Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum gibt es im HSK noch kein günstiges Monatsticket für SchülerInnen?

By admin at 11:51 pm on Wednesday, June 21, 2023

Vor fast zwei Monaten wurde deutschlandweit das 49-Euro-Ticket eingeführt. Und bereits seit mehr als einem Jahr läuft in NRW das Pilotprojekt “SchülerTicket Westfalen”.
Da liegt es sehr nahe, dass diese günstigen Angebote auch für Schülerinnen und Schüler genutzt werden, die Anspruch auf Schülerfahrkarten für ihren Schulbesuch haben. Im HSK ist das leider noch nicht angekommen.

deutschland-ticket-2023

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Schulausschuss einer kreisangehörigen Kommune gab am 13.06.2023 auf die Frage eines Sachkundigen Bürgers die Verwaltung die Auskunft, das 49-Euro-Ticket werde für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schülerfahrkarten erst zum 01.08.2023 eingeführt und werde diesen dann nur als digitales Ticket zur Verfügung gestellt, weil die Einführung einer anderen Ticketversion erst für einen späteren Zeitpunkt geplant sei. Dies sei vom HSK so beschlossen worden.
Beim Nachhaltigkeitsfestival in Arnsberg am 17.06.2023 wurde auf Nachfrage am Stand der RLG sogar die Auskunft erteilt, dass die Einführung erst nach dem 01.08.2023 erfolgen soll.

Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Stimmt die Information aus dem städtischen Schulausschuss? Falls nicht, was trifft zu und was nicht?
2. Stimmt die Information vom RLG-Stand? Falls nicht, was trifft zu?
3. Woraus ergibt sich eine Zuständigkeit des HSK für Schülerfahrkarten zu und von städtischen Schulen?
4. Von welchem Gremium des HSK und wann wurde ein entsprechender Beschluss gefasst?
5. Welche Schülerfahrkarten erhalten die GrundschülerInnen, die bereits ab Juli eine OGS besuchen?
6. Wie hält es der HSK mit Schülerfahrkarten zu kreiseigenen Schulen?
7. Warum wurde die Nutzung des 49-Euro-Tickets für Schülerfahrkarten nicht bereits zum 01.05.2023 eingeführt, wodurch sowohl die Schulträger erhebliche Kosteneinsparungen erzielt hätten als auch die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Fahrtmöglichkeiten erlangt hätten?
8. Welchen Einfluss nimmt der HSK auf die RLG (deren Mitgesellschafter er ist), damit auch Grundschü-lerinnen und -schüler, die kein Smartphone besitzen oder es nicht in die Schule mitnehmen, und/oder die Tickets im DIN A4-Format nur schlecht verwenden können, das 49-Euro-Ticket ab Einführung als Schüler¬fahrkarte nutzen können, und die Einführung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt?”

Außerdem könnten die Schulträger (Gemeinden und Kreis) Vereinbarungen mit der WB Westfalenbus oder einem anderen regionalen Verkehrsunternehmeb zur Einführung des Pilotprojekts „SchülerTicket Westfalen“ abschließen. Durch eine solche Vereinbarung könnte den Schülerinnen und Schülern eine weitere preisgünstige Ticketvariante angeboten werden (33 Euro pro Monat für alle Nahverkehrsmittel in ganz Westfalen). Aber auch dies ist bisher im HSK nicht umgesetzt worden.

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49-Euro-Ticket im HSK immer noch nicht als Chipkarte

By admin at 4:35 pm on Friday, May 26, 2023

Seit Mai 2023 gibt es deutschlandweit das 49-Euro-Ticket. Damit können alle Nahverkehrsmittel (insbesondere also Bahn und Bus) jeweils einen Kalendermonat lang genutzt werden. Leider verkauft die Deutsche Bahn (DB) dieses Ticket nur als App-Variante: Die Nutzerinnen müssen also ein geeignetes Smartphone mit Internetzugang sowie eine Mail-Adresse besitzen, die DB-Navigator-App installieren, das Ticket digital bestellen und dann in ihre App herunterladen. Das ist nicht für alle potentiellen Fahrgäste die gewünschte und/oder geeignete Lösung.

Sehr viele regionale Anbieter verkaufen daher dieses Ticket seit seinem Start auch als Chip-Karte, z.B. die Verkehrsverbünde Mittelthüringen mit acht angeschlossenen Verkehrsunternehmen [ https://www.vmt-thueringen.de/deutschlandticket/#a4089 ] und Warnow [ https://www.verkehrsverbund-warnow.de/deutschlandticket.html ].

Für die Sitzung des für Wirtschaft und Struktur zuständigen Ausschusses des HSK am 22.05.2023 hatte die SBL-Kreistagsfraktion auch den TOP “Vertrieb und Nutzung des Deutschlandtickets” beantragt. In der Erläuterung dieses Antrags steht u.a.:
“Die Art des Tickets hat eine hohe Bedeutung für die Nutzungsmöglichkeiten. Die digitale Variante ist ein erfreulicher Fortschritt, aber sie ist auch für zahlreiche potentielle Nutzer ungeeignet; diese wünschen ein analoges Ticket an einer leicht erreichbaren Verkaufsstelle. Es soll im Ausschuss berichtet werden, welche Optionen die RLG für den Erwerb des 49-Euro-Tickets bereits anbietet, wo diese von der RLG verkauften Tickets erhältlich sind und wie darauf aufmerksam gemacht wird, welche weiteren Optionen geplant sind, woran weitere Optionen scheitern und welche Probleme bisher bei Vertrieb und Nutzung aufgetreten sind.
Außerdem soll über die Schulungen der FahrerInnen für die Beratung der Fahrgäste beim Ticketkauf (zur Vermeidung des Erwerbs teurerer Tickets), über die Gültigkeit in den Bürgerbussen im Kreisgebiet und über die Nutzungsmöglichkeiten auf den für das Sauerland wichtigen IC-Linien 34 (auf der bisher tlw. Nahverkehrstickets gültig waren) und 51 berichtet werden.”

Die Kreisverwaltung führt in ihrer Sitzungsdrucksache 10/730 zu diesem TOP aus:
“Eine Chipkarte hat die RLG noch nicht am Markt umgesetzt, da die bisherige Vertriebsstrategie das E-Ticket in der App mobil-info favorisierte. Aktuell erarbeitet das Verkehrsunternehmen aber ein Konzept, welches die Grundlage für den Vertrieb des Deutschlandtickets als Chipkarte ab Ende dieses Jahres legen wird… Die Herausgabe des Deutschlandtickets war im vertrieblichen Prozess der Umstellung der Bestandskunden sowie der Anlage von Neukunden sehr herausfordernd und ressourcenbindend.”

In der Diskussion im Ausschuss ergab sich, dass mit der Chipkarten-Variante evtl ab Anfang 2024 zu rechnen ist. Das ist wenig erfreulich, denn andere Verkehrsunternehmen bieten längst beide Varianten an.
Besonders erschreckend war in diesem Zusammenhang die Äußerung des Kreisdirektors, wir hätten doch immer digitale Angebote gefordert und nun seien wir damit nicht einverstanden, wir sollten uns entscheiden, was wir wollen.
Auch in Behörden sollte doch die Erkenntnis vorhanden sein, dass digitale Angebote einen wichtigen Fortschritt darstellen, aber dass parallel analoge Angebote erforderlich sind, damit niemand ausgeschlossen wird. Uns ist bewusst, dass ein großer Teil der Verwaltung das so sieht wie wir, aber trotzdem ist es bedenklich, wenn in der Führungsebene der Kreisverwaltung so wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger besteht.

Zu unseren weiteren Fragen führte die Kreisverwaltung aus:
“Das Deutschlandticket wird im Hochsauerlandkreis in allen Nahverkehrszügen und in allen Bussen des Linienverkehrs anerkannt. Dies gilt in gleicher Weise für die Angebote der Bürgerbusvereine.
Bezüglich der IC-Linie 51 Köln – Paderborn – Kassel – Leipzig teilt der NWL mit, dass keine Nahverkehrstickets anerkannt werden und daher auch das Deutschlandticket nicht anerkannt wird.
Auf der IC-Linie 34 Frankfurt – Siegen – Dortmund – Münster werden Nahverkehrstickets anerkannt. Eine automatische Anerkennung des Deutschlandtickets ergibt sich durch die vertragliche Ausgestaltung hingegen nicht. Eine zukünftige Anerkennung des Deutschlandtickets auf der IC-Linie 34 ist jedoch Gegenstand aktueller Nachverhandlungen. Sobald hierzu ein Verhandlungsergebnis vorliegt, wird der NWL entsprechend informieren.”

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Umsteigechaos in Warburg?

By admin at 8:32 pm on Thursday, May 18, 2023

Mit dem Fahrplanwechsel Ende 2023 sollen alle Direktverbindungen der Bahn zwischen dem Sauerland und Kassel wegfallen. Bisher verkehren täglich 7 Zugpaare direkt, also ohne dass ein Umstieg in Warburg erforderlich ist. Auf Antrag der SBL berät der für Wirtschaft und Struktur zuständige Ausschuss des HSK am Montag (22.05.) im Kreishaus in Meschede über die Konsequenzen.

Die Situation im Bahnhof Warburg ist bei Umsteigeverbindungen bereits jetzt sehr problematisch, denn für den Umstieg zwischen RE17 (bis bzw. ab Warburg) und RE11/MDV (nach bzw. von Kassel-Wilhelmshöhe stehen laut Fahrplan nur 4 bis 6 Minuten zur Verfügung. Seit Beginn der Brückenbauarbeiten westlich des Warburger Bahnhofs kommt hinzu, dass die Züge des RE17 über andere Gleise geleitet werden und dadurch etwas mehr als 1 Minute bei der Einfahrt in den Bahnhof verlieren, und dass der RE17 nur noch am Gleis 2 hält, alle Anschlusszüge aber an Gleis 3 oder 4 und somit am anderen Bahnsteig halten. Dadurch verlängern sich Weg und benötigte Zeit erheblich. Etwa jeder zweite UMstieg misslingt daher, womit dann in Kassel z.B. die ICE-Anschlüsse in Richtung Hamburg, Berlin, München und Stuttgart verpasst werden. Das bedeutet für die Fernzüge ab Kassel eine Verzögerung von (je nach Ziel) 1 bis 2 Stunden.

In Richtung Sauerland ist es abends besonders kritisch, falls man den letzten Zug (21:38 h ab Warburg) verpasst oder mit dem vorletzten (um 20:38 h) nur noch bis Meschede kommt, nicht mehr bis Arnsberg.

Die Verspätungswahrscheinlichkeit in Warburg erhöht sich dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg nur eingleisig betrieben wird, mit Zugkreuzung nur in Marsberg (zur vollen Stunde). Jede Verspätung der einen Richtung überträgt sich dadurch auf die Gegenrichtung.

Die Kreisverwaltung hat zum Antrag der SBL die Sitzungsdrucksache 10/731 erstellt.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRKSbQaA9h8SeGcxtywEzQyH-XQA_9hWqjPT-ngSXde8/Vorlage_10-731.pdf
Die darin vom Verkehrsverbund NWL genannten Massnahmen stellen kurz- und mittelfristig aber kein brauchbares Konzept dar:

1) “so viele Anschlüsse wie netzseitig umsetzbar, bahnsteiggleich zu planen”
haben SBL und SBL immer wieder gefordert und wäre auch während der laufenden Brückenbauarbeiten gleistechnisch möglich, wird aber aus uns nicht bekannten Gründen nicht umgesetzt.

2) “Wartezeitregelungen” von 5 Minuten, “Hierzu ist es hilfreich, wenn sich Fahrgäste mit Anschlussbedarf direkt an das Betriebspersonal wenden. Ohne die Voranmeldung des Anschlusses über diesen Weg ist im Verspätungsfall von einem Anschlussverlust auszugehen.”
Das ist Theorie, denn es setzt voraus, dass Zugpersonal vorhanden und auffindbar ist (die Züge der Linie RE 11 haben 4 Wagen, darunter 2 Doppelstock) und dass es bereit ist, sich um den Hinweis des Fahrgastes zu kümmern, und dass die Betriebsleitstelle mitspielt. Alles zusammen ist selten der Fall…
Sinnvoll wäre ein standardisierter Ablauf, nach dem das Fahrpersonal verpflichtet ist, bis zu 5 Minuten zu warten, denn umsteigewillige Fahrgäste sind fast immer im Zug!

3) “Installation eines beheizten Wartehäuschens auf dem Mittelbahnsteig”
führt dazu, dass man im Winter nicht friert (falls das Häuschen nicht abgeschlossen ist), aber der Anschlusszug ist trotzdem weg…

4) “schnellstmöglichen Umsetzung des Vorlaufbetriebs nach dem Konzept ‘Sauerland-Netz 3.0′ “, “Angestrebt wird eine Betriebsaufnahme im Dezember 2025″
Der einzige gute Vorschlag, aber warum nicht eher umsetzbar?? Die durchgehenden Züge nach Kassel sollen ab Dezember 2023 wegfallen!

Wir werden am Montag im Ausschuss nachfragen!

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Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im HSK am 3. April starten

By admin at 8:30 pm on Sunday, March 12, 2023

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

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Der Landrat und die Verkehrswende

By admin at 10:13 pm on Wednesday, November 23, 2022

Sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern ist bewußt, dass der Verkehrssektor erheblichen Einfluss auf Klimawandel und Erderwärmung hat. Besonders der Flugverkehr und der individuelle motorisierte Verkehr tragen durch ihren hohen Schadstoffausstoss dazu bei.

Nun wird Mobilität in ländlichen Räumen auch in den nächsten Jahrzehnten nicht ganz ohne Kfz möglich sein. Gerade deswegen braucht es intelligente Konzepte, um den “modal split”, also die Anteile der einzelnen Verkehrsmittel an der Mobilität, zu verändern. Bahn, Bus und Fahrrad müssen dafür attraktiver werden. Es gibt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich damit befassen.

Einer von ihnen ist Prof. Dr. Andreas Knie, der am Wissenschaftszentrum in Berlin tätig ist. Ende August veranstaltete die Südwestfalenagentur in Menden das “Südwestfalenfestival”, und dort war Prof. Knie einer der eingeladenen Referenten. In der Südwestfalenagentur arbeiten die 5 südwestfälischen Kreise zusammen, also auch der HSK. Prof. Knie stammt selbst aus Südwestfalen, kennt sich also gut mit den Verhältnissen in unserer Region aus.

Ein Mitglied der SBL-Kreistagsfraktion hörte den Vortrag von Prof. Knie in Menden. Dort wurden viele neue und kreative Ideen vorgetragen. Also beschloss die SBL-Kreistagsfraktion den Antrag zu stellen, den Punkt “Überlegungen zur künftigen Mobilität in ländlichen Regionen” in die Tagesordnung des für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Fachausschusses des HSK aufzunehmen mit Herrn Prof. Knie als Referenten. Nachdem es zunächst Terminschwierigkeiten gab, gab Prof. Knie nun die Zusage, zu einem der ersten beiden Sitzungstermine des Ausschusses im neuen Jahr zu kommen.

Damit sollte eigentlich alles geklärt sein, denn jede Kreistagsfraktion hat das Recht, Anträge zur Tagesordnung eines Ausschusses zu stellen. Falls das Thema zum Aufgabenbereich des Ausschusses gehört, MUSS der Vorsitzende den Punkt in die Tagesordnung aufnehmen. I

Doch das gefällt offenbar dem Landrat nicht. Er ließ für die Ausschusssitzung am 28.11. eine Vorlage erstellen, dass der Ausschuss diesen TO-Antrag der SBL-Fraktion ablehnen soll. In der Sitzungsdrucksache 10/610 heisst es u.a.: “Zudem hält es der Unterzeichner … für sinnvoll, zunächst … eine tiefergehende Betrachtung der Mobilität zu tätigen und zudem die Ausführungen von Herrn Winterberg (Südwestfalen Agentur GmbH) in der Sitzung am 13.03.2023 zur Kenntnis zu nehmen.” Wir haben nicht gegen Herrn Winterberg, der eine engagierte Arbeit leistet. Er ist Geschäftsführer der Südwestfalenagentur, und auch er kann selbstverständlich einen Vortrag in diesem Ausschuss über seine Arbeit für Südwestfalen halten. Aber sein Aufgabenbereich ist ein ganz anderer als die wissenschaftliche Betrachtung von Mobilitätskonzepten.

So geht das nicht! Denn es gehört nicht zu den Aufgaben des Landrats, entgegen der eindeutigen Regelungen der Geschäftsordnung einen Ausschuss zur Ablehnung eines Fraktionsantrags zur Tagesordnung aufzufordern! Wir werden das nicht akzeptieren und sind gespannt, ob sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder einem derartigen Verstoß des Landrats gegen die Geschäftsordnung des Kreistags anschließt…

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Es geht nicht weiter mit der Bahn im HSK

By admin at 9:36 pm on Tuesday, November 1, 2022

In der letzten Sitzung des für Wirtschaft und Struktur zuständigen Ausschusses im HSK ging es – mal wieder – um die Reaktivierung der Röhrtalbahn. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte einen Bericht über den Fortgang des vom zuständigen Schienenverkehrszweckverband NWL beauftragten Gutachtens auf die Tagesordnung setzen lassen. Dieser Auftrag war scbon vor mehr als 2 Jahren erteilt worden, im Juni 2020. Ab Oktober 2020 hatte sich aber ein Jahr lang nichts getan, denn das beauftragte Büro aus Düsseldorf war insolvent geworden. Und niemand kümmerte sich um eine zeitnahe Fortsetzung der Arbeiten. Die Kreisverwaltung hielt es noch nicht einmal für nötig, von sich aus den Ausschuss über den lange andauernden Stillstand zu informieren.

Nach einen weiteren Jahr ist nun ein neuer Gutachter beauftragt, der die Arbeit fortsetzen soll. Aber auch da ist noch nicht viel passiert. Laut der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsdrucksache 10/559 befindet man sich noch in der “Leistungsphase 1″, also der Grundlagenermittlung. Da steht z.B. noch das “Klären der Aufgabenstellung: Trasse, Verkehrsstationen, Ingenieurbauwerke, LST/ TK/ EEA, Baugrundbewertung, betriebliche Bewertung” offen. Was ist das für eine Bearbeitung, wenn man mehr als 2 1/2 Jahre benötigt, von der Auftragserteilung bis zur Klärung der Aufgabenstellung?

Für das Jahr 2023 ist nun die “Leistungsphase 2″, also die sog. Vorplanung angekündigt. Deren Abschluss wurde von der Kreisverwaltung “für August 2023 in Aussicht gestellt”, also nach mehr als 3 Jahren. Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst danach. Dann geht es um die konkrete Machbarkeit mittels einer “Standardisierten Bewertung”, insbesondere durch eine Nutzen-Kosten-Analyse.

Auch zu einem anderen Bahnthema gab es für den HSK sehr unerfreuliche Informationen, und zwar im TOP “Information zu Betriebsstörungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW und im Sauerlandnetz”. Die Sitzungsdrucksache stellte das Thema noch rosarot dar, aber im Vortrag der Vertreter des NWL hörte sich die Lage realistischer an – und damit viel schlechter. Der Vertreter der Planungsabteilung des NWL sprach “von einem „absolut überhitzten System Baustelle“ im Bereich des Schienenverkehrs, der sowohl aus Fahrgast- als auch aus Unternehmersicht unbefriedigend ist. Dem NWL als Aufgabeträger im Schienenpersonennahverkehr sind baustellenbedingte Streckensperrungen teilweise am Vortag noch nicht bekannt.” Von der SBL im Ausschuss auf die derzeit sehr großen Probleme bei Umstiegen vor allem in Warburg, Schwerte und Dortmund angesprochen, bestätigte er, dass keine Besserung in Sicht sei, falls nicht erheblich in eine Verbesserung der Schieneninfrastruktur investiert würde.

Bekannt wurde dabei auch, dass im Zeitraum von Mai 2023 bis August 2023 eine Vollsperrung zwischen Bestwig und Brilon-Wald erfolgen wird. In diesem Zeitraum werden sowohl die Gleisbauarbeiten in Brilon-Wald (zur Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels) als auch Arbeiten an einer Stützmauer in Nuttlar parallel durchgeführt.

Die SBL fragte auch nach dem Stand für das “Sauerlandnetz 3.0″. In diesem Zusammenhang plant der NWL deutliche Verbesserungen der Takte und der Anschlussmöglichkeiten. Hierzu teilte der NWL mit, “dass insbesondere die gutachterlichen Ergebnisse für die Reaktivierung der Almetalbahn Mitte 2023 zu erwarten sind. Aus dem Gutachten abzuleitende Schritte sind abhängig von der finanziellen Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), die sehr angespannt ist: Allein zur Bestandsanierung des Schienennetzes in Nordrhein-Westfalen sind bis 2032 5 Mrd. Euro zu erwarten. Die angespannte Finanzsituation muss branchenweit betrachtet werden.”
Es läuft also darauf hinaus, dass Buund und Land mehr Geld zur Verfügung stellen müssen.

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Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in NRW gefährdet

By admin at 10:54 am on Friday, October 7, 2022

Die Finanzierung des Schienenpersonen-Nahverkehrs ist gefährdet. Nach einem Bericht der Lippstädter Lokalpresse „Der Patriot“ fehlen für den Betrieb von Regionalzügen und S-Bahnen in Nordrhein-Westfalen allein in diesem Jahr 190 Millionen Euro; im kommenden Jahr könnten es bereits 400 Millionen sein.

In Westfalen denkt der zuständige Verkehrsverbund Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) bereits darüber nach, das Angebot zusammenzustreichen – was überhaupt nicht zur notwendigen Klima- und Verkehrswende passt. Die Lösung der Probleme soll mehr Geld vom Bund sein. Ob eine Erhöhung der sog. Regionalisierungsmittel kommt, ist allerdings unsicher.

Die Gründe für die Finanzierungsprobleme sind nach Aussage des NWL-Sprechers Beele vielfältig:
Mit der Corona-Pandemie sind die Fahrgasteinnahmen eingebrochen, und als Folge des Ukraine-Kriegs stiegen die Ausgaben drastisch an. Strom kostet für den Bahnbetrieb jetzt 70 Prozent mehr als zuvor, beim Diesel sind es 50 Prozent.

Dazu kommen Infrastruktur-Vorhaben wie eine S-Bahn fürs Münsterland, die den Schienenverkehr attraktiver machen sollen. Sollte sich an der bisherigen Finanzierung nichts ändern, rechnet man beim NWL bis 2032 mit einer Deckungslücke von bis zu 900 Millionen Euro. Spätestens im kommenden Sommer müsse man über eine Ausdünnung des Angebots nachdenken, so Beele.

Per Resolution hatte der Ruhrgebiets-Verband VRR sich bereits Mitte September an Bund und Land gewandt: Mit den augenblicklichen Mitteln sei der Bus- und Bahnverkehr nicht mehr zu gewährleisten. Da der öffentliche Verkehr zur Erreichung der Klimaziele deutlich mehr Menschen befördern solle, müsse auch das notwendige Geld bereitgestellt werden, möglichst vom Bund. Bisher schon finanziert der Bund den größten Teil des Regionalverkehrs, bundesweit bekommen die Länder dafür jährlich mehr als 9 Milliarden Euro, die sie dann an die Verkehrsverbünde weiterreichen.

Der VRR fordert nun eine bundesweite Aufstockung um 1,5 Milliarden Euro, dazu 1,65 Milliarden Euro für gestiegene Energiekosten und 1 Milliarde für Corona-Folgen.

Bisher hat die Bundesregierung jedoch noch keine Zusagen abgegeben. Wenn es so bleibt, bleiben für Westfalen zwei Alternativen, erklärt NWL-Sprecher Beele: Die Städte und Kreise, die den Verband tragen, könnten die Mehrkosten über eine Umlage aufbringen – was eher unwahrscheinlich ist. Wenn auch das Land NRW nicht ein springen sollte, bleibt die Verringerung des Angebotes, beispielsweise über die Ausdünnung von Takten oder die Schließung von Nebenstrecken.

Weitere Informationen finden sich hier:
https://nahverkehr-nrw.de/nrw/millionen-betraege-fehlen-kuerzungen-im-oepnv-drohen/

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Desorientiert beim Busverkehr

By admin at 9:29 pm on Monday, September 12, 2022

Wer öfters im Kreisgebiet des HSK mit Linienbussen unterwegs ist, weiß, dass das nicht immer ein Vergnügen ist. Besonders bei erforderlichen Umstiegen zwischen Bahn und Bus oder Bus und Bus werden viel zu oft die Versprechungen, die sich aus dem Fahrplan ergeben, nicht eingehalten. Fahrgäste verzweifeln z.B. dann, wenn der benötigte Anschlussbus genau in dem Moment vom Bahnhof abfährt, wenn der Zug am Bahnsteig angehalten hat. Man sieht den Bus, aber kann ihn nicht mehr erreichen. Daraus ergeben sich meist Wartezeiten von 1 oder manchmal sogar 2 Stunden, bis der nächste Bus zum gewünschten Ziel fährt.

Muss das so sein? Selbstverständlich nicht. Sicherlich wird es immer mal wieder Verspätungen geben, die zur Nichterreichung des Anschluss-Verkehrsmittels führen, weil sie zu groß sind. Aber wenn es nur um wenige Sekunden oder um 1, 2 oder 3 Minuten geht, ist das nicht einzusehen.

Schon oft wurden der kreiseigenen Busgesellschaft RLG dazu Vorschläge gemacht. Dies geschah z.B. in Ausschusssitzungen, in Fachgesprächen, in Stellungnahmen zum Nahverkehrsplan, per Brief oder in Mails. Geeignete Maßnahmen sind z.B.:
– An mehreren Bahnhöfen im HSK hängen große Anzeigen, die die Minuten bis zur tatsächlichen Ankunft des nächsten Zuges aus jeder der beiden Richtungen anzeigen sollen. Nach diesen Anzeigen könnte das Fahrpersonal entscheiden, ob er den Zug noch abwartet oder nicht. Sie sind aber seit Jahren nicht in Betrieb. Verantwortlich für diese Anzeigen ist die RLG.
– An einigen wichtigen Bushaltestellen hängen “Dynamische Fahrgastinformationen” (DFI), die (gelb auf schwarz) die Minuten bis zu den tatsächlichen Abfahrten der nächsten Busse an diesen Haltestellen anzeigen. Aber sie liefern oft falsche Angaben, und/oder werden von den Busfahrer*innen nicht beachtet.
– Wenn ein Fahrgast das Fahrpersonal auf den gefährdeten Anschluss anspricht und ihn bittet, den nächsten Bus per Betriebsfunk – zu informieren, funktioniert diese Kommunikation fast nie.
– Mitunter berichten Fahrer von Anweisungen, wegen Anschlussverbindungen mit der Leitstelle Kontakt aufzunehmen. Besonders sonntags ist das nach Schilderungen von Fahrern mangels Erreichbarkeit jedoch aussichtslos.
– In anderen Kreisen gibt es Apps, in denen alle Verkehrsmittel des ÖPNV mit Echtzeiten enthalten ist. Im HSK hat aber jeder Anbieter (RLG, Westfalenbus, Bahn) seine eigene App, unkoordiniert.
– Einige Linienbusse lassen sich (theoretisch) in einem Busradar anzeigen. Ein Vergleich des angeblichen Standorts laut Busradar mit dem aktuellen Standort führt jedoch manchmal zu Abweichungen von mehreren Kilometern.
– Anderswo sind auch Bildschirm-Anzeigen in den Bussen üblich, die über die tatsächlichen Abfahrzeiten aller Verkehrsmittel an der nächsten Haltestelle informieren. Die gibt es im HSK fast gar nicht.
– Besonders ärgerlich ist es, wenn das erste Verkehrsmittel pünktlich an der Umsteigehaltestelle ankommt, aber der Anschlussbus viel zu früh (z.B. 3 Minuten, wie jüngst erlebt) abfährt und man ihn beim Aussteigen noch abfahren sieht.
– Es könnte auch klare Anweisungen der RLG an die Fahrer geben, dass sie sich selbst an großen Umsteigehaltestellen nach den tatsächlichen Verkehrszeiten der anderen Bahnen und Busse erkundigen. Die gibt es aber nicht.
– Unwesentlich ist dann schon, dass das angekündigte W-Lan z.B. in den Arnsberger Stadtbussen der RLG in mindestens einem Drittel der Fälle nicht funktioniert.

Es gäbe also viel zu tun. Eine gute Gelegenheit wäre es, wenn die RLG in ihrem Wirtschaftsplan 2023 einige geeignete Maßnahmen für das nächste Jahr einplanen würde, die zur Verbesserung der Qualität beitragen könnten. Dieser Wirtschaftsplan stand heute auf der Tagesordnung im zuständigen Fachausschuss des HSK. Bereits die Vorbereitung war jedoch unzulänglich, denn es gab keinerlei Sitzungsvorlage, sondern nun einen mündlichen Vortrag des RLG-Geschäftsführers. Der ist vor allem auch Geschäftsführer der Dachgesellschaft WVG und hat seinen Sitz in Münster. Mit den realen Verhältnissen im Sauerland kennt er sich vielleicht nicht ganz so gut aus. Jedenfalls brachte auch eine Nachfrage der SBL-Vertreters in diesem Ausschuss das Ergebnis, dass keinerlei Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung geplant sind. Angekündigt wurde dagegen, dass ab 2023 zunehmend Elektrobusse neu beschafft werden sollen (was auch sinnvoll ist) und dass der Betriebsverlust der RLG um etwa eine Mio Euro steigen wird, wegen der Kostenerhöhungen bei den Treibstoffen.

Unbefriedigend war auch die mangelnde Kenntnis der tatsächlichen Fahrpreise. In seinem einleitenden Vortrag (also nicht spontan auf eine gestellte Frage!) erwähnte der RLG-Geschäftsführer, dass eine einfache Fahrt von Brilon nach Soest etwa 10 Euro kosten würde. Realität weit verfehlt, denn tatsächlich sind es 18,80 Euro, also fast das Doppelte. Und auch die aktuelle Fahrpreiserhöhung zum 01.08.2022 wurde sehr optimistisch dargestellt. Tatsächlich ist z.B. der Fahrpreis von Velmede nach Hüsten Markt um 3,8 % gestiegen, nicht nur um 1,8 %. Ein Problem bleibt weiterhin, dass in den Gremien der RLG nur CDU- und SPD-Politiker*innen sitzen. Die scheinen gemeinsam zu haben, dass sie selbst nur äußerst selten Linienbusse nutzen…

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Erfreuliche Untätigkeit

By admin at 9:31 am on Friday, July 15, 2022

Untätigkeit von Behörden ist meist ein großes Ärgernis. Aber es gibt auch Ausnahmen. So ist es für die Planung der B7n, also die Verlängerung der Autobahn A46 ab Nuttlar bis in den Norden von Brilon. Hierfür hatte die Landesstraßenbauverwaltung nach einem langen Dialogprozess angekündigt, bis zum 31. März dem Bund eine konkrete Trassenführung vorzuschlagen. Diese sollte am 30.03.2022 öffentlich vorgestellt werden.

Doch zwei Tage vorher, am 28.03.2022, kam der Rückzug: Dann teilte die Straßenbaubehörde mit:
„Über zwei von vier Abschnitten der B7n müssen verschiedene Varianten abgewägt werden, um eine Vorzugsvariante zu erstellen. Dafür braucht Straßen.NRW mehr Zeit als ursprünglich gedacht. Darum wird die für Mittwoch, 30. März 2022, geplante öffentliche Veranstaltung verschoben. Den neuen Termin für die Vorstellung der Vorzugsvariante und des Abwägungsprozesses wird Straßen.NRW in einigen Wochen bekanntgeben.“
https://www.strassen.nrw.de/de/meldung/b7n-komplexe-abwaegung-fuer-die-vorzugsvariante-strassen-nrw-braucht-mehr-zeit.html

Aus den „einigen Wochen“ sind inzwischen mehr als 15 geworden. Und das ist in diesem Fall gut so.

Denn mit den zuletzt diskutierten Trassenvarianten sind zwei große Probleme verbunden:
– Sie sind viel zu teuer.
– Mit ihnen sind erhebliche Umweltschäden verbunden. Einen Überblick über die zahlreichen tangierten Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz- und Wasserschutzgebiete bietet diese Karte:
https://www.strassen.nrw.de/de/b7n-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon-medien-downloads.html?file=files/a_snrw-2022/dokumente/01_planen-und-bauen/02_Bundes-und-Landesstrassen_doc/B7n%3A%20Neubau%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon%20-%20dokumente/SNRW_B7n_Bestwig_Nuttlar-Brilon-Karte-Schutzgebiete.pdf&cid=38776

NSG-B7

Und bei den Kosten scheint sich die Behörde erheblich verrechnet zu haben, denn bei realistischer Betrachtung sind die Bau- und Unterhaltungskosten deutlich höher als der Nutzen. Zuletzt hatte die Landesstraßenbauverwaltung in ihren Kostenaufstellungen sämtliche Planungs- und Brückenunterhaltungskosten „vergessen“. Darauf wies der Vertreter der SBL beim zu diesemProjekt eingerichteten „Politischen Begleitkreis“ im März hin. Die Bürgerliste hatte daher eine alternative Route vorgeschlagen, die weitgehend auf den bisher genutzten Trassen verläuft, mit viel weniger Umweltschäden und Kosten. Bisher gab es dafür keine Unterstützung, vielleicht wegen der gegenläufigen Interessen einiger Grundstückseigentümer?

Aber Vielleicht setzt da in der langen Pause ein Umdenken ein?

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Will die DB den Fahrkartenverkauf im ländlichen Raum verhindern?

By admin at 7:38 pm on Monday, July 4, 2022

Für viele Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn (DB) sind digitale Angebote für den Erwerb von Fahrkarten gut geeignet. Aber es gibt auch viele Fahrgäste, die lieber eine persönliche Beratung haben möchten. Für sie sind die Agenturen in Bahnhöfen und die Reisebüros mit DB-Lizenz die richtige Adresse. Noch ist das so, aber zum Jahresende könnte diese Möglichkeit weitgehend wegfallen. Dann könnte es Fahrkartenschalter fast nur noch in den “Reisecentern” in den Bahnhöfen der großen Städte geben; dort werden sie von der DB selbst betrieben.

Denn nachdem die DB die Konditionen für die Agenturen und Reisebüros in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat, wurde nun zum nächsten Jahreswechsel ein weiterer radikaler Schnitt angekündigt. Die DB Vertrieb GmbH beendet die bisherigen Verträge und führt 2023 ein neues Agenturmodell ein. Reisebüros mit DB-Lizenz “ohne Vertriebspflichten” erhalten ab 2023 keine Provisionszahlungen mehr. Reisebüros mit DB-Lizenz, die eine Verpflichtung aus einem Verkehrsvertrag erfüllen, d.h. an einem Standort eine von einem Aufgabenträger geforderte Leistung im personenbedienten Vertrieb erbringen, erhalten danach künftig eine Provision von nur noch fünf Prozent auf Fernverkehrsangebote.

Bisher erhalten die verbliebenen Agenturen ohne Verkehrsvertrag noch bis zu sechs Prozent Provision, künftig wird der Vertrieb nicht mehr bezahlt.

Vom Deutschen Reiseverband hagelt es Kritik. “Mit dem ab Januar 2023 beabsichtigten neuen Agenturmodell wolle der Staatskonzern einem Großteil der Reisebüros, die noch eine DB-Lizenz zum Verkauf von Fahrkarten haben, die komplette Vergütung streichen, kritisiert der Deutsche Reiseverband (DRV). Das sei “insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz beim Reisen eine strategisch komplett falsche Entscheidung”.
Die Bahn werbe intensiv damit, im Fernverkehr klimaneutral unterwegs zu sein und könnte insbesondere bei Urlaubsreisen nach Österreich, Italien und Frankreich eine sehr große Rolle spielen, betont der DRV, der als größter Tourismusverband viele tausend Reisebüros, Veranstalter und Dienstleister vertritt.”
https://www.countervor9.de/vertrieb/bahn-streicht-die-provision-fuer-reisebueros-komplett

“Dass die DB ausgerechnet jetzt, wo auch Urlaubsreisen mit der Bahn aufgrund von Klimaschutz-Überlegungen stärker nachgefragt werden, den Zugang zu den Reisebüros versperrt, „ist nicht nachvollziehbar und falsch”. Der DRV fordert, dass die aufsichtführenden Bundesministerien Finanzen, Verkehr und Wirtschaft im Dialog mit der Tourismuskoordinatorin Claudia Müller prüfen sollten, ob das Management der Bahn hier eine richtige und zukunftsweisende Entscheidung getroffen hat”
https://www.tn-deutschland.com/entscheidung-gegen-den-klimaschutz-bahn-fuehrt-null-provision-ein/
Seit 1. Juli gibt es im Bahnhof Marsberg keinen Fahrkartenverkauf mehr. Eine andere Bahnagentur, die bereit war, das Angebot in Marsberg aufrecht zu erhalten, wird das unter diesen Bedingungen nicht tun. Auch die anderen Verkaufsstellen im Kreisgebiet sind nun stark gefährdet.

Die SBL wird daher die politischen Gremien im Kreisgebiet auffordern, sich für den Erhalt des persönlichen Fahrkartenverkaufs einzusetzen. Der ist ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur!

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Extreme Steigerung bei den Taxigebühren

By admin at 6:49 pm on Sunday, June 12, 2022

Von 2,10 Euro auf 2,60 Euro steigt der Standard-Kilometerpreis im Taxi, das hat der Kreistag am Freitag in Olsberg-Bigge beschlossen. Das bedeutet eine Erhöhung um 24%. Auch die anderen Taxipreise steigen deutlich, z.B. die Grundgebühr von 3,50 auf 4,30 Euro.
Damit fällt die Erhöhung sogar höher aus als vom Taxigewerbe beantragt.
Da es sich bei Taxis um einen Teil des öffentlichen Nahverkehrs (mit Beförderungspflicht!) handelt, müssen die Tarife vom Kreistag genehmigt werden.
Als Gründe für die Erhöhung wurden die Steigerung des Mindestlohns (auf 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober) und die gestiegenen Treibstoffkosten genannt.

Klar ist, dass eine Erhöhung erforderlich ist. Und die SBL hat sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im Kreistag erklärt, dass sie keineswegs jede Erhöhung ablehnt, auch weil die Anhebung des Mindestlohns wichtig und richtig ist und zu Mehrkosten führt.

Allerdings ist die Preissteigerung für die Taxis so drastisch, dass die Größenordnung näher begründet werden müsste. Dem Kreistag wurde jedoch keinerlei Kalkulation vorgelegt, über die Anteile der Personalkosten und der Treibstoffkosten an den Aufwendungen der Taxibetriebe, und über die tatsächlichen prozentualen Steigerungen dieser Preiskomponenten. Nur dann wäre das Ausmass der notwendigen Erhöhung transparent gewesen. Das hätte man angesichts der enormen Auswirkungen der Tarifanhebungen erwarten können. Hätten nicht auch z.B. 15% Preisanhebung ausgereicht? Diese Frage blieb unbeantwortet! Da in weiten Teilen des Kreisgebiets ein schlechtes Busangebot besteht und die RLG z.B. bei der Einhaltung der Anschlüsse der Linienbusse unzuverlässig ist, ist die Nutzung eines Taxis oft nicht freiwillig.

Die SBL hat im Kreistag gegen diese extreme Preissteigerung gestimmt, ebenso wir Grüne und Linke.

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Radfahr- und Nahmobilitätskonzept des HSK in Vorbereitung

By admin at 1:00 pm on Saturday, April 9, 2022

Im Juni 2021 hat der Kreistag beeschlossen, dass für den HSK ein Nahmobilitäts- und Radverkehrskonzept erstellt werden soll. Damit wurde nun ein Büro aus Kassel beauftragt, für mehr als 150 TEuro (statt – wie von der SBL beantragt – es mit eigenen Mitarbeiter*innen und Verbandsvertreter*innen zu erstellen). Die Arbeiten begannen im Februar 2022.

Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion wurde nun im Wirtschafts- und Strukturausschuss über den aktuellen Stand berichtet.

Dabei war auch zu erfahren, dass eine “Lenkungsgruppe” eingerichtet wurde, der bisher 14 Verwaltungsbeamte (oder in ähnlichen Funktionen tätige Personen) und ein Vertreter des ADFC angehören. Er wird nun um einen weiteren Verbandsvertreter erweitert: auch der VCD kann ein Mitglied entsenden. Ziel ist die Fertigstellung der Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption bis zum Jahresende.

Im ersten Arbeitspaket soll eine Bestandsanalyse erfolgen:
– Erhebung von Grundlagedaten, Sichtung vorhandene Radnetzdaten
– Abstimmung mit den Kommunen
– Unfallanalyse
– ADFC- Klimatest
– Analyse nichtmotorisierter Individualverkehr
– Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
– Zielnetze erstellen
– Integration überregionaler Netze

Die weiteren Arbeitspakete betreffen Potentialabschätzung, Maßnahmenentwicklung, Akteursbeteiligung und den Abschlussbericht.

Als Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen wurde eine Dialogseite https://www.hsk-mobil.de und https://www.hsk-mobil.de/public/p1_00_login.php eingerichtet, die seit Anfang April online ist. Mehrere aktive Mitglieder des VCD haben sie bereits genutzt; allen erschienen die Fragen im “Dialog 1″ sehr unprofessionell. Im “Dialog 2″ kann man auf einer Karte Stellen eintragen, an denen die Rad-Infrastruktur verbessert werden muss.

DiakogHSK-202204

Außerdem stellte sich im Ausschuss der neue Radverkehrsbeauftragte vor, der seit März 2022 berufen ist. Herr Hester hat sich in der Kreisverwaltung bisher um Naturschutzgebiete gekümmert und ist selbst aktiver Radfahrer.

Die gesamte Sitzungsdrucksache 10/436 ist hier zu lesen.

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B7n auf dem Weg in die Kostenfalle?

By admin at 12:24 am on Thursday, March 10, 2022

Es geht um die Fortsetzung der A 46 vom jetzigen Autobahnende bei Nuttlar bis nach Brilon. Hierfür ist im 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan eine Schnellstraße vorgesehen. Im Auftrag des Bundes soll sie von der Landesstraßenbauverwaltung (“Straßen NRW”) mit Sitz in Meschede geplant und gebaut werden.

Um die Trasse gibt es viele Auseinandersetzungen. Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete, ein neues faktisches Vogelschutzgebiet und Raubwürgerhabitate können betroffen sein, ebenso wie wertvolle Täler.

Im Juni 2020 begann eine Bürgerbeteiligung, die nach einer Unterbrechung im Oktober 2021 wieder aufgenommen wurde. Es gibt vor allem 3 Arten von Veranstaltungen:
– 30 Zufallsbürger*innen, die ein eigenes Gutachten erstellen und am 15.03.2022 vorstellen,
– einen Politischen Begleitkreis, zu dem Abgeordnete der Parlamente, kommunale Fraktionen aus dem HSK und aus 3 Gemeinden und Behörden eingeladen werden,
– und öffentliche Informationsveranstaltungen.

Das sind die aktuell diskutierten Trassenvarianten:
Übersicht Ausschnitt mit Knotenpunkten TK Nov 2021

(Quelle: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/medienbeauftragte/sauerland-hochstift/B7%20-%20Neubau%20zwischen%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon/20211126%20unterlagen%20veranstaltungen/%C3%9Cbersicht%20Ausschnitt%20mit%20Knotenpunkten%20TK%20Nov%202021.JPG)

Hier liegen die Schutzgebiete (relevant sind vor allem die orange markierten FFH-Gebiete und die violetten Vogelgebiete):
Karte Schutzgebiete

(Quelle: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/medienbeauftragte/sauerland-hochstift/B7%20-%20Neubau%20zwischen%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon/karten/Karte%20Schutzgebiete.pdf)

Im Laufe des Verfahrens sind diverse Varianten für die 4 Abschnitte vorgestellt worden. Nachdem sich die Mehrheit der Lokalpolitiker zunächst trotz gravierender Umweltbedenken auf die nördlich verlaufende Variante 1 festgelegt hatten, ist mittlerweile auch ihnen klar geworden, dass diese Variante rechtlich nicht umsetzbar wäre. Jetzt setzen viele Politiker auf die Variante 15. Sie wäre aber sehr teuer und könnte ein FFH-Gebiet und ein Raubwürgerhabitat gefährden.

Im Politischen Begleitkreis wurden von der Landesstraßenbauverwaltung erstmals auch Kosten für die einzelnen Varianten genannt. Erstaunlicherweise ist aber von dieser Sitzung auch nach 2 Wochen noch keine Präsentation veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorhergehenden Veranstaltungen:
https://www.strassen.nrw.de/de/wir-bauen-fuer-sie/projekte/b7-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon/aktuelles.html

Schauen wir uns die Kosten näher an. Im Bundesverkehrswegeplan waren sie noch mit 58 Mio Euro angegeben worden, und daraus war ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für das Projekt errechnet worden. Für die Variante 15 wurden am 23.02.2022 nun 122 Mio Euro genannt. Aber das ist noch nicht alles, denn im Gegensatz zur Angabe im Bundesverkehrswegeplan wurden hier die Planungskosten komplett “vergessen”. Die Planungskosten betragen etwa 15% der Baukosten. Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt der Strecke. Die Unterhaltskosten z.B. für Brücken liegen jährlich etwa 1,6% der Baukosten, also für die angenommene Nutzungsdauer von 42 Jahren etwa 67%. Damit erreichen die reellen Kosten für diese Variante fast 200 Mio Euro und übersteigen den Nutzen!

Und wenn man die Umweltschäden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 zum Klimaschutz neu bewertet, wird das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten noch schlechter.

Fazit: Die Politiker, die weniger umweltschädliche Varianten ablehnen, könnten damit die gesamte B7n ins Abseits führen, weil sie zu teuer wird. Bürgerliste und Grüne haben konkrete Vorschläge eingebracht, wie – wenn überhaupt – die B7n weniger umweltschädlich gebaut werden könnte. Aber vielleicht gibt es ja einige “wichtige” Grundstückseigentümer, die andere Interessen und viel Einfluss haben?

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Umtauschfrist für alte Führerscheine verlängert

By admin at 11:27 am on Friday, January 21, 2022

Wiederholt hatte die SBL-Kreistagsfraktion darauf hingewiesen, dass der bereits vor 3 Jahren vom Budesrat beschlossene Pflichtumtausch alter grauer Führerscheine nicht termingerecht möglich sei. Darüber berichtet hatten wir u.a. HIER.

Ursprünglich sollten alle Besitzer der “grauen Lappen” aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben. Anfang Dezember waren jedoch alleine im HSK noch etwa 14.000 Führerscheine von Inhabern aus diesen Geburtsjahrgängen nicht umgetauscht. Zu den RÜckständen hatte wesentlich beigetragen, dass schon seit Monaten keine Termine in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt verfügbar waren.

Nun haben Landrat und Kreispolizeibehörde auf die Forderungen der SBL reagiert und eingelenkt. Mit Pressemitteilung vom 20.01.2022 informiert die Kreisverwaltung, dass von der Polizei im HSK kein Bußgelder erhoben wird, wenn noch der alte Führerschein vorgelegt wird:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/umtauschpflicht-fuer-fuehrerscheine-verzicht-auf-bussgeld-gemeinsame-pressemitteilung-der-kreisverwaltung-und-kreispolizeibehoerde-hochsauerlandkreis

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