Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten

By admin at 9:59 pm on Friday, October 10, 2025

FÜr die nächste Kreistagssitzung (am Fr 24.10.) hat die SBL-Fraktion einen Antrag für die “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht,
mit folgendem Beschlussvorschlag:

“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

Begründung:

Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.

Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“
Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.

Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.

Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.

Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.

Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.

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“Überragendes öffentliches Interesse” gegen “Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” ???

By admin at 4:11 pm on Tuesday, September 2, 2025

Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil für den Ausstieg aus fossilen Energien. Allerdings scheint nicht immer die richtige Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes stattzufinden. Ein drastisches Beispiel dafür liefert die Antwort des Landrats vom 02.09.2025 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 17.08.2025. Wir dokumentieren hier einige der Fragen und Antworten:

Sehr geehrter Herr Landrat,
nach einem Bericht der Lokalpresse vom 15.08.2025 (s. Anlage) wurden am Windsberg (im Briloner Stadtgebiet) während des Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG umfangreiche Rodungsarbeiten für ein Windenergieprojekt vorgenommen. Es handelt sich um ein Projekt der Stadtwerke Brilon;
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtwerke ist der Briloner Bürgermeister.
Durch diese Rodungsaktion erfolgte ein massiver Eingriff in die Brutperiode vieler Vogelarten.

2. Wer hat wann und wie und bei wem die Genehmigung der Rodungsarbeiten beantragt?
“Die PHILMA Ventus Service GmbH & Co. KG hat bei der Unteren Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 08) beantragt. Die Genehmigung wurde am 30.09.2024 erteilt. Sie umfasst als Nebenbestimmung auch die Rodung innerhalb des Zeitraum vom 01 .03. -30.09., sofern vorab durch den ökologischen Baubegleiter ein Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten ausgeschlossen wird.”

3. Wer ist bei diesem Projekt als sog. ökologischer Baubegleiter tätig, wie, von wem und wann wurde er ausgewählt, über welche Qualifikationen verfügt er, und in welcher Beziehung steht diese Person zu Gesellschaften der Stadt Brilon und zur Kreisverwaltung?
“Das ÖBB ist vom Genehmigungsinhaber beauftragt. Als Fachgutachter kann die UNB die Eignung bestätigen. Die UNB steht in keiner Beziehung zum ÖBB, fordert jedoch, dass dieser grundsätzlich fachlich und unabhängig handelt.”

4. Welche Vogelarten und ihre Brutplätze wurden von dieser Person in dem relevanten Gebiet überprüft, wann, wie und mit welchen Ergebnissen?
“An 12 Terminen zwischen dem 18.03.2025 bis 08.08.2025 wurde eine vollständige Erfassung der Brutvogelarten im Sinne einer Siedlungsdichteuntersuchung (in Anlehnung an Südbeck et al., 2005) durchgeführt und darüber hinaus der Verlauf des Brutgeschehens
dokumentiert. Bis zum 04.07.2025 waren Bruten nachweisbar. Danach kommt der ÖBB zu folgenden Ergebnissen:
• 21.07.25 war das Brutgeschehen überwiegend abgeschlossen, Neuntöter, Baumpieper, Domgrasmücke und Goldammer mit flüggen Jungen noch im Gebiet. Bauflächen WEA 07 komplett und WEA 08 Teilflächen zum Mulchen freigegeben (ein Bereich nördlich der WEA8
• 03.08.25 Zusätzliche Randflächen an WEA 10 und 11 zum Mulchen freigegeben, auch dort keine Bruten mehr.
• 08.08.25 Späte Amsel-Brut nördlich WEA 08 ist ausgeflogen. Freigabe der letzten Teilfläche zum Mulchen.”

6. Welche zwingenden Hindernisse bestanden, mit den Rodungsarbeiten bis zum Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums zu warten?
“Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG). Hinsichtlich der besonders geschützten und bestimmten Tier- und Pflanzenarten soll gemäß der Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG anstelle der pauschalen Bauzeitenbeschränkungen insbesondere die ÖBB in Betracht kommt. Diese war vorliegend auch wirksam, da das Brutgeschehen dokumentiert wurde und die Brutplatzbindung planungsrelevanter Arten als aufgelöst gutachterlich festgestellt wurde.”

7. Durch das Verfahren beim OVG in Münster am 02.09.2024 zum „unechten“ Repowering der WEA am NSG Goldbachtal ist bekannt, dass die Kreisverwaltung bei einigen Antragstellern für Windenergieprojekte mit extrem kurzen Bearbeitungszeiten von wenigen Stunden oder Tagen handelt. Auf diese Weise ist keine sorgfältige Prüfung und Abwägung möglich. Diese „spezielle“ Verfahrensweise wurde vom OVG sehr deutlich kritisiert.
Wie und wann hat die Kreisverwaltung hier auf welche und wann und vom wem gestellten Anträge in diesem Projekt reagiert?
“Die Untere Naturschutzbehörde hat am 22.03.2024 negativ Stellung genommen und nach Nachreichung der Antragstellerin vom 08.08.2025 abschließend am 12.09.2024 Stellung genommen. Dieses Vorhaben konnte sachgemäß von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.”

8. Hält der Landrat die in diesem Projekt vorgenommenen Abwägungen zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und den Interessen der künftigen Betreiber andererseits für angemessen, und wie begründet er seine Einschätzung?
“Ich halte die vorgenommenen Abwägungen für angemessen. Besonders geschützte Arten wurden berücksichtigt und bei allen Maßnahmen wurde geltendes Recht beachtet.”

9. Welche Unterschiede im Ablauf hätte es gegeben, wenn es sich hier nicht um einen so verwaltungs- und politiknahen Antragsteller bzw. Planer gehandelt hätte?
“Keine. Das Verfahren wurde regulär seitens der Unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Eine Verwaltungs- oder Politiknähe der Philma Ventus Service GmbH & Co. KG war den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.”


Einige Anmerkungen zu den Antworten:

1) Es wurde nicht beantwortet, wer als Ökologischer Baubegleiter tätig ist (Frage 3).
2) Es fehlt eine inhaltliche Antwort, warum man mit der Rodung nicht bis Anfang Oktober warten konnte (Frage 6). Die (fragwürdigen!) Kernsätze lauten: “Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG).”
3) Es ist völlig unglaubwürdig, dass der Kreisverwaltung die “Verwaltungs- oder Politiknähe” des Antragstellers nicht bekannt gewesen sein soll (Frage 9). Denn die “Philma Ventus Service GmbH & Co. KG” ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Brilon, und die Geschäftsadressen sind identisch…
4) Einige Daten können nicht stimmen, wie besonders in der Antwort auf Frage 7 auffällt.
5) Die Antwort auf Frage 7 zum Ablauf in der Kreisverwaltung ist sehr dürftig und völlig unzureichend.

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Kreistag beschliesst über Schwammwaldprojekt und Kahlschlag bei Buslinien; Personalausweis erforderlich

By admin at 8:43 am on Thursday, July 3, 2025

Am Freitag (4. Juli) trifft sich wieder der Kreistag in Meschede zur Sitzung. Beginn ist diesmal bereits um 14:30 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Beschluss über ein Konzept zum Schwammwaldprojekt. Dieser Tagesordnungspunkt geht zurück auf einen Antrag der SBL-Kreistagsfraktion, durch den Landrat und Kreisverwaltung beauftragt worden waren, dem Kreistag ein solches Konzept vorzulegen. Ziel ist es, die Wasserspeicherfähigkeit des Waldes zu verbessern, indem Gräben u.a. Strukturen, die bisher für einen sehr schnellen Ablauf des Regenwassers sorgen, zurückgebaut werden.

Der Kreis Soest hat bereits ein solches Projekt gestartet. Es läuft dort über 3 Jahre, und insgesamt 46,5 km Entwässerungsstrukturen im Arnsberger Wald werden zurück gebaut. Die Kosten betragen ca. 900.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte aus Bundesmitteln, zu einem Drittel aus Landesmitteln und zu einem Sechstel aus Ersatzgeldern aus dem Bau von Windenergieanlagen, die als Eigenmittel des Kreises gelten. Der Kreistag in Soest hat in seiner Sitzung am 1. Juli dieses Projekt bestätigt, so dass die Fördermittel nun fließen.

Ein weiteres wichtiges Thema im Kreistag in Meschede ist das künftige Buslinienangebot. Die bisher von der Westfalenbus GmbH (Tochterunternehmen der Deutschen Bahn) betriebenen Linien sollen künftig teils von der kreiseigenen Gesellschaft RLG übernommen werden, teils ausgeschrieben werden. Landrat und Kreisverwaltung schlagen drastische Einschnitte im Angebot vor. Gegenüber dem Stand vom Herbst 2024 sollen im mittleren und im östlichen Kreisgebiet etwa 14% der Streckenkilometer entfallen. So wurden bzw. werden die Linien 391 (Brilon – Marsberg) und 382 (Brilon – Willingen) weitgehend eingestellt, viele andere Linien werden erheblich gekürzt. Abends ist bereits gegen 20 Uhr Betriebsschluss. Sogar konkret im Nahverkehrsplan genannte Fahrten (wie z.B. 4 Fahrten am Abend zwischen Meschede und Olsberg) werden gestrichen. Vor einigen Wochen war bereits im Westkreis die Linie 335 eingestellt worden: Sie war die einzige Verbindung zwischen dem HSK und dem Bahnhof Finnentrop an der Ruhr-Sieg-Strecke.
Leider unterstützte im zuständigen Fachausschuss eine Große Koalition, bestehend aus CDU, SPD und Grünen, diesen Kahlschlag im ÖPNV, so dass auch mit einem entsprechenden Beschluss des Kreistags zu rechnen ist.

Eine Verkehrswende sieht aber anders aus. Die SBL hatte mehrere Alternativen vorgeschlagen, um Geld bei der RLG einzusparen. Dazu gehört z.B. die Überprüfung des Finanzierungsschlüssels: Derzeit zahlt der HSK pro Einwohner die Hälfte mehr als der Kreis Soest, der die RLG zusammen mit dem HSK betreibt. Und mehr als 2 Mio Euro werden pro Jahr an die Geschäftsführung der RLG in Münster (WVG) abgeführt; der Kreis Unna seine Vereinbarung mit der WVG gerade gekündigt und kann nun andere, kostengünstigere Lösungen finden.

An die Kreistagssitzung schließt sich im Sitzungssaal ein Festakt zum 50jährigen Kreisjubiläum des HSK an, leider nur für Honoratioren. Den Kreistagsmitgliedern wurden bereits diverse Sicherheitsanforderungen mitgeteilt:
“Bitte halten Sie dazu Ihren Personalausweis bereit.”
“Zum Festakt sind keine Taschen größer als DIN A4 erlaubt.”
“Vor Eintritt in den großen Sitzungssaal finden Kontrollen mit Metalldetektoren statt.”
“Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.”
Den Personalausweis musste man bisher nicht in den Sitzungssaal mitbringen…

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Schwammwald-Projekt nun auch im HSK

By admin at 8:59 pm on Tuesday, February 18, 2025

Am Dienstag (25.02.) tagt der “Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forst” des HSK im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht auch der Punkt “Schwammwaldprojekt im Hochsauerlandreis”, auf Amtrag der SBL-Kreistagsfraktion.

Bereits im Rahmen der Haushaltsberatung am 13.12.2024 hatte der Kreistag beschlossen, dass der HSK die Möglichkeiten zur Beteiligung am Schwammwaldprojekt prüfen soll.

Nun lautet der Beschlussvorschlag, übernommen aus dem Antrag der SBL:
“Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beauftragt Landrat und Kreisverwaltung, dem Kreistag für eine der nächsten beiden Sitzungen ein konkretes Konzept für die Umsetzung von Schwammwaldprojekten im HSK vorzulegen, unter Wahrnehmung der vorhandenen Fördermöglichkeiten.”

In der Sitzungsdrucksache 10/1145 wird das Projekt so erläutert:
“1.
Grundsätzliches
Schwammwälder beherbergen Waldökosysteme, die durch Rückbau von entwässernden Strukturen zur Wasseraufnahme und -speicherung optimiert werden. Durch die Schließung von Entwässerungsgräben und Renaturierung von Feuchtgebieten wird das Wasser im Wald gehalten, anstatt schnell in Flüsse und Bäche abzufließen. Dies trägt zur Grundwasserneubildung, zur Minderung von Hochwasserspitzen sowie zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Wald bei.
Im Kreis Soest wird seit 2022 im Naturpark Arnsberger Wald ein Schwammwaldprojekt erfolgreich umgesetzt. Der Fokus lag und liegt auf der Identifikation und dem Verschluss von Entwässerungsgräben, wodurch der Wasserhaushalt im Wald nachhaltig verbessert wird.
Die Finanzierung erfolgt zu einem großen Teil über Fördermittel und verknüpft mit weiteren Bedingungen über Ersatzgelder sowie Ökopunkte. Erste Ergebnisse zeigen eine deutliche Verbesserung der Wasserspeicherung und eine erhöhte Biodiversität in den renaturierten Flächen.
2.
Notwendigkeit eines Schwammwaldprojekts im Hochsauerlandkreis
Der Hochsauerlandkreis verfügt über große Waldgebiete, die stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Trockenphasen setzen den Wäldern zunehmend zu. Ein Schwammwaldprojekt könnte hier hilfreich sein, indem
• der Wasserhaushalt stabilisiert wird,
• die Resilienz des Waldes gegen Klimafolgen erhöht wird,
• die Biodiversität gefördert wird,
• die Wasserversorgung nachhaltig gesichert wird.”

In der Sitzung des Ausschusses am 25.02.2025 wird eine Mitarbeiterin, die das Projekt beim Kreis Soest vor ihrem Wechsel zum Naturpark Arnsberger Wald betreut hat, über die bisherigen Projektschritte berichten und den aktuellen Umsetzungsstand vorstellen.

Die SBL-Fraktion hat sich in den letzten Monaten bereits intensiv mit dieser Thematik befasst und zahlreiche Gespräche geführt. Von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest haben wir auf einer Exkursion durch das dortige Projektgebiet zahlreiche Erläuterungen bekommen. An dieser Exkursion nahmen auch Vertreter der Stadt Arnsberg und der Biologischen Station des HSK teil.

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14 Windräder im HSK sollen schon vor ihrer Errichtung “repowert” werden?!

By admin at 9:31 am on Sunday, July 28, 2024

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat eine schriftliche Anfrage eingereicht, in der es um das vorzeitige Repowering von Windenergieanlagen (WEA) geht. Zunehmend sollen WEA repowered werden, bevor sie überhaupt errichtet worden sind. Das könnte dazu dienen, die normal üblichen Genehmigungsverfahren (z.B. mit Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung) zu umgehen.
Der komplette Text der Anfrage steht hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11508

Am 24.07. ging die Antwort des Landrats ein:
“zu Frage 1:
Im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 keine WEA vor Ablauf des 15. Jahres ihrer Nutzungszeit repowered.

Zu Frage 2:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 13 genehmigt, keine der Anlagen wurde bisher errichtet.

Zu Frage 3:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 1 Antrag ist noch nicht entschieden

Zu Frage 4:
Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens werden nur Anforderungen geprüft, sowie durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 BImSchG erheblich sein können, dies gilt auch für die Artenschutzprüfung. Bei der Umweltverträglichkeit wird eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Auf Antrag des Vorhabenträgers ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, oder das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.”

Immerhin 13mal wurde also das Repowering für gar nicht errichtete WEA bereits genehmigt, über einen weiteren derartigen Antrag wurde noch nicht entschieden. Da stellt sich die Frage, warum nicht gleich die Anträge für die tatsächlich geplanten WEA gestellt werden?
Die Antwort des Landrats zum veränderten Genehmigungsverfahren beim Repowering ist sehr vage. Es ergibt sich aber indirekt, dass der Antragsteller bei einem derartigen Schein-Repowering des vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG wählen kann, in dem viele Prüfungen entfallen, insbesondere auch Veröffentlichungen und Beteiligungen.

Aus der Antwort geht übrigens nicht hervor, wie viele Anträge auf Repowering für fast neue Anlagen gestellt wurden.

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Vorzeitiges Repowering?

By admin at 7:03 am on Monday, July 15, 2024

Zum Repowering von Windenergieanlagen (WEA) hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Das Repowering von WEA ist eigentlich dazu gedacht, alte WEA nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren durch neue und leistungsfähigere Modell zu ersetzen, am selben Standort.
In jüngerer Zeit scheinen sich jedoch die Fälle zu mehren, in denen ein Repowering von WEA bereits wenige Jahre nach Beginn ihres Betriebs oder sogar vor der Errichtung stattfindet. Beim Repowering nach wenigen Jahren müssen tausende von Tonnen Beton und Stahl abgerissen und entsorgt werden. Dadurch kann sich die Umweltbilanz von WEA erheblich verschlechtern. Außerdem stellt sich bei einem solchen „unechten“ Repowering immer die Frage, welche Teile des sonst erforderlichen Genehmigungsverfahrens für eine gleichartige Neuanlage sich dadurch umgehen lassen.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele WEA im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 repowered:
a) vor ihrer Errichtung
b) in den ersten 5 Jahren ihrer Nutzungszeit,
c) zwischen dem 6. und 10. Jahr ihrer Nutzungszeit,
d) zwischen dem 11. und 15. Jahr ihrer Nutzungszeit?
2. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt und genehmigt, aber noch nicht ausgeführt?
3. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt, ohne dass bisher darüber entschieden wurde?
4. Welche Unterschiede wendet die Kreisverwaltung bei derartigen Repoweringanträgen gegenüber gleichartigen Neuanträgen an, insbesondere hinsichtlich Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit, Standortauswahl und Beteiligung von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)?”

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Die Kommunalpolitik vergibt durch die Ablehnung eines Nationalparks Chancen für den Wald

By admin at 8:06 am on Friday, June 7, 2024

In der letzten Umweltausschusssitzung des Hochsauerlandkreises wurde noch einmal über einen Nationalpark beraten. Hintergrund: Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, neben dem Nationalpark Eifel einen 2. Nationalpark in NRW zu errichten. Dafür wurden 6 geeignete Räume in NRW ausgesucht und in die regionale Diskussion gegeben. Zielsetzung eines Nationalparks ist es, auf einer möglichst großen unzerschnittenen Fläche einen Wildnessbereich zu entwickeln. Touristische Nutzung und Umweltpädagogik sind ausdrücklich erlaubt.

Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind es: der Arnsberger Wald (der auch im Kreis Soest liegt) und ein Nationalpark Eggegebirge, der überwiegend in den Kreisen Paderborn und Höxter liegt, aber mit 800 ha in den HSK hineinreicht.

Ein Nationalpark Arnsberger Wald wurde bereits von den Kreistagen in Meschede und Soest abgelehnt. Ein initiiertes Bürgerbegehren scheiterte im Hochsauerlandkreis an der nötigen Stimmenzahl. Die Kreistage in Paderborn und Höxter haben sich ebenfalls gegen einen Nationalpark Eggegebirge ausgesprochen. Allerdings war dort ein Bürgerbegehren erfolgreich und es findet noch bis zum 12.6. ein Bürgerentscheid statt.

Aus diesem Grunde hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) für den Kreisumweltausschuss nochmal eine Diskussion zum Thema beantragt, um sich positiv zur Ausweisung eines NP Egge im Gebiet des HSK auszusprechen, bzw. eine Informationsveranstaltung zum Thema NP Egge durchzuführen. Beide Ansinnen wurden im Umweltausschuss mit Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Am 21. Juni wird sich der Kreistag mit dem Thema beschäftigen.

Die weiteren Flächen für einen NP, die in Westfalen liegen, sind: Ebbegebirge (südlich Lüdenscheid) und der Rothaarkamm nördlich von Bad Berleburg. Der NP Ebbegebirge wurde von den betroffenenen Gemeinden Herscheid und Meinerzhagen abgelehnt. Gegen einen Nationalpark Rothaarkamm hat sich der Kreistag in Siegen ausgesprochen.

Somit stehen die Chancen derzeit schlecht, dass ein Nationalpark in Westfalen errichtet wird. Dabei würde es gerade der Region Westfalen gut anstehen, einen Nationalpark, neben dem NP Eifel, zu entwickeln. Westfalen ist eine touristisch gut entwickelte Region, die einige Vorteile dadurch hätte.

Zudem ist Westfalen auch eine alte (Ur)waldregion: Schon Tacitus beschrieb 100 nach Christus die Region als eine aus undurchdringlichen Wäldern bestehenden Landstrich. Die Römer scheiterten an diesen Wäldern. Aus dem Mittelalter gibt es viele Sagen und Märchen aus diesem dunklen westfälischen Wald. Auch das Nibelungenlied weiss davon zu berichten.

Was ist aus diesem Wald geworden? Eine rein ökonomische Forstwirtschaft mit absterbenden Fichtenwäldern, Weihnachtsbaum- und Schnittgrünkulturen. Zukünftig überwachsen von Windkraftanlagen. Alte ursprüngliche Wälder gibt es so gut wie kaum noch. Und Urwälder die ihren Namen verdienen gar nicht.

Dem Privatbesitz kann diese ökonomische Betrachtungsweise niemand verwehren, doch bei den Flächen, die vom Land als Nationalpark vorgeschlagen wurden, handelt es ausschließlich um Landesflächen. Privater Grundbesitz ist nicht betroffen.

Ein Nationalpark in der Region Westfalen wäre hervorragend geeignet, ein Gegenstück zu der überwiegend gescheiterten ökonomischen forstwirtschaftlichen Entwicklung zu geben. Von daher ist es vollkommen unverständlich, wie die Kreistage und Kommunalparlamente in der Region bisher mit dem Thema umgegangen sind. Statt sich fachkundig zu machen wird es abgelehnt sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es werden lediglich Scheinargumente wiedergegeben, die vor allem von Lobbyverbänden der Jagd kommen. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet nicht statt. Die Chance einen Nationalparks in Westfalen für die Region werden gar nicht gesehen. Schade für die Region, schade für Westfalen.

Matthias Schulte-Huermann (Vertreter der SBL im Umweltausschuss des HSK)

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Exkursion in den Nationalpark Kellerwald

By admin at 9:45 am on Saturday, June 1, 2024

In NRW wird derzeit viel über die Einrichtung eines zweiten Nationalparks diskutiert, nachdem der Nationalpark Eifel gerade seinen 20. Geburtstag feierte und sich als Erfolgsstory erwiesen hat. Die SBL hatte mehrfach Anträge zu einem Nationalpark im Arnsberger Wald gestellt, die aber Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit im Kreistag ablehnten. In den Nachbarkreisen Paderborn und Höxter finden derzeit Bürgerentscheide zum Nationalpark Egge statt.

Im nahen Nordhessen gibt es bereits den Nationalpark Kellerwald, am Edersee. Auch er ist jetzt 20 Jahre alt.

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(Bildquelle: https://nationalpark-kellerwald-edersee.de/schuetzen/der-nationalpark, Manfred Bauer)

Dorthin bietet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Exkursion an. Start ist am Sonntag, 30. Juni, um 07:52 Uhr ab Bahnhof Neheim-Hüsten, mit Zustiegsmöglichkeit in allen Unterwegsbahnhöfen bis Brilon-Wald, z.B. um 08:16 Uhr ab Meschede. Nach Umstieg in Brilon-Wald ist die Ankunft in Vöhl-Herzhausen für 10:13 Uhr vorgesehen. Von Brilon-Stadt erfolgt die Abfahrt (ohne Umstieg) um 08:56 Uhr. Vom Bahnhof Vöhl-Herzhause wird nach einem Fußweg von etwa einer Viertelstunde das Nationalparkzentrum erreicht, wo ein Vortrag für die Teilnehmer stattfindet. Darin werden der Nationalpark und seine 20jährige Geschichte vorgestellt. Es schließt sich eine etwa dreistündige Führung mit einem Ranger durch einen Teil des Nationalparks an, mit Gelegenheit zum Picknick.

Gegen 15 Uhr geht es dann per Bus zur Talstation der Peterskopfbahn, bei Hemfurth. Oben auf dem Peterskopf befinden sich die Hochspeicherbecken für das Pumpspeicherkraftwerk Waldeck und es gibt von dort einen beeindruckenden Ausblick. Vom Peterskopf wandern die Teilnehmer etwa eine Stunde bergab in Richtung Sperrmauer der Edertalsperre. Die Rückfahrt erfolgt per Bus bis Korbach und von dort weiter per Zug zurück ins Sauerland. Die Ankunft in Neheim-Hüsten ist für 20.39 Uhr oder für 22:39 Uhr geplant.

Anmeldungen bitte per Mail an hochsauerland@vcd.org oder in der Bahnagentur Globrailer im Bahnhof Arnsberg. Telefonische Auskünfte sind auch unter 0157-73888051 erhältlich. Anmeldeschluss ist der 18.06.2024. Frühere Anmeldungen erleichtern die Planungen für die Rangertour.

Für die Teilnahme entstehen Kosten von 19 Euro (ohne Deutschland-Ticket) bzw. 5 Euro (falls ein Deutschland-Ticket vorhanden ist). VCD-Mitglieder zahlen nur 13 bzw. 0 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Seilbahnfahrt zum Peterskopf.

Bitte an bequeme Schuhe, wetterfeste Kleidung, Getränke und Verpflegung denken!

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Ca. 5.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Naturpark Arnsberger Wald

By admin at 8:41 pm on Tuesday, April 16, 2024

Nach vier intensiven Wochen haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am gestrigen Abend dem Landrat des Hochsauerlandkreises fast 500 Unterschriftenlisten übergeben.

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Leider konnte die erforderliche Zahl von Unterschriften in der kurzen Zeit nicht ganz erreicht werden. Dabei spielten auch die große Fläche des Hochsauerlandkreises eine Rolle und die Tatsache, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden des HSK relativ weit von der für den Nationalpark vorgesehenen Fläche entfernt ist.

Aus Sicht der Verantwortlichen waren die Aktivitäten der letzten Wochen aber trotzdem ein Erfolg. Viele der direkt angesprochenen Bürgerinnen und Bürger waren bereit, für den Nationalpark Arnsberger Wald zu unterschreiben.

Wie groß der Wunsch nach einem Nationalpark Arnsberger Wald in der unmittelbaren Umgebung ist, konnte man daran erkennen, dass auch viele Menschen aus dem Kreis Soest sich gerne an dem Bürgerbegehren beteiligt hätten. Dieser Wunsch wird von den Vertretungsberechtigten in den nächsten Wochen auch an die politisch Verantwortlichen im Nachbarkreis herangetragen.

Viele Menschen im Kreisgebiet, die zum ersten Mal mit einem Bürgerbegehren die Möglichkeiten der direkten Demokratie nutzen konnten, waren begeistert.

Die Vertretungsberechtigten bedanken sich bei allen, die unterschrieben haben, und vor allem bei den vielen aktiven Helferinnen und Helfern, die andere über das Vorhaben informiert und Stimmen gesammelt haben.

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Gibt es den ersten Bürgerentscheid im HSK?

By admin at 10:51 pm on Tuesday, April 9, 2024

In den Endspurt geht das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“. Am Montagabend (15. April) werden die gesammelten Unterschriften im Kreishaus in Meschede an den Landrat übergeben.

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Unterstützen kann man das Bürgerbegehren z.B. in den 42 Sammelstellen im Kreisgebiet, mindestens bis einschließlich Samstag. Eine aktuelle Liste der Sammelstellen findet sich hier: http://sbl-fraktion.de/?p=11376

Außerdem gibt es am Samstag auf am Markt in Neheim (8:30 bis 14 Uhr) und am Markt in Brilon (8 bis 13 Uhr) Informationsstände, an denen ebenfalls Unterschriftslisten ausliegen. An allen diesen Stellen lassen sich auch bereits ausgefüllte Unterschriftslisten abgeben.

Die allerletzte Chance zum Unterschreiben und zur Abgabe von Unterschriftslisten besteht noch am Montag (15. April) von 19:00 bis 21:00 Uhr am Kreishaus in Meschede. Dort hängt dann am Haupteingang eine Telefonnummer, die man anrufen kann, und es kommt jemand heraus.

Bis zur Übergabe an den Landrat wird fleißig weiter gesammelt. Mitmachen dürfen alle ab 16 Jahren, die im HSK wahlberechtigt für Kommunalwahlen sind. Falls die erforderliche Zahl von 8.614 Unterschriften zusammen kommt, würde anschließend erstmals im HSK ein Bürgerentscheid stattfinden. Dann können die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber abstimmen, ob ein Teil des Arnsberger Waldes (und zwar ausschließlich Staatsforst, kein Privatwald) zum Nationalpark weiterentwickelt wird. Damit würde der Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung umgesetzt. Er sieht vor, dass neben dem Nationalpark Eifel ein weiterer Nationalpark im Land eingerichtet wird. In der Eifel wurde gerade das 20jährige Jubiläum gefeiert: Der dortige Nationalpark hat sich als großer Erfolg für die Natur und den Tourismus erwiesen.

Karte-NPAW
Bildquelle: BUND HSK

Parallel zum Bürgerbegehren gibt es auch digitale Petitionen für den Nationalpark Arnsberger Wald. Für das Bürgerbegehren zählen aber nur persönlich geleistete Unterschriften.

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Mehr als 30 Sammelstellen

By admin at 11:25 pm on Wednesday, March 27, 2024

Mittlerweile gibt es mehr als 30 Sammelstellen für Unterschriften für das Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald).

Hier kann man vor Ort unterschreiben:

Arnsberg:

Altstadtcafé Krengel, Alter Markt 4, 59821 Arnsberg

Biomarkt und Reformhaus Mommertz, Mendener Str. 2, 59755 Arnsberg

Bioladen „Regenbogen“, Gutenbergplatz 33/34, 59821 Arnsberg

Bioladen „Regenbogen“, Engelbertstr. 9, 59755 Arnsberg-Neheim

Braubrüder Arnsberg, Neumarkt 6, 59821 Arnsberg

Buchhandlung Sonja Vieth, Alter Markt 10, 59821 Arnsberg

Buch-Café Galli Cantu, Kirchplatz 4, 59759 Arnsberg-Hüsten

DAL – Der Andere Laden, Marktstraße 21, 59759 Arnsberg-Hüsten

DAL – Der Andere Laden, Mendener Str. 4, 59755 Arnsberg-Neheim

Eiscafé Venezia, Steinweg 9, 59821 Arnsberg

Fisch Spa, Voßwinkeler Straße 21a, 59757 Arnsberg-Voßwinkel

Lotto Wagener, Arnsberger Straße2, 59759 Arnsberg-Hüsten

Physiotherapie Haase, Stembergstraße 37a, 59755 Arnsberg-Neheim

Physio Klemann, Engelbertstraße 91, 59755 Arnsberg-Neheim

Raiffeisen-Markt, Am Siegenbittel 1, 59759 Arnsberg-Hüsten

Reise-Agentur El Mundo, Apothekerstraße 55, 59755 Arnsberg-Neheim

Tabakstore & more Lübben, Engelbertstraße 11, 59755 Arnsberg-Neheim

Wind und Wetter, Neheimer Markt 4, 59755 Arnsberg-Neheim

Verkehrsverein Arnsberg, Neumarkt 6, 59821 Arnsberg

Bestwig:

Foto Team Hilburg, Bundesstraße 169, 59909 Bestwig

Brilon:

Bioladen am Tor, Derkere Straße 22, 59929 Brilon

Damenmoden Alexander Otto, Am Markt 15, 59929 Brilon

m-zwo, Derkere Straße 2, 59929 Brilon

Prange – Ihre Buchhandlung, Friedrichstr 2, 59929 Brilon

Hallenberg:

Landgasthaus Zum wilden Zimmermann, Nuhnestraße 25, 59969 Hallenberg

Pizzeria “Lo Stivale”, Merklinghauser Straße 12, 59969 Hallenberg

Marsberg:

Biolädchen, Bahnhofstraße 5, 34431 Marsberg

Regenbogenladen „Eine Welt“, Kirchstraße 5, 34431 Marsberg

Meschede:

Cafe Bistro Schröjahrs, Ruhrstraße 25, 59872 Meschede

Copyshop Yazar, Ruhrstraße 13, 59872 Meschede

Forever Fitnessstudio, Emhildisstraße 16, 59872 Meschede

Gerstgarbe Tabak-Presse-Lotto, Kaiser-Otto-Platz 2, 59872 Meschede

Haus Gierse, Winterberger Straße 20, 59872 Meschede-Remblinghausen

Meier’s Dorfladen, Dorfstraße 28, 59872 Meschede-Wennemen

Metzgerei Brüggemann, Warsteiner Straße 10, 59872 Meschede

Sundern:

Büchereck Engelbertz, Settmeckestraße 1, 59846 Sundern

Feyne Droappen – Genuss – Galerie, Hauptstraße 59, 59846 Sundern

Fachfußpflege Kock, Hauptstraße 34, 59846 Sundern

Schauerte Männer Mode, Unter der Hardt 4, 59846 Sundern

Unser Dorfladen, Hagener Straße 32, 59846 Sundern-Hagen

Winterberg:

MomentMal Kiosk, Weberstraße 6, 59955 Winterberg-Siedlinghausen

Die Liste wird regelmäßig ergänzt.

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Flyer zum Nationalpark

Der Flyer des BUND im HSK und anderer Naturschutzverbände mit Informationen zum Nationalpark kann hier heruntergeladen werden:
https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

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Warum die Bewerbung für einen Nationalpark im Arnsberger Wald sinnvoll wäre

By admin at 1:29 am on Monday, March 18, 2024

Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die folgende Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.

Karte-NPAW
Quelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung unseres Antrags:

“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Sie haben die Chance, heute etwas Positives für unsere Region zu bewirken, indem Sie die Bewerbung des HSK für den National­park unterstützen. Dadurch würde sich das Bürgerbegehren erledigen. Und wir sind nicht der einzige Kreis, der für einen Nationalpark infrage kommt, denn in den Nachbar­kreisen Paderborn und Höxter gab es bereits erfolgreiche Bürger­begehren, für einen Nationalpark Egge. Im Regionalrat in Detmold am 31.01. hat sogar die CDU gegen den Antrag der FDP gestimmt, diesen Nationalpark abzulehnen. In unserer Nachbarschaft haben also viele Menschen schon den Wert eines National­parks erkannt. Dabei ist das Gebiet für einen möglichen Nationalpark Egge sehr stark zergliedert, der Arnsberger Wald bietet viel bessere räumliche Voraussetzungen für einen Nationalpark.

Wir wissen: Es gibt mächtige Lobbygruppen, vor allem aus der Jägerschaft, die gerne fast unbegrenzt weiter jagen können möchten. Aber das sollte nicht Maßstab unseres Handelns sein. Auch in einem Nationalpark darf gejagt werden, aber nur einmal in Jahr, an mehreren Tagen.

In den letzten Tagen konnten wir zahlreiche Berichte zum 20jährigen Jubiläum des Nationalparks Eifel sehen, hören und lesen. Außer dem großen Gewinn für die Natur gibt es durch diesen Nationalpark auch sehr positive wirtschaftliche Entwicklungen. So berichtete der WDR am 08.03. über eine aktuelle Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Nationalparks: „Demnach besuchten rund 1,38 Millionen Menschen zwischen April 2022 und April 2023 das Schutzgebiet. Sie sorgten für einen Bruttoumsatz von rund 76 Mio. Euro. In der Studie wurden auch Anwohner befragt. Für fast 90 % der Bürgerinnen und Bürger war die Existenz des National­parks wichtig; die Akzeptanz ist demnach in den letzten 10 Jahren weiter gestiegen.“

Der Landesumweltminister hat dem Kreis Siegen-Wittgenstein schriftlich mitgeteilt, dass Bewerbungen für einen Nationalpark auch nach dem 31. März noch eingereicht werden können. Wir haben also noch Zeit und könnten daher die Chance nutzen, uns zunächst näher zu informieren, z.B. im Austausch mit Befürwortern und Gegnern aus der Eifel. So ein inhaltlicher und fundierter Ablauf wäre sinnvoll. Die pauschale Ablehnung ohne gründliche Information, wie wir sie hier bisher von der Mehrheit erlebt haben, ist eine reine Anti-Haltung, die unserer Verantwortung nicht gerecht wird.”

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Unterschriften sammeln für den Nationalpark Arnsberger Wald!

By admin at 9:57 am on Saturday, March 16, 2024

Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt jetzt das Sammeln der Unterschriften!

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden sich auf unserer Seite  https://sbl-fraktion.de/?page_id=11347, die auch in der rechten Spalte unter “Pages” verlinkt ist!
Dort lassen sich auch die Unterschriftenlisten herunterladen.

Zum Nationalpark bieten mehrere Umweltverbände weitere Informationen an, unter https://nationalpark-arnsberger-wald.de

Nationalpark_Kulisse
Bildquelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/themen-und-projekte/nationalpark-arnsberger-wald/

Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.

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Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” im Kreistag

By admin at 12:14 pm on Sunday, March 10, 2024

Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Er wird sich auch wieder mit dem Theme Nationalpark befassen. Bekanntlich hatten Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 es abgelehnt, dass sich der HSK darum bewirbt, dass aus einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark wird. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).

Nun haben drei Einwohner des HSK die Durchführung eines Bürgerbegehrens initiiert. Die ersten Hürden sind genommen. Denn bevor die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, sind viele formale Anforderungen zu erfüllen. Es muss von den Vertretungsberechtigten eine Kostenschätzung angefordert werden, welche Kosten bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens entstehen würden. Und dann müssen mindestens 25 weitere Wahlberechtigte beim Landrat beantragen, dass die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft wird. Und darüber entscheidet dann der Kreistag. In der Beschlussempfehlung heisst es: “Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.”

Danach beginnt dann die Unterschriftensammlung. Falls innerhalb der Frist mindestens 4% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnen, ist wieder der Kreistag an der Reihe. Er kann entweder dem Anliegen des Bürgerbegehrens folgen, oder es kommt zum Bürgerentscheid. Wie bei einer Wahl entscheiden dann die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob der HSK die Einrichtung eines Nationalparks beantragen soll.

Öffentlichkeitsarbeit_Bürgerbegehren

Aber nicht nur im HSK werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv. Im Nachbarkreis Höxter hatte der Kreistag ebenfalls mehrheitlich den Antrag für einen Nationalpark Egge abgelehnt, und das dort eingeleitete Bürgerbegehren war bereits erfolgreich: Die erforderliche Unterschriftenzahl ist rechtzeitig erreicht worden. Auch im Sioegerland könnte das Thema demnächst anstehen, falls der dortige Kreistag gegen einen Nationalpark entscheidet.

Am Ende wird es nur einen weiteren Nationalpark in NRW geben, neben dem seit 20 Jahren bestehenden Nationalpark Eifel. Dort wurde in diesem Monat Jubiläum gefeiert, und es zeigte sich wieder einmal, dass dieser Nationalpark sowohl ökologisch als auch touristisch eine Erfolgsgeschichte ist. Leider ist das bei einigen Politikern im HSK noch nicht angekommen…
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/jubilaeum-nationalpark-eifel-100.html

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Nationalpark: Landrat/CDU/FDP verhindern Informationsphase

By admin at 12:47 am on Wednesday, December 13, 2023

Eine der wichtigen Entscheidungen, die am Freitag (08.12.2023) in Kreistag anstanden, war eine Abstimmung zum Thema Nationalpark. Wie bereits berichtet, hat die aktuelle Landesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in NRW – neben dem Nationalpark Eifel – einen weiteren Nationalpark geben soll. Bisher gibt es in Deutschland insgesamt 16 Nationalparke, alle sind Erfolgsgeschichten. Sie haben sowohl für die Erhaltung von naturbelassenen Gebieten als auch für den Tourismus großen Nutzen.

Die NRW-Landesregierung hat 6 Gebiete definiert, die sich als Nationalpark eignen. Eines davon ist der Arnsberger Wald. Er liegt in den Kreisen HSK und Soest, im HSK in den Städten Arnsberg und Meschede. Dieser Nationalpark wäre etwa 7.500 ha groß und würde ausschließlich staatliche Flächen betreffen: privater Grund und Boden würde nur dann einbezogen, wenn die Eigentümer dies ausdrücklich wünschen.

Die Kreise in NRW sind nun aufgefordert, sich bei Interesse bis zum 31.03.2024 für den Nationalpark in ihrem Bereich zu bewerben. Wenn man vorher eine unverbindliche Interessenbekundung abgibt, bietet die Landesregierung ein umfangreiches Informationsprogramm: Erkundung im Nationalpark Eifel, Info-Veranstaltungen vor Ort im eigenen Kreis mit Experten, u.v.m., und das ohne Kosten für die Kreise.

Im Kreishaus in Meschede ging es nun darum, ob – wie von Landrat, CDU und FDP gewünscht – sofort die Ablehnung einer Bewerbung beschlossen wird oder ob zunächst die Informationsmöglichkeiten genutzt werden, um sich umfassend über Vor- und Nachteile zu informieren. Die Entscheidung über eine Bewerbung hätte dann in der nächsten Kreistagssitzung am 15.03.2024 erfolgen können. Schon vor der Sitzung hatte die SBL-Fraktion den Antrag gestellt, sich zunächst umfassend zu informieren; während der Kreistagssitzung beantragte dann auch die SPD-Fraktion, die endgültige Entscheidung zu verschieben.

Viele Naturschutzverbände, der SGV Soest, der SGV Arnsberg, die IHK, die Städte Arnsberg und Meschede sprachen sich deutlich dafür aus, zunächst vielfältige Informationen zu sammeln. Auch die Landrätin des Kreises Soest hatte für ihren Kreistag, der am 14.12.2023 tagt, eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten lassen. Doch all dies interessierte die Mehrheit im HSK-Kreistag überhaupt nicht. Ohne jede Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten beschloss der Kreistag mit 28 : 22 Stimmen die sofortige und endgültige Ablehnung jeder Bewerbung. Dies stieß bei vielen Verbänden auf völliges Unverständnis. Anscheinend haben Gruppen wie z.B. eine Lobby von Jägern hier einen sehr großen Einfluss, und bevor sich durch Informationsveranstaltungen möglicherweise ein anderes Bild hätte ergeben können, sollte das Thema schnell “erledigt” werden.

Auffällig dabei waren die vielen falschen Behauptungen wie z.B., dass auch Privatgrund betroffen sei, dass in einem Nationalpark überhaupt nicht gejagt werden dürfe, dass der heimische Holzmarkt erheblich gestört würde oder dass die IHK als Vertreterin der Wirtschaft den Nationalpark ablehnen würde. Aufschlussreich in diesem Zusammenhang war auch die Antwort des Landrats in der Einwohnerfragestunde auf die Frage eines BUND-Mitglieds, aus der sich ergab, dass ihn die Meinungen der beteiligten Städte überhaupt nicht interessieren, weil nur der Kreis zuständig wäre?!

Es ist sehr schade, dass durch diese Ignoranz eine große Chance für die Region vergeben wurde. Wir brauchen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2025 im Kreistag eine andere Mehrheit – die (aktuell noch) der Block CDU/FDP hat!

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