Gibt es Konsequenzen für Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes?
Bereits am 22.02.2018 hat die SBL/FW-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Mittlerweile ist die dem Landrat laut Geschäftsordnung gesetzte Frist von 2 Wochen für die Antwort deutlich überschritten, aber noch ging keine Antwort ein.
Der Inhalt der Anfrage:
“Im Zusammenhang mit den beiden Ziegenhöfen in Brilon und Medebach sind schwerwiegende Anschuldigungen und Verdächtigungen erhoben worden. Offenbar wurden staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst. Daher stellt unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
2. Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
3. Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
4. Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
5. Sind alle Verfahren abgeschlossen?
6. Falls Nein: Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?”