Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistag tagt (wieder fast unter sich)

By admin at 11:25 pm on Saturday, September 29, 2018

„Kreistagsticker“ verzogen
Wir vermissen den „Kreistagsticker“. Leider erwies sich dieses „Presseorgan“ der HSK-PIRATEN als viel zu schnelllebig. Es ist einfach verzogen. Schade!
So bleibt es an der SBL/FW hängen, ein paar Sätze über die Kreistagssitzung vom 28.09.2018 in Meschede zu schreiben. Lo(o)s geht es:

Im Großen und Ganzen …
… verlief die Sitzung ziemlich unspektakulär. Nur wenige Wortmeldungen und kaum Diskussionen.
Und die Zuschauer/Zuhörer konnte man auch an einer Hand abzählen.

Öffentlichkeit …
… a) Fast nicht vorhanden
… b) Nicht wirklich erwünscht?
Dass die „interessierte Öffentlichkeit“ in Ausschuss- und Kreistagssitzungen schwächelt, ist ja nichts Neues. Auch schade!
Um so seltsamer mutet deswegen ein brandaktueller Antrag der FDP-Kreistagsfraktion an. Ein Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistags, der darauf abzielt, eben diese Geschäftsordnung zu überprüfen und zwar hinsichtlich der Öffentlichkeit der Kreistagssitzungen. Ganz konkret geht es der FDP darum, auch Fotos von der Kreistagssitzung nur dann zuzulassen, „wenn der Kreistag es einstimmig genehmigt und wenn weder ein Kreistagsmitglied noch der Landrat der Aufzeichnung widerspricht“. Bisher gilt dies bereits für Film- und Tonaufnahmen. Vielleicht fragt sich nun die Öffentlichkeit – sofern sie überhaupt etwas von dem FDP-Antrag mitbekommt – ob der Kreistag eine Geheimloge ist?
(Zu diesem FDP-Antrag folgt demnächst noch mehr!)

Kreishaushalt
Viel Raum und Zeit nahm der Entwurf des Kreishaushalts 2019 inklusive der Einbringungsrede des Landrats ein. Eine Zusammenfassung der Rede werden wir in den nächsten Tagen sicherlich in der WP finden. Wir wollen hier nur einige wenige Punkte der Haushaltsrede aufgreifen.

Verbesserte Finanzlage
Landrat Dr. Schneider lobte den HSK als einen „starken Standort“. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen sei so hoch wie noch nie, die Arbeitslosigkeit gering. Der HSK und seine Städte und Gemeinden hätten an den richtigen Stellschrauben gedreht. Eine Eintrübung sieht Landrat Dr. Schneider allerdings aufgrund der weltpolitischen Situation. Die Finanzlage des Kreises habe sich verbessert. Die Kosten für den Sozialetat hätten sich verringert. Dr. Schneider schlug daher eine Senkung des Hebesatzes der Allgemeinen Kreisumlage um 1,38 % vor, für die Jugendamtsumlage eine Senkung um 1,54 %.

RWE
Der Landrat machte in seiner Rede auch einen Exkurs zur RWE. Er lobte das Unternehmen auch hinsichtlich der zu erwartenden Dividenden-Ausschüttung. Die RWE verfolge, so der Landrat, das Ziel einer vollständigen Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Bis dahin sei aber die Energie-Sicherung auch durch die Braunkohle erforderlich. Der Chef der HSK-Kreisverwaltung kritisierte in dem Zusammenhang heftig und ausführlich die Berichterstattung über den Hambacher Forst. Er bezeichnete sie als „Stimmungsmache“. Für seine eindeutige Stellungnahme erhielt er, außer von seiner CDU-Fraktion, die ja immer geschlossen wie ein Mann hinter ihm steht, auch sichtbar Beifall vom Fraktionsvorsitzenden der SPD.

Personalbedarf
Der Kreisverwaltung gehen die Mitarbeiter aus. Landrat Dr. Schneider stellte dazu fest, dass der Personalbedarf nur durch eigene Ausbildung gedeckt werden kann. Von extern gebe es kaum geeignete Bewerber/innen.

Was gab es noch?
Flugplatz Meschede-Schüren
Angesprochen wurden die Kosten (alles in allem ca. 100.000 Euro) für die Asbest-Sanierung und die Erneuerung der Blitzschutzanlage der Flugbetriebsgebäude der Flugplatzgesellschaft Meschede mbH in Meschede-Schüren. Siehe Drucksache 9/1062! Sowohl für die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wie für DIE LINKE ist die Beteiligung des HSK an dieser Gesellschaft ein „Ding unnötig wie ein Kropf“, weil keine Aufgabe des Kreises. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, nannte einen alten Kreistagsbeschluss von 2010, den Flugplatz Schüren weiter durch den Kreis als Verkehrslandeplatz zu betreiben, einen „Fehler der Vergangenheit“. Der Kreistag hatte auch vor einigen Jahren beschlossen, Mittel aus dem Konjunkturpaket II, anstatt für die Sanierung von Schulen, für die Sanierung der Flughafengebäude auszugeben. SBL/FW und DIE LINKE stimmten am 28.09.2018 folgerichtig gegen den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung (auf Übernahme der Sanierungskosten). Namentlich CDU- und SPD-Fraktion sehen das – erwartungsgemäß – offenbar anders. Sie stimmten der Beschlussvorlage zu.

Was gab es dann noch?
Notfallnummer 116 117
Dieser TOP beruhte auf einem Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Bei der 116 117 handelt es sich eine bundesweit geschaltete Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Notfall-Patientinnen und -Patienten können sie anrufen, wenn ihre Arzt-Praxis geschlossen ist. Konkret zielt der Antrag der SBL/FW darauf ab, die Notfallnummer 116 117 auf die Leitstelle der Rettungswache in Meschede aufzuschalten statt – wie bisher – auf ein Call-Center in Duisburg, was in der Praxis nicht funktioniert. Die Kreisverwaltung hatte den Antrag der SBL/FW mit Drucksache 9/1040 bereits ins Aus manövriert. Begründung: Es soll abgewartet werden, wie das Pilot-Projekt in den Nachbarkreisen Lippe, Höxter und Paderborn läuft. Klar, dass dann die Argumente von SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos, mit denen er eine Reihe guter Gründe für die Schaltung der 116 117 im HSK erläuterte, die Mehrheitsfraktionen anscheinend nicht sonderlich interessierten. Sie fegten also den Antrag der SBL/FW vom Tisch.

Was gab es sonst noch?
Erstellung Freizeitkataster, Aus- und Fortbildung Rettungsschule, Konzept Musikschule, Neubau AWO Waldkindergarten in Brilon und noch XXX mehr. Weitere Aufzählungen hier führen zu Überlänge und womöglich sogar zum Gähn-Effekt. Tut uns leid, so kurz und knackig wie der „Kreistagsticker“ bekommen wir das nicht hin!

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Naturschutzbeirat gegen Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten

By admin at 8:46 am on Wednesday, September 26, 2018

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung, die Anträge die Genehmigung von Kormoranabschüssen in FFH- und Naturschutzgebieten zuzulassen, ist erst mal vom Tisch.
Der Naturschutzbeirat des HSK hat sich nach eingehender Diskussion mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung für einen anderslautenden Antrag eines Beiratsmitglieds ausgesprochen.
Der Antrag lautete sinngemäß, die neue Kormoranverordnung der Landesregierung soll erst für ein oder zwei Jahre zu erprobt werden. Diese “Schwarz-Gelbe” Verordnung wurde von etlichen Beiratsmitgliedern scharf kritisiert.

Da aber nach dem Willen der neuen Landesregierung jetzt fast überall an Gewässern “geballert” werden darf, bedeutet das NEIN garantiert keinen wirtschaftlichen Schaden für Freunde des Fischfangs.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt am Montag (24.09.2018) zum Museumsbesuch und zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Brilon ein

By admin at 10:49 pm on Sunday, September 23, 2018

Die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gehen wieder auf Tour durch den Hochsauerlandkreis. Diesmal machen sie in Brilon Halt.

In der alten Hansestadt stehen zuerst Einblicke in die Sauerländer Historie auf dem Programm, danach Informationen über das aktuelle kommunalpolitische Geschehen.

Am Montag dem 24. September öffnet in Brilon am Marktplatz das Haus Hövener abends um 18.00 Uhr für die Mitglieder der SBL/FW und selbstverständlich auch für andere interessierte Gäste noch einmal Haustür und Ausstellung. Die Besucher des heimatkundlichen Museum haben die Gelegenheit, einen Dinosaurier aus Nehden, Fossilien und andere Einblicke in die Erdgeschichte rund um Brilon, alte Dokumente über die Stadtgeschichte und sogar einen denkmalgeschützten Lustgarten und vieles mehr kennen zu lernen.

Anschließend * um 20.00 Uhr – laden die beiden Kreistagsmitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Reinhard Loos und Stefan Rabe ganz in der Nähe des Museums in die Pizzeria Nido, Derkere Straße 6 zur turnusmäßigen öffentlichen Fraktionssitzung ein. Zu den brandaktuellen politischen Themen gehören beispielsweise der Neubau des AWO Waldkindergartens Hollenkinder in Brilon, das Konzept der Musikschule Hochsauerlandkreis, zwei Wasserschutzgebiete wie das in Marsberg-Westheim, der Rettungsdienst und – auf Antrag der SBL/FW – die Aufschaltung der Notfallnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst zur Leitstelle in Meschede anstatt zu einem Call-Center in Duisburg.
.
Anregungen, Hinweise, kontroverse Meinungen und Diskussionen sind von der SBL/FW ausdrücklich erwünscht und zwar nicht nur an diesem Abend!

Wer beim Museumsbesuch dabei sein möchte, bitte möglichst bis zum 20.09.2018 bei der Geschäftsführerin der SBL/FW anmelden unter: 0 29 03/44 97 00 oder 0170/347 22 24 oder per Email unter gjoch-sbl-2018@gmx.de

Für die Teilnahme an der Fraktionssitzung ist keine Anmeldung erforderlich.

Wegen der derzeit in Brilon stattfindenden Michaeliskirmes ist der Bereich rund um den Briloner Markt für Kfz gesperrt. Es bietet es sich an, bei Anreise mit dem PKW auf dem Parkplatz Sparkasse, Springstraße, oder dem Parkplatz Volksbankcenter, Niedere Mauer, zu parken.

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Im Notfall 116 117? Nein, nicht im HSK!

By admin at 11:28 pm on Tuesday, September 18, 2018

Bundesweit geschaltete Notrufnummer
Bei der 116 117 handelt es sich eine bundesweit geschaltete Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Notfall-Patientinnen und -Patienten können sie anrufen, wenn ihre Arzt-Praxis geschlossen ist.
Viele Menschen kennen die Notrufnummer aber leider noch nicht. Dabei gibt es sie schon ca. 6 Jahre. Und bisher gibt es leider oft Probleme bei der Nutzung dieser Notfallnummer. Alle Anrufe landen in einer Zentrale in Duisburg. Wartezeiten zwischen 15 und 30 Minuten sind dabei keine Seltenheit, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Duisburg besitzen keine Ortskenntnis über den Hochsauerlandkreis.

Aufschaltung auf die Leitstelle?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte am 24.07.2018 beim Landrat, die Notfallnummer zum Thema in der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses am 19.09.2018 sowie des Kreistags am 28.09.2018 zu machen.
Konkret zielt der Antrag der SBL/FW darauf ab, die Notfallnummer 116 117 auf die Leitstelle der Rettungswache in Meschede aufzuschalten.

Begründung
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion begründet ihren Antrag folgendermaßen:
„Im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe Juni 2018, erschien ein Artikel zur Aufschaltung der Notfallnummer 116 117 auf die lokal zuständige Leitstelle des jeweiligen Kreises statt in die Notrufzentrale in Duisburg.
Das betrifft ab 01.07.2018 u.a. unsere Nachbarkreise Paderborn und Höxter.
Dadurch wird eine wesentlich ortskundigere und schnellere Bearbeitung von Notfallanrufen ermöglicht.
Ziel sollte es sein, dieses System auch im Hochsauerlandkreis einzuführen.“

Nicht im HSK!
Warum nicht? Die Begründung geht aus der Verwaltungsvorlage Drucksache 9/1040 vom 05.09.2018 hervor und zwar vor allem aus dem letzten Absatz ganz hinten auf Seite 3. Um allen Missverständnis-sen aus dem Wege zu gehen, zitieren wir hier und jetzt die beiden entscheidenden Sätze komplett:

„Ob die Disposition des KV-Notrufes über die Leitstelle in Zukunft auch ein Modell für den Hochsauerlandkreis sein kann, hängt von dem Erfolg des Pilotprojektes in Ostwestfalen und den daraus resultierenden Entscheidungen auf Landesebene ab. Die Einrichtung eines eigenen, vergleichbaren Projekts im Hochsauerlandkreis ist aufgrund der im Gemeinsamen Landesgremium getroffenen Entscheidung, sich für das Projekt in Ostwestfalen zu entscheiden, ausgeschlossen.“
Demnach hat der HSK gar nichts mehr zu entscheiden???

Pilotprojekt
Ganz anders sieht es in den Nachbarkreisen Lippe, Höxter und Paderborn aus. Am 01.07.2018 startete dort mit „tragfähiger Finanzierungszusage“ der Kassenärztlichen Vereinigung ein gemeinsames Pilotprojekt dieser drei Kreise.

„Seitdem laufen die Anrufe für den KV-Notfalldienst nicht mehr im Callcenter der Kassenärztlichen Vereinigung in Duisburg, sondern in der Leitstelle des Kreises Lippe in Lemgo auf. Nach einer Anlaufphase gehen die 116 117 – Anrufe später im wöchentlichen Wechsel jeweils an eine der drei beteiligten Leitstellen. Auch wenn in der „diensthabenden“ Leitstelle alle 116 117- Leitungen belegt sind, ist eine Weitervermittlung des Rufes an die benachbarten Leitstellen gewährleistet. Dies stellt für den Patienten eine merkliche Verbesserung dar. Warteschleifen-Erfahrungen gehören zu den meistge-nannten Kritikpunkten am bisherigen ärztlichen Bereitschaftsdienst.“ Das schreibt der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1040.

Gegenwart in den Nachbarkreisen = Für mindestens 3 Jahre Zukunftsmusik im HSK

Warum?
Das steht in aller Ausführlichkeit in der Drucksache 9/1040 des Hochsauerlandkreises! Um sie zu verstehen, muss man allerdings die Gedankenwelt einer Behörde tief verinnerlichen…

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Kormorane zum Abschuss frei

By admin at 9:09 am on Friday, September 14, 2018

Gute Lobbyarbeit
Dem Sportfischerverein „Gut Wasserwaid“ für das Gewässer Möhne,
dem Anglerverein „Ruhrwellen“ für das Gewässer Ruhr,
der Fischereigenossenschaft Diemel für die Gewässer Diemel, Hoppecke und Nebenflüsse,
dem Angelsportverein „Äsche Freienohl e.V.“ für das Gewässer Ruhr und
dem Angelverein „Wennetal e.V.“ für die Gewässer Wenne und Salwey
sollen allesamt wieder Ausnahmegenehmigungen sowie „Befreiungen für den Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen erteilt werden. So jedenfalls sieht das die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises vor.

60 Vögel (und mehr?)
In der betreffenden Verwaltungsvorlage 9/1070 für den am 18.09.2018 um 14.30 Uhr öffentlich im Kreishaus in Meschede tagenden Naturschutzbeirat ist die Rede davon, dass 60 Vögel für den Vergrämungsabschuss zugelassenen werden. Die Genehmigung betrifft zunächst die Zeit vom 16.08.2018 bis zum 01.03.2019 und wird für 3 Jahre befristet erteilt. Zitat: „Darüber hinaus wird für die übrige Jahreszeit der letalen Vergrämung von 5 Jungkormoranen pro Antragsteller sowie einer nicht letalen Verhinderung von Brutkolonien an den Gewässern zugestimmt.“

Neue NRW-Verordnung
Gerechtfertigt wird die Dezimierung der schützenswerten Vögel, die in Europa um 1920 schon einmal kurz vor der Ausrottung gestandenen hatten, mit der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen (Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen – Kormoran VO-NRW)“.

Abschuss auch in Naturschutzgebieten
Obwohl der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1070 von dem Kormoran als eine besonders geschützte europäische Vogelart schreibt, rechtfertigt er den Abschuss der Vögel mit dem Erlass des Landes NRW und mit entsprechenden Rechtsverordnungen. Demnach ist in Ausnahmefällen der Abschuss der Vögel sogar innerhalb vor Naturschutzgebieten zulässig. Und auch den ganzjährigen Vergrämungsabschuss von Jungvögeln könne die Behörde aufgrund der Kormoranverordnung zulassen. Das Szenario geht noch weiter. Zitat: „Zudem lässt die Kormoranverordnung die nicht letale Vergrämung von Kormoranen beim Brutgeschäft vor.“

Interessenslage
Des Weiteren argumentiert der HSK mit dem öffentlichen Interesse, das immer dann vorliege, wenn die heimische Fischpopulation gefährdet sei und konkret mit dem schlechten Äschenbestand. Es sei beabsichtigt, „in Abhängigkeit von der Gewässerlänge und auch von der Gewässergröße wie bisher dem Sportfischerverein „Gut Wasserwald“ 20 Kormorane, der Fischereigenossenschaft Diemel 15 Kormorane und dem Angelverein „Wennetal e.V.“ 5 Kormorane sowie den übrigen beiden Antragstellern 10 Kormorane zum Abschuss freizugeben.“ Wegen der angeführten Gründe sei es gerechtfertigt, von dem grundsätzlichen Verbot von Vergrämungsmaßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten im HSK eine Ausnahme zuzulassen.

Der Preis sind 60 Vögel (und wie viele mehr?)
Zusätzlich hätten auch der Fischereiverein Meschede und der ASV Wennemen Genehmigungen / Befreiungen für die letale (letal = tödlich) Vergrämung von Kormoranen beantragt. Da diese Strecken in keinem FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiet liegen, sei eine Ausnahmeregelung nach § 8 der Kormoranverordnung nicht mehr erforderlich.

Mehr dazu in der Verwaltungsvorlage 9/1070 des Hochsauerlandkreises.

Kritische Haltung des NABU …
Der Naturschutzbund Deutschland kritisiert die Verfolgung der gefährdeten Vogelart scharf. Er spricht von „Kormorantod auf Verordnung“.
Klick:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/11609.html

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Zehn Gründe für den Erhalt der Röhrtalbahn

By admin at 9:16 am on Wednesday, September 12, 2018

Den Entschluss der Kreistagsfraktion der CDU, die Röhrtalbahn aufzugeben, bedauert der Röhrtalbahn-AK der Lokalen Agenda 21 Arnsberg-Sundern, ein Zusammenschluss von verkehrspolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern der beiden Städte. Die Lokale Agenda 21 hatte bislang mit der CDU konstruktive Gespräche. Arbeitsgrundlage war immer die Annahme, dass die Reaktivierung der Röhrtalbahn von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird, was in verschiedenen Gremien (Kreistag, Stadträte Arnsberg und Sundern, Regionalrat) bestätigt wurde. Nun ist das anders, allerdings müssen seitens der Lokalen Agenda 21 einige Punkte klargestellt werden:

1. Die Reaktivierung der Röhrtalbahn ist nun in absehbarer Zeit möglich geworden, denn die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Bahn ist bis 2031 gesichert und wichtige Planungsschritte wurden bereits genommen. Genau an dieser Stelle steigt die CDU aus. Schade und nicht zu verstehen!

2. Die Wirtschaftlichkeit der Röhrtalbahn ist klar gerechnet und nachgewiesen durch eine strenge, fachlich einwandfreie Begutachtung. Alle Verkehrsprojekte, ob Schiene oder Straße, werden ausschließlich nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen bewertet. Der ist hier weit über der Kostendeckungsschwelle.

3. Die genannten 280.000 €, die angeblich derzeit die 14 km lange Röhrtalbahntrasse jährlich kosten soll, sind nicht nachvollziehbar und seitens der CDU nicht belegt. Es werden z.Zt. sicherlich keine 20.000 € pro km im Jahr investiert.

4. Die Fahrtzeit Sundern – Neheim-Hüsten beträgt mit der Bahn nur ca. 20 Minuten und ist viel kürzer als die Busfahrt. Außerdem ist der Komfort im Zug deutlich höher, und es lassen sich direkte Verbindungen ins Ruhrgebiet herstellen. Dortmund Hbf und Hagen Hbf liegen vor der Tür.

5. Die Straßenquerungen der Bahn mit Signalanlagen dauern nur solange wie die Schaltphase einer Fußgängerampel. Der Radweg erfordert bei der jetzigen Situation ebenfalls Ampeln, und das würde den Straßenverkehr wesentlich mehr behindern als der Zug. Und: Der Radweg kostet viel Geld für den Bau und in der Unterhaltung und Pfege. Die CDU hat bislang keinerlei Kostenabschätzung für den Radwegebau vorgelegt. Ebenso fehlt bislang jegliche Idee für die Finanzierung. Sollen das die Städte und der Kreis bezahlen? Die Bahnreaktivierung würde aus Landes- und Bundesmitteln fnanziert.

6. Der Zug fördert den Wander- und Radtourismus gleichermaßen. Mit der Bahn reisen viele Gäste zu diesen Zwecken an. Da entsteht viel Wertschöpfung in der Region. Bahn und Radweg ist die Kombination für den Erfolg, wie das Beispiel des Ruhrtalradwegs in Kombination mit der Oberen Ruhrtalbahn zeigt.

7. Natürlich kann Güterverkehr zusammen mit dem Personenverkehr geplant werden. Der Güterverkehr steht vor dramatischen Veränderungen, da die Straßen die prognostizierten Mengen nicht mehr fassen werden.

8. Die Bahn bietet ein modernes, klimafreundliches Mobilitätsangebot und ist unverzichtbarer Bestandteil der überfälligen Verkehrswende.

9. Für Fachkräfte von außerhalb sind Städte mit Bahnanschluss attraktiv. Städte ohne Bahnanschluss sind abseitige Provinz!

10.In Deutschland geht es um den Ausbau des ÖPNV mit Bahn und Bus, um Vernetzung der Verkehrsträger. Dazu trägt auch der demographische Wandel bei. Reaktivierungen von Bahnstrecken waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich und ermöglichten vielen Orten einen Bahnanschluss. Soll Sundern nun außen vor bleiben?

Aber was schreiben wir das alles—die CDU nimmt anscheinend keine Fakten zur Kenntnis, verweigert eine öfentliche Diskussion, und man muss sogar um die Zukunft des gesamten Bahnverkehrs im HSK fürchten. Denn aus der CDU liest man die Ansicht, dass die Schiene keine Zukunft habe. Das ist Unsinn, denn der energieefziente Schienenverkehr ist das optimale Verkehrssystem für den Klimaschutz und für Lebens- und mehr Wohnqualität. Wenn die CDU die Röhrtalbahn aufgeben will, die wichtigste und zukunftsträchtigste Nebenbahn der Oberen Ruhrtalbahn, dann schwächt sie auch die Obere Ruhrtalbahn und bereitet schon den Ausstieg des HSK aus dem Schienenverkehr vor.
Dies wird die Lokale Agenda 21 Arnsberg-Sundern nicht hinnehmen und für die Übernahme der Röhrtalbahn durch ein anderes Eisenbahnunternehmen werben, denn dieser Schritt steht rechtlich vor der Stilllegung!

(Presseerklärung der Lokalen Agenda 21 Arnsberg-Sundern vom 11.09.2018)

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Nur noch wenige Schritte bis zur Reaktivierung der Röhrtalbahn!

By admin at 12:38 pm on Tuesday, September 11, 2018

Bereits im Juni nahm ein nagelneuer PESA Link Triebwagen der Deutschen Bahn zur Personalschulung Maß am zukünftigen Röhrtalbahnsteig 4 im Bahnhof Neheim-Hüsten. In 7 bis 10 Jahren könnten nach Expertenerfahrung wieder moderne Züge stündlich im Röhrtal fahren und den Nahverkehr für die Stadt Sundern auf ein hohes Niveau heben.

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(Foto: Guido Schulte)

Wenn… ja wenn es nicht die CDU gäbe, die für viele Beteiligte überraschend Anfang September unwiderruflich dieser und den nächsten Generationen jede Option auf modernen Schienenverkehr stehlen will.

Es ist dieselbe CDU, die die beiden entscheidenden positiven Gutachten, die zur Aufnahme der Röhrtalbahn in die Landesausbaupläne geführt haben, mit Mitteln des Kreises finanziert hat. Und nun, da alle Signale auf grün stehen, sieht die CDU die einzige Möglichkeit die Reaktivierung durch eine Stilllegung zu verhindern.

Wohlgemerkt: die CDU ist nicht einer Meinung! Es gibt dort auch Politiker, die positiv und neutral zur Röhrtalbahn stehen.

Es geht bei diesem Konflikt nicht um Logik und Vernunft. Und um Sachargumente geht es gar nicht! Eher geht es hier um Parteipolitik und die fehlende Größe der besseren Sache zum Durchbruch zu verhelfen und um die witzlose Vermengung mit anderen Verkehrsthemen.

Das alles ist ganz einfach schlechte Politik gegen die Bürger.

(Pressemitteilung des VCD Hochsauerland)

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“Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?

By admin at 11:35 pm on Tuesday, September 4, 2018

Sogenannte Ersatzgelder fallen z.B. an, um damit beim Bau von Windrädern entstehende Eingriffe in die Natur ausgleichen zu können. Sie sind von den Investoren zu zahlen. Aus der Stadt Brilon sind dadurch 2,4 Mio Euro zusammen gekommen, die nach einem Grundsatzbeschluss des HSK auch im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen.

Doch dabei gibt es in der Stadt Brilon derzeit größere Probleme: 2 Mio Euro konnten noch nicht verwendet werden, weil die Stadt Brilon dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hat, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stoßen, und die Stadt ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ablehnt.

In einer heute veröffentlichten Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss, der am 20. September tagt, schreibt die Kreisverwaltung:
“Ergänzend ist hierzu vorzutragen, dass eine von der Stadt Brilon erarbeitete Liste mit Vorschlägen für die Verwendung des Ersatzgeldes seitens der Unteren Naturschutzbehörde eingehend geprüft wurde. Einige Maßnahmen, insbesondere Renaturierungen und Maßnahmen an Gewässern, kommen für die Verwendung von Ersatzgeld in Betracht. Viele der angeführten Maßnahmen beinhalten jedoch keine Aufwertung von Natur und Landschaft, dienen vornehmlich touristischen Zwecken oder werden über andere Förderrichtlinien finanziell unterstützt (z.B. der Bau von Löschwasserteichen oder Waldaufforstungen mit Laubwald), so dass die Verwendung von Ersatzgeld ausgeschlossen ist.

Des Weiteren haben intensive Gespräche zwischen der Behördenleitung der Stadt Brilon und des Hochsauerlandkreises stattgefunden. Darüber hinaus wurde die Problematik auch mit Vertretern der Bezirksregierung abgestimmt. In diesen Gesprächen wurde die Rechtslage eingehend erörtert und zudem wurde der Umsetzung der Landschaftpläne als geltende Satzungen seitens des Hochsauerlandkreises große Bedeutung beigemessen. Die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde kommt wie der Hochsauerlandkreis als untere Naturschutzbehörde zu keiner anderen Einschätzung des Sachverhalts.

Die Stadt Brilon ist bisher nur in sehr geringem Umfang bereit, die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Stadtforst mit Ersatzgeld umzusetzen. Die Stadt wurde deshalb gebeten darzulegen, wie und bis wann sie die Umsetzung der Landschaftspläne Briloner Hochfläche und Hoppecketal auf den stadteigenen Flächen sicherstellen will. Bisher liegt mir eine Rückmeldung nicht vor.
Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin bemüht, konkrete Verwendungsvorschläge des Ersatzgeldes im Stadtgebiet Brilon zu prüfen.

Ungeachtet dessen bestehen für die Untere Naturschutzbehörde ausreichende Möglichkeiten außerhalb des Stadtgebietes Brilon, Ersatzgeld in Projekten zu verwenden …”

Die Briloner Stadtverwaltung scheint darauf hinzuarbeiten, dass sie 2 Mio Euro verschenkt?

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Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

By admin at 12:45 pm on Tuesday, September 4, 2018

Deutschlandweit …
… ist die hohe Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern offenbar zu einem Problem geworden. Auch wir hier im Hochsauerlandkreis leben, was das anbelangt, nicht auf einer Insel der Seligen.

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war und ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ (mit Nachfragemöglichkeit)“

Hochsauerlandkreis …
… Reaktion aus dem Kreishaus in Meschede
Aus der Einladung wird wahrscheinlich erst mal nichts. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aktuell von der Einladung eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen abzusehen. Begründung: Die vom Kreis Viersen in Auftrag gegebene Studie sei noch nicht abgeschlossen.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im Raum Marsberg
Mit Schreiben vom 28.08.2018, das für alle im SD-Net des Hochsauerlandkreises als Drucksache 9/1045 abrufbar ist, gibt die Kreisverwaltung einige Informationen hinsichtlich der Nitratbelastung im Kreisgebiet und erklärt u.a., der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 belege lediglich eine Belastung des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“ im Bereich Marsberg-Borntosten. Dort seien „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen.

Bereits 2005 sei eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem des mittelfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation sei der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg, die von den der Kooperation beigetretenen Landwirten mit Gülle, Mist und Silomais von ihren Höfen beliefert werde. Die Ausbringung des Gärsubstrats aus der Biogasanlage erfolge entsprechend des ermittelten Düngebedarfs. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwassergewinnung genutzten Tiefbrunnen zeigten eine leicht positive Entwicklung:

Der Brunnen Vasbeck II weise Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst II weise ebenfalls Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst I weise Nitratwerte von etwa 40 mg/L auf.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im „restlichen“ Kreisgebiet
Zitat: „Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.“
Doch: „Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten.“
Abschließend teilt die Kreisverwaltung mit, ggf. könne der Vorschlag, Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ wieder aufgegriffen werden.

Gülletransporte von irgendwo nach irgendwo im Hochsauerlandkreis …
… darüber verliert die Kreisverwaltung in diesem Schreiben kein Wort.

Nichts desto trotz, vielen Dank den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die teils sehr detaillierte Antwort!

Das war …
… die Kurzfassung der Drucksache 9/1045
Für diejenigen, die es genauer wissen möchten, folgt hier gleich der Text der Verwaltungsvorlage komplett.

In diesem Zusammenhang ist aber auch …
… die Vorlage 9/1053 interessant. Da geht es um das Wassergebiet Marsberg-Westheim. Denn wir lesen da:

„Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Drucksache stellen wir hier ebenfalls nachfolgend ein.

Doch zuerst …
… Drucksache 9/1045 „Nitratbelastung des Grundwasser“ vom 28.08.2018

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sieht aktuell davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ einzuladen.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat am 24.07.2018 beantragt, den Beratungspunkt Bericht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder ei-nes Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen.

Die Verwaltung hat sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung gesetzt und in Erfahrung gebracht, dass die dort in Auftrag gegebene Studie noch nicht abgeschlossen ist. Im dortigen Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt wurde am 19.06.2018 der Entwurf zu Teil A und B der Studie vorgestellt. Der als wesentlich anzusehene Teil C der Studie, der letztlich die notwendigen Handlungsfelder beschreibt, ist noch nicht fertiggestellt.

Im Vergleich zum Hochsauerlandkreis ist die Ausgangslage hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen wesentlich dramatischer. Der Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord NRW weist im Kreis Viersen wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/L Nitrat einen schlechten chemischen Zustand für sämtliche Grundwasserkörper aus. Mit ursächlich dafür ist die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung. Der in Abständen von sechs Jahren fortzuschreibende Bewirtschaftungsplan enthält allgemeine Angaben und Beschreibungen zu den oberirdischen Gewässern in dem jeweiligen Teileinzugsgebiet und den zugeordneten Grundwasserkörpern. Unter anderem wird dargestellt, welche wesentlichen Faktoren auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers einwirken. Das dem Bewirtschaftungsplan zugeordnete Maßnahmenprogramm enthält auf der Grundlage der festgestellten Einwirkungsfaktoren eine Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen, deren Umsetzung erforderlich ist, um z.B. einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erhalten oder wieder zu erreichen. Für die im Kreis Viersen gelegenen Grundwasserkörper sieht das geltende Maßnahmenprogramm diesbezüglich „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ vor.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teilein-zugsgebiet Weser/Weser NRW belegt, dass im Hochsauerlandkreis lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessens“ im Bereich Marsberg-Borntosten wegen seiner Nitratbelas-tung in einem schlechten chemischen Zustand ist. Das zugeordnete Maßnahmenprogramm legt fest, dass „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen sind. Bereits im Jahr 2005 wurde eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem Ziel des mittelsfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation ist der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg. Die der Kooperation beigetretenen Landwirte beliefern die Biogasanlage mit auf ihren Hofstellen anfallendem Input-Material (Gülle, Mist und Silomais). Zusätzlich zur Vergärung erfolgt eine Hygienisierung des Gärsubstrats. Die Ausbringung erfolgt entsprechend des ermittelten Düngebedarfs auf Basis eines digitalisierten Schlagkatasters. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwasserversorgung genutzten Tiefbrunnen zeigen eine leicht positive Entwicklung für die Brunnen Vasbeck II und Gut Forst II mit Nitratwerten zwischen 44 und 48 mg/L und eine deutlich positive Entwicklung für den Brunnen Gut Forst I mit etwa 40 mg/L. auf.

Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.

Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten. Die Studie des Kreises Viersen wird von der Verwaltung ausgewertet. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Ergebnisse berichtet. Ggfs. kann dann der Vorschlag, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen oder des beauftragten Ingenieurbüros zu einem Vortrag im Ausschuss einzuladen, wieder aufgegriffen werden.

gez.
Dr. Schneider“

Und jetzt …
… Drucksache 9/1053 vom 31.08.2018 zum „Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim“, denn hier ist u.a. von einem offensichtlichen kausalen Zusammenhang die Rede,
nämlich, dass durch Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Golfplatz eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar war.

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 4 OBG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Buchst. s) und f) KrO nach Abwägung die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Brunnen Westheim“ der Stadt Marsberg, Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg Westheim – und beauftragt die Verwaltung mit der Verkündung des Verordnungstextes gemäß § 33 OBG.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
1. Ausgangslage
Im Jahr 1974 wurde zur Sicherung des Trinkwasserbrunnes Westheim in Marsberg die Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg-Westheim“ erlassen.
Diese Wasserschutzgebietsverordnung war für 20 Jahre befristet, so dass am 10.12.1994 das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wurde. Eine Neubetrachtung des Einzugsgebietes für den Trinkwasserbrunnen wurde nicht vorgenommen.

Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.

Die Stadtwerke Marsberg beauftragten das Ingenieurbüro GUV GmbH, Büro Kassel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 101.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage der Berechnungen zur Grundwasserneubildung festgestellt, dass das tatsächliche Einzugsgebiet wesentlich größer ist als die bisherige Schutzgebietsausweisung und hat entsprechende Vorschläge für eine Abgrenzung der jeweiligen Wasserschutzzonen erarbeitet. Die räumliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen bedingt zwingend eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets.

Mit der Korrektur der Größe des Einzugsgebietes, der Vergrößerung der Schutzzone II bis an die Bestandsbebauung und dem Erlass einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung wird der Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage und somit die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert. Aufgrund der veränderten Gefährdungspotentiale für die Trinkwasserversorgungsanlage, der Änderung der Einzugsgebiete und der erforderlichen Anpassung der Genehmigungs- und Verbotstatbestände soll die vorhandene Verordnung aufgehoben und durch eine neue Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

2. Verfahren
Die Verwaltung hat die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und den Entwurf der Wasserschutzgebiets-Verordnung zusammen mit dem Erläuterungsbericht sowie die Gutachten des Büros GUV GmbH vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich ausgelegt.

Von vier Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen Teile des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung vorgetragen. Eine private Einwendung gegen den Entwurf wurde bei den Stadtwerken Marsberg vorgetragen.

Aufgrund der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und der Einwendung eines Anwohners hinsichtlich der Größe des Einzugsgebietes wurde das Büro GUV GmbH hierzu um Erläuterung gebeten.

Das Ingenieurbüro hat die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen schlüssig dargestellt, so dass auch die Unterteilung der Schutzzone III in die Zonen III A und III B beibehalten wird.
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW wird gefolgt. Bei den Anregungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes kann kein Einvernehmen hergestellt werden. Gerade in diesem Gebiet ist der signifikante Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Trinkwasser ersichtlich. Mit der Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für den Golfplatz war auch eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar. Im Einzugsgebiet sind nur geringe landwirtschaftlich genutzte Flächen verblieben. Es ist zumutbar, dass die Anforderungen zum Aufbringen von Gärsubstraten erhöht werden, da auch die Flächen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck diesen Anforderungen unterliegen.

Näheres ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 3).

3. Entscheidung
Der Kreistag hat die Entscheidung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets gemäß §§ 51, 52 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet, dass mit Hilfe der Elemente Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit abzuwägen ist, ob die Wasserschutzgebiets-Verordnung erlassen werden soll.

Die fachliche Begründung bildet die Grundlage der Verordnung und ist im Erläuterungsbericht sowie in der Synopse dargestellt.

4. Hinweis
Auf die gesetzlichen Befangenheitsregeln gemäß § 28 Abs. 2 der Kreisordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird hingewiesen.

gez.
Dr. Schneider“

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