Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

DGB-Kundgebung in Meschede

By admin at 3:16 pm on Monday, May 1, 2023

Heute am 1. Mai ist “Tag der Arbeit”, und der DGB im Hochsauerlandkreis veranstaltete wieder eine Kundgebung in der Mescheder Innenstadt. Alle 4 Kreistagsmitglieder und die Fraktionsgeschäftsführer der Kreistagsfraktionen der SBL und der Linken/FW waren anwesend. Von den anderen 51 Kreistagsmitgliedern der anderen 5 Kreistagsfraktionen war nur ein einziges gekommen, und verliess den Von-Stephan-Platz nach etwa einer Stunde wieder…

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Nach der Eröffnung durch den DGB-Kreisvorsitzenden Dietmar Schwalm ging es in den Beiträgen der Einzelgewerkschaften u.a. um schlechte Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sowie um Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen in einzelnen Betrieben. Auch die Folgen der hohen Preissteigerungsrate für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden angesprochen. Und mehrfach wurde gefordert, dass für alle Arbeitsverhältnisse tarifliche Regelungen gelten sollten. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung vom Essener Gitarristen und Sänger Daniel Gardenier. Er verfügt über ein goßee Repertoire geeignetet Lieder, u.a. von Hannes Wader und Reinhard Mey.

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Die Kundgebung machte deutlich, dass der heutige Tag nicht nur irgendein Feiertag ist, sondern es auch darauf ankommt, Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber den Konzernen und der Politik zu verteidigen.

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Peter Bürger: „No peace – no future – Ohne Frieden keine Zukunft“ am Do 27. April in Meschede

By admin at 8:33 am on Thursday, April 20, 2023

Donnerstag, 27.04.2023, Beginn 19.00 Uhr in der Alten Synagoge in Meschede
Veranstalter: Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL). Der Eintritt ist frei.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) lädt ein zum Vortrag am Donnerstag, den 27. April um 19 Uhr in der Alten Synagoge Meschede. Der Abend steht unter dem Thema „No peace – no future“.

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Peter Bürger (Foto: Bernd Schaller)

Wohlgemerkt: Selbst wenn sich alle Länder zur totalen Abrüstung entscheiden (Abschaffung jeglicher Kriegsindustrie) und die Waffen allüberall schweigen würden, wäre das Grauen für künftige Generationen noch lange nicht abgewendet. Doch wenn wir beim Kurs einer neuen „Weltkriegsordnung“ bleiben, kommt das Grauen mit zwangsläufiger Sicherheit und zwar den schlimmsten Prognosen entsprechend.

Denn: Weltfrieden ist die unerlässliche Mindestvoraussetzung bzw. Rahmenbedingung für jede vorstellbare Lösung oder Entschärfung der ökologischen Krise. In einer von Militärlogik durchdrungenen Welt der Menschen, so haben die letzten Jahrzehnte gezeigt, sind nicht einmal bescheidene Weichenstellungen für einen neuen Weg – eine grundlegend andere Zivilisationsrichtung – zu bewerkstelligen. Vonnöten ist deshalb ein radikales Friedensvotum, welches uns das Geschick der ganzen Gattung vor Augen stellt. Hierfür schlägt der Referent den Begriff „Pazifismus im zivilisatorischen Ernstfall“ vor.

Die These des Referenten: Ohne Ringen um eine neue Weltfriedensordnung kann es keine Zukunft für nach die uns kommenden Generationen geben. Denn was bedeutet die Zementierung des militärischen Denkens im 3. Jahrtausend unserer Zeitrechnung? Sie verurteilt alle Bemühungen, die unvorstellbaren Leiden auf dem Globus infolge der Klimakatastrophe abzumildern und ein Abdanken des homo sapiens in Schande (oder kollektivem Selbstmord) noch irgendwie abzuwenden, zur Vergeblichkeit.
Der Militärkomplex verschlingt endlose Milliarden. Er gehört – im Verein mit einer aggressiven, rücksichtslosen Form des Wirtschaftens – zur Dogmatik eines zerstörerischen Zivilisationskurses. Sofern es der menschlichen Gattung nicht gelingt, sich aus den Fängen der von ihr selbst hervorgebrachten Heilslehre des Militärischen zu befreien, sind Problemlösungen im Zusammenhang mit der menschengemachten ökologischen Krise auf dem Lebensraum Erde nicht einmal

Über den Referenten
Der Theologe und Publizist Peter Bürger (Jg. 1961) ist Autor mehrerer historischer, kultureller und theologischer Studien. Seit dem 18. Lebensjahr gehört er der internationalen katholischen Bewegung pax christi an. Während seiner Mescheder Zivildienstzeit 1980/81 hatte ihn dort die legendäre Friedensarbeiterin Irmgard Rode (1911-1989) für diese Organisation gewonnen. Als Mitarbeiter des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie votiert er für einen „Pazifismus im Ernstfall der Zivilisation“.

Für seine drei Kriegsfilmstudien „Napalm am Morgen“, „Kino der Angst“ und „Bildermaschine für den Krieg“ wurde P. Bürger 2006 mit dem „Bertha-von-Suttner-Preis“ (Film & Medien) ausgezeichnet. Im Jahr 2016 vertrat er zusammen mit Wiltrud Rösch-Metzler die deutsche Sektion von pax christi auf der Internationalen katholischen Friedenskonferenz „Nonviolence and Just Peace“ in Rom.

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Stand des Glasfaserausbaus im HSK

By admin at 12:08 am on Tuesday, April 18, 2023

Vor einigen Tagen erkundigte sich Reinhard Loos, der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL), bei der Kreisverwaltung nach dem derzeitigen Stand des Glasfaserausbaus im HSK.
Hier die Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 14.04.2023:

„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Glasfaserausbau, Eingang der Anfrage 03.04.2023

Sehr geehrter Herr Loos,

hiermit möchte ich Ihnen auf die gestellten Fragen antworten .

Frage 1: Wie ist der aktuelle Ausbaustand in den Gebieten der 12 kreisangehörigen Gemeinden?
Antwort: Glasfasergebiete geförderter Ausbau
3. Call Bundesförderprogramm 3.952 Adressen Ausbau abgeschlossen
Sonderaufruf Gewerbegebiete 120 Adressen Ausbau abgeschlossen
6. Call Bundesförderprogramm 4.528 Adressen Ausbau läuft
• 4.188 Adressen buchbar ~4,9 % aller Adressen im HSK

Glasfasergebiete Eigenausbau
Bis Anfang 2022 wurden von den Netzbetreibern nur kleinere Gebiete in einer geringen Anzahl mit Glasfaser ausgebaut 534 Adressen ~0,62%. Im Hochsauerlandkreis können derzeit ca. 5,52 % aller Adressen einen Glasfasertarif buchen.

Frage 2: Für welche weiteren Gebiete ist der Ausbau gesichert, und bis zu welchem Jahr (bzw. welchen Jahren) soll der Ausbau erfolgen?
Durch welche Förderprogramme (3. Call , 6. Call , … )?
Antwort:
Glasfasergebiete geförderter Ausbau
Ende 2024 sollen alle Adressen des 6. Call ausgebaut sein. Bis Mitte 2025 sollen alle Adressen buchbar sein. Dann sind ~10,12 % aller Adressen im HSK durch den geförderten Ausbau mit Glasfaser ausgebaut.
Glasfasergebiete Eigenausbau
Im Frühjahr 2022 hat die Glasfaserplus (50% Tochter der Telekom und 50 % IFM Global lnfrastructure Fund) einen Ausbau in Meschede (891 Adressen), in Sundern (280 Adressen und in Schmallenberg (1002 Adressen) für 2022/2023 angekündigt. Für das Jahr 2024 wurde von der Glasfaserplus Kooperationsvereinbarungen mit den Städten Medebach (1.375 Adressen), Olsberg (2.724 Adressen) und Meschede (4.447 Adressen) geschlossen. In der Stadt Schmallenberg will die Glasfaserplus im Jahr 2025 weitere Gebiete (2.283 Adressen) ausbauen.
Die Westconnect (100 % Tochter der E.ON) hat nach einer Nachfragebündelung einen Ausbau in Sundern-Langseheid (778 Adressen) angekündigt. Der Ausbau soll in diesem Jahr beginnen. Somit ist der Ausbau in diesen Gebieten gesichert.

Frage 3: Für welche Gebiete wurde bereits eine sog. Nachfragebündelung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau durchgeführt, für welche Gebiete läuft sie aktuell, und für welche Gebiete ist sie geplant? Durch welche Anbieter? Wie sind die bisherigen Ergebnisse?
Antwort:
In Sundern-Langseheid wurde eine Nachfragebündelung durchgeführt, diese war erfolgreich und der Ort wird ausgebaut. Aktuell laufen Nachfragebündelungen in Brilon und Meschede durch die Deutsche Glasfaser. In zwei weiteren Kommunen ist eine Nachfragebündelung geplant, da die Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen noch nicht unterzeichnet wurden, können die Netzbetreiber hier nicht genannt werden. Die Ergebnisse der Nachfragebündelung in Brilon und Meschede sind auf der Webseite der Deutschen Glasfaser einzusehen.

Frage 4: Für welche bewohnten Gebiete ist davon auszugehen, dass bis 2030 keine Glasfaserversorgung erfolgen wird?
Antwort: Bis Anfang 2022 hatten die Netzbetreiber kein Interesse am eigenwirtschaftlichen Ausbau. Das sieht momentan anders aus. Zurzeit laufen in weiteren Kommunen Gespräche mit Netzbetreibern über einen Eigenwirtschaftlichen Ausbau. Wie es in Zukunft ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Auch wenn ein großer Teil der Adressen im Hochsauerlandkreis eigenwirtschaftlich ausgebaut wird, wird ein nicht zu unterschätzender Teil keinen Glasfaseranschluss bekommen (Kabelfernsehgebiete, graue Flecken).

Frage 5: In welchen Gebieten soll eine parallele Verlegung von mehreren Leitungssystemen erfolgen?
Antwort: Wie oben beschrieben gibt es derzeit durchaus Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch verschiedenen Unternehmen. Ob dadurch in einigen Gebieten eine parallele Verlegung erfolgt kann nicht ausgeschlossen werden. Dies ist eine rein firmenabhängige Entscheidung, auf die weder die jeweilige Stadt oder Gemeinde noch der Hochsauerlandkreis Einfluss hat.“

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Das haben wir schon immer so gemacht…

By admin at 10:34 am on Friday, April 14, 2023

Wer dachte, dass alte Behördengrundsätze wie „Das haben wir schon immer so gemacht“, „Da könnte ja jeder kommen“, „Dafür sind wir nicht zuständig“ oder „Dazu sind wir nicht verpflichtet“ heute keine Rolle mehr spielen, wird aktuell von der Kreisverwaltung eines „Besseren“ belehrt. In (erfreulicherweise nur) wenigen Ämtern wird immer noch so gehandelt statt inhaltliche Aspekte in den Vordergrund zu stellen.

Die Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung

Das zeigt sich am von der Kreisverwaltung vorgelegten „Pflegebedarfsplanung 2021-2022 für den Hochsauerlandkreis“, die am 24. März im Kreistag auf der Tagesordnung stand. Die Kreise sind gemäß § 4 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) verpflichtet, alle 2 Jahre eine solche Pflegebedarfsplanung aufzustellen. Das dient insbesondere dazu, dass ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeplätze bedarfsgerecht geplant und angeboten werden können.

Doch die Resultate der Kreisverwaltung des HSK sind sehr seltsam, besonders hinsichtlich der stationären Pflegeplätze. Zunächst wird im Bericht festgestellt, dass im HSK zum 31.12.2021 insgesamt 2.830 vollstationäre Pflegeplätze in 39 Pflegeeinrichtungen zur Verfügung standen. Die Zahl der belegten stationären Pflegeplätze ist alleine in den letzten 3 Jahren um exakt 10,0% gestiegen. So weit, so gut, doch in den nächsten Jahren soll sich diese Entwicklung angeblich radikal ändern: Es wird ein neu entstehender erheblicher Überhang von Pflegeplätzen vorausgesagt, von 99 Plätzen zum 01.01.2024 bzw. 303 Plätzen zum 01.01.2030, und zwar wegen des sinkenden Bedarfs. Der Grund dafür sei ein Rückgang der Bevölkerung im Alter ab 80 Jahren. Deren Zahl soll von Ende 2021 bis Ende 2023 um knapp 1% und bis Ende 2029 um gut 8% zurück gehen.

Abgesehen davon, dass bereits diese Berechnungen sehr zweifelhaft sind, ist der Ansatz völlig ungeeignet. Dann die sog. Pflegequote, also der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung, steigt innerhalb der Bevölkerung ab 80 Jahren mit zunehmendem Alter stark an:
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Tab. 22421-0003) liegt die Pflegequote für die 85- bis 89-Jährigen fast beim Doppelten und für die ab 90-Jährigen fast beim Dreifachen der Quoten für die 80- bis 84-Jährigen. Und nach den aktuellen Vorausberechnungen der Statistischen Landesamtes NRW (https://www.landesdatenbank.nrw.de, Tabelle 12421-9k08) soll im HSK die Bevölkerung im Alter 85 bis 89 vom 01.01.2021 bis zum 01.01.2024 um 22% steigen. Für die Bevölkerung im Alter ab 90 Jahren liegt der Anstieg sogar bei 43,4% bis 01.01.2030. Es kommen also viele Pflegebedürftige im Alter ab 85 Jahren hinzu. Dadurch werden die geringen Rückgänge bei den zu erwartenden Pflegebedürftigen im Alter 80 bis 84 bei weitem überkompensiert.

Die SBL hatte daher für die Kreistagssitzung beantragt, die von der Kreisverwaltung vorgelegte Pflegebedarfsplanung zu überarbeiten, damit keine falschen Botschaften gestreut werden.
Die Antwort der Kreisverwaltung lässt sich so zusammenfassen:
1. Das haben wir schon immer so gemacht.
2. Es gibt andere Behörden, die es genau so machen.
3. Es gibt kein Gesetz, das uns zu einer anderen Vorgehensweise verpflichtet.
Erwartungsgemäß nickte die Kreistagsmehrheit den Vorschlag des Landrats und der Verwaltung ab.

Die Anfrage an den Landrat

Nächster Schritt war dann eine schriftliche Anfrage an den Landrat:
„Die von der Kreisverwaltung vorgelegte und am 24.03.2023 vom Kreistag beschlossene Pflege¬bedarfsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahresende ein Überhang von 99 statio¬nären Pflegeplätzen und bis Ende 2029 sogar von 303 stationären Pflegeplätzen ent-stehen wird. Diese Vorausberechnungen sind methodisch absurd, wie in unserem Änderungs-antrag zur Drs. 10/646 dargelegt wurde. Ursache ist vor allem, dass die Kreisverwaltung das starke Anwachsen der Bevölke¬rung im Alter von 85 bis 89 Jahren und vor allem ab 90 Jahren in den nächsten Jahren nicht berücksichtigt.
Auch aus anderen Gründen ist die Planung unvollständig, hinsichtlich der Nachbargebiete und alternativer Pflegeangebote.
Daher fragen wir den Landrat:
1. Was unternimmt der Landrat, dass diese unrichtigen „Botschaften“ der Pflegebedarfs-planung über die benötigten Plätze nicht zu Einschränkungen des Pflegeangebots führen?
2. Die Pflegebedarfsplanung des HSK erfüllt bisher nicht die gesetzliche Anforderung (§ 7 Abs. 2 APG NRW), die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften zu berücksich-tigen.
Was unternimmt der Landrat um dies zu ändern?
3. Andere Kommunen planen alternative Formen von Pflegeangeboten, um dadurch den Bedarf an stationären Pflegeangeboten teilweise zu ersetzen. So sind z.B. in der am 26.10.2022 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossenen (verbindlichen!) Pflege¬bedarfsplanung Anforde¬rungen an die Entwicklung altengerechter Quartiere enthalten:
‘Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Teilgebieten Münsters Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezial-) Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von Dienst¬leistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze werden daher wichtige Rahmen¬bedingungen geschaffen, die die Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen.’
Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, um solche alternativen Angebote auch im HSK einzurichten?“

Die Antwort

Die Antwort des Landrats kam gestern, am 13.04.2023:
„Der Kreistag hat gern. der Beschlussvorlage den Pflegebedarfsplan 2021/2022 mehrheitlich beschlossen, Ihren Antrag zur Überarbeitung des Pflegebedarfsplans 2021 /2022, mit Ausnahme der Korrektur von drei Schreibfehlern in Tabellenbeschriftungen, abzulehnen.
Aus den vorgenannten Gründen sieht auch der Landrat keinen weiteren Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der aktuellen Pflegebedarfsplanung.“

Das Fazit

Das bedeutet im Klartext:
Nachdem die Kreisverwaltung den Kreistag falsch informiert hat, wurde von der Mehrheit des Kreistags alles so beschlossen wie von der Behörde gewünscht. Nun braucht sich das zuständige Amt keine Gedanken über die Sinnhaftigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen mehr zu machen…

Es ist sicher keine Überraschung, dass solche Erfahrungen bei Personen, die sich wissenschaftlich mit Demographie, Statistik und Pflegeangeboten befassen, zur Verzweiflung führen können. Vielleicht sieht das die Aufsichtsbehörde anders?

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Amnesty International: NRW schränkt Versammlungsfreiheit ein

By admin at 11:04 pm on Wednesday, March 29, 2023

Bisher haben viele Menschen in NRW noch nicht mitbekommen, welche Folgen die im letzten Jahr vom Landtag verabschiedeten Gesetze zum Versammlungs- und Polizeirecht haben können. Im aktuellen “Amnesty International Report 2022/23″ wird darauf eingegangen. Neben Berichten über viele gravierende Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern steht dort auch:

“Das im Januar 2022 in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen schränkte die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein, indem es staatliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse unangemessen ausweitete. Trotz einiger Änderungen, die nach heftiger Kritik im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden, blieben zahlreiche bedenkliche Regelungen bestehen, wie z. B. die strafrechtliche Sanktionierung für Organisator*innen, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmelden.”
Im Mai 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass Protestcamps einschließlich ihrer erforderlichen Infrastruktur umfassend von der in Artikel 8 Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Einige Proteste, von den Behörden vielfach primär als “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” eingestuft, ­wurden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. So wurden im Juni z. B. nur 50 Demonstrierende auf dem Gelände des von Deutschland ausgerichteten G7-Gipfels zugelassen.”

[https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/deutschland-2022]

Das ist eine sehr zweifelhafte “Auszeichnung” für den NRW-Landtag. Ob der Amnesty-Report zu Änderungen führt?

Anfang des Jahres wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue NRW-Versammlungsgesetz eingereicht. Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) stellt dazu fest, “dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es handele sich um einen “offenen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit.
Dabei sind die Kritikpunkte an dem Gesetz vielfältig. So seien die Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot zu weitreichend und unbestimmt. Die Ausdehnung der Befugnis zur Videoüberwachung könne einschüchternde und abschreckende Wirkung haben…
“Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.”
[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfgh-nrw-versammlungsgesetz-gff-verfassungsbeschwerde-eingereicht]

Im Amnesty-Report findet auch Bayern besondere Erwähnung:
Im April 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Vorgaben des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Das Gericht entschied, dass staatliche Überwachungsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung weder hinreichend klar noch verhältnismäßig waren, und somit unter anderem gegen die verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
Im September 2022 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz, das Anbieter zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtete, mit EU-Recht und dem enthaltenen Recht auf Privatsphäre unvereinbar ist. Das Bundesjustizministerium kündigte daraufhin eine Reform des Gesetzes an.

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2mal ein Vierteljahr lang Vollsperrung der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 9:35 am on Tuesday, March 28, 2023

Die Sanierung des ca. 1,4 km langen Bahntunnels bei Olsberg-Elleringhausen hat bereits begonnen. Ab 4. Mai wird deswegen die Bahnstrecke zwischen Bestwig und Brilon 3 Monate und 3 Wochen lang voll gesperrt.

Nach der ursprünglichen Planung waren sogar 4 Jahre Sperrung vorgesehen. Auf Antrag der SBL-Fraktion wurde jedoch im Kreistag beschlossen die Deutsche Bahn aufzufordern, die “Tunnel-in-Tunnel-Methode” anzuwenden. Sie hatte sich bereits im Lahntal bewährt. Dies hatten der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die SBL eruiert. So gibt es nur zu Beginn und zum Ende des Bauzeitraums Vollsperrungen von jeweils etwa einem Vierteljahr. In der anderen Zeit fahren die Züge eingleisig in der Mitte des Tunnels, und die Bauarbeiten finden über und neben den fahrenden Zügen statt.

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Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede

By admin at 6:19 pm on Thursday, March 23, 2023

Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr.

Wie immer beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Hier kann jeder Einwohner des HSK Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.
Weitere wichtige Tagesordnungspunkte sind die “Örtliche Pflegebedarfsplanung 2021-2022 für den Hochsauerlandkreis” und die “Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Hochsauerlandkreis und elf kreisangehörige Städte und Gemeinden”. Zu beiden Punkten hat die SBL Änderungsanträge zu den Beschlussvorschlägen der Kreisverwaltung gestellt. U.a. soll für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ein standardisiertes Controlling eingeführt werden, in dem jährlich über den Stand der einzelnen Maßnahmen berichtet wird. Das letzte Klimaschutzkonzept (aus dem Jahr 2013) hat die Notwendigkeit dafür gezeigt. So war z.B. beschlossen worden, Strom für kreiseigene Gebäude nur aus erneuerbaren Energien zu beziehen; dies wurde dann in der Ausschreibung und Vergabe missachtet, und ein Antrag der SBL, dies umzusetzen, wurde nur von der Fraktion Die Linke unterstützt. Beim Bedarf an Pflegeplätzen kommt der Entwurf der Kreisverwaltung zu völlig unrealistischen Ergebnissen; so wird z.B. behauptet, dass in 6 Jahren ein Überhang von mehr als 300 stationären Pflegeplätzen entstehen würde.

Mit der Beschlusskontrolle befasst sich auch ein Antrag der Grünen Kreistagsfraktion. Sie fordert die “Einführung eines Informations-Tools ‚Beschlusskontrolle‘ in das Kreistagsinformationssystem”. Einen fast gleich lautenden Antrag hatte die SBL bereits im Dezember 2016 in den Kreistag eingebracht; vielleicht ist der Versuch dieses Mal erfolgreicher?

Die Kreisverwaltung wird über den “aktuellen Umsetzungsstand” des “Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025″ berichten, wobei einige Aussagen in der dazu erstellten Drucksache sehr geschönt wirken…

Die Linke-Fraktion hat Anträge eingebracht zu “Ausbildungsmöglichkeiten nach § 66 BBiG für Menschen mit Behinderungen” und für eine “Resolution für eine bessere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum”.

Hier steht die komplette Tagesordnung:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWLmaBFoFBDDVuyEi70OxWQ

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Eng verbunden mit RWE?

By admin at 12:35 am on Friday, March 17, 2023

Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur standen auch Überlegungen zur Gründung eines kommunalen Unternehmens des Hochsauerlandkreises mit der Aufgabenstellung, Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis zu erzeugen. Die Idee war bereits im Herbst 2022 in den Ausschuss eingebracht worden, im Kreistag erfolgte noch keine inhaltliche Beratung.

Der Sitzungsdrucksache 10/680 der Kreisverwaltung war zu entnehmen, dass der Landrat und der Kreiskämmerer am 23.11.2022 ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der RWE AG geführt hatten, inwieweit seitens der RWE AG Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen besteht. Dabei sei seitens RWE eine große Bereitschaft bekundet worden, gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis und den Städten/Gemeinden des Kreises Windenergieprojekte im Hochsauerlandkreis umzusetzen.

Im Ausschuss stellten nun drei Vertreter der RWE ihr Konzept vor. Sie denken an die Gründung einer Gesellschaft namens “EEH” (Erneuerbare Energien HSK). Pikant: Die RWE erwartet, dass ihr Anteil an dieser EEH mindestens 51% beträgt, während Kreis und Kommunen zusammen “bis zu 49%” halten dürfen.

In der Ausschusssitzung gab es viele kritische Fragen (außer von der CDU-Fraktion!). Von mehreren Fraktionen wurde vor allem die angestrebte Mehrheitsbeteiligung der RWE kritisch gesehen. Die Vertreter der RWE konnten oder wollten jedoch nicht die Frage beantworten, wie hoch der RWE-Anteil mindestens sein müsse. Auch auf die weitere Frage der SBL, bis wann der Kreis denn diese wichtige Information von der RWE erhalten könne, gaben die Herren der RWE keine Antwort.

Mehrere Ausschussmitglieder wiesen darauf hin, dass das Vorhaben grundsätzlich begrüßenswert sei, kritisierten aber, dass die Kreisverwaltung mit keinem anderen Partner gesprochen hatte. Angeblich – so die Verwaltung – hätte das zu lange gedauert… Auch die zu erwartenden hohen “Overhead-Kosten” der RWE wurden kritisch hinterfragt.

Als die SBL dann konkret beantragte die Verwaltung aufzufordern, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung im Mai zwei konkrete Alternativen vorzustellen, lehnten die CDU- und SPD-Ausschussmitglieder dies ab. Das sind diejenigen Fraktionen, die die Sitze in den RWE-Gremien inne haben…
So kam es, dass der Ausschuss mehrheitlich “sein Einverständnis” erklärte, “dass die Verwaltung gemeinsam mit der RWE AG das vorgestellte Projekt weiterverfolgt”.

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Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im HSK am 3. April starten

By admin at 8:30 pm on Sunday, March 12, 2023

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

By admin at 5:24 pm on Tuesday, February 28, 2023

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten.
Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.
Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.
Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.
Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).
Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

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Vogelschutzgebiet wird größer

By admin at 11:50 pm on Saturday, February 18, 2023

Am 08.11.2022 hatten wir bereits berichtet: “Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.”
https://sbl-fraktion.de/?p=10809

Nun wurde im Amtsblatt Nr. 3/2023 der HSK die Ankündigung über die erneute Auslegung der Unterlagen zum Vogelschutzgebiet veröffentlicht; sie erfolgt vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 im Internet und in mehreren Behörden. Die Bekanntmachung enthält auch eine Karte, aus der sich die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen der zuständigen Landesbehörde LANUV für das Vogelschutzgebiet (VSG) bei Brilon und Marsberg ergeben.

Karte-202301-AendVSG-AmtsblattHSK
(Durch Anklicken läßt sich die Karte vergrößert anzeigen)

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. Das bedeutet, dass die Stadt Olsberg nun fast nicht mehr am Vogelschutzgebiet beteiligt ist; aber sie hatte bisher schon nur einen sehr geringen Anteil. In Marsberg gibt es mehr zusätzliche als entfallende Flächen, in Brilon ist die Veränderungsbilanz fast ausgeglichen, und aus den Stadtgebieten von Büren und Bad Wünnenberg kommen große Flächen hinzu. In allen Städten bleiben aber zahlreiche und große Flächen (vor allem in den Zentren und deren Umfeld), die nicht zum neuen VSG gehören.

In der Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg heißt es u.a.:
“Für das zu meldende VSG Gebiet ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekt ergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt aus diesem Grunde, gemäß § 32 Abs. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 51 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LNatSchG NRW), in der geltenden Fassung, der Europäischen Kommission – über die Bundesrepublik Deutschland – ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30.11.2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu melden.

Das LANUV hat das Gebiet nach den in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang III FFH-RL bzw. nach den in Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL genannten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechend den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung auf europäischer und Bundesebene geprüft und ermittelt.”

Der vollständige Text des Amtsblattes Nr. 3/2023 des HSK steht hier:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2023/00_Amtsblatt_3_2023.999.pdf

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Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

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Kein soziales Bewusstsein

By admin at 2:55 pm on Monday, January 30, 2023

6.191 Haushalte im HSK (also mehr als 10.000 Personen) waren im Jahr 2021 auf Grundsicherung angewiesen. Bei ihnen reichte das Einkommen sonst nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Grundsicherung wird für Erwerbsfähige nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt, für Nicht-Erwerbsfähige (z.B. RentnerInnen) nach dem SGB XII. Die Empfänger-Haushalte (“Bedarfsgemeinschaften”) enthalten die Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt und die “angemessenen” Kosten der Unterkunft (KdU).

Die Angemessenheitsgrenzen für die KdU reichen jedoch häufig nicht aus. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Und daran ändert sich durch das “Bürgergeld” nichts: Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld ab 01.01.2023 neu eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).

Für die Haushaltsberatung im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass die Kreisverwaltung im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen lassen soll.

In der Haushaltsrede der SBL wurde dies so erläutert:

Ein für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Kreis sehr wichtiges Thema ist die Grundsicherung. Wir haben da schon öfter darüber gesprochen. Nun, die Situation wird schlimmer. Lassen Sie uns zunächst einen geistigen Ausflug nach Augsburg machen. Die Damen und Herren der CDU werden sich daran erinnern, dass dort Ende Oktober der Parteitag der CSU stattfand. Da ist auch Ihr Bundestagsabgeordneter, der gleichzeitig der Bundesvorsitzende ist, aufgetreten, die Rede kann man bei YouTube nachhören. Nach 51 Minuten kam er zum Thema Cannabis. Warten Sie ein paar Sätze ab, Sie werden gleich erfahren, was das mit unserem Thema heute zu tun hat. Also auf Cannabis gehe ich nicht ein. Aber dann sagte Herr Merz den schönen Satz, um seine Kompetenz in der Kenntnis der niederländischen Verhältnisse zu demonstrieren: Ich wohne an der niederländischen Grenze. Er, der bekanntlich aus Niedereimer kommt – beides fängt mit „Nieder“ an – sagt, er wohnt an der niederländischen Grenze? Jeder hier weiß, dass das Unsinn ist und er muss eigentlich wissen, wo er wohnt.

Dieses Argumentationsmuster, was dann eindeutig gelogen ist, findet sich leider in vielen anderen Aussagen der CDU-Bundesspitze auch wieder. Sei es Energiepolitik, sei es Staatsbürgerrecht und sei es auch die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld. Was es da an Kampagne von der CDU-Spitze zusammen mit der BILD-Zeitung in den letzten Monaten gab, spottet jeder Beschreibung und vor allem jeder sachlichen Richtigkeit. Man hat einfach übersehen, dass es auch für Leute, die wenig Geld haben, außer Grundsicherung noch Wohngeld und Kinderzuschlag und vieles andere gibt. Dass etwa 30 % der Grundsicherungsempfänger parallel arbeiten und nur deswegen aufstocken müssen, weil der Lohn zu gering ist und vieles andere. Hier sind Ängste und Ressentiments geschürt worden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung. Es gibt eine Auskunft der Bundesregierung vom August dieses Jahres. Der ist zu entnehmen, dass eben bei 16,6 % der Bedarfsgemeinschaften hier im Kreis – das sind ungefähr 1.000 Bedarfsgemeinschaften – durchschnittlich mehr als 70 € von den Unterkunftskosten nicht anerkannt werden – bezogen auf das Jahr 2021. Und das, meine Damen und Herren, wird schlimmer. Jeder weiß, wie die Kosten steigen. Und wenn dann von der CDU auch behauptet wird: Ja, wir haben das Bürgergeld, das steigt jetzt um 12 %, so sagt das nur die halbe Wahrheit. Wir haben für die unteren Einkommensgruppen eine Preissteigerung von 14 % – allgemein 10,5 %, aber die unteren Einkommensgruppen haben höhere Anteile von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie -, und wir haben steigende Wohnkosten. Wenn man sieht, was der Kreis, der allein für diese Unterkunftskosten zuständig ist – und da sind wir bei unserem Thema – diesen Familien und Bedarfsgemeinschaften zubilligt, so sind das zum Beispiel in Brilon, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg – wir haben die Beispiele reingeschrieben – teilweise knapp 6 €, teilweise etwas mehr als 6 € und zwar einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung, die pro Quadratmeter aufgewendet werden dürfen.

Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das reicht hinten und vorne nicht. Deswegen haben wir aufgrund der besonders prekären Situation erneut beantragt, ein neues Gutachten zu machen, um reell festzustellen, wie hoch denn die tatsächlich angemessene Angemessenheitsgrenze ist. Wir können uns doch nicht damit zufriedengeben, dass 1.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund zu geringer Angemessenheitsobergrenzen nicht mehr ihre Grundsicherung bekommen, sondern diese noch erheblich gekürzt wird. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein. Es war auch nicht sehr hilfreich, dass die Verwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss behauptet hat, das würde alles mit dem neuen Bürgergeldgesetz geklärt. Da, meine Damen und Herren, steht ausdrücklich drin, dass eben das für die Altfälle nicht gilt. Wenn einmal gekürzt wurde, bleibt es dabei.”

Leider unterstützte im Kreistag nur die Linke den Antrag der SBL. CDU/FDP, SPD und Grüne waren nicht bereit, die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen zu unterstützen. Wo bleibt das soziale Bewusstsein, z.B. bei der “sozial”-demokratischen Partei??

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Gefährliche Sperren

By admin at 12:30 am on Saturday, January 21, 2023

Bereits ihr Name klingt gefährlich: “Umlaufsperren”. Sie stehen am Beginn und bei Kreuzungen mit Straßen diverser Radwege auch im HSK, wie unsere Bildbeispiele zeigen. Ihr offizieller Zweck ist es zu verhindern, dass Kfz auf den Radwegen fahren. Dafür sind sie aber in dieser Form nicht nötig.

20211218_144807_ArnsbergSperrgitter

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Beispiele aus Arnsberg

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Beispiele aus Brilon

Diese engen Umlaufsperren (auch Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ genannt) verhindern, dass Radwege mit Fahrradanhängern oder mit Lastenrädern befahren werden können. Auch für alle anderen Radfahrerinnen und Radfahrer stellen sie eine Gefahr dar, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck dieser Umlaufsperren stehen.

Der ADFC fordert daher, auf derartige Umlaufsperren ganz zu verzichten.

Eine Grundlage bilden die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA), die 2010 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurden. Laut ERA ist „für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs […] das Freihalten des lichten Raumes von grundlegender Bedeutung.“1 Die Installation von Pollern, Umlaufsperren oder ähnlichen Einbauten ist […] „nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen: Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann.“

Die Begründung des ADFC für seine Empfehlungen:

• Die genannten Einbauten führen zu einer Verengung der Fahrbahn, erschweren somit die Durchfahrt der betroffenen Stelle und stören die Fahrdynamik. Durch die zusätzlich meist mangelnde Sichtbarkeit entsteht ein Gefahrenpotenzial.
• Speziell für in Gruppen fahrende Radfahrer oder bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern entsteht ein Unfallrisiko, z.B. durch Kollisionsgefahr.
• Umlaufsperren, die im Bereich von Straßenkreuzungen installiert wurden, lenken die Aufmerksamkeit des Radfahrers vom Autoverkehr ab.
• Umlaufschranken an Bahnübergängen beeinträchtigen das zügige Räumen des Gefahrenpunktes. Dies gilt speziell für Radfahrergruppen oder Radfahrer mit Anhängern.
• Durch die entstandene Verengung ist eine barrierefreie Nutzung des Weges nicht gewährleistet. Verschiedene Nutzergruppen (z.B. Handbikefahrer, Radfahrer mit Gepäck oder Kinderanhänger) werden behindert oder ausgeschlossen.

Der ADFC spricht sich stattdessen aus für den Einsatz von StVO-Zeichen (z.B. Verkehrsschild Nr. 260 („Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“) und für bauliche (seitliche) Verengung des Radweges auf mindestens 2 m.

https://www.adfc.de/artikel/umgang-mit-pollern-und-umlaufsperren

https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Touristik_und_Hotellerie/Positionspapiere/ADFC_Positionspapier_Umgang_Poller_Umlaufsperren.pdf

Als „milderes“ Mittel können ersatzweise an beiden Seiten Halbschranken errichtet werden, die eine Durchfahrbreite von ca. knapp 2 m frei lassen und daher ungeöffnet ein Befahren dieser Radwege mit Kraftfahrzeugen verhindern. Unser Beispielbild stammt aus Warnemünde:

20211222_145622_WarnemuendeRadsperre

Die Bürgerliste ist bereits in den Stadträten von Arnsberg und Brilon initiativ geworden, damit diese Hindernisse beseitigt werden. Vor einigen Tagen hat der Briloner Rat den Umbau beschlossen.

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Digitale Bauanträge funktionieren für 7 der 12 Kommunen im HSK

By admin at 6:12 pm on Monday, January 9, 2023

In einer aktuellen Pressemitteilng weist die Kreisverwaltung auf die erfolgreiche Einführung digitaler Bauanträge hin. Die SBL hat immer wieder gefordert, Dienstleistungen der Verwaltungen zu digitalisieren, aber dabei auch die konventionellen Verfahren alternativ anzubieten. Genau dies ist bei den Bauanträgen gelungen. Leider haben sich Arnsberg, Sundern, Meschede, Schmallenberg diesem Verfahren (noch ?) nicht angeschlossen; diese Städte haben eigene Baugenehmigungsbehörden.

In der Meldung der Kreisverwaltung heisst es u.a.:
“Im Juni 2021 gestartet, hat sich das digitale Baugenehmigungsverfahren für die Gemeinden Bestwig und Eslohe sowie für die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg eingespielt.

Alle Beteiligten, wie Entwurfsverfasser, Bauherren, Bauämter, sowie interne und externe Fachbehörden können entsprechend ihrer Rechte auf die Online-Plattform zugreifen. Dort werden alle für die Baugenehmigungsanträge maßgeblichen Dokumente von den Beteiligten digital abgelegt. Auch die Kommunikation untereinander wird über die Plattform abgewickelt, so dass zur Klärung von Sachfragen diese schnell und eindeutig nachvollziehbar sind.

‘Die Zusammenarbeit hat sich etabliert und der Baugenehmigungsprozess hat sich dadurch beschleunigt. Voraussetzung für eine Genehmigung bleibt aber nach wie vor, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen’.

Eine Antragsstellung in Papierform ist indes weiterhin möglich. Diese Unterlagen werden beim Hochsauerlandkreis eingescannt und digital weiterbearbeitet. Daher müssen sie nur noch in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Ein Umstieg auf das digitale Verfahren ist zu jedem Bearbeitungszeitpunkt möglich.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Pläne und andere Bauvorlagen müssen nicht mehr in dreifacher Papierausfertigung eingereicht werden, der Bauantrag kann online zu jedem Zeitpunkt, also unabhängig von Sprechzeiten, über das Service-Portal des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Aus rechtlichen Gründen muss für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren lediglich eine Vollmacht in Schriftform nachgereicht werden.

Im weiteren Verfahren wird der Bauantrag als eines der komplexesten Verfahren in der Verwaltungspraxis voll digital weiterbearbeitet. Hierfür nutzt der Hochsauerlandkreis eine Kommunikationsplattform, mit der medienbruchfrei alle Stellen gleichzeitig beteiligt werden können. Das spart Zeit und Papier. Sollte der Austausch von Bauvorlagen erforderlich sein, kann dieses bequem und zu jedem Zeitpunkt über die Kommunikationsplattform erfolgen. Entwurfsverfasser, Bauherren und beteiligte Stellen können sich jederzeit einen Überblick über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens machen, da sie bei der Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren einen Zugriff auf die Kommunikationsplattform haben und sich zu guter Letzt die Genehmigung auch selbst herunterladen können.”
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1119693.html

Schade ist, dass in vielen anderen Ämtern bisher keine entsprechenden Fortschritte bei der Digitalisierng zu erkennen sind!

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