Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen
Aus aktuellem Anlass hat die SBL-Fraktion am 27. März die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses beantragt, damit dieser wegen der Dringlichkeit einen Beschluss zu den Eltern- und Teilnehmerbeiträgen für Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet fasst.
Dazu hat die SBL-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
“1. Der HSK erstattet bzw. erlässt allen Eltern, die zu Elternbeiträgen in einer Kita herangezogen werden, den halben Elternbeitrag für den Monat März und vollständig für die weitere Zeit der Schließung ihrer Kita.
2. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bei den Bürgermeistern der Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg für die in diesen Städten bestehenden eigenen Jugendamtsbezirke anzuregen, damit im Kreisgebiet einheitlich verfahren wird.
3. Der Landrat wird beauftragt, vom Land NRW die komplette Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Jugendämter im Kreisgebiet zu fordern.
4. Der Landrat wird beauftragt, mit den Bürgermeistern aller 12 kreisangehörigen Kommunen eine gleichartige Regelung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) anzustreben.
5. Der Landrat wird beauftragt, das Land NRW aufzufordern, auch für Gemeinden in Haushaltssicherung generell den Erlass der Elternbeiträge zuzulassen.
6. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
7. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Kreis-VHS die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
8. Der Landrat wird beauftragt, bei den für die weiteren Volkshochschulen im Kreisgebiet zuständigen Bürgermeistern eine gleichartige Regelung wie für die Kreis-VHS anzuregen, damit auch hier eine einheitliche Verfahrensweise erfolgt.
Begründung und Erläuterung:
Seit 16.03.2020 dürfen fast alle Kinder, die zuvor in einer Kita betreut wurden, ihre Kita nicht mehr besuchen. Gleiches gilt für die OGS. Viele Eltern stellt die Sicherstellung der Kinderbetreuung vor große Herausforderungen.
Die Eltern sollten daher zumindest von den Elternbeiträgen für die nicht nutzbaren Plätze in der Kita bzw. der OGS entlastet werden, ebenso für andere gebührenpflichtige Bildungseinrichtungen, und sie sollten bald Klarheit darüber erhalten.
Der Kreis Soest hat den Erlass der Elternbeiträge für Kitas und OGS bereits am 25.03.2020 bekannt gegeben.
Vom Land NRW wurde erst gestern eine entlastende Regelung angekündigt, die aber nur für den Monat April gelten soll und nicht für alle Bildungseinrichtungen.”
Am 30. März wurden vom Landrat und einem Kreistagsmitglied der SPD zwei Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst, die demnächst vom Kreisausschuss oder Kreistag bestätigt werden müssen. Dies ist in solchen Situationen zulässig. Damit wurde geregelt, dass für April 2020 sowohl von der Kreismusikschule als auch von den Kindertagesstäten keine Beiträge erhoben werden. Bei einer Verlängerung der Schließung wird auch der Erlass der Beiträge verlängert. Auch die Kreis-VHS hat bekannt gegeben, “die Veranstaltungen nachzuholen oder bereits gezahlte Entgelte unbürokratisch zurückzuzahlen oder in Guthaben umzuwandeln.”
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