Veramed-Klinik – Viel Wirbel um die „verwaisten“ Patientenakten, doch immer noch kein Ergebnis
Die Westfalenpost, und nicht nur die, berichtet seit Jahren immer mal wieder über das „Geisterhaus“ in Meschede-Beringhausen, die ehemalige Veramed-Klinik. An dem verlassenen Ort ist einiges los. Los sind auch die Akten der ehemaligen Patienten. Sie befinden (oder befanden?) sich immer noch „unbeaufsichtigt“ im leer stehenden und einigermaßen demolierten Gebäude und werden immer mal wieder von ungebetenen Gästen durchgewühlt, evtl. sogar entwendet. Wer weiß? Und niemand fühlt(e) sich für die sensiblen Akten zuständig. Die Stadt Meschede nicht, die Kreisverwaltung mitsamt dem Kreisgesundheitsamt nicht, das Land NRW nicht, …
Was tun? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) versuchte daher einmal mehr mit einer Anfrage an den Landrat etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Hier der Wortlaut der SBL-Anfrage vom 16.06.2015:
„Seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Ver-bleib der Patientenakten der früheren Veramed-Klinik erfahren.
Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilten Sie uns (aufgrund unserer Anfrage vom 01.12.2012) mit, das Insolvenzverfahren sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber der Insolvenzverwalter habe die Patientenakten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Doch seien die Zustän-digkeiten und Verantwortlichkeiten für die Akten derzeit unklar. Zudem wiesen Sie auf einen „Runden Tisch“ am 10.01.2013 unter Leitung des Kreisdirektors hin. Bei diesem Termin konnte demnach die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten nicht abschließend geklärt werden. Sie stellten in Ihrem Schreiben einen weiteren „Runden Tisch“ zu die-ser Thematik in Aussicht.
Zu dem Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik lautete Ihre Aussage, die Akten sollten übergangsweise von der Stadt Meschede gesichert werden. Sie teilten uns dazu u.a. noch folgendes mit: „Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.“
Da die SBL/FW wiederholt von Angehörigen verstorbener ehemaliger Patientinnen und Patienten mit der Frage konfrontiert wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?
2. Gab es zwischenzeitlich weitere „Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für „verwaiste“ Patientenakten?
3. Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?
4. Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?
5. Sind die Krankenakten zwischenzeitlich den ehemaligen Patientinnen und Patienten und/oder ihren Angehörigen zugänglich?
6. Wenn ja, wie, wann und in welcher Form (z.B. durch die Medien) wurden ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. die Angehörigen von verstorbenen früheren Patientinnen und Patienten darüber informiert, dass die Akten nun einsehbar sind?
7. Für den Fall, dass die Zugänglichkeit der Patientenpapiere immer noch nicht gewährleistet ist, wann soll dieser Missstand endlich behoben werden?
8. Wer trägt die Kosten für die sichere Lagerung der Patientenakten? Wie hoch sind nach Ihrer Einschätzung die bisher angefallenen Kosten?
Und hier nun die Antwort des Landrats mit Datum vom 07.07.2015:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage vom 16.06.2015 zum Thema „Verbleib der Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen” teile ich mit, dass nicht der Hochsauerlandkreis, sondern der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen das weitere Verfahren als zuständige Stelle geführt hat.
Da die Zuständigkeit geklärt war, gab es keine weiteren Runden Tische zu diesem Thema.
Auch zum Stand des Insolvenzverfahrens liegen hier keine Informationen vor. Auskunft kannhierzu gegebenenfalls das zuständige Insolvenzgericht geben.
Da mich der LDI über das weitere Verfahren nicht informiert hat, liegen hier keine Erkennt-nisse zu den von Ihnen darüber hinaus aufgeworfenen Fragen vor. Anfragen von Patienten oder deren Angehörigen, die an den Hochsauerlandkreis gestellt wurden, wurden jeweils von hier aus an den LDI weiter geleitet.“
Was tun? Die SBL/FW hat daraufhin versucht, mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Kontakt aufzunehmen. Ob er den ehemaligen Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen wohl zu ihren Akten verhelfen kann? Noch wissen wir das nicht. Wie die SBL aus berufenem Munde hörte, ist diese Landesbehörde leider sehr überlastet und mit viel zu wenigen Mitarbeiter/innen ausgestattet. Die Kreistagsfraktion bleibt trotzdem optimistisch und „am Ball“. Fortsetzung folgt ….