Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Unnötig teure Finanzierung von Kita-Neubauten

By admin at 2:07 pm on Tuesday, May 3, 2022

Schon mehrfach hatten wir über das Problem berichtet, das dadurch entsteht, dass in den letzten Jahren freie Träger von Kindergärten bei Neubauten auf die Zuschüsse des Landes verzichten. Das Land fördert neue Kita-Plätze mit 33.000 Euro Zuschuss je Platz. Wenn bei einem Neubau auf diese Landesförderung verzichtet wird, dann belastet dies letztlich die kommunalen Finanzen. Und andere Regionen freuen sich über das viele Geld vom Land.

Begonnen hatte diese Entwicklung im HSK vor 6 Jahren in Brilon. Dort wurde eine 6-gruppige Kita neu errichtet. Zwischen dem Träger und der CDU gibt es enge personelle Verflechtungen…

Und der Träger baute diese neue Kita nicht selbst, sondern eine andere Tochtergesellschaft aus demselben Verband/Konzern. Nach dem Bau mietete der Träger das Gebäude vom Investor an, und zahlt dafür Miete. Diese Miete wird aber letztlich nicht vom Träger selbst getragen, sondern er erhält sie erstattet, zu einem kleineren Teil vom Land, zum überwiegenden Teil von Kreis und Stadt. Und damit sich das auch richtig „lohnt“, übernimmt der Kreis eine Mietgarantie für 20 Jahre, das entspricht der Frist für die Zweckbindung. Also selbst dann, wenn die Kita innerhalb dieses Zeitraums ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen würde, würde die volle Miete fließen, dann aber komplett aus kommunalen Mitteln finanziert.

Dieses Modell ist für die Träger attraktiv, denn sie erhalten mehr Geld als durch die Förderung des Landes, und vor allem für 20 Jahre gesichert. Aber warum lässt sich der Kreis auf eine für ihn so ungünstige Lösung ein?
Das versucht die SBL seit der Hauhaltsberatung des Kreistags im Dezember 2021 aufzuklären. Bisher kamen aus dem Kreishaus aber nur Antworten, die nicht weiterhalfen. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, als ob dies „Investorenmodell“ auch für den Kreis finanziell günstiger wäre.

Nach den Beratungen im Kreisjugendhilfeausschuss am 01.03. und im Kreistag am 01.04. reichten nun die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos (SBL) und Dietmar Schwalm (Die Linke; er ist auch stimmberechtigtes Mitglied des Kreisjugendhilfeaussschusses) gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Landrat ein.

Deren Inhalt dokumentieren wir im Folgenden:

„Sehr geehrter Herr Landrat!

Erst am 24.03.2022 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 10/397-2. Erg erstellt, in der auf Fragen der SBL-Kreistagsfraktion eingegangen werden sollte, die in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 offen geblieben sind. Doch auch damit sind immer noch wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem in den letzten 5 Jahren neu eingeführten Investorenmodell offen geblieben, die wir hiermit stellen.

1. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Zahlen ergibt sich, dass vom Land NRW für eine 4-gruppige Kita, die nach dem Investorenmodell errichtet wurde, jährlich ca. 28.637 Euro Mietkostenzuschuss geleistet werden (45,58% von 62.808 Euro). In 20 Jahren Zweckbindungsdauer sind dies insgesamt 572.740 Euro. Demgegenüber zahlt das Land beim Eigentümermodell (ebenfalls nach den Angaben der Kreisverwaltung) einen Förderbetrag von 2,138 Mio Euro. Dies bedeutet ein Minus an Landesmitteln von 1,566 Mio Euro beim Investorenmodell. Bei einer 6-gruppigen Kita beträgt diese Differenz sogar 2,348 Mio Euro, je Kita.
Es gibt also durch das Investorenmodell einen sehr großen Nachteil bei der Höhe der Landesmittel.
-> Warum wird diese Differenz in den Sitzungsdrucksachen nicht klar benannt?

2. Dieses enorme Minus an Landesmitteln muss vom Kreis und/oder von den Gemeinden und/oder von den Trägern und/oder von den Eltern ausgeglichen werden.
Aus der von der Kreisverwaltung in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 vorgestellten Präsentation ergibt sich, dass die Kreisverwaltung davon ausgeht, 16,4 % der Mietkosten würden durch die Elternbeiträge abgedeckt (s. Folie „Finanzierungsanteile nach dem Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2020 für freie Träger“). Diese Rechnung funktioniert aber nur dann, wenn die Elternbeiträge für die im Investorenmodell errichteten Kitas steigen würden. Denn das Investorenmodell löst Mietaufwendungen aus, anders als es beim Eigentümermodell der Fall ist, wo die Investition in das Gebäude im Wesentlichen durch Fördermittel abgedeckt ist. Durch die Miete erhöhen sich die laufenden Betriebsausgaben gegenüber dem Eigentümermodell. Die Elternbeiträge wachsen aber nur dann mit den steigenden Betriebsausgaben, wenn diese Beiträge deswegen über das bisherige Niveau erhöht werden, sonst tragen sie nichts zu den steigenden Betriebsausgaben bei. Die erforderliche Erhöhung würde etwa 30 Euro je Monat und je Kita-Platz im Investorenmodell betragen.
Daher noch einmal die (in der Kreistagssitzung nicht beantwortete) Frage:
-> Beabsichtigt der Landrat, die Elternbeiträge für das oder wegen des Investorenmodells zu erhöhen?
-> Falls diese Absicht nicht besteht: Wann werden die Berechnungen über die durch den Kita-Bau entstehenden für die Belastungen berichtigt?
-> Wenn eine Erhöhung der Elternbeiträge geplant ist: Um welche Beträge sollen die Beiträge in den einzelnen Einkommensstufen erhöht werden?
-> Wie sehen die Planungen des Landrats und des Kreisjugendamts für die weitere Entwicklung der Elternbeiträge aus? Bis wann (welches Jahr) sollen die Elternbeiträge konstant gehalten werden?

3. Die SBL hatte ihre Fragen nicht nur auf die Mehrbelastung der Kreisfinanzen, sondern auf die Belastungen aller kommunalen Kassen bezogen, also von Kreis und Gemeinden. Faktisch werden in vielen Gemeinden Trägeranteile von den Gemeinden übernommen, so dass die zusätzlichen Mietaufwendungen auch die Gemeinden treffen.
-> Warum ignoriert die Kreisverwaltung bisher diese Realität?
-> Wann werden die Berechnungen entsprechend korrigiert?

4. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Daten ergibt sich ein erheblicher Verlust an Landesmitteln durch das Investorenmodell gegenüber dem Eigentümermodell (s. Frage 1).
-> Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die daraus entstehenden erheblichen Mehrbelastungen für die kommunalen Kassen transparent auszuweisen und politische Gründe für die trotzdem erfolgende Bevorzugung des Investorenmodells transparent darzustellen?“

Wir hoffen, dass nun endlich die erforderliche Transparenz hergestellt wird, und werden weiter berichten!

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Scheitern die Planungen für Kita-Neubauten?

By admin at 12:46 am on Thursday, March 3, 2022

Zwei große Projekte für Kita-Neubauten standen auf den Tagesordnungen der letzten beiden Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA).

Brilon

Am 22.11.2021 beschloss der Ausschuss, eine Berliner Gesellschaft mit dem Neubau einer sechsgruppigen Kita in der Briloner Kernstadt zu beauftragen. Diese Entscheidung war sehr umstritten. Denn in einem sog. Interessenbekundungsverfahren hatten sich 4 Träger beworben. Der Sozialausschuss der Stadt Brilon hatte einige Tage vor der Sitzung des KJHA empfohlen, zwei kleinere Kitas neu zu errichten, auch um eine andere alte Kita mit sehr hohem Sanierungsbedarf zu ersetzen. Dieses Votum missachtete der KJHA doch. Bei der Entscheidung spielte eine große Rolle, dass das Kreisjugendamt keine zutreffende Information zum Verfahren abgab. Denn bei einem “Interessenbekundungsverfahren” ist niemand an die ursprünglichen Annahmen gebunden; es können jederzeit Änderungen vorgenommen werden wie z.B. eine Aufteilung auf zwei Träger.

Schon im Vorfeld hatte es viel Verwunderung über das Kreisjugendamt gegeben. Es hatte den Bedarf für 6 neue Kita-Gruppen eine Sitzung vorher nur mündlich dargestellt. Auch zur Sitzung im November gab es weder irgendeine nachvollziehbare Berechnung noch ein Protokoll der vorherigen Sitzung.
Nun droht aber neues Unheil. Der ausgewählte Träger (der übrigens zu einer skandinavischen Aktiengesellschaft gehört!) hatte mitteilen lassen, dass sich der Bau auf dem vorgesehenen Grundstück für ihn eventuell nicht realisieren lasse. Erst im Januar habe man festgestellt, dass dieses Grundstück mit Blei und Cadmium belastet sei. Auch das ist sehr verwunderlich, denn diese Belastung ist in Brilon allgemein bekannt… Und es würden nun Zuschüsse für eine energiesparende Bauweise entfallen. In der Sitzung des KJHA war der Träger allerdings nicht selbst erschienen, und vom Kreisjugendamt war auch keine verbindliche Auskunft eingeholt worden. Es kam nur eine Vertreterin der mit dem Bau beauftragten Firma. Und die berichtete, eine für Ende Februar geplante Besprechung habe nicht stattfinden können.

Nun fasste der KJHA einen zweiteiligen Beschluss:
Der bisher ausgewählte Träger soll sich bis zum 11.03.2022 verbindlich äußern, ob er das Projekt realisiert.
Falls diese Zusage dann nicht vorliegt, wird kurzfristig ein neues Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, in dem auch ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen wird, die neuen Gruppen auf mehrere Träger aufzuteilen.

Marsberg

Ähnlich unglücklich verlaufen die Planungen für eine fünfgruppige neue Kita in Marsberg. Auch hier hatten 4 Träger ihr Interesse bekundet. Drei von ihnen zogen allerdings am Tag der Sitzung des KJHA ihre Bewerbungen zurück. In einem gemeinsamen Schreiben wiesen sie u.a. darauf hin, dass sie sich unzureichend über geänderte städtebauliche Planungen der Stadt Marsberg informiert fühlten, die das von ihnen – in Absprache mit der Stadt Marsberg – ausgewählte Grundstück ausschließen. Auch hier ist es dem Kreisjugendamt offensichtlich nicht gelungen, eine den Bewerbern eine eindeutige Planungsgrundlage zu verschaffen.
Der verbliebene Bewerber wurde dann mit einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen vom KJHA ausgewählt. Mit der Entscheidung sind aber alle Beteiligten unzufrieden, so dass nun – unabhängig von dem erfolgten Zuschlag – ein Gespräch des Kreisjugendamtes mit allen möglicherweise an künftigen Verfahren interessierten Trägern stattfinden soll.

Investoren- oder Eigentümermodell

Hier ging es auf Antrag der SBL darum, ob es richtig ist, dass die Träger generell bei jedem Neubauprojekt im HSK auf mehrere Mio Euro an Fördermitteln des Landes NRW verzichten. Stattdessen beauftragen sie eine andere Gesellschaft mit dem Bau des Kita-Gebäudes, von der sie es dann anschließend anmieten. Dafür wird dann ein Mietvertrag abgeschlossen, der die laufenden Betriebskosten erheblich erhöht. Und der HSK muss sich verpflichten, für mindestens 20 Jahre die Mietzahlungen des Trägers an den “Errichter” des Gebäudes zu garantieren.
Das Kreisjugendamt versuchte mit abenteuerlichen Rechnungen darzustellen, dass dies “Investorenmodell” für den Kreis angeblich finanziell günstiger sei. Darauf kommen wir noch zurück…

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Kreisjugendhilfeausschuss übergeht Briloner Votum

By admin at 9:30 am on Tuesday, November 23, 2021

Am Montag (22.11.) stand im Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) eine wichtige Entscheidung an: Es ging um die Entscheidung, wer Träger des neuen Kindergartens (mit 6 Gruppen) in Brilon werden soll. Nach einem “Interessenbekundungsverfahren” lagen 4 Bewerbungen vor, ein fünfter Interessent hatte in der Kürze der Zeit (den Bewerbern stand nur gut ein Monat zur Verfügung) noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Über die Vorgeschichte hatten wir bereits hier berichtet.

Am Ende gab es eine Entscheidung für die Berliner Gesellschaft “Stepke Kids”. 9 von 15 stimmbechtigten Ausschussmitgliedern stimmten dafür. Stepke wirbt u.a. damit: “Besondere Merkmale unseres Konzeptes sind ein hoher Personalschlüssel, frisch gekochtes Essen vom eigenen Koch, englischsprachige Angebote, Schwimmen sowie Waldtage & Waldwochen” [https://www.stepke-kitas.de/]. In Arnsberg unterhält Stepke bereits 2 Kitas. Die Fertigstellung der neuen Briloner Kita sagte Stepke für Mai 2023 zu.

Damit wurde das Votum des Briloner Sozialausschusses nur teilweise berücksichtigt. Denn der hatte empfohlen, 2 Träger zu beauftragen: Stepke sollte eine neue Kita mit 5 Gruppen errichten, und die Katholische Kita gGmbH eine weitere Kita mit 4 Gruppen. Denn deren Kita-Gebäude neben der Propsteikirche mit bisher 3 Gruppen hat so hohen Sanierungsbedarf, dass es bald ersetzt werden muss. So hätte man eine komplette Lösung bekommen.

Im Ablauf gab es viele Fehler beim Kreisjugendamt, aber auch bei der Ausschussvorsitzenden (SPD) und beim Briloner Bürgermeister (SPD) und der Briloner Stadtverwaltung.

Einige dieser gravierenden Mängel:

1. Es fing damit an, dass das Kreisjugendamt erst in der Sitzung des KJHA am 11.10.2021 – also 6 Wochen vor der Entscheidung über die Trägerschaft – im KJHA mündlich den Bedarf für 6 zusätzliche Kita-Gruppen in Brilon nannte. Eine Sitzungsdrucksache gab es dazu nicht, und bis heute liegt noch nicht einmal ein Protokoll der Sitzung des KJHA vom 11.10. vor. Es gibt also keine prüfbaren Daten. Dass in Brilon weitere Kita-Plätze benötigt werden, ist unstrittig. Aber Demographie-Experten bezweifeln, dass es sich um 6 Gruppen mit etwa 120 Plätzen handeln sollte. Eine so große neue Kita gefährdet auch andere Kitas, vor allem auf den Briloner Orsteilen. Dort werden derzeit z.B. 3 andere Kitas ausgebaut, und die Kinderzahl geht aktuell in Brilon wieder zurück.

2. Alle 4 Bewerber wollen nur nach dem sog. Investorenmodell bauen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten, und mietet es dann an. Es wird dabei auf alle Investitions-Zuschüsse von Bund und Land verzichtet, die bis zu 33.000 Euro pro neuem Kita-Platz ausmachen, hier also 2 bis 4 Mio Euro. Dafür zahlt der Träger Miete an die Investoren-Gesellschaft, etwa 200.000 Euro pro Jahr. Die zahlt der Träger aber letztlich nicht selbst, sondern lässt er sich von Kreis und Stadt erstatten. Dafür muss sich der HSK verpflichten, für mindestens 20 Jahre, möglichst sogar für 25 Jahre dem Mietvertrag beizutreten. Die nicht genutzten Zuschüsse von Bund und Land müssen also durch kommunale Mittel ersetzt werden, und belasten am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle möglichen Zuschüsse von Bund und Land genutzt werden und – falls diese Finanzmittel für den Bau nicht ausreichen – nur der Rest durch kommunale Mittel abgedeckt wird. In anderen Kreisen funktioniert dieses Modell, warum gibt es das Kreisjugendamt des HSK nicht vor? Der 5. Bewerber war übrigens bereit, dies Modell durchzuführen…

3. Für die Einwohner*innen der Stadt Brilon ist es eine sehr wichtige Entscheidung, von wem und wo eine neue Kita gebaut wird, auch für die Stadtentwicklung. Die Stadt Brilon war vom Kreis aufgefordert worden, eine Empfehlung abzugeben. Der Briloner Bürgermeister wollte jedoch keinen transparente Diskussion, sondern hatte nur die Fraktionsvorsitzenden zu einer “vertraulichen” Sitzung eingeladen und stellte ihnen kaum Unterlagen zur Verfügung. Das erfolgte zu einem Zeitpunkt, als vom Kreis die Bewerbungen der potentiellen Träger bereits veröffentlicht waren. Die Bürgerliste war mit dieser Geheimdiplomatie nicht einverstanden. Erst auf ihre Forderung hin stellten sich die Bewerber im Sozialausschuss öffentlich vor, und es gab dort eine ausführliche Beratung. Die Geheimkonferenz für die Fraktionsvorsitzenden wurde abgesagt …

4. Ein sehr gut geeignetes Grundstück in der Nähe des Briloner Kurparks wurde von der Briloner Stadtverwaltung faktisch ausgeschlossen, so dass dieser Bewerber damit nicht mehr planen konnte. In einer Stellungnahme behauptete die Stadtverwaltung, dass für diese Fläche am Hellenteich planungsrechtlich “eine kurz- bis mittelfristige Realisierung … nicht möglich” sei, denn die Fläche liege “nicht im Bebauungszusammenhang”. Das ist Unsinn, denn vor 4 Jahren wurde an derselben Straße direkt gegenüber der für die Kita gewünschten Fläche ein Wohnheim realisiert, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Durch dessen Errichtung hat der “Babauungszusammenhang” noch zugenommen…

5. Der Briloner Sozialausschuss beschloss eine wohl überlegte Empfehlung. Er berücksichtigte dabei, dass eine der zentral gelegenen bestehenden Kitas nur noch für kurze Zeit Bestand haben wird. Daher beschloss der Ausschuss, den anstehenden Ersatz dieser Kita mit in die Planungen einzubeziehen. Da eine Einrichtungsgröße mit 4 Gruppen organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als nur 3 Gruppen, sollte diese jetzt durch die Katholische Kita gGmbH verwirklicht werden. Die verbleibenden 5 Gruppen sollten von Stepke errichtet werden. Doch die Vorsitzende des KJHA war nicht dazu bereit, darüber abstimmen zu lassen, weil die Verwaltung des Kreisjugendamtes das nicht wollte. Zwingende Hindernisse wurden dabei nicht genannt. Es gibt auch keinen rechtlichen Grund dafür, denn das vorher durchgeführte “Interessenbekundungsverfahren” bindet niemanden hinsichtlich der angefragten Massnahmen; es ist – anders als ein Vergabeverfahren – unverbindlich https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/

Dietmar Schwalm, der auch für die SBL stimmberechtigtes Mitglied im KJHA ist, sprach in der Sitzung die Probleme an, z.B. die hohen Kosten durch das Investorenmodell, die Vorteile der gesplitteten Beauftragung und die fehlenden Daten zur Größe des Bedarfs. Leider entschied der Ausschuss – beeinflusst von der Verwaltung und der durch die Vorsitzende eingeschränkten Abstimmung – anders.

Es bleibt der Verdacht, dass es Absprachen im Vorfeld und im Hintergrund gegeben haben könnte …

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Wie über neue Kitas entschieden wird

By admin at 11:57 am on Saturday, November 20, 2021

Der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) tagt am Montag (22.11.) um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede. Er ist zuständig für die 9 Gemeinden im Kreisgebiet, die über kein eigenes Jugendamt verfügen, also etwa die Hälfte der Einwohner*innen im HSK. In Arnsberg, Sundern und Schmallenberg gibt es städtische Jugendhilfeausschüsse.

Eine im KJHA nun anstehende Entscheidung findet viel Aufmerksamkeit:
In Brilon soll eine neue Kita mit 6 zusätzlichen Gruppen errichtet werden: wer betreibt die, und wo?
Bei einem sog. Interessenbekundungsverfahren haben sich 4 potentielle Träger beworben, jeweils mit konkreten Grundstücken. Sie stellen ihre Konzepte im Ausschuss vor.

Von der Stadt Brilon wird dazu eine Stellungnahme erwartet. Nachdem für den KJHA 228 Seiten Unterlagen veröffentlicht worden waren, lud der Briloner Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu einer vertraulichen Sitzung ein, um dort die Stellungnahme der Stadt Brilon abzusprechen.
Mit dieser Vorgehensweise war die Bürgerliste nicht einverstanden und beantragte die Ergänzung der Tagesordnung des Sozialausschusses für dessen Sitzung am 18.11.2021. Bereits dort stellten sich nun alle Bewerber ausführlich und öffentlich vor, mit ihren Konzepten und Grundstücken.
Nach einer ausführlichen Beratung wurde die Empfehlung beschlossen, dass statt einer 2 Kitas mit zusammen 9 Gruppen neu gebaut werden. Die neuen Standorte sollen an der Oststraße (Ecke Keffelker Str) und am Sintfeldweg liegen. Den Zuschlag als Träger sollen die Katholische Kita gGmbH und das Unternehmen Stepke aus Berlin erhalten. Gleichzeitig soll der katholische Petrus und Andreas-Kindergarten (neben der Propsteikirche) aufgegeben werden, da das Gebäude extrem sanierungsbedürftig ist. Diese Empfehlung wird nun in den KJHA eingebracht.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unerwartetes-votum-in-brilon-es-soll-zwei-neue-kitas-geben-id233891823.html

Sehr bedenklich ist, dass nun alle 4 Bewerber für die Trägerschaft nur noch im sog. Investorenmodell bauen wollen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten und nach Fertigstellung an ihn zu vermieten. Das führt für den Kreis und die Gemeinden zu Mehrkosten von 2 bis 3 Mio Euro pro Kita. Denn wenn der künftige Träger die Kita selbst bauen lassen würde, erhielte er für jeden neuen Platz pro Kind bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln. Das macht bei 120 Plätzen bis zu 3,96 Mio Euro. Realistisch wäre hier ein Zuschuss von 2 bis 3 Mio Euro. Beim Investorenmodell wird auf diese Zuschüsse ganz verzichtet. Sie müssen dann durch Mietkosten ersetzt werden. Und die zahlt letztlich nicht der Träger, sondern in den Bewerbungen ist der Anspruch enthalten, dass der HSK den Mietverträgen für mindestens 25 Jahre beitritt. Diese Mieten müssen dann aus der Jugendamtsumlage finanziert werden – und die zahlen die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger. Es findet also eine Umverteilung statt: Die bereit stehenden Bundes- und Landesmittel gehen in andere Regionen, und die Jugendamtsumlage im HSK erhöht sich. Das ließe sich z.B. dadurch verhindern, dass die Stadt Brilon selbst als Träger auftritt. Aber obwohl es bisher keine einzige städtische Kita in der Briloner Kernstadt gibt, war der Bürgermeister dazu nicht bereit. Die freien Träger leisten sicherlich gute Arbeit, aber bei demnächst 12 Kindergärten in der Briloner Kernstadt wäre es sehr wünschenswert, wenn im Sinne der Pluralität auch ein kommunaler Kindergarten darunter wäre.

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Gedanken über die Zeit nach Corona: Wird es wohl besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit sozialen und psychischen Problemen geben?

By admin at 8:51 am on Sunday, June 13, 2021

Kinder, Jugendliche und Lehrer/innen in den Zeiten der Pandemie
Im Anschluss an die seit über einem Jahr geführte Debatte über Schulöffnungen und Schulschließungen machen sich nun Lehrerverbände Gedanken darüber, wie man Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen stärker in den Blick nehmen kann. Diese Aufgabe kann nicht allein durch Eltern und Lehrkräfte geleistet werden, meint der Vertreter der SBL im Schulausschuss. Er geht auch davon aus, dass darüber hinaus leistungsschwache Schülerinnen und Schüler durch den Distanz- und Wechselunterricht zusätzliche kognitive Nachteile erlitten haben, die dringend aufgehoben werden müssen.

Anfrage
Ergo wandte sich die SBL-Fraktion am 21.05.2021 mit diesen Fragen an den Landrat Dr. Schneider:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?
2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?
3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Antwort
Die Anfrage der SBL-Fraktion wurde mit Schreiben datiert auf den 07.06.2021 so beantwortet.

„Sehr geehrter Herr Loos,

nach interner Abstimmung mit den Fachdiensten 21 (Schulverwaltung), 23 (Schulaufsicht, Medienzentrum, Regionales Bildungsnetzwerk), 26 (Jugendhilfe) und 28 (Regionale Schulberatung) beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?

Gem. § 8a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt sowie ansässige Beratungsstellen (u.a. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes) halten unabhängig von Corona jederzeit entsprechende Beratungsangebote vor.
Im Rahmen der Jugendarbeit stehen die Jugendfreizeitstätten auch während der Pandemie für persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung

Die Regionale Schulberatung fokussiert als psychologischer Fachdienst für Schule die schulischen Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Beratung und Unterstützung der vor Ort tätigen Lehr- und Fachkräfte, sowie der Eltern als Bezugspersonen.
Bei zahlreichen Themen wie Ängsten, sozioemotionalen Auffälligkeiten und Schulvermeidung ist eine coronazeitbedingte Intensivierung auf Seiten der Kinder zu beobachten und weiter zu erwarten. Für sie sind verlässliche Strukturen, ein strukturgebender Schulalltag stabile Beziehungen und gestärkte Bezugspersonen von größter Bedeutung. Hier setzt schulpsychologische Arbeit an und bietet eine Unterstützung der vielfach selbst belasteten Bezugspersonen, die tagtäglich vor Ort mit diesen Herausforderungen umgehen (müssen), Stabilität geben und Lern- und Entwicklungsprozesse begleiten – unabhängig davon, ob die Kinder auch mögliche zusätzliche außerschulische Maßnahmen wahrnehmen oder in Therapien angebunden sind.
Vor diesem Hintergrund finden Lehr- und schulische Fachkräfte sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler Unterstützung im Umgang mit diesen Herausforderungen in der Regionalen Schulberatungsstelle. Dabei ersetzt schulpsychologische Beratung keine Psychotherapie; Schulpsychologinnen und -psychologen haben keinen therapeutischen Auftrag. Auch längerfristige Förderungen und die Aufarbeitung von Lerndefiziten können hier nicht geleistet werden.

2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?

Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird davon ausgegangen, dass mit „förderbedürftig” die „leistungsschwachen“ Kinder und Jugendliche im Sinne der Anfrage gemeint sind.

Eine trennscharfe Differenzierung zwischen förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen und solchen mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen ist nicht möglich. Bei einigen Kindern und Jugendlichen liegen sicherlich auch beide Formen der Beeinträchtigung vor.

Von daher gelten die Ausführungen zu Frage 1 auch für die förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen.

3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ aufgelegt. Das Programm hat das Ziel, mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt auszugleichen.

Das Programm beinhaltet folgende Förderbereiche:
a) Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
b) Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
c) Individuelle Bildungs -und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF.

Die Laufzeit des Programms wurde bis zum Sommer 2022 ausgedehnt. Die Angebote können auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die kommunalen Schulträger im Hochsauerlandkreis haben im Rahmen einer Schulträger-Dienstbesprechung am 28.04.2021 ohne Ausnahme die Bereitschaft erklärt, bei entsprechenden Bedarfen und Angeboten vor Ort die notwendigen Eigenanteile, die die Förderrichtlinien vorsehen, zur Verfügung zu stellen. Als Initiatoren werden hier die außerschulischen Partner (z.B. OGS-Träger‚ Träger der freien Jugendhilfe) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen gesehen.

Die Träger der freien Jugendhilfe haben gegenüber dem Hochsauerlandkreis als Schulträger erklärt, dass sie mit den kreiseigenen Schulen Kontakt aufnehmen werden mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme an den geplanten Maßnahmen zu motivieren. Darüber hinaus ist geplant,dass z.B. mit Zustimmung der Eltern die Lehrkräfte Förderempfehlungen zur Verfügung stellen, damit die Lernangebote passgenau auf die einzelnen Schüler zugeschnitten werden können.

Neben diesen Angeboten bieten einzelne Jugendfreizeitstätten Nachhilfe in unterschiedlicher Form an.“

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Jetzt soll doch ein digitales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze kommen…

By admin at 12:48 pm on Tuesday, April 20, 2021

Wiederholt (2014, 2017 und 2018) hatte die SBL im Kreistag und im Kreisjugendhilfeausschuss beantragt, ein digitales Anmeldeverfahren für die Kita-Plätze im Bereich des Kreisjugendamtes einzuführen, zusammen mit der “Kita-Card”. Viele Nachbarkommunen haben das schon seit vielen Jahren. Es ist einfach, transparent, schnell und gerecht. Alle Familien haben die gleichen Chancen, niemand braucht parallel mehrere Anmeldungen vorzunehmen, und der “Papierkram” wird reduziert.

Aber: Die GroKo und die Kreisverwaltung haben das immer wieder abgelehnt.
Hier einer unserer Artikel zu diesem Thema:
http://sbl-fraktion.de/?p=8689

Nun ist – mal wieder – eine wundersame Entwicklung eingetreten: Mit mehreren Jahren Verzögerung scheint auch die CDU-Kreistagsfraktion die Sinnhaftigkeit unserer Anträge erkannt zu haben. Denn heute erhielten die Kreistagsfraktionen einen aktuellen Antrag der CDU vom 20.04.2021:
“Wir beantragen die erneute Prüfung der Einführung einer digitalen Kita-Anmelde- und Verwal-tungssoftware im Jugendamtsbezirk des Hochsauerlandkreises”.

In der Begründung heisst es:
“Seit der Befassung des Kreisjugendhilfeausschusses mit dem Thema in den Jahren 2017/18 haben sich weitere Kreise für die Einführung eines digitalen Kita-Anmeldeverfahrens entschieden (z. B. der Märkische Kreis und der Kreis Gütersloh). Die Erfahrungen der einzelnen Kreise, der Träger und der Eltern, werden in der Öffentlichkeit insgesamt positiv bewertet.”
“Für ein digitales Anmeldeverfahren sprechen eine höhere Transparenz, die Vermeidung von Dop-pelanmeldungen durch die Möglichkeit der Priorisierung, vereinfachte Verwaltungsprozesse, eine einfachere Kommunikation mit den Eltern sowie zwischen Kreisjugendamt und den Städten und Gemeinden sowie ein Komfortgewinn für die Eltern. Nicht zuletzt folgt dieser Antrag dem vielseitig geäußerten Wunsch nach Fortschritt der Digitalisierung in der Verwaltung.”

All das hatte die SBL vor Jahren auch schon geschrieben…

Schön, dass jetzt der Fortschritt naht. Aber warum wieder erst so spät?

Filed under: Familien- und KinderpolitikComments Off on Jetzt soll doch ein digitales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze kommen…

Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen

By admin at 11:22 pm on Thursday, April 2, 2020

Aus aktuellem Anlass hat die SBL-Fraktion am 27. März die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses beantragt, damit dieser wegen der Dringlichkeit einen Beschluss zu den Eltern- und Teilnehmerbeiträgen für Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet fasst.

Dazu hat die SBL-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
“1. Der HSK erstattet bzw. erlässt allen Eltern, die zu Elternbeiträgen in einer Kita herangezogen werden, den halben Elternbeitrag für den Monat März und vollständig für die weitere Zeit der Schließung ihrer Kita.
2. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bei den Bürgermeistern der Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg für die in diesen Städten bestehenden eigenen Jugendamtsbezirke anzuregen, damit im Kreisgebiet einheitlich verfahren wird.
3. Der Landrat wird beauftragt, vom Land NRW die komplette Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Jugendämter im Kreisgebiet zu fordern.
4. Der Landrat wird beauftragt, mit den Bürgermeistern aller 12 kreisangehörigen Kommunen eine gleichartige Regelung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) anzustreben.
5. Der Landrat wird beauftragt, das Land NRW aufzufordern, auch für Gemeinden in Haushaltssicherung generell den Erlass der Elternbeiträge zuzulassen.
6. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
7. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Kreis-VHS die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
8. Der Landrat wird beauftragt, bei den für die weiteren Volkshochschulen im Kreisgebiet zuständigen Bürgermeistern eine gleichartige Regelung wie für die Kreis-VHS anzuregen, damit auch hier eine einheitliche Verfahrensweise erfolgt.

Begründung und Erläuterung:

Seit 16.03.2020 dürfen fast alle Kinder, die zuvor in einer Kita betreut wurden, ihre Kita nicht mehr besuchen. Gleiches gilt für die OGS. Viele Eltern stellt die Sicherstellung der Kinderbetreuung vor große Herausforderungen.
Die Eltern sollten daher zumindest von den Elternbeiträgen für die nicht nutzbaren Plätze in der Kita bzw. der OGS entlastet werden, ebenso für andere gebührenpflichtige Bildungseinrichtungen, und sie sollten bald Klarheit darüber erhalten.
Der Kreis Soest hat den Erlass der Elternbeiträge für Kitas und OGS bereits am 25.03.2020 bekannt gegeben.
Vom Land NRW wurde erst gestern eine entlastende Regelung angekündigt, die aber nur für den Monat April gelten soll und nicht für alle Bildungseinrichtungen.”

Am 30. März wurden vom Landrat und einem Kreistagsmitglied der SPD zwei Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst, die demnächst vom Kreisausschuss oder Kreistag bestätigt werden müssen. Dies ist in solchen Situationen zulässig. Damit wurde geregelt, dass für April 2020 sowohl von der Kreismusikschule als auch von den Kindertagesstäten keine Beiträge erhoben werden. Bei einer Verlängerung der Schließung wird auch der Erlass der Beiträge verlängert. Auch die Kreis-VHS hat bekannt gegeben, “die Veranstaltungen nachzuholen oder bereits gezahlte Entgelte unbürokratisch zurückzuzahlen oder in Guthaben umzuwandeln.”
https://www.vhs-hsk.de/aktuelles/detailansicht/aktuelle-informationen-zu-den-vhs-kursen-angesichts-der-corona-pandemie

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Kreis Soest erhebt keine Elternbeiträge

By admin at 4:32 pm on Wednesday, March 25, 2020

Der Nachbarkreis Soest hat heute bekannt gegeben, dass dort kreisweit ab dem 1. April auf die Erhebung der Beiträge für Kitas und für die Kindertagespflege verzichtet werden soll. Darauf haben sich der Kreis und die 14 Gemeinden geeinigt. Auch für Beiträge für den Offenen Ganztag an Grund- und Förderschulen soll kreiseinheitlich ebenso verfahren werden.
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1040908.php

Jetzt wird es höchste Zeit, dass eine derartige Regelung auch im HSK erfolgt!

Leider fehlt in NRW eine landesweite Regelung über das Aussetzen der Elternbeiträge, wie sie z.B. in Thüringen gestern von der Landesregierung beschlossen wurde!!

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Deutlicher Geburtenrückgang im HSK

By admin at 12:58 pm on Monday, January 14, 2019

Die Bedarfssituation für Kindergartenplätze im Kreisgebiet wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich deutlich entspannen. In der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses wurde eine aktuelle Bedarfsplanung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass im für die Kindergartenplanung maßgeblichen Jahreszeitraum vom 02.11.2017 bis zum 01.11.2018 nur noch 1.059 Kinder geboren wurden. Dies betrifft den Bereich des Kreisjugendamtes, also das Kreisgebiet ohne Arnsberg, Sundern und Schmallenberg. Im Vorjahreszeitraum hatte es im selben Gebiet noch 1.185 Geburten gegeben. Dies bedeutet einen Rückgang um 126 Geburten bzw. etwa 11%.
Besonders deutlich gingen die Geburtenzahlen zurück in Brilon (-35), Eslohe (-29), Winterberg (-24) und Bestwig (-20). In Meschede und Olsberg betrug der Rückgang nur 7 bw. 6 Geburten. Marsberg verzeichnete dagegen einen Anstieg um 15 Geburten.

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Kita-Card: Wissen Landrat und CDU, was sie tun?

By admin at 9:01 pm on Sunday, October 28, 2018

In seiner vorletzten Sitzung hat der Kreistag eine Digitalisierungsstrategie für die Kreisverwaltung beschlossen.
Gleichzeitig wurde aber der Vorschlag unserer Fraktion abgelehnt, für das Anmeldeverfahren zu den Kindertagesstätten eine Kita-Card einzuführen, möglichst in einem digitalen Verfahren.

Um den HSK herum wird die Kita-Card bereits in vielen Jugendamtsbezirken erfolgreich genutzt. So veröffentlichte jetzt (am 26. Oktober) der Nachbarkreis Soest wieder eine Pressemitteilung, in der er darauf hinweist, dass in den nächsten Tagen der Versand der Kita-Cards – mit ausführlichen Informationen – erfolgt. Mit dieser Karte können alle Eltern die Anmeldungen zur Kita in einem einfachen und transparenten Verfahren vornehmen können. Mitte November finden dann die Gespräche zur Aufnahme in den jeweiligen Kitas statt.

Hier steht die Pressemitteilung über den Versand:
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1000971.php
Und hier finden sich allgemeine Informationen zur Kita-Card im Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/familie_soziales/familie/betreuung/kita/kita_karte.php

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Wie wirkt sich das neue Unterhaltsvorschussgesetz aus?

By admin at 12:51 pm on Saturday, July 28, 2018

Reform 2017

Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz reformiert. Alleinerziehende und geschiedene Mütter oder Väter, die vom ehemaligen Partner keinen, zu geringen oder unregelmäßigen Unterhalt für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder bekommen, bringt die Gesetzesänderung im Vergleich zur früheren Gesetzeslage einige Vorteile. Unter diesem Link sind sie im Detail aufgeführt:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558?view=DEFAULT

Frage nach den Auswirkungen

Die Auswirkung der Gesetzesreform lässt sich nach einem Jahr wahrscheinlich schon ganz gut beurteilen!?
Deshalb beantragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 24.07.2018 für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses bei Landrat Dr. Karl Schneider einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen des Unterhaltsvorschussgesetzes im Gebiet des Hochsauerlandkreises. Der Landrat hatte im letzten Jahr mehrere neue Personalstellen für die Umsetzung des neuen Gesetzes eingerichtet, wegen der zu erwartenden Steigerungen bei der Anzahl der Anträge und bei den auszuzahlenden Beträgen.

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In dieser Legislaturperiode wird das wohl nichts mehr mit der “Kita-Card”

By admin at 8:44 am on Sunday, June 17, 2018

Mutmaßung
Sitzen die Hauptwidersacher in der Verwaltungsspitze des Hochsauerlandkreises? Wir wissen es nicht. Allerdings könnte man den Eindruck durchaus haben. Jedenfalls wenn man als Zuhörer/in in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 12. Juni 2018 dabei war.

Chronolgisch
Der Ausschussvorsitzende eröffnete den Tagesordnungspunkt mit der Bemerkung, dass uns die Diskussion um die Kita-Card schon seit zwei Jahren begleitet.
Richtig! Doch ganz genau genommen verfolgt uns die Frage „Kita-Card oder nicht?“ schon seit Februar 2014.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3963

Neue Software im Sauerland entwickelt
Es folgten Vortrag und Präsentation von Robert Sauerwald von der Fa. Sauerwald IT aus Olsberg. Herr Sauerwald stellte sein Konzept für ein “Online-Anmeldeverfahren per Software” vor.
Mindestens ein/e Zuhörerin auf der Tribüne fand das was sie sah und hörte sehr interessant und die vorgestellte Software-Lösung einleuchtend und vielversprechend.
Wie Robert Sauerwald sagte, entwickelt und vertreibt er seit Jahren Verwaltungssoftware.
Er referierte dann über die Probleme bei Kita-Anmeldungen der herkömmlichen Art, also über die ohne den Einsatz von Software. Robert Sauerwald sprach u.a. von Mehrfach-Anmeldungen, die aufgrund des althergebrachten Verfahrens unentdeckt blieben. Der Zugriff auf aktuelle Bestandsdaten wäre bei dem bisherigen System auch nicht möglich.
Sein Vorschlag: Entwicklung einer einfach gehaltenen Software. Das Personal des HSK bekäme dann persönliche Zugangsdaten. Verschiedene Schnittstellen müssten eingebunden werden, damit die Daten dem HSK zur Verfügung stehen. Die Hauptfunktion solle bei der Anmeldung von Kindern liegen. Eltern sollten ihre Kinder auch selbst via Internet anmelden können. Das Programm müsste einfach zu bedienen sein mit Benutzerrechten für alle die involviert sind. Informationen wären dann aktuell und überall verfügbar.

Diskussion
Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes äußerte, die Probleme seien die Schnittstellen, u.a. die Software der Kitas, wie “KiBiz-Web-Software”, die bereits 49 Kitas angeschafft hätten. Die anderen Software-Betreiber verhielten sich da sehr sperrig.

Ein CDU-Kreistagsmitglied bemerkte sinngemäß, bei unserer ländlichen Struktur sei das Programm nicht notwendig.

Ein Vertreter der Verwaltungsspitze stellte dem Software-Entwickler Robert Sauerwald die Frage, ob er die von ihm gerade beschriebenen Probleme (wie Mehrfachanmeldungen) selbst erarbeitet habe oder ob seine Schilderung auf Infos der Verwaltung beruhten.

Ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes erwähnte, dass auch das Jugendamt Sundern an der neuen Software interessiert sei.

Der Vertreter der Verwaltungsspitze betonte, das Anmeldeverfahren ersetze keine Vorsprache der Eltern bei der Kita.

Eine Sachkundige Bürgerin pflichtete ihm bei und machte deutlich, dass auch sie nicht viel von der Kita-Card. halte. Wie sie sagte zieht sie das persönliche Gespräch mit den Eltern vor. Sie wisse allerdings nicht, wie es auf Seiten der Verwaltung aussehe.
(Ob da ein Missverständnis seitens der Sachkundigen Bürgerin besteht, wissen wir nicht. Denn u.E. schließt die Online-Anmeldung doch das persönliche Gespräch Eltern/Kita-Mitarbeiter/innen nicht aus!?)

Ein Sachkundiger Bürger erklärte, dass er die Software-Lösung nur für Ballungsgebiete für sinnvoll hielte. Er äußerte auch die Meinung, bei den Eltern würden mit der Kita-Card falsche Erwartungen geweckt. Die Bedarfe könnten mit der Kita-Card nicht besser eingeschätzt werden.
(Soweit wir wissen sind Software-Lösungen bzw. die Kita-Card durchaus auch in ländlichen Gebieten erfolgreich im Einsatz, z.B. in den Bereichen der Jugendämter der Städte Arnsberg und Menden sowie im Nachbarkreis Soest.)

Robert Sauerwald hob daraufhin erneut hervor, dass mit der Software die Daten zentral verfügbar sind.

Der Ausschussvorsitzende sprach einen weiteren Gesichtspunkt an und sagte, die Verwaltung könne mit der Kita-Card 40 Stunden Arbeit einsparen. (In welchem Zeitraum?)

Ein Kreistagsmitglied von der CDU-Fraktion kam dann auf die gerade in aller Munde befindliche Datenschutzgrundverordnung zu sprechen. Er befürchtet mit Einführung der Software Probleme.

Robert Sauerwald antwortete, er sei kein Jurist und könne daher die Frage nicht klipp und klar beantworten.

Der Vertreter der Verwaltungsspitze sprach erneut Robert Sauerwald direkt an und stellte ihm die Frage, ob er den Verfassern des Antrags auf Einführung der Kita-Card zustimme, die der Verwaltung ja unterstellten “hinterwäldlerisch” zu sein.

Der Gefragte ging darauf mit keinem Wort ein. Stattdessen erwähnte noch einmal den Vorzug durch die Voranmeldung der Eltern.

Daumen runter, das wird nichts mehr
Das Abstimmungsergebnis:
Mit geradezu überwältigender Mehrheit stimmten die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses – wie von der Kreisverwaltung gewünscht – in der Sitzung am 12.06.2018 gegen die Einführung der in Olsberg entwickelten Software für die Kita-Card und damit für die Beibehaltung des antiquierten (nicht digitalen) Kita-Anmeldeverfahrens mit all seinen Nachteilen.

„Hinterwäldlerisch“ oder zukunftsweisend?
Sie beurteilen das sicher selbst!?

Besonders merkwürdig:
Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am 16. Mürz eine “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises” beschlossen. Aber war bedeuten schon solche Konzepte, wenn es an die konkrete Umsetzung geht???

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Mit dem Kreisjugendamt in die Steinzeit

By admin at 10:40 pm on Wednesday, March 7, 2018

Auf allen Ebenen wird derzeit die Digitalisierung voran gebracht. Die neue Bundesregierung erklärt sie in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einem wesentlichen Ziel unmd setzt eine Staatsministerin für Digitalisierung ein. Sogar im HSK steht in der nächsten Kreistagssitzung am 15. März die Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung auf der Tagesordnung.

Aber es gibt eine Ausnahme, und dafür ist das Kreisjugendamt in Meschede zuständig. Seit 2013 wird im HSK darüber diskutiert, endlich auch im Kreisgebiet die “Kita-Card” einzuführen. Sie würde das Anmeldeverfahren für die “neuen” Kinder in den Kitas erheblich vereinfachen. Die Eltern würden nur noch eine Anmeldung abgeben, mit erster, zweiter und dritter Priorität für Kitas ihrer Wahl, statt sisch wie jetzt an vielen verschiedenen Kitas gleichzeitig eintragen zu lassen. Die Kitas wüssten nach der Verteilung der Plätze sofort Bescheid, wer wirklich zu ihnen kommt und hätten keine Absagen nach Mehrfachzusagen mehr zu verkraften. Und die Eltern würden in einem transparenten Verfahren sofort Klarheit haben, in welche Kita ihr Kind aufgenommen wird. Und alle Plätze könnten bestmöglich vergeben werden. Rundherum erfolgt das bereits bei anderen Jugendämtern, z.B. Stadtjugendamt Arnsberg, Kreisjugendamt Soest, Stadtjugendamt Soest.

Im letzten Jahr bestand im Kreisjugendhilfeausschuss des HSK weitgehende Einigkeit, dass so ein Verfahren nun auch im Bereich des Kreisjugendamtes eingeführt werden sollte, und zwar als internetbasierte Lösung. Das Amt erhielt den Auftrag konkrete Vorschläge einzubringen.

Am 06. März tagte der Kreisjugendhilfeaussschuss. Auch zum Thema Kita-Card bzw. zum “elektronischen Kita-Anmeldeverfahren” hatte das Kreisjugendamt eine Sitzungsvorlage erstellt, mit dem erstaunlichen Vorschlag, alles beim Alten zu belassen. Der Beschlussvorschlag lautete komplett: “Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten, die für ein von allen Kita-Trägern akzeptiertes Anmeldeprogramm zu zahlen wären, das bisherige Anmeldeverfahren fortzuführen.”

Bei den Kosten ging es um – ja nach Variante – etwa 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr. Abgesehen davon, dass es sicherlich auch preisgünstiger machbar wäre, ist dieser Betrag im Vergleich zu den jährlichen Aufwendungen des Kreisjugendamtes für Kitas in Höhe von insgesamt mehr als 38 Mio Euro (!) sehr gering, weniger als 0,1 Prozent. Und das Kreisjugendamt lässt völlig außer Acht, dass es für die derzeitige manuelle Auswertung erheblich Personalkosten verursacht: mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchten mehr als ein Vierteljahr für die Auswertung der Meldungen der Kitas. Vor allem aber übersieht die Behörde den Nutzen für die Familien und für die Kitas sowie deren Träger.

Nachdem aus der CDU-Fraktion zunächst – wie nicht anders zu erwarten – Unterstützung für den Steinzeit-Vorschlag des Amtes kam, schloss sich der Ausschussvorsitzende dem Beschlussvorschlag nicht an. Auf seine Initiative wurde das Thema ohne inhaltichen Beschluss in die nächste Sitzung des KJHA vertagt, die voraussichtliche Mitte Mai stattfindet. Dann sollen u.a. von IT-Fachleuten die möglichen Lösungen konkret präsentiert werden und es soll ein detaillierte Kostenanalyse erfolgen. Es besteht also noch Hoffnung, dass das Kreisjugendamt die Digitalisierung und Transparenz nicht verhindern kann…

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Gesetze sind nicht immer auf Anhieb leicht verständlich

By admin at 1:53 pm on Tuesday, March 6, 2018

In diesem Fall geht es um die komplette Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr. Sie ist – wie alles geregelt – und zwar im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und im Schulgesetz. In § 23 Abs. 3 KiBiz steht: “Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.”
Ob diese Regelung für alle gerecht ist, darüber scheiden sich sicher die Geister?

Konkret:
Die Kreistagfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte von einer Mitteilung der Stadt Brilon erfahren, wonach Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das letzte Jahr komplett beitragsfrei gestellt sind. Für diese Kinder gilt nur eine Beitragsfreiheit von 8 Monaten.

Daraufhin erkundigte sich SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.02.2018 schriftlich bei der Kreisverwaltung, ob obige Aussage zutrifft.

„Ja“, schreibt der Hochsauerlandkreis am 26.02.2018, „diese Aussage trifft zu. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, sind nur acht Monate von den Elternbeiträgen befreit.“

„Wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass die betreffenden Kinder nicht im gesamten letzten Jahr komplett beitragsfrei gestellt werden?“ wollte Reinhard Loos noch wissen.

Der HSK antwortet:
„Die Begründung hierfür ergibt sich aus 5 23 Abs. 3 Satz 2 KiBiz:

Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 7. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei.

Für Eltern von Kindern. die erst nach dem 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden (sogenannte Kann-Kinder i. S. des 5 35 Abs. 2 SchulG NRW), besteht die Beitragsbefreiung erst ab dem Monat nach der verbindlichen Schulanmeldung, die im Regelfall im November des der Einschulung vorausgehenden Kalenderjahres erfolgt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Beitragsfreiheit erst ab dem 01.12. beginnt und damit in der Regel acht Monate umfasst.
Ein Anspruch auf eine weitergehende Beitragsbefreiung besteht für diese Kinder nicht.“

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