Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neue Rettungswachen frühestens im Jahr 2028 fertig

By admin at 9:05 pm on Tuesday, February 6, 2024

Im September 2021 hatte der Kreistag die “3. Fortschreibung” des Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, dass 7 neue Rettungswachen gebaut werden sollen, und ein neuer Notarztstandort. Bisher gibt es im HSK insgesamt 12 Rettungswachen, demnächst sollen es 14 sein.

Aber bis die Neu- und Ersatzbauten zur Verfügung stehen, wird es noch mehr als 4 Jahre dauern. Dies war in der letzten Woche im Bauausschuss des Kreises zu erfahren, und führte zu deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen. Es ist ja keine Überraschung, dass es sehr lange bis zur Fertigstellung dauern kann, wenn Behörden bauen lassen, aber 7 Jahre sind auch dafür viel zu lang.

Was lässt sich an konkreter Kritik anbringen?

1. Es dauert viel zu lange. Erst im November 2025 soll mit den ersten Baumassnahmen begonnen werden, mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Kreistags. Die Verzögerung kann auch nicht – wie in der Sitznugsvorlage der Kreisverwaltung behauptet – an der Änderung der einschlägigen DIN-Vorschrift liegen. Denn deren einzige relevante Auswirkung ist die Erhöhung des Platzbedarf für jedes abgestellte Fahrzeug von ca. 55 qm auf nun ca. 60 qm. Dafür benötigt man keine 6 Monate zusätzliche Planungszeit…

2. Die Kreisverwaltung hat sehr dafür geworben, einen Generalplaner zu beauftragen. Das beschloss der Kreistag nach kontroverser Diskussion mit Mehrheit, und den Zuschlag bekam nach einem sehr fragwürdigen Auswahlverfahren ein Büro aus Kassel und Erfurt. Das Hauptargument war, dass durch einen für alle Objekte zuständigen Generalplaner eine standardisierte Planung möglich würde, so dass die neuen Rettungswachen gleichartig geplant und gebaut werden könnten und man Zeit und Geld sparen würde. Doch diese “Ankündigung” hat sich – nicht überraschend – als falsch herausgestellt. Denn nur zwei Gebäude werden ähnlich geplant, alle anderen ganz individuell.

3. Die Planer berücksichtigen nur die reinen Baukosten und nicht die Folgekosten. Das spielt z.B. bei den Baumaterialien eine Rolle. Wenn man im geringen Umfang Baukosten spart und dafür später viel höhere Heizkosten hat, bringt das gar nichts.

4. Dem Betreuer der Bauplanung fehlt unbedingt erforderliches Basiswissen. So behauptete er in seinem Vortrag z.B., weil der Baukostenindex von November 2021 bis November 2022 von 132,3 auf 154,7 Punkte gestiegen sei, hätte es innerhalb eines Jahres eine Preissteigerung von “+ 22,4 %” gegeben. Richtig sind 16,9 %. Und in den folgenden Monaten waren es statt der vom Referenten behaupteten + 6,6 % tatsächlich nur + 4,3 %. Vielleicht sollen so später zu hohe Baukostensteigerungen für die Rettungswachen begründet werden?

Fazit: Am 15.03.2024 soll der Kreistag über die Beauftragung der weiteren Planungsphasen (“Leistungsphasen nach HOAI”) ab Phase 3 entscheiden. Vielleicht gelingt es ja dann, damit mehrere lokale Büros statt des Generalplaners zu beauftragen?

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Unnötige Geldausgaben beim HSK

By admin at 7:50 pm on Thursday, January 18, 2024

Ein Auszug aus der Haushaltsrede der SBL-Fraktion zum Kreishaushalt 2024 (Teil 1 von 2):

Wenn man sich über den Haushalt Gedanken macht, muss man auch überlegen, ob es unnötige Ausgaben gibt. Geben wir zu viel Geld aus, obwohl wir die gleiche Leistung für weniger Geld bekommen könnten? Es wird Sie nicht wundern, dass es auch in dem Haushalt, der uns heute vorliegt, viele Beispiele dafür gibt.
Es gab viele Ausschreibungen in den vergangenen Jahren, die schlecht gelaufen sind und zu teuer waren. Ich gehe nur auf ein konkretes Beispiel ein, das war eine Kita in Brilon, ein Drama in mehreren Akten. Es fing an im Oktober 2021, als die Kreisverwaltung im Jugendhilfeausschuss einen mündlichen Bericht über angeblich fehlende Kita-Plätze in Brilon gab. Kein schriftlicher Bericht, keine Sitzungsvorlage, keine Präsentation. Räume für sechs Gruppen sollten gebaut werden. Im November erfolgte dann – nachdem man als „Schnellschuss“ ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hatte – im Jugendhilfeausschuss die Vergabe. Auch da lag noch kein Protokoll der letzten Sitzung vor, keine schriftliche Unterlage über den Bedarf, nur ein mündlicher Bericht. Wir haben das damals schon kritisiert, denn wir verfügen ja über etwas Demographie-Expertenwissen in unserer Fraktion, dass es für den angeblichen Bedarf keine solide Grundlage gab. Wir werden gleich sehen, dass diese Bedenken berechtigt waren.

Der zuständige Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung sagte, wir bräuchten nicht über andere Lösungen nachzudenken, denn es hätte ein Interessenbekundungsverfahren gegeben und das sei verbindlich. Dabei wurde ignoriert, dass der Sozialausschuss der Stadt Brilon vorschlug, ein anderes Konzept umzusetzen. Das sei aber angeblich nicht zulässig.

Es ging dann weiter, dass diese Kita nach dem „Investorenmodell“ gebaut wurde. Man muss immer wieder sehen, im Investorenmodell fehlen uns pro neuem Platz 33.000 Euro Zuschüsse von Land und Bund. Das sind bei einer sechsgruppigen Kita über 3 Mio Euro. Das Geld fehlt dann in den kommunalen Haushalten. Ein kleiner Teil kommt wieder rein über die Betriebskostenzuschüsse für die Miete vom Land.

Wie wir schon mehrfach erwähnt haben, wurde über ein Jahr lang der falsche Investor genannt. In allen Vorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 stand nur die Firma A. als Investor drin. Und auf einmal wurde dann ein ganz anderer Investor genannt. Wie ist das möglich, haben wir nachgefragt. Angeblich gab es nach den mehrfachen Antworten des Landrats keinen Investorwechsel. Wenn diese Antwort des Landrats richtig wäre, wäre dafür nur eine Auflösung denkbar: Man hat von vorneherein, in allen Vorlagen und bewusst den falschen Investor genannt. Wenn man weiss, dass es sich bei dem tatsächlichen Investor, der jetzt durch eine 20jährige Mietgarantie begünstigt wird im Investorenmodell, um eine Familiengesellschaft mit einem kriminellen Umfeld – laut Gerichtsurteilen – handelt, dann ist das alles nicht nachvollziehbar.

Und vor allem: Nach dem Bericht der Stadt Brilon im Sozialausschuss sind in dieser Kita nur 44 Plätze belegt, in einer ebenfalls sechsgruppigen Nachbar-Kita sind es 115. Das heißt, dass nur etwa ein Drittel der Plätze belegt ist, obwohl seit dem Beschluss über die Kita die Flüchtlinge aus der Ukraine für zusätzlichen Platzbedarf gesorgt haben. Das bedeutet, dass die Mietgarantie des Kreises besonders teuer wird. Wir geben Geld aus für ein Investorenmodell und für einen Investor, und müssen durch die Mietgarantie noch zusätzlich was oben drauf legen. Meine Damen und Herren, das ist kein Beispiel für solide Finanzpolitik – wessen Interessen hier auch immer eine Rolle gespielt haben.

Ein anderes Beispiel, wo man ohne Qualitätseinbußen Geld sparen kann, ist die RLG. Muss das so sein, dass die RLG pro Jahr mehr als 2 Mio Euro nach Münster an die Zentralverwaltung und an die Geschäftsführung abführt? Muss das so sein – wie bereits mehrfach angemerkt –, dass wir 57% des Betriebsverlustes zahlen, 40% mehr als der Kreis Soest? Und das, obwohl der Kreis Soest höhere Anteile an der Gesellschaft hat. Deswegen haben wir beantragt, das nochmal zu prüfen. Man muss, wenn man knapp bei Kasse ist, auch bereit sein, bisherige Verfahrensweisen auf den Prüfstand zu stellen.

Es gibt viele weitere Beispiele, zu denen heute schon einiges zu hören war: Flughafen, Bobbahn, eine Mio Euro Mehrkosten für den Bauhof in Brilon – fast verdoppelt für den Kreis. Wo man sorgfältiger drangehen muss, ist auch der Rettungsdienst, die hätten Ausschreibungen vielleicht auch anders erfolgen können.
Noch ein letztes Beispiel dafür, wie wir mit Geld umgehen: GAH und AHSK. Darüber wurde auch schon im letzten Betriebsausschuss gesprochen. Wir sollen heute beschließen, dass die Abfall-gebühren für Siedlungsabfall von 238 Euro auf 258 Euro je Tonne steigen. Wenn man in den Nachbarkreis Paderborn schaut, im Entsorgungszentrum Alte Schanze kostet eine Tonne Hausmüll nur 145 Euro, also nur etwas mehr als die Hälfte.

Wenn man sich die Geschichte von GAH und AHSK näher anschaut und die Antworten auf mehrere Anfragen unserer Fraktion liest, ergibt sich, dass für Gewerbemüll tatsächlich nur etwa ein Sechstel des Preises erlöst wird wie er jetzt für Hausmüll verlangt werden soll. Und 80% des Gewerbemülls kommen von außerhalb des Kreisgebiets. Da läuft was falsch! Ich mag ja gerne glauben, dass Hausmüll wegen der Weiterbehandlung etwas teurer ist als Gewerbemüll, aber nicht das Sechsfache!

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt, die Wirtschaftspläne des AHSK von 2020 und von 2024, vergleicht, sind in diesen wenigen Jahre allein die Kosten, die im Haushalt des AHSK nur in den fünf größten Positionen für die Reststoffdeponie vorgesehen sind, um 1,6 Mio. Euro gestiegen, obwohl der AHSK die Deponie nicht selbst nutzt. Gleichzeitig sind die Kosten, die die GAH an den AHSK für Gewerbemüll erstattet, nur um weniger als ein Drittel dieses Betrages gestiegen. Das kann nicht stimmen. Personalkostensteigerungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Das ist der Beweis und der Skandal für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Hausmüllgebühren indirekt den Gewerbemüll – der zudem zum großen Teil von außerhalb kommt – subventionieren. Das ist nicht vertretbar. Deswegen unser Antrag, beim Siedlungsabfall die Müllgebühren nicht zu erhöhen.

(Der Auszug entstand aus dem Mitschnitt der frei gehaltenen Rede von Fraktionssprecher Reinhard Loos)

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Ob der Landrat jetzt den “Fall” aufklärt?

By admin at 12:50 am on Friday, January 5, 2024

Bekanntlich musste der Landrat vor einigen Tagen unrichtige Auskünfte widerrufen, die er bzw. die Kreisverwaltung zu einer geplanten neuen Kita in Olsberg erteilt hatten. Darüber hatten wir hier berichtet. Maßgeblich an der Irreführung beteiligt war das Kreisjugendamt.

Es gibt weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Kreisjugendamt und Kitas, darunter ein besonders dubioser Fall aus dem Jahr 2023. Hier geht es darum, dass ein Investor unter sehr merkwürdigen Umständen vom Hochsauerlandkreis eine Mietgarantie erhalten hatte, die mehrere Mio Euro Wert hat. Bereits der Bau einer sechsgruppigen Einrichtung (die nach einem Bericht der Stadt Brilon nicht einmal zur Hälfte ausgelastet ist), und die Finanzierung nach dem sog. Investorenmodell werfen viele Fragen auf. Besonders auffällig war, dass die Kreisverwaltung gegenüber den Gremien lange Zeit nur ein anderes Unternehmen als Investor genannt hatte und später bestritt, dass es einen Wechsel des Investors gegeben habe. Warum macht man so etwas? Das wüssten wir gerne.

Daher hat nun – als Antwort auf die “neuen” Informationen zur Kita in Olsberg – SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.12.2023 den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

überrascht haben wir Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zur Kenntnis genommen, dass im ehemaligen Fitnesscenter in Olsberg, das künftig vom DRK Brilon als Kita betrieben werden soll, doch “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden“ seien. Weiter teilen Sie uns darin mit, dass Sie bedauern, „dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Zuvor waren im Zeitraum von Juni bis Dezember bekanntlich viermal anderslautende Aussagen gemacht worden, in zwei Antworten auf Anfragen von Kreistagsmitgliedern, in der Einwohnerfragestunde im Kreistag und gegenüber der Lokalpresse.

Auch der Träger der Kita ließ noch am 15.12.2023 in der Lokalpresse erklären, „dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.“ Daraus entstehen sicherlich Fragen nach der Seriösität dieses Trägers.

Erfreulicherweise wurde dieser Fall aber nun – im fünften Anlauf – aufgeklärt. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt sicherzustellen, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita in Olsberg erhalten, entweder in einem anderen Gebäude (und mit einem anderen Träger?), oder durch eine nachhaltige und reell überprüfte Sanierung.

Bekanntlich gibt es im Zusammenhang mit demselben Amt der Kreisverwaltung aber noch mehrere andere Fälle, in denen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt von uns mitgeteilten Informationen bestehen. Im eklatantesten Fall geht es um den Investor der neuen Kita „Wassermühle“ in Brilon, denn hier steht zweifelsfrei fest, dass wir falsch informiert wurden. In allen Unterlagen und Angaben für die Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11.2021 (Drs. 10/339, mit Anlagen) und am 01.03.2022 (Drs. 10/426: „Bauherr und Investor des Kita-Gebäudes ist die A… Bau GmbH“) wurde ausschließlich Fa. A. als Investor genannt, aber laut Sitzungsdrucksache im Mai 2023 (Drs. 10/740), als es um die 20jährige Mietgarantie geht, soll auf einmal nur Fa. S. der Investor sein. Danach wurde mehrfach aus dem Kreishaus auf Fragen geantwortet und behauptet, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben, was unmöglich ist. Entweder sind die Auskünfte über den nicht erfolgten Investorenwechsel falsch, oder für die Kreisverwaltung stand von vorneherein fest, dass es nur den Investor S. gibt, und sie hat gegenüber den Gremien falsche Angaben gemacht, indem sie über ein Jahr lang Fa. A als angeblichen Investor vortäuschte. Beide Szenarien sind sehr kritikwürdig, und jede andere Option lässt sich logisch ausschließen. …

Daher appellieren wir an Sie, auch im Fall des suspekten Investorenwechsels nun für Aufklärung zu sorgen und uns mitzuteilen, welche der beiden denkbaren Versionen zutrifft und warum so gehandelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion”

Nach zwei Wochen haben wir noch keine Antwort erhalten…

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Haushaltsberatung im Kreistag

By admin at 12:03 pm on Wednesday, December 6, 2023

Am Freitag (08.12.) findet ab 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die voraussichtlich letzte Sitzung des Kreistages in diesem Jahr statt. Zu Beginn gibt es – wie in jeder Kreistagssitzung – die Einwohnerfragestunde. Dann kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen, die in der Regel sofort beantwortet werden.

Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushalts für das Jahr 2024. Die Kreisverwaltung plant mit einem hohen Defizit von fast 24 Mio Euro. Es soll zur einen Hälfte durch die Erhöhung des Hebesatzes um 2,45 Punkte für die von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage ausgeglichen werden, zur anderen Hälfte aus der Ausgleichsrücklage des Kreises. Insgesamt soll die Belastung der 12 kreisangehörigen Kommunen für die allgemeine Kreisumlage um 19,8 Mio Euro steigen, davon 11,8 Mio Euro durch die Erhöhung des Hebesatzes und 8,0 Mio Euro infolge der Erhöhung der Umlagegrundlagen. Hinzu kommen 4,4 Mio Euro Mehrbelastung für die 9 Kommunen, die kein eigenes Jugendamt haben.
Besonders stark ist die Stadt Brilon betroffen: Ihre Zahlungen an den HSK steigen um 8,8 Mio Euro.
Trotzdem nahmen die 12 Bürgermeister nicht die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts abzugeben und/oder ihre Anmerkungen in einer Sitzung des Kreisausschusses vorzutragen. Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat wieder mehrere Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Hier sind einige davon:

Abfallgebühren

“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht.”

Begründung und Erläuterung:
Aus einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage unserer Fraktion ergibt sich, dass die Einnahmen der GAH je Tonne Gewerbeabfall bisher nur ein Sechstel der nun vom AHSK geplanten Gebühr für Hausmüll betragen. Dies entspricht nicht dem Verhältnis der tatsäch-lichen Kosten. Zudem werden 80% des Gewerbemülls von außerhalb des Kreisgebiets ange¬liefert. Die einheimischen Haushalte zahlen also relativ hohe Gebühren, die auswärtigen Gewerbeabfalllieferanten sehr geringe.
Bei einem Verzicht auf die Gebührenerhöhung für Hausmüll kann ein Ausgleich der Einnah-men zwischen AHSK und GAH durch eine Anpassung der Ausgleichs¬zahlungen für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere Personal) erfolgen, die nach den aktuellen Planungen fast unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben sollen.

Günstige Kulturtickets

“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintritts-karten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

Begründung und Erläuterung:
Interessierte, die von für sie hohen Eintrittspreisen abgeschreckt werden, erhalten so die Möglichkeit zur Teilnahme an Kulturveranstaltungen.
Zur konkreten Ausgestaltung soll die Kreisverwaltung dem Kulturausschuss einen Vorschlag unterbreiten.

Kosten der PTA-Lehranstalt

“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”

Begründung und Erläuterung:
Die PTA-Lehranstalt in Olsberg ist ein wichtiger Teil des berufsbezogenen schulischen Ausbildungsangebots im HSK. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren bereits eine Schulgeldfreiheit erreicht werden. Die PTA-Ausbildung im HSK hat zudem überregionale Bedeutung. Im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsgängen (z.B. für MFA in Berufskollegs) führt die PTA-Ausbildung für den Kreis jedoch zu einer hohen Kostenbelastung (aktuell 541 TEuro), die sonst überwiegend vom Land NRW getragen wird. Hier sollte sich das Land NRW in gleicher Weise beteiligen wie bei den Ausbildungsgängen in den Berufskollegs.

Kosten der RLG

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”

Begründung und Erläuterung:
Derzeit zahlt der HSK etwa ein Drittel mehr als der Kreis Soest für die Verlustabdeckung des operativen Betriebs der RLG, obwohl der HSK weniger Anteile an der Gesellschaft hält.
An die Zentralverwaltung der WVG werden von der RLG 2,1 Mio Euro pro Jahr abgeführt (zusätzlich zu den Kosten für die eigene Verwaltung), so dass geprüft werden sollte, welche administrativen Dienstleistungen von der RLG günstiger selbst erbracht werden können.

Cyberangriff auf die SIT

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienst¬leistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”

Begründung und Erläuterung:
Notwendige Konsequenzen aus dem Cyberangriff auf die SIT und dessen Folgen.

Fahrradinfrastruktur

“Der Landrat wird beauftragt, eine Fachtagung zur Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts zu organisieren, vor allem für die Verbesserung der Radinfrastruktur.”

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag hat am 02.06.2023 das kreisweite Nahmobilitätskonzept beschlossen, das vor allem Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Radinfrastruktur enthält. Bisher stockt jedoch die Umsetzung, und auch der angekündigte Beitritt des HSK zur AGFS wurde noch nicht vollzogen. An der Erstellung des Konzepts waren die Verwaltungen des Kreises und der Kommunen beteiligt, Verbände und Vereine waren kaum einbezogen.
Zur Förderung der Umsetzung soll nun eine Fachtagung – unter Beteiligung der AGFS und der Kommunen – stattfinden, zu der auch alle interessierten Verbände und BürgerInnen eingeladen werden und in der konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt und diskutiert werden.
* AGFS: = Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (und Kreise)

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Kreistag soll Einnahmeverzicht aus Gewerbemüll beschließen

By admin at 10:19 am on Thursday, October 19, 2023

Am Freitag (20.10.) um 15 Uhr trifft sich der Kreistag im Großen Sitzungssaal zu seiner 4. Sitzung in diesem Jahr. Zu Beginn findet (wie immer) einer Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen können.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2024 durch den Landrat. Durch die Tagespresse ließ der Landrat bereits bekannt geben, dass er mit einem Rekorddefizit von 23,5 Mio Euro plant; die Mitglieder des Kreistags haben darüber noch keine Information erhalten.

In diesem Zusammenhang bedeutsam ist auch der Bericht des Kämmerers über die Ausführung des Haushalts für das laufende Jahr 2023. Dabei gibt er einen Überblick, welche wesentlichen Veränderungen es gegenüber dem beschlossenen Haushalt gibt. Im Ergebnis wird für das Jahr 2023 nun nur noch mit einem Defizit von 0,3 Mio gerechnet, 5 Mio Euro weniger als erwartet. Die dazu gehörige Sitzungsdrucksache 10/808 wurde übrigens erst verspätet vorgelegt.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes soll der Kreistag nach dem Vorschlag des Landrats zwei Beschlüsse zur Änderung des Haushalts 2023 fassen, die beide sehr diskussionsbedürftig sind.
Denn bisher war vorgesehen, dass die “Gesellschaft für Abfallwirtschaft
Hochsauerland mbH” (GAH) 1,5 Mio Euro aus ihren Einnahmen an die Kreiskasse abführt. Die GAH betreibt die Abfalldeponie in Frielinghausen (bei Meschede, in der Nähe des Hennesees). Dort werden seit 2005 nur noch Gewerbeabfälle abgelagert, keine Abfälle aus Haushalten. Diese Gewerbabfälle werden überwiegend von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert und sind hochbelastet, denn diese Deponie ist in die Deponieklasse III eingestuft, kann also fast alle Abfallarten annehmen. Der Durchschnittserlös pro Tonne liegt bei nur etwa 40 Euro. Hausmüll wird vom anderen kreiseigenen Abfallbetrieb (AHSK) eingesammelt, sortiert, teilweise verwertet und der Restmüll dann in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt. Für den Hausmüll müssen die Gemeinden 238 Euro je Tonne an den AHSK zahlen. GAH und AHSK sind eng verbunden; so beschäftigt die GAH z.B. kein eigenes Personal, sondern nutzt das Personal des AHSK und bezahlt dafür. Ob diese Erstattungen ausreichend sind, ist wegen der Intransparenz des Verfahrens nicht nachvollziehbar; die Vermutung liegt nahe, dass der sehr niedrige Preis für Gewerbemüll indirekt durch die Einnahmen aus dem Hausmüll subventioniert wird.
In die Deponie bei Frielinghausen wurden mehr als 90 Mio Euro investiert, die zum großen Teil vom HSK bereit gestellt wurden. Die Abführung von 1,5 Mio Euro von der GAH an den Kreishaushalt ist also nur eine (geringe) Verzinsung für den Kapitaleinsatz des Kreises. Sie soll nun nach dem Vorschlag von Landrat und Kämmerer für das laufende Jahr ganz entfallen. Angesichts des angekündigten Riesendefizits im nächsten Kreishaushalt ist dies nicht nachvollziehbar und bedeutet im Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger hochbelastete Gewerbeabfälle von außerhalb noch mehr subventionieren als bisher schon.

Auch der andere Beschlussvorschlag bedarf der näheren Betrachtung. Geplant ist, zusätzlich 85.000 Euro für Umbauarbeiten an Gebäuden des kreiseigenen Flugplatzes in Meschede-Schüren bereit zu stellen, vor allem damit dort ein Intensivttransporthubschrauber (ITH) stationiert werden kann. Im nächsten Jahr sollen weitere 30.000 Euro hinzukommen. Dieser ITH ist sehr strittig, weil damit ein hoher Aufwand an Fachpersonal und anderen Ressourcen verbunden ist, aber fast kein zusätzlicher Nutzen. Die von den Patienten und ihren Krankenkassen zu tragenden Kosten belaufen sich auf etwa 90 Euro pro Minute. Deutschlandweit sind bisher 16 ITH im Einsatz.
In Wikipedia werden ITH so beschrieben: “Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Luftrettungsmittel, dessen Einsatzschwerpunkt in der Verlegung von Intensivpatienten auf dem Luftweg liegt. Diese Verlegungen setzen voraus, dass der Patient bereits in klinischer Obhut in einer Intensivstation ist und ein schneller Transport in ein Spezialklinikum aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist. Das unterscheidet ihn vom Rettungshubschrauber (RTH), der für sogenannte Primäreinsätze, also die Notfallrettung eingesetzt wird. Verlegungen nennt man daher im Rettungsdienst allgemein Sekundäreinsatz.”
Solche Hubschrauber haben also nur sehr begrenzte Einsatzmöglichkeiten (viel geringer als bei einem Rettungshubschrauber) und dürfen z.B. nur bei Tageslicht fliegen. Betreiber des ITH ist eine Gesellschaft aus Arnsberg, die vom HSK bereits zahlreiche Aufträge für die Gestellung von Notärzten erhalten hat, teilweise ohne Ausschreibung. Noch im März war von der Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss versichert worden, dass für den ITH kein Geld aus Mitteln des Kreises fließen würde. Aber schon damals hatte die SBL-Kreistagsfraktion Bedenken geäußert, ob das so bleiben würde. Die Wende kommt nun sehr schnell. Geschäftsführender Gesellschafter des Betreibers des ITH ist übrigens der Arnsberger CDU-Stadtverbandsvorsitzende…

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Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Etwa 11 Mio Euro im Schattenhaushalt

By admin at 10:50 pm on Monday, July 3, 2023

Vor einem halben Jahr hatte wir hier darüber berichtet, dass der Hochsauerlandkreis beträchtliche Mittel in einen “Schattenhaushalt” umlenkt.
https://sbl-fraktion.de/?p=10868
Im Rahmen der Haushaltsberatung im Dezember wurden durch den Krieg in der Ukraine entstandene Mehraufwendungen als sog. Finanzschäden “isoliert”. Dadurch hat der Kreis nicht seine Ausgaben gesenkt, sondern diese Aufwendungen nur aus den laufenden Aufwendungen ausgelagert, wie zuvor schon Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden und belasten dadurch künftige Haushaltsjahre. In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs hatte sogar der Landrat Ende Oktober eine solche Isolierung noch als “Buchhaltungstrick” bezeichnet, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”.

Bei der Kreistagssitzung im Juni stand ein Bericht des Kreiskämmerers zur Ausführung des laufenden Haushalts auf der Tagesordnung. Dabei fragte die SBL-Kreistagsfraktion nach, in welcher Höhe diese Isolierungen nun ausfallen werden.

Dazu führte der Kämmerer aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ca. 5,1 Mio. € an Etatbelastungen isoliert wurden. Hinsichtlich des Isolationsbetrages aus Anlass des Angriffskrieges gegen die Ukraine werden nach der derzeitigen Hochrechnung weitere ca. 5,5 Mio. € isoliert. Er wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Summe der Hochsauerlandkreis aus den vom Bund zugesagten insgesamt zusätzlichen 3,75 Mrd. Euro erhalten wird. Der Betrag ist bekanntermaßen beim Flüchtlingsgipfel im Mai um 1 Mrd. Euro auf diesen Betrag aufgestockt worden. Von der Höhe der an den Hochsauerlandkreis ausgezahlten weiteren Bundesmittel werde der konkrete Isolierungsbearf abhängen. Erst im Herbst könne eine genaue Hochrechnung der zu isolierenden Belastungen erfolgen.

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Landrat möchte regionale Energiegesellschaft mit RWE als Mehrheitsgesellschafterin gründen

By admin at 11:06 pm on Sunday, June 4, 2023

Vorgesehen war dieser Tagesordnungspunkt mit der sperrigen Bezeichnung zunächst nur für den nicht-öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 2. Juni: “Mögliche Gründung eines kommunalen Unternehmens zur Beteiligung an Projekten der Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis”. Auf Veranlassung der SBL-Kreistagsfraktion wurde er dann in den öffentlichen Sitzungsteil geholt, so dass wir hier darüber berichten dürfen.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Bedarf für die Errichtung zustäzlicher Anlagen für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Erstmals wurde darüber im Herbst 2022 gesprochen. Unstrittig ist, dass der Kreis nicht versuchen sollte, eine solche Gesellschaft aleine zu gründen, sondern dafür einen kompetenten Partner benötigt. So weit – so gut.

Im März 2023 fand dann eine Präsentation im Wirtschaftsausschuss des HSK statt. Zu dieser Präsentation war leider nur der Energieriese RWE eingeladen worden. Er stellte ein grobes Konzept für die Gründung einer solchen Gesellschaft vor. Eine Bedingung der RWE: Die RWE müsse in dieser Gesellschaft einen Anteil von mindestens 51% erhalten, also Mehrheitsgesellschafterin werden. Dies stieß auch im Ausschuss auf viel Kritik. Die SBL hatte daher in der Ausschusssitzung am 16.03.2023 den Antrag gestellt den Landrat aufzufordern, auch weitere mögliche Partner zu Gesprächen einzuladen. Die Verbundenheit mit der RWE scheint aber bei vielen Fraktionen sehr hoch zu sein: Für den SBL-Antrag stimmten damals nur 4 von 22 stimmberechtigten Aussschussmitgliedern. Über diese Sitzung hatten wir hier berichtet.

Nun stand im Kreistag ein Zwischenbericht des Landrats an. Daraus war nur zu entnehmen, dass weitere Gespräche stattgefunden haben, noch keine konkreten Ergebnisse. Geplant sei, einen Beschluss des Kreistags im September 2023 herbei zu führen.

Bedenklich stimmen die Antworten des Landrats auf zwei Fragen der SBL-Fraktion in der Sitzung:
Er halte die Mindestbeteiligung der RWE mit 51% für richtig. Und er sei nach wie vor nicht bereit, Gespräche mit anderen Partnern zu führen, denn er wisse nicht, wie er diese auswählen solle.
Weiter erklärte er, dass er großes Vertrauen zur RWE habe. Dabei unterstützte ihn der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der insbesondere die Kritik am der Braunkohleabbaupolitik der RWE nicht nachvollziehen konnte oder wollte.

Dazu zwei Anmerkungen der Redaktion:
Der Landrat ist auch Mitglied des Beirats der RWE und könnte daher vielleicht nicht ganz neutral sein.
Und der SPD-Fraktionsvorsitzende war früher Mitarbeiter von RWE bzw. eon (jetzt ist er im Ruhestand) und ist ebenfalls Mitglied eines Gremiums, das für die RWE-Aktien des Kreises zuständig ist. Der HSK hält direkt und indirekt fast 6 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größeren RWE-Aktionäre.

Kurios am Rande: Die SPD-Fraktion beschwerte sich in einem zu diesem TOP gestellten Antrag darüber, dass auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung im Mai “jedoch der entsprechende
Tagesordnungspunkt gänzlich” fehlte. Aber: Ausschussvorsitzender ist ein Kreistagsmitglied der SPD-Fraktion, und der ist für die Tagesordnung der Ausschussitzung zuständig, nicht der Landrat…

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Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im HSK am 3. April starten

By admin at 8:30 pm on Sunday, March 12, 2023

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

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Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

By admin at 2:55 pm on Thursday, December 29, 2022

Am 9. Dezember 2022 hat der Kreistag den Kreishaushalt 2022 beschlossen. Erst während der Sitzung brachten CDU und FDP den (wie üblich) gemeinsamen Antrag ein, den Hebesatz für die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1,22 Punkte zu senken. Vorher gab es dazu keine Sitzungsvorlage. Die Städte und Gemeinden waren allerdings vorher schon informiert – und selbstverständlich erfreut, denn eine niedrigere Kreisumlage schont ihre Kassen. Die Bürgermeister verzichteten so ganz auf das ihnen zustehende Recht, vor dem Kreisausschuss zum Kreishaushalt Stellng zu nehmen.

Was sich hier gut anhört, ist in Wahrheit aber eine sehr bedenkliche Aktion. Denn der Kreis hat nicht etwa seine Ausgaben gesenkt, sondern nur eine Art Schattenhaushalt gebildet. 6,1 Mio Euro wurden als sog. Finanzschäden, die als Folgen des Ukraine-Kriegs entstanden sind, “isoliert”. Dazu gehören z.B. Verteuerungen für Strom uns Gas. Diese tatsächlich entstehenden Aufwendungen erscheinen damit nicht mehr in den aktuellen Ausgaben des Kreises, sondern diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden.

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs fand der Landrat Ende Oktober noch ganz andere Worte. Dort bezeichnete er eine solche Isolierung als “Buchhaltungstrick”, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”. An dieser Ausgangslage hatte sich bis zum 9. Dezember nichts geändert. Es bestand noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für diese Lastenverschiebung.

Besonders bemerkenswert: Auf Bundesebene kritisiert die CDU die Bildung von Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Und im Kreis veranlasst sie genau so etwas. Bekanntlich ist der Bundestagsabgeordnete aus dem HSK auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion…

Ganz anders verliefen die Haushaltsberatungen im südwestfälischen Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein. Dort lehnte der Kreistag am 16.12. dem vom dortigen Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf ab, nach siebenstübndiger Debatte. CDU und SOD konnten sich nicht über die Höhe der Kreisumlage einigen, und die faktische GroKo ist dort wohl beendet (das wäre auch im HSK wünschenswert!). Dieser Kreis geht nun ohne beschlossenen Haushalt ins neue Jahr, aber wahrscheinlich gibt es dort künftig eine offenere Debattenkultur im Kreistag.
https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-showdown-vor-mitternacht-kreistag-verpatzt-etat-id237177339.html

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Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

By admin at 11:43 am on Friday, December 9, 2022

Keine Bildung eines Schattenhaushalts

“Es erfolgt keine „Isolierung“ von sog. Ukraine-Finanzschäden.”

Begründung und Erläuterung:
Nach der sog. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2023 sollen nun ca. 6,1 Mio Euro für sog. Ukraine-Finanzschäden isoliert, also in eine Art Sondervermögen überführt werden. Diese „Isolierung“ würde die finanziellen Lasten, die aktuell als Folge des Ukraine-Kriegs entstehen, in die Zukunft verschieben, bis zu 50 Jahre. Sie belastet damit künftige Haushalte, führt aber nicht zu reellen Einsparungen. Der Landrat selbst hat diese Aktion in seiner Haushaltseinbringungsrede als „Buchhaltungstrick“ bezeichnet.
Daher sollte sie nicht erfolgen. Bisher besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
Falls eine solche gesetzliche Verpflichtung doch noch erfolgt, sollte der Umfang der „Isolierung“ auf maximal 500 TEuro beschränkt und innerhalb von 5 Jahren abgetragen werden.
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Bessere Anschlüsse und Informationen im ÖPNV

“Für Verbesserungen der Anschlussqualität im ÖPNV werden der WFG 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Eine echte Verkehrswende setzt eine deutliche qualitative Verbesserung des ÖPNV voraus. Im HSK mit seinen langen Taktabständen in den Fahrplänen ist das Nichterreichen von Anschlüssen wegen geringfügiger Verspätungen ein großes Qualitätsproblem.
So hat die RLG, deren Mitge¬sellschafter der HSK ist, vor 2 Jahren den Betrieb der Anzeigen für die BusfahrerInnen an den Bahnhöfen über¬nommen, auf denen die Minuten bis zum tatsäch-lichen Eintreffen der Züge aus beiden Richtungen angezeigt werden sollen. Das soll die Koordi-nation zwischen Bahn und Bus erleichtern. Diese Anzeigen funktionieren aber immer noch nicht.
Und es existieren zwar diverse getrennte Apps für die einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme im Kreisgebiet (Bahn, RLG, Westfalenbus), aber diese liefern unzuverlässige Angaben. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Nutzung dieser Apps für die Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrsmittel.
Daher sollte nun die WFG des HSK beauftragt werden, diese Systeme zu übernehmen bzw. deutlich zu verbessern. Dafür sollten ihr vom HSK eine zusätzliche Personalstelle und 140 TEuro Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Betrachtung der Klimafolgen von zwei Gesellschaften, an denen der HSK massgeblich beteiligt ist

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Klimafolgenbilanzen für die Bobbahn und für den Flughafen Büren-Ahden zu erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Der HSK ist einer der beiden Gesellschafter der Bobbahn-Gesellschaft ESZW. Im kommenden Jahr sollen die Energiekosten für die Bobbahn auf etwa das Doppelte steigen, um fast 300.000 Euro. Ihre Energiebilanz ist durch die aufwändige Kühlung besonders ungünstig. Die Bobbahn ist aber mehr denn je eine Einrichtung für einen sehr kleinen Kreis von Sportlerinnen und Sportlern. Zudem wurde ein großer Teil derjenigen, die für Sauerländer Vereine in den letzten Jahren sportliche Erfolge erzielten, aus anderen Regionen abgeworben. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, ob weiterhin 4 Kunsteisbahnen in Deutschland erforderlich sind und welche Auswirkungen sie haben, im Vergleich zu ihrem touristischen Nutzen.
Der HSK ist auch einer von nur noch 4 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens in Büren-Ahden. Selbstverständlich werden für den internationalen Verkehr weiterhin Flughäfen benötigt. Aber die Dichte der Regionalflughäfen im Umfeld des HSK ist zu hoch (Büren-Ahden, Dortmund-Wickede, Münster/Greven, Siegen/Burbach, Kassel-Calden). Außer hohen Kosten entstehen auch erhebliche Immissionen.
Die Kreisverwaltung soll daher für diese beiden Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist und die besonders klimaschädliche Auswirkungen haben, eine Klimafolgenbilanz erstellen.

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Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
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Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
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Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
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Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

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Zu hohe Abwassergebühren

By admin at 12:24 pm on Saturday, December 3, 2022

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.
In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.
Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus. Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.
Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

SWB-Abwasser-JE

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5% Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

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Mehr als eine Viertelmillion Euro für die Vereisung der Bobbahn Winterberg

By admin at 11:57 pm on Thursday, November 10, 2022

Am 2. November antwortete der Landrat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg:

“Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

Das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
2020: 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:
– Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.
– Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.
– Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.
– Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.
– Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.
– Es wird auf Besucherzelte verzichtet.
– Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.”

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