Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Weit über 1000 junge Menschen im HSK unter gesetzlicher Betreuung

By adminRL at 2:42 pm on Tuesday, March 31, 2015

Situation in Arnsberg
Die Stadt Arnsberg informierte Anfang dieses Jahres die Öffentlichkeit darüber, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene vom Amtsgericht unter gesetzliche Betreuung gestellt werden. Derzeit würden allein in der Stadt Arnsberg 90 Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren durch Mitarbeiter/innen des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF) betreut. Häufig lägen die Ursachen für Depressionen, Drogen- und Alkoholproblemen und Lebensuntüchtigkeit der jungen Menschen in desolaten familiären Verhältnissen. Ca. ein Drittel der in Arnsberg von sechs hauptamtlichen Mitarbeiter/innen des SkF betreuten Klienten seien zwischen 18 und 39 Jahren alt. Oft schließe sich die Betreuung für junge Erwachsene direkt an die städt. Jugendhilfe bzw. sozialpädagogische Familienhilfe an.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/gesetzliche-betreuer-kuemmern-sich-um-immer-mehr-junge-leute-id10281146.html

Anfrage der SBL/FW
Diese Pressemeldung veranlasste die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), dem Landrat am 10. März 2015 folgende Fragen zu schicken:

1. Wie viele im Hochsauerlandkreis wohnhafte junge Menschen in der Altersgruppe zwi-schen 18 und 39 Jahren sind derzeit von den Amtsgerichten unter gesetzliche Betreuung gestellt?
2. Wer nimmt deren Betreuung – ehrenamtlich oder hauptberuflich – wahr?
3. Wie hat sich die Anzahl der Betreuten aus dieser Bevölkerungsgruppe in den letzten 5 Jahren entwickelt?
4. Wie viele Menschen stehen insgesamt im HSK unter gesetzlicher Betreuung, auch im Vergleich zum Jahr 2010?

Antwort der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis meldet für die letzten 5 Jahre nahezu unveränderte Zahlen. Die Verwaltung antwortete mit Schreiben vom 17. März:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um die Angaben der Betreuungsstelle HSK (ohne Stadt Amsberg). Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Betreuungsstelle.
Zu 1.: Zum Stichtag 11.03.2015 besteht im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle des Hochsauerlandkreises für 1.132 Personen der Altersgruppe zwischen 18 u. 39 Jahren eine gesetzliche Betreuung.
Zu 2.: Davon werden 477 Betreuungen ehrenamtlich und 655 Betreuungen beruflich geführt.
Zu 3.:
Stichtag / Betreuungen von 18-39 Jahren
31.12.2010 1.105
31.12.2011 1.119
31.12.2012 1.149
31.12.2013 1.175
31.12.2014 1.158
11.03.2015 1.132
Zu 4.:
Zum 31.12.2010 standen 4.828 Menschen im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle HSK unter Betreuung; zum Stichtag 11.03.2015 waren es 4.806 Menschen.“

Bundesstatistiken verraten keine aktuellen Zahlen
Bei der Suche nach aktuellen Zahlen für NRW und Deutschland wurden wir leider nicht fündig. Die Amtlichen Erhebungen vom Bundesamt für Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer, der überörtlichen Betreuungsbehörden, der Bundesnotarkammer sowie des Statistischen Bundesamtes enden mit den Betreuungszahlen 2012 – 2013. Sie liefern, angefangen bei der Anzahl der Betreuungsverfahren pro Jahr, über Vorsorgevollmachten und Betreuerwechsel bis hin zu den Kosten für die Staatskasse, diverse verschiedene Tabellen und Zahlen.
Klack:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungsstatistik2012-2013.pdf

Gesetzesänderung = Sparmaßnahme oder Mehrkosten?
Am 1. Januar 2015 trat ein neues Betreuungsgesetz in Kraft. Kritische Stimmen dazu fanden wir in der TAZ. Der Paritätische Wohlfahrtsverband befürchte, mit der Gesetzesänderung solle die Zahl der gesetzlichen Betreuer zu Lasten der Betroffenen gesenkt werden. Hingegen würden sich die Betreuungsbehörden einem erheblichen Mehraufwand an Kosten, Personal und Zeit gegenüber sehen. Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag habe gewarnt, die Kommunen benötigten zusätzliche Mittel von den Ländern.
Siehe:
http://www.taz.de/!118097/

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44.000fache Unterdrückung??

By adminRL at 12:32 am on Monday, March 30, 2015

In den letzten Jahren gab es des öfteren negative Schlagzeilen über die Kreispolizeibehörde des HSK. Mehrfache und von den Arbeitsgerichten aufgehobene Kündigungsversuche gegen ein Personalratsmitglied, unfassbare Ermittlungspannen, falsche Behauptungen und Anschuldigungen, Krankheitshäufungen in der Hauptverwaltung, Ermittlungen in eigenen Angelegenheiten anstatt Abgabe an eine andere Polizeibehörde, Vorladungen zu Vernehmungen mit Einschüchterungscharakter an Lokaljornalisten, und ein höchst merkwürdiges, später gescheitertes Strafverfahren gegen einen oppositionellen Kommunalpolitiker, das sind nur einige Beispiele.

Jetzt liefert die Leitung der Kreispolizeibehörde noch selbst weiteren Anlass für weitere Fragen an ihre tatsächliche Ausrichtung. In der aktuellen Ausgabe des “Verkehrsbericht 2014″, der hier öffentlich zugänglich ist, heißt es wörtlich: “In der Gesamtbetrachtung ist im Mehrjahresvergleich festzustellen, dass die Gesamtzahl der repressiven polizeilichen Maßnahmen bei folgenlosen Verkehrsverstößen (d.h. ohne die repressiven Maßnahmen nach Unfällen) von 38.726 im Jahr 2013 auf 44.192 gesteigert wurden (+ 14,1 %).” Im Vergleich zum Jahr 2012 beträgt der Anstieg sogar 25,0%.

Wußte die Leitung der Kreispolizeibehörde, was sie da schrieb? “Repressive Maßnahmen” bedeuten laut Duden Unterdrückung und Zwang. Das soll in einem einzigen Jahr im HSK mehr als 44.000 mal erforderlich gewesen sein, bei folgenlosen Verkehrsverstößen, und dann mit solch enormen Steigerungsraten? Und das in einer demokratischen Gesellschaft mit Gewaltenteilung? Wohl kaum! Da scheint die Einstellung der Behördenleitung gegenüber der Bevölkerung überhaupt nicht zu stimmen. Dabei heißt es auf der Titelseite des Berichts doch als Charakterisierung “bürgerorientiert · professionell · rechtsstaatlich”!

Zum besseren Verständnis: Dies ist kein generelles Plädoyer gegen die Arbeit der Polizei; diese Institution ist in einem Rechtsstaat erforderlich. Aber eine grundlegende Erneuerung der Leitung der Kreispolizeibehörde des HSK könnte vielleicht dabei hilfreich sein, den Eindruck zu vermitteln, dass die drei auf der Titelseite des Berichts genannten Grundsätze auch erkennbar eingehalten werden…

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Wie viel Geld wurde „in den Sand gesetzt“?

By adminRL at 11:51 pm on Thursday, March 26, 2015

Was kostete die E-Technik-Ausstattung im Berufskolleg Olsberg?

Ein schwarzer Freitag, der 13. März 2015; denn da entschied der Kreistag in Meschede in geheimer Abstimmung mit knapper Mehrheit, die elektrotechnische Berufsausbildung im Berufskolleg Olsberg fast völlig aufzugeben. Proteste und Argumente von Städten, Verbänden und vielen anderen Akteuren hatten leider nichts genützt. Die HSK-CDU blieb bei ihrer Linie und die hieß „Schließen, koste was es wolle“.

Und da wären wir schon beim Stichwort „Kosten“.
Am 17. Februar, also fast einen Monat vor der alles entscheidenden Kreistagssitzung, stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine schriftliche Anfrage an den Landrat zu den Investitionen der letzten 10 Jahre in die E-Technik-Ausstattung beim Berufskolleg Olsberg. Zuvor hatte sich die SBL/FW mehrmals ergebnislos beim Schulamt um telefonische Auskunft bemüht.

Ob der Verwaltung die Kosten(an)frage des SBL-Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos etwas zu heikel war, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass mit Datum vom 4. März ein Schreiben kam, wonach die Beantwortung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht möglich sei, Grund: die Auswertungen lägen nicht insgesamt vor.

Ca. 2 Wochen später war es dann so weit. Die Schulverwaltung schickte der SBL, datiert auf den 17. März, folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage zum Thema „E-Technik Ausstattung des Berufskollegs Olsberg” beantworte ichn wie folgt:

Hinsichtlich der Investitionen in den Bereich Elektrotechnik am BK Olsberg möchte ich darauf hinweisen, dass eine Abgrenzung zu den Fachrichtungen der technischen Assistenten und hier insbesondere zu den informationstechnischen Assistenten nicht immer leicht ist. Viele der in den letzten 10 Jahren getätigten Investitionen, kommen neben den Elektrotechnikern auch den anderen am BK Olsberg angebotenen Ausbildungen zu Gute.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass in den Bereich der Elektrotechnik am BK Olsberg in den Jahren 2005-2014 insgesamt 253.177,63 Euro investiert wurden. Hinzu kommen noch die durch den Neubau des Gebäudes 9 getätigten Investitionen in Höhe von 1.712.983,63 Euro. Hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes 9 am BK Olsberg durch unterschiedliche Gruppierungen verweise ich auf die Ausführungen unter Punkt 4. der Vorlage 9/101 5. Ergänzung.“

Fassen wir die Investitionssummen zusammen:
Neubau des Gebäudes der Elektrotechnik 1.712.983,63 Euro
Sonstige Investitionen 253.177,63 Euro
———————————————————————————————————————
Summa Summarum macht das den stolzen Betrag von 1.966.161,26 Euro

Vielleicht ist ja nur ein Teil dieses Geldes „in den Sand gesetzt“ worden? Trotzdem müssen sich Politik und Verwaltung die Frage gefallen lassen: „Wo ist die Weitsicht, wo die Nachhaltigkeit?“

Unabhängig von den Kosten ist die Entscheidung, den Ausbildungsgang Elektrotechnik in Olsberg zu schließen, nachteilig für die gesamte Region!

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Kita-Anmeldeverfahren – Warum möchte die Kreisverwaltung keine Kita-Card?

By adminRL at 4:23 pm on Tuesday, March 24, 2015

In den Städten Arnsberg und Soest sowie im Landkreis Soest gibt es sie bereits: Die Kita-Card. Damit soll das Anmeldeverfahren für die Plätze in den Kindertagesstätten transparenter und gerechter werden. Doppelanmeldungen und ganz frühe Anmeldungen können so verhindert werden.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bemüht sich nun schon seit ca. zwei Jahren um die Einführung dieses praktikablen Verfahrens für den Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises, nicht zuletzt auch auf Wunsch von Mitarbeiter/innen einiger Kindertageseinrichtungen. Denn nicht nur in Arnsberg, auch in vielen anderen Kommunen landauf, landab in NRW hat sich das Anmeldeverfahren per Kita-Card schon seit längerer Zeit bewährt. Doch das Jugendamt des Hochsauerlandkreises will es offenbar lieber bei der alten Anmeldemethode belassen. Warum? Das würde die SBL/FW gerne in Erfahrung bringen.

Bei der Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung im Dezember 2014 stand die Kita-Card einmal mehr auf der Tagesordnung. Anscheinend sollte sie endgültig „begraben“ werden. Kürzlich veröffentlichte der HSK das Protokoll dieser Dezember-Sitzung. Eine in dieser Niederschrift vermerkte Aussage nahm die Sauerländer Bürgerliste zum Anlass, noch einmal zum Thema „Kita-Card“ nachzufragen. Die SBL/FW schickte am 10.03.2015 dem Landrat diese Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Protokoll der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 08.12.2014 ist auf Seite 7 unter 8. „Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Bereich des Kreisjugendamtes; Möglichkeiten der Gestaltung des Anmeldeverfahrens für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen – Drucksache 9/108“ – eine Aussage von …. vermerkt, wonach sich die Träger gegen die Einführung einer Kita-Card ausgesprochen hätten. Die Bemerkung korrespondiert mit dem Inhalt der Drucksache 9/108. Dort steht u.a.: „ … Als Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere die freien wie auch die kirchlichen Träger einer Änderung des Anmeldeverfahrens ablehnend gegenüberstehen. …“

Die Aussage, die Träger seien gegen die Einführung der Kita-Card, ist uns zu pauschal, zumal der Wunsch nach deren Einführung seinerzeit aus Kita-Einrichtungen an die SBL/FW herangetragen wor-den ist.

Daher fragen wir:

1. Wann und in welcher Art und Weise wurden die Träger der Kindertagesstätten vom Kreisjugendamt zur möglichen Einführung der Kita-Card befragt (Wortlaut des Anschreibens)?

2. Wurden alle Träger (in gleicher Weise) befragt?

3. Wenn Nein, warum nicht?

4. Wenn Ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

5. Wie erklären Sie sich die guten Erfahrungen, die offenbar das Jugendamt der Stadt Arnsberg und viele andere Jugendämter mit der Kita-Card gemacht haben?”

Die Antwort des Kreisjugendamtes ist datiert auf den 11.03.2015. Wir veröffentlichen sie hier im vollen Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ziff. 8 des Protokolls der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 08.12.2014 bitten Sie um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wann und in welcher Art und Weise wurden die Träger der Kindertagesstätten vom
Kreisjugendamt zur möglichen Einführung der Kita-Card befragt (Wortlaut des Anschreibens)?

Mit dem nachstehenden Rundschreiben Nr. 5/2014 vom 31.07.2014 wurden alle Träger von
Tageseinrichtungen für Kinder im Zuständigkeitsbereich des Hochsauerlandkreises sowie
Vertreter der Jugendämter Arnsberg, Schmallenberg und Sundern zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII eingeladen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
…an einer Besprechung teilzunehmen, in der Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen bei der Bildung von Gruppen in Kitas (Kombination von Gruppenformen) erörtert werden.
Die Veranstaltung wird am
Donnerstag, 25.09.2014 …
stattfinden.
Um sicherzustellen, dass alle Themen ausreichend behandelt werden, bitte ich, Ihre Fragestellungen und Anregungen bis 05.09.2014 schriftlich oder per Mail zu übersenden.”

2. Wurden alle Träger (in gleicher Weise) befragt?
Ja

3. Wenn nein, warum nicht?
– – –

4. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen? Entsprechend der Aufforderung in dem unter 1. aufgeführten Einladungsschreiben haben verschiedene Träger ihre Fragen vorab übermittelt, die vom Kreisjugendamt zu folgender Tagesordnung zusammengefasst wurden:

1. Begrüßung
2. Fragen (und Antworten) zu den Möglichkeiten der Bildung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen (…)
3. Projekt „Rucksack und Griffbereit” (…)
4. Veränderungen des Anmeldeverfahrens der Kindertageseinrichtungen; hier Softwareunterstützung/Einführung einer KITA-Card (FD 25)
5. Verschiedenes

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 4 wurde die Frage der Einführung einer Kita-Card
von Vertretern der Kita gGmbH, der AWO, des DRK, verschiedener Kommunen und Elternvereinen diskutiert und einvernehmlich verworfen. Dabei hat keiner der anwesenden Trägervertreter für die Einführung einer Kita-Card plädiert.

6. Wie erklären Sie sich die guten Erfahrungen, die offenbar das Jugendamt der Stadt Arnsberg und viele andere Jugendämter mit der Kita-Card gemacht haben?

Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Spekulationen über die Bearbeitungsweise außerhalb meiner Zuständigkeit liegender Dienststellen abgebe.
In der Sache nehme ich Bezug auf die Drucksache Nr. 8/1048, die in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 18.06.2014 erörtert wurde. Hier wurden in aller Ausführlichkeit
die Vor- und Nachteile eines elektronischen Anmeldeverfahrens und der Kita-Card dargelegt.
Der Inhalt dieser Drucksache war auch Gegenstand der Erörterungen mit den Trägern im Rahmen der AG 78 am 25.09.2014.“

Zur Abrundung unseres Beitrags ein Auszug aus einem Pressebericht des „Soester Anzeigers“ vom 28. März 2013. Er zeigt die ganz praktischen Seiten der Kita-Card auf. In Soest läuft es demnach prima …

„Die mit der Kita-Karte verfolgten Ziele seien erreicht worden, heißt es in einem Bericht der Verwaltung an den Jugendausschuss. Das Anmeldeverfahren sei „für Eltern transparenter und nachvollziehbarer geworden“. Mussten Mütter und Väter zuvor einzelne Kitas abklappern und dort ihr Kind anmelden, bekommen sie seit diesem Jahr von der Stadt die Kita-Karte zugeschickt und notieren dort einfach ihre Wünsche. Das Jugendamt vermittelt einen Platz; und sollten selbst alle gewünschten Kitas ausgebucht sein, sucht die Behörde anderweitig nach Betreuungsmöglichkeiten.
Den Eltern, so heißt es im Bericht, biete das neue Verfahren „Überschaubarkeit und Verbindlichkeit“, den Kindergärten Entlastung, weil sie nun ein paar bürokratische Arbeiten abgenommen bekommen und obendrein keine Wartelisten mehr führen müssen. ….”

Klick: http://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/kita-karte-schnell-unkompliziert-kita-soest-3079580.html

Warum möchte „man“ das beim Jugendamt vom Hochsauerlandkreis nicht?

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Themenfrühschoppen mit attac-Referenten in Brilon zu TTIP

By adminRL at 10:12 pm on Thursday, March 19, 2015

Viele Menschen machen sich Sorgen um die Auswirkungen von TTIP und CETA. Diese von der Bundesregierung geplanten sogenannten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada können weit in die kommunale Daseinsvorsorge und in die Lebensumstände vieler Menschen eingreifen. Die Verhandlungen finden geheim statt. Ein besonders häufig kritisierter Punkt sind die in diesen Abkommen enthaltenen geheimen Schiedsgerichte, mit denen nicht-öffentlich und an der normalen Gerichtsbarkeit vorbei internationale Konzerne für sie günstige Entscheidungen erwirken können.
Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung könnten durch intransparente Verhandlungen und Schiedsgerichtsverfahren gefährdet werden.

Über die Auswirkungen von TTIP und CETA möchte die Briloner Bürger-Liste (BBL) informieren und diskutieren. Dazu hat sie den Ökonomen Steffen Stierle aus Berlin eingeladen. Sein Schwerpunkt ist die Politische Ökonomie der Europäischen Integration. Bei Attac ist er aktiv in der Projektgruppe Eurokrise und in der Kampagne “TTIP in die Tonne”. Das internationale Netzwerk Attac befasst sich mit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberaler Globalisierung.

Der Themen-Frühschoppen der BBL findet statt am Sonntag, 22. März, ab 10:30 Uhr in der “Alten Werkstatt”, Am Kalvarienberg 1 (in der Nähe des Derker Tores und der Engelbertschule). Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

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Thema “TTIP” zu komplex für CDU-Fraktion

By adminRL at 11:42 pm on Wednesday, March 18, 2015

Für die Kreistagssitzung am letzten Freitag hatte die SBL beantragt, eine Resolution gegen die geheim verhandelten sog. Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu beschließen. Der eingebrachte Resolutionsentwurf orientierte sich an den Beschlüssen vieler anderer Kommunalparlamente und an Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Insbesondere wurde in dem vorgschlagenen Text sehr deutlich auf den kommunalen Bezug von TTIP und CETA eingegangen.

Die Forderungen lauteten:
Der Hochsauerlandkreis fordert von der EU-Kommission, dem Europaparlament, der Bundesregierung und der Landesregierung, in den Verhandlungen darauf Einfluss zu nehmen, dass
1. die aktuellen Verhandlungen transparent und öffentlich geführt werden;
2. keinerlei Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen vorgenommen werden darf, die kommunale Selbstverwaltung auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten eingeschränkt werden darf und, dass Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen;
3. die kommunale Daseinsvorsorge sowie Kultur und Bildung nicht Gegenstand der Verhandlungen sein dürfen;
4. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch intransparente Schiedsgerichtsverfahren gefährdet werden dürfen.
Außerdem fordert der Hochsauerlandkreis, dass die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht gebilligt werden darf. Hier muss nachverhandelt werden!

Doch während es in vielen Kreistagen und Stadträten sogar einstimmige Beschlüsse für solche Resolutionen gab, machte die CDU im Kreistag des HSK nicht mit. Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erklärte ihr Fraktionsvorsitzender, die CDU werde keiner Resolution zu TTIP zustimmen; das Thema sei ihr zu komplex…

Schade, denn in anderen Kommunalparlamenten hat die CDU solche Beschlüsse unterstützt. Vielleicht ist diese Partei im HSK besonders Kanzlerinnen-orientiert? Die SPD-Fraktion unterstützte alle vier Punkte des von der SBL eingebrachten Entwurfs, wie auch fast alle anderen Mitglieder des Kreistags. Doch da leider noch eine absolute CDU-Mehrheit im Kreistag des HSK besteht, gab es trotz der vielfältigen Unterstützung einen ablehnenden Beschluss.

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Darlehen des HSK: insgesamt 31 Mio Euro, Laufzeiten bis 2033, Zinsen bis zu 5,9%

By adminRL at 9:15 am on Monday, March 16, 2015

Für die Finanzen des HSK ist der Kreisausschuss (KA) zuständig. Um einen Überblick über die Kreditsituation des Kreises zu erhalten, hatte die SBL für die Sitzung des KA am 13.03.2015 einen Bericht über die aufgenommenen Kredite auf die Tagesordnung setzen lassen.

Das Ergebnis (in öffentlicher Sitzung):

Die Zinssätze der auszuweisenden 19 Darlehen bewegen sich zwischen max. 5,92 % (Laufzeitende 2019) und min. 0,1 % (Sonderkonditionen für Schulbau).

10 Darlehen mit hohen Zinssätzen laufen noch viele Jahre:
1.098.150 €, 5,92 %, bis 2019
1.005.964 €, 5,74 %, bis 2020.
1.125.292 €, 5,165 %, bis 2021
612.293 €, 5,075 %, bis 2023
1.000.208 €, 5,34 %, bis 2025
808.771 €, 4,65 %, bis 2025
1.277.200 €, 4,81 %, bis 2025
2.175.000 € 3,655 %, bis 2029
2.571.326 € 4,35 %, bis 2033
2.901.961 € 4,9025 %, bis 2033
Auf Nachfrage erkklärten Landrat und Kämmerer, dass es unwirtschaftlich wäre, diese Darlehen vorzeitig abzulösen. Wann die einzelnen Verträge abgeschlossen wurden, darauf erhielten wir in der Sitzung keine Antwort.

Weitere 8 Darlehen über insgesamt ca. 16,4 Mio Euro mit Zinssätzen bis zu 4,22 % können zwischen 2019 und 2026 umgeschuldet werden. Ein Darlehen über ca. 13T Euro ist zinslos, läuft aber nur bis 2018.

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… und am Ende sagten (fast) alle wieder „Ja“

By adminRL at 3:13 pm on Saturday, March 14, 2015

Die Stadt Meschede soll mit dem „Haus der Musik/Volkshochschule Hochsauerlandkreis“ auch einen „Leuchtturm“ bekommen. Dafür wird das Gebäude der ehemaligen Martin-Luther-Schule in der Schützenstraße kräftig aufpoliert. Die Kosten für die umfangreichen Baumaßnahmen in Höhe von 583.000 Euro schultern die Stadt Meschede (Gebäudehülle), der Hochsauerlandkreis (Innenausbau und Umbau) und das Land NRW (70-prozentige Förderung).

583.000 Euro – Das war der Stand der Dinge bzw. der Kosten …
… bis die Eigentümerin des Objekts und Koordinatorin des Umbaus, die Stadt Meschede, dem Hochsauerlandkreis am 14.11.2014 eine Mitteilung über zu erwartende Mehrkosten beim Innenausbau und Umbau zusandte. Laut Aussage des von der Stadt engagierten und im Ort ansässigen Architektenbüros erhöhen sich die Kosten –unvorhergesehen- um 196.000 Euro. Tröstlich: „Unter Berücksichtigung einer möglichen weiteren Förderung aus Landesmitteln in Höhe von 70 % errechnet sich ein Eigenanteil des Kreises von 58.800 Euro“.

Zum besseren Verständnis ein Auszug aus der Liste der angeblich „bei der Planung nicht erkennbaren Ursachen für die unerwarteten Mehrkosten“:
• Abbruch der gemauerten Lichtschächte und des ehemaligen Kohleneinwurfes …
• Erneuerung der Hebeanlage für Schmutz- und Regenwasser
• Beseitigung von den in Deckenverkleidungen befindlichen Heizungsrohre
• Erhöhte Putzarbeiten bedingt durch Austausch und Anpassung der Fenster
• Neue Hauptverteilung bedingt durch die Verlegung des Hausanschlusses

Der Laie wundert sich … warum waren diese Mängel nicht gleich ersichtlich?
Und gehören die wirklich alle zum Innenausbau?? (sonst wäre die Stadt Meschede zuständig!)

Einige Mitglieder des Kulturausschusses wunderten sich auch. Sie machten ihrem Ärger auch Luft. Am 11. März tagte dieser Fachausschuss in Bad Fredeburg. Das Gremium stand vor der Aufgabe dem Kreistag – der tagte am 13. März – einen Beschluss zu empfehlen. Die Kreisverwaltung hatte ihnen die Entscheidung allerdings schon ein Stück weit abgenommen. Sie empfahl den Ausschussmitgliedern per Sitzungsvorlage 9/218, der Erhöhung des Finanzierungsanteils für die „unvorhergesehenen“ Baumaßnahmen am Haus der Musik/VHS Hochsauerlandkreis zuzustimmen. So geschah es dann auch!

Trotz heftiger Kritik (auch seitens einiger Vertreter der CDU) am Architektenbüro, am schlechten Informationsfluss zwischen Stadt- und Kreisverwaltung, und, und, und teilte die große Mehrheit der Mitglieder des Kulturausschusses offenbar die Meinung, man käme nicht umhin, die Kosten zu übernehmen.

Ob die diversen, mit so viel Verspätung „unvorhergesehenen Maßnahmen“ den HSK „außerplanmäßig“ mit 196.000 Euro oder „nur“ mit 58.800 Euro belasten, das ist nach einer Aussage eines Vertreters der Kreisverwaltung noch dahingestellt. Vielleicht entscheidet sich das im Mai?

Auf die Frage des Ausschussmitglieds der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), ob bei diesem Gebäude noch mit weiteren Überraschungen zu rechnen sei, wusste die Verwaltung keine Antwort. Die Vertreterin der SBL/FW stimmte übrigens als einzige gegen die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Es gab noch eine Enthaltung. Alle anderen Mitglieder des Kulturausschusses stimmten mit „Ja“. Heißt das vielleicht: „Weiter so“?

Der Kreistag machte es am 13. März nicht anders, auch wenn es dort etwa ein halbes Dutzend Gegenstimmen gab. Die ganz große Mehrheit segnete die hohen Mehrkosten ab – wie es wohl kaum jemand bei einem privaten Bauvorhaben gemacht hätte. Immerhin soll auf Vorschlag des SBL nun noch geprüft werden, ob der Architekt haftbar gemacht werden kann.

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Kreistag entscheidet gegen Berufskolleg Olsberg

By adminRL at 12:32 am on Saturday, March 14, 2015

Es war eine der knappsten Abstimmungen in der 40jährigen Geschichte des Kreistags des HSK:
Mit 28 : 24 Stimmen ist der Kreistag am Freitag nachmittag in geheimer Abstimmung dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Das bedeutet vor allem, dass die elektrotechnische Berufsausbildung im Berufskolleg Olsberg künftig fast völlig aufgegeben wird. Theoretisch können die Azubis zwar noch das erste von insgesamt dreieinhalb Jahren dort absolvieren, aber viele werden sich gleich andere Berufskollegs außerhalb des Kreisgebiets oder gleich andere Ausbildungsgänge suchen.
Ein sehr schlechtes Signal für die Ausbildung im HSK!!

In der Debatte kritisierte die SBL u.a. das Gutachten, das den jetzt erfolgten Beschluss vorbereitet hat. Darin wurde mit 6 Jahre alten Daten argumentiert, ohne auf die gute Entwicklung der Zahl der Auszubildenden im Bereich Elektrotechnik in den letzten Jahren Rücksicht zu nehmen. Und die sogenannte “Steuergruppe”, die den Vorschlag formuliert hat, hatte keinen eigenen Bezug zur betrieblichen Ausbildung, sondern war nur aus Schulbeamten und Verwaltungsmitarbeitern zusammengesetzt. Kritischen Lehrern wurde ein Maulkorb verpasst.

Auch merkwürdig: Ein CDU-Kreistagsmitglied regte sich über die vielen kritischen Äußerungen aus der Bevölkerung, aus den Städten, aus den Betrieben und aus den Verbänden auf. Dabei zeigt das gerade die gelebte Demokratie, wie wir sie im HSK viel öfter bräuchten, egal ob es uns inhaltlich gerade passt oder nicht!

Viele Zuhörer konnten live erleben, wie sich die CDU gegen die Interessen der Jugendlichen, der Betriebe, der Gewerkschaft und der Unternehmensverbände stellte. Vielleicht tragen auch diese Erlebnisse wenigstens dazu bei, dass die CDU demnächst keine absolute Mehrheit mehr hat??

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Heftige Auseinandersetzung zu erwarten

By adminRL at 11:56 pm on Thursday, March 12, 2015

Eine harte Diskusison dürfte es in der morgigen Kreistagssitzung über die Zukunft der Berufskollegs geben. Der Streit geht um die künftigen Ausbildungsstandorte. Eine sogenannte Steuergruppe, bestehend aus mehreren Schulleitern, pensionierten Lehrern und mehreren Verwaltungsmitarbeitern aus Meschede und Arnsberg, hat vorgeschlagen, dass die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg eingstellt werden soll. Derzeit werden dort 78 Auszubildende unterrichtet, 50 weitere in Meschede und 137 in Arnsberg. Das sind zusammen mehr als 5% der knapp 5.000 Berufsschülerinnen und -schüler, die es im Kreisgebiet in der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Schule) gibt. Diese Planungen stoßen auf erbitterten Protest der Betriebe und der Jugendlichen. Denn nur 8 Schüler kommen aus Olsberg selbst, die anderen (darunter je 17 aus Brilon und Marsberg) sind noch viel weiter von den vorgesehenen Ausbildungsorten Arnsberg-Hüsten und Meschede entfernt.

Immerhin 9 Mio Euro wurden in den letzten Jahren in das Gebäude der Elektrotechnik in Olsberg und dessen Einrichtung investiert!

Eine Rolle bei der Diskussion spielt ein von einem externen Büro erstelltes Gutachten. Das wurde aber an entscheidenden Stellen dilettantisch erstellt, worauf in der morgigen Sitzung des Kreistags näher einzugehen sein wird.

In einstimmig beschlossenen Resolutionen fordern der Rat der Stadt Olsberg und der Hauptausschuss der Stadt Marsberg, die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg zu belassen und stattdessen die Ausbildung der Mechatroniker von Olsberg nach Meschede zu verlegen. Viele Betriebe und Organisationen (darunter die IG Metall) haben sich mit ähnlichen Forderungen an die Kreistagsmitglieder gewandt.

Einen besonderen “Höhepunkt” erreichte die Protestbewegung, als am letzten Donnerstag im Rat der Stadt Brilon alle Fraktionen außer der CDU die Resolution der Olsberger Nachbarn unterstützen wollten. Das Thema war auf Antrag der Bürgerliste in die Tagesordnung aufgenommen worden. Da die CDU an diesem Tag eine Mehrheit im Rat hatte, wurde der Antrag abgelehnt. Seit dem Pressebericht in der WP gibt es ein sehr heftiges Echo, warum sich die CDU Brilon aus parteitaktischen Gründen gegen die Interessen der heimnischen Betriebe und der Jugendlichen stellt. Zwei Beispiele: “Fatale Fehlentscheidung” und “Ich fasse es nicht”.

Auch die SBL hat sich schon in der Presse geäußert. In einem Leserbrief von Reinhard Loos in der WP heißt es, die Behauptung “Wie berichtet, befasst sich seit 2013 eine Steuerungsgruppe aus den fünf HSK-Berufskollegien und Vertretern der heimischen Wirtschaft damit” sei nicht richtig.
Denn “der Steuerungsgruppe gehörte kein einziger Vertreter der heimischen Wirtschaft an und auch keine Schülerinnen und Schüler, sondern nur Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter!
Im einzelnen: 5 Leiter der Berufskollegs, 2 pensionierte Lehrer als Vertreter des Schulausschusses, 3 Mitarbeiter von in Arnsberg ansässigen Verwaltungen (Bezirksregierung, Kammern) und Mitarbeiter der Kreisverwaltung aus Meschede und Arnsberg.
Jeder einzelne von denen kann sich selbstverständlich an so einem Gremium beteiligen, aber es ist ein großer Nachteil, wenn dort NUR Schul-Beamte und Verwaltungsleute sitzen und kein einziger, der selbst in der betrieblichen Ausbildung tätig ist, als Ausbilder oder Auszubildender!!!

Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Resolution vorgeschlagen, dass ‘Mechatronik in Arnsberg / Meschede beschult wird und Elektrotechnik weiterhin in Olsberg’. Dieser Tausch war auch im Schulausschuss des HSK vorgeschlagen worden, interessanterweise von einem Mitglied der CDU-Fraktion. Die Abstimmung über diesen Änderungsantrag im Schulausschuss ergab mit 10:10 Stimmen ein Patt. Es bestehen also nach wie vor Aussichten, dass sich im Kreistag hierfür eine Mehrheit findet. Dann würde keinem Berufskolleg etwas weggenommen, sondern die Ausbildungsgänge würden dort angesiedelt, wo die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig wohnen.

Besonders merkwürdig wurde es heute, als die Kreisverwaltung noch vor der anstehenden Entscheidung des Kreistags in einer Pressemitteilung sehr einseitig Stellung bezog. Was würden diese Beamten tun, wenn die Mehrheit im Kreistag morgen anders entscheidet? Normalerweise sollte es Aufgabe einer Kommunalverwaltung sein, die Beschlüsse des Kommunalparlaments auszuführen! Aber wahrscheinlich ist die CDU-Fraktion – mal wieder – so eingeschworen worden, dass alles im Sinne der Leitung der Kreisverwaltung läuft…

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Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern wurde erleichtert. Wie klappt das im HSK?

By adminRL at 2:18 pm on Tuesday, March 10, 2015

Neue Regelung seit November 2014
Ende letzten Jahres sind einige Erleichterungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in Kraft getreten. Der Arbeitsmarktzugang wurde neu geregelt. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Für beide Gruppen besteht aber in vielen Fällen weiterhin ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, was bedeutet, dass der Betreffende für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde – mit Hilfe eines vom potentiellen Arbeitgeber ausgefüllten Vordrucks – beantragen muss. Die Ausländerbehörde holt dann die Zustimmung der Agentur für Arbeit (ZAV in Duisburg) ein.
Die baldige Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen hilft allen: Den Flüchtlingen selbst, weil sie eine sinnvolle Betätigung ausüben und sich schneller integrieren können, und den öffentlichen Kassen, weil weniger oder keine Unterstützung mehr gezahlt werden muss.

Zustimmung der Arbeitsverwaltung nicht immer erforderlich
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch Flüchtlingen und Asylbewerber/innen gestattet, ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen. Für eine Reihe von Tätigkeiten benötigen sie auch in den ersten drei Monaten keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung. Darunter fallen z.B. eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, ein Praktikum, das zum Studium oder zu einer schulischen Ausbildung gehört oder im Rahmen eines von der EU geförderten Programmes stattfindet (das kann also auch ein Praktikum sein, das als Vorpraktikum vor einer angestrebten Ausbildung stattfindet und zu dieser Ausbildung gehört) und die Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst oder anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten.
Bestimmte Tätigkeiten im vorwiegend karitativen oder religiösen Bereich (z.B. bei der Caritas und Diakonie) gelten rechtlich nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 30 BeschV i.V.m. § 14 Abs. 1 Ziffer 2 BeschV), so dass auch hierfür keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigt wird.

Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
In diesem Zusammenhang bat die SBL-Fraktion den Landrat am 03.03.2015 um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Trifft es zu, dass das Ausländeramt des HSK auf Fragen von Bürgern die Auskunft erteilt hat, dass in jedem Fall – also auch bei einem Praktikum – das Beschäftigungsverhältnis eines Flüchtlings mit einem Vordruck beim Ausländeramt zu beantragen ist und das Ausländeramt dann die Genehmigung bei der Arbeitsverwaltung in Duisburg einholen muss?
2. Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass es eine Reihe von Tätigkeiten gibt, für die Asylbewerber/innen auch in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigen, z.B. bei Aufnahme eines Praktikums im Rahmen eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung?
3. Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass bestimmte Tätigkeiten rechtlich nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 30 BeschV i.V.m. § 14 Abs. 1 Ziffer 2 BeschV) gelten, so dass auch hierfür keine Zustimmung der Arbeitsverwaltung benötigt wird?
4. Trifft es zu, dass Ihre Behörde auf Fragen von Bürgern die Auskunft erteilt hat, der Bearbeitungszeitraum bei der Arbeitsverwaltung in Duisburg für die Erteilung von Zustimmungen zu Arbeitsverhältnissen von Flüchtlingen betrage etwa 4 Wochen?
5. Falls Ja, wie lässt sich diese Auskunft damit vereinbaren, dass die Arbeitsverwaltung für die Er-teilung der Zustimmung nur 2 Wochen Zeit hat? (§ 36 Abs. 2 BeschV: „Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung gilt als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit der zuständigen Stelle nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt, dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat.“)
6. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende im Bereich des Kreisausländeramts absolvieren Ihres Wissens derzeit ein Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung, eines Studiums oder einer Berufsausbildung oder gehen einer Tätigkeit und im karitativen oder kirchlichen Bereich nach oder sind in einem Sozialen Dienst tätig?
7. Wurden Ihnen auch nicht genehmigungspflichtige Anträge auf Erteilung von Arbeitserlaubnissen vorgelegt?
Wenn ja, wie sind Sie mit ihnen verfahren?

Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt werden wir darüber berichten.

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SBL/FW lädt zum Treffen nach Brilon ein

By adminRL at 2:19 am on Saturday, March 7, 2015

Die Kreistagssitzung am Freitag dem 13.März verspricht interessant zu werden. Auf der Tagesordnung sind Themen wie die Breitbandstrategie des Hochsauerlandkreises, die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, die Schulentwicklungsplanung an den Berufkollegs, die Resolution der Sauerländer Bürgerliste zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und viele andere wichtige Punkte.

Es gibt also viel Informations- und Gesprächsbedarf. Daher treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am Montag dem 9. März um 19.00 Uhr in der Pizzeria NIDO, Derkere Straße 12 in Brilon, zur Vorbereitung auf die anstehende Kreistagssitzung.

Interessierte sind – wie immer – herzlich willkommen!

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Beratung über Museums-Anbau verschoben

By adminRL at 1:45 pm on Thursday, March 5, 2015

Für die nächste Sitzung des Kreistags am 13.03.2015 war angekündigt worden, über den Fortgang der Renovierung und Erweiterung des Sauerlandmuseums zu informieren und zu beraten. Bekanntlich war nach einem desaströsen Ergebnis für die Ausschreibung der Baugrube (Kostensteigerung von ursprünglich 0,9 Mio Euro über 1,8 Mio Euro zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf 3,1 Mio Euro als Ergebnis der Ausschreibung) die bisherige Planung gestoppt worden. Mit Spannung war erwartet worden, wie es nun mit dem 12,6-Millionen-Euro-Projekt weitergehen soll. Die Kreisverwaltung hatte in einer Pressemitteilung vom 03.02.2015 geschrieben, dass der Kreistag am “13. März das weitere Vorgehen beraten” werde.

Die Kreistagsmitglieder haben zwar noch keine Tagesordnung für die nächste Kreistagssitzung erhalten, aber im öffentlich zugänglichen Amtsblatt Nr. 4/2015 des HSK ist sie enthalten: In ihr fehlt der Tagesordnungspunkt zum Sauerlandmuseum.

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Offensichtlich gibt es also noch kein neues, beratungsfähiges Konzept, und die Entscheidung verzögert sich weiter. Das muss kein Nachteil sein, denn eine übereilte Entscheidung wäre auch nicht sinnvoll. Es bleibt weiter spannend. Und möglicherweise bleibt der 1605 erbaute Landsberger Hof nun statt ursprünglich angekündigter 3 Jahre sogar 4 Jahre, 5 Jahre oder noch länger geschlossen…

Bleibt zu hoffen, dass sich am Ende im Kreistag eine Mehrheit für eine technisch und finanziell verantwortbare Lösung findet. Dazu könnte nach Auffassung der SBL auch gehören, über die Nutzung anderer, derzeit leerstehender Gebäude in der Arnsberger Altstadt für die Erweiterung der Ausstellungsfläche des Sauerlandmuseums nachzudenken.

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Thema verfehlt

By adminRL at 12:09 pm on Tuesday, March 3, 2015

600.000 Euro pro Jahr zahlt der Hochsauerlandkreis als Mitgliedsbeitrag an den “Sauerland Tourismus e.V.”, die Tourismusorganisation, die außer für den HSK auch noch für die Kreise Olpe, Soest und Märkischer Kreis sowie für die Gemeinden Willingen und Diemelsee aus dem hessischen Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg und für Bad Wünnenberg aus dem Kreis Paderborn zuständig ist. Die Geschäftsstelle sitzt in Fredeburg und hat 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daneben haben die Kreise eigene Wirtschaftsförderungsgesellschaften und die Städte und Gemeinden eigene Tourismusorganisationen.

Der Mitgliedsbeitrag für den HSK ist recht hoch. Als am 08.12.2014 im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (WST) über das Tourismusbudget des HSK gesprochen wurde, fragte die SBL nach, was denn mit diesem Mitgliedsbeitrag geschehe. Obwohl der Kreisdirektor im Ausschuss anwesend war und dieser auch Vereinsvorsitzender des Sauerland Tourismus e.V. ist, wollte oder konnte niemand die Frage beantworten. Also beschloss der Ausschuss, dass in einer der nächsten Sitzungen der Geschäftsführer des Tourismus-Vereins Auskunft über die Mittelverwendung geben und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten sollte. So steht es auch klar im Sitzungsprotokoll.

Der Geschäftsführer des Vereins war in der Sitzung des WST-Ausschussses am 02.03.2015 im Mescheder Kreishaus anwesend, und er hielt einen Vortrag. Aber anscheinend hatte ihn niemand über den Zweck des Vortrags informiert, oder er hatte es nicht zur Kenntnis genommen. Denn in dem Vortrag ging es um Übernachtungszahlen, Marketing und Imagestrategien des Sauerland Tourismus e.V. Auch das war interessant, aber über die Mittelverwendung des hohen Vereinsbeitrags erfuhren die Ausschussmitglieder gar nichts. Auch Nachfragen der SBL-Ausschussmitglieder Eickhoff und Loos blieben unbeantwortet, z.B. zur Berechnung des Beitrags für die anderen Vereinsmitglieder. Der Vereinsvorsitzende kündigte an, man könne ja mit dem Protokoll eine “Excel-Liste” versenden…
Wir sind gespannt, was und wann wir nun erfahren.

Als es um die Buchungen von Übernachtungen ging, erklärte der Geschäftsführer des Sauerland Tourismus e.V, man müsse sehen, dass die Buchungen über die regionale Organisation vorgenommen werden, damit den Betrieben nicht 15% oder 20% an Provision für bundesweite Portals wie booking.com verloren gingen.
Das ist eine sehr seltsame Auskunft! Denn die heimischen Betriebe müssen für das Buchungssystem des Sauerland Tourismus einen Jahresbeitrag von 120 Euro zahlen und außerdem für jede über das Internetportal dieses Tourismus-Vereins erfolgte Buchung 15% Provision plus Mehrwertsteuer. Das führt dann zu einer Kostenbelastung von über 15% auf den Übernachtungspreis, für viele Betriebe sogar in Höhe von etwa 20%. Die Provisionshöhe war also kein überzeugendes Argument für den Sauerland Tourismus e.V. …

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