Spielräume ausschöpfen
Die Kreistagsfraktionen SBL/FW und Die Linke haben zur Beratung des Kreistags über die “Rücküberstellung” von Flüchtlingen, die sich vor ihrem Aufenthalt in Deutschland bereits in einem anderen EU-Land aufgehalten hatten, den Beschluss der folgenden Resolution beantragt:
“Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag fordert den Landrat auf, bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate Oktober bis März auszuschöpfen, damit in dieser Zeit Überstellungen von Dublin III-Flüchtlingen in Länder wie Italien, Bulgarien und Ungarn unterbleiben. Die Verhältnisse in diesen Ländern bringen die Flüchtlinge in sehr große Gefahr, vor allem durch das Fehlen von Unterkünften und medizinischer Versorgung. Diese Auswirkungen fallen in der kalten Jahreszeit besonders drastisch aus.
Auch diverse Entscheidungen von Verwaltungsgerichten stellen fest, dass Flüchtlingen in diesen Ländern Obdachlosigkeit droht und Abschiebungen in diese Länder wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlungen sowie systemischer Mängel nicht zulässig sind. Andere Verwaltungsgerichte haben gegenteilige Urteile gefällt. Es hat aber nicht jeder Flüchtling überhaupt die Gelegenheit, gegen eine drohende Überstellung durch eine Klage beim Verwaltungsgericht vorzugehen.
In einem christlich geprägten Land wie Deutschland ist es nicht vertretbar, dass die Existenz von Menschen in einem Verteilungsverfahren, das man mit einer Art Lotterie vergleichen kann, davon abhängt, ob jemand Klage einreichen kann, welches Verwaltungsgericht zufällig zuständig ist, mit welcher Geschwindigkeit die beteiligten Behörden arbeiten und welche Jahreszeit gerade ist.
Erinnert sei daran, dass die kreisangehörige Stadt Arnsberg, die aufgrund ihrer Größe über ein eigenes Ausländeramt verfügt, weitgehend ohne Abschiebungen und Überstellungen auskommt. Dies wird z.B. in einem Antrag der dortigen SPD-Ratsfraktion vom 14.06.2017 mit der Überschrift “Resolution für einen humanen Umgang mit Flüchtlingen” hervor gehoben.” Das Verhalten der Stadt Arnsberg belegt, dass Humanität möglich ist, wenn sie denn gewollt ist. Uns ist nicht bekannt, dass die Stadt Arnsberg deswegen bisher von übergeordneten Behörden zur rechtlichen Verantwortung gezogen wurde.”
Es gibt erhebliche zeitliche Spielräume für das Ausländeramt des Kreises. Die Frist für eine “Rücküberstellung” in ein anderes EU-Land beträgt 6 Monate und beginnt erst mit der Zustimmung des aufnehmenden Landes. Selbst wenn man solche Überstellungen wegen der bundesweiten Rechtslage für unvermeidbar hält, müsste kein Flüchtling während der kalten Jahreszeit in ein Land abgeschoben werden, in dem ihn Obdachlosgkeit erwartet.