Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Leider gibt es keine kommunalen Untersuchungsausschüsse…

By admin at 11:59 pm on Friday, January 2, 2026

Den Vorgang kann man als einen von sechs Skandalen betrachten, die der Autor in seiner 21jährigen Mitgliedschaft im Kreistag des HSK erlebt hat. Sinnvoll wäre hier die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um die Abläufe besser aufklären zu können – aber dieses meist wirkungsvolle Instrument gibt es auf kommunaler Ebene nicht, nur im Bundestag und im Landtag.

Daher hier nur die Dokumentation der aktuellen Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion. Die Anfrage war noch vor der Konstituierung des neuen Kreistags eingebracht worden, wurde allerdings erst im Dezember beantwortet. Unterschrieben wurde die Antwort vom „neuen“ Landrat; aber die inhaltliche Zuständigkeit fällt nur in die Amtszeit des früheren Landrats.

Zur Vorgeschichte:
Am 21.09.2021 beschloss der Kreistag eine Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans. Darin ist der Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort vorgesehen. Landrat, Kreisverwaltung und mit ihnen (erwartungsgemäß) die CDU- und FDP-Fraktion bestanden darauf, dass mit der Planung ein Generalplanungsbüro beauftragt wird. Dafür wurde ein dubios erscheinendes Auswahlverfahren gestartet, faktisch durchgeführt von einem in Essen ansässigen Berater, der auch als Projektbetreuer tätig wurde. Als die Vergabe anstand, beantragte die SBL-Fraktion die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Denn zum einem erschien die Beauftragung eines Generalplaners nach wie vor völlig ungeeignet, zum anderen waren uns viele gravierende Merkwürdigkeiten bei der Auswahl des vorgeschlagenen Planungsbüros aufgefallen. Doch der Kreistag lehnte am 24.08.2022 mit großer Mehrheit unseren Antrag ab und stimmte dem Vergabevorschlag zu. Über unsere vielen unbeantworteten Fragen können wir hier nicht berichten, da dieser Teil der Kreistagssitzung nicht öffentlich stattfand.

Doch das Desaster folgte: Die 8 Bauprojekte machten fast keine Fortschritte, und über das beauftragte Büro wurde am 21.07.2025 vom Amtsgericht Kassel ein Insolvenzverfahren eröffnet. Mittlerweile sind mehr als 4 Jahre seit dem Beschluss des Kreistags über die 8 Neubauten vergangen, und es werden noch mindestens 4 weitere Jahre bis zur Fertigstellung vergehen. Der Generalplaner hat für seine sehr dürftigen Arbeiten ca. 730.000 Euro erhalten.

Aus solchen Erfahrungen könnte man ja wenigstens lernen. Daher beantragte die SBL-Fraktion für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025, eine weisungsunabhängige Stelle einzurichten, um bei künftigen Auftragsvergaben ab etwa 500.000 € die Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber bzw. Bieter zu prüfen, sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen möglichen Korruptionsverdacht. Doch auch dieser Antrag wurde abgelehnt, weil angeblich bereits ausreichende gesetzliche Regelungen und eine Dienstanweisung bestünden.

Auch in der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2025 stand das Thema auf Antrag unserer Fraktion auf der Tagesordnung. Als Zuhörer könnte man den Eindruck haben, sich in einer Märchenstunde zu befinden. Denn Ausschussvorsitzende und Kreisverwaltung behaupteten, diese Entwicklung sei nicht absehbar gewesen, und beklagten, dass sie jetzt ganz viel Arbeit hätten… Mit der Fortsetzung der Planungen wurden nun übrigens doch mehrere regionale Büros beauftragt, wie wir es von Anfang an gefordert hatten…

Nachdem die Sitzungsprotokolle zu diesem Thema sehr dürftig ausfielen, brachten wir noch eine schriftliche Anfrage ein. Im Folgenden stehen jeweils die Fragen, die dazugehörigen Antworten und (in kursiver Schrift) Kommentare. Anders als bei früheren Anfragen wurde hier von Landrat und Kreisverwaltung kein Teil der Antworten als vertraulich gekennzeichnet, so dass wir die Inhalte komplett veröffentlichen, allerdings ohne weitere Ergänzungen aus nichtöffentlichen Unterlagen.

Wir haben in diesem Blog über dieses Thema bereits mehrfach berichtet:
https://sbl-fraktion.de/?p=11821
https://sbl-fraktion.de/?p=11814
https://sbl-fraktion.de/?p=10755
https://sbl-fraktion.de/?p=10718

Antwort des Landrats auf die Anfrage „Generalplaner für die Neubauten nach dem Rettungsdienstbedarfsplan“

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum wurde der Vertrag mit dem Generalplaner vom damaligen Landrat erst im November 2024 unterzeichnet, mehr als 2 Jahre nach der Auftragsvergabe?
Der Vertrag war Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren ist dieser Vertrag dann für beide Vertragsparteien bindend geworden.. Einer Unterzeichnung der Vertragsurkunde bedurfte es rechtlich nicht mehr. Diese ist rein deklaratorisch. Der förmliche Vertrag wurde auf Wunsch des Generalplaners RJ noch angefertigt.

2. Wie ist diese Vertragsunterzeichnung zu erklären, obwohl bereits exakt 2 Wochen nach dieser Vertragsunterzeichnung im Kreishaus ein internes Krisengespräch stattfand, in dem 15 gravierende Mängel aufgelistet wurden, die alle bereits lange vor der Vertragsunterzeichnung entstanden waren?
s.o.

Wenn zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits zahlreiche extreme Mängel in der Arbeit des Generalplaners bekannt waren, wieso hat sich die Kreisverwaltung dann zur Vertragsunterzeichnung drängen lassen?
Im Übrigen stimmt es nicht, dass generell nach Vergaben kein Vertrag mehr erstellt und unterschrieben wird. Dies ist vielmehr üblich, um Einzelheiten in der Abwicklung mit dem Auftragnehmer zu regeln.

3. Laut Akte der Kreisverwaltung wurde bei einer Anfrage an die „Creditreform” lediglich abgefragt und festgestellt, dass die Firma des Auftragnehmers „aktiv” sei; weitere Informationen wurden bei dieser Abfrage nicht eingeholt. Aus den im „Unternehmensregister” des Bundesanzeigers öffentlich zugänglichen Jahresabschlüssen des Generalplaners ergab sich jedoch, dass die Eigenkapitalquote des Auftragsnehmers unter 0,5 % lag, in allen 4 veröffentlichten Jahresabschlüssen nie Gewinne ausgewiesen wurden und die Verschuldung größer war als der Jahresumsatz. Warum wurden diese sehr deutlichen Warnzeichen nicht beachtet?
Die Rechtslage wurde umfassend im Zusammenhang mit Ihrem Antrag vom 08.10.2025 in der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr. 10/1292 dargelegt. Es wird daher auf diese Ausführungen verwiesen.

Hier geht es nicht um die Rechtslage, sondern um ökonomische Vernunft. Die Kreisverwaltung hat offensichtlich rein gar nichts unternommen, um die wirtschaftliche Solidität des Vertragspartners zu überprüfen – und das bei einem Auftrag im Wert von mehreren Mio Euro…

4. Bei der Akteneinsicht des Unterzeichners am 20.10.2025 fiel auf, dass alle Dokumente auf einem Server des externen Projektbetreuers in Essen liegen. Wie ist das mit der Datensicherheit und Unabhängigkeit von diesem Projektbetreuer vereinbar? Wann wird dies geändert?
Die Datensicherheit auf dem System des Projektsteuerers ist gewährleistet.
Im Fachdienst 15 ist derzeit noch kein Dokumentenmanagementsystem für Bauprojekte vorhanden, dieses befindet sich jedoch in der Anschaffung. Es wurde nach durchgeführtem Vergabeverfahren eine Auswahl getroffen, sodass absehbar die Daten auf einem eigenen System gespeichert werden können.

Hier droht das nächste Desaster. Sinn der Frage war ja nicht zu erfahren, ob die Daten für den Projektbetreuer sicher sind, sondern ob der Kreis als Auftraggeber jederzeit einen ungehinderten Zugriff behält…

5. Bei der Akteneinsicht entstand der Eindruck, dass bei diesem Projekt eine sehr große Abhängigkeit vom Projektbetreuer in Essen besteht; bekanntlich wurden bereits die Auswahl des Auftragnehmers und die Vergabeentscheidung von ihm sehr stark beeinflusst, mit sehr zweifelhaften Auswahlkriterien. Außerdem wurde akzeptiert, dass der später beauftragte Generalplaner zahlreiche Unterlagen erst verspätet einreichte, und die Angaben in seiner Bewerbung wurden nicht gründlich überprüft.
Was unternimmt der Landrat um diese Abhängigkeit vom externen Projektbetreuer zu reduzieren?

Der Hochsauerlandkreis verfolgt die Strategie, die internen Personalkapazitäten gezielt zu stärken. In welchem Umfang die weitere Beauftragung des Projektsteuerers erfolgt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Diese Antwort ist völlig nichtssagend…

6. Warum hat die Kreisverwaltung nicht eher auf drastische grundsätzliche Mängel in der Arbeit des Generalplaners (z.B. sehr unvollständige und von den Auftragnehmern für Gewerke nicht akzeptierte Unterlagen, erhebliche Terminüberschreitungen trotz wiederholter Mahnungen) reagiert?
In den regelmäßigen Baubesprechungen sind die Anforderungen von den HSK-Vertretern und vom Projektsteuerer konkret benannt und erörtert worden. Der Generalplaner hat zugesichert, etwaige Defizite jeweils umgehend abzustellen. Das wurde auch nachgehalten.

Die Anforderungen wurden „benannt und erörtert“ und der Generalplaner hat „zugesichert“. Aber was hat er tatsächlich gemacht? Elegante Umschreibung…


7. Wie ist es zu erklären, dass nun nach dem Ausscheiden des Generalplaners diverse Mängel in der bisherigen Ausführung auffallen (z.B. ,,runde Ecken” in den Räumen), die vom externen Projektbetreuer bereits früher hätten moniert werden müssen und nun zu erheblichem zusätzlichen Aufwand führen?
Kostenintensive gestalterische Elemente wie die „runden Ecken” wurden frühzeitig erkannt.

Der Generalplaner wurde zur Änderung der Planung aufgefordert. Diese wurde rechtzeitig umgesetzt, so dass hierfür kein zusätzlicher Aufwand entstanden ist.

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Antwort…


8. Welche verbindlichen Zusagen und in welcher Höhe liegen mittlerweile von den Kostenträgern für die Mehraufwände durch den Wechsel der Planer vor?

Konkrete Mehraufwendungen sind noch nicht bekannt. In den letzten gemeinsamen Baubesprechungen wurden von allen Beteiligten Einsparpotentiale erarbeitet. Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert. Eine verbindliche Zusage über die Übernahme der höheren Baukosten in Höhe der Steigerung des Baukostenindexes liegt vor (derzeit ca. 4.900,00 € bis zu 5.000,00 € pro m2 BGF).

Auch diese Frage wurde nicht beantwortet. Die konkreten Mehraufwendungen durch den Wechsel des Planers sind „nicht bekannt“. Und die Steigerung des Baukostenindexes tritt unabhängig vom Mehraufwand für den Planerwechsel ein … Vielleicht führt der Wechsel aber sogar zu Einsparungen, weil der Generalplaner viel zu teuer war? (s. nächste Frage)


9. Die Anschlussaufträge für die Fortsetzung der Planungen für die Rettungswachen und Winterberg wurden nun zu jeweils etwa 1/3 niedrigeren Kosten vergeben als von der Kreisverwaltung geschätzt.
Welche Schlüsse ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus für die Auftragssummen des Generalplaners?

Bei der Vergabe der Objektplanung sind die Kosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – (zu berücksichtigende anrechenbaren Kosten, Honorarzone, übliche Nebenkosten) ermittelt worden. Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sind seit 2021 frei verhandelbar; die Sätze der HOAI dienen lediglich zur Orientierung. Die eingegangenen Angebote der hiesigen Architekten lagen unter den möglichen Werten nach der HOAI.
Die Auftragssumme des Generalplaners ist mit den reinen Objektplanungsleistungen nicht vergleichbar, weil im Leistungsumfang des Generalplaners auch Tragwerksplanung, Planung technische Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz enthalten sind.

Eine Anmerkung in eigener Sache:
Mit diesem Artikel enden 19 Jahre, in denen der bisherige Fraktionsvorsitzende der SBL-Kreistagsfraktion – als wesentlichen Teil seiner Arbeit – diesen Internetblog verantwortet hat. Der Inhalt bezieht sich noch auf die alte Wahlperiode, die mit der Konstituierung des neuen Kreistags am 21.11.2025 zu Ende ging. In diesen 19 Jahren sind fast 1.000 Beiträge erschienen, mit kritischem Blick auf die Politik vor allem im Kreisgebiet.
Die Fortsetzung dieser journalistischen Arbeit ist nun Aufgabe der neuen Fraktionsführung. Themen gibt es leider nach wie vor genug; z.B. hat die CDU-Fraktion nur einen (!) Tag vor der konstituierenden Kreistagssitzung mehrere Anträge zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung eingebracht, mit denen die Transparenz der politischen Arbeit massiv eingeschränkt wurde, z.B. werden Bildaufnahmen fast völig ausgeschlossen, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen. Leider wurden sie vom Kreistag beschlossen, und von den herkömmlichen Medien interessiert sich niemand dafür, wenn auf diese Weise demokratische Rechte abgebaut werden.

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Trendwende bei der kommunalen Energiegesellschaft EEH?

By admin at 12:44 am on Friday, November 21, 2025

In diesem Blog wurde schon öfters kritisch über die vom Kreis geplante kommunale Energiegesellschaft berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11693
Die SBL hat die Förderung Erneuerbarer Energien immer für wichtig gehalten. Allerdings galt und gilt dies nicht für die von der Mehrheit des Kreistags geplante Art der Umsetzung in einer kommunalen Gesellschaft, in der die RWE letztlich die Mehrheit erhalten sollte und außerdem viel Geld an der Projektierung der Anlagen verdienen sollte.

Bisher wurde dieses Modell von Landrat und CDU-Fraktion hoch gepriesen. Dies ändert sich aktuell. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte zur Kreistagssitzung am 24.10.2025 einen “Bericht über die Arbeit der EEH” beantragt.
Im Antrag stand u.a.: “Am 21.06.2024 hat der Kreistag die Gründung der „Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH“ (EEH) beschlossen. Anders als geplant, beteiligen sich an dieser Gesellschaft nur 4 der 12 kreisangehörigen Kommunen, woraus sich eine größere Verantwortung des Kreises als ursprünglich geplant ergibt. Von konkreten Aktionen und Planungen dieser Gesellschaft ist dem Kreistag bisher wenig bekannt geworden, ebenso wie von der für die Durchführung von Projekten zur Energieerzeugung bestimmten weiteren Gesellschaft WiSo. Daher soll die Geschäftsführung der EEH dem Kreistag über ihre Tätigkeiten und Planungen berichten und einen Bericht zur Lage geben.”

In der Sitzung selbst sagte die Geschäftsführung nichts, sondern erstellte vorher einen schriftlichen Bericht, aus dem hervorgeht, dass es keine konkreten Projekte gibt, deren Realisierung wahrscheinlich ist.

Aber der Landrat äußerte sich im Kreistag erstmals kritisch zu dieser Gesellschaft.
Im Protokoll dieser Sitzung ist über die Ausführungen des (bisherigen) Landrats zu lesen:
“Zu Beginn des Gründungsprozesses der EEH gab es andere Voraussetzungen, insbesondere durch die fehlende Regionalplanung. Aktuell ist die Entwicklung sehr beschränkt und viele Kommunen lehnen eine Positivplanung in ihrem Stadt- bzw. Gemeindegebiet ab. Die weitere Diskussion in den Kommunen bleibt abzuwarten. Im Zweifel müssen die neugewählten Kreistagsmitglieder erneut über die derzeitige Organisationsform der EEH beraten. Die von
Herrn Loos geforderte Aufstellung über die bisher entstandenen Kosten der EEH werden der Niederschrift beigefügt.”

Über die bisher für die EEH entstandenen Kosten steht im Protokoll:
“Beratungs- und Gründungskosten der EEH ca. 153.400 €
Beihilferechtliches Gutachten ca. 48.000 €
Geschäftsführung (seit Januar 2024) ca. 52.000 €
Summe ca. 253.400 €”

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Veranstaltung zum Thema Arnsberger Wald: Vergangenheit, Gegenwart, Nationalpark

By admin at 12:07 pm on Wednesday, November 19, 2025

Die BUND Kreisgruppe HSK (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und der VCD-Kreisverband Hochsauerland e.V. (Umwelt- und Verbraucherverband für eine ökologische und sozialverträgliche Mobilität) laden Sie zu einer öffentlichen Veranstaltung mit zwei Fachvorträgen und anschließender Diskussion zum Thema
Arnsberger Wald: Vergangenheit, Gegenwart, Nationalpark …
am Donnerstag, den 27. November 2025, um 18:30 Uhr ins Kreishaus in Meschede
(Steinstraße 27, 59872 Meschede) ein.
Der Arnsberger Wald hat wohl noch nie in so kurzer Zeit eine derart radikale Umgestaltung erfahren wie in den letzten Jahren.
Stürme, Dürre und die darauffolgenden Schädlingskalamitäten haben das Landschaftsbild umgekrempelt. Aber wider Erwarten profitieren Flora und Fauna von dieser Entwicklung.

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Die großflächigen Fichten-Kalamitäten haben zu einer enormen Bestandszunahme von Offenlandarten wie Neuntöter, Schwarzkehlchen und Wendehals geführt.

Aber auch in den Buchenwäldern gibt es Veränderungen. Beispielsweise hat sich der auffällige Schwarzspecht erst Anfang des 20. Jahrhunderts in Westfalen angesiedelt. Als Großhöhlenbauer ermöglicht er die Ansiedlung weiterer Arten, wie z. B. Hohltaube und Raufußkauz.
Über diese Entwicklung referiert Andreas Kämpfer-Lauenstein unter dem Titel: Wandel der Vogelwelt des Arnsberger Waldes in den letzten 50 Jahren. Der Referent aus Geseke ist Biologe und versierter Ornithologe. Seit vielen Jahren streift er beruflich und privat durch die Wälder Nordrhein-Westfalens und dokumentiert die Entwicklung des Vogelbestandes.
Der Einfluss des Menschen prägt das Erscheinungsbild des Arnsberger Waldes seit hunderten von Jahren.
Welche Spuren dieser Einfluss hinterlassen hat, und wie sie sich bis in die heutige Zeit auswirken, ist das Thema des zweiten Vortrages an diesem Abend: Spuren historischer Landnutzung im Arnsberger Wald.
Der Referent, Hans-Joachim Berger aus Bad Sassendorf, ist Landschaftsplaner und für die Initiative Nationalpark Arnsberger Wald aktiv.
Auch wenn noch nicht alles optimal ist, stellt der Arnsberger Wald bereits in seiner jetzigen Ausprägung das Juwel im Westfälischen Waldmeer dar.
Ein Nationalpark würde ihm den passenden Schliff verleihen.

In der anschließenden Diskussion soll erörtert werden, wie ein Nationalpark auf einem Teil der Landesflächen im Naturpark realisiert werden kann.
Moderiert wird die Veranstaltung von Klaus Brunsmeier (BUND NRW Landesverband).
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Spende willkommen.

Sie möchten die Initiative für den Nationalpark Arnsberger Wald unterstützen?
Das kann auf vielfältige Weise geschehen:
– indem Sie diese Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiterleiten.
– Beteiligen Sie sich an der Selfie-Aktion und schenken Sie dem Nationalpark Arnsberger Wald ihr Lächeln www.nationalpark-arnsberger-wald.de/ja-bitte.html
– Informieren Sie sich auf der Homepage.
– Liken und teilen Sie Seiten und Beiträge bei Facebook
– Möchten Sie gerne bei den Aktionen und Veranstaltungen unterstützen? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an: info@nationalpark-arnsberger-wald.de
– weitere Möglichkeiten zum Mitmachen: https://nationalpark-arnsberger-wald.de/was-kann-ich-tun.html

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Noch einmal: Wie weit darf der Artenschutz wegen des “überragenden öffentlichen Interesses” an Windenergie ausgeschaltet werden?

By admin at 9:08 am on Tuesday, November 18, 2025

Für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025 hatte die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht.
Darin sollte der Landrat aufgefordert werden,
“1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

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Begründung:

“Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.
Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“

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Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.
Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.
Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.
Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.
Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.”

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Auf Wunsch des (alten) Landrats lehnte der (alte) Kreistag diesen Antrag mit Mehrheit ab.

Leider wurde in der Kreistagssitzung keine einzige Frage konkret beantwortet, und im Sitzungsprotokoll fehlen Ausführungen zu diesem Thema weitgehend. Es gibt aber nach wie vor erhelichen Aufklärungsbedarf.
Nach Kenntnis des Sitzungsprotokolls hat die “alte” SBL-Kreistagsfraktion nun die folgenden schriftlichen Fragen an den (neuen) Landrat gestellt:
“1. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass die (innerhalb des gesetzlichen Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG) tatsächlich gerodete Fläche etwa doppelt so groß ist wie genehmigt (offensichtlich wurden im Genehmigungsverfahren z.B. die Höhenlagen nicht beachtet)?
2. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass für die Baustraße andere Flächen in Anspruch genommen wurden als beantragt?
3. Warum wurde im Genehmigungsverfahren nicht beachtet, dass durch die Veränderungen des Geländes mehrere Quellen erheblich geschädigt wurden?
4. Warum fiel der Genehmigungsbehörde nicht auf, dass in den Ausführungen des vom Antragsteller beauftragten Ökologischen Baubegleiters (ÖBB) zwar über das Vorkommen der nach BNatSchG und Europäischer Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelart Feldlerche berichtet wurde, diese Vogelart aber vom ÖBB nicht in die Kartierungen aufgenommen wurde?
5. Warum wurde der Bericht des ÖBB über die angebliche Unbedenklichkeit der vorzeitigen Rodungen erst etwa ein Monat nach den Rodungen der Kreisverwaltung vorgelegt?
6. Durch die großflächigen Rodungen während des gesetzlichen Schutzzeitraums in der Errichtungsphase entstehen Verstöße gegen die „Zugriffsverbote“ nach § 44 BNatSchG. Warum verlangte die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller dafür keine geeigneten „Minderungsmaßnahmen“ in angemessenem Umfang?”

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SBL und FWG Hochsauerland bilden gemeinsame Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandkreises

By admin at 12:23 pm on Saturday, November 15, 2025

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Im Kreistag des Hochsauerlandkreises haben die Sauerländer Bürgerliste (SBL) und die Freie Wählergemeinschaft (FWG) eine gemeinsamen Fraktion unter dem Namen „SBL / FWG“ gegründet.

Mit dieser neuen Fraktion wollen beide Partner die kommenden fünf Jahre sozial, demokratisch und transparent gestalten – unabhängig, bürgernah und sachorientiert.

Die Fraktion SBL / FWG setzt sich aus erfahrenen Persönlichkeiten verschiedener Fachrichtungen zusammen:

Sauerländer Bürgerliste (SBL):
• Gerd Stüttgen, Arnsberg – Dipl.-Verwaltungswirt, Fraktionsvorsitzender
• Annette Loos, Brilon – Allgemeinmedizinerin, Fraktionsmitglied

Freie Wählergemeinschaft (FWG):
• Sebastian Vielhaber, Winterberg – Architekt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Diese Mitglieder bringen unterschiedliche fachliche und gesellschaftliche Kompetenzen in die Fraktion ein und stehen sinnbildlich für die Vielfalt der Interessen und Lebensrealitäten im Hochsauerlandkreis. Alle 3 Kreistagsmitglieder gehören außerdem den Stadträten in ihren Wohnorte an.

Die neue Fraktion SBL / FWG steht für die Werte Sozial – Demokratisch – Transparent und wird sich in der kommenden Wahlperiode insbesondere folgenden Themen widmen:

Ein zentraler Schwerpunkt der Fraktion liegt auf einer nachhaltigen Entwicklung des Hochsauerlandkreises. Umwelt- und Klimaschutz stehen dabei ebenso im Fokus wie der Erhalt der heimischen Natur und die Förderung technologieoffener Energiekonzepte.

Ebenso wichtig ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit: Die Fraktion möchte den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und sich besonders für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie das Ehrenamt einsetzen.

Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) setzt sich die Fraktion für den Ausbau und die Verbesserung der Mobilitätsangebote im ländlichen Raum ein, um allen Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche und zeitgemäße Anbindung zu ermöglichen.

Auch die Gesundheit und Daseinsvorsorge bleiben zentrale Themen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung im gesamten Kreisgebiet dauerhaft zu sichern und wohnortnah zu gestalten.

Im Bildungsbereich steht die Förderung einer modernen, wohnortnahen Schullandschaft im Mittelpunkt – einschließlich der Gesamtschule als Teil eines vielfältigen und zukunftsorientierten Bildungsangebots.

Abschließend legt die Fraktion großen Wert auf eine moderne Verwaltung und fortschreitende Digitalisierung, um Abläufe effizienter zu gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern einen bürgerfreundlichen, zeitgemäßen Service zu bieten.
Die Fraktion knüpft damit an die erfolgreiche Zusammenarbeit von SBL und FWG in den Jahren 2014 bis 2020 an.

Der Start der Fraktionsarbeit erfolgt mit der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 21.11.2025. Die Ausschussbesetzung wird nachträglich bekanntgegeben, jedoch ist die vollständige Besetzung aller Ausschüsse gesichert.

Ansprechpartner für die Presse:
Lutz Wendland (Fraktionsgeschäftsführer, Meschede), langjähriges Kreistags- und Stadtratsmitglied.

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Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten

By admin at 9:59 pm on Friday, October 10, 2025

FÜr die nächste Kreistagssitzung (am Fr 24.10.) hat die SBL-Fraktion einen Antrag für die “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht,
mit folgendem Beschlussvorschlag:

“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

Begründung:

Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.

Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“
Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.

Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.

Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.

Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.

Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.

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Generalplaner für Rettungswachen – Die Fortsetzung

By admin at 5:50 pm on Monday, September 29, 2025

Nun liegt die Antwort des Landrats auf die schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zum Insolvenzverfahren für den Generalplaner vor. Wir hatten über die Entwicklung und unsere Fragen bereits hier berichtet.

1. Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
• Mit Einverständnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde zum 18.08.2025 ein Auflösungsvertrag mit dem Generalplaner geschlossen.
• Der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wurde durch den Projektsteuerer ermittelt und einvernehmlich festgelegt.
• Der Hochsauerlandkreis hat die Verträge mit den Subplanungsbüros für Technische Gebäudeausstattung (TGA), Tragwerksplanung und Brandschutz übernommen (Vergaberechtlich ohne Ausschreibung zulässig).
• Für die Rettungswachen Winterberg, Gellinghausen und Meschede wurde nach Verhandlungsvergabe die Objektplanung (Leistungsphasen 5-8 HOAI) an das Büro Fastabend, Brilon, vergeben.
• Für die Rettungswachen Hallenberg, Medebach sowie den Notarztstandort Altenbüren läuft derzeit das Vergabeverfahren für die Objektplanung.
• Für die Rettungswachen Brilon und Schmallenberg-Gleidorf erfolgt die Ausschreibung, sobald absehbar ist, dass die vorhabenbezogenen Bebauungspläne rechtskräftig sind.

2. Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
• Die Objektplanung wird abschnittsweise neu vergeben, z. B. Büro Fastabend für die ersten drei Rettungswachen.
• Die Subplaner (Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz) setzen ihre Arbeit auf Basis der Vertragsübernahme fort.
• Der Projektsteuerer übernimmt die Koordination, Fortschrittskontrolle und Nachweisführung

3. Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
• Rettungswachen Winterberg und Gellinghausen: Erdbau- und Rohbauarbeiten laufen weiter.
• Büro Fastabend hat die Projektbetreuung ab 04.09.2025 aufgenommen.
• Rettungswache Meschede: Einweisung der bereits beauftragten Bauunternehmer steht unmittelbar bevor.
• Danach Fortführung der Ausführungsplanung und Vergabe der Ausbaugewerke.
• Subplaner (Tragwerk, TGA, Brandschutz) haben ihre Arbeit bereits unmittelbar nach Vertragsübernahme fortgesetzt.

4. Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
• Aktuell sind noch keine konkreten Kostensteigerungen bezifferbar.
• Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert; sie haben signalisiert, dass etwaige Kostensteigerungen ggf. übernommen werden können.

7. Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
• Es besteht kein Aufklärungsbedarf.
• Das Vergabeverfahren wurde nach den gesetzlichen Erfordernissen durchgeführt. Die jeweils getroffenen Entscheidungen wurden bereits mit der Beantwortung der SBL-Anfrage vom 26.08.2022 ausführlich begründet.

8. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
• Bei der Vergabe der Generalplanerleistung wurden objektive Kriterien sowohl für den Teilnahmewettbewerb als auch für die anschließende Angebotsphase festgelegt. Auch in Zukunft werden Kriterien formuliert werden, die zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe führen.
• Die Auswahl der Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsgegenstand und (soweit ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird) von den besonderen Anforderungen an die ausführenden Unternehmen.

9. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrigbleibt?
• Die Auswahl erfolgte transparent.
• Auf die Anzahl der eingehenden Angebote nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb hat die Verwaltung keinen Einfluss. Im Allgemeinen korreliert die Anzahl der Angebote mit der konjunkturellen Lage.

10. Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriosität von Unternehmen zu prüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio. Euro erhalten sollen?
• Die wirtschaftliche Seriosität (= wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) eines Unternehmens wird durch den jeweiligen Fachdienst bzw. einen beauftragten Dritten (z.B. Planer oder Projektsteuerer) im Rahmen der Eignungsprüfung betrachtet. Zudem erfolgt vor Auftragsvergabe eine Abfrage der Unternehmensdaten im Wettbewerbsregister durch die Vergabestelle.
• Die Rechnungsprüfung kontrolliert vor Auftragsvergabe die Durchführung der Eignungsprüfung.

11. Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?
• Der Projektsteuerer hat sich als zuverlässiger und kompetenter Partner erwiesen.
• Er verfügt über detaillierte Kenntnis der Projektziele, örtlichen Gegebenheiten und besonderen Anforderungen.
• Durch seine Mitwirkung konnte der Leistungsstand zum Auflösungsvertrag fundiert festgestellt werden.
• Die Fortführung der Zusammenarbeit gewährleistet Planungssicherheit, Kontinuität und einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz

Anmerkung: Die Antworten auf die Fragen 5 und 6 können wir hier nicht wiedergeben, da sie vertrauliche Daten enthalten.

Fazit:
Aus der Antwort ist keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der (absehbar!) völlig missglückten Vergabeentscheidung erkennbar.
Wenn in der Bewertung der Angebote die Punkteskalen offensichtlich auf ein Unternehmen “zugeschnitten” sind, dieses Unternehmen extrem schlechte wirtschaftliche Daten aufweist (z.B. eine Eigenkapitalquote von nur 0,3 % und keine ordnungsgemäße Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse) und die Bewerbung offensichtlich falsche Angaben enthält, dann sollten eigentlich alle “Alarmglocken” ganz laute Warnsignale geben…
In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir erneut auf diese Bedenken hingewiesen.

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Generalplaner gescheitert: SBL fordert Aufklärung und Transparenz

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 11, 2025

Wie wichtig kritische Fragen im Kreistag und den Ausschüssen sind, zeigt sich gerade wieder am Planungsauftrag für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort im Kreisgebiet. Hierfür hatte die Mehrheit des Kreistags vor 3 Jahren ein Architekturbüro als Generalplaner beauftragt, auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung. Kürzlich wurde für dieses Planungsbüro ein Insolvenzverfahren eröffnet vom Amtsgericht Kassel eine Indolvenzverwalterin eingesetzt und die Vermögensverwaltung angeordnet.

Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte bereits vor der Auftragsvergabe intensiv recherchiert und gravierende Mängel erkannt. Doch leider entschied die Mehrheit anders. Nun hat die SBL-Fraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gerichtet und verlangt Aufklärung. Im Folgenden dokumentieren wir diese Anfrage.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

am 24.08.2022 hat der Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – mehrheitlich beschlossen, das Unternehmen „RJ Planungsbüro GmbH & Co KG“ (Kassel/Erfurt) mit der Generalplanung für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort zu beauftragen.
Nun ist durch die „Insolvenzbekanntmachungen“ öffentlich bekannt, dass das Amtsgericht Kassel am 21.07.2025 (Az. 666 IN 225/25 e) eine Vorläufige Insolvenzverwalterin für dieses Unternehmen eingesetzt hat und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet wurde.

Wie auch im Protokoll der Kreistagssitzung vom 24.08.2022 (TOP 10) nachzulesen, hatte die SBL-Kreistagsfraktion gegen diese Vergabeentscheidung erhebliche Bedenken, sowohl gegen die Vergabe an einen Generalplaner überhaupt als auch konkret gegen die Vergabe an dieses Unternehmen. Unsere Fraktion hat in dieser Kreistagssitzung die Aufhebung des Verfahrens und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens gefordert (was in der gesamten Wahlperiode nur zweimal der Fall war). Wir haben damals die eklatanten Mängel im Bewertungs- und Auswahlverfahren detailliert dargelegt. Der von der Kreisverwaltung eingesetzte Projektsteuerer hatte an der Festlegung der Kriterien und der Bewertung der Angebote einen sehr großen Anteil. Eine Akteneinsicht ergab viele weitere Merkwürdigkeiten und außerdem Zweifel an der Seriösität des Anbieters, ebenso wie eigene Recherchen. So erfüllt das Unternehmen seine Publikationspflichten nur unzureichend, nach dem letzten im „Unternehmensregister“ veröffentlichten Jahresabschluss liegt die Eigenkapitalquote bei nur 0,3%, und ein Gewinn wurde in keinem der vier veröffentlichten Jahresabschlüsse ausgewiesen. Außerdem waren einige Angaben in der Bewerbung offensichtlich unrichtig. Einige weitere Einzelheiten stehen auch in unserer Anfrage vom 26.08.2022.

Leider haben sich unsere damals geäußerten Bedenken nun mehr als bestätigt. Das Ergebnis der vor drei Jahren getroffenen Entscheidung ist desaströs:
• Die Umsetzung der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wird mindestens 8 Jahre dauern und sich nun weiter verzögern, so dass die sog. Hilfsfristen noch länger nicht eingehalten werden können.
• Die von der Kreisverwaltung genannten Vorteile für die Beauftragung eines Generalplaners (statt Einzelaufträgen bevorzugt an lokale Unternehmen) sind nicht eingetreten; insbesondere wurden nun doch individuelle statt standardisierter Planungen für die einzelnen Objekte vorgenommen.
• Die Kosten steigen erheblich.
• Der Aufwand für die Baubetreuung in der Kreisverwaltung steigt ebenfalls erheblich.
• Die für eines der Neubauprojekte beschlossene Holzbauweise findet nicht statt.
• Es ist noch nicht geklärt, ob und welche speziellen Beziehungen zwischen Projektsteuerer und Generalplaner es möglicherweise gab.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1) Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
2) Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
3) Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
4) Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
5) Welche Zahlungen wurden bisher an den Generalplaner geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es (auch seitens der Insolvenzverwalterin)?
6) Welche Zahlungen wurden bisher an den Projektsteuerer geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es?
7) Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
8) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
9) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrig bleibt?
10) Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriösität von Unternehmen zu überprüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio Euro erhalten sollen?
11) Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?”

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Was wird aus den Bahnhaltepunkten Oeventrop und Freienohl?

By admin at 4:09 pm on Tuesday, September 9, 2025

In den letzten beiden Jahren sind mehrere Millionen in die Haltepunkte Oeventrop und Freienohl investiert worden. U.a. wurden die Bahnsteige auf 76 cm erhöht, so dass nun barrierefreies Ein- und Aussteigen möglich ist.
Doch nun soll diese Haltepunkte erheblich an Bedeutung verlieren. Denn der für den Schienenpersonenverkehr zuständige Zweckverband NWL und die Deutsche Bahn haben angekündigt, dass die Züge der Linie RE 57 (Dortmund – Warburg/Winterberg) bis auf weiteres dort nicht mehr halten sollen. Grund sind 4 Langsamfahrstellen, die durch marode Bahnbrücken ausgelöst werden (z.B. die Röhrbrücke in Arnsberg-Hüsten). Diese führen zu regelmäßigen Verzögerungen im Fahrplan von 6 bis 8 Minuten, die durch den Ausfall der beiden Halte (teilweise) kompensiert werden sollen.
Der HSK ist in den Gremien des NWL vertreten; leider nicht durch Mitglieder der SBL-Fraktion.
Die SBL hat zu diesem Thema eine schriftliche Anfrage an den Landrat eingereicht, die wir hier auszugsweise samt der Antworten vom 29.08.2025 dokumentieren.

“Sehr geehrter Herr Landrat,
nach aktuellen Berichten der Lokalpresse sollen bald die Züge, die von und nach Dortmund durch den HSK fahren, nicht mehr in den Bahnhöfen Oeventrop und Freienohl halten, also in zwei benachbarten Bahnhöfen im Kreisgebiet. Beide Bahnhöfe wurde vor kurzem aufwendig modernisiert. Gründe für die angekündigte Einschränkung sind mehrere marode Bahnbrücken auf der Strecke, die zu Langsamfahrstellen und damit zu Verzögerungen im Fahrplan führen. Im Ergebnis wird sich dadurch die Qualität des SPNV-Angebots im HSK weiter verschlechtern. Dazu trägt auch die völlig mißglückte Planung für die Sanierung des Elleringhauser Tunnels bei, die für mindestens 8 Jahre zu drastischen Einschränkungen des Bahnverkehrs führen wird.
Die Situation der ÖPNV im Kreisgebiet wird bereits dadurch verschlechtert, dass gerade erst vom Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – der größte Kahlschlag im Linienbusangebot in der Geschichte des HSK beschlossen wurde (z.B. Linien 382, 391, 335, S50, R74, R21).

Der VCD Hochsauerland hat sich auf seinem letzten Treffen mit der Situation an den beiden Bahnhöfen befasst und folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Brücken schneller sanieren.
b) Einzelne Sanierungsmaßnahmen vorziehen.
c) Parallelstrecke als Umleitung für Röhrbrücke in Hüsten einrichten (Nutzung der vorhandenen WLE-Strecke).
d) Fahrplan von und nach Dortmund anpassen (Wendezeit verkürzen durch spätere Ankunft und frühere Abfahrt).
e) Auch Halte im Bahnhof Wickede ausfallen lassen, als Alternative zum Ausfall der Halte nur in Oeventrop UND Freienohl.

Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Wie waren Landrat und Kreisverwaltung in diese Maßnahme eingebunden?
2. Wie hat sich der Landrat gegenüber NWL und Deutscher Bahn dazu geäußert?
3. Unterstützt der Landrat den Vorschlag des VCD, die Haltausfälle auf Bahnhöfe in den Kreisen Soest und HSK gleichmäßig zu verteilen statt nur im HSK, und was unternimmt er deswegen?
4. Wie steht der Landrat zu den anderen Vorschlägen des VCD Hochsauerland?”

Die Antworten:

“zu Frage 1)
Die Maßnahme wurde erstmalig anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus am 23. Juni 2025 bekannt. Ein Vertreter des NWL Nahverkehr Westfalen-Lippe war eingeladen, gemeinsam mit einem Vertreter der RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH zur Röhrtalbahn zu berichten und wies im Nachgang zu diesem Tagesordnungspunkt außerhalb der Tagesordnung kurz auf die Planungen der DB Regio mit Auslassen der Halte auf der RE 57 hin.
Am 30. Juni 2025 erfolgte dann eine formale Information anlässlich der Sitzung der Verbandsversammlung des ZRL Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe in Unna.

zu Frage 2)
Bereits am 23. Juni 2025 wurde dem Vertreter des NWL verdeutlicht, dass zumindest die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs zur Entlastung der Fahrgäste während der Maßnahme geprüft werden müsse.
Während der Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung des ZRL wurde erneut auf die Notwendigkeit entlastender Maßnahmen hingewiesen und die Geschäftsführerin des NWL, Frau Auffermann, wurde um Koordination entsprechender Abstimmungsgespräche gebeten.
Mit elektronischer Nachricht vom 30. Juli 2025 mit Kopie an die in der ZRL Verbandsversammlung vertretenen Fraktionen wurde der NWL an die angebotenen Gespräche zur weiteren Abstimmung erinnert und um Terminvorschläge gebeten.
Daraufhin hat ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern des NWL am 22. August 2025 stattgefunden, dem nun die Prüfung entlastender Maßnahmen durch NWL und DB Regio folgen wird.

zu Frage 3)
Die Forderungen des Hochsauerlandkreises nach Maßnahmen zur möglichen Entlastung werden durch die Fachabteilungen des NWL und der DB Regio geprüft. Hierbei werden die Ein- und Aussteigerzahlen an den verschiedenen Verkehrsstationen, Verknüpfungen zum straßengebundenen ÖPNV sowie die betrieblichen Freiräume für Ersatzkonzepte auf der Schiene und deren Auswirkungen im Kontext der Gesamtsituation im Schienenpersonennahverkehr zu berücksichtigen sein.

zu Frage 4)
Die Obere Ruhrtalbahn ist wichtiges Rückgrat des Nahverkehrsangebotes im Hochsauerlandkreis und in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und möglichst auszubauen.
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist der NWL. Er hat damit die direkte Zuständigkeit und prüft die optimale Positionierung der Maßnahmen bei einer hohen Komplexität.
Wechselwirkungen mit den Angeboten der Nachbaraufgabenträger sowie des Fernverkehrs sind zu beachten. Hinzu kommt eine immense und kontinuierlich steigende Anzahl von lnfrastrukturprojekten zur Sanierung und Modernisierung des Schienenpersonennahverkehrs im Gesamtraum des NWL mit unterschiedlichen Akteuren für den Betrieb und die Infrastruktur bei begrenzten Planungskapazitäten.”

Fazit:
Die Antworten sind nichtssagend.
Vor allem auf die Fragen 3 und 4 wären wesentlich konkretere Aussagen notwendig gewesen!
Die SBL-Kreistagsfraktion wird dieses Thema und die Vorschläge des VCD in die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses (Wirtschaft und Struktur) am 06.10.2025 einbringen.

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“Überragendes öffentliches Interesse” gegen “Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” ???

By admin at 4:11 pm on Tuesday, September 2, 2025

Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil für den Ausstieg aus fossilen Energien. Allerdings scheint nicht immer die richtige Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes stattzufinden. Ein drastisches Beispiel dafür liefert die Antwort des Landrats vom 02.09.2025 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 17.08.2025. Wir dokumentieren hier einige der Fragen und Antworten:

Sehr geehrter Herr Landrat,
nach einem Bericht der Lokalpresse vom 15.08.2025 (s. Anlage) wurden am Windsberg (im Briloner Stadtgebiet) während des Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG umfangreiche Rodungsarbeiten für ein Windenergieprojekt vorgenommen. Es handelt sich um ein Projekt der Stadtwerke Brilon;
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtwerke ist der Briloner Bürgermeister.
Durch diese Rodungsaktion erfolgte ein massiver Eingriff in die Brutperiode vieler Vogelarten.

2. Wer hat wann und wie und bei wem die Genehmigung der Rodungsarbeiten beantragt?
“Die PHILMA Ventus Service GmbH & Co. KG hat bei der Unteren Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 08) beantragt. Die Genehmigung wurde am 30.09.2024 erteilt. Sie umfasst als Nebenbestimmung auch die Rodung innerhalb des Zeitraum vom 01 .03. -30.09., sofern vorab durch den ökologischen Baubegleiter ein Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten ausgeschlossen wird.”

3. Wer ist bei diesem Projekt als sog. ökologischer Baubegleiter tätig, wie, von wem und wann wurde er ausgewählt, über welche Qualifikationen verfügt er, und in welcher Beziehung steht diese Person zu Gesellschaften der Stadt Brilon und zur Kreisverwaltung?
“Das ÖBB ist vom Genehmigungsinhaber beauftragt. Als Fachgutachter kann die UNB die Eignung bestätigen. Die UNB steht in keiner Beziehung zum ÖBB, fordert jedoch, dass dieser grundsätzlich fachlich und unabhängig handelt.”

4. Welche Vogelarten und ihre Brutplätze wurden von dieser Person in dem relevanten Gebiet überprüft, wann, wie und mit welchen Ergebnissen?
“An 12 Terminen zwischen dem 18.03.2025 bis 08.08.2025 wurde eine vollständige Erfassung der Brutvogelarten im Sinne einer Siedlungsdichteuntersuchung (in Anlehnung an Südbeck et al., 2005) durchgeführt und darüber hinaus der Verlauf des Brutgeschehens
dokumentiert. Bis zum 04.07.2025 waren Bruten nachweisbar. Danach kommt der ÖBB zu folgenden Ergebnissen:
• 21.07.25 war das Brutgeschehen überwiegend abgeschlossen, Neuntöter, Baumpieper, Domgrasmücke und Goldammer mit flüggen Jungen noch im Gebiet. Bauflächen WEA 07 komplett und WEA 08 Teilflächen zum Mulchen freigegeben (ein Bereich nördlich der WEA8
• 03.08.25 Zusätzliche Randflächen an WEA 10 und 11 zum Mulchen freigegeben, auch dort keine Bruten mehr.
• 08.08.25 Späte Amsel-Brut nördlich WEA 08 ist ausgeflogen. Freigabe der letzten Teilfläche zum Mulchen.”

6. Welche zwingenden Hindernisse bestanden, mit den Rodungsarbeiten bis zum Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums zu warten?
“Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG). Hinsichtlich der besonders geschützten und bestimmten Tier- und Pflanzenarten soll gemäß der Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG anstelle der pauschalen Bauzeitenbeschränkungen insbesondere die ÖBB in Betracht kommt. Diese war vorliegend auch wirksam, da das Brutgeschehen dokumentiert wurde und die Brutplatzbindung planungsrelevanter Arten als aufgelöst gutachterlich festgestellt wurde.”

7. Durch das Verfahren beim OVG in Münster am 02.09.2024 zum „unechten“ Repowering der WEA am NSG Goldbachtal ist bekannt, dass die Kreisverwaltung bei einigen Antragstellern für Windenergieprojekte mit extrem kurzen Bearbeitungszeiten von wenigen Stunden oder Tagen handelt. Auf diese Weise ist keine sorgfältige Prüfung und Abwägung möglich. Diese „spezielle“ Verfahrensweise wurde vom OVG sehr deutlich kritisiert.
Wie und wann hat die Kreisverwaltung hier auf welche und wann und vom wem gestellten Anträge in diesem Projekt reagiert?
“Die Untere Naturschutzbehörde hat am 22.03.2024 negativ Stellung genommen und nach Nachreichung der Antragstellerin vom 08.08.2025 abschließend am 12.09.2024 Stellung genommen. Dieses Vorhaben konnte sachgemäß von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.”

8. Hält der Landrat die in diesem Projekt vorgenommenen Abwägungen zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und den Interessen der künftigen Betreiber andererseits für angemessen, und wie begründet er seine Einschätzung?
“Ich halte die vorgenommenen Abwägungen für angemessen. Besonders geschützte Arten wurden berücksichtigt und bei allen Maßnahmen wurde geltendes Recht beachtet.”

9. Welche Unterschiede im Ablauf hätte es gegeben, wenn es sich hier nicht um einen so verwaltungs- und politiknahen Antragsteller bzw. Planer gehandelt hätte?
“Keine. Das Verfahren wurde regulär seitens der Unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Eine Verwaltungs- oder Politiknähe der Philma Ventus Service GmbH & Co. KG war den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.”


Einige Anmerkungen zu den Antworten:

1) Es wurde nicht beantwortet, wer als Ökologischer Baubegleiter tätig ist (Frage 3).
2) Es fehlt eine inhaltliche Antwort, warum man mit der Rodung nicht bis Anfang Oktober warten konnte (Frage 6). Die (fragwürdigen!) Kernsätze lauten: “Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG).”
3) Es ist völlig unglaubwürdig, dass der Kreisverwaltung die “Verwaltungs- oder Politiknähe” des Antragstellers nicht bekannt gewesen sein soll (Frage 9). Denn die “Philma Ventus Service GmbH & Co. KG” ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Brilon, und die Geschäftsadressen sind identisch…
4) Einige Daten können nicht stimmen, wie besonders in der Antwort auf Frage 7 auffällt.
5) Die Antwort auf Frage 7 zum Ablauf in der Kreisverwaltung ist sehr dürftig und völlig unzureichend.

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Alternativen zum “Abschalten” zweier benachbarter Bahnhöfe

By admin at 6:09 pm on Sunday, August 24, 2025

Zu den Planungen für die Bahnhöfe Oeventrop und Freienohl hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende Anfrage an den Landrat gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

nach aktuellen Berichten der Lokalpresse sollen bald die Züge, die von und nach Dortmund durch den HSK fahren, nicht mehr in den Bahnhöfen Oeventrop und Freienohl halten, also in zwei benachbarten Bahnhöfen im Kreisgebiet. Beide Bahnhöfe wurde vor kurzem aufwendig modernisiert. Gründe für die angekündigte Einschränkung sind mehrere marode Bahnbrücken auf der Strecke, die zu Langsamfahrstellen und damit zu Verzögerungen im Fahrplan führen. Im Ergebnis wird sich dadurch die Qualität des SPNV-Angebots im HSK weiter verschlechtern. Dazu trägt auch die völlig mißglückte Planung für die Sanierung des Elleringhauser Tunnels bei, die für mindestens 8 Jahre zu drastischen Einschränkungen des Bahnverkehrs führen wird.

Die Situation der ÖPNV im Kreisgebiet wird bereits dadurch verschlechtert, dass gerade erst vom Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – der größte Kahlschlag im Linienbusangebot in der Geschichte des HSK beschlossen wurde (z.B. Linien 382, 391, 335, S50, R74, R21).

Der VCD Hochsauerland hat sich auf seinem letzten Treffen mit der Situation an den beiden Bahnhöfen befasst und folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Brücken schneller sanieren.
b) Einzelne Sanierungsmaßnahmen vorziehen.
c) Parallelstrecke als Umleitung für Röhrbrücke in Hüsten einrichten (Nutzung der vorhandenen WLE-Strecke).
d) Fahrplan von und nach Dortmund anpassen (Wendezeit verkürzen durch spätere Ankunft und frühere Abfahrt).
e) Auch Halte im Bahnhof Wickede ausfallen lassen, als Alternative zum Ausfall der Halte nur in Oeventrop UND Freienohl.

Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Wie waren Landrat und Kreisverwaltung in diese Maßnahme eingebunden?
2. Wie hat sich der Landrat gegenüber NWL und Deutscher Bahn dazu geäußert?
3. Unterstützt der Landrat den Vorschlag des VCD, die Haltausfälle auf Bahnhöfe in den Kreisen Soest und HSK gleichmäßig zu verteilen statt nur im HSK, und was unternimmt er deswegen?
4. Wie steht der Landrat zu den anderen Vorschlägen des VCD Hochsauerland?”

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Die Ziele der SBL

By admin at 7:48 pm on Saturday, August 16, 2025

Für unseren Flyer zur Kreistagswahl am 14.09.2025 haben wir auch die Ziele der SBL zusammengestellt.
Hier ist unsere Übersicht:

Viele gute Gründe SBL zu wählen

Wir fordern Transparenz der Entscheidungen, z.B. durch das Streaming von Sitzungen.
Wir bringen Kompetenz durch viele Sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die Ausschüsse
Wir arbeiten eng mit den Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Kommunen zusammen.
Wir machen Vorschläge zur Verringerung der Zugausfälle und Zugverspätungen.
Wir kümmern uns um die Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bahn und Bus.
Wir fordern den Erhalt des Busliniennetzes.
Wir fordern günstige Pauschaltarife für Bus und Bahn sowie kostenlose Fahrradmitnahme.
Wir setzen uns ein für bessere Radinfrastruktur.
Wir arbeiten mit vielen Verbänden (NGOs) zusammen.
Wir sind jederzeit offen für Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern
Wir haben immer ein offenes Ohr für Kritik von Bürgerinnen und Bürgern an den kommunalen Verwaltungen.
Wir setzen uns mit gewerkschaftlicher Kompetenz auch für die Mitarbeitenden in den kommunalen Verwaltungen ein.
Wir sind innovativ und kreativ.
Wir bleiben dran an der Einrichtung des Nationalparks Arnsberger Wald.
Wir achten auf den Erhalt von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Wir wollen die Wasserspeicherfähigkeit der Wälder verbessern, z.B. durch das Schwammwaldprojekt.
Wir fordern Verbesserungen beim Tierschutz, z.B. durch effektivere Kontrollen in Mastställen.
Wir fordern die Senkung des Nitratgehalts im Grundwasser.
Wir stimmen für den Strombezug für kreiseigene Gebäude aus regenerativen Energien.
Wir sind für den Erhalt der Berufsausbildungsgänge und der Förderschulen.
Wir kümmern uns um den Erhalt der medizinischen Versorgung und um mehr Kurzzeitpflegeplätze.
Wir kümmern uns um bezahlbare Mieten und Wohnkosten.
Wir halten weiterhin die Errichtung einer Gesamtschule im Kreisgebiet für notwendig.
Wir achten auf Transparenz bei Ausschreibungen und Vergaben.

Spitzenkandidaten-SBL-HSK

Filed under: Kommunalwahl 2025Comments Off on Die Ziele der SBL

Kahlschlag im Busangebot des HSK

By admin at 7:15 pm on Tuesday, July 29, 2025

Vor fast einem Monat hat der Kreistag – auf Vorschlag von Landrat und Kreisverwaltung – den größten Kahlschlag im Busangebot in der Geschichte des HSK beschlossen.
Nun greift auch die Lokalpresse das Thema auf:
Nun berichtet auch die Lokalpresse über den größten Kahlschlag, der in der Geschichte des HSK am Buslinienverkehr erfolgt:
https://www.wp.de/lokales/altkreis-brilon/article409623629/ab-2027-alles-anders-so-veraendert-sich-der-busverkehr-im-hsk.html

Doch leider kommt in dem Artikel nur die Kreisverwaltung zu Wort, die die dort genannten Streichungen (und andere in den vorhergehenden Monaten) initiiert hat un im Kreistag eine große Mehrheit dafür erhielt.
Nicht erwähnt werden in dem WP-Artikel die Argumente der beiden einzigen Fraktionen (SBL und Linke), die im Kreistag gegen das Kürzungsoprogramm der Kreisverwaltung und für den Erhalt des bisherigen Busangebots gestimmt haben. Sie weisen z.B. auf folgende Möglichkeiten hin, wie der HSK mehr Geld für den Busverkehr im Kreisgebiet zur Verfügung hätte:
– Warum zahlt die kreiseigene Busgesellschaft RLG mehr als 2 Mio Euro pro Jahr für ihre Geschäftsführung in Münster? (Der Kreis Unna hat sich gerade davon verabschiedet!)
– Warum zahlt der HSK für den Betriebsverlust der RLG pro Einwohner über die Hälfte mehr als der Mitgesellschafter Kreis Soest?
– Warum wendet der HSK 2 Mio Euro für Elektrobusse auf, die nur im Kreis Soest eingesetzt werden sollen?
– Warum hat das Buslinienangebot im HSK nicht einen höheren Stellenwert als fragwürdige Straßenbauprojekte?

Gegenüber dem Stand vom November 2024 werden nun etwa ein Siebtel der Fahrten des Westfalenbus im Kreisgebiet gestrichen. Mehrere Linien werden ganz oder fast ganz eingestellt. Darunter ist Z.B auch die Linie 335, die den HSK mit dem Bahnhof Finnentrop verbunden hat, so dass die Ruhr-Sieg-Bahnlinie aus dem HSK jetzt nicht mehr erreichbar ist. Nach Willingen (Linie 382) und zwischen Brilon und Marsberg (Linie 391) fahren jetzt fast keine Busse mehr, und auf fast allen Linien (außer im Stadtverkehr Arnsberg und zwischen Neheim-Hüsten und Sundern) entfallen alle Fahrten ab 20 Uhr.

Verkehrswende geht anders…

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West-Ost-Gefälle …

By admin at 11:49 pm on Monday, July 14, 2025

… scheint es im Hochsauerlandkreis zu geben, zumindest wenn es um den Umnang mit Geflüchteten geht.

In der letzten Woche tagte der Briloner Rat. Auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag der Bürgerliste, in dem gefordert wurde, die Stadt Brilon solle auf die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete verzichten. Diese Opt-Out-Möglichkeit besteht in NRW; zuständig für die Entscheidung ist alleine die jeweilige Kommune. Bisher haben Städte und Gemeinden mit zusammen etwa 8 Mio Einwohnern sich für Opt-Out und damit gegen die Bezahlkarte entschieden, mit zusammen fast der Hälfte der Einwohner von NRW. Hier findet sich eine aktuelle Liste: https://www.frnrw.de/top/nein-zur-bezahlkarte-ratsbeschluesse-aus-nordrhein-westfaelischen-kommunen.html

Bei der Debatte im Briloner Rat forderte dann die CDU-Fraktion die Einführung des Bezahlkarte. Sie verwies dabei mehrfach auf die AfD. Da scheint diese Fraktion von der AfD getrieben zu werden zu einer AfD-Politik im Rat, ohne dass die AfD im Rat sitzt?
Noch überraschender: Die SPD-Fraktion nahm in diesem Rat die sonst übliche Rolle der CDU ein. Denn auch der Bürgermeister (der für die SPD kandidiert ?!) als auch der SPD-Fraktionsvorsitzende forderten ebenfalls ausdrücklich die Einführung der Bezahlkarte, allerdings ohne Hinweis auf die AfD. Diese Haltung ist sehr ungewöhnlich, denn sonst wurden die vielen Opt-Out-Beschlüsse in NRW mit den Stimmen der SPD, der Linken und der Grünen gefasst… Am Ende gab es nur 4 von 33 Stimmen für den Opt-Out-Antrag.

In der Vorwoche wurde dieses Thema im Rat der Stadt Arnsberg beraten. Dort erklärten die Sprecher sowohl der SPD als auch der Grünen, dass ihre Fraktionen gegen die Einführung der Bezahlkarte sind. Die SBL lehnt sie sowieso ab. Sogar der Sprecher der CDU wies darauf hin, dass nur ein Teil seiner Fraktion “Sympathie” für die Bezahlkarte habe. Und eingebracht wurde dieser Antrag vom Bürgermeister (SPD) selbst.
Was ist in Brilon los???

Hier Auszüge aus der Begründung des Antrags der Bürgerliste:
“1. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ vom 19.12.2024 ermöglicht seit Anfang des Jahres 2025 die Bezahlkarte für die Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, im Land wie in den Kommunen. Jede Kommune hat aber die Möglichkeit, die Bezahlkarte in ihrem Gebiet abzulehnen. Dafür enthält das Gesetz eine sog. Opt-Out-Regelung.

3. Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht aus unterschiedlichen Gründen bundesweit in der Kritik:
• So kann die Migrationsforschung zeigen, dass die damit verbundene Hoffnung, die Migration von Menschen ohne gültige Einreisepapiere zu beschränken, eher unrealistisch ist. Auch wenn Leistungen nicht mehr bar ausgezahlt und Rücküberweisungen an die Familien oder an „Schlepper“ unmöglich werden, werden sich Menschen weiter auf den Weg machen, weil Stabilität, Schutz vor Verfolgung oder bereits in Deutschland lebende Verwandte wichtigere Migrationsgründe sind – und vor allem die Aussicht, durch reguläre Jobs auch die Familie zu Hause unterstützen zu können.
• NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen. „Die beste Bezahlkarte ist das Bankkonto!“
• Auch zahlreiche Kommunalverwaltungen stehen einer Einführung zurückhaltend gegenüber. Sie sehen keine Verwaltungsvereinfachung, sondern erwarten eher Mehrarbeit und höhere Kosten, z.B. in Münster: „Schon seit langem setzt Münster vorrangig auf Geldleistungen – erfolgreich, denn es sind keine Hinweise auf missbräuchliche Handlungen in nennenswertem Umfang erkennbar. Belastbare Hinweise zum Transfer von Leistungen ins Ausland liegen nicht vor. Demgegenüber teilt die Verwaltung die Bedenken vieler Kommunen, dass die Einführung der Karte den bürokratischen und finanziellen Aufwand in die Höhe treiben könnte. Für Münster ist wegen des seit vielen Jahren praktizierten Vorrangs von Geldleistungen keine Lösung absehbar, die den Aufwand nicht erhöhen würde“ (Mitteilung des Sozialamtes für den ASGVA am 19.9.2024).”

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Sauerländer Bürgerliste (SBL) kandidiert wieder für den Kreistag

By admin at 2:57 pm on Friday, July 11, 2025

Schon seit 2006 ist die Wählergruppe SBL ununterbrochen im Kreistag vertreten. In allen Ausschüssen des HSK arbeiten Sachkundige Bürgerinnen und Bürger der SBL mit. Mit zahlreichen Organisationen (NGOs) unterhält die SBL Kontakte, vor allem zu Umwelt-, Verkehrs- und sozialen Themen.

Auch bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 tritt die Sauerländer Bürgerliste wieder in allen 27 Wahlbezirken des HSK an. Auf den vorderen Plätzen der Reserveliste stehen mit Gerd Stüttgen (Arnsberg), Annette Loos (Brilon) und Lutz Wendland (Meschede) drei aktuelle Ratsmitglieder und der Gewerkschafter Dietmar Schwalm, der ebenso wie Lutz Wendland auch dem jetzigen Kreistag angehört. Um das Amt des Landrats bewirbt sich Dr. Ahmet Arslan aus Meschede.

Spitzenkandidaten-SBL-HSK
(v.l.n.r.: Dietmar Schwalm, Annette Loos, Ahmet Arslan, Lutz Wendland, Gerd Stüttgen)

Die SBL ist unabhängig von allen Parteien und nur im HSK aktiv. Sie setzt sich vor allem für eine soziale, ökologische und demokratische Kommunalpolitik ein. Einige Schwerpunkte der letzten Jahre waren das Bahn- und Buslinienangebot, die Radverkehrsinfrastruktur, der Nationalpark Arnsberger Wald und das Schwammwaldprojekt im Arnsberger Wald, die Mietkosten, die Versorgung mit gesundheitlichen Dienstleistungen und die Transparenz der Politik. Die Arbeit als „Opposition“ im Kreistag gegenüber einer häufig sehr großen „Koalition“ aus CDU, SPD und anderen ist oft herausfordernd, aber ein wichtiger Beitrag zur Demokratie.

Vor allem für soziale Themen und für funktionierende Alternativen zum Kfz-Verkehr gibt es bei anderen Fraktionen nur geringes Interesse. Während z.B. mit dem letzten Fahrplanwechsel die von der SBL wiederholt geforderte Verbesserung der Bahnanschlüsse in Warburg gelungen ist, hat der Kreistag gerade erst den größten Kahlschlag im Buslinienangebot in der Geschichte des HSK beschlossen. Ein vor mehr als zwei Jahren beschlossenes Konzept zur Verbesserung des Radverkehrs wurde bisher nicht umgesetzt. Über Dietmar Schwalm, der bereits in der jetzigen Wahlperiode die SBL im Jugendhilfeausschuss vertritt, möchte die SBL auch weiter die Arbeit des Kreisjugendamtes kritisch begleiten, damit immer ein ausreichendes Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern im Hochsauerlandkreis vorhanden ist.

Klausurtagung-SBL-HSK

Bei der jährlichen Klausurtagung der SBL in Sundern-Stockum ging es diesmal vor allem um die inhaltlichen Schwerpunkte für die nächsten Jahre und um die Vorbereitung des Wahlkampfes. Weitere Infos über die SBL gibt es auf den Internetseiten, bei Facebook und bei Instagram.

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