Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL-Fraktionssitzung am Montag in Meschede

By admin at 12:50 pm on Sunday, June 30, 2019

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion trifft sich zu ihrer nächsten Sitzung am Montag, 1. Juli, um 18.30 Uhr in der Gaststätte “Zum Pulvertum”, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung der Kreistagssitzung am 5. Juli und die Nachbereitung der Ausschusssitzungen aus den letzten Wochen. Themen sind u.a. die Reaktivierung der Röhrtalbahn, das Konzept für die Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialhilfeempfänger, der Rettungsdienstbedarfsplan, die Kosten des Flughafens Paderborn/Lippstadt (dessen Mitgesellschafter der HSK ist), Umweltthemen wie Gülle/Nitrat/Wasser, die vom Landrat ohne Ausschreibung geplante Neuwahl des Kreisdirektors und – mal wieder – Versuche des Kreisverwaltung, nicht verständliche Abschiebungen durchzuführen.

Die Sitzung ist – wie immer – öffentlich. Freunde, Bekannte, alle sind herzlich eingeladen!

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Gebiet des Hessentickets ausdehnen

By admin at 8:53 am on Wednesday, June 26, 2019

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Montag stand auch der Antrag der SBL/FW-Fraktion auf der Tagesordnung, die Städte Brilon und Medebach in den Geltungsbereich des Hessentickets aufzunehmen

Denn mehrere Bahn- und Buslinien nach bzw. aus Hessen beginnen und enden in Brilon bzw. Medebach. Während die ostwestfälische Stadt Warburg bereits zum Geltungsbereich des Hessentickets gehört, ist dies für Brilon und Medebach nicht der Fall. Dies führt z.B. dazu, dass 5 Personen für eine Bahnfahrt von Willingen nach Frankfurt a.M. und zurück insgesamt 36 Euro zahlen, einschließlich Nutzung der U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt. Die jeweils nur 7 Minuten dauernden Fahrten von Brilon-Wald nach Willingen und zurück kosten dagegen pro Person 11 Euro. Hinzu kommt, dass auf den Bahnhöfen Brilon-Stadt und Brilon-Wald keine Hessentickets erhältlich sind, so dass die Nutzung der von Brilon-Stadt nach Marburg durchgehenden Bahnlinie RB42 stark eingeschränkt ist, weil die Fahrgäste sich erst unterwegs ein Hessenticket besorgen können. Viele Fahrgäste fahren daher parallel zur Bahnlinie mit dem Auto von Brilon nach Willingen, um dort ein Hessenticket zu lösen und dann in den in Brilon abfahrenden Zug der Kurhessenbahn einzusteigen. Andere werden bei der Fahrt von Hessen nach Westfalen unfreiwillig zu Schwarzfahrern.

Ähnliches gilt für die zwischen Frankenberg bzw. Korbach und Medebach verkehrenden Buslinien 530 und 550.

Landrat und Kreisverwaltung sollen laut Antrag beauftragt werden, zielführende Gespräche mit den zu beteiligenden Institutionen einzuleiten.

Dies hat der Ausschuss so beschlossen, auch für die Buslininen aus Hessen in die Städte Marsberg und Hallenberg.

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Politische Schizophrenie?

By admin at 7:04 pm on Saturday, June 22, 2019

Weiss die CDU wirklich noch, was sie will?

Im Kreistag hat die CDU am 6. Juni 2019 den Antrag gestellt, die Reaktivierung der Röhrtalbahn (Neheim-Hüsten – Sundern) zu stoppen. Wir haben in den letzten Tagen mehrfach darüber berichtet.

Im NRW-Landtag sitzt aus dem HSK auch der Kreisvorsitzende der HSK-CDU. Er ist sogar Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. Diese Fraktion hat am 18. Juni 2019 (zusammen mit der FDP) einen Antrag mit dem Titel “Mit der Reaktivierung von Schienenstrecken in Nordrhein-Westfalen Lücken im Bahnnetz schließen und systembruchfreies Fahren für die Menschen ermöglichen” eingebracht. Er ist in der Landtagsdrucksache 17/6592veröffentlicht. Darunter steht auch der Name des CDU-Keisvorsitzenden Kerkhoff. Nicht nur der Titel dieses Antrags klingt gut, auch im Antragstext stehen bemerkenswerte Sätze, z.B.:
“Viele Menschen profitieren in Nordrhein-Westfalen von einem dicht ausgebauten Schienennetz. Um die Straßen zu entlasten und die Attraktivität des ÖPNV sowie des SPNV in städtischen und ländlichen Räumen zu erhöhen und damit auch überhitzte Wohnungsmärkte mit dem Umland der Metropolen zu vernetzen, ist es erklärtes Ziel der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, den Verkehrsträger Schiene weiter zu stärken.”
“Ein wichtiger Baustein zur Stärkung des SPNV ist auch die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und Haltepunkten.”
“Das Potential für SPNV-Reaktivierungen ist in allen Landesteilen groß.”

Das ist alles richtig. Aber warum meint dann die CDU, dass es im HSK nicht gelten soll???

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“Blockieren Sie nicht den Weg für eine Reaktivierung der Röhrtalbahn!”

By admin at 1:18 pm on Friday, June 21, 2019

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Lokale Agenda 21 Arnsberg setzen sich seit vielen Jahren für die Reaktivierung der Röhrtalbahn zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. Die Chancen für die Realisierung sind nun sehr gut, nachdem die Verbandsversammlung des ZRL die Finanzmittel für die vorbereitenden Untersuchungen frei gegeben hat. Gerade jetzt versucht aber die CDU-Kreistagsfraktion die Reaktivierung zu torpedieren und hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, über den am 24. Juni im zuständigen Fachausschuss des HSK und am 5. Juli im Kreistag beraten und entschieden werden soll.

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Das Foto zeigt den bereits fertig gestellten Röhrtalbahnsteig 4 im Bahnhof Neheim-Hüsten. Dort könnten bereits ab 2025 hochmoderne Triebwagen nach Sundern fahren, mit direktem Übergang aus den Zügen der Oberen Ruhrtalbahn.

Daher haben VCD und Lokale Agenda am 18. Juni allen Mitgliedern des Kreistags und des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus einen Brief geschrieben, den wir im Folgenden dokumentieren.

“Mit großer Sorge haben wir den jüngsten Vorstoß zur Stilllegung der Röhrtalbahn zur Kenntnis genommen. Wir setzen uns nun schon seit fast 20 Jahren für die Reaktivierung des Schienenpersonenverkehrs (SPNV) zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. Hierfür sehen wir sehr große Chancen in den nächsten Jahren. Denn in Politik und Gesellschaft ist die Erkenntnis gereift, dass der Verkehrsträger Schiene gestärkt werden muss, da der Verkehrsträger Straße trotz großer baulicher Anstrengungen immer mehr an seine Grenzen kommt. Die Verkehrswende kommt derzeit auf technischer, politischer, städtebaulicher und nicht zuletzt Nutzer-Ebene sowie aus Gründen des Gesundheitsschutzes, Klimawandels und der Lebensqualität immer mehr in Gang. Gleichzeitig sind die finanziellen Grundlagen für den SPNV langfristig von Bund und Ländern gesichert. Daher wäre eine Stilllegung einer Bahnstrecke rückwärtsgewandt und unzeitgemäß!

Die Kosten einer Reaktivierung der Röhrtalbahn wurden im Jahr 2011 gutachterlich abgeschätzt, ebenso der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nachgewiesen. Konsequenterweise wurde die Röhrtalbahn daraufhin auf Vorschlag der Städte Arnsberg und Sundern, des HSK und des Regionalrats in den vordringlichen Bedarf des SPNV-Bedarfsplanes des ZRL aufgenommen.
Als nächster planerischer Schritt muss nun eine detaillierte Untersuchung der Kosten und eine aktualisierte Kosten-Nutzen-Rechnung erfolgen, woraufhin die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW erfolgen wird. Die ZRL-Verbandsversammlung hat die hierfür erforderlichen Mittel im April 2019 freigegeben! Nach Abschluss dieser Untersuchungen können Fördergelder für die notwendigen Baumaßnahmen an die RLG fließen.

Schon ab Mitte der 2020er Jahre könnte nach Angaben des ZRL der Personenverkehr auf der Röhrtalbahn wieder in Betrieb genommen werden – und dies alles bei Entlastung der kommunalen Kassen, insbesondere des RLG-Miteigentümers HSK!

Die finanzielle Lage des kommunalen Unternehmens RLG – das ja in weiten Teilen des HSK und des Kreises Soest auch den Busverkehr sicherstellen muss – würde sich durch die Einnahmen aus den Trassengebühren für den Personenverkehr auf der Schiene (ca. 5 – 6 Euro pro gefahrenem Zug-km auf der Röhrtalbahn – dies entspricht etwa 700.000 Euro pro Jahr!) nachhaltig verbessern. Außerdem gäbe es auch eine beachtliche Wertsteigerung der RLG-eigenen Röhrtalbahn durch die Investitionen für die Reaktivierung (inklusive Bahnsteige), die komplett aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes erfolgen wird!

Die Verbesserung der RLG-Einnahmesituation durch die SPNV-Reaktivierung schafft zudem eine günstigere wirtschaftliche Lage der RLG und/oder neue Spielräume für den RLG-Busverkehr im HSK.

Kosten entstehen also durch die Reaktivierung für den Kreis nicht, das Gegenteil ist der Fall!

Lehnt man dieses Angebot im HSK nun ab (obwohl man sich seit Jahren genau dafür eingesetzt hat!), fließen diese Investitionsmittel in andere Regionen und verbessern dort den Nahverkehr – nicht aber in unserer Heimat! Steuermittel würden dadurch nicht eingespart.

Zusätzlich dürfte die Annahme des Antrages zur Stilllegung der Röhrtalbahn durch den Kreistag dazu führen, der RLG ihr Geschäftsmodell zu entziehen, denn die Strecke müsste zur Übernahme durch andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ausgeschrieben werden!

Das schafft interessante Perspektiven für konkurrierende Bahnunternehmen. Im besten Fall würde dann die Röhrtalbahn im Besitz eines anderen Bahnunternehmens als der RLG für den Personenverkehr reaktiviert, im schlechten Fall bliebe zunächst alles, wie es derzeit ist, und im schlechtesten Fall könnte dieses neuen EIU die Trasse und die Filetgrundstücke (z. B. Sundern-Innenstadt und Hachen mit Bahnhöfen zentral im Ort, Stemel mit direktem Zugang zum Sorpesee-Radweg) gut vermarkten.
Den Kommunen wären jedoch zunächst alle stadtplanerischen Möglichkeiten entzogen, diese Flächen gemeinsam mit der RLG zu entwickeln!

Für die Errichtung eines Radweges auf der Röhrtalbahn-Trasse gibt es hingegen weder einen Bedarf noch ist bislang ansatzweise die Höhe der Kosten bekannt. Wir haben bei einigen Bahntrassenradwegen die Kosten recherchiert und kamen stichprobenhaft auf Kosten von 200.000 bis 300.000 Euro pro km, was für das Röhrtal einen Betrag von ca. 3 bis 4 Mio. Euro bedeuten würde – nur für den Bau des Radweges, nicht für den Abbau der Bahnstrecke. Dazu kommen noch die Kosten für die Entsorgung von 14 km Holz-Bahnschwellen (Sondermüll Kategorie IV)!

Völlig unklar ist auch, wer die Trägerschaft eines solchen Radweges übernehmen soll. Ist daran gedacht, den Etat des Hochsauerlandkreises hiermit zu belasten?

Da Fahrrad und Bahn sich optimal ergänzen, so wie es bei der Oberen Ruhrtalbahn und dem Ruhrtalradweg der Fall ist, sollten sie generell nicht in Konkurrenz zueinander gesetzt werden.

Im Röhrtal besteht seit Jahrzehnten ein durchgehender Radwanderweg, der Bestandteil des Radnetzes NRW (R-Netz, Knotenpunktsystem) ist. Darüber hinaus gibt es alternative Wegstrecken auch für Alltagsradler, z. B. von Hüsten durch die gesamte Ortsdurchfahrt Müschede, von Reigern bis Hachen die B229 straßenbegleitend, zwischen Hachen und Stemel sowie neuerdings durch die gesamte Ortsdurchfahrt Stemel bis zum Ortseingang Sundern entlang der L519.

Zusätzliche Optimierungen sind konkret in Planung, z. B. im Bereich der Stadt Sundern die Asphaltierung der gesamten Strecke des R-Weges zwischen Sundern und Hachen sowie der Anschluss des Gewerbegebietes „Dümpel“ für Alltagsradler.

Ein Radweg auf der Röhrtalbahntrasse würde zudem an den Kreuzungen mit der Landes- und Bundesstraße im Röhrtal eine Sicherung mit Ampelanlagen erforderlich machen, um Radfahrern – egal, ob Alltagsradlern oder Familien- oder Gruppenradlern – überhaupt eine Überquerung der vielbefahrenen Relation B229/L519 zu ermöglichen. Dies würde für Kfz und auch für die Busse zu zahlreichen Stopps führen (nicht nur zweimal pro Stunde, wie bei den Personenzügen)!

Keineswegs ist übrigens seitens der RLG daran gedacht, nach der Reaktivierung des Schienenpersonenverkehrs den Busverkehr im Röhrtal komplett einzustellen. Es kommt z. T. sogar zu einer Angebotsausweitung, da das Oberdorf von Müschede erstmals durch eine neue Stadtbuslinie in einem Halbstundentakt an Neheim und Hüsten angebunden würde – zusätzlich zum Schienenverkehr auf der Röhrtalbahn. Dies ist bereits in der Potentialanalyse aus dem Jahr 2011 nachzulesen.

Zudem wurde bei der Modernisierung des Bahnhofs Neheim-Hüsten die Röhrtalbahn bereits berücksichtigt. Denn das Gleis 4 am neuen Mittelbahnsteig ist so konzipiert, dass von dort aus die Röhrtalbahn starten kann. Damit ist eine wesentliche bauliche Vorleistung bereits erbracht.

Wir appellieren daher an Sie: Blockieren Sie nicht den Weg für eine Reaktivierung der Röhrtalbahn! Die Vielzahl der derzeitigen Reaktivierungsvorhaben in NRW und bundesweit zeigt, dass wir uns hier in guter Gesellschaft befinden. Bei einem Verzicht auf die Reaktivierung der Röhrtalbahn würden keine Steuergelder gespart, sondern woanders investiert, nicht aber in unserer Heimat und in unsere RLG. Stärken Sie den Wirtschaftsstandort HSK!

Nur mit einer starken, gut ausgebauten Bahn und dem darauf ausgerichteten Busverkehr kann der Verkehr im Sauerland umweltverträglicher und für Pendler, Touristen, Schüler attraktiver gestaltet und gleichzeitig der Verkehrsträger Straße entlastet werden. Dies wäre auch ein guter Beitrag zum Klimaschutz!

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Wie läuft die Reaktivierung einer Schienenstrecke ab?

By admin at 5:17 pm on Tuesday, June 18, 2019

Wie hier bereits berichtet, hat die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, die Reaktivierung der Röhrtalbahn (Neheim-Hüsten – Sundern) für den Schienenpersonenverkehr zu stoppen. Dabei steht diese Reaktivierung kurz vor der Durchführung, nachdem die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr im April 2019 die Mittel für die abschließenden Vorunstersuchungen frei gegeben hat.

Der Antrag der CDU-Fraktion zeigt erschreckende Unkenntnis über die Voraussetzungen und die Finanzierung der Reaktivierung von Bahnstrecken. Bevor man einen solchen Antrag stellt, sollte man z.B. wissen, dass Reaktivierungen aus Mitteln des Bundes und Landes finanziert werden, nicht aus kommunalen Kassen. Wenn diese Mittel nicht im HSK verwendet werden, wird kein Geld gespart, sondern andere Regionen freuen sich, dass dort Reaktivierungen möglich werden. Teuer für die Kommunen würde dagegen ein Rückbau der Strecke, auf der ja noch Gleise liegen, die derzeit nur für den Güterverkehr genutzt werden. Und die Trasse der Röhrtalbahn gehört der regionalen Busgesellschaft RLG, deren Betriebsverlust zu etwa 57% vom HSK finanziert wird. Durch Personenzüge auf der Röhrtalbahn würden der RLG pro Jahr zusätzlich etwa 0,7 Mio Euro an sog. Trassengebühren zufließen. Bei einem Abbau fällt das weg, und es entstehen zusätzliche Kosten z.B. für die Entsorgung der Holzschwellen.

Auch wegen des offensichtlichen Wissensdefizits der CDU hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion bereits am 9. Juni beantragt, dass der Geschäftsführer des Verbandes für den Schienenpersonen verkehr im zuständigen Ausschuss des HSK über das Verfahren bei Reaktivierungen berichtet. Daher steht nun in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus der Punkt “Bericht des NWL über Voraussetzungen, Verfahren und Finanzierung für die Reaktivierung von Bahnstrecken” auf der Tagesordnung. Erst danach wird über den Antrag der CDU-Fraktion zur Röhrtalbahn beraten und eine Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen. Die Ausschuss-Sitzung beginnt am Montag, 24. Juni, um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede.

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Klimaschutz? Verkehrswende? Nicht mit der HSK-CDU!

By admin at 11:45 pm on Wednesday, June 12, 2019

Heute wurde von der Kreisverwaltung ein Antrag der CDU-Kreistagsfraktion versandt. Inhalt: “wir beantragen, die Planung für die Reaktivierung der Röhrtalbahn zu stoppen”!
Seit 20 Jahren setzen sich viele Gruppen und Organisationen für die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. Nun ist diese Initiative fast am Ziel, und die HSK-CDU will alles stoppen.

Worum es bei dieser Rückwärtswende der CDU geht? Im Antrag lesen wir weiter:
“Der Vorteil einer Anbindung an das Schienennetz der DB wird durch nicht hinnehmbare Nachteile für den Verkehr mehr als aufgehoben. Die Bahntrasse kreuzt auf der Strecke von Müschede bis nach Sundern an gesicherten Bahnübergängen viermal die B 229 bzw. die L 519. Das wird zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses dieser ohnehin stark belaste-ten Straßen führen. In Sundern und Hachen kreuzt die Bahntasse mehrfach Wohnsammelstraßen, die in die Hauptstraßen münden, was ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen beim Einfahren in den Hauptverkehrsstrom führt.”
Statt der Bahn wünscht die HSK-CDU einen “leistungsfähigen Radweg auf der Trasse ab Hüsten”.

Doch spätestens seit der Europawahl Ende Mai sollte jedem Politiker bewusst sein, dass Klimaschutz und Verkehrswende noch wichtiger geworden sind. Auch im HSK bestehen Möglichkeiten zur Reaktivierung von Bahnstrecken. Am weitesten fortgeschritten sind diese Bemühungen im Röhrtql. In mehreren Regionen in NRW wurden derartige Reaktivierungen in den letzten Jahren bereits erfolgreich durchgeführt bzw. sind in Vorbereitung (z.B. Meinerzhagen – Brügge, Münster – Wolbeck – Sendenhorst, Verl – Gütersloh – Harsewinkel, Recke – Osnabrück, Moers – Kamp-Lintfort).

Die Kosten einer Reaktivierung der Röhrtalbahn wurden bereits im Jahr 2011 gutachterlich abgeschätzt, ebenso der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nachgewiesen. Als nächster planerischer Schritt muss nun eine detaillierte Untersuchung der Kosten und eine aktualisierte Kosten-Nutzen-Rechnung erfolgen, um danach die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes zu ermöglichen. Die Verbandsversammlung des zuständigen Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr hat die hierfür erforderlichen Mittel im April 2019 freigegeben. Nach Abschluss dieser Untersuchungen können Fördergelder für die notwendigen Baumaßnahmen fließen. Ab Mitte der 2020er Jahre könnte der Personenverkehr auf der Röhrtalbahn wieder in Betrieb genommen werden – und dies alles ohne Belastung der kommunalen Kassen! Durch eine Nicht-Reaktivierung würde der HSK kein Geld sparen, stattdessen würden die für die Reaktivierung bestimmten Mittel in andere Regionen in NRW fließen. Zudem würde sich die finanzielle Lage des kommunalen Unternehmens RLG, dem die Bahntrasse im Röhrtal gehört, durch die Einnahmen aus den Trassengebühren für den Personenverkehr auf der Schiene sogar nachhaltig verbessern.

Einen Radweg gibt es im Röhrtal bereits. Er könnte optimiert werden und dann zusammen mit der Bahn ein gutes touristisches Angebot darstellen. Da bestünde keine Konkurrenz.

Der Straßenverkehr kommt trotz hoher Investitionen immer mehr an seine Grenzen. Die endgültige Stilllegung einer Bahnstrecke passt daher einfach nicht mehr in die Zeit! Warum erkennt die CDU das nicht? Ist die Autolobby in Arnsberg und Sundern wirklich so stark?

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Keine erzwungenen Umzüge (II)

By admin at 4:15 pm on Wednesday, June 5, 2019

Teil 2 (Fotsetzung von hhttp://sbl-fraktion.de/?p=9031)
Jetzt geht es ins Detail!

Behörde führt keine Statistik
Aus dem „Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschuss vom 06.03.2019“:
„Herr Loos bittet um Informationen zur Anzahl der Umzugsaufforderungen bzw. Kostensenkungsaufforderungen, die der Kreis oder die Kommunen verschickt haben. Frau … weist darauf hin, dass keine Umzugsaufforderungen erlassen werden. Kostensenkungsaufforderungen werden statistisch nicht erfasst. Soweit in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergänzende Informationen in diesem Kontext verfügbar sind, werden diese dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 4).“

Auszug aus Anlage 4
Fast 91.000 Euro KdU kamen nicht zur Auszahlung
„Die Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen wird statistisch im SGB II nicht erfasst.
Aus der tabellarischen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Wohnkostensituation SGB II lassen sich lediglich Informationen über laufende tatsächliche Kosten der Unterkunft und laufende anerkannte Kosten der Unterkunft ablesen. Nach der letzten verfügbaren Monatstabelle Oktober 2018 ergeben sich für den Hochsauerlandkreis bei 6.670 Bedarfsgemeinschaften im SGB II tatsächliche Unterkunftskosten in Höhe von insgesamt 2.641.717‚- Euro. Tatsächlich anerkannt wurden durch die Jobcenter Kosten in Höhe von 2.550.900‚- Euro. Ein Rückschluss auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit gekürzten Unterkunftskosten ist darauf basierend nicht möglich. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ursachen für die nicht vollständige Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten. Neben der Kürzung nach einer Kostensenkungsaufforderung kann z.B. nach einem nicht erforderlich Umzug eine Begrenzung auf den bisherigen Bedarf erfolgen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II). Darüber hinaus gibt es Fallkonstellationen, in denen sog. Nichtleistungsempfänger ihren Bedarf aus eigenen Mitteln abdecken.
lm Rechtskreis SGB XII werden Kostensenkungsaufforderungen ebenfalls nicht statistisch erfasst.“

Aus dem „Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschuss vom 06.03.2019“:
„Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
hier Antrag der SBLIFW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
– Drucksache 9/1161 –

Herr … erbittet Wortmeldungen zur Vorlage…

Auf die Nachfrage von Herrn Loos erläutert Frau …, dass der HSK aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.01.2019 durchaus Handlungsbedarfe ableiten würde, aber zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten sei. Sobald entsprechende Signale der Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen werden, wird der HSK die Chance auf Nachbesserung des „schlüssigen Konzeptes” nutzen. Eine Veränderung des bisherigen Vergleichsraumansatzes wird aus Kundensicht nicht generell zur Verbesserungen führen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Korrekturen nach unten möglich sind.

Bezüglich der nun anstehenden Abstimmung über den Beschlussvorschlag bringt Herr Loos seinen bereits in der Anfrage gestellten Antrag ein. über die genannten Punkte separat abzustimmen. Herr … ruft daher die einzelnen Ziffern des Antrages auf und lässt darüber einzeln abstimmen:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen:

Punkt 1: Ab sofort gelten für Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII als Mietobergrenzen für die angemessenen Mieten ihrer Unterkunft mindes-tens die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz plus ein Sicherheitszuschlag von 10%.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 2: Für die angemessenen Heizkosten wird von der Kreisverwaltung eine vorläufige Tabelle er-stellt, die auch die Höhenlage, die Energieträger und das Alter und den Zustand der Gebäude berück-sichtigt. Dabei müssen sich in allen Fällen mindestens die bisher verwendeten Höchstwerte plus einen Sicherheitszuschlag von 10% ergeben.
—> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 3: Als Angemessenheitsgrenze für die weiteren „kalten“ Betriebskosten werden kreisweit die bisher verwendeten Höchstwerte um einen Sicherheitszuschlag von 10% erhöht.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 4: Alle Betroffenen, für die im Jahr 2019 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 5: Alle Betroffenen, für die im Jahr 2018 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 6: Der Landrat wird beauftragt, ein neues Konzept für die angemessenen Mieten, Heizkosten und weiteren Nebenkosten erstellen zu lassen, das die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dessen Entscheidungen vom 30.01.2019 berücksichtigt.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 7: Mit der Erstellung dieses Konzepts soll ein anderes als das bisher für den HSK tätige Unternehmen beauftrag werden.”
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Da sich bei der Befassung über die einzelnen Punkte des Antrages die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat. weist Herr … auf den Beschlussvorschlag der Vorlage der Verwaltung hin und bittet darüber nunmehr um Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Der Gesundheits- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt Kreisausschuss und dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019 mit sieben Beschlussvorschlägen zum Konzept des Hochsauerlandkreises zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten für Leis-tungsempfänger in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (5. Anlage 1) wird abgelehnt.“

KdU werden in der nächsten Kreistagssitzung wieder Thema
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 22.03.2019:
„10.3 Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
hier: Antrag der SBLIFW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
– Drucksache 9/1161 –

Herr Landrat Dr. Schneider informiert, dass der Gesundheits- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2019 mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, jeden der sieben Beschlussvorschläge abgelehnt hat.

Herr Loos stellt fest, dass das Konzept des Hochsauerlandkreises gescheitert ist. Es ist daher notwendig, über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Bildung eines Vergleichsraums in weitere Wohnungsmarkttypen ist nicht sachgerecht. Dieses führt zu unangemessenen Kosten der Unterkunft. Beispielsweise sind die in der Stadt Brilon als angemessen geltenden Kosten aus seiner Sicht vollkommen unrealistisch. Dieses ist nach Aussage von Herrn Loos nicht weiter verwunderlich‚ da die Stadt Brilon gemeinsam mit der Gemeinde Bestwig. Gemeinde Eslohe, Stadt Hallenberg, Stadt Marsberg, Stadt Medebach und der Stadt Olsberg einen Wohnungsmarkttyp bildet.

Herr Loos fordert, dass der Landrat jetzt einen Schlussstrich ziehen soll. Das Konzept ist gescheitert und hat dauerhaft keine Grundlage.

Er berichtet weiter, dass eine 82-jährige Brilonerin das Verfahren gegen den Hochsauerlandkreis gewonnen hat, nachdem die Verwaltung die Klage zurückgenommen hat. Herr Loos stellt dar, dass nicht nur die Betroffenen Recht bekommen dürfen, die den Mut haben, gegen die Verwaltung zu klagen. Den Menschen, denen die Leistungen wegen angeblich zu hoher Mieten gekürzt wird, soll geholfen werden.

Herr Loos bittet den Landrat um eine Einschätzung, ob dieser davon ausgeht, dass das Konzept Bestand haben wird.

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass er sich nicht an Spekulationen beteiligen wird, welche Entscheidungen zukünftig durch Gerichte erfolgen werden.

Herr Rabe bittet um eine Stellungnahme, ob durch die Vewaltung mitgeteilt werden kann, wie viele Personen durch die Kürzung der Unterkunftskosten betroffen und wie viele Klageverfahren anhängig sind.
Herr Dr. D… erläutert, dass die Antwort dem Protokoll beigefügt wird.

Die Antwort der Verwaltung ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

Herr B… bittet um eine kurze Einschätzung zur ungefähren weiteren zeitlichen Abfolge. Bezogen auf das Beispiel der älteren Dame aus Brilon führt er aus, dass diese bereits 82 Jahre alt ist und schon seit mehreren Jahren klagt.

Herr Dr. D… erläutert, dass die angesprochene Person aus Brilon Unterkunftskosten entsprechend der Werte nach dem Wohngeldgesetz plus einen Zuschlag von 10% erhält. Aktuell wartet die Verwaltung des Hochsauerlandkreises auf die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes. Sobald diese vorliegt, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die Begründung in den nächsten Monaten vorliegt und bereits in der kommenden Sitzung des Kreistages über die weitere Vorgehensweise berichtet werden kann.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt daraufhin vor, die Thematik in die nächste Sitzung des Kreistages zu verweisen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Herr Sch… bittet abschließend um eine Mitteilung, ob bereits absehbar ist, in welchen Kommunen Veränderungen entstehen werden und wenn ja in welcher Hinsicht.

Herr Dr. D erläutert, dass hierzu aktuell noch keine Einschätzung getroffen werden kann.

Der Kreistag beschließt einstimmig, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Kreistages zu verweisen.“

Anlage zur Niederschrift des Kreistags am 22.03.2019
„Frage: Wie viele Personen sind von einer Kürzung der Unterkunftskosten betroffen?
Dazu wird keine interne Statistik geführt. Es wird im Bereich des SGB II auf die KdU-Statistik der Bun-desagentur für Arbeit (Wohn- und Kostensituation SGB II) verwiesen, welche monatlich veröffentlicht wird. Aktuell sind die Zahlen für November 2018 veröffentlicht. Die maßgeblichen Auszüge aus der Statistik sind beigefügt.

Aus Tabelle 2a „Wohn— und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft” kann entnommen werden, dass im November 2018 die Differenz zwischen laufenden tatsächlichen Unterkunftskosten und laufenden anerkannten Unterkunftskosten 94.328 EUR beträgt. Dabei wird nicht angegeben, auf wie viele Bedarfsgemeinschaften sich die Kürzung bezieht.

Dieser Gesamtkürzungsbetrag kann sich hauptsächlich aus folgenden Gründen ergeben:
– Schlüssiges Konzept für die Unterkunftskosten
– Begrenzung auf alte Unterkunftskosten bei Umzug innerhalb der Gemeinde
– Haushaltsgemeinschaften, bei denen 2.8. ein Bewohner seinen Unterkunftskostenanteil selbst deckt
– Reduzierung der Unterkunftskosten durch 2.8. Untervermietung
– Anrechnung von Guthaben aus der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung

lm Rechtskreis des SGB XII liegen zu dieser Fragestellung in Bezug auf den HochsauerIandkreis ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

Frage: Wie viele Klageverfahren im Kontext KdU sind anhängig? Wie viele wurden gewonnen?
Wie viele wurden verloren?
Im Bereich des SGB II sind 90 anhängige Klagen nicht entschieden. Ein Teil davon ist in der ersten Instanz (Sozialgericht Dortmund) wegen anhängiger vergleichbarer Verfahren in der zweiten Instanz (Landessozialgericht NRW) ruhend gestellt werden. Ein anderer Teil der Verfahren liegt aufgrund von Berufungsverfahren dem LSG NRW zur Entscheidung vor.

Im Rechtskreis des SGB II ist in keinem Klageverfahren die Unschlüssigkeit des Schlüssigen Konzeptes festgestellt werden. Das Landessozialgericht hat die Schlüssigkeit des Konzeptes in einem Verfahren bestätigt.

Im Rechtskreis des SGB XII sind 21 Klageverfahren nicht entschieden, bzw. ruhend gestellt. Elf Verfahren von drei Bedarfsgemeinschaften wurden inzwischen aufgrund von Vergleichen abgeschlossen. Dazu gehört auch der Fall, auf welchen Herr Loos Bezug nimmt.

Somit ist auch im Rechtskreis des SGB XII in keinem Klageverfahren die Unschlüssigkeit des Konzeptes festgestellt werden.“

Anmerkung:
Aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts ergibt sich eindeutig, dass das angeblich “schlüssige Konzept” des HSK rechtswidrig ist und damit die bisherigen Höchstgrenzen für angemessene Mieten. Wenn die Kreisverwaltung nun in Sozialgerichtsverfahren Vergleiche abschließt und darin weiter gehende Ansprüche der Betroffenen anerkennt, so vermeidet sie dadurch negative Urteile gegen den Kreis. Damit schiebt sie die dringend erforderliche Überarbeitung ihres Konzeptes hinaus – statt sofort eine generelle Lösung anzustreben!

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Ist die SPD noch zu retten?

By admin at 11:35 pm on Sunday, June 2, 2019

Diese Frage stellt sich nicht nur beim Führungspersonal auf Bundesebene, sondern auch im HSK.

Denn beim Versuch einer Wahlanalyse der Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai fallen – wie sonst im Land – die extremen Verluste der SPD auf.

Besonders dramatisch ist die Entwicklung in Brilon. Im HSK sank der Stimmenanteil der SPD gegenüber der letzten Europawahl 2014 um 10,4 Prozentpunkte, in der Stadt Brilon um 15 Prozentpunkte von 31,2% auf 16,2%, hat sich also fast halbiert. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 betrug der Rückgang in Brilon 10,5 Prozentpunkte, gegenüber “nur” 5,6 Prozentpunkten auf Kreisebene.

Diese Entwicklung hat zum einen sicherlich bundespolitische Gründe. Die hier besonders hohen Verluste dürften aber auch auf lokale Ursachen zurückzuführen sein. Denn seit Anfang 2017 ist die SPD in Brilon nicht mehr als eigene Partei wahrnehmbar. Sowohl Ratsfraktion als auch Bürgermeister scheinen sich zum reinen Anhängsel der CDU entwickelt zu haben, bei inhaltlichen Entscheidungen im Rat und bei Personalentscheidungen. Ein eigenes Profil der SPD ist nicht mehr erkennbar – noch schlimmer als in der Bundesregierung.

Das wird besonders deutlich an:
– sozialen Themen (wie den viel zu geringen Höchstmieten für Sozialhilfeempfänger trotz gegenteiliger Rechtsprechung),
– beim Umgang mit Flüchtlingen (wie dem Einsatz ausgerechnet des Arbeitsvermittlers des Sozialamtes als Helfer bei der Abschiebung einer kranken Frau und zwei minderjähriger Kinder),
– in der Verkehrspolitik (Ablehnung von dringend notwendigen Korrekturen des Nahverkehrsplans),
– beim Notfallrettungsdienst (Akzeptanz der Reduzierung von 2 RTW auf 1 RTW in der Rettungswache Brilon),
– bei Bauleitplanungen (wo eine “Amigo”-Politik für Bebauungspläne und Gründstücksverkäufe vorzuherrschen scheint),
– beim Umweltschutz (z.B. der Verharmlosung des Einsatzes des Pflanzengiftes Gylphosat auf einem städtischen Spielplatz),
– an den sehr besorgniserregenden Entwicklungen mehrerer städtischer Unternehmen, nachdem dort fast nur noch GroKo-Mitglieder in den Gremien sitzen
– und beim Klimaschutz. So lehnte die SPD im Stadtrat den Antrag ab, für die städtischen Gebäude ein Klimaschutzkonzept aufzustellen, wie es sogar der HSK für seine Gebäude erstellt hat. Und auch zum Bezug von Strom für die Verwaltungsgebäude aus erneuerbaren Energien (Öko-Strom) war die SPD nicht bereit.

Es gibt viel Bedarf für Erneuerung. Wer führt die HSK-SPD auf diesen Weg, und zwar glaubwürdig?

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Keine erzwungenen Umzüge?

By admin at 10:51 am on Saturday, June 1, 2019

Erster Teil …
zu den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Grundsicherung (nach SGB II oder SGB XII).
Mangels Rechtsgrundlage gebe es keine erzwungenen Umzüge, schreibt der HSK.

Klage hatte Erfolg
Die Stadt Brilon muss einer älteren Dame zu Unrecht einbehaltenes Geld zurück erstatten. Der Grund: Die Rentnerin hatte mit ihrer Klage gegen das Unterkunftskosten-Konzept (KdU) des Hochsauerlandkreises beim Sozialgericht Dortmund und beim Landessozialgericht (LSG) Erfolg.

KdU-Konzept ist nicht rechtens
Das Gericht wies darauf hin, dass das jetzige Konzept über die Unterkunftskosten im HSK nicht rechtens ist. Dies ergibt sich nun auch aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Januar 2019. Demzufolge müsste der Hochsauerlandkreis sein KdU-Konzept, das bisher eine Aufteilung in drei Wohnungsmarkttypen vorsieht, ändern.

Doch es passiert …. nichts.
Es scheint so, als wollten die Verantwortlichen weiter nach ihrem bisherigen (rechtswidrigen?) Konzept verfahren?

Anfrage der SBL-Fraktion
Im Zusammenhang mit dem Urteil des LSG bat Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 16.04.2019 Landrat Dr. Karl Schneider um Beantwortung dieser Fragen:
• Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften in den 12 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet wer-den aktuell die Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessen hoher Unterkunftskosten gekürzt?
• Wie viele weitere Bedarfsgemeinschaften haben eine sog. Kostensenkungs¬aufforderung er-halten, ohne dass bisher die Grundsicherungsleistungen bereits gekürzt wurden?
• Wie viele Klagen gegen das KdU-Konzept des HSK sind derzeit noch anhängig?
• Wie viele erzwungene Umzüge sind in den Jahren 2018 und 2019 im HSK veranlasst worden?
• Sollen jetzt und zukünftig auch noch erzwungene Umzüge erfolgen?
Oder werden sie ausgesetzt, bis die rechtliche Klärung erfolgt ist?

„Verwaltungspraxis“ bleibt wie sie ist
Das auf den 08.05.2019 datierte Antwortschreiben des HSK besteht aus nur wenigen Sätzen und diversen Anhängen. Konkret geht die Kreisverwaltung nur auf die letzten Fragen der SBL/FW ein.
Wir zitieren:
„Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Da mangels Rechtsgrundlage in der Vergangenheit von der Verwaltung keine Umzüge erzwungen wurden, ist eine Änderung der Verwaltungspraxis auch zukünftig nicht geboten.“

Ansonsten schreibt der HSK:
„Sehr geehrter Herr Loos,
die Aspekte 1-4 Ihrer Anfrage vom 16.04.2019 wurden bereits in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 06.03.2019 und in der Sitzung des Kreistages am 22.03.2019 erörtert bzw. in der Anlage zur jeweiligen Niederschrift entsprechend dargelegt. Die entsprechenden Auszüge aus den Niederschriften sind beigefügt.“

Was erfahren wir aus den Anlagen?
Zur Frage 1 (Kürzung der Grundsicherungsleistungen):
„Aus Tabelle 2a „Wohn- und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft” kann entnommen werden, dass im November 2018 die Differenz zwischen laufenden tatsächlichen Unterkunftskosten und laufenden anerkannten Unterkunftskosten 94.328 EUR beträgt.“

Zur Frage 2 (Anzahl der Kostensenkungsaufforderungen)
„Die Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen wird statistisch im SGB II nicht erfasst.“

Zur Frage 3 (Zahl der anhängigen Klagen):
„Im Bereich des SGB II sind 90 anhängige Klagen nicht entschieden.“ (Vermutlich Stand März 2019)

Zweiter Teil folgt!

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