Datenschutz im Gesundheitsamt?
Gesundsheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen Daten. Dem Kreisgesundheitsamt in Meschede scheint das nicht bewusst zu sein.
Seit 16.03.2022 gilt gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Mitarbeiter*innen u.a. von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Gegen Covid-19 ungeimpfte Mitarbeiter*innen können ein “Betretungsverbot” erhalten. Zuständig für die Entscheidung darüber sind die Gesundheitsämter.
Mit Schreiben vom 11.03.2022 (das am 15.03. einging) hat das Kreisgesundheitsamt in Meschede alle medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Kreisgebiet aufgefordert, ihm die ungeimpften Mitarbeiter*innen über ein Internetportwal zu melden. Dieser Weg ist allerdings nicht verpflichtend, auch wenn das Amt dazu auffordert, ihm keine Meldungen per Brief oder per Telefax zu senden.
Doch wie ist dieses Meldeportal gestaltet? Man muss sich anmelden, und wird dann aufgefordert zu bestätigen, dass man die “Datenschutzerklärung” gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Vielleicht hofft die Behörde darauf, dass alle Nutzer*innen das Lesen dieses Dokuments bestätigen, ohne sich für den Inhalt zu interessieren? Denn wer das Dokument anklickt, erhält als einzigen Text “ABC”, und das immer noch am vierten Tag der Meldepflicht. Mit dieser Art von “Datenschutzerklärung” kann man nun gar nichts anfangen.
Dem Kreisgesundheitsamt sollte bewusst sein, dass es sich um äußerst sensible Daten handelt, die es einfordert. Jede(r), der diese Daten an das Amt melden soll, muss sich vorher informieren können, was mit diesen Daten geschieht. Dafür reicht “ABC” nicht aus!