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SBL-Antrag: Vorstellung der aktuellen Expertise zur Aufgabenumsetzung nach dem SGB II

By admin at 12:42 am on Wednesday, May 13, 2009

Der Hintergrund: Am 11.05.2009 wurde dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales im Rat der Stadt Meschede eine Expertise der Firma Con_sens in Kurzfassung vorgestellt.

In der Vorlage der Stadt Meschede ist zu lesen, der HSK habe im Sommer 2008 in Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten der Firma Con_sens den Auftrag erteilt, die Organisationsanalyse über die Aufgabenumsetzung nach dem SGB II zu erstellen. Das Beratungsprojekt habe u.a. folgende Handlungsschwerpunkte enthalten:

1. Bestandsaufnahme der Aufgaben nach dem SGB II
2. Beschreibung der bestehenden Stärken und Schwächen
3. Handlungskompetenz der Mitarbeiter in Bezug auf Kundenorientierung

Die Firma Con_sens habe in den Wochen nach dem Auftakt-Workshop am 26.08.2008 Vor-Ort-Recherchen durchgeführt. Dabei seien alle Standorte der SGB II-Umsetzung einschließlich der Kreisverwaltung besucht worden.

Lt. der Vorlage der Stadtverwaltung Meschede und der mündlichen Vorstellung der Studie war das Ergebnis für den Hochsauerlandkreis und die 12 kreisangehörigen Kommunen positiv. „Der Kreis habe es verstanden, die wesentlichen Chancen der Option zu ergreifen und zu nutzen. Die Konzentration der Arbeit könne sich auf das Wesentliche richten, nämlich auf die Vermeidung, Verringerung und Überwindung von Hilfebedürftigkeit. Regionale und lokale Bedürfnisse könnten so angemessen berücksichtigt werden.“

Auf Nachfrage eines Stadtratsmitgliedes hieß es, die Studie sei von der Kreisverwaltung noch nicht „frei gegeben“. Auf Wunsch könne sie aber in das Ratsinformationssystem eingestellt werden.

Der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, Reinhard Loos, ist der Auffassung, dass der Gesundheits- und Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss des Hochsauerlandkreises Gelegenheit haben sollte, die Ergebnisse dieser Studie näher kennen zu lernen und sie mit den AutorInnen diskutieren zu können. Loos beantragt des Weiteren den DGB-Rechtssekretär Herrn Kircher zur Ausschusssitzung (am 09.06.2009) einzuladen, da der als profunder Kenner und Begleiter des SGB II und seiner Anwendung sowie als Berater für SGB II- Bedarfsgemeinschaften im Kreisgebiet bekannt sei.

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