Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im HSK am 3. April starten

By admin at 8:30 pm on Sunday, March 12, 2023

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

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Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

By admin at 2:55 pm on Thursday, December 29, 2022

Am 9. Dezember 2022 hat der Kreistag den Kreishaushalt 2022 beschlossen. Erst während der Sitzung brachten CDU und FDP den (wie üblich) gemeinsamen Antrag ein, den Hebesatz für die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1,22 Punkte zu senken. Vorher gab es dazu keine Sitzungsvorlage. Die Städte und Gemeinden waren allerdings vorher schon informiert – und selbstverständlich erfreut, denn eine niedrigere Kreisumlage schont ihre Kassen. Die Bürgermeister verzichteten so ganz auf das ihnen zustehende Recht, vor dem Kreisausschuss zum Kreishaushalt Stellng zu nehmen.

Was sich hier gut anhört, ist in Wahrheit aber eine sehr bedenkliche Aktion. Denn der Kreis hat nicht etwa seine Ausgaben gesenkt, sondern nur eine Art Schattenhaushalt gebildet. 6,1 Mio Euro wurden als sog. Finanzschäden, die als Folgen des Ukraine-Kriegs entstanden sind, “isoliert”. Dazu gehören z.B. Verteuerungen für Strom uns Gas. Diese tatsächlich entstehenden Aufwendungen erscheinen damit nicht mehr in den aktuellen Ausgaben des Kreises, sondern diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden.

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs fand der Landrat Ende Oktober noch ganz andere Worte. Dort bezeichnete er eine solche Isolierung als “Buchhaltungstrick”, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”. An dieser Ausgangslage hatte sich bis zum 9. Dezember nichts geändert. Es bestand noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für diese Lastenverschiebung.

Besonders bemerkenswert: Auf Bundesebene kritisiert die CDU die Bildung von Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Und im Kreis veranlasst sie genau so etwas. Bekanntlich ist der Bundestagsabgeordnete aus dem HSK auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion…

Ganz anders verliefen die Haushaltsberatungen im südwestfälischen Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein. Dort lehnte der Kreistag am 16.12. dem vom dortigen Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf ab, nach siebenstübndiger Debatte. CDU und SOD konnten sich nicht über die Höhe der Kreisumlage einigen, und die faktische GroKo ist dort wohl beendet (das wäre auch im HSK wünschenswert!). Dieser Kreis geht nun ohne beschlossenen Haushalt ins neue Jahr, aber wahrscheinlich gibt es dort künftig eine offenere Debattenkultur im Kreistag.
https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-showdown-vor-mitternacht-kreistag-verpatzt-etat-id237177339.html

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Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

By admin at 11:43 am on Friday, December 9, 2022

Keine Bildung eines Schattenhaushalts

“Es erfolgt keine „Isolierung“ von sog. Ukraine-Finanzschäden.”

Begründung und Erläuterung:
Nach der sog. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2023 sollen nun ca. 6,1 Mio Euro für sog. Ukraine-Finanzschäden isoliert, also in eine Art Sondervermögen überführt werden. Diese „Isolierung“ würde die finanziellen Lasten, die aktuell als Folge des Ukraine-Kriegs entstehen, in die Zukunft verschieben, bis zu 50 Jahre. Sie belastet damit künftige Haushalte, führt aber nicht zu reellen Einsparungen. Der Landrat selbst hat diese Aktion in seiner Haushaltseinbringungsrede als „Buchhaltungstrick“ bezeichnet.
Daher sollte sie nicht erfolgen. Bisher besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
Falls eine solche gesetzliche Verpflichtung doch noch erfolgt, sollte der Umfang der „Isolierung“ auf maximal 500 TEuro beschränkt und innerhalb von 5 Jahren abgetragen werden.
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Bessere Anschlüsse und Informationen im ÖPNV

“Für Verbesserungen der Anschlussqualität im ÖPNV werden der WFG 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Eine echte Verkehrswende setzt eine deutliche qualitative Verbesserung des ÖPNV voraus. Im HSK mit seinen langen Taktabständen in den Fahrplänen ist das Nichterreichen von Anschlüssen wegen geringfügiger Verspätungen ein großes Qualitätsproblem.
So hat die RLG, deren Mitge¬sellschafter der HSK ist, vor 2 Jahren den Betrieb der Anzeigen für die BusfahrerInnen an den Bahnhöfen über¬nommen, auf denen die Minuten bis zum tatsäch-lichen Eintreffen der Züge aus beiden Richtungen angezeigt werden sollen. Das soll die Koordi-nation zwischen Bahn und Bus erleichtern. Diese Anzeigen funktionieren aber immer noch nicht.
Und es existieren zwar diverse getrennte Apps für die einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme im Kreisgebiet (Bahn, RLG, Westfalenbus), aber diese liefern unzuverlässige Angaben. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Nutzung dieser Apps für die Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrsmittel.
Daher sollte nun die WFG des HSK beauftragt werden, diese Systeme zu übernehmen bzw. deutlich zu verbessern. Dafür sollten ihr vom HSK eine zusätzliche Personalstelle und 140 TEuro Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Betrachtung der Klimafolgen von zwei Gesellschaften, an denen der HSK massgeblich beteiligt ist

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Klimafolgenbilanzen für die Bobbahn und für den Flughafen Büren-Ahden zu erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Der HSK ist einer der beiden Gesellschafter der Bobbahn-Gesellschaft ESZW. Im kommenden Jahr sollen die Energiekosten für die Bobbahn auf etwa das Doppelte steigen, um fast 300.000 Euro. Ihre Energiebilanz ist durch die aufwändige Kühlung besonders ungünstig. Die Bobbahn ist aber mehr denn je eine Einrichtung für einen sehr kleinen Kreis von Sportlerinnen und Sportlern. Zudem wurde ein großer Teil derjenigen, die für Sauerländer Vereine in den letzten Jahren sportliche Erfolge erzielten, aus anderen Regionen abgeworben. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, ob weiterhin 4 Kunsteisbahnen in Deutschland erforderlich sind und welche Auswirkungen sie haben, im Vergleich zu ihrem touristischen Nutzen.
Der HSK ist auch einer von nur noch 4 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens in Büren-Ahden. Selbstverständlich werden für den internationalen Verkehr weiterhin Flughäfen benötigt. Aber die Dichte der Regionalflughäfen im Umfeld des HSK ist zu hoch (Büren-Ahden, Dortmund-Wickede, Münster/Greven, Siegen/Burbach, Kassel-Calden). Außer hohen Kosten entstehen auch erhebliche Immissionen.
Die Kreisverwaltung soll daher für diese beiden Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist und die besonders klimaschädliche Auswirkungen haben, eine Klimafolgenbilanz erstellen.

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Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
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Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
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Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
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Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

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Zu hohe Abwassergebühren

By admin at 12:24 pm on Saturday, December 3, 2022

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.
In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.
Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus. Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.
Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

SWB-Abwasser-JE

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5% Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

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Mehr als eine Viertelmillion Euro für die Vereisung der Bobbahn Winterberg

By admin at 11:57 pm on Thursday, November 10, 2022

Am 2. November antwortete der Landrat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg:

“Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

Das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
2020: 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:
– Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.
– Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.
– Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.
– Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.
– Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.
– Es wird auf Besucherzelte verzichtet.
– Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.”

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Das Schweigen der Bürgermeister

By admin at 1:19 pm on Friday, November 4, 2022

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um 8%. Die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast 11%.
Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen!

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt. “Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

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Es wird deutlich teurer!

By admin at 9:35 am on Tuesday, October 25, 2022

Das gilt nicht nur für private Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet, sondern auch für die Städte und Gemeinden im HSK. Denn sie finanzieren den Haushalt des HSK durch Umlagen, die als Prozentsatz von ihrer eigenen Finanzkraft berechnet werden. Im laufenden Jahr mussten alle 12 Kommunen eine “Allgemeine Kreisumlage” in Höhe von 32,90 Prozent an den Kreis abführen, im nächsten Jahr sollen es 33,72 Prozent sein, die zudem von steigenden Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Das Volumen des Kreishaushalts soll von 462,1 auf 508,9 Mio Euro steigen, also um mehr als 10 Prozent!

Noch drastischer ist der Anstieg für die 9 Kommunen, die über kein eigenes Jugendamt verfügen und daher an den HSK auch die Umlage für das Kreisjugendamt zahlen müssen. Hierfür soll der Hebesatz von 20,32 auf 21,95 Prozent steigen!

Das bedeutet z.B. für eine Stadt wie Meschede, dass sie allein durch die steigenden Abgaben an den Kreis mit Mehrbelastungen von ca. 2 1/2 Mio Euro rechnen muss.

Wofür der Kreis die deutlichen Mehreinnahmen verwenden möchte? Das wissen wir auch noch nicht, sondern kennen nur das Gesamtvolumen und die geplanten Hebesätze. Zwar hat der Landrat am 21.10.2022 den Haushaltsentwurf in den Kreistag “eingebracht”, aber ohne das Haushaltsbuch und den Vorbericht (mit allen Eckdaten) vorzulegen, Auch 4 Tage nach der Kreistagssitzung haben wir diese für die Haushaltsberatung unerlässlichen Unterlagen immer noch nicht erhalten. Bereits am 09.12.2022 soll der Kreistag den Haushalt 2023 beschließen.

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3 Haushaltsjahre im Kreistag

By admin at 11:48 am on Thursday, October 20, 2022

Bei der Kreistagssitzung am Freitag (21.10.) um 15 Uhr in der Olsberger Konzerthalle spielen Haushaltsthemen eine große Rolle, und es geht um 3 Haushaltsjahre.

Für 2021 steht die Prüfung des Jahresabschlusses an. Hier hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ergebnisse geprüft und bestätigt, dass in Überschuss von ca. 3,9 Mio Euro entstanden ist. 85% davon (3,3 Mio Euro) sollen nun an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, der Rest soll der Ausgleichsrücklage des Kreises zugeführt werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2022 gibt der Kämmerer einen Bericht über die “Ausführung des Haushalts”. Gegenüber der Haushaltsplanung werden nun in diversen Positionen Entlastungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio Euro erwartet. Saldiert mit Mehrbelastungen in anderen Bereichen ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,8 Mio Euro. Den größten Einfluss auf die Veränderung des Ergebnisses haben die Bußgelder: Sie waren mit 3,88 Mio Euro kalkuliert worden, nun wird mit Mehrerträgen von 3,0 Mio Euro gerechnet! 0,9 Mio Euro sollen bei den “Kosten der Unterkunft” für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII) eingespart werden, 2,2 Mio Euro bei den “Hilfen zur Pflege”, vor allem wegen höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehraufwand ensteht z.B. durch eine Erhöhung der Beiträge für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten um 0,4 Mio Euro.

Etwa 0,3 Mio Euro an Ausgaben werden nicht ergebniswirksam, weil sie als sog. “Corona-bedingte Finanzschäden” zunächst ergebnisneutral gebucht und in späteren Haushaltsjahren ausgeglichen werden.

Sehr ungünstig verläuft die finanzielle Entwicklung des Kreisjugendamtes. Bereits im Jahr 2021 mussten 2,9 Mio Euro aus der Sonderrücklage entnommen werden, die danach noch einen Bestand von 1,9 Mio Euro hatte. Die Unterdeckung dieses Etats liegt nun bei 2,9 Mio Euro. Die werden nun komplett verbraucht; trotzdem fehlen für das Jahr 2022 noch 1,032 Mio Euro, die nun von den 9 Städten und Gemeinden per Nachveranlagung erhoben werden. Glücklich schätzen können sich die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg, die eigene Jugendämter haben und daher von der Nachveranlagung nicht betroffen sind.

Für das Jahr 2023 wird der Landrat den Haushaltsentwurf einbringen, über den der Kreistag dann am 09.12.2022 beraten und beschließen soll. Näheres ist unserer Fraktion noch nicht bekannt… Es ist allerdings mit einer drastischen Anhebung des Umlagesatzes für die Finanzierung des Kreisjugendamtes zu rechnen.

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Weiterhin kaum Fortschritte für die neuen Rettungswachenstandorte

By admin at 11:56 pm on Wednesday, October 12, 2022

Ende August hatten wir auf diesen Seiten darüber berichtet, dass ein Jahr nach dem Beschluss über den neuen Rettungsdienstbedarfsplan des HSK bei den vorgesehenen acht Neubauten noch nicht viel passiert ist: http://sbl-fraktion.de/?p=10718. Nur für eines der acht benötigten Grundstücke war ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Heute war im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren, dass sich bei den Grundstückserwerben auch Mitte Oktober noch nichts geändert hat.

Allerdings wurde mittlerweile ein Generalplaner beauftragt. In der Sitzungsdrucksache 10/531 der Kreisverwaltung ist zu lesen: “Nach vorherigen Beratungen im Bauausschuss wurde in der Kreistagssitzung am 24.08.2022 mehrheitlich der Entschluss gefasst, einen Generalplaner zur gesamt einheitlichen Planung der neuen Wachenstandorte zu beauftragen.” Die Formulierung “mehrheitlich” läst darauf schließen, dass die Entscheidung nicht ganz unstrittig gewesen sein könnte…

Aus der Kreistagssitzung darf niemand berichten, weil dieser TOP im nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten wurde.
Aber es gibt ja die digitalen Vergabeportale, und dort sind öffentlich einsehbar weitere Informationen verfügbar, hier unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0YYKYYEZ/de/processdata?5
Dort erfahren wir, dass der Auftrag über die Architekten- und Ingenieurleistungen für 1.872.926,70 Euro an ein Planungsbüro aus Kassel vergeben wurde. (In der eigenen Internetseite nennt das Unternehmen allerdings Erfurt als ersten Standort.)
Die Auswahl der Angebote sollte zu 60% nach Qualitätskriterien und zu 40% nach dem Preis erfolgen. Das kam aber nicht zur Anwendung, weil nur ein einziges Angebot einging!

Wie? Nur ein Angebot für so einen lukrativen Auftrag? Interessierte sich dafür wirklich nur ein einziger Bewerber? Oder gab es irgendwelche Einflussnahmen, die zur Beschränkung der Zahl der Angebote führten? Wir gehen dem nach…

Die gesamten Baukosten für die acht Neubauten werden übrigens laut Ausschreibung der Vergabeleistungen auf 9,6 Mio Euro geschätzt, ohne Grundstückskosten und die – nicht so nebensächlichen – “Baunebenkosten”.

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Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

By admin at 10:30 pm on Sunday, July 31, 2022

Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg über die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt.
Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.

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Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbrüchig geworden war. Das könnte auch noch ein Fall für den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenkäferbefalls sehr große Mengen an Fichtenholz, die aus den Wäldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.

Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Verträge über insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerberverträge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die Bäume zu fällen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verkäufer legt die Flächen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten für die Dienstleistungen.

Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gekürzt werden könne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Andere Gründe zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.

Die Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Flächen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erklärte jedoch, die Verträge seien bereits “erfüllt” und gab dem Vertragspartner keine Möglichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1/10 des nun geforderten Betrages an.

In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund für eine Mengenkürzung – zu wenig Holz vorhanden – nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erklärt, dass ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig.

Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den maßgeblichen Zeitpunkt für den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten für die Holzfällung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren voraussichtlich über etwa zwei weitere Jahre hinziehen.

Politisch sollte über den Schadenersatz hinaus nun aber auch geklärt werden,
– wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tatsächlich erhielt und aufgrund welcher Umstände,
– wer für die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,
– ob eine Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums an den Vertragasabschlüssen erfolgte, oder ob der Bürgermeister eigenmächtig handelte.
Dies könnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu klären sein, ob ein großes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zusätzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des für solche Angelegenheiten zuständigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.

Wer das klären kann?

Naheliegend wäre, dass die Presse sich dafür interessiert und investigativ berichtet. Das wäre in vielen Regionen nun selbstverständlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die Berichterstattung in der WP über dieses Verfahren ein weiterer Beleg für den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele “Fakten” falsch, z.B. über die Mengen und über das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde jüngst im Blog “Zoom” erneut analysiert.

Und als zuständige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erwähnt. Auch dort war aber die Konfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgeprägt…

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Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

By admin at 1:46 pm on Wednesday, July 27, 2022

Auch die Städte und Gemeinden im HSK stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Durch Corona, Klimakrise und die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine gibt es Mehraufwendungen und Preissteigerungen. Jetzt werden auch noch Zinssteigerungen folgen, die besonders die Kommunen mit hoher Verschuldung treffen.

Besonders ungünstig ist es, wenn Fehlverhalten einer Kommune noch zu weiteren finanziellen Belastungen in Millionen-Euro-Höhe führt.
Das war erst im letzten Jahr in der Stadt Marsberg zu erfahren: Sie hatte 2,5 Mio Euro bei der Greensill-“Bank” angelegt, die nach der Pleite dieses Instituts nun wahrscheinlich komplett verloren sind. Im November 2021 wurde dem Marsberger Rat ein Gutachten eines Rechtsanwalts zur Ursachenanalyse vorgestellt, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-das-gutachten-zu-greensill-pleite-liegt-jetzt-vor-id233767369.html
Eine saubere Aufarbeitung der gravierenden Fehler der Stadt müsste transparent und öffentlich erfolgen…

Ein ähnlicher Verlust droht nun der Nachbarstadt Brilon. Hier geht es zunächst um 2,3 Mio Euro. Diese Summe fordert ein bayerisches Holzunternehmen von der Stadt als Schadenersatz, weil die Stadt ihre vertraglich vereinbarten Holzlieferverpflichtungen nicht eingehalten habe. Hinzu könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe kommen.

Die Lokalpresse veröffentlichte heute einen Vorbericht über den Prozess gegen die Stadt Brilon, der am morgigen Donnerstag (28.07.2022) beim Landgericht in Arnsberg stattfindet.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unternehmen-verklagt-stadt-brilon-auf-2-3-millionen-euro-id235997509.html

Ungewohnt kritisch wird in dem Artikel der Lokalpresse über die Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung des im September 2020 abgeschlossenen Holzliefervertrages berichtet:
50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen.
Anfang 2021 “sei der Holznachschub ins Stocken geraten“. Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens “hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend… 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine ‘potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten’ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

Ob dabei auch ein Briloner “Großabnehmer” aus der Holzbranche, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist dem Artikel nicht zu entnehmen…
Auch dies sollte dringend aufgearbeitet werden, ebenso wie die Verantwortung des Briloner Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Holzlieferverträge.

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RLG und Kreisjugendamt werden erheblich teurer

By admin at 4:34 pm on Tuesday, June 7, 2022

Am Freitag (10. Juni) tagt der Kreistag in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Ausführung des Kreishaushalts in den Monaten Januar bis Mai 2022.

Aus der Sitzungsdrucksache 10/486 vom 3. Juni nebst Anlage ergeben sich deutliche Mehrkosten für den Linienbusverkehr und für das Kreisjugendamt.
Beim Kreisjugendamt wird mit einer Unterdeckung von mehr als 2,3 Mio Euro gerechnet. Sei wird überwiegend durch eine nachträgliche Erhöhung der Jugendamtsumlage finanziert, die von den 9 kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufzubringen ist.

1,06 Mio Euro aus dem Kreishaushalt erhalten die RLG und die sonstigen Verkehrsträger für die Dieselpreisverteuerung. Davon sollen 600 TEuro an die RLG und 460 TEuro an die Westfalenbus gezahlt werden. Hinzu kommt ein Betrag in noch unbekannter Höhe für die Verkehrsleistungen im Raum Neheim/Ense/Werl.
Mit dieser Zahlung erhöht sich übrigens die Mehrbelastung des HSK gegenüber dem weiteren Mitgesellschafter Kreis Soest weiter. Pro Einwohner zahlt der HSK etwa 55% mehr in diese gemeinsame Gesellschaft als der Nachbarkreis, obwohl dort vielfach wesentlich günstigere Fahrpreise gelten.

Als “Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten” werden nun 5,4 statt 3,9 Mio Euro erwartet.
Bei der “Allgemeinen Sozialhilfe” werden dagegen Entlastungen von 2,4 Mio Euro erwartet, davon 1,4 Mio Euro für die “Kosten der Unterkunft” von Grundsicherungsempfängern. In einem weiteren Bereich des Sozialleistungen sollen nun mehr als 2 Mio Euro eingespart werden: Für “Hilfen zur Pflege” und “Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen”.

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Unnötig teure Finanzierung von Kita-Neubauten

By admin at 2:07 pm on Tuesday, May 3, 2022

Schon mehrfach hatten wir über das Problem berichtet, das dadurch entsteht, dass in den letzten Jahren freie Träger von Kindergärten bei Neubauten auf die Zuschüsse des Landes verzichten. Das Land fördert neue Kita-Plätze mit 33.000 Euro Zuschuss je Platz. Wenn bei einem Neubau auf diese Landesförderung verzichtet wird, dann belastet dies letztlich die kommunalen Finanzen. Und andere Regionen freuen sich über das viele Geld vom Land.

Begonnen hatte diese Entwicklung im HSK vor 6 Jahren in Brilon. Dort wurde eine 6-gruppige Kita neu errichtet. Zwischen dem Träger und der CDU gibt es enge personelle Verflechtungen…

Und der Träger baute diese neue Kita nicht selbst, sondern eine andere Tochtergesellschaft aus demselben Verband/Konzern. Nach dem Bau mietete der Träger das Gebäude vom Investor an, und zahlt dafür Miete. Diese Miete wird aber letztlich nicht vom Träger selbst getragen, sondern er erhält sie erstattet, zu einem kleineren Teil vom Land, zum überwiegenden Teil von Kreis und Stadt. Und damit sich das auch richtig „lohnt“, übernimmt der Kreis eine Mietgarantie für 20 Jahre, das entspricht der Frist für die Zweckbindung. Also selbst dann, wenn die Kita innerhalb dieses Zeitraums ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen würde, würde die volle Miete fließen, dann aber komplett aus kommunalen Mitteln finanziert.

Dieses Modell ist für die Träger attraktiv, denn sie erhalten mehr Geld als durch die Förderung des Landes, und vor allem für 20 Jahre gesichert. Aber warum lässt sich der Kreis auf eine für ihn so ungünstige Lösung ein?
Das versucht die SBL seit der Hauhaltsberatung des Kreistags im Dezember 2021 aufzuklären. Bisher kamen aus dem Kreishaus aber nur Antworten, die nicht weiterhalfen. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, als ob dies „Investorenmodell“ auch für den Kreis finanziell günstiger wäre.

Nach den Beratungen im Kreisjugendhilfeausschuss am 01.03. und im Kreistag am 01.04. reichten nun die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos (SBL) und Dietmar Schwalm (Die Linke; er ist auch stimmberechtigtes Mitglied des Kreisjugendhilfeaussschusses) gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Landrat ein.

Deren Inhalt dokumentieren wir im Folgenden:

„Sehr geehrter Herr Landrat!

Erst am 24.03.2022 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 10/397-2. Erg erstellt, in der auf Fragen der SBL-Kreistagsfraktion eingegangen werden sollte, die in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 offen geblieben sind. Doch auch damit sind immer noch wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem in den letzten 5 Jahren neu eingeführten Investorenmodell offen geblieben, die wir hiermit stellen.

1. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Zahlen ergibt sich, dass vom Land NRW für eine 4-gruppige Kita, die nach dem Investorenmodell errichtet wurde, jährlich ca. 28.637 Euro Mietkostenzuschuss geleistet werden (45,58% von 62.808 Euro). In 20 Jahren Zweckbindungsdauer sind dies insgesamt 572.740 Euro. Demgegenüber zahlt das Land beim Eigentümermodell (ebenfalls nach den Angaben der Kreisverwaltung) einen Förderbetrag von 2,138 Mio Euro. Dies bedeutet ein Minus an Landesmitteln von 1,566 Mio Euro beim Investorenmodell. Bei einer 6-gruppigen Kita beträgt diese Differenz sogar 2,348 Mio Euro, je Kita.
Es gibt also durch das Investorenmodell einen sehr großen Nachteil bei der Höhe der Landesmittel.
-> Warum wird diese Differenz in den Sitzungsdrucksachen nicht klar benannt?

2. Dieses enorme Minus an Landesmitteln muss vom Kreis und/oder von den Gemeinden und/oder von den Trägern und/oder von den Eltern ausgeglichen werden.
Aus der von der Kreisverwaltung in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 vorgestellten Präsentation ergibt sich, dass die Kreisverwaltung davon ausgeht, 16,4 % der Mietkosten würden durch die Elternbeiträge abgedeckt (s. Folie „Finanzierungsanteile nach dem Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2020 für freie Träger“). Diese Rechnung funktioniert aber nur dann, wenn die Elternbeiträge für die im Investorenmodell errichteten Kitas steigen würden. Denn das Investorenmodell löst Mietaufwendungen aus, anders als es beim Eigentümermodell der Fall ist, wo die Investition in das Gebäude im Wesentlichen durch Fördermittel abgedeckt ist. Durch die Miete erhöhen sich die laufenden Betriebsausgaben gegenüber dem Eigentümermodell. Die Elternbeiträge wachsen aber nur dann mit den steigenden Betriebsausgaben, wenn diese Beiträge deswegen über das bisherige Niveau erhöht werden, sonst tragen sie nichts zu den steigenden Betriebsausgaben bei. Die erforderliche Erhöhung würde etwa 30 Euro je Monat und je Kita-Platz im Investorenmodell betragen.
Daher noch einmal die (in der Kreistagssitzung nicht beantwortete) Frage:
-> Beabsichtigt der Landrat, die Elternbeiträge für das oder wegen des Investorenmodells zu erhöhen?
-> Falls diese Absicht nicht besteht: Wann werden die Berechnungen über die durch den Kita-Bau entstehenden für die Belastungen berichtigt?
-> Wenn eine Erhöhung der Elternbeiträge geplant ist: Um welche Beträge sollen die Beiträge in den einzelnen Einkommensstufen erhöht werden?
-> Wie sehen die Planungen des Landrats und des Kreisjugendamts für die weitere Entwicklung der Elternbeiträge aus? Bis wann (welches Jahr) sollen die Elternbeiträge konstant gehalten werden?

3. Die SBL hatte ihre Fragen nicht nur auf die Mehrbelastung der Kreisfinanzen, sondern auf die Belastungen aller kommunalen Kassen bezogen, also von Kreis und Gemeinden. Faktisch werden in vielen Gemeinden Trägeranteile von den Gemeinden übernommen, so dass die zusätzlichen Mietaufwendungen auch die Gemeinden treffen.
-> Warum ignoriert die Kreisverwaltung bisher diese Realität?
-> Wann werden die Berechnungen entsprechend korrigiert?

4. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Daten ergibt sich ein erheblicher Verlust an Landesmitteln durch das Investorenmodell gegenüber dem Eigentümermodell (s. Frage 1).
-> Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die daraus entstehenden erheblichen Mehrbelastungen für die kommunalen Kassen transparent auszuweisen und politische Gründe für die trotzdem erfolgende Bevorzugung des Investorenmodells transparent darzustellen?“

Wir hoffen, dass nun endlich die erforderliche Transparenz hergestellt wird, und werden weiter berichten!

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