Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Cyber-Angriff auf die SIT kostete den HSK bisher mehr als 2,7 Mio Euro

By admin at 10:40 pm on Monday, January 13, 2025

Der Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her. In der Sitzungsdrucksache 10/1109 für den Kreisaussschuss (veröffentlicht am 13.01.2025) werdeb die Kosten, die bisher durch Mehraufwendungen und Mindereinnahmen entstanden sind, allerdings nur vom November 2023 bis zum September 2024.

In diesem Zeitraum von 11 Monaten fielen bei der SIT 836 TEuro für IT-Sicherheit (davon 515 TEuro für Lizenzkosten) und 1.964 TEuro für “Krisenbewältigung” (was nicht näher erläutert wird).

Weiter heisst es in der Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung:
“Des Weiteren sind verringerte Umsatzerlöse zu verzeichnen, da die Produkte zeitweise gar nicht zur Verfügung standen und durch den eng an den Prioritäten und Erfordernissen der Zweckverbandsmitglieder orientierten Wiederaufbau zunächst mit den wichtigsten Funktionen und dann sukzessive im vollen Funktionsumfang bereitgestellt wurden. Sowohl für die hier genannten Zeiträume in 2023, als auch in 2024, ergaben sich Erlösminderungen im einstelligen Millionenbereich. Soweit die Erlösminderungen die Zweckverbandsmitglieder betreffen, erfolgte der finanzielle Ausgleich der Entgeltausfälle 2023 durch eine im September 2024 beschlossene Umlage zur Deckung des Jahresfehlbetrags in 2023 (4,2 Mio.).”

“Im Wirtschaftsplan für 2025 sind fast 800.000 Euro an laufenden Kosten von IT-Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt; beispielsweise wird die jährliche CrowdStrike-Lizenz (Software zur Angriffserkennung) knapp 600.000 Euro p.a. kosten.”

Die vorgenannten Zahlen beziehen sich auf die SIT insgesamt.

Speziell für den HSK wird ausgeführt:
“Durch die inzwischen vorgenommene Hochrechnung der Einnahmeausfälle des FD Verkehrsordnungswidrigkeiten belaufen sich die Mindereinnahmen nun auf insgesamt ca. 1.975.000 € (+ ca. 1 Mio. €)…
Der Gesamtschaden für die Zeit vom 30.10.2023 bis zum 30.09.2024 beläuft sich nach alledem auf etwa 2,7 Mio. €. Nach wie vor handelt es sich großenteils um Schätzungen und Hochrechnungen.”

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Koalition der Unsozialen

By admin at 1:35 pm on Friday, December 27, 2024

In der “Haushaltssitzung” des Kreistags ging es auch um die Verbesserung der Beratungsangebote.

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beantragt:
– Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Schuldnerberatung von Diakonie und SkF
– Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Frauenberatung
– Finanzierung einer Stelle für die Energiesparberatung.

Die Schuldnerberatung war bereits in den letzten beiden Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses Thema gewesen, ebenfalls auf Antrag der SBL. In der Ausschusssitzung am 04.12.2024 hatten die Leiterinnen der beiden Beratungsstellen ausführlich über die aktuelle Situation berichtet: Der Beratungsbedarf nimmt deutlich zu (vor allem bei drohenden Insolvenzen), aber das Angebot ist völlig unzureichend. Für Bezieher von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII erfolgt eine Abrechnung der Kosten der Beratung mit dem Hochsauerlandkreis. Für andere Personen gibt es nur einen geringen Zuschuss von etwa 43 TEuro im Jahr durch die Sparkassen (wozu eine gesetzliche Verpflichtung besteht); die Kreisverwaltung tut bisher nichts, um diese gesetzliche Aufgabe zu erfüllen. Im September 2023 war im Ausschuss besprochen worden, dass beide Personengruppen gleich behandelt werden sollten. Dies wurde aber von der Kreisverwaltung nie umgesetzt.

Auch über die Situation der Frauenberatung war im Ausschuss ausführlich berichtet worden. Solche Beratungen werden in Arnsberg und Meschede angeboten, wobei die personelle Ausstattung der Mescheder Beratungsstelle deutlich schlechter als in Arnsberg ist. Die Mindeststandards werden deutlich unterschritten.

Bisher wurden 26 Energiefachberater vom Land NRW finanziert. Das Land hat jedoch die Zuschüsse ab Anfang 2025 etwa halbiert, nachdem zunächst (bis zum 05.12.) sogar eine völlige Streichung angekündigt war. Z.B. können Hauseigentümer ohne eine qualifizierte Beratung kaum die diversen und sich häufig ändernden Förderprogramme der verschiedenen Bundes- und Landesinstitutionen nutzen. In der Stadt Arnsberg ist bereits ein hoch qualifizierter Energieberater tätig, der von der Stadt mitfinanziert wird. Eine Ausdehnung dieses Angebots auf das gesamte Kreisgebiet wäre sehr wünschenswert; auch andere Kreise (wie z.B. in Südwestfalen der Kreis Olpe) beteiligen sich bereits an der Finanzierung.

Die vollständigen Antragstexte stehen hier und hier.

Doch wie nicht anders zu erwarten: Die Fraktionen von CDU und FDP lehnten alle drei Anträge ab. Leider haben sie zusammen die Mehrheit im Kreistag.
Dabei könnte der Kreis viel Geld sparen, wenn er z.B. bei der Ausführung von Bauprojekten genauer hinschauen würde. So sind beim Bauhof in Brilon Mehrkosten von 1 bis 2Mio Euro entstanden, die überwiegend auf schlechte Bauüberwachung zurückzuführen sind. Auch bei manchen Auftragsvergaben wurde viel Geld unnötig ausgegeben.

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Anträge zum Kreishaushalt – 2. Teil

By admin at 9:39 am on Thursday, December 12, 2024

Hier die Fortsetzung von https://sbl-fraktion.de/?p=11611, mit den drei weiteren Anträgen der SBL:

Antrag #4: Busverbindungen am Abend

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Die Busverbindungen am Abend auf den (bisher) von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien werden beibehalten.
b) Mittelfristig soll überlegt werden, auf einigen dieser Linien stattdessen einen On-Demand-Verkehr anzubieten.

Begründung und Erläuterung:

Ab 15.12.2024 sollen nach den Planungen der Kreisverwaltung auf den Hauptlinien, die bisher von der Westfalenbus GmbH eigenwirtschaftlich betrieben werden, wichtige abendliche Busverbindungen entfallen; neue Fahrpläne sind bereits unter www.westfalenbus.de veröffentlicht.

Z.B. sollen auf der Linie R 75 (Meschede – Wehrstapel – Velmede – Bestwig – Ostwig – Nuttlar – Olsberg) die letzten Fahrten (21:08 und 22:18 Uhr ab Meschede bzw. 21:03 und 22:35 ab Olsberg) ersatzlos gestrichen werden. Die letzten Fahrten würden dann schon um 20:08 bzw. 20:03 Uhr starten. Dadurch wird die abendliche Anbindung größerer Ortsteile aufgegeben. Die Bahnlinie ist für diese lokalen Anbindungen kein gleichwertiger Ersatz.

Auch auf den Linien R 21 (Arnsberg – Sundern), R 91 (Brilon – Marsberg) und S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) sollen mehrere Fahrten am Abend gestrichen werden. So würde dann z.B. die letzte Fahrt mit der S 50 von Olsberg nach Winterberg mehr als 2 Stunden eher als bisher (19:35 Uhr statt 21:45 Uhr) erfolgen und in der Gegenrichtung sogar 3 Stunden eher (18:43 Uhr statt 21:43 Uhr). Diese Änderungen widersprechen im übrigen auch dem aktuellen Nahverkehrsplan.

Dies ist weder mit den Zielen zur Stärkung des ÖPNV noch zur Stärkung der Dörfer vereinbar. Und vor der letzten Kommunalwahl haben diverse Parteien noch plakatiert, sich für die Verbesserung des Linienbusverkehrs einzusetzen?

Im Kreishaushalt 2025 sind 3,5 Mio Euro für die Busfahrten der Westfalenbus GmbH eingeplant, von denen aktuell nur noch 2,7 Mio Euro benötigt werden. Daher besteht finanzieller Spielraum, die bisherigen Angebote am Abend zu erhalten. Andernfalls droht der Linienbusverkehr unattraktiv zu werden, was nicht im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik sein kann.

Mittelfristig sollte überlegt werden, auf einigen Buslinien flexible On-Demand-Verkehre einzuführen, wie bereits in anderen Teilen Westfalens öfters praktiziert.

Antrag #5: SIT

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Vertreter des HSK in den Gremien der SIT werden beauftragt, eine Reform der Strukturen der SIT dort einzubringen, die insbesondere enthält:
a) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats und ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung müssen über nachgewiesene IT-Fachkompetenz verfügen, erworben durch ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Fachausbildung oder mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit.
b) Bei allen Maßnahmen und Entscheidungen müssen die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen viel stärker als bisher berücksichtigt werden; dies ist entsprechend in den Staturen der SIT festzulegen.
c) Alle für das operative Geschäft wichtigen Entscheidungen werden von der Verbands-versammlung auf den Verwaltungsrat übertragen.

Begründung und Erläuterung:

Die Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die SIT belegen, dass nicht nur in der Unternehmens-leitung, sondern auch in den Gremien der SIT erhebliche Defizite bestehen. Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 28 Mitgliedern, fast alles leitende Verwaltungsbeamte. Der Verbands-versammlung gehören 119 Mitglieder an, die zum ganz großen Teil aus Verwaltungen delegiert sind. Nicht in allen Fällen verfügen diese Mitglieder über umfangreiche fachliche und unternehmerische Erfahrungen.

IT-Experten und Unternehmensvertreter in den Gremien sind daher rar. Fachliche Warnungen und Hinweise wurden in den Gremien wiederholt überhört und ignoriert, z.B. vor dem Cyber-Angriff auf die SIT auf ähnliche Ereignisse, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt aufgetreten waren.
Eine Dienstleistungsorientierung an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen als eigentliche Zielgruppe wurde mehrfach in den Versammlungen eingefordert (z.B. durch zügige Umsetzung digitaler Antragsverfahren in vielen Bereichen), ist aber u.a. durch die sehr verwaltungsnahe Gremienbesetzung bisher kaum vorhanden.

Auch für den Fall, dass die SIT irgendwann durch eine Nachfolgeorganisation ersetzt werden sollte, sollten die entsprechenden Anforderungen dort gelten.

Antrag #6: Energieberatung

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der HSK finanziert – analog zur Stadt Arnsberg – eine Stelle für eine(n) Energieberater.

Begründung und Erläuterung:

Das Land NRW hat angekündigt, zum 01.01.2025 die Förderung der Energieberatung deutlich zu reduzieren, von bisher 7 auf künftig noch 4 Mio Euro. Noch bis zum 5. Dezember war sogar eine völlige Streichung geplant. Bisher sind im Land 26 Fachberater und weitere Mitarbeitende beschäftigt, die die lokalen Verbraucherberatungen unterstützen und dadurch einen sehr wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Unterstützung vor allem der privaten Besitzer von Wohngebäuden leisten, auch bei der Vermittlung von Fördermitteln mit den dazu gehörigen sehr komplizierten und sich häufig ändernden Antragsverfahren.
„Durch den kompletten Wegfall der Mittel würde laut Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gesamte Arbeit der Verbraucherzentrale NRW im Themenfeld ‚Energetische Sanierung‘ außerhalb der kommunal finanzierten Beratung beendet.

Das betrifft zum einen jährlich mehr als 2.000 Fachvorträge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit insgesamt rund 60.000 Teilnehmenden, mehr als 200 landesweite Aktionen auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, eine weit angelegte Öffentlichkeitsarbeit im digitalen und analogen Bereich. Außerdem würde die Bildungsarbeit im Energiebereich, bei der 250 Schulen mit Bildungsangeboten zum Thema Energie versorgt werden, entfallen. Betroffen seien 82 Mitarbeitende.“ (NRZ, 30.09.2024)

In der Stadt Arnsberg gibt es bereits ein entsprechendes lokales Angebot, das weitgehend durch die Stadt finanziert wird. Der Mitarbeiter „darf“ mit seiner Beratungsangeboten allerdings nur für die Arnsberger Haushalte tätig werden. Und in NRW gibt es bereits mehrere andere Kreise, die Energieberater mitfinanzieren, z.B. in Südwestfalen den Kreis Olpe (https://www.klimaagenturolpe.de). Diesem Beispiel sollte der HSK nun folgen, um dadurch den vom Land NRW verursachten Teil-Ausfall zu kompensieren und das in Arnsberg bereits beste-hende, im Rahmen der Energiewende immer wichtiger werdende Beratungsangebot auf das gesamte Kreisgebiet auszudehnen.

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Anträge zum Kreishaushalt 2025 – 1. Teil

By admin at 10:47 pm on Tuesday, December 10, 2024

Am Freitag (13.12.) findet im Kreistag die Beratung und Beschlussfassung zum Kreishaushalt statt. Dazu hat die SBL-Fraktion auf ihrer Fraktionssitzungssechs Anträge beschlossen. Drei davon dokumentieren wir hier, drei weitere in der Fortsetzung morgen.

Wer im Kreistag zuhören möchte: Die Sitzung beginnt dieses Mal schon um 13:30 Uhr im Kreishaus in Meschede. Und zu Beginn gibt es wie üblich eine Einwohnerfragestunde, in der alle Einwohner*innen des HSK an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Antrag #1: Finanzierung der Schuldnerberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Aus dem Kreishaushalt wird eine weitere Stelle (1 VZÄ) für die beiden Träger der Schuldner-beratung im Kreisgebiet finanziert. Die Aufteilung erfolgt durch Absprache zwischen den beiden Trägern.
b) Außerdem werden die Vertreter des HSK in den Gremien der neuen fusionierten Sparkasse im Kreisgebiet des HSK beauftragt sich in den Gremien dieser Sparkasse dafür einzusetzen, dass die Sparkasse ihren Zuschuss für die Mitfinanzierung der Schuldnerberatung von bisher ca. 43 TEuro auf den Wert eines weiteren VZÄ erhöht.

Begründung und Erläuterung:
Die Berichte und Erörterungen in den beiden letzten Sitzungen des GSA haben gezeigt, dass ein sehr großer Bedarf für diese Beratungsleistungen besteht. Die Zahl der „Fälle“ von Betroffenen ohne sog. Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII steigt deutlich an und wird weiter zunehmen, vor allem für die Beratungen in Insolvenzsituationen. Ohne qualifizierte Unterstützung bestehen nur geringe Chancen, aus der Situation herauszukommen.
Die Wartezeiten auf eine Erstberatung betragen für Hilfesuchende ohne Leistungsbezug aktuell 3 bis 5 Monate. Das ist viel zu lange für derartige Notsituationen.
Die Finanzierung dieser – gesetzlich erforderlichen – Beratung ist bisher völlig unzureichend. Ohne Veränderung werden die Träger daher ihr Angebot einschränken müssen statt es bedarfsgerecht erweitern zu können. Der HSK bezuschusst bisher nur die Beratungen bei „Leistungsbezug“ nach SGB II oder SGB XII. Der im September 2023 vom GSA erteilte Auftrag, beide Beratungsgruppen gleich zu behandeln, wurde auch nach mehr als einem Jahr noch nicht umgesetzt.
Die Sparkassen haben nach § 2 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW die gesetzliche Verpflichtung, „zur Finanzierung der Schuldnerberatung“ beizutragen. Dieser Auftrag wird bisher nur unzureichend erfüllt. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wird für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der neuen fusionierten Sparkasse ein Aufwand von etwa 7 Mio Euro entstehen.

Antrag #2: Finanzierung der Frauenberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Frauenberatungsstelle Meschede erhält eine vom HSK eine zusätzliche Finanzierung für 1 VZÄ.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des GSA am 04.12.2024 wurde bereits über einen – noch weiter reichenden – Förderantrag des Vereins „Frauenzentrum Frauenzimmer e.V.“ Dieser Verein ist Träger der Frauen-beratungsstelle Meschede mit den Beratungsschwerpunkten „Allgemeine Frauenberatung“ und „Hilfen nach sexualisierter Gewalt“. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Frauen im südöstlichen Hochsauerlandkreis.
„Begründet wird die personelle Aufstockung mit der sowohl quantitativen Zunahme an Beratungs-bedarf wie auch der qualitativen Zunahme, da die Beratungsgespräche komplexer werden und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kommt es derzeit zu Wartezeiten für die Betroffenen für ein Beratungsgespräch von bis zu 12 Wochen“ (Drs. 10/1096).
Erforderlich für eine gemäß der Einwohnerzahl gleichwertige Personalausstattung für die Beratungsarbeit wie in der Frauenberatungsstelle Arnsberg wäre sogar eine Aufstockung um 1,69 VZÄ. Mit Blick auf die Haushaltssituation sollte derzeit nur eine Aufstockung um 1,0 VZÄ erfolgen.

Antrag #3: Durchführung des „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Jubiläum des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Bestehen des HSK wird wie vom Landrat öffentlich angekündigt durchgeführt, mit den im Entwurf des Kreishaushalts für diesen Zweck vorgesehenen 50 TEuro.

Begründung und Erläuterung:
Zum 01.01.1975 entstand der HSK aus dem Zusammenschluss der überwiegenden Teile der Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. In wenigen Tagen besteht der HSK 50 Jahre.
Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion auf das Jubiläum aufmerksam gemacht hatte, war u.a. ein Tag der Offenen Tür geplant. Dieser wurde vom Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 öffentlich angekündigt: „Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen ‚Tag der offenen Tür‘ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.“
Nachdem auch die Finanzmittel dafür im Entwurf für den Kreishaushalt 2025 bereits eingestellt waren, kündigte der Landrat nun an, diese Veranstaltung doch nicht durchzuführen. Weiterhin geplant sind allerdings im kommenden Jahr zwei Festivitäten für ausgewählte Personenkreise.
Der Tag der Offenen Tür wäre die einzige Jubiläums-Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit. Er dient außerdem dazu, auf den HSK als potentiellen Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Zudem haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bereits Energie in die Vorbereitung der Veranstaltung investiert. Sie sollte daher wie angekündigt durchgeführt werden

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Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

By admin at 10:43 pm on Monday, October 14, 2024

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro. Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.

Noch dicker kommt es für die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.

Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.

Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.

Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte…

Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer…

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Neue Rettungswachen frühestens im Jahr 2028 fertig

By admin at 9:05 pm on Tuesday, February 6, 2024

Im September 2021 hatte der Kreistag die “3. Fortschreibung” des Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, dass 7 neue Rettungswachen gebaut werden sollen, und ein neuer Notarztstandort. Bisher gibt es im HSK insgesamt 12 Rettungswachen, demnächst sollen es 14 sein.

Aber bis die Neu- und Ersatzbauten zur Verfügung stehen, wird es noch mehr als 4 Jahre dauern. Dies war in der letzten Woche im Bauausschuss des Kreises zu erfahren, und führte zu deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen. Es ist ja keine Überraschung, dass es sehr lange bis zur Fertigstellung dauern kann, wenn Behörden bauen lassen, aber 7 Jahre sind auch dafür viel zu lang.

Was lässt sich an konkreter Kritik anbringen?

1. Es dauert viel zu lange. Erst im November 2025 soll mit den ersten Baumassnahmen begonnen werden, mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Kreistags. Die Verzögerung kann auch nicht – wie in der Sitznugsvorlage der Kreisverwaltung behauptet – an der Änderung der einschlägigen DIN-Vorschrift liegen. Denn deren einzige relevante Auswirkung ist die Erhöhung des Platzbedarf für jedes abgestellte Fahrzeug von ca. 55 qm auf nun ca. 60 qm. Dafür benötigt man keine 6 Monate zusätzliche Planungszeit…

2. Die Kreisverwaltung hat sehr dafür geworben, einen Generalplaner zu beauftragen. Das beschloss der Kreistag nach kontroverser Diskussion mit Mehrheit, und den Zuschlag bekam nach einem sehr fragwürdigen Auswahlverfahren ein Büro aus Kassel und Erfurt. Das Hauptargument war, dass durch einen für alle Objekte zuständigen Generalplaner eine standardisierte Planung möglich würde, so dass die neuen Rettungswachen gleichartig geplant und gebaut werden könnten und man Zeit und Geld sparen würde. Doch diese “Ankündigung” hat sich – nicht überraschend – als falsch herausgestellt. Denn nur zwei Gebäude werden ähnlich geplant, alle anderen ganz individuell.

3. Die Planer berücksichtigen nur die reinen Baukosten und nicht die Folgekosten. Das spielt z.B. bei den Baumaterialien eine Rolle. Wenn man im geringen Umfang Baukosten spart und dafür später viel höhere Heizkosten hat, bringt das gar nichts.

4. Dem Betreuer der Bauplanung fehlt unbedingt erforderliches Basiswissen. So behauptete er in seinem Vortrag z.B., weil der Baukostenindex von November 2021 bis November 2022 von 132,3 auf 154,7 Punkte gestiegen sei, hätte es innerhalb eines Jahres eine Preissteigerung von “+ 22,4 %” gegeben. Richtig sind 16,9 %. Und in den folgenden Monaten waren es statt der vom Referenten behaupteten + 6,6 % tatsächlich nur + 4,3 %. Vielleicht sollen so später zu hohe Baukostensteigerungen für die Rettungswachen begründet werden?

Fazit: Am 15.03.2024 soll der Kreistag über die Beauftragung der weiteren Planungsphasen (“Leistungsphasen nach HOAI”) ab Phase 3 entscheiden. Vielleicht gelingt es ja dann, damit mehrere lokale Büros statt des Generalplaners zu beauftragen?

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Unnötige Geldausgaben beim HSK

By admin at 7:50 pm on Thursday, January 18, 2024

Ein Auszug aus der Haushaltsrede der SBL-Fraktion zum Kreishaushalt 2024 (Teil 1 von 2):

Wenn man sich über den Haushalt Gedanken macht, muss man auch überlegen, ob es unnötige Ausgaben gibt. Geben wir zu viel Geld aus, obwohl wir die gleiche Leistung für weniger Geld bekommen könnten? Es wird Sie nicht wundern, dass es auch in dem Haushalt, der uns heute vorliegt, viele Beispiele dafür gibt.
Es gab viele Ausschreibungen in den vergangenen Jahren, die schlecht gelaufen sind und zu teuer waren. Ich gehe nur auf ein konkretes Beispiel ein, das war eine Kita in Brilon, ein Drama in mehreren Akten. Es fing an im Oktober 2021, als die Kreisverwaltung im Jugendhilfeausschuss einen mündlichen Bericht über angeblich fehlende Kita-Plätze in Brilon gab. Kein schriftlicher Bericht, keine Sitzungsvorlage, keine Präsentation. Räume für sechs Gruppen sollten gebaut werden. Im November erfolgte dann – nachdem man als „Schnellschuss“ ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hatte – im Jugendhilfeausschuss die Vergabe. Auch da lag noch kein Protokoll der letzten Sitzung vor, keine schriftliche Unterlage über den Bedarf, nur ein mündlicher Bericht. Wir haben das damals schon kritisiert, denn wir verfügen ja über etwas Demographie-Expertenwissen in unserer Fraktion, dass es für den angeblichen Bedarf keine solide Grundlage gab. Wir werden gleich sehen, dass diese Bedenken berechtigt waren.

Der zuständige Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung sagte, wir bräuchten nicht über andere Lösungen nachzudenken, denn es hätte ein Interessenbekundungsverfahren gegeben und das sei verbindlich. Dabei wurde ignoriert, dass der Sozialausschuss der Stadt Brilon vorschlug, ein anderes Konzept umzusetzen. Das sei aber angeblich nicht zulässig.

Es ging dann weiter, dass diese Kita nach dem „Investorenmodell“ gebaut wurde. Man muss immer wieder sehen, im Investorenmodell fehlen uns pro neuem Platz 33.000 Euro Zuschüsse von Land und Bund. Das sind bei einer sechsgruppigen Kita über 3 Mio Euro. Das Geld fehlt dann in den kommunalen Haushalten. Ein kleiner Teil kommt wieder rein über die Betriebskostenzuschüsse für die Miete vom Land.

Wie wir schon mehrfach erwähnt haben, wurde über ein Jahr lang der falsche Investor genannt. In allen Vorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 stand nur die Firma A. als Investor drin. Und auf einmal wurde dann ein ganz anderer Investor genannt. Wie ist das möglich, haben wir nachgefragt. Angeblich gab es nach den mehrfachen Antworten des Landrats keinen Investorwechsel. Wenn diese Antwort des Landrats richtig wäre, wäre dafür nur eine Auflösung denkbar: Man hat von vorneherein, in allen Vorlagen und bewusst den falschen Investor genannt. Wenn man weiss, dass es sich bei dem tatsächlichen Investor, der jetzt durch eine 20jährige Mietgarantie begünstigt wird im Investorenmodell, um eine Familiengesellschaft mit einem kriminellen Umfeld – laut Gerichtsurteilen – handelt, dann ist das alles nicht nachvollziehbar.

Und vor allem: Nach dem Bericht der Stadt Brilon im Sozialausschuss sind in dieser Kita nur 44 Plätze belegt, in einer ebenfalls sechsgruppigen Nachbar-Kita sind es 115. Das heißt, dass nur etwa ein Drittel der Plätze belegt ist, obwohl seit dem Beschluss über die Kita die Flüchtlinge aus der Ukraine für zusätzlichen Platzbedarf gesorgt haben. Das bedeutet, dass die Mietgarantie des Kreises besonders teuer wird. Wir geben Geld aus für ein Investorenmodell und für einen Investor, und müssen durch die Mietgarantie noch zusätzlich was oben drauf legen. Meine Damen und Herren, das ist kein Beispiel für solide Finanzpolitik – wessen Interessen hier auch immer eine Rolle gespielt haben.

Ein anderes Beispiel, wo man ohne Qualitätseinbußen Geld sparen kann, ist die RLG. Muss das so sein, dass die RLG pro Jahr mehr als 2 Mio Euro nach Münster an die Zentralverwaltung und an die Geschäftsführung abführt? Muss das so sein – wie bereits mehrfach angemerkt –, dass wir 57% des Betriebsverlustes zahlen, 40% mehr als der Kreis Soest? Und das, obwohl der Kreis Soest höhere Anteile an der Gesellschaft hat. Deswegen haben wir beantragt, das nochmal zu prüfen. Man muss, wenn man knapp bei Kasse ist, auch bereit sein, bisherige Verfahrensweisen auf den Prüfstand zu stellen.

Es gibt viele weitere Beispiele, zu denen heute schon einiges zu hören war: Flughafen, Bobbahn, eine Mio Euro Mehrkosten für den Bauhof in Brilon – fast verdoppelt für den Kreis. Wo man sorgfältiger drangehen muss, ist auch der Rettungsdienst, die hätten Ausschreibungen vielleicht auch anders erfolgen können.
Noch ein letztes Beispiel dafür, wie wir mit Geld umgehen: GAH und AHSK. Darüber wurde auch schon im letzten Betriebsausschuss gesprochen. Wir sollen heute beschließen, dass die Abfall-gebühren für Siedlungsabfall von 238 Euro auf 258 Euro je Tonne steigen. Wenn man in den Nachbarkreis Paderborn schaut, im Entsorgungszentrum Alte Schanze kostet eine Tonne Hausmüll nur 145 Euro, also nur etwas mehr als die Hälfte.

Wenn man sich die Geschichte von GAH und AHSK näher anschaut und die Antworten auf mehrere Anfragen unserer Fraktion liest, ergibt sich, dass für Gewerbemüll tatsächlich nur etwa ein Sechstel des Preises erlöst wird wie er jetzt für Hausmüll verlangt werden soll. Und 80% des Gewerbemülls kommen von außerhalb des Kreisgebiets. Da läuft was falsch! Ich mag ja gerne glauben, dass Hausmüll wegen der Weiterbehandlung etwas teurer ist als Gewerbemüll, aber nicht das Sechsfache!

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt, die Wirtschaftspläne des AHSK von 2020 und von 2024, vergleicht, sind in diesen wenigen Jahre allein die Kosten, die im Haushalt des AHSK nur in den fünf größten Positionen für die Reststoffdeponie vorgesehen sind, um 1,6 Mio. Euro gestiegen, obwohl der AHSK die Deponie nicht selbst nutzt. Gleichzeitig sind die Kosten, die die GAH an den AHSK für Gewerbemüll erstattet, nur um weniger als ein Drittel dieses Betrages gestiegen. Das kann nicht stimmen. Personalkostensteigerungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Das ist der Beweis und der Skandal für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Hausmüllgebühren indirekt den Gewerbemüll – der zudem zum großen Teil von außerhalb kommt – subventionieren. Das ist nicht vertretbar. Deswegen unser Antrag, beim Siedlungsabfall die Müllgebühren nicht zu erhöhen.

(Der Auszug entstand aus dem Mitschnitt der frei gehaltenen Rede von Fraktionssprecher Reinhard Loos)

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Ob der Landrat jetzt den “Fall” aufklärt?

By admin at 12:50 am on Friday, January 5, 2024

Bekanntlich musste der Landrat vor einigen Tagen unrichtige Auskünfte widerrufen, die er bzw. die Kreisverwaltung zu einer geplanten neuen Kita in Olsberg erteilt hatten. Darüber hatten wir hier berichtet. Maßgeblich an der Irreführung beteiligt war das Kreisjugendamt.

Es gibt weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Kreisjugendamt und Kitas, darunter ein besonders dubioser Fall aus dem Jahr 2023. Hier geht es darum, dass ein Investor unter sehr merkwürdigen Umständen vom Hochsauerlandkreis eine Mietgarantie erhalten hatte, die mehrere Mio Euro Wert hat. Bereits der Bau einer sechsgruppigen Einrichtung (die nach einem Bericht der Stadt Brilon nicht einmal zur Hälfte ausgelastet ist), und die Finanzierung nach dem sog. Investorenmodell werfen viele Fragen auf. Besonders auffällig war, dass die Kreisverwaltung gegenüber den Gremien lange Zeit nur ein anderes Unternehmen als Investor genannt hatte und später bestritt, dass es einen Wechsel des Investors gegeben habe. Warum macht man so etwas? Das wüssten wir gerne.

Daher hat nun – als Antwort auf die “neuen” Informationen zur Kita in Olsberg – SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.12.2023 den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

überrascht haben wir Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zur Kenntnis genommen, dass im ehemaligen Fitnesscenter in Olsberg, das künftig vom DRK Brilon als Kita betrieben werden soll, doch “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden“ seien. Weiter teilen Sie uns darin mit, dass Sie bedauern, „dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Zuvor waren im Zeitraum von Juni bis Dezember bekanntlich viermal anderslautende Aussagen gemacht worden, in zwei Antworten auf Anfragen von Kreistagsmitgliedern, in der Einwohnerfragestunde im Kreistag und gegenüber der Lokalpresse.

Auch der Träger der Kita ließ noch am 15.12.2023 in der Lokalpresse erklären, „dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.“ Daraus entstehen sicherlich Fragen nach der Seriösität dieses Trägers.

Erfreulicherweise wurde dieser Fall aber nun – im fünften Anlauf – aufgeklärt. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt sicherzustellen, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita in Olsberg erhalten, entweder in einem anderen Gebäude (und mit einem anderen Träger?), oder durch eine nachhaltige und reell überprüfte Sanierung.

Bekanntlich gibt es im Zusammenhang mit demselben Amt der Kreisverwaltung aber noch mehrere andere Fälle, in denen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt von uns mitgeteilten Informationen bestehen. Im eklatantesten Fall geht es um den Investor der neuen Kita „Wassermühle“ in Brilon, denn hier steht zweifelsfrei fest, dass wir falsch informiert wurden. In allen Unterlagen und Angaben für die Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11.2021 (Drs. 10/339, mit Anlagen) und am 01.03.2022 (Drs. 10/426: „Bauherr und Investor des Kita-Gebäudes ist die A… Bau GmbH“) wurde ausschließlich Fa. A. als Investor genannt, aber laut Sitzungsdrucksache im Mai 2023 (Drs. 10/740), als es um die 20jährige Mietgarantie geht, soll auf einmal nur Fa. S. der Investor sein. Danach wurde mehrfach aus dem Kreishaus auf Fragen geantwortet und behauptet, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben, was unmöglich ist. Entweder sind die Auskünfte über den nicht erfolgten Investorenwechsel falsch, oder für die Kreisverwaltung stand von vorneherein fest, dass es nur den Investor S. gibt, und sie hat gegenüber den Gremien falsche Angaben gemacht, indem sie über ein Jahr lang Fa. A als angeblichen Investor vortäuschte. Beide Szenarien sind sehr kritikwürdig, und jede andere Option lässt sich logisch ausschließen. …

Daher appellieren wir an Sie, auch im Fall des suspekten Investorenwechsels nun für Aufklärung zu sorgen und uns mitzuteilen, welche der beiden denkbaren Versionen zutrifft und warum so gehandelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion”

Nach zwei Wochen haben wir noch keine Antwort erhalten…

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Haushaltsberatung im Kreistag

By admin at 12:03 pm on Wednesday, December 6, 2023

Am Freitag (08.12.) findet ab 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die voraussichtlich letzte Sitzung des Kreistages in diesem Jahr statt. Zu Beginn gibt es – wie in jeder Kreistagssitzung – die Einwohnerfragestunde. Dann kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen, die in der Regel sofort beantwortet werden.

Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushalts für das Jahr 2024. Die Kreisverwaltung plant mit einem hohen Defizit von fast 24 Mio Euro. Es soll zur einen Hälfte durch die Erhöhung des Hebesatzes um 2,45 Punkte für die von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage ausgeglichen werden, zur anderen Hälfte aus der Ausgleichsrücklage des Kreises. Insgesamt soll die Belastung der 12 kreisangehörigen Kommunen für die allgemeine Kreisumlage um 19,8 Mio Euro steigen, davon 11,8 Mio Euro durch die Erhöhung des Hebesatzes und 8,0 Mio Euro infolge der Erhöhung der Umlagegrundlagen. Hinzu kommen 4,4 Mio Euro Mehrbelastung für die 9 Kommunen, die kein eigenes Jugendamt haben.
Besonders stark ist die Stadt Brilon betroffen: Ihre Zahlungen an den HSK steigen um 8,8 Mio Euro.
Trotzdem nahmen die 12 Bürgermeister nicht die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts abzugeben und/oder ihre Anmerkungen in einer Sitzung des Kreisausschusses vorzutragen. Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat wieder mehrere Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Hier sind einige davon:

Abfallgebühren

“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht.”

Begründung und Erläuterung:
Aus einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage unserer Fraktion ergibt sich, dass die Einnahmen der GAH je Tonne Gewerbeabfall bisher nur ein Sechstel der nun vom AHSK geplanten Gebühr für Hausmüll betragen. Dies entspricht nicht dem Verhältnis der tatsäch-lichen Kosten. Zudem werden 80% des Gewerbemülls von außerhalb des Kreisgebiets ange¬liefert. Die einheimischen Haushalte zahlen also relativ hohe Gebühren, die auswärtigen Gewerbeabfalllieferanten sehr geringe.
Bei einem Verzicht auf die Gebührenerhöhung für Hausmüll kann ein Ausgleich der Einnah-men zwischen AHSK und GAH durch eine Anpassung der Ausgleichs¬zahlungen für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere Personal) erfolgen, die nach den aktuellen Planungen fast unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben sollen.

Günstige Kulturtickets

“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintritts-karten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

Begründung und Erläuterung:
Interessierte, die von für sie hohen Eintrittspreisen abgeschreckt werden, erhalten so die Möglichkeit zur Teilnahme an Kulturveranstaltungen.
Zur konkreten Ausgestaltung soll die Kreisverwaltung dem Kulturausschuss einen Vorschlag unterbreiten.

Kosten der PTA-Lehranstalt

“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”

Begründung und Erläuterung:
Die PTA-Lehranstalt in Olsberg ist ein wichtiger Teil des berufsbezogenen schulischen Ausbildungsangebots im HSK. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren bereits eine Schulgeldfreiheit erreicht werden. Die PTA-Ausbildung im HSK hat zudem überregionale Bedeutung. Im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsgängen (z.B. für MFA in Berufskollegs) führt die PTA-Ausbildung für den Kreis jedoch zu einer hohen Kostenbelastung (aktuell 541 TEuro), die sonst überwiegend vom Land NRW getragen wird. Hier sollte sich das Land NRW in gleicher Weise beteiligen wie bei den Ausbildungsgängen in den Berufskollegs.

Kosten der RLG

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”

Begründung und Erläuterung:
Derzeit zahlt der HSK etwa ein Drittel mehr als der Kreis Soest für die Verlustabdeckung des operativen Betriebs der RLG, obwohl der HSK weniger Anteile an der Gesellschaft hält.
An die Zentralverwaltung der WVG werden von der RLG 2,1 Mio Euro pro Jahr abgeführt (zusätzlich zu den Kosten für die eigene Verwaltung), so dass geprüft werden sollte, welche administrativen Dienstleistungen von der RLG günstiger selbst erbracht werden können.

Cyberangriff auf die SIT

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienst¬leistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”

Begründung und Erläuterung:
Notwendige Konsequenzen aus dem Cyberangriff auf die SIT und dessen Folgen.

Fahrradinfrastruktur

“Der Landrat wird beauftragt, eine Fachtagung zur Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts zu organisieren, vor allem für die Verbesserung der Radinfrastruktur.”

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag hat am 02.06.2023 das kreisweite Nahmobilitätskonzept beschlossen, das vor allem Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Radinfrastruktur enthält. Bisher stockt jedoch die Umsetzung, und auch der angekündigte Beitritt des HSK zur AGFS wurde noch nicht vollzogen. An der Erstellung des Konzepts waren die Verwaltungen des Kreises und der Kommunen beteiligt, Verbände und Vereine waren kaum einbezogen.
Zur Förderung der Umsetzung soll nun eine Fachtagung – unter Beteiligung der AGFS und der Kommunen – stattfinden, zu der auch alle interessierten Verbände und BürgerInnen eingeladen werden und in der konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt und diskutiert werden.
* AGFS: = Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (und Kreise)

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Kreistag soll Einnahmeverzicht aus Gewerbemüll beschließen

By admin at 10:19 am on Thursday, October 19, 2023

Am Freitag (20.10.) um 15 Uhr trifft sich der Kreistag im Großen Sitzungssaal zu seiner 4. Sitzung in diesem Jahr. Zu Beginn findet (wie immer) einer Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen können.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2024 durch den Landrat. Durch die Tagespresse ließ der Landrat bereits bekannt geben, dass er mit einem Rekorddefizit von 23,5 Mio Euro plant; die Mitglieder des Kreistags haben darüber noch keine Information erhalten.

In diesem Zusammenhang bedeutsam ist auch der Bericht des Kämmerers über die Ausführung des Haushalts für das laufende Jahr 2023. Dabei gibt er einen Überblick, welche wesentlichen Veränderungen es gegenüber dem beschlossenen Haushalt gibt. Im Ergebnis wird für das Jahr 2023 nun nur noch mit einem Defizit von 0,3 Mio gerechnet, 5 Mio Euro weniger als erwartet. Die dazu gehörige Sitzungsdrucksache 10/808 wurde übrigens erst verspätet vorgelegt.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes soll der Kreistag nach dem Vorschlag des Landrats zwei Beschlüsse zur Änderung des Haushalts 2023 fassen, die beide sehr diskussionsbedürftig sind.
Denn bisher war vorgesehen, dass die “Gesellschaft für Abfallwirtschaft
Hochsauerland mbH” (GAH) 1,5 Mio Euro aus ihren Einnahmen an die Kreiskasse abführt. Die GAH betreibt die Abfalldeponie in Frielinghausen (bei Meschede, in der Nähe des Hennesees). Dort werden seit 2005 nur noch Gewerbeabfälle abgelagert, keine Abfälle aus Haushalten. Diese Gewerbabfälle werden überwiegend von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert und sind hochbelastet, denn diese Deponie ist in die Deponieklasse III eingestuft, kann also fast alle Abfallarten annehmen. Der Durchschnittserlös pro Tonne liegt bei nur etwa 40 Euro. Hausmüll wird vom anderen kreiseigenen Abfallbetrieb (AHSK) eingesammelt, sortiert, teilweise verwertet und der Restmüll dann in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt. Für den Hausmüll müssen die Gemeinden 238 Euro je Tonne an den AHSK zahlen. GAH und AHSK sind eng verbunden; so beschäftigt die GAH z.B. kein eigenes Personal, sondern nutzt das Personal des AHSK und bezahlt dafür. Ob diese Erstattungen ausreichend sind, ist wegen der Intransparenz des Verfahrens nicht nachvollziehbar; die Vermutung liegt nahe, dass der sehr niedrige Preis für Gewerbemüll indirekt durch die Einnahmen aus dem Hausmüll subventioniert wird.
In die Deponie bei Frielinghausen wurden mehr als 90 Mio Euro investiert, die zum großen Teil vom HSK bereit gestellt wurden. Die Abführung von 1,5 Mio Euro von der GAH an den Kreishaushalt ist also nur eine (geringe) Verzinsung für den Kapitaleinsatz des Kreises. Sie soll nun nach dem Vorschlag von Landrat und Kämmerer für das laufende Jahr ganz entfallen. Angesichts des angekündigten Riesendefizits im nächsten Kreishaushalt ist dies nicht nachvollziehbar und bedeutet im Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger hochbelastete Gewerbeabfälle von außerhalb noch mehr subventionieren als bisher schon.

Auch der andere Beschlussvorschlag bedarf der näheren Betrachtung. Geplant ist, zusätzlich 85.000 Euro für Umbauarbeiten an Gebäuden des kreiseigenen Flugplatzes in Meschede-Schüren bereit zu stellen, vor allem damit dort ein Intensivttransporthubschrauber (ITH) stationiert werden kann. Im nächsten Jahr sollen weitere 30.000 Euro hinzukommen. Dieser ITH ist sehr strittig, weil damit ein hoher Aufwand an Fachpersonal und anderen Ressourcen verbunden ist, aber fast kein zusätzlicher Nutzen. Die von den Patienten und ihren Krankenkassen zu tragenden Kosten belaufen sich auf etwa 90 Euro pro Minute. Deutschlandweit sind bisher 16 ITH im Einsatz.
In Wikipedia werden ITH so beschrieben: “Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Luftrettungsmittel, dessen Einsatzschwerpunkt in der Verlegung von Intensivpatienten auf dem Luftweg liegt. Diese Verlegungen setzen voraus, dass der Patient bereits in klinischer Obhut in einer Intensivstation ist und ein schneller Transport in ein Spezialklinikum aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist. Das unterscheidet ihn vom Rettungshubschrauber (RTH), der für sogenannte Primäreinsätze, also die Notfallrettung eingesetzt wird. Verlegungen nennt man daher im Rettungsdienst allgemein Sekundäreinsatz.”
Solche Hubschrauber haben also nur sehr begrenzte Einsatzmöglichkeiten (viel geringer als bei einem Rettungshubschrauber) und dürfen z.B. nur bei Tageslicht fliegen. Betreiber des ITH ist eine Gesellschaft aus Arnsberg, die vom HSK bereits zahlreiche Aufträge für die Gestellung von Notärzten erhalten hat, teilweise ohne Ausschreibung. Noch im März war von der Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss versichert worden, dass für den ITH kein Geld aus Mitteln des Kreises fließen würde. Aber schon damals hatte die SBL-Kreistagsfraktion Bedenken geäußert, ob das so bleiben würde. Die Wende kommt nun sehr schnell. Geschäftsführender Gesellschafter des Betreibers des ITH ist übrigens der Arnsberger CDU-Stadtverbandsvorsitzende…

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Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Etwa 11 Mio Euro im Schattenhaushalt

By admin at 10:50 pm on Monday, July 3, 2023

Vor einem halben Jahr hatte wir hier darüber berichtet, dass der Hochsauerlandkreis beträchtliche Mittel in einen “Schattenhaushalt” umlenkt.
https://sbl-fraktion.de/?p=10868
Im Rahmen der Haushaltsberatung im Dezember wurden durch den Krieg in der Ukraine entstandene Mehraufwendungen als sog. Finanzschäden “isoliert”. Dadurch hat der Kreis nicht seine Ausgaben gesenkt, sondern diese Aufwendungen nur aus den laufenden Aufwendungen ausgelagert, wie zuvor schon Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden und belasten dadurch künftige Haushaltsjahre. In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs hatte sogar der Landrat Ende Oktober eine solche Isolierung noch als “Buchhaltungstrick” bezeichnet, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”.

Bei der Kreistagssitzung im Juni stand ein Bericht des Kreiskämmerers zur Ausführung des laufenden Haushalts auf der Tagesordnung. Dabei fragte die SBL-Kreistagsfraktion nach, in welcher Höhe diese Isolierungen nun ausfallen werden.

Dazu führte der Kämmerer aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ca. 5,1 Mio. € an Etatbelastungen isoliert wurden. Hinsichtlich des Isolationsbetrages aus Anlass des Angriffskrieges gegen die Ukraine werden nach der derzeitigen Hochrechnung weitere ca. 5,5 Mio. € isoliert. Er wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Summe der Hochsauerlandkreis aus den vom Bund zugesagten insgesamt zusätzlichen 3,75 Mrd. Euro erhalten wird. Der Betrag ist bekanntermaßen beim Flüchtlingsgipfel im Mai um 1 Mrd. Euro auf diesen Betrag aufgestockt worden. Von der Höhe der an den Hochsauerlandkreis ausgezahlten weiteren Bundesmittel werde der konkrete Isolierungsbearf abhängen. Erst im Herbst könne eine genaue Hochrechnung der zu isolierenden Belastungen erfolgen.

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Landrat möchte regionale Energiegesellschaft mit RWE als Mehrheitsgesellschafterin gründen

By admin at 11:06 pm on Sunday, June 4, 2023

Vorgesehen war dieser Tagesordnungspunkt mit der sperrigen Bezeichnung zunächst nur für den nicht-öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 2. Juni: “Mögliche Gründung eines kommunalen Unternehmens zur Beteiligung an Projekten der Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis”. Auf Veranlassung der SBL-Kreistagsfraktion wurde er dann in den öffentlichen Sitzungsteil geholt, so dass wir hier darüber berichten dürfen.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Bedarf für die Errichtung zustäzlicher Anlagen für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Erstmals wurde darüber im Herbst 2022 gesprochen. Unstrittig ist, dass der Kreis nicht versuchen sollte, eine solche Gesellschaft aleine zu gründen, sondern dafür einen kompetenten Partner benötigt. So weit – so gut.

Im März 2023 fand dann eine Präsentation im Wirtschaftsausschuss des HSK statt. Zu dieser Präsentation war leider nur der Energieriese RWE eingeladen worden. Er stellte ein grobes Konzept für die Gründung einer solchen Gesellschaft vor. Eine Bedingung der RWE: Die RWE müsse in dieser Gesellschaft einen Anteil von mindestens 51% erhalten, also Mehrheitsgesellschafterin werden. Dies stieß auch im Ausschuss auf viel Kritik. Die SBL hatte daher in der Ausschusssitzung am 16.03.2023 den Antrag gestellt den Landrat aufzufordern, auch weitere mögliche Partner zu Gesprächen einzuladen. Die Verbundenheit mit der RWE scheint aber bei vielen Fraktionen sehr hoch zu sein: Für den SBL-Antrag stimmten damals nur 4 von 22 stimmberechtigten Aussschussmitgliedern. Über diese Sitzung hatten wir hier berichtet.

Nun stand im Kreistag ein Zwischenbericht des Landrats an. Daraus war nur zu entnehmen, dass weitere Gespräche stattgefunden haben, noch keine konkreten Ergebnisse. Geplant sei, einen Beschluss des Kreistags im September 2023 herbei zu führen.

Bedenklich stimmen die Antworten des Landrats auf zwei Fragen der SBL-Fraktion in der Sitzung:
Er halte die Mindestbeteiligung der RWE mit 51% für richtig. Und er sei nach wie vor nicht bereit, Gespräche mit anderen Partnern zu führen, denn er wisse nicht, wie er diese auswählen solle.
Weiter erklärte er, dass er großes Vertrauen zur RWE habe. Dabei unterstützte ihn der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der insbesondere die Kritik am der Braunkohleabbaupolitik der RWE nicht nachvollziehen konnte oder wollte.

Dazu zwei Anmerkungen der Redaktion:
Der Landrat ist auch Mitglied des Beirats der RWE und könnte daher vielleicht nicht ganz neutral sein.
Und der SPD-Fraktionsvorsitzende war früher Mitarbeiter von RWE bzw. eon (jetzt ist er im Ruhestand) und ist ebenfalls Mitglied eines Gremiums, das für die RWE-Aktien des Kreises zuständig ist. Der HSK hält direkt und indirekt fast 6 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größeren RWE-Aktionäre.

Kurios am Rande: Die SPD-Fraktion beschwerte sich in einem zu diesem TOP gestellten Antrag darüber, dass auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung im Mai “jedoch der entsprechende
Tagesordnungspunkt gänzlich” fehlte. Aber: Ausschussvorsitzender ist ein Kreistagsmitglied der SPD-Fraktion, und der ist für die Tagesordnung der Ausschussitzung zuständig, nicht der Landrat…

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Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im HSK am 3. April starten

By admin at 8:30 pm on Sunday, March 12, 2023

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

Filed under: Klimaschutz,Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
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