Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Vorzeitiges Repowering?

By admin at 7:03 am on Monday, July 15, 2024

Zum Repowering von Windenergieanlagen (WEA) hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Das Repowering von WEA ist eigentlich dazu gedacht, alte WEA nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren durch neue und leistungsfähigere Modell zu ersetzen, am selben Standort.
In jüngerer Zeit scheinen sich jedoch die Fälle zu mehren, in denen ein Repowering von WEA bereits wenige Jahre nach Beginn ihres Betriebs oder sogar vor der Errichtung stattfindet. Beim Repowering nach wenigen Jahren müssen tausende von Tonnen Beton und Stahl abgerissen und entsorgt werden. Dadurch kann sich die Umweltbilanz von WEA erheblich verschlechtern. Außerdem stellt sich bei einem solchen „unechten“ Repowering immer die Frage, welche Teile des sonst erforderlichen Genehmigungsverfahrens für eine gleichartige Neuanlage sich dadurch umgehen lassen.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele WEA im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 repowered:
a) vor ihrer Errichtung
b) in den ersten 5 Jahren ihrer Nutzungszeit,
c) zwischen dem 6. und 10. Jahr ihrer Nutzungszeit,
d) zwischen dem 11. und 15. Jahr ihrer Nutzungszeit?
2. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt und genehmigt, aber noch nicht ausgeführt?
3. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt, ohne dass bisher darüber entschieden wurde?
4. Welche Unterschiede wendet die Kreisverwaltung bei derartigen Repoweringanträgen gegenüber gleichartigen Neuanträgen an, insbesondere hinsichtlich Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit, Standortauswahl und Beteiligung von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)?”

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Auftrag zur Mietwerterhebung an dieselbe Firma vergeben

By admin at 5:02 pm on Tuesday, July 9, 2024

Für die Empfänger von Grundsicherung sind nicht nur die monatlichen Regelsätze wichtig, sondern auch die “Kosten der Unterkunft”, die zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden und die Mietzahlung ermöglichen sollen. Hierfür gelten Höchstgrenzen mit den angeblich angemessenen Mieten, die von den einzelnen Kreisen für ihr Gebiet ermittelt werden. Leider sind diese im HSK vielfach völlig unzureichend. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des “Linke” ergibt sich, dass für 827 Bedarfsgemeinschaften (14,6%) eine “Wohnkostenlücke” von durchschnittlich 76,84 Euro pro Monat besteht (BT-Drs. 20/9447).

Etwa alle 4 Jahre werden die Unterkunftskosten neu ermittelt. Aus der Presse haben wir erfahren, dass von der Kreisverwaltung der Auftrag für eine Mietwerterhebung erneut an das
Unternehmen „Analyse und Konzepte“ (A&K) vergeben wurde.

Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 04.07.2024 folgende Fragen an den Landrat gestellt. Die Antworten gingen bereits am 09.07. ein; wir dokumentieren sie hier in Auszügen.

1. Wann und von wem wurde dieser Auftrag an die Firma A&K erteilt?
Am 11.03.2024 von der Kreisverwaltung.

2. Welches Vergabeverfahren ging dieser Auftragserteilung voraus?
“Gern. § 8 Abs. 4 Unterschwellenvergabeordnung wurde eine Verhandlungsvergabe durchgeführt.”

3. Welche weiteren Angebote wurden eingeholt?
Es wurden noch 2 weitere Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von denen aber kein Angebot abgegeben wurde.

4. Welche Anforderungen wurden in der Ausschreibung definiert?
“In der Ausschreibung wurde die Einhaltung der bislang bekannten methodischen und inhaltlichen Mindestanforderungen gemäß den Urteilen des BSG verlangt. Hierunter fällt u.a. die
• Festlegung, Begründung und Ausweisung von Vergleichsräumen,
• Ermittlung abstrakt angemessener Wohnungsgrößen,
• Definition des Wohnungsstandards,
• Ermittlung der Angemessenheitsrichtwerte (Bruttokaltmieten) unter Einbeziehung der Angebotsund Bestandsmieten, wobei Kaltmiete und kalte Nebenkosten gesondert aufgeführt werden und,
• Datenerhebung getrennt bei privaten und institutionellen Vermietern.”

5. Welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe wurden für die Auswahl des Auftragnehmers angewandt, mit welchen Ergebnissen?
“Die Prüfung und Wertung der Angebote ist anhand der Kriterien Qualität, Funktionalität, Plausibilität und der Wirtschaftlichkeit erfolgt. Das eingereichte Konzept entsprach hinsichtlich der Wertungskriterien Qualität, Funktionalität und Plausibilität den Anforderungen. Da nur ein Angebot abgegeben wurde, entfiel die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.”

6. Welche Inhalte hat der an die Firma A&K erteilte Auftrag, insbesondere hinsichtlich der Methodik, der Datenerhebung, -auswahl und -auswertung, der Sicherstellung der Repräsentativität, der Vergleichsraumbildung, der Darstellung der Ergebnisse, des zeitlichen Ablaufs, der Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten?
“Der Auftrag beinhaltet
• die Datenerhebung in einem gesamten, genau eingegrenzten Vergleichsraum,
• eine Differenzierung nach Wohnungsstandard und Wohnungsgröße sowie eine Berücksichtigung von Brutto- und Nettomieten,
• Angaben über den Beobachtungszeitraum,
• Angaben zur Art und Weise der validen und repräsentativen Datenerhebung,
• die Einhaltung mathematischer und statistischer Grundsätze bei der Datenauswertung und
• Angaben über die gezogenen Schlüsse und
• Darstellung der Ergebnisse in einem Abschlussbericht.”

7. Das Bundessozialgericht hat in diversen Verfahren (z.B. am 30.01.2019, am 17.09.2020 und in weiteren Terminen) entschieden, dass von der Firma A&K erstellte KdU-Konzepte nicht „schlüssig“ und daher unzulässig sind. Es ging dabei u.a. um Vergleichsraumbildung, Daten¬erhebung und Veröffentlichungen. Wie wird sichergestellt, dass die Firma A&K für den HSK nun ein „schlüssiges“ Konzept erstellt?
“In den genannten Verfahren des Bundessozialgerichts wurde den betroffenen Jobcentern die
Möglichkeit einer Nachbesserung eingeräumt, da das BSG zu diesem Zeitpunkt erstmals über die Vergleichsraumbildung in Flächenlandkreisen entschieden hat. …
Nach den o.g. Ausführungen liegen somit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das neu beauftragte Schlüssige Konzept nicht den geforderten Anforderungen entspricht.”

8. Warum erfolgte keine Beteiligung des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses an der Vorbereitung der Vergabe?
“Die Vorbereitung der Vergabe gehört zu den laufenden Geschäften der Verwaltung , für die nach § 42 Kreisordnung NRW der Landrat zuständig ist. Die Vergabeordnung des Hochsauerlandkreises
sieht erst ab einer Auftragssumme von 250.000,00 € eine Beteiligung des Kreisausschusses vor. Im Rahmen der Bewertung der Ergebnisse und Festlegung der angemessenen Richtwerte wird wie in den vergangenen Jahren eine Beteiligung der politischen Gremien (u .a. des Gesundheitsund Sozialausschusses) erfolgen.”

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Warum 100%?

By admin at 4:32 pm on Wednesday, June 26, 2024

Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Mindeheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.

Aber in der Kreispolitik im HSK ist manches anders. In der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.

Es kam dann zu einer langwierigen Wahl, bei der jedes Kreistagsmitglied bis zu 45 Stimmen für die 46 Kandidatinnen und Kandidaten abgeben konnte. Das Ergebnis fiel aus wie erwartet: Die 45 Vorschläge der “GaGaGroKo” wurden gewählt und die Mehrheit erhielt damit 100%, die Minderheit ging leer aus.

Warum ist es nicht möglich, sich auf eine halbwegs gerechte Verteilung zu einigen?

Vielleicht hängt das mit den Wahlen zum Amtsgericht im Jahr 2023 zusammen. Dort gab es zur Vorbereitung am 25.05.2023 ein Treffen von Vertretern aller Fraktionen. Dabei wollten dann 5 Fraktionen akzeptieren, dass mit ihren Stimmen ein AfD-Vertreter in den Richterwahlausschuss gewählt wird. Das lehnte der SBL-Vertreter ab, und die Runde “platzte”. Was ist von der viel beschworenen Brandmauer zu halten, wenn AfD-Vertreter mitverantwortlich für die Auswahl von Richterinnen und Richtern werden sollen, ohne dass dafür irgendeine Notwendigkeit besteht?

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Kreistagssitzung am Freitag, 21. Juni, in Meschede

By admin at 8:21 pm on Sunday, June 16, 2024

Am kommenden Freitag (21.06.) beginnt um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede die zweite Sitzung des Kreistags des HSK im Jahr 2024.

Einige der anstehenden Themen:
– Feststellung der Ergebnisses zum Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald;
– Bewerbung des HSK für die Beteiligung an einem Nationalpark Egge
– Einrichtung einer Arbeitsgruppe Obere Ruhrtalbahn zur Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Sauerlandnetz

Die beiden letztgenannten Tagesordnungspunkte beruhen auf Anträgen der SBL-Kreistagsfraktion, das Bürgerbegehren wurde von ihr aktiv unterstützt.

Ein weiteres ÖPNV-Thema ist die Fortführung des Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket). Bisher war es im HSK nur bis zum 31.07.2024 gesichert, nun soll es mindestens bis zum 31.10.2024 zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden. Was danach folgt, ist allerdings noch unklar.

Besondere Spannung verspricht der TOP 14.3/14.4 mit dem langen Titel: “Gründung eines kommunalen Unternehmens und Beteiligung an einem Unternehmensverbund mit einem Unternehmen der Energiewirtschaft zur Erzeugung regenerativer Energien; hier: Gründung des Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)”
Dort soll eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Diese Gesellschaft soll allerdings keine eigene unternehmerische Tätigkeit entwickeln, sondern dient nach Einschätzung der SBL nur dazu, kommunales Kapital in eine weitere Gesellschaft (“WiSO”), einzubringen, in der der umstrittene Energiekonzern RWE die Mehrheit der Anteile erhalten soll. Gleichzeitig soll RWE die Aufgaben des Projektentwicklers für neue Energieanlagen übernehmen und erhält dadurch doppelte Einnahmemöglichkeiten. Wiederholte Anträge der SBL, auch mit anderen Interessenten zu verhandeln, wurden auf Wunsch der Landrats von der Kreistagsmehrheit abgelehnt. Und wenn nun aus dem Kreishaus zur eigenen Entlastung angeführt wird, es habe ja keinen anderen Interessenten gegeben, dann ist diese Aussage naiv: Nach den Äußerungen des Landrats und den Beschlüssen des Kreistags wird niemand den Aufwand für eine weitere Bewerbung tragen wollen…
Besonders pikant: Ein Teil dieses TOPs soll nicht-öffentlich verhandelt werden, was die SBL für rechtswidrig hält.

Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen können hier eingesehen werden:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdL47_LAVeQbmWbh5Vqs7Ks

Zu Beginn der Kreistagssitzung findet wie immer eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner des HSK (ohne Anmeldung!) an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Dienstag, 18.06., um 19 Uhr im “Alten Backhaus”, Alter Markt 27, 59821 Arnsberg (unterhalb des Glockenturms) zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Alle Interessierten sind als Gäste herzlich willkommen!

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Tunnelsanierung dauert 3 Jahre länger

By admin at 8:48 am on Tuesday, June 11, 2024

Auch für die Bahnfahrer im Sauerland gab es am 10. Juni eine erschreckende Nachricht: Nicht nur “Stuttgart21″ verzögert sich um mindestens 5 Jahre, auch die Sanierung des Elleringhauser Tunnels zwischen Olsberg und Brilon-Wald dauert erheblich länger als bisher angekündigt. Statt Anfang 2026 soll diese Tunnelsanierung nun erst im März 2029 abgeschlossen sein, also in etwa 5 Jahren. Grund sei, dass sich während der Baumassnahmen herausgestellt habe, dass das bisherige Konzept nicht realisierbar sei. Es müssten nun in erheblichem Umfang eine Tunnelvortriebsmaschine eingesetzt und die Tunnelschale neu gebaut werden. Dies berichteten drei Vertreter der zuständigen DB-Gesellschaft (neuer Name: “DB Infra GO AG”) im Wirtschaft- und Strukturausschuss des HSK. Angeblich sei dies nicht vorhersehbar gewesen.

Und es gibt noch mehr Einschränkungen: Von Juni bis September 2025 und von März bis September 2028 soll der Tunnel voll gesperrt werden, also wesentlich länger die bisher angekündigten drei Monate für den Abschluss der Gleisarbeiten. Und bereits ab Dezember 2025 soll die tägliche nächtliche Sperrung von 6 1/2 auf 10 Stunden verlängert werden. Das bedeutet, dass bereits gegen etwa 19 Uhr der Bahnverkehr eingestellt wird und die Strecke nur noch per SEV zurück gelegt werden kann. In der übrigen Zeit wird weiterhin nach der “Tunnel-In-Tunnel”-Methode gebaut. Sie war auf Vorschlag der SBL und des VCD gewählt worden.

Wie hoch die Kosten nun werden, wollten die DB-Vertreter nicht beantworten. Es hieß nur wenig konkret, es würde eine Steigerung um einen “zweistelligen Millionenbetrag” geben. Insgesamt fielen für die Sanierungen im Kreisgebiet etwa 400 Mio Euro an. Nach Schätzung der SBL könnten es nun mehr als 200 Mio Euro für den Elleringhäuser Tunnel sein, das sind deutlich mehr, als der Bau einer weiteren Tunnelröhre gekostet hätte. Die SBL hat in der Ausschusssitzung erneut vorgeschlagen, parallel eine neue Röhre zu bauen und nach deren Fertigstellung die alte Röhre zu sanieren. Dann stünde auf Dauer für jede Richtung eine Tunnelröhre zur Verfügung, und der Aufwand für die Sanierung würde deutlich sinken. Auch beim bisherigen Konzept muss ja parallel über fast die halbe Tunnellänge ein Rettungsstollen gebaut werden, mit Entlüftung und mit Lkw-Wendeplatz im Berg. Dieser Rettungsstollen würde bei einem Bau von zwei Röhren entfallen. Diese Ausführung hätte große praktische Vorteile und ist außerdem wahrscheinlich erheblich kostengünstiger als die aktuelle Variante. Leider ist die DB nicht bereit, auf den erneut von der SBL eingebrachten Vorschlag hinsichtlich der zweiten Tunnelröhre einzugehen; angeblich seien Umplanungen nicht mehr möglich. Und das, obwohl mit dem Tunnelvortrieb noch gar nicht begonnen wurde und mindestens noch fünf weitere Jahre Bauzeit anstehen?

Auch für die beiden anderen sanierungsbedürftigen Tunnel im HSK (bei Glösingen und bei Freienohl) verschieben sich die Sanierungsarbeiten. Sie werden voraussichtlich erst 2026 oder 2027 beginnen und ebenfalls bis 2029 dauern. Hier wird es zwei Vollsperrungen von jeweils mindestens dreimonatiger Dauer geben.

In der Ausschusssitzung war auch zu erfahren, dass die Strecke zwischen Scherfede und Warburg nicht – wie angekündigt – Mitte Juni wieder eröffnet wird, sondern frühestens Ende Juli. Bis dahin werden auf etwa 200 bis 300 Metern Länge Instabilitäten aufgrund von Dachsbauten beseitigt. So wird es dort mindestens fünf Monate SEV geben.

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Die Kommunalpolitik vergibt durch die Ablehnung eines Nationalparks Chancen für den Wald

By admin at 8:06 am on Friday, June 7, 2024

In der letzten Umweltausschusssitzung des Hochsauerlandkreises wurde noch einmal über einen Nationalpark beraten. Hintergrund: Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, neben dem Nationalpark Eifel einen 2. Nationalpark in NRW zu errichten. Dafür wurden 6 geeignete Räume in NRW ausgesucht und in die regionale Diskussion gegeben. Zielsetzung eines Nationalparks ist es, auf einer möglichst großen unzerschnittenen Fläche einen Wildnessbereich zu entwickeln. Touristische Nutzung und Umweltpädagogik sind ausdrücklich erlaubt.

Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind es: der Arnsberger Wald (der auch im Kreis Soest liegt) und ein Nationalpark Eggegebirge, der überwiegend in den Kreisen Paderborn und Höxter liegt, aber mit 800 ha in den HSK hineinreicht.

Ein Nationalpark Arnsberger Wald wurde bereits von den Kreistagen in Meschede und Soest abgelehnt. Ein initiiertes Bürgerbegehren scheiterte im Hochsauerlandkreis an der nötigen Stimmenzahl. Die Kreistage in Paderborn und Höxter haben sich ebenfalls gegen einen Nationalpark Eggegebirge ausgesprochen. Allerdings war dort ein Bürgerbegehren erfolgreich und es findet noch bis zum 12.6. ein Bürgerentscheid statt.

Aus diesem Grunde hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) für den Kreisumweltausschuss nochmal eine Diskussion zum Thema beantragt, um sich positiv zur Ausweisung eines NP Egge im Gebiet des HSK auszusprechen, bzw. eine Informationsveranstaltung zum Thema NP Egge durchzuführen. Beide Ansinnen wurden im Umweltausschuss mit Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Am 21. Juni wird sich der Kreistag mit dem Thema beschäftigen.

Die weiteren Flächen für einen NP, die in Westfalen liegen, sind: Ebbegebirge (südlich Lüdenscheid) und der Rothaarkamm nördlich von Bad Berleburg. Der NP Ebbegebirge wurde von den betroffenenen Gemeinden Herscheid und Meinerzhagen abgelehnt. Gegen einen Nationalpark Rothaarkamm hat sich der Kreistag in Siegen ausgesprochen.

Somit stehen die Chancen derzeit schlecht, dass ein Nationalpark in Westfalen errichtet wird. Dabei würde es gerade der Region Westfalen gut anstehen, einen Nationalpark, neben dem NP Eifel, zu entwickeln. Westfalen ist eine touristisch gut entwickelte Region, die einige Vorteile dadurch hätte.

Zudem ist Westfalen auch eine alte (Ur)waldregion: Schon Tacitus beschrieb 100 nach Christus die Region als eine aus undurchdringlichen Wäldern bestehenden Landstrich. Die Römer scheiterten an diesen Wäldern. Aus dem Mittelalter gibt es viele Sagen und Märchen aus diesem dunklen westfälischen Wald. Auch das Nibelungenlied weiss davon zu berichten.

Was ist aus diesem Wald geworden? Eine rein ökonomische Forstwirtschaft mit absterbenden Fichtenwäldern, Weihnachtsbaum- und Schnittgrünkulturen. Zukünftig überwachsen von Windkraftanlagen. Alte ursprüngliche Wälder gibt es so gut wie kaum noch. Und Urwälder die ihren Namen verdienen gar nicht.

Dem Privatbesitz kann diese ökonomische Betrachtungsweise niemand verwehren, doch bei den Flächen, die vom Land als Nationalpark vorgeschlagen wurden, handelt es ausschließlich um Landesflächen. Privater Grundbesitz ist nicht betroffen.

Ein Nationalpark in der Region Westfalen wäre hervorragend geeignet, ein Gegenstück zu der überwiegend gescheiterten ökonomischen forstwirtschaftlichen Entwicklung zu geben. Von daher ist es vollkommen unverständlich, wie die Kreistage und Kommunalparlamente in der Region bisher mit dem Thema umgegangen sind. Statt sich fachkundig zu machen wird es abgelehnt sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es werden lediglich Scheinargumente wiedergegeben, die vor allem von Lobbyverbänden der Jagd kommen. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet nicht statt. Die Chance einen Nationalparks in Westfalen für die Region werden gar nicht gesehen. Schade für die Region, schade für Westfalen.

Matthias Schulte-Huermann (Vertreter der SBL im Umweltausschuss des HSK)

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Stadtradeln: „Critical Mass“ am Freitag 14. Juni ab Neheimer Markt

By admin at 12:45 pm on Thursday, June 6, 2024

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) führt in Zusammenarbeit mit dem ADFC eine „Critical Mass“ durch, eine Demonstration für „MehrPlatzFürsRad“. Der Kurs führt 12 km durch die Innenstädte von Neheim und Hüsten. Start und Ziel ist am Freitag, 14. Juni, um 17 Uhr auf dem Neheimer Markt. Auf der Marktplatte wird es auch einen Infostand geben. Am Hüstener Markt wird ein kurzer Zwischenstopp eingelegt.

Die Veranstaltung ist Teil des diesjährigen Stadtradelns, für das Kilometer gesammelt werden können. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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An einer Critical Mass können alle teilnehmen, die mit einem Fahrrad oder einem ähnlichen Fahrzeug unterwegs sind: mit Biobikes, E-Bikes, Lastenrädern, Fahrrädern mit Kinderanhängern, großen Dreirädern, junge und alte Teilnehmer – alle sind willkommen. Es wird in gemächlichem Tempo und im geschlossenen Verband gefahren, so dass nebeneinander gefahren werden darf. Die Fahrt wird von der Polizei begleitet.

„Wir behindern nicht den Verkehr – wir sind der Verkehr“. Mit diesem Selbstverständnis treffen sich vielerorts regelmäßig Radfahrer*innen als „Critical Mass“, um ein Zeichen für Radverkehrsbelange zu setzen und Spaß am gemeinsamen Radeln zu haben. Ziel ist es zu zeigen, dass Radfahrende wichtige Teilnehmer am innerstädtischen Verkehr sind.

Mit der “Critical Mass” (engl. für „kritische Masse“, CM) soll die Aufmerksamkeit auf den Radverkehr gelenkt und eine stärkere Berücksichtigung durch Politik, Verwaltung und andere Verkehrsteilnehmer*innen gefordert werden. Die erste Critical Mass fand 1992 in San Francisco statt. Von dort aus hat sich die Aktionsform weltweit ausgebreitet. Im HSK ist es die erste Critical Mass.

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Exkursion in den Nationalpark Kellerwald

By admin at 9:45 am on Saturday, June 1, 2024

In NRW wird derzeit viel über die Einrichtung eines zweiten Nationalparks diskutiert, nachdem der Nationalpark Eifel gerade seinen 20. Geburtstag feierte und sich als Erfolgsstory erwiesen hat. Die SBL hatte mehrfach Anträge zu einem Nationalpark im Arnsberger Wald gestellt, die aber Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit im Kreistag ablehnten. In den Nachbarkreisen Paderborn und Höxter finden derzeit Bürgerentscheide zum Nationalpark Egge statt.

Im nahen Nordhessen gibt es bereits den Nationalpark Kellerwald, am Edersee. Auch er ist jetzt 20 Jahre alt.

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(Bildquelle: https://nationalpark-kellerwald-edersee.de/schuetzen/der-nationalpark, Manfred Bauer)

Dorthin bietet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Exkursion an. Start ist am Sonntag, 30. Juni, um 07:52 Uhr ab Bahnhof Neheim-Hüsten, mit Zustiegsmöglichkeit in allen Unterwegsbahnhöfen bis Brilon-Wald, z.B. um 08:16 Uhr ab Meschede. Nach Umstieg in Brilon-Wald ist die Ankunft in Vöhl-Herzhausen für 10:13 Uhr vorgesehen. Von Brilon-Stadt erfolgt die Abfahrt (ohne Umstieg) um 08:56 Uhr. Vom Bahnhof Vöhl-Herzhause wird nach einem Fußweg von etwa einer Viertelstunde das Nationalparkzentrum erreicht, wo ein Vortrag für die Teilnehmer stattfindet. Darin werden der Nationalpark und seine 20jährige Geschichte vorgestellt. Es schließt sich eine etwa dreistündige Führung mit einem Ranger durch einen Teil des Nationalparks an, mit Gelegenheit zum Picknick.

Gegen 15 Uhr geht es dann per Bus zur Talstation der Peterskopfbahn, bei Hemfurth. Oben auf dem Peterskopf befinden sich die Hochspeicherbecken für das Pumpspeicherkraftwerk Waldeck und es gibt von dort einen beeindruckenden Ausblick. Vom Peterskopf wandern die Teilnehmer etwa eine Stunde bergab in Richtung Sperrmauer der Edertalsperre. Die Rückfahrt erfolgt per Bus bis Korbach und von dort weiter per Zug zurück ins Sauerland. Die Ankunft in Neheim-Hüsten ist für 20.39 Uhr oder für 22:39 Uhr geplant.

Anmeldungen bitte per Mail an hochsauerland@vcd.org oder in der Bahnagentur Globrailer im Bahnhof Arnsberg. Telefonische Auskünfte sind auch unter 0157-73888051 erhältlich. Anmeldeschluss ist der 18.06.2024. Frühere Anmeldungen erleichtern die Planungen für die Rangertour.

Für die Teilnahme entstehen Kosten von 19 Euro (ohne Deutschland-Ticket) bzw. 5 Euro (falls ein Deutschland-Ticket vorhanden ist). VCD-Mitglieder zahlen nur 13 bzw. 0 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Seilbahnfahrt zum Peterskopf.

Bitte an bequeme Schuhe, wetterfeste Kleidung, Getränke und Verpflegung denken!

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Vergabe des Bahnnetzes besser vorbereiten

By admin at 11:46 pm on Friday, May 24, 2024

Im Dezember 2028 läuft der Verkehrsvertrag für das sog. Sauerlandnetz aus. Er hat eine Laufzeit von 12 Jahren und enthält u.a. die beiden für den HSK wichtigen Bahnstrecken RE 17 (Hagen – Warburg) und RE 57 (Dortmund – Brilon-Stadt / Winterberg). Mit den aktuellen Leistungen kann man nicht zufrieden sein: Viele Zugausfälle nud Verspätungen, schlechte Anschlüsse). Das soll besser werden, und dafür ist es wichtig, dass der HSK sich in die Vorbereitungen einbringt.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Tagesordnungsantrag eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreistags und des WSDT-Ausschusses beantragt die SBL-Kreistagsfraktion den TOP:
Einrichtung einer Arbeitsgruppe Obere Ruhrtalbahn zur Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Sauerlandnetz

Begründung und Erläuterung

Bereits in seiner Sitzung am 29.06.2012 – also gut 4 Jahre vor der Laufzeit des aktuellen Verkehrsvtrags – hatte der Kreistag eine derartige Arbeitsgruppe eingerichtet, für die Vergabe von Dezember 2016 bis Dezember 2028. Nun steht die nächste Vergabe bevor.

Die damals bei der Vergabe des Netzes erzielten Ergebnisse sind jedoch wenig überzeugend. So kamen die Pesa-Züge erst mit mehrjähriger Verspätung zum Einsatz, mussten seitdem mehrere Sanierungs-„Kuren“ durchlaufen und fallen nach wie vor durch viel zu häufige technische Ausfälle auf. So blieben alleine am 19.04.2024 innerhalb von 6 Stunden gleich 2 Pesa-Züge auf ihren Fahrten Richtung Bestwig im Arnsberger Stadtgebiet liegen. Wenige Tage vorher blockierte ein anderer defekter Pesa-Zug 3 Tage lang des Gleis 1 im Bf Arnsberg, bis er abgeschleppt werden konnte.

Auch die Qualität der Anschlüsse für den RE 17 in Schwerte und Warburg verfehlt alle Zielsetzungen bei weitem.

Daher sollte die neue Arbeitsgruppe nun sehr praxisnah und fachkompetent besetzt werden. Gleichzeitig sollte versucht werden, bei der Neuvergabe auf eine andere Antriebsart als Diesel zu setzen. In Schleswig-Holstein wurden gerade weite Teile des SPNV-Netzes erfolgreich auf Akku-Züge umgestellt [https://akkuzug.nah.sh], anderswo wird ein Wasserstoffzug angeboten [https://www.alstom.com/de/our-solutions/rolling-stock/coradia-ilint-der-weltweit-erstewasserstoffzug].

Wir schlagen vor, diese Arbeitsgruppe mit zahlreichen Experten zu besetzen, u.a. je 2 VertreterInnen von VCD, ProBahn, EVG, GDL und NWL, 2 Verkehrswissenschaftlern, außerdem 7 vom Kreistag gewählte Personen und 2 MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung. In der Sitzung des WSDT-Ausschusses sollten die Kreisverwaltung oder der NWL außerdem einen Qualitätsbericht über die auf den Linien RE 17 und RE 57 eingesetzten Züge seit Beginn des laufenden Verkehrsvertrages geben.”

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Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts?

By admin at 12:08 pm on Sunday, May 12, 2024

Vor einem Jahr hat der Kreistag das Nahmobilitäskonzept beschlossen, in dem es vor allem um die Verbesserungen der Bedingungen fürs Radfahren geht. Alle 12 kreisangehörigen Gemeinden waren an der Erstellung beteiligt. Doch – wie auch bei vielen anderen im Kreis beschlossenen Konzepten – hakt es bei der Umsetzung.

Bei größeren Maßnahmen – wie z.B. dem Bau von neuen Radwegen – ist ja damit zu rechnen, dass sie etwas länger dauern.
Aber selbst kleine Schritte gelingen nicht.

Ein Beispiel dafür lieferte jüngst die Stadt Arnsberg. Im Nahmobilitätskonzept steht auch der Satz “Umlaufsperren sollten vermieden werden und gegen Poller ausgetauscht werden”. Denn solche Sperren (auch “Drängelgitter” genannt) enthalten ein hohes Unfallrisiko. Mit Lastenrädern, Kinderanhängern oder viel Gepäck sind sie gar nicht zu durchfahren. Um zu verhindern, dass Autos einen Rad- und Fussweg nutzen, gibt es andere und viel sinnvollere Möglichkeiten, z.B. Halbschranken mit breitem Durchlass.

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Die SBL hatte öfters schon auf solche Drängelgitter im Kreisgebiet des HSK aufmerksam gemacht, auch in Arnsberg an Stellen des Grünen Wegs, einer teilweise stark ansteigenden Straße. Also hätte es doch sehr nahe gelegen, wenn ein Stück dieses Weges sowieso saniert wird, dann auch das Drängelgitter zu ersetzen.

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Doch als im April die Einfahrt zum Grünen Weg neu gestaltet wurde, wurde zwar das Drängelgitter entfernt – und anschließend neu aufgebaut. Da scheint die Arnsberger Stadtverwaltung das von ihr selbst miterarbeitete Konzept nicht ernst zu nehmen…

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“Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien – oder: Wie eine Verwaltung versucht, den Kreistag zu manpulieren…

By admin at 9:29 am on Sunday, April 28, 2024

In der letzten Sitzung des Kreistags stand auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude an. Hinzu kommt der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolgt für 3 Kalenderjahre. Daraus ergab sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto, in 3 Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.

In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung so erläutert:
“Der Kreistag hat die Entscheidung zu treffen, ob im Rahmen der anstehenden Ausschreibung besondere Anforderungen an den Strombezug im Hinblick daraufgestellt werden sollen, dass
a) das den Strom anbietende Unternehmen ausschließlich sog. „Ökostrom“ bezieht bzw. produziert, d.h. die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen,
oder ob
b) angesichts der Entwicklung am Energiemarkt und dem inzwischen erreichten Mix der Stromproduktion aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen sich der Strombezug ausschließlich am wirtschaftlichsten Angebot orientiert.
Ökostrom ist ökologisch erzeugter Strom aus regenerativen Energiequellen wie Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Geothermie sowie Energie aus Biomasse. Konventionell erzeugter Strom wird aus begrenzt verfügbaren Quellen wie z. B. Erdgas, Kohle oder Öl gewonnen.”

Weiter stand da:
“Laut Auskunft des Energieberatungsunternehmens ist mit Mehrkosten … bei Ökostrom mit Neuanlagenquote mit Mehrkosten i.H.v. 1,5 ct/kWh zu rechnen.”
Für Ökostrom sei mit jährlichen Mehrkosten von “bis zu 580.500,- €” zu rechnen.

Diese Behauptung glaubte die SBL-Kreistagsfraktion nicht und beantragte Akteneinsicht. Und siehe da: Der Sachverhalt ist ganz anders. Das Ergebnis der Akteneinsicht beschrieb die SBL in einem Brief an Landrat und Kreistag so:
“Dabei wird in der Drs. 10/919 (S. 3) der Eindruck erweckt, als ob mit Ökostrom gemeint sei, „die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen“…
Leider ergab sich bei der heutigen Akteneinsicht, dass die Drs. 10/919 zumindest als grob irreführend zu betrachten ist.
Denn die Aussage des beauftragten Energieberatungsunternehmens über die Mehrkosten bezieht sich keineswegs generell auf Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, sondern nur auf Ökostrom, für den ein formeller Herkunftsnachweis des Umweltbundesamtes (UBA) vorliegt. Derartige Herkunftsnachweise werden jedoch nicht für Strom ausgestellt, der nach dem EEG gefördert wird. Damit fallen fast alle in den letzten 20 Jahren
errichteten WEA und PV-Anlagen heraus! Das sagt das UBA selbst sehr deutlich:
https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-ein-herkunftsnachweis.
Die Auskunft zu möglichen Mehrkosten für den Bezug von Ökostrom bezieht sich daher nur auf ein sehr eingegrenztes Spektrum für Strom aus erneuerbaren Energien. Beim Strombezug des Kreises geht es nicht um formelle Herkunftsnachweise des UBA, sondern um die tatsächlich genutzten Energiequellen.
Auch das beauftragte Energieberatungsunternehmen weist in seinem Schreiben vom 16.02.2024 an die Kreisverwaltung eindeutig darauf hin, auf welche Art von Strom sich seine Aussage über die zu erwartenden Mehrkosten bezieht. Es führt aus, dass derartige Herkunftsnachweise des UBA nur für WEA und für PV-Anlagen in Deutschland, die älter als 20 Jahre und daher aus der EEG-Förderung herausgefallen sind, oder für Strom aus dem Ausland (und somit ohne EEG-Förderung) ausgestellt werden…
Als Konsequenz sollte sich die weitere Beratung nicht auf den Begriff „Ökostrom“, sondern auf die Definition, dass der zu beziehende Strom komplett aus regenerativen Energien stammt, beziehen. Diese Begrifflichkeit ist auch in unserem gestern zu diesem TOP eingebrachten Änderungsantrag bereits enthalten.”

Aus der Akteneinsicht ergab sich klar, dass hier nur “Ökostrom” (mit einem Zertifikat), der aus mindestens 20 Jahre alten Anlagen in den Kostenvergleich einbezogen wurde. Damit schied Strom aus allen neueren Wind- und Solaranlagen aus!! Es ist daher tatsächlich nur ein sehr geringer Preisunterschied zwischen konventionellem Strombezug und regenerativen Energien zu erwarten.

Die SBL beantragte für die Entscheidung im Kreistag folgenden Beschluss:
„Es erfolgt eine Ausschreibung, an der sich nur Anbieter beteiligen können, deren Strom zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt wird. Den Zuschlag erhält das Angebot mit den geringsten Bezugskosten.“

Mit den Stimmen von Landrat, CDU, FDP und SPD (!) entschied der Kreistag jedoch, dass die Vergabe alleine nach dem Preis erfolgen soll.
Dabei hatte der Kreistag vor einigen Jahren im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich festgelegt, dass die eigenen Gebäude nur mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden sollen. Was sind solche Beschlüsse bei der aktuellen Mehrheit im Kreistag noch wert???

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,EnergiepolitikComments Off on “Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien – oder: Wie eine Verwaltung versucht, den Kreistag zu manpulieren…

“Kurs Radikalisierung – Die AfD vor der Europawahl”

By admin at 7:14 pm on Tuesday, April 23, 2024

Vortrag von Rainer Roeser im Bürgerzentrum Alte Synagoge in Meschede

Weit über ein Jahrzehnt beobachtet der Journalist Rainer Roeser die Entwicklung der AfD.
Jetzt berichtete er in Meschede auf Einladung der SBL-Kreistagsfraktion von seinen Eindrücken und von den Ergebnissen seiner Recherchen.

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Der Begriff “Remigration” gehört laut Rainer Roeser schon lange zum Vokabular dieser rechtsradikalen Partei. Insofern wundere er sich, dass sich so viele über die Veröffentlichung von Correctiv wundern.
Die Situation bzw. das demographische und wirtschaftliche Problem, das durch den Rauswurf (“Remigration”) der von der AfD in Deutschland nicht erwünschten Menschen entsteht, wollen Björn Höcke und Co. wohl durch die Geburt von vielen rein deutschen Kindern lösen. Mehr falle ihnen offenbar dazu nicht ein.

Fakt sei, dass sich die AfD immer weiter radikalisiert und, dass unter den Europakandidatinnen und -kandidaten viele AfD-ler mit einem ausgeprägten Hang zu Verschwörungstheorien befinden.
Für die Europawahl ist wohl ein Erstarken der rechtsradikalen Parteien zu befürchten.

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Etwa 40 Zuhörer*innen hatten sich zu dem spannenden Vortrag und zur anschließenden ebenso interessanten Diskussion in die symbolträchtige Alte Synagoge in Meschede eingefunden.

Die SBL bedankt sich herzlich beim Referenten Rainer Roeser und bei allen Zuhörerinnen und Zuhörern!

Es bleibt spannend.
Wir sagen mal: Fortsetzung folgt!

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Ca. 5.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Naturpark Arnsberger Wald

By admin at 8:41 pm on Tuesday, April 16, 2024

Nach vier intensiven Wochen haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am gestrigen Abend dem Landrat des Hochsauerlandkreises fast 500 Unterschriftenlisten übergeben.

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Leider konnte die erforderliche Zahl von Unterschriften in der kurzen Zeit nicht ganz erreicht werden. Dabei spielten auch die große Fläche des Hochsauerlandkreises eine Rolle und die Tatsache, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden des HSK relativ weit von der für den Nationalpark vorgesehenen Fläche entfernt ist.

Aus Sicht der Verantwortlichen waren die Aktivitäten der letzten Wochen aber trotzdem ein Erfolg. Viele der direkt angesprochenen Bürgerinnen und Bürger waren bereit, für den Nationalpark Arnsberger Wald zu unterschreiben.

Wie groß der Wunsch nach einem Nationalpark Arnsberger Wald in der unmittelbaren Umgebung ist, konnte man daran erkennen, dass auch viele Menschen aus dem Kreis Soest sich gerne an dem Bürgerbegehren beteiligt hätten. Dieser Wunsch wird von den Vertretungsberechtigten in den nächsten Wochen auch an die politisch Verantwortlichen im Nachbarkreis herangetragen.

Viele Menschen im Kreisgebiet, die zum ersten Mal mit einem Bürgerbegehren die Möglichkeiten der direkten Demokratie nutzen konnten, waren begeistert.

Die Vertretungsberechtigten bedanken sich bei allen, die unterschrieben haben, und vor allem bei den vielen aktiven Helferinnen und Helfern, die andere über das Vorhaben informiert und Stimmen gesammelt haben.

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Gibt es den ersten Bürgerentscheid im HSK?

By admin at 10:51 pm on Tuesday, April 9, 2024

In den Endspurt geht das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“. Am Montagabend (15. April) werden die gesammelten Unterschriften im Kreishaus in Meschede an den Landrat übergeben.

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Unterstützen kann man das Bürgerbegehren z.B. in den 42 Sammelstellen im Kreisgebiet, mindestens bis einschließlich Samstag. Eine aktuelle Liste der Sammelstellen findet sich hier: http://sbl-fraktion.de/?p=11376

Außerdem gibt es am Samstag auf am Markt in Neheim (8:30 bis 14 Uhr) und am Markt in Brilon (8 bis 13 Uhr) Informationsstände, an denen ebenfalls Unterschriftslisten ausliegen. An allen diesen Stellen lassen sich auch bereits ausgefüllte Unterschriftslisten abgeben.

Die allerletzte Chance zum Unterschreiben und zur Abgabe von Unterschriftslisten besteht noch am Montag (15. April) von 19:00 bis 21:00 Uhr am Kreishaus in Meschede. Dort hängt dann am Haupteingang eine Telefonnummer, die man anrufen kann, und es kommt jemand heraus.

Bis zur Übergabe an den Landrat wird fleißig weiter gesammelt. Mitmachen dürfen alle ab 16 Jahren, die im HSK wahlberechtigt für Kommunalwahlen sind. Falls die erforderliche Zahl von 8.614 Unterschriften zusammen kommt, würde anschließend erstmals im HSK ein Bürgerentscheid stattfinden. Dann können die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber abstimmen, ob ein Teil des Arnsberger Waldes (und zwar ausschließlich Staatsforst, kein Privatwald) zum Nationalpark weiterentwickelt wird. Damit würde der Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung umgesetzt. Er sieht vor, dass neben dem Nationalpark Eifel ein weiterer Nationalpark im Land eingerichtet wird. In der Eifel wurde gerade das 20jährige Jubiläum gefeiert: Der dortige Nationalpark hat sich als großer Erfolg für die Natur und den Tourismus erwiesen.

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Bildquelle: BUND HSK

Parallel zum Bürgerbegehren gibt es auch digitale Petitionen für den Nationalpark Arnsberger Wald. Für das Bürgerbegehren zählen aber nur persönlich geleistete Unterschriften.

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SIT: Es wird sehr teuer…

By admin at 7:11 pm on Friday, April 5, 2024

37 Tage sind bereits vergangen, seit die SBL-Kreistagsfraktion am 28.02.2024 für den Kreistag den Tagesordnungspunkt “Bericht des Landrats über den finanziellen Aufwand des HSK im Zusammenhang mit den Folgen des Cyberangriffs auf die SIT” beantragt hatte. In der Kreistagssitzung am 15.03. fand er nicht statt, aber nun gibt es am 10.04. wegen der SIT eine zusätzliche Sitzung des (kleineren) Kreisausschusses.

Kurz vor dieser Sitzung legten Landrat und Kreisverwaltung nun erst heute am 05.04. (und damit eine Woche später als nach der Geschäftsordnung vorgesehen!) ihre Sitzungsdrucksache 10/933 zu diesem TOP vor. Darin erfahren wir, dass die Verwaltung “eine Arbeitsgruppe eingerichtet (hat), um die finanziellen Auswirkungen des Cyberangriffs zusammenzustellen.” In einem ersten Schritt sollten die Ämter der Kreisverwaltung “die Sachkosten, die Personalkosten, evtl. Mindereinnahmen und Sonstiges für den Zeitraum vom 30.10.2023 bis zum 29.02.2024″ melden.

Danach sind in den Ämtern ca. 6.000 zusätzliche Arbeitsstunden angefallen, für die Personalkosten von ca. 400.000 Euro kalkuliert werden. An Sachkosten für zusätzliches Material, Reisekosten und Dienstleistungen werden 70.000 Euro genannt.

Vom Straßenverkehrsamt werden Mindereinnahmen von 170.000 Euro genannt, z.B. für Wunschkennzeichen. Und die Bußgeldstelle schätzt die Mindereinnahmen allein für 2023 auf 800.000 Euro, vor allem durch Verjährungen. Dieser Betrag wird sich in 2024 noch erhöhen.

“Der Gesamtschaden beläuft sich nach dieser Schätzung für die Zeit vom 30.10.2023 bis zum 29.02.2024 auf etwa 1,5 Mio. Euro.”

Hinzu kommt die Erhöhung der Umlage an die SIT. Bisher sind dafür im Kreishaushalt 2024 zusätzlich 102.000 Euro eingeplant. Aber die tatsächliche Erhöhung der Umlage könnte viel höher ausfallen, denn: “Die Südwestfalen IT konnte nach eigenem Bekunden dazu bisher noch keine valide Aussage treffen”.

Von einigen Kommunen wurden bereits Schadenersatzforderungen gegenüber der SIT angekündigt. Das nützt ihnen aber nur wenig, denn: “Sofern und soweit für Schäden keine Versicherung eintritt, könnte die Südwestfalen-IT Ansprüche nur durch Umlage bei ihren Verbandsmitgliedern kompensieren. Dies hätte zur Folge, dass die Verbandsmitglieder, die erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Südwestfalen-IT geltend machen, diese durch Umlage wieder gegenüber der Südwestfalen-IT ausgleichen müssten.”
Da eine geeignete Versicherung nicht bestehen dürfte, wird es voraussichtlich dazu kommen, dass alle Mitgliedskommunen Schadenersatzforderungen geltend machen, die dann von ihnen komplett durch zusätzliche Umlagezahlungen wieder aufgebracht werden müssen.
Bei diesem “Spiel” verlieren nur diejenigen, die sich nicht daran beteiligen und dann für die “aktiven” Kommunen mitzahlen müssen. Einzige echte Gewinner werden voraussichtlich einige Anwaltskanzleien sein…

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