Wenn ein Wanderer im Wald über Kastanien stolpert …
…, dann stimmt vielleicht was nicht?
Das vermutet jedenfalls ein Spaziergänger aus Meschede. Er hatte am 2. November 2015 bei einer ausgedehnten Wald-Wanderung in der Nähe von Meschede-Enste eine ihm seltsam anmutende Entdeckung gemacht. Er stolperte nämlich über große Kastanienhaufen.
An sich wären Kastanien im Wald ja nicht verwunderlich, wenn denn an dieser Stelle auch Kastanienbäume stünden. Die sah der Wanderer aber weit und breit nicht, keinen einzigen. Dann lagen da auch noch Äpfel und andere vegetarische Köstlichkeiten. Der einsame Spaziergänger folgerte, bei dieser frisch aussehenden Nahrungsmittelaufhäufung handele es sich womöglich um einen Versuch Wild anzufüttern. Schließlich bekommen die Jäger Rehe und Wildschweine so wahrscheinlich besser und bequemer vor die Flinte? Dummerweise ist „Lockfütterung“ aber verboten.
Der Mescheder rief am gleichen Abend noch ein Mitglied der Sauerländer Bürgerliste an. Die SBL/FW-Fraktion stellte daraufhin am nächsten Tag diese Anfrage an den Landrat (denn zur Kreisverwaltung gehört auch die Untere Jagdbehörde):
„Arnsberg, 03.11.2015
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Lockfütterung von Wild
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
ein Wanderer entdeckte am 02.11.2015 bei einem ausgedehnten Waldspaziergang in der Nähe von Meschede-Enste Aufschüttungen von Kastanien, dort wo weit und breit keine Kastanienbäume stehen, dazu in größeren Mengen Äpfel und weitere als Tierfutter geeignete Materialien. Die Beobachtung des Spaziergängers lässt die Folgerung zu, es könne sich um eine „Anfütterung“ von Wild handeln!?
Laut § 27 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung NRW ist die Lockfütterung von Wild nur sehr eingeschränkt zulässig.
Daher fragen wir:
• Haben Sie Informationen und Kenntnisse über unzulässige Lockfütterungsversuche von Wild im Hochsauerlandkreis?
• Wenn ja, wie oft wurden seit 2014 bis heute solche Vorkommnisse registriert?
• Wenn ja, konnten einige Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden?“
Teil II folgt.