Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

By admin at 9:41 am on Wednesday, January 31, 2018

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

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Was ein Journalist durch Weglassen von Informationen bewirken kann…

By admin at 9:35 pm on Saturday, January 27, 2018

In den letzten Wochen gab es öfters Diskussionen über die Qualität der heimischen Lokalpresse.

Einen besonders drastischen Anlass für solche Diskussionen liefert in der heutigen WP-Ausgabe der Leiter der Mescheder WP-Redaktion mit seinem Bericht über die gestrige Sitzung des Kreistags unter der Überschrift “Beschluss über Asylverfahren abgelehnt”.

Das Problem dieses Artikels besteht nicht in unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. in “alternativen Fakten”, sondern im Weglassen von mehreren wichtigen Informationen.

Dazu vier Beispiele:

1. “Linkspartei und SBL hatten den außerplanmäßigen Termin beantragt. Einzig wesentlicher Tagesordnungspunkt: die Dublin-III-Verordnung”.

Das ist formal richtig. Es fehlt aber, dass der Antrag der beiden Fraktionen ausgelöst wurde durch einen vorher auf Kreisebene nicht beachteten Offenen Brief des überparteiischen “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern”. Die Flüchtlingshilfe hatte auf die jetzt im Winter besonders großen Gefahren bei vom Kreisausländeramt durchgeführten Abschiebungen z.B. nach Italien hingewiesen, infolge der Flüchtlingen dort drohenden Obdachlosigkeit.

2. “Linkspartei und SBL forderten, ‘alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate auszuschöpfen’… Eine Mehrheit aus CDU, SPD und FDP stellte fest: Der Kreistag habe gar keine Kompetenz für einen derartigen Beschluss.”

Hier ist das Zitat unseres Antrags an entscheidender Stelle unvollständig. Denn der Resolutionsantrag begann mit den Worten: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, … alle vorhandenen Spielräume …”. Bei derartigen Angelegenheiten darf der Kreistag tatsächlich keine verbindliche Forderung für ein Handeln oder Unterlassen des Landrats beschließen. Aber eine Aufforderung oder Empfehlung an den Landrat durch den Kreistag ist selbstverständlich immer und zu allen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zulässig! In dem Artikel fehlt jeder Hinweis, dass bei der Zuständigkeit des Kreistags zu unterscheiden ist zwischen einem verbindlichen Beschluss über die Vorgehensweise und einer bloßen Aufforderung an den Landrat.

3. Und mit Bezug auf die vorherige Kreistagssitzung am 12.01.2018 steht in der WP: “Bereits in deren Vorfeld oder sogar in der Sitzung hätten die Antragssteller die Erweiterung der Tagesordnung beantragen können.” – ohne erneute Einberufung des Kreistags.

Theoretisch stimmt auch das. Allerdings: Ein Antrag einer Fraktion muss dann in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn er 14 Tage vor einer Kreistagssitzung gestellt wurde. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können zwar weitere Tagesordnungspunkte wegen Dringlichkeit beantragt werden. Aber sie kommen nur dann auf die Tagesordnung, wenn der Kreistag die Dringlichkeit in seiner Sitzung ausdrücklich mit Mehrheit bestätigt. Das hat in den letzten Jahren in all diesen Fällen nicht funktioniert, weil die GroKo diese Anträge der Opposition ablehnte. Kurzfristig beantragte Punkte erscheinen dann nie auf der Tagesordnung.

Die einzige Möglichkeit, einen Punkt tatsächlich auf die Tagesordnung zu bekommen, ist daher ein Antrag vor Ablauf der 14-Tage-Frist, und das ging nur im Rahmen einer weiteren Sitzung. Darauf haben die Antragsteller in der Kreistagssitzung am Freitag deutlich hingewiesen; im WP-Bericht wird es nicht erwähnt.

4. Zur Vollständigkeit einer seriösen Berichterstattung gehört auch die vom Landrat selbst zu Beginn der gestrigen Sitzung gegebene Darstellung, dass der Brief aus Sundern bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen war, aber von der Kreisverwaltung erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet wurde. Der Landrat sagte gestern zu, dass das künftig besser klappen soll. Damit wurde deutlich, dass hier der für die Vorbereitung entscheidende Fehler im Kreishaus passiert ist. Denn wenn die Kreisverwaltung die Weiterleitung des Briefes innerhalb von 12 Tagen geschafft hätte, dann hätte jede Fraktion ihn rechtzeitig für die Sitznug am 12.01. auf die Tagesordnung setzen lassen können. Auch zu dieser wesentlichen Ursache für die zusätzliche Sitzung schweigt die WP!

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Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 …

By admin at 3:39 am on Saturday, January 27, 2018

… war eine der schnellsten. Beginn 15.00 Uhr, Ende knapp 15.25 Uhr – das ist so außergewöhnlich wie der Sitzungsanlass. Wir schreiben „Freitag, den 26.01.2018“.

Grund und Anlass
Die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatten am 15.01.2018 gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags beantragt. Grund dafür war wiederum der „Offene Brief“ des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017, den das Netzwerk an den Landrat geschickt hatte, auch zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Das sei besonders im Winter Anlaß zu sehr großer Sorge um das Schicksal dieser Menschen.
Die Mitglieder des HSK-Kreistags wurden leider aber erst mit ca. 3 Wochen Verspätung über den „Offenen Brief“ in Kenntnis gesetzt, also erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Ergebnis der von DIE LINKE und SBL/FW beantragten Kreistagssitzung
Das Resultat ist ernüchternd, wenn auch so erwartet. Salopp könnten wir es so beschreiben. Der Kreistag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass er nicht zu entscheiden hat. Mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen (vorausgesetzt, wir haben das auf die Schnelle richtig mitbekommen) folgte der Kreistag der Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Rückführungen nach dem Dublin III-Abkommen um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handele und der Kreistag noch nicht einmal eine Empfehlung an den Landrat beschließen dürfe.

Wer war da?
Der Sitzungssaal war mit Kreistagsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter/innen verhältnismäßig gut gefüllt. Vertreter der örtlichen Presse ließen sich nicht ausmachen. Auf der Tribüne saßen insgesamt acht Zuhörer/innen.

Was lag an?
DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion brachten zu Sitzungsbeginn ihre gemeinsame Resolution ein. Ganz kurzgefasst lautet der Inhalt:
Der Hochsauerlandkreis solle bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate ausschöpfen.
Seitens der Verwaltung gab es dazu schon eine Beschlussempfehlung. Sie lautete: „Ablehnung!“
Was ja dann auch passierte. Siehe oben!

Zum Sitzungsverlauf
Wer äußerte was? (Achtung, nicht chronologisch und auch nicht vollständig!)

Der Landrat
… eröffnet die Sitzung und entschuldigt die verspätete Weiterleitung des „Offenen Briefes“ mit „Weihnachten“ und „urlaubsbedingten Ausfällen“. Der Brief sei bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen und erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet worden. Die Verspätung sei keine Absicht gewesen. Künftig solle dies nicht mehr vorkommen.
… äußert dann, sie wüssten von den vielen mit den Abschiebungen verbundenen Schicksalen.
Seine Behörde arbeite jedoch nach geltendem Recht.
… betont, über Einzelfälle sei ihm nichts bekannt.
… antwortet auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Dringlichkeitsantrag, wenn es zur letzten Kreistagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gegeben hätte, wäre der auch auf die Tagesordnung gekommen.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…. stellt klar, SBL/FW und DIE LINKE hätten nicht behauptet, dass der „Offenen Brief“ mit Absicht von der Verwaltung verzögert worden sei und bat, mit Hinweis auf einen ähnlichen Fall, zukünftig solche Infos zügig weiter zu leiten.
… stellt als Reaktion auf die vom Landrat beantwortete Frage vom SPD-Vorsitzenden nach dem Dringlichkeitsantrag fest, dass solche Anträge bisher immer von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt worden sind, die Angelegenheit dann nie auf die Tagesordnung gekommen wäre und betont: „Wir hatten keine andere Möglichkeit mehr.“
… weist daraufhin, dass die ½ -Jahres-Frist für die Rücküberstellung eines Flüchtlings in ein EU-Land nicht ab Bescheid sondern ab Zustimmung (des aufnehmenden Landes) gilt.
… macht eine Anmerkung zu der Problematik „Wohnsitzauflage – entfernter Arbeitsplatz“ und fragt, wieso der HSK diesbezüglich eine andere Regelung darstelle als beispielsweise die Bezirksregierung.
… widerspricht entschieden der Auffassung des Landrats die besagt, Empfehlungen des Kreistags seien bei Angelegenheiten, die der Landrat als „Geschäft der laufendes Verwaltung“ betrachtet, nicht zulässig und deswegen könne sich der Kreistag auch gar nicht damit befassen.

Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…hinterfragt die Zahl der betroffenen Personen sowie die der noch nicht bearbeiteten Fälle.
… macht auf eine Widersprüchlichkeit in der Verwaltungsvorlage aufmerksam.

Dietmar Schwalm, Sprecher der Kreistagsfraktion DIE LINKE
… fragt die Verwaltung, ob sich die Ausländerbehörde dafür interessiert, die Lage der aus Sundern nach Italien ausgewiesenen Geflüchteten zu hinterfragen, und ob sich die Kreisverwaltung beim Bürgermeister der italienischen Partnerstadt von Sundern nach der Situation der Flüchtlinge erkundigt habe.

Toni Vollmer, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion der Grünen…
… bestätigt, die Verwaltung arbeite nach Recht und Gesetz. Jedoch sollte die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
… spricht das aktuelle Kirchenasyl in Meschede an und fragt, ob es im Kreisgebiet weitere Fälle von Kirchenasyl gibt.
… hinterfragt, die 1/2-Jahresfrist bei Dublin III-Fällen

Reinhard Brüggemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
… erkundigt sich beim Landrat, ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, den „Offenen Brief“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu nehmen.

Ludwig Schulte, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
… bestätigt, er sei der gleichen Auffassung wie die Verwaltung. Der Kreistag sei nicht zuständig und kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises mit der Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg verglichen wird.

Leiter der Ausländerbehörde
… betont, das Ausländeramt habe keine Ermessensspielräume.
… bestätigt zwei aktuelle Kirchenasylfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts und merkt an, in diesen Fällen sei das Ausländeramt außen vor.
… stellt klar, dass bei Dublin III-Fällen die 1/2-Jahresfrist grundsätzlich gelte, unabhängig vom Kirchenasyl.
… stellt dar, für den Fall, dass der Bescheid vollziehbar ist, müsse zeitnah zurückgeführt werden (gemeint sind die Rückführungen von Geflüchteten in das Land, über das sie zum ersten Mal einen EU-Mitgliedsstaat betreten haben. Im Fall der abgeschobenen Flüchtlinge aus Sundern ist es Italien).
… antwortet auf die Frage von Dietmar Schwalm, die Beurteilung der Lage in Italien sei Sache des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Seines Wissens gebe es in der Partnerstadt in Italien keine Probleme.
… informiert, ein Asylbewerber dürfe sich maximal drei Tage außerhalb seines Wohnsitzes aufhalten, damit ihn die für ihn bestimmte Post erreiche.

Das zum Sitzungsverlauf und zum -ergebnis.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=8233

Wie geht es weiter?
Es geht weiter. Mehr dazu in Kürze.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 …

Spielräume ausschöpfen

By admin at 7:48 pm on Friday, January 26, 2018

Die Kreistagsfraktionen SBL/FW und Die Linke haben zur Beratung des Kreistags über die “Rücküberstellung” von Flüchtlingen, die sich vor ihrem Aufenthalt in Deutschland bereits in einem anderen EU-Land aufgehalten hatten, den Beschluss der folgenden Resolution beantragt:

“Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert den Landrat auf, bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate Oktober bis März auszuschöpfen, damit in dieser Zeit Überstellungen von Dublin III-Flüchtlingen in Länder wie Italien, Bulgarien und Ungarn unterbleiben. Die Verhältnisse in diesen Ländern bringen die Flüchtlinge in sehr große Gefahr, vor allem durch das Fehlen von Unterkünften und medizinischer Versorgung. Diese Auswirkungen fallen in der kalten Jahreszeit besonders drastisch aus.

Auch diverse Entscheidungen von Verwaltungsgerichten stellen fest, dass Flüchtlingen in diesen Ländern Obdachlosigkeit droht und Abschiebungen in diese Länder wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlungen sowie systemischer Mängel nicht zulässig sind. Andere Verwaltungsgerichte haben gegenteilige Urteile gefällt. Es hat aber nicht jeder Flüchtling überhaupt die Gelegenheit, gegen eine drohende Überstellung durch eine Klage beim Verwaltungsgericht vorzugehen.

In einem christlich geprägten Land wie Deutschland ist es nicht vertretbar, dass die Existenz von Menschen in einem Verteilungsverfahren, das man mit einer Art Lotterie vergleichen kann, davon abhängt, ob jemand Klage einreichen kann, welches Verwaltungsgericht zufällig zuständig ist, mit welcher Geschwindigkeit die beteiligten Behörden arbeiten und welche Jahreszeit gerade ist.

Erinnert sei daran, dass die kreisangehörige Stadt Arnsberg, die aufgrund ihrer Größe über ein eigenes Ausländeramt verfügt, weitgehend ohne Abschiebungen und Überstellungen auskommt. Dies wird z.B. in einem Antrag der dortigen SPD-Ratsfraktion vom 14.06.2017 mit der Überschrift “Resolution für einen humanen Umgang mit Flüchtlingen” hervor gehoben.” Das Verhalten der Stadt Arnsberg belegt, dass Humanität möglich ist, wenn sie denn gewollt ist. Uns ist nicht bekannt, dass die Stadt Arnsberg deswegen bisher von übergeordneten Behörden zur rechtlichen Verantwortung gezogen wurde.”

Es gibt erhebliche zeitliche Spielräume für das Ausländeramt des Kreises. Die Frist für eine “Rücküberstellung” in ein anderes EU-Land beträgt 6 Monate und beginnt erst mit der Zustimmung des aufnehmenden Landes. Selbst wenn man solche Überstellungen wegen der bundesweiten Rechtslage für unvermeidbar hält, müsste kein Flüchtling während der kalten Jahreszeit in ein Land abgeschoben werden, in dem ihn Obdachlosgkeit erwartet.

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Update „Fakt oder Gerücht? – Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten“

By admin at 1:18 am on Friday, January 26, 2018

WP und SBL/FW berichteten
Nicht nur die WP, auch die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), berichtete im letzten Dezember über die möglicherweise bevorstehende Fällung von Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8113

Nachfragen
Die SBL/FW hatte dazu noch zweierlei getan. Die Kreistagsfraktion hatte am 27.12.2017 den Landrat als Chef der Unteren Naturschutzbehörde nach seinen Kenntnissen über die Fällung der Bäume gefragt.
Ebenfalls am 27.12.2017 hatte die SBL/FW die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Arnsberg angeschrieben und sie gebeten, „- falls noch nicht geschehen – die Bürgerinnen und Bürger über die Gründe für die eventuell bevorstehenden Baumfällungsaktion auf dem Kirmesplatz und über die Art und Weise, wie es im Stadtrat und/oder im Ausschuss zu dieser Entscheidung gekommen ist, zu informieren.“

Antworten
Die Untere Landschaftsbehörde antwortete per Schreiben mit Datum vom 09.01.2018 folgendes:
„Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist über die beabsichtigte oder zwischenzeitlich bereits erfolgte Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände nicht informiert worden. Da die Linden keinen Schutzstatus als Naturdenkmal besitzen und außerdem außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Arnsberg liegen, besteht keinerlei Verpflichtung zur Beteiligung der UNB. Die Stadt Arnsberg hat zudem keine Baumschutzsatzung aufgestellt. Einen Verstoß gegen die Sperrzeitfestlegung (5 39 Abs. 5 Ziffer 2 BNatSchG) vermag ich auch nicht zu erkennen.“

Das Sekretariat der Bürgermeisterin schickte am 09.01.2018 dem SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos per Mail eine vorläufige Antwort. Sie lautet sinngemäß,
das Ganze sei noch in Klärung. Sobald eine Antwort vorläge, käme die Stadt Arnsberg unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.

Update II folgt ….

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Wie die Presse aus einer sehr kleinen Zahl “etliche” und aus der Fahrbahn “Gleise” macht

By admin at 1:18 am on Thursday, January 25, 2018

Wie entstehen falsche Botschaften durch die Tagespresse?
Ein konkretes Beispiel lieferte gestern wieder die Westfalenpost.
Dort wurde darüber berichtet, dass eine für Samstag geplante Sonderzugfahrt mit der Museumseisenbahn nach Willingen und Korbach ausfällt, weil die dafür eingeplante 60 Jahre alte Diesellok kurz vor Weihnachten bei Sundern-Hachen in einen Unfall verwickelt war und noch nicht wieder in Dienst genommen wurde. Bis jetzt ist alles richtig. So steht es auch in einer Meldung des Museumseisenbahnvereins:
http://www.museumseisenbahn-hamm.de

Es stimmt auch, dass ein Kleinwagen auf einem unbeschrankten Bahnübergang nicht auf den sich langsam nähernden Sonderzug geachtet hatte, wenn man den Kleinwagen mit seiner Fahrerperson gleich setzt.

Dann aber behauptet die Tageszeitung: “Der Zug erfasste den Wagen und schob ihn etliche Meter vor sich her über die Gleise.”
Etliche Meter? Das muss ja ganz schlimm gewesen sein. Wie viele Meter wohl? 50? 80? 100? Was bedeutet hier “etliche”?
Und diese etlichen Meter “über die Gleise”? Dann muss die Fahrt nach der Kollision auf dem Bahnübergang auf den Schienen weiter gegangen sein.

Tatsächlich handelte es sich um etwa 3 bis 4 Meter Schiebe-Weg, wie Fotos und Augenzeugen bestätigen. Der Kleinwagen stand nach dem Unfall immer noch mit 2 Rädern auf der Fahrbahn. Denn der Zug war auf der Einfahrt zum neben dem Bahnübergang liegenden Haltepunkt Sundern-Hachen und stand daher schon fast, als der Lokführer den herankommenden Wagen sah und aus der Langsamstfahrt zur Notbremsung überging. Und der Kleinwagen war übrigens deswegen unterwegs, weil der im Zug befindliche Ehepartner von der im Auto fahrenden Person abgeholt werden sollte.
Fotos von der Unfallstelle, auf denen auch die Fahrbahn und das Andreaskreuz zu sehen sind, gibt es hier:
https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de/update-bahnunfall-und-kritischer-wohnhausbrand-in-sundern/
(auch die Bilder unten im Kasten anschauen!)

Erfreulich und wichtig ist übrigens, dass keine der beteiligten Personen nennenswert verletzt wurde.

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Suchen was es nicht gibt

By admin at 7:02 pm on Sunday, January 21, 2018

Das NRW-Schulministerium hat eine neue “Suchmaschine” für Schulen ins Internet gestellt. Dort lassen sich Schulen nach Ort, Kreis und Schultyp suchen.
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/online?action=801.5465101857144

Schulsuche1

Die beste Suchmaschine kann allerdings keine Schulen herbeizaubern, die es nicht gibt. Wer im HSK nach einer Gesamtschule sucht, erhält nach wie vor kein Ergebnis. Das sieht sonst in Südwestfalen anders aus: Sogar im kleinen Kreis Olpe gibt es 2 Gesamtschulen, und in den anderen 5 Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg jeweils zwischen 5 und 9 Gesamtschulen!

Schulsuche2

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Nachste Kreistagssitzung am 26.01.2018

By admin at 12:25 am on Friday, January 19, 2018

Die Kreisverwaltung hat den Offenen Brief des Bürgernetzwerkes “Flüchtlingshilfe Sundern” zu den großen Gefahren, die durch die “Überstellung” von Flüchtlingen aus dem HSK in EU-Länder wie Italien entstehen, erst nach 3 Wochen an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet. Daher kommt es nun zur dritten Kreistagssitzung innerhalb von nur 6 Wochen, nach den beiden Haushaltsberatungen am 15.12.2017 und am 12.01.2018.

Einladung-KT-20180126

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DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragen gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags

By admin at 1:20 pm on Wednesday, January 17, 2018

Warum?
Anlass des gemeinsamen Antrags ist der Offene Brief des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017 an Landrat und Kreistag.

Verzögerungen
Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung diesen Brief erst 3 Wochen nach Eingang an die Kreistagsfraktionen weitergeleitet. Damit hatten die Fraktionen aus Fristgründen keine Möglichkeit mehr, den „Offenen Brief“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 setzen zu lassen. Es wäre auch wünschenswert gewesen, wenn der Landrat den Kreistag bereits in der vorletzten Sitzung am 15.12.2017 über diesen Brief informiert hätte.

Inhalt des „Offenen Briefes“
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Dies führt insbesondere im Winter für die Betroffenen zu sehr großen Gefahren. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge”, schreibt das Bürgernetzwerk. Unter dem Brief stehen 49 Namen.

Bürgerin aus Sundern nutzt Einwohnerfragestunde im Kreistag
In der Einwohnerfragestunde am 12.01.2018 hat eine Bürgerin aus Sundern die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen geschildert, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Fragestellerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet. Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

Dublin-Verfahren
Die zuständige Abteilungsleiterin antwortete im Auftrag des Landrats, sprach vom Dublin-Verfahren und dass das Kreisausländeramt die Anordnungen des BAMF auf der Basis von dessen Beurteilungen der Lage in anderen Ländern durchführen müsse. Der HSK hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen. Die der Fragestellerin gegebenen Antworten waren nicht nur für sie, sondern auch für andere Besucher und für mindestens zwei Fraktionen völlig unbefriedigend.

Was die Statistik sagt
Gegen die Richtigkeit der Darstellung der Kreisverwaltung spricht bereits die Statistik. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahme-Ersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“
[http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]
Nur bei 8,0% aller Übernahmeersuchen und nur bei 12,1% aller von den Partnerstaaten akzeptierten Übernahmeersuchen kam es im Jahr 2015 tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land. Es muss daher zahlreiche Möglichkeiten geben, Übernahmeersuchen nicht zu vollziehen.

Verfahrensweise der HSK-Ausländerbehörde im Vergleich zu der des Ausländeramts Arnsberg Aus der ebenfalls zum Kreisgebiet gehörenden Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe eine eigene Ausländerbehörde unterhält, ist uns eine andere Verfahrensweise bekannt. Dort wird sehr behutsam mit dem Instrument Abschiebung bzw. Überstellung umgegangen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident die Stadt Arnsberg zu restriktiverem Vorgehen bei Abschiebungen und Überstellungen gezwungen hat. Auch in der Sitzung des Arnsberger Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerschaftliches Engagement am 07. März 2017 wurde die Arnsberger Verfahrensweise bestätigt. Die Arnsberger SPD-Ratsfraktion stellte in einem Antrag vom 14.06.2017 an den Stadtrat fest, dass die “eigene Ausländerbehörde auf Abschiebungen bislang fast vollständig verzichtet hat. Schon auf der Ebene des Kreises ist dies bereits anders.”

Die Situation in Italien und anderen EU-Ländern
In diversen aktuellen Lagebeschreibungen werden die katastrophalen Verhältnisse für Flüchtlinge in einigen anderen EU-Ländern benannt. Als Beispiel verweisen wir auf die Presseeinformation von “ProAsyl” vom 06.07.2017 “Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen”
[https://www.nds-fluerat.org/25068/pressemitteilungen/pro-asyl-fordert-fluechtlingeund-italien-nicht-im-stich-lassen/].

Und noch einmal die Frage nach dem „WARUM“
Zwei Fraktionen im HSK-Kreistag stellen sich die Frage, warum die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises Ermessensspielräume nicht feststellt und ausschöpft?

Nicht auf die lange Bank schieben!
Da derzeit Winter ist, duldet die Angelegenheit im Interesse der betroffenen Menschen keinen Aufschub, so dass die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine umgehende Befassung des Kreistags mit der Angelegenheit für erforderlich halten. Die nächste Kreistagssitzung war bisher für den 16.03.2018 geplant und liegt damit zu spät für die zu beratenden Themen.

„Postausgang“ am 15. Januar
Wir haben hiermit den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen fast 1 zu 1 zitiert. Bleibt noch anzumerken, dass er am 15.01.2018 an Landrat Dr. Karl Schneider abgesandt worden ist.

Wie geht es weiter?
Einen Beschlussvorschlag zu TOP 2 werden DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion einbringen, sobald ihnen nähere Auskünfte der Kreisverwaltung zu TOP 1 vorliegen, ggf. während der von ihnen beantragten Sitzung des Kreistags.

Die Fraktionsvorsitzenden Dietmar Schwalm und Reinhard Loos schreiben abschließend in ihrem Antrag an Herrn Dr. Schneider:
“Falls Sie, Herr Landrat, uns vorschlagen, dass Sie die Thematik erst in der Kreistagssitzung am 16.03.2018 behandeln möchten, muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde genutzt und keine Überstellung eines Flüchtlings aufgrund von Dublin III in ein anderes EU-Land vorgenommen wird. Unter dieser Voraussetzung wären wir damit einverstanden, dass die von uns beantragte zusätzliche Kreistagssitzung nicht stattfindet und die beantragten Tagesordnungspunkte erst am 16.03.2018 vom Kreistag erörtert werden.“

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CDU und SPD stimmen im Kreistag gegen ihre Bürgermeister

By admin at 12:59 pm on Saturday, January 13, 2018

Am Freitag hat der Kreistag die Haushaltssatzung beschlossen und dabei auch über die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2018 abgestimmt. Landrat und Verwaltung hatten vorgeschlagen, von dem veranschlagten Defizit von ca. 5 Mio Euro die eine Hälfte aus der dann mit etwa 20 Mio Euro gefüllten “Ausgleichsrücklage” zu entnehmen und die andere Hälfte von den Städten und Gemeinden mit ihren Umlagezahlungen an den Kreis bezahlen zu lassen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht:
“Der Hebesatz für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2018 wird so festgesetzt, dass im Haushaltsplan ein Defizit in Höhe von 5,0 Mio Euro verbleibt und dieses vollständig aus der Ausgleichsrücklage des Kreises gedeckt wird.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die exakte Höhe der Kreisumlage zu errechnen, nachdem der Kreistag über alle haushaltswirksamen Anträge Beschlüsse gefasst hat.

Begründung und Erläuterung:
In den letzten Jahren fiel das Ergebnis der Jahresrechnung regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio Euro günstiger aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Daher sollte jetzt im Vorgriff eine entsprechende Anpassung der Höhe der Kreisumlage erfolgen.
Falls die Entwicklung bei der Ausführung des Haushalts wider Erwarten im Haushaltsjahr 2018 nicht so eintreten sollte wie in den Vorjahren, steht dem Kreis – anders als fast allen kreisangehörigen Gemeinden – eine Ausgleichsrücklage zur Verfügung, aus der das dann möglicherweise entstehende Defizit problemlos abgedeckt werden kann.
Im Übrigen wird hierzu auf die Stellungnahme der Bürgermeister vom 27.11.2017 verwiesen, aus der eine ähnliche Betrachtung der Defizitplanung des Kreises hervorgeht wie aus der Antragsbegründung unserer Fraktion.”

Die 12 Bürgermeister hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Kreishaushalt u.a. ausdrücklich festgestellt:
“Zusammengefasst ist daher die Mindestforderung der Städte und Gemeinden, den Hebesatz der Kreisumlage deutlich stärker als die bisher geplanten 1,83% zu senken. Durch die Mitnahmeeffekte ergibt sich auch nach der bisher geplanten Senkung noch eine tatsächliche Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in Höhe von über 6,35 Mio €.
Aus unserer Sicht sollten daher nicht nur 50% des vorläufig geplanten Fehlbetrages von rund 5 Mio € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sondern der komplette Betrag.

Die Haushaltsplanungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Jahresabschlüsse erheblich besser abschließen, als die prognostizierten Haushaltsplanentwürfe dies jeweils darstellten.”

Bei der Abstimmung im Kreistag stimmten leider CDU, SPD und Grüne gegen den Antrag unserer Fraktion und damit gegen die Forderung der Bürgermeister. Mehr als 1,5 Mio Euro des veranschlagten Defizits im Kreishaushalt 2018 sollen auf Wunsch dieser Fraktionen nun aus der Kreisumlage gedeckt werden.

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“Extreme Sorgen” um nach Italien abgeschobene Flüchtlinge

By admin at 8:10 am on Thursday, January 11, 2018

In einem Offenen Brief an den Landrat und den Kreistag des HSK spricht das “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern” die hohen Risiken an, die für Flüchtlinge durch aktuell wieder durchgeführte Abschiebungen nach Italien entstehen. Auch aus dem HSK seien Flüchtlinge in den letzten Wochen dorthin abgeschoben worden. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge.” In Italien müssten Flüchtlinge unter unmenschlichen Verhältnissen leben, weil sie z.B. keine Unterkünfte und teilweise keine medizinische Hilfe erhalten. Teilweise könnten sie nicht einmal einen Schlafplatz unter einer Brücke finden.

Die Flüchtlingshilfe fordert daher, Abschiebungen nach Italien “aus humanitären Gründen dringend” auszusetzen, insbesondere jetzt im Winter, “weil sie die Menschen krank macht oder sogar der Todesgefahr aussetzt”. “Angesichts der sinkenden Temperaturen ist Eile geboten”.

Abschiebungen nach Italien drohen Flüchtlingen, die über Italien nach Deutschland eingereist sind. Nach dem sog. Dublin-Abkommen ist für Flüchtlinge der EU-Staat “zuständig”, in dem sie sich als erstes aufgehalten haben.

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Die SBL/FW-Kreistagsfraktion wird versuchen, dass sich auch der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag mit diesem Thema befasst.

UPDATE:
Im Rathaus Sundern ging der Offene Brief bereits am 12.12.2017 ein, im Kreishaus Meschede vielleicht etwa einen Tag später, also noch vor der letzten Sitzung des Kreistags am 15.12.2017. Die Kreisverwaltung hat die Kreistagsmitglieder aber erst am 04.01.2018, mit mindestens 3 Wochen Verzögerung, über den auch für das Kommunalparlament bestimmten Brief des Bürgernetzwerkes informiert. Das erfolgte erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Wer hat die Information an den Kreistag dermaßen verzögert, und warum??

Eine Konsequenz: Künftig sollte sich jede und jeder, der dem Kreistag etwas mitteilen möchte, auch direkt an die Fraktionen wenden. Bei der Kreisverwaltung weiss man ja nicht, wann sie Informationen weiter gibt!

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Kreistagssitzung am 12.01.2018: SBL/FW stellt 6 Anträge zum Kreishaushalt

By admin at 8:41 am on Wednesday, January 10, 2018

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen (Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede).
SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Wir stellen hier die Anträge kurz vor:

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hoch-sauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.
Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle ande-ren Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kos-tet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) bei-spielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.
SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für ange-messene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?
Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“

Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.
Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besu-cherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die bei-den bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.
Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Be-darfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauer-landkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.
SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, ei-nen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.

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Auto und Ideologie

By admin at 12:00 pm on Saturday, January 6, 2018

Während an mehreren Orten in NRW Reaktivierungen von Bahnstrecken gerade stattgefunden haben oder geplant werden, ticken einige Uhren in Sundern anders. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des Sunderaner Heimatbundes ist ein vierseitiger Artikel erschienen, in dem unter der Überschrift “Abschied von der Röhrtalbahn” die Einstellung der Planungen für die Reaktivierung der Röhrtalbahn gefordert wird. In dem Beitrsg schreibt der Autor z.B. vom “überragenden Stellenwert des Autos”. Dazu hat der SBL-Vorsitzende Matthias Schulte-Huermann am 2. Januar einen Leserbrief an die Westfalenpost geschickt, der dort bisher nicht veröffentlicht wurde. Wir veröffentlichen den Text jetzt hier:

Man kann bezüglich der Röhrtalbahn und der Wiederinbetriebnahme bzw. der Aufgabe der Trasse unterschiedlicher Meinung sein, nur eins kann man nicht, und das macht Klaus Baulmann: Er fordert im Namen der Kultur und Heimatpflege einen kompletten störungsfreien Zugang zur Autobahn im Röhrtal und unterstellt denjenigen, die anderer Meinung sind, ideologisches Denken. Wer also meint, eine Ortsumgehung um Hachen sei nicht zu realisieren, ist nach Baulmanns Meinung Ideologe? Wer der Meinung ist, dass wir im Straßenbau (aus Kosten- und Landschaftsschutzgründen) statt auf Neubau auf Erhalt der bestehenden Trasse setzen sollten, ist Ideologe? Wer meint, dass man die Röhrtalbahn als Schienentrasse erhalten sollte um mögliche zukünftige Entwicklungen im schienengebundenen Verkehr und Warenaustausch nicht zu verpassen, ist Ideologe? Wer meint, dass die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken nachhaltige wirtschaftliche Effekte bewirken könnte, ist Ideologe? Die Polemik, die Klaus Baulmann hinter dem Mäntelchen der Fakten in seinem Aufruf an den Sunderner Stadtrat versteckt, ist schlicht und ergreifend unerträglich. Straßenbauideologie im Namen der Kultur und Heimatpflege. Hatten wir sowas nicht schon in den 1950er und 1960er Jahren: Kahlschlag in den Innenstädten, autogerechte Stadt?
Man kann nur hoffen, dass der Rat der Stadt Sundern sich in seinen Entscheidungen wirklich an den Fakten orientiert.

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Von Paderborn nach Berlin und zurück oder: Was gibt es Neues vom Flughafen Paderborn/Lippstadt?

By admin at 5:00 pm on Friday, January 5, 2018

Das wissen wir
Die Passagierzahlen des Regionalflughafens sollen 2017 nach einigen Jahren mit stetigen Rückgängen wieder um etwa 5 % gestiegen sein, lagen damit aber immer noch um 4 % unter dem bereits sehr schlechten Ergebnis für das Jahr 2015.
Das wissen genauer: Der kleine Airport wird 2018 und einige Jahre darüber hinaus viel Geld kosten.

Wie viel? Bis 2022 mindestens 17 Millionen Euro. Und darüber hinaus …?

Wofür? Für umfangreiche Investitionen z.B. in die Abfertigungsanlagen, in die Brandschutzanlagen, in die Parkplätze, in das Rollfeld und in viele andere Infrastrukturmaßnahmen.

Wer zahlt? Der Steuerzahler!

Genauer gesagt bezahlt der/die
Kreis Paderborn 57,50 Prozent der Summe
Kreis Soest 12,50 Prozent
Kreis Gütersloh 8,00 Prozent
Kreis Lippe 8,00 Prozent
Stadt Bielefeld 6,00 Prozent
Kreis Höxter 4,00 Prozent
Hochsauerlandkreis weitere 4,00 Prozent

Das wären sie also, die 100,00 Prozent

Her mit dem Taschenrechner!
Basierend auf den angegebenen 17 Millionen Euro die vorläufige Rechnung in harter Währung:
Kreis Paderborn 9.775.000 Euro
Kreis Soest 2.125.000 Euro
Kreis Gütersloh 1.360.000 Euro
Kreis Lippe 1.360.000 Euro
Stadt Bielefeld 1.020.000 Euro
Kreis Höxter 680.000 Euro
Hochsauerlandkreis 680.000 Euro

Damit sind wir bei 17.000.000 Euro „Schmerzensgeld“ …

… mal abgesehen von den „kleinen Beiträgen“ für die seit Jahren steigenden Verluste. Die jährilchen Betriebsverluste werden ja schließlich auch von den oben genannten Gesellschaftern gestemmt.

Wikipedia schreibt über diese finanzielle Seite des Flughafens Paderborn/Lippstadt:
„Im Jahr 2009 wurden vom Unternehmen mit einem Verlust von 1,46 Mio. € erstmals seit vier Jahrzehnten rote Zahlen geschrieben.
Nach einem weiteren Verlust 2010 von 391.841 € schrieb die Gesellschaft im Jahr 2011 einen operativen Verlust in Höhe von 1,45 Mio. Euro.
2012 folgte ein Verlust von 1,36 Mio €,
2013 ein Verlust von 1,92 Mio € und
2014 ein Verlust von 2,2 Mio €.
Für 2015 wird ein Verlust in Höhe von 2,5 Mio € erwartet.
Im Mai 2012 genehmigte die Gesellschafterversammlung eine Kapitalerhöhung um 4,8 Mio. Euro und weitere Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,1 Mio. Euro, die von den beteiligten Kommunen aufgebracht werden müssen.“

Mit dabei ist auch immer der Hochsauerlandkreis! Auch er zahlt Jahr für Jahr für die Verluste. Der Kreistag hat es so entschieden.

Glückliche Fügung
Doch was für ein Glück, dass wir uns hier ansonsten „nur“ über ein paar Milliönchen für die Reparaturarbeiten an unserem kleinen Regionalflughafen unterhalten und nicht über die sich immer gewaltiger auftürmenden (Un-)Kosten für den Neubau des großen Airports in der Hauptstadt. Er soll ja nun nach letzten Schätzungen mit 6,6 Milliarden Euro (6.600.000.000 Euro!!!) zu Buche schlagen.

5 Jahre später …
Luft nach oben ist bei solchen Projekten ja immer.
2022 wissen wir mehr, sowohl vom kleinen Paderborner als auch vom großen Berliner Flughafen! Welche Rechnung wird wohl einigermaßen aufgehen? Die Paderborner oder die Berliner? Wie viele Nullen vor dem Komma werden sie uns dann vielleicht mit wohlgewählten Worten schön reden?

Wir sind lokalpatriotisch. Wir hoffen auf Paderborn! 😉

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Veränderte Optik

By admin at 1:57 pm on Wednesday, January 3, 2018

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Laut Ausschreibung sollte der “Rohbau” für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums bis zum 29.09.2017 fertig gestellt sein. Das hat nicht ganz geklappt. Aber nachdem das Gewerk “Rohbau” beim Altbau (Landsberger Hof) 5 Monate länger gedauert hat als in der Ausschreibung vorgesehen, fällt die zeitliche Verzögerung bei diesem Bauteil geringer aus.

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Nicht allen Arnsbergern wird allerdings die verändeerte Sicht von der Ruhrstraße und der Klosterbrücke auf den Landsberger Hof gefallen…

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Demnächst wird der Neubau noch mit Travertin verkleidet (wie auf dem Muster zu sehen), und es bleibt zu hoffen, dass sich diese Fassade als geeignet für die Sauerländer Wetterverhältnisse erweist, mit sehr viel Regen und mit Frost. Im Museum Grimmwelt in Kassel gilt dies nur eingeschränkt. Dort sind Travertinplatten gerissen, und es gibt dunkte Spuren vom ablaufenden Wasser.

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