Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald

JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald

Warum sollte es einen Nationalpark Arnsberger Wald geben?
Darüber informiert sehr gut ein Flyer des BUND im Hochsauerlandkreis:
https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

Karte-NPAW

Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, dass es in NRW einen zweiten Nationalpark geben soll, neben dem Nationalpark Eifel, der gerade sein 20jähriges Jubiläum feierte. Die Landesregierung hat für den neuen Nationalpark 6 Alternativen vorgeschlagen, darunter einen Teil des Arnsberger Waldes, der auf staatlichen Flächen in den Stadtgebieten von Arnsberg und Meschede liegt sowie im Kreis Soest. Doch leider hat es die Mehrheit im Kreistag des HSK auf den Sitzungen sowohl am 08.12.2023 als auch am 15.03.2024 abgelehnt, sich bei der Landesregierung um den Nationalpark zu bewerben. Daher kommt es nun zum Bürgerbegehren, für das seit 15.03.2024 Unterschriften gesammelt werden.

DOWNLOADS:
Unterschriftenliste für den doppelseitigen Druck
Unterschriftenliste für den einseitigen Druck

Öffentlichkeitsarbeit_Bürgerbegehren

Hinweise für den Umgang mit den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens Nationalpark Arnsberger Wald

Die Unterschriftenlisten dürfen von dieser Internetseite heruntergeladen und nach dem Beschluss des Kreistags über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens am 15.03.2024 unterschrieben werden.

Diese Listen können von jeder Person, die das Bürgerbegehren unterstützen möchte, ausgedruckt werden.

Die doppelseitige Version bitte nur als Vorder- und Rückseite auf einem Blatt ausdrucken. Falls nicht doppelseitig ausgedruckt werden kann, bitte die einseitige Version nutzen, damit alle erforderlichen Angaben auf demselben Blatt stehen, auf dem die Unterschriften gesammelt werden.

Bei Bedarf können auch ausgedruckte Exemplare postalisch zur Verfügung gestellt werden.

Beide Listen können auch digital oder postalisch an weitere Interessierte weitergeleitet werden.

Unterschreiben dürfen nur kommunalwahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner des Hochsauerlandkreises. Kommunalwahlberechtigt ist man schon ab 16 Jahren.

Die unterschriebenen Originallisten müssen an eine der folgenden Adressen zurückgegeben werden:

Dietmar Schwalm, Heidestr. 13, 59759 Arnsberg, schwalm@fwgundlinke-im-kreistag-hsk.de
Reinhard Loos, Am Kalvarienberg 8, 59929 Brilon, loos@sbl-fraktion.de
Sebastian Vielhaber, Vom-Stein-Straße 4, 59955 Winterberg, s.vielhaber@fw-winterberg.de

Es können auch Listen übersandt werden, in denen nicht alle Zeilen ausgefüllt sind.

Die ausgefüllten Unterschriftenlisten werden nur für das Bürgerbegehren genutzt und dem Hochsauerlandkreis übergeben. Es besteht die Möglichkeit, um seine Daten zu schützen, dass man auch nur alleine eine Liste unterschreibt und diese an die o.g. Vertretungsberechtigten zurückschickt.

Die Rückgabe (postalisch oder persönlich) kann vorab per E-Mail mit den drei o.g. Vertretungsberechtigten abgeklärt werden.

Die Abgabefrist beim Hochsauerlandkreis endet am 13.04.2024.

Bei weiteren Fragen kann man sich an die o.g. Vertretungsberechtigten wenden.

DOWNLOAD:
Druckversion “Hinweise für den Umgang mit den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens Nationalpark Arnsberger Wald”

SAMMELSTELLEN:
Die aktuelle Liste der Sammelstellen für Unterschriften ist hier veröffentlicht:
http://sbl-fraktion.de/?p=11376