Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Generalplaner für Rettungswachen – Die Fortsetzung

By admin at 5:50 pm on Monday, September 29, 2025

Nun liegt die Antwort des Landrats auf die schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zum Insolvenzverfahren für den Generalplaner vor. Wir hatten über die Entwicklung und unsere Fragen bereits hier berichtet.

1. Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
• Mit Einverständnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde zum 18.08.2025 ein Auflösungsvertrag mit dem Generalplaner geschlossen.
• Der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wurde durch den Projektsteuerer ermittelt und einvernehmlich festgelegt.
• Der Hochsauerlandkreis hat die Verträge mit den Subplanungsbüros für Technische Gebäudeausstattung (TGA), Tragwerksplanung und Brandschutz übernommen (Vergaberechtlich ohne Ausschreibung zulässig).
• Für die Rettungswachen Winterberg, Gellinghausen und Meschede wurde nach Verhandlungsvergabe die Objektplanung (Leistungsphasen 5-8 HOAI) an das Büro Fastabend, Brilon, vergeben.
• Für die Rettungswachen Hallenberg, Medebach sowie den Notarztstandort Altenbüren läuft derzeit das Vergabeverfahren für die Objektplanung.
• Für die Rettungswachen Brilon und Schmallenberg-Gleidorf erfolgt die Ausschreibung, sobald absehbar ist, dass die vorhabenbezogenen Bebauungspläne rechtskräftig sind.

2. Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
• Die Objektplanung wird abschnittsweise neu vergeben, z. B. Büro Fastabend für die ersten drei Rettungswachen.
• Die Subplaner (Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz) setzen ihre Arbeit auf Basis der Vertragsübernahme fort.
• Der Projektsteuerer übernimmt die Koordination, Fortschrittskontrolle und Nachweisführung

3. Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
• Rettungswachen Winterberg und Gellinghausen: Erdbau- und Rohbauarbeiten laufen weiter.
• Büro Fastabend hat die Projektbetreuung ab 04.09.2025 aufgenommen.
• Rettungswache Meschede: Einweisung der bereits beauftragten Bauunternehmer steht unmittelbar bevor.
• Danach Fortführung der Ausführungsplanung und Vergabe der Ausbaugewerke.
• Subplaner (Tragwerk, TGA, Brandschutz) haben ihre Arbeit bereits unmittelbar nach Vertragsübernahme fortgesetzt.

4. Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
• Aktuell sind noch keine konkreten Kostensteigerungen bezifferbar.
• Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert; sie haben signalisiert, dass etwaige Kostensteigerungen ggf. übernommen werden können.

7. Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
• Es besteht kein Aufklärungsbedarf.
• Das Vergabeverfahren wurde nach den gesetzlichen Erfordernissen durchgeführt. Die jeweils getroffenen Entscheidungen wurden bereits mit der Beantwortung der SBL-Anfrage vom 26.08.2022 ausführlich begründet.

8. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
• Bei der Vergabe der Generalplanerleistung wurden objektive Kriterien sowohl für den Teilnahmewettbewerb als auch für die anschließende Angebotsphase festgelegt. Auch in Zukunft werden Kriterien formuliert werden, die zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe führen.
• Die Auswahl der Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsgegenstand und (soweit ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird) von den besonderen Anforderungen an die ausführenden Unternehmen.

9. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrigbleibt?
• Die Auswahl erfolgte transparent.
• Auf die Anzahl der eingehenden Angebote nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb hat die Verwaltung keinen Einfluss. Im Allgemeinen korreliert die Anzahl der Angebote mit der konjunkturellen Lage.

10. Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriosität von Unternehmen zu prüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio. Euro erhalten sollen?
• Die wirtschaftliche Seriosität (= wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) eines Unternehmens wird durch den jeweiligen Fachdienst bzw. einen beauftragten Dritten (z.B. Planer oder Projektsteuerer) im Rahmen der Eignungsprüfung betrachtet. Zudem erfolgt vor Auftragsvergabe eine Abfrage der Unternehmensdaten im Wettbewerbsregister durch die Vergabestelle.
• Die Rechnungsprüfung kontrolliert vor Auftragsvergabe die Durchführung der Eignungsprüfung.

11. Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?
• Der Projektsteuerer hat sich als zuverlässiger und kompetenter Partner erwiesen.
• Er verfügt über detaillierte Kenntnis der Projektziele, örtlichen Gegebenheiten und besonderen Anforderungen.
• Durch seine Mitwirkung konnte der Leistungsstand zum Auflösungsvertrag fundiert festgestellt werden.
• Die Fortführung der Zusammenarbeit gewährleistet Planungssicherheit, Kontinuität und einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz

Anmerkung: Die Antworten auf die Fragen 5 und 6 können wir hier nicht wiedergeben, da sie vertrauliche Daten enthalten.

Fazit:
Aus der Antwort ist keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der (absehbar!) völlig missglückten Vergabeentscheidung erkennbar.
Wenn in der Bewertung der Angebote die Punkteskalen offensichtlich auf ein Unternehmen “zugeschnitten” sind, dieses Unternehmen extrem schlechte wirtschaftliche Daten aufweist (z.B. eine Eigenkapitalquote von nur 0,3 % und keine ordnungsgemäße Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse) und die Bewerbung offensichtlich falsche Angaben enthält, dann sollten eigentlich alle “Alarmglocken” ganz laute Warnsignale geben…
In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir erneut auf diese Bedenken hingewiesen.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Generalplaner für Rettungswachen – Die Fortsetzung

Generalplaner gescheitert: SBL fordert Aufklärung und Transparenz

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 11, 2025

Wie wichtig kritische Fragen im Kreistag und den Ausschüssen sind, zeigt sich gerade wieder am Planungsauftrag für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort im Kreisgebiet. Hierfür hatte die Mehrheit des Kreistags vor 3 Jahren ein Architekturbüro als Generalplaner beauftragt, auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung. Kürzlich wurde für dieses Planungsbüro ein Insolvenzverfahren eröffnet vom Amtsgericht Kassel eine Indolvenzverwalterin eingesetzt und die Vermögensverwaltung angeordnet.

Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte bereits vor der Auftragsvergabe intensiv recherchiert und gravierende Mängel erkannt. Doch leider entschied die Mehrheit anders. Nun hat die SBL-Fraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gerichtet und verlangt Aufklärung. Im Folgenden dokumentieren wir diese Anfrage.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

am 24.08.2022 hat der Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – mehrheitlich beschlossen, das Unternehmen „RJ Planungsbüro GmbH & Co KG“ (Kassel/Erfurt) mit der Generalplanung für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort zu beauftragen.
Nun ist durch die „Insolvenzbekanntmachungen“ öffentlich bekannt, dass das Amtsgericht Kassel am 21.07.2025 (Az. 666 IN 225/25 e) eine Vorläufige Insolvenzverwalterin für dieses Unternehmen eingesetzt hat und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet wurde.

Wie auch im Protokoll der Kreistagssitzung vom 24.08.2022 (TOP 10) nachzulesen, hatte die SBL-Kreistagsfraktion gegen diese Vergabeentscheidung erhebliche Bedenken, sowohl gegen die Vergabe an einen Generalplaner überhaupt als auch konkret gegen die Vergabe an dieses Unternehmen. Unsere Fraktion hat in dieser Kreistagssitzung die Aufhebung des Verfahrens und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens gefordert (was in der gesamten Wahlperiode nur zweimal der Fall war). Wir haben damals die eklatanten Mängel im Bewertungs- und Auswahlverfahren detailliert dargelegt. Der von der Kreisverwaltung eingesetzte Projektsteuerer hatte an der Festlegung der Kriterien und der Bewertung der Angebote einen sehr großen Anteil. Eine Akteneinsicht ergab viele weitere Merkwürdigkeiten und außerdem Zweifel an der Seriösität des Anbieters, ebenso wie eigene Recherchen. So erfüllt das Unternehmen seine Publikationspflichten nur unzureichend, nach dem letzten im „Unternehmensregister“ veröffentlichten Jahresabschluss liegt die Eigenkapitalquote bei nur 0,3%, und ein Gewinn wurde in keinem der vier veröffentlichten Jahresabschlüsse ausgewiesen. Außerdem waren einige Angaben in der Bewerbung offensichtlich unrichtig. Einige weitere Einzelheiten stehen auch in unserer Anfrage vom 26.08.2022.

Leider haben sich unsere damals geäußerten Bedenken nun mehr als bestätigt. Das Ergebnis der vor drei Jahren getroffenen Entscheidung ist desaströs:
• Die Umsetzung der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wird mindestens 8 Jahre dauern und sich nun weiter verzögern, so dass die sog. Hilfsfristen noch länger nicht eingehalten werden können.
• Die von der Kreisverwaltung genannten Vorteile für die Beauftragung eines Generalplaners (statt Einzelaufträgen bevorzugt an lokale Unternehmen) sind nicht eingetreten; insbesondere wurden nun doch individuelle statt standardisierter Planungen für die einzelnen Objekte vorgenommen.
• Die Kosten steigen erheblich.
• Der Aufwand für die Baubetreuung in der Kreisverwaltung steigt ebenfalls erheblich.
• Die für eines der Neubauprojekte beschlossene Holzbauweise findet nicht statt.
• Es ist noch nicht geklärt, ob und welche speziellen Beziehungen zwischen Projektsteuerer und Generalplaner es möglicherweise gab.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1) Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
2) Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
3) Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
4) Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
5) Welche Zahlungen wurden bisher an den Generalplaner geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es (auch seitens der Insolvenzverwalterin)?
6) Welche Zahlungen wurden bisher an den Projektsteuerer geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es?
7) Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
8) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
9) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrig bleibt?
10) Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriösität von Unternehmen zu überprüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio Euro erhalten sollen?
11) Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?”

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Generalplaner gescheitert: SBL fordert Aufklärung und Transparenz

HSK-Kreisdirektor als Verbandsvorsteher abberufen

By admin at 11:35 pm on Friday, May 23, 2025

Der NWL ist der Zweckverband für den Schienenpersonennahverkehr in Westfalen. Er ist somit Besteller für alle Nahverkehrszüge, auch auf der Oberen Ruhrtalbahn. Als Mitglieder gehören dem NWL 19 Kreise an. Sein oberstes beschlussfassendes Organ ist die Verbandsversammlung, die 45 Personen als Mitglieder hat, darunter 22 aus der CDU.

Die trafen sich am 20. Mai in Unna zu einer außerordentlichen Sitzung. Anlass war die Abberufung der Verbandsvorstehers, also des Chefs des NWL. Diese Position hatte seit 4 Jahren der Kreisdirektor der HSK inne. Zwischendurch hatte er allerdings für mehrere Monate die Tätigkeit ganz eingestellt, ohne dass es zu einer Beendigung seiner Amtszeit kam.

Doch es gab gravierende Probleme, über die wir bereits hier berichtet haben. Hauptstreitpunkt war die sog. Konkurrentenklage des Kreisdirektors gegen die bisherige stellvertretende Geschäftsführerin, die als neue Chefin vorgesehen war, dann hauptamtlich. Diese Probleme führten dazu, dass Anfang April etwa 30 Mitglieder der Verbandsversammlung den Antrag auf Abberufung mit ihrer Unterschrift unterstützten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Wartezeit von 6 Wochen bis zur Abstimmung.

Diese Abstimmung fiel eindeutig aus: Alle anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung entschieden sich einstimmig für die Abberufung, aus allen Kreisen und aus allen Parteien. Ein sehr seltenes Ereignis! Der Kreisdirektor der HSK nahm selbst nicht an der Versammlung teil. Der amtierende Vorsitzende der Versammlung kommentierte die Erleichterung über das Ergebnis bei der Bekanntgabe so: “Uns allen ist ein Stein vom Herzen gefallen.”

Direkt nach der Abberufung des bisherigen Verbandsvorstehers setzte die Verbandsversammlung die bisherige stellvertretende Geschäftsführerin Auffermann als neue Geschäftsführerin ein; auch diese Position war vakant. Frau Auffermann ist auch als künftige Verbandsvorsteherin des NWL vorgesehen; dies soll dann hauptamtlich erfolgen.

Für den Kreisdirektor des HSK wird es nun sehr schwierig, den HSK außerhalb des HSK in diversen Angelegenheiten zu vertreten. Allerdings sind Landrat und CDU-Kreistagsfraktion offensichtlich nicht dazu bereit, den Kreisdirektor auch im HSK abzuberufen, wie es die SBL vorgeschlagen hat. Seine Amtszeit läuft bis Ende 2027; es könnte eine für alle Beteiligten sehr herausfordernde Phase werden…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,VerkehrspolitikComments Off on HSK-Kreisdirektor als Verbandsvorsteher abberufen

Kreise in NRW werden 50 Jahre alt – keine Feier im HSK

By admin at 11:50 am on Monday, May 12, 2025

Zum 01.01.1975 trat in NRW eine Kommunalreform in Kraft. Dabei entstanden auch die heute noch “gültigen” Kreise. Der Hochsauerlandkreis wurde gebildet aus dem Zusammenschluss der 3 Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon, mit einigen Veränderungen: So wurden vom Altkreis Arnsberg die Ämter Warstein und Balve den Kreisen Soest bzw. Märkischer Kreis zugeordnet. Nördlich von Marsberg gab es einige kleinere “Zugewinne” aus Ostwestfalen.

Das 50jährige Bestehen des HSK sollte eigentlich ein Anlass zum Feiern sein, insbesondere auch für die Öffentlichkeit und für die Mitarbeitenden der Kreisveraltung. Das hatte die SBL-Kreistagsfraktion vor einem Jahr angeregt, und der Landrat kündigte in der Kreistagssitzung am 21.06.2024 öffentlich an: “Herr Landrat Dr. Schneider kündigt die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Hochsauerlandkreises im Jahr 2025 an. Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen „Tag der offenen Tür“ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.” So steht es im Protokoll.

Doch einige Monate später sagte der Landrat die Feier für die Öffentlichkeit und die Mitarbeitenden wieder ab. Nun gibt es nur einen Festakt für Honoratioren, nach der Kreistagssitzung am 04.07.2025. Einwohner*innen und Mitarbeitende werden dazu nicht eingeladen. Schade! Es wäre eine gute Gelegenheit zur Präsentation des Kreises und zur Eigenwerbung gewesen. Im Rahmen der Beratungen des Kreishaushalts 2025 stellte die SBL-Fraktion im Dezember 2024 den Antrag, das Kreisjubiläum doch öffentlich zu feiern: CDU/FDP und SPD lehnten dies ab.

KreisfestSoest2025

Wer am 18.05.2025 ein Kreisjubiläum feiern möchte, muss ins benachbarte Soest fahren. Denn der Kreis Soest veranstaltet am dortigen Kreishaus (in der Nähe des Bahnhofs) von 10 bis 16 Uhr ein umfangreiches und buntes Jubiläumsprogramm:
https://www.kreis-soest.de/kreis-politik/alle-themen/50-jahre-kreis-soest

PlanKreisfestSoest2025

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Kreise in NRW werden 50 Jahre alt – keine Feier im HSK

Cyber-Angriff auf die SIT kostete den HSK bisher mehr als 2,7 Mio Euro

By admin at 10:40 pm on Monday, January 13, 2025

Der Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her. In der Sitzungsdrucksache 10/1109 für den Kreisaussschuss (veröffentlicht am 13.01.2025) werdeb die Kosten, die bisher durch Mehraufwendungen und Mindereinnahmen entstanden sind, allerdings nur vom November 2023 bis zum September 2024.

In diesem Zeitraum von 11 Monaten fielen bei der SIT 836 TEuro für IT-Sicherheit (davon 515 TEuro für Lizenzkosten) und 1.964 TEuro für “Krisenbewältigung” (was nicht näher erläutert wird).

Weiter heisst es in der Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung:
“Des Weiteren sind verringerte Umsatzerlöse zu verzeichnen, da die Produkte zeitweise gar nicht zur Verfügung standen und durch den eng an den Prioritäten und Erfordernissen der Zweckverbandsmitglieder orientierten Wiederaufbau zunächst mit den wichtigsten Funktionen und dann sukzessive im vollen Funktionsumfang bereitgestellt wurden. Sowohl für die hier genannten Zeiträume in 2023, als auch in 2024, ergaben sich Erlösminderungen im einstelligen Millionenbereich. Soweit die Erlösminderungen die Zweckverbandsmitglieder betreffen, erfolgte der finanzielle Ausgleich der Entgeltausfälle 2023 durch eine im September 2024 beschlossene Umlage zur Deckung des Jahresfehlbetrags in 2023 (4,2 Mio.).”

“Im Wirtschaftsplan für 2025 sind fast 800.000 Euro an laufenden Kosten von IT-Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt; beispielsweise wird die jährliche CrowdStrike-Lizenz (Software zur Angriffserkennung) knapp 600.000 Euro p.a. kosten.”

Die vorgenannten Zahlen beziehen sich auf die SIT insgesamt.

Speziell für den HSK wird ausgeführt:
“Durch die inzwischen vorgenommene Hochrechnung der Einnahmeausfälle des FD Verkehrsordnungswidrigkeiten belaufen sich die Mindereinnahmen nun auf insgesamt ca. 1.975.000 € (+ ca. 1 Mio. €)…
Der Gesamtschaden für die Zeit vom 30.10.2023 bis zum 30.09.2024 beläuft sich nach alledem auf etwa 2,7 Mio. €. Nach wie vor handelt es sich großenteils um Schätzungen und Hochrechnungen.”

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Cyber-Angriff auf die SIT kostete den HSK bisher mehr als 2,7 Mio Euro

50 Jahre HSK

By admin at 4:24 pm on Wednesday, January 1, 2025

Heute – am Neujahrstag – kann der Hochsauerlandkreis Jubiläum feiern: Vor 50 Jahren, am 01.01.1975, war das Gründungsdatum. Im Rahmen der kommunalen Neugliederung in NRW entstand der neue Kreis durch den Zusammenschluss wesentlicher Teile der 3 Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. Sitz des neuen Kreises wurde Meschede, den beiden anderen bisherigen Kreisstädten Arnsberg und Brilon wurde durch Vertrag eine teilweise Kompensation in Form von Nebenstellen der Kreisverwaltung garantiert.

Der Weg zum neuen Kreis war steinig. Zunächst hatten sich die Altkreise Arnsberg und Meschede geeinigt. Als dort die Verhandlungen für die konkrete Umsetzung der Reform schwieriger wurden, näherten sich die Altkreise Meschede und Brilon aneinander an. Besonders umkämpft war der Raum Marsberg, denn viele Kommunalpolitiker aus dieser Region votierten für eine Zugehörigkeit zu Paderborn. Schließlich legte das NRW-Innenministerium am 15.03.1974 den endgültigen Entwurf für das Neugliederungsgesetz für das Sauerland und den Raum Paderborn vor, das vom Landtag am 05.11.1974 so beschlossen wurde.
Gegenüber dem bisherigen Gebietsstand verlor der Kreis Arnsberg die Ämter Balve (an den Märkischen Kreis) und Warstein (an den Kreis Soest). Aus den Altkreisen Olpe, Wittgenstein und Büren gab es geringe Zuwächse für den neuen großen Kreis. Er bestand aus nur noch 12 Kommunen, die aus mehr als 200 Gebietskörperschaften entstanden waren.

Die damalige Entwicklung wird anschaulich in einer Karikatur von Rudolf Schöpper mit dem Titel “Nach der grossen Schlacht im Sauerland” dargestellt, die heute noch als Bild im Haus einer darin abgebildeten Personen hängt. Man sieht z.B. die “Gefechte” um den Kreissitz und im Raum Marsberg sowie die Arrondierung der Stadt Arnsberg.
20250101_142020_resized-2
(Quelle: privat)

Auch die Umsetzung verlief anfangs nicht einfach. In einem Beitrag des 1975 gewählten Oberkreisdirektors (OKD) für eine im Jahr 2007 erschienenen Band über die Kreisverwaltungen lesen wir dazu: “Zunächst wurde – nicht ohne Erfolg – nach ‘Leichen im Keller’ der jeweiligen Nachbarn gesucht. Gemeint waren kostenträchtige Einrichtungen der Altkreise, die vom neuen Großkreis zu übernehmen waren. Im Kreis Arnsberg zählte dazu die reichlich groß bemessene Sportanlage Große Wiese, das im Jahr 1937 von der Stadt Arnsberg übernommene Sauerland-Museum und vor allem der defizitäre Flugplatz in Echthausen… Im Altkreis Brilon war des die Bobbahn in Winterberg, die von der Nachbarkreisen kritisch unter die Lupe genommen wurde.
Die meisten dieser Problemprojekte sind auch heute noch aktuell…
Noch ein Zufall: In der Einleitung des derzeitigen Landrats zum HSK-Jahrbuch 2025 finden sich diverse Passagen aus diesem Beitrag aus dem Jahr 2007 wortgleich wieder…

Die personellen Aufgaben wurden gelöst: Der bisherige OKD des Altkreises Brilon wurde OKD im neuen Kreis, der bisherige OKD des Altkreises Meschede wurde zum Kreisdirektor, und der bisherige OKD des Altkreises Arnsberg wurde zum Stadtdirektor der neuen großen Stadt Arnsberg mit fast 80.000 Einwohnern. Ganz anders als bei der ab heute wirksamen Fusion der 3 Sauerländer Sparkassen: Deren neuer Vorstand besteht nun aus allen 6 Vorstandsmitgliedern der bisherigen Sparkassen, und die Kosten für diesen aufgeblähten Vorstand werden sich auf etwa 7 Mio Euro pro Jahr belaufen…

Vier Jahre lang bekamen alle im HSK neu zugelassenen Fahrzeuge ein Kennzeichen mit den Buchstaben “MES” für den Kreissitz Meschede. Auf vielfachen Wunsch aus der Region wurde ab 01.03.1979 das regionsbezogene Kennzeichen “HSK” eingeführt. Die alten Kennzeichen mit “AR” und “BRI” blieben weiter gültig; vereinzelt sind sie auch heute noch zu sehen.

Der erste Kreistag des neuen Kreises bestand aus 55 Mitgliedern. Sie kamen aus nur zwei Parteien: CDU (36) und SPD (19). Der Frauenanteil betrug genau 1/55, was sich übrigens auch mit dem nächsten, 1979 gewählten Kreistag nicht änderte.

Schade, dass die Bevölkerung nicht am 50jährigen Jubiläum des HSK teilhaben kann. Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion im Frühjahr 2024 auf das anstehende Ereignis hingewiesen und eine Feier für die Öffentlichkeit angeregt hatte, kündigte der Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 einen Tag der Offenen Tür für den 18.05.2025 an, mit einem vielfältigen Programm. Doch dieses Fest wurde vom Landrat im Herbst wieder abgesagt. Als die SBL am 13.12.2024 in der Haushaltssitzung des Kreistags beantragte, dieses einzige Angebot zum Kreisjubiläum für die Bevölkerung und für die Mitarbeitenden doch durchzuführen, wurde dies leider von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt. Zwei Feiern nur für geladene Gäste finden dagegen erwartungsgemäß trotzdem statt, ganz ohne Öffentlichkeit…

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on 50 Jahre HSK

Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

By admin at 10:43 pm on Monday, October 14, 2024

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro. Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.

Noch dicker kommt es für die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.

Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.

Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.

Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte…

Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

CDU verhindert “Grünes Klassenzimmer” und stellt ihren Landratskandidaten bloß

By admin at 7:14 am on Saturday, October 12, 2024

Es sollte ein “Leuchtturmprojekt” werden: Die Einrichtung eines “Grünen Klassenzimmers” im Berufskolleg Olsberg, dessen Träger der Hochsauerlandkreis ist. Gedacht war es als besonderer Lernort. Im Vordergrund steht das Ziel, Kindern
und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln.
An Einzelmaßnahmen waren geplant:
1. Bau eines neuen (größeren) Geräteschuppens mit Photovoltaikanlage
2. Aufbau von Schaubienenstöcken
3. Aufbau einer Bienenschautafel mit Sitzmöglichkeiten (Baumstumpfhocker) und Sonnensegel
4. Aufbau eines Sprudelsteins incl. Armbecken (Kneip)
5. Gestaltung eines Apothekergartens
6. Gestaltung eines Forums mit Sitzbänken, Holzdeck, versenkbarem Smartboard, einrollbarem
Sonnensegel und Stehpult
7. Insektenhotel
8. Diverse Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, Blumen, etc.)
9. Sonstige Sitzmöglichkeiten
Die Präsentation ist hier abrufbar:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbh7G2hYqQJK2Nr7tlNq0N_VSBzn2VBNJYY7CiEqhlSU/TOP3_Gruenes_Klassenzimmer.pdf.pdf

Der Schulleiter des Berufskollegs Olsberg und die Leiterin der Gesundheitsfachschule für PTA hatten das Projekt im März im Bauausschuss vorgestellt. Danach wurde es der lokalen Aktionsgruppe der LEADER Region Hochsauerland (LAG) präsentiert und von dieser einstimmig befürwortet. Dort sind alle 6 Städte und Gemeinden vertreten, u.a. durch den Medebacher Bürgermeister und designierten Landratskandidaten der CDU. Der nächste Schritt wäre ein Förderantrag als LEADER-Projekt gewesen, so dass 70% Zuschuss zu den Projektkosten zu erwarten waren. Für den HSK wären Kosten von 40 TEuro entstanden, die bereits im Kreishaushalt 2024 enthalten sind.
Doch im Kreistag stoppte die CDU-Fraktion das Projekt jetzt (am 11. Oktober), mit der üblichen Unterstützung durch FDP und AfD. Dies geschah angeblich aus Kostengründen. Wenn man aber die Rahmenbedingungen betrachtet, liegen ideologische Gründe sehr nah. Nach wie vor scheinen diese 3 Fraktionen große Probleme mit Projekten zu haben, die einen ökologischen Bezug haben…

Einige weitere Themen aus der letzten Kreistagssitzung:

Der Kreiswahlausschuss für die am 14.09.2025 anstehenden Kommunalwahlen wurde besetzt. Ihm gehören 5 Mitglieder der CDU, 2 der SPD und je 1 Mitglied aus SBL, Grünen und FDP an. Nach der Zahl der anwesenden Kreistagsmitglieder hätte die SPD 3 Sitze erhalten müssen und die FDP keinen. Aber nur 11 der 12 SPD-Kreistagsmitglieder stimmten für ihre eigene Liste, und dadurch wurde der FDP ein Sitz “geschenkt”. Das ist sehr schade, weil durch dieses Stimmverhalten der SPD im Wahlausschuss CDU/FDP die Mehrheit hat…

Ein unbegreifliches Ergebnis brachte auch die Vorbereitung der Vergabe der Abholfahrten für die kreiseigenen Förderschulen. Dafür wurde das sog. Pflichtenheft beschlossen. Die SBL hatte beantragt darin aufzunehmen, dass die Begleitpersonen dieser Fahrten für alle Stunden, die sie auf diesen Fahrten im Bus unterwegs sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Denn aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass dies in der Praxis bisher nicht immer der Fall ist, weil z.B. nicht alle Arbeitszeiten registriert werden. Der Block aus CDU/FDP/AfD lehnte sogar diese Forderung ab!

Im Rahmen des Berichts des Kämmerers sollte auch beschlossen werden, eine Ausschüttung des Gewerbeabfallbetriebs (GAH) in Höhe vo 4.172.696,52 Euro zum 16.12.2024 vorzunehmen. Sie soll in Höhe von 2,5 Mio Euro dem Kreishaushalt zugute kommen; der Rest ist für Steuern bestimmt, die aus der Tätigkeit der GAH entstehen.
Bereits seit Jahren waren Ausschüttungen der GAH geplant, wurden aber bisher nie durchgeführt. Sie haben ihren Berechtigung dadurch, dass der Kreis erhebliche Finanzmittel in die GAH gesteckt hat. Nun hat sich die Situation des Kreishaushalts weiter verschlechtert, so dass erstmals eine Ausschüttung erfolgen sollte. Allerdings intervenierte der Vorsitzende der Gremien der Abfallbetriebe, dass dadurch die Liquidität der GAH gefährdet würde. Die Entscheidung wurde daher verschoben.
Das Problem liegt allerdings tiefer: Die GAH lagert Gewerbeabfälle auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen ein, die zu etwa 80% von außerhalb des Kreisgebiets kommen. Die dafür tatsächlich erzielten Einnahmen sind zu niedrig; daher wird die GAH indirekt aus dem Kreishaushalt und aus den Einnahmen für den Hausmüllbetrieb (AHSK) subventioniert. Die tatsächliche Höhe bleibt intransparent; auch auf die konkrete Frage der SBL nach der Höhe der finanziellen Transfers zwischen GAH und AHSK gab es keine Antwort von Landrat und Kämmerer.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on CDU verhindert “Grünes Klassenzimmer” und stellt ihren Landratskandidaten bloß

Haushaltsentwurf 2025 wird eingebracht

By admin at 9:31 am on Sunday, October 6, 2024

Die nächste Sitzung des Kreistags findet am kommenden Freitag (11. Oktober) um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede statt. Ein wesentlicher Punkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2025 durch den Landrat. Nach den bisherigen Ankündigungen ist mit einem Defizit von etwa 24 Mio Euro zu rechnen. Es soll vor allem durch eine Anhebung der von den 12 Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage um mehr als ein Zehntel ausgeglichen werden.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Jahresabschlüsse des “Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen” (zu dem u.a. die Kreis-VHS und die Kreismusikschule sowie die Museen gehören), des “Betrieb Rettungsdienst” und des “Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises”.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll zum 1. Juli 2025 das Sauerländer Besucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeck mit allen obertägigen und untertägigen Anlagen übernehmen, zum symbolischen Preis von 1 Euro. Die bisherigen Gesellschafter Hochsauerlandkreis und Gemeinde Bestwig beteiligen sich an den laufenden Betriebskosten mit je 250.000 Euro pro Jahr. Über einen Beirat haben der Hochsauerlandkreis und die Gemeinde Bestwig ein Mitspracherecht an der künftigen Entwicklung.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Kitas soll das Land NRW aufgefordert werden, in der angekündigten KiBiz-Reform das Defizit hinsichtlich der Anpassung von Tarif- und Sachkostensteigerungen zu lösen, durch eine höhere Fortschreibung der Kindpauschalen.

Zu Beginn der Sitzung findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle EinwohnerInnen dem Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können. Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Montag (07.10.) um 18:30 Uhr im Gasthof Röhrig in Schmallenberg-Fleckenberg zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Gäste sind wie immer willkommen!

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Haushaltsentwurf 2025 wird eingebracht

Finanzierung der Schuldnerberatung nicht gesichert

By admin at 11:55 pm on Tuesday, September 24, 2024

Morgen (am Mi, 25.09. um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) tagt der Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK. In TOP 4 geht es – auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion – um die Finanzierung der Schuldnerberatung im Kreisgebiet.

Im Antrag der SBL steht zur Begründung und Erläuterung:
“Aus mehreren Gesprächen wurde uns bekannt, dass aktuell die Finanzierung der Schuldner beratung für Menschen, die nicht in der Grundsicherung sind, nicht gesichert ist. Die Kreisverwaltung soll daher darstellen, wie aktuell die Finanzierung der Schuldnerberatung für die einzelnen Zielgruppen gestaltet ist und welche Veränderungsmöglichkeiten bestehen.

In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, in welchem Umfang und auf welche Weise die derzeit 4 Sparkassen im Kreisgebiet ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 2 Abs. 2 SpkG NRW erfüllen, zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen beizutragen.”

Die dazu von der Kreisverwaltung erstellte Drucksache 10/1041 geht leider völlig an der Problematik vorbei. In der Sitzungsdrucksache wird der Eindruck erweckt, dass bereits vor einem Jahr die Finanzierung der Schuldnerberatung auch für Personen, die keine Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) oder SGN XII erhalten, geregelt worden sei. Das Gegenteil ist richtig. Denn bis heute wurde keine Vereinbarung zwischen dem Kreis und den beiden im Kreisgebiet tätigen Trägern über die Finanzierung der Schuldnerberatung abgeschlossen.

Dabei argumentiert die Kreisverwaltung unseriös. In der Drucksache für die anstehende Ausschusssitzung wird behauptet: “Der Beschlussvorschlag vom 27.09.2023 wurde sowohl vom Gesundheits- und Sozialausschuss, dem Kreisausschuss als auch vom Kreistag angenommen. Er sieht vor, die Förderung der Schuldnerberatung im Hochsauerlandkreis auf Basis der erforderlichen Netto-Betriebsausgaben, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Träger von mindestens 10 %, neu zu gestalten und die Beratung auch für Menschen ohne Transferleistungsbezug zu öffnen.

In dem von der Kreisverwaltung erst im April 2024 (also mehr als ein halbes Jahr nach der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema !!) den beiden Trägern vorgelegten Vertragsentwurf wird dagegen ausgeführt: “Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im Einzelfall auch ohne Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII eine präventive Schuldnerberatung wünschenswert ist… Um einen Übertritt in das SGB II oder SGB XII durch eine längerfristige und nachhaltige Schuldnerberatung zu verhindern, kann der Hochsauerlandkreis im Einzelfall einer präventiven Beratung dieser Zielgruppe zustimmen… Vor Beginn der Beratung ist unter Darlegung von Sachverhalt und Beratungsumfang die schriftliche Zustimmung des Hochsauerlandkreises einzuholen. Eine Aufstockung der Finanzmittel ist mit der Öffnung der Zielgruppe nicht verbunden.
Danach bliebe die Schuldnerberatung für Menschen ohne Leistungsbezug die Ausnahme, sie müsste in jedem Einzelfall vorher schriftlich von der Kreisverwaltung genehmigt werden, und zusätzliche Finanzmittel gäbe es dafür nicht!

Wir werden versuchen, das Problem in der Ausschusssitzung zu lösen, im Interesse der Menschen, die auf diese Beratungsangebote angewiesen sind.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,SozialesComments Off on Finanzierung der Schuldnerberatung nicht gesichert

Anfrage zu sehr merkwürdigen Genehmigungsverfahren

By admin at 11:21 am on Tuesday, September 24, 2024

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass Anfang September in einem Verfahren beim OVG Münster deutlich wurde, dass die Kreisverwaltung eine Genehmigung für das Repowering einer noch gar nicht gebauten Windenergieanlage unter sehr merkwürdigen Umständen erteilt hat. Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt die folgende Anfrage an den Landrat eingebracht:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zum Thema: Fehlende Prüfung von Repoweringanträgen

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage des Unterzeichners teilt der Landrat mit, dass in den letzten Jahren 14 Anträge für das Repowering von WEA vor Errichtung der ursprünglich genehmigten Anlage eingereicht wurden, von denen 13 bereits genehmigt wurden.

Im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens werde zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Dies entspricht nicht der Rechtslage, wie sie mir aus § 16b Abs. 7 BImSchG bekannt ist. Wenn sich z.B. die Rotorfläche vervierfacht und die Anlagenhöhe um mehr als 70 Meter erhöht, können dadurch selbstverständlich “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden”, insbesondere “schädliche Umwelteinwirkungen” gemäß § 5 i.V.m. § 6 BImSchG.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg und in einem Gebiet, das erst nachträglich aus dem neuen Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg herausgeschnitten wurde. Bereits vor Errichtung dieser WEA beantragte der Betreiber ein Repowering, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache und die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter vergrößern sowie der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung unzureichend durchgeführte Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete.

Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heißt es u.a., dass „die angefochtene Genehmigung an einem absoluten Verfahrensfehler wegen einer nicht ordnungsgemäßen allgemeinen Umweltverträglichkeits-Vorprüfung leiden dürfte.“
Und weiter:“ … , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert. Dabei war der Termin dieser Gerichtsverhandlung seit zwei Monaten bekannt…

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete.

Diese Feststellungen des Senats führten dazu, dass das Verfahren mit einem Vergleich endete. Der als Beigeladener anwesende Anlagenbetreiber erklärte sich erst nach wiederholten deut¬lichen Hinweisen des Vorsitzenden Richters auf die Risiken aus dem unzureichenden Genehmigungsverfahren bereit, die Abschaltzeiten der Anlage zum besseren Schutz der Fledermäuse deutlich auszuweiten. Dabei wird die Tabelle aus der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen und von Dietz u.a. erstellten „Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen“ angewendet, die unterschiedliche „Cut-In-Windgeschwindigkeiten“ in Abhängigkeit von Anlagenstandort, Rotordurchmessen, Kalendermonat und Tageszeit vorgibt.

Daneben gab es durch den Senat des OVG auch weitere Kritik am Genehmigungsverfahren. So wurde z.B. festgestellt, dass kein Zeitraum festgelegt war, wann die Anlagenbetreiber das Monitoring durchführen sollten; es hätte nach der von der Kreisverwaltung erteilten Genehmigung auch erst am Ende der Betriebsdauer erfolgen können.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren beim OVG stelle ich folgende Fragen:

1. a) Welche Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus, dass vom Senat des OVG die unzureichende Vorprüfung deutlich gerügt wurde, für künftige Genehmigungen bei Repowering-Anträgen, insbesondere für noch nicht errichtete WEA?
b) Werden künftig bei derartigen Repowering-Anträgen UVP, Artenschutzprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen? Wenn Nein, warum nicht?

2. Werden Landrat und Kreisverwaltung bei künftigen Genehmigungen von WEA für die Abschaltungen zum Fledermausschutz die sog. Dietz-Tabelle anwenden?
Falls Nein, warum nicht?

3. Bei einem Rotordurchmesser von 160 m (wie beim hier beantragten scheinbaren Repowering) sollte das Monitoring so erfolgen, dass die Fledermausflüge in unterschiedlichen Höhen erfasst werden.
Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig an die Höhen, in denen das Monitoring erfolgen muss, und warum?

4. Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig beim Gondelmonitoring hinsichtlich Zeitraum, differenzierter Erfassung der Arten, Intensität der Messungen, Empfänger der erfassten Daten und Konsequenzen aus den Messergebnissen?

5. a) Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig hinsichtlich des Habitatschutzes und des Artenschutzes, die beide von der Klägerin im o.g. Verfahren als unzureichend gerügt wurden?
b) Gibt es Anhaltspunkte, dass ein verbesserter Schutz der Fledermäuse sich nachteilig auf den Schutz anderer Arten auswirken kann?
Falls Ja, warum und mit welchen Folgen?

6. Ab welcher Veränderung der Rotorfläche und der Höhe einer WEA geht die Kreisverwaltung bei einem Repowering davon aus, dass dadurch “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können”, die “für die Prüfung nach § 6 (BImSchG) erheblich sein können”?

7. Welche weiteren Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung aus dem Verlauf dieser Verhandlung beim OVG und der dort erfolgten deutlichen Kritik an ihrer Arbeit als Genehmigungsbehörde?

8. a) Wie lange dauert bisher in der Verwaltung des HSK das Genehmigungsverfahren im Durchschnitt für WEA bei Anträgen auf Neuerrichtung,
b) wie lange bei Repoweringanträgen?

9. Dürfen künftig alle Antragsteller von komplexen Repoweringprojekten damit rechnen, dass von der Kreisverwaltung über ihre Anträge innerhalb von drei Tagen entschieden wird (wie im hier vom OVG behandelten Fall)?
Falls Nein, warum nicht?

10. Vertreter der Kreisverwaltung, Anlagenbetreiber und beauftragter Gutachter traten während der Verhandlung beim OVG und in den Beratungspausen immer gemeinsam auf und berieten sich fast permanent untereinander. Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, damit nicht der Eindruck einer sehr großen Nähe zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und beauftragten unabhängigen Gutachtern entsteht?

Mit freundlichen Grüßen”

Über die Antwort werden wir berichten!

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,EnergiepolitikComments Off on Anfrage zu sehr merkwürdigen Genehmigungsverfahren

Manchmal arbeitet die Kreisverwaltung ganz schnell…

By admin at 9:26 pm on Sunday, September 8, 2024

Viele werden es kennen: Auf Genehmigungen zu Bauvorhaben wartet man viele Monate oder auch schon mal Jahre. Doch in ganz bestimmten Fällen entwickeln Verwaltungen unglaubliche Geschwindigkeiten bis zum Erteilen einer Genehmigung – und verzichten dabei auch auf viele notwendige Verfahrensschritte.

Ein solcher Fall wurde am 02.09.2024 bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster öffentlich. Es ging um das Repowering einer Windenergieanlage (WEA) bei Brilon-Scharfenberg. Dabei gibt es mehrere Besonderheiten: Diese WEA ist noch gar nicht gebaut worden, sondern das angebliche Repowering wurde bereits vor dem ersten Spatenstich beantragt. Und diese WEA grenzt an drei Seiten direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, Abstand nur etwa 8 Meter. Und das Areal für die neue WEA war ursprünglich Teil des neuen Vogelschutzgebiets (VSG) bei Brilon und Marsberg, wurde dann aber maßgenau aus dem VSG herausgeschnitten. Und die Betreibergesellschaft besteht aus 3 prominenten CDU-Mitgliedern…

In seiner Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Fraktion teilte der Landrat mit, dass im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens für dein derartiges “Repowering” zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“ werde. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung dieser WEA direkt am NSG Goldbachtal. Bereits vor Errichtung dieser WEA hatte die Betreibergesellschaft ein Repowering beantragt, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache, die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter erhöhen und der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung durchgeführte angebliche Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete. Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heisst es u.a.: “… , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert.

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete. Nach drei Tagen wurde ohne jede Prüfung der Auswirkungen durch die erheblichen Veränderungen der Anlage die Genehmigung erteilt. Alles nur Zufall?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,EnergiepolitikComments Off on Manchmal arbeitet die Kreisverwaltung ganz schnell…

Zusätzliche Kreistagssitzung am 4. September

By admin at 8:39 am on Saturday, August 31, 2024

Am Mittwoch (04.09.2024) sind die Mitglieder des Kreistags zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses.

Anlass ist der Beschluss über die Fusion der 3 Sparkassen im Kreisgebiet, mit Sitzen in Arnsberg, Meschede und Brilon. Sie sollen zum 01.01.2025 zu einer einzigen Sparkasse zusammen geschlossen werden, unter dem Namen der bisherigen Mescheder Sparkasse “Mitten im Sauerland”. An dieser neuen Sparkasse werden künftig 12 Kommunen beteiligt sein: 11 aus dem HSK (alle außer Marsberg, das zur Sparkasse Padeborn gehört), und Finnentrop aus dem Kreis Olpe.

Solche Bankenfusionen sind nichts Ungewöhnliches und sollen die Leistungsfähigkeit der Geldinstitute erhöhen. Im konkreten Fall sind allerdings zwei Probleme absehbar:

1) Der neue Vorstand soll aus sechs (!!) Mitgliedern bestehen. Es werden also alle bisherigen Vorstandsmitglieder in den neuen Vorstand berufen. In Meschede wird sogar für den ausscheidenden bisherigen Vorstandsvorsitzenden extra ein neues Vorstandsmitglied ernannt. Dieser aufgeblähte Vorstand verursacht sehr hohe Kosten, denn wegen der größe des neuen Instituts dürften die bisherigen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder deutlich steigen.

2) Vorsitzender des neuen Vorstands soll der bisherigen Vorsitzende der Sparkasse mit Sitz in Brilon werden. Er ist dort seit Jahren im Amt. In dieser Zeit häufen sich die Berichte über steigende Fluktuation von Mitarbeitern und schlechten Service für die Kunden.

Daber stellt das Sparkassengesetz NRW klare Anforderungen an den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen, z.B.:

“§ 2
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei.
(3) Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.”

“§ 5
Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. …”

Zu Beginn der Sitzung des Kreistags findet wie immer eine EinwohnerInnen-Fragestunde statt. Dann kann jede(r) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Zusätzliche Kreistagssitzung am 4. September

Warum 100%?

By admin at 4:32 pm on Wednesday, June 26, 2024

Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Mindeheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.

Aber in der Kreispolitik im HSK ist manches anders. In der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.

Es kam dann zu einer langwierigen Wahl, bei der jedes Kreistagsmitglied bis zu 45 Stimmen für die 46 Kandidatinnen und Kandidaten abgeben konnte. Das Ergebnis fiel aus wie erwartet: Die 45 Vorschläge der “GaGaGroKo” wurden gewählt und die Mehrheit erhielt damit 100%, die Minderheit ging leer aus.

Warum ist es nicht möglich, sich auf eine halbwegs gerechte Verteilung zu einigen?

Vielleicht hängt das mit den Wahlen zum Amtsgericht im Jahr 2023 zusammen. Dort gab es zur Vorbereitung am 25.05.2023 ein Treffen von Vertretern aller Fraktionen. Dabei wollten dann 5 Fraktionen akzeptieren, dass mit ihren Stimmen ein AfD-Vertreter in den Richterwahlausschuss gewählt wird. Das lehnte der SBL-Vertreter ab, und die Runde “platzte”. Was ist von der viel beschworenen Brandmauer zu halten, wenn AfD-Vertreter mitverantwortlich für die Auswahl von Richterinnen und Richtern werden sollen, ohne dass dafür irgendeine Notwendigkeit besteht?

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Warum 100%?

Kreistagssitzung am Freitag, 21. Juni, in Meschede

By admin at 8:21 pm on Sunday, June 16, 2024

Am kommenden Freitag (21.06.) beginnt um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede die zweite Sitzung des Kreistags des HSK im Jahr 2024.

Einige der anstehenden Themen:
– Feststellung der Ergebnisses zum Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald;
– Bewerbung des HSK für die Beteiligung an einem Nationalpark Egge
– Einrichtung einer Arbeitsgruppe Obere Ruhrtalbahn zur Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Sauerlandnetz

Die beiden letztgenannten Tagesordnungspunkte beruhen auf Anträgen der SBL-Kreistagsfraktion, das Bürgerbegehren wurde von ihr aktiv unterstützt.

Ein weiteres ÖPNV-Thema ist die Fortführung des Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket). Bisher war es im HSK nur bis zum 31.07.2024 gesichert, nun soll es mindestens bis zum 31.10.2024 zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden. Was danach folgt, ist allerdings noch unklar.

Besondere Spannung verspricht der TOP 14.3/14.4 mit dem langen Titel: “Gründung eines kommunalen Unternehmens und Beteiligung an einem Unternehmensverbund mit einem Unternehmen der Energiewirtschaft zur Erzeugung regenerativer Energien; hier: Gründung des Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)”
Dort soll eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Diese Gesellschaft soll allerdings keine eigene unternehmerische Tätigkeit entwickeln, sondern dient nach Einschätzung der SBL nur dazu, kommunales Kapital in eine weitere Gesellschaft (“WiSO”), einzubringen, in der der umstrittene Energiekonzern RWE die Mehrheit der Anteile erhalten soll. Gleichzeitig soll RWE die Aufgaben des Projektentwicklers für neue Energieanlagen übernehmen und erhält dadurch doppelte Einnahmemöglichkeiten. Wiederholte Anträge der SBL, auch mit anderen Interessenten zu verhandeln, wurden auf Wunsch der Landrats von der Kreistagsmehrheit abgelehnt. Und wenn nun aus dem Kreishaus zur eigenen Entlastung angeführt wird, es habe ja keinen anderen Interessenten gegeben, dann ist diese Aussage naiv: Nach den Äußerungen des Landrats und den Beschlüssen des Kreistags wird niemand den Aufwand für eine weitere Bewerbung tragen wollen…
Besonders pikant: Ein Teil dieses TOPs soll nicht-öffentlich verhandelt werden, was die SBL für rechtswidrig hält.

Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen können hier eingesehen werden:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdL47_LAVeQbmWbh5Vqs7Ks

Zu Beginn der Kreistagssitzung findet wie immer eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner des HSK (ohne Anmeldung!) an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Dienstag, 18.06., um 19 Uhr im “Alten Backhaus”, Alter Markt 27, 59821 Arnsberg (unterhalb des Glockenturms) zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Alle Interessierten sind als Gäste herzlich willkommen!

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Kreistagssitzung am Freitag, 21. Juni, in Meschede
Next Page »