Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sondersitzung des Kreisumweltausschusses zur Afrikanischen Schweinepest

By admin at 8:55 pm on Monday, May 11, 2026

Das Hauptausbreitungsgebiet der Afrikanische Schweinepest liegt derzeit in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie im südlichen Hochsauerlandkreis (Raum Schmallenberg).

Aktuelle Fallzahlen (Stand laut LAVE NRW)SI

Die aktuellen Fallzahlen zur Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen (Stand laut LAVE NRW) zeigen insgesamt 46.347 durchgeführte Untersuchungen. Davon entfallen 6.710 auf den Hochsauerlandkreis (HSK), 2.637 auf den Kreis Olpe (OE) und 4.462 auf den Kreis Siegen-Wittgenstein (SI).

Von den untersuchten Proben wurden landesweit 45.782 als negativ bewertet. Im HSK waren es 6.704 negative Befunde, im Kreis Olpe 2.335 und im Kreis Siegen-Wittgenstein 4.205.

Positiv auf Afrikanische Schweinepest getestet wurden insgesamt 565 Fälle in NRW. Davon entfallen 6 Fälle auf den Hochsauerlandkreis, 302 Fälle auf den Kreis Olpe sowie 257 Fälle auf den Kreis Siegen-Wittgenstein.

Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Anlass der Sondersitzung

Die SPD hatte eine Sondersitzung zum Thema „Maßnahmen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ beantragt.
Im Antrag wurde dies damit begründet, man wolle nicht nur reaktiv handeln, sondern frühzeitig Maßnahmen diskutieren.

 

Verlauf der Sitzung

Zu Beginn stellte eine Vertreterin des Veterinäramts die aktuelle Lage dar.
Die dargestellten Informationen entsprechen im Wesentlichen den bereits öffentlich zugänglichen Daten des Landes und des Hochsauerlandkreises.

Auf Nachfrage von Herrn Schulte-Huermann (SBF/FWG), “Worin die konkrete Dringlichkeit für eine Sondersitzung liege”, antwortete die Verwaltung:

Es gebe keine besondere Dringlichkeit; das Thema hätte ebenso in der regulären Sitzung behandelt werden können.
Auch der Antragsteller (SPD) konnte keinen konkreten Grund für die Eilbedürftigkeit benennen.

Schwerpunkt der Sitzung: Forderungen der Jägerschaft

Im weiteren Verlauf kamen (für Herrn Schulte-Huermann (SBF/FWG) überraschend) zwei Vertreter der Jägerschaft zu Wort:

  • Hegering Sundern (vertreten durch Frau Hegener)
  • Kreisjägerschaft (vertreten durch Herrn Lenze)

Kernforderung:
👉 Einführung bzw. Ausweitung einer Abschussprämie von 100 € pro erlegtem Wildschwein im gesamten Kreisgebiet

Begründung:

  • Jagd auf Schwarzwild sei sehr aufwendig
  • Wildbretpreise seien derzeit niedrig
  • Jäger würden mit der Bejagung eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen (Seuchenvorsorge)

Bereits bestehende Regelung:

  •  In bestimmten Restriktionszonen werden derzeit 50 € pro Tier gezahlt

 

Politische Reaktionen

Vertreter von SPD und CDU unterstützten die Forderung ausdrücklich.
Diskutiert wurde insbesondere die Möglichkeit, gemeinsam eine Resolution an das Land NRW zu richten, da die Zuständigkeit für entsprechende Prämien beim Land liegt.

 

Kritische Einordnung

Der SBL/FWG-Einwand, dass Jagd traditionell auch mit Verantwortung für den Wildbestand verbunden sei und nicht primär als vergütungspflichtige Tätigkeit betrachtet werden könne, wurde von Vertretern der Mehrheitsfraktionen zurückgewiesen.

 

Fazit

  • Eine akute Dringlichkeit für die Sondersitzung war nicht erkennbar
  • Die Sitzung entwickelte sich inhaltlich weg von der Seuchenlage hin zu einer Grundsatzdebatte über die Finanzierung der Jagd
  • Zentrales Ergebnis ist die politische Vorbereitung einer Forderung nach höheren Abschussprämien gegenüber dem Land NRW

👉 Das Thema wird den Ausschuss bzw. den Kreistag voraussichtlich weiterhin beschäftigen.

 

 

 

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PRESSEMITTEILUNG – Strafanzeige gegen Windpark-Betreiber: Massive Umweltschäden im Naturschutzgebiet „Aupketal“

By admin at 8:41 pm on Wednesday, April 1, 2026

Strafanzeige gegen Windpark-Betreiber: Massive Umweltschäden im Naturschutzgebiet „Aupketal“ 

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste / Freie Wähler Hochsauerland (SBL/FWG) hat bei der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Windpark Aupke GmbH erstattet. Der Vorwurf lautet auf Verdacht von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch (§§ 324, 324a StGB) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz.  

Illegale Baumaßnahmen ohne gültige Befreiung 

Hintergrund ist der Ausbau einer knapp zwei Kilometer langen Entwicklung für den Bau von Windenergieanlagen, die durch das ökologisch sinnvolle Naturschutzgebiet (NSG) „Waldreservat, Moosfelde mit Talsystemen der Kleinen und Großen Aupke“ führt. Für diesen Ausbau wäre eine rechtsgültige Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Arnsberg erforderlich gewesen. Der zuständige Naturschutzbeirat des Hochsauerlandkreises (HSK) hatte diese Befreiung jedoch am 05.02.2026 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. 

Trotz der fehlenden rechtlichen Grundlagen wurden bereits vor den entscheidenden Sitzungen des Naturschutzbeirats und des Kreisausschusses umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ein Versuch des Landrats, die fehlende Zustimmung nachträglich durch einen Beschluss des Kreisausschusses am 12.03.2026 zu ersetzen, wird von der SBL/FWG als offensichtlich rechtswidrig eingestuft, da hierfür keine Zuständigkeit vorliegt. 

Gefährdung von Ökosystemen und Laichgewässern 

Die vor Ort dokumentierten Schäden sind massiv: 

Schotteintrag:
Große Mengen kalkhaltigen Schotters wurden ohne wirksamen Sedimentschutz aufgebracht.  

Gewässerverschmutzung:
Schotter ist bereits in geschützte Waldflächen und angrenzende Laichgewässer gelangt. 

Ökologische Veränderung:
Der verwendete kalkhaltige Schotter droht die biologische Struktur der natürlich sauren Waldböden nachhaltig zu verändern. 

Flächenversiegelung:
Der Waldweg wurde durch Erdarbeiten und Abgrabungen an Böschungen erheblich verbreitert. 

„Es ist inakzeptabel, dass hier vollendete Tatsachen zulasten der Natur geschaffen wurden, während die rechtliche Prüfung noch lief“, erklärt Lutz Wendland, Fraktionsgeschäftsführer der SBL/FWG-Fraktion. Besonders schwer wiegt, dass den Betreibern die notwendigen Schutzauflagen bekannt sein mussten, da diese für den angrenzenden Bereich im Kreis Soest ausdrücklich festgeschrieben waren. 

Die Fraktion hat ihr Bildmaterial sowie Hinweise auf eine mediale Berichterstattung des WDR den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt und fordert eine lückenlose Aufklärung der Verantwortlichen.

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Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?

By admin at 9:36 pm on Thursday, March 12, 2026

Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler (SBL/FWG) kritisiert das Vorgehen der Kreisverwaltung und der Mehrheitsfraktionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zuwege für den Windpark Aupketal scharf. Trotz massiver ökologischer Bedenken und eines ablehnenden Votums des Naturschutzbeirats sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden – unter Umgehung des Kreistags.

Mehrere Mitglieder unserer SBL/FWG-Fraktion haben sich am 9. März 2026 vor Ort im Aupketal ein Bild von der Lage gemacht. Was wir dort vorfanden, ist erschütternd.Das Aupketal ist ein besonders wertvolles FFH- und Naturschutzgebiet. Der Landschaftsplan Arnsberg (Stand 2019) weist das „Waldreservat Moosfelde“ explizit als Waldgebiet von internationaler Bedeutung aus. Schutzzweck ist die Erhaltung eines weitgehend unzerschnittenen Lebensraums für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Zerstörung trotz fehlender Befreiung
Obwohl die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplans noch gar nicht final erteilt wurden, sind die Arbeiten bereits in vollem Gange. Über 100 Laubbäume wurden gefällt, Erdbewegungen vorgenommen und Fahrwege massiv befestigt. Dabei zeigen sich erhebliche Mängel in der Ausführung:

    • Fehlender Gewässerschutz: Es gibt großräumigen Sedimenteintrag in die Bäche. Wirksame Sperren zum Schutz der Wasserläufe fehlen völlig.

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  • Schädigung des Bodens: Eigene Untersuchungen von Schotterhaufen vor Ort ergaben, dass kalkhaltiges Material verwendet wird. Für den dortigen Lößboden ist dies ökologisch völlig ungeeignet und führt zu nachhaltigen Schäden.

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    • Baustaub: Bodenmassen werden ohne jede Befeuchtung abgefahren, was zu einer enormen Staubentwicklung führt.

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Besonders kritisch: Für den Transport der riesigen Rotorblätter („Bladelifter“) sind weitere massive Eingriffe geplant, darunter Begradigungen von jeweils 100 Metern Länge vor und hinter den Brücken über die Aupke.
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Demokratiefeindliches „Eilverfahren“
Die Rolle der Verwaltung in diesem Verfahren ist mehr als fragwürdig. Am 5. Februar 2026 lehnte der Naturschutzbeirat die Befreiungen mit großer Mehrheit ab. Anstatt sich inhaltlich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzten, konstruierte die Verwaltung eine „Eilbedürftigkeit“.
Über eine Ergänzungsvorlage vom 3. März sollte das Votum des Beirats nicht im zuständigen Kreistag am 27. März, sondern bereits am 12. März im Kreisausschuss zurückgewiesen werden. Weder der Umweltausschuss noch die Kreistagsmitglieder wurden aktiv über diese Drucksache informiert. Erst durch die Aufmerksamkeit des Sachkundigen Bürgers der SBL/FWG im Umweltausschuss wurde dieses Hinterzimmer-Verfahren bekannt.

Keine rechtliche Grundlage für Dringlichkeit
Aus Sicht der SBL/FWG sind die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Kreisausschuss eindeutig nicht erfüllt. Eine solche ist rechtlich nur zulässig, wenn die Einberufung des Kreistags zeitlich nicht mehr möglich wäre. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage jedoch beide Gremien noch nicht einberufen waren und für beide identische Fristen gelten, hätte der Kreistag ordnungsgemäß beteiligt werden können.
Aktuelle Berichte (z.B. im Soester Anzeiger) belegen zudem, dass der Weitertransport der Rotorblätter zum Aupke-Parkplatz erst für Ende April/Anfang Mai 2026 geplant ist. Die behauptete zeitliche Not war somit offensichtlich ein Vorwand.

Fazit der SBL/FWG
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung vor den Forderungen des Vorhabenträgers eingeknickt ist. Es ist jedoch die Pflicht des Investors, Planungen so rechtzeitig vorzulegen, dass ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren möglich sind.
Dass unser Antrag auf einen Ortstermin im Umweltausschuss abgelehnt wurde, ist bedauerlich. Wer sich der Situation vor Ort entzieht und fachliche Bedenken des Naturschutzbeirats per Schnellverfahren wegwischt, handelt verantwortungslos gegenüber einem der wertvollsten Naturräume unseres Kreises. Wir fordern eine Rückkehr zu einem rechtsstaatlichen Verfahren und eine sofortige Prüfung der ökologischen Schäden im Aupketal.

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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK; Teil 2 “Der Antrag”

By admin at 8:45 pm on Sunday, February 15, 2026

Antrag gemäß § 2 Abs.1 i. V. m. § 21 Abs. 2g der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 04.03.2026) beantragt die SBL/FWG-Kreistagsfraktion den folgenden Tagesordnungspunkt:

Umgang mit Baumfällungen im Innenbereich – Verkehrssicherungspflicht, fachliche Standards und Rolle der Aufsichtsbehörden

mit folgendem Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten einen Sachstands- und Fachbericht vorzulegen zu folgenden Punkten:

1. Abgrenzung von Zuständigkeiten
Darstellung der rechtlichen Zuständigkeiten von Kommunen, Kreis und Bezirksregierung bei Baumfällungen im Innenbereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht.

2. Fachliche Standards bei Baumkontrollen und Gutachten
Darstellung der im Kreisgebiet üblichen fachlichen Anforderungen an Baumkontrollen, Gefahreneinschätzungen und die Beauftragung externer Gutachter, einschließlich der Frage, welche Mindeststandards aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als fachgerecht anzusehen sind.

3. Verhältnismäßigkeit und Naturschutzbelange
Darstellung, wie bei Fällentscheidungen im Innenbereich sichergestellt wird, dass Eingriffe in den Baumbestand verhältnismäßig erfolgen und Naturschutzbelange – auch außerhalb formaler Zuständigkeiten – angemessen berücksichtigt werden.

4. Rolle der Aufsichtsbehörden
Darstellung der Rolle des Kreises und der Bezirksregierung bei Beschwerden oder strittigen Fällen im Zusammenhang mit Baumfällungen im Innenbereich.

5. Handlungsmöglichkeiten des Kreises
Prüfung, inwieweit der Kreis durch Empfehlungen, Leitlinien oder andere geeignete Instrumente zu einer einheitlichen, fachlich fundierten und transparenten Praxis bei Baumfällungen im Kreisgebiet beitragen kann.

Begründung

„Baumfällungen im Innenbereich führen regelmäßig zu erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit und tiefgreifenden Konflikten zwischen Gefahrenabwehr und Naturschutz. Aktuelle Vorgänge im Kreisgebiet – insbesondere die erheblichen Fällungen in der Stadt Olsberg – verdeutlichen eine besorgniserregende Diskrepanz in der fachlichen Bewertung der Stand- und Bruchfestigkeit von Stadtbäumen.

Wenn externe Gutachter zu wesentlich unterschiedlichen Ergebnissen, als die verantwortlichen Gutachter der Stadt kommen, erschüttert dies das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und Fachlichkeit kommunaler Entscheidungen. Es besteht daher ein dringendes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich:

1. Fachlicher Mindeststandards:
Welche methodischen Anforderungen stellt die Untere Naturschutzbehörde an Gutachten, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht als Pauschalargument für ökonomisch motivierte oder übermäßige Fällungen missbraucht wird?

2. Qualitätssicherung:
Wie kann verhindert werden, dass Gefahreneinschätzungen ohne ausreichende Validierung zur Grundlage für unumkehrbare Eingriffe in das Stadtklima und das Ortsbild werden?

3. Aufsichtsfunktion:
Es bedarf einer Klärung, welche fachliche Instanz bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit kommunaler Fällbeschlüsse intervenieren oder beratend tätig werden kann.

Ziel dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, die kommunale Selbstverwaltung zu beschneiden. Vielmehr soll durch die Erarbeitung einheitlicher Leitlinien und fachlicher Orientierungsrahmen eine rechtssichere, fachlich fundierte und für die Bürger nachvollziehbare Praxis im gesamten Hochsauerlandkreis gefördert werden.
Nur durch klare Standards lässt sich der Schutz des Baumbestandes mit den notwendigen Sicherheitsaspekten dauerhaft in Einklang bringen.“

Mit freundlichen Grüßen

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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK

By admin at 8:39 pm on Sunday, February 15, 2026

Olsberg / Meschede. Die massiven Baumfällungen im Stadtgebiet von Olsberg sorgen weiterhin für erhebliche Unruhe und Unverständnis. Im Zentrum der Kritik steht die Entscheidung des Stadtrates, insgesamt 27 ortsbildprägende Bäume fällen zu lassen – trotz massiver fachlicher Bedenken. Die SBL-Fraktion hat nun einen umfassenden Antrag an den Kreisumweltausschuss gestellt, um die Rolle der Aufsichtsbehörden und die Qualität der zugrunde liegenden Gutachten kritisch zu hinterfragen.

Widersprüchliche Gutachten und zweifelhafte Methoden Anlass für die Initiative sind Berichte über eklatante Widersprüche bei der Zustandsbewertung der Bäume. Während die Stadtverwaltung sich auf die Einschätzung eigener Fachleute beruft, die eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit sehen, hagelt es Kritik von externen Experten. Ein renommierter Gutachter attackierte den Ratsbeschluss offen und bezeichnete die geplanten Fällungen als fachlich nicht nachvollziehbar. Dennoch weigerte sich die Ratsmehrheit in Olsberg beharrlich, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, und schuf stattdessen Fakten.

Verkehrssicherungspflicht als „Freibrief“? Für die SBL stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verkehrssicherungspflicht im Hochsauerlandkreis zunehmend als pauschale Rechtfertigung für großflächige Fällungen missbraucht wird. „Es darf nicht sein, dass ökonomische Interessen oder Bequemlichkeit in der Verwaltung über den Naturschutz und das Ortsbild triumphieren, nur weil Gutachten nicht kritisch hinterfragt werden“, so die SBL. Wenn Gutachten zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist das Vertrauen der Bürger in ein rechtsstaatliches Verfahren massiv gefährdet.

Der Kreis in der Pflicht: Antrag an den Umweltausschuss Mit ihrem Antrag will die SBL den Fokus nun auf die übergeordnete Ebene lenken. Der Kreisumweltausschuss soll klären, welche fachlichen Mindeststandards die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Baumkontrollen und Gefahreneinschätzungen eigentlich vorschreibt.

Die SBL fordert im Wesentlichen:

1. Klärung der Zuständigkeiten: Wo endet die kommunale Freiheit, und wo beginnt die Aufsichtspflicht von Kreis und Bezirksregierung?

2. Qualitätssicherung: Welche Standards müssen Gutachten erfüllen, um als „fachgerecht“ zu gelten?

3. Transparenz: Wie wird bei strittigen Fällen sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt?

4. Leitlinien für den HSK: Die Prüfung, ob kreisweite Empfehlungen eine einheitliche und naturverträgliche Praxis sicherstellen können.

Ziel: Schutz des Baumbestandes statt blinder Aktionismus Die SBL betont, dass es nicht darum geht, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern. Es geht jedoch um die Qualität der Entscheidungsfindung. Ein Baum, der Jahrzehnte zum Stadtklima beigetragen hat, darf nicht aufgrund einer fragwürdigen Aktenlage innerhalb weniger Minuten fallen. Die Aufsichtsbehörden dürfen hier nicht länger wegschauen, wenn Bürger und Experten begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Fällungen anmelden.

Wir werden über die Antwort der Verwaltung und die Beratungen im Ausschuss weiter berichten.

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Noch einmal: Wie weit darf der Artenschutz wegen des “überragenden öffentlichen Interesses” an Windenergie ausgeschaltet werden?

By admin at 9:08 am on Tuesday, November 18, 2025

Für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025 hatte die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht.
Darin sollte der Landrat aufgefordert werden,
“1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

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Begründung:

“Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.
Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“

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Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.
Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.
Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.
Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.
Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.”

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Auf Wunsch des (alten) Landrats lehnte der (alte) Kreistag diesen Antrag mit Mehrheit ab.

Leider wurde in der Kreistagssitzung keine einzige Frage konkret beantwortet, und im Sitzungsprotokoll fehlen Ausführungen zu diesem Thema weitgehend. Es gibt aber nach wie vor erhelichen Aufklärungsbedarf.
Nach Kenntnis des Sitzungsprotokolls hat die “alte” SBL-Kreistagsfraktion nun die folgenden schriftlichen Fragen an den (neuen) Landrat gestellt:
“1. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass die (innerhalb des gesetzlichen Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG) tatsächlich gerodete Fläche etwa doppelt so groß ist wie genehmigt (offensichtlich wurden im Genehmigungsverfahren z.B. die Höhenlagen nicht beachtet)?
2. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass für die Baustraße andere Flächen in Anspruch genommen wurden als beantragt?
3. Warum wurde im Genehmigungsverfahren nicht beachtet, dass durch die Veränderungen des Geländes mehrere Quellen erheblich geschädigt wurden?
4. Warum fiel der Genehmigungsbehörde nicht auf, dass in den Ausführungen des vom Antragsteller beauftragten Ökologischen Baubegleiters (ÖBB) zwar über das Vorkommen der nach BNatSchG und Europäischer Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelart Feldlerche berichtet wurde, diese Vogelart aber vom ÖBB nicht in die Kartierungen aufgenommen wurde?
5. Warum wurde der Bericht des ÖBB über die angebliche Unbedenklichkeit der vorzeitigen Rodungen erst etwa ein Monat nach den Rodungen der Kreisverwaltung vorgelegt?
6. Durch die großflächigen Rodungen während des gesetzlichen Schutzzeitraums in der Errichtungsphase entstehen Verstöße gegen die „Zugriffsverbote“ nach § 44 BNatSchG. Warum verlangte die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller dafür keine geeigneten „Minderungsmaßnahmen“ in angemessenem Umfang?”

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Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten

By admin at 9:59 pm on Friday, October 10, 2025

FÜr die nächste Kreistagssitzung (am Fr 24.10.) hat die SBL-Fraktion einen Antrag für die “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht,
mit folgendem Beschlussvorschlag:

“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

Begründung:

Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.

Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“
Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.

Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.

Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.

Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.

Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.

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“Überragendes öffentliches Interesse” gegen “Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” ???

By admin at 4:11 pm on Tuesday, September 2, 2025

Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil für den Ausstieg aus fossilen Energien. Allerdings scheint nicht immer die richtige Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes stattzufinden. Ein drastisches Beispiel dafür liefert die Antwort des Landrats vom 02.09.2025 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 17.08.2025. Wir dokumentieren hier einige der Fragen und Antworten:

Sehr geehrter Herr Landrat,
nach einem Bericht der Lokalpresse vom 15.08.2025 (s. Anlage) wurden am Windsberg (im Briloner Stadtgebiet) während des Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG umfangreiche Rodungsarbeiten für ein Windenergieprojekt vorgenommen. Es handelt sich um ein Projekt der Stadtwerke Brilon;
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtwerke ist der Briloner Bürgermeister.
Durch diese Rodungsaktion erfolgte ein massiver Eingriff in die Brutperiode vieler Vogelarten.

2. Wer hat wann und wie und bei wem die Genehmigung der Rodungsarbeiten beantragt?
“Die PHILMA Ventus Service GmbH & Co. KG hat bei der Unteren Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 08) beantragt. Die Genehmigung wurde am 30.09.2024 erteilt. Sie umfasst als Nebenbestimmung auch die Rodung innerhalb des Zeitraum vom 01 .03. -30.09., sofern vorab durch den ökologischen Baubegleiter ein Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten ausgeschlossen wird.”

3. Wer ist bei diesem Projekt als sog. ökologischer Baubegleiter tätig, wie, von wem und wann wurde er ausgewählt, über welche Qualifikationen verfügt er, und in welcher Beziehung steht diese Person zu Gesellschaften der Stadt Brilon und zur Kreisverwaltung?
“Das ÖBB ist vom Genehmigungsinhaber beauftragt. Als Fachgutachter kann die UNB die Eignung bestätigen. Die UNB steht in keiner Beziehung zum ÖBB, fordert jedoch, dass dieser grundsätzlich fachlich und unabhängig handelt.”

4. Welche Vogelarten und ihre Brutplätze wurden von dieser Person in dem relevanten Gebiet überprüft, wann, wie und mit welchen Ergebnissen?
“An 12 Terminen zwischen dem 18.03.2025 bis 08.08.2025 wurde eine vollständige Erfassung der Brutvogelarten im Sinne einer Siedlungsdichteuntersuchung (in Anlehnung an Südbeck et al., 2005) durchgeführt und darüber hinaus der Verlauf des Brutgeschehens
dokumentiert. Bis zum 04.07.2025 waren Bruten nachweisbar. Danach kommt der ÖBB zu folgenden Ergebnissen:
• 21.07.25 war das Brutgeschehen überwiegend abgeschlossen, Neuntöter, Baumpieper, Domgrasmücke und Goldammer mit flüggen Jungen noch im Gebiet. Bauflächen WEA 07 komplett und WEA 08 Teilflächen zum Mulchen freigegeben (ein Bereich nördlich der WEA8
• 03.08.25 Zusätzliche Randflächen an WEA 10 und 11 zum Mulchen freigegeben, auch dort keine Bruten mehr.
• 08.08.25 Späte Amsel-Brut nördlich WEA 08 ist ausgeflogen. Freigabe der letzten Teilfläche zum Mulchen.”

6. Welche zwingenden Hindernisse bestanden, mit den Rodungsarbeiten bis zum Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums zu warten?
“Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG). Hinsichtlich der besonders geschützten und bestimmten Tier- und Pflanzenarten soll gemäß der Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG anstelle der pauschalen Bauzeitenbeschränkungen insbesondere die ÖBB in Betracht kommt. Diese war vorliegend auch wirksam, da das Brutgeschehen dokumentiert wurde und die Brutplatzbindung planungsrelevanter Arten als aufgelöst gutachterlich festgestellt wurde.”

7. Durch das Verfahren beim OVG in Münster am 02.09.2024 zum „unechten“ Repowering der WEA am NSG Goldbachtal ist bekannt, dass die Kreisverwaltung bei einigen Antragstellern für Windenergieprojekte mit extrem kurzen Bearbeitungszeiten von wenigen Stunden oder Tagen handelt. Auf diese Weise ist keine sorgfältige Prüfung und Abwägung möglich. Diese „spezielle“ Verfahrensweise wurde vom OVG sehr deutlich kritisiert.
Wie und wann hat die Kreisverwaltung hier auf welche und wann und vom wem gestellten Anträge in diesem Projekt reagiert?
“Die Untere Naturschutzbehörde hat am 22.03.2024 negativ Stellung genommen und nach Nachreichung der Antragstellerin vom 08.08.2025 abschließend am 12.09.2024 Stellung genommen. Dieses Vorhaben konnte sachgemäß von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.”

8. Hält der Landrat die in diesem Projekt vorgenommenen Abwägungen zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und den Interessen der künftigen Betreiber andererseits für angemessen, und wie begründet er seine Einschätzung?
“Ich halte die vorgenommenen Abwägungen für angemessen. Besonders geschützte Arten wurden berücksichtigt und bei allen Maßnahmen wurde geltendes Recht beachtet.”

9. Welche Unterschiede im Ablauf hätte es gegeben, wenn es sich hier nicht um einen so verwaltungs- und politiknahen Antragsteller bzw. Planer gehandelt hätte?
“Keine. Das Verfahren wurde regulär seitens der Unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Eine Verwaltungs- oder Politiknähe der Philma Ventus Service GmbH & Co. KG war den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.”


Einige Anmerkungen zu den Antworten:

1) Es wurde nicht beantwortet, wer als Ökologischer Baubegleiter tätig ist (Frage 3).
2) Es fehlt eine inhaltliche Antwort, warum man mit der Rodung nicht bis Anfang Oktober warten konnte (Frage 6). Die (fragwürdigen!) Kernsätze lauten: “Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG).”
3) Es ist völlig unglaubwürdig, dass der Kreisverwaltung die “Verwaltungs- oder Politiknähe” des Antragstellers nicht bekannt gewesen sein soll (Frage 9). Denn die “Philma Ventus Service GmbH & Co. KG” ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Brilon, und die Geschäftsadressen sind identisch…
4) Einige Daten können nicht stimmen, wie besonders in der Antwort auf Frage 7 auffällt.
5) Die Antwort auf Frage 7 zum Ablauf in der Kreisverwaltung ist sehr dürftig und völlig unzureichend.

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Kreistag beschliesst über Schwammwaldprojekt und Kahlschlag bei Buslinien; Personalausweis erforderlich

By admin at 8:43 am on Thursday, July 3, 2025

Am Freitag (4. Juli) trifft sich wieder der Kreistag in Meschede zur Sitzung. Beginn ist diesmal bereits um 14:30 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Beschluss über ein Konzept zum Schwammwaldprojekt. Dieser Tagesordnungspunkt geht zurück auf einen Antrag der SBL-Kreistagsfraktion, durch den Landrat und Kreisverwaltung beauftragt worden waren, dem Kreistag ein solches Konzept vorzulegen. Ziel ist es, die Wasserspeicherfähigkeit des Waldes zu verbessern, indem Gräben u.a. Strukturen, die bisher für einen sehr schnellen Ablauf des Regenwassers sorgen, zurückgebaut werden.

Der Kreis Soest hat bereits ein solches Projekt gestartet. Es läuft dort über 3 Jahre, und insgesamt 46,5 km Entwässerungsstrukturen im Arnsberger Wald werden zurück gebaut. Die Kosten betragen ca. 900.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte aus Bundesmitteln, zu einem Drittel aus Landesmitteln und zu einem Sechstel aus Ersatzgeldern aus dem Bau von Windenergieanlagen, die als Eigenmittel des Kreises gelten. Der Kreistag in Soest hat in seiner Sitzung am 1. Juli dieses Projekt bestätigt, so dass die Fördermittel nun fließen.

Ein weiteres wichtiges Thema im Kreistag in Meschede ist das künftige Buslinienangebot. Die bisher von der Westfalenbus GmbH (Tochterunternehmen der Deutschen Bahn) betriebenen Linien sollen künftig teils von der kreiseigenen Gesellschaft RLG übernommen werden, teils ausgeschrieben werden. Landrat und Kreisverwaltung schlagen drastische Einschnitte im Angebot vor. Gegenüber dem Stand vom Herbst 2024 sollen im mittleren und im östlichen Kreisgebiet etwa 14% der Streckenkilometer entfallen. So wurden bzw. werden die Linien 391 (Brilon – Marsberg) und 382 (Brilon – Willingen) weitgehend eingestellt, viele andere Linien werden erheblich gekürzt. Abends ist bereits gegen 20 Uhr Betriebsschluss. Sogar konkret im Nahverkehrsplan genannte Fahrten (wie z.B. 4 Fahrten am Abend zwischen Meschede und Olsberg) werden gestrichen. Vor einigen Wochen war bereits im Westkreis die Linie 335 eingestellt worden: Sie war die einzige Verbindung zwischen dem HSK und dem Bahnhof Finnentrop an der Ruhr-Sieg-Strecke.
Leider unterstützte im zuständigen Fachausschuss eine Große Koalition, bestehend aus CDU, SPD und Grünen, diesen Kahlschlag im ÖPNV, so dass auch mit einem entsprechenden Beschluss des Kreistags zu rechnen ist.

Eine Verkehrswende sieht aber anders aus. Die SBL hatte mehrere Alternativen vorgeschlagen, um Geld bei der RLG einzusparen. Dazu gehört z.B. die Überprüfung des Finanzierungsschlüssels: Derzeit zahlt der HSK pro Einwohner die Hälfte mehr als der Kreis Soest, der die RLG zusammen mit dem HSK betreibt. Und mehr als 2 Mio Euro werden pro Jahr an die Geschäftsführung der RLG in Münster (WVG) abgeführt; der Kreis Unna seine Vereinbarung mit der WVG gerade gekündigt und kann nun andere, kostengünstigere Lösungen finden.

An die Kreistagssitzung schließt sich im Sitzungssaal ein Festakt zum 50jährigen Kreisjubiläum des HSK an, leider nur für Honoratioren. Den Kreistagsmitgliedern wurden bereits diverse Sicherheitsanforderungen mitgeteilt:
“Bitte halten Sie dazu Ihren Personalausweis bereit.”
“Zum Festakt sind keine Taschen größer als DIN A4 erlaubt.”
“Vor Eintritt in den großen Sitzungssaal finden Kontrollen mit Metalldetektoren statt.”
“Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.”
Den Personalausweis musste man bisher nicht in den Sitzungssaal mitbringen…

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Schwammwald-Projekt nun auch im HSK

By admin at 8:59 pm on Tuesday, February 18, 2025

Am Dienstag (25.02.) tagt der “Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forst” des HSK im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht auch der Punkt “Schwammwaldprojekt im Hochsauerlandreis”, auf Amtrag der SBL-Kreistagsfraktion.

Bereits im Rahmen der Haushaltsberatung am 13.12.2024 hatte der Kreistag beschlossen, dass der HSK die Möglichkeiten zur Beteiligung am Schwammwaldprojekt prüfen soll.

Nun lautet der Beschlussvorschlag, übernommen aus dem Antrag der SBL:
“Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beauftragt Landrat und Kreisverwaltung, dem Kreistag für eine der nächsten beiden Sitzungen ein konkretes Konzept für die Umsetzung von Schwammwaldprojekten im HSK vorzulegen, unter Wahrnehmung der vorhandenen Fördermöglichkeiten.”

In der Sitzungsdrucksache 10/1145 wird das Projekt so erläutert:
“1.
Grundsätzliches
Schwammwälder beherbergen Waldökosysteme, die durch Rückbau von entwässernden Strukturen zur Wasseraufnahme und -speicherung optimiert werden. Durch die Schließung von Entwässerungsgräben und Renaturierung von Feuchtgebieten wird das Wasser im Wald gehalten, anstatt schnell in Flüsse und Bäche abzufließen. Dies trägt zur Grundwasserneubildung, zur Minderung von Hochwasserspitzen sowie zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Wald bei.
Im Kreis Soest wird seit 2022 im Naturpark Arnsberger Wald ein Schwammwaldprojekt erfolgreich umgesetzt. Der Fokus lag und liegt auf der Identifikation und dem Verschluss von Entwässerungsgräben, wodurch der Wasserhaushalt im Wald nachhaltig verbessert wird.
Die Finanzierung erfolgt zu einem großen Teil über Fördermittel und verknüpft mit weiteren Bedingungen über Ersatzgelder sowie Ökopunkte. Erste Ergebnisse zeigen eine deutliche Verbesserung der Wasserspeicherung und eine erhöhte Biodiversität in den renaturierten Flächen.
2.
Notwendigkeit eines Schwammwaldprojekts im Hochsauerlandkreis
Der Hochsauerlandkreis verfügt über große Waldgebiete, die stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Trockenphasen setzen den Wäldern zunehmend zu. Ein Schwammwaldprojekt könnte hier hilfreich sein, indem
• der Wasserhaushalt stabilisiert wird,
• die Resilienz des Waldes gegen Klimafolgen erhöht wird,
• die Biodiversität gefördert wird,
• die Wasserversorgung nachhaltig gesichert wird.”

In der Sitzung des Ausschusses am 25.02.2025 wird eine Mitarbeiterin, die das Projekt beim Kreis Soest vor ihrem Wechsel zum Naturpark Arnsberger Wald betreut hat, über die bisherigen Projektschritte berichten und den aktuellen Umsetzungsstand vorstellen.

Die SBL-Fraktion hat sich in den letzten Monaten bereits intensiv mit dieser Thematik befasst und zahlreiche Gespräche geführt. Von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest haben wir auf einer Exkursion durch das dortige Projektgebiet zahlreiche Erläuterungen bekommen. An dieser Exkursion nahmen auch Vertreter der Stadt Arnsberg und der Biologischen Station des HSK teil.

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14 Windräder im HSK sollen schon vor ihrer Errichtung “repowert” werden?!

By admin at 9:31 am on Sunday, July 28, 2024

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat eine schriftliche Anfrage eingereicht, in der es um das vorzeitige Repowering von Windenergieanlagen (WEA) geht. Zunehmend sollen WEA repowered werden, bevor sie überhaupt errichtet worden sind. Das könnte dazu dienen, die normal üblichen Genehmigungsverfahren (z.B. mit Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung) zu umgehen.
Der komplette Text der Anfrage steht hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11508

Am 24.07. ging die Antwort des Landrats ein:
“zu Frage 1:
Im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 keine WEA vor Ablauf des 15. Jahres ihrer Nutzungszeit repowered.

Zu Frage 2:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 13 genehmigt, keine der Anlagen wurde bisher errichtet.

Zu Frage 3:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 1 Antrag ist noch nicht entschieden

Zu Frage 4:
Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens werden nur Anforderungen geprüft, sowie durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 BImSchG erheblich sein können, dies gilt auch für die Artenschutzprüfung. Bei der Umweltverträglichkeit wird eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Auf Antrag des Vorhabenträgers ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, oder das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.”

Immerhin 13mal wurde also das Repowering für gar nicht errichtete WEA bereits genehmigt, über einen weiteren derartigen Antrag wurde noch nicht entschieden. Da stellt sich die Frage, warum nicht gleich die Anträge für die tatsächlich geplanten WEA gestellt werden?
Die Antwort des Landrats zum veränderten Genehmigungsverfahren beim Repowering ist sehr vage. Es ergibt sich aber indirekt, dass der Antragsteller bei einem derartigen Schein-Repowering des vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG wählen kann, in dem viele Prüfungen entfallen, insbesondere auch Veröffentlichungen und Beteiligungen.

Aus der Antwort geht übrigens nicht hervor, wie viele Anträge auf Repowering für fast neue Anlagen gestellt wurden.

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Vorzeitiges Repowering?

By admin at 7:03 am on Monday, July 15, 2024

Zum Repowering von Windenergieanlagen (WEA) hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Das Repowering von WEA ist eigentlich dazu gedacht, alte WEA nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren durch neue und leistungsfähigere Modell zu ersetzen, am selben Standort.
In jüngerer Zeit scheinen sich jedoch die Fälle zu mehren, in denen ein Repowering von WEA bereits wenige Jahre nach Beginn ihres Betriebs oder sogar vor der Errichtung stattfindet. Beim Repowering nach wenigen Jahren müssen tausende von Tonnen Beton und Stahl abgerissen und entsorgt werden. Dadurch kann sich die Umweltbilanz von WEA erheblich verschlechtern. Außerdem stellt sich bei einem solchen „unechten“ Repowering immer die Frage, welche Teile des sonst erforderlichen Genehmigungsverfahrens für eine gleichartige Neuanlage sich dadurch umgehen lassen.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele WEA im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 repowered:
a) vor ihrer Errichtung
b) in den ersten 5 Jahren ihrer Nutzungszeit,
c) zwischen dem 6. und 10. Jahr ihrer Nutzungszeit,
d) zwischen dem 11. und 15. Jahr ihrer Nutzungszeit?
2. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt und genehmigt, aber noch nicht ausgeführt?
3. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt, ohne dass bisher darüber entschieden wurde?
4. Welche Unterschiede wendet die Kreisverwaltung bei derartigen Repoweringanträgen gegenüber gleichartigen Neuanträgen an, insbesondere hinsichtlich Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit, Standortauswahl und Beteiligung von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)?”

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Die Kommunalpolitik vergibt durch die Ablehnung eines Nationalparks Chancen für den Wald

By admin at 8:06 am on Friday, June 7, 2024

In der letzten Umweltausschusssitzung des Hochsauerlandkreises wurde noch einmal über einen Nationalpark beraten. Hintergrund: Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, neben dem Nationalpark Eifel einen 2. Nationalpark in NRW zu errichten. Dafür wurden 6 geeignete Räume in NRW ausgesucht und in die regionale Diskussion gegeben. Zielsetzung eines Nationalparks ist es, auf einer möglichst großen unzerschnittenen Fläche einen Wildnessbereich zu entwickeln. Touristische Nutzung und Umweltpädagogik sind ausdrücklich erlaubt.

Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind es: der Arnsberger Wald (der auch im Kreis Soest liegt) und ein Nationalpark Eggegebirge, der überwiegend in den Kreisen Paderborn und Höxter liegt, aber mit 800 ha in den HSK hineinreicht.

Ein Nationalpark Arnsberger Wald wurde bereits von den Kreistagen in Meschede und Soest abgelehnt. Ein initiiertes Bürgerbegehren scheiterte im Hochsauerlandkreis an der nötigen Stimmenzahl. Die Kreistage in Paderborn und Höxter haben sich ebenfalls gegen einen Nationalpark Eggegebirge ausgesprochen. Allerdings war dort ein Bürgerbegehren erfolgreich und es findet noch bis zum 12.6. ein Bürgerentscheid statt.

Aus diesem Grunde hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) für den Kreisumweltausschuss nochmal eine Diskussion zum Thema beantragt, um sich positiv zur Ausweisung eines NP Egge im Gebiet des HSK auszusprechen, bzw. eine Informationsveranstaltung zum Thema NP Egge durchzuführen. Beide Ansinnen wurden im Umweltausschuss mit Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Am 21. Juni wird sich der Kreistag mit dem Thema beschäftigen.

Die weiteren Flächen für einen NP, die in Westfalen liegen, sind: Ebbegebirge (südlich Lüdenscheid) und der Rothaarkamm nördlich von Bad Berleburg. Der NP Ebbegebirge wurde von den betroffenenen Gemeinden Herscheid und Meinerzhagen abgelehnt. Gegen einen Nationalpark Rothaarkamm hat sich der Kreistag in Siegen ausgesprochen.

Somit stehen die Chancen derzeit schlecht, dass ein Nationalpark in Westfalen errichtet wird. Dabei würde es gerade der Region Westfalen gut anstehen, einen Nationalpark, neben dem NP Eifel, zu entwickeln. Westfalen ist eine touristisch gut entwickelte Region, die einige Vorteile dadurch hätte.

Zudem ist Westfalen auch eine alte (Ur)waldregion: Schon Tacitus beschrieb 100 nach Christus die Region als eine aus undurchdringlichen Wäldern bestehenden Landstrich. Die Römer scheiterten an diesen Wäldern. Aus dem Mittelalter gibt es viele Sagen und Märchen aus diesem dunklen westfälischen Wald. Auch das Nibelungenlied weiss davon zu berichten.

Was ist aus diesem Wald geworden? Eine rein ökonomische Forstwirtschaft mit absterbenden Fichtenwäldern, Weihnachtsbaum- und Schnittgrünkulturen. Zukünftig überwachsen von Windkraftanlagen. Alte ursprüngliche Wälder gibt es so gut wie kaum noch. Und Urwälder die ihren Namen verdienen gar nicht.

Dem Privatbesitz kann diese ökonomische Betrachtungsweise niemand verwehren, doch bei den Flächen, die vom Land als Nationalpark vorgeschlagen wurden, handelt es ausschließlich um Landesflächen. Privater Grundbesitz ist nicht betroffen.

Ein Nationalpark in der Region Westfalen wäre hervorragend geeignet, ein Gegenstück zu der überwiegend gescheiterten ökonomischen forstwirtschaftlichen Entwicklung zu geben. Von daher ist es vollkommen unverständlich, wie die Kreistage und Kommunalparlamente in der Region bisher mit dem Thema umgegangen sind. Statt sich fachkundig zu machen wird es abgelehnt sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es werden lediglich Scheinargumente wiedergegeben, die vor allem von Lobbyverbänden der Jagd kommen. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet nicht statt. Die Chance einen Nationalparks in Westfalen für die Region werden gar nicht gesehen. Schade für die Region, schade für Westfalen.

Matthias Schulte-Huermann (Vertreter der SBL im Umweltausschuss des HSK)

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Exkursion in den Nationalpark Kellerwald

By admin at 9:45 am on Saturday, June 1, 2024

In NRW wird derzeit viel über die Einrichtung eines zweiten Nationalparks diskutiert, nachdem der Nationalpark Eifel gerade seinen 20. Geburtstag feierte und sich als Erfolgsstory erwiesen hat. Die SBL hatte mehrfach Anträge zu einem Nationalpark im Arnsberger Wald gestellt, die aber Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit im Kreistag ablehnten. In den Nachbarkreisen Paderborn und Höxter finden derzeit Bürgerentscheide zum Nationalpark Egge statt.

Im nahen Nordhessen gibt es bereits den Nationalpark Kellerwald, am Edersee. Auch er ist jetzt 20 Jahre alt.

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(Bildquelle: https://nationalpark-kellerwald-edersee.de/schuetzen/der-nationalpark, Manfred Bauer)

Dorthin bietet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Exkursion an. Start ist am Sonntag, 30. Juni, um 07:52 Uhr ab Bahnhof Neheim-Hüsten, mit Zustiegsmöglichkeit in allen Unterwegsbahnhöfen bis Brilon-Wald, z.B. um 08:16 Uhr ab Meschede. Nach Umstieg in Brilon-Wald ist die Ankunft in Vöhl-Herzhausen für 10:13 Uhr vorgesehen. Von Brilon-Stadt erfolgt die Abfahrt (ohne Umstieg) um 08:56 Uhr. Vom Bahnhof Vöhl-Herzhause wird nach einem Fußweg von etwa einer Viertelstunde das Nationalparkzentrum erreicht, wo ein Vortrag für die Teilnehmer stattfindet. Darin werden der Nationalpark und seine 20jährige Geschichte vorgestellt. Es schließt sich eine etwa dreistündige Führung mit einem Ranger durch einen Teil des Nationalparks an, mit Gelegenheit zum Picknick.

Gegen 15 Uhr geht es dann per Bus zur Talstation der Peterskopfbahn, bei Hemfurth. Oben auf dem Peterskopf befinden sich die Hochspeicherbecken für das Pumpspeicherkraftwerk Waldeck und es gibt von dort einen beeindruckenden Ausblick. Vom Peterskopf wandern die Teilnehmer etwa eine Stunde bergab in Richtung Sperrmauer der Edertalsperre. Die Rückfahrt erfolgt per Bus bis Korbach und von dort weiter per Zug zurück ins Sauerland. Die Ankunft in Neheim-Hüsten ist für 20.39 Uhr oder für 22:39 Uhr geplant.

Anmeldungen bitte per Mail an hochsauerland@vcd.org oder in der Bahnagentur Globrailer im Bahnhof Arnsberg. Telefonische Auskünfte sind auch unter 0157-73888051 erhältlich. Anmeldeschluss ist der 18.06.2024. Frühere Anmeldungen erleichtern die Planungen für die Rangertour.

Für die Teilnahme entstehen Kosten von 19 Euro (ohne Deutschland-Ticket) bzw. 5 Euro (falls ein Deutschland-Ticket vorhanden ist). VCD-Mitglieder zahlen nur 13 bzw. 0 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Seilbahnfahrt zum Peterskopf.

Bitte an bequeme Schuhe, wetterfeste Kleidung, Getränke und Verpflegung denken!

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Ca. 5.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Naturpark Arnsberger Wald

By admin at 8:41 pm on Tuesday, April 16, 2024

Nach vier intensiven Wochen haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am gestrigen Abend dem Landrat des Hochsauerlandkreises fast 500 Unterschriftenlisten übergeben.

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Leider konnte die erforderliche Zahl von Unterschriften in der kurzen Zeit nicht ganz erreicht werden. Dabei spielten auch die große Fläche des Hochsauerlandkreises eine Rolle und die Tatsache, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden des HSK relativ weit von der für den Nationalpark vorgesehenen Fläche entfernt ist.

Aus Sicht der Verantwortlichen waren die Aktivitäten der letzten Wochen aber trotzdem ein Erfolg. Viele der direkt angesprochenen Bürgerinnen und Bürger waren bereit, für den Nationalpark Arnsberger Wald zu unterschreiben.

Wie groß der Wunsch nach einem Nationalpark Arnsberger Wald in der unmittelbaren Umgebung ist, konnte man daran erkennen, dass auch viele Menschen aus dem Kreis Soest sich gerne an dem Bürgerbegehren beteiligt hätten. Dieser Wunsch wird von den Vertretungsberechtigten in den nächsten Wochen auch an die politisch Verantwortlichen im Nachbarkreis herangetragen.

Viele Menschen im Kreisgebiet, die zum ersten Mal mit einem Bürgerbegehren die Möglichkeiten der direkten Demokratie nutzen konnten, waren begeistert.

Die Vertretungsberechtigten bedanken sich bei allen, die unterschrieben haben, und vor allem bei den vielen aktiven Helferinnen und Helfern, die andere über das Vorhaben informiert und Stimmen gesammelt haben.

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