Windkraft versus Naturschutz: Landrat wiegelt ab – Naturschutzbeirat und Gerichte legen Finger in die Wunde
Die SBL/FWG-Fraktion fordert beim Ausbau der Windenergie im Sauerland konsequenten Klimaschutz mit dem Naturschutz und nicht dagegen. Doch die Antwort des Landrats auf unsere jüngste Anfrage zeigt:
Die Kreisverwaltung scheint zu beschönigenden Ausflüchten zu neigen, während vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden und Gerichte die Genehmigungspraxis des Hochsauerlandkreises (HSK) reihenweise kassieren.
Unsere Kreistagsabgeordnete Annette Loos hatte am 19. April 2026 eine detaillierte Anfrage zu den massiven Naturschutzverstößen beim Bau von Windkraftanlagen – insbesondere im Aupketal bei Arnsberg-Moosfelde – sowie zu den juristischen Niederlagen des Kreises vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht. Die nun vorliegende Antwort der Kreisverwaltung lässt tief blicken.
Skandal im Aupketal: „Genehmigt“, aber rechtswidrig umgesetzt?
Bezüglich der rücksichtslosen Baumaßnahmen im Aupketal stellt der Landrat klar, dass die Maßnahmen „zum Zeitpunkt der jeweiligen Durchführung genehmigt waren“. Doch diese formale Absicherung kaschiert ein, so finden wir, massives Vollzugsdefizit. Der Landrat räumt ein, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Kabelgenehmigungen einleiten musste. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Wie gravierend die Situation wirklich ist, zeigte sich kurz darauf in der Sitzung des Naturschutzbeirats:
Der Kalkschotter-Bluff:
Obwohl die Verwendung von kalkfreiem Material zwingend vorgeschrieben war, wurde der gesamte Weg, auf HSK Gebiet, komplett mit kalkhaltigem Schotter, vermutlich, aus dem Steinbruch Ebel (Herdringen) belegt. Die verheerenden Auswirkungen auf die geschützten FFH- und NSG-Flächen sind bekannt. Erst nach den Untersuchungen von Professor Nieder und dem Druck von Naturschützern bestätigte die UNB den Verstoß. Die Forstverwaltung hat den Investor nun aufgefordert, den Schotter nach dem Transport der Rotorblätter komplett zu entfernen.
Klage statt Einsicht:
Anstatt den Fehler einzugestehen, hat der Projektierer am 17. April 2026 prompt gegen das Verbot kalkhaltiger Materialien durch die UNB und gegen den Forst geklagt.
Zerstörung abseits der Wege:
Während die Verwaltung von der Einhaltung der Wegebreiten spricht , wurde im Naturschutzbeirat deutlich: Ein Wildnisentwicklungsgebiet ist auf 750 Metern massiv gestört, und etwa zwei Dutzend Bäume wurden abseits der Wege einfach illegal entfernt. Der Projektierer tischt Forst und UNB widersprüchliche Geschichten auf, die bis heute nicht aufgeklärt sind.
Ausrede Zuwegung:
Angeblich war die alternative, schonendere Zufahrt über Brüningsen „zu steil“. Dass es auch anders geht, zeigt ein aktuelles Projekt der Fa. Uniper nördlich des Diemelsees: Dort wird kein Kalkschotter verwendet, und die Fahrzeuge bewältigen problemlos Steigungen von bis zu 15 % – das hätte auch für Brüningsen gereicht!
Ortskenntnis? „Geschäft der laufenden Verwaltung“
Auf unsere Kritik, dass den politischen Gremien oft die nötige Ortskenntnis fehlt, um über sensible Befreiungen von Landschaftsplänen zu entscheiden, wiegelt der Landrat ab : Dies sei ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“, teilt er mit. Die Organisationen hätten angeblich „ausreichend Zeit“, sich zu informieren. Die Realität zeigt jedoch, dass die bisherige Praxis völlig unzureichend ist und kritische Stimmen erst Gehör finden, wenn die Bagger bereits rollen.
OVG-Klatsche: Absolute Verfahrensfehler bei der UVP
Noch desaströser ist die Bilanz des HSK vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Auf Klagen der Städte Sundern und Meschede stoppte das OVG die Vorbescheide für insgesamt 11 Windkraftanlagen. Der Grund: Unterlassene oder unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).
Der HSK muss einräumen, dass die Vorbescheide aufgrund eines „absoluten Verfahrensfehlers“ rechtswidrig sind. Bei den Verfahren in Sundern wurde die Pflicht zur UVP bei kumulierenden Vorhaben schlicht missachtet. Die schriftlichen Urteile für die 8 Anlagen in Meschede gingen der Verwaltung am 30. April 2026 zu und werden nun geprüft.
Auf die Frage, welche Konsequenzen der Kreis für laufende und zukünftige Verfahren zieht, folgt die übliche, nichtssagende Floskel:
Man werde die Ausführungen der Urteile „in zukünftigen Verfahren berücksichtigen“.
Ein echtes Umdenken oder eine proaktive Fehlerkorrektur sieht anders aus, finden wir.
Fazit der SBL:
Der Landrat und seine Verwaltung scheinen, die Versäumnisse als „Einzelfälle“ oder rein formale Fehler darzustellen. Die Berichte aus dem Naturschutzbeirat und die harten OVG-Urteile zeigen das Gegenteil: Es scheint an einer frühzeitigen, genauen Kontrollen und an dem Willen, Investoren von Anfang an wirksam in die Schranken zu weisen zu fehlen, so ist unser Eindruck.
Die SBL bleibt dabei:
Ja zur Energiewende, aber mit Augenmaß, Transparenz und strikter Einhaltung des Naturschutzes!
Wir werden der Kreisverwaltung auch weiterhin genau auf die Finger schauen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen unter:
Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?