Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Auftrag zur Mietwerterhebung an dieselbe Firma vergeben

By admin at 5:02 pm on Tuesday, July 9, 2024

Für die Empfänger von Grundsicherung sind nicht nur die monatlichen Regelsätze wichtig, sondern auch die “Kosten der Unterkunft”, die zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden und die Mietzahlung ermöglichen sollen. Hierfür gelten Höchstgrenzen mit den angeblich angemessenen Mieten, die von den einzelnen Kreisen für ihr Gebiet ermittelt werden. Leider sind diese im HSK vielfach völlig unzureichend. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des “Linke” ergibt sich, dass für 827 Bedarfsgemeinschaften (14,6%) eine “Wohnkostenlücke” von durchschnittlich 76,84 Euro pro Monat besteht (BT-Drs. 20/9447).

Etwa alle 4 Jahre werden die Unterkunftskosten neu ermittelt. Aus der Presse haben wir erfahren, dass von der Kreisverwaltung der Auftrag für eine Mietwerterhebung erneut an das
Unternehmen „Analyse und Konzepte“ (A&K) vergeben wurde.

Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 04.07.2024 folgende Fragen an den Landrat gestellt. Die Antworten gingen bereits am 09.07. ein; wir dokumentieren sie hier in Auszügen.

1. Wann und von wem wurde dieser Auftrag an die Firma A&K erteilt?
Am 11.03.2024 von der Kreisverwaltung.

2. Welches Vergabeverfahren ging dieser Auftragserteilung voraus?
“Gern. § 8 Abs. 4 Unterschwellenvergabeordnung wurde eine Verhandlungsvergabe durchgeführt.”

3. Welche weiteren Angebote wurden eingeholt?
Es wurden noch 2 weitere Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von denen aber kein Angebot abgegeben wurde.

4. Welche Anforderungen wurden in der Ausschreibung definiert?
“In der Ausschreibung wurde die Einhaltung der bislang bekannten methodischen und inhaltlichen Mindestanforderungen gemäß den Urteilen des BSG verlangt. Hierunter fällt u.a. die
• Festlegung, Begründung und Ausweisung von Vergleichsräumen,
• Ermittlung abstrakt angemessener Wohnungsgrößen,
• Definition des Wohnungsstandards,
• Ermittlung der Angemessenheitsrichtwerte (Bruttokaltmieten) unter Einbeziehung der Angebotsund Bestandsmieten, wobei Kaltmiete und kalte Nebenkosten gesondert aufgeführt werden und,
• Datenerhebung getrennt bei privaten und institutionellen Vermietern.”

5. Welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe wurden für die Auswahl des Auftragnehmers angewandt, mit welchen Ergebnissen?
“Die Prüfung und Wertung der Angebote ist anhand der Kriterien Qualität, Funktionalität, Plausibilität und der Wirtschaftlichkeit erfolgt. Das eingereichte Konzept entsprach hinsichtlich der Wertungskriterien Qualität, Funktionalität und Plausibilität den Anforderungen. Da nur ein Angebot abgegeben wurde, entfiel die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.”

6. Welche Inhalte hat der an die Firma A&K erteilte Auftrag, insbesondere hinsichtlich der Methodik, der Datenerhebung, -auswahl und -auswertung, der Sicherstellung der Repräsentativität, der Vergleichsraumbildung, der Darstellung der Ergebnisse, des zeitlichen Ablaufs, der Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten?
“Der Auftrag beinhaltet
• die Datenerhebung in einem gesamten, genau eingegrenzten Vergleichsraum,
• eine Differenzierung nach Wohnungsstandard und Wohnungsgröße sowie eine Berücksichtigung von Brutto- und Nettomieten,
• Angaben über den Beobachtungszeitraum,
• Angaben zur Art und Weise der validen und repräsentativen Datenerhebung,
• die Einhaltung mathematischer und statistischer Grundsätze bei der Datenauswertung und
• Angaben über die gezogenen Schlüsse und
• Darstellung der Ergebnisse in einem Abschlussbericht.”

7. Das Bundessozialgericht hat in diversen Verfahren (z.B. am 30.01.2019, am 17.09.2020 und in weiteren Terminen) entschieden, dass von der Firma A&K erstellte KdU-Konzepte nicht „schlüssig“ und daher unzulässig sind. Es ging dabei u.a. um Vergleichsraumbildung, Daten¬erhebung und Veröffentlichungen. Wie wird sichergestellt, dass die Firma A&K für den HSK nun ein „schlüssiges“ Konzept erstellt?
“In den genannten Verfahren des Bundessozialgerichts wurde den betroffenen Jobcentern die
Möglichkeit einer Nachbesserung eingeräumt, da das BSG zu diesem Zeitpunkt erstmals über die Vergleichsraumbildung in Flächenlandkreisen entschieden hat. …
Nach den o.g. Ausführungen liegen somit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das neu beauftragte Schlüssige Konzept nicht den geforderten Anforderungen entspricht.”

8. Warum erfolgte keine Beteiligung des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses an der Vorbereitung der Vergabe?
“Die Vorbereitung der Vergabe gehört zu den laufenden Geschäften der Verwaltung , für die nach § 42 Kreisordnung NRW der Landrat zuständig ist. Die Vergabeordnung des Hochsauerlandkreises
sieht erst ab einer Auftragssumme von 250.000,00 € eine Beteiligung des Kreisausschusses vor. Im Rahmen der Bewertung der Ergebnisse und Festlegung der angemessenen Richtwerte wird wie in den vergangenen Jahren eine Beteiligung der politischen Gremien (u .a. des Gesundheitsund Sozialausschusses) erfolgen.”

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GaGaGroKo: Gemeinsam unsozial

By admin at 8:44 am on Friday, September 6, 2019

Empfänger von Grundsicherung (Sozialhilfe oder Alg2) erhalten außer dem Regelsatz für ihren Lebensunterhalt die Kosten für ihre Unterkunft (KdU) erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten. Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept aufgestellt. Bekanntlich haben Bundessozialgericht und Landessozialgericht festgestellt, dass die Methode, mit der die Angemessenheitsgrenzen ermittelt wurden, rechtswidrig ist. Dabei spielte vor allem die Bildung der Teilräume eine Rolle: Der HSK hatte die 7 Städte/Gemeinden Brilon. Olsberg, Marsberg, Bestwig, Eslohe, Hallenberg und Medebach zusammen gefasst und für sie einheitliche Mietobergrenzen festgelegt. Dies hatte die SBL immer wieder kritisiert, und diese Kritik wurde nun von der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.

Doch was folgte nun? Die Kreisverwaltung hat die bereits im Jahr 2016 erhobenen Mietwerte genommen und aus ihnen neue Vergleichsräume gebildet. Die Ergebnisse sind sehr merkwürdig: So werden nun in Hallenberg und Medebach höhere Mieten als angemessen betrachtet als in Brilon und Olsberg. Während die Kreisverwaltung für einen 2-Personen-Haushalt mit 65 qm Wohnfläche in Hallenberg und Meschede Mieten bis zu 404,30 Euro als angemessen betrachtet, sind es in Brilon, Marsberg und Olsberg angeblich nur 371,30 Euro. Diese Monatsmieten enthalten die Kaltmiete und auch alle Nebenkosten, außer der Heizung. Somit gelten in Brilon, Marsberg und Olsberg Kaltmieten nur bis höchstens etwa 4,19 Euro als angemessen. Für Einzelpersonen liegt der Höchstwert bei etwa 4,31 Euro. Dies ist völlig unrealistisch.

Trotz erheblicher weiterer methodischer Mängel wurde der Vorschlag der Kreisverwaltung am Mittwoch (4. September) im Kreistag unverändert beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP (“GanzGanzGrosseKoalition”), gegen SBL und Linke. Der Kreis spart zunächst Geld. Vielleicht braucht er das ja für seine sehr teuren Bauprojekte??
Den Betroffenen wird nun ihr Lebensunterhalt gekürzt, häufig um mehr als 50 Euro pro Monat, um die Miete bezahlen zu können. Sie werden nun wieder den mühsamen Weg über die Sozialgerichte gehen müssen.

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HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf

By adminRL at 5:06 pm on Tuesday, May 30, 2017

Wirkungsvolles Instrument?
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, ist in Verruf geraten. Seine Kritiker meinen, es sei viel zu bürokratisch und erreiche nur einen kleinen Teil seiner Zielgruppe.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht davon aus, dass diese Einwände berechtigt sind, und startete am 09.05.2017 den Versuch zu erfahren, wie sich die Situation im HSK darstellt
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7509

Die Kreisverwaltung antwortete sinngemäß „alles gut“.

Hier der Wortlaut des Schreibens aus dem Kreishaus mit Datum vom 22.05.2017:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 09.05.2017;
hier: Bildung- und Teilhabepaket

Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

wie in meinem o. g. Schreiben bereits erläutert, lässt sich bezüglich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) EDV-technisch lediglich die Anzahl der bewilligten Anträge auswerten. Ein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Kinder lässt sich daraus nur bedingt ableiten, da die Leistungsberechtigten für die verschiedenen Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes mehrere Anträge stellen können.

Die Zuständigkeit für die Bewilligung und Finanzierung von BuT-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsbeLG) liegt bei den Städten und Gemeinden in der Region. Aus diesem Grund habe ich keine Informationen über das vor Ort verausgabte Mittelvolumen. Mir liegen lediglich die Zahlen der bewilligten Anträge vor, die ich nachrichtlich in die nachfolgende tabellarische Übersicht eingearbeitet habe:

Jahr
Bewilligungen SGB II/SGB XII/BKGG
Aufwendungen SGB II/SGB XII/BKGG
Bewilligungen AsylblG

1. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2016
1.930
225.039,58 Euro
276
Jan. bis März 2017
552
74.875,93 Euro
47

2. Für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2016
4.678
386.804,32 Euro
297
Jan. bis März 2017
3.111
116.529,77 Euro
20

3. Für Schülerbeförderungskosten
2016
95
21.169,99 Euro
10
Jan. bis März 2017
69
19.340,40 Euro
5

4. Für zusätzliche außerschulische Lernförderung
2016
195
63.243,78 Euro
20
Jan. bis März 2017
49
19.651,29 Euro
0

5. Für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2016
3.643
404.744,12 Euro
523
Jan. bis März 2017
852
130.653,89 Euro
85

6. Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2016
1.427
76.358,75 Euro
124
Jan. bis März 2017
462
24.247,26 Euro
30

7. In den Rechtsgebieten des SGB II gnd BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZA für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.

8. Dem Hochsauerlandkreis wurden durch den Bund im Jahr 2016 folgende Pauschalen für die Umsetzung des BuT im Bereich SGB II und BKGG zur Verfügung gestellt:

Jahr 2016: BuT-Leistung SGB II u. BKGG / BuT-Verwaltung
Zuweisung: 1.137.759,68 Euro / 334.806,63 Euro
Aufwendungen: 1.160.770,65 Euro / 334.806,63 Euro
Differenz: -23.010,97 Euro / 0 Euro

Die zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungskosten werden entsprechend der Anteile des eingesetzten Personals auf den Hochsauerlandkreis und die Delegationskommunen verteilt.

9. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, werden im Hochsauerlandkreis alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von den Berechtigten in Anspruch genommen und mehr Mittel verausgabt, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurden.“

Weitere Infos, auch darüber, dass das BuT kaum eine Chance auf Gerechtigkeit bietet, hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAULT
http://www.deutschlandfunk.de/bildungs-und-teilhabepaket-keine-chance-auf-gerechtigkeit.724.de.html?dram:article_id=359230

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3.400 Erwerbstätige ohne ausreichendes Einkommen

By admin at 7:44 am on Thursday, February 10, 2011

Nach der Zahl der “Aufstocker” wurde im Sozialausschuss gefragt. Damit sind diejenigen gemeint, die zwar erwerbstätig sind, aber trotzdem Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) erhalten. Im Kreisgebiet gibt es davon 453 Personen mit einem Erwerbseinkommen von monatlich mehr als 800 Euro, 1.078 Personen mit einem Einkommen zwischen 400 und 800 Euro und 1.866 Personen mit einem Einkommen von unter 400 Euro.
In diesen Zahlen fehlen diejenigen, die Ansprüche auf ergänzende Leistungen hätten, diese aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht beantragen oder erhalten.

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2,9 Mio Euro kamen nicht an

By admin at 7:40 am on Thursday, February 10, 2011

12,26 Mio Euro hat der HSK im Jahr 2010 vom Bund erhalten, für Eingliederungsmassnahmen für Alg 2-Empfänger (Hartz IV). Doch nur 9,39 Mio Euro wurden tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet. 1,28 Mio Euro wurden “umgewidmet” zu Verwaltungskosten, weitere 13% gehen ungenutzt an den Bund zurück. Das ergibt sich aus den von der Fachdienstleiterin am 9. Februar im Sozialausschuss des Kreises vorgetragenen Zahlen.
Insgesamt 179 Mitarbeiter sind beim Kreis und in den Gemeinden (im Auftrag des Kreises) für die Alg2-Empfänger eingesetzt. Für sie entstehen durchschnittliche Arbeitsplatzkosten von 61.227 Euro je Jahr.

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Alles ist gut – jedenfalls fast alles …

By admin at 6:59 pm on Friday, February 12, 2010

… so der Tenor der Pressekonferenz, die im Anschluss an die zweistündige Fachkonferenz zum Thema „Kommunalhaushalte und Optionskommunen“ am 12.10.2010 im Kreishaus in Meschede stattfand. Wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) bereits berichtete, waren zu diesem “Kommunalpolitischen Treffen” u.a. Vertreter aller Kreistagsfraktionen eingeladen. Nur die SBL wurde nicht eingeladen und durfte auch auf Nachfrage ausdrücklich nicht teilnehmen. Die Mitarbeiterin der SBL nahm aber die Gelegenheit wahr, die anschließende Pressekonferenz zu besuchen. Hier der Bericht:

Die Runde bei der Pressekonferenz war behördlicherseits und seitens der Politik prominent besetzt. Staatssekretär Dr. Brauksiepe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, MdB Dr. Sensburg, Landrat Dr. Schneider, Kreisdirektor Stork, der Pressesprecher der Kreisverwaltung Herr Reuther sowie der Moderator der vorausgegangenen Fachkonferenz, Dr. Hartmann von der Unternehmensberatungsfirma con_sens, Hamburg saßen vier Lokalreportern gegenüber.

Herr Dr. Schneider begrüßte die Anwesenden und berichtete, die Diskussion um die Regelsätze wäre nicht Thema gewesen, sondern die Organisation der Optionskommune und ihre erfolgreiche Arbeit in den letzten fünf Jahren. Das sei der Zweck der heutigen Fachkonferenz gewesen. Im Anfang hätte es Schwierigkeiten (Stichwort Einheitlichkeit) gegeben, und diese Schwierigkeiten seien thematisiert worden. Sie wüssten jetzt, wo örtlich der Schuh drücke. Es sei gute Arbeit geleistet worden. Insgesamt sei von der Fa. con_sens bestätigt worden, dass die Arbeit gut gemacht wurde und 13.000 Leute in den ersten Arbeitsmarkt zurück geholt worden sind.
Ein Problem, so der Landrat, seien die Kosten der Unterkunft. Dazu gebe es unterschiedliche Standpunkte von Kommunen und Bund. Da müsse ein Dialog her. Der Landrat sprach dann die Pauschalisierung der Nebenkosten an und die Kontrollen des Bundes.

Staatssekretär Dr. Brauksiepe bedankte sich für die gute und fachgerechte Aufgabenwahrnehmung. Im HSK sei erfolgreiche Arbeit geleistet worden. Bei der Debatte wäre viel Demagogie im Spiel gewesen. Im Grundsatz sei die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ein Erfolg. Fördern und Fordern! Die Rechte fänden in der Praxis statt. Wir stünden jetzt deutlich besser da als vor dem Boomjahren. Es sei gelungen, Langzeitarbeitslose zu integrieren. Das wäre auch ein Erfolg des HSK. Der HSK solle die Aufgaben unbefristet in eigener Trägerschaft fortführen. Er setze auf das Know-how des HSK, sagte Herr Dr. Brauksiepe.

Zur Optimierung, also zu dem was besser gemacht werden könne, führte Herr Dr. Hartmann von der Fa. con_sens auf, es müsse eine bessere Verzahnung zum ersten Arbeitsmarkt hergestellt werden und man müsse schauen, was in den kleinen und mittleren Betrieben passiert. Die Verzahnung müsse kreisweit geschehen. Einzelne Zielgruppen, wie Alleinerziehende, hätte man zu wenig im Blick. Die familiäre Situation müsse berücksichtigt werden. Man müsse sich z.B. fragen, ob das mit den Einsatzzeiten passe.

Herr Dr. Schneider sprach daraufhin von einem Lernprozess. Der HSK habe die Evaluierung aus eigenem Antrieb gestellt. „Wir wollen uns von con_sens den Spiegel vorstellen lassen.“

Herr Dr. Hartmann ging auf die Aussage des Landrats ein und sagte, der HSK sei vergleichsweise gut aufgestellt. Hier würde gute Arbeit geleistet.

Auf die Frage nach Wünschen an den Bund antwortete der Landrat, das Hauptanliegen sei, Optionskommune zu bleiben. Er sprach das Problem der Kosten für die Unterkunft an und die Pauschalisierung der Heiz- und Nebenkosten. Die Rechts- und Finanzaufsicht solle nicht durch zunehmende Aufsicht erdrückt werden, wobei der Bund aber das meiste Geld gebe und kontrollieren dürfe. Für schwer zu vermittelnde Personen müsse der Betreuungsschlüssel in Augenschein genommen werden. Der Staat könne keine Einzelfallgerechtigkeit schaffen. Er bewundere die, die das leisten können.

Ein Pressevertreter hinterfragte die Rechts- und Fachaufsicht. Staatssekretär Dr. Brauksiepe erläuterte, die Rechtsaufsicht müsse ausgeübt werden, ob sich die Einrichtungen an das Recht halten. Bei der Fachaufsicht ginge es um die Zweckmäßigkeit. Das Thema sollte nicht allzu hoch gehängt werden. Der Bund gucke, ob zweckmäßig mit seinem Geld umgegangen werde. Das sei eine Formalie. Die Aufsicht sei keine Prüfung. Sie erfolge während des Prozesses. Falls das Geld nicht zweckmäßig eingesetzt werde, könne der Bund die Mittel zurück fordern. Manche Aufgaben könnten aus Mitteln der Arbeitsberatung finanziert werden, also aus den Versichertenleistungen. ALG II-Gelder seien hingegen Steuergelder. Manchmal gebe es unterschiedliche Auffassungen. Entscheidend wäre die Rechtssicherheit.

Kreisdirektor Stork warf ein, der Kreis habe Sorge, dass es mehrere Prüfungsebenen gibt. Es sollte nur eine sein; entweder der Bund oder das Land. Die verschuldensunabhängige Haftung müsse geklärt werden.

Der Landrat ergänzte, es sei wichtig, dass der HSK gezeigt habe, dass er erfolgreich arbeite. „Wir wollten mit der heutigen Veranstaltung zeigen, dass wir erfolgreich sind.“

Ein Vertreter der Presse hakte nach und wollte wissen, wie er sich das praktisch vorzustellen habe. Ideen von vor Ort würden oft zurück gezogen. Es gebe bei den Arbeitsagenturen ohnehin einen Steuerzuschuss. Des Weiteren fragte er, ob es zukünftig einen gemeinsamen Pott geben solle.

Der Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales antwortete: „ Wir wollen die Arbeitslosenversicherung nicht abschaffen.“ Die Versicherung habe einige Jahre erhebliche Überschüsse erwirtschaftet. Die Arbeitslosenagenturen sollten nicht nur auszahlen, sondern Arbeitsplätze vermitteln. Der Bund wolle die Steuern nicht erhöhen und auch nicht Steuergelder dazu tun, um Defizite auszugleichen. Nach der Wirtschaftskrise werde die Arbeitslosenversicherung wieder Überschüsse machen. Der größte Haushaltszuschuss sei der zur Rente. Auch die Krankenversicherung bekomme Zuschüsse. Die Themen sollten getrennt gehalten werden.

Die nächste und letzte Frage der Presse lautete, wann die Entfristung des für sechs Jahre angedachten Modells Optionskommune komme.

Herr Dr. Brauksiepe antwortet, man sei im Gesetzgebungsprozess. Es würde an anderen Stellen Veränderungen geben. Das Gesetzgebungsverfahren solle nach den Sommerferien abgeschlossen sein, und es würde das ein oder andere zu regeln sein. Es müsse eine Vorlaufzeit gegeben sein.

Die im letzten Jahr von der SBL an der Untersuchung der Firma con_sens geäußerte Kritik kam selbstverständlich nicht zur Sprache. Z.B. waren von der Gutachter-Firma viele Gespräche mit Führungskräften, nur wenige Gespräche mit Sachbearbeitern und gar keine Gespräche mit Angehörigen von Bedarfsgemeinschaften geführt worden. Und betrachtet wurde nur eine der beiden Hauptaufgaben der Optionskommune, die Arbeitsvermittlung. Die andere wesentliche Aufgabe, die Berechnung und Auszahlung der finanziellen Leistungen, spielte keine Rolle in dieser “Evaluation”! Vielleicht waren ja keine kritschen methodischen Anmerkungen bei dieser Fachkonferenz erwünscht…

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SBL-Antrag: Vorstellung der aktuellen Expertise zur Aufgabenumsetzung nach dem SGB II

By admin at 12:42 am on Wednesday, May 13, 2009

Der Hintergrund: Am 11.05.2009 wurde dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales im Rat der Stadt Meschede eine Expertise der Firma Con_sens in Kurzfassung vorgestellt.

In der Vorlage der Stadt Meschede ist zu lesen, der HSK habe im Sommer 2008 in Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten der Firma Con_sens den Auftrag erteilt, die Organisationsanalyse über die Aufgabenumsetzung nach dem SGB II zu erstellen. Das Beratungsprojekt habe u.a. folgende Handlungsschwerpunkte enthalten:

(Read on …)

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Das Chaos der Post-, Telefon- und Bahnprivatisierung

By admin at 7:17 pm on Tuesday, December 16, 2008

Zur aktuellen Diskussion über die Postschließungen in Arnsberg und Sundern veröffentlichen wir hier einen Leserbrief. Der Autor antwortet damit auf eine Stellungnahme des ehemaligen FDP-Bundestagskandidaten Rolf Brand in der örtlichen Presse:

Der Leserbrief von Herrn Brand bedarf einiger Ergänzungen und Klarstellungen:
So sind es keinesfalls nur die SPD und die Grünen, die ihre Bedenken gegen die Schließung der Postfilialen in Arnsberg und Sundern äußern. Auch die Handwerkskammer in Arnsberg zählt dazu, das sicher nicht ohne Grund und meiner Meinung nach auch zu Recht. So wird es für die Post AG immer schwieriger, einen geeigneten Partner zu finden, weil die gezahlten Vergütungen in den letzten Jahren drastisch gekürzt wurden. In Stockum ist es der Post bis heute nicht gelungen, einen Partner zu finden und das ist keineswegs ein Einzelfall. Auch in Oeventrop gab es fast einen Monat keinen Ersatz für die geschlossene Partnerfiliale.
Selbst wenn dann ein Partner gefunden wird, kann man noch lange nicht von einem “vollwertigen Ersatz” für die posteigenen Filialen sprechen.

(Read on …)

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Abschied von der Utopie der Vollbeschäftigung

By Matthias at 9:31 pm on Sunday, November 5, 2006

http://www.nzz.ch/2006/11/04/fe/articleEM5N6.html

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gruene Grundsicherung

By Matthias at 12:15 pm on Thursday, November 2, 2006

Positionen von Gruenen zur Grundsicherung finden sich auf:

 

www.grundsicherung.org

 

 

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800 Euro für jeden: CDU auf grünem Kurs?

By Matthias at 7:12 am on Wednesday, October 25, 2006

www.taz.de

800 Euro für jeden? CDUler findet’s gut

Das solidarische Bürgergeld von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus würde nicht teurer als das heutige Sozialsystem. Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU legt Berechnung vor. CDU-Grundsatzkommission bekundet Interesse – und stellt Fragen

VON HANNES KOCH

800 Euro monatlich vom Staat für alle – egal, ob man arbeitet oder nicht. Diese Sozialreform – die größte seit Bismarck – wäre realistisch, erklärt die christdemokratische Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). “Das Konzept ist finanzierbar”, sagte KAS-Vorstand Bernhard Vogel der taz. Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens fanden sich bislang bei Grünen, FDP und Linkspartei.

Dieter Althaus (CDU), Nachfolger Vogels als Ministerpräsident von Thüringen, propagiert das sogenannte solidarische Bürgergeld. Dieses bedingungslose Grundeinkommen in Höhe von 800 Euro würden alle Bundesbürger erhalten, die insgesamt weniger als 1.600 Euro monatlich verdienen. Beschäftigte mit höherem Verdienst sollen 400 Euro, Kinder pro Kopf 500 Euro bekommen. Althaus will dadurch unter anderem das Hartz-IV-System ersetzen, das er “nicht für zukunftsfähig” hält.

Die Wissenschaftler Michael Opielka (Fachhochschule Jena) und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Uni Frankfurt am Main) haben die Untersuchung durchgeführt. Nach Informationen der taz kommen sie zu dem Ergebnis, dass das Grundeinkommen im Vergleich zu den heutigen Kosten des Sozialsystems nicht teurer wäre. Gegenwärtig beträgt das Sozialbudget rund 735 Milliarden Euro pro Jahr – etwa 35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Nach den Berechnungen der KAS würde das Grundeinkommen 597 Milliarden Euro kosten, in denen 197 Milliarden für die Gesundheitsversorgung enthalten sind. Hinzu kämen Rentenkosten von 140 Milliarden Euro.

Das Grundeinkommen würde an die Stelle der meisten steuer- und beitragsfinanzierten Sozialleistungen treten. Althaus will Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Rente, Krankenversicherung, Pflege und Kindergeld einbeziehen. Mini-, Midi- und 1-Euro-Jobs gäbe es dann nicht mehr. Klingt interessant, hat aber auch Haken. Zum Beispiel die für alle gleiche Gesundheitspauschale von 200 Euro, die Geringverdiener benachteiligt. Problematisch erscheint auch die einheitliche Einkommenssteuer (Flat-Rate) von 25 Prozent, die alle Beschäftigten mit über 1.600 Euro Einkommen pro Monat zahlen sollen. Auch hier gibt es keine soziale Differenzierung, wenngleich die Adenauerstiftung einen Stufentarif für erwägenswert hält. Als zusätzliche Finanzierungsquelle will Althaus eine Lohnsummensteuer einführen, die die bisherigen Sozialbeiträge ersetzen soll. Schönheitsfehler: Die Firmen werden aus der Finanzierung des Sozialsystems entlassen.

Bei der Sitzung der CDU-Grundsatzprogramm-Kommission am vergangenen Montag stellte Althaus sein Konzept erstmals innerhalb der Partei vor. Nach Angaben von Teilnehmern fand er dabei eher Zustimmung, als Ablehnung. “Es gibt gute Argumente dafür”, sagte Europa-Abgeordneter Elmar Brok. “Ein sehr interessanter Vorschlag”, meinte Fritz Hähle, CDU-Fraktionschef in Sachsen. Wobei viele Unionspolitiker auch viele Fragen haben. Elmar Brok zum Beispiel diese: “Wie wirkt sich das Bürgergeld auf die Leistungsbereitschaft der Bürger aus?” Generalsekretär Ronald Pofalla, der die Idee skeptisch betrachtet, will Ende des Jahres ein Symposium abhalten lassen, um für Klärung zu sorgen.

Viele Sozialdemokraten und Gewerkschafter stehen dem Konzept ablehnend gegenüber. Albrecht Müller, Mitstreiter von SPD-Kanzler Willy Brandt und Herausgeber der Nachdenkseiten im Internet, wirft Althaus vor, “Frieden mit der Arbeitslosigkeit gemacht” zu haben und die Erwerbslosen ihrem Schicksal zu überlassen.

www.d-althaus.de,
www.nachdenkseiten.de

taz Nr. 8108 vom 25.10.2006, Seite 6, 121 TAZ-Bericht HANNES KOCH

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