Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Koalition der Unsozialen

By admin at 1:35 pm on Friday, December 27, 2024

In der “Haushaltssitzung” des Kreistags ging es auch um die Verbesserung der Beratungsangebote.

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beantragt:
– Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Schuldnerberatung von Diakonie und SkF
– Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Frauenberatung
– Finanzierung einer Stelle für die Energiesparberatung.

Die Schuldnerberatung war bereits in den letzten beiden Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses Thema gewesen, ebenfalls auf Antrag der SBL. In der Ausschusssitzung am 04.12.2024 hatten die Leiterinnen der beiden Beratungsstellen ausführlich über die aktuelle Situation berichtet: Der Beratungsbedarf nimmt deutlich zu (vor allem bei drohenden Insolvenzen), aber das Angebot ist völlig unzureichend. Für Bezieher von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII erfolgt eine Abrechnung der Kosten der Beratung mit dem Hochsauerlandkreis. Für andere Personen gibt es nur einen geringen Zuschuss von etwa 43 TEuro im Jahr durch die Sparkassen (wozu eine gesetzliche Verpflichtung besteht); die Kreisverwaltung tut bisher nichts, um diese gesetzliche Aufgabe zu erfüllen. Im September 2023 war im Ausschuss besprochen worden, dass beide Personengruppen gleich behandelt werden sollten. Dies wurde aber von der Kreisverwaltung nie umgesetzt.

Auch über die Situation der Frauenberatung war im Ausschuss ausführlich berichtet worden. Solche Beratungen werden in Arnsberg und Meschede angeboten, wobei die personelle Ausstattung der Mescheder Beratungsstelle deutlich schlechter als in Arnsberg ist. Die Mindeststandards werden deutlich unterschritten.

Bisher wurden 26 Energiefachberater vom Land NRW finanziert. Das Land hat jedoch die Zuschüsse ab Anfang 2025 etwa halbiert, nachdem zunächst (bis zum 05.12.) sogar eine völlige Streichung angekündigt war. Z.B. können Hauseigentümer ohne eine qualifizierte Beratung kaum die diversen und sich häufig ändernden Förderprogramme der verschiedenen Bundes- und Landesinstitutionen nutzen. In der Stadt Arnsberg ist bereits ein hoch qualifizierter Energieberater tätig, der von der Stadt mitfinanziert wird. Eine Ausdehnung dieses Angebots auf das gesamte Kreisgebiet wäre sehr wünschenswert; auch andere Kreise (wie z.B. in Südwestfalen der Kreis Olpe) beteiligen sich bereits an der Finanzierung.

Die vollständigen Antragstexte stehen hier und hier.

Doch wie nicht anders zu erwarten: Die Fraktionen von CDU und FDP lehnten alle drei Anträge ab. Leider haben sie zusammen die Mehrheit im Kreistag.
Dabei könnte der Kreis viel Geld sparen, wenn er z.B. bei der Ausführung von Bauprojekten genauer hinschauen würde. So sind beim Bauhof in Brilon Mehrkosten von 1 bis 2Mio Euro entstanden, die überwiegend auf schlechte Bauüberwachung zurückzuführen sind. Auch bei manchen Auftragsvergaben wurde viel Geld unnötig ausgegeben.

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CDU und FDP beschließen Streichung der Linienbusfahrten am Abend

By admin at 11:33 pm on Sunday, December 15, 2024

Am Freitag (13.12.) in der Kreistagssitzung wurde der Kreishaushalt 2025 beschlossen. In diesem Rahmen hatte die Kreisverwaltung neue Buslinienfahrpläne vorgelegt, aber nicht erläutert. Erst wer diese Fahrpläne genau mit den bisherigen verglich, kam schnell zu dem Ergebnis, dass auf den von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien alle Fahrten ab 20 Uhr entfallen sollen. Die SBL-Kreistagsfraktion beantragte daher, das bisherige Angebot beizubehalten.

Doch bei der Abstimmung stimmten alle Mitglieder der CDU- und der FDP-Kreistagsfraktion (diese Fraktionen sind auch sonst kaum noch zu unterscheiden …) gegen den Antrag der SBL. SPD, Grüne und Linke/FW unterstützten den Antrag. Insgesamt gab es dann 29 Stimmen für die Abschaffung der Busfahrten am Abend. Dies betrifft z.B. die Linien R 75 (Meschede – Bestwig – Nuttlar – Olsberg), S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) und R 21 (Arnsberg – Sundern). Dadurch werden viele Menschen abends von der Mobilität abgehängt, und zwar bereits zum Fahrplanwechsel ab Sonntag, 15. Dezember.

Anders als die Kreisverwaltung es behauptet, verstößt dieser Beschluss übrigens auch gegen den für den HSK gültigen Nahverkehrsplan. Da stehen u.a. die abendlichen Busfahrten zwischen Meschede und Olsberg ausdrücklich drin.

Ob CDU und FDP wohl im bevorstehenden Kommunalwahlkampf behaupten, sie wollten Bus und Bahn stärken???

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Anträge zum Kreishaushalt – 2. Teil

By admin at 9:39 am on Thursday, December 12, 2024

Hier die Fortsetzung von https://sbl-fraktion.de/?p=11611, mit den drei weiteren Anträgen der SBL:

Antrag #4: Busverbindungen am Abend

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Die Busverbindungen am Abend auf den (bisher) von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien werden beibehalten.
b) Mittelfristig soll überlegt werden, auf einigen dieser Linien stattdessen einen On-Demand-Verkehr anzubieten.

Begründung und Erläuterung:

Ab 15.12.2024 sollen nach den Planungen der Kreisverwaltung auf den Hauptlinien, die bisher von der Westfalenbus GmbH eigenwirtschaftlich betrieben werden, wichtige abendliche Busverbindungen entfallen; neue Fahrpläne sind bereits unter www.westfalenbus.de veröffentlicht.

Z.B. sollen auf der Linie R 75 (Meschede – Wehrstapel – Velmede – Bestwig – Ostwig – Nuttlar – Olsberg) die letzten Fahrten (21:08 und 22:18 Uhr ab Meschede bzw. 21:03 und 22:35 ab Olsberg) ersatzlos gestrichen werden. Die letzten Fahrten würden dann schon um 20:08 bzw. 20:03 Uhr starten. Dadurch wird die abendliche Anbindung größerer Ortsteile aufgegeben. Die Bahnlinie ist für diese lokalen Anbindungen kein gleichwertiger Ersatz.

Auch auf den Linien R 21 (Arnsberg – Sundern), R 91 (Brilon – Marsberg) und S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) sollen mehrere Fahrten am Abend gestrichen werden. So würde dann z.B. die letzte Fahrt mit der S 50 von Olsberg nach Winterberg mehr als 2 Stunden eher als bisher (19:35 Uhr statt 21:45 Uhr) erfolgen und in der Gegenrichtung sogar 3 Stunden eher (18:43 Uhr statt 21:43 Uhr). Diese Änderungen widersprechen im übrigen auch dem aktuellen Nahverkehrsplan.

Dies ist weder mit den Zielen zur Stärkung des ÖPNV noch zur Stärkung der Dörfer vereinbar. Und vor der letzten Kommunalwahl haben diverse Parteien noch plakatiert, sich für die Verbesserung des Linienbusverkehrs einzusetzen?

Im Kreishaushalt 2025 sind 3,5 Mio Euro für die Busfahrten der Westfalenbus GmbH eingeplant, von denen aktuell nur noch 2,7 Mio Euro benötigt werden. Daher besteht finanzieller Spielraum, die bisherigen Angebote am Abend zu erhalten. Andernfalls droht der Linienbusverkehr unattraktiv zu werden, was nicht im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik sein kann.

Mittelfristig sollte überlegt werden, auf einigen Buslinien flexible On-Demand-Verkehre einzuführen, wie bereits in anderen Teilen Westfalens öfters praktiziert.

Antrag #5: SIT

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Vertreter des HSK in den Gremien der SIT werden beauftragt, eine Reform der Strukturen der SIT dort einzubringen, die insbesondere enthält:
a) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats und ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung müssen über nachgewiesene IT-Fachkompetenz verfügen, erworben durch ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Fachausbildung oder mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit.
b) Bei allen Maßnahmen und Entscheidungen müssen die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen viel stärker als bisher berücksichtigt werden; dies ist entsprechend in den Staturen der SIT festzulegen.
c) Alle für das operative Geschäft wichtigen Entscheidungen werden von der Verbands-versammlung auf den Verwaltungsrat übertragen.

Begründung und Erläuterung:

Die Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die SIT belegen, dass nicht nur in der Unternehmens-leitung, sondern auch in den Gremien der SIT erhebliche Defizite bestehen. Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 28 Mitgliedern, fast alles leitende Verwaltungsbeamte. Der Verbands-versammlung gehören 119 Mitglieder an, die zum ganz großen Teil aus Verwaltungen delegiert sind. Nicht in allen Fällen verfügen diese Mitglieder über umfangreiche fachliche und unternehmerische Erfahrungen.

IT-Experten und Unternehmensvertreter in den Gremien sind daher rar. Fachliche Warnungen und Hinweise wurden in den Gremien wiederholt überhört und ignoriert, z.B. vor dem Cyber-Angriff auf die SIT auf ähnliche Ereignisse, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt aufgetreten waren.
Eine Dienstleistungsorientierung an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen als eigentliche Zielgruppe wurde mehrfach in den Versammlungen eingefordert (z.B. durch zügige Umsetzung digitaler Antragsverfahren in vielen Bereichen), ist aber u.a. durch die sehr verwaltungsnahe Gremienbesetzung bisher kaum vorhanden.

Auch für den Fall, dass die SIT irgendwann durch eine Nachfolgeorganisation ersetzt werden sollte, sollten die entsprechenden Anforderungen dort gelten.

Antrag #6: Energieberatung

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der HSK finanziert – analog zur Stadt Arnsberg – eine Stelle für eine(n) Energieberater.

Begründung und Erläuterung:

Das Land NRW hat angekündigt, zum 01.01.2025 die Förderung der Energieberatung deutlich zu reduzieren, von bisher 7 auf künftig noch 4 Mio Euro. Noch bis zum 5. Dezember war sogar eine völlige Streichung geplant. Bisher sind im Land 26 Fachberater und weitere Mitarbeitende beschäftigt, die die lokalen Verbraucherberatungen unterstützen und dadurch einen sehr wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Unterstützung vor allem der privaten Besitzer von Wohngebäuden leisten, auch bei der Vermittlung von Fördermitteln mit den dazu gehörigen sehr komplizierten und sich häufig ändernden Antragsverfahren.
„Durch den kompletten Wegfall der Mittel würde laut Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gesamte Arbeit der Verbraucherzentrale NRW im Themenfeld ‚Energetische Sanierung‘ außerhalb der kommunal finanzierten Beratung beendet.

Das betrifft zum einen jährlich mehr als 2.000 Fachvorträge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit insgesamt rund 60.000 Teilnehmenden, mehr als 200 landesweite Aktionen auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, eine weit angelegte Öffentlichkeitsarbeit im digitalen und analogen Bereich. Außerdem würde die Bildungsarbeit im Energiebereich, bei der 250 Schulen mit Bildungsangeboten zum Thema Energie versorgt werden, entfallen. Betroffen seien 82 Mitarbeitende.“ (NRZ, 30.09.2024)

In der Stadt Arnsberg gibt es bereits ein entsprechendes lokales Angebot, das weitgehend durch die Stadt finanziert wird. Der Mitarbeiter „darf“ mit seiner Beratungsangeboten allerdings nur für die Arnsberger Haushalte tätig werden. Und in NRW gibt es bereits mehrere andere Kreise, die Energieberater mitfinanzieren, z.B. in Südwestfalen den Kreis Olpe (https://www.klimaagenturolpe.de). Diesem Beispiel sollte der HSK nun folgen, um dadurch den vom Land NRW verursachten Teil-Ausfall zu kompensieren und das in Arnsberg bereits beste-hende, im Rahmen der Energiewende immer wichtiger werdende Beratungsangebot auf das gesamte Kreisgebiet auszudehnen.

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Anträge zum Kreishaushalt 2025 – 1. Teil

By admin at 10:47 pm on Tuesday, December 10, 2024

Am Freitag (13.12.) findet im Kreistag die Beratung und Beschlussfassung zum Kreishaushalt statt. Dazu hat die SBL-Fraktion auf ihrer Fraktionssitzungssechs Anträge beschlossen. Drei davon dokumentieren wir hier, drei weitere in der Fortsetzung morgen.

Wer im Kreistag zuhören möchte: Die Sitzung beginnt dieses Mal schon um 13:30 Uhr im Kreishaus in Meschede. Und zu Beginn gibt es wie üblich eine Einwohnerfragestunde, in der alle Einwohner*innen des HSK an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Antrag #1: Finanzierung der Schuldnerberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Aus dem Kreishaushalt wird eine weitere Stelle (1 VZÄ) für die beiden Träger der Schuldner-beratung im Kreisgebiet finanziert. Die Aufteilung erfolgt durch Absprache zwischen den beiden Trägern.
b) Außerdem werden die Vertreter des HSK in den Gremien der neuen fusionierten Sparkasse im Kreisgebiet des HSK beauftragt sich in den Gremien dieser Sparkasse dafür einzusetzen, dass die Sparkasse ihren Zuschuss für die Mitfinanzierung der Schuldnerberatung von bisher ca. 43 TEuro auf den Wert eines weiteren VZÄ erhöht.

Begründung und Erläuterung:
Die Berichte und Erörterungen in den beiden letzten Sitzungen des GSA haben gezeigt, dass ein sehr großer Bedarf für diese Beratungsleistungen besteht. Die Zahl der „Fälle“ von Betroffenen ohne sog. Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII steigt deutlich an und wird weiter zunehmen, vor allem für die Beratungen in Insolvenzsituationen. Ohne qualifizierte Unterstützung bestehen nur geringe Chancen, aus der Situation herauszukommen.
Die Wartezeiten auf eine Erstberatung betragen für Hilfesuchende ohne Leistungsbezug aktuell 3 bis 5 Monate. Das ist viel zu lange für derartige Notsituationen.
Die Finanzierung dieser – gesetzlich erforderlichen – Beratung ist bisher völlig unzureichend. Ohne Veränderung werden die Träger daher ihr Angebot einschränken müssen statt es bedarfsgerecht erweitern zu können. Der HSK bezuschusst bisher nur die Beratungen bei „Leistungsbezug“ nach SGB II oder SGB XII. Der im September 2023 vom GSA erteilte Auftrag, beide Beratungsgruppen gleich zu behandeln, wurde auch nach mehr als einem Jahr noch nicht umgesetzt.
Die Sparkassen haben nach § 2 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW die gesetzliche Verpflichtung, „zur Finanzierung der Schuldnerberatung“ beizutragen. Dieser Auftrag wird bisher nur unzureichend erfüllt. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wird für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der neuen fusionierten Sparkasse ein Aufwand von etwa 7 Mio Euro entstehen.

Antrag #2: Finanzierung der Frauenberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Frauenberatungsstelle Meschede erhält eine vom HSK eine zusätzliche Finanzierung für 1 VZÄ.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des GSA am 04.12.2024 wurde bereits über einen – noch weiter reichenden – Förderantrag des Vereins „Frauenzentrum Frauenzimmer e.V.“ Dieser Verein ist Träger der Frauen-beratungsstelle Meschede mit den Beratungsschwerpunkten „Allgemeine Frauenberatung“ und „Hilfen nach sexualisierter Gewalt“. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Frauen im südöstlichen Hochsauerlandkreis.
„Begründet wird die personelle Aufstockung mit der sowohl quantitativen Zunahme an Beratungs-bedarf wie auch der qualitativen Zunahme, da die Beratungsgespräche komplexer werden und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kommt es derzeit zu Wartezeiten für die Betroffenen für ein Beratungsgespräch von bis zu 12 Wochen“ (Drs. 10/1096).
Erforderlich für eine gemäß der Einwohnerzahl gleichwertige Personalausstattung für die Beratungsarbeit wie in der Frauenberatungsstelle Arnsberg wäre sogar eine Aufstockung um 1,69 VZÄ. Mit Blick auf die Haushaltssituation sollte derzeit nur eine Aufstockung um 1,0 VZÄ erfolgen.

Antrag #3: Durchführung des „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Jubiläum des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Bestehen des HSK wird wie vom Landrat öffentlich angekündigt durchgeführt, mit den im Entwurf des Kreishaushalts für diesen Zweck vorgesehenen 50 TEuro.

Begründung und Erläuterung:
Zum 01.01.1975 entstand der HSK aus dem Zusammenschluss der überwiegenden Teile der Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. In wenigen Tagen besteht der HSK 50 Jahre.
Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion auf das Jubiläum aufmerksam gemacht hatte, war u.a. ein Tag der Offenen Tür geplant. Dieser wurde vom Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 öffentlich angekündigt: „Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen ‚Tag der offenen Tür‘ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.“
Nachdem auch die Finanzmittel dafür im Entwurf für den Kreishaushalt 2025 bereits eingestellt waren, kündigte der Landrat nun an, diese Veranstaltung doch nicht durchzuführen. Weiterhin geplant sind allerdings im kommenden Jahr zwei Festivitäten für ausgewählte Personenkreise.
Der Tag der Offenen Tür wäre die einzige Jubiläums-Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit. Er dient außerdem dazu, auf den HSK als potentiellen Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Zudem haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bereits Energie in die Vorbereitung der Veranstaltung investiert. Sie sollte daher wie angekündigt durchgeführt werden

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Neues Konzept für “Kosten der Unterkunft” – mit absurden Ergebnissen

By admin at 10:12 pm on Sunday, December 1, 2024

Empfänger von Grundsicherungsleistungen z.B. (Alg2, Sozialgeld) enthalten außer dem (sehr knapp bemessenen) monatlichen Grundbedarf auch die Kosten ihrer Wohnung finanziert, sofern sie als “angemessen” gelten. Dafür lassen die Träger der Grundsicherung – im HSK ist das die Kreisverwaltung – alle 4 Jahre neue Tabellen erarbeiten, die sie nach 2 Jahren mit der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes fortschreiben. Diese Bedarfssätze für die “Kosten der Unterkunft” (KdU) reichen aber in vielen Fällen nicht aus. So ergibt sich aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linksfraktion nach der sog. Wohnkostenlücke (BT-Drs. 20/12470), dass in 11.4 % aller Haushalte mit Grundsicherung (“Bedarfsgemeinschaften”) die KdU nicht für den tatsächlichen Bedarf ausreichten. Durchschnittlich fehlten pro Monat 92,56 Euro, die aus dem Geld für den Lebensunterhalt abgezweigt werden mussten.

Im HSK soll ab Anfang 2025 ein neues Konzept in Kraft treten. Bereits in den letzten 2 Sitzungen des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) wurde von Ausschussmitgliedern danach gefragt – ohne dass die Kreisverwaltung informierte. Nun ließ die SBL-Kreistagsfraktion das Thema offiziell mit dem folgenden Antrag auf die Tagesordnung setzen:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GSA beantragt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt:
• Vorstellung des “Schlüssigen” Konzepts zu den angemessenen Kosten der Unterkunft bzw. des Standes der Neuerstellung

Begründung und Erläuterung:
U.a. in den Sitzungen des GSA am 12.06.2024 und am 25.09.2024 wurde bereits von einer anderen Kreistagsfraktion moniert, dass ein Auftrag zur Neuaufstellung dieses Konzepts ohne Beteiligung des GSA erfolgt sei, und die Vorstellung dieses Konzepts gefordert (s. Protokolle der beiden Ausschusssitzungen, S. 7 und S. 7). Bisher ist jedoch keinerlei Information des GSA erfolgt.”

Vier Tage nach Eingang unseres Antrags erstellte die Kreisverwaltung tatsächlich eine Sitzungsdrucksache. In der Ausschusssitzung am Mittwoch (04.12.) soll das Konzept nun vorgestellt werden. Dafür werden die Städte und Gemeinden wieder in vier Vergleichsräume zusammen gefaßt:
I Arnsberg
II Bestwig, Eslohe, Meschede, Sundern
III Brilon, Marsberg, Olsberg
IV Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Winterberg
Für einen 1-Personen-Haushalt gelten nach wie vor 50 qm als angemessen, für jede weitere Person gibt es 15 qm mehr.

VergleichKdU2025

Die ersten Daten, die aus der Vorlage hervorgehen, sind allerdings wenig überzeugend. So soll sich z.B. der Bedarf in Arnsberg für die 2. Person eines Haushalts um 71 Euro, für die 3. Person um 94, für die 4. Person um sogar 160 Euro und für die 5. Person nur um 69 Euro erhöhen – bei jeweils 15 qm mehr Wohnfläche.
Ähnlich absurd sind die Ergebnisse für den Vergleichsraum II: Hier soll der monatliche Bedarf steigen für die 2. Person um 99 Euro, für die 2. Person um 64 Euro, für die 4. Person um 103 Euro, für die 5. Person um 169 Euro (100 Euro mehr als in Arnsberg!!) und für die weiteren nur noch um je 108 Euro.
Da wurden anscheinend sehr spezielle statistische Methoden angewendet …

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