Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

PCB-Skandal – Leider auch im HSK

By adminRL at 12:08 pm on Thursday, October 20, 2016

Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.

Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das auch nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:

Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.

Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.

Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.

Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.

Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.

Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.

Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.

Das ist der Bericht im Miniformat, jetzt die Maxi-Ausgabe:

Antrag der SBL/FW vom 13.09.2016
„Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung
der Sitzung des
Thema: Bericht über das mit PCB kontaminierte Gelände im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

• Wir beantragen hiermit Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon (Auswirkungen z.B. auf Grundwasser und Fließgewässer, Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelas-tung, Art der Sanierung, zu erwartende Kosten, mögliche Verursacher, Geltendmachung eventueller Regressansprüche).“

Verwaltungsvorlage 9/579 vom 06.10.2016 für den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

„Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste hat mit Schreiben vom 13.09.2016 Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon, beantragt.

Seitens der Stadt Brilon war beabsichtigt, im Jahre 2012 entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Stauwehranlage im Bereich des Flusslaufes Hoppecke im Hoppecketal, westlich des Bremecketales, zu beseitigen und das Gewässerbett neu zu modellieren, um dadurch die Durchwanderbarkeit für Gewässerlebewesen wiederherzustellen. Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Maßnahme wurden in den am Bachbett angrenzenden Grundstücksflächen Baggerschürfe ausgeführt. Die entnommenen Bodenmengen wiesen bereits vor Ort erkennbare organoleptische Auffälligkeiten auf, bei anschließenden chemischen Analysen der entnommenen Mischproben zeigten sich u.a. deutliche PCB- und Schwermetallbelastungen.

Über diese Ergebnisse informierte die Stadt Brilon umgehend die hiesige Untere Bo-denschutzbehörde. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen und weiteren Untersu-chungen wurde das Gutachterbüro Wessling von der Stadt Brilon mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Diese Konzeption lag als Diskussionsgrundlage dann im Herbst 2013 vor.

Im Hinblick auf die Lage der Bodenbelastung unmittelbar am Gewässer und teilweise im Grundwasserschwankungsbereich bestand dabei bei allen Beteiligten Einvernehmen dahingehend, dass nur die vom Gutachterbüro vorgeschlagene Sanierungsmethode (vollständige Auskofferung und Entsorgung des belasteten Bodens) langfristig eine ef-fektive Abwehr von Gefahren für die Umwelt verspricht.

Bei dieser Art der Sanierung ergibt sich ein sehr großer Kostenblock durch die notwen-dige Entsorgung der ausgekofferten Massen, der naturgemäß umso höher ausfällt, je höher die von den vorgefundenen Belastungen abhängigen Entsorgungskosten sind. Nach den damaligen Erkenntnissen gingen alle Beteiligten davon aus, dass sich die vor-gefundenen Bodenmassen nach dem Grad der Belastung (unterteilt in Oberboden, Kalk-schlamm und Auffüllung) separieren lassen und damit Teilmengen auch kostengünstig entsorgt oder sogar verwertet werden können. Auf dieser Grundlage wurden die notwendigen Gesamtaufwendungen auf rd. 800.000,– € geschätzt.

Nach entsprechender Mittelbereitstellung sowie Beantragung und Gewährung einer Lan-desförderung i.H.v. 80 % wurde im laufenden Jahr mit der Durchführung der Sanierung begonnen. Dabei zeigte sich jedoch, dass infolge der inhomogenen Zusammensetzung des dort abgelagerten Materials die angedachte Separierung der Bodenmassen nicht möglich war. Vielmehr ist die Belastung mit PCB in weiten Teilen des Bodens so hoch, dass nur eine thermische Beseitigung in einer Verbrennungsanlage möglich ist. Dies führt im Ergebnis zu sehr hohen zusätzlichen Entsorgungs- und Transportkosten. Insgesamt betragen die Mehraufwendungen ca. 1.300.000,– €, die Gesamtkosten damit rd. 2.100.000,– €. Durch Optimierungen bei der Auskofferung (z.B. engmaschigere Beprobungen) wird versucht, diese Kostensteigerung in der weiteren Umsetzung noch etwas einzudämmen. In Absprache mit dem Fördergeber wurden die Bauarbeiten bis zum Verbrauch der bisher gewährten Mittel fortgeführt.

Die Stadt Brilon hat eine entsprechende Erweiterung der Landesförderung beantragt und die notwendigen Eigenmittel bereits bereitgestellt. Zudem wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, um die Sanierungsmaßnahme ohne längere Unterbre-chungen zeitnah weiterzuführen und abzuschließen zu können.

Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bis Jahresende abgeschlossen werden kann. Durch die vollständige Auskofferung der belasteten Böden sind dann zukünftig keine Belastungen des Grundwassers oder der Hoppecke mehr zu befürchten. Im Verlauf der Hoppecke konnten auch im Vorfeld keine Belastungen im Gewässer nachge-wiesen werden. Da die Belastungen zumindest teilweise im Grundwasserschwankungsbereich liegen, ist aus Sicht des HSK davon auszugehen, dass sich auch Belas-tungen des Grundwassers in der Hoppecke mitgeteilt hätten. Ziel der Sanierung war da-her eine Verhinderung des langfristigen Ausblutens der Schadstoffe, z.B. bei Hochwasserereignissen. Eine akute und unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung war nicht gegeben, zumal auch keine Trinkwasserentnahmen in der Nähe liegen.

Trotz der Kostensteigerungen ergeben sich hier auch aus heutiger Sicht keine Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Sanierungsmethode. Alle Maßnahmen finden weiterhin in enger Abstimmung mit allen Beteiligten statt und werden bei regelmäßigen Baubesprechungen erörtert.

Die vorgefundenen Bodenbelastungen sind nicht auf der Fläche entstanden, sondern dort in der Vergangenheit aufgeschüttet worden. Es ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Brilon intensiv versucht worden, Hinweise darauf zu finden, wann, durch wen und ggf. auf wessen Veranlassung die Schadstoffe dort abgelagert wurden. Dies war jedoch nicht möglich. Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte. Auch dadurch wäre nämlich nicht nachgewiesen, durch wen und wann die Ablagerung vor Ort erfolgte, wer also Handlungsstörer ist. Insofern verbleibt die Haftung nach derzeitigem Stand bei der Stadt Brilon als Eigentümerin des Grundstücks.“

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Zu wenig Personal für Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen

By adminRL at 3:15 pm on Sunday, October 16, 2016

Mit Drucksache 9/565 für den Umweltausschuss am 20.10.2016 informiert die Kreisverwaltung des HSK über ihre Vorgehensweise bei der Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen.

Was sollte in Sachen Vorsorge getan werden? Was wird getan? Da driftet wohl was auseinander?
Der HSK weist auf einen Erlass des Umweltministeriums hin, wonach die zuständigen Wasserbehörden gebeten werden, vermehrt Gewässerschauen und Kontrollen durchzuführen und Hinweisen Dritter nachzugehen. Der Grund ist demnach das gehäufte Auftreten von Abwasserpilz in oberirdischen Gewässern. „In begründeten Fällen sollen die Entwässerungssysteme der Betriebe, deren Festmist- und Silagelagerung sowie deren Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung detailliert überprüft werden. Prioritär sollen Lagerstätten in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern geprüft werden.“ So die Forderung des Ministeriums.

Der Hochsauerlandkreis stellt dazu fest, „eine systematische Überwachung sämtlicher Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen ist mit dem gegenwärtig vorhandenen Personalbestand nicht zu leisten. Die Überwachung erfolgt deshalb anlassbezogen. Festgestellte Mängel würden aufgegriffen und in einer Überwachungsdatei erfasst. Dem betroffenen Anlagenbetreiber werde eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt.

In der Sitzungsvorlage 9/565 sind die weiteren Maßnahmen dargestellt. Zudem wird konstatiert, dass Gefahren für den Wasserhaushalt vielmehr in der Vernachlässigung der dem Betreiber obliegenden Sorgfaltspflichtenliegen liegen als bei baulichen Mängeln an den Lagerbehältern.

Zu viel Gülle und Mist ist Mist und kann zu Problemen und Schäden führen. Hoffen wir, dass unsere „Gülle-Produzenten, -Lageristen und -Kontrolleure“ verantwortungsvoll sind und blei-ben!!

Klick: http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/nitrat-100.html

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Nitratbelastung im Grundwasser steigt an – HSK arbeitet derzeit ein Überwachungskonzept aus

By adminRL at 7:22 am on Monday, July 18, 2016

Nitrat soll unserer Gesundheit nicht gerade zuträglich sein. Im Gegenteil! Umso besorgniserregender ist, dass die Nitrat-Belastung im Wasser und in Lebensmitteln ansteigt.
Klick: http://www.nitrat.de/Gesundheit/gesundheit.html

Wie hoch sind die Werte im HSK?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte der Kreisverwaltung am 21.06.2016 diese vier Fragen zum „Überwachungskonzept für Güllelagerstätten in Wasserschutzgebieten“:
• Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie die Jau-che-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
• Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel, Schäden und Beeinträchtigungen?
• Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres Erach-tens erkennbar und/oder messbar?
• Gibt es „Gülle-Hotspots“? Wenn ja, wo?

„Trend zu ansteigenden Nitratwerten“ – (Trotzdem noch) „kein spezielles Überwachungskonzept“
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und
werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie
die Jauche-‚ Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
Bereits in meiner Antwort auf die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion zum Thema „Überwachungskon-zept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ habe ich dargestellt, dass die untere Wasserbe-hörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.
Die bis Mai 2016 durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen wurden nicht mit Blick auf eine spezielle
landwirtschaftliche Betriebsform durchgeführt.“

Anzahl und Art der Beanstandungen
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel,
Schäden und Beeinträchtigung?
Die nachfolgende tabellarische Übersicht gibt einen Überblick über Menge und Art der vor Ort
festgestellten Mängel.“
Die tabellarische Auflistung ist umfangreich. Wir fassen hier einfach mal zusammen:
Festgestellte Mängel insgesamt 64, davon 7 bei der Güllelagerung, 30 bei der Silagelagerung und 27 bei der Festmistlagerung. Am häufigsten wurde fehlende Abdichtungen (10), keine Auffangmöglichkeiten (11 und direkte Ableitung in Gewässer (10) beanstandet.

Ansteigende Nitratwerte
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres
Erachtens erkennbar?
Der Eintrag von landwirtschaftlichen Abwässern bzw. Sickersäften und Jauche in oberirdische
Gewässer hat in einzelnen Fällen zu einer Gewässerverunreinigung mit Bildung von Abwasserpilz
geführt. Infolge der Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Gülle ist in den für die
Trinkwassergewinnung maßgeblichen Grundwasserkörpern im HSK überwiegend ein Trend zu
(geringfügig bis mäßig) ansteigenden Nitratwerten zu beobachten, die sich jedoch noch deutlich
unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat und dem in § 10 Abs. 2 Grundwasserverordnung festgelegten Maßnahmenwert von 37,5 mg/I Nitrat bewegen. Über schädliche Bodenveränderungen durch den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer ist hier nichts bekannt.
Gleiches gilt mit Blick auf das Medium Luft.“

Keine „Gülle-Hotspots“ im HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Gibt es „Gülle-Hotpots“? Wenn ja, wo?
Weder hinsichtlich der Lagerung noch der Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Hochsauerlandkreis „Gülle-Hotspots“ bekannt.“

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Nitrat-Belastung – Im Hochsauerlandkreis gibt es keine Grenzwertüberschreitungen …

By adminRL at 11:02 am on Tuesday, March 1, 2016

… berichtete die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

Die Lage in Deutschland
In vielen Gegenden Deutschlands steigt die Nitrat-Belastung im Grundwasser bedenklich an. Der Grund dafür liegt in der Überdüngung der Felder. Massentierhaltung produziert nicht nur Milch, Eier und Fleisch, sondern auch Gülle im Überfluss. Der Mist muss ja irgendwo hin. Im Zweifelsfall wird er als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt.

Die Lage in NRW
Dieses Problem besteht, na klar, auch in NRW. Minister Remmel versucht gegen zu steuern. 2013 richtete es eine Datenbank ein. Hier soll nach entsprechender Meldung jeder, der or-ganische Düngemittel (Gülle, Mist, Gärreste) in Verkehr bringt, die Abnehmer dieses Materi-als und selbstverständlich auch die abgegebene Menge erfasst werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete einen Nitrat-Bericht. Manche Ergebnisse stimmen nicht gerade optimistisch. So kam beispielsweise dabei heraus, dass in unserem Nachbarkreis Paderborn oberflächennahes Grundwasser eine sehr hohe Nitrat-Belastung von über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser aufweist.
Der Grenzwert der deutschen Trinkwasserverordnung liegt bei 50 Milligramm pro Liter!

Die Lage in Hochsauerlandkreis
Dazu informieren wir hier und jetzt in Kurzform über das, was uns die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 25.01.2016) auf unsere schriftliche Anfrage (vom 05.01.2016) mitteilte:

• „Messwerte zur Nitrat-Belastung der Oberflächengewässer werden nach Auskunft des Landesamts für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW in der Regel 4- bis 6-mal pro Jahr beprobt.
• Auf der Basis der Messwerte in dem Monitoringzyklus 2009 – 2011 gibt es in den Oberflächengewässern im HSK keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm für Nitrat. Mit Blick auf Nitrat wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Ober-flächengewässer um HSK als „gut“ eingestuft.
• Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.
• Die UQN-Norm von 50 mg/l Nitrat wird an keiner im Hochsauerlandkreis gelegenen Messstelle überschritten.
• Die Überwachung der Messstellen obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Die gewonnenen Messwerte werden in landeseigene Da-tenbanken eingepflegt und sind nach Freigabe über das Portal ELWAS WEB abruf-bar.“

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Minister Remmel will eine Reduzierung der Nitrat-Belastung – Wir wollen das auch!

By adminRL at 1:17 am on Wednesday, January 13, 2016

Deshalb fordert der NRW-Umweltminister eine neue Düngeverordnung. Wir fordern sie auch!
Denn die Nitrat-Belastung im Grundwasser steigt und steigt und steigt. Darüber berichtete nicht nur das NRW-Umweltministerium, sondern auch „Water4life“ und der WDR und viele andere:
Klick:
http://water4life-blog.info/krebsgefahr-durch-trinkwasser.html
http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/gesundheit/nitrat-grundwasser-100.html
https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/grundwasser/grundwasserschutz/grundwasser-und-landwirtschaft

Das NRW-Umweltministerium hat Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2013 richtete es eine Datenbank ein, in der jeder, der organische Düngemittel (Gülle, Mist, Gärreste) in Verkehr bringt, sowie die Abnehmer dieses Materials und die abgegebene Menge nach entsprechender Meldung erfasst werden sollen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete einen Nitrat-Bericht. Er ergab u.a., dass in unserem Nachbarkreis Paderborn oberflächennahes Grundwasser eine sehr hohe Nitratbelastung von über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser aufweist.

Der WDR stellte (siehe oben angegebenen Link) einen Bericht und eine Karte ins Internet ein, woraus hervorgeht, dass im Hochsauerlandkreis bis zu 20 Prozent der privaten Trinkwasserbrunnen erhöhte Nitratwerte aufweisen. Der WDR verweist hier auch auf den Nitratbericht NRW 2014. Der zeigt für den HSK in zwei Bereichen (die beide an den Kreis Paderborn grenzen) offenbar deutlich erhöhte Nitratwerte auf.

„Water4life“ sieht in Deutschland „einen der größten Trinkwasserverschmutzer der EU“. Nitrat-Grenzwerte seien bei der Hälfte aller Messstellen erhöht. Brüssel warne massiv vor Krebsgefahren durch Nitrat im Trinkwasser. In Folge von Massentierhaltung und Gülletourismus komme es zu einer Überdüngung der Felder. Von den Pflanzen nicht aufgenommene Nährstoffe gerieten als Nitrat in unsere Gewässer. Der Bundesverband für Energie und Wasserwirtschaft schlage Alarm und kritisiere die Blockadehaltung der Politik. Sie habe der Agrar- und Biogas-Lobby das Zepter überlassen. Die Kontrollen blieben mangelhaft.
Ende der Zitate – Zurück zur Situation im Hochsauerlandkreis.

Die SBL-Fraktion schickte am 5. Januar 2016 diese „Nitrat-Anfrage“ an den Landrat und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Wir bitten Sie zu beantworten:
1. Wie häufig, wann und an welchen Messstellen im HSK werden die Nitratwerte des Oberflächenwassers überprüft?
2. Wie sind die letzten Ergebnisse?
3. Sind die Nitrat-Werte in den letzten 5 Jahren angestiegen?
4. Wenn ja, wo sind die Messwerte besonders hoch?
5. An welchen Messpunkten liegen sie unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten?
6. Wer führt die Untersuchungen durch und wie werden sie dokumentiert?“

Klar, wenn die Antwort aus dem Kreishaus da ist, werden wir wieder berichten ….

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Alle Jahre wieder: Weihnachtsbäume!

By adminRL at 2:09 pm on Monday, November 2, 2015

Man kann sie mögen oder auch nicht, eins ist sicher, sie sind aus dem Sauerland nicht wegzudenken – die Weihnachtsbäume.
Man kann ihren Anblick lieben oder auch nicht, eins lässt sich nicht wegdiskutieren, ein Segen für die Umwelt sind sie nicht – die Weihnachtsbaum-Monokulturen.

Nur ein Aspekt von vielen: Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014, in den Nadeln von mehr als jedem zweiten Weihnachtsbaum seien Rückstände von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb nachweisbar. Der BUND erklärte dazu:
„Diese Agrargifte sind starke Wasserschadstoffe und können auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat steht im Verdacht Krebs zu fördern und die Embryonalentwick-lung zu schädigen. Prosulfocarb ist sehr giftig für das Nervensystem und Glyphosat ist akut toxisch für Wasserorganismen. Die Stoffe können nach Angaben der Hersteller in Gewässern längerfristig schädliche Auswirkungen haben.“
Klick: http://www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-test-mehr-als-jeder-zweite-weihnachtsbaum-mit-pestiziden-belastet/

Wie es scheint, haben sie die Sauerländer/innen in ihr Schicksal ergeben und tolerieren die Ausweitung des Weihnachtsbaumanbaus mit all seinen Folgen. Die mal mit so viel Elan gestartete Bürgerinitiative „Giftfreies Sauerland“ aus Bestwig ist mitsamt ihrer Homepage und all den Informationen und Diskussionsbeiträgen in der Versenkung verschwunden. Schade! Warum?

Nun gut, dann greifen wir das Thema auf. Alle Jahre wieder …. schreiben wir den Landrat und den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten an. In diesem Jahr fassten wir uns kurz. Hier ist unsere Anfrage:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ausweitung der Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Gegensatz zu den vergangenen Jahren stehen Weihnachtsbaum- und Schnittgrünflächen nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Nichts desto trotz geht nach unserer Beobachtung die „Monokultisierung“ unserer Landschaft sowohl inner- wie außerhalb des Waldes weiter voran, mit allen Nachteilen, Gefahren und Folgen für Mensch und Umwelt.
In Ihrem Schreiben vom 07.11.2014 antworteten Sie uns auf unsere Anfrage vom 30.09.2014, die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen sei auf die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des HSK übergegangen. Sie gingen seinerzeit davon aus, dass sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen im HSK außerhalb des Waldes auf eine Fläche von ca. 10.000 ha beliefen.

• Wie ist der Stand jetzt? Sind seit November 2014 weitere Flächen außerhalb des Waldes für den Anbau von den Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen dazu gekommen?

• Wenn ja, wie viele und in welcher Größenordnung? Wo liegen die „Hotspots“?

• Welche neuen Erkenntnisse haben Sie über nachteilige Folgen, wie Bodenerosion und Ausmaß und Schäden durch den Einsatz von Chemikalien etc., als „Nebeneffekt“ dieser Monokulturen?”

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16 Biogasanlagen im HSK, davon 5 in Wasserschutzgebieten / 4 Störfälle in den letzten 5 Jahren

By adminRL at 10:31 am on Friday, May 8, 2015

Biogasanlagen sind offenbar störungsanfällig. Im Jahr 2012 gab es beispielsweise im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen eine große Umweltkatastrophe durch den Ausfall des Pumpsystems einer Biogasanlage. Als Folge des technischen Defekts liefen ca. 400 Kubikmetern Gärsubstrat aus. Die Flüssigkeit ergoss sich in einen angrenzenden Bach. Das hatte wiederum das sofortige Absterben des Fischbestands zur Folge. Die wiederholten Meldungen über folgenreiche Unfälle durch Biogasanlagen veranlasste die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 21.04.2015 zu einer Anfrage.

Wir veröffentlichen hier nun die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.05.2015 im vollen Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Biogasanlagen vom 21.04.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage zum Thema Biogasanlagen beantworte ich wie folgt:

zu 1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben?

Z. Zt. werden nach hiesigem Kenntnisstand 16 Anlagen betrieben.

zu 2. Wo befinden sie sich und wer sind die jeweiligen Betreiber?

Die Standorte mit den hier bekannten Betreibern können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Stadt / Gemeinde Ortsteil Betreiber
Brilon Keffelke: Biogas-Keffelke GbR
Eslohe Oesterberge: Oesterberger Biogas GmbH
Marsberg Borntosten: Stadtwerke Marsberg
Marsberg Canstein: Freiherr von Elverfeldt, Alexander
Medebach Titmaringhausen: Frese, Christoph
Medebach Medabch: Naturstrom Faustweg GmbH & Co. KG
Medebach Medebach: Schmidt, Andreas
Meschede Horbach: Heinemann, Karl-Johannes
Meschede Obermielinghausen: Heinemann, Johannes
Meschede Mielinghausen: Kotthoff, Franz-Josef
Meschede Wallen: Seemer, Wilhelm
Schmallenberg Ebbinghof: Ebbinghof Biogas GmbH & Co. KG
Sundern Allendorf: Bioenergie GmbH
Sundern Estinghausen: Heymer, Matthias
Sundern Allendorf: Freiburg-Neuhaus, Stefan
Winterberg Altenfeld: Wegener, Antonius

zu 3. Wie viele Anlagen stehen in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe?
Welche Abstandregeln gelten ggfls. zu Gewässern und anderen empfindlichen Öko-Systemen?

Von den o. g. Anlagen befinden sich 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten.

Nach § 38 Wasserhaushaltsgesetz ist für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ein Mindestabstand von 5 m ab Böschungsoberkante einzuhalten.

zu 4. Welche Sicherheitsstandards müssen die Betreiber gewährleisten?

Eine Biogasanlage ist in wasserrechtlicher Hinsicht eine Anlage zum Herstellen, Behandeln und Verarbeiten von wassergefährdenden Stoffen, die so beschaffen sein und betrieben werden muss, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Diese Anforderungen werden im Wesentlichen durch folgende technischen Ausführungen erfüllt:
– Bezüglich der Sicherheitsstandards ist die “TI 4 (Technische Information) Sicherheitsregeln für Biogasanlagen” der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Standardwerk zu nennen.

Aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen sind im Wesentlichen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Behälter aus Stahlbeton sind nach der Norm DIN EN 206-1 und DIN 1045 zu planen, bemessen und auszuführen.

Einrichtungen zur Befüllung und Entleerung der Behälter, wie Rohrleitungen, Schieber, Pumpen, sind einsehbar auszuführen. Ist dies nicht möglich, müssen Rohrleitungen doppelwandig mit Leckerkennung versehen sein.

Im Fahr- und Rangierbereich der Behälter ist ein Anfahrschutz von oberirdischen Rohrleitungen, Schiebern, etc. anzubringen.
– Alle Behälter sind mit einer Füllstandsüberwachung und Überfüllsicherung auszustatten.

Bei nicht einsehbaren Behälterböden und Behälterwandungen ist der Einbau eines Leckerkennungssystems mit Kontrolleinrichtung einzubauen.

In der Nähe von Gewässern, Gräben-, Drainage- oder sonstigen Entwässerungssystemen ist eine Rückhalteeinrichtung für den Fall des Versagens der Behälter oder der Anschlüsse erforderlich. Dies wird in der Regel durch eine entsprechend dimensionierte Umwallung erreicht.

Rohrleitungen müssen an beiden Enden mit Absperrschiebern (doppelte Armaturen) versehen sein.

zu. 5. Wer überwacht wie und in welchen zeitlichen Abständen die Sicherheit von Biogasanlagen? Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?

Die Überwachung der Biogasanlagen obliegt mehreren Stellen. Grundsätzlich ist die Überwachung der Anlagen auf Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen und Dichtheit zunächst eine Betreiberpflicht.

Die behördliche Überwachung richtet sich zunächst nach den Zuständigkeiten. Die zuständige Behörde kann je nach Größe und Art der Anlage die Obere Umweltschutzbehörde (Bezirksregierung) oder die untere Umweltschutzbehörde (Kreise und kreisfreie Städte) sein.

Die Anlagen unterliegen gern. der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Prüfpflicht durch einen anerkannten Sachverständigen. Die Überprüfung durch einen Sachverständigen ist vor Inbetriebnahme der Anlage und wiederkehrend spätestens nach 5 Jahren vorzunehmen. Die Dokumentation der Überprüfungen und Überwachungen obliegen den v. g. Stellen.

zu 6. Kam es Ihres Wissens in den letzten 5 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Besteht eine Meldepflicht für Störfälle?

Bei der Unteren Wasserbehörde des HSK sind seit 2010 vier Störfälle bzw. Unfälle an Biogasanlagen im HSK registriert.

Ein Störfall ist der zuständigen Behörde, bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen der Unteren Wasserbehörde zu melden.

 zu 7. Wer haftet für durch Biogasanlagen verursachte Schäden und Folgeschäden, z. B. wenn die Umwelt nachhaltig beeinträchtigt wird?

Die Haftung für Schäden an der Umwelt, die durch Biogasanlagen verursacht werden richtet sich nach nach dem Umwelthaftungsrecht und dem Umweltschadensrecht. In der Regel haftet der Betreiber für Schäden an der Umwelt, auch für Personen- und Sachschäden.

Nach Umweltschadensgesetz ist der Verantwortliche einer Biogasanlage verpflichtet, Maßnahmen der Gefahrenabwehr durchzuführen und eine Sanierung des Umweltschadens vorzunehmen.“

 

 

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Sind Biogasanlagen tickende Bomben?

By adminRL at 8:51 am on Thursday, April 30, 2015

Hohe Störungsanfälligkeit

Biogasanlagen sind offenbar technisch sehr riskant und daher störungsanfällig. In den letzten Jahren häuften sich Meldungen über schwere Unfälle, verursacht durch Pannen beim Betrieb von Biogasanlagen.

 

Pannen, Unfälle, Katastrophen

2012 gab es beispielsweise im Landkreis Rotenburg, Niedersachsen eine große Umweltkatastrophe durch den Ausfall des Pumpsystems einer Biogasanlage. Als Folge des technischen Defekts liefen ca. 400 Kubikmetern Gärsubstrat aus. Die Flüssigkeit ergoss sich in einen angrenzenden Bach. Das hatte wiederum das sofortige Absterben des Fischbestands zur Folge.

Im Dezember 2013 wurden im Landkreis Kelheim, Niederbayern vier Männer bei einem Unfall in einer Biogasanlage durch das Einatmen giftiger Dämpfe verletzt.

Im Januar 2014 entwichen in Brokenlande, Schleswig-Holstein Millionen Liter Gärreste in die Umwelt. Sie verseuchten nicht nur das Erdreich, sondern auch einen Bach. Das Leben in dem Gewässer wurde fast gänzlich zerstört. Die simple Ursache war ein geborstenes Ventil einer Biogasanlage. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Umweltschädigungen auf.

Aufgrund eines Lecks, das durch Bauarbeiten bei einer Biogasanlage entstanden war, liefen am Ortsrand von Redwitz, Oberfranken geschätzt 1500 bis 3000 Kubikmeter Gülle aus. Das ereignete sich im März 2014.

März 2015: „Brand in einer Biogasanlage in Kempten-Heiligenkreuz, Allgäu“. Ein Arbeiter wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

Die Serie könnte wir noch lange fortsetzen ….

 

Anfrage der SBL/FW

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste befürchtet, dass sich ähnliche Katastrophen auch im Hochsauerlandkreis ereignen können und schickte daher am 21. April 2015 dem Landrat folgende Fragen:

  1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben?
  2. Wo befinden sie sich und wer sind die jeweiligen Betreiber?
  3. Wie viele dieser Anlagen stehen in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe?
    Welche Abstandsregeln gelten ggf. zu Gewässern und anderen empfindlichen Öko-Systemen?
  4. Welche Sicherheitsstandards müssen die Betreiber gewährleisten (z.B. Schutzwälle)?
  5. Wer überwacht wie und in welchen zeitlichen Abständen die Sicherheit von Biogasanlagen? Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?
  6. Kam es Ihres Wissens in den letzten 5 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Besteht eine Meldepflicht für Störfälle?
  7. Wer haftet für durch Biogasanlagen verursachte Schäden und Folgeschäden, z.B. wenn die Umwelt nachhaltig beeinträchtigt wird?
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Massentierhaltung – Wer haftet für die Folgen?

By adminRL at 12:56 am on Tuesday, April 21, 2015

Der Hochsauerlandkreis antwortete auf die SBL-Anfrage, der Schuldner sei der Betreiber.

Aber nun etwas genauer….
Zunächst unser „Vorsatz“: Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält den Bau eines neuen Putenmastbetriebs in Meschede-Schederberge aus verschiedenen Grün-den für unverantwortlich, zumal der Stall mitten im Dorf, in weniger als 10 Metern Entfernung vom nächsten Wohnhaus, steht!

Jetzt zum Ratsbeschluss:
Leider stimmte der Stadtrat Meschede Ende März 2015 dem Bauvorhaben mehrheitlich zu, trotz erheblicher Bedenken und Protesten aus der Bevölkerung, von Umwelt- und Tierschützern und einigen Kommunalpolitikern. Doch der Bürgermeister und die großen Stadtratsfraktionen argumentierten, baurechtlich sei das Vorhaben korrekt. Der Rat müsse daher dem Bauvorhaben zustimmen. Nicht alle votierten mit „Ja“. Leider waren aber die „Widerständler“ deutlich unterrepräsentiert.

Resümee
Es gibt meist gute Gründe, an Behauptungen zu zweifeln. Wir glauben längst nicht alles! Wir fragen deswegen auch gerne immer wieder nach.

Anfrage
Die SBL/FW schrieb am 24. März 2015 einmal wieder den Landrat an und stellte diese zwei Fragen:

• Wie stellt der HSK sicher, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden von Menschen, Tieren, Böden und Gewässern (z.B. durch Freisetzung multiresistenter Keime und die Einleitung von Antibiotika in die Gewässer) durch Putenmastanlagen kommen wird?

• Falls es kurz- oder langfristig zu Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden (z.B. durch Überdüngung der Böden/zu hohe Nitratkonzentration) kommen sollte, wer haftet dafür?
Wer trägt die finanziellen Folgen?

Antwort der Kreisverwaltung

„Die von Ihnen unter Gliederungspunkt 1 angesprochenen Gesichtspunkte sind mit in das Baugenehmigungsverfahren der Stadt Meschede eingeflossen. Die Stadt Meschede ist für die Überwachung der Einhaltung der Baugenehmigung und deren Nebenbestimmungen zuständig. Ansonsten unterliegt die Putenmastanlage wie andere Betriebe auch der Regelüberwachung durch das Veterinäramt. Dazu ist Ihnen bereits mit Schreiben vom 23.09.2014 und 11.08.2014 Auskunft erteilt worden. Die Überwachung von Luft, Boden und Gewässern in der Umgebung von Anlagen durch die Umweltschutzbehörden findet i.d.R. nur anlassbezogen statt.

Schuldner von evtl. Haftungsansprüchen ist der Betreiber der Anlage.“

Ätzend
Zwischenzeitlich gibt es neue Hiobsbotschaften über gravierende Folgen und Schäden „Dank“ Massentierhaltung. Die Bundesregierung gab zu, dass viel mehr Ammoniak in die Umwelt gelangt als bisher bekannt war. Ammoniak ist sozusagen ein Nebenprodukt der industriellen Massentierhaltung. Es gelangt durch zu Mist und Gülle in Form von Dünger in die Umwelt, ist klima- und umweltschädlich und hat in großer Konzentration eine ätzende Wirkung. Schlimmstenfalls kann das Einatmen von Ammoniak zu Lungenschädigungen führen.

Klick:
http://www.focus.de/finanzen/news/lage-dramatisch-landwirtschaft-belastet-umwelt-massiv_id_4605766.html

Damit sind wir schon wieder bei der Frage: „Wer haftet für die Folgen?“

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Fünf tödliche Pannen in Schweinezuchtanlagen

By adminRL at 2:41 pm on Tuesday, November 25, 2014

Durch einen Stromausfall und einen technischen Defekt an der Alarmierungsanlage kam es in einer Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Mörsdorf in Thüringen im Juni 2014 zum Tod von ca. 2.000 Tieren. Aufgrund des Ausfalls der Lüftungsanlage sind die Schweine qualvoll erstickt.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte daraufhin am 21.10.2014 schriftlich beim Hochsauerlandkreis an, ob es derartige Vorkommnisse auch in unserem Kreisgebiet gab. „Ja“ antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In den Jahren 2011 bis 2013 sind demnach in verschiedenen Betrieben im HSK insgesamt 415 Schweine aufgrund von fünf Stromausfällen verendet.

Wer mehr darüber wissen möchte, hier die komplette Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

in Ihrer Anfrage sprechen Sie das Thema der sog. technikbedingten Havarien in Tierhaltungseinrichtungen an. Hierzu antworte ich wie folgt:

In den vergangenen 5 Jahren kam es auch im Hochsauerlandkreis zu Havarien, in deren Folge Tiere verendeten. Betroffen waren ausschließlich Betriebe, in denen Schweine gehalten wurden.

Im Jahre 2011 war ein Betrieb im Bereich der Stadt Marsberg betroffen, wobei es zum Verlust von 25 Schweinen kam. Im Jahre 2012 waren zwei Betriebe im Bereich der Stadt Marsberg (Verluste von 80 bzw. 100 Schweinen) sowie ein Betrieb im Bereich der Stadt Meschede (Verlust von 60 Schweinen) betroffen. Im vergangenen Jahr meldete ein Betrieb im Bereich der Stadt Schmallenberg eine Havarie (Verlust von 150 Schweinen).
In allen aufgeführten Fällen führte jeweils ein stromausfallbedingter Ausfall der elektrischen Lüftungsanlage zu den genannten Tierverlusten.

Nach § 3 Absätze 5 und 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss in allen Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere nicht sichergestellt ist, eine Ersatzanlage vorhanden sein. Für Ställe, in denen eine elektrische Lüftungsanlage betrieben wird, ist zusätzlich eine Alarmanlage zu Meldung eines Lüftungsausfalles vorgeschrieben.

Alle oben aufgeführten Betriebe, in denen es zu Havarien gekommen ist, verfügen über ein Notstromaggregat und eine Alarmanlage. Die Alarmanlage ist jeweils so ausgelegt, dass die Meldung über einen Stromausfall direkt auf dem Handy des Betriebsleiters landet.

Da sich die Betriebsleiter während des Eintritts eines Strom- und Lüftungsausfalles jedoch nicht immer auf ihrem Betrieb befinden, sind zwischen Eingang der Fehlermeldung und Inbetriebnahme des Notstromaggregates Verzugszeiten zu verzeichnen. Hierdurch sind auch die genannten Tierverluste eingetreten.“

Da zeigt sich noch eine weitere negative Seite der Massentierhaltung: Tödliche „Havarien“, Qualmast von „Nutz“-Tieren, Antibiotika-Einsatz, multiresistente Keime, viel zu viel Gülle, Nitrat belastete Böden und Gewässer, … Was ist uns Fleisch wert?

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Mast-Knast für Puten II

By adminRL at 9:59 am on Tuesday, September 30, 2014

Und hier die Fortsetzung unseres Beitrages http://sbl-fraktion.de/?p=4886, mit den Antworten der Kreisverwaltung zu den Punkten 2 und 3 unserer Anfrage:

Punkt 2 – Kontrollen

Frage a – Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
Antwort zur Frage a – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier Frage und Antwort auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort a) Die Geflügelmastbetriebe im Hochsauerlandkreis werden durch die Tierärzte des FD 36 regelmäßig anlässlich der Ausstallung zur Schlachtung kontrolliert. Das bedeutet, dass Putenmastbetriebe etwa vierteljährlich, Hähnchenmastbetriebe etwa alle 6 – 8 Wochen amtlich überprüft werden. Dabei werden neben der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen auch die Gesundheit der Tiere sowie der Einsatz von Arzneimitteln beurteilt. Außerdem werden in den Geflügelmastbetrieben des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes regelmäßig Proben von Tränkwasser und Geflügelfleisch auf evtl. vorhandene Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Frage b – Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
Antwort zur Frage b – Außer den regelmäßigen Untersuchungen auf Salmonellen bestehen keine weiteren mikrobiologischen Untersuchungspflichten für den Tierhalter. Innerhalb der letzten 2 Jahre wurden dabei keine Salmonellen nachgewiesen.

Frage c – Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
Antwort zur Frage c – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antworten zu den Fragen 2b bis 2d in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier die Fragen und Antworten auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?
Frage c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort b) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage d – Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
Antwort zur Frage d – Bei den Untersuchungen von Tränkwasser und Geflügelfleisch wurden bisher keinerlei Arzneimittelrückstände festgestellt. Eine mikrobiologische Untersuchung erfolgt dabei nicht, da es sich um reine Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes, wie bereits in der Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2014 erläutert wurde.

Frage e – Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
Antwort zur Frage e – Im Rahmen der Ausstallungsuntersuchung erfolgen keine Einzeltieruntersuchungen. Vielmehr wird der aktuelle Gesundheitszustand der gesamten Herde begutachtet.

Frage f – Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
Antwort zur Frage f – Die Anforderungen an den Transport von Eintagsküken und Mastputen sind in der Tierschutztransportverordnung festgelegt. Für den Transport von Eintagsküken gilt eine Mindestfläche von 35 qcm pro Tier, wobei maximal 40 Küken pro Behältnis transportiert werden dürfen. Für den Transport von Schlachtputen gilt eine Mindestfläche von 105 qcm pro kg Lebendgewicht, was etwa 7 Hennen und 4 Hähnen pro qm entspricht. Der Transport von Eintagsküken erfolgt in klimatisierten Spezial-LKW mit automatischer, kontinuierlicher
Erfassung und elektronischer Steuerung der Klimabedingungen. Der Transport der Schlachtputen erfolgt in Boxen aus Kunststoffgeflecht in Spezial-LKW, die über Kühlluftgebläse verfügen. Die Kontrolle der Putentransporte erfolgt ebenso wie die Kontrolle anderer Tiertransporte schwerpunktmäßig auf Autobahnen und Fernstraßen. Diese Kontrollen werden durch die Veterinärämter durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich entsprechende Verkehrsverbindungen befinden.

Frage g – Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungsanstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen ziehen!
Antwort zur Frage g – Eine Kontrolle der Verlustrate erfolgt anlässlich der Ausstallungsuntersuchungen durch Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumentationen des Mastbetriebes. Die Verlustrate lässt insbesondere Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus der Herde zu, der einen maßgeblicher Parameter für die Ausstallungsuntersuchung darstellt.

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

Frage a – In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutzgebieten im HSK verteilt?
Antwort zur Frage a – Der unteren Wasserbehörde liegen diesbezüglich keine Daten- und Mengenangaben vor.

Frage b – Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
Antwort zur Frage b – Es ist nachgewiesen, dass in thermophil betriebenen Biogasanlagen eine signifikante Reduktion bakterieller, viraler- und parasitärer Erreger erfolgt (vgl. hierzu Rösler, Universität Berlin).

Frage c – Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamentenrückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
Antwort zur Frage c – Mit Ausnahme des Grundwasserkörpers 44_03 Trias Nordhessens (Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck) weisen alle anderen Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis keine kritischen Nitratwerte auf. Im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck betreiben die Stadtwerke Marsberg im Rahmen der langjährigen Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft eine Biogasanlage, die ein gezieltes Management der anfallenden Nährstoffe im Kooperationsgebiet ermöglicht. Die Nitratwerte sind in diesem Gebiet von 50 mg/I auf bis zu 40 mg/I zurückgegangen. Eine Darstellung zur Belastung der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang wird auf die Informationsplattform
ELWASWEB des Landes NRW verwiesen. Über den Link www.elwasweb.nrw.de kann das Informationsportal aufgerufen werden.
Inwieweit gemessene Medikamentenrückstände in Oberflächengewässern auf menschliche und/oder tierische Anwendung zurückzuführen sind, kann gegenwärtig nicht ausreichend sicher quantifiziert werden.

Frage d – Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?
Antwort zur Frage d – Der Düngeplan des Betriebs Heinemann liegt der Landwirtschaftskammer vor. Die Modalitäten einer etwaigen Einsichtnahme wären mit der Landwirtschaftskammer oder dem Betriebsinhaber abzustimmen.

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Verbot von Roundup – SBL/FW fragt nach eventuellen Sondergenehmigungen

By adminRL at 8:06 am on Wednesday, September 24, 2014

Auf der Web-Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen findet sich folgenden Hinweis:
„Laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf vom 06.01.2014 werden für die Anwendungen auf Nichtkulturland-Flächen aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Genehmigungen für Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ausgestellt. Daher sind in erster Linie alternative mechanische und thermische Verfahren einzusetzen oder bei Anträgen muss auf andere Wirkstoffe ausgewichen werden.“

In dem „Merkblatt über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freiflächen und Ausnahmegenehmigungen für Nichtkulturland-Flächen“ steht unter Punkt 4.3:
„In der Regel nicht genehmigungsfähig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf:
– Hof- und Betriebsflächen,
– Schulhöfen, Kinderspielplätzen, umgrünten Sandspielplätzen und umgrünten Schwimmbädern, Spiel- und Liegewiesen sowie sonstigen Erholungseinrichtungen
– Böschungen, Bahndämmen
– Rast- und Parkplätzen
– Flächen, die im öffentlichen Interesse besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 20 bis 23 sowie § 62 des Landschaftsgesetzes darstellen
– Flächen, von denen die Gefahr eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer besteht.
Sollte eine Anwendung auf diesen Flächen dringend erforderlich werden, so ist dies nur in besonders begründeten Einzelfällen genehmigungsfähig.“

Im laufenden Jahr kam es jedoch im Hochsauerlandkreis (nach Angaben der Kreisverwaltung) auf den Flächen kreiseigener Schulen und anderer kreiseigener Grundstücke mehrfach zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Demnach handelt es sich dabei um folgende Produkte, Mengen und Einsatzorte:

Touchdown Quattro der Firma Syngenta Agro GmbH
am 25.04.2014 31 Liter auf dem Grundstück des Berufskollegs Neheim
am 05.05.2014 37 Liter auf den Flächen des Berufskollegs Meschede

Kerb der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH
am 16.01.2014 1,00 kg bei der Franz-Joseph-Koch-Schule in Arnsberg
am 16.01.2014 0,50 kg am Kreishaus in Arnsberg
am 16.01.2014 0,25 kg auf dem Grundstück der Ruth-Cohn-Schule in Neheim
am 16.01.2014 0,10 kg bei der Rettungswache Sundern
am 22.04.2014 1,00 kg bei der Martinschule Dorlar.

Daher fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 23.09.2014 den Landrat:

1. Wurden für das Aufbringen der Pflanzenschutzmittel „Touchdown Quattro“ und „Kerb“ auf den oben genannten Flächen Ausnahmegenehmigungen erteilt?

2. Wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung?

3. Wenn ja, wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen jeweils gültig?

4. Sollen Ihres Wissens (weitere) Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz derartiger Pflan-zenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken ausgesprochen werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

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Weitere Fragen zur Putenmast

By adminRL at 8:23 am on Thursday, September 11, 2014

Die Kreisverwaltung beantwortete in den letzten Wochen mehrere Anfragen der SBL/FW- und der Grünen-Fraktion zur Putenmast. Doch einiges blieb nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) unklar. Daher stellte der Fraktionsvorsitzende der SBL, Reinhard Loos, am 09.09.2014 eine neue Anfrage an den Landrat. Die zusätzlichen Fragen entstanden auch aus vielen Gesprächen mit direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Hier sind sie:

Punkt 1 – Massentierhaltung
a) Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
b) Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
c) Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
d) Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
e) Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
f) Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden

Punkt 2 – Kontrollen
a) Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
b) Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
c) Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
d) Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
e) Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
f) Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergeb¬nisse dokumentiert?
g) Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nach¬vollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungs¬anstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die die Haltungsbedingungen ziehen!

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
a) In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutz¬gebieten im HSK verteilt?
b) Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
c) Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamenten¬rückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
d) Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Wir möchten Sie hiermit auch fragen, ob die Kreisverwaltung so freundlich ist bzgl. der Fragen, die bei unserer Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben, die entsprechenden Auskünfte für uns, vor allem aber für die Öffentlichkeit bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen? Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?
b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?
c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen
a) Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
b) Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?

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PFT in Elpe – Die privaten Brunnenbesitzer bleiben wahrscheinlich auf den Kosten sitzen

By adminRL at 5:08 pm on Wednesday, August 27, 2014

Ein Skandal im Skandal!
Es scheint so, als ginge schon wieder ein Umweltskandal zu Gunsten der Verursacher aus. Vermutlich haben wieder die Geschädigten – in mindestens zweifacher Hinsicht – das Nachsehen. So verläuft offenbar die Entwicklung für die Besitzer der zwei mit PFT kontaminierten privaten Trinkwassergewinnungsan-lagen in Elpe.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 29. Juli 2014 eine Anfrage zu „PFT in Elpe“ an den Landrat gestellt ….
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4671

…. und erfuhr DAS aus dem Kreishaus:

„Sehr geehrter Herr Loos,
anbei die Antworten auf Ihre o.g. Anfrage.

1. Wie werden die Besitzer und Nutzer der belasteten Brunnen derzeit mit Trinkwasser versorgt?

Eines der beiden Anwesen verfügt neben dem belasteten Tiefbrunnen zusätzlich über eine zweite Wassergewinnungsanlage. Diese ist, wie die Untersuchungen gezeigt haben, von PFT unbelastet. Diese Quellfassung wird derzeit für dieses Anwesen zur Versorgung des Wohnhauses mit Trinkwasser und als Tränkwasser im Stall genutzt.
Beim zweiten Anwesen besteht derzeit noch keine alternative Versorgungsmöglichkeit. Hier wurde im Wohnhaus ein Zapfhahn in der Küche mit einer Filterkartusche ausgestattet, die PFT zurückhält, um zumindest an einer Stelle PFT-gefiltertes Trinkwasser verwenden zu können. Die Anwohner beider betroffener Anwesen haben in Eigeninitiative eine Verbindungsleitung an die zentrale Wasserversorgungsanlage in Winterberg gelegt. Beim Anschlusspunkt handelt es sich um eine private Anschlussleitung. Beide Nutzer stehen in Verhandlungen mit dem Eigentümer und haben Einigkeit erzielt. Technisch ist die Errichtung einer Druckerhöhungsanlage erforderlich, die auf diesem Privatgrundstück entstehen wird. Sobald diese fertiggestellt ist, werden beide betroffenen Anwesen mit Trinkwasser über die Ortschaft Siedlinghausen versorgt.

2. Welche Kosten und welcher Aufwand entstanden bisher für die Versorgung der Betroffenen mit unbedenklichem Trinkwasser? Welche sind noch zu erwarten?

Kosten und Aufwand entstanden für die Betroffenen bei der Beschaffung der o.g. Filterkartusche sowie bei der Verlegung der Anschlussleitung an die zentrale Wasserversorgungsanlage. Zudem schlagen die Errichtung und der Betrieb der o.g. Druckerhöhungsanlage sowie die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Privatleitung sowie dem öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zu Buche. Konkrete Zahlen sind Teil des Vertragsgegenstands zwischen den beteiligten Parteien und mir nicht bekannt.

3. Wer trägt die Kosten?

Die Kosten tragen die Anwohner der betroffenen Anwesen.

4. Ist Ihnen bekannt, ob die Eigentümer der beiden Brunnen juristische Schritte gegenüber dem oder den mutmaßlichen Verursachern der PFT-Belastung unternommen haben, bzw. ob sie mit ihm oder ihnen in irgendeiner Form, etwa wegen der Schadensregulierung, in Kontakt stehen?

Nein, bislang liegen mir keine Informationen darüber vor.

5. Wenn ja, was ist Ihnen über den vorläufigen Stand und ein eventuelles (Zwischen-) Ergebnis bekannt?

Es liegen keine Informationen vor.

6. Welche Hilfe und Unterstützung bietet der HSK den betroffenen Brunnenbesitzern?

Der Hochsauerlandkreis hat nach Bekanntwerden der Problematik weitergehende Untersuchungen der Trinkwässer, der betroffenen Oberflächengewässer sowie Bodenuntersuchungen veranlasst und durchgeführt. Die jeweiligen Ergebnisse wurden offen mit den Betroffenen sowie den Vertretern aus der Ortschaft Elpe diskutiert. Die Information der Öffentlichkeit wurde gemeinsam abgestimmt.
Alternative Wasserversorgungsmöglichkeiten wurden den Betroffenen aufgezeigt. Es wurde der Kontakt zu den Wasserversorgungsunternehmen vermittelt. Es wurde ein Termin zur Erörterung der Anschlussmodalitäten mit dem Wasserversorgungsunternehmen koordiniert. Der HSK steht weiterhin in Kontakt mit den Betroffenen sowie dem Wasserversorgungsunternehmen.

7. Liegen neue PFT-Untersuchungsergebnisse der beiden Brunnen in Elpe und von Gewässern und Böden im HSK (z.B. des Flusses Elpe) vor? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse?
Wenn nein, bis wann ist mit neuen Untersuchungsergebnissen zu rechnen?

Es liegen keine neuen Untersuchungsergebnisse der Trinkwässer der beiden Brunnen vor. Neue PFT-Untersuchungsergebnisse zu den betroffenen Gewässern (z.B. Elpe) liegen nicht vor. Weitere Bepro-bungen wurden nicht veranlasst, da kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Wie bereits mitgeteilt, wurden auf zwei auf dem Lüttenberge gelegenen Grundstücken, die mit Weihnachtsbäumen bepflanzt sind, PFT — Belastungen im Boden nachgewiesen. Diese Grundstücke sind seitens der unteren Bodenschutzbehörde weitergehend beprobt worden. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden für Ende August bzw. Anfang September diesen Jahres erwartet. Weitere Gewässeruntersuchungen, als die im Zusammenhang mit der Ermittlung der Ursache der PFT — Belastung durchgeführten Beprobungen, sind z.Z. nicht vorgesehen.“

Die Antwort der Kreisverwaltung ist auf den 15.08.2014 datiert und wurde am 19.08.2014 abgeschickt.

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Kormorane in Naturschutzgebieten: the same procedure …

By adminRL at 8:56 am on Saturday, August 23, 2014

Als wenn sie und wir es nicht geahnt hätten. Kaum haben sich die Mitglieder des Landschaftsbeirats mehrheitlich gegen den „Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen in Naturschutzgebieten ausgesprochen, offeriert die Kreisverwaltung postwendend dem Kreistag mit Vorlage 9/57 die Empfehlung, den Widerspruch des Landschaftsbeirats zu kippen. Das kommt uns sehr bekannt vor. Genauso lief es vor einem halben Jahr.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=3829
Auch in den Jahren 2009, 2010 und 2011 lehnte der Landschaftsbeirat bereits Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten ab, und wurde immer anschließend vom Kreistag “überstimmt”.

Worum geht es genau? Es geht um die Erlaubniserteilung für den Vergrämungsabschuss von jeweils bis zu 20 Vögeln im Jahr in den Naturschutzgebieten „Unteres Diemeltal“, „Oberes Diemeltal“ und „Moosfelder Ohl“ (Bereich der Möhne), befristet für 3 Jahre.

Wer „schießt“ auf wen? Auf den am 19. August 2014 vom Landschaftsbeirat getroffenen Beschluss reagierte der Hochsauerlandkreis prompt im Sinne der Fischereigenossenschaft „Diemel“, der Pachtvereine und des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ Neheim e.V. und stellt dar, dass der Widerspruch des Landschaftsbeirates zurückzuweisen und der befristete Vergrämungsabschuss von maximal jeweils bis zu 20 Kormoranen jährlich in den verschiedenen Gewässerabschnitten bis zum Jahre 2017 zuzulassen ist.

Gretchenfrage: Will die Kreisverwaltung damit auch klarstellen, dass der Landschaftsbeirat ein überflüssiges Gremium ist?

Wer sich in die Vorlage 9/57 vom 22.08.2014 vertiefen möchte, bitte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok7KiyIeuDWsHTs4Ri2Pe-Ie1CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Vorlage_9-57.pdf

Mittlerweile gibt es einen Runderlass des NRW-Umweltministeriums vom 9. Mai 2014 zum Schutz von Kormoranen und Äschen. In der “Vorbemerkung” heißt es dort:
Der Kormoran ist als europäische Vogelart ‘besonders geschützt’ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG). Nach den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des § 44 Absatz 1 BNatSchG ist es verboten, dem Kormoran nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören und den Kormoran während seiner Fortpflanzungsund Aufzuchtzeiten erheblich zu stören.
Und weiter:
Europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Nationalparks und befriedete Bezirke nach § 4 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) sind von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen.

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