr Zugausfälle &#8211; SBL/FW fordert Maßnahmen zur Abhilfe</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jun 2018 09:27:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Verärgerte Fahrgäste Nach Berichten, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erreicht haben, ist die Anzahl der Zugausfälle in den letzten Monaten auf den durch den Hochsauerlandkreis verlaufenden Bahnstrecken deutlich angestiegen. Dabei geht es um kurzfristige (also nicht durch angekündigte Baustellen verursachte) Ausfälle von Zügen, wenn der angekündigte Zug entweder gar nicht fährt oder nicht seinen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Verärgerte Fahrgäste<br />
Nach Berichten, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erreicht haben, ist die Anzahl der Zugausfälle in den letzten Monaten auf den durch den Hochsauerlandkreis verlaufenden Bahnstrecken deutlich angestiegen. Dabei geht es um kurzfristige (also nicht durch angekündigte Baustellen verursachte) Ausfälle von Zügen, wenn der angekündigte Zug entweder gar nicht fährt oder nicht seinen Endbahnhof erreicht oder nicht vom angekündigten Abfahrtsbahnhof aus startet. Diese  Zugausfälle sind für die Fahrgäste besonders ärgerlich, weil sie sich nicht einplanen lassen und der Fahrgast vergeblich auf dem Bahnsteig wartet.<br />
Die SBL/FW ist der Ansicht, es müsse dringend dafür gesorgt werden, dass in solchen Fällen Ersatz-Beförderungsmöglichkeiten angeboten werden.</p>
<p>Antrag „Maßnahmen zur Abhilfe“<br />
Daher stellte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 04.06.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider folgenden Antrag für den Wirtschafts- und Struktur-Ausschuss am heutigen Dienstag:<br />
„Bericht der Kreisverwaltung über den Umfang der Zugausfälle auf den Linien RE17, RE57 und RB42 in den Jahren 2017 und 2018 sowie über akute sowie kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Abhilfe“ </p>
<p>Antrag „Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung“<br />
Reinhard Loos sandte am gleichen Tag und für denselben Ausschuss noch einen weiteren Antrag an den Landrat. Das Thema hier ist die berühmt berüchtigte Datenschutz-Grundverordnung. Der SBL-Fraktionssprecher beantragte einen </p>
<p>„Bericht der Kreisverwaltung über die bisher bekannten Auswirkungen der seit 25.05.2018 in Kraft gesetzten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Unternehmen, Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger“.     </p>
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		</item>
		<item>
		<title>„Einwohnerfragestunde“ im Kreistag – Update</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Jul 2017 19:02:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus Kreistag und Kreishaus]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[„Einwohnerfragestunde“ – Was ist das? Zu Beginn jeder Kreistagssitzung ist Zeit für eine Einwohnerfragestunde anberaumt. Die können die Bürgerinnen und Bürger nutzen …. oder auch nicht. Denn dann hat sie oder er die äußerst seltene Gelegenheit, beliebige Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat zu stellen. Die Verwaltung sollte sie möglichst an Ort [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>„Einwohnerfragestunde“ – Was ist das?<br />
Zu Beginn jeder Kreistagssitzung ist Zeit für eine Einwohnerfragestunde anberaumt. Die können die Bürgerinnen und Bürger nutzen …. oder auch nicht. Denn dann hat sie oder er die äußerst seltene Gelegenheit, beliebige Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat zu stellen. Die Verwaltung sollte sie möglichst an Ort und Stelle beantworten oder – falls nicht möglich – die Antwort(en) zeitnah schriftlich nachreichen.<br />
Eine vorherige Anmeldung zur Wortmeldung bei der Einwohnerfragestunde ist nicht erforderlich. Man muss sich (eigentlich*) nur (von der Zuschauertribüne aus) melden, wenn der Landrat zu Anfang der Sitzung die Frage stellt, ob Fragen vorliegen. </p>
<p>„Eigentlich“*,<br />
das ist unser Stichwort. Denn bei der vorletzten Kreistagssitzung verhielt sich die Verwaltung gegenüber den Fragestellern, sagen wir mal, „etwas merkwürdig“. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien gefragt. Die wurden dann von Verwaltungsmitarbeitern notiert. Die  Fragesteller/innen durften dann ihre Fragen auch nicht – entgegen bisherigen Gepflogenheiten – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, die Treppe herunter zu kommen und unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten. </p>
<p>Ahnungen<br />
Die Kreistagsfraktionen Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und DIE LINKE hatten wohl die dumpfe Ahnung, es könnte sich um einen Einschüchterungsversuch der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern handeln. Beide Fraktionen reagierten entsprechend.</p>
<p>Reaktionen<br />
Die SBL/FW beantragte am 03.04.2017 die Einberufung des Ältestenrates zum „Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien) und zur „Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne“. Der Landrat lehnte die Einberufung des Ältestenrates ab.<br />
Klick:<br />
<a href="http://sbl-fraktion.de/?p=7423" target="_blank">http://sbl-fraktion.de/?p=7423</a></p>
<p>DIE LINKE stellte am 20.06.2017 für die Kreistagssitzung am 30.06.2017 einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zum Zwecke der Sicherung der demokratischen Rechte der Bürger. Die Verwaltung lehnte den Antrag wegen fehlenden inhaltlichen Bezugs zur Tagesordnung der Kreistagssitzung ab.<br />
Klack:<br />
<a href="https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/" target="_blank">https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/</a></p>
<p>Geschichte<br />
Nun ist die Kreistagssitzung vom 30.06.2017 mitsamt der Einwohnerfragestunde Geschichte. In der Presse war wenig darüber zu lesen, erst recht nichts über die Einwohnerfragestunde. Deswegen schreiben wie ein paar Sätze dazu.<br />
Also: Zwei Bürgerinnen machten von ihren demokratischen Rechten Gebrauch und stellten von der Zuschauertribüne aus je eine Frage. Die eine wie die andere hatte Bezug zu den Fragen in der Kreistagssitzung im vergangenen März. Sinngemäß lauteten sie:<br />
„<em>Wurden seit der letzten Kreistagssitzung erneut Menschen abgeschoben, obwohl für sie ein Härtefall-Antrag oder eine Petition anhängig waren?</em>“<br />
und<br />
„<em>Erfolgten auf dem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon seit der Kreistagssitzung im März weitere Kontrollen durch das Kreisveterinäramt?</em>“</p>
<p>Die Verwaltung konnte weder die eine noch die andere Frage gleich beantworten. Die Antworten sollen daher schriftlich erfolgen und nachgereicht werden. Das versicherten der Landrat und die zuständige Fachbereichsleiterin. </p>
<p>Positives<br />
Positiv bleibt anzumerken:<br />
Die Bürgerinnen durften ihre Fragen von der Zuschauertribüne aus stellen.<br />
Auch die Aufnahme der Personalien verlief deutlich weniger spektakulär als bei der März-Sitzung. </p>
<p>Ausblick<br />
Nur ein Kreistagsmitglied der CDU zeigte sich augenscheinlich etwas genervt. Er meldete sich noch während der Einwohnerfragestunde zu Wort, monierte, er habe die Fragestellerinnen akustisch nicht verstanden, woraufhin der Landrat (der sie in fast gleicher Entfernung offensichtlich gut verstanden hatte) seinerseits die beiden Fragen deutlich wiederholte. Zudem ließ der Herr von der CDU durchblicken, er erwarte eine Änderung der Geschäftsordnung.<br />
Wir vermuten, er meint eine Änderung dahingehend, dass bei allen zukünftigen Einwohnerfragestunden so verfahren werden soll wie in der legendären März-Sitzung, sprich: Die Bürger/innen sollen/müssen von der Zuschauertribüne herunter an das Rednerpult in den Sitzungssaal und ihre Personalien sozusagen zu Protokoll geben.<br />
Wie gesagt: Wir vermuten. Wir lassen uns aber gerne positiv überraschen. Vielleicht wollte das CDU-Kreistagsmitglied ja auch einfach nur mehr Demokratie anmahnen?  </p>
<p>Wo Demokratie anfängt<br />
„Demokratie fängt im Kleinen an“, kommentierte gestern ein Mitglied der PIRATEN bei Facebook. Recht hat er!                                 </p>
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		<title>Gesundheitsministerium hat Zugriff auf die Patientenakten der Veramed-Klinik</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 23:54:13 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf die Frage: „Wo bleiben die Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik?“ hatte die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der SBL-Fraktion Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6397 am 12.01.2016 folgende Antwort: „Patientenakten Veramed-Klinik Anfrage der Fraktion Sauerländer Bürgerliste vom 05.01.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 05.01.2016 beantworte ich wie folgt: Soweit mir bekannt ist, sind die Patientenakten gesichert, aber [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Auf die Frage: „Wo bleiben die Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik?“ hatte die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der SBL-Fraktion  </p>
<p>Klick:<br />
<a href="http://sbl-fraktion.de/?p=6397" target="_blank">http://sbl-fraktion.de/?p=6397</a></p>
<p>am 12.01.2016 folgende Antwort: </p>
<p>„Patientenakten Veramed-Klinik<br />
Anfrage der Fraktion Sauerländer Bürgerliste vom 05.01.2016</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Ihre Anfrage vom 05.01.2016 beantworte ich wie folgt:</p>
<p>Soweit mir bekannt ist, sind die Patientenakten gesichert, aber noch nicht gesichtet und sortiert, so dass eine Einsichtnahme durch Patienten/Innen oder deren Angehörige theoretisch möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden sein wird.</p>
<p>Ob die Frage, wer sich um die Gesuche von Menschen, die Einsicht in eigene oder die Akten ihrer verstorbenen Angehörigen nehmen möchten, kümmert, inzwischen zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen geklärt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.<br />
Da das Ministerium aber jedenfalls die Möglichkeit hat, auf die Akten zuzugreifen, können sich die Menschen mit ihrem Anliegen an das Ministerium wenden.“</p>
<p>Das ist eine klare Aussage. Wir hoffen, dass die Angelegenheit für alle Betroffenen nun end-lich praktikabel gelöst ist (oder wird?)!  </p>
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		<title>Wo bleiben die Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik?</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Jan 2016 05:55:36 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon öfters waren die Patientenakten in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen hier ein Thema. Jahrelang kümmerte sich niemand um das verlassene Gebäude und die dort gelagerten Akten, so dass sie für ungebetene Besucher des Gebäudes frei zugänglich waren. Nachdem die SBL Hinweise von Angehörigen ehemaliger Patienten bekam, griffen wir das Thema auf. Nach einigem Hin [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Schon öfters waren die Patientenakten in der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen hier ein Thema. Jahrelang kümmerte sich niemand um das verlassene Gebäude und die dort gelagerten Akten, so dass sie für ungebetene Besucher des Gebäudes frei zugänglich waren. Nachdem die SBL  Hinweise von Angehörigen ehemaliger Patienten bekam, griffen wir das Thema auf. Nach einigem Hin und Her kamen die Akten schließlich in der Kreisverwaltung unter Verschluß. Damit waren sie sicher gelagert, aber auch nicht mehr für die dazu Berechtigten zugänglich.</p>
<p>Nun hat sich offenbar ein Käufer für das leerstehende Gebäude gefunden. Darüber berichtete die Westfalenpost am 12.12.2015: <a href="http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/neues-leben-in-der-geisterklinik-bei-meschede-id11373374.html" target="_blank">http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/neues-leben-in-der-geisterklinik-bei-meschede-id11373374.html</a>. Das NRW-Gesundheitsministerium will in diesem Zusammenhang die Patientenakten nun übernehmen.</p>
<p>Diese neue Entwicklung war Anlass für die folgende Anfrage an den Landrat:</p>
<p>&#8220;Nachdem nun bekannt ist, dass ein Kaufvertrag für Grundstück und Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen abgeschlossen wurde und die Westfalenpost Meschede in ihrem Artikel vom 12.12.2015 hinsichtlich der Patientenakten der insolventen Klinik berichtete:<br />
&#8216;Das Gesundheitsministerium wird zwar weiterhin mit dem Insolvenzverwalter um Geld streiten, die Akten allerdings künftig selbst einlagern.&#8217;<br />
möchten wir Sie fragen:</p>
<p>•	Ist Ihnen bekannt, ob es ehemaligen Patientinnen und Patienten der Veramed-Klinik bzw. deren Erben jetzt endlich möglich ist, Einsichtnahme in ihre Patientenakten bzw. die Akten ihrer Angehörigen zu nehmen oder diese Unterlagen anzufordern? </p>
<p>•	Wenn ja, müssen sich die betreffenden Personen derzeit noch mit ihrem Anliegen an den Insolvenzverwalter oder bereits an das NRW-Gesundheitsministerium wenden?&#8221;</p>
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		<title>Veramed-Klinik – Kommen Patienten und/oder Angehörige jetzt endlich an die Patientenakten?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2015 21:49:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[adminRL]]></dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Lage bleibt verfahren und unübersichtlich. Nachdem eine (weitere) Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Landrat nicht sonderlich viel Licht ins Dunkle gebracht hatte, schrieb die SBL daraufhin (am 07.07.2015) den Landesdatenschutzbeauftragten NRW an. Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5956 Die Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten ist jetzt da. Zusammengefasst schreibt ein Mitarbeiter (mit Datum vom 05.08.2015): Das über [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Lage bleibt verfahren und unübersichtlich. Nachdem eine (weitere) Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Landrat nicht sonderlich viel Licht ins Dunkle gebracht hatte, schrieb die SBL daraufhin (am 07.07.2015) den Landesdatenschutzbeauftragten NRW an. </p>
<p>Klick:<br />
<a href="http://sbl-fraktion.de/?p=5956" target="_blank">http://sbl-fraktion.de/?p=5956</a></p>
<p>Die Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten ist jetzt da. Zusammengefasst schreibt ein Mitarbeiter (mit Datum vom 05.08.2015):</p>
<p>Das über das Vermögen der E &#038; V Fachkrankenhäuser GmbH  mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.08.2008 eröffnete Insolvenzverfahren sei noch nicht abgeschlossen. (Az. 255 IN 73/08)</p>
<p>Auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen &#8211; welches auch zur gerichtlichen Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit geführt wird &#8211; sei noch nicht rechtskräftig entschieden. (Az. 17 K 1477/13)</p>
<p>Ein aktuelles Einsichtsbegehren in Patientenakten sei ihm derzeit nicht bekannt.</p>
<p>Den Erben eines verstorbenen Patienten/einer Patientin stünde das Recht auf Einsicht in die Patientenak-ten &#8220;zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen&#8221; zu. (§ 630 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch)</p>
<p>Beim Akteneinsichtsrecht handele es sich um eine vertragliche Pflicht. </p>
<p>Der Vertragspartner des Patienten sei der richtige Ansprechpartner. Bei einer Krankenhausbehandlung  komme als Vertragspartner das Krankenhaus bzw. der behandelnde Chefarzt oder Arzt in Betracht. </p>
<p>&#8220;Ansprüche gegen die E &#038; V Fachkrankenhäuser GmbH wären gegenüber dem Insolvenzverwalter<br />
Herrn Rechtsanwalt<br />
Dr. Schulte-Kaufbrügger<br />
Königswall 21<br />
44137 Dortmund<br />
geltend zu machen.&#8221;</p>
<p>Demzufolge sind noch zwei Verfahren anhängig. Der Stand ist dann also ungefähr so wie im Jahr 2008!? – 7 Jahre Stillstand? &#8211; Ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige und Erben haben leider immer noch keine Möglichkeit, Einsicht in die Patientenakten zu nehmen. Sie sollten aber, meinen  wir, nicht zögern, den oben genannten Insolvenzverwalter mit ihrem Anliegen zu konfrontieren. Mal sehen, ob und wie er sich aus der Affäre zieht!? </p>
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		<title>Veramed-Klinik &#8211; Viel Wirbel um die „verwaisten“ Patientenakten, doch immer noch kein Ergebnis</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2015 21:44:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[adminRL]]></dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Westfalenpost, und nicht nur die, berichtet seit Jahren immer mal wieder über das „Geisterhaus“ in Meschede-Beringhausen, die ehemalige Veramed-Klinik. An dem verlassenen Ort ist einiges los. Los sind auch die Akten der ehemaligen Patienten. Sie befinden (oder befanden?) sich immer noch „unbeaufsichtigt“ im leer stehenden und einigermaßen demolierten Gebäude und werden immer mal wieder [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Westfalenpost, und nicht nur die, berichtet seit Jahren immer mal wieder über das „Geisterhaus“ in Meschede-Beringhausen, die ehemalige Veramed-Klinik. An dem verlassenen Ort ist einiges los. Los sind auch die Akten der ehemaligen Patienten. Sie befinden (oder befanden?) sich immer noch „unbeaufsichtigt“ im leer stehenden und einigermaßen demolierten Gebäude und werden immer mal wieder von ungebetenen Gästen durchgewühlt, evtl. sogar entwendet. Wer weiß? Und niemand fühlt(e) sich für die sensiblen Akten zuständig. Die Stadt Meschede nicht, die Kreisverwaltung mitsamt dem Kreisgesundheitsamt nicht, das Land NRW nicht, …   </p>
<p>Was tun? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) versuchte daher einmal mehr mit einer Anfrage an den Landrat etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Hier der Wortlaut der SBL-Anfrage vom 16.06.2015:</p>
<p>„Seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Ver-bleib der Patientenakten der früheren Veramed-Klinik erfahren. </p>
<p>Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilten Sie uns (aufgrund unserer Anfrage vom 01.12.2012) mit, das Insolvenzverfahren sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber der Insolvenzverwalter habe die Patientenakten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Doch seien die Zustän-digkeiten und Verantwortlichkeiten für die Akten derzeit unklar. Zudem wiesen Sie auf einen „Runden Tisch“ am 10.01.2013 unter Leitung des Kreisdirektors hin. Bei diesem Termin konnte demnach die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten nicht abschließend geklärt werden. Sie stellten in Ihrem Schreiben einen weiteren „Runden Tisch“ zu die-ser Thematik in Aussicht. </p>
<p>Zu dem Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik lautete Ihre Aussage, die Akten sollten übergangsweise von der Stadt Meschede gesichert werden. Sie teilten uns dazu u.a. noch folgendes  mit: „Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.“</p>
<p>Da die SBL/FW wiederholt von Angehörigen verstorbener ehemaliger Patientinnen und Patienten mit der Frage konfrontiert wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:<br />
1.	Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?<br />
2.	Gab es zwischenzeitlich weitere „Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für  „verwaiste“ Patientenakten?<br />
3.	Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?<br />
4.	Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?<br />
5.	Sind die Krankenakten zwischenzeitlich den ehemaligen Patientinnen und Patienten und/oder ihren Angehörigen zugänglich?<br />
6.	Wenn ja, wie, wann und in welcher Form (z.B. durch die Medien) wurden ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. die Angehörigen von verstorbenen früheren Patientinnen und Patienten darüber informiert, dass die Akten nun einsehbar sind?<br />
7.	Für den Fall, dass die Zugänglichkeit der Patientenpapiere immer noch nicht gewährleistet ist, wann soll dieser Missstand endlich behoben werden?<br />
8.	Wer trägt die Kosten für die sichere Lagerung der Patientenakten? Wie hoch sind nach Ihrer Einschätzung die bisher angefallenen Kosten? </p>
<p>Und hier nun die Antwort des Landrats mit Datum vom 07.07.2015: </p>
<p>„Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>zu Ihrer Anfrage vom 16.06.2015 zum Thema „Verbleib der Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen&#8221; teile ich mit, dass nicht der Hochsauerlandkreis, sondern der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen das weitere Verfahren als zuständige Stelle geführt hat. </p>
<p>Da die Zuständigkeit geklärt war, gab es keine weiteren Runden Tische zu diesem Thema.</p>
<p>Auch zum Stand des Insolvenzverfahrens liegen hier keine Informationen vor. Auskunft kannhierzu gegebenenfalls das zuständige Insolvenzgericht geben.</p>
<p>Da mich der LDI über das weitere Verfahren nicht informiert hat, liegen hier keine Erkennt-nisse zu den von Ihnen darüber hinaus aufgeworfenen Fragen vor. Anfragen von Patienten oder deren Angehörigen, die an den Hochsauerlandkreis gestellt wurden, wurden jeweils von hier aus an den LDI weiter geleitet.“</p>
<p>Was tun? Die SBL/FW hat daraufhin versucht, mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Kontakt aufzunehmen. Ob er den ehemaligen Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen wohl zu ihren Akten verhelfen kann? Noch wissen wir das nicht. Wie die SBL aus berufenem Munde hörte, ist diese Landesbehörde leider sehr überlastet und mit viel zu wenigen Mitarbeiter/innen ausgestattet. Die Kreistagsfraktion bleibt trotzdem optimistisch und „am Ball“. Fortsetzung folgt ….       </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Rätsel um die Patienten-Akten der verlassenen Veramed-Klinik</title>
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		<comments>https://sbl-fraktion.de/?p=5900#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2015 12:45:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[adminRL]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Alte Akten machen Schlagzeilen Lange Zeit waren sie immer wieder in den Schlagzeilen der Lokalpresse: Die Patientenakten aus der insolventen und verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen. Seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Verbleib der sensiblen Akten erfahren. Das war einmal in 2012/13 Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilte der [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>
<strong>Alte Akten machen Schlagzeilen</strong><br />
Lange Zeit waren sie immer wieder in den Schlagzeilen der Lokalpresse: Die Patientenakten aus der insolventen und verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen. Seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Verbleib der sensiblen Akten erfahren.</p>
<p><strong>Das war einmal in 2012/13</strong><br />
Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilte der Landrat Dr. Karl Schneider der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – aufgrund deren Anfrage vom 01.12.2012 – mit, das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber der Insolvenzverwalter habe die Patientenakten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Doch seien die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Akten derzeit unklar. Zudem wies der Landrat auf einen „Runden Tisch“ am 10.01.2013 unter Leitung des Kreisdirektors Herrn Dr. Drahten hin. Bei diesem Termin konnte demnach die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten nicht abschließend geklärt werden. Der Landrat stellte in seinem Schreiben einen weiteren „Runden Tisch“ zu dieser Thematik in Aussicht.</p>
<p><strong>Wann endet(e) die kurze Übergangszeit?</strong><br />
Zu dem Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik hieß Aussage der Kreisverwaltung, die Akten sollten übergangsweise von der Stadt Meschede gesichert werden. Im Antwortschreiben vom 18.01.2013 teilte die Behörde der SBL u.a. noch folgendes mit: „Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.“</p>
<p><strong>Angehörige fragen nach</strong><br />
Da die SBL/FW wiederholt von Angehörigen verstorbener ehemaliger Patientinnen und Patienten mit der Frage konfrontiert wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bat der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat am 16.06.2015 erneut um die Beantwortung einiger Fragen zur<br />
„Never-Ending-Story“ um die Patientenakten.</p>
<p><strong>Sauerländer Bürgerliste fragt nach:</strong><br />
1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?<br />
2. Gab es zwischenzeitlich weitere *Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für *verwaiste“ Patientenakten?<br />
3. Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?<br />
4. Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?<br />
5. Sind die Krankenakten zwischenzeitlich den ehemaligen Patientinnen und Patienten und/oder Ihren Angehörigen zugänglich?<br />
6. Wenn ja, wie, wann und in welcher Form (z.B. durch die Medien) wurden ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. die Angehörigen von verstorbenen früheren Patientinnen und Patienten darüber informiert, dass die Akten nun einsehbar sind?<br />
7. Für den Fall, dass die Zugänglichkeit der Patientenpapiere immer noch nicht gewährleistet ist, wann soll dieser Missstand endlich behoben werden?<br />
8. Wer trägt die Kosten für die sichere Lagerung der Patientenakten? Wie hoch sind nach Ihrer Einschätzung die bisher angefallenen Kosten? </p>
<p>Fortsetzung folgt ….</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Videoüberwachung im öffentlichen Raum – sinnvoll oder sinnlos?</title>
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		<comments>https://sbl-fraktion.de/?p=3491#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Oct 2013 07:59:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kreisstadt Meschede hat, um ihre Stadt attraktiver zu machen, viel Geld investiert. In diesem Zuge wurde z.B. in der Innenstadt die irgendwann in den 60er Jahren „zugedeckelte“ Henne zum Teil wieder „aufgedeckelt“ und mit einem neuen Geländer „gerahmt“. Der Fluss bekam neue Windungen, Treppen und Stege und wartet jetzt auf Besucherströme. Soweit, so gut. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kreisstadt Meschede hat, um ihre Stadt attraktiver zu machen, viel Geld investiert. In diesem Zuge wurde z.B. in der Innenstadt die irgendwann in den 60er Jahren „zugedeckelte“ Henne zum Teil wieder „aufgedeckelt“ und mit einem neuen Geländer „gerahmt“. Der Fluss bekam neue Windungen, Treppen und Stege und wartet jetzt auf Besucherströme. Soweit, so gut.   </p>
<p>Wären da nicht DIE, die es immer und überall gibt. DIE, die so gar kein Verhältnis haben zu dem was neu, schick und teuer ist, und DIE, die glauben mit ihren Graffitis Neues und Schickes weiter zu verschönern. DIE finden jetzt wohl, in Meschede befinde sich für sie ein großes Betätigungsfeld. Hier eine Aufzählung der Tätigkeiten, die DIE schon ausgeübt haben: (abgekupfert aus der Vorlage mit dem Aktenzeichen 32.042.50 der Stadt Meschede):<br />
1.       Zerstörung der Gläser der Bodenstrahler im Bereich der Bahnunterführung<br />
2.       Wiederholte Beschädigung der „Schilfkobolde“ im Hennepark<br />
3.       Graffitti an der Freitreppe am Winziger Platz<br />
4.       Graffitti am Widerlager der neuen Johannesbrücke<br />
5.       Graffitti an zahlreichen Stellen in der Innenstadt<br />
6.       Zerstörung sämtlicher Bodenleuchten im Bereich der Brücke beim Schwimmbad</p>
<p>Klack:<br />
<a href="https://ris.meschede.de/buerger/vo020.asp?VOLFDNR=1683&#038;options=4" target="_blank">https://ris.meschede.de/buerger/vo020.asp?VOLFDNR=1683&#038;options=4</a></p>
<p>Bürger und Bürgermeister sind verständlicherweise not amused. Die Stadtverwaltung überlegte: „Was ist zu tun?“ Des Rätsels Lösung fand sich schnell und heißt: „Video-Überwachung“! Die (meisten) Bürger reagieren mit Verständnis und freuen sich, dass DIE bald in die Falle laufen. </p>
<p>Soweit, so gut. </p>
<p>Wären da nicht die Bedenkenträger, z.B. die vom Datenschutz. Da schrieb beispielsweise Herr Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein:<br />
„Vorliegende Statistiken, wonach in beobachteten Gebieten Straftaten massiv zurückgegangen sein sollen, scheinen diese Vorteile zu bestätigen. Tatsächlich ist mir aber bis heute, trotz des seit über 30 Jahren erfolgenden Einsatzes dieser Technik, keine seriöse wissenschaftliche Studie bekannt, wonach Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch die präventive und repressive Wirkung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage allgemein geführt hätte. Vielmehr sind folgende Wirkungen zu beobachten:<br />
Videoüberwachung bringt wenig und wirkt oft kontraproduktiv:<br />
•	Straftäter weichen auf unbeobachtete Bereiche aus. Eine vollständige technische Überwachung sämtlicher möglicher Risikoorte ist nicht möglich.<br />
•	Durch Fehlalarme und unbegründete Interventionen können Sicherheitsrisiken erst ausgelöst werden.<br />
•	Die technische Kontrolle gewährleistet nicht, dass in Gefahrensituationen kurzfristig Hilfe kommt. Voraussetzung hierfür ist ein jederzeit verfügbares, personell aufwändiges Alarmsystem. Existiert dieses nicht, so erweist sich ein eventuell bestehendes subjektives Sicherheitsgefühl als trügerisch. Durch eine solche Fehleinschätzung können Risikosituationen erst provoziert werden.<br />
•	Der Eindruck, eine Gefahrensituation werde durch Videoüberwachung technisch kontrolliert, führt u.U. dazu, dass dringend notwendige, vor Ort verfügbare nichtprofessionelle Hilfe unterbleibt, auch aus Angst vor der Dokumentation unsachgemäßer Hilfeleistung.<br />
•	Der Beweiswert von (v.a. digitalen) Bildaufnahmen ist wegen der äußerst einfachen     Manipulationsmöglichkeiten fragwürdig.<br />
Die schädlichen Effekte der technischen Beobachtung liegen in der Beeinträchtigung der Unbefangenheit der Menschen und dem Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in deren sonstige Freiheitsrechte. Damit wird zugleich &#8220;eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens&#8221; beeinträchtigt.“<br />
Klick:<br />
<a href="https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm" target="_blank">https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm</a></p>
<p>Zugegeben, Dr. Weichert veröffentlichte den Text im Jahr 2000, also fast im letzten Jahrtausend. Sind seine und die Bedenken anderer kritischer Zeitgenossen eine unzeitgemäße Glaubenssache? Oder sind die, die DIE mit Hilfe von Überwachungskameras von den hellen Ecken in die dunklen Ecke vergraulen wollen, „up to date“ und damit auf „dem richtigen Weg“? </p>
<p>Zu guter letzt stellt sich noch die Frage danach, wie der Mescheder Stadtrat entscheidet.<br />
Und noch eine Frage: Wenn denn die Entscheidung im Rat für die Videoüberwachung gefallen ist, werden dann DIE oder die oder andere gegen die Stadt Meschede (mit Erfolg) klagen? Was dann?  </p>
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		<title>Ehemaliges St. Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg – Was geschieht mit den Patienten-Akten?</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Jan 2013 08:38:48 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Gesundheitspolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob sich die Runde, die Anfang Januar 2013 zum Thema Patientenakten im Kreishaus in Meschede tagte, auch mit den Patienten-Akten die im ehemaligen St.- Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg liegen beschäftigt hat? Wir wissen es nicht. Laut WP will der Insolvenz-Verwalter klären, was mit den brisanten Dokumenten passiert. Was wir wissen ist, genau das hat im [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ob sich die Runde, die Anfang Januar 2013 zum Thema Patientenakten im Kreishaus in Meschede tagte, auch mit den Patienten-Akten die im ehemaligen St.- Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg liegen beschäftigt hat? Wir wissen es nicht. Laut WP will der Insolvenz-Verwalter klären, was mit den brisanten Dokumenten passiert.<br />
Was wir wissen ist, genau das hat im Fall der verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen überhaupt nicht geklappt. Der Insolvenz-Verwalter kümmerte sich offensichtlich nicht im Geringsten um eine sichere Aufbewahrung der vertraulichen medizinischen Schriftstücke und um die Festplatten zurück gelassener Computer.   </p>
<p>In Anbetracht der skandalösen Vorkommnisse in dem Gebäude der einstigen Veramed-Klinik sollten alle Patienten-Unterlagen im St. Georg-Krankenhaus umgehend sicher gestellt werden. Außerdem sollte es kurzfristig und problemlos möglich sein, die betreffenden Akten an ehemalige Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen und rechtliche Vertreter auf deren Wunsch hin auszuhändigen. </p>
<p>Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Kreis gemäß § 11 Abs. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser hat und bittet den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>•	Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St.-Georg-Krankenhauses befinden?<br />
•	Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?<br />
•	Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?<br />
•	Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit  Ansprechpartner für frühere PatientInnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?</p>
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		<title>Zensus mit Tücken</title>
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		<pubDate>Tue, 17 May 2011 13:11:18 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Aus Kreistag und Kreishaus]]></category>
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		<description><![CDATA[Einige „Auserkorene“ sind nicht sonderlich erfreut, wenn sie Post vom Zensus-Beauftragten in ihren Briefkasten finden. Fragen zu beantworten ist ja eher eine lästige, zeitaufwändige und mitunter auch komplizierte Angelegenheit. Damit wir Menschen in den ausgewählten Haushalten uns den Kopf über die Zensus-Fragen nicht zu sehr zerbrechen müssen, können wir uns von Erhebungsbeauftragten beim Ausfüllen der [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Einige „Auserkorene“ sind nicht sonderlich erfreut, wenn sie Post vom Zensus-Beauftragten in ihren Briefkasten finden. Fragen zu beantworten ist ja eher eine lästige, zeitaufwändige und  mitunter auch komplizierte Angelegenheit. Damit wir Menschen in den ausgewählten Haushalten uns den Kopf über die Zensus-Fragen nicht zu sehr zerbrechen müssen, können wir uns von Erhebungsbeauftragten beim Ausfüllen der Formulare unterstützen lassen. Der Erhebungsbeauftragte steckt uns auch freundlicherweise eine Besuchsankündigung mit Terminvorschlag in den Briefkasten. Aber schon stellen sich uns da einige Fragen! </p>
<p>Müssen wir ihn (oder sie) rein lassen?<br />
Müssen wir die Zensus-Fragen im eigenen Wohnzimmer beantworten oder dürfen wir das Formular auch mit ihm (oder ihr) in der Kneipe um die Ecke ausfüllen?<br />
Und müssen wir überhaupt den Fragebogen mit der (oder dem) Beauftragen zusammen beantworten oder können wir das auch alleine erledigen?<br />
Können wir die Antworten auch online absenden?</p>
<p>Die Antwort:<br />
Wir können, aber wir müssen nicht! Denn, die für die Beantwortung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger können sich mit der/dem Erhebungsbeauftragten auch außerhalb ihrer Wohnung treffen und/oder den Fragebogen ohne die/den Erhebungsbeaufragten<br />
ausfüllen und per Post zurückschicken oder online ausfüllen. </p>
<p>Auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausfüllung der Fragebögen für die Haushaltsbefragung wird in dem Schreiben der Kreisverwaltung, das die Erhebungsbeauftragten an die ausgewählten Haushalte verteilt haben, aber leider nicht eingegangen.  </p>
<p>Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) schrieb nun an den Landrat des Hochsauerlandkreis, er hielte es für erforderlich, die unter dem Briefkopf des Landrats verbreiteten Informationen umgehend zu korrigieren und die für die Erhebung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger auf geeignete Weise über ihre Möglichkeiten für die Ausfüllung des Fragebogens zu informieren. </p>
<p>P.S.:  Jedes „auserwählte“ Haushaltsmitglied hat eigene Zugangsdaten für die Online-Meldungen, mit denen sie/er sich unter<br />
<a href="http://www.zensus2011.de" target="_blank">www.zensus2011.de</a><br />
einloggen kann, und das ganz ohne Erhebungsbeauftragten. Die nötigen Zugangsdaten findet man auf dem jeweiligen Fragebogen.   </p>
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		<title>Zensus wird auch im HSK vorbereitet</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Jan 2011 17:20:01 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Aus Kreistag und Kreishaus]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit dem 01. November 2010 ist auch im Hochsauerlandkreis eine sogenannte Erhebungsstelle eingerichtet. Sie ist für die Durchführung des Zensus 2011 im Bereich des Hochsauerlandkreises zuständig. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie die im Zuständigkeitsbereich ansässigen Landesbehörden wurden gebeten, für die Erhebung Personen zu benennen, die für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte in Frage kommen. Die [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01. November 2010 ist auch im Hochsauerlandkreis eine sogenannte Erhebungsstelle eingerichtet. Sie ist für die Durchführung des Zensus 2011 im Bereich des Hochsauerlandkreises zuständig. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie die im Zuständigkeitsbereich ansässigen Landesbehörden wurden gebeten, für die Erhebung Personen zu benennen, die für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte in Frage kommen. Die Erhebungsbeauftragten werden demnächst ausgewählt, bestellt und geschult. Die eigentliche Befragung findet in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Juli 2011 statt.</p>
<p>Dies ergibt sich aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos. Vorher wurde der Kreistag nicht über dieses Thema informiert.</p>
<p>In der Erhebungsstelle sollen voraussichtlich 7 Mitarbeiter tätig sein.</p>
<p>Die vom Zensus-Ausführungsgesetz (§ 7) verlangte organisatorische Trennung von anderen Verwaltungsstellen und der Schutz gegen den Zutritt unbefugter Personen soll durch die räumliche Trennung von den übrigen Verwaltungsstellen erfolgen.<br />
Das Personal der Erhebungsstelle sei während Zensus-Zeitraums nur dort tätig und nehme keine anderen Verwaltungstätigkeiten wahr.<br />
Auch eine technische Abschottung der Erhebungsstelle sei durch die Umsetzung entsprechender Vorgaben und Empfehlungen von IT.NRW sichergestellt.<br />
Darüber hinaus werde für Bürger, die die Erhebungsstelle persönlich aufsuchen, ein Auskunftsbereich eingerichtet, der von den übrigen Räumen getrennt ist und in dem keine Bearbeitung von Erhebungsunterlagen stattfindet.</p>
<p>Für die Durchführung des Zensus veranschlagt die Kreisverwaltung Kosten in Höhe von 1,1 Mo Euro. Davon wird das Land NRW voraussichtlich 0,7 Mio Euro erstatten.</p>
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		<title>SBL stellt Anfrage zu &#8220;Google-Street-View&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Mar 2010 23:42:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bekanntlich will Google-Street-View allen Bürgern bequem per Mausklick virtuelle Spaziergänge durch alle Städte, Dörfer, Gärten und Hinterhöfe der Welt ermöglichen. Seit einigen Monaten ist die Fahrzeugflotte von Google in Deutschland unterwegs und lichtet alle Straßen, Häuserzüge, Geschäfte etc. ab. Der Gedanke an sein digital rundum erfasstes und gut lokalisierbares Heim lässt nicht bei jedem Mitmenschen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich will Google-Street-View allen Bürgern bequem per Mausklick virtuelle Spaziergänge durch alle Städte, Dörfer, Gärten und Hinterhöfe der Welt ermöglichen. Seit einigen Monaten ist die Fahrzeugflotte von Google in Deutschland unterwegs und lichtet alle Straßen, Häuserzüge, Geschäfte etc. ab. Der Gedanke an sein digital rundum erfasstes und gut lokalisierbares Heim lässt nicht bei jedem Mitmenschen Freude aufkommen. Manch einem drängt sich unwillkürlich die Frage nach etwaiger missbräuchlicher Verwendung dieses „innovativen Services“ auf. Aber niemand muss eine unerwünschte „Google-Dienstleistung“ widerspruchslos hinnehmen.</p>
<p>Sieht der Landrat Handlungsbedarf? Hat der Hochsauerlandkreis Kontakt zu Google Deutschland aufgenommen? Beabsichtigt der Kreis dafür zu werden, dass die Bürger ihr persönliches Widerspruchsrecht kennen? Das und mehr möchte Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), in Erfahrung bringen. Er stellte am 23.03.2010 eine entsprechende Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Struktur- und Fremdenverkehrsförderung.</p>
<p>Der Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom Herbst 2009 „Google-Street-View muss Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der BürgerInnen im Hochsauerlandkreis lückenlos wahren &#8211; Der Hochsauerlandkreis soll gegen die Veröffentlichung eigener Gebäude Widerspruch bei Google-Street-View einlegen“, scheiterte an der fehlenden Unterstützung weiterer Kreistagsmitglieder. </p>
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