Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

HSK-SPD und HSK-Grüne rücken weiter zur CDU

By admin at 10:32 pm on Friday, September 15, 2023

Wie lassen sich Veränderungen in den Einstellungen von politischen Parteien gut feststellen? Wenn sie ihre Haltung zu genau derselben Frage im Abstand von einigen Jahren verändern.

Eine solche Veränderung ließ sich in der letzten Kreistagssitzung gut beobachten. Die SBL-Fraktion hatte eine Änderung der Hauptsatzung des HSK beantragt: Personalentscheidungen über Führungskräfte der obersten Ebene sollen nicht mehr alleine durch den Landrat getroffen werden, sondern unter Mitwirkung des Kreistags. Die Beteiligung des Kreistags oder des Kreisausschusses ist von der Kreisordnung des Landes NRW vorgesehen und wird in vielen Kreisen in NRW so praktiziert, z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna.
Aktueller Anlass für den SBL-Antrag war die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Kreisjugendhilfeausschusses bei der Neubesetzung der Stelle der Jugendamtsleitung. Für diese Entscheidung schreibt bereits der Sozialgesetzbuch eine vorherige Beteiligung des Ausschusses vor.

Nun hatte die SBL folgende Änderung beantragt:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung einen identischen Antrag gestellt. Damals wurde er im Kreistag von mehreren Fraktionen ausdrücklich unterstützt. Im Protokoll der Sitzung vom 04.12.2009 werden die Stellungnahmen der Fraktionvorsitzenden von SPD und Grünen so wiedergegeben: “Herr Schneider teilt mit, dass die SPD-Fraktion dies bereits 2004 vorgeschlagen habe, dieser Vorschlag jedoch abgelehnt wurde. Er schließt sich den vorliegenden Anträgen von Herrn Loos … an. Herr Vollmer stimmt den Ausführungen von Herrn Loos und Herrn Schneider zu.”

Doch 2023 ist das ganz anders. SPD und Grüne lehnen den Antrag ab.
Dass der Landrat nicht möchte, dass der Kreistag mehr Einfluss erhält, ist nicht verwunderlich. Und dass “seine” CDU-Fraktion das dann auch nicht möchte, ist ebenfalls nicht überraschend. Und FDP und AfD stimmen mal wieder – wie so oft – mit der CDU ab. Bedenklich ist aber, dass nun auch SPD und Grüne nicht mehr die Handlungsmöglichkeiten des Kreistags stärken möchten. Warum hat sich das seit 2009 verändert?

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Weitere Sitzung des Kreistags, mit SBL-Anträgen

By admin at 11:45 pm on Saturday, August 26, 2023

Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung. Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag.

Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger. Über dieses Thema hatten wir bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=11087. Die SBL-Kreistagsfraktion hat zwei Änderungsanträge zur Beschlussvorlage der Kreisverwaltung eingebracht:

“1. Der Hochsauerlandkreis bietet das preisreduzierte Deutschlandticket auch den Schülerinnen und Schüler in teilzeitschulischen Bildungsgängen an.
2. Die Deutschland-Tickets für alle Schülerinnen und Schüler werden bei der Westfalenbus GmbH bestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die SBL-Fraktion hat bereits mehrfach die Einführung des Deutschland-Tickets für Schülerinnen und Schüler gefordert. Nun steht – wenn auch sehr spät – die Umsetzung an.
Zu 1:
Bisher ist die Preisreduzierung nur für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein Schulwegticket in Vollzeit-Bildungsgängen geplant. Die in der Drs. 10/752 enthaltenen Berechnungen zeigen jedoch, dass die bei den Schulwegtickets erzielten Einsparungen ausreichen, das verbilligte Deutschland-Ticket allen Schülerinnen und Schülern anzubieten. Selbst für den theoretischen Fall einer Bestellquote von 100% aller Vollzeitschülerinnen und -schüler wäre die Einsparung bei den Schulwegtickets noch fast doppelt so hoch wie der Zuschussbedarf für die verbilligten Tickets.
Auszubildende sollten nicht schlechter gestellt werden als andere Schülerinnen und Schüler; ihnen sollte daher ebenfalls das verbilligte Deutschland-Ticket angeboten werden.
Zu 2:
Leider ist die kreiseigene Busgesellschaft RLG immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte auszugeben, im Gegensatz zu fast allen anderen Verkehrsunternehmen. Die RLG bietet Deutschland-Tickets nur als digitale Variante für Smartphones und als QR-Ausdruck auf einem DIN A4-Blatt an. Diese Varianten sind für viele Schülerinnen und Schüler ungeeignet bzw. unhandlich.
Daher sollte der Bezug der Deutschland-Tickets über die ebenfalls im Kreisgebiet tätige Westfalenbus GmbH erfolgen. In der Sitzung des Schulausschusses am 08.08.2023 wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass die Westfalenbus GmbH Chipkarten ausliefern kann.”

Erwartungsgemäß empfiehlt die Kreisverwaltung, die beiden Anträge der SBL abzulehnen.

Dieselbe Situation besteht auch für einen Antrag der SPD-Fraktion, die nach der SBL ebenfalls beantragt hat,
“dass Deutschlandticket in der Version
29 € Selbstzahler (durch Schülerinnen / Schüler),
20 € Fördersumme (durch kommunalen Träger)
auch für jene Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen, die die Berufskollegs nicht vollzeitig besuchen (klassische Ausbildung oder Duales System).”

Ein Weiteres Thema ist die von der SBL beantragte Änderung der Hauptsatzung:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Begründung und Erläuterung:
Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung beantragt, die von der Kreisverwaltung für § 15 Abs. 1 vorgeschlagene Formulierung „durch Alternative 1 zu § 16 Absatz 1 der Musterhauptsatzung des Landkreistages“ zu ersetzen, also – wie gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen – die Entscheidungen über Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Kreistag zu übertragen. Für viele Kreistage in NRW gelten solche Regelungen (z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna).”

Damals wurde dieser Antrag von der SPD und den Grünen unterstützt, aber trotzdem von einer Mehrheit des Kreistags abgelehnt. Der Ablauf der Besetzung der Jugendamtsleitung in den letzten Monaten hat allerdings gezeigt, dass Landrat und Kreisverwaltung sich nicht an die außerhalb der Hauptsatzung geltenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Gremien bei Personalentscheidungen über die Besetzung von Führungspositionen halten. Denn diese Personalentscheidung wurde vor mehr als einem halben Jahr getroffen, ohne dass die vorher erforderliche Anhörung des Kreisjugendhilfeausschusses
erfolgt ist.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine von der Kreisverwaltung gewünschte Erhöhung der von den BürgerInnen und Bürgern zu zahlenden Verwaltungsgebühren (die Kosten je DIN A4-Kopie sollen sich verdoppeln!), die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Sanierung des Berufskollegs Meschede und Entscheidungen über Auftragsvergaben.

Zu Beginn um 17 Uhr findet – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede(r) beliebige Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

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Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Etwa 11 Mio Euro im Schattenhaushalt

By admin at 10:50 pm on Monday, July 3, 2023

Vor einem halben Jahr hatte wir hier darüber berichtet, dass der Hochsauerlandkreis beträchtliche Mittel in einen “Schattenhaushalt” umlenkt.
https://sbl-fraktion.de/?p=10868
Im Rahmen der Haushaltsberatung im Dezember wurden durch den Krieg in der Ukraine entstandene Mehraufwendungen als sog. Finanzschäden “isoliert”. Dadurch hat der Kreis nicht seine Ausgaben gesenkt, sondern diese Aufwendungen nur aus den laufenden Aufwendungen ausgelagert, wie zuvor schon Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden und belasten dadurch künftige Haushaltsjahre. In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs hatte sogar der Landrat Ende Oktober eine solche Isolierung noch als “Buchhaltungstrick” bezeichnet, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”.

Bei der Kreistagssitzung im Juni stand ein Bericht des Kreiskämmerers zur Ausführung des laufenden Haushalts auf der Tagesordnung. Dabei fragte die SBL-Kreistagsfraktion nach, in welcher Höhe diese Isolierungen nun ausfallen werden.

Dazu führte der Kämmerer aus, dass aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ca. 5,1 Mio. € an Etatbelastungen isoliert wurden. Hinsichtlich des Isolationsbetrages aus Anlass des Angriffskrieges gegen die Ukraine werden nach der derzeitigen Hochrechnung weitere ca. 5,5 Mio. € isoliert. Er wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Summe der Hochsauerlandkreis aus den vom Bund zugesagten insgesamt zusätzlichen 3,75 Mrd. Euro erhalten wird. Der Betrag ist bekanntermaßen beim Flüchtlingsgipfel im Mai um 1 Mrd. Euro auf diesen Betrag aufgestockt worden. Von der Höhe der an den Hochsauerlandkreis ausgezahlten weiteren Bundesmittel werde der konkrete Isolierungsbearf abhängen. Erst im Herbst könne eine genaue Hochrechnung der zu isolierenden Belastungen erfolgen.

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Die bröckelnde “Brandmauer” …

By admin at 9:04 am on Saturday, June 10, 2023

Der CDU-Bundestagsabgeordnete des HSK ist gleichzeitig Bundesvorsitzender seiner Partei und Chef ihrer Bundestagsfraktion. Sein Wort sollte also Gewicht in der Partei haben. Und erstmals Ende 2021 hat er von einer “Brandmauer” der CDU geredet, als Abgrenzung gegen die AfD. Dies hat er in den letzten Tagen wiederholt, angesichts der steigenden Umfragewerte der AfD.

Doch wie sieht die Realität aus?
Vor einigen Tagen sorgte die Forderung des Bürgermeisters von Waltershausen (Thüringen) nach einer Zusammenarbeit mit der AfD für Aufruhr:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/gotha/cdu-afd-zusammenarbeit-brychcy-voigt-100.html
Besonders brisant ist daran, dass im Frühjahr in Thüringen Landtagswahlen stattfinden und die AfD derzeit in den Umfragen für die Landtagswahl vorne liegt.

Aber auch im HSK steht diese Brandmauer nicht wirklich.
Ein konkretes Beispiel: Wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 2. Juni fand im Kreishaus in Meschede ein Treffen statt, an dem je ein Vertreter der sieben Kreistagsfraktionen teilnahm. Ziel des Treffens war die Einigung auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl von “Vertrauenspersonen”. Sie werden vom Kreistag in 6 Ausschüsse für die Amtsgerichte im Kreisgebiet gewählt und haben dann die Aufgabe, die ehrenamtlichen Schöffen für die nächsten 5 Jahre zu wählen. Für die Wahl dieser Vertrauenspersonen gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder der Kreistag stimmt einem sog. einheitlichen Wahlvorschlag ohne Gegenstimme zu, oder es wird einzeln über die Bewerbungen abgestimmt und ausgezählt. Das einfache Verfahren des einheitlichen Wahlvorschlags kommt also nur dann zustande, wenn niemand einer Person auf dieser Wahlvorschlagsliste widerspricht. Und sich über solche einen Wahlvorschlag vorher zu verständigen, ist grundsätzlich sinnvoll.

Aber beim Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bestand der AfD-Vertreter darauf, ein prominentes AfD-Mitglied (einen dem Kreistag angehörenden Polizeibeamten) als Vertrauensperson zu wählen. Nur der Vertreter der SBL-Kreistagsfraktion lehnte dies ab, unterstützt vom Vertreter der Linken. Und der Rest wollte offensichtlich akzeptieren, dass ein prominentes AfD-Mitglied ausgerechnet als Vertrauensperson für die Auswahl von Schöffen beauftragt wird??? Durch die Weigerung der SBL “platzte” die gemeinsame Runde. Im Kreistag wurde dann über die Wahlvorschläge für den Amtsgerichtsbezirk Arnsberg einzeln abgestimmt, und der AfD-Kandidat erhielt nur 2 Stimmen (wahrscheinlich die beiden aus seiner eigenen Fraktion).

Die Verhinderung des AfD-“Vertrauens”mannes auf einem einheitlichen Wahlvorschlag gelang aber nur, weil die SBL genau deswegen ihre Mitwirkung ablehnte, Wenn selbst bei solch sensiblen Positionen in anderen Fraktionen kein Widerstand gegen die Beauftragung von AfD’lern erfolgt, was ist die angebliche Brandmauer dann wert?

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Kreistag soll Nahmobilitätskonzept beschließen

By admin at 11:51 pm on Thursday, June 1, 2023

Am morgigen Freitag (2. Juni) trifft sich der Kreistag zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr. Beginn ist um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Zu Beginn gibt es wie immer eine Einwohnerfragestunde.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die Beschlussfassung über das Nahmobilitätskonzept der Hochsauerlandkreises. Es wurde in Zusammenarbeit mit den 12 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet von einem Büro aus Kassel erstellt. Es geht vor allem um die Verbesserung der Bedingungen für das Radfahren.
Die Ziele: (S. 8)
– Verbesserung/Attraktivierung des Radverkehrs (Landesziel 25 % Modal Split)
– Stärkung intermodale Wegeketten
– Sichere und komfortable Routen (Qualitätsstandards)
– Anbindung möglichst aller Kommunen und Ortsteile

Titelseite

Zwar bleiben viele Ansätze unverbindlich und dürftig, aber trotzdem kann dieses Konzept wichtige Beiträge zu einer Verkehrswende leisten. Es befasst sich vor allem mit dem Haupt- und Nebennetz, also mit den benötigten Wegen für Radfahrende. Außer etwa 170 Seiten Text gehören auch Karten für die Gemeinden als Anhang zu diesem Konzept.
Der gesamte Text kann hier nachgelesen werden:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdfJJp8v-afpPdDmCsXqfdURQ7TCKGNyfPKdvJN6My35/Bericht.pdf

Weil vor allem viele Ideen fehlen, die aktuell außerhalb des Kreisgebiets oft diskutiert werden, hat die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt, welche Themen noch aufgenommen werden sollen.
Dazu gehören:
“• Einrichtung von Überholverboten von Zweirädern in engen Straßen (Vz 277.1)
• Abschließbare Kurzzeit-Abstellboxen an zentralen Stellen (z.B. Arnsberg Neumarkt, Meschede Von-Stephan-Platz, Brilon Markt)
• Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen (wie bereits in den Kreisen Olpe und Siegen) und Bussen
• Trennung von Radverkehr und Fußgängern auf ‘belebten’ Wegen
• ‚Bike Lanes‘ auf Hauptverkehrsstraßen
• Abbau von Drängelgittern („Umlaufsperren“) und Pollern
• Durchgängigkeit aller Radwege und Radrouten für Kinder-Anhänger und Lastenräder
• Glatte Randstreifen bei Straßen mit Kopfsteinpflaster (wie am Steinweg in Arnsberg, dort leider meistens von Kfz zugeparkt)
• Aufzüge an allen Bahnhöfen mit Unter- oder Überführungen sowie mindestens eine Rampe zum Verlassen bei defektem Aufzug
• Freigabe von Einbahnstraßen als Regelfall
• Tief abgesenkte Bordsteine, wenn die Gehwege/Randwege von Radfahrenden genutzt werden dürfen
• Konfliktarme Ampelschaltungen
• Haltegriffe an Ampeln
• Eigene Abbiegespuren für Radfahrende an viel befahrenen Kreuzungen
• Erleichtertes Rechtsabbiegen durch Grünpfeil für Radfahrende (Vz 721)
• Verhinderung von Dooring-Unfällen durch ausreichende Abstände
• Analyse des starken Anstiegs der Fahrraddiebstähle (um ca. 50%) laut aktueller ‘Kriminalstatistik’ der Kreispolizeibehörde, mit Bezug zur Art der Abstellanlagen (Anlehnbügel zum Anschließen statt ‘Felgenkiller’ (niedrige Vorderradhalter))
Dabei geht es nicht darum, jeden einzelnen Handlungsort in jeder Kommune exakt zu benennen, sondern um die Beschreibung der Maßnahmen und ihrer Vorteile.”

Die Kreisverwaltung hat kurzfristig eine Änderungsvorlage erstellt, in der sie vorschlägt, die Mehrzahl der Vorschläge in das Konzept zu übernehmen. Das ist immerhin ein Fortschritt!

Die komplette Tagesordnung der Kreistagssitzung steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUx0GYLxQ52dVM4cpCZV9lI

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Wer leitet das Kreisjugendamt des HSK?

By admin at 10:52 am on Thursday, May 11, 2023

Am 5. März wurde in der öffentlichen Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses bekannt gegeben, dass der bisherige Leiter des Kreisjugendamtes Ende April in den Ruhestand geht. Wie es mit der Leitung weiter gehen soll, dazu wurde nichts gesagt. Nun haben wir bereits Mitte Mai, und noch immer ist nicht bekannt, wer künftig das Kreisjugendamt (JA) leiten soll. Im auf den Internetseiten des HSK veröffentlichten Organisationsplan steht noch das bisherige „Organigramm“:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_2/FD_26/Organigramm/Organigramm_Jugendamt_25.01.2022__2_.pdf

Wichtig: Vor der Auswahlentscheidung über die neue Jugendamtsleitung ist der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) zu beteiligen. Das ergibt sich aus § 71 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII. Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine besondere Stellung, die ihn von allen anderen Ausschüssen unterscheidet: Zusammen mit der Verwaltung bildet er das Jugendamt, ist also Teil dieses Amtes.

Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren gibt das Landesjugendamt Düsseldorf in einem Handbuch: “Die Anhörung des JHA vor Berufung der Jugendamtsleitung soll ihm die Möglichkeit geben, Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung der Jugendamtsverwaltung hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung beurteilen zu können. Dies setzt voraus, dass ihm Informationen der Bewerberinnen und Bewerber, etwa in Form der Bewerbungsunterlagen, zur Verfügung gestellt werden. Zugleich muss ihm genügend Zeit eingeräumt werden, sich die Unterlagen anzusehen.”

Und der „Frankfurter Kommentar“ führt dazu aus: „Das bedeutet, dass die vorherige Anhörung des JHA hinsichtlich dieser Personalentscheidung immer erforderlich ist. Sinn der Vorschrift ist, dem JHA Gelegenheit zu geben, Bewerber für die Leitung der Verwaltung des JA hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung beurteilen zu können… Angesichts der engen Zusammenarbeit zwischen Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem JHA ist dies auch eine zwingende Regelung.“

Bisher fand aber noch keine Beteiligung des Kreisjugendhilfeausschusses statt. Dessen nächste Sitzung soll am 16.05.2023 im Kreishaus in Meschede stattfinden.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdNJBBisZOP6L_g67JVlADA
Die SBL-Kreistagsfraktion hat daher für diese Sitzung den Tagesordnungspunkt „Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung des Kreisjugendamtes und Abgabe eines Votums durch den Kreisjugendhilfeausschuss“ beantragt.

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Digitale Bauanträge funktionieren für 7 der 12 Kommunen im HSK

By admin at 6:12 pm on Monday, January 9, 2023

In einer aktuellen Pressemitteilng weist die Kreisverwaltung auf die erfolgreiche Einführung digitaler Bauanträge hin. Die SBL hat immer wieder gefordert, Dienstleistungen der Verwaltungen zu digitalisieren, aber dabei auch die konventionellen Verfahren alternativ anzubieten. Genau dies ist bei den Bauanträgen gelungen. Leider haben sich Arnsberg, Sundern, Meschede, Schmallenberg diesem Verfahren (noch ?) nicht angeschlossen; diese Städte haben eigene Baugenehmigungsbehörden.

In der Meldung der Kreisverwaltung heisst es u.a.:
“Im Juni 2021 gestartet, hat sich das digitale Baugenehmigungsverfahren für die Gemeinden Bestwig und Eslohe sowie für die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg eingespielt.

Alle Beteiligten, wie Entwurfsverfasser, Bauherren, Bauämter, sowie interne und externe Fachbehörden können entsprechend ihrer Rechte auf die Online-Plattform zugreifen. Dort werden alle für die Baugenehmigungsanträge maßgeblichen Dokumente von den Beteiligten digital abgelegt. Auch die Kommunikation untereinander wird über die Plattform abgewickelt, so dass zur Klärung von Sachfragen diese schnell und eindeutig nachvollziehbar sind.

‘Die Zusammenarbeit hat sich etabliert und der Baugenehmigungsprozess hat sich dadurch beschleunigt. Voraussetzung für eine Genehmigung bleibt aber nach wie vor, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen’.

Eine Antragsstellung in Papierform ist indes weiterhin möglich. Diese Unterlagen werden beim Hochsauerlandkreis eingescannt und digital weiterbearbeitet. Daher müssen sie nur noch in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Ein Umstieg auf das digitale Verfahren ist zu jedem Bearbeitungszeitpunkt möglich.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Pläne und andere Bauvorlagen müssen nicht mehr in dreifacher Papierausfertigung eingereicht werden, der Bauantrag kann online zu jedem Zeitpunkt, also unabhängig von Sprechzeiten, über das Service-Portal des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Aus rechtlichen Gründen muss für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren lediglich eine Vollmacht in Schriftform nachgereicht werden.

Im weiteren Verfahren wird der Bauantrag als eines der komplexesten Verfahren in der Verwaltungspraxis voll digital weiterbearbeitet. Hierfür nutzt der Hochsauerlandkreis eine Kommunikationsplattform, mit der medienbruchfrei alle Stellen gleichzeitig beteiligt werden können. Das spart Zeit und Papier. Sollte der Austausch von Bauvorlagen erforderlich sein, kann dieses bequem und zu jedem Zeitpunkt über die Kommunikationsplattform erfolgen. Entwurfsverfasser, Bauherren und beteiligte Stellen können sich jederzeit einen Überblick über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens machen, da sie bei der Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren einen Zugriff auf die Kommunikationsplattform haben und sich zu guter Letzt die Genehmigung auch selbst herunterladen können.”
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1119693.html

Schade ist, dass in vielen anderen Ämtern bisher keine entsprechenden Fortschritte bei der Digitalisierng zu erkennen sind!

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Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

By admin at 2:55 pm on Thursday, December 29, 2022

Am 9. Dezember 2022 hat der Kreistag den Kreishaushalt 2022 beschlossen. Erst während der Sitzung brachten CDU und FDP den (wie üblich) gemeinsamen Antrag ein, den Hebesatz für die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1,22 Punkte zu senken. Vorher gab es dazu keine Sitzungsvorlage. Die Städte und Gemeinden waren allerdings vorher schon informiert – und selbstverständlich erfreut, denn eine niedrigere Kreisumlage schont ihre Kassen. Die Bürgermeister verzichteten so ganz auf das ihnen zustehende Recht, vor dem Kreisausschuss zum Kreishaushalt Stellng zu nehmen.

Was sich hier gut anhört, ist in Wahrheit aber eine sehr bedenkliche Aktion. Denn der Kreis hat nicht etwa seine Ausgaben gesenkt, sondern nur eine Art Schattenhaushalt gebildet. 6,1 Mio Euro wurden als sog. Finanzschäden, die als Folgen des Ukraine-Kriegs entstanden sind, “isoliert”. Dazu gehören z.B. Verteuerungen für Strom uns Gas. Diese tatsächlich entstehenden Aufwendungen erscheinen damit nicht mehr in den aktuellen Ausgaben des Kreises, sondern diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden.

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs fand der Landrat Ende Oktober noch ganz andere Worte. Dort bezeichnete er eine solche Isolierung als “Buchhaltungstrick”, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”. An dieser Ausgangslage hatte sich bis zum 9. Dezember nichts geändert. Es bestand noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für diese Lastenverschiebung.

Besonders bemerkenswert: Auf Bundesebene kritisiert die CDU die Bildung von Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Und im Kreis veranlasst sie genau so etwas. Bekanntlich ist der Bundestagsabgeordnete aus dem HSK auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion…

Ganz anders verliefen die Haushaltsberatungen im südwestfälischen Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein. Dort lehnte der Kreistag am 16.12. dem vom dortigen Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf ab, nach siebenstübndiger Debatte. CDU und SOD konnten sich nicht über die Höhe der Kreisumlage einigen, und die faktische GroKo ist dort wohl beendet (das wäre auch im HSK wünschenswert!). Dieser Kreis geht nun ohne beschlossenen Haushalt ins neue Jahr, aber wahrscheinlich gibt es dort künftig eine offenere Debattenkultur im Kreistag.
https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-showdown-vor-mitternacht-kreistag-verpatzt-etat-id237177339.html

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Kfz-Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet

By admin at 5:13 pm on Friday, December 16, 2022

E-Auto-Förderung kann voll erhalten werden

Zum Beginn des neuen Jahres sinkt die Förderung für E-Autos um 1.500 bis 2.000 Euro. Dabei ist nicht der Tag des Erwerbs entscheidend, sondern das Datum der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Viele Kundinnen und Kunden warten teilweise schon seit vielen Monaten auf ihr Auto, das nun zum Jahresende ausgeliefert wird. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn es mit der Zulassung im alten Jahr nicht mehr klappt.

Die Kreisverwaltung hatte angekündigt, ihre Büros zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu schließen. Am 9. Dezember gab es im Kreistag jedoch eine direkte positive Rückmeldung zur Haushaltsrede des SBL, als wir darin ansprachen, dass E-Autos bis zum Jahresende angemeldet sein müssen, damit keine Kürzung der Prämie eintritt. In anderen Kreisen hätten Straßenverkehrsämter bereits zugesagt, deswegen zwischen Weihnachten und Neujahr zu öffnen, aus dem HSK sei bisher nur die Schließung der gesamten Kreisverwaltung für diese Woche bekannt.
Der Landrat sagte dann gleich im Anschluss an die Rede zu, dass die Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet bleibt.

Seit gestern wird dies auch auf der Internetseite des HSK bekannt gegeben:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/kreisverwaltung-von-heiligabend-bis-neujahr-geschlossen-kfz-zulassungsstelle-meschede-zwischen-den-jahren-geoeffnet

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Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

By admin at 11:43 am on Friday, December 9, 2022

Keine Bildung eines Schattenhaushalts

“Es erfolgt keine „Isolierung“ von sog. Ukraine-Finanzschäden.”

Begründung und Erläuterung:
Nach der sog. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2023 sollen nun ca. 6,1 Mio Euro für sog. Ukraine-Finanzschäden isoliert, also in eine Art Sondervermögen überführt werden. Diese „Isolierung“ würde die finanziellen Lasten, die aktuell als Folge des Ukraine-Kriegs entstehen, in die Zukunft verschieben, bis zu 50 Jahre. Sie belastet damit künftige Haushalte, führt aber nicht zu reellen Einsparungen. Der Landrat selbst hat diese Aktion in seiner Haushaltseinbringungsrede als „Buchhaltungstrick“ bezeichnet.
Daher sollte sie nicht erfolgen. Bisher besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
Falls eine solche gesetzliche Verpflichtung doch noch erfolgt, sollte der Umfang der „Isolierung“ auf maximal 500 TEuro beschränkt und innerhalb von 5 Jahren abgetragen werden.
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Bessere Anschlüsse und Informationen im ÖPNV

“Für Verbesserungen der Anschlussqualität im ÖPNV werden der WFG 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Eine echte Verkehrswende setzt eine deutliche qualitative Verbesserung des ÖPNV voraus. Im HSK mit seinen langen Taktabständen in den Fahrplänen ist das Nichterreichen von Anschlüssen wegen geringfügiger Verspätungen ein großes Qualitätsproblem.
So hat die RLG, deren Mitge¬sellschafter der HSK ist, vor 2 Jahren den Betrieb der Anzeigen für die BusfahrerInnen an den Bahnhöfen über¬nommen, auf denen die Minuten bis zum tatsäch-lichen Eintreffen der Züge aus beiden Richtungen angezeigt werden sollen. Das soll die Koordi-nation zwischen Bahn und Bus erleichtern. Diese Anzeigen funktionieren aber immer noch nicht.
Und es existieren zwar diverse getrennte Apps für die einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme im Kreisgebiet (Bahn, RLG, Westfalenbus), aber diese liefern unzuverlässige Angaben. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Nutzung dieser Apps für die Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrsmittel.
Daher sollte nun die WFG des HSK beauftragt werden, diese Systeme zu übernehmen bzw. deutlich zu verbessern. Dafür sollten ihr vom HSK eine zusätzliche Personalstelle und 140 TEuro Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Betrachtung der Klimafolgen von zwei Gesellschaften, an denen der HSK massgeblich beteiligt ist

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Klimafolgenbilanzen für die Bobbahn und für den Flughafen Büren-Ahden zu erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Der HSK ist einer der beiden Gesellschafter der Bobbahn-Gesellschaft ESZW. Im kommenden Jahr sollen die Energiekosten für die Bobbahn auf etwa das Doppelte steigen, um fast 300.000 Euro. Ihre Energiebilanz ist durch die aufwändige Kühlung besonders ungünstig. Die Bobbahn ist aber mehr denn je eine Einrichtung für einen sehr kleinen Kreis von Sportlerinnen und Sportlern. Zudem wurde ein großer Teil derjenigen, die für Sauerländer Vereine in den letzten Jahren sportliche Erfolge erzielten, aus anderen Regionen abgeworben. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, ob weiterhin 4 Kunsteisbahnen in Deutschland erforderlich sind und welche Auswirkungen sie haben, im Vergleich zu ihrem touristischen Nutzen.
Der HSK ist auch einer von nur noch 4 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens in Büren-Ahden. Selbstverständlich werden für den internationalen Verkehr weiterhin Flughäfen benötigt. Aber die Dichte der Regionalflughäfen im Umfeld des HSK ist zu hoch (Büren-Ahden, Dortmund-Wickede, Münster/Greven, Siegen/Burbach, Kassel-Calden). Außer hohen Kosten entstehen auch erhebliche Immissionen.
Die Kreisverwaltung soll daher für diese beiden Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist und die besonders klimaschädliche Auswirkungen haben, eine Klimafolgenbilanz erstellen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
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Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
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Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
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Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

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Das Schweigen der Bürgermeister

By admin at 1:19 pm on Friday, November 4, 2022

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um 8%. Die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast 11%.
Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen!

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt. “Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

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Es wird deutlich teurer!

By admin at 9:35 am on Tuesday, October 25, 2022

Das gilt nicht nur für private Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet, sondern auch für die Städte und Gemeinden im HSK. Denn sie finanzieren den Haushalt des HSK durch Umlagen, die als Prozentsatz von ihrer eigenen Finanzkraft berechnet werden. Im laufenden Jahr mussten alle 12 Kommunen eine “Allgemeine Kreisumlage” in Höhe von 32,90 Prozent an den Kreis abführen, im nächsten Jahr sollen es 33,72 Prozent sein, die zudem von steigenden Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Das Volumen des Kreishaushalts soll von 462,1 auf 508,9 Mio Euro steigen, also um mehr als 10 Prozent!

Noch drastischer ist der Anstieg für die 9 Kommunen, die über kein eigenes Jugendamt verfügen und daher an den HSK auch die Umlage für das Kreisjugendamt zahlen müssen. Hierfür soll der Hebesatz von 20,32 auf 21,95 Prozent steigen!

Das bedeutet z.B. für eine Stadt wie Meschede, dass sie allein durch die steigenden Abgaben an den Kreis mit Mehrbelastungen von ca. 2 1/2 Mio Euro rechnen muss.

Wofür der Kreis die deutlichen Mehreinnahmen verwenden möchte? Das wissen wir auch noch nicht, sondern kennen nur das Gesamtvolumen und die geplanten Hebesätze. Zwar hat der Landrat am 21.10.2022 den Haushaltsentwurf in den Kreistag “eingebracht”, aber ohne das Haushaltsbuch und den Vorbericht (mit allen Eckdaten) vorzulegen, Auch 4 Tage nach der Kreistagssitzung haben wir diese für die Haushaltsberatung unerlässlichen Unterlagen immer noch nicht erhalten. Bereits am 09.12.2022 soll der Kreistag den Haushalt 2023 beschließen.

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3 Haushaltsjahre im Kreistag

By admin at 11:48 am on Thursday, October 20, 2022

Bei der Kreistagssitzung am Freitag (21.10.) um 15 Uhr in der Olsberger Konzerthalle spielen Haushaltsthemen eine große Rolle, und es geht um 3 Haushaltsjahre.

Für 2021 steht die Prüfung des Jahresabschlusses an. Hier hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ergebnisse geprüft und bestätigt, dass in Überschuss von ca. 3,9 Mio Euro entstanden ist. 85% davon (3,3 Mio Euro) sollen nun an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, der Rest soll der Ausgleichsrücklage des Kreises zugeführt werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2022 gibt der Kämmerer einen Bericht über die “Ausführung des Haushalts”. Gegenüber der Haushaltsplanung werden nun in diversen Positionen Entlastungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio Euro erwartet. Saldiert mit Mehrbelastungen in anderen Bereichen ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,8 Mio Euro. Den größten Einfluss auf die Veränderung des Ergebnisses haben die Bußgelder: Sie waren mit 3,88 Mio Euro kalkuliert worden, nun wird mit Mehrerträgen von 3,0 Mio Euro gerechnet! 0,9 Mio Euro sollen bei den “Kosten der Unterkunft” für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII) eingespart werden, 2,2 Mio Euro bei den “Hilfen zur Pflege”, vor allem wegen höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehraufwand ensteht z.B. durch eine Erhöhung der Beiträge für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten um 0,4 Mio Euro.

Etwa 0,3 Mio Euro an Ausgaben werden nicht ergebniswirksam, weil sie als sog. “Corona-bedingte Finanzschäden” zunächst ergebnisneutral gebucht und in späteren Haushaltsjahren ausgeglichen werden.

Sehr ungünstig verläuft die finanzielle Entwicklung des Kreisjugendamtes. Bereits im Jahr 2021 mussten 2,9 Mio Euro aus der Sonderrücklage entnommen werden, die danach noch einen Bestand von 1,9 Mio Euro hatte. Die Unterdeckung dieses Etats liegt nun bei 2,9 Mio Euro. Die werden nun komplett verbraucht; trotzdem fehlen für das Jahr 2022 noch 1,032 Mio Euro, die nun von den 9 Städten und Gemeinden per Nachveranlagung erhoben werden. Glücklich schätzen können sich die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg, die eigene Jugendämter haben und daher von der Nachveranlagung nicht betroffen sind.

Für das Jahr 2023 wird der Landrat den Haushaltsentwurf einbringen, über den der Kreistag dann am 09.12.2022 beraten und beschließen soll. Näheres ist unserer Fraktion noch nicht bekannt… Es ist allerdings mit einer drastischen Anhebung des Umlagesatzes für die Finanzierung des Kreisjugendamtes zu rechnen.

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