Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neue Rettungswachen frühestens im Jahr 2028 fertig

By admin at 9:05 pm on Tuesday, February 6, 2024

Im September 2021 hatte der Kreistag die “3. Fortschreibung” des Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, dass 7 neue Rettungswachen gebaut werden sollen, und ein neuer Notarztstandort. Bisher gibt es im HSK insgesamt 12 Rettungswachen, demnächst sollen es 14 sein.

Aber bis die Neu- und Ersatzbauten zur Verfügung stehen, wird es noch mehr als 4 Jahre dauern. Dies war in der letzten Woche im Bauausschuss des Kreises zu erfahren, und führte zu deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen. Es ist ja keine Überraschung, dass es sehr lange bis zur Fertigstellung dauern kann, wenn Behörden bauen lassen, aber 7 Jahre sind auch dafür viel zu lang.

Was lässt sich an konkreter Kritik anbringen?

1. Es dauert viel zu lange. Erst im November 2025 soll mit den ersten Baumassnahmen begonnen werden, mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Kreistags. Die Verzögerung kann auch nicht – wie in der Sitznugsvorlage der Kreisverwaltung behauptet – an der Änderung der einschlägigen DIN-Vorschrift liegen. Denn deren einzige relevante Auswirkung ist die Erhöhung des Platzbedarf für jedes abgestellte Fahrzeug von ca. 55 qm auf nun ca. 60 qm. Dafür benötigt man keine 6 Monate zusätzliche Planungszeit…

2. Die Kreisverwaltung hat sehr dafür geworben, einen Generalplaner zu beauftragen. Das beschloss der Kreistag nach kontroverser Diskussion mit Mehrheit, und den Zuschlag bekam nach einem sehr fragwürdigen Auswahlverfahren ein Büro aus Kassel und Erfurt. Das Hauptargument war, dass durch einen für alle Objekte zuständigen Generalplaner eine standardisierte Planung möglich würde, so dass die neuen Rettungswachen gleichartig geplant und gebaut werden könnten und man Zeit und Geld sparen würde. Doch diese “Ankündigung” hat sich – nicht überraschend – als falsch herausgestellt. Denn nur zwei Gebäude werden ähnlich geplant, alle anderen ganz individuell.

3. Die Planer berücksichtigen nur die reinen Baukosten und nicht die Folgekosten. Das spielt z.B. bei den Baumaterialien eine Rolle. Wenn man im geringen Umfang Baukosten spart und dafür später viel höhere Heizkosten hat, bringt das gar nichts.

4. Dem Betreuer der Bauplanung fehlt unbedingt erforderliches Basiswissen. So behauptete er in seinem Vortrag z.B., weil der Baukostenindex von November 2021 bis November 2022 von 132,3 auf 154,7 Punkte gestiegen sei, hätte es innerhalb eines Jahres eine Preissteigerung von “+ 22,4 %” gegeben. Richtig sind 16,9 %. Und in den folgenden Monaten waren es statt der vom Referenten behaupteten + 6,6 % tatsächlich nur + 4,3 %. Vielleicht sollen so später zu hohe Baukostensteigerungen für die Rettungswachen begründet werden?

Fazit: Am 15.03.2024 soll der Kreistag über die Beauftragung der weiteren Planungsphasen (“Leistungsphasen nach HOAI”) ab Phase 3 entscheiden. Vielleicht gelingt es ja dann, damit mehrere lokale Büros statt des Generalplaners zu beauftragen?

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Landesgesundheitsminister Laumann strebt Halbierung der Hausarztzahl an

By admin at 10:40 am on Saturday, January 20, 2024

Breit eingeladen hatte die Briloner CDU zu einer öffentlichen Veranstaltung mit Landesgesundheitsminister Laumann. Und immerhin mehr als 100 Gäste waren gekommen, darunter viel CDU-Prominenz (u.a. MdEP, MdL, Landrat, Vorsitzender der Kreistagsfraktion). Doch sie wurden – sofern es nicht CDU-Funktionäre waren – enttäuscht. Denn der Vortrag des Ministers enthielt außer viel Eigenlob und Polemik eine sehr beunruhigende Ankündigung: Gleich zu Beginn seines Vortrags erklärte Herr Laumann, für jeweils 3.000 Einwohner würde ein Allgemeinmediziner gebraucht.

Was bedeutet das in der Realität? Der Bedarf an Hausärzten wird anhand der vom “Gemeinsamen Budesausschuss” (G-BA) erlassenen “Bedarfsplanungs-Richtlinie” ermittelt. Nachzulesen ist sie hier. Dort steht in § 11 Abs. 4: “Die Allgemeine Verhältniszahl wird für die Arztgruppe der Hausärzte einheitlich mit dem Verhältnis: 1 Hausarzt zu 1.616 Einwohnern festgelegt.” Diese Quote wird auch im HSK fast exakt erreicht.

Nun beklagen sich heute schon viele Patientinnen und Patienten, dass es schwierig ist, einen Hausarzt zu finden, die/der sie betreut. Wenn nun der Landesminister die Verhältniszahl von 1.616 auf 3.000 fast verdoppeln will, bedeutet dass eine erhebliche Verschärfung die Situation. Bei einem Landesmonister, der 12 Amtsjahre aufzuweisen hat, muss man davon ausgehen, dass er die wesentlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesen kennt. Leider war es in dieser Parteiveranstaltung nicht zugelassen, Fragen aus dem Publikum an den Minister zu richten. So konnte nicht geklärt werden, welche Motivation der Vertreter der Landesregierung für den drastischen Eingriff in das Niveau der hausärztlichen Versorgung hat.

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Das haben wir schon immer so gemacht…

By admin at 10:34 am on Friday, April 14, 2023

Wer dachte, dass alte Behördengrundsätze wie „Das haben wir schon immer so gemacht“, „Da könnte ja jeder kommen“, „Dafür sind wir nicht zuständig“ oder „Dazu sind wir nicht verpflichtet“ heute keine Rolle mehr spielen, wird aktuell von der Kreisverwaltung eines „Besseren“ belehrt. In (erfreulicherweise nur) wenigen Ämtern wird immer noch so gehandelt statt inhaltliche Aspekte in den Vordergrund zu stellen.

Die Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung

Das zeigt sich am von der Kreisverwaltung vorgelegten „Pflegebedarfsplanung 2021-2022 für den Hochsauerlandkreis“, die am 24. März im Kreistag auf der Tagesordnung stand. Die Kreise sind gemäß § 4 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) verpflichtet, alle 2 Jahre eine solche Pflegebedarfsplanung aufzustellen. Das dient insbesondere dazu, dass ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeplätze bedarfsgerecht geplant und angeboten werden können.

Doch die Resultate der Kreisverwaltung des HSK sind sehr seltsam, besonders hinsichtlich der stationären Pflegeplätze. Zunächst wird im Bericht festgestellt, dass im HSK zum 31.12.2021 insgesamt 2.830 vollstationäre Pflegeplätze in 39 Pflegeeinrichtungen zur Verfügung standen. Die Zahl der belegten stationären Pflegeplätze ist alleine in den letzten 3 Jahren um exakt 10,0% gestiegen. So weit, so gut, doch in den nächsten Jahren soll sich diese Entwicklung angeblich radikal ändern: Es wird ein neu entstehender erheblicher Überhang von Pflegeplätzen vorausgesagt, von 99 Plätzen zum 01.01.2024 bzw. 303 Plätzen zum 01.01.2030, und zwar wegen des sinkenden Bedarfs. Der Grund dafür sei ein Rückgang der Bevölkerung im Alter ab 80 Jahren. Deren Zahl soll von Ende 2021 bis Ende 2023 um knapp 1% und bis Ende 2029 um gut 8% zurück gehen.

Abgesehen davon, dass bereits diese Berechnungen sehr zweifelhaft sind, ist der Ansatz völlig ungeeignet. Dann die sog. Pflegequote, also der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung, steigt innerhalb der Bevölkerung ab 80 Jahren mit zunehmendem Alter stark an:
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Tab. 22421-0003) liegt die Pflegequote für die 85- bis 89-Jährigen fast beim Doppelten und für die ab 90-Jährigen fast beim Dreifachen der Quoten für die 80- bis 84-Jährigen. Und nach den aktuellen Vorausberechnungen der Statistischen Landesamtes NRW (https://www.landesdatenbank.nrw.de, Tabelle 12421-9k08) soll im HSK die Bevölkerung im Alter 85 bis 89 vom 01.01.2021 bis zum 01.01.2024 um 22% steigen. Für die Bevölkerung im Alter ab 90 Jahren liegt der Anstieg sogar bei 43,4% bis 01.01.2030. Es kommen also viele Pflegebedürftige im Alter ab 85 Jahren hinzu. Dadurch werden die geringen Rückgänge bei den zu erwartenden Pflegebedürftigen im Alter 80 bis 84 bei weitem überkompensiert.

Die SBL hatte daher für die Kreistagssitzung beantragt, die von der Kreisverwaltung vorgelegte Pflegebedarfsplanung zu überarbeiten, damit keine falschen Botschaften gestreut werden.
Die Antwort der Kreisverwaltung lässt sich so zusammenfassen:
1. Das haben wir schon immer so gemacht.
2. Es gibt andere Behörden, die es genau so machen.
3. Es gibt kein Gesetz, das uns zu einer anderen Vorgehensweise verpflichtet.
Erwartungsgemäß nickte die Kreistagsmehrheit den Vorschlag des Landrats und der Verwaltung ab.

Die Anfrage an den Landrat

Nächster Schritt war dann eine schriftliche Anfrage an den Landrat:
„Die von der Kreisverwaltung vorgelegte und am 24.03.2023 vom Kreistag beschlossene Pflege¬bedarfsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahresende ein Überhang von 99 statio¬nären Pflegeplätzen und bis Ende 2029 sogar von 303 stationären Pflegeplätzen ent-stehen wird. Diese Vorausberechnungen sind methodisch absurd, wie in unserem Änderungs-antrag zur Drs. 10/646 dargelegt wurde. Ursache ist vor allem, dass die Kreisverwaltung das starke Anwachsen der Bevölke¬rung im Alter von 85 bis 89 Jahren und vor allem ab 90 Jahren in den nächsten Jahren nicht berücksichtigt.
Auch aus anderen Gründen ist die Planung unvollständig, hinsichtlich der Nachbargebiete und alternativer Pflegeangebote.
Daher fragen wir den Landrat:
1. Was unternimmt der Landrat, dass diese unrichtigen „Botschaften“ der Pflegebedarfs-planung über die benötigten Plätze nicht zu Einschränkungen des Pflegeangebots führen?
2. Die Pflegebedarfsplanung des HSK erfüllt bisher nicht die gesetzliche Anforderung (§ 7 Abs. 2 APG NRW), die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften zu berücksich-tigen.
Was unternimmt der Landrat um dies zu ändern?
3. Andere Kommunen planen alternative Formen von Pflegeangeboten, um dadurch den Bedarf an stationären Pflegeangeboten teilweise zu ersetzen. So sind z.B. in der am 26.10.2022 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossenen (verbindlichen!) Pflege¬bedarfsplanung Anforde¬rungen an die Entwicklung altengerechter Quartiere enthalten:
‘Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Teilgebieten Münsters Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezial-) Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von Dienst¬leistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze werden daher wichtige Rahmen¬bedingungen geschaffen, die die Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen.’
Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, um solche alternativen Angebote auch im HSK einzurichten?“

Die Antwort

Die Antwort des Landrats kam gestern, am 13.04.2023:
„Der Kreistag hat gern. der Beschlussvorlage den Pflegebedarfsplan 2021/2022 mehrheitlich beschlossen, Ihren Antrag zur Überarbeitung des Pflegebedarfsplans 2021 /2022, mit Ausnahme der Korrektur von drei Schreibfehlern in Tabellenbeschriftungen, abzulehnen.
Aus den vorgenannten Gründen sieht auch der Landrat keinen weiteren Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der aktuellen Pflegebedarfsplanung.“

Das Fazit

Das bedeutet im Klartext:
Nachdem die Kreisverwaltung den Kreistag falsch informiert hat, wurde von der Mehrheit des Kreistags alles so beschlossen wie von der Behörde gewünscht. Nun braucht sich das zuständige Amt keine Gedanken über die Sinnhaftigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen mehr zu machen…

Es ist sicher keine Überraschung, dass solche Erfahrungen bei Personen, die sich wissenschaftlich mit Demographie, Statistik und Pflegeangeboten befassen, zur Verzweiflung führen können. Vielleicht sieht das die Aufsichtsbehörde anders?

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Weiterhin kaum Fortschritte für die neuen Rettungswachenstandorte

By admin at 11:56 pm on Wednesday, October 12, 2022

Ende August hatten wir auf diesen Seiten darüber berichtet, dass ein Jahr nach dem Beschluss über den neuen Rettungsdienstbedarfsplan des HSK bei den vorgesehenen acht Neubauten noch nicht viel passiert ist: http://sbl-fraktion.de/?p=10718. Nur für eines der acht benötigten Grundstücke war ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Heute war im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren, dass sich bei den Grundstückserwerben auch Mitte Oktober noch nichts geändert hat.

Allerdings wurde mittlerweile ein Generalplaner beauftragt. In der Sitzungsdrucksache 10/531 der Kreisverwaltung ist zu lesen: “Nach vorherigen Beratungen im Bauausschuss wurde in der Kreistagssitzung am 24.08.2022 mehrheitlich der Entschluss gefasst, einen Generalplaner zur gesamt einheitlichen Planung der neuen Wachenstandorte zu beauftragen.” Die Formulierung “mehrheitlich” läst darauf schließen, dass die Entscheidung nicht ganz unstrittig gewesen sein könnte…

Aus der Kreistagssitzung darf niemand berichten, weil dieser TOP im nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten wurde.
Aber es gibt ja die digitalen Vergabeportale, und dort sind öffentlich einsehbar weitere Informationen verfügbar, hier unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0YYKYYEZ/de/processdata?5
Dort erfahren wir, dass der Auftrag über die Architekten- und Ingenieurleistungen für 1.872.926,70 Euro an ein Planungsbüro aus Kassel vergeben wurde. (In der eigenen Internetseite nennt das Unternehmen allerdings Erfurt als ersten Standort.)
Die Auswahl der Angebote sollte zu 60% nach Qualitätskriterien und zu 40% nach dem Preis erfolgen. Das kam aber nicht zur Anwendung, weil nur ein einziges Angebot einging!

Wie? Nur ein Angebot für so einen lukrativen Auftrag? Interessierte sich dafür wirklich nur ein einziger Bewerber? Oder gab es irgendwelche Einflussnahmen, die zur Beschränkung der Zahl der Angebote führten? Wir gehen dem nach…

Die gesamten Baukosten für die acht Neubauten werden übrigens laut Ausschreibung der Vergabeleistungen auf 9,6 Mio Euro geschätzt, ohne Grundstückskosten und die – nicht so nebensächlichen – “Baunebenkosten”.

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Noch mehrere Jahre bis zum neuen Krankenhausplan

By admin at 9:26 pm on Sunday, September 4, 2022

Das Land NRW bereitet gerade einen neuen Krankenhausplan vor. Für den ländlichen Raum – und damit insbesondere auch für den HSK – drohen dadurch erhebliche Veränderungen für die stationäre medizinische Versorgung. Denn die Landesregierung plant, die Anforderungen für das Bestehen eine Fachabteilung in einem Krankenhaus erheblich zu erhöhen. Das wird dazu führen, dass viele Krankenhäuser die Zahl ihrer Fachabteilungen reduzieren müssen. Im HSK gibt es derzeit 8 Akutkrankenhäuser: 3 in Arnsberg (Alt-Arnsberg, Neheim, Hüsten; alle Teil des Klinikums Hochsauerland), Meschede (ebenfalls zum Klinikum Hochsauerland gehörend), Brilon (kommunal), Olsberg, Marsberg (eng verbunden mit dem Brüderkrankenhaus in Paderborn) und Winterberg. Außerdem bietet die Fachklinik Kloster Grafschaft auch Leistungen in der Grundversorgung an.

Der HSK wird an der Planung beteiligt, denn er muss – wie auch alle anderen Kreise in NRW – angehört werden. In der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des HSK am 23.05.2022 wurde kurz über die Entwicklung berichtet. Aber es gab keine konkreten Angaben, wie, wann und mit welchen Inhalten die Beteiligung des HSK stattfindet.

Daher brachte die SBL-Kreistagsfraktion am 16.08.2022 eine Anfrage an den Landrat ein.
Hier die Fragen und die Antworten (eingegangen am 02.09.2022):

“Sehr geehrter Herr Landrat,
derzeit erarbeitet das Land NRW einen neuen Krankenhausplan. Für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 23.05.2022 hat die Kreisverwaltung mitgeteilt (Drs. 10/462), dass eine Anhörung nach 5 15 KHGG des Hochsauerlandkreises als „mittelbar Beteiligter“ durch das Gesundheitsministerium stattfindet.
Näheres zu dieser Anhörung wurde bisher nicht mitgeteilt.”

“1. Wann fand oder findet diese Anhörung statt?”
“Eine Anhörung nach § 15 KHGG des Hochsauerlandkreises als „mittelbar Beteiligter“ soll nach den Verhandlungen der unmittelbar Beteiligten, d. h. gegen Ende der regionalen Planungskonferenzen in Form einer schriftlichen Stellungnahme stattfinden.
Die regionalen Planungskonferenzen werden It. MAGS im Herbst einberufen und sollen längstens 2 Jahre in Anspruch nehmen.”

“2. Durch wen wurde bzw. wird der HSK dort vertreten?”
“Siehe Antwort zu 1. Die Anhörung findet in schriftlicher Form statt.”

“3. Welche inhaltlichen Aussagen wurden bzw. werden durch den HSK in dieser Anhörung gemacht?”
“Angaben zum Inhalt der Stellungnahme im Anhörungsverfahren können erst nach Kenntnis des regionalen Planungsergebnisses gemacht werden. Geplant ist vor Abgabe der Stellungnahme durch den Kreis u. a. auch die politischen Gremien zu beteiligen.”

“4. Wer hat diese Inhalte festgelegt, und wer wurde an der Erarbeitung beteiligt?”
“Siehe Antwort zu Frage 3.”

Fazit: Es wird also noch mindestens 2 Jahre dauern!

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Neue Rettungswachen noch in weiter Ferne

By admin at 11:36 pm on Thursday, August 25, 2022

Vor etwa einem Jahr, am 03.09.2021, hat der Kreistag den neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. In ihm ist vorgesehen, dass im Kreisgebiet sieben neue Rettungswachen und ein neuer Notarztstandort gebaut werden. Die acht Neubauten sollen errichtet werden in Brilon, Gellinghausen, Gleidorf, Hallenberg, Medebach, Meschede und Winterberg sowie in Altenbüren. Durch die neuen Rettungswachen sollen die Zeiten bis zum Erreichen der Einsatzstellen (“Hilfsfristen”) in denjenigen Orten, für die das bisher zu lange dauerte, deutlich verkürzt werden.

Um bauen zu können, braucht man u.a. geeignete Grundstücke. Aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 14.08.2022 ergibt sich, dass bisher erst ein Grundstückskauf getätigt wurde. Die übrigen sieben Grundstückserwerbe befinden sich alle noch in Vorbereitung. Die Frage, ob für die vorgehenen Baugrundstücke schon Baurecht besteht, wurde bisher noch nicht beantwortet. Möglicherweise könnte das für einige der Grundstücke noch Jahre dauern.

Geplant werden müssen die Neubauten auch. Der Kreistag hat am letzten Freitag (24.08.2022) den Auftrag als Generalplaner an ein Architekturbüro mit Sitz in Thüringen und Hessen vergeben. Hierüber gab es viele Diskussionen, aber darüber können wir leider nichts berichten, weil dieser Tagesordnungspunkt im nicht-öffentlichen Sitzungsteil stattfand. Hier nur eine allgemeine Aussage: DieSBL sieht generell Vergaben an Generalplaner kritisch, weil dabei heimische Architektenbüros nur geringe Chancen haben, weil die räumliche Distanz groß ist, weil die Gefahr besteht, dass die Kosten höher werden, und weil es unwahrscheinlicher wird, dass bei mehreren Projekten diejenigen, bei denen die Voraussetzungen zum Bauen gegeben sind, eher gebaut werden als andere.

Jedenfalls sind die ersten Neubauten noch lange nicht in Sicht…

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Im HSK kein zusätzliches Bußgeld neben Tätigkeitsverbot

By admin at 1:14 pm on Friday, May 13, 2022

In Anschreiben an ungeimpfte Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen hatte das Kreisgesundheitsamt des HSK außer dem gesetzlichen Tätigkeitsverbot außerdem die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 2.500 Euro angedroht. Dies sollte unabhängig von der Einhaltung des Tätigkeitsverbots anfallen, nur wegen der Nichtvorlage des Impfnachweises. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte deswegen beim Landrat nachgefragt, ob diese “Doppel-Bestrafung” angemessen sei: Verlust des Arbeitsplatzes und Bußgeld.

Nun ging die Antwort des Landrats ein:

“Zum 16.03.2022 ist in der Bundesrepublik Deutschland die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Einrichtungen dem Gesundheitsamt alle Mitarbeiter zu melden, die weder über einen vollständigen Impfschutz, einen Genesenennachweis noch über ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation verfügen. Das Gesundheitsamt hat dann im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens über ein individuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot zu entscheiden.

Im ersten Verfahrensschritt hat das Gesundheitsamt die Betroffenen nach § 203 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz aufzufordern, ihm gegenüber die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Die diesbezüglichen Aufforderungsschreiben enthalten den allgemeinen rechtlichen Hinweis, dass ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zwecks einheitlicher Vorgehensweise in Nordrhein-Westfalen wurde der Text des Aufforderungsschreibens vom Landesgesundheitsministerium per Erlass vorgegeben, auch wenn die Entscheidung über die tatsächliche Anwendung in die Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamtes fällt.

Im Rahmen der Ausübung seines Entschließungsermessens hat der Hochsauerlandkreis nicht die Absicht, von dieser grundsätzlich eingeräumten rechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen.”

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Außer Tätigkeitsverbot noch Bußgeld?

By admin at 8:29 am on Tuesday, April 26, 2022

Seit 15.03.2022 gilt in medizinischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Mitarbeiter*innen in solchen Einrichtungen mussten ihren Arbeitgebern bis zu diesem Datum einen Impfnachweis gegen Covid-19 oder einen Genesenennachweis vorlegen. Falls dies nicht erfolgt ist, musste der Arbeitgeber diese Mitarbeiter*innen bis zum 31.03.2022 an das Kreisgesundheitsamt melden. Das Kreisgesundheitsamt kann dann ein Tätigkeitsverbot gegen diese Mitarbeiter*innen aussprechen; darüber entscheidet alleine das Amt.

Betroffene legten nun Briefe vor, die sie vom Kreisgesundheitsamt erhalten haben. Darin wird ihnen neben dem Tätigkeitsverbot ein Bußgeld angedroht, wenn sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Diese Androhung erfolgte unabhängig von der Einhaltung eines Tätigkeitsverbots.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 22.04.2022 folgende Anfrage beim Landrat eingereicht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
in aktuellen Schreiben des Kreisgesundheitsamtes an ungeimpfte Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen wird diesen – neben dem sich aus der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG ergebenden Betretungsverbot für die Räume ihres Arbeitgebers – außerdem ein Bußgeld von 2.500 Euro angedroht, wenn sie keinen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Dies entsteht unabhängig von der Einhaltung des Tätigkeitsverbots.
1. Wie rechtfertigt der Landrat diese zusätzliche „Strafe“ neben dem Tätigkeitsverbot (das das Kreisgesundheitsamt im Rahmen seines Ermessensspielraums verhängen kann), und was soll damit bezweckt werden?
Warum reicht das Tätigkeitsverbot nicht aus?
2. Wie ist es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, dann nicht mehr in medizinischen Einrichtungen tätige Mitarbeiter*innen zusätzlich noch mit einem Bußgeld zu belegen?
3. Wie viele Bußgelder wurden in solchen Fällen bereits verhängt und/oder angekündigt?”

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Meldung von Ungeimpften an Facebook und Google ???

By admin at 11:50 am on Tuesday, March 29, 2022

Das Gesundheitsamt des HSK hat ein Meldeportal eingerichtet, das medizinische Einrichtungen für die Meldung umgeimpfter Mitarbeiter*innen an das Gesundheitsamt nutzen sollen.
https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter/Form-Solutions/05958000-0002/consent?redirectId=6ea06577-9e54-4eb3-b966-de6765947e33&releaseCacheId=74ab029f-68e6-4bc7-a155-1459a2ca49c7
Wir hatten hier darüber berichtet, dass die Nutzer dieses Meldeportals bestätigen mussten, eine Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben, die nur aus den Buchstaben “ABC” bestand.

Mittlerweile existiert zwar ein Text dieser Datenschutzerklärung, aber der Zustand hat sich nicht wirklich verbessert. Wer sich die Mühe macht, den Text zu lesen, stößt auf die folgenden, in diesem Zusammenhang sehr merkwürdigen Formulierungen:

“Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert…
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.


Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Instagram (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.


Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Youtube (Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) integriert.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Google-Server hergestellt. Google erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben.”

https://formular.kdz-ws.net/administrationCenter-administration/privacy/05958000-0002/assistant/05958000-0002/KFAS_HSK_Meldepflicht2/release/gv9NnxxHzH5QxtM6x7qRQj4D2f98mnn7

Dies bedeutet, dass die die Facebook- und Google-Server erfahren, wenn jemand aus dem HSK Gesundheitsdaten an das Gesundheitsamt meldet, angeblich über einen sicheren Meldeweg???

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Datenschutz im Gesundheitsamt?

By admin at 9:05 am on Thursday, March 17, 2022

Gesundsheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen Daten. Dem Kreisgesundheitsamt in Meschede scheint das nicht bewusst zu sein.

Seit 16.03.2022 gilt gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Mitarbeiter*innen u.a. von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Gegen Covid-19 ungeimpfte Mitarbeiter*innen können ein “Betretungsverbot” erhalten. Zuständig für die Entscheidung darüber sind die Gesundheitsämter.

Meldeportal-Impfpflicht-HSK-20220317-1a

Mit Schreiben vom 11.03.2022 (das am 15.03. einging) hat das Kreisgesundheitsamt in Meschede alle medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Kreisgebiet aufgefordert, ihm die ungeimpften Mitarbeiter*innen über ein Internetportwal zu melden. Dieser Weg ist allerdings nicht verpflichtend, auch wenn das Amt dazu auffordert, ihm keine Meldungen per Brief oder per Telefax zu senden.

Meldeportal-Impfpflicht-HSK-20220317-3a

Doch wie ist dieses Meldeportal gestaltet? Man muss sich anmelden, und wird dann aufgefordert zu bestätigen, dass man die “Datenschutzerklärung” gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Vielleicht hofft die Behörde darauf, dass alle Nutzer*innen das Lesen dieses Dokuments bestätigen, ohne sich für den Inhalt zu interessieren? Denn wer das Dokument anklickt, erhält als einzigen Text “ABC”, und das immer noch am vierten Tag der Meldepflicht. Mit dieser Art von “Datenschutzerklärung” kann man nun gar nichts anfangen.

Dem Kreisgesundheitsamt sollte bewusst sein, dass es sich um äußerst sensible Daten handelt, die es einfordert. Jede(r), der diese Daten an das Amt melden soll, muss sich vorher informieren können, was mit diesen Daten geschieht. Dafür reicht “ABC” nicht aus!

Meldeportal-Impfpflicht-HSK-20220317-4a

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Kreisgesundheitsamt will einrichtungsbezogene Impfpflicht kurzfristig umsetzen

By admin at 1:10 pm on Friday, March 4, 2022

Der neue Leiter des Kreisgesundheitsamtes hat am 02.03.2022 auf Frage aus der SBL-Kreistagsfraktion angekündigt, dass sein Amt die einrichtungsbezogene Impfpflicht kurzfristig umsetzen will. Der § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der für zahlreiche Beschäftigte im Gesundheitswesen den Nachweis von mindestens 2 Corona-Impfungen vorschreibt, wird ab 15.03.2022 wirksam. Dann müssen die betroffenen Einrichtungen unverzüglich dem Amt melden, welche ihrer Mitarbeiter*innen nicht geimpft sind. Für diese Meldung soll ein Internetportal eingerichtet werden. Das Amt verschickt dann einen Anhörungsbogen an die betroffenen Beschäftigten. Falls diese keinen zwingenden Hinderungsgrund nachweisen können, kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle erlassen; dies kommt einem Beschäftigungsverbot gleich. Laut Angabe des Amtsleiters hätte das Amt nach der Vorgabe des Landes NRW dafür bis zum 15.06.2022 Zeit; das Verbot soll aber eher ausgesprochen werden. Bei denjenigen, die dem Amt mitteilen, dass sie sich nicht impfen lassen wollen, soll nach Aussage des Amtsleiters das Verbot sofort ausgesprochen werden. Ob es noch eine Karenzzeit zwischen Erlass und Wirksamwerden des Verbots geben wird, war auch auf Nachfrage vom Amtsleiter nicht zu erfahren. Dies zu wissen, ist für die betroffenen Einrichtungen sehr wichtig, denn sie müssen ihre Personalplanung und ihre Leistungsangebote anpassen können.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist mittlerweile umstritten. Denn – anders als bei der Delta-Variante – besagen die aktuellen Statistiken, dass bei der Omikron-Variante die Impfung nicht vor einer Infektion schützt. Aus dem aktuellen Wochenbericht des RKI ergibt sich, dass in den letzten 4 Wochen 71,5 % der ab 18-jährigen Neu-Infizierten vollständig geimpft waren [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-03.pdf?__blob=publicationFile; S. 28]. Das unterscheidet sich nicht signifikant vom Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung. Die Impfung bietet dagegen nach wie vor einen Schutz vor schweren Erkankungen, denn die “Hospitalierungsrate” liegt bei Geimpften deutlich niedriger als bei Ungeimpften (RKI-Wochenbericht, S. 29).

Daher sind Impfungen sinnvoll, aber das reicht nicht als Begründung für eine Impfpflicht mit Androhung eines Berufsverbots. Denn deren erklärter Zweck ist es, andere Menschen vor einer Übertragung der Viren zu schützen, nicht der Selbstschutz vor einem schweren Verlauf. Der Schutz vor einer Infektion wird bei Omikron durch die Impfung nicht erreicht. Dagegen drohen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht erhebliche Einschränkungen in der pflegerischen Versorgung, mit negativen Folgen für die Patient*innen.

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Rettungsdienstplan beschlossen – weitere Verkürzung der Hilfsfrist angestrebt

By admin at 11:12 am on Sunday, September 12, 2021

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Freitag mit großer Mehrheit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan zugestimmt. Damit werden im Kreisgebiet 10 neue Rettungswachen gebaut; insgesamt wird es künftig 14 Rettungswachen (statt bisher 12) geben. Die neuen Standorte sind eine wichtige Voraussetzung, dass bisher schlecht erreichbare Ortsteile künftig schneller angefahren werden können. In der Vergangenheit wurde bei der Planung der Standorte zu wenig auf die Verkehrsanbindung geachtet. Das führte z.B. für die Briloner Ortsteile Alme und Madfeld dazu, dass bei Notfällen doe vorgegebene Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen nicht einzuhalten war. Der ganz neue Standort Westernbödefeld ermöglicht die Versorgung mehrerer bisher nur ganz schlecht erreichbarer Orte.

Auch bei der Vorhaltung der Rettungsfahrzeuge (RTW) gibt es an vielen Stellen deutliche Verbesserungen: So sah der alte Bedarfsplan für den Standort Brilon nur an 8 Stunden pro Woche einen zweiten RTW vor, künftig gilt dies täglich von 7 bis 19 Uhr, also 84 Stunden pro Woche. Damit sinkt das Risiko der “Duplizitätsfälle” deutlich. Diese treten dann auf, wenn an der dem Einsatzort nächst gelegenen Rettungswache kein RTW verfügbar ist.

Von mehreren Fraktionen, insbesondere auch von der SBL, wurde betont, dass die RTW mit den Notfallsanitätern der wichtigste Bestandteil der Rettungseinsätze sind. Die Notfallsanitäter, die seit 2014 die früheren Rettungsassistenten ablösen, dürfen und können fast alle bei einem Notfall erforderlichen medizinischen Tätigkeiten ausführen, z.B. intubieren, zentralen Zugang legen, Notfallmedikamente verabreichen, defibrillieren, eine Drainage legen bei Pneumothorax. Zudem bietet nur der RTW (anders als das Notarzteinsatzfahrzeug) die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Notärztinnen und Notärzte werden nur noch bei etwa jedem 4. Notfall benötigt, und die Zeitspanne bis zu ihrem Eintreffen ist nicht so kritisch wie für den RTW.

Vom Kreistag angenommen wurde auch der Antrag der SBL, dass bei der nächsten Auflage des Rettungsdienstbedarfsplans eine Hilfsfrist von 10 Minuten angestrebt werden soll. Der Landrat erhielt vom Kreistag einen entsprechenden Auftrag.
Die Hilfsfrist gibt die Zeitspanne an, in der in 90 % der Notfälle an öffentlichen Straßen der Rettungswagen (RTW) am Einsatzort eintreffen soll. Bisher liegt die tatsächliche Hilfsfrist im HSK bei fast 14 Minuten, Ziel sind derzeit 12 Minuten. Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg gelten bereits 10 Minuten.
Das schnelle Eintreffen des RTW (mit hervorragender medizintechnischer Ausstattung und sehr gut ausgebildeten Notfallsanitätern) ist die wichtigste Maßnahme für die weitere Verbesserung der Qualität der Notfallrettung.

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Bürgermeister-Protest an der falschen Stelle

By admin at 9:09 pm on Sunday, September 5, 2021

Ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung im Kreisgebiet ist die Notfallrettung. Sie ist sowohl bei Unfällen mit Verletzten als auch z.B. bei internistischen oder gynäkologischen Notfällen im Einsatz. Außerdem werden Verlegungsfahrten mit Krankentransportwagen durchgeführt.

Wichtigster Bestandteil der Notfallrettung sind die Rettungswachen; davon gibt es bisher 12. Sie sind jeweils mit mindestens 2 Notfallsanitätern besetzt, die im Bedarfsfall mit einem Rettungstransportwagen (RTW) ausrücken. Viele Rettungswchen verfügen sogar über je 2 RTW. Wichtig ist das schnelle Erreichen des Einsatzortes. Dafür ist eine Hilfsfrist definiert. Sie wird in NRW nicht vom Land festgelegt, sondern von den einzelnen Kreisen. Im HSK beträgt diese Hilfsfrist 12 Minuten: In 90% der Notfälle sollen an öffentlichen Straßen gelegene Notfälle innerhalb dieser Frist erreicht werden. Das klappt im HSK aber bisher nur unzureichend: Statt in 10% der Fälle wird diese Frist bisher in fast 16 % der Fälle überschritten. Das zeitliche Ziel wird also weit verfehlt. Mehr als 10 Minuten beträgt die Eintreffzeit bei sogar fast 27 % der Notfälle.

Anlage3-Hilfsfristen

Künftig soll es im HSK 14 Rettungswachen (mit insgesamt 23 RTW, davon 15 rund um die Uhr) und 7 Notarztstandorte mit insgesamt 8 NEF geben. Der von der Kreisverwaltung beauftragte Gutachter hatte vorgeschlagen, 10 Rettungswachen neu zu bauen: in Alt-Arnsberg, Hüsten, Meschede, Schmallenberg-Mitte und Westernbödefeld (als Ersatz für Fredeburg), Winterberg, Medebach-Ost und Hallenberg-Nord (als Ersatz für Medelon), Brilon und Olsberg. Nur 4 der bisherigen Standorte sollen unverändert erhalten bleiben: Neheim, Sundern, Eslohe und Marsberg. Nachdem sich Krankenkassen und Kreis nicht einigen konnten, hat die Bezirksregierung Anfang August eine verbindliche Entscheidung getroffen. Nun bleibt auch der alte Standort in Olsberg erhalten.
Sinn der Neubauten ist neben der Anpassung an veränderte räumliche und funktionale Anforderungen vor allem die Lage-Optimierung: Ohne diese ließe sich das Defizit bei der Einhaltung der Hilfsfristen nicht beseitigen. Außerdem werden die Besetztzeiten der RTW ausgeweitet: So wird in Brilon künftig (wie bisher) rund um die Uhr 1 RTW einsatzbereit sein, aber außerdem täglich von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW.

RWneu

Die Veränderungen der Standorte sind dringend erforderlich. So steht z.B. zum Standort der Rettungswache Brilon im Gutachten:
„Vom gegenwärtigen Standort der Rettungswache Brilon besteht eine eingeschränkte Reichweite insbesondere in nordwestliche Richtung, da in Richtung der Einsatzschwerpunkte zunächst der innerstädtische Bereich durchfahren werden muss. Insbesondere für die Stadtteile Alme und Madfeld drück sich dies in einer erhöhten Anzahl an Hilfsfristüberschreitungen (zusammen etwa 30 Fälle) aus. Eine Verlegung des Standortes an den östlichen Ortsrand (Mündungsbereich B 7 / B 251) würde die Versorgung in nördliche und östliche Richtung ohne Einschränkungen der Versorgung in westliche und südliche Richtung deutlich verbessern.“

Für die Notarztstandorte sind 5 Neubauten geplant: In Hüsten (als Ersatz für Alt-Arnsberg und Neheim), Meschede, Schmallenberg-Mitte, Winterberg-Nord und Brilon-Altenbüren (als Ersatz für Brilon und Olsberg). Die Standorte Sundern und Marsberg bleiben unverändert.

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Künftig kommt also rechnerisch auf 2 Rettungswachen ein Notarztstandort. Dies ist sinnvoll, denn RTW und NEF (mit dem Notarzt) fahren getrennt zum Einsatzort. Zudem wird nur in weniger als 30% aller Notfälle ein Notarzt bzw. eine Notärztin eingesetzt. Z.B. gab es innerhalb eines Jahres (von März 2019 bis Februar 2020) am Standort Brilon 2.212 Notfallrettungen durch einen RTW, aber nur 642 mit Einsatz eines Notarztes.

In den letzten Wochen gab es aus Reihen der GroKo (CDU/SPD) und von den Bürgermeistern in Brilon und Olsberg lautstarken Widerstand gegen die Ergebnisse des Gutachtens und die Entscheidungen der Bezirksregierung. Sie richten sich vor allem gegen die Standortverlagerungen im Raum Brilon. Die Herren Bürgermeister haben sich aber offensichtlich nicht hinreichend mit den fachlichen Grundlagen besetzt. Insbesondere schätzen sie die unterschiedliche Bedeutung der RTW und der Notärzte für die Notfallrettung völlig falsch ein. Spätestens seit im Jahr 2014 die Notfallsanitäter die früheren Rettungsassistenten ablösten, ist das schnelle Eintreffen des RTW in der Regel viel wichtiger als die möglichst frühe Ankunft eines Notarztes. Der RTW hat zudem eine viel bessere technische Ausrüstung als das NEF und ermöglicht es, die Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Die Notärzte sind z.B. dann wichtig, wenn es um die Verabreichung von einigen Medikamenten oder Schmerzmitteln geht, die die Notfallsanitäter nicht anordnen dürfen.

Eine sinnvolle Verbesserung wäre dagegen eine Reduzierung der Hilfsfrist. Sie ist im HSK mit 12 Minuten ungewöhnlich lang. Z.B. im Ruhrgebiet liegt sie bei nur 8 Minuten. Im benachbarten – ebenfalls ländlichen – Landkreis Waldeck-Frankenberg beträgt sie aufgrund einer Vorgabe des Landes Hessen nur 10 Minuten. Daher hat dieser nordhessische Landkreis, der etwa halb so groß ist wie der HSK, mit 11 Rettungswachen eine viel höhere Dichte als der HSK.
Und dabei enthält die Hilfsfrist nur den “Zeitraum zwischen zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort” (Orgakom, S. 23); die tatsächliche Zeit, bis die Notfallsanitäter den Patienten erreichen, dauert also noch länger.
Die Forderungen und Proteste sollten sich daher auf eine Verkürzung der Hilfsfrist konzentrieren. Das macht lokalpolitisch vielleicht weniger Eindruck. Es würde aber vielen Notfallpatient*innen wirklich helfen, wenn in 90% der Notfalleinsätze der RTW schon nach 10 Minuten statt – wie bisher – erst nach knapp 14 Minuten eintreffen würde.

Am Montag (6. Sept, ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) steht der neue Rettungsdienstbedarfsplan auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Am Freitag (10. Sept, ab 15 Uhr in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge) erfolgt dann die abschließende Beschlussfassung durch den Kreistag.

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Veränderungen bei Rettungswachen und Standorten für Notärzte

By admin at 4:07 pm on Monday, August 23, 2021

Fast abgeschlossen ist die Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplans für den HSK. Es gab einige strittige Punkte, über die sich der beauftragte Gutachter, der HSK und die Krankenkassen (als Kostenträger) nicht einigen konnten.

Mit Verfügung vom 12.08.2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg nun die erforderlichen Entscheidungen getroffen, die am 06.09. vom Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK umd am 10.09.2021 vom Kreistag umgesetzt werden sollen. Der Hochsauerlandkreis ist an die Festlegungen der Bezirksregierung gebunden.

Sie betreffen vor allem die folgenden Punkte:

Rettungswachenstandort Arnsberg-Neheim
In Anlehnung an die zwischen den Kostenträgern und der Stadt Arnsberg beim Erörterungstermin erzielte Einigung ist der Planungsansatz mit einem RTW am gegenwärtigen Rettungswachenstandort Arnsberg-Neheim gemäß der von der Bezirksregierung Arnsberg getroffenen Festlegung beizubehalten.

Rettungswachenstandort Brilon
Die Festlegung der Aufsichtsbehörde bestätigt die gutachterliche Empfehlung zur Verlegung und dem damit verbundenen Neubau der Rettungswache Brilon.

Rettungswachenstandort Olsberg
Durch die Festlegung der Bezirksregierung Arnsberg verbleibt die Rettungswache Olsberg am gegenwärtigen Standort.

Notarztstandorte Brilon und Olsberg
Die Festlegung der Aufsichtsbehörde beinhaltet die vom Gutachter empfohlene Zusammenlegung der Notarztstandorte Brilon und Olsberg an einem gemeinsamen, zwischen diesen beiden Städten, gelegenen Standort.

Die Rettungswachen Neheim und Olsberg verbleiben also an ihren bisherigen Standorten.

Die Rettungswache Brilon, die sich bisher in der Nähe des Städtischen Krankenhauses befand, wird voraussichtlich am Ostring neu gebaut. Von dort lassen sich die Bereiche, in denen bisher die sog. Hilfsfrist von 12 Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht eingehalten werden konnte, wesentlich schneller anfahren.
Und der neue Notarztstandort wird voraussichtlich in Altenbüren liegen, mitten zwischen Brilon und Olsberg in der Nähe der Kreuzung der Bundesstraßen B 7 und B 480.

Die komplette Sitzungsdrucksache 10/250 vom 23.08.2021 nebst 2 Anlagen steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYD7566hJVsKZCsDkN40SOY

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Corona-Ausbruch bei Martinrea-Honsel: Dem Hochsauerlandkreis liegen (nach eigenen Angaben) keine Daten vor

By admin at 11:48 pm on Tuesday, May 25, 2021

Nachrichten und Gerüchte

Unerfreuliche Nachrichten gab es am 23.04.2021 von der Firma Martinrea-Honsel in Meschede. Die WP berichtete von „mehreren Corona-Fällen“, Kantine und Kiosk seien geschlossen und Dusch- und Umkleideräume zu. Die Tageszeitung titelte: „Martinrea-Honsel befürchtet die Schließung“. Wie oft in solchen Situationen kursierten schnell verschiedenste Gerüchte.

Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion

Nachdem sich die Lage etwas beruhigt hatte, entschied sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL), am 14.05.2021 eine Anfrage an Landrat Dr. Schneider zu stellen.

Einleitend schrieb die SBL-Fraktion:

„Aus der Lokalpresse war zu entnehmen, dass es einen Corona-Ausbruch in den Werken Meschede und Bestwig der “Martinrea Honsel”-Gruppe gegeben hat. Des Weiteren wurde von Gerüchten erzählt, wonach eventuell muslimische Mitarbeiter für den Corona-Ausbruch verantwortlich seien.

In anderen Medien hieß es, dass die Infizierung mit Corona häufig vom persönlichen Umfeld abhängig ist, insbesondere von den Wohnverhältnissen. So wird berichtet, dass es in einigen Stadtteilen von Köln (mit großzügigen Wohnverhältnissen) null Infizierte gibt, wohingegen in anderen Stadtteilen (mit vielen beengten Wohnungen in Hochhäusern) die Ansteckungsrate sehr viel höher ist.“

„Vielsagende Antworten“

Auf die Fragen der SBL reagierte die HSK-Kreisverwaltung mit Schreiben vom 19.05.2021 folgendermaßen:

Frage 1 – Sind im HSK Menschen mit Migrationshintergrund häufiger von einer Corona-Erkrankung betroffen als Menschen ohne diesen Hintergrund? Welche Daten liegen dem Landrat dazu vor?

Antwort des HSK – „Dem Gesundheitsamt liegen keine Daten vor, die dieses beweisen würden.“

Frage 2 – Gibt es im HSK weitere Unterschiede für das Risiko für Corona-Infektionen, wie z.B.

– Religionszugehörigkeit
– Alter
– Geschlecht
– Nationalität
– Wohnverhältnisse?
Welche Daten sind dazu bekannt?

Antwort des HSK – „Dem Gesundheitsamt liegen keine Daten vor, die ein unterschiedliches Risiko beweisen würden.“

Frage 3 – Welche Informationen liegen vor, aus denen das Risiko für eine Corana-Infektion mit Einkommen, Wohnort, Ausbildungsstand, Familienstand in Verbindung gebracht werden kann?

Antwort des HSK – „Dem Gesundheitsamt liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.“

Frage 4 – Gibt es Erkenntnisse darüber, wie der Corona-Ausbruch in den Werken von Martinrea-Honsel entstanden ist?

Antwort des HSK – „Nein.“

Frage 5 – Wie oft werden die Hygienekonzepte in den großen Industriebetrieben kontrolliert?

Antwort des HSK – „Diese Frage betrifft den Gesundheits -und Arbeitsschutz in Industriebetrieben. Zuständige Überwachungsbehörde dafür ist die Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung Arnsberg. Informationen über deren Überwachungstätigkeit liegen mir nicht vor.“

Frage 6 – Inwiefern suchen Menschen mit Migrationshintergrund die Corona-Test-Stellen im HSK auf?

Antwort des HSK – „Der Hochsauerlandkreis betreibt keine eigenen Teststellen. Gemäß § 5 der Coronateststrukturverordnung sind die Betreiber der Teststellen verpflichtet, täglich die Anzahl der erbrachten Bürgertestungen und die Zahl der positiven Testergebnisse zu melden. Weitergehende Informationen liegen nicht vor und können auch nicht ermittelt werden.“

7. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund haben bisher die Corona-Impfung in Anspruch genommen?

Antwort des HSK – „Dem Hochsauerlandkreis liegen keine Daten über die geimpften Personen vor. Am Check-Out der KVWL werden im lmpfzenrum die Daten der Geimpften erfasst. Die Nationalität oder Migrationshintergrund werden nicht erfasst.“

So ganz viele Informationen sind in der Antwort aus dem Kreishaus nicht enthalten…

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