Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Windkraft versus Naturschutz: Landrat wiegelt ab – Naturschutzbeirat und Gerichte legen Finger in die Wunde

By admin at 5:32 pm on Monday, May 25, 2026

Die SBL/FWG-Fraktion fordert beim Ausbau der Windenergie im Sauerland konsequenten Klimaschutz mit dem Naturschutz und nicht dagegen. Doch die Antwort des Landrats auf unsere jüngste Anfrage zeigt:
Die Kreisverwaltung scheint zu beschönigenden Ausflüchten zu neigen, während vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden und Gerichte die Genehmigungspraxis des Hochsauerlandkreises (HSK) reihenweise kassieren.
Unsere Kreistagsabgeordnete Annette Loos hatte am 19. April 2026 eine detaillierte Anfrage zu den massiven Naturschutzverstößen beim Bau von Windkraftanlagen – insbesondere im Aupketal bei Arnsberg-Moosfelde – sowie zu den juristischen Niederlagen des Kreises vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht. Die nun vorliegende Antwort der Kreisverwaltung lässt tief blicken.

Skandal im Aupketal: „Genehmigt“, aber rechtswidrig umgesetzt?
Bezüglich der rücksichtslosen Baumaßnahmen im Aupketal stellt der Landrat klar, dass die Maßnahmen „zum Zeitpunkt der jeweiligen Durchführung genehmigt waren“. Doch diese formale Absicherung kaschiert ein, so finden wir, massives Vollzugsdefizit. Der Landrat räumt ein, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Kabelgenehmigungen einleiten musste. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Wie gravierend die Situation wirklich ist, zeigte sich kurz darauf in der Sitzung des Naturschutzbeirats:

Der Kalkschotter-Bluff:
Obwohl die Verwendung von kalkfreiem Material zwingend vorgeschrieben war, wurde der gesamte Weg, auf HSK Gebiet, komplett mit kalkhaltigem Schotter, vermutlich, aus dem Steinbruch Ebel (Herdringen) belegt. Die verheerenden Auswirkungen auf die geschützten FFH- und NSG-Flächen sind bekannt. Erst nach den Untersuchungen von Professor Nieder und dem Druck von Naturschützern bestätigte die UNB den Verstoß. Die Forstverwaltung hat den Investor nun aufgefordert, den Schotter nach dem Transport der Rotorblätter komplett zu entfernen.

Klage statt Einsicht:
Anstatt den Fehler einzugestehen, hat der Projektierer am 17. April 2026 prompt gegen das Verbot kalkhaltiger Materialien durch die UNB und gegen den Forst geklagt.

Zerstörung abseits der Wege:
Während die Verwaltung von der Einhaltung der Wegebreiten spricht , wurde im Naturschutzbeirat deutlich: Ein Wildnisentwicklungsgebiet ist auf 750 Metern massiv gestört, und etwa zwei Dutzend Bäume wurden abseits der Wege einfach illegal entfernt. Der Projektierer tischt Forst und UNB widersprüchliche Geschichten auf, die bis heute nicht aufgeklärt sind.

Ausrede Zuwegung:
Angeblich war die alternative, schonendere Zufahrt über Brüningsen „zu steil“. Dass es auch anders geht, zeigt ein aktuelles Projekt der Fa. Uniper nördlich des Diemelsees: Dort wird kein Kalkschotter verwendet, und die Fahrzeuge bewältigen problemlos Steigungen von bis zu 15 % – das hätte auch für Brüningsen gereicht!

 

Ortskenntnis? „Geschäft der laufenden Verwaltung“

Auf unsere Kritik, dass den politischen Gremien oft die nötige Ortskenntnis fehlt, um über sensible Befreiungen von Landschaftsplänen zu entscheiden, wiegelt der Landrat ab : Dies sei ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“, teilt er mit. Die Organisationen hätten angeblich „ausreichend Zeit“, sich zu informieren. Die Realität zeigt jedoch, dass die bisherige Praxis völlig unzureichend ist und kritische Stimmen erst Gehör finden, wenn die Bagger bereits rollen.

OVG-Klatsche: Absolute Verfahrensfehler bei der UVP
Noch desaströser ist die Bilanz des HSK vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Auf Klagen der Städte Sundern und Meschede stoppte das OVG die Vorbescheide für insgesamt 11 Windkraftanlagen. Der Grund: Unterlassene oder unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).
Der HSK muss einräumen, dass die Vorbescheide aufgrund eines „absoluten Verfahrensfehlers“ rechtswidrig sind. Bei den Verfahren in Sundern wurde die Pflicht zur UVP bei kumulierenden Vorhaben schlicht missachtet. Die schriftlichen Urteile für die 8 Anlagen in Meschede gingen der Verwaltung am 30. April 2026 zu und werden nun geprüft.
Auf die Frage, welche Konsequenzen der Kreis für laufende und zukünftige Verfahren zieht, folgt die übliche, nichtssagende Floskel:
Man werde die Ausführungen der Urteile „in zukünftigen Verfahren berücksichtigen“.

Ein echtes Umdenken oder eine proaktive Fehlerkorrektur sieht anders aus, finden wir.

Fazit der SBL:

Der Landrat und seine Verwaltung scheinen, die Versäumnisse als „Einzelfälle“ oder rein formale Fehler darzustellen. Die Berichte aus dem Naturschutzbeirat und die harten OVG-Urteile zeigen das Gegenteil: Es scheint an einer frühzeitigen, genauen Kontrollen und an dem Willen, Investoren von Anfang an wirksam in die Schranken zu weisen zu fehlen, so ist unser Eindruck.

Die SBL bleibt dabei:
Ja zur Energiewende, aber mit Augenmaß, Transparenz und strikter Einhaltung des Naturschutzes!
Wir werden der Kreisverwaltung auch weiterhin genau auf die Finger schauen.

Weitere Informationen  finden Sie in unseren Beiträgen unter:

PRESSEMITTEILUNG – Strafanzeige gegen Windpark-Betreiber: Massive Umweltschäden im Naturschutzgebiet „Aupketal“

Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?

 

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Sondersitzung des Kreisumweltausschusses zur Afrikanischen Schweinepest

By admin at 8:55 pm on Monday, May 11, 2026

Das Hauptausbreitungsgebiet der Afrikanische Schweinepest liegt derzeit in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie im südlichen Hochsauerlandkreis (Raum Schmallenberg).

Aktuelle Fallzahlen (Stand laut LAVE NRW)SI

Die aktuellen Fallzahlen zur Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen (Stand laut LAVE NRW) zeigen insgesamt 46.347 durchgeführte Untersuchungen. Davon entfallen 6.710 auf den Hochsauerlandkreis (HSK), 2.637 auf den Kreis Olpe (OE) und 4.462 auf den Kreis Siegen-Wittgenstein (SI).

Von den untersuchten Proben wurden landesweit 45.782 als negativ bewertet. Im HSK waren es 6.704 negative Befunde, im Kreis Olpe 2.335 und im Kreis Siegen-Wittgenstein 4.205.

Positiv auf Afrikanische Schweinepest getestet wurden insgesamt 565 Fälle in NRW. Davon entfallen 6 Fälle auf den Hochsauerlandkreis, 302 Fälle auf den Kreis Olpe sowie 257 Fälle auf den Kreis Siegen-Wittgenstein.

Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Anlass der Sondersitzung

Die SPD hatte eine Sondersitzung zum Thema „Maßnahmen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ beantragt.
Im Antrag wurde dies damit begründet, man wolle nicht nur reaktiv handeln, sondern frühzeitig Maßnahmen diskutieren.

 

Verlauf der Sitzung

Zu Beginn stellte eine Vertreterin des Veterinäramts die aktuelle Lage dar.
Die dargestellten Informationen entsprechen im Wesentlichen den bereits öffentlich zugänglichen Daten des Landes und des Hochsauerlandkreises.

Auf Nachfrage von Herrn Schulte-Huermann (SBF/FWG), “Worin die konkrete Dringlichkeit für eine Sondersitzung liege”, antwortete die Verwaltung:

Es gebe keine besondere Dringlichkeit; das Thema hätte ebenso in der regulären Sitzung behandelt werden können.
Auch der Antragsteller (SPD) konnte keinen konkreten Grund für die Eilbedürftigkeit benennen.

Schwerpunkt der Sitzung: Forderungen der Jägerschaft

Im weiteren Verlauf kamen (für Herrn Schulte-Huermann (SBF/FWG) überraschend) zwei Vertreter der Jägerschaft zu Wort:

  • Hegering Sundern (vertreten durch Frau Hegener)
  • Kreisjägerschaft (vertreten durch Herrn Lenze)

Kernforderung:
👉 Einführung bzw. Ausweitung einer Abschussprämie von 100 € pro erlegtem Wildschwein im gesamten Kreisgebiet

Begründung:

  • Jagd auf Schwarzwild sei sehr aufwendig
  • Wildbretpreise seien derzeit niedrig
  • Jäger würden mit der Bejagung eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen (Seuchenvorsorge)

Bereits bestehende Regelung:

  •  In bestimmten Restriktionszonen werden derzeit 50 € pro Tier gezahlt

 

Politische Reaktionen

Vertreter von SPD und CDU unterstützten die Forderung ausdrücklich.
Diskutiert wurde insbesondere die Möglichkeit, gemeinsam eine Resolution an das Land NRW zu richten, da die Zuständigkeit für entsprechende Prämien beim Land liegt.

 

Kritische Einordnung

Der SBL/FWG-Einwand, dass Jagd traditionell auch mit Verantwortung für den Wildbestand verbunden sei und nicht primär als vergütungspflichtige Tätigkeit betrachtet werden könne, wurde von Vertretern der Mehrheitsfraktionen zurückgewiesen.

 

Fazit

  • Eine akute Dringlichkeit für die Sondersitzung war nicht erkennbar
  • Die Sitzung entwickelte sich inhaltlich weg von der Seuchenlage hin zu einer Grundsatzdebatte über die Finanzierung der Jagd
  • Zentrales Ergebnis ist die politische Vorbereitung einer Forderung nach höheren Abschussprämien gegenüber dem Land NRW

👉 Das Thema wird den Ausschuss bzw. den Kreistag voraussichtlich weiterhin beschäftigen.

 

 

 

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