Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Gülle in Wasserschutzgebeiten – Ein Widerspruch in sich?

By admin at 7:17 pm on Sunday, July 30, 2017

Nachrichten aus Schmallenberg
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen aus dem Raum Schmallenberg, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden sei. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.
Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar!

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung!

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in Punkto vorsorgenden Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen!

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Reicht das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für Grundsicherungsempfänger? – Die Antwort!

By admin at 7:43 pm on Thursday, July 27, 2017

Genau DAS …
… möchte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) von der Kreisverwaltung wissen. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte daher am 11.07.2017 eine Anfrage an den Landrat. Wir berichteten:
http://sbl-fraktion.de/?p=7686

Die Antwort weiß der Wind …
Die Kreisverwaltung hat schnell reagiert. Bereits mit Datum vom 19.07.2017 antwortete die Organisationseinheit Soziales im Auftrag des Landrats.
Viel klüger sind wir aber leider nicht geworden. Konkret:
Wir wissen jetzt immer noch nur „abstrakt“ (und nicht wirklich!), ob es im Hochsauerlandkreis für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger eine ausreichende Anzahl bezahlbarer Wohnungen gibt
und ob sie ggf. in „zu großen“ Wohnungen bleiben dürfen bzw. dort einziehen dürfen, sofern sich deren Warmmiete nur in der Höhe der Kosten einer von der Größe her „zulässigen“, sprich kleineren Wohnung belaufen. Solche preiswerten „zu großen“ Wohnungen kann es ja durchaus geben.

Behördensprache = Schwere Sprache …
Bitte lesen (und verstehen?) Sie selbst! So antwortete der Hochsauerlandkreis:

„Sehr geehrter Herr Loos,

der Hochsauerlandkreis berücksichtigt bei der Leistungsbewilligung das schlüssige Konzept zur Be-stimmung angemessener Unterkunftskosten; ab dem 01.08.2017 die Neufassung. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Formulierung „Richtlinie“ dieses Konzept meinen.

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Im Sinne der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 10. September 2013 – B 4 AS 77/12 R) ist der Nachweis nach verfügbarem abstrakt angemessenem Wohnraum dadurch erbracht, dass der angemessene Quadratmeterpreis anhand eines wissenschaftlich gesicherten Verfahrens aufgestellt wurde, dem eine Aussage zur Häufigkeit von Wohnungen mit angemessenen Quadratmeterpreisen entnommen werden kann. Ein derartiges Verfahren ist durch die aktuell erfolgte Mietwerterhebung der Firma Analyse & Konzepte gegeben.
Weitere Überlegungen, Planungen und Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.“

(Die Frage der SBL/FW war: „Welche Überlegungen, Planungen und aktuelle Maßnahmen gibt es Ihrerseits, damit Grundsicherungsempfänger künftig leichter eine geeignete Wohnung finden und bezahlen können?“)

„2. Die Aufwendungen für die Unterkunft werden wesentlich durch die Wohnfläche geprägt.

Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist nach der Rechtsprechung des BSG auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen. Für Mieter in NRW bedeutet dies, dass für die Bestimmung angemessener Größen ab dem 01. Januar 2010 Ziffer 8.2. der Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW heranzuziehen ist.
Die abstrakte Wohnungsgröße ist bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Wohnungsangebotes bereits bei der Festlegung des Richtwertes für die angemessene Bruttokaltmiete berücksichtigt worden. Insoweit ist hier die konkrete Wohnungsgröße kein Kriterium zur Erteilung oder Verweigerung einer Zusicherung. Da neben der Bruttokaltmiete jedoch regelmäßig auch Heizkosten zu zahlen sind, ist die Wohnungsgröße hier ein Kriterium zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit und wird insoweit von der Sachbearbeitung im konkreten Zusicherungsverfahren berücksichtigt.“

(Die SBL/FW hatte gefragt, warum für Sachbearbeiter in Sozialämtern im HSK die Wohnungsgröße ein Kriterium zur Verweigerung der Kostenübernahme für eine freie Wohnung ist, auch wenn die Mietkosten im Rahmen der Grenzen der o.g. Richtlinie für die Angemessenheit liegen.)

„3. Unterkunfts- und Heizkosten werden im Rahmen der §§ 22 SGB II / 35 SGB XII bei der Leistungsbewilligung berücksichtigt. Die entsprechenden Vorgaben zur Angemessenheit werden von der Sachbearbeitung in den Kommunen berücksichtigt. Über diese Vorschriften hinausgehende Kriterien zur Ablehnung der Übernahme konkreter Unterkunftskosten habe ich im Rahmen meiner Weisungsbefugnis nicht vorgegeben.“

(Und die letzte der drei Fragen der SBL/FW hieß: „Welche weiteren Kriterien – außer der Miethöhe – werden von Sachbearbeitern in Sozialämtern im HSK angewandt, um die Übernahme der Kosten für die Unterkunft zu verweigern, und warum?“)

Vieles bleibt unklar!! Zum Beispiel eine konkrete Aussage: Ab wann ist eine Wohnung zu groß, weil zu hohe Heizkosten zu erwarten sind, obwohl die Miete die Grenze für die Angemessenheit nicht überschreitet?
Wir vermuten …
… Fortsetzung folgt?

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Wohin führt der Weg von Radio Sauerland?

By admin at 10:32 am on Wednesday, July 26, 2017

45 Lokalradios gibt es in NRW, darunter auch Radio Sauerland. Ihr gemeinsames Rahmenprogramm kommt von Radio NRW in Oberhausen. Es liefert ca. 95% Anteil des von Radio Sauerland gesendeten Programms. 12 Lokalsender vermarkten ihre Werbezeiten gemeinsam über die zur Funke-Mediengruppe gehörende “Westfunk”, darunter auch Radio Sauerland:
http://www.westfunk.de/westfunk.html.

Vor 2 Wochen wurden die Ergebnisse der sogenannten Media Analyse Radio 2017 II (MA 2017 II) veröffentlicht. Hierbei werden eine Vielzahl von Kennzahlen genannt, z.B. die “Hörer pro Tag” (5 – 24 Uhr), Hörer in den werberelevanten Durchschnittsstunden (6 – 18 Uhr), Hörer in der Spitzenstunde, relative “Tagesreichweite” bzw. absolute “Hörer gestern” usw, das jeweils für alle Hörer ab 14 Jahre, für die werberelevante Zielgruppe von 14 bis 49 Jahre und für die jungen Hörer bis 29 Jahre. Fast jedes Mal nach der Veröffentlichung der zweimal pro Jahr durchgeführten Mediaanalyse verbreiten fast alle Radiosender irgendwelche Erfolgsmeldungen. Unter den vielen Kennzahlen lässt sich ja leicht irgend etwas finden, was angepriesen werden kann. Dieses Mal war von Radio Sauerland bisher keine Erfolgsmeldung über die positive Entwicklung zu vernehmen. Verkündet wurden nur absolute Hörerzahlen und Quoten: http://www.radiosauerland.de/ueber-uns/einschaltquoten.html.

Vielleicht hängt das mit der Entwicklung des meist beachteten Indikators zusammen. Bei den Hörern pro Durchschnittsstunde verzeichnete Westfunk gegenüber der MA 2017 I (also innerhalb eines halben Jahres) einen Rückgang von 13,8%. Das klingt nicht wirklich gut. Dabei ist allerdings nicht öffentlich bekannt, wie sich dieser Rückgang auf die 12 beteiligten Stationen aufteilt. Wobei Radio Bochum zufrieden zu sein scheint: http://www.radioszene.de/108118/ema-nrw-2017-radio-bochum.html.

Zum Vergleich: Radio NRW insgesamt verzeichnete einen Rückgang um nur 1,5%, WDR 2 um 2,8%. Populäre öffentlich-rechtliche Wellen wie NDR 2 (+3,6%) und SWR 3 (+ 0,6%) verzeichneten Zuwächse. Innerhalb von Radio NRW gab es z.B. für die aus 7 Sendern bestehende “FUNK KOMBI OWL plus”, zu der auch der Nachbarsender Radio Hochstift gehört, ein Plus von 4,3%.

Weitere Ergebnisse:
https://www.reichweiten.de/#hpd_cma
http://www.ma-trend.rms.de

Bereits im aktuellsten Beteiligungsbericht des HSK für das Jahr 2015 finden sich keine Erfolgszahlen für Radio Sauerland:
http://hochsauerlandkreis.de./politik_verwaltung/hsk/finanzen_haushalt/Finanzen_Haushalt.php.media/69867/BET2015HSK.pdf.
Aus den Ergebnissen für die Betriebsgesellschaft (Seite 113) ergibt sich für die letzten 12 Jahre ein durchschnittlicher Verlust von 99,6 TEuro pro Jahr.
Der Hochsauerlandkreis ist einer der beiden Gesellschafter von Radio Sauerland und daher an den Verlusten beteiligt.

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Was wird in die Luft geblasen?

By admin at 9:39 pm on Monday, July 24, 2017

Der Öffentlichkeit ist über Schadstoffemissionen größerer Industrieanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt offenbar kaum etwas bekannt.
Was kommt da raus, bei der Firma Egger in Brilon und bei Martinrea Honsel in Meschede? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte genau das wissen und schickte daher am 19.07.2017 Landrat Dr. Karl Schneider eine Anfrage mit folgendem Wortlaut:
„Unsere Fraktion bittet Sie um Antworten auf die Fragen:
1. Liegen Ihnen Messwerte von Luftschadstoff- und Abwasseremissionen sowie Bodenbelastungen bedingt durch die Industriebetriebe Egger in Brilon und Martinrea Honsel in Meschede vor?
2. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse in diesem Jahr?
3. Sind in den letzen 3 Jahren von den beiden genannten Betrieben oder von anderen Unternehmen im Hochsauerlandkreis zulässige Emissionsgrenzwerte überschritten worden?
4. Wenn ja, wie häufig und in welcher Größenordnung? Um welche Schadstoffe handelt(e) es sich genau?
5. Falls Ihnen keine Messwerte vorliegen sollten: Wo sind die Messwerte abrufbar bzw. erhältlich?“

Wir werden berichten …

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Reicht das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für Grundsicherungsempfänger?

By admin at 12:24 am on Friday, July 21, 2017

Der Hochsauerlandkreis hat eine Richtlinie darüber erlassen, welche Mieten höchstens für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung anerkannt werden.
Diese Werte sind so niedrig, dass die Betroffenen oft keine bezahlbare Wohnung finden können.

Anderen Hilfeempfängern wird das Beziehen einer freien Wohnung verweigert, obwohl die Miethöhe passt, weil diese Wohnung angeblich zu groß ist.

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, schrieb daher am 11.07.2017 Landrat Dr. Karl Schneider an und stellte ihm diese drei Fragen:
• Welche Überlegungen, Planungen und aktuelle Maßnahmen gibt es Ihrerseits, damit Grundsicherungsempfänger künftig leichter eine geeignete Wohnung finden und bezahlen können?
• Warum ist für Sachbearbeiter in Sozialämtern im HSK die Wohnungsgröße ein Kriterium zur Verweigerung der Kostenübernahme für eine freie Wohnung, auch wenn die Mietkosten im Rahmen der Grenzen der o.g. Richtlinie für die Angemessenheit liegen?
• Welche weiteren Kriterien – außer der Miethöhe – werden von Sachbearbeitern in Sozialämtern im HSK angewandt, um die Übernahme der Kosten für die Unterkunft zu verweigern, und warum?

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Was ist Luxus? Etwa Abschiebekosten in Höhe eines Eigenheims?

By admin at 2:27 am on Tuesday, July 18, 2017

In Deutschland …

Immer wieder berichten die Medien über exorbitant hohe Kosten für Abschiebungen. Die Abschiebung eines Mannes nach Kamerun soll über 70.000 Euro gekostet haben, der Abschiebeflug für drei Männer nach Bangladesh ca. 220.000 Euro.
Siehe ARD-Morgenmagazin vom 07.04.2017:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Abschiebekosten-100.html

Die TAZ schrieb im Januar 2017 von zwei „One-Way-Tickets“ nach Mali für 82.000 Euro.
Klick:
http://www.taz.de/!5375217/

Konkrete Angaben über die Kosten für gescheiterte Abschiebungen sind leider kaum zu finden. Anzunehmen, dass auch sie recht hoch sind.
… und im Hochsauerlandkreis
Bekanntlich kommt es auch im Hochsauerlandkreis immer wieder zu dramatischen Abschiebungen, wie erst kürzlich bei einer Mutter und ihren beiden jungen Söhnen in Brilon.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte daher folgendes von der Kreisverwaltung in Erfahrung bringen:
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?

Was wäre wenn …
… wenn die über den Wolken aus dem Fenster geschmissenen Gelder statt in diese spezielle Art von Luxus-Flügen für Ausbildung und Integration von Geflüchteten eingesetzt würden! Davon hätte wahrscheinlich – mal abgesehen von notleidenden Flughäfen und Fluggesellschaften – keiner einen Schaden!

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Fragwürdiges neues Geschäftsfeld

By admin at 10:05 am on Sunday, July 16, 2017

Dem Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden fehlen die Passagiere. Die Passagierzahl lag 2005 noch bei 1,34 Mio, im Jahr 2016 waren es nur noch 703.000. Innerhalb etwa eines Jahrzehnts gab es also fast eine Halbierung. Allein im Jahr 2016 trat gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 9% ein. Das Statistische Landesamt, das nur die “Einsteiger” zählt, meldete sogar -10%. Und der Trend setzt sich im Jahr 2017 fort: Laut Angaben des Statistischen Landesamtes betrug der Rückgang im I. Quartal 2017 weitere 11%.
Einer der Gesellschafter dieses Flughafens ist der Hochsauerlandkreis.

In diesen Flughafen sollen weitere 17 Mio Euro investiert werden, für Frachtbereich und Flugzeughallen. Von diesem Betrag sollen die Gesellschafter zusätzlich 6 Mio Euro stemmen, wie Anfang Juli in der Paderborner Presse berichtet wurde.

Nun haben der Landrat des Hochsauerlandkreises und die Kollegen der Mitgesellschafter-Landkreise offenbar ein neues Geschäftsfeld entdeckt: Von Büren-Ahden aus sollen Abschiebeflüge starten. Das haben die Landräte in einem Schreiben an den neuen NRW-Innenminister gefordert, über das die “Neue Westfälische” am 14.07.2017 berichtet hat. Dem Artikel ist übrigens auch zu entnehmen, dass der HSK die höchste “Rückführungsquote” aller 7 dort genannten Landkreise aufweist; wer kann stolz auf diesen Spitzenplatz sein??

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Syrer im Hochsauerlandkreis – Das BAMF hat über viele Asylanträge entschieden …

By admin at 8:36 am on Saturday, July 15, 2017

… antwortete der Hochsauerlandkreis mit Schreiben vom 07.07.2017 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 14.06.2017.

Kurz und bündig:

• Am Stichtag 01.07.2017 wohnten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 214 „geduldete“ und „gestattete“ Syrerinnen und Syrer (die wohl noch auf den Entscheid über ihren Asylantrag warten).

• Die Zahl der „geduldeten“ und „gestatteten“ Syrerinnen und Syrer ist deutlich zurückgegangen, weil viele Asylbewerber/innen vom BAMF anerkannt worden sind und daher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

• Am Stichtag 01.07.2017 lebten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 1.233 syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis.

Hier können Sie die Fragen der SBL/FW und die Antworten der Kreisverwaltung (komplett) nachlesen:

Frage 1: Wie viele Syrer wurden in diesem Zeitraum eingebürgert oder erhielten einen Status anerkannter Flüchtling?

Antwort:
“Zum 01.07.2017 hielten sich 214 gestattete und geduldete syrische Staatsangehörige im Hochsauerlandkreis, ohne Stadt Arnsberg, auf.
Insbesondere im Jahr 2015 sind zahlreiche syrische Staatsangehörige nach Deutschland geflohen und haben hier einen Asylantrag gestellt. Das BAMF hat inzwischen über den Großteil der Asylanträge entschieden, so dass die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen deutlich zurückgegangen ist.

Das BAMF hat i.d.R.
die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt, oder
o die Flüchtlingseigenschaft oder
o subsidiären Schutz
zuerkannt.
Eine zahlenmäßige Auswertung nach den einzelnen Entscheidungen des BAMF ist mir nicht möglich.

Diese Personen erhalten nach der Bestandskraft der Entscheidung des BAMF von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Dadurch geht die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen zurück; zugleich steigt die Zahl der der syrischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis (01.01.2017: 736 Personen, 01.07.2017: 1.233 Personen).

Von den seit 2015 eingereisten syrischen Staatsangehörigen erfüllt noch niemand die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Von den schon länger hier aufhältigen syrischen Staatsangehörigen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2017 4 Personen eingebürgert.“

Frage 2: Welche weiteren Gründe und/oder Maßnahmen führen zu der deutlichen Reduzie-rung der Zahl der geduldeten und gestatteten Syrerinnen und Syrer?

Antwort
„ln Einzelfällen hat das BAMF das Asylverfahren eingestellt, da sich die Antragsteller nicht mehr in der zugewiesenen Stadt oder Gemeinde aufhielten. Die Personen werden dann nach unbekannt abgemeldet.

Im geringen Umfang haben syrische Staatsangehörige ihre Asylanträge zurückgenommen, weil sie entweder in das Heimatland zurückkehren oder in die Türkei zu dort lebenden Verwandten reisen wollten.

Im Laufe des Asylverfahrens wurde bei einigen Antragstellern festgestellt, dass sie tatsächli-che keine syrischen Staatsangehörigen sind, sondern aus Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion stammen. Die statistischen Angaben wurden dann entsprechend geändert.“

Frage 3: Wie setzte sich die Entwicklung in den letzten Wochen fort?

Antwort:
“In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Städten und Gemeinden (Hochsauerlandkreis ohne Stadt Arnsberg) 34 syrische Staatsangehörige zugewiesen.

Da das BAMF weiterhin in größerer Anzahl über die Asylanträge entscheidet, wird die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen weiter zurückgehen.“

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Personeller Wechsel im Kreishaus in Meschede steht bevor

By admin at 8:23 am on Wednesday, July 12, 2017

Martin Stolte, bisher als Abteilungsleiter in der Kreisverwaltung für Jugendamts- und Schulangelegenheiten zuständig, wurde gestern vom Rat der Stadt Iserlohn zum neuen Beigeordneten für Jugend, Schule und Soziales gewählt. Dieses Amt soll er am 01.12.2017 antreten.
Der Vertrag der bisherigen Beigeordneten wurde nicht verlängert. Sie war bei den Kommunalwahlen 2014 als Gegenkandidatin gegen den amtierenden Bürgermeister angetreten und diesem nur knapp im 2. Wahlgang unterlegen.
https://www.ikz-online.de/staedte/iserlohn/steiniger-weg-an-die-rathausspitze-id211215511.html

Es gibt allerdings noch ein Hindernis. Wie die “Iserlohner Kreiszeitung” berichtet, hat das Verwaltungsgericht die Stadt Iserlohn aufgefordert, die Ernennungsurkunde vorerst noch nicht an den neuen Beigeordneten auszuhändigen. Es steht noch die Entscheidng über die Klage eines Mitbewerbers gegen den Ablauf des Auswahlverfahrens aus.

Auch aus der Opposition im Rat gab es gestern Kritik am Verfahren.
Dazu schreibt die IKZ:
“An Martin Stoltes Kompetenz zweifelte in der Ratssitzung am Dienstag niemand. Politischer Zündstoff lag aber im Auswahlverfahren, wie Linke und AfD vor der Abstimmung deutlich machten. Und die Grünen hatten bereits im Vorfeld der Sitzung „Klüngelei“ der beiden großen Fraktionen von SPD und CDU bei der Stellenbesetzung kritisiert.
Wie kam die Auswah lder Bewerber zustande?”
Es habe 39 Bewerber gegeben, berichtete laut IKZ ein Ratsmitglied.
“Am Ende jedoch lade der Bürgermeister nur drei Bewerber zur Vorstellungsrunde ein, von denen – außer Stolte – zwei schon im Vorfeld ganz offensichtlich ‘nicht geeignet’ gewesen seien. ‘Da sollte man auch mal nachfragen dürfen, wie es denn zur Auswahl der letzten drei gekommen ist’, unterstrich Linken-Fraktionschef Oliver Ruhnert: ‘Ich habe den Eindruck, dass da ein wenig gewürfelt worden ist.’ “

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Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

By admin at 5:02 pm on Monday, July 10, 2017

Sedimente kontra Amphibien

Vor einigen Wochen berichtete die WP, dass womöglich im Bereich des „Kahlen Kopfes“ im Gemeindegebiet Bestwig seltene und streng geschützte Amphibien wie Bergmolch und Geburtshelferkröte leben und zwar genau dort, wo der aus dem Hennesee abgebaggerter Klärschlamm abgekippt werden soll. Daher fand auch im Mai 2017 ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden des Landschaftbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde statt.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/angst-um-das-leben-seltener-amphibien-in-velmede-id210551983.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte wissen, was dabei heraus gekommen ist, und fragte nach.
Die SBL/FW fragt – Der HSK antwortet
Am 27.06.2017 bat die SBL/FW Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung von vier Fragen. Der Hochsauerlandkreis antwortete prompt (mit Schreiben datiert auf den 28.06.2017).

Die Kurzfassung
• Amphibien sollen in ein künstlich angelegtes Kleingewässer verbracht werden.
• Am „Kahlen Kopf“ gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Amphibien-Arten. Ausschließen lässt sich ihr Vorhandensein aber auch nicht.
• Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung sollen vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abgesammelt und in das künstliche Kleingewässer verbracht werden.
• Mit der Ablagerung des Schlamms aus dem Henneseevorbecken soll in den nächsten Tagen begonnen werden (Stand 28.06.2017!). Die Maßnahme soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die komplette Fassung

Frage 1 der SBL/FW
Zu welchen einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Ergebnissen kamen der Vorsitzende des Landschaftbeirats, die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde und ggf. andere Beteiligte wie Naturschützer und Vertreter des Ruhrverbands?
Antwort des HSK
„Zwischen dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates (ehemals Landschaftsbeirat) und der Unteren Naturschutzbehörde (ehemals Untere Landschaftsbehörde) wurde einvernehmlich abgestimmt, eventuell vorkommende Amphibien und deren Entwicklungsformen aus dem Becken 1 (lediglich dieses wird verfüllt) in ein neu anzulegendes Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen. Der Ruhrverband hat für diesen Zweck das Planungsbüro Mestermann mit der ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Zwischenzeitlich wurde vom Ruhrverband ein künstliches Kleingewässer im Becken 2 angelegt; dieses wird auch schon von den Amphibien angenommen.“

Frage 2 der SBL/FW
Ist die Vermutung der Naturschützer bestätigt worden, dass es im Bereich des „Kahlen Kopfes“ eine Population seltener Amphibien gibt? Oder konnte diese Annahme zu 100 Prozent ausgeräumt wer-den?
Antwort des HSK
„Im Zuge des abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Verfüllung des Beckens 1 wurde die Stufe I einer Artenschutzprüfung durchgeführt (Vorprüfung auf planungsrelevante Arten und Wirkfaktoren). Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten wie u.a. der Geburtshelferkröte ergaben sich hierbei nicht. Zudem liegen bzw. lagen der Unteren Naturschutzbehörde keine Informationen auf Vorkommen seltener Amphibien in diesem Bereich vor. Ein 100%iger Ausschluss eines derartigen Vorkommens ist jedoch nicht möglich. Im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung sind Gegenmaßnahmen zum Schutz derartiger Vorkommen aber kurzfristig möglich.“

Frage 3 der SBL/FW
Welche wirkungsvollen Maßnahmen wurden zum Schutz der im Bereich des „Kahlen Kopfes“ lebenden Kleintiere initiiert und durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden, wie die Schaffung von Ersatzlaichgewässern?
Antwort des HSK
„Siehe Punkt 1. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Rahmen der ökologischen Baubegleitung unmittelbar vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abzusammeln und in das künstliche Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen sind.“

Frage 4 der SBL/FW
Wurde zwischenzeitlich mit dem Abkippen des Klärschlamms begonnen? Wenn nein, wann sollen die Arbeiten beginnen? Wenn ja, wann wird die Verfüllung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort des HSK
„Mit der Ablagerung des aus dem Henneseevorbecken entnommenen Sediments soll in den nächsten Tagen begonnen werden; eine Ablagerung von Klärschlamm erfolgt nicht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird die Maßnahme abgeschlossen sein. Bekanntlich erfolgt die Verfüllung des Beckens 1 mit Sediment aus dem Henneseevorbecken; der zeitliche Ablauf der Verfüllmaßnahme steht somit im engen Zusammenhang mit der Transportlogistik bei der Sedimenträumung.“

Der Stand der Dinge Anfang Juli 2017
Das Fernsehen (WDR-Lokalzeit Südwestfalen am 03.07.2017) war jetzt in Meschede am Hennesee und filmte und kommentierte das „Schlammbaggern“ im Vorbecken. Über 1.000 Tonnen Material pro Tag sollen vom Hennesee per LKW in die ehemalige Klärschlamm-Deponie des Ruhrverbands nach Bestwig transportiert werden, insgesamt ca. 100.000 Tonnen. Am „Kahlen Kopf“ hat der WDR offenbar leider nicht gefilmt. Vielleicht macht er das ja noch?
Klick:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-schlammbaggern-im-hennesee-100.html

Hierzu auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=7114

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8 Architekten-Jahre

By admin at 10:56 pm on Friday, July 7, 2017

Heute fand die Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums Alt-Arnsberg statt, mit Ansprachen u.a. der Regierungspräsidentin. 8 Monate vorher hatte es den ersten Spatenstich in der Baugrube an der Ruhrstraße gegeben.

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Der Leiter des Stuttgarter Architekturbüros wies in seiner Ansprache darauf hin, dass er sich noch am Morgen die Stundenaufschreibungen in seinem Unternehmen angeschaut hätte. In den letzten 5 Jahren seien bereits 13.000 Architektenstunden in das Projekt geflossen.
Wenn man diese Angabe des Chef-Architekten umrechnet, entspricht das einer Arbeitsleistung von 8 Architekten-Arbeitsjahren. Ein enormer Aufwand.

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Blicken wir zurück: Im Mai 2013 erstellte die Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 8/824. Darin ging sie von folgendem Zeitplan für das Sauerlandmuseum aus:
“1. Quartal 2014: Errichten der Baugrube
Sommer 2014: Beginn Rohbau
Sommer 2015: Abschluss Rohbau (Richtfest)
Ende 2016: Abschluss der Baumaßnahme
1. Quartal 2017: Einweihung / Auftaktausstellung”

Wiederholt kam es zu erheblichen Zeitverschiebungen und zu Kostensteigerungen. Nun befinden wir uns bereits im 3. Quartal 2017. Statt auf die Auftaktausstellung zurückblicken zu können, erfolgt nun der für Sommer 2014 angekündigte Beginn des Rohbaus. 3 Jahre Verzug! Und noch etwas dauert schon fast 3 Jahre: Bereits im August 2014 wurde das Sauerlandmuseum für den Umbau geschlossen. Seitdem fallen Jahr für Jahr – außer den Baukosten – etwa eine halbe Mio Euro pro Jahr an Betriebskostenzuschuss an, für ein geschlossenes Museum und ohne einen einzigen Museumsbesucher… Mit den Betriebskosten während der Schließungszeit kostet das Projekt mittlerweile mehr als 16 Mio Euro.

Bei der Grundsteinlegung wurde die Eröffnung des Erweiterungsbaus für Frühjahr 2019 angekündigt.
Die Umbauarbeiten um Altbau des Museums (Landsberger Hof) sollten nach den aktuellen Zeitplänen eigentlich ein Jahr vor dem Neubau fertig werden, im Frühjahr 2018. Aber auch hier sind weitere Verzögerungen absehbar. Denn laut Ausschreibung sollten die Rohbauarbeiten im Altbau bis zum 30.04.2017 dauern. Nun befinden wir uns im Juli 2017, und – von außen erkennbar – ist das Bauunternehmen im Altbau noch lange nicht fertig.

Aber: Der Landrat erklärte in seiner Ansprache bei der Grundsteinlegung, man befände sich im Zeit- und Kostenplan? An beidem kann man Zweifel hegen.
Vielleicht typisch: Die Gäste der Grundsteinlegung standen mit ihren Füßen im Wasser, das wegen einer vorherigen Regengusses noch auf dem Beton der Bodenplatte stand.

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Die Angst bleibt! „Aufnahme eines Studiums ist kein Duldungsgrund”

By admin at 6:44 am on Friday, July 7, 2017

– Hochsauerlandkreis beantwortet Fragen zu jungen Flüchtlingen in Schule, Ausbildung, Beruf und Job

Vor ca. 1 ½ Jahren …
Im Februar 2016 stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage zur Schul-, Ausbildungs-, Berufs- und Jobsituation jugendlicher Flüchtlinge.

Aus dem Antwortschreiben des Landrats bzw. der Kreisverwaltung vom 29.02.2016 ging u.a. hervor, dass das Kommunale Integrationszentrum (KI) in Arnsberg, Meschede und Sundern Seiteneinsteiger-Beratungen durchgeführt hat und aufgrund dessen ab dem vierten Quartal 2015 207 Kinder und Jugendliche in Schulen vermittelt worden sind. Zudem wurde von einer Warteliste für die internationalen Förderklassen an den Berufskollegs berichtet, die am Stichtag 26.02.2016 95 Schülerinnen und Schü-ler erfassten und darüber, dass zu diesem Zeitpunkt junge Geflüchtete wohl weder in Berufspraktika noch in Ein-Euro- oder Minijobs vermittelt worden waren.

… und jetzt?
Wie stellt sich die Situation nach mehr als eineinhalb Jahren dar? Die SBL/FW wollte es wissen und stellte der Kreisverwaltung am 30.05.2017 (erneut) mehrere Fragen. Die Antwortschreiben der zwei zuständigen Fachdienste (FD 24 und FD 32) sind datiert auf den 20.06.2017 und auf den 08.06.2017. Hier die Fragen der SBL/FW sowie die 12 Antworten des FD 24 und zum Schluss eine vom FD 32:

Viele Fragen und Antworten
1. Gibt es derzeit bei den Deutsch- und Integrationskursen für junge Migrantinnen und
Migranten genügend Kapazitäten?
Wie viele Kinder und Jugendliche sind auf einer Warteliste für Deutsch- und Integrationskurse
erfasst?
Antwort: „Nach wie vor ist es so, dass für Personen unter 18 Jahren eine Teilnahme in einem Integrationskurs nicht möglich ist. Daher werden auch keine Wartelisten geführt. Die von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten und in 2016 beendeten Einstiegskurse, die diese Vorgabe nicht hatten, sind nicht erneut aufgelegt worden.“

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit Beginn 2016 bis jetzt vom KI in Schulen vermittelt und eingegliedert?
Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen scheiterten die Bemühungen in diesem Zeitraum?
In wie vielen Fällen konnten keine Angebote erfolgen?
Was waren die Gründe?
Antwort: „Die zuständige abgeordnete Lehrkraft hat im Januar 2016 in den Kommunen Arnsberg,
Sundern und Meschede insgesamt 110 Schülerinnen und Schüler beraten. Ab Februar fanden durch das KI (Kommunale Integrationszentrum) keine Beratungen mehr für SuS der Grundschulen und Schulen der Sek I/II statt. Alle 110 konnten in Schulen vermittelt werden.“

3. Wie viele junge Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben ab Beginn 2016 bis jetzt vom Kreisjugendamt Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten?
Wie vielen konnte bisher kein SchuI-‚ Bildungs- und Ausbildungs-Angebot gemacht werden?
Was waren die Gründe?
Antwort: „Alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), die unter die Betreuung des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises fallen, sind in Schulen untergebracht (entsprechend eine Wartezeit, die z.B. mit hausinternen Sprachkursen, etc. abgedeckt wurden). Es gab zwei Fälle, die aufgrund von Wartezeiten bereits volljährig wurden und dann nicht mehr schulpflichtig waren. ln diesen beiden Fällen ist eine Anbindung an Sprachkurse für Erwachsene erfolgt.“

4. Wie viele jugendliche Geflüchtete besuchen derzeit Berufskollegs im HSK?
Antwort: „Stand 02.05.2017: 157 Geflüchtete im Alter von 18-25 Jahren“

5. Gelten noch die gleichen Altersbegrenzungen (nur Alter zwischen 16 und 18 Jahren) und Zugangshürden für Flüchtlinge an den Berufskollegs wie im Februar 2016?
Antwort: „Nein. Siehe Anlage des MSW NRW“

6. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens seitdem in Berufspraktika vermittelt?
Antwort: Seit 2016 haben 46 junge Geflüchtete im SGB II-Leistungsbezug ein Berufspraktikum absolviert. 30 Praktika wurden in Form einer Aktivierungsmaßnahme nach 5 45 SGB IIl durch die Jobcenter gefördert. lm gleichen Zeitraum haben 17 junge Geflüchtete aus dem Rechtskreis SGB II eine Ausbildung begonnen.“

7. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens seitdem in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt?
Antwort: Seit 2016 wurden 12 junge Geflüchtete im SGB lI-Leistungsbezug in eine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) vermittelt; 35 Personen haben eine Minijob begonnen. Darüber hinaus wurden 53 junge Geflüchtete aus dem Rechtskreis SGB II in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert.“

8. Welchen Stellenwert haben Ihres Erachtens Deutsch- und Integrationskurse, Berufspraktika,
Schule und Ausbildung, Ein-Euro- und Minijobs hinsichtlich der Integration und des Aufenthaltsrechts?
Antwort: „Hinsichtlich der Integration von zugewanderten Menschen haben alle Bildungs- und Qualifikationsmaßnahmen den höchsten Stellenwert. Über Bildungsmaßnahmen wird Spracherwerb geför-dert und somit in der Folge ein Zugang zum Arbeitsmarkt und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Eine Bewertung vor dem Hintergrund des Aufenthaltsrechts ist von den Voraussetzungen des Einzelfalls abhängig. Generell ist festzustellen, dass es Einzelfälle gibt, in denen sich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Abschluss eines Integrationskurses positiv auf das Aufenthaltsrecht/den Aufenthaltsstatus von Personen auswirkt.“

9. Wie viele hauptberufliche und ehrenamtliche Lehrkräfte stehen derzeit kreisweit für die Qualifikation und Integration geflüchteter Jugendlicher zur Verfügung?
Antwort: „Grundsätzlich sind alle an den Schulen im HSK tätigen Lehrkräfte mit der Qualifikation und Integration geflüchteter Jugendlicher befasst. Die abgeordneten Lehrkräfte im Kl unterstützen hier durch Beratung und Qualifikation der LehrerInnen.
Im Bereich der schulbegleitenden Sprachförderung sind zurzeit 32 DozentInnen kreisweit im Einsatz.“

10. Wie viele junge Flüchtlinge mussten seit Beginn des Jahres 2016 bis heute trotz schulischer und beruflicher Ausbildung undl oder trotz guter Aussichten auf einen Ausbildungsvertrag oder aus einem Job heraus „freiwillig“ ausreisen bzw. wurden abgeschoben?
Antwort: „siehe Anlage FD 32“ – Siehe unten!

11. Wie hoch beziffern Sie die Kosten für die schulische und berufliche Qualifikation junger Geflüchteter im Bereich des HSK insgesamt für die Jahre 2016 und 2017?
Antwort: „Hierzu liegen keine Daten vor.“

12. Wie hoch ist Ihres Erachtens davon der Prozentsatz der Mittel, die als offenbar nutzlos aufgewendet gelten, sei es, dass die Jugendlichen sich als nicht schul- oder ausbildungsfähig erwiesen, sich bei ihnen aus verschiedenen anderen Gründen keine Erfolge abzeichneten oder sie Deutschland verlas-sen mussten?
Antwort: „Hierzu liegen keine Daten vor.“

(Ergänzende) Anfrage der Sauerländer Bürgerliste vom 06.06.2017:
Gibt es spezielle Schul-, Ausbildungs-‚Berufs- und Jobangebote für Geflüchtete mit Behinderung?
Antwort: Spezielle Angebote sind dem KI nicht bekannt. Behinderte Geflüchtete werden über die Angebote des Regelsystems versorgt.

Antwort des Fachdiensts 32 (FD 32)
Frage 10: Wie viele junge Flüchtlinge mussten seit Beginn des Jahres 2016 bis heute trotz schulischer und beruflicher Ausbildung und/oder trotz guter Aussichten auf einen Ausbildungsvertrag oder aus einem Job heraus „freiwillig” ausreisen bzw. wurden abgeschoben?
Antwort:
„Anerkannte Flüchtlinge i.S. der Genfer Konvention sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben ein Aufenthaltsrecht. Es besteht für diesen Personenkreis keine Ausreisepflicht nach ä 50 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Ausreisepflichtig im Sinne dieser Vorschrift sind u.a. abgelehnte Asylbewerber.

In § 60a AufenthG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ausreisepflichtigen Ausländern. die einer qualifizierten Berufsausbildung nachgehen, eine Duldung zum Zwecke der Ausbildung erteilt werden kann.

Mit Erlass vom 21.12.2016 hat das MIK NRW diese Regelungen konkretisiert.

Der Begriff der qualifizierten Berufsausbildung wurde genauer definiert. Eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf setzt eine mindestens zweijährige Dauer der Ausbildung voraus.

ln dem Erlass wurde zusätzlich geregelt, dass neben einer Ausbildung im dualen System auch Ausbildungen an Berufsfachschulen in Betracht kommen. Die Aufnahme eines Studiums ist aber kein Duldungsgrund. Eine vergleichbare Regelung für den Besuch der allgemeinbildenden Schulen gibt es nicht.

Sofern der ausreisepflichtige Ausländer seiner Mitwirkungspflicht nach § 82 AufenthG nachkommt, und auch alle anderen Voraussetzungen i.S. des o.g. Erlasses vorliegen, wird dem Ausländer eine Duldung für die Dauer der Ausbildung ausgestellt.

Ein Anspruch auf Ausbildungsduldung besteht nach dem o.g. Erlass nicht, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen oder aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aus Gründen, die der Ausländer selbst zu vertreten kann, nicht vollzogen werden können.

Unabhängig von den Regelungen der Ausbildungsduldung wird seitens der Ausländerbehörde geprüft, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach den Vorschriften des ä 25a AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) bzw. 5 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) erteilt werden kann. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist der abgelehnte Asylbewerber nach den Regelungen des ä 50 AufenthG ausreisepflichtig.

Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 27.04.2017, zu Ihrer Anfrage vom 08.12.2015 – Thema: Abschiebungen und freiwillige Ausreisen – mitgeteilt habe, lassen sich die von lhnen gewünschten Zahlen mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Die Gesamtzahl der freiwillig ausgereisten Personen sowie der Abschiebungen habe ich Ihnen mit Schreiben vom 27.04.2017 mitgeteilt.“

Das Klima der Angst, es bleibt …

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Trinkwasserversorgung wird offenbar von klein- auf großteilig umgestellt – Ist das Konzept richtig?

By admin at 9:47 pm on Wednesday, July 5, 2017

In der Kreistagssitzung in Meschede am 30.06.2017 stand mit der Bezeichnung 9/732 eine Verwaltungsvorlage zur „Änderung der Wasserschutzverordnung Bestwig-Hennenohl/Föckinghausen“ auf der Tagesordnung. Der Beschluss-Vorschlag für die Kreistagsmitglieder lautete, die für die Gewinnungsanlagen „Hennenohl“ festgelegten Wasserschutzgebietszonen III B, III A, II, III A und III B sollen entfallen. „Die Trinkwasserversorgungsanlagen wurden außer Betrieb genommen und die beiden Brunnen (Tief- und Flachbrunnen) werden in Kürze zurückgebaut“. So steht es in der Vorlage. Es verbleibt jedoch das Wasserschutzgebiet Bestwig-Föckinghausen.

Die Hochsauerlandwasser GmbH versorgt ja neuerdings einen großen Teil IHRer Kunden mit Wasser aus der neuen Trinkwassergewinnungsanlage am Hennesee. Das ist wohl auch der Grund, warum die Anlage „Hennenohl“ außer Betrieb genommen worden ist. Ob diese Entscheidung, ein weiteres Wasserschutzgebiet zu entwidmen, richtig ist, wissen wir nicht. Wir sind keine Fachleute.

Wir machen uns aber Gedenken darüber „Was wäre wenn …
… aus welchen Gründen auch immer, z.B. durch Verkeimung, Vergiftung oder einen technischen Defekt, das Wasser aus dem Hennesee als Trinkwasser kurz- oder langfristig nicht genutzt werden kann?
Reichen dann die noch vorhandenen Wasserschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsanlagen im Raum Bestwig, Meschede, Olsberg aus, unseren Trinkwasserbedarf zu sichern und zu decken?

Wer hilft uns auf die Sprünge? Wer kann uns dazu etwas Fundiertes sagen?

Bleibt noch anzumerken, dass die Kreistagsmitglieder fast ausnahmslos die Vorlage 9/732 im Sinne des Beschlussvorschlags „durchgewunken“ haben. Der Hochsauerlandkreis hat also ab sofort ein Wasserschutzgebiet und einen Trinkwasserbrunnen weniger. Vielleicht werden das nicht das letzte Schutzgebiet und der letzte Brunnen sein, die uns abhanden kommen!?

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„Einwohnerfragestunde“ im Kreistag – Update

By admin at 9:02 pm on Tuesday, July 4, 2017

„Einwohnerfragestunde“ – Was ist das?
Zu Beginn jeder Kreistagssitzung ist Zeit für eine Einwohnerfragestunde anberaumt. Die können die Bürgerinnen und Bürger nutzen …. oder auch nicht. Denn dann hat sie oder er die äußerst seltene Gelegenheit, beliebige Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat zu stellen. Die Verwaltung sollte sie möglichst an Ort und Stelle beantworten oder – falls nicht möglich – die Antwort(en) zeitnah schriftlich nachreichen.
Eine vorherige Anmeldung zur Wortmeldung bei der Einwohnerfragestunde ist nicht erforderlich. Man muss sich (eigentlich*) nur (von der Zuschauertribüne aus) melden, wenn der Landrat zu Anfang der Sitzung die Frage stellt, ob Fragen vorliegen.

„Eigentlich“*,
das ist unser Stichwort. Denn bei der vorletzten Kreistagssitzung verhielt sich die Verwaltung gegenüber den Fragestellern, sagen wir mal, „etwas merkwürdig“. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden nach ihren Personalien gefragt. Die wurden dann von Verwaltungsmitarbeitern notiert. Die Fragesteller/innen durften dann ihre Fragen auch nicht – entgegen bisherigen Gepflogenheiten – von der Zuschauertribüne aus stellen, sondern wurden vom Landrat dazu gedrängt, die Treppe herunter zu kommen und unten in den Sitzungssaal vor das Mikro am Rednerpult zu treten.

Ahnungen
Die Kreistagsfraktionen Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und DIE LINKE hatten wohl die dumpfe Ahnung, es könnte sich um einen Einschüchterungsversuch der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern handeln. Beide Fraktionen reagierten entsprechend.

Reaktionen
Die SBL/FW beantragte am 03.04.2017 die Einberufung des Ältestenrates zum „Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien) und zur „Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne“. Der Landrat lehnte die Einberufung des Ältestenrates ab.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7423

DIE LINKE stellte am 20.06.2017 für die Kreistagssitzung am 30.06.2017 einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zum Zwecke der Sicherung der demokratischen Rechte der Bürger. Die Verwaltung lehnte den Antrag wegen fehlenden inhaltlichen Bezugs zur Tagesordnung der Kreistagssitzung ab.
Klack:
https://www.schiebener.net/wordpress/kreistagsfraktion-der-linken-hsk-landrat-dr-schneider-demuetigt-fragenstellende-buerger/

Geschichte
Nun ist die Kreistagssitzung vom 30.06.2017 mitsamt der Einwohnerfragestunde Geschichte. In der Presse war wenig darüber zu lesen, erst recht nichts über die Einwohnerfragestunde. Deswegen schreiben wie ein paar Sätze dazu.
Also: Zwei Bürgerinnen machten von ihren demokratischen Rechten Gebrauch und stellten von der Zuschauertribüne aus je eine Frage. Die eine wie die andere hatte Bezug zu den Fragen in der Kreistagssitzung im vergangenen März. Sinngemäß lauteten sie:
Wurden seit der letzten Kreistagssitzung erneut Menschen abgeschoben, obwohl für sie ein Härtefall-Antrag oder eine Petition anhängig waren?
und
Erfolgten auf dem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon seit der Kreistagssitzung im März weitere Kontrollen durch das Kreisveterinäramt?

Die Verwaltung konnte weder die eine noch die andere Frage gleich beantworten. Die Antworten sollen daher schriftlich erfolgen und nachgereicht werden. Das versicherten der Landrat und die zuständige Fachbereichsleiterin.

Positives
Positiv bleibt anzumerken:
Die Bürgerinnen durften ihre Fragen von der Zuschauertribüne aus stellen.
Auch die Aufnahme der Personalien verlief deutlich weniger spektakulär als bei der März-Sitzung.

Ausblick
Nur ein Kreistagsmitglied der CDU zeigte sich augenscheinlich etwas genervt. Er meldete sich noch während der Einwohnerfragestunde zu Wort, monierte, er habe die Fragestellerinnen akustisch nicht verstanden, woraufhin der Landrat (der sie in fast gleicher Entfernung offensichtlich gut verstanden hatte) seinerseits die beiden Fragen deutlich wiederholte. Zudem ließ der Herr von der CDU durchblicken, er erwarte eine Änderung der Geschäftsordnung.
Wir vermuten, er meint eine Änderung dahingehend, dass bei allen zukünftigen Einwohnerfragestunden so verfahren werden soll wie in der legendären März-Sitzung, sprich: Die Bürger/innen sollen/müssen von der Zuschauertribüne herunter an das Rednerpult in den Sitzungssaal und ihre Personalien sozusagen zu Protokoll geben.
Wie gesagt: Wir vermuten. Wir lassen uns aber gerne positiv überraschen. Vielleicht wollte das CDU-Kreistagsmitglied ja auch einfach nur mehr Demokratie anmahnen?

Wo Demokratie anfängt
„Demokratie fängt im Kleinen an“, kommentierte gestern ein Mitglied der PIRATEN bei Facebook. Recht hat er!

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Kreistag des HSK änderte im zweiten Anlauf die Zusatzvergütung für Ausschussvorsitzende

By admin at 11:21 pm on Saturday, July 1, 2017

Formell ging es um eine Änderung der Hauptsatzung. In ihr wird nun für den Hochsauerlandkreis geregelt, dass die Vorsitzenden der 8 Ausschüsse doch keine doppelte Aufwandsentschädigung erhalten. Der NRW-Landtag hatte im letzten Jahr diese doppelte Vergütung als Regelfall beschlossen. Das bedeutete jährlich 5.305,20 Euro zusätzlich für die 8 Ausschussvorsitzenden. Geht man davon aus, dass die Vorsitzenden für eine Sitzungsvorbereitung etwa 2 Stunden mehr als die anderen Ausschussmitglieder aufwenden müssen, ergeben sich daraus bei durschnittlich 4 Sitzungen pro Jahr 8 Stunden Mehraufwand. Der würde mit einer Stundenvergütung von etwa 660 Euro fürstlich honoriert, wie die SBL/FW im Kreistag vorrechnete. Die stellvertretenden Ausschusvorsitzenden würden übrigens keine Mehreinnahmen erhalten, wenn sie “ihren” Vorsitzenden vertreten, im Extremfall sogar für alle 4 Sitzungen im Laufe eines Jahres…

Was in der letzten Kreistagssitzung im März 2017 chaotisch war, verlief am Freitag in geordneten Bahnen ab. Damals erfolgte weder die beantragte Nachzählung der Ja-Stimmen, noch wurden Nein-Stimmen und Enthaltungen überhaupt ausgezählt. Dieses Mal zählten mehrere Mitarbeiter der Kreisverwaltung gründlich und notfalls mehrmals die Ja- und Nein-Stimmen. Notwendig für eine Änderung der Hauptsatzng sind 28 Ja-Stimmen, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Kreistgsmitglieder.

Über die 8 Ausschüsse wurde zunächst einzeln abgestimmt. Alle 8 Vorsitzenden wurden für befangen erklärt, so dass – einschließlich Landrat – noch 45 stimmberechtigte Kreistagsmitglieder anwesend waren; je ein Mitglied der CDU- und FDP-Fraktion fehlten entschuldigt. Bei allen Abstimmungen über die einzelnen Ausschüsse gab es jeweils 30 Stimmen für die Abschaffung der Zusatzvergütung: 21 von 22 anwesenden CDU-Kreistagsmitgliedern, 1 von 12 SPD-Vertretern, 2 FDP-Stimmen, den Landrat und die 5 Stimmen der Opposition (außer SBL/FW noch Linke und Piraten). Fast alle weiteren Kreistagsmitglieder aus SPD und Grüne stimmten dagegen, 2 enthielten sich. Bei der Schlußabstimmung kam noch eine 2. Ja-Stimme aus der SPD-Fraktion hinzu, so dass es nun 31 Ja-Stimmen gab.

Das Ergebnis hat vielleicht aus verschiedenen Gründen nicht allen geschmeckt. Aber es ist wie es ist und es ist gut und bedeutet, dass sich die Ausschussvorsitzenden (nach nur 6 Monaten) schon wieder von ihrer zusätzlicher Aufwandsentschädigung verabschieden müssen. Die kurzzeitige „Geldregen“ basierte auf einem u.E. nicht gerade als gelungen zu bezeichnenden Gesetz der alten NRW-Landesregierung. Darum wundert es nicht, wieso SPD- und Grüne-Fraktion im HSK-Kreistag mehrheitlich gegen die Änderung der Hauptsatzung votierten. Es muss wohl Liebe sein!? 😉

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