Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum die Bewerbung für einen Nationalpark im Arnsberger Wald sinnvoll wäre

By admin at 1:29 am on Monday, March 18, 2024

Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die folgende Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.

Karte-NPAW
Quelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung unseres Antrags:

“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Sie haben die Chance, heute etwas Positives für unsere Region zu bewirken, indem Sie die Bewerbung des HSK für den National­park unterstützen. Dadurch würde sich das Bürgerbegehren erledigen. Und wir sind nicht der einzige Kreis, der für einen Nationalpark infrage kommt, denn in den Nachbar­kreisen Paderborn und Höxter gab es bereits erfolgreiche Bürger­begehren, für einen Nationalpark Egge. Im Regionalrat in Detmold am 31.01. hat sogar die CDU gegen den Antrag der FDP gestimmt, diesen Nationalpark abzulehnen. In unserer Nachbarschaft haben also viele Menschen schon den Wert eines National­parks erkannt. Dabei ist das Gebiet für einen möglichen Nationalpark Egge sehr stark zergliedert, der Arnsberger Wald bietet viel bessere räumliche Voraussetzungen für einen Nationalpark.

Wir wissen: Es gibt mächtige Lobbygruppen, vor allem aus der Jägerschaft, die gerne fast unbegrenzt weiter jagen können möchten. Aber das sollte nicht Maßstab unseres Handelns sein. Auch in einem Nationalpark darf gejagt werden, aber nur einmal in Jahr, an mehreren Tagen.

In den letzten Tagen konnten wir zahlreiche Berichte zum 20jährigen Jubiläum des Nationalparks Eifel sehen, hören und lesen. Außer dem großen Gewinn für die Natur gibt es durch diesen Nationalpark auch sehr positive wirtschaftliche Entwicklungen. So berichtete der WDR am 08.03. über eine aktuelle Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Nationalparks: „Demnach besuchten rund 1,38 Millionen Menschen zwischen April 2022 und April 2023 das Schutzgebiet. Sie sorgten für einen Bruttoumsatz von rund 76 Mio. Euro. In der Studie wurden auch Anwohner befragt. Für fast 90 % der Bürgerinnen und Bürger war die Existenz des National­parks wichtig; die Akzeptanz ist demnach in den letzten 10 Jahren weiter gestiegen.“

Der Landesumweltminister hat dem Kreis Siegen-Wittgenstein schriftlich mitgeteilt, dass Bewerbungen für einen Nationalpark auch nach dem 31. März noch eingereicht werden können. Wir haben also noch Zeit und könnten daher die Chance nutzen, uns zunächst näher zu informieren, z.B. im Austausch mit Befürwortern und Gegnern aus der Eifel. So ein inhaltlicher und fundierter Ablauf wäre sinnvoll. Die pauschale Ablehnung ohne gründliche Information, wie wir sie hier bisher von der Mehrheit erlebt haben, ist eine reine Anti-Haltung, die unserer Verantwortung nicht gerecht wird.”

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Unterschriften sammeln für den Nationalpark Arnsberger Wald!

By admin at 9:57 am on Saturday, March 16, 2024

Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt jetzt das Sammeln der Unterschriften!

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden sich auf unserer Seite  https://sbl-fraktion.de/?page_id=11347, die auch in der rechten Spalte unter “Pages” verlinkt ist!
Dort lassen sich auch die Unterschriftenlisten herunterladen.

Zum Nationalpark bieten mehrere Umweltverbände weitere Informationen an, unter https://nationalpark-arnsberger-wald.de

Nationalpark_Kulisse
Bildquelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/themen-und-projekte/nationalpark-arnsberger-wald/

Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.

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Kreisverwaltung möchte Buslinienangebot verschlechtern

By admin at 10:38 pm on Wednesday, March 13, 2024

Während um das Sauerland herum fast überall eine Verbesserung des ÖPNV-Angebebots für wichtig gehalten wird, auch um die Verkehrswende zu unterstützen, zielt die Kreisverwaltung des HSK in die Gegenrichtung.

Anlass ist die Neuvergabe des sog. “Linienbündels HSK West”, also der Buslinien, die von der Westfalenbus GmbH vor allem im Gebiet der Städte Arnsberg und Sundern betrieben werden. Ursprünglich wollte Westfalenbus den bisher eigenwirtschaftlichen Betrieb schon Ende Oktober 2023 einstellen. Nun laufen diese Buslinien wie bisher weiter, bis Ende Mai 2025. Die kreiseigene Gesellschaft RLG und die DB-Tochter Westfalenbus fahren jeweils etwa die Hälfte der Buslinien im Kreisgebiet. Für die RLG fällt für den HSK ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von fast 5 Mio Euro an. Für den eigentwirtschaftlichen Betrieb der Westfalenbus GmbH muss der Kreis bisher nichts zahlen.

Für die Neuvergabe ab Juni 2025 soll der Kreistag nun am Freitag (15.03.) die Rahmenbedingungen beschließen. Wenn man sich das näher anschaut, sind damit jedoch erhebliche Verschlechterungen verbunden. Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus drei Teilen: allgemeinen Anforderungen, sog. Liniensteckbriefen mit Beschreibungen der Linienwege, Taktabständen und Betriebszeiten für die einzelnen Linien sowie konkreten Fahrplantabellen. Buslinien mit überregionaler Bedeutung sind die R 21 (Arnsberg – Sundern – Allendorf), R 22 (Arnsberg – Hachen) und R 71 (Arnsberg – Meschede).

Zu dieser Vorlage hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Änderungsantrag eingebracht:
“„Der Kreistag fordert den Landrat auf sicherzustellen, dass
– sich der Fahrplan auf den Linien R21 und R22 gegenüber dem heutigen Angebot nicht verschlechtert, insbesondere bei den letzten Fahrten der R 21 und bei den Fahrten auf beiden Linien am Samstag nachmittag,
– der Linienweg der Linie R 21 gegenüber dem heutigen Angebot nicht verkürzt wird,
– die im Liniensteckbriefen R 71 und R 21 definierten Übergangszeiten in Arnsberg Bahnhof (10 bis 15 Minuten zur Bahnlinie RE 17) und in Arnsberg Neumarkt (7 bis 10 Minuten zur Buslinie C1/C3) im Fahrplan eingehalten werden.

Begründung und Erläuterung:
Nach den vorgelegten Unterlagen würde z.B. die letzte Fahrt von Arnsberg nach Sundern bereits um 19:05 Uhr – statt bisher um 21:05 Uhr – starten und auch in der Gegenrichtung die letzte Fahrt entfallen.
Die Linie R 21 soll laut neuem Fahrplan künftig Stockum, Allendorf, Amecke und Hagen nicht mehr anfahren.
Die nach den Liniensteckbriefen vorgesehenen Übergangszeiten – die wichtig sind für möglichst sichere Anschlüsse – werden in den Fahrplänen weit unterschritten.

Erwartungsgemäß empfiehlt die Kreisverwaltung in einer heute veröffentlichten weiteren Sitzungsdrucksache, den Antrag der SBL abzulehnen. Leider zeigt der Inhalt dieser Drucksache, dass man sich im Kreishaus mit den Anforderungen an einen funktionierenden ÖPNV nicht ernsthaft befasst hat.

So schreibt die Kreisverwaltung z.B.: “Für die Linie R21 werden montags bis freitags die Fahrten um 20:23 Uhr ab Sundern Hauptstraße und um 21:05 Uhr ab Arnsberg Bahnhof entfallen. Beide Fahrten weisen nur geringe Fahrgastzahlen auf.”
Da fehlt offensichtlich das Bewusstsein, dass sich der Nutzen einer ÖPNV-Linie nicht nach einzelnen Fahrten beurteilen lässt. Die letzte Fahrt wird fast immer eine geringere Nutzung aufweisen als frühere Fahrten. Aber sie ist wichtig, weil so die Fahrgäste damit planen können, dass sie auch um 21 Uhr noch die Rückreise antreten können. Nach den Planungen der Behörde fehlen am Ende 2 Stunden, und damit wird das Angebot viel unattraktiver.

Und weiter schreibt die Verwaltung: “Die Umsteigezeit vom Zug aus Richtung Warburg (Ankunft Minute 58) zum Bus nach Sundern (Abfahrt Minute 05) beträgt 7 Minuten und 8 Minuten vom Zug aus Richtung Hagen (Ankunft Minute 57). …
Für die Linie R71 vom bzw. zum Arnsberger Neumarkt liegen die Umsteigezeiten am Bahnhof zwischen minimal 7 und maximal 10 Minuten. Deutlich geringer sind die Umsteigezeiten am Arnsberger Neumarkt mit minimal 1 Minute und maximal 4 Minuten. Insbesondere der Umstieg zwischen R71 und C3 ist anspruchsvoll, kann bei betrieblichen Störungen aber auch bereits am Europaplatz abgewickelt werden.”
Doch bereits bei nur etwa 2 Minuten Zugverspätung aus Richtung Bestwig ist der weite Weg von Gleis 2 in Arnsberg bis zur Bushaltestelle mit Gepäck nicht mehr zu schaffen. Und die Umstiegszeit zwischen R 71 und C 3 am Europaplatz ist laut Fahrplan mit nur 2 Minuten noch kleiner als am Neumarkt, so dass die Empfehlung der Kreisverwaltung für das Vorverlegen des Umstiegs bei Betriebsstörungen völlig sinnlos ist.

Wir sind gespannt, wie sich bei der am Freitag anstehenden Abstimmung die anderen Kreistagsfraktionen verhalten. Haben doch fast alle von ihnen im letzten Kommunalwahlkampf angekündigt, sich für eine Verbesserung des ÖPNV einzusetzen…

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Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” im Kreistag

By admin at 12:14 pm on Sunday, March 10, 2024

Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Er wird sich auch wieder mit dem Theme Nationalpark befassen. Bekanntlich hatten Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 es abgelehnt, dass sich der HSK darum bewirbt, dass aus einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark wird. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).

Nun haben drei Einwohner des HSK die Durchführung eines Bürgerbegehrens initiiert. Die ersten Hürden sind genommen. Denn bevor die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, sind viele formale Anforderungen zu erfüllen. Es muss von den Vertretungsberechtigten eine Kostenschätzung angefordert werden, welche Kosten bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens entstehen würden. Und dann müssen mindestens 25 weitere Wahlberechtigte beim Landrat beantragen, dass die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft wird. Und darüber entscheidet dann der Kreistag. In der Beschlussempfehlung heisst es: “Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.”

Danach beginnt dann die Unterschriftensammlung. Falls innerhalb der Frist mindestens 4% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnen, ist wieder der Kreistag an der Reihe. Er kann entweder dem Anliegen des Bürgerbegehrens folgen, oder es kommt zum Bürgerentscheid. Wie bei einer Wahl entscheiden dann die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob der HSK die Einrichtung eines Nationalparks beantragen soll.

Öffentlichkeitsarbeit_Bürgerbegehren

Aber nicht nur im HSK werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv. Im Nachbarkreis Höxter hatte der Kreistag ebenfalls mehrheitlich den Antrag für einen Nationalpark Egge abgelehnt, und das dort eingeleitete Bürgerbegehren war bereits erfolgreich: Die erforderliche Unterschriftenzahl ist rechtzeitig erreicht worden. Auch im Sioegerland könnte das Thema demnächst anstehen, falls der dortige Kreistag gegen einen Nationalpark entscheidet.

Am Ende wird es nur einen weiteren Nationalpark in NRW geben, neben dem seit 20 Jahren bestehenden Nationalpark Eifel. Dort wurde in diesem Monat Jubiläum gefeiert, und es zeigte sich wieder einmal, dass dieser Nationalpark sowohl ökologisch als auch touristisch eine Erfolgsgeschichte ist. Leider ist das bei einigen Politikern im HSK noch nicht angekommen…
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/jubilaeum-nationalpark-eifel-100.html

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SPD-„Klüngel“ mit einem Briloner Kita-Investor, Kindeswohl ist eine „Lappalie“ und Drag-Queens in der Kinder- und Jugendhilfe auf Norderney

By admin at 1:23 am on Friday, March 1, 2024

Bericht aus der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 26.02.2024

Zuerst einmal ein Vorschlag an den Landrat, wie er seinen Haushalt mit weiteren Einnahmequellen verbessern kann:
Zukünftig werden die Jugendhilfeausschuss-Sitzungen als Live-Kabarett über das örtliche Kulturprogramm vermarktet und für das Zuschauen Eintritt erhoben. Denn einer Ausschuss-Sitzung wie am 26.02.2024 zuzusehen, hatte einen gewissen Spaßfaktor.

Die beste Szene, bei dem es sogar zu Lachanfällen mit „Schenkelklopfen“ kam, war, als der AfD-Vertreter die beiden anwesenden Leitungskräfte des Kinder- und Jugendhilfezentrum des Hochsauerlandkreises „Ankerplatz Norderney“ fragte, ob in dem kommenden Konzept evt. auch Besuche von Drag-Queens vorgesehen würden.

Nur wenige im Saal verstanden im Anfang die Frage, da sich nicht jeder mit den schrecklichen „Wort-Ergüssen“ des AfD-Landesparteitages befasst hatte. Dort wurde am letzten Wochenende über Drag-Queen-Besuche in Kitas hergezogen.

Die JHA-Vorsitzende entschied aber, dass diese Frage nicht beantwortet werden musste.

Obwohl ich mit dem alten „griesgrämigen“ Mann der AfD eigentlich nicht kommuniziere, habe ich in diesem Fall nachgefragt, warum dieses im „Ankerplatz“ nicht geschehen solle. Die Antwort war, dass Drag-Queens sich an Kindern sexuell vergehen würden.

Ich würde diesen AfD-Vertreter für seinen Wortbeitrag in der „Heute-Show“ für den „Vollpfosten des Jahres“ nominieren lassen.

Und dann ging es noch einmal um den jetzt tatsächlich vorhandenen Schimmelpilz-Befall in der geplanten DRK-Kita in Olsberg.

Anstatt sich jetzt gemeinsam um das Wohl der Kita-Kinder Gedanken zu machen, weil auch die Gesundheit dazu gehört, hat man lieber auf mich als einen „Aufdecker dieses Skandals“ verbal eingehauen. Ich will jetzt darüber nicht klagen, ich bekommen ja auch für meine politische Tätigkeit monatlich ein „Schmerzensgeld“!

Es wurde u.a. von den anderen Ausschussmitgliedern gesagt, dass der aufgefundene Schimmel eine „Lappalie“ sei und man nicht verstehe, warum sich der Ausschuss um so etwas kümmern müsse. Außerdem müsse man ja nicht von jedem „dahergelaufenen“ Bürger Vorwürfe in den Ausschuss tragen. Weiterhin wollte mir die Ausschuss-Vorsitzende verbieten, nach weiteren Schimmelpilz-Stellen in dem ehemaligen Fitness-Center zu fragen.

Ich habe darauf dann nur in den Raum gestellt, was das für ein komisches Demokratie-Verständnis in diesem Ausschuss sei und man sich nicht wundern dürfe, dass durch so ein Verhalten der Frust in der Bürgerschaft auf die etablierten Parteien immer größer würde und dann solche „AfD-Dumpfbacken“ gewählt werden, wie man ein Exemplar in dem eigenen Ausschuss regelmäßig besichtigen kann.

Nur die Jugendamtsleitung hat mir an einer Stelle „den Rücken gestärkt“, da sie erneut feststellte, dass sie die volle Verantwortung für die Eskalation dieser Thematik aufgrund falschen Handels in der Anfangsphase tragen würde.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Kritik an der Mehrheit der Ausschuss-Mitglieder. In Deutschland wird bei dem kleinsten Verdacht einer Einsturzgefahr eine Brücke gesperrt, aber beim Wohl des Kindes wird zum Wohle des Investors weggeschaut!

Welchen Einfluss Investoren auf die örtlichen Parteien haben, kann man auch bei dem Thema „Nicht voll belegte Stepke-Kita in Brilon“ erkennen.

Da sagt doch der SPD-Ausschuss-Vertreter, der in irgendeiner Form mit dem Kita-Investor „verbandelt“ sein muss, dass man doch die Kita-Trägerfirma „Stepke“ nicht kritisieren solle. Das Problem sei doch bei allen Kita-Trägern vorhanden. Es würde halt überall Personal fehlen, um das bei der Ausschreibung versprochenen Angebot zu gewährleisten. „Stepke“ habe nun auch dieses Problem und deswegen müssen die ca. 30 Kinder aus Brilon weiter auf einen Kitas-Platz warten, obwohl eine ganze Gruppe noch frei sei.

Der wahre Grund ist aber, dass viele Eltern nur einen 25-Stunden-Betreuungsvertrag für ihre Kinder haben möchte, “Stepke“ aber aus „Profit-Interesse“ lieber mehr Stunden vereinbaren möchte. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird somit „mit Füßen getreten“.

Dabei würde man bei mehr 25-Stunden-Betreuung weniger Personal benötigen. An dem Blick des Kita-Verantwortlichen der Kreisverwaltung merkte ich, dass ich mit meiner Kritik richtig lag.

Ich habe in dem Zusammenhang noch einmal deutlich gemacht, dass sich der Ausschuss bei der Vorstellung des pädagogischen Konzepts der börsennotierten Firma „Stepke“ habe „blenden“ lassen.

Man hätte sich doch vorher lieber bei anderen „Stepke“-Kunden über ihre Erfahrungen erkundigen sollen. Es ist in ganz NRW bekannt, dass Druck auf Eltern wegen der gewünschten Betreuungszeiten gemacht wird, dass pädagogische Konzepte nur teilweise umgesetzt würden und dass „Stepke“ in vielen Einrichtungen ein „ungeliebter“ Arbeitgeber sei.

Ich frage mich, warum gerade eine ehemalige Arbeiter-Partei so „blind“ bei diesem Thema ist. Das kann wirklich nur an dem oben erwähnten „Klüngel“ liegen.

Autor: Dietmar Schwalm, Kreistags- und JHA-Mitglied (vertritt auch die SBL im Kreisjugendhilefausschuss)

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Auch die kommunale Energiegesellschaft lässt lange auf sich warten…

By admin at 8:58 pm on Sunday, February 25, 2024

Anfang Februar hatten wir hier über die extremen Verzögerungen beim Bau der neuen Rettungswachen berichtet. Mindestens 7 Jahre werden zwischen dem Beschluss des Kreistags und der Fertigstellung vergehen.

Aber das ist nicht das einzige Projekt des Hochsauerlandkreises, bei dem die Umsetzung im Kreishaus unfassbar lange dauert. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die kommunale Energiegesellschaft, über die bereits seit August 2022 im Kreistag und im Wirtschaftsausschuss beraten wird, ohne dass irgendein Ergebnis absehbar ist. Es geht um die “Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft zur Erzeugung regenerativer Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden”.

Im Oktober 2023 hatte der Landrat in seiner Rede zur Einbringung des Kreishaushalts 2024 zu diesem Thema u.a. ausgeführt:
“Einige Unterlagen und Berechnungen stehen noch aus, wenn die vorliegen können wir eine entscheidungsreife Vorlage für den Kreistag erstellen. Wegen der Besonderheit und Wichtigkeit des Projektes sollte die Entscheidung hierzu nicht in der Kreistagssitzung im Dezember erfolgen, vielmehr strebe ich eine Sondersitzung des Kreistages in der zweiten Novemberhälfte oder im Januar an.”

Nachdem seit dieser Ankündigung des Landrats mehr als ein Vierteljahr vergangen war, ohne dass irgendeine Aktivität hinsichtlich der angekündigten Sitzung des Kreistags sichtbar wurde, stellte die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Frage an den Landrat:
“Wie ist die aktuelle Zeitplanung des Landrats hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Energiegesellschaft im Kreistag?”

Nach 17 Tagen (am 16.02.) erhielten wir die Antwort des Landrats:
“In der Sitzung des Kreistages am 15.03.2024 werde ich dem Kreistag vorschlagen, zunächst einen Grundsatzbeschluss zu dem von der Verwaltung vorzuschlagenden Projekt der Gründung eines Unternehmensverbundes zur Erzeugung regenerativer Energien aus Wind und Sonne mit einem strategischen Partner zu fassen. Die entsprechende Vorberatung erfolgt im Ausschuss WSDT am 04.03.2024.
Im weiteren Projektablauf ist vorgesehen, den konkreten Gründungsbeschluss zur kommunalen Energiegesellschaft dann in der KT-Sitzung am 21.06.2024 zu fassen. Ich gehe davon aus, dass bis dahin auch konkretere Erkenntnisse vorliegen werden, welche unserer Städte/Gemeinden bereits zum Gründungszeitpunkt Gesellschafter des geplanten Unternehmens werden.”
Bis zum Beschluss dauert es also noch mindestens ein halbes Jahr länger als nach der Rede des Landrats zum Haushalt zu erwarten.

Das andere grundsätzliche Problem ist, dass der Landrat sich eine Partnerschaft nur zusammen mit dem Energiekonzern RWE vorstellen kann: “ich favorisiere weiterhin das Konzept mit dem strategischen Partner RWE”. CDU und SPD haben ihn dabei bisher unterstützt. Unsere Anträge, auch mit anderen möglichen Partnern zu sprechen, wurden bereits zweimal abgelehnt. Dabei erwartet die RWE, dass sie in der neu zu gründenden Gesellschaft die Mehrheit der Anteile erhält, also der HSK und alle Gemeinden zusammen in der Minderheit sein werden. Das ist aus unserer Sicht für eine solche kommunale Gesellschaft nicht akzeptabel.

Und noch eine Auffälligkeit gibt es: In der oben zitierten Antwort des Landrats wird behauptet, es handele sich im ein “von der Verwaltung vorzuschlagendes Projekt”. Dies trifft nicht zu, denn der Vorschlag kam aus dem Kreistag, ganz ohne Kreisverwaltung. Darauf weist die SPD-Fraktion in einem weiteren aktuellen Antrag vom 21.02.2024 richtigerweise hin.

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Verspätungsquote 70 % !!

By admin at 7:28 pm on Wednesday, February 14, 2024

Dass die Verspätungssituation der Züge sich in den letzten Monaten weiter verschlechtert hat, ist allgemein bekannt. Nun wissen wir es “offiziell” aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion, dass die Verspätungsquote sogar 70 % erreichen kann. Und das an einem besonders relevanten Punkt, dem Umstiegsbahnhof Warburg.

Am 11.01.2024 hatten wir folgende Anfrage eingebrachht:

Sehr geehrter Herr Landrat,
seit 10.12.2023 – also seit einem Monat – ist der Hochsauerlandkreis faktisch vom „Bahnknoten” Kassel-Wilhelmshöhe abgehängt.

Anschlüsse zum Fernverkehr sind kaum noch erreichbar. Denn seit dem Fahrplanwechsel fährt die Linie RE17 aus dem HSK nicht mehr bis Kassel durch, sondern endet bereits in Warburg bzw. beginnt erst dort. Die Umstiegszeiten in Warburg zum bzw. vom RE11 bzw. MDV sind mit 4 bis 5 Minuten schon laut Fahrplan sehr knapp, so dass bereits bei geringfügigen Verspätungen ab etwa 1 Minute der Anschluss nicht mehr erreichbar ist. Da die etwa 50 km lange Strecke von Olsberg bis Warburg nur eingleisig befahrbar ist (mit Zugkreuzung in Marsberg), erhöht sich die Verspätungswahrscheinlichkeit erheblich, weil jede Verspätung des Gegenverkehrs sich überträgt. Zudem ist der Umstieg in Warburg fast immer – anders als im Fahrplan angekündigt – mit einem Bahnsteigwechsel verbunden.

Diese Situation wurde durch Beschlüsse der Gremien des NWL – unter Mitwirkung der Gremienmitglieder des HSK – herbeigeführt.

Daher fragen wir:
1) Wie viele Züge des RE17 hatten seit 10.12.2023 bei Ankunft in Warburg mindestens 1 Minute Verspätung?
2) Wie viele Züge des RE11 bzw. der MDV hatten seit 10.12.2023 bei Ankunft in Warburg (aus Kassel kommend) mindestens 1 Minute Verspätung?”

Nach 33 Tagen erreichte uns die Antwort. Darin steht:

zur “Beantwortung Ihrer o. a. Anfrage wurden mir folgende Informationen durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zur Verfügung gestellt:”

• zu Frage 1) …
“Vom 10.12.2023 bis 10.01.2024 waren 175 Züge von insgesamt 495 in Warburg ankommenden Zügen der Linie RE 17 mindestens eine Minute verspätet. Dies entspricht einer Quote von 35,35 %.”

• zu Frage 2)
“Vom 10.12.2023 bis 10.01 .2024 waren 327 Züge von insgesamt 468 in Warburg (aus Kassel kommend) ankommenden Zügen der Linie RE 11 mindestens eine Minute verspätet. Dies entspricht einer Quote von 69,87 %. Zur Mitte-Deutschland-Verbindung liegen keine Informationen vor, da es sich dabei um eine Leistung des Fernverkehrs handelt.”

Weiter heisst es in der Antwort des Landrats:
“Beim bahnsteiggleichen Umstieg liegt die tatsächliche Wegezeit zwischen den Gleisen 3 und 4 in der Regel bei unter 3 Minuten.
Darüber hinaus enthält die gewünschte Darstellung keine Aussage dazu, ob und wie lange der Anschlusszug gewartet hat.”

Da scheint man im Kreishaus unsere Anfrage nicht genau gelesen zu haben… Denn für einige Verbindungen wird zwar ein Umstieg zwischen Gleis 4 und Gleis 3 angekündigt, die beide am selben Bahnsteig liegen. Die Realität ist aber anders: Die Züge aus dem und in den HSK nutzen fast ausnahmslos das Gleis 2. Das bedeutet Bahnsteigwechsel mit langen Wegen.
Manchmal wartet der Anschlusszug in Richtung Westen sogar einige Minuten, häufig aber nicht. Das ist also nicht planbar, bei 70 % verspäteten Zügen.
Und in Richtung Kassel wartet der Anschlusszug nie, aber mehr als ein Drittel der Züge aus dem HSK sind verspätet.

Die Situation ist also sehr unbefriedigend, weil Bahnreisende seit dem Fahrplanwechsel damit rechnen müssen, dass sie den Anschlusszug aus dem und in den HSK nicht erreichen können. Das bedeutet außer einem nicht angenehmen längeren Aufenthalt auf dem Bahnsteig in Warburg meist auch den Verlust des nächsten Anschlusses, vor allem an den Fernverkehr in Kassel.

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CDU Menden: Zurück in die Vergangenheit

By admin at 2:57 pm on Thursday, February 8, 2024

Am Dienstag hat eine Mehrheit im Rat der Stadt Menden überraschenderweise gegen eine Beendigung der Planungen für den Bau der A46 zwischen Iselohn und Arnsberg-Neheim gestimmt. Fast alle Nachbarkommunen haben in den letzten Monaten anders entschieden, so auch der Rat der Stadt Arnsberg.

Die “GigA46″ (Gruppeninitative gegen den Bau der A46) hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben:

“A46-Entscheidung in Menden:
Zurück in die Vergangenheit

Der Rat der Stadt Menden hat am Dienstag mit Mehrheit eine Beendigung der Planungen der A46 abgelehnt. Für die Gruppeninitiative gegen den Bau der A46 (GigA46) ist das nicht nur ein Schritt zurück in die Vergangenheit, sondern auch ein Misstrauensvotum gegen die eigene Stadtverwaltung.

„Mit ihrer Entscheidung hat die Ratsmehrheit aus CDU, FDP und weiteren Fraktionen zwar eine Abstimmung gewonnen. Im Ergebnis ist sie aber der Verlierer. Denn sie hat damit die Tür offengehalten für einen Weiterbau der A46 und damit auch für ein eventuelles Autobahnende in Menden. Verlierer ist damit auch die gesamte Stadt. Denn ein Autobahnende bedeutet nicht nur eine Zerschneidung von Wäldern und wichtigen Naherholungsgebieten, sondern auch steigenden überregionalen Verkehr, der in Menden mit allen Konsequenzen enden wird“, kommentieren die Sprecher der GigA, Stefan Neuhaus und Lothar Kemmerzell, die Entscheidung.

Noch im Dezember hatte die selbe Ratsmehrheit die Verwaltung aufgefordert, eine Vorlage zum Verfahrensstand der A46-Planungen und eine Einschätzung vorzulegen. Diese Einschätzung war eindeutig: Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage aus vielen unterschiedlichen Gründen eine Beendigung der Autobahn-Planungen empfohlen. Stattdessen sollten die zuständigen Ministerien und Behörden aufgefordert werden, kommunale Verkehrskonzepte zu fördern, um vorhandene Probleme ohne Autobahn gemeinsam mit den umliegenden Städten zu lösen.

„Wir sind entsetzt, dass diese klare inhaltliche Stellungnahme der Fachleute im Rathaus für die Ratsmehrheit in der Diskussion überhaupt keine Rolle gespielt hat. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis, sondern auch ein Misstrauensvotum gegen die eigene Verwaltung. Zurück bleibt der Eindruck, dass es gar nicht um Inhalte, sondern um ein reines Festhalten an einer Autobahn-Ideologie des letzten Jahrhunderts ging. Ein Zurück in die Vergangenheit hat aber mit einer modernen Mobilitätspolitik und -planung nichts zu tun.“

Dazu passt, dass sich die CDU und andere Fraktionen nun auf den Ratsbeschluss von 2017 zurückziehen, der von der Realität längst überholt ist. Durch die inzwischen erfolgte Ausweitung des Untersuchungsraums ist auch eine Autobahntrasse durch den Mendener Norden Richtung Platte-Heide, Bösperde, Halingen und Schwitten denkbar. Darauf geht der jetzt nach wie vor geltende Beschluss ebenso wenig ein, wie auf die Beschlüsse aus Arnsberg, Ense und Wickede, die sich alle für eine Beendigung der Planungen ausgesprochen haben. Ein Weiterbau der A46 als Bundesstraße B7n über Menden hinaus ist damit nur noch schwer vorstellbar. Der Beschluss aus 2017 und die darin geforderten Tunnel bis zum Spitthof sind damit hinfällig.

„Die CDU und andere Fraktionen täuschen sich mit ihrer Auffassung, mit einem Festhalten an den A46-Planungen könnten sie das Schlimmste verhindern. Das Gegenteil droht. Denn die zuständigen Behörden werden das als Aufforderung verstehen, weiter zu planen. Am Ende werden die Befürworter*innen der A46 mit einer Autobahntrasse und einem eventuellen Autobahnende leben und das auch vor der Stadt rechtfertigen müssen. Jetzt wäre der Zeitpunkt gewesen, um allen zuständigen Behörden und Ministerien zu signalisieren, dass man bei einem Straßenprojekt des letzten Jahrhunderts nicht mehr mit Menden rechnen kann. Die Räte in Arnsberg, Ense und Wickede haben begriffen, was zu tun ist, um ihre Städte vor Schaden zu bewahren. In Menden braucht man dafür anscheinend noch etwas mehr Zeit“, so Stefan Neuhaus und Lothar Kemmerzell abschließend.”

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Neue Rettungswachen frühestens im Jahr 2028 fertig

By admin at 9:05 pm on Tuesday, February 6, 2024

Im September 2021 hatte der Kreistag die “3. Fortschreibung” des Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, dass 7 neue Rettungswachen gebaut werden sollen, und ein neuer Notarztstandort. Bisher gibt es im HSK insgesamt 12 Rettungswachen, demnächst sollen es 14 sein.

Aber bis die Neu- und Ersatzbauten zur Verfügung stehen, wird es noch mehr als 4 Jahre dauern. Dies war in der letzten Woche im Bauausschuss des Kreises zu erfahren, und führte zu deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen. Es ist ja keine Überraschung, dass es sehr lange bis zur Fertigstellung dauern kann, wenn Behörden bauen lassen, aber 7 Jahre sind auch dafür viel zu lang.

Was lässt sich an konkreter Kritik anbringen?

1. Es dauert viel zu lange. Erst im November 2025 soll mit den ersten Baumassnahmen begonnen werden, mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Kreistags. Die Verzögerung kann auch nicht – wie in der Sitznugsvorlage der Kreisverwaltung behauptet – an der Änderung der einschlägigen DIN-Vorschrift liegen. Denn deren einzige relevante Auswirkung ist die Erhöhung des Platzbedarf für jedes abgestellte Fahrzeug von ca. 55 qm auf nun ca. 60 qm. Dafür benötigt man keine 6 Monate zusätzliche Planungszeit…

2. Die Kreisverwaltung hat sehr dafür geworben, einen Generalplaner zu beauftragen. Das beschloss der Kreistag nach kontroverser Diskussion mit Mehrheit, und den Zuschlag bekam nach einem sehr fragwürdigen Auswahlverfahren ein Büro aus Kassel und Erfurt. Das Hauptargument war, dass durch einen für alle Objekte zuständigen Generalplaner eine standardisierte Planung möglich würde, so dass die neuen Rettungswachen gleichartig geplant und gebaut werden könnten und man Zeit und Geld sparen würde. Doch diese “Ankündigung” hat sich – nicht überraschend – als falsch herausgestellt. Denn nur zwei Gebäude werden ähnlich geplant, alle anderen ganz individuell.

3. Die Planer berücksichtigen nur die reinen Baukosten und nicht die Folgekosten. Das spielt z.B. bei den Baumaterialien eine Rolle. Wenn man im geringen Umfang Baukosten spart und dafür später viel höhere Heizkosten hat, bringt das gar nichts.

4. Dem Betreuer der Bauplanung fehlt unbedingt erforderliches Basiswissen. So behauptete er in seinem Vortrag z.B., weil der Baukostenindex von November 2021 bis November 2022 von 132,3 auf 154,7 Punkte gestiegen sei, hätte es innerhalb eines Jahres eine Preissteigerung von “+ 22,4 %” gegeben. Richtig sind 16,9 %. Und in den folgenden Monaten waren es statt der vom Referenten behaupteten + 6,6 % tatsächlich nur + 4,3 %. Vielleicht sollen so später zu hohe Baukostensteigerungen für die Rettungswachen begründet werden?

Fazit: Am 15.03.2024 soll der Kreistag über die Beauftragung der weiteren Planungsphasen (“Leistungsphasen nach HOAI”) ab Phase 3 entscheiden. Vielleicht gelingt es ja dann, damit mehrere lokale Büros statt des Generalplaners zu beauftragen?

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SIT: Authentifizierung war nicht sicher genug

By admin at 9:06 pm on Monday, January 22, 2024


Auch die überregionale Presse hat sich mit dem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT und mit den Folgen befasst. Mehr noch: Ein Beitrag von Heinz Krischer enthält sogar Ansätze zur Analyse der Ursachen. Im Folgenden ein Ausschnitt aus diesem Artikel
https://www.welt.de/regionales/nrw/article249275488/In-Suedwestfalen-hat-ein-Hackerangriff-mehr-als-70-Kommunen-getroffen-auch-zwei-Monate-danach-liegen-noch-Systeme-lahm.html

“Die Kriminellen sind in das Serversystem der SIT eingedrungen und haben einen Mechanismus angestoßen, der gespeicherte Daten verschlüsselt. Als das in der Nacht bemerkt wird, fahren Techniker sofort die Rechner herunter. Doch da ist es schon für einen erheblichen Teil der Daten und Programme zu spät. Vieles ist unbrauchbar gemacht worden. Eine kleine Text-Datei aber ist nicht verschlüsselt: Darin fordern die Hacker die SIT auf, Lösegeld zu zahlen – dann würden die Daten wieder entschlüsselt.

Doch Südwestfalen IT zahlt nicht. „Es gibt überhaupt keinen Grund, mit Kriminellen irgendwelche Vereinbarungen zu treffen“, sagt Theo Melcher. Er ist Landrat im Kreis Olpe und Verbandsvorsteher der SIT, so etwas wie der Vorsitzende eines Aufsichtsrats. Der IT-Dienstleister gehört den Kommunen, die jetzt auch betroffen sind. Lösegeld hätte aus Steuermitteln bezahlt werden müssen – das wolle und dürfe man nicht, sagt der Landrat. Stattdessen arbeitet jetzt ein Team von 170 IT-Spezialisten im Schichtbetrieb daran, die befallenen Systeme neu aufzubauen. Und das ist zeitaufwändig. Vor wenigen Tagen informierte die SIT zähneknirschend, dass die Reparatur viel länger dauern würde, als zunächst geplant. Wie lange, sagt keiner. Volker Rombach, der Service-Chef der SIT, verweist auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort habe es eineinhalb Jahre gedauert, bis alles wieder lief. Und Verbandsvorsteher Theo Melcher sagt: „Sicherheit geht vor Schnelligkeit.“

Flossen Daten ab?

Während man sicher ist, dass mit dem kompletten Neuaufbau von PCs und Servern irgendwann alles wieder funktioniert, ist das in einem anderen Punkt nicht so: Bei der Frage, ob die Hacker vor dem Verschlüsseln der Server Daten abgezogen haben. Das tun sie nämlich normalerweise. Und für die Daten von 1,4 Millionen Bürgern, die auf den Servern der Südwestfalen IT lagen, könnte das ein weiteres Desaster sein. Im Darknet gibt es eine Seite, die an die Anfänge des Computerzeitalters erinnert: Leuchtend grüne Schrift auf schwarzem Hintergrund. Der Betreiber diese Retro-Webseite ist die Hackergruppe „Akira“. Magere drei Menüpunkte kann man aufrufen. „News“. Da erscheint, wer gerade neu gehackt wurde. Zumeist amerikanische, britische oder skandinavische Unternehmen. Jeweils versehen mit einem Kurz-Porträt des Opfers – und der Ankündigung: Mehr dazu gibt’s demnächst …

Und zwar auf der Seite „Leaks“. Hier platzieren die Akira-Hacker Kostproben der gestohlenen Daten. Um die gehackten Unternehmen noch weiter zu erpressen. Zahlt, oder wir veröffentlichen all eure vertraulichen Kalkulationen und Geschäftsgeheimnisse. Menüpunkt drei: Contact. Hier kann sich melden, wer Lösegeld zahlen will. „RaaS“ nennt sich das, Ransom as a Service. Ransom heißt Lösegeld, Erpressung als Geschäftsmodell. „Bis jetzt gehen wir davon aus, dass bei dem Angriff keine Daten aus Südwestfalen abgeflossen sind“, sagt Christoph Hebbecker, Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln. Dort laufen die Fäden der Ermittlungen zusammen. Aber sicher sein könne man sich nicht, räumt der Staatsanwalt ein. Tatsächlich hat Akira auf ihrer Seite bis heute noch nichts zu den Daten von Südwestfalen IT angedroht. Das ist eine gute Nachricht. Die weniger gute ist: Akira nutzte möglicherweise eine bekannte Sicherheitslücke. Schon im August warnte Hardwarehersteller Cisco, dass Akira einen Weg gefunden habe in Systeme einzubrechen, wenn es dort keine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gibt. Wenn also nicht mehrere Passwörter auf unterschiedlichen Endgeräten eingegeben werden müssen, bevor man Zugriff auf die Systeme hat. „Die Multi-Faktor-Authentifizierung war nach aktuellem Kenntnisstand nicht flächendeckend im Einsatz“, räumt ein Sprecher der Südwestfalen IT auf Anfrage ein. „Ob dies allerdings ursächlich für den leider erfolgreichen kriminellen Cyberangriff war, ist Gegenstand eines forensischen Berichts, der derzeit erarbeitet wird.“

Eine Spur weist nach Russland

Für die Ermittler ist Akira keine unbekannte Gruppierung. Seit dem Frühjahr 2023 sind die Hacker weltweit aktiv – und gefürchtet. Amerikanische Cyber-Sicherheits-Experten von „Arctic Wolf“ glauben nachweisen zu können, dass zumindest einige der Akira-Köpfe früher der Gruppe „Conti“ angehörten. Einer Hackervereinigung aus Russland. „Wir schauen uns das genau an“, sagt Cybercrime-Staatsanwalt Hebbecker. Aber die Identifizierungsquote bei solchen Hackerangriffen sei gering. Immerhin: Nach dem Angriff auf die Uniklinik Düsseldorf gelang es, Verdächtige zu benennen. Zwei Russen stehen deshalb jetzt auf der Most-Wanted-Liste von Europol.”

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Landesgesundheitsminister Laumann strebt Halbierung der Hausarztzahl an

By admin at 10:40 am on Saturday, January 20, 2024

Breit eingeladen hatte die Briloner CDU zu einer öffentlichen Veranstaltung mit Landesgesundheitsminister Laumann. Und immerhin mehr als 100 Gäste waren gekommen, darunter viel CDU-Prominenz (u.a. MdEP, MdL, Landrat, Vorsitzender der Kreistagsfraktion). Doch sie wurden – sofern es nicht CDU-Funktionäre waren – enttäuscht. Denn der Vortrag des Ministers enthielt außer viel Eigenlob und Polemik eine sehr beunruhigende Ankündigung: Gleich zu Beginn seines Vortrags erklärte Herr Laumann, für jeweils 3.000 Einwohner würde ein Allgemeinmediziner gebraucht.

Was bedeutet das in der Realität? Der Bedarf an Hausärzten wird anhand der vom “Gemeinsamen Budesausschuss” (G-BA) erlassenen “Bedarfsplanungs-Richtlinie” ermittelt. Nachzulesen ist sie hier. Dort steht in § 11 Abs. 4: “Die Allgemeine Verhältniszahl wird für die Arztgruppe der Hausärzte einheitlich mit dem Verhältnis: 1 Hausarzt zu 1.616 Einwohnern festgelegt.” Diese Quote wird auch im HSK fast exakt erreicht.

Nun beklagen sich heute schon viele Patientinnen und Patienten, dass es schwierig ist, einen Hausarzt zu finden, die/der sie betreut. Wenn nun der Landesminister die Verhältniszahl von 1.616 auf 3.000 fast verdoppeln will, bedeutet dass eine erhebliche Verschärfung die Situation. Bei einem Landesmonister, der 12 Amtsjahre aufzuweisen hat, muss man davon ausgehen, dass er die wesentlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesen kennt. Leider war es in dieser Parteiveranstaltung nicht zugelassen, Fragen aus dem Publikum an den Minister zu richten. So konnte nicht geklärt werden, welche Motivation der Vertreter der Landesregierung für den drastischen Eingriff in das Niveau der hausärztlichen Versorgung hat.

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Unnötige Geldausgaben beim HSK

By admin at 7:50 pm on Thursday, January 18, 2024

Ein Auszug aus der Haushaltsrede der SBL-Fraktion zum Kreishaushalt 2024 (Teil 1 von 2):

Wenn man sich über den Haushalt Gedanken macht, muss man auch überlegen, ob es unnötige Ausgaben gibt. Geben wir zu viel Geld aus, obwohl wir die gleiche Leistung für weniger Geld bekommen könnten? Es wird Sie nicht wundern, dass es auch in dem Haushalt, der uns heute vorliegt, viele Beispiele dafür gibt.
Es gab viele Ausschreibungen in den vergangenen Jahren, die schlecht gelaufen sind und zu teuer waren. Ich gehe nur auf ein konkretes Beispiel ein, das war eine Kita in Brilon, ein Drama in mehreren Akten. Es fing an im Oktober 2021, als die Kreisverwaltung im Jugendhilfeausschuss einen mündlichen Bericht über angeblich fehlende Kita-Plätze in Brilon gab. Kein schriftlicher Bericht, keine Sitzungsvorlage, keine Präsentation. Räume für sechs Gruppen sollten gebaut werden. Im November erfolgte dann – nachdem man als „Schnellschuss“ ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hatte – im Jugendhilfeausschuss die Vergabe. Auch da lag noch kein Protokoll der letzten Sitzung vor, keine schriftliche Unterlage über den Bedarf, nur ein mündlicher Bericht. Wir haben das damals schon kritisiert, denn wir verfügen ja über etwas Demographie-Expertenwissen in unserer Fraktion, dass es für den angeblichen Bedarf keine solide Grundlage gab. Wir werden gleich sehen, dass diese Bedenken berechtigt waren.

Der zuständige Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung sagte, wir bräuchten nicht über andere Lösungen nachzudenken, denn es hätte ein Interessenbekundungsverfahren gegeben und das sei verbindlich. Dabei wurde ignoriert, dass der Sozialausschuss der Stadt Brilon vorschlug, ein anderes Konzept umzusetzen. Das sei aber angeblich nicht zulässig.

Es ging dann weiter, dass diese Kita nach dem „Investorenmodell“ gebaut wurde. Man muss immer wieder sehen, im Investorenmodell fehlen uns pro neuem Platz 33.000 Euro Zuschüsse von Land und Bund. Das sind bei einer sechsgruppigen Kita über 3 Mio Euro. Das Geld fehlt dann in den kommunalen Haushalten. Ein kleiner Teil kommt wieder rein über die Betriebskostenzuschüsse für die Miete vom Land.

Wie wir schon mehrfach erwähnt haben, wurde über ein Jahr lang der falsche Investor genannt. In allen Vorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 stand nur die Firma A. als Investor drin. Und auf einmal wurde dann ein ganz anderer Investor genannt. Wie ist das möglich, haben wir nachgefragt. Angeblich gab es nach den mehrfachen Antworten des Landrats keinen Investorwechsel. Wenn diese Antwort des Landrats richtig wäre, wäre dafür nur eine Auflösung denkbar: Man hat von vorneherein, in allen Vorlagen und bewusst den falschen Investor genannt. Wenn man weiss, dass es sich bei dem tatsächlichen Investor, der jetzt durch eine 20jährige Mietgarantie begünstigt wird im Investorenmodell, um eine Familiengesellschaft mit einem kriminellen Umfeld – laut Gerichtsurteilen – handelt, dann ist das alles nicht nachvollziehbar.

Und vor allem: Nach dem Bericht der Stadt Brilon im Sozialausschuss sind in dieser Kita nur 44 Plätze belegt, in einer ebenfalls sechsgruppigen Nachbar-Kita sind es 115. Das heißt, dass nur etwa ein Drittel der Plätze belegt ist, obwohl seit dem Beschluss über die Kita die Flüchtlinge aus der Ukraine für zusätzlichen Platzbedarf gesorgt haben. Das bedeutet, dass die Mietgarantie des Kreises besonders teuer wird. Wir geben Geld aus für ein Investorenmodell und für einen Investor, und müssen durch die Mietgarantie noch zusätzlich was oben drauf legen. Meine Damen und Herren, das ist kein Beispiel für solide Finanzpolitik – wessen Interessen hier auch immer eine Rolle gespielt haben.

Ein anderes Beispiel, wo man ohne Qualitätseinbußen Geld sparen kann, ist die RLG. Muss das so sein, dass die RLG pro Jahr mehr als 2 Mio Euro nach Münster an die Zentralverwaltung und an die Geschäftsführung abführt? Muss das so sein – wie bereits mehrfach angemerkt –, dass wir 57% des Betriebsverlustes zahlen, 40% mehr als der Kreis Soest? Und das, obwohl der Kreis Soest höhere Anteile an der Gesellschaft hat. Deswegen haben wir beantragt, das nochmal zu prüfen. Man muss, wenn man knapp bei Kasse ist, auch bereit sein, bisherige Verfahrensweisen auf den Prüfstand zu stellen.

Es gibt viele weitere Beispiele, zu denen heute schon einiges zu hören war: Flughafen, Bobbahn, eine Mio Euro Mehrkosten für den Bauhof in Brilon – fast verdoppelt für den Kreis. Wo man sorgfältiger drangehen muss, ist auch der Rettungsdienst, die hätten Ausschreibungen vielleicht auch anders erfolgen können.
Noch ein letztes Beispiel dafür, wie wir mit Geld umgehen: GAH und AHSK. Darüber wurde auch schon im letzten Betriebsausschuss gesprochen. Wir sollen heute beschließen, dass die Abfall-gebühren für Siedlungsabfall von 238 Euro auf 258 Euro je Tonne steigen. Wenn man in den Nachbarkreis Paderborn schaut, im Entsorgungszentrum Alte Schanze kostet eine Tonne Hausmüll nur 145 Euro, also nur etwas mehr als die Hälfte.

Wenn man sich die Geschichte von GAH und AHSK näher anschaut und die Antworten auf mehrere Anfragen unserer Fraktion liest, ergibt sich, dass für Gewerbemüll tatsächlich nur etwa ein Sechstel des Preises erlöst wird wie er jetzt für Hausmüll verlangt werden soll. Und 80% des Gewerbemülls kommen von außerhalb des Kreisgebiets. Da läuft was falsch! Ich mag ja gerne glauben, dass Hausmüll wegen der Weiterbehandlung etwas teurer ist als Gewerbemüll, aber nicht das Sechsfache!

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt, die Wirtschaftspläne des AHSK von 2020 und von 2024, vergleicht, sind in diesen wenigen Jahre allein die Kosten, die im Haushalt des AHSK nur in den fünf größten Positionen für die Reststoffdeponie vorgesehen sind, um 1,6 Mio. Euro gestiegen, obwohl der AHSK die Deponie nicht selbst nutzt. Gleichzeitig sind die Kosten, die die GAH an den AHSK für Gewerbemüll erstattet, nur um weniger als ein Drittel dieses Betrages gestiegen. Das kann nicht stimmen. Personalkostensteigerungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Das ist der Beweis und der Skandal für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Hausmüllgebühren indirekt den Gewerbemüll – der zudem zum großen Teil von außerhalb kommt – subventionieren. Das ist nicht vertretbar. Deswegen unser Antrag, beim Siedlungsabfall die Müllgebühren nicht zu erhöhen.

(Der Auszug entstand aus dem Mitschnitt der frei gehaltenen Rede von Fraktionssprecher Reinhard Loos)

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Anfrage zu den Folgen des Fahrplanwechsels

By admin at 1:47 pm on Thursday, January 11, 2024

Seit einem Monat gilt der neue Jahresfahrplan der Deutschen Bahn. Als Verbesserung wurde der Frühzug in Richtung Osten wieder eingeführt, der allerdings für Reisende aus dem Raum Arnsberg keinen Nutzen bringt. Der Zug startet um 5:06 Uhr in Meschede und nach Umstieg in Warburg kann man um 06:52 Uhr Kassel-Wilhelmshöhe erreichen. Dort kann man frühe Fernzüge in alle Richtungen erreichen. Für diese Verbindung ist in Warburg eine Umstiegszeit von 7 Minuten eingeplant, so dass man reelle Chancen hat, dort den Anschluss zu erreichen.

Aber sonst stellt der Umstieg in Warburg ein großes Problem dar. Denn alle durchgehenden Züge von und nach Kassel sind entfallen. Dies nahm die SBL-Kreistagsfraktion zum Anlass für die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zum Thema: Anschlüsse im Bahnhof Warburg

Sehr geehrter Herr Landrat,

seit 10.12.2023 – also seit einem Monat – ist der Hochsauerlandkreis faktisch vom „Bahnknoten“ Kassel-Wilhelmshöhe abgehängt. Anschlüsse zum Fernverkehr sind kaum noch erreichbar. Denn seit dem Fahrplanwechsel fährt die Linie RE17 aus dem HSK nicht mehr bis Kassel durch, sondern endet bereits in Warburg bzw. beginnt erst dort. Die Umstiegszeiten in Warburg zum bzw. vom RE11 bzw. MDV sind mit 4 bis 5 Minuten schon laut Fahrplan sehr knapp, so dass bereits bei geringfügigen Verspätungen ab etwa 1 Minute der Anschluss nicht mehr erreichbar ist. Da die etwa 50 km lange Strecke von Olsberg bis Warburg nur eingleisig befahrbar ist (mit Zugkreuzung in Marsberg), erhöht sich die Verspätungswahrscheinlichkeit erheblich, weil jede Verspätung des Gegenverkehrs sich überträgt. Zudem ist der Umstieg in Warburg fast immer – anders als im Fahrplan angekündigt – mit einem Bahnsteigwechsel verbunden.

Diese Situation wurde durch Beschlüsse der Gremien des NWL – unter Mitwirkung der Gremienmitglieder des HSK – herbeigeführt.

Daher fragen wir:
1) Wie viele Züge des RE17 hatten seit 10.12.2023 bei Ankunft in Warburg mindestens 1 Minute Verspätung?
2) Wie viele Züge des RE11 bzw. der MDV hatten seit 10.12.2023 bei Ankunft in Warburg (aus Kassel kommend) mindestens 1 Minute Verspätung?”

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Ob der Landrat jetzt den “Fall” aufklärt?

By admin at 12:50 am on Friday, January 5, 2024

Bekanntlich musste der Landrat vor einigen Tagen unrichtige Auskünfte widerrufen, die er bzw. die Kreisverwaltung zu einer geplanten neuen Kita in Olsberg erteilt hatten. Darüber hatten wir hier berichtet. Maßgeblich an der Irreführung beteiligt war das Kreisjugendamt.

Es gibt weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Kreisjugendamt und Kitas, darunter ein besonders dubioser Fall aus dem Jahr 2023. Hier geht es darum, dass ein Investor unter sehr merkwürdigen Umständen vom Hochsauerlandkreis eine Mietgarantie erhalten hatte, die mehrere Mio Euro Wert hat. Bereits der Bau einer sechsgruppigen Einrichtung (die nach einem Bericht der Stadt Brilon nicht einmal zur Hälfte ausgelastet ist), und die Finanzierung nach dem sog. Investorenmodell werfen viele Fragen auf. Besonders auffällig war, dass die Kreisverwaltung gegenüber den Gremien lange Zeit nur ein anderes Unternehmen als Investor genannt hatte und später bestritt, dass es einen Wechsel des Investors gegeben habe. Warum macht man so etwas? Das wüssten wir gerne.

Daher hat nun – als Antwort auf die “neuen” Informationen zur Kita in Olsberg – SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 22.12.2023 den folgenden Brief an den Landrat geschrieben:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

überrascht haben wir Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zur Kenntnis genommen, dass im ehemaligen Fitnesscenter in Olsberg, das künftig vom DRK Brilon als Kita betrieben werden soll, doch “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden“ seien. Weiter teilen Sie uns darin mit, dass Sie bedauern, „dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Zuvor waren im Zeitraum von Juni bis Dezember bekanntlich viermal anderslautende Aussagen gemacht worden, in zwei Antworten auf Anfragen von Kreistagsmitgliedern, in der Einwohnerfragestunde im Kreistag und gegenüber der Lokalpresse.

Auch der Träger der Kita ließ noch am 15.12.2023 in der Lokalpresse erklären, „dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.“ Daraus entstehen sicherlich Fragen nach der Seriösität dieses Trägers.

Erfreulicherweise wurde dieser Fall aber nun – im fünften Anlauf – aufgeklärt. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt sicherzustellen, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita in Olsberg erhalten, entweder in einem anderen Gebäude (und mit einem anderen Träger?), oder durch eine nachhaltige und reell überprüfte Sanierung.

Bekanntlich gibt es im Zusammenhang mit demselben Amt der Kreisverwaltung aber noch mehrere andere Fälle, in denen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt von uns mitgeteilten Informationen bestehen. Im eklatantesten Fall geht es um den Investor der neuen Kita „Wassermühle“ in Brilon, denn hier steht zweifelsfrei fest, dass wir falsch informiert wurden. In allen Unterlagen und Angaben für die Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11.2021 (Drs. 10/339, mit Anlagen) und am 01.03.2022 (Drs. 10/426: „Bauherr und Investor des Kita-Gebäudes ist die A… Bau GmbH“) wurde ausschließlich Fa. A. als Investor genannt, aber laut Sitzungsdrucksache im Mai 2023 (Drs. 10/740), als es um die 20jährige Mietgarantie geht, soll auf einmal nur Fa. S. der Investor sein. Danach wurde mehrfach aus dem Kreishaus auf Fragen geantwortet und behauptet, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben, was unmöglich ist. Entweder sind die Auskünfte über den nicht erfolgten Investorenwechsel falsch, oder für die Kreisverwaltung stand von vorneherein fest, dass es nur den Investor S. gibt, und sie hat gegenüber den Gremien falsche Angaben gemacht, indem sie über ein Jahr lang Fa. A als angeblichen Investor vortäuschte. Beide Szenarien sind sehr kritikwürdig, und jede andere Option lässt sich logisch ausschließen. …

Daher appellieren wir an Sie, auch im Fall des suspekten Investorenwechsels nun für Aufklärung zu sorgen und uns mitzuteilen, welche der beiden denkbaren Versionen zutrifft und warum so gehandelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion”

Nach zwei Wochen haben wir noch keine Antwort erhalten…

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Hartnäckiges Nachfragen kann helfen…

By admin at 10:44 pm on Thursday, December 21, 2023

Nun kam die Wahrheit doch ans Licht!
Bereits im Juni 2023 hatte Kreistagsmitglied Dietmar Schwalm eine Anfrage an den Landrat gerichtet, weil ihm (und unserer Fraktion) bekannt geworden war, dass in einem ehemaligen Fitness-Center in Olsberg Schimmelpilzbefall herrscht. Das ist besonders bedeutsam, weil dieses Gebäude nun zu einer Kindertagesstätte umgewidmet werden soll, in Trägerschaft des DRK. Dazu antwortete der Landrat, dass kein Schimmelbefall vorliege.

Und auch eine mit Kindertagesstätten vertraute Einwohnerin aus Olsberg hatte in der Einwohnerfragestunde des Kreistags ganz konkret nach der Eignung dieses Gebäudes für eine Kindertagesstätte gefragt. Auch da kam die Antwort, alles sei sorgfältig geprüft worden, und es sei kein Schimmelbefall gefunden worden.

Auf einer erneute schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion antwortete der Landrat am 30.10.2023: “Eine Mitarbeiterin des Sachgebietes Hygiene und Infektionsschutz hat das Gebäude … persönlich in Augenschein genommen. Aufgrund des im Vorfeld von verschiendenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls, erfolgte die Prüfung besonders kritisch. Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt.”

Auch die Lokalpresse fragte wegen dieses Themas nach. Am 15.12. war auf der 1. Seite des Lokalteils für den Altkreis Brilon zu lesen: “Vor einiger Zeit waren zu der Immobilie beim HSK zwei Anfragen von Kreistagsmitgliedern eingegangen, in denen Bedenken hinsichtlich der hygienischen Zustände des Gebäudes vorgebracht wurden. Diesbezüglich gibt es aber Entwarnung: … Aufgrund des im Vorfeld von verschiedenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls sei die Prüfung besonders kritisch erfolgt. Ergebnis: „Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt“, betont der Kreis.
Auch René Teich bestätigt von Seiten des DRK, dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.”

Nun gibt es ein neues Schreiben des Landrats vom 19.12.2023, und auf einmal ist alles ganz anders als bisher behauptet. Denn jetzt schreibt der Landrat, es seien “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden. Ich bedaure, dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Nachdem das nun geklärt ist, kommt es darauf an, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita erhalten, entweder in einem anderen Gebäude oder durch eine wirksame Sanierung. Wir bleiben dran!

Fazit:
Man sollte nicht alles glauben, was aus dem Kreishaus (oder vom DRK) behauptet wird, selbst wenn viermal gleichlautende Antworten gegeben werden…

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