Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kein Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde (und wenige Statistiken)?

By admin at 11:37 am on Sunday, February 20, 2022

Grüne Landtagsfraktion benennt landesweite Probleme

Wie wir hier kürzlich berichteten, machte die Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen im Landtag NRW vor wenigen Wochen auf einen Missstand bei den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden aufmerksam. Berivan Aymaz, die integrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag, sprach von einem „anhaltenden Antragsstau“. Die Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen würden mit großem zeitlichen Verzug erfolgen. Viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft hätten aufgrund dessen Probleme, z.B. bei der Wohnungssuche oder auch bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, denn Vermieter und Arbeitgeber geben sich wohl nicht immer mit einer Fiktionsbescheinigung zufrieden.

Wie ist die Situation im Hochsauerlandkreis?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) griff die Pressemitteilung der NRW-Grünen auf und bat Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben (vom 27.01.2022) um die Beantwortung mehrerer Fragen. Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 11.02.2022). Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass es zwar oftmals zu Verzögerungen in der Sachbearbeitung komme, jedoch kein genereller Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde vorliege. (Offenbar hapert es aber wohl auch an Statistiken.)
Hier alle 9 Fragen und die entsprechenden Antworten zur Anfrage „Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde?“:

1. Wie viele Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels sind im Jahr 2021 von Ihrer Ausländerbehörde bearbeitet werden?
Im Jahr 2021 sind im Zuständigkeitsbereich meiner Ausländerbehörde 2.999 Anträge im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufenthaltstitels bearbeitet werden.

2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
Zu dieser Thematik wird bei meiner Ausländerbehörde keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser statistischen Angaben ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren.

3. Wie viele Anträge wurden positiv im Sinne des Antragstellers entschieden? Wie viele negativ?
Von den 2.999 bearbeiteten Anträgen wurden 2.990 positiv im Sinne der Antragsteller entschieden. 9 Anträge wurden negativ beschieden.

4. Wie viele Einbürgerungsanträge sind im vergangenen Jahr bei Ihrer Ausländerbehörde eingegangen und bearbeitet werden?
Im Jahr 2021 sind 168 Anträge auf Einbürgerung bei meiner Ausländerbehörde eingegangen und bearbeitet werden.

5. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
Zu dieser Thematik wird bei meiner Ausländerbehörde keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser statistischen Angaben ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren.

6. Wie viele Menschen wurden 2021 im Hochsauerlandkreis eingebürgert?
Im Jahr 2021 wurden im Hochsauerlandkreis 97 Personen eingebürgert. Zudem wurde in 40 Fällen bereits eine sog. Einbürgerungszusicherung erteilt.

7. Wie viele unbearbeitete bzw. noch nicht vollständig bearbeitete Anträge auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln, auf Einbürgerungen und auf sonstige Angelegenheiten liegen Ihrem Ausländeramt derzeit vor?
Zu dieser Thematik wird bei meiner Ausländerbehörde keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser statistischen Angaben ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren.

8. Besteht auch bei Ihrer Ausländerbehörde der von Frau Berivan Aymaz beschriebene Antragsstau?
Die zur Bekämpfung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen führen weiterhin dazu, dass persönliche Kontakte eingeschränkt werden müssen. Dies wirkt sich auch auf die Terminvergabe bei persönlichen Versprechen aus. Die Ausländerbehörde ist um eine zügige Bearbeitung der vorliegenden Anträge bemüht. Es kommt zwar oftmals zu Verzögerungen in der Sachbearbeitung. Dies ist allerdings häufig darauf zurückzuführen, dass geforderte Unterlagen durch die Antragsteller nicht vorgelegt werden. Ein genereller Antragsstau liegt bei meiner Ausländerbehörde aber nicht vor.

9. Wenn ja, wie beabsichtigen Sie den Missstand zu beheben?
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 8 entfällt die Beantwortung dieser Frage.

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Eine Mutter von 3 Kinder wird in der Ausländerbehörde verhaftet, als sie sich wegen ihrer Ausbildung dort aufhält

By admin at 9:45 am on Monday, February 14, 2022

Dass es in Südwestfalen weiterhin Ausländerbehörden gibt, die auf Familien und kleine Kinder keine Rücksicht nehmen, wird an einem aktuellen Fall aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein deutlich.

Dort wurde aktuell eine Mutter von 3 Kindern (im Alter zwischen 2 und 8 Jahren) in den Räumen der Ausländerbehörde in Abschiebehaft genommen und dadurch auch von ihren Kindern getrennt.

Dazu wurde folgendes über Social Media veröffentlicht

“Ein Recht zu Bleiben für Sevine Muradi!

Wir sind fassungslos über die heutige Festnahme von Sevine Muradi (29) im Kreishaus noch im Büro eines Sachbearbeiters der Ausländerbehörde. Ein Raum, der vermeintlich als Anlaufstelle gedacht ist, wird zur Falle – zum Vollstreckungsapparat einer Abschiebung. Den ganzen Tag über war nicht klar, wieso und wie lange Sevine festgehalten werden wird. Sie ist dreifache Mutter und seit Juni 2018 in Deutschland. Das jüngste Kind ist 2 Jahre alt.

In der Ausländerbehörde war Sevine, um eine Ausbildungs-Duldung einzureichen, weil sie eine Zusage zur Ausbildung als Friseurin bekommen hatte. Sevine wurde durch die Festnahme vorsätzlich von ihrer Familie getrennt. Das Versprechen des Landrats, dass in der Behörde keine Festnahmen stattfänden, wurde gebrochen.

Sevine, aber auch ihr Mann Elvin, sind in ihrem Dorf Au-Wingeshausen als engagierte und beliebte Eltern bekannt. Sie sind ehrenamtlich aktiv und ihre Kinder gehen zur Schule. Elvin soll, weil kein aktueller Pass vorliegt, nach Aserbaidschan abgeschoben werden, um dort Militärdienst abzuleisten. Dies ist nicht nur unmenschlich, sondern hat zu einem großen Aufschrei in der Bevölkerung geführt.

Nun soll über die Verhaftung und Abschiebung der Mutter die gesamte Familie unter Druck gesetzt werden. Besonders perfide hierbei ist, dass die Kinder von ihrer Mutter unvorbereitet getrennt wurden. Das jüngste Kind, Angela, ist 2 Jahre alt und hat ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Schön-Wetter-Reden des Landrats sind nun erkennbarer Schein, um das Handeln der Ausländerbehörde zu vertuschen. Wir halten fest: 1.400 Menschen wollen, dass unsere Nachbar*innen, Familie Muradi und Familie Agayan, bleiben können, darunter auch zwei Bundestagsabgeordnete aus unserem Kreis. Zahlreiche Kommentare haben uns durch die Petition erreicht. Diese Stimmen sprechen für sich:

“Weil Elvin und seine Familie sehr nett und anständig sind und daher in unserem Dorf gerne gesehen und herzlich willkommen sind. Es ist unrecht, sie abzuschieben!” (C.Krutwig, Bad Berleburg)

“Weil Menschen die sich hier was aufgebaut haben und ein Teil der Gemeinschaft geworden sind sollen ein Recht zum bleiben haben !” (M. Bigler, Scheuerfeld)

“Ich kenne die Familie und wünsche ihnen ein gutes Leben in Deutschland,sie haben versucht” alles richtig zu machen”, gebt ihnen eine Chance!” (B. Matthes, Bad Berleburg)

“Es ist wichtig, dass etwas geändert wird. Deutschland ist ein Demokratisches Land und sollte sich dies bezüglich auch so verhalten. Familien mit Kindern in unsichere Zustände zu schicken ist unmoralisch und unmenschlich.” (L. Marien, Betzdorf)

In Siegen gibt es aktuell 2 Familien die akut bedroht sind abgeschoben zu werden.
Infos dazu: https://www.openpetition.de/petition/online/unsere-nachbarn-bleiben-hier-solidarisch-gegen-eine-abschiebung-von-karen-agayan-und-elvin-muradi

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Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde?

By admin at 1:20 am on Friday, January 28, 2022

Schon länger besteht ein Missstand bei den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Darauf hat jetzt auch die Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen im Landtag NRW aufmerksam gemacht

Berivan Aymaz, die integrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag, spricht von einem „anhaltenden Antragsstau“. Die Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen würden mit großem zeitlichen Verzug erfolgen. Viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft hätten aufgrund dessen Probleme, z.B. bei der Wohnungssuche oder auch bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, denn Vermieter und Arbeitgeber geben sich wohl nicht immer mit einer Fiktionsbescheinigung zufrieden.

Um sich ein Bild von der Situation im HSK machen zu können, bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) den Landrat am 27.01.2022 um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels sind im Jahr 2021 von Ihrer Ausländerbehörde bearbeitet worden?
2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
3. Wie viele Anträge wurden positiv im Sinne des Antragsstellers entschieden? Wie viele negativ?
4. Wie viele Einbürgerungsanträge sind im vergangenen Jahr bei Ihrer Ausländerbehörde eingegangen und bearbeitet worden?
5. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
6. Wie viele Menschen wurden 2021 im Hochsauerlandkreis eingebürgert?
7. Wie viele unbearbeitete bzw. noch nicht vollständige bearbeitete Anträge auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln, auf Einbürgerungen und auf sonstige Angelegenheiten liegen Ihrem Ausländeramt derzeit vor?
8. Besteht auch bei Ihrer Ausländerbehörde der von Frau Berivan Aymaz beschriebene Antragsstau?
9. Wenn ja, wie beabsichtigen Sie den Missstand zu beheben?

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Aufnahme besonders vulnerabler Personengruppen aus Afghanistan

By admin at 9:53 am on Tuesday, October 26, 2021

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) wandte sich vergangene Woche mit folgendem Antrag für eine Resolution an Landrat Dr. Karl Schneider:

Der Hochsauerlandkreis setzt sich für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme von Menschen aus Afghanistan ein!

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) beantragt, eine Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im NRW-Landtag aufzugreifen und im Kreistag zu beschließen:
1. Der Kreistag des HSK bekräftigt seine Bereitschaft, besonders bedrohte und vulnerable Personengruppen aus Krisenregionen, wie etwa aus Afghanistan, über die Flüchtlingsaufnahmequote hinaus aufzunehmen.
2. Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen aus Afghanistan zu Verfügung zu stellen und den Kreistag über die Möglichkeit weiterer Kapazitäten zu unterrichten.
3. Der Kreistag fordert die Bundes- und Landesregierung nachdrücklich auf, sich in Absprache mit den Kommunen für ein unbürokratisches Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete und vulnerable Personengruppen aus Afghanistan und aus Anrainerstaaten einzusetzen und entsprechende Einreisemöglichkeiten zu schaffen.
4. Der Kreistag setzt sich dafür ein, dass hier lebende Afghaninnen und Afghanen einen sicheren Aufenthalt erhalten.
5. Der Kreistag fordert die Bundes- und Landesregierung auf, einen sofortigen und generellen Abschiebestopp nach Afghanistan zu erlassen.
6. Der Kreistag prüft weitere Möglichkeiten, um Menschen, deren Angehörige bzw. Kolleginnen und Kollegen noch in Afghanistan verbleiben, mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu unterstützen.
Begründung und Erläuterung:
Mit der Machtübernahme durch die Taliban gerieten mehrere Tausend Menschen, darunter Ortskräfte, Frauenrechtsaktivist*innen, Künstler*innen, Journalist*innen und weitere Personen, die sich für ein demokratisches und freiheitliches Afghanistan eingesetzt haben, in akute Gefahr. Auch in unserem Kreis sind viele Afghaninnen und Afghaninnen in großer Sorge um ihre Angehörigen, Familienmitglieder oder Kolleg*innen vor Ort. Nach Beendigung der Luftbrücke durch die US-Armee kam die Evakuierung von bedrohten Personen aus dem Land sehr kurzfristig zum Erliegen.
Bund und Land sind nun in der Pflicht, unbürokratisch und schnell alternative Einreisewege für gefährdete Afghaninnen und Afghanen und deren Familienangehörigen zu ermöglichen, um sie aus Afghanistan oder aus Anrainerstaaten in Sicherheit zu bringen.
Der Hochsauerlandkreis setzt mit dieser Resolution ein solidarisches Zeichen und bekräftigt seinen Willen und Bereitschaft, Menschen in Not einen sicheren Hafen zu bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher
und
Lutz Wendland
Stellvertretender SBL-Fraktionssprecher

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Keine Abschiebungen nach Afghanistan

By admin at 12:06 pm on Saturday, August 14, 2021

Nun hat auch die Kreisverwaltung des HSK erklärt, dass sie vorerst keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr vornimmt. In der heutigen Ausgabe der Westfalenpost ist zu lesen:

“Nach dem Abzug der internationalen Truppen überrennen die Taliban sämtliche afghanische Provinzen, die bisher nicht unter ihrer Kontrolle waren. Die Eskalation in dem Bürgerkriegsland könnte für einen vermehrten Zustrom von afghanischen Flüchtlinge nach Deutschland und somit auch auch in den Hochsauerlandkreis sorgen. Außerdem wurden sämtliche Abschiebungen nach Afghanistan von Innenminister Horst Seehofer gestoppt.
Laut HSK-Pressesprecher Jürgen Uhl habe es bisher aber noch keine Hinweise aus Berlin gegeben, sich auf eine mögliche Verteilung von weiteren afghanischen Flüchtlingen einzustellen. Fakt sei, dass aktuell alle afghanischen Flüchtlinge, die im Hochsauerlandkreis leben würden, vor einer Abschiebung geschützt seien.
Aktuell leben 406 afghanische Staatsangehörige im HSK. Davon haben 272 einen rechtmäßigen Aufenthalt, 134 befinden sich noch im laufenden Asylverfahren oder sind als abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet, berichtet Pressesprecher Uhl.”

Im vergangenen Jahr seien 29 Menschen aus dem HSK abgeschoben worden. 2019 waren es 83 Menschen, 2018 wurden 115 Flüchtlinge abgeschoben.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/afghanistan-krise-das-passiert-mit-den-406-afghanen-im-hsk-id233040121.html

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Regiert die AfD schon im Kreishaus mit?

By admin at 11:08 am on Friday, October 11, 2019

Diese Frage muss man sich stellen, wenn man von der neuesten Eskapade der Ausländerbehörde des HSK erfährt.

Es geht um einen jungen Mann, Anfang 30, der seit fast 29 Jahren im Kreisgebiet lebt. Er hat eine dreijährige Tochter, die sich zwar überwiegend bei der Mutter aufhält, die er aber mehrmals pro Woche sieht. Zudem hat er – von mehrern Fachkliniken bestätigt – schwere rheumatische Erkrankungen, die im Kosovo oder in Serbien nicht behandelt werden können. Er hatte auch eine Arbeitsstelle, aus der er sich unterhalten und noch Unterhalt für seine Tochter zahlen konnte.

Trotzdem kündigte die Ausländerbehörde seine Abschiebung an. Dies führte u.a. dazu, dass er seine Arbeitsstelle verlor.

Daraufhin wurden zwei Härtefallanträge in Düsseldorf eingereicht, einer davon von der Hausärztin. Diesem Antrag waren umfangreiche medizinische Gutachten beigefügt. Der andere Härtefallantrag bezog sich darauf, dass seiner kleinen Tochter nicht der Vater weggenommen werden sollte.

Die Härtefallkommission des Landes NRW prüft solche Fälle sehr gründlich, unter Berücksichtigung aller Aspekte.
https://www.mkffi.nrw/haertefallkommission-des-landes-nordrhein-westfalen
Sie hat 9 Mitglieder, darunter ein Arzt, eine Vertreterin des für Integrationsfragen zuständigen Ministeriums und der Leiter einer Ausländerbehörde. Angesiedelt ist sie beim Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
Diese Expertenkommission hat als Ergebnis ihrer Prüfung des Falles vorgeschlagen, dem jungen Vater eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Doch was macht die Ausländerbehörde des HSK: Sie teilt am 25.09.2019 mit, dass “dem Ersuchen der Härtefallkommission vom 12.09.2019 nicht entsprochen wird”. Das ist formalrechtlich zulässig, aber höchst ungewöhnlich. Damit nimmt der HSK mal wieder eine traurige Sonderstellung in NRW ein.

Das bedeutet im Klartext, dass der junge Vater damit rechnen muss, dass ihn bald mitten in der Nacht eine größere Ansammlung von Polizeibeamten und von Mitarbeitern der Kreisverwaltung aus dem Bett holt und ihn gewaltsam in Abschiebehaft oder gleich zum Abschiebeflieger verfrachtet.

Wem soll das nützen? Will man sich damit vielleicht für eine Zusammenarbeit mit rechten Kräften in der in etwa einem Jahr beginnenden neuen Wahlperiode interessant machen? Irgendein Zusammenhang mit christlicher Politik ist dabei jedenfalls nicht zu erkennen.

UPDATE:
In der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am heutigen Freitag stellten zwei Personen Fragen zu diesem “Fall” an den Landrat, darunter des Vater des nun von Abschiebung Bedrohten.
Die Antworten waren erschreckend. So behauptete die zuständige Abteilungsleiterin, man habe das Jugendamt eingeschaltet, das berichtet habe, die Kontakte des Mannes zu seiner kleinen Tochter “reichten nicht aus“. Das geht völlig an der Realität vorbei; hier hat das Jugendamt offenbar versagt – oder die Abteilungsleiterin hat eine falsche
Auskunft gegeben.
Mit den erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen des jungen Mannes hat sich die Ausländerbehörde gar nicht befasst, weil dafür angeblich andere zuständig seien. Und der Vater des Betroffenen erhielt vom Landrat gar keine Antwort auf seine Frage, warum die Ausländerbehörde sich beim Schicksal seines Sohnes nicht an die Empfehlung der Härtefallkommission halten will.

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NRW-Minister will Bleibeperspektiven für geduldete gut integrierte Geflüchtete per Erlass verbessern

By admin at 4:50 pm on Monday, April 1, 2019

Schritt in die richtige Richtung
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) möchte erreichen, dass gut integrierte Flüchtlinge dauerhaft bleiben dürfen. Mit einem Ministererlass will er die Ausländerbehörden anhalten, ihre Spielräume zu nutzen. „Besondere Integrationsleistungen“ der Geflüchteten sollen gewürdigt werden.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/erlass-duldung-integration-perspektiven-100.html

Aus diesem Grund habe er die mehr als 80 Ausländerbehörden im Land per Erlass dazu aufgefordert, vorhandene gesetzliche Spielräume stärker dafür zu nutzen, dass diese Menschen ein Bleiberecht bekommen, heißt es weiter im WDR-Bericht.

Sicherer Aufenthaltsstatus = Ein Gewinn für uns alle
Ein sicherer Aufenthaltsstatus für gut integrierte Flüchtlinge wird vermutlich auch die kommunalen Kassen entlasten.

Wieso?
Die NRW-Grünen halten die pro Kopf an die Kommunen gezahlte Flüchtlingspauschale von aktuell 10.392 Euro jährlich für deutlich zu niedrig und für zu restriktiv angelegt. So würden Geduldete nur für längstens drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht durch die Pauschale finanziert. Ab dem vierten Monat müssten die Kommunen die Kosten zu 100 Prozent selber tragen. Dabei würde die Regierung vollkommen ausblenden, dass Geduldete oft aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, z.B. aufgrund der prekären Sicherheitslage in ihren Herkunftsländern, so die Kritik der Landes-Grünen.

Plenarantrag der Grünen
Auch die NRW-Grünen fordern: „Geduldete sollten schnellstmöglich einen sicheren Aufenthaltsstatus erlangen, um etwa durch Arbeitsaufnahme für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen zu können“. Daher brachte die Landtagsfraktion der Grünen im Februar einen Plenarantrag ein „Die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wirksam stärken – FlüAG-Kostenpauschale endlich erhöhen und Perspektiven für Geduldete schaffen“.
Klick:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5223.pdf

SBL/FW findet den Ministererlass gut
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) begrüßt den Erlass von Minister Stamp. Die SBL-Fraktion wird sich in nächster Zeit bei der HSK-Ausländerbehörde erkundigen, wie sie den Ministererlass umsetzt.

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Britische Staatsangehörige im HSK müssen voraussichtlich bis Ende Juni Aufenthaltstitel beantragen

By admin at 5:56 pm on Tuesday, March 12, 2019

Für die nächste Sitzung des Kreistags am 22. März hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion den Antrag gestellt, dort über die Vorbereitungen der Kreisverwaltung auf den “Brexit” zu berichten.

Von besonderem Interesse ist dabei das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehöriger nach Wirksamwerden des “Brexit”. In der heute veröffentlichten Drucksache 9/1192 schreibt die Kreisverwaltung dazu:

“II. FD 32 Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht

Für den Fall eines Austritts des VK aus der EU zum 29.03.2019 ohne das Inkrafttreten des ausgehandelten Austrittsvertrages, also des sog. „harten Brexit“, gelten nach den der hiesigen Ausländerbehörde bislang vorliegenden Informationen die folgenden Verfahrensweisen:

Ab dem 30.03.2019 soll eine – aktuell noch nicht bekannte – ministerielle Verordnung gelten, wonach britische Staatsangehörige, welche bislang nach EU-Recht freizügigkeitsberechtigt waren, für die Dauer von drei Monaten vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. In dieser Zeit haben diese Personen weiterhin vollen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Innerhalb des o.g. Zeitraums sollen die britischen Staatsangehörigen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Den betroffenen Personen wird daraufhin zunächst eine sog. Fiktionsbescheinigung erteilt, welche weiterhin einen legalen Aufenthalt und einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet vermittelt.

Seitens der Ausländerbehörde ist beabsichtigt, die etwa 100 hier aufhältigen britischen Staats-angehörigen mit einem Anschreiben auf diese Regelungen hinzuweisen. Zudem wird seitens der hiesigen Pressestelle eine Pressemitteilung mit entsprechenden Hinweisen herausgegeben.

Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums von drei Monaten am 30.06.2019 benötigen die britischen Staatsangehörigen für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. Es ist dabei seitens des Gesetzgebers beabsichtigt, eine entsprechende – voraussichtlich großzügige – Regelung in das AufenthG einzubauen.”

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Vom Sauerland nach Afghanistan

By admin at 7:38 am on Thursday, February 28, 2019

Tausende getöteter Zivilisten
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich laut einer Meldung von
www.tageschau.de
weiter verschlechtert. Allein im letzten Jahr seien fast 4.000 Zivilisten getötet und an die 7.200 verletzt worden. Unter den Opfern waren offenbar auch viele Kinder.
Klick:
https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-769.html?fbclid=IwAR2R05z8-p-baeh2yjS0feE7pqO8waNP1xDMpWlIT0jlWH7BpGbyEe0Mxdc

Über 1.000 Opfer in nur einem Vierteljahr
Allein im letzten Quartal 2018 ereigneten sich laut Pressemeldungen in diesem Land rund 20 größere Anschläge, Selbstmordanschläge und Terrorakte auf Zivilisten, Soldaten, Polizisten und Institutionen. Die Folge: Mindestens 470 Tote und weit über 500 zum Teil lebensgefährlich verletzte Menschen sowie 60 entführte Personen.

Schon wieder Selbstmordanschäge
Am 15.01.2019 kam es in Kabul, nahe einem schwer gesicherten Stadtviertel für Ausländer, zu einem Sprengstoff-Anschlag mit mehreren Toten und um die 100 Verwundeten, darunter zahlreiche Kinder. Auch zwei deutsche Polizisten wurden durch herumfliegende Glassplitter verletzt.
Kurz darauf, am 22.01.2019, wurden nach Behördenangaben bei einem Anschlag auf einen Stützpunkt des afghanischen Geheimdienstes ca. 50 km entfernt von Kabul um die 70 Menschen getötet: Bei den meisten Opfer handelte es sich demnach um Angehörige des Militärs.

Trotzdem schiebt Deutschland weiter Flüchtlinge und Asylbewerber nach Afghanistan ab.

Bittere „Heimkehr“
Am 08.01.2019 frühmorgens landeten 36 abgeschobene Männer auf dem Flughafen von Kabul.
Am 19.02.2019 landete wieder ein „Abschiebeflieger“ in Kabul. 38 Menschen waren an Bord. Presseangaben zufolge handelte es sich bei dem Flug am 19.02.2019 um die 21. Sammelabschiebung aus Deutschland nach Afghanistan seit Dezember 2016.

„Heimkehrer“ auch aus dem Sauerland
Laut eigenen Angaben des Hochsauerlandkreises sind auch aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts (dazu zählen alle Städte und Kommunen des HSK mit Ausnahme der Stadt Arnsberg) seit Dezember 2016 zwei Menschen aus Afghanistan in ihre „Heimat“ abgeschoben worden. Das ergab eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 15.01.2019.

Hier die Fragen der SBL/FW:

• Sind in den vergangenen zwei Jahren und/oder im Januar 2019 Personen, die im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises lebten, nach Afghanistan abgeschoben worden?

• Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

• Wenn ja, wie lange hielten sich die betroffenen Menschen bereits in Deutschland auf? Hatten einige von ihnen eine Lehr- oder Arbeitsstelle?

Aus der auf den 24.01.2019 datierten Antwort der Kreisverwaltung geht hervor, dass seit Dezember 2016 zwei Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich der HSK-Ausländerbehörde nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Die beiden Personen hätten sich für die Dauer von sechs bzw. drei Jahren in Deutschland aufgehalten und wären keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen.
„Ergänzend“, so schreibt der Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises, „mache ich darauf aufmerksam, dass nach derzeit im Land NRW geltenden Erlasslage eine Abschiebung nach Afghanistan nur möglich ist, sofern der Ausländer bereits in erheblicher Weise strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.“

Verschwunden
Über Alter, Herkunft, Geschichte, Familie, Ängste, Träume, eventuelle vergebliche Bemühungen, eine Arbeitsstelle/einen Job zu bekommen und über die Art und das Ausmaß der möglichen Straftaten, kurzum über Leben und Schicksal der beiden abgeschobenen „Ausländer“ erfahren wir weiter nichts. Wir werden sehr wahrscheinlich auch nie etwas darüber in Erfahrung bringen können. Praktischerweise sind diese Menschen für uns namenlos und ohne Gesicht. Sie sind und bleiben anonym und verschwunden, sind nur eine Zahl.

Angst und Verzweiflung
In einem unserer Nachbarkreise soll sich vor wenigen Monaten ein junger Afghane offenbar aufgrund seiner großen Angst vor seiner bevorstehenden Abschiebung das Leben genommen haben. Berichte/Veröffentlichungen darüber gibt es angeblich nicht. Vielleicht nur ein Gerücht? Wir wissen es nicht.

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Abschiebeflieger mit 36 Menschen sicher im unsicheren Afghanistan gelandet

By admin at 10:06 am on Wednesday, January 9, 2019

Armes Deutschland
Am Dienstag dem 08.01.2019 frühmorgens landete eine Maschine in Kabul. Von Bord des Flugzeugs gingen 36 Afghanen. 23 von ihnen lebten zuletzt in Bayern. Es handelt sich um die 20. Sammelabschiebung aus Deutschland.
Seit Dezember 2016 mussten 439 Männer Deutschland auf diesem Wege nach Afghanistan verlassen. Sie alle erwartet sehr wahrscheinlich ein unsicheres Land, eine unsichere Zukunft. Anfang Juli 2018 brachte sich ein abgeschobener junger Mann gleich nach seiner Ankunft in Kabul aus Verzweiflung um.
Wie arm ist Deutschland? Wie arm ist Bayern? Über 400 Menschen sind nicht mehr hier. Sie fehlen in unserem Land, in Handwerksbetrieben, in Schulen, in Kitas, als Altenpfleger, …
„Ist die CSU von allen guten Geistern verlassen?“, fragte die Frankfurter Rundschau im letzten Sommer.
http://www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/abschiebungen-nach-afghanistan-die-csu-ist-von-allen-guten-geistern-verlassen-a-1537973

Fremdes Land
Was erwartet die „Abgeschobenen“?
Es heißt, sie erhielten „in der Regel eine Liste mit Kontaktdaten der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die den Rückkehrern Unterkünfte für den Anfang vermittelt“ sowie „von der IOM Informationen über mögliche finanzielle Hilfen für den Neuanfang in der alten, meist fremd gewordenen Heimat.“ So gewähre die Bundesregierung in bestimmten Fällen sogenannte Wiedereingliederungshilfen für Rückkehrer aus Deutschland. „In der Regel“?
Wir können ihnen nur viel Glück wünschen und dass sie Verwandte, Freunde und Bekannte in dem ihnen fremd gewordenen Land wieder finden, ein Dach über dem Kopf und eine sinnvolle und einigermaßen auskömmliche Beschäftigung und Ruhe und Frieden. Leicht wird das nicht!

Mörderisches Afghanistan
Die Anschläge in Afghanistan häufen sich. Hier eine unvollständige Auflistung von den „Ereignissen“ der letzten Monate:
07.01.2019 – Bei mehreren Vorfällen in zwei afghanischen Provinzen sind mindestens 6 Zivilisten und 21 Sicherheitskräfte getötet worden.
24.12.2018 – Selbstmordanschlag/Massaker in der Nähe des Bauministeriums in Kabul mit 43 Toten.
09.12.2018 – Anschläge auf Polizisten durch die Taliban in Farah und Faryab mit 20 Toten und 17 Verletzten.
07.12.2018 – Anschlag in Herat durch die Taliban auf einen Militäraußenposten mit 14 Toten und 21 Verletzten.
02.12.2018 – Anschlag durch die Taliban auf Lkw-Fahrer in Samangen. Dabei werden 60 Menschen werden entführt.
29.11.2018 – In Kabul greifen Attentäter das britische Sicherheitsunternehmen G4S an. Min-destens 15 Menschen werden bei dem Angriff getötet, mindestens 29 verletzt.
25.11.2018 – Anschlag auf einen Polizeikonvoi in Farah mit 22 Toten und 2 Verletzten.
23.11.2018 – Anschlag auf einen Militärstützpunkt in Chost durch einen Selbstmordattentäter mit 28 Toten und 57 Verletzten.
20.11.2018 – Bei einem Selbstmordattentat in der afghanischen Hauptstadt werden mindes-tens 80 Menschen getötet und mehr als 80 schwer verletzt. 24 Verwundete schweben in Lebensgefahr.
15.11.2018 – Anschlag auf einen Militärstützpunkt in Farah mit 40 Toten.
12.11.2018 – Selbstmordanschlag im Stadtzentrum von Kabul mit 6 (+1) Toten und 20 Verwundeten.
11.11.2018 – Anschlag auf Sicherheitskräfte in Farah mit 51 Toten und 22 Verletzten.
11.11.2018 – Anschlag auf Zivilisten und Sicherheitskräfte in Ghazni mit 25 Toten und 17 Verwundeten.
06.11.2018 – Anschlag auf einen Kontrollpunkt in Farah mit 20 Toten und 15 getöteten Angreifern.
27.10.2018 – Anschlag mit 8 Toten und 37 Verletzten
20.10.2018 – Anschlag mit 8 Toten und 45 Verletzten
20.10.2018 – Anschlag mit 2 Toten und 38 Verletzten
20.10.2018 – Anschlag mit 19 Toten und 62 Verletzten
14.10.2018 – Anschlag mit 20 Toten und 2 Verletzten
13.10.2018 – Anschlag mit 22 Toten und 36 Verletzten
02.10.2018 – Anschlag mit 15 Toten und 40 Verletzten
September 2018 – 5 Anschläge mit insgesamt mindestens 248 Toten und 324 Verwundeten.

Aussichten
Der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan folgt wahrscheinlich so sicher wie das Amen in der Kirche. Möglich, dass auch dann die meisten „Fluggäste“ wieder aus Bayern kommen?

Quellen:
Diverse Presseportale wie

https://www.tagesschau.de/ausland/abschiebeflug-afghanistan-101.html
https://www.n-tv.de/ticker/Abschiebeflug-aus-Deutschland-in-Kabul-eingetroffen-article20800960.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/afghanistan-abschiebung-kabul-rueckkehr-migranten-flug
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/zahlreiche-tote-bei-gefechten-mit-taliban-in-afghanistan-15976576.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschl%C3%A4gen_im_Jahr_2018

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HSK-Ausländeramt: Keine Informationen zu Flüchtlingsunterkünften

By admin at 9:37 am on Friday, October 12, 2018

Flüchtlingsunterkünfte in NRW sind längst nicht mehr alle belegt
Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber/innen sinkt offenbar seit geraumer Zeit. Schon Anfang Januar 2018 berichtete beispielsweise die Süddeutsche Zeitung, in NRW wären die Flüchtlingsunterkünfte nur noch zur Hälfte belegt. „Spiegel online“ meldete am 10.07.2018, in den ersten 6 Monaten dieses Jahres sei die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitrum um 16,4 Prozent gesunken.
Wie ist die Situation hinsichtlich der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte jetzt? Und wie ist sie bei uns im Hochsauerlandkreis? Das fragte SBL/FW-Kreistagsmitglied Stefan Rabe (mit Schreiben vom 18.09.2018) Landrat Dr. Karl Schneider.

Wortlaut der Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

1. Wie viele Immobilien im HSK werden derzeit noch vollständig oder zum Teil als Flüchtlingsun-terkunft (Notunterkunft, städtische und gemeindliche Unterkunft) genutzt?

2. In welchen Kommunen befinden sich die Einrichtungen?

3. Wie groß ist aktuell die Zahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner (aufgeteilt nach Kin-dern/Jugendlichen, unbegleitete Minderjährige, Frauen und Männern und ggf. nach Familien)?

4. Über wie viele freie Kapazitäten verfügen die Unterkünfte derzeit?

5. Wie hoch waren sie in „Spitzenzeiten“?

6. In welchen Städten und Gemeinden im HSK konnten 2017 und 2018 welche Flüchtlingsheime geschlossen und/oder für andere Zwecke genutzt werden?

7. Ist beabsichtigt, im HSK die Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbe-werber/innen weiter zu reduzieren?

Der HSK bzw. die Kreisausländerbehörde schrieb (mit Datum vom 28.09.2018):

„Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge bzw.
Asylbewerber obliegt den Kommunen.

Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und bitte Sie aus diesem
Grunde, sich mit Ihren Fragen an die Städte und Gemeinden zu wenden.

Ergänzend weise ich aber darauf hin, dass der Hochsauerlandkreis bereits seit dem Jahr 2016
keine eigene (Not-)Unterkunft für Flüchtlinge mehr betreibt.“

Unser Name ist Hase? Wir wissen v… ?
Normalerweise sollte ein Ausländeramt wissen, welcher Unterbringungsmöglichkeiten für die in seine Zuständigkeit fallenden Flüchtlinge betehen!

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„Geduldete“ – Im HSK ist eine „statistische Auswertung nicht möglich“

By admin at 11:46 pm on Saturday, August 4, 2018

Zahl der „Geduldeten“ gestiegen
„Die Zahl der Menschen, die dem Personenkreis der Geduldeten zugerechnet werden, und ihre Verweildauer in NRW sind in den letzten Monaten stetig gestiegen“, heißt es in einer Information der Landtagsfraktion der Grünen NRW.

Vereinbarung und Crux
Weiter ist da zu lesen, die ehemalige rot-grüne Landesregierung hätte mit den kommunalen Spitzenverbänden im Herbst 2015 eine Vereinbarung getroffen, wonach die Kommunen seit dem 01.01.2017 eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für sogenannte Geduldete sowie für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber/innen erhalten. Die Crux: Aktuell wird die Pauschale für „Geduldete“ nur maximal 3 Monate gezahlt.

Kosten des Landes „gedeckelt“
Die Landtagsfraktion der Grünen weist zudem darauf hin, dass die landesseitigen Kosten für die In-tegration und die Unterbringung Geflüchteter in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sei. Im gleichen Zeitraum seien die Steuereinnahmen des Landes NRW und somit die Mittel, die der Landesregierung zur Verfügung stünden, deutlich gestiegen. Trotzdem zahle das Land aber die Pro-Kopf-Pauschale für geduldete Geflüchtete weiterhin nur für einen Zeit-raum von maximal drei Monaten.

„Schwarzer Peter“ bei den Kommunen?
Die Kosten, die über diese drei Monate hinaus laufen, trügen die Kommunen. Daraus resultierten steigende kommunalen Aufwendungen. Kommunen mit angespannter Haushaltslage bereite das große Schwierigkeiten.
Das Land habe den Kommunen zwar in diesem Jahr mit einer Einmalzahlung für kommunale Integrationsmaßnahmen 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Doch bliebe diese Summe weit hinter dem zurück, was die Kommunalen Spitzenverbände gefordert hat-ten.

Forderung der Grünen
Die NRW-Grünen fordern angesichts der zurückgehenden Ausgaben und der hohen Steuereinnahmen, das Land müsse seine finanziellen Spielräume nutzen, um die Kommunen wirk-sam und dauerhaft zu entlasten.

Um wie viele „geduldete“ Menschen handelt es sich?
Insofern macht es Sinn zu wissen, wie viele „Geduldete“ der Kommune XY und/oder im Bereich des jeweiligen Ausländeramts wohnen!
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sah sich also aufgrund der oben beschriebenen Informationen zu einer entsprechenden Anfrage (mit Datum vom 24.07.2018) veranlasst.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8581

Reaktion aus dem Kreishaus
Eine knappe Woche später, mit Datum vom 30.07.2018, erfolgte eine knappe Antwort aus dem Kreishaus. Wir zitieren:

Frage 1: Wie viele Geduldete leben im Bereich des Kreisausländeramts?
Antwort: „Zum 01.07.2018 waren 378 Personen im Besitz einer Duldung.“

Frage 2: Wie lange leben die Menschen mit dem Status der Duldung im Bereich des Kreis-ausländeramts? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsdauer: Unter 1 Jahr, 1-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-8 Jahre, länger als 8 Jahre)
Antwort: „Eine entsprechende statistische Auswertung ist nicht möglich.“

Offene Frage
Die SBL/FW hat also nicht in Erfahrung bringen können, in welchem Maße die HSK-Kommunen durch „geduldete“ Menschen finanziell belastet werden.
(Nächste Frage: Wollte oder konnte der Hochsauerlandkreis die Frage nicht beantworten?)

Perspektive?
Dabei könnte der Hochsauerlandkreis seine Daten zur Aufenthaltsdauer der „Geduldeten“ doch als Grundlage für eine Aufforderung an die NRW-Landesregierung nutzen. Gemeint ist die Aufforderung, umgehend eine gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Entlastung der Kommunen von den Aufwendungen für Geduldete zu schaffen!

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„Geduldete“

By admin at 10:57 pm on Monday, July 30, 2018

Anfrage
Die Zahl der Menschen, die als „Geduldete“ bezeichnet werden, soll in NRW in den letzten Monaten kontinuierlich angestiegen sein, ebenso wie ihre Verweildauer in unserem Bundesland.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat daher am 24.07.2018 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung dieser zwei Fragen:

• Wie viele Geduldete leben im Bereich des Kreisausländeramts?

• Wie lange leben die Menschen mit dem Status der Duldung im Bereich des Kreisausländer-amts? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsdauer: Unter 1 Jahr, 1-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-8 Jahre, länger als 8 Jahre)

Definition
Was bedeutet es, nur „geduldet“ zu sein?
„Duldung“ heißt im Aufenthaltsrecht „vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung“.
Für die betroffenen Menschen bedeutet dieser „Status“ ein Leben in ständiger Angst und mit vielerlei Einschränkungen und zwar oft über sehr viele Jahre!

Beispiele
• Personen mit „Duldung“ bekommen kein Asyl.

• Personen mit „Duldung“ dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, es sei denn die zuständige Aus-länderbehörde trifft eine positive Ermessensentscheidung.

• Personen mit „Duldung“ unterstehen einer Wohnsitzauflage, sprich, „Geduldete“ sind verpflich-tet, in einem von der zuständigen Behörde festgelegten Ort zu wohnen.

• Personen mit „Duldung“ haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder So-zialhilfe. Im Regelfall erhalten sie (die geringeren) Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz.

• Personen mit „Duldung“ werden medizinische Leistungen oft nur in eingeschränkter Form gewährt.

• Personen mit „Duldung“ haben keinen Rechtsanspruch auf die kostenfreie Teilnahme an In-tegrationskursen.

Mehr dazu z.B. unter dem Link „flüchtlingshelfer.info“
https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/informationen-zum-status-duldung-aussetzung-der-abschiebung/

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Über Sinn und Unsinn der Wohnsitzauflage und laufende Geschäfte der Verwaltung; hier: Antwort aus dem Kreishaus

By admin at 9:37 am on Saturday, June 23, 2018

Wir (die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste) hatten ja Anfang dieses Monats über unseren Antrag „Umsetzung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete“ berichtet.
Unsere Befürchtung: Geflüchteten wird eine Arbeitsaufnahme durch ein Verbot von tageweisen aus-wärtigen Übernachtungen erschwert oder praktisch unmöglich gemacht. Und deswegen stellte SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den erwähnten Antrag für die nächste Sitzung des Fachausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistags.
Klick zum Bericht über den Antrag:
http://sbl-fraktion.de/?p=8493

Leider wird der Antrag wahrscheinlich ABGELEHNT.

Woher wir das wissen?
Die Kreisverwaltung (der Fachbereich 3 Ordnung, Umwelt und Gesundheit) hat zwischenzeitlich per Vorlage 9/1012 vom 07.06.2018 auf den Antrag der SBL/FW-Fraktion vom 04.06.2018 reagiert und zwar so:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss und der Kreisausschuss nehmen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag lehnt eine Beschlussfassung über den Antrag der Kreistagsfraktion der SBL/FW „Umsetzung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete“ ab.“

Aus Sicht der Behörde stellt sich der Sachverhalt so dar:

• Die Handhabung der Wohnsitzauflage deklariert der HSK als „Geschäft der laufenden Verwal-tung“ (des Landrats!). Folglich hätte der Kreistag da nichts zu sagen.

• Der Ausländer könne in dem Fall, dass er (oder sie) bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem weit entfernten Ort eine Verlegung seines Wohnsitzes und somit auch eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.

Erfahrungsberichte würden uns sehr interessieren!

Und nun alles komplett im „Behörden-Deutsch“:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Mit Schreiben vom 04.06.2018 hat die Kreistagsfraktion SBL/FW beantragt, den Landrat aufzufordern, dass der Hochsauerlandkreis die am 29.11.2016 in Kraft getretene AusländerWohnsitzregelungsverordnung (AWoV) künftig in der dort beschriebenen Art und Weise handhaben soll.

Gemäß § 1 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) nehmen u.a. die Kreisordnungsbehörden als untere Ausländerbehörde die ihr übertragenen Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Es handelt sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Insoweit wird auf die Drucksachen 9/533, 9/591, 9/717 und 9/804 verwiesen.

Gemäß § 42 lit. a Kreisordnung obliegt dem Landrat die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Im Gegensatz zu § 41 III Gemeindeordnung NRW werden Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht übertragen, sondern stehen dem Landrat originär zu. Eine Entziehung hin zum Kreistag oder eine Empfehlung zur künftigen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich.

Eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt entzieht sich daher der Kompetenz des Kreistags
.
Gleichwohl weise ich ergänzend auf folgendes hin:

Sofern einem Ausländer aufgrund einer positiven Entscheidung in seinem Asylverfahren eine Aufent-haltserlaubnis auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt wird, erhält er nach der AWoV eine Wohnsitzauflage beschränkt auf die Kommune, in welche er im Rahmen seines Asylverfahrens zugewiesen wurde.

Diese Wohnsitzauflage enthält jedoch keine Beschränkung hinsichtlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine Möglichkeit zur Vornahme einer solchen Beschränkung geht aus der AWoV nicht hervor und wird folglich durch meine Ausländerbehörde auch nicht praktiziert.

Es kann in einigen Fällen zutreffend sein, dass bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem von der zugewiesenen Wohnsitz-Kommune weit entfernt liegenden Ort eine Verlegung des Wohnsitzes dorthin und somit auch eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage erforderlich wird.

In einem solchen Fall kann der betreffende Ausländer einen Antrag auf Änderung bzw. Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der hierfür zuständigen Stelle der Bezirksregierung Arnsberg stellen.

Nach den hier vorliegenden Erfahrungswerten wird bei Vorhandensein eines Arbeitsplatzes in der Regel die zuvor verfügte Wohnsitzauflage durch die Bezirksregierung vollständig aufgehoben und der betreffende Ausländer kann fortan seinen Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet frei wählen.

gez.
Dr. Schneider“

Anmerkung:
Unserer Fraktion liegen mehrere Erfahrungsberichte über Fälle vor, in denen die Ausländerbehörde durch ihr Verhalten die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten außerhalb des Kreisgebiets verhindert hat!

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Über Sinn oder Unsinn der Wohnsitzauflage

By admin at 2:44 pm on Tuesday, June 5, 2018

Verordnung …
Die Verordnung über die Wohnsitzauflage für Geflüchtete soll dazu beitragen, anerkannten Flüchtlingen die Integration in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern.

… und was der HSK daraus macht
Diesem Grundsatz kann nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht Rechnung getragen werden, wenn – so wie im Bereich des Kreisausländeramts des HSK offenbar üblich – Geflüchteten eine Arbeitsaufnahme durch ein Verbot von tageweisen auswärtigen Übernachtungen erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

Belastung für mehrere Seiten
Außerdem erhöht sich durch die bisher von der Ausländerbehörde des HSK praktizierte Verfahrensweise die finanzielle Belastung des Kreises und des Bundes, weil Geflüchtete des-halb ihnen angebotene Erwerbsmöglichkeiten nicht wahrnehmen können und folglich auf sonst nicht erforderliche finanzielle Unterstützungen aus öffentlichen Kassen angewiesen sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Wohnsitzauflage nicht gleichbedeutend mit der Residenzpflicht ist. Im Unterschied zur Residenzpflicht dürfen sich Personen mit Wohnsitz-auflage frei im Bundesgebiet und im Schengen-Raum bewegen.

Antrag für den Kreistag
Die SBL/FW- Fraktion beantragte daher am 04.06.2018, den Landrat aufzufordern (Achtung, ganz langer Satz!):
“Der Hochsauerlandkreis soll die am 29.11.2016 in Kraft getretene Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) so handhaben, dass er Geflüchteten mit Wohnsitz im Bereich des Kreisausländeramts, die außerhalb unseres Kreisgebiets einer Arbeit nachgehen möchten (einen Arbeitsvertrag vorlegen oder in Aussicht haben), auch dann die Arbeitsgenehmigung erteilt, wenn die Geflüchteten aufgrund der Entfernung zu ihrem Arbeitsort nicht mehr täglich im Bereich des HSK-Ausländeramts übernachten können.”

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