Mast-Knast für Puten I
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste stellte dem Hochsauerlandkreis am 09.09.2014 erneut mehrere Fragen zu den Zu- und Umständen in den Putenmastbetrieben im HSK.
Die Antwort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts (vom 23.09.2014) zeigt u.E. deutlich, dass Tierschutz und mit Tiermast, so wie sie hier und heute betrieben wird, in keiner Weise vereinbar ist. Es ist einfach nur schrecklich was in den Putenmastställen geschieht!
Eine Zusammenfassung des Grauens:
Grob (anhand der Zahlen der Kreisverwaltung) geschätzt vegetieren in Sauerländer Putenställen heute rund 200.000 Mastputen, fast ausschließlich Tiere des Typs Hybridpute „B.U.T. Big 6″. Bald werden es wohl noch einige 1.000 mehr sein!?
Hennen erreichen in 16 Wochen die Schlachtreife. In den 4 Monaten wurden sie auf
10 – 11 kg „genudelt“. Hähne „dürfen“ 21 oder 22 Wochen „dem irdischen Dasein frönen“. Sie bringen bei der Schlachtung ca. 19 – 21 kg auf die Waage.
97 % der Hennen und 93 % der Hähne überleben diese Prozedur bis zu ihrem Transport zum weit entfernten Schlachtort. Mit anderen Worten: 3 % der Hennen und 7 % der Hähne sterben im Mast-Knast einen vermutlich qualvollen Tod.
In dem Gefängnis scheint Geschlechtertrennung zu herrschen. Es gibt für jeweils 4,7 Hennen mit 1 m2 nicht die geringste Bewegungsfreiheit. Für die Hähne scheint es nur auf den ersten Blick besser zu sein. Jeweils 2,7 Hähne teilen sich 1 m2.
Außerhalb des Stalles sind die Tiere nie!
Etwas anderes als den Maststall sehen die armen Kreaturen nur zu Beginn und zu Ende ihres Lebens und zwar die Transportfahrzeuge und die Aufzucht- und Schlachtbetriebe. Der Reise zur Schlachtung ist eine längere Tour/Torture. Es geht in die Landkreise Vechta, Oldenburg, Cloppenburg, Diepholz, Steinfurt, Schwalm-Eder und nach Leipzig.
Und nun noch einmal zum Anfang des Lebens und Leidens der Mastputen: Wir folgern aus der Antwort der Kreisverwaltung, dass allen Küken vor dem Transport in die Mastställe die Schnäbel gekürzt werden. Das soll eine sehr schmerzliche Prozedur sein.
Aber lesen Sie selbst! Hier unsere Fragen und die Antworten des Kreisveterinäramts:
Punkt 1 – Massentierhaltung
Frage a – Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
Antwort zur Frage a – Im Hochsauerlandkreis existieren z. Zt. 6 Putenmastbetriebe. Es handelt sich um 2 „Kleinbetriebe” mit bis zu 2.000 Puten und 4 weitere Betriebe die zwischen 7.000 und 25.000 Puten halten. Außer dem laufenden Genehmigungsverfahren für den Putenmaststall in Schederberge, der jedoch zu einem der bestehenden 6 Mastbetriebe gehört und somit keinen neuen Betrieb darstellt, sind dem Veterinäramt keine weiteren Neu-Anträge bekannt.
Frage b – Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
Antwort zur Frage b – Für die Haltung von Mastputen wurden bisher keine konkreten, rechtsverbindlichen Spezialnormen festgelegt. Daher gelten lediglich der § 2 des Tierschutzgesetzes (allgemeinen Grundsätze für die Haltung von Tieren) sowie die §§ 3 und 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere und deren Fütterung und Pflege).
Auf Initiative des Verbands Deutscher Putenerzeuger (VDP) wurden allerdings gemeinsam mit Vertretern des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), den Fachministerien mehrerer Bundesländer sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem Deutschen Bauernverband (DBV) „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” erarbeitet (letzte Aktualisierung im Jahre 2013). Bis zur Verabschiedung einer Spezial-Verordnung dient diese freiwillige Vereinbarung der Sicherstellung einer dem § 2 TierSchG konformen Putenhaltung.
Frage c -Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
Antwort zur Frage c – Im Jahre 2013 wurden in den beiden „Kleinbetrieben” bis zu 1.950 Puten pro Mastdurchgang eingestallt, in den übrigen Betrieben zwischen 4.000 und 13.500 Hennen erreichen im Alter von ca. 16 Wochen die Schlachtreife mit einem Gewicht von ca. 10 – 11 kg, Hähne m Alter von 21 oder 22 Wochen mit einem Gewicht von ca. 19 – 21 kg. Von den eingestallten Hennen kamen im Durchschnitt rund 97% zur Schlachtung, bei den Hähnen betrug dieser Wert 93%.
Frage d – Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
Antwort zur Frage d – In den Betrieben des Hochsauerlandkreises wird fast ausschließlich die Hybridpute „B.U.T. Big 6″ (British United Turkeys, Zuchtlinie Big 6) gemästet.
Frage e – Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
Antwort zur Frage e – Die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” sehen eine maximale Besatzdichte von 52 kg Lebendgewicht pro m2 bei Hennen und 58 kg bei Hähnen vor; das entspricht 4,7 Hennen bzw. 2,7 Hähnen pro m2. Die Puten werden in Offenställen ohne Auslauf gehalten.
Frage f – Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden?
Antwort zur Frage f – Die Schlachtbetriebe, in denen die im Hochsauerlandkreis gemästeten Puten geschlachtet werden, befinden sich in den Landkreisen Vechta, Oldenburg, Cloppenburg, Diepholz, Steinfurt, Schwalm-Eder und Leipzig.
Als Fortsetzung folgen in den nächsten Tagen in zwei weiteren Beiträgen noch die kompletten Antworten zu den Themenbereichen:
Punkt 2 – Kontrollen
Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen
Pingback by Sauerländer Bürgerliste » Mast-Knast für Puten II
September 30, 2014 @ 10:02 am
[…] hier die Fortsetzung unseres Beitrages http://sbl-fraktion.de/?p=4886, mit den Antworten der Kreisverwaltung zu den Punkten 2 und 3 unserer […]