Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

By admin at 2:55 pm on Thursday, December 29, 2022

Am 9. Dezember 2022 hat der Kreistag den Kreishaushalt 2022 beschlossen. Erst während der Sitzung brachten CDU und FDP den (wie üblich) gemeinsamen Antrag ein, den Hebesatz für die Kreisumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1,22 Punkte zu senken. Vorher gab es dazu keine Sitzungsvorlage. Die Städte und Gemeinden waren allerdings vorher schon informiert – und selbstverständlich erfreut, denn eine niedrigere Kreisumlage schont ihre Kassen. Die Bürgermeister verzichteten so ganz auf das ihnen zustehende Recht, vor dem Kreisausschuss zum Kreishaushalt Stellng zu nehmen.

Was sich hier gut anhört, ist in Wahrheit aber eine sehr bedenkliche Aktion. Denn der Kreis hat nicht etwa seine Ausgaben gesenkt, sondern nur eine Art Schattenhaushalt gebildet. 6,1 Mio Euro wurden als sog. Finanzschäden, die als Folgen des Ukraine-Kriegs entstanden sind, “isoliert”. Dazu gehören z.B. Verteuerungen für Strom uns Gas. Diese tatsächlich entstehenden Aufwendungen erscheinen damit nicht mehr in den aktuellen Ausgaben des Kreises, sondern diese Lasten sollen dann in den nächsten (bis zu 50 !) Jahren abgetragen werden.

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs fand der Landrat Ende Oktober noch ganz andere Worte. Dort bezeichnete er eine solche Isolierung als “Buchhaltungstrick”, mit dem “heutige Belastungen … in die Zukunft verschoben werden”. An dieser Ausgangslage hatte sich bis zum 9. Dezember nichts geändert. Es bestand noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für diese Lastenverschiebung.

Besonders bemerkenswert: Auf Bundesebene kritisiert die CDU die Bildung von Sondervermögen als Umgehung der Schuldenbremse. Und im Kreis veranlasst sie genau so etwas. Bekanntlich ist der Bundestagsabgeordnete aus dem HSK auch Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion…

Ganz anders verliefen die Haushaltsberatungen im südwestfälischen Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein. Dort lehnte der Kreistag am 16.12. dem vom dortigen Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf ab, nach siebenstübndiger Debatte. CDU und SOD konnten sich nicht über die Höhe der Kreisumlage einigen, und die faktische GroKo ist dort wohl beendet (das wäre auch im HSK wünschenswert!). Dieser Kreis geht nun ohne beschlossenen Haushalt ins neue Jahr, aber wahrscheinlich gibt es dort künftig eine offenere Debattenkultur im Kreistag.
https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-showdown-vor-mitternacht-kreistag-verpatzt-etat-id237177339.html

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Wie ein “Buchhaltungstrick” akzeptabel wurde…

Kfz-Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet

By admin at 5:13 pm on Friday, December 16, 2022

E-Auto-Förderung kann voll erhalten werden

Zum Beginn des neuen Jahres sinkt die Förderung für E-Autos um 1.500 bis 2.000 Euro. Dabei ist nicht der Tag des Erwerbs entscheidend, sondern das Datum der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Viele Kundinnen und Kunden warten teilweise schon seit vielen Monaten auf ihr Auto, das nun zum Jahresende ausgeliefert wird. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn es mit der Zulassung im alten Jahr nicht mehr klappt.

Die Kreisverwaltung hatte angekündigt, ihre Büros zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu schließen. Am 9. Dezember gab es im Kreistag jedoch eine direkte positive Rückmeldung zur Haushaltsrede des SBL, als wir darin ansprachen, dass E-Autos bis zum Jahresende angemeldet sein müssen, damit keine Kürzung der Prämie eintritt. In anderen Kreisen hätten Straßenverkehrsämter bereits zugesagt, deswegen zwischen Weihnachten und Neujahr zu öffnen, aus dem HSK sei bisher nur die Schließung der gesamten Kreisverwaltung für diese Woche bekannt.
Der Landrat sagte dann gleich im Anschluss an die Rede zu, dass die Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet bleibt.

Seit gestern wird dies auch auf der Internetseite des HSK bekannt gegeben:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/kreisverwaltung-von-heiligabend-bis-neujahr-geschlossen-kfz-zulassungsstelle-meschede-zwischen-den-jahren-geoeffnet

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Kfz-Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet

Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

By admin at 11:43 am on Friday, December 9, 2022

Keine Bildung eines Schattenhaushalts

“Es erfolgt keine „Isolierung“ von sog. Ukraine-Finanzschäden.”

Begründung und Erläuterung:
Nach der sog. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2023 sollen nun ca. 6,1 Mio Euro für sog. Ukraine-Finanzschäden isoliert, also in eine Art Sondervermögen überführt werden. Diese „Isolierung“ würde die finanziellen Lasten, die aktuell als Folge des Ukraine-Kriegs entstehen, in die Zukunft verschieben, bis zu 50 Jahre. Sie belastet damit künftige Haushalte, führt aber nicht zu reellen Einsparungen. Der Landrat selbst hat diese Aktion in seiner Haushaltseinbringungsrede als „Buchhaltungstrick“ bezeichnet.
Daher sollte sie nicht erfolgen. Bisher besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
Falls eine solche gesetzliche Verpflichtung doch noch erfolgt, sollte der Umfang der „Isolierung“ auf maximal 500 TEuro beschränkt und innerhalb von 5 Jahren abgetragen werden.
.

Bessere Anschlüsse und Informationen im ÖPNV

“Für Verbesserungen der Anschlussqualität im ÖPNV werden der WFG 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Eine echte Verkehrswende setzt eine deutliche qualitative Verbesserung des ÖPNV voraus. Im HSK mit seinen langen Taktabständen in den Fahrplänen ist das Nichterreichen von Anschlüssen wegen geringfügiger Verspätungen ein großes Qualitätsproblem.
So hat die RLG, deren Mitge¬sellschafter der HSK ist, vor 2 Jahren den Betrieb der Anzeigen für die BusfahrerInnen an den Bahnhöfen über¬nommen, auf denen die Minuten bis zum tatsäch-lichen Eintreffen der Züge aus beiden Richtungen angezeigt werden sollen. Das soll die Koordi-nation zwischen Bahn und Bus erleichtern. Diese Anzeigen funktionieren aber immer noch nicht.
Und es existieren zwar diverse getrennte Apps für die einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme im Kreisgebiet (Bahn, RLG, Westfalenbus), aber diese liefern unzuverlässige Angaben. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Nutzung dieser Apps für die Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrsmittel.
Daher sollte nun die WFG des HSK beauftragt werden, diese Systeme zu übernehmen bzw. deutlich zu verbessern. Dafür sollten ihr vom HSK eine zusätzliche Personalstelle und 140 TEuro Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
.

Betrachtung der Klimafolgen von zwei Gesellschaften, an denen der HSK massgeblich beteiligt ist

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Klimafolgenbilanzen für die Bobbahn und für den Flughafen Büren-Ahden zu erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Der HSK ist einer der beiden Gesellschafter der Bobbahn-Gesellschaft ESZW. Im kommenden Jahr sollen die Energiekosten für die Bobbahn auf etwa das Doppelte steigen, um fast 300.000 Euro. Ihre Energiebilanz ist durch die aufwändige Kühlung besonders ungünstig. Die Bobbahn ist aber mehr denn je eine Einrichtung für einen sehr kleinen Kreis von Sportlerinnen und Sportlern. Zudem wurde ein großer Teil derjenigen, die für Sauerländer Vereine in den letzten Jahren sportliche Erfolge erzielten, aus anderen Regionen abgeworben. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, ob weiterhin 4 Kunsteisbahnen in Deutschland erforderlich sind und welche Auswirkungen sie haben, im Vergleich zu ihrem touristischen Nutzen.
Der HSK ist auch einer von nur noch 4 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens in Büren-Ahden. Selbstverständlich werden für den internationalen Verkehr weiterhin Flughäfen benötigt. Aber die Dichte der Regionalflughäfen im Umfeld des HSK ist zu hoch (Büren-Ahden, Dortmund-Wickede, Münster/Greven, Siegen/Burbach, Kassel-Calden). Außer hohen Kosten entstehen auch erhebliche Immissionen.
Die Kreisverwaltung soll daher für diese beiden Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist und die besonders klimaschädliche Auswirkungen haben, eine Klimafolgenbilanz erstellen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
.

Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
.

Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
.

Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

Zu hohe Abwassergebühren

By admin at 12:24 pm on Saturday, December 3, 2022

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.
In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.
Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus. Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.
Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

SWB-Abwasser-JE

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5% Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Zu hohe Abwassergebühren

Der Landrat und die Verkehrswende

By admin at 10:13 pm on Wednesday, November 23, 2022

Sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern ist bewußt, dass der Verkehrssektor erheblichen Einfluss auf Klimawandel und Erderwärmung hat. Besonders der Flugverkehr und der individuelle motorisierte Verkehr tragen durch ihren hohen Schadstoffausstoss dazu bei.

Nun wird Mobilität in ländlichen Räumen auch in den nächsten Jahrzehnten nicht ganz ohne Kfz möglich sein. Gerade deswegen braucht es intelligente Konzepte, um den “modal split”, also die Anteile der einzelnen Verkehrsmittel an der Mobilität, zu verändern. Bahn, Bus und Fahrrad müssen dafür attraktiver werden. Es gibt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich damit befassen.

Einer von ihnen ist Prof. Dr. Andreas Knie, der am Wissenschaftszentrum in Berlin tätig ist. Ende August veranstaltete die Südwestfalenagentur in Menden das “Südwestfalenfestival”, und dort war Prof. Knie einer der eingeladenen Referenten. In der Südwestfalenagentur arbeiten die 5 südwestfälischen Kreise zusammen, also auch der HSK. Prof. Knie stammt selbst aus Südwestfalen, kennt sich also gut mit den Verhältnissen in unserer Region aus.

Ein Mitglied der SBL-Kreistagsfraktion hörte den Vortrag von Prof. Knie in Menden. Dort wurden viele neue und kreative Ideen vorgetragen. Also beschloss die SBL-Kreistagsfraktion den Antrag zu stellen, den Punkt “Überlegungen zur künftigen Mobilität in ländlichen Regionen” in die Tagesordnung des für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Fachausschusses des HSK aufzunehmen mit Herrn Prof. Knie als Referenten. Nachdem es zunächst Terminschwierigkeiten gab, gab Prof. Knie nun die Zusage, zu einem der ersten beiden Sitzungstermine des Ausschusses im neuen Jahr zu kommen.

Damit sollte eigentlich alles geklärt sein, denn jede Kreistagsfraktion hat das Recht, Anträge zur Tagesordnung eines Ausschusses zu stellen. Falls das Thema zum Aufgabenbereich des Ausschusses gehört, MUSS der Vorsitzende den Punkt in die Tagesordnung aufnehmen. I

Doch das gefällt offenbar dem Landrat nicht. Er ließ für die Ausschusssitzung am 28.11. eine Vorlage erstellen, dass der Ausschuss diesen TO-Antrag der SBL-Fraktion ablehnen soll. In der Sitzungsdrucksache 10/610 heisst es u.a.: “Zudem hält es der Unterzeichner … für sinnvoll, zunächst … eine tiefergehende Betrachtung der Mobilität zu tätigen und zudem die Ausführungen von Herrn Winterberg (Südwestfalen Agentur GmbH) in der Sitzung am 13.03.2023 zur Kenntnis zu nehmen.” Wir haben nicht gegen Herrn Winterberg, der eine engagierte Arbeit leistet. Er ist Geschäftsführer der Südwestfalenagentur, und auch er kann selbstverständlich einen Vortrag in diesem Ausschuss über seine Arbeit für Südwestfalen halten. Aber sein Aufgabenbereich ist ein ganz anderer als die wissenschaftliche Betrachtung von Mobilitätskonzepten.

So geht das nicht! Denn es gehört nicht zu den Aufgaben des Landrats, entgegen der eindeutigen Regelungen der Geschäftsordnung einen Ausschuss zur Ablehnung eines Fraktionsantrags zur Tagesordnung aufzufordern! Wir werden das nicht akzeptieren und sind gespannt, ob sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder einem derartigen Verstoß des Landrats gegen die Geschäftsordnung des Kreistags anschließt…

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Der Landrat und die Verkehrswende

Gas statt Holzhackschnitzel ??

By admin at 5:59 pm on Thursday, November 17, 2022

Vor einer wichtigen Entscheidung steht demnächst der Landrat des HSK in seiner Funktion als Kommunalaufsicht:
Die Stadt Brilon plant die Übertragung ihres Hallenbades und ihres Freibades an die Stadtwerke Brilon. Dafür muss die Satzung der Stadtwerke geändert werden, und die muss der Kommunalaufsicht angezeigt werden. Bisher sind die Stadtwerke Brilon nur für Wasser, Abwasser und Wärmeerzeugung zuständig. Der Landrat muss dann prüfen, ob es diese Satzungsänderung beanstandet.

Die Besonderheit: Während überall versucht wird Gas einzusparen, planen Bürgermeister und Stadtwerke-Chef hier das Gegenteil. Denn im Rahmen der Übertragung der Bäder soll neben dem Hallenbad ein Blockheizkraftwerk (BHKW) neu gebaut werden. Dies soll das Hallenbad mit Wärme versorgen, und es soll mit Gas beheizt werden! Bisher bezieht das Hallenbad seinen Wärmebedarf per Fernwärme aus einer Holzhackschnitzelanlage, die vor etwa 15 Jahren – nach einem Antrag der Bürgerliste im Rat – errichtet wurde. Die könnte das auch weiterhin leisten.

Der Plan des Bürgermeisters und des Stadtwerke-Chefs ist ökologisch und ökonomisch völlig absurd. Außer dem Landrat könnte ihn auch das Finanzamt verhindern. Denn für den “steuerlichen Querverbund”, der im Zusammenhang mit der Übertragung der Bäder geschaffen werden soll, muss dem Finanzamt ein Gutachten vorgelegt werden, das die Wirtschaftlichkeit des neuen BHKW bescheinigt. Doch dieses Gutachten kennen die Briloner Ratsfraktionen bisher nicht. Als das Thema vor einigen Tagen im Schul- und Sportausschuss auf der Tagesordnung stand, wurden von Bürgermeister und Kämmerer Fragen nach der angeblichen Wirtschaftlichkeit des BHKW inhaltlich nicht beantwortet. Man möchte anscheinend nichts konkretes sagen… Behauptet wurde allerdings, dass der städtische Haushalt durch die Übertragung der Bäder um 600 TEuro pro Jahr entlastet würde. Das ist allerdings ein kosmetische Scheinrechnung, denn die Kosten für die Bäder landen dann bei den Stadtwerken, und deren einzige Gesellschafterin ist die Stadt Brilon. Möglicherweise sollen die Bürgerinnen und Bürger z.B. durch zu hohe Abwassergebühren die Kosten für die Bäder tragen?

Nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss zur Übertragung der Bäder (denn CDU und SPD äußern nur äußerst selten abweichende Ansichten gegenüber Vorschlägen der Stadtverwaltung) ist dann der Landrat am Zug: Darf es eine Aufgabenerweiterung der Stadtwerke geben, damit eine “Energiewende rückwärts” stattfindet???

UPDATE:
Auch in der heutigen (am 17.11.) Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses weigerte sich der Briloner Bürgermeister, über den Inhalt des Gutachtens für das geplante neue Gaskraftwerk zu informieren. Es sei für die Haushaltsberatungen “nicht relevant”?? Dieses Verhalten ist unbegreiflich: Auf welcher Grundlage soll der Rat denn über die Übertragung der städtischen Bäder und den damit zusammen hängenden Bau des Kraftwerks entscheiden?
Läßt sich der Landrat das auch so gefallen?

Filed under: EnergiepolitikComments Off on Gas statt Holzhackschnitzel ??

Mehr als eine Viertelmillion Euro für die Vereisung der Bobbahn Winterberg

By admin at 11:57 pm on Thursday, November 10, 2022

Am 2. November antwortete der Landrat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg:

“Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

Das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
2020: 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:
– Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.
– Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.
– Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.
– Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.
– Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.
– Es wird auf Besucherzelte verzichtet.
– Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.”

Filed under: Bobbahn Winterberg,Energiepolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Mehr als eine Viertelmillion Euro für die Vereisung der Bobbahn Winterberg

Das europäische Vogelschutzgebiet kommt doch!

By admin at 12:31 pm on Tuesday, November 8, 2022

Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert. Das ergibt sich aus einer heute Vormittag veröffentlichten Pressemitteilung der Pressestelle des HSK.
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1115715.html

Wenn man den rhetorischen “Nebel” aus der Überschrift ignoriert, ergibt sich daraus:

Grundlage der Gebietskulisse des geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ soll weiterhin die 2021 von der Bezirksregierung in das Verfahren gebrachte Fläche sein. Sie soll um Fichten- und Ackerflächen reduziert, gleichzeitig aber um naturnahe Waldflächen im angrenzenden Kreis Paderborn erweitert werden. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches, an dem der NRW-Umweltminister, der Landrat, die beiden Bürgermeister, der IHK-Geschäftsbereichsleiter, der Kreisgeschäftsführer des Landwirtschaftsverbandes und weitere Vertreter des Umweltministeriums sowie der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen haben.
Bemerkenswerterweise waren zu diesem Gespräch weder VertreterInnen der Naturschutzverbände noch der Fraktionen, die die Ausweisung des Vogelschutzgebietes unterstützt haben, eingeladen, sondern nur Gegner des VSG…

Es wurde bei dem Treffen der aktuelle Stand des Ausweisungsverfahrens des EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ erörtert. Danach sollen primär Raubwürger, Grauspecht und Neuntöter als sogenannte wertgebende Arten geschützt werden (wie vom VNV beabsichtigt). Nach Angaben des Ministers beharrt die EU-Kommission auf einer Meldung des Schutzgebietes, droht andernfalls mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Bleibt zu hoffen, dass sich nun auch die heimischen Behörden und die GroKo-Fraktionen (CDU und SPD) konstruktiv am Vogel- und Artenschutz beteiligen. Dann könnte es gelingen, eine Vereinbarung über die Gebietskulisse und die Schutzinstrumente herbeizuführen, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben sowie VNV und NABU. In der „Medebacher Bucht“ sind (fast) alle Beteiligten mit den dabei erzielten Ergebnissen zufrieden.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Das europäische Vogelschutzgebiet kommt doch!

Das Schweigen der Bürgermeister

By admin at 1:19 pm on Friday, November 4, 2022

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um 8%. Die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast 11%.
Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen!

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt. “Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Das Schweigen der Bürgermeister

Es geht nicht weiter mit der Bahn im HSK

By admin at 9:36 pm on Tuesday, November 1, 2022

In der letzten Sitzung des für Wirtschaft und Struktur zuständigen Ausschusses im HSK ging es – mal wieder – um die Reaktivierung der Röhrtalbahn. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte einen Bericht über den Fortgang des vom zuständigen Schienenverkehrszweckverband NWL beauftragten Gutachtens auf die Tagesordnung setzen lassen. Dieser Auftrag war scbon vor mehr als 2 Jahren erteilt worden, im Juni 2020. Ab Oktober 2020 hatte sich aber ein Jahr lang nichts getan, denn das beauftragte Büro aus Düsseldorf war insolvent geworden. Und niemand kümmerte sich um eine zeitnahe Fortsetzung der Arbeiten. Die Kreisverwaltung hielt es noch nicht einmal für nötig, von sich aus den Ausschuss über den lange andauernden Stillstand zu informieren.

Nach einen weiteren Jahr ist nun ein neuer Gutachter beauftragt, der die Arbeit fortsetzen soll. Aber auch da ist noch nicht viel passiert. Laut der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsdrucksache 10/559 befindet man sich noch in der “Leistungsphase 1″, also der Grundlagenermittlung. Da steht z.B. noch das “Klären der Aufgabenstellung: Trasse, Verkehrsstationen, Ingenieurbauwerke, LST/ TK/ EEA, Baugrundbewertung, betriebliche Bewertung” offen. Was ist das für eine Bearbeitung, wenn man mehr als 2 1/2 Jahre benötigt, von der Auftragserteilung bis zur Klärung der Aufgabenstellung?

Für das Jahr 2023 ist nun die “Leistungsphase 2″, also die sog. Vorplanung angekündigt. Deren Abschluss wurde von der Kreisverwaltung “für August 2023 in Aussicht gestellt”, also nach mehr als 3 Jahren. Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst danach. Dann geht es um die konkrete Machbarkeit mittels einer “Standardisierten Bewertung”, insbesondere durch eine Nutzen-Kosten-Analyse.

Auch zu einem anderen Bahnthema gab es für den HSK sehr unerfreuliche Informationen, und zwar im TOP “Information zu Betriebsstörungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW und im Sauerlandnetz”. Die Sitzungsdrucksache stellte das Thema noch rosarot dar, aber im Vortrag der Vertreter des NWL hörte sich die Lage realistischer an – und damit viel schlechter. Der Vertreter der Planungsabteilung des NWL sprach “von einem „absolut überhitzten System Baustelle“ im Bereich des Schienenverkehrs, der sowohl aus Fahrgast- als auch aus Unternehmersicht unbefriedigend ist. Dem NWL als Aufgabeträger im Schienenpersonennahverkehr sind baustellenbedingte Streckensperrungen teilweise am Vortag noch nicht bekannt.” Von der SBL im Ausschuss auf die derzeit sehr großen Probleme bei Umstiegen vor allem in Warburg, Schwerte und Dortmund angesprochen, bestätigte er, dass keine Besserung in Sicht sei, falls nicht erheblich in eine Verbesserung der Schieneninfrastruktur investiert würde.

Bekannt wurde dabei auch, dass im Zeitraum von Mai 2023 bis August 2023 eine Vollsperrung zwischen Bestwig und Brilon-Wald erfolgen wird. In diesem Zeitraum werden sowohl die Gleisbauarbeiten in Brilon-Wald (zur Vorbereitung der Sanierung des Elleringhauser Tunnels) als auch Arbeiten an einer Stützmauer in Nuttlar parallel durchgeführt.

Die SBL fragte auch nach dem Stand für das “Sauerlandnetz 3.0″. In diesem Zusammenhang plant der NWL deutliche Verbesserungen der Takte und der Anschlussmöglichkeiten. Hierzu teilte der NWL mit, “dass insbesondere die gutachterlichen Ergebnisse für die Reaktivierung der Almetalbahn Mitte 2023 zu erwarten sind. Aus dem Gutachten abzuleitende Schritte sind abhängig von der finanziellen Situation im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), die sehr angespannt ist: Allein zur Bestandsanierung des Schienennetzes in Nordrhein-Westfalen sind bis 2032 5 Mrd. Euro zu erwarten. Die angespannte Finanzsituation muss branchenweit betrachtet werden.”
Es läuft also darauf hinaus, dass Buund und Land mehr Geld zur Verfügung stellen müssen.

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Es geht nicht weiter mit der Bahn im HSK

Bobbahnen im “Klimastreik”

By admin at 6:38 pm on Wednesday, October 26, 2022

4 Kunsteisbahnen gibt es in Deutschland, eine davon im HSK. Gesellschafter der Rodel- und Bobbahn in Winterberg sind je zur Hälfte der HSK und die Stadt Winterberg. Dafür werden im HSK pro Jahr mehr als 1 Mio Euro aus den kommunalen Kassena aufgewendet. Diese Bahnen sind aktuell sehr umstritten, wegen des hohen Energieverbrauchs für ihren Betrieb und des Nutzens nur für sehr wenige Sportlerinnen und Sportler. Benötigt Deutschland wirklich 4 solche Bahnen?

Betrachtet man die aktuelle Situation, kann man auf den Gedanken kommen, dass die Bahnen selbst in eine Art Streik getreten sind. Denn nur eine dieser Bahnen ist derzeit funktionsfähig. Als erstes schied die Bahn am Königssee aus, als Folge der Unwetterkatastrophe im letzten Sommer. Der Wiederaufbau soll erst im Sommer 2024 erfolgen, also 3 Jahre nach dem Großschaden.

Anfang Oktober schied auch Oberhof aus. Es gab mehrere Lecks in den mit Ammoniak gefüllten Leitungen des Kältesystems. Die Betreiber hoffen darauf, dass nach der Reparatur der Betrieb bald starten kann.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/oberhof-rennschlittenbahn-energiekrise-leck-dicht-100.html

Und nun ereilte auch die heimische Bahn das – zumindest vorübergehende – Aus. Der Startbereich konnte wegen technischer Schäden nicht vereist werde; stattdessen steht viel Wasser in der Bahn. Das führte sogar dazu, dass die in Winterberg geplanten Deutschen Bob-Meisterschaften abgesagt und kurzfristig nach Altenberg ins Erzgebirge verlegt werden.
https://www.sportschau.de/regional/mdr/mdr-altenberg-statt-winterberg-bob-meisterschaften-nun-im-osterzgebirge-100.html
Die ‘Westfalenpost’ berichtet, dass “nach Informationen dieser Zeitung eine defekte Pumpe im Startbereich den Plänen einen Strich durch die Rechnung” machte. “Einen Zeitrahmen für die Reparatur können wir derzeit noch nicht nennen, da wir auf die entsprechende Fachfirma warten“, sagte der Bahn-Geschäftsführer.
https://www.wp.de/sport/lokalsport/arnsberg/winterberg-bahn-defekt-nolte-und-co-reisen-ohne-dm-ab-id236740801.html

Filed under: Bobbahn WinterbergComments Off on Bobbahnen im “Klimastreik”

Es wird deutlich teurer!

By admin at 9:35 am on Tuesday, October 25, 2022

Das gilt nicht nur für private Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet, sondern auch für die Städte und Gemeinden im HSK. Denn sie finanzieren den Haushalt des HSK durch Umlagen, die als Prozentsatz von ihrer eigenen Finanzkraft berechnet werden. Im laufenden Jahr mussten alle 12 Kommunen eine “Allgemeine Kreisumlage” in Höhe von 32,90 Prozent an den Kreis abführen, im nächsten Jahr sollen es 33,72 Prozent sein, die zudem von steigenden Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Das Volumen des Kreishaushalts soll von 462,1 auf 508,9 Mio Euro steigen, also um mehr als 10 Prozent!

Noch drastischer ist der Anstieg für die 9 Kommunen, die über kein eigenes Jugendamt verfügen und daher an den HSK auch die Umlage für das Kreisjugendamt zahlen müssen. Hierfür soll der Hebesatz von 20,32 auf 21,95 Prozent steigen!

Das bedeutet z.B. für eine Stadt wie Meschede, dass sie allein durch die steigenden Abgaben an den Kreis mit Mehrbelastungen von ca. 2 1/2 Mio Euro rechnen muss.

Wofür der Kreis die deutlichen Mehreinnahmen verwenden möchte? Das wissen wir auch noch nicht, sondern kennen nur das Gesamtvolumen und die geplanten Hebesätze. Zwar hat der Landrat am 21.10.2022 den Haushaltsentwurf in den Kreistag “eingebracht”, aber ohne das Haushaltsbuch und den Vorbericht (mit allen Eckdaten) vorzulegen, Auch 4 Tage nach der Kreistagssitzung haben wir diese für die Haushaltsberatung unerlässlichen Unterlagen immer noch nicht erhalten. Bereits am 09.12.2022 soll der Kreistag den Haushalt 2023 beschließen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Es wird deutlich teurer!

Der HSK, die RWE und die Klimakrise

By admin at 10:56 pm on Sunday, October 23, 2022

Mittlerweile bestreitet kaum noch jemand, dass wir eine Klimakrise haben, und dass fossile Brennstoffe wie z.B. Braunkohle wesentlich dazu beitragen. Ein besonders großer “Produzent” (durch Abbau) von Braunkohle ist die RWE. Dabei spielt der Tagebau “Garzweiler” eine große Rolle. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftforschung (DIW) und der TU Berlin hat ergeben, dass für die Einhaltung der durch das Pariser Klimaabkommen festgelegten 1,5-Grad-Grenze nur noch 70 Mio t Braunkohle am Niederrhein abgebaut werden dürfen. Die RWE plant aber durch die Erweiterung von Garzweiler II den Abbau von weiteren 290 Mio t Braunkohle. Die Verkürzung der Abbauzeit bis 2030 ändert fast nichts an der Menge. Näheres ist unter
https://www.alle-doerfer-bleiben.de
nachlesbar.
Gerade werden dort von der RWE übrigens 8 funktio0nierende Windräder abgerissen, für den Abbau von Braunkohle…
https://www1.wdr.de/nachrichten/garzweiler-windrad-abriss-100.html

Screenshot 2022-10-23 at 23-20-00 Aktuelles
(Bildquelle: https://www.kirchen-im-dorf-lassen.de)

Was hat der HSK damit zu tun? Einiges, denn der Kreis hält fast 6 Mio Euro RWE-Aktien. Und er ist an der Kommunalen Energie-Beteiligungsgesellschaft (KBE) beteiligt, deren einziger Zweck es ist, ihre Mitglieder bei der RWE zu vertreten, u.a. in der Hauptversammlung. Die KEB vertritt fast ein Zehntel der RWE-Aktien ubnd hat damit erheblichen Einfluss auf die RWE. Als wichtigstes Gremium hat die KEB einen Aufsichtsrat, und dort kann der HSK 4 von 12 Sitzen besetzen.

Am Freitag (21. Oktober) hatte der Kreistag darüber zu entscheiden, wer diese 4 Sitze erhält. Da liegt es sehr nahe, dass die KandidatInnen sich vor der Wahl dazu äußern, wie sie zur Politik der RWE stehen. Dazu war aber keiner der KandidatInnen bereit – außer dem aus der SBL vorgeschlagenen Bewerber. Offensichtlich soll alles so weiter gehen wie in der Vergangenheit?

Gewählt wurden dann der Landrat, 2 weitere Bewerber aus der CDU-Fraktion (mit den Stimmen von CDU und SPD) und aus der SPD-Fraktion ((mit den Stimmen von SPD und Grünen) ein gerade in Ruhestand gegangener Mitarbeiter von RWE und eon, der von dort noch Betriebsrente erhält. Im Aufsichtsrat der KEB vertreten den HSK nun ausschließlich Personen, die bisher keinerlei Distanz zur RWE erkennen ließen. RWE-Kritiker hatten keine Chance, weil es dafür nur von der SBL und der Linken Unterstützung gab. Dabei hätte zumindest ein Anfang gemacht werden können, dass auch kritische Positionen in diesem Gremium vertreten sind, das sich mit der Kontrolle der RWE befasst. So aber gibt es ein bloßes “Weiter so”.

Filed under: EnergiepolitikComments Off on Der HSK, die RWE und die Klimakrise

3 Haushaltsjahre im Kreistag

By admin at 11:48 am on Thursday, October 20, 2022

Bei der Kreistagssitzung am Freitag (21.10.) um 15 Uhr in der Olsberger Konzerthalle spielen Haushaltsthemen eine große Rolle, und es geht um 3 Haushaltsjahre.

Für 2021 steht die Prüfung des Jahresabschlusses an. Hier hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ergebnisse geprüft und bestätigt, dass in Überschuss von ca. 3,9 Mio Euro entstanden ist. 85% davon (3,3 Mio Euro) sollen nun an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, der Rest soll der Ausgleichsrücklage des Kreises zugeführt werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2022 gibt der Kämmerer einen Bericht über die “Ausführung des Haushalts”. Gegenüber der Haushaltsplanung werden nun in diversen Positionen Entlastungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio Euro erwartet. Saldiert mit Mehrbelastungen in anderen Bereichen ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,8 Mio Euro. Den größten Einfluss auf die Veränderung des Ergebnisses haben die Bußgelder: Sie waren mit 3,88 Mio Euro kalkuliert worden, nun wird mit Mehrerträgen von 3,0 Mio Euro gerechnet! 0,9 Mio Euro sollen bei den “Kosten der Unterkunft” für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII) eingespart werden, 2,2 Mio Euro bei den “Hilfen zur Pflege”, vor allem wegen höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehraufwand ensteht z.B. durch eine Erhöhung der Beiträge für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten um 0,4 Mio Euro.

Etwa 0,3 Mio Euro an Ausgaben werden nicht ergebniswirksam, weil sie als sog. “Corona-bedingte Finanzschäden” zunächst ergebnisneutral gebucht und in späteren Haushaltsjahren ausgeglichen werden.

Sehr ungünstig verläuft die finanzielle Entwicklung des Kreisjugendamtes. Bereits im Jahr 2021 mussten 2,9 Mio Euro aus der Sonderrücklage entnommen werden, die danach noch einen Bestand von 1,9 Mio Euro hatte. Die Unterdeckung dieses Etats liegt nun bei 2,9 Mio Euro. Die werden nun komplett verbraucht; trotzdem fehlen für das Jahr 2022 noch 1,032 Mio Euro, die nun von den 9 Städten und Gemeinden per Nachveranlagung erhoben werden. Glücklich schätzen können sich die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg, die eigene Jugendämter haben und daher von der Nachveranlagung nicht betroffen sind.

Für das Jahr 2023 wird der Landrat den Haushaltsentwurf einbringen, über den der Kreistag dann am 09.12.2022 beraten und beschließen soll. Näheres ist unserer Fraktion noch nicht bekannt… Es ist allerdings mit einer drastischen Anhebung des Umlagesatzes für die Finanzierung des Kreisjugendamtes zu rechnen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on 3 Haushaltsjahre im Kreistag
« Previous PageNext Page »