PCB-Skandal – Leider auch im HSK
Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.
Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das auch nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:
Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.
Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.
Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.
Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.
Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.
Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.
Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.
Das ist der Bericht im Miniformat, jetzt die Maxi-Ausgabe:
Antrag der SBL/FW vom 13.09.2016
„Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung
der Sitzung des
Thema: Bericht über das mit PCB kontaminierte Gelände im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
• Wir beantragen hiermit Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon (Auswirkungen z.B. auf Grundwasser und Fließgewässer, Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelas-tung, Art der Sanierung, zu erwartende Kosten, mögliche Verursacher, Geltendmachung eventueller Regressansprüche).“
Verwaltungsvorlage 9/579 vom 06.10.2016 für den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
„Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste hat mit Schreiben vom 13.09.2016 Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon, beantragt.
Seitens der Stadt Brilon war beabsichtigt, im Jahre 2012 entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Stauwehranlage im Bereich des Flusslaufes Hoppecke im Hoppecketal, westlich des Bremecketales, zu beseitigen und das Gewässerbett neu zu modellieren, um dadurch die Durchwanderbarkeit für Gewässerlebewesen wiederherzustellen. Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Maßnahme wurden in den am Bachbett angrenzenden Grundstücksflächen Baggerschürfe ausgeführt. Die entnommenen Bodenmengen wiesen bereits vor Ort erkennbare organoleptische Auffälligkeiten auf, bei anschließenden chemischen Analysen der entnommenen Mischproben zeigten sich u.a. deutliche PCB- und Schwermetallbelastungen.
Über diese Ergebnisse informierte die Stadt Brilon umgehend die hiesige Untere Bo-denschutzbehörde. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen und weiteren Untersu-chungen wurde das Gutachterbüro Wessling von der Stadt Brilon mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Diese Konzeption lag als Diskussionsgrundlage dann im Herbst 2013 vor.
Im Hinblick auf die Lage der Bodenbelastung unmittelbar am Gewässer und teilweise im Grundwasserschwankungsbereich bestand dabei bei allen Beteiligten Einvernehmen dahingehend, dass nur die vom Gutachterbüro vorgeschlagene Sanierungsmethode (vollständige Auskofferung und Entsorgung des belasteten Bodens) langfristig eine ef-fektive Abwehr von Gefahren für die Umwelt verspricht.
Bei dieser Art der Sanierung ergibt sich ein sehr großer Kostenblock durch die notwen-dige Entsorgung der ausgekofferten Massen, der naturgemäß umso höher ausfällt, je höher die von den vorgefundenen Belastungen abhängigen Entsorgungskosten sind. Nach den damaligen Erkenntnissen gingen alle Beteiligten davon aus, dass sich die vor-gefundenen Bodenmassen nach dem Grad der Belastung (unterteilt in Oberboden, Kalk-schlamm und Auffüllung) separieren lassen und damit Teilmengen auch kostengünstig entsorgt oder sogar verwertet werden können. Auf dieser Grundlage wurden die notwendigen Gesamtaufwendungen auf rd. 800.000,– € geschätzt.
Nach entsprechender Mittelbereitstellung sowie Beantragung und Gewährung einer Lan-desförderung i.H.v. 80 % wurde im laufenden Jahr mit der Durchführung der Sanierung begonnen. Dabei zeigte sich jedoch, dass infolge der inhomogenen Zusammensetzung des dort abgelagerten Materials die angedachte Separierung der Bodenmassen nicht möglich war. Vielmehr ist die Belastung mit PCB in weiten Teilen des Bodens so hoch, dass nur eine thermische Beseitigung in einer Verbrennungsanlage möglich ist. Dies führt im Ergebnis zu sehr hohen zusätzlichen Entsorgungs- und Transportkosten. Insgesamt betragen die Mehraufwendungen ca. 1.300.000,– €, die Gesamtkosten damit rd. 2.100.000,– €. Durch Optimierungen bei der Auskofferung (z.B. engmaschigere Beprobungen) wird versucht, diese Kostensteigerung in der weiteren Umsetzung noch etwas einzudämmen. In Absprache mit dem Fördergeber wurden die Bauarbeiten bis zum Verbrauch der bisher gewährten Mittel fortgeführt.
Die Stadt Brilon hat eine entsprechende Erweiterung der Landesförderung beantragt und die notwendigen Eigenmittel bereits bereitgestellt. Zudem wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, um die Sanierungsmaßnahme ohne längere Unterbre-chungen zeitnah weiterzuführen und abzuschließen zu können.
Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bis Jahresende abgeschlossen werden kann. Durch die vollständige Auskofferung der belasteten Böden sind dann zukünftig keine Belastungen des Grundwassers oder der Hoppecke mehr zu befürchten. Im Verlauf der Hoppecke konnten auch im Vorfeld keine Belastungen im Gewässer nachge-wiesen werden. Da die Belastungen zumindest teilweise im Grundwasserschwankungsbereich liegen, ist aus Sicht des HSK davon auszugehen, dass sich auch Belas-tungen des Grundwassers in der Hoppecke mitgeteilt hätten. Ziel der Sanierung war da-her eine Verhinderung des langfristigen Ausblutens der Schadstoffe, z.B. bei Hochwasserereignissen. Eine akute und unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung war nicht gegeben, zumal auch keine Trinkwasserentnahmen in der Nähe liegen.
Trotz der Kostensteigerungen ergeben sich hier auch aus heutiger Sicht keine Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Sanierungsmethode. Alle Maßnahmen finden weiterhin in enger Abstimmung mit allen Beteiligten statt und werden bei regelmäßigen Baubesprechungen erörtert.
Die vorgefundenen Bodenbelastungen sind nicht auf der Fläche entstanden, sondern dort in der Vergangenheit aufgeschüttet worden. Es ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Brilon intensiv versucht worden, Hinweise darauf zu finden, wann, durch wen und ggf. auf wessen Veranlassung die Schadstoffe dort abgelagert wurden. Dies war jedoch nicht möglich. Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte. Auch dadurch wäre nämlich nicht nachgewiesen, durch wen und wann die Ablagerung vor Ort erfolgte, wer also Handlungsstörer ist. Insofern verbleibt die Haftung nach derzeitigem Stand bei der Stadt Brilon als Eigentümerin des Grundstücks.“