Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistagssitzung stieß auf 0.02 öffentliches Interesse

By adminRL at 12:59 am on Saturday, October 31, 2015

Nur 2 Zuhörer (ohne die Bediensteten der Kreisverwaltung) fanden sich am Freitag nachmittag auf der Zuschauertribüne ein. Trotzdem ein kurzes Resümee …

a) Rede des Landrats zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016
Flüchtlingsproblematik – Landrat Dr. Schneider erklärt, Personalreduzierung (bei der Kreisverwaltung) sei nicht möglich, Verwaltung wäre an der Grenze des Machbaren, „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte habe „enormen Zuspruch“ gefunden, Betreiber für Notunterkünfte, Sicherheitsdienste etc. könnten kaum noch Personal gewinnen – Landrat Dr. Schneider fordert: Die Aussage „Wir schaffen das!“ müsse aus der Welt und: „Dublin-Abkommen muss wieder in Kraft treten!“
Kreishaushalt – Laut Einbringungsrede des Landrats werden Kreisumlage und Jugendamtsumlage erhöht. Die Entscheidung darüber fällt bei der nächsten Kreistagssitzung am 18.12.2015.
Windkraft – Es lägen 72 Anträge vor, 4 wurden genehmigt. Anträge und die diversen Einwendungen (in einem Fall handele es sich um 1.000 Einwendungen) würden sehr viel Arbeitskraft binden.
Sauerlandmuseum – 12,7 Mio Euro seien der Kostenrahmen. Ab Oktober 2016 sollen die Bauarbeiten starten, sowohl beim Alt- wie beim Neubau. Fertigstellung im Frühjahr 2019.

b) Bereich Wirtschaft, Struktur und Tourismus
5 Mitglieder des Entscheidungsgremiums für das Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“ werden hier und heute aus den Reihen der Kreistagsmitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Die geheime Abstimmung erfolgt auf Antrag der SBL-Fraktion. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Walter kritisiert das Projekt „Land(auf)Schwung“ grundsätzlich.

c) Umweltangelegenheiten
Die in der Stadt Sundern bisher für Windkraft vorgesehenen Flächen „Hellefelder Höhe“ sind obsolet. Welche anderen Flächen in Frage kommen, darüber entscheiden die Stadt Sundern, Umweltausschuss und der Kreistag erst demnächst. Vorher will der Sunderner Rat einen neuen Beschluss fassen.

d) Jugendhilfe
Der Kreistag votiert einstimmig für die Anträge von FDP-, Die Linke-, SBL- und SPD-Fraktion, Eltern die Kita-Beiträge für die Streiktage vollständig zu erstatten.

e) Abfallangelegenheiten
Die Fraktionsvorsitzenden von FDP und SBL/FW kritisieren die ihrer Ansicht nach zu hohen Finanzreserven bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (AHSK). Die Gebührenrücklage ist auf 5,8 Mio Euro angewachsen, mehr als 22 Mio Euro liquide Mittel liegen auf diversen Konten. Die Einnahmen müssten den Bürgern zurück gegeben werden. Der Landrat erklärt, es werde neu durchkalkuliert.

f) Anträge der Kreistagsfraktionen
Der Antrag der SBL/FW „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“ wird – außer von SBL und Die Linke – von allen anderen Fraktionen abgelehnt, sprich, auch von den Grünen!
Ähnlich ergeht es dem SBL-Antrag „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind“. Neben der SBL-Fraktion stimmen nur noch die Grüne- und DIE LINKE-Fraktion zu. Vor der Abstimmung erklärt der Landrat, die Verwaltung habe keinen Handlungsspielraum. Diese Aussage stellt der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos entschieden in Frage und kritisiert gleichzeitig die Vorgehensweise der HSK-Ausländerbehörde (Gefälligkeitsgutachten durch dubiose „Abschiebegutachter“, keine Rücksichtnahme auf Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, auf familiäre Bindungen, nächtliche Abschiebungen, etc.).

Im Zusammenhang mit den drei weiteren SBL-Anträgen „Bericht über das Verfahren beim OVG Münster“, das die Stadt Arnsberg gegen den HSK gewonnen hat, „Vorbereitung der Sitzung der Gesellschafterversammlung Flughafen Paderborn/Lippstadt“ und „Vorbereitung der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH“ (Bobbahn), kritisieren die SBL-Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos die Informationspolitik, vor allem bezüglich Finanzen und Entschuldung.

Dass das Kreistagsmitglied der Piraten in diesem Bericht nicht erwähnt wird, ist keine böse Absicht. Daniel Wagner fehlte heute leider aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat.

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Am 30.10. tagt der Kreistag in Meschede – Ein Thema sind Kita-Elternbeiträge

By adminRL at 12:15 pm on Thursday, October 29, 2015

Wie immer beginnt der öffentliche Teil der Sitzung am Freitag um 15 Uhr mit einer Einwohnerfragestunde. Jeder Bürger, jede Bürgerin darf dem Landrat mündlich und an Ort und Stelle bis zu drei Fragen stellen.

Danach hat der Landrat das Wort. Er stellt mit seiner „Einbringungsrede“ den Haushaltsentwurf des Hochsauerlandkreises vor.

Nicht alle weiteren öffentlichen Tagesordnungspunkte möchten wir hier vorstellen. Die Litanei würde zu lang. Wer weiß, ob dann überhaupt noch jemand weiter liest? Darum nennen wir hier stellvertretend nur einige TOPs und zwar

• „Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streiks in Kindertageseinrichtungen“ (Verwaltungsvorlage 9/282 – aufgrund von Anträgen der Fraktionen von SPD, FDP, Die Linke und SBL/FW)

• „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“ auf Antrag der SBL-Fraktion (Vorlage 9/285 – Die Kreisverwaltung empfiehlt den Kreistagsmitgliedern, den Antrag der Sauerländer Bürgerliste abzulehnen.)

• „Teilnahme am European Energy Award“ (Verwaltungsvorlage 9/290)

• „Risikobericht des Betriebs Rettungsdienst“ (Verwaltungsvorlage 9/319)

• „Stand der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts“ (Verwaltungsvorlage 9/320)

• „Notärztliche Versorgung im Hochsauerlandkreis“ auf Antrag der FDP-Fraktion (Verwaltungsvorlage 9/324)

• „Qualifikationsmaßnahmen für zugewiesene Flüchtlinge“ auf Antrag der SPD-Fraktion (Verwaltungsvorlage 9/334 – Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag zur Beratung in den nächsten Schulausschuss zu verweisen.)

• „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die als Ergebnis des Flüchtlingsgipfels vom 24.09.2015 neu zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen“ auf Antrag der SBL-Fraktion (Vorlage 9/336 – Auch hier empfiehlt die Verwaltung den Kreistagsmitgliedern, den Antrag der Sauerländer Bürgerliste abzulehnen.)

(Dass die Anträge der SBL-Fraktion von der Verwaltung sehr oft mit der Beschlussempfehlung „Ablehnung“ versehen wird, ist nichts Neues, wäre weiter auch nicht schlimm, wenn denn Mitglieder gewisser anderer Fraktionen mal über ihren eigenen Schatten springen und SBL-Anträge, wenn sie sie im Grunde als sinnvoll erachten, mittragen würden. Das passiert ja manchmal, aber leider viel zu selten!)

Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ausreichend Stoff für Diskussionen bietet aber auch schon der öffentliche Teil.

Wir bedauern immer wieder, dass nur ganz wenige Bürgerinnen und Bürger von der Tribüne aus verfolgen wie ihre gewählten Kommunalpolitiker/innen im Kreistag argumentieren und … wie sie abstimmen. Eine andere Informationsmöglichkeit als live vor Ort dabei zu sein gibt es im HSK leider nicht. Tonaufnahmen und Videomitschnitte lehnte die Mehrheit im Kreistag ja im letzten Jahr – gegen die Stimmen von SBL, FDP, Die Linke, und des Piraten – ab. Für andere Kommunalparlamenten, z.B. für den Rat der Stadt Erfurt, ist das längst geregelt.
Unser Bericht über dieses spezielle „Erlebnis“ steht hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=4808

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Warum wurde das “Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr immer noch nicht im gesamten HSK eingeführt?

By adminRL at 11:13 pm on Tuesday, October 27, 2015

Vor einem Jahr thematisierte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Kreistag das bei der Arnsberger Feuerwehr gebräuchliche Feuerwehrhandbuch. Aufgrund der Anfrage vom 21.10.2014 antwortete die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 04.11.2014), zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis hätten nach dem Einsatz-Wörterbuch gefragt. Darüber hinaus lägen zahlreiche Anfragen von außerhalb des HSK vor. Über das Handbuch haben wir u.a. hier berichtet.

Das Handbuch ist also offenbar sehr beliebt und erfolgreich. Es wird von vielen Seiten hochgelobt. Hier ein Beispiel:
http://www.cdu-hsk.de/component/content/article/2-uncategorised/350-arnsberger-feuerwehr-stellt-bundesinnenminister-innovative-konzepte-vor

Ein Jahr ist nun seit diesem Schriftwechsel vergangen. Die SBL-Fraktion hat seitdem dazu nichts mehr aus dem Kreishaus gehört. Deshalb fragte sie am 27.10.2015 noch einmal schriftlich nach und stellte der Kreisverwaltung dazu diese Fragen:
1. Welche Erfahrungen wurden zwischenzeitlich im HSK mit dem Einsatz-Wörterbuch gemacht?
2. Wo überall sind die Handbücher im HSK und außerhalb unseres Kreises im Einsatz?
3. Ist ein flächendeckender Einsatz im HSK beabsichtigt?
4. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Eine Begründung lieferte die SBL auch:
Wir meinen, das Handbuch sollte endlich flächendeckend im HSK eingeführt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass Alarm und Einsatz von Feuerwehren in Asylbewerberunterkünften zunehmen könn-ten, sollten u.E. die Mitarbeiter der Feuerwehren das „Einsatz-Wörterbuch“ immer und überall mit sich führen und jederzeit griffbereit haben. Schließlich ermöglicht und erleichtert das Handbuch die Kommunikation mit schlecht oder gar nicht Deutsch sprechenden Menschen. Im Ernstfall kann es viel kostbare Zeit sparen.

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Fraktionssitzung am Montag in Meschede

By adminRL at 5:58 pm on Sunday, October 25, 2015

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zieht mit ihren Fraktionssitzungen „übers Land“. Diesmal lädt sie nach Meschede in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 (in der Nähe der Benediktinerabtei) ein.

Die Fraktionssitzung der SBL ist öffentlich und findet am Montag, dem 26.10.2015, Beginn 19.00 Uhr, statt.

In erster Linie wird es um die Themen und die bevorstehenden Entscheidungen bei der Kreistagssitzung am Freitag, dem 30.10.2015, gehen.

Dort stehen u.a. der Entwurf des Kreishaushalts 2016, das Klimaschutzkonzept des HSK, der Landschaftsplan Sundern, zwei Dringlichkeitsentscheide und mehrere Anträge von verschiedenen Kreistagsfraktionen zur Erörterung und zur Abstimmung an, z.B. auch der Antrag der SBL-Fraktion zur „Minimierung der Verwendung von Glyphosat“.

Die SBL-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe sowie die SKB (Sachkundigen Bürger/Innen) möchten noch über weitere mehr oder wenige brisante Angelegenheiten – die auf der Tagesordnung der verschiedenen Ausschüsse standen bzw. noch stehen – berichten, z.B. über die Situation beim Um-, Aus-, und Neubau des Sauerland-Museums in Arnsberg und über die Flüchtlingssituation und ihre Auswirkungen auf Kreis und Kommunen.

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Unüberlegte Formulierungen

By adminRL at 12:27 pm on Thursday, October 22, 2015

215 (von 396) Bürgermeistern aus NRW haben einen Brief zur aktuellen Flüchtlingssituation an die Bundeskanzlerin geschrieben, mit anhängendem Forderungskatalog. Übrigens sind es eigentlich nur 214, denn für Hemer und Verl hat dieselbe Person ihre eingescannte Unterschrift an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes geschickt, obwohl Herr E. normalerweise zu einem Zeitpunkt nur Bürgermeister in einer Stadt sein kann…

Die Texte sind hier nachzulesen:
http://www.rp-online.de/polopoly_fs/brief-1.5486460.1445422593!file/brief.pdf
http://www.rp-online.de/polopoly_fs/forderungen-1.5486468.1445422902!file/2015-10-19_FluechtlingskriseForderungskatalog_Anlage.pdf

Nun ist es ja gut verständlich, dass sich BÜrgermeister Gedanken über die Situation in den Städten und Gemeinden machen; das ist ihre Aufgabe. Es darf aber bezweifelt werden, ob die von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes erdachten Formulierungen wirklich alle gut überlegt sind.

Einige Auszüge aus den beiden Texten:

Brief:
“Die am 15.10.2015 vom Bundestag verabschiedeten Regelungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.”
“… sind über die in dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen noch weitere Schritte notwendig. Von daher möchte wir Sie bitten, die in dem als Anlage beigefügten Forderungskatalog aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.”

Forderungskatalog:
“Der Bund muss … Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren.”
“Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen …”
“… setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden.”
“Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.”

Dazu einige persönliche Anmerkungen:
1. Integrationspaten mit intensiven Kontakten zu Flüchtlingen aus dem Westbalkan haben Probleme zu glauben, dass z.B. der Kosovo pauschal als “sicheres Herkunftsland” gelten kann! Nicht ohne Grund ist z.B. die Bundeswehr als “Kosovo Force” (KFOR) dort seit 16 Jahren präsent und versucht bisher vergeblich für stabile Verhältnisse zu sorgen. Roma und Frauen werden verfolgt, das Land versinkt im Korruptionssumpf, und es gibt weder ein funktionierendes Rechtssystem noch ein funktionierendes Gesundheitssystem.
2. Die Erfahrungen der letzten Monate belegen deutlich, dass z.B. Ungarn keinerswegs als “sicherer Drittstaat” gelten kann. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben wegen der menschenverachtenden Zustände in diesem Land in den letzten Woochen Abschiebungen nach Ungarn für nicht durchführbar erklärt; sogar die Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende hat Züge mit Flüchtlingen aus Ungarn nach Deutschland durchfahren lassen.
3. Und ist es wirklich ein “Schritt in die richtige Richtung”, dass Flüchtlinge aus dem Westbalkan, die zum Teil schon seit Jahren hier sind und gut Deutsch sprechen, aufgrund des “Asylkompromisses” nun für mindestens 24 Monate in den Kosovo zurück sollen, bevor sie hier (vielleicht) wieder arbeiten dürfen?
4. Und wollen wir wirklich ca. 3.757 km “deutscher Außengrenze” (durch Zaun, Mauer, Stacheldraht, bewaffnete Grenzpolizei mit Schießbefehl, oder wie?) so abriegeln, dass die Einreise gesetzlich unerwünschter Flüchtlinge verhindert wird? Das wäre aber erforderlich, um Flüchtlinge, die aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten oder über angeblich sichere Drittstaaten zu uns kommen, an den Grenzen wirklich zurückhalten zu können, unter Aushöhlung des Grundrechtes auf Aysl.

Was die Bürgermeister hier unterschrieben haben, bedeutet – bei allem verständlichen Eifer der Stadtoberhäupter – eine andere, hermetisch abgeriegelte Republik. Wollen wir so etwas in Deutschland wieder einführen (auch wenn das Bollwerk dieses Mal nach außen zeigen würde)?

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Notärztliche Versorgung, Rettungsdienst und Flüchtlinge sind Themen im Gesundheits- und Sozialausschuss

By adminRL at 7:54 am on Wednesday, October 21, 2015

Am Mittwoch dem 21.10. um 17.00 Uhr treffen sich die Mitglieder des Gesundheits- und Sozialausschusses zur öffentlichen Sitzung im Kreishaus in Meschede.

Für die Tagesordnung vorgesehen sind u.a. der Risikobericht des Betriebs Rettungsdienst, die notärztliche Versorgung im Hochsauerlandkreis (Antrag der FDP) und drei Anträge der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):

Bericht über den Stand der Umsetzung des Alten- und Pflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die als Ergebnis des „Flüchtlingsgipfels“ vom 24.09. neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind.

Alle Anträge sind vom Antragsteller begründet und erläutert.

“Vor einem Jahr – am 01.10.2014 – traten das neue Alten- und Pflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz (im Rahmen des GEPA) in Kraft. Die SBL-Fraktion beantragt daher einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung und die dabei gewonnenen Erfahrungen im Hochsauerlandkreis.”

Den Antrag „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“ begründet die SBL-Fraktion so:
„Es gibt etliche Anhaltspunkte dafür, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden verbesserungsbedürftig ist. Die Impfversorgung ist unzureichend. So kommt es in Notunterkünften und Flüchtlingsheimen immer wieder zum Ausbruch von ansteckenden Krankheiten wie den Masern. Akute und chronische Krankheiten werden häufig unnötig lange verschleppt, auch weil Flüchtlinge und Asylbewerber/innen oft nicht rechtzeitig einen Arzt aufsuchen können und dürfen. Gesundheitliche Folgen – die weitere Kosten nach sich ziehen – sind dadurch wahrscheinlich. Ein weiteres Problem ist die Traumatisierung von vielen geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.“

Umfangreicher fällt die Argumentation beim Antrag „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die als Ergebnis des „Flüchtlingsgipfels“ vom 24.09. neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind“ aus. Die SBL schreibt dazu:
„Der Asylkompromiss ist sehr umstritten. De facto bedeutet er in einigen Punkten eine Aushebelung des Rechts auf Asyl. Insbesondere betrifft das die Menschen aus den sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“ Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Bisher wurden „nur“ 3 Balkan-Länder von Politikern als „sicher“ deklariert. Jetzt kommen – per Kompromiss – Albanien, Kosovo und Montenegro dazu.
Aber wieso kann man Staaten für sicher erklären, wenn eindeutig ist, dass diese Länder nicht sicher sind!? Oder warum sonst sind deutsche Soldaten über die Kosovo-Force (KFOR) auf dem Balkan im Einsatz!?
Ganz außer Acht gelassen wurde bei der „Sicheren-Staaten-Regelung“ auch die unerträglich schwere und aussichtslose Situation der ethnischen Minderheiten. Mittlerweile sollte doch allen verantwortlichen Politikern bekannt sein, dass z.B. Roma in diesen Ländern erheblich diskriminiert und verfolgt werden! Diesen Menschen muss unser besonderer Schutz gelten. Sie dürfen nicht noch mehr zum Spielball von Politik gemacht werden. Ausweisungen von Roma und anderen Gruppen und Menschen, die in ihren angeblich sicheren Heimatländern systematisch verfolgt werden, müssen u.E. sofort gestoppt werden.“

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101 unterversorgte Ortsteile

By adminRL at 8:33 am on Tuesday, October 20, 2015

Am Montag ging es im Wirtschaftsausschuss des Kreises auch um die Breitbandstrategie des Kreises.

Aus 328 Ortsteilen bestehen die 12 Städte und Gemeinden im HSK. 101 davon gelten als unterversorgt beim Internet; in ihnen leben 9.982 Haushalte. Eine Unterversorgung besteht dann, wenn mit dem bisherigen Internetangebot mehr als 75% der Haushalte eines Ortsteiles über eine Downloadgeschwindigkeit von weniger als 6 MBit/s verfügen können. Diese Ortsteile sind prinzipiell förderfähig aus den aktuellen Programmen des Bundes und des Landes zur Breitbandversorgung. Langscheid und Obermarsberg sind die größten unterversorgten Ortsteile; die anderen haben zwischen 2 und 500 Haushalte.

Die Ortsteile verteilen sich so auf die einzelnen Gemeinden:
Arnsberg 3
Bestwig 9
Brilon 5
Eslohe 10
Hallenberg 2
Marsberg 6
Medebach 6
Meschede 7
Olsberg 5
Schmallenberg 29
Sundern 14
Winterberg 5

Eine Liste dieser unterversorgten Ortsteile steht hier, eine Karte findet sich hier.

Für diese unterversorgten Gebiete ist nun ein sog. öffentliches Markterkundungsverfahren gestartet worden. Potentielle Betreiber wurden im Auftrag der Städte und Gemeinden von der Kreisverwaltung angeschrieben und zu Angeboten aufgefordert. Ziel ist zwar der Ausbau ohne öffentliche Zuschüsse, aber wichtig ist der Satz: “Ggf. ist die Größenordnung eines finanziellen Zuschussbedarfs des Netzbetreibers anzugeben, falls eine wirtschaftliche Realisierung des Breitbanderschließungsvorhabens nicht ausreichend sein sollte.” Der Kreis soll nach Eingang der Angebote für den Ausbau des Internets in den unterversorgten Gebieten die Koordinierung eines möglichen kreisweiten Förderantrags übernehmen.

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Wer kann wie Integrationshelfer/in werden? Da gibt es immer noch ein paar Fragezeichen.

By adminRL at 11:48 pm on Friday, October 16, 2015

Integrationshelfer/innen unterstützen Kinder mit Handycaps im Kita- und Schulalltag. Sie sind sozusagen Dienstleister im Bereich der Eingliederungshilfe. Ihre Aufgabe ist eine sehr ver-antwortungsvolle. Nur, wer Integrationshelfer/in werden kann und welche Aufgaben sie oder er wahrnehmen, das war uns nicht wirklich ganz klar. Darum schickte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in den letzten Wochen mehrere Anfragen an den Landrat.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6068
Klack: http://sbl-fraktion.de/?p=6136

Per Anfrage vom 22.09.2015 fragte die SBL-Fraktion dann noch explizit nach den Leistungsanbietern, die – laut Auskunft der Kreisverwaltung – die Integrationskräfte einstellen. Die SBL wollte wissen:

• Wer sind die erwähnten 14 Leistungsanbieter mit denen der Hochsauerlandkreis kooperiert und der die Integrationshelfer/innen einstellen?

• Was genau beinhalten die Rahmenvereinbarungen die der HSK mit den Leistungs-anbietern abgeschlossen hat?

• Ist Ihnen bekannt nach welchen Kriterien Ihre Kooperationspartner bei der Auswahl der Bewerber/innen um die Stellen als Integrationshelfer/in verfahren? Werden Bewerber/innen aus bestimmten Berufsgruppen – z.B. Erzieher/innen – ggf. bevorzugt eingestellt?

• Handelt es sich bei den Jobs/Stellen im Bereich „Integration“, die diese 14 Leistungsanbieter vergeben, vorwiegend um prekäre und/oder befristete Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)? Wie viele der über die 14 Leistungsanbieter eingestellten Integrationskräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wie viele als Minijobber/in?

Mit Schreiben vom 05.10.2015 erhielt die SBL zur ersten Frage die Antwort, die Anzahl der Leistungsanbieter variiere, insbesondere der Anbieter mit Sitz außerhalb des HSK. Eine Übersicht der 14 Leistungsanbieter (mit Stand 01.09.2015) wurde als Anlage beigefügt.
Ein Muster der Vereinbarung des HSK mit den 9 Leistungsanbietern im HSK wurde ebenfalls als Anlage angehängt (siehe zweite Frage der SBL!).
Bezüglich der Kriterien bei der Auswahl der Bewerber/innen konnte der HSK leider keine Auskunft geben. Denn die Kriterien sind der Kreisverwaltung „nicht bekannt“.
Die Frage nach den Beschäftigungsverhältnissen der Integrationskräfte konnte ebenfalls nicht beantwortet werden („Nicht bekannt.“). Aus dem Vertragstext der „Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ geht aber u.a. hervor, dass die Vergütung je Arbeitsstunde (Zeitstunde) 19,66 Euro beträgt. Zitat: „Darin eingeschlossen sind Overheadkosten sowie auch die Kosten für den Aufwand nach Abs. 3“ (Kosten bei Krankheit und Unterrichtsausfällen etc.).

In den Listen der „Träger (mit Sitz innerhalb und mit Sitz außerhalb des Hochsauerlandkreises) mit Vergütungsvereinbarungen bezüglich der Integrationshilfe in Schulen“ führt die Kreisverwaltung diese Leistungsanbieter auf:

Innerhalb des HSK:
• Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V., Hellefelder Straße 27-29, 59821 Arnsberg
• Caritasverband Brilon e.V., Scharfenberger Straße 29, 59929 Brilon
• Caritasverband Meschede e.V., Steinstraße 12, 59872 Meschede
• Convida gemeinnützige GmbH, Rumbecker Straße 9, 59821 Arnsberg
• Diakonie Ruhr-Hellweg e.V., Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg
• Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. Hochsauerlandkreis, Gartenstraße 47, 59929 Brilon
• Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH, Gutenbergplatz 32, 59821 Arnsberg
• Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH, Hauptstraße 62, 59939 Olsberg
• Verein zur Betreuung der Kinder der Norbertusschule e.V. (VBKN), Klosterstraße 12, 59821 Arnsberg

Außerhalb des HSK:
• die Brücke Südwestfalen gGmbH, Bruchstraße 5, 57462 Olpe
• lntegra Schulbegleitung, Feldstraße 6, 58708 Menden
• Ergotherapeutische Praxis, An den Dominikanern 3, 59494 Soest
• frida gGmbH, Bleichstraße 185, 33607 Bielefeld
• Lebenshilfe Paderborn e.V., Rolandsweg 47, 33102 Paderborn

Wie läuft die Arbeit der Integrationskräfte in der Praxis? Wir würden gerne mehr darüber erfahren. Falls zufällig eine Integrationshelferin (oder ein Integrationshelfer) diesen Text liest, bitte melden!

Unsere Kontaktdaten stehen auf der SBL-Homepage:
http://sbl-fraktion.de/?page_id=79

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Mehrere Millionen Euro zusätzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg fließen

By adminRL at 12:16 pm on Monday, October 12, 2015

Hohe Zahlungseingänge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den “Kosten der Unterkunft” (KdU) für die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empfänger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil für die Stadt erheblich erhöhte.
Grundlage für die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 11.08.2015, das hier veröffentlicht ist: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html
Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begründet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, “eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.”

Das OVG stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass erhebliche “strukturelle Unterschiede” zwischen der Stadt Arnsberg und dem übrigen Kreisgebiet vorliegen: “Auch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Klägerin überproportional viele Hilfeempfänger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempfänger mit Migrationshintergrund und Hilfeempfänger über 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen der Klägerin.”
“Eine erhebliche Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der die Klägerin treffenden Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tatsächlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverhältnismäßige Mehrbelastung ergibt.”
“Die Mehrbelastung der Klägerin im Jahr 2012″ wird mit 1.513.287 € berechnet.
Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen für das Jahr 2012, sondern auch für die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, für die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen Härtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.

Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht über dieses sehr wesentliche Verfahren.
Die SBL stellte daraufhin beim Landrat für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag für die Tagesordnung:
“- Detaillierter Bericht über das Verfahren beim OVG Münster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 – 2015) und die finanziellen Folgen für den HSK;
– Information über etwaige Rücklagen und Versicherungen, die der HSK für entsprechende Fälle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.”

Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erwähnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht “zu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils” soll “im Rahmen des Kreishaushalts 2016″ erfolgen.Sie erklärte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf für den Kreishaushalt 2016 noch nicht berücksichtigt werden soll. Nähere Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.
Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.

Überraschend ist außerdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine ‘Vorsorge’ für das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.
Darin hieß es u.a.:
“Das Zulassungsvorbringen begründet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses…
Diente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem Härteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten Würdigung der maßgeblichen Umstände, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverhältnismäßige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu berücksichtigen sein sollen.”

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Womit sich die Mitglieder des Kreistags beschäftigen

By adminRL at 9:02 am on Friday, October 9, 2015

Falls sich jemand fragt, womit sich die Mitglieder der Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP, Die LINKE, SBL/FW und der Pirat Daniel Wagner beschäftigen, posten wir hier (nur) vier Beispiele. Keine Sorge, so spröde wie sich das anhört ist Kommunalpolitik gar nicht. Darum, einfach mal zu den Sitzungen kommen, zusehen und zuhören! Kreistags- und Ausschuss-Sitzungen sind (größtenteils) öffentlich.

Und jetzt fassen wir hier vier der neuen Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zusammen und stellen sie hier kurz und bündig vor:

Antrag vom 29.09.2015 – „Bericht über das Konzept zur Unterbringung, Betreuung und Förderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Bereich des Kreisjugendamtes, die aktuelle Situation, die laufenden Maßnahmen und die Resultate“. Der Grund: Es ist zu erwarten, dass dem Hochsauerlandkreis zukünftig deutlich mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen werden. Die Forderung: Über die aktuelle Situation soll das Kreisjugendamt mindestens im halbjährlichen Turnus unterrichten.

Antrag vom 04.10.2015 betr. Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG) für die Tagesordnung der für den 19.10.2015 geplanten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus. Im Antrag geht es u.a. um die Entwicklung der tatsächlichen Nutzerzahlen, die angebotenen Bandbreiten und die aktuelle wirtschaftliche Situation der TKG.

Noch ein Antrag vom 04.10.2015. Er betrifft die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH und ist auch für die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus gedacht. Die SBL/FW fordert Information über aktuelle Entwicklungen in der “Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH“ und die Vorbereitung der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung. Denn in dieser Gesellschaft gab es wichtige Entwicklungen und es stehen – neben der Aufstellung der Wirtschaftspläne – wichtige Entscheidungen an, die erhebliche finanzielle Folgen haben können. Zudem hat die Fluggesellschaft Condor für Dezember 2015 ihren kompletten Ausstieg angekündigt.

In einem weiteren Antrag vom 04.10.2015 geht es um „Informationen über aktuelle Entwicklungen in der ‚Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH‘ ” (ESZW, auch bekannt als Bobbahngesellschaft) und “die Vorbereitung der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung der ESZW“ für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus. Unter anderem sollten das wirtschaftliche Ergebnis der Bob-WM, weitere Investitionen und der überraschende Wechsel in der Geschäftsführung thematisiert werden.

In allen drei Gesellschaften, die die Anträge betreffen, sind die Oppositions-Fraktionen des Kreistags (darunter die SBL/FW) nicht in den Gremien vertreten. Es handelt sich aber um wichtige Gesellschaften mit teilweise ungünstigen Entwicklungen. Daher bleibt nur der Weg über den Wirtschafsausschuss und den Kreistag, um Informationen zu erhalten und Einfluss auf die anstehenden Entscheidungen nehmen zu können.

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Sprachkursus für einen Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?

By adminRL at 10:17 pm on Tuesday, October 6, 2015

Sie werden von behördlicher Seite wärmstens empfohlen, die Deutsch- und Integrationsangebote für Flüchtlinge. Nur scheint es gar nicht so ganz kundenfreundlich zu sein, in so einem Kursus unterzukommen. Das wurde bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede ziemlich deutlich. Ein junger Asylbewerber berichtete (in beinahe fließendem Deutsch) von seiner Odyssee auf der Suche nach Deutschunterricht. Er ist mit diesen Erfahrungen anscheinend nicht alleine. Eine ehrenamtliche Betreuerin erzählte von ähnlichen Erlebnissen anderer Flüchtlinge.

Eine entscheidende Rolle, ob die Teilnahme an einem Deutschkurs ermöglicht wird oder nicht, kann der Aufenthaltsstatus des Asylsuchenden spielen. Nicht jede/r hat einen Anspruch. Dazu mehr auf den Seiten des BAMF. Da sieht man dann auch, der Weg dahin ist gespickt mit Anträgen und Formularen. Das ist alles nicht so einfach.
Klick:
http://www.bamf.de/DE/Migration/migration-node.html

Anspruch hin, Anspruch her, so schnell wie möglich Sprachkenntnisse zu erlangen ist das Beste, was ein Flüchtling für sich und die aufnehmende Gesellschaft tun kann! Dabei sollten ihm nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, meinen wir. Dabei scheint auch eine Rolle zu spielen, an welchen Kursveranstalter der Flüchtling gerät: die Kreis-VHS scheint mit der Vergabe ihrer Plätze wesentlich restriktiver umzugehen als andere Volkshochschulen.

Die SBL wäre nicht die SBL, hätte sie nicht gleich am Tag nach der oben erwähnten Veranstaltung eine Anfrage an den Landrat geschickt. Sie liest sich so:

„Arnsberg, 06.10.2015
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Sprachkurse für Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt Flüchtlingen und Asylsuchenden möglichst schnell Deutsch zu lernen und Integrationskurse zu besuchen. Wir meinen, das ist ein guter Ratschlag. Nur leider scheint die praktische Umsetzung offenbar oft mit großen Schwierigkeiten verbunden zu sein. Lange Wartezeiten von bis zu 2 Jahren sind offenbar keine Ausnahme. Viele Flüchtlinge wollen und können nicht so lange warten. Manche entwickeln daher viel Eigeninitiative und nehmen dafür hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand (z.B. für Busfahrten in andere Städte) in Kauf.
Hier ein Beispiel: Ein vor 9 Monaten aus seinem Heimatland geflohener junger Mann bemühte sich bei der Kreisvolkshochschule in Meschede um die Teilnahme an einem Integrationskursus. Leider durfte er nicht teilnehmen, obwohl mehrere Plätze frei wurden. Der Flüchtling gab aber nicht auf. Es gelang ihm, einen Sprachkursus in Olsberg zu besuchen. Den schloss er zwischenzeitlich mit Erfolg ab.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bittet daher Landrat Dr. Schneider um folgende Auskünfte:
1. Wie viele und welche Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten/innen bietet die Kreisvolkshochschule derzeit an?
2. Wie sind die Planungen für das nächste Jahr?
3. Wie viele Sprachschülerinnen und –schüler absolvierten in diesem Jahr erfolgreich Deutsch- und Integrationskurse? Wie viele besuchen derzeit die Kurse?
4. Wie hoch ist jeweils die maximale Teilnehmerzahl? Wird sie immer voll ausgeschöpft?
5. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?
6. Wie verfährt die Kreis-VHS mit nicht genutzten und/oder frei werdenden Plätzen? Werden sie an andere Interessent/innen vergeben?
7. Wie viele potentielle Teilnehmer/innen mussten abgelehnt werden? Was waren die Gründe?“

Wir bringen wieder etwas „zu Papier“ sobald wir die Antwort „schwarz auf weiß“ haben.

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Milliarden-Geschäfte

By adminRL at 7:45 pm on Sunday, October 4, 2015

Immer wieder ein Thema im HSK ist die RWE. Der Hochsauerlandkreis hält (direkt und indirekt) fast 6 Mio RWE-Aktien, die (nach aktuellem Stand) seit 2013 Wertberichtigungen in der Bilanz des Kreises in Höhe von fast 400 Mio Euro (!!!) zur Folge hatten und haben werden.

Über die “Kopplung” des stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden (und NRW-Politikers) A. Laschet mit der RWE hat WDR 5 am 02.10. einen hörenswerten Kommentar gesendet:
http://www.wdr5.de/av/audiozweiminutenliebefuerarminlaschet102-audioplayer.html

Ein Ausschnitt:
“Jahrzehntelang hat der RWE-Konzern von Essen aus ein sehr schön einleuchtendes Milliarden-Geschäft gepflegt. … Kommunen mit Aktien und örtliche Politiker mit Pöstchen versorgen. Das funktionierte wunderbar…”

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Der Hochsauerlandkreis und das Trauerspiel „RWE-Aktie“ – nächster Teil einer gescheiterten Strategie

By adminRL at 11:09 pm on Thursday, October 1, 2015

Die RWE-Aktie fällt weiter. Am 29.09.2015 um exakt 17.02 Uhr lag ihr Kurs bei 9,70 Euro. am Morgen eröffnete sie mit 9,14 Euro und fiel dann kurz auf ihr bisheriges Allzeitief von 9,13 Euro. Von da an ging es heute allerdings fast immer bergauf. Und was passiert in den nächsten Tagen? Und welche Auswirkungen haben die „Tiefs“ auf den Hochsauerlandkreis und seine Finanzen?

Um etwas Klarheit über die Folgen des Kursverlusts zu bekommen, schickte die SBL/FW-Kreistagsfraktion dem Landrat am 08.09.2915 eine Anfrage bestehend aus 5 Fragen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6096

Die Fraktionen die Grünen und DIE LINKE brachten ungefähr zur gleichen Zeit ähnlich lautende Anfragen auf den Weg ins Kreishaus. Alle drei Schreiben wurden mit Datum vom 24.09.2015 vom Kämmerer ähnlich lautend beantwortet.

Die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste ist die umfangreichste. Daher stellen wir hier die Antwort der Kreisverwaltung beispielhaft auch für die zwei anderen komplett ein. Vorweg, sie ist nicht so spektakulär wie der Kursverlust der Aktie.

Vorab erst mal eine kurze Zusammenfassung der Antwort des Kämmerers:

• Die letzte Wertberichtigung erfolgte zum 31.12.2013. Angesichts der aktuellen Turbulenzen am Aktienmarkt sieht der HSK keine Veranlassung für eine neuerliche Wertberichtigung.

• Bei der Wertberichtigung handelt es sich nicht um monetäre Verluste.

• Ein Verkauf der Beteiligung stand nie zur Diskussion.

• Bei der Beteiligung des HSK an der RWE AG handelt es sich um eine strategische Beteiligung am Energie-Sektor. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kreistags.

• Der Kämmerer sieht wegen der momentanen Marktüberhitzung derzeit keinen Handlungsbedarf.

Und nun das Antwortschreiben ans dem Kreishaus in voller Länge:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre mit o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 Wie hoch beziffern Sie aktuell die Verluste aus dem Aktien-Nachkauf des Hochsauerlandkreises im Jahr 2009?

Antwort: Der Hochsauerlandkreis hat auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 26.06.2009 (Drcks. 7/1187) ein RWE-Aktienpaket erworben, das zuvor von der ehem. WestLB AG gehalten wurde. Der Erwerb ist durch Paketabschläge wirtschaftlich zu einem Durchschnittskurs von rd. 46 € erfolgt. Die Höhe von Buchverlusten ergibt sich aus dem jeweiligen Berechnungsstichtag.

Frage 2 Wann nimmt der Kämmerer voraussichtlich die nächste Wertberichtigung vor, und in welchem Umfang?

Antwort: Wertberichtigungen sind gem. § 35 Abs. 5 GemHVO vorzunehmen, wenn bezogen auf einen Vermögenswert eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Nachdem zum 31.12.2013 eine Wertabschreibung der mit der RWE-Beteiligung im Zusammenhang stehenden Vermögenspositionen erfolgt ist, bleibt abzuwarten, wann die Voraussetzungen an eine erneute Wertberichtigung gegeben sind. Angesichts der aktuellen Turbulenzen am Aktienmarkt und speziell der auch politisch motivierten Belastungsfaktoren der Energieversorger sehen wir derzeit noch keine diesbezügliche Veranlassung.

Frage 3 Welchen Gesamtumfang für den HSK und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften werden dann die Wertberichtigungen auf die RWE-Aktien erreicht haben?

Antwort: Auf die Antwort zur vorherigen Frage wird verwiesen.

Frage 4 Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass der Hochsauerlandkreis weitere finanzielle Einbußen durch Wertverluste der RWE-Aktie erleidet?

Antwort: Die Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der RWE AG ist seit ihrem historischen Bestehen von den jeweils in der Verantwortung stehenden politischen Gremien des Kreises zu keiner Zeit als Finanzanlage betrachtet worden. Es handelt sich um eine strategische Beteiligung im Energiesektor. Ich weise darauf hin, dass die Behandlung der RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises im Sinne einer Veränderung eine Angelegenheit ist, die in der Zuständigkeit des Kreistages liegt. Wegen der momentanen Marktüberhitzung sehe ich derzeit keinen Handlungsbedarf.

Frage 5 Falls der Aktiennachkauf 2009 nicht erfolgt wäre und somit der HSK die damit verbunde-nen Verluste nicht realisieren müsste, für wie viele Jahre hätte anstatt dessen
von dem verlorenen gegangenen Geld ein Sozialticket finanziert werden können?

Antwort: Der Hochsauerlandkreis hat mit der zum 31.12.2013 vollzogenen Wertabschreibung Buchverluste realisiert bezogen auf die seinerzeit in der Eröffnungsbilanz aufgrund gesetzlicher Vorgaben anzusetzende, aber aus meiner Sicht zu hoch vorgegebene Bewertung seiner Beteiligung. Bei der Wertberichtigung handelt sich nicht um monetäre Verluste. Ein Verkauf der Beteiligung stand nie zur Diskussion. In Bezug auf das in 2009 erworbene Aktienpaket verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 und Frage 4.
Verluste im Sinne ihrer Fragestellung würden nur in dem Fall realisiert, wenn sich der Kreis von einem Aktienpaket trennen würde. Dies ist eine grds. strategische Entscheidung, über die der Kreistag zu befinden hätte. Insoweit erübrigt sich eine hypothetische Beantwortung des Inhaltes Ihrer Frage.“

Dazu einige Anmerkungen:
1. Es ist Augenwischerei zu behaupten, dass der Kreis keine “monetären Verluste” habe. Im Sommer 2009, zum Zeitpunkt des Nachkaufs von RWE-Aktien für 30 Mio Euro, lag der Kurs der RWE-Aktie bei ca. 56,50 Euro. Der aktuelle Kurs beträgt nur noch ein Sechstel. Vor 6 Jahren wurde verfügbares Geld des Kreises ausgegeben; es steht dem Kreis nun nicht mehr zur Verfügung. Wenn die Aktie nicht wieder auf das Sechsfache des aktuellen Wertes steigt, wird das Geld auf Dauer verloren bleiben – und an solch eine Wertsteigerung glaubt kein ernstzunehmender Analyst der RWE-Aktie. Auch die Dividende ist auf nur noch 1 Euro pro Aktie gesunken; weitere Dividendensenkungen sind angekündigt.
2. Die Kursentwicklung hat (fast) nichts mit der aktuellen Entwicklung auf dem Aktienmarkt zu tun. Die Kurssenkungen für die RWE setzten deutlich früher und sehr heftig ein.
3. Andere Städte und Kreise haben sich nach 2005 von ihren RWE-Aktien (oder einen Teil davon) getrennt. Z.B. hat die Landeshauptstadt Düsseldorf dadurch hohe Einnahmen erzielt. Auch der Kreis Paderborn hat Aktien verkauft. Anderswo war dies also möglich…
4. Sollte tatsächlich jemand glauben, dass es sich bei der “Beteiligung des HSK an der RWE AG … es sich um eine strategische Beteiligung” handele, so ist diese Strategie in allen Belangen völlig gescheitert!

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