Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Mindestens 11 verbotswidrige Fütterungen in einem Jahr

By adminRL at 8:08 pm on Monday, November 30, 2015

Die SBL hatte am 3. November eine Anfrage wegen der Lockfütterung von Wild gestellt. Über die Anfrage hatten wir hier berichtet.
Aus der Antwort des Landrat ergab sich, dass es tatsächlich wiederholt zu solchen Lockfütterungen gekommen ist.

In der Antwort aus dem Kreishaus heißt es u.a.:

“Bei der Unteren Jagdbehörde werden mehrfach im Jahr unzulässige Wildfütterungen oder Kirrungen (Lockfütterungen) aus verschiedenen Jagdrevieren im Hochsauerlandkreis angezeigt

Seit Januar 2014 sind im Hochsauerlandkreis 11 Fälle von verbotswidrigen Fütterungen oder Kirrungen zur Anzeige gebracht worden.

In den o.g. Fällen wurden 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 7 Fällen konnte der Täter bzw. der Verantwortliche ermittelt werden. Gegen die Verantwortlichen wurden in 3 minderschweren Fällen Verwarnungen ausgesprochen und in 4 Fällen Geldbußen verhängt. Darüber hinaus hat die Untere Jagdbehörde die jeweils verantwortlichen Jagdrevierinhaber aufgefordert, die verbotswidrigen Fütterungen unverzüglich zu beseitigen. Dieser Aufforderung wurde -soweit bekannt- in allen Fällen Folge geleistet.”

Im Übrigen hat jeder Augenzeuge von unzulässigen Wildfütterungen die Möglichkeit, diese mit einer konkreten Ortsangabe bei meiner Unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Entsprechende Verstöße werden auch künftig ordnungsrechtlich verfolgt.”

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“Strafgebühr” für lange Kita-Betreuungszeiten?

By adminRL at 11:46 am on Thursday, November 26, 2015

Lange Betreuungszeiten in der Kita scheinen das Kreisjugendamt des HSK schon lange zu stören. Vor einem Jahr versuchte dieses Amt, die Buchung von 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche davon abhängig zu machen, dass die Eltern vorher ihre Arbeitsverträge in der Kita vorlegen. Diesen auch unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenklichen Ansatz haben die SBL und andere verhindert: Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte ihn ab.

Jetzt macht das Kreisjugendamt einen neuen Anlauf: Dieses Mal soll offensichtlich versucht werden, durch eine überproportionale Erhöhung der Elternbeiträge die Eltern davon abzuhalten, für ihre Kinder 45-Stunden-Betreuungszeit zu buchen. Für die Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 10.12.2015 wurde in dieser Woche die Sitzungsvorlage 9/366 versandt. Darin ist eine 7,5%ige Erhöhung der Elterbeiträge für diejenigen Kinder vorgesehen, für die 25 oder 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit gebucht wurden. Bei den Kindern mit 45 Stunden sollen die Beiträge sogar um 12% angehoben werden! Bereits 7,5% mehr sind – 4 Jahre nach der letzten Preisanpassung – sehr viel, aber 12% sind viel zu viel.

Diese drastische Verteuerung begründet das Kreisjugendamt in seiner Sitzungsvorlage damit, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen und nicht Angebote buchen, die sie eigentlich nicht oder nur sporadisch nutzen.”
Das Kreisjugendamt maßt sich also an, die tatsächlichen Betreuungsbedürfnisse besser zu kennen als die Eltern und unterstellt den Eltern, sie würden nich benötigte Angebote buchen???
Dabei war die Buchung von 45 Stunden auch bisher schon deutlich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Z.B. kosteten bei einem Elterneinkommen zwischen 37 und 49 TEuro 25 Stunden bisher 46 Euro, 35 Stunden kosteten 56 Euro und 45 Stunden kosteten 70 Euro Elternbeitrag. Diese Beiträge sollen nun um 3 Euro, 4 Euro und 8 Euro steigen. In der Spitze sollen die Beitragsunterschiede zwischen 25 und 35 Stunden künftig 58 Euro (bisher 54 Euro) betragen, zwischen 35 und 45 Stunden aber 119 Euro (bisher 93 Euro) und somit mehr als das Doppelte!

Wer die Sitzungsvorlage des Kreisjugendamtes komplett nachlesen möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorlagen aufrufen und dort in das Feld “Vorlagennummer” eingeben: “9/366″. Dann kann man außer dem Text der Drucksache auch die 3 Anlagen herunterladen.

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Betriebslose Kosten

By adminRL at 5:37 pm on Tuesday, November 24, 2015

Wie teuer darf ein geschlossenes Museum sein?
Nach dem Entwurf der Kreisverwaltung für den Kreishaushalt 2016 kostet ein geschlossenes Museum etwa genau so viel Geld wie ein offenes Museum!

Es geht – mal wieder – um das Sauerlandmuseum in der Arnsberg Altstadt. Im August 2014 gab es ein Museumsfest, um ab dann war das Museum geschlossen, wegen der geplanten Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Seitdem steht nur ein einziger kleiner Raum in einem Nebengebäude noch zur Verfügung. An einem geregelten Museumsbetrieb ist also nicht zu denken.

Zuletzt im Jahr 2013 war dieses Museum also während des ganzen Kalenderjahres geöffnet. Damals ergab sich nach der Ergebnisrechung ein Zuschussbedarf aus dem Kreishaushalt in Höhe von 608.559 Euro.
Seit über einem Jahr ist das Museum nun nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wird es noch etwa ein Jahr dauern, bis tatsächlich mit den Bauarbeiten für den Erweiterungsbau begonnen wird. Für das Frühjahr 2019 ist dessen Eröffnung geplant, fast 5 Jahre nach dem “Abschiedsfest”.

Nun könnte man annehmen, dass in der Zwischenzeit erhebliche Betriebskosten eingespart werden, für Personal- und Sachkosten. Doch aus der Drucksache 9/369 für die Sitzung des Kulturausschusses am 1. Dezember ergibt sich etwas völlig anderes: 573.649 Euro werden für das Jahr 2016 an Zuschuss für das Sauerlandmuseum eingeplant. Darin sind keine Bau- und Sanierungskosten enthalten; die werden an anderer Stelle geplant. Die “Einsparung” gegenüber dem Betriebskostenzuschuss während der letzten ganzjährigen Öffnung beträgt also nur etwa 6%. Im Wirtschaftsplan des Museums sind u.a. 4,649 Personalstellen vorgesehen, für die etwa 414 TEuro an Personalaufwendungen anfallen. Weitere 72 TEuro fließen als “Verwaltungskostenerstattung” an die Kreisverwaltung und bestehen überwiegend ebenfalls aus Personalkosten.

Ein teurer Betrieb ohne Betrieb!

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Bessere Haltungsbedingungen für Puten … auch in Schederberge?

By adminRL at 11:57 pm on Saturday, November 21, 2015

Vergessen?
Die Pläne für die große Putenmastanlage in Meschede-Schederberge sind ja leider beinahe durch die riesige Nachrichtenflut in Vergessenheit geraten. Trotzdem, es gibt Neuigkeiten, wenn auch nicht direkt aus Schederberge. Die Meldung kommt aus Düsseldorf von Minister Remmel.

Nein, nicht vergessen!
Sein Ministerium will durch eine Bundesratsinitiative bessere und tiergerechtere Haltungsbedingungen für Puten erreichen. Das finden wir gut. Hoffentlich bringt die Initiative den gewünschten Erfolg!

Ziele
Was soll damit erreicht werden? Beispielsweise mehr Platz für die Tiere durch die Reduzierung der Besatzdichte, die Anbringung von Sitzstangen, trockene Ställe und saubere Trinkanlagen. Das sind allesamt Dinge, die wir für selbstverständlich gehalten hätten. Wie tief lässt das auf die jetzigen Bedingungen in der Massentiermast blicken!?

Wer die Meldung aus dem Umweltministerium lesen möchte, hier ist sie:
https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2015-11-06-haltung-von-mastputen-soll-gesetzlich-geregelt-werden-bundesratsbeschluss-auf-initiative-nordrhein-westfalens/

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„Einsatz-Wörterbuch“ – Feuerwehren sollen selbst über seinen Einsatz entscheiden

By adminRL at 4:09 pm on Sunday, November 15, 2015

Ende Oktober erkundigte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) noch einmal danach, ob der Landrat beabsichtigt, das „Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr im gesamten Hochsauerlandkreis einzuführen. Das Handbuch für bzw. gegen Verständigungsprobleme macht nämlich richtig Karriere und zwar nicht nur in seiner „Geburtsstadt“ Arnsberg.

Klick zur SBL-Anfrage:
http://sbl-fraktion.de/?p=6193

Wer mal in das praktische Handbuch rein gucken möchte, hier ist es:
http://www.feuerwehr-arnsberg.de/wir-ber-uns-topmenu-159/downloads/func-startdown/103/

So, und nun zur Antwort aus dem Kreishaus. Um es vorweg zu nehmen, Landrat Dr. Schneider möchte keine „direkte Einflussnahme auf Einsatztaktiken der Feuerwehren“ nehmen. Daher will er offenbar die Einführung des „Einsatz-Wörterbuchs“ jeder Feuerwehr im HSK selbst überlassen.

Und damit sich jetzt niemand falsch interpretiert fühlt, nun noch das Antwortschreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 29.10.2015 komplett:

„Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

„Einsatz-Wörterbuch” für die Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Loos,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. Oktober und beantworte Ihre Fragen wie folgt:

1.) Erfahrungen im konkreten Einsatzfall sind bislang nicht bekannt; Erfahrungswerte werden bei der nächsten Besprechung der Wehrleiter im Hochsauerlandkreis am 28. November abgefragt.

2.) Aufgrund Pressemitteilungen der Feuerwehr Arnsberg und anderweitiger Veröffentlichungen ist das Handbuch bundesweit bekannt und wird dort dementsprechend überregional eingesetzt.

3./4.) Die Nutzung dieses Handbuches obliegt den jeweiligen Feuerwehren; eine direkte Einflussnahme auf Einsatztaktiken der Feuerwehren durch mich ist nicht beabsichtigt.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass meine Brandschutzdienststelle den Hinweis auf das „Einsatz-Wörterbuch” in Schulungen und Vorträgen zum Thema „Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften” eingebaut hat.“

Ob die SBL/FW im nächsten Jahr wohl noch einmal nachfragt, weil ……?

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“Tatort” Amtsgericht

By adminRL at 10:08 am on Wednesday, November 11, 2015

Wie können Ausländerbehörden eine inhaltliche Befassung mit Asylanträgen “vermeiden”? Indem man Flüchtlinge nur wegen ihrer Einreise zu Straftätern “macht”, mit Unterstützung der Justiz. Dann ist die Abschiebung leichter durchzuführen, denn angebliche Straftäter genießen ja keinen Schutz, und die Kriminalitätsstatistik über Flüchtlinge wird auch “gestaltet”.

So etwas war am Montag (09.11.) wieder beim Amtsgericht Brilon zu beobachten, in einer Strafverhandlung gegen einen Flüchtling, unter Vorsitz von Richter X.
Der Flüchtling aus dem Kosovo war im April 2015 mit Ehefrau und 4 Kindern (im Alter von 14 – 19 Jahren) nach Deutschland eingereist, ohne Zwischenaufenthalt in einem anderen Land, und hatte hier umgehend für sich und die Familie Asyl beantragt. Die Familie wird im Kosovo verfolgt, weil sie einer Minderheitsgruppe angehört.

Doch die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte gegen den Familienvater ein Strafverfahren eingeleitet, wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts. Der Flüchtling und seine Familie seien im April 2015 ohne Visum eingereist (kein Witz, das wurde ihm tatsächlich vorgehalten!). Wichtige Daten hatte die Staatsanwaltschaft zudem falsch dargestellt.
Die Informationen zu Einreise und Aufenthalt hat die Staatsanwaltschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Ausländeramt des HSK erhalten.

Zur Gerichtsverhandlung hatte der Familienvater als Dolmetscherin seine 18jährige Tochter mitgebracht, die hervorragend Deutsch spricht. Die Tochter hatte sich bereits mehr als eine Woche vorher beim Gericht angemeldet und wurde von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts darauf hingewiesen, dass sie in der Verhandlung zur wahrheitsgemäßen Übersetzung verpflichtet würde. Sie konnte also davon ausgehen, dass sie vor Gericht für ihren Vater übersetzen dürfe – bis zur Verhandlung. Dort stellte sich dann heraus, dass der Richter X selbst eine Dolmetscherin hatte bestellen lassen. Die Tochter wurde nicht zugelassen und auf die Zuhörerplätze verwiesen. Die “amtliche” Dolmetscherin machte einen völlig überforderten Eindruck, was die als Zuhörerin anwesende Tochter fast zur Verzweiflung brachte. Jedenfalls war über diese “amtliche” Dolmetscherin keine effektive Kommunikation zwischen Gericht und angeklagtem Flüchtling möglich.

Nun gibt es für die angeblich illegale Einreise von Flüchtlingen die “Genfer Flüchtlingskonvention” (GFK) aus dem Jahr 1951 und ein dazu gehöriges Protokoll aus dem Jahr 1967, “über die Rechtsstellung der Flüchtlinge”. 145 Staaten sind beigetreten, darunter auch Deutschland.
In Artikel 31 der GFK heißt es u.a.:
“Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.”
All diese Voraussetzungen hatte der angeklagte Flüchtling erfüllt.

Doch Richter X behauptete, die GFK sei für den Flüchtling nicht gültig, da er vor seiner Flucht aus dem Kosovo nach Deutschland “freiwillig” aus Deutschland ausgereist sei. Tatsächlich hatte sich der Flüchtling bereits früher in Deutschland aufgehalten. Im Juli 2012 wurde er in einem Büro der Ausländerbehörde in Meschede (wo er zur Verlängerung seiner Duldung erschienen war) verhaftet und in Handschellen für 2 Wochen in die Abschiebehaftanstalt in Büren gebracht. Dann wurde er (wie viele andere Flüchtlinge aus dem Kosovo, die sich im HSK aufhielten) zwangsweise abgeschoben. Ihm dann vorzuhalten, er sei “freiwillig” ausgereist, wirkt als Hohn. Weiß Richter X, was eine Abschiebehaft bedeutet??

Das Verfahren endete damit, dass Richter X die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe verhängte: 90 Tagessätze zu je 15 Euro. Tatsächlich erhält der Flüchtling jedoch keine 15 Euro, sondern nur 6,38 Euro am Tag ausgezahlt (gemäß § 3 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz). Zusammen mit den Verfahrenskosten soll der Flüchtling für die angeblich illegale Einreise nun eine Strafe in Höhe von mehr als acht Monatseinkommen bezahlen, so will es Richter X. Dass dieser Richter X in der Verhandlung behauptete, der Flüchtling erhalte “Hartz IV”, läßt auf hohe Inkompetenz dieses Richters in finanziellen und sozialrechtlicben Angelegenheiten schließen. Denn nach § 7 Abs. 1 SGB II können geeduldete Asylbewerber kein Arbeitslosengeld II erhalten!

Beobachter hatten im Gerichtssaal den Eindruck, dass Richter X den Flüchtling nach der Urteilsverkündung auch noch zu einem “Rechtsmittelverzicht” verleiten wollte. Dann wäre eine Berufung gegen das (aus Sicht von Zuhörern skandalöse) Urteil nicht mehr möglcih gewesen. Doch das verhinderte die Tochter durch Zwischenruf.

Auffällig war auch, dass Richter X direkt nach der Verhandlung alle Personen außer dem Staatsanwalt aus dem Gerichtssaal verwies, obwohl sowohl dieser als auch der folgende Verhandlungstermin öffentlich waren. Ein Bekannter des Staatsanwalts wurde dagegen herein gelassen…

Nach so einem Urteil können einschlägige Gruppen wieder behaupten, Flüchtlinge seien straffällig und müssten deswegen abgeschoben werden… Anschließend nehmen dieselben Personen vielleicht an einem St. Martins-Zug teil?

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Kreisvolkshochschule plant weitere Integrationskurse

By adminRL at 3:57 pm on Tuesday, November 10, 2015

„Sprachkursus für Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?“ hatten wir kürzlich etwas provokant getitelt und dazu gleichzeitig eine Anfrage an den Landrat gestellt.

Warum diese Anfrage?
Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede gewannen wir den Eindruck, die angebotenen Sprachkurse für Flüchtlinge reichen quantitativ nicht aus.

Klick auf unsere PM mitsamt Anfrage-Text:
http://sbl-fraktion.de/?p=6147

Antwort aus dem Kreishaus
Die Kreisverwaltung reagierte schnell. Ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Weiterbildung listete die laufenden und die geplanten Sprachkurse auf. Demnach bot oder bietet die Kreisvolkshochschule im laufenden Jahr für nicht anerkannte Flüchtlinge
2 Sprachkurse in Meschede und
4 Sprachkurse in Schmallenberg
an.
In Winterberg ist ab November 2015 ein VHS-Sprachkurs für nicht anerkannte Flüchtlinge geplant.

Dazu kommen noch die Integrations- und Alphabetisierungskurse.
1 abgeschlossener, 1 laufender und 2 an 10/2015 geplante Alphabetisierungskurse in Meschede
2 abgeschlossene und 1 seit 09/2015 laufender Integrationskurs in Schmallenberg
1 geplanter Kurs (Beginn noch nicht bekannt) in Winterberg.

Das klingt mager und ist es wohl auch ….

Zukunftspläne
Die Planungen für 2016 sehen demnach (zunächst?) so aus. Wir zitieren aus dem Schreiben des HSK:
„Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfrage wird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse à 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.“

Gut, nun wissen wir wie viele Sprachkurse es waren und sind und evtl. werden sollen. Aber wie viele Menschen absolvier(t)en sie im gesamten HSK bei der Kreisvolkshochschule? Da-zu liegen aus dem Kreishaus folgende Angaben vor:
Teilnehmende am Deutschtest mit Abschluss eines Integrationskurses: 32 Personen
Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44 Personen
Gemeldete Teilnehmende an Sprachkursen für Flüchtlinge: 35 Personen

111 Flüchtlinge und Asylsuchende waren oder sind also im Jahr 2015 in einem Sprachkursus der VHS!? Um es mal positiv auszudrücken, da ist sicher noch Luft nach oben!?

Damit erschöpft sich die Antwort der Kreisverwaltung aber noch nicht.

Wer ALLES lesen möchte, bitte hier:

“Sehr geehrter Herr Loos,

auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:

1. Derzeitige Sprachkurse (Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr 2015):
a. Sprachkurse für nicht anerkannte Flüchtlinge:
Meschede: 2
Schmallenberg: 4
iii. Winterberg: 1 geplant ab 11/2015
b. Integrationskurse:
Meschede:
1. Alphabetisierungskurse: 1 abgeschlossener, 1 laufender, 2 geplant
ab 10/2015
2. Integrationskurse: 2 abgeschlossene, 1 laufender (seit 09/2015)
Schmallenberg: 1 geplanter ab 10/2015
Winterberg: 1 geplanter Kurs, Beginn noch nicht bekannt.

2. Planungen für 2016:
Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfragewird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse ä 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.

3. Anzahl der Absolvent(inn)en und Teilnehmenden:
Die Sprachkurse, die für die Flüchtlinge angeboten werden, haben nicht zum Ziel ein bestimmtes Sprachniveau zu erreichen. Außerdem unterliegen diese Kurse einer starken Fluktuation. Demnach gibt es nur für die Integrationskurse verlässliche Zahlen über diejenigen, die den Kurs abgeschlossen haben. Jeder Integrationskurs wird unterteilt in Abschnitte: 6 Kursabschnitte à 100 Unterrichtsstunden, 1 Kursabschnitt Orientierungskurs ä 60 Unterrichtsstunden, abschließender Deutschtest für Zuwanderer. Die Zahl der Abschlüsse bezieht sich auf die Teilnehmenden beim Deutschtest.
a. Abschlüsse in Integrationskursen: 32
b. Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44
c. Gemeldete Teilnehmende in Sprachkursen für Flüchtlinge: 35
Personen, die die abschließende Sprachprüfung nicht bestehen, haben die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen und auch den Sprachtest erneut abzulegen.

4. Maximale Teilnehmerzahl
In den Integrationskursen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20, in Alphabetisierungskursen 12. In den Sprachkursen für Flüchtlinge hängt die maximale Teilnehmerzahl von den räumlichen Gegebenheiten ab.
Wir achten sehr darauf, gerade auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dass die Kurse maximal ausgelastet sind. Es kann vorkommen, dass der erste Kursabschnitt mit weniger als 20 TN beginnt, aber im Laufe des Kurses weitere TN hinzukommen, die aufgrund vorhandener Grundkenntnisse nicht im ersten Abschnitt anfangen.

5. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an lntegrations- und Alphabetisierungskursen sind in der Integrationskursverordnung (IntV) geregelt.
In den Sprachkursen für die Flüchtlinge gibt es keine Voraussetzungen.

6. Umgang mit unbesetzten Plätzen
Wenn in einem Integrationskurs ein Platz unbesetzt ist, bleibt er unbesetzt, wenn zu einem später beginnenden Kursabschnitt weitere Teilnehmende erwartet werden. Bei frei werdenden Plätzen (durch Abbruch) wird zunächst geprüft, ob ein/e weitere/r nach der Integrationskursverordnung zugelassene/r Teilnehmer/in diesen Platz besetzen kann. Ist dies nicht der Fall, bleibt er in der Regel vakant. Die Anzahl der unbesetzten Plätze liegt im unteren einstelligen Bereich.

7. Ablehnungen
Die vhs Hochsauerlandkreis spricht keine Ablehnungen aus. Es wird lediglich geprüft, ob ein/e potenzielle/r Teilnehmer/in nach der derzeit gültigen Integrationskursverordnung berechtigt ist, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die letzte Entscheidung über die Zulassung zu einem Integrationskurs trifft das BAMF. Die vhs Hochsauerlandkreis ist auf die kommenden Möglichkeiten, Flüchtlinge in Sprachkursen unterzubringen sehr gut vorbereitet. In den vergangenen Monaten konnten mehrere neue Integrationskursleiter/ innen gewonnen werden. Somit stehen der vhs Hochsauerlandkreis für 2016 deutlich mehr Personen zur Verfügung, die in Integrationskursen unterrichten können.”

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Wenn ein Wanderer im Wald über Kastanien stolpert …

By adminRL at 11:59 pm on Friday, November 6, 2015

…, dann stimmt vielleicht was nicht?

Das vermutet jedenfalls ein Spaziergänger aus Meschede. Er hatte am 2. November 2015 bei einer ausgedehnten Wald-Wanderung in der Nähe von Meschede-Enste eine ihm seltsam anmutende Entdeckung gemacht. Er stolperte nämlich über große Kastanienhaufen.

An sich wären Kastanien im Wald ja nicht verwunderlich, wenn denn an dieser Stelle auch Kastanienbäume stünden. Die sah der Wanderer aber weit und breit nicht, keinen einzigen. Dann lagen da auch noch Äpfel und andere vegetarische Köstlichkeiten. Der einsame Spaziergänger folgerte, bei dieser frisch aussehenden Nahrungsmittelaufhäufung handele es sich womöglich um einen Versuch Wild anzufüttern. Schließlich bekommen die Jäger Rehe und Wildschweine so wahrscheinlich besser und bequemer vor die Flinte? Dummerweise ist „Lockfütterung“ aber verboten.

Der Mescheder rief am gleichen Abend noch ein Mitglied der Sauerländer Bürgerliste an. Die SBL/FW-Fraktion stellte daraufhin am nächsten Tag diese Anfrage an den Landrat (denn zur Kreisverwaltung gehört auch die Untere Jagdbehörde):

„Arnsberg, 03.11.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Lockfütterung von Wild

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
ein Wanderer entdeckte am 02.11.2015 bei einem ausgedehnten Waldspaziergang in der Nähe von Meschede-Enste Aufschüttungen von Kastanien, dort wo weit und breit keine Kastanienbäume stehen, dazu in größeren Mengen Äpfel und weitere als Tierfutter geeignete Materialien. Die Beobachtung des Spaziergängers lässt die Folgerung zu, es könne sich um eine „Anfütterung“ von Wild handeln!?
Laut § 27 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung NRW ist die Lockfütterung von Wild nur sehr eingeschränkt zulässig.
Daher fragen wir:
• Haben Sie Informationen und Kenntnisse über unzulässige Lockfütterungsversuche von Wild im Hochsauerlandkreis?
• Wenn ja, wie oft wurden seit 2014 bis heute solche Vorkommnisse registriert?
• Wenn ja, konnten einige Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden?“
Teil II folgt.

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„Bürgerinitiative ‘Giftfreies Sauerland’, bitte melden!“ Oder: „Wen interessiert hier noch Glyphosat?“

By adminRL at 12:56 am on Thursday, November 5, 2015

Die Bestwiger Bürgerinitiative (BI) „Giftfreies Sauerland“ ist anscheinend nicht mehr existent. Wir finden das schade. Schließlich haben ihre (ehemaligen?) Aktiven über die Grünen im Landtag NRW einen Etappensieg bewirkt. Das Ziel, kein Gift in Weihnachtsbaumplantagen, wurde aber noch nicht erreicht. Umso bedauerlicher ist es ja, dass die BI nicht weiter macht. Oder sind wir da nur auf dem Holzweg? Liebe Leute von der BI, wenn es Euch noch gibt, bitte melden!

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) will das Thema „Giftige Weihnachtsbäume“ nicht ganz links liegen lassen. Darum fragt sie immer mal wieder nach, so wie zuletzt am 20.10.2015. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6217

Unsere drei Fragen wurden vom Fachbereich „Untere Landschaftsbehörde, Naturparke“ wenige Tage später beantwortet. Aber lesen Sie selbst:

„Meschede, 27.10.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich nachfolgend wie folgt:

1. Sind seit November 2014 weitere Flächen außerhalb des Waldes für den Anbau von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen dazu gekommen?

Seit November 2014 wurden 2 Neukulturen in einer Gesamtgröße von ca. 3,5 ha im Raum Sundern und Arnsberg genehmigt.

2. Wo liegen die „Hotspots”?

Aufgrund der geringen Anzahl der genehmigten Flächen und der geringen Flächengröße kann nicht von einer Ausbildung von sog. „Hotspots” gesprochen werden.

3. Welche Erkenntnisse haben Sie über nachteilige Folgen, wie Bodenerosion und Ausmaß der Schäden durch den Einsatz von Chemikalien etc., als Nebeneffekt dieser Monokulturen?

In der Vergangenheit ist es des Öfteren zu erheblichen Bodenerosionen auf Weihnachtsbaumkulturen gekommen. Seit 2010 wurde mit der intensiven Bearbeitung des Themas durch die Untere Bodenschutzbehörde unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer begonnen. Seit dem sind nach den hier vorliegenden Kenntnissen keine erheblichen Bodenerosionen auf diesen Flächen mehr aufgetreten. Dies ist nicht zuletzt auf ein stark erhöhtes Bewusstsein für die Erosionsproblematik bei den Weihnachtsbaumproduzenten, das sich in erosionsmindernden Bewirtschaftungsmethoden niederschlägt, zurückzuführen.

Bezüglich des Einsatzes von Chemikalien wird auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage 9/285 verwiesen. Zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.

Weitere nachteilige Nebeneffekte dieser Kulturen sind nicht bekannt.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

So weit die Antwort aus dem Kreishaus. Pardon, dieser Schrieb wird noch etwas länger: Denn wir gehen jetzt noch kurz auf die oben erwähnte Verwaltungsvorlage 9/285 ein. Sonst würde dieser Bericht nicht rund.

Was also hat es damit auf sich?
Der Vorlage 9/285 zugrunde liegt ein Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 09.06.2015. Die SBL-Fraktion beantragte hiermit eine „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“. In der letzten Kreistagssitzung (am 30.10.2015) stand der Antrag dann zur Abstimmung ….. und wurde abgelehnt. Der HSK fühlt sich nämlich nicht zuständig. Dabei ließ die Kreisverwaltung in den letzten Jahren in ihrem eigenen Auftrag auf ihren Grundstücken, z.B. bei den Berufskollegs, großzügig giftige Pflanzenschutzmittel (z.B. Roundup) verteilen.

Wir, die SBL-er, staunten nicht schlecht über das Abstimmungsergebnis im letzten Kreistag. Denn nicht nur die „üblichen Verdächtigen“, nämlich die Fraktionen von CDU, SPD und FDP lehnten den „Glyphosat-Antrag“ ab, auch die Kreistagsfraktion der Grünen stimmte mit „NEIN“. Das verstehe wer will. Wir verstehen das jedenfalls nicht! Oder lag es daran, dass vorher in der Sitzung ein Kandidat der Grünen vermutlich mit den Stimmen der FDP (4+3=7) in ein Gremium gehievt wurde, das über die Vergabe von ca. 1,5 Mio Euro Fördermitteln entscheiden kann??

Sei`s drum, am Ergebnis hätte es eh nichts geändert. Nur staunen, das tun wir immer noch.

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Alle Jahre wieder: Weihnachtsbäume!

By adminRL at 2:09 pm on Monday, November 2, 2015

Man kann sie mögen oder auch nicht, eins ist sicher, sie sind aus dem Sauerland nicht wegzudenken – die Weihnachtsbäume.
Man kann ihren Anblick lieben oder auch nicht, eins lässt sich nicht wegdiskutieren, ein Segen für die Umwelt sind sie nicht – die Weihnachtsbaum-Monokulturen.

Nur ein Aspekt von vielen: Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014, in den Nadeln von mehr als jedem zweiten Weihnachtsbaum seien Rückstände von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb nachweisbar. Der BUND erklärte dazu:
„Diese Agrargifte sind starke Wasserschadstoffe und können auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat steht im Verdacht Krebs zu fördern und die Embryonalentwick-lung zu schädigen. Prosulfocarb ist sehr giftig für das Nervensystem und Glyphosat ist akut toxisch für Wasserorganismen. Die Stoffe können nach Angaben der Hersteller in Gewässern längerfristig schädliche Auswirkungen haben.“
Klick: http://www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-test-mehr-als-jeder-zweite-weihnachtsbaum-mit-pestiziden-belastet/

Wie es scheint, haben sie die Sauerländer/innen in ihr Schicksal ergeben und tolerieren die Ausweitung des Weihnachtsbaumanbaus mit all seinen Folgen. Die mal mit so viel Elan gestartete Bürgerinitiative „Giftfreies Sauerland“ aus Bestwig ist mitsamt ihrer Homepage und all den Informationen und Diskussionsbeiträgen in der Versenkung verschwunden. Schade! Warum?

Nun gut, dann greifen wir das Thema auf. Alle Jahre wieder …. schreiben wir den Landrat und den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten an. In diesem Jahr fassten wir uns kurz. Hier ist unsere Anfrage:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ausweitung der Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Gegensatz zu den vergangenen Jahren stehen Weihnachtsbaum- und Schnittgrünflächen nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Nichts desto trotz geht nach unserer Beobachtung die „Monokultisierung“ unserer Landschaft sowohl inner- wie außerhalb des Waldes weiter voran, mit allen Nachteilen, Gefahren und Folgen für Mensch und Umwelt.
In Ihrem Schreiben vom 07.11.2014 antworteten Sie uns auf unsere Anfrage vom 30.09.2014, die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen sei auf die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des HSK übergegangen. Sie gingen seinerzeit davon aus, dass sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen im HSK außerhalb des Waldes auf eine Fläche von ca. 10.000 ha beliefen.

• Wie ist der Stand jetzt? Sind seit November 2014 weitere Flächen außerhalb des Waldes für den Anbau von den Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen dazu gekommen?

• Wenn ja, wie viele und in welcher Größenordnung? Wo liegen die „Hotspots“?

• Welche neuen Erkenntnisse haben Sie über nachteilige Folgen, wie Bodenerosion und Ausmaß und Schäden durch den Einsatz von Chemikalien etc., als „Nebeneffekt“ dieser Monokulturen?”

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Hilfsangebote statt Brandbrief

By adminRL at 11:41 pm on Sunday, November 1, 2015

Den “Brandbrief” von 214 der 396 Bürgermeister aus NRW hat der Arnsberger Bürgermeister nicht unterschrieben.
Aber er hat einen lesenswerten Aufruf verfasst und veröffentlicht.
https://secure.kdvz.de/arnsberg/formulare/wohnraum.php
Auf dieser Seite steht auch ein Formular, mit dem man Wohnraum in Arnsberg anbieten kann.

Solide Informationen zur Situation der Flüchtlinge und zu den einschlägigen Verfahren finden sich hier auf den Internetseiten der Stadt Arnsberg:
http://www.arnsberg.de/zuwanderung/arnsberg-hilft/faq.php

Dort steht auch der Satz:
“Die Stadt Arnsberg ist nicht nur rechtlich zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, sondern es ist auch ein ethisches Anliegen, Flüchtlinge aufzunehmen und Hilfe zu leisten.”

Der Kontrast:
Am Freitag (30.10.) lehnte es der Landrat im Kreistag ab Stellung zu nehmen, wie die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises nun mit Flüchtlingen aus dem Westbalkan umgeht, ob sie umstrittene “Abschiebegutachter” zur Bescheinigung von angeblicher Reisetauglichkeit einsetzt und ob sie sich an die Zusicherung der Ministerpräsdentin hält, Familien nicht unangekündigt und nicht nachts abzuschieben.
Die Stadt Arnsberg hat ein eigenes Ausländeramt. Für die anderen 11 Städte und Gemeinde im HSK ist die Ausländerbehörde in Meschede zuständig.

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Kein Problem mit Mindestlohn…

By adminRL at 12:41 pm on Sunday, November 1, 2015

Die CDU/FDP-Landesregierung hatte im Juni 2010 gerade die Landtagswahl verloren, aber ihre Minister waren noch im Amt. Da unterschrieb der damalige Finanzminister Linssen noch einen sehr gut dotierten Vertrag mit dem bekannten Sauerländer CDU-Politiker Merz. Der sollte als “Sonderbeauftragter” die WestLB verkaufen. Dafür wurde ihm ein Hororar je Arbeitsstunde von 625 Euro plus Mehrwertsteuer plus Überstundenvergütung zugesichert. Merz’ Tätigkeit war übrigens erfolglos; der Verkauf scheiterte. Insgesamt sollen nach einem Bericht des WDR an Merz und seine Kanzlei für die etwa einjährige Tätigkeit 1,1 Mio Euro geflossen sein.

Derzeit befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit den Vorgängen um die WestLB. Merz war dort am Freitag als Zeuge geladen. Es geht auch um den großen finanziellen Schaden, der durch die WestLB entstanden ist.

Näheres ist z.B. auf den Seiten des WDR nachzulesen: http://www1.wdr.de/themen/politik/westlb-merz-untersuchungsausschuss-100.html

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