Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Beamtete Jobvermittler: Vom Bund bezahlt, im Auftrag des Kreises tätig, aber vom Bürgermeister als Helfer für das Ordnungsamt eingesetzt?

By admin at 12:03 am on Friday, March 30, 2018

Kommen Jobvermittler auch bei Abschiebungen zum Einsatz? Und wer trägt in solchen Fällen die Personalkosten?

2017
Dazu hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schon im letzten Jahr (am 22.08.2017) Landrat Dr. Karl Schneider um Antwort auf mehrere Fragen gebeten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792

Seinerzeit verlief der Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen, nach Meinung der SBL/FW-Fraktion nicht ganz zufriedenstellend. In der Antwort hieß es nämlich, es hätte keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung gegeben (Schreiben des HSK mit Datum vom 29.08.2017). Und genau das stellte damals und stellt heute die SBL/FW in Zweifel, weil uns konkrete Auskünfte von anderen Stellen mit anderem Inhalt vorliegen.

2018
Aus diesem Grund fragt der SBL-Sprecher Reinhard Loos jetzt noch einmal bei der Kreisverwaltung nach. Hier seine aktuelle Anfrage vom 27.03.2018

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Jobvermittlern bei Abschiebungen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 22. August letzten Jahres fragten wir schriftlich bei Ihnen nach, ob auch Arbeitsvermittler/innen eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK im Jahr 2017 an den Durchführungen von Abschiebung beteiligt gewesen sind.
In Ihrer Antwort vom 29.08.2017 berichteten Sie, nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden seien in den Jahren 2016 und 2017 keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung zum Einsatz gekommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung wären vereinzelt tätig geworden.

Nach unseren Informationen gab es im Zusammenhang mit einer Abschiebung in einer Stadt im Bereich des Kreisausländeramts mindestens einen Einsatz eines Jobcenter-Mitarbeiters. Dieser wurde zudem im letzten Jahr mindestens 10mal als Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes seiner Stadt eingesetzt. Daher fragen wir:

1. Setzten und setzen Städte und Gemeinden im HSK die Mitarbeiter/innen, die als Jobvermittler beschäftigt sind, grundsätzlich nur für die Tätigkeit beim Jobcenter ein oder kommen sie öfters oder in Ausnahmefällen auch für andere Aufgaben zum Einsatz, z.B. bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen oder für andere Aufgaben des Ordnungsamtes?

2. Wenn letzteres zutreffen sollte, ergeben sich dann Probleme, weil ja die Finanzierung des Jobcenters zu 100% aus SGB II-Mitteln und somit vom Bund getragen wird?

3. Wenn ja, führen die Kommunen, führt der HSK darüber Statistiken?

4. Wenn ja, erfolgen darüber Meldungen an den Bund? Ist es daraufhin zu Rückforderungen von SGB II-Mitteln gekommen, welchen ggf.?

5. Wie sind diese Einsätze mit der Delegationssatzung der „Optionskommune“ (zkT) Hochsauerlandkreis vereinbar?

6. Hat der Bürgermeister der Kommune, in der dieser beamtete Jobvermittler tätig ist, die Einsätze dieses Beamten im Ordnungsamt und bei einer Abschiebung in irgendeiner Weise vorher „angemeldet“?

Eine weitere Frage betrifft eine Auskunft der Kreisverwaltung zu diesem Fall in der letzten Sitzung des “Arbeitsmarktpolitischen Beirats”. Da dieses Gremium nicht-öffentlich tagt, können wir diese Frage hier nicht wiedergeben.

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Ziegenhöfe, die x-te

By admin at 9:58 pm on Tuesday, March 27, 2018

Kein Blumenpott
Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!
Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“
Über alles Weitere werden wir dann berichten …

Filed under: TierschutzComments Off on Ziegenhöfe, die x-te

WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

By admin at 10:50 pm on Saturday, March 24, 2018

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017
Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“
Kick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an!
Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!

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Hochburg der „Reichsbürger“ im Sauerland?

By admin at 12:32 am on Friday, March 23, 2018

HSK hat keine Kenntnisse
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nimmt an, dass ihre leider unbeantwortet gebliebene Anfrage vom 13.02.2018 zu möglichen Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Kreisgebiet durchaus ihre Berechtigung hatte.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8341

Nicht nur der kürzlich erfolgte Brandanschlag auf ein Türkisch-Deutsches Vereinsheim in Meschede lässt vermuten, dass im Hochsauerlandkreis sowohl extreme Gruppierungen wie radikal gesinnte Einzelpersonen aktiv sind.

Ein weiterer Anhaltspunkt, dass es Probleme mit Reichsbürgern und Co. geben könnte, ist nach Auffassung der SBL eine intern im Kreishaus veröffentlichte „Handlungsempfehlung zum Umgang mit sog. Reichsbürgern und ähnlichen Gruppierungen“. In dieser Publikation sind die eigentümlichen Vorgehensweisen der selbsternannten „Reichsbürger“ sehr plastisch dargestellt. Offenbar werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden nicht selten mit Reichsbürgern und anderen Extremisten konfrontiert?

SBL hat Fragen
Klar, dass sich die Sauerländer Bürgerliste gerne eine Vorstellung über die Zahl der vermutlich als radikal einzuschätzenden Personen und Gruppen im Hochsauerlandkreis und deren Aktivitäten machen möchte. Handelt es sich hier nur um ganz wenige einzelne „Spinner“, oder beschäftigen diese Leute die Behörden zuhauf?

Darum bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos Landrat Dr. Karl Schneider am 13.03.2018 erneut um einige Daten und Zahlen:
• Wie viele Schreiben von Personen aus der sogenannten Reichsbürgerszene und anderer als radikal einzuschätzender Gruppierungen erreichten Ihre Behörde im Jahr 2017 bis heute per Briefpost, per Fax und/oder per Mail? Wie viele „Reichsbürger“ etc. kontaktierten Ihre Behörde im gleichen Zeitraum telefonisch?
• Wie viele „Reichsbürger“ etc. haben im letzten Jahr bis heute einmal oder mehrmals Ihre Behörde aufgesucht, um ihre „Anliegen“ persönlich vorzubringen?
• Wie vielen „Reichsbürgern“ etc. hat die Kreisverwaltung ein Hausverbot erteilt? Wurden Hausverbote auch aus politischen Gründen ausgesprochen? Wenn ja, in wie vielen Fällen?
• Um wie viele aktive Personen aus der „Reichsbürger“- und anderen als radikal einzuschätzenden Szenen handelt es sich Ihrer Einschätzung nach in etwa im HSK?

HSK erhebt keine Daten
Was antwortete nun die Kreisverwaltung? Im Prinzip nicht viel bis NICHTS.

Wir zitieren:
„Sehr geehrter Herr Loos,
statistische Daten werden zu dieser Thematik nicht erhoben, so dass Ihre diesbezüglichen Fragen nicht beantwortet werden können. Hausverbote sind nicht ausgesprochen worden.“
(Das Schreiben ist datiert auf den 15.03.2018.)

Was schreibt die Presse?
Beispiel Arnsberg; 09.11.2016
„Das Strafverfahren gegen einen sogenannten Reichsbürger vor dem Amtsgericht wegen Bedrohung in zwei Fällen endete erst nach dem dritten angesetzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte einen 59-jährigen Ingenieur aus Rumbeck angeklagt. Er soll einer Finanzbeamtin gedroht haben, mit einer Pistole wiederzukommen und sie „abzuschießen“. …“
Klick:
https://www.wp.de/staedte/arnsberg/reichsbuerger-bedroht-beamtin-id12343203.html

Beispiel Meschede; WP 17.09.2016:
„Die so genannten „Reichsbürger“ werden auch in Meschede aktiv. Gegenüber der Bezirksregierung erklären sie sogar, Meschede gehöre jetzt wieder zu Preußen….“
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/reichsbuerger-sehen-meschede-als-teil-von-preussen-id12200612.html

Beispiel Schmallenberg; WP 21.10.2016:
„Laut Richter Ralf Fischer gibt es auch in Schmallenberg einige potenziell gefährliche Personen aus dem Kreis der selbst ernannten Reichsbürger. …“
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/warnung-vor-reichsbuergern-in-schmallenberg-id12292346.html

Beispiel Sundern; WELT 20.06.2016:
„ … Reichsbürger lehnen die staatliche Autorität der Bundesrepublik, kommunale Behörden und Gerichte ab. Manche versuchen, sich vor Steuerforderungen zu drücken, andere missachten Urteile. Manchmal brechen sie wegen eines Parkknöllchens einen Grundsatzstreit vom Zaun. So geschehen in Sundern im Sauerland. …“
Klick:
https://www.welt.de/regionales/nrw/article156317241/Wenn-Reichsbuerger-sich-mit-Kalaschnikows-bewaffnen.html

Beispiel Hochsauerlandkreis; WR 23.01.2018
„ … Inzwischen hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz eine umfassende Bestandsaufnahme des Phänomens vorgelegt. Die ländlichen Regionen seien grundsätzlich stärker betroffen, berichten die Verfassungsschützer. Die “Hochburgen” der Reichsbürger sind Ostwestfalen, Lippe, Soest, der Hochsauerlandkreis und der Großraum Köln. …“
Klick:
https://www.wr.de/region/hochburgen-der-reichsbuerger-in-nrw-sind-soest-und-der-hsk-id213196889.html

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Mehrheit im Kreistag will Familienpflege einstellen

By admin at 8:43 pm on Monday, March 19, 2018

Die GaGaGroKo im Kreistag hat in der letzten Sitzung viele unverständliche Entscheidungen getroffen. Das wirkte so, als ob man alles beschließen würde, was Landrat und Kreisverwaltung vorschlagen, ohne nach dem Sinn zu fragen.

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Förderung der Familienpflege, die auf Beschluss der Groko eingestellt werden soll. Nur im Altkreis Brilon soll sie noch bis zum Jahr 2019 fortgesetzt werden, im restlichen Kreisgebiet gar nicht mehr. Denn ohne Förderung können die Träger dieses Angebot nicht aufrecht erhalten, wegen der hohen Vorhaltekosten, die auch ohne Inanspruchnahme anfallen. Und alleine von den Erstattungen der Krankenkassen im Leistungsfall lässt sich dieses Angebot nicht finanzieren.

Am 15.02.2018 hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste den Landrat nach der Zukunft der Familienpflege gefragt. Das Antwortschreiben ist datiert auf den 20.02.2018. Wir fassen daraus zunächst kurz einige wichtige Aussagen zusammen:
• Nicht das Angebot Familienpflege falle weg, sondern evtl. die freiwillige finanzielle Unterstützung durch den HSK.
• Der HSK nehme nicht an, dass die Familienpflege nicht mehr sinnvoll praktiziert werden könne.
• Die Frage sei, ob eine Förderung im Teilbereich des Hochsauerlandkreises noch sinnvoll sei.
• Angaben, was die Caritasverbände Meschede und Arnsberg-Sundern bewogen hatten, den Bereich Familienpflege einzustellen, lägen dem HSK nicht vor.
• Die Frage der SBL/FW, ob der HSK bedingt durch den Wegfall der Familienpflege Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich des Kreisjugendamtes erwartet, wird von der Kreisverwaltung verneint!

Uns liegt aber auch eine Stellungnahme des Caritasverbands Brilon vor. Hier eine kurze Zusammenfassung.

Seinen Familienpflegedienst beschreibt der Verband so:
“Familienpflegedienst, ein sozialpflegerischer — aufsuchender — ambulanter — familienunterstützender Dienst, der sich mit seinen fachlichen Anforderungen von einfachen Familienhilfen und möglichen Nachbarschaftshilfen deutlich unterscheidet.
In zeitlich befristeten Einsätzen werden Familien durch Haushaltstätigkeiten sowie pflegerische und pädagogische Unterstützungen von Kindern in besonderen Notsituationen und Lebenslagen begleitet.
Der Einsatz in den Familien erfolgt im Haushalt der jeweiligen Familie und orientiert sich an den kulturellen, religiösen, gesundheitlichen und persönlichen Vorgaben des jeweiligen Familiensystems.”

Und keine Mehrkosten an anderer Stelle!?
Das sieht der Caritasverband Brilon anscheinend etwas differenzierter.
Er unterlegt das mit nicht ganz unwichtigen Aussagen. (Die angesprochene Stellungnahme liegt dem HSK und jetzt auch der SBL/FW vor):
• „Der Familienpflegedienst bewirkt auch, dass nachhaltige Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem vermieden werden können.“
Des Weiteren verweist der Caritasverband Brilon auf eine Studie zur Familienpflege, die der HSK selbst im Jahr 2012 durch den KatHo NRW erarbeiten ließ. Die Studie verdeutliche,
• „dass eine qualifizierte Familienpflege ein für das Gemeinwohl der Gesellschaft und deren kleinsten Einheiten „der Familie“ wertvolle Unterstützung darstellt. In Zeiten des demographischen Wandels, unterstützt der Dienst der Familienpflege auch das Anliegen, die Arbeitsfähigkeit von Vätern und Müttern zu erhalten bzw. zu stabilisieren.“

Aus Sicht des Caritasverbands Brilon e.V. besteht weiterhin Bedarf an Familienpflege. Randgebiete zum Caritasverband Meschede könnten von Brilon mitversorgt werden. Um den Dienst weiter aufrechterhalten zu können, sei der Caritasverband weiter auf Zuschussgeber angewiesen, da die Refinanzierung durch Krankenkassen nicht auskömmlich sei.

Nachtrag und Ende
Bleibt noch nachzutragen, dass die Familienpfleger/innen des Caritasverbands Brilon im Jahr 2017 exakt 5.001 Stunden Unterstützung und Hilfe in insgesamt 30 Familien geleistet haben.

Und um noch eine Zahl ins Spiel zu bringen, die Familienpflege ist von 2015 bis jetzt mit jährlich 139.872 Euro bezuschusst worden (Peanuts im Vergleich zu den etwa 16 Mio Euro Millionen für das Sauerlandmuseum).

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte in der Kreistagssitzung beantragt, dass Landrat und Kreisverwaltung mit den möglichen Trägern über die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Angebots verhandeln sollen. Das lehnte die GaGaGroKo (CDU, SPD, FPD und Grüne) ab. So bleiben die oft zu hörenden verbalen Bekenntnisse zur Bedeutung der medizinischen Versorgung und zur Familienfreundlichkeit wirkungslos, wenn sie bei konkret anstehenden Aufgaben nicht zur Geltung kommen!

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Akute Verbesserungen im Rettungsdienst abgelehnt

By admin at 12:07 pm on Sunday, March 18, 2018

Dass der vom Kreistag im Dezember 2016 mehrheitlich beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan gescheitert ist, hatten wir bereits hier berichtet. Ziel war es, dass die Rettungstransportwagen (RTW) kreisweit in mindestens 90% der Fälle (p90%-Wert) den Einsatzort in maximal 12 Minuten erreichen. Das ist nach der Umsetzung des neuen Bedarfsplans im Jahr 2017 nur in 2 der 12 Rettungswachen gelungen, beide in der Stadt Arnsberg gelegen. In den anderen 10 Rettungswachen lag der p90%-Wert höher, in 7 Rettunsgwachen um mindestens 10% zu hoch. In Olsberg und Medebach-Medelon überschritt dieser Wert sogar 15 Minuten, lag also um mehr als 25% zu hoch. In 6 der 9 Rettungswachsen außerhalb der Stadt Arnsberg musste bei mehr als jedem 5. Einsatz ein Fahrzeug aus einem anderen Rettungswachenbezirk herbei gerufen werden – was die Einsatzzeiten erheblich verlängert. Insgesamt haben sich die Ergebnisse seit der Einführung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans sogar verschlechtert statt verbessert; dazu hat auch die Reduzierung der Anzahl der einsatzbereiten RTW im Ostkreis beigetragen.

Es dürfte somit kein Zweifel bestehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht hier immerhin um die Rettung von Menschen bei medizinischen Notfällen!

Doch Landrat und GaGaGroKo verweigerten im Kreistag am Freitag einmal mehr ihre Mitwirkung an einer Verbesserung. Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion standen die Ergebnisse des Rettungsdienstes aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Beschlossen wurde nur,
1. vor der Planung des Neubaus der Rettungswachen Bad Fredeburg, Meschede und Winterberg eine Standortanalyse in Auftrag zu geben,
2. ein Gutachten zur Überprüfung der Notarztstandorte in Auftrag zu geben,
3. auf Basis der Standortgutachten die Überprüfung bzw. Fortschreibung des Bedarfsplans in Auftrag zu geben,
4. mit den Kostenträgern über mögliche Zwischenlösungen in Verhandlung zu treten.

Das hilft akut nicht weiter. Z.B. wird durch eine Standortanalyse in Meschede, die sich vielleicht nach mehreren Jahren auswirkt, in den nächsten Jahren kein Patient in jetzt problematischen Rettungswachenbezirken schneller erreicht. Die SBL/FW hatte daher beantragt, mit den Krankenkassen als Kostenträgern darüber zu verhandeln, dass in den 7 Rettungswachen, in denen der p90%-Wert um mehr als 10% überschritten wird, tagsüber 2 RTW einsatzbereit vorgehalten werden. Doch die “Abstimmungsmaschine” der GaGaGroKo funktionierte so, wie von Landrat und Kreisverwaltung gewünscht: Der Antrag wurde abgelehnt. Dabei scheuten die Ablehner auch vor “fake news” nicht zurück. So behauptete ein Sprecher der SPD-Fraktion, die Ergebnisse des Rettungsdienstes hätten sich in Brilon gegenüber 2016 deswegen verschlechtert, weil die Zahl der Hausärzte in Brilon abgenommen hätte und deswegen der Rettungsdienst häufiger gerufen würde. Abgesehen davon, dass das eine mit dem anderen wenig zu tun hat: Seit Februar 2017 ist in Brilon eine Hausärztin mit Kassenarztzulassung hinzugekommen, ohne dass eine andere Hausärztin oder ein anderer Hausarzt seine Tätigkeit aufgegeben hat. Aber man kann ja mal solche falschen Behauptungen in die Welt setzen?

Es stellt sich allerdings die Frage, wer haftet, wenn nun ein Patient aufgrund unzureichender Fahrzeugvorhaltung geschädigt wird. Das hilft den Kranken nicht weiter, könnte aber Folgen für die verantwortlichen Personen haben.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,GesundheitspolitikComments Off on Akute Verbesserungen im Rettungsdienst abgelehnt

Was geschieht bei dringenden Tagesordnungspunkten?

By admin at 11:51 am on Saturday, March 17, 2018

Am 26. Januar war der Kreistag zu einer zusätzlichen Sitzung zusammen gekommen. Sie war von SBL/FW und Linken beantragt worden, weil Landrat und Kreisverwaltung den Fraktionen eine wichtige Information drei Wochen lang vorenthalten hatten. Es ging dabei um die Verhinderung von Abschiebungen während der Wintermonate in andere EU-Länder, wo Flüchtlinge keine Unterkunft erhalten und daher wegen der kalten Temperaturen extremen Gefahren für ihr Leben ausgesetzt sind.

Damals behaupteten Landrat und GroKo, dieser TOP hätte in der vorhergehenden Kreistagssitzung am 12. Januar noch per Dringlichkeitsantrag aufgenommen werden können. Doch solche Dringlichkeitsanträge der Opposition zur Tagesordnung des Kreistags wurden bisher von der Mehrheit im Kreistag immer abgelehnt.

So war es auch wieder in der gestrigen Sitzung am 16. März. Die SBL/FW hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, der Landrat und die anderen Vertreter in den Gremien der RWE und der dazu gehörenden Beteilgungsgesellschaften sollten über die aktuelle Entwicklung berichten. Dazu sind sie sogar nach § 113 Absatz 5 der Gemeindeordnung verpflichtet. Erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung war bekannt gegeben worden, dass die Energie-Großkonzerne RWE und eon ihre Unternehmensbereiche neu ordnen und die erst vor 2 Jahren mit viel Hoffnung gegründete RWE-Tochter innogy zerschlagen werden soll. Der HSK besitzt 5,9 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größten RWE-Aktionäre. Diese Beteiligung hat wegen des drastisch gesunkenen Aktienkurses seit 2008 in der Bilanz des HSK zu einer Abwertung um mehr als 400 Mio Euro geführt! Das Thema ist also für den HSK sehr wichtig.

Doch es kam wie nicht anders zu erwarten: Die GaGaGroKo lehnte den Tagesordnungsantrag ab. Wir werden daher auf anderen Wegen versuchen, dass die Gremienvertreter des HSK über die Entwicklungen bei der RWE informieren. Die Informationen aus den Sitzungen der der RWE-Gremien und der Beteiligungsgesellschaften dürfen nicht nur an die GaGaGroKo-Fraktionen gelangen!

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,EnergiepolitikComments Off on Was geschieht bei dringenden Tagesordnungspunkten?

Schrumpft der HSK in den nächsten 7 Jahren um 20.000 Einwohner?

By admin at 11:58 pm on Friday, March 16, 2018

Das nimmt wohl fast niemand an, aber die GaGaGroKo (GanzGanzGroßeKoalition) im Kreistag, bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen, hat es heute beschlossen. Es ging um den Abfallwirtschaftsplan des Kreises, der nach etwa einem Jahrzehnt nun erneuert wird. Dabei werden für die einzelnen Abfallarten die voraussichtlichen Mengen festgelegt, und die werden aus der für jede Abfallart erwarteten Menge je Einwohner und aus der Einwohnerzahl errechnet. Die angenommenen Mengen je Einwohner sind korrekt, aber die Einwohnerzahl??

Da geht der Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung davon aus, dass im HSK zum 01.01.2026 für die “Mengenbetrachtungen” nur noch “242.513 Einwohner zugrunde gelegt werden”. Quelle sind Uralt-Vorausberechnungen auf der Basis des Jahres 2006. Nach den letzten vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten hatte der HSK am 31.12.2016 jedoch 262.269 Einwohner. Aktuell hat sich diese Zahl kaum verändert. Die Einwohnerzahl wird mittelfristig auch im HSK deutlich zurückgehen, aber erst nach 2025. Der Bevölkerungsrückgang hat sich durch die Zuzüge der letzten Jahre um etwa ein Jahrzehnt verschoben, darüber bestand in dieser Woche auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Demographie Einigkeit.

Aber die “Demographie-Experten” der GaGaGroKo im HSK sehen das offenbar anders. Der Änderungsantrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion, die Berechnungsgrundlagen zu aktualisieren, wurde von der GaGaGroKo abgelehnt. Im Ergebnis werden nun viel zu geringe Abfallmengen für den HSK geplant. Das könnte dann z.B. als Rechtfertigung dienen, zu niedrigen Gebühren Abfallmengen aus anderen Regionen Deutschlands “einzukaufen” und Mülltourismus zu betreiben?

Die heutige Sitzung des Kreistags dauerte nur etwa 75 Minuten. Wohl selten dürfte der Kreistag so viele abstruse Beschlüsse pro Sitzungsstunde gefaßt haben wie heute. Wir berichten darüber noch…

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Die Nicht-Antwort des Landrats…

By admin at 10:59 pm on Thursday, March 15, 2018

Bereits am 22. Februar hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten. Es ging um die Arbeitsweise dieses Amtes im Zusammenhang mit den Vorfällen auf den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach. Über unsere Anfrage haben wir hier berichtet. Landrat und Kreisverwaltung hatten wiederholt erklärt, im Amt sei einwandfrei gearbeitet worden.

Mit einer Woche Verspätung ging nun die am 14. März die Antwort des Landrats ein, und sie ist in jeder Hinsicht sehr dürftig.

Im Folgenden veröffentlichen wir die einzelnen Fragen, jeweils mit der Antwort des Landrats und mit einem Kommentar.

Frage 1:
Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
Antwort:
Die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ sind mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, ob sich aus den Ermittlungen irgendwelche Konsequenzen ergaben.

Frage 2:
Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
Antwort:
Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Kommentar:
Von wem, gegen wen, warum?
Irgendeinen Anlass für diese Prüfungen nuss es ja geben!

Frage 3:
Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
Antwort:
siehe 1
Kommentar:
siehe 1

Frage 4:
Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
Antwort:
Es besteht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kostennoten der von den Beschäftigten beauftragten Rechtsbeistände werden dort zur Begleichung eingereicht.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, welche Kosten entstanden sind, nur dass es irgendwelche Kosten für Rechtsanwälte gab.

Frage 5.
Sind alle Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
ja
Kommentar:
Diese Antwort ist kurz und knapp, aber hier ausreichend.

Wir werden weiter nachfragen, denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit auf vollständige Information in dieser Angelegenheit!

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12. bis 25. März 2018: Internationale Wochen gegen Rassismus

By admin at 11:53 pm on Tuesday, March 13, 2018

An zwei Tagen (14.03. und 21.03.) beteiligen sich auch Meschede und die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Internationale Wochen gegen Rassismus!

Wann genau?
Am Mittwoch dem 14.03. und am Mittwoch dem 21.03., jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wo genau?
Im Kreishaus in Meschede, Raum 253 (am 14.03.) und Raum 653 (am 21.03.)

Mit welchem Thema, welchem Projekt?
“Woran erkennen wir rechtsextremistische Symbole und wie gehen wir damit um?”
So nennen wir unsere beiden Workshops in Meschede.
Dr. Ahmet Arslan diskutiert mit Schülerinnen und Schülern aller Schulformen über fremdenfeindliche Hetze und Vorurteile und bietet Argumente und Tipps an, wie wir mit dem „Krawall“ umgehen können.
Ahmet Arslan und die SBL/FW-Kreistagsfraktion freuen sich auf spannende und vielleicht auch kontroverse Gespräche!

Anmeldungen/Kontakt:
Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Steinstraße 27, 59872 Meschede,
Fon: 0291/94-2104 und/oder 02903/449700, Email: gjoch-sbl-2018@gmx.de

INTERNATIONALE WOCHEN GEGEN RASSISMUS – 12. – 25. März 2018

Die Veranstaltungsreihe wird koordiniert von der Stiftung für die Internationale Wochen gegen Rassismus
Geschäftsstelle
Goebelstraße 21 a
64293 Darmstadt
Telefon 06151-339971
Telefax 06151-3919740
info@stiftung-gegen-rassismus.de
http://internationale-wochen-gegen-rassismus.de/

Veranstalter, Themen und Projekte der Aktionswochen sind beispielsweise:
VHS Aachen; Demokratiekonferenz
UG Vielfalt in Tannenbusch, Bonn; Thema: Umgang mit Vielfalt
Amt für Jugend und Familie Bielefeld; Thema: vorurteilsbewusster Umgang mit Sprache in Kitas
Kommunales Integrationszentrum Bielefeld; Thema: Alltagsrassismus und gewaltloser Widerstand
VHS Castrop-Rauxel; Thema: „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“
Stadt Hanau; Thema: 50 Städte – 50 Spuren · Eine Welt ohne Atomwaffen
Jugendzentrum Stadt Kierspe; Elefanten im Haus – ein Projekt zum Thema Vorurteile
Kreisintegrationszentrum Mettmann; Wettbewerb: Kreativ gegen Rassismus
Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, Meschede; Thema: Wie gehen wir mit rechten und rassistischen Parolen um?
SV Marienschule Münster; Karikaturen gegen Rassismus
KAB Bezirksverband Olpe-Siegen; Bühnenaufführung „Franz-Hitze-Lebensrevue“
Caritasverband Remscheid; Argumentationstraining gegen Stammtischparolen

… und ganz viele und vieles mehr in Berlin, in Frankfurt, in München, in Rostock, in Stuttgart, zwischen Norden und Süden, Osten und Westen im gesamten Land.
Klick:
http://internationale-wochen-gegen-rassismus.de/events/

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Gibt es Konsequenzen für Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes?

By admin at 11:21 pm on Monday, March 12, 2018

Bereits am 22.02.2018 hat die SBL/FW-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Mittlerweile ist die dem Landrat laut Geschäftsordnung gesetzte Frist von 2 Wochen für die Antwort deutlich überschritten, aber noch ging keine Antwort ein.

Der Inhalt der Anfrage:

“Im Zusammenhang mit den beiden Ziegenhöfen in Brilon und Medebach sind schwerwiegende Anschuldigungen und Verdächtigungen erhoben worden. Offenbar wurden staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst. Daher stellt unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
2. Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
3. Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
4. Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
5. Sind alle Verfahren abgeschlossen?
6. Falls Nein: Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?”

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Fraktionssitzung der SBL/FW-Kreistagsfraktion am 12.03.2018 im Sauerländer Hof in Hallenberg

By admin at 11:12 pm on Monday, March 12, 2018

SBL/FW zieht durch`s Kreisgebiet
Wie immer vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) irgendwo im großen Hochsauerlandkreis.

Wo?
Nachdem die letzte Fraktionssitzung in Olsberg stattgefunden hat, fiel die Entscheidung diesmal auf Hallenberg. Im Sauerländer Hof in der Merklinghauser Straße 27 ist für die SBL/FW, für Gäste und Interessierte ein Raum reserviert.

Wann?
Der Termin ist Montag der 12.03.2018, Beginn 18.30 Uhr.

Was steht an?
Die Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 16.03.2018 wird bei dem Treffen der SBL/FW am 12.03.2018 eine große Rolle spielen. Die aktuell im Kreistag anstehenden Themen und Entscheidungen betreffen u.a.:

• Die zukünftige Umsetzung der Familienpflege
• Die Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017
• Die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
• Der Kommunale Aktionsplan – Inklusion HSK
• Die Digitalisierung für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises
• Neue Eintrittspreise und Öffnungszeiten für das Sauerlandmuseum in Arnsberg

Wie soll die SBL/FW bei diesem oder jenem Thema im Kreistag abstimmen? Was sagen die Fraktionsmitglieder? Was meinen die Gäste?

Was tat sich in den Ausschüssen?
Im Vorfeld jeder Kreistagssitzung werden in den Fachausschüssen, wie beispielsweise im Gesundheits- und Sozialausschuss, wichtige Empfehlungen und Entscheidungen erörtert und getroffen. Über die Ergebnisse der jüngsten Ausschusssitzungen berichten die Sach-kundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion am Montag in Hallenberg.

Herzlich willkommen!
Die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf gute Ge-spräche, Anregungen, Informationen, Kritik und Kontroversen, alles in allem auf einen span-nenden Abend im Sauerländer Hof.
Interessierte Gäste aus Hallenberg und dem „restlichen“ Sauerland und die örtliche Presse sind bei der SBL/FW immer herzlich willkommen!

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Zusätzliche Rettungswachen und Rettungswagen im Nachbarkreis

By admin at 12:48 pm on Friday, March 9, 2018

Der im Hochsauerlandkreis im Dezember 2016 auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung vom Kreistag beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan muss als gescheitert gelten. Darüber haben wir bereits hier berichtet. Die Fraktionen der GaGaGroKo waren leider weder bereit noch in der Lage zu erkennen, dass hier mit veralteter Datengrundlage und mangelnder statistischer Kompetenz falsche Wege eingeschlagen wurden, insbesondere durch die Reduzierung der Zahl der einsatzbereiten Rettungstransportwagen (RTW) im Ostkreis. Das Ziel, in 90% der Fälle eine Hilfsfrist von 12 Minuten einzuhalten, wurde nur in der Stadt Arnsberg erreicht; für fast alle anderen Rettungswachen lag der 90%-Wert zwischen etwa 14 und 16 Minuten.

Dass es auch anders geht, zeigt sich aktuell im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg. Dort wurde gerade bekannt gegeben, dass in vier zentralen Rettungswachen tagsüber weitere RTW bereit gehalten werden und vier zusätzliche Rettungswachen gebaut werden. Damit soll eine Hilfsfrist von 10 (!!) Minuten eingehalten werden. Zum Vergleich: Der HSK hat etwa 262.000 Einwohner und verfügt über 12 Rettungswachen, der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat bald 15 Rettungswachen für 158.000 Einwohner. Im HSK kommt dann eine Rettungswachse auf ca. 21.800 Einwohner, im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf nur 10.500 Einwohner!

Näheres ist einem Bericht der Waldeckischen Landeszeitung vom 07.03.2018 zu entnehmen.

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Mit dem Kreisjugendamt in die Steinzeit

By admin at 10:40 pm on Wednesday, March 7, 2018

Auf allen Ebenen wird derzeit die Digitalisierung voran gebracht. Die neue Bundesregierung erklärt sie in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einem wesentlichen Ziel unmd setzt eine Staatsministerin für Digitalisierung ein. Sogar im HSK steht in der nächsten Kreistagssitzung am 15. März die Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung auf der Tagesordnung.

Aber es gibt eine Ausnahme, und dafür ist das Kreisjugendamt in Meschede zuständig. Seit 2013 wird im HSK darüber diskutiert, endlich auch im Kreisgebiet die “Kita-Card” einzuführen. Sie würde das Anmeldeverfahren für die “neuen” Kinder in den Kitas erheblich vereinfachen. Die Eltern würden nur noch eine Anmeldung abgeben, mit erster, zweiter und dritter Priorität für Kitas ihrer Wahl, statt sisch wie jetzt an vielen verschiedenen Kitas gleichzeitig eintragen zu lassen. Die Kitas wüssten nach der Verteilung der Plätze sofort Bescheid, wer wirklich zu ihnen kommt und hätten keine Absagen nach Mehrfachzusagen mehr zu verkraften. Und die Eltern würden in einem transparenten Verfahren sofort Klarheit haben, in welche Kita ihr Kind aufgenommen wird. Und alle Plätze könnten bestmöglich vergeben werden. Rundherum erfolgt das bereits bei anderen Jugendämtern, z.B. Stadtjugendamt Arnsberg, Kreisjugendamt Soest, Stadtjugendamt Soest.

Im letzten Jahr bestand im Kreisjugendhilfeausschuss des HSK weitgehende Einigkeit, dass so ein Verfahren nun auch im Bereich des Kreisjugendamtes eingeführt werden sollte, und zwar als internetbasierte Lösung. Das Amt erhielt den Auftrag konkrete Vorschläge einzubringen.

Am 06. März tagte der Kreisjugendhilfeaussschuss. Auch zum Thema Kita-Card bzw. zum “elektronischen Kita-Anmeldeverfahren” hatte das Kreisjugendamt eine Sitzungsvorlage erstellt, mit dem erstaunlichen Vorschlag, alles beim Alten zu belassen. Der Beschlussvorschlag lautete komplett: “Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten, die für ein von allen Kita-Trägern akzeptiertes Anmeldeprogramm zu zahlen wären, das bisherige Anmeldeverfahren fortzuführen.”

Bei den Kosten ging es um – ja nach Variante – etwa 30.000 bis 40.000 Euro pro Jahr. Abgesehen davon, dass es sicherlich auch preisgünstiger machbar wäre, ist dieser Betrag im Vergleich zu den jährlichen Aufwendungen des Kreisjugendamtes für Kitas in Höhe von insgesamt mehr als 38 Mio Euro (!) sehr gering, weniger als 0,1 Prozent. Und das Kreisjugendamt lässt völlig außer Acht, dass es für die derzeitige manuelle Auswertung erheblich Personalkosten verursacht: mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchten mehr als ein Vierteljahr für die Auswertung der Meldungen der Kitas. Vor allem aber übersieht die Behörde den Nutzen für die Familien und für die Kitas sowie deren Träger.

Nachdem aus der CDU-Fraktion zunächst – wie nicht anders zu erwarten – Unterstützung für den Steinzeit-Vorschlag des Amtes kam, schloss sich der Ausschussvorsitzende dem Beschlussvorschlag nicht an. Auf seine Initiative wurde das Thema ohne inhaltichen Beschluss in die nächste Sitzung des KJHA vertagt, die voraussichtliche Mitte Mai stattfindet. Dann sollen u.a. von IT-Fachleuten die möglichen Lösungen konkret präsentiert werden und es soll ein detaillierte Kostenanalyse erfolgen. Es besteht also noch Hoffnung, dass das Kreisjugendamt die Digitalisierung und Transparenz nicht verhindern kann…

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Gesetze sind nicht immer auf Anhieb leicht verständlich

By admin at 1:53 pm on Tuesday, March 6, 2018

In diesem Fall geht es um die komplette Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr. Sie ist – wie alles geregelt – und zwar im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und im Schulgesetz. In § 23 Abs. 3 KiBiz steht: “Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.”
Ob diese Regelung für alle gerecht ist, darüber scheiden sich sicher die Geister?

Konkret:
Die Kreistagfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte von einer Mitteilung der Stadt Brilon erfahren, wonach Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das letzte Jahr komplett beitragsfrei gestellt sind. Für diese Kinder gilt nur eine Beitragsfreiheit von 8 Monaten.

Daraufhin erkundigte sich SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.02.2018 schriftlich bei der Kreisverwaltung, ob obige Aussage zutrifft.

„Ja“, schreibt der Hochsauerlandkreis am 26.02.2018, „diese Aussage trifft zu. Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, sind nur acht Monate von den Elternbeiträgen befreit.“

„Wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass die betreffenden Kinder nicht im gesamten letzten Jahr komplett beitragsfrei gestellt werden?“ wollte Reinhard Loos noch wissen.

Der HSK antwortet:
„Die Begründung hierfür ergibt sich aus 5 23 Abs. 3 Satz 2 KiBiz:

Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 7. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei.

Für Eltern von Kindern. die erst nach dem 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden (sogenannte Kann-Kinder i. S. des 5 35 Abs. 2 SchulG NRW), besteht die Beitragsbefreiung erst ab dem Monat nach der verbindlichen Schulanmeldung, die im Regelfall im November des der Einschulung vorausgehenden Kalenderjahres erfolgt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die Beitragsfreiheit erst ab dem 01.12. beginnt und damit in der Regel acht Monate umfasst.
Ein Anspruch auf eine weitergehende Beitragsbefreiung besteht für diese Kinder nicht.“

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