Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Das Schweigen der Bürgermeister

By admin at 1:19 pm on Friday, November 4, 2022

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um 8%. Die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast 11%.
Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen!

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt. “Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

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Es wird deutlich teurer!

By admin at 9:35 am on Tuesday, October 25, 2022

Das gilt nicht nur für private Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet, sondern auch für die Städte und Gemeinden im HSK. Denn sie finanzieren den Haushalt des HSK durch Umlagen, die als Prozentsatz von ihrer eigenen Finanzkraft berechnet werden. Im laufenden Jahr mussten alle 12 Kommunen eine “Allgemeine Kreisumlage” in Höhe von 32,90 Prozent an den Kreis abführen, im nächsten Jahr sollen es 33,72 Prozent sein, die zudem von steigenden Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Das Volumen des Kreishaushalts soll von 462,1 auf 508,9 Mio Euro steigen, also um mehr als 10 Prozent!

Noch drastischer ist der Anstieg für die 9 Kommunen, die über kein eigenes Jugendamt verfügen und daher an den HSK auch die Umlage für das Kreisjugendamt zahlen müssen. Hierfür soll der Hebesatz von 20,32 auf 21,95 Prozent steigen!

Das bedeutet z.B. für eine Stadt wie Meschede, dass sie allein durch die steigenden Abgaben an den Kreis mit Mehrbelastungen von ca. 2 1/2 Mio Euro rechnen muss.

Wofür der Kreis die deutlichen Mehreinnahmen verwenden möchte? Das wissen wir auch noch nicht, sondern kennen nur das Gesamtvolumen und die geplanten Hebesätze. Zwar hat der Landrat am 21.10.2022 den Haushaltsentwurf in den Kreistag “eingebracht”, aber ohne das Haushaltsbuch und den Vorbericht (mit allen Eckdaten) vorzulegen, Auch 4 Tage nach der Kreistagssitzung haben wir diese für die Haushaltsberatung unerlässlichen Unterlagen immer noch nicht erhalten. Bereits am 09.12.2022 soll der Kreistag den Haushalt 2023 beschließen.

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3 Haushaltsjahre im Kreistag

By admin at 11:48 am on Thursday, October 20, 2022

Bei der Kreistagssitzung am Freitag (21.10.) um 15 Uhr in der Olsberger Konzerthalle spielen Haushaltsthemen eine große Rolle, und es geht um 3 Haushaltsjahre.

Für 2021 steht die Prüfung des Jahresabschlusses an. Hier hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ergebnisse geprüft und bestätigt, dass in Überschuss von ca. 3,9 Mio Euro entstanden ist. 85% davon (3,3 Mio Euro) sollen nun an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, der Rest soll der Ausgleichsrücklage des Kreises zugeführt werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2022 gibt der Kämmerer einen Bericht über die “Ausführung des Haushalts”. Gegenüber der Haushaltsplanung werden nun in diversen Positionen Entlastungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio Euro erwartet. Saldiert mit Mehrbelastungen in anderen Bereichen ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,8 Mio Euro. Den größten Einfluss auf die Veränderung des Ergebnisses haben die Bußgelder: Sie waren mit 3,88 Mio Euro kalkuliert worden, nun wird mit Mehrerträgen von 3,0 Mio Euro gerechnet! 0,9 Mio Euro sollen bei den “Kosten der Unterkunft” für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII) eingespart werden, 2,2 Mio Euro bei den “Hilfen zur Pflege”, vor allem wegen höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehraufwand ensteht z.B. durch eine Erhöhung der Beiträge für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten um 0,4 Mio Euro.

Etwa 0,3 Mio Euro an Ausgaben werden nicht ergebniswirksam, weil sie als sog. “Corona-bedingte Finanzschäden” zunächst ergebnisneutral gebucht und in späteren Haushaltsjahren ausgeglichen werden.

Sehr ungünstig verläuft die finanzielle Entwicklung des Kreisjugendamtes. Bereits im Jahr 2021 mussten 2,9 Mio Euro aus der Sonderrücklage entnommen werden, die danach noch einen Bestand von 1,9 Mio Euro hatte. Die Unterdeckung dieses Etats liegt nun bei 2,9 Mio Euro. Die werden nun komplett verbraucht; trotzdem fehlen für das Jahr 2022 noch 1,032 Mio Euro, die nun von den 9 Städten und Gemeinden per Nachveranlagung erhoben werden. Glücklich schätzen können sich die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg, die eigene Jugendämter haben und daher von der Nachveranlagung nicht betroffen sind.

Für das Jahr 2023 wird der Landrat den Haushaltsentwurf einbringen, über den der Kreistag dann am 09.12.2022 beraten und beschließen soll. Näheres ist unserer Fraktion noch nicht bekannt… Es ist allerdings mit einer drastischen Anhebung des Umlagesatzes für die Finanzierung des Kreisjugendamtes zu rechnen.

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Weiterhin kaum Fortschritte für die neuen Rettungswachenstandorte

By admin at 11:56 pm on Wednesday, October 12, 2022

Ende August hatten wir auf diesen Seiten darüber berichtet, dass ein Jahr nach dem Beschluss über den neuen Rettungsdienstbedarfsplan des HSK bei den vorgesehenen acht Neubauten noch nicht viel passiert ist: http://sbl-fraktion.de/?p=10718. Nur für eines der acht benötigten Grundstücke war ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Heute war im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren, dass sich bei den Grundstückserwerben auch Mitte Oktober noch nichts geändert hat.

Allerdings wurde mittlerweile ein Generalplaner beauftragt. In der Sitzungsdrucksache 10/531 der Kreisverwaltung ist zu lesen: “Nach vorherigen Beratungen im Bauausschuss wurde in der Kreistagssitzung am 24.08.2022 mehrheitlich der Entschluss gefasst, einen Generalplaner zur gesamt einheitlichen Planung der neuen Wachenstandorte zu beauftragen.” Die Formulierung “mehrheitlich” läst darauf schließen, dass die Entscheidung nicht ganz unstrittig gewesen sein könnte…

Aus der Kreistagssitzung darf niemand berichten, weil dieser TOP im nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten wurde.
Aber es gibt ja die digitalen Vergabeportale, und dort sind öffentlich einsehbar weitere Informationen verfügbar, hier unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0YYKYYEZ/de/processdata?5
Dort erfahren wir, dass der Auftrag über die Architekten- und Ingenieurleistungen für 1.872.926,70 Euro an ein Planungsbüro aus Kassel vergeben wurde. (In der eigenen Internetseite nennt das Unternehmen allerdings Erfurt als ersten Standort.)
Die Auswahl der Angebote sollte zu 60% nach Qualitätskriterien und zu 40% nach dem Preis erfolgen. Das kam aber nicht zur Anwendung, weil nur ein einziges Angebot einging!

Wie? Nur ein Angebot für so einen lukrativen Auftrag? Interessierte sich dafür wirklich nur ein einziger Bewerber? Oder gab es irgendwelche Einflussnahmen, die zur Beschränkung der Zahl der Angebote führten? Wir gehen dem nach…

Die gesamten Baukosten für die acht Neubauten werden übrigens laut Ausschreibung der Vergabeleistungen auf 9,6 Mio Euro geschätzt, ohne Grundstückskosten und die – nicht so nebensächlichen – “Baunebenkosten”.

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Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

By admin at 10:30 pm on Sunday, July 31, 2022

Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg über die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt.
Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.

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Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbrüchig geworden war. Das könnte auch noch ein Fall für den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenkäferbefalls sehr große Mengen an Fichtenholz, die aus den Wäldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.

Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Verträge über insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerberverträge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die Bäume zu fällen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verkäufer legt die Flächen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten für die Dienstleistungen.

Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gekürzt werden könne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Andere Gründe zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.

Die Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Flächen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erklärte jedoch, die Verträge seien bereits “erfüllt” und gab dem Vertragspartner keine Möglichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1/10 des nun geforderten Betrages an.

In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund für eine Mengenkürzung – zu wenig Holz vorhanden – nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erklärt, dass ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig.

Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den maßgeblichen Zeitpunkt für den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten für die Holzfällung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren voraussichtlich über etwa zwei weitere Jahre hinziehen.

Politisch sollte über den Schadenersatz hinaus nun aber auch geklärt werden,
– wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tatsächlich erhielt und aufgrund welcher Umstände,
– wer für die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,
– ob eine Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums an den Vertragasabschlüssen erfolgte, oder ob der Bürgermeister eigenmächtig handelte.
Dies könnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu klären sein, ob ein großes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zusätzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des für solche Angelegenheiten zuständigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.

Wer das klären kann?

Naheliegend wäre, dass die Presse sich dafür interessiert und investigativ berichtet. Das wäre in vielen Regionen nun selbstverständlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die Berichterstattung in der WP über dieses Verfahren ein weiterer Beleg für den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele “Fakten” falsch, z.B. über die Mengen und über das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde jüngst im Blog “Zoom” erneut analysiert.

Und als zuständige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erwähnt. Auch dort war aber die Konfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgeprägt…

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Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

By admin at 1:46 pm on Wednesday, July 27, 2022

Auch die Städte und Gemeinden im HSK stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Durch Corona, Klimakrise und die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine gibt es Mehraufwendungen und Preissteigerungen. Jetzt werden auch noch Zinssteigerungen folgen, die besonders die Kommunen mit hoher Verschuldung treffen.

Besonders ungünstig ist es, wenn Fehlverhalten einer Kommune noch zu weiteren finanziellen Belastungen in Millionen-Euro-Höhe führt.
Das war erst im letzten Jahr in der Stadt Marsberg zu erfahren: Sie hatte 2,5 Mio Euro bei der Greensill-“Bank” angelegt, die nach der Pleite dieses Instituts nun wahrscheinlich komplett verloren sind. Im November 2021 wurde dem Marsberger Rat ein Gutachten eines Rechtsanwalts zur Ursachenanalyse vorgestellt, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-das-gutachten-zu-greensill-pleite-liegt-jetzt-vor-id233767369.html
Eine saubere Aufarbeitung der gravierenden Fehler der Stadt müsste transparent und öffentlich erfolgen…

Ein ähnlicher Verlust droht nun der Nachbarstadt Brilon. Hier geht es zunächst um 2,3 Mio Euro. Diese Summe fordert ein bayerisches Holzunternehmen von der Stadt als Schadenersatz, weil die Stadt ihre vertraglich vereinbarten Holzlieferverpflichtungen nicht eingehalten habe. Hinzu könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe kommen.

Die Lokalpresse veröffentlichte heute einen Vorbericht über den Prozess gegen die Stadt Brilon, der am morgigen Donnerstag (28.07.2022) beim Landgericht in Arnsberg stattfindet.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unternehmen-verklagt-stadt-brilon-auf-2-3-millionen-euro-id235997509.html

Ungewohnt kritisch wird in dem Artikel der Lokalpresse über die Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung des im September 2020 abgeschlossenen Holzliefervertrages berichtet:
50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen.
Anfang 2021 “sei der Holznachschub ins Stocken geraten“. Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens “hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend… 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine ‘potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten’ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

Ob dabei auch ein Briloner “Großabnehmer” aus der Holzbranche, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist dem Artikel nicht zu entnehmen…
Auch dies sollte dringend aufgearbeitet werden, ebenso wie die Verantwortung des Briloner Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Holzlieferverträge.

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RLG und Kreisjugendamt werden erheblich teurer

By admin at 4:34 pm on Tuesday, June 7, 2022

Am Freitag (10. Juni) tagt der Kreistag in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Ausführung des Kreishaushalts in den Monaten Januar bis Mai 2022.

Aus der Sitzungsdrucksache 10/486 vom 3. Juni nebst Anlage ergeben sich deutliche Mehrkosten für den Linienbusverkehr und für das Kreisjugendamt.
Beim Kreisjugendamt wird mit einer Unterdeckung von mehr als 2,3 Mio Euro gerechnet. Sei wird überwiegend durch eine nachträgliche Erhöhung der Jugendamtsumlage finanziert, die von den 9 kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufzubringen ist.

1,06 Mio Euro aus dem Kreishaushalt erhalten die RLG und die sonstigen Verkehrsträger für die Dieselpreisverteuerung. Davon sollen 600 TEuro an die RLG und 460 TEuro an die Westfalenbus gezahlt werden. Hinzu kommt ein Betrag in noch unbekannter Höhe für die Verkehrsleistungen im Raum Neheim/Ense/Werl.
Mit dieser Zahlung erhöht sich übrigens die Mehrbelastung des HSK gegenüber dem weiteren Mitgesellschafter Kreis Soest weiter. Pro Einwohner zahlt der HSK etwa 55% mehr in diese gemeinsame Gesellschaft als der Nachbarkreis, obwohl dort vielfach wesentlich günstigere Fahrpreise gelten.

Als “Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten” werden nun 5,4 statt 3,9 Mio Euro erwartet.
Bei der “Allgemeinen Sozialhilfe” werden dagegen Entlastungen von 2,4 Mio Euro erwartet, davon 1,4 Mio Euro für die “Kosten der Unterkunft” von Grundsicherungsempfängern. In einem weiteren Bereich des Sozialleistungen sollen nun mehr als 2 Mio Euro eingespart werden: Für “Hilfen zur Pflege” und “Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen”.

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Unnötig teure Finanzierung von Kita-Neubauten

By admin at 2:07 pm on Tuesday, May 3, 2022

Schon mehrfach hatten wir über das Problem berichtet, das dadurch entsteht, dass in den letzten Jahren freie Träger von Kindergärten bei Neubauten auf die Zuschüsse des Landes verzichten. Das Land fördert neue Kita-Plätze mit 33.000 Euro Zuschuss je Platz. Wenn bei einem Neubau auf diese Landesförderung verzichtet wird, dann belastet dies letztlich die kommunalen Finanzen. Und andere Regionen freuen sich über das viele Geld vom Land.

Begonnen hatte diese Entwicklung im HSK vor 6 Jahren in Brilon. Dort wurde eine 6-gruppige Kita neu errichtet. Zwischen dem Träger und der CDU gibt es enge personelle Verflechtungen…

Und der Träger baute diese neue Kita nicht selbst, sondern eine andere Tochtergesellschaft aus demselben Verband/Konzern. Nach dem Bau mietete der Träger das Gebäude vom Investor an, und zahlt dafür Miete. Diese Miete wird aber letztlich nicht vom Träger selbst getragen, sondern er erhält sie erstattet, zu einem kleineren Teil vom Land, zum überwiegenden Teil von Kreis und Stadt. Und damit sich das auch richtig „lohnt“, übernimmt der Kreis eine Mietgarantie für 20 Jahre, das entspricht der Frist für die Zweckbindung. Also selbst dann, wenn die Kita innerhalb dieses Zeitraums ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen würde, würde die volle Miete fließen, dann aber komplett aus kommunalen Mitteln finanziert.

Dieses Modell ist für die Träger attraktiv, denn sie erhalten mehr Geld als durch die Förderung des Landes, und vor allem für 20 Jahre gesichert. Aber warum lässt sich der Kreis auf eine für ihn so ungünstige Lösung ein?
Das versucht die SBL seit der Hauhaltsberatung des Kreistags im Dezember 2021 aufzuklären. Bisher kamen aus dem Kreishaus aber nur Antworten, die nicht weiterhalfen. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, als ob dies „Investorenmodell“ auch für den Kreis finanziell günstiger wäre.

Nach den Beratungen im Kreisjugendhilfeausschuss am 01.03. und im Kreistag am 01.04. reichten nun die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos (SBL) und Dietmar Schwalm (Die Linke; er ist auch stimmberechtigtes Mitglied des Kreisjugendhilfeaussschusses) gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Landrat ein.

Deren Inhalt dokumentieren wir im Folgenden:

„Sehr geehrter Herr Landrat!

Erst am 24.03.2022 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 10/397-2. Erg erstellt, in der auf Fragen der SBL-Kreistagsfraktion eingegangen werden sollte, die in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 offen geblieben sind. Doch auch damit sind immer noch wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem in den letzten 5 Jahren neu eingeführten Investorenmodell offen geblieben, die wir hiermit stellen.

1. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Zahlen ergibt sich, dass vom Land NRW für eine 4-gruppige Kita, die nach dem Investorenmodell errichtet wurde, jährlich ca. 28.637 Euro Mietkostenzuschuss geleistet werden (45,58% von 62.808 Euro). In 20 Jahren Zweckbindungsdauer sind dies insgesamt 572.740 Euro. Demgegenüber zahlt das Land beim Eigentümermodell (ebenfalls nach den Angaben der Kreisverwaltung) einen Förderbetrag von 2,138 Mio Euro. Dies bedeutet ein Minus an Landesmitteln von 1,566 Mio Euro beim Investorenmodell. Bei einer 6-gruppigen Kita beträgt diese Differenz sogar 2,348 Mio Euro, je Kita.
Es gibt also durch das Investorenmodell einen sehr großen Nachteil bei der Höhe der Landesmittel.
-> Warum wird diese Differenz in den Sitzungsdrucksachen nicht klar benannt?

2. Dieses enorme Minus an Landesmitteln muss vom Kreis und/oder von den Gemeinden und/oder von den Trägern und/oder von den Eltern ausgeglichen werden.
Aus der von der Kreisverwaltung in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 vorgestellten Präsentation ergibt sich, dass die Kreisverwaltung davon ausgeht, 16,4 % der Mietkosten würden durch die Elternbeiträge abgedeckt (s. Folie „Finanzierungsanteile nach dem Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2020 für freie Träger“). Diese Rechnung funktioniert aber nur dann, wenn die Elternbeiträge für die im Investorenmodell errichteten Kitas steigen würden. Denn das Investorenmodell löst Mietaufwendungen aus, anders als es beim Eigentümermodell der Fall ist, wo die Investition in das Gebäude im Wesentlichen durch Fördermittel abgedeckt ist. Durch die Miete erhöhen sich die laufenden Betriebsausgaben gegenüber dem Eigentümermodell. Die Elternbeiträge wachsen aber nur dann mit den steigenden Betriebsausgaben, wenn diese Beiträge deswegen über das bisherige Niveau erhöht werden, sonst tragen sie nichts zu den steigenden Betriebsausgaben bei. Die erforderliche Erhöhung würde etwa 30 Euro je Monat und je Kita-Platz im Investorenmodell betragen.
Daher noch einmal die (in der Kreistagssitzung nicht beantwortete) Frage:
-> Beabsichtigt der Landrat, die Elternbeiträge für das oder wegen des Investorenmodells zu erhöhen?
-> Falls diese Absicht nicht besteht: Wann werden die Berechnungen über die durch den Kita-Bau entstehenden für die Belastungen berichtigt?
-> Wenn eine Erhöhung der Elternbeiträge geplant ist: Um welche Beträge sollen die Beiträge in den einzelnen Einkommensstufen erhöht werden?
-> Wie sehen die Planungen des Landrats und des Kreisjugendamts für die weitere Entwicklung der Elternbeiträge aus? Bis wann (welches Jahr) sollen die Elternbeiträge konstant gehalten werden?

3. Die SBL hatte ihre Fragen nicht nur auf die Mehrbelastung der Kreisfinanzen, sondern auf die Belastungen aller kommunalen Kassen bezogen, also von Kreis und Gemeinden. Faktisch werden in vielen Gemeinden Trägeranteile von den Gemeinden übernommen, so dass die zusätzlichen Mietaufwendungen auch die Gemeinden treffen.
-> Warum ignoriert die Kreisverwaltung bisher diese Realität?
-> Wann werden die Berechnungen entsprechend korrigiert?

4. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Daten ergibt sich ein erheblicher Verlust an Landesmitteln durch das Investorenmodell gegenüber dem Eigentümermodell (s. Frage 1).
-> Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die daraus entstehenden erheblichen Mehrbelastungen für die kommunalen Kassen transparent auszuweisen und politische Gründe für die trotzdem erfolgende Bevorzugung des Investorenmodells transparent darzustellen?“

Wir hoffen, dass nun endlich die erforderliche Transparenz hergestellt wird, und werden weiter berichten!

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“Ein Desaster”, “wenn sich so viele Pannen” häufen

By admin at 3:12 pm on Thursday, January 6, 2022

Haushaltsrede von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 10. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Mitglieder des Kreistags,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer!

Sehr gerne würde ich auch die Zuschauer im Stream begrüßen, aber so weit sind wir leider noch nicht. Aber nachdem gestern im Rat der Stadt Arnsberg fast alle Fraktionen für Streaming gestimmt haben, außer der CDU und einer davon abhängigen Fraktion, was natürlich nur für Arnsberg gilt, haben wir die Hoffnung, dass wir bei der nächsten Haushaltsrede hier auch die Kolleginnen und Kollegen und Interessierten im Stream begrüßen können.

Das als Vorrede. Wir stehen vor vielen Herausforderungen. Viele sind eben schon beschrieben worden von den Vorrednern, angefangen vom Klima, über die damit zusammenhängende Notwendigkeit der Verkehrswende, über Corona, über steigende Energiepreise und manches Andere, was uns insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den nächsten Wochen und Jahren herausfordern wird…

Der Kreis unterscheidet sich von den Kommunen dadurch, dass er finanziell immer relativ gut dasteht, denn er nimmt sich bei den Kommunen das Geld was er braucht. Die letzte kreiseigene Steuer, die Jagdsteuer, hat die damalige CDU-Regierung vor ungefähr acht oder zehn Jahren abgeschafft. Seitdem lebt der Kreis nur von den Kommunen, und da der Kreis das alleine entscheiden kann, hat er viele Möglichkeiten. Da die Bürgermeister, nachdem sie in den letzten Jahren immer schon sehr zurückhaltend waren, sich dieses Jahr überhaupt nicht getraut haben, irgendeine Stellungnahme abzugeben, ist es besonders einfach. Denn egal was man macht, es widerspricht nicht dem was die Bürgermeister geäußert haben, weil sie nichts geäußert haben. Schade drum, aber das macht’s für den Kreis noch einfacher. Das sollte man nicht ausnutzen, man sollte sich über einiges noch mehr Gedanken machen…

Herr Landrat, Sie haben uns eben aufgefordert, auch über den Landrat und die Kreisverwaltung zu reden. Das tun wir heute gerne, im einem wie im anderen Fall… Denn es gibt viele Dinge, die gut gelaufen sind im letzten Jahr, siehe die eben schon mal angesprochenen digitalen Bauanträge, was ein hervorragender Fortschritt ist, und alles was mit Breitband zusammenhängt. Und dazu gehört – und damit unterscheide ich mich vom Namensvetter Brüggemann – auch der Rettungsdienstbedarfsplan. Im Gegensatz zu den Vorgängerversionen wurde hier gute Arbeit geleistet. Es wurde wirklich fachlich gearbeitet, und letztlich, Kollege Brüggemann, geht es um den Konflikt zwischen – mein Eindruck – politischem Opportunismus, ich sagte ich mache es heute etwas direkter, und Fachlichkeit. Jeder der dabei war hat mitbekommen, dass auch aufgrund unserer Initiative in der Sitzung des GSA die Mitarbeiter danach befragt wurden, die ganz klar sagten: Das was gemacht wird, ist vernünftig, das Verhältnis von zwei Rettungswachen auf einen Notarztstandort mit Veränderung der Standorte das hilft wirklich, unser Problem zu lösen, die Hilfsfristen zu verkürzen und damit die Anforderungen einzuhalten.

Das ist die eine Seite. Es gibt auch eine andere Seite, was nicht so gut gelaufen ist. Dazu gehört z. B. das Klimaschutzkonzept… Da haben wir in der letzten Sitzung des Kreistags dargelegt, dass innerhalb von 8 Jahren nur zu einem Viertel der dort genannten Punkte Ergebnisse gefunden wurden, der Rest wurde nicht umgesetzt. Und das ist für 8 Jahre ziemlich wenig. Da hilft auch nicht, wenn man jetzt versucht anders zu zählen, oder gleich die ganzen Punkte, wo nichts geschehen ist, in der Vorlage weglässt. Es hilft nur, wenn man wirklich was tut, da gibt es bessere Ansätze – hoffen wir, dass mit der Überarbeitung dann mehr geschieht.

Was auch nicht so schön ist, dass leider bei den Zeiten für die Erstellung der Protokolle der bisher gewohnte Standard immer mehr verlassen wird. Wir haben heute noch nicht das Protokoll der letzten Kreistagssitzung zur Verabschiedung vorliegen. Es gibt noch schlimmere Fälle, auf einen komme ich gleich noch zu sprechen. Es wäre schön, es würde unsere Arbeit erleichtern, wenn man wieder auf das alte Niveau zurückkommt.

Die Digitalisierung war vorhin schon ein Thema, Kollege Brüggemann hat da einen schönen Satz gesagt: Verwalten wir die Digitalisierung oder digitalisieren wir die Verwaltung. Der Anspruch muss das Zweite sein. Wir schaffen nicht mal das Erste, wie noch zu zeigen sein wird und nun auch im Hinblick auf einen Antrag von uns. Schauen Sie mal auf die Seite des Landkreises Rostock, was dort allein im Straßenverkehrsbereich alles an Online-Diensten angeboten wird. Wenn das Mecklenburg schafft, warum ist das hier nicht möglich? Die können das wirklich gut, wie viele andere Dienstleistungen auch, daran sollten wir uns mal ein Beispiel nehmen. Die SIT ist leider bisher keine große Hilfe darin, weil auch da viel zu sehr aus Sicht der Verwaltungen und zu wenig aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, für die die Dienstleistungen gedacht sind, gedacht wird. Natürlich muss man die Verwaltung mitnehmen, aber die Bedürfnisse müssen aus den Interessen derjenigen kommen, die letztlich die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Vogelschutzgebiet, das war nun keine „Theatervorstellung“, das war einfach eine etwas gelenkte Vorstellung, wenn man daran denkt, wer denn beim Ortstermin mit der Ministerin dabei sein konnte. Weder der VNV noch die Fraktionen, die das Vogelschutzgebiet unterstützen, wurden eingeladen. Es wurde auf die vorherige digitale Veranstaltung hingewiesen, wo man diskutieren konnte, auch dem war nicht so. Da wurde schön sortiert, wer zu Wort kam. Auch von unserer Fraktion hat sich jemand ganz früh zu Wort gemeldet und kam nie zu Wort. Das war vielleicht alles auch kein Zufall. Es wäre schön, wenn man solche Vorgänge auch wirklich als Dialog abwickeln würde. Es kann unterschiedliche Meinungen geben, aber zum Dialog gehört auch der Austausch der Meinungen, das hat dort nicht ganz so gut geklappt.

Zum Flughafen Paderborn/Lippstadt hat Kollege Vollmer es eben schon erwähnt, wir haben es in der letzten Sitzung auch angesprochen, dass das Sanierungskonzept teilweise gescheitert ist. Was an Disput zwischen Stadt Arnsberg und Kreisverwaltung wegen der Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden erfolgt ist, da wollte uns der Landrat im Kreistag aufklären, das ist leider auch nicht erfolgt.

Und wenn dann die Heimaufsicht praktisch ihre Arbeit eingestellt hat wegen Corona, dann geht auch das eigentlich nicht. Die Heimaufsicht ist Teil der Pflege, und in einer Arztpraxis und in einem Pflegeheim kann man auch nicht die Tätigkeit einstellen. Andere Stellen sollen sich auch vor Corona schützen. Dasselbe kann man auch für die erwarten, die darauf achten müssen, dass in dem Heim alles ordentlich läuft, und es ist in den letzten zwei Jahren nichts passiert.

Das so als kleine Bilanz, und nun zu unseren Anträgen, meine Damen und Herren.

Auf einen gehe ich etwas näher ein, weil sich ein Desaster aufzeigt, wenn sich so viele Pannen zusammen häufen. Und zwar war es die Entscheidung des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11. über die neue Kita in Brilon. Klar ist: Man braucht neue Kita-Plätze in Brilon, wunderbar, es fragt sich nur wie viele. Da hat am 11.10. die Verwaltung einen mündlichen Vortrag gehalten: Wir brauchen eine neue Kita. Dafür gab es weder irgendeine Vorlage und bis heute nach 60 Tagen auch kein Protokoll der Sitzung.

Meine Damen und Herren, kein Unternehmen kann eine solche Investitionsentscheidung treffen ohne irgendwelche Unterlagen. Es gibt auch im Kreistag Leute, die kennen sich mit Demografie und Kindergartenplanung aus. Wenn man nichts in der Hand hat, dann kann man nur Zweifel äußern, ob so ein Beschluss für eine sechsgruppige neue Kita nicht dazu führt, dass eben in anderen Bereichen der Stadt Brilon andere Kitas, vor allem in den Ortschaften, darunter leiden. Warum hat man bis heute keine Unterlagen vorgelegt? Es wird eine große Entscheidung getroffen, ohne sie vorzubereiten. Die Stadt Brilon war leider nicht bereit eine kommunale Kita zu bauen, und das liegt nicht am Kreis. Dann wurde ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, und es war gar nicht vorgesehen, überhaupt irgendein Gremium der Stadt zu beteiligen. Das hat die Bürgerliste verhindert, indem sie dafür sorgte, dass sie noch in ein kommunales Gremium kam. Aber der Empfehlung des kommunalen Gremiums wurde nicht gefolgt.

Unter merkwürdigen Begleitumständen hat dann die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11. erklärt, man müsse ein neues Interessensbekundungsverfahren starten um auf die örtlichen Bedürfnisse eingehen zu können. Meine Damen und Herren, was für ein Unsinn. Was wird da behauptet? Ein Interessensbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren! Es ist völlig frei, da kann man Meinungen und Ansichten äußern, keiner der Partner ist daran gebunden, was dort geäußert wird. Man kann jederzeit was Anderes beschließen, die Kita kleiner, größer machen, teilen, all das geht. Wenn die Verwaltung solche falschen Auskünfte in solch zentralen Fragen erteilt, und die Ausschussvorsitzende leider nicht vorbereitet ist, darauf einzugehen, dann entstehen falsche Entscheidungen, die in der Stadt in dem Fall viel Ärger auslösen, weil man der Empfehlung der Stadt nicht gefolgt ist.

Und der letzte Punkt, das geht dann gleich zu unserem ersten Antrag über, man hat wieder ein Investorenmodell beschlossen. Für die, die sich nicht so auskennen, auch die aktuelle Vorlage der Verwaltung hat da nicht ganz viel zu beigetragen: Es gibt zwei Möglichkeiten eine Kita zu bauen. Man baut sie und betreibt sie und bekommt pro Platz 33.000 Euro Zuschuss, macht bei 6 Gruppen ungefähr 4 Mio. Euro. Oder man verzichtet auf diesen Zuschuss und beauftragt eine andere Gesellschaft sie zu bauen, mietet die Kita davon an und hat dann später die Mietkosten als zusätzliche Aufwendungen, die dann auch weitgehend aus kommunalen Mitteln ersetzt werden müssen… Selbst meine Enkel hätten kein Problem einzusehen, dass es besser ist, eine Kita mit Zuschüssen als ohne Zuschüsse zu bauen. Warum gelingt das unseren zuständigen Gremien im Kreis nicht? …

Unser zweiter Antrag betrifft den Hebesatz. Wir haben es ja wieder erlebt, wie alle Jahre. Diesmal sogar drei Tage vorher, meistens ein oder null Tage vor der Sitzung, hat die CDU den Antrag, der sie zum Wohltäter der Gemeinden erklärt, den Hebesatz deutlich zu senken. Wir haben unseren Satz so berechnet, dass die Ausgleichsrücklage genau denselben Betrag umfasst, den sie Ende des Jahres 2019 hatte. Dann würde die Ausgleichsrücklage einen vernünftigen Betrag nach wie vor enthalten, nicht mehr und nicht weniger als vor drei Jahren, das ist unserer Ansicht nach ein vernünftiger Kompromiss.

Bei der Bobbahn haben wir im Wirtschaftsausschuss erlebt, dass uns der Geschäftsführer erst erzählt, ja wir haben doch bei dem rd. 400.000 Euro betragenden zusätzlichen Finanzbedarf vorgesehen, dass künftig die Gesellschafter das tragen müssen. Zwei Minuten später sagt uns derselbe Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung hätte beschlossen, diesen Satz ganz zu streichen aus dem Wirtschaftsplan. Meine Damen und Herren, das ist Augenwischerei. Wenn man so eine Gesellschaft hat, und weiß, mit der 1 Mio. Euro, die sie bisher im Jahr kostet, kommt man nicht mehr aus, muss man ein Konzept machen, wie das künftig weitergehen soll. Vor allem wenn davon auszugehen ist, dass der Finanzbedarf auch künftig weiter steigt. Das, meine Damen und Herren, fehlt uns völlig.

Vom Straßenverkehrsamt erleben wir, dass noch rd. 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab Anfang des Monats ihren Führerschein bis Mitte Januar umtauschen sollen… Man kann einfach solche Vorgänge ganz anders organisieren, mit vernünftigen nicht zu knappen aber angemessenen Zeiten, mit viel Verlagerung von vorhergehenden Vorgängen ins Internet. Warum schafft man das hier nicht? Ich habe bisher nicht erfahren, auch aus der Antwort auf unsere Anfrage nicht, wie der Kreis es sich vorstellt, die noch ausstehenden 14.500 Umtauschvorgänge innerhalb dieser Zeit zu schaffen.

Bei der Digitalisierung sind wir der Auffassung, dass es die Verwaltung allein nicht schafft. Deshalb haben wir vorgeschlagen einen Arbeitskreis zu gründen, denn gibt es auch in den Fraktionen Fachverstand, um noch mehr aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger Initiativen zu ergreifen.

Und beim ÖPNV – das hat ja erfreulicherweise heute auch die SPD gesagt: Wir brauchen bessere Anschlussverbindungen – haben wir einen ganz konkreten konstruktiven Vorschlag gemacht, um die Anschlussverbindungen zu verbessern.

Zum letzten Punkt, meine Damen und Herren: Wir haben mit Bestürzung davon erfahren, dass ein junger Mann aus Sundern, 29 Jahre alt, seit 21 Jahren hier lebend, nach Aserbaidschan abgeschoben wurde. Die Kollegen der Grünen-Fraktion haben dazu eine Anfrage gemacht. Und das ist in der heutigen Zeit, meine Damen und Herren, eine Situation, die man wirklich nicht mehr verstehen kann.

Ich möchte schließen mit den Worten eines bekannten CDU-Mitglieds, fast 85 Jahre alt, ich durfte in den 80er Jahren viele Jahre mit ihr zusammenarbeiten, Rita Süssmuth. Die hat in einem Interview in einer Sonntagszeitung am letzten Sonntag klar zum Ausdruck gebracht: Wir brauchen die Vielfalt.
Die Vielfalt bereichert uns, wir brauchen die Offenheit für Menschen anderer Herkunft, anderer Hautfarbe, anderer Ausrichtung und sie würde uns sehr wünschen, dass wir alle gemeinsam das schaffen, offener gegenüber anderen Ansichten zu werden, offener gegenüber Menschen anderer Herkunft. Damit es uns nicht mehr passiert, dass Leute in ein angebliches Heimatland abgeschoben werden, wo sie weder die Sprache noch die Kultur wirklich kennengelernt haben.

Vielen Dank an den Kämmerer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gute Vorbereitung, ansonsten hoffe ich auf gute Antragsberatung.

(Auszüge aus der durch die Geschäftsstelle des Kreistags erstellten Mitschrift der frei gehaltenen Rede )

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“Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen”

By admin at 8:08 pm on Wednesday, December 15, 2021


Auszüge aus der Haushaltsrede von SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen am 09.12.2021 in Arnsberg

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

der Doppelhaushalt 22/23 ist ein Mammutprojekt und setzt gerade im Bereich der Investitionen im Wesentlichen auf die richtigen Schwerpunkte.
Ob er dazu in der Lage ist, einen wirksamen Beitrag zu einer bereits im Jahre 2030 klimaneutralen Stadt Arnsberg zu leisten darf bezweifelt werden.

Auch wenn ich den weitgehend konsensualen Umgang mit den Anträgen im Grunde begrüße, so sollen doch einige Anträge hier näher beleuchtet werden:
Ich erinnere hier an den gemeinsamen Antrag von Sauerländer Bürgerliste (SBL) und mir „Einführung eines preiswerten Arnsberg-Tickets für den ÖPNV“.
Natürlich ist es einfach sich mit Hinweis auf die Kosten hinter dem HSK und den Verkehrszweckverbänden zu verstecken. Will man aber 2030 Klimaneutralität in unserer Stadt haben, muss gerade in diesem Bereich schnell gehandelt werden. Das erfordert eben „Nägel mit Köpfen“ zu machen.
Einem solchen Antrag als perspektivisch zuzustimmen reicht da nicht aus.

Die beiden weiteren Anträge zur „Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes“ und „Elternbeiträge für Kindergärten und Tagespflege abschaffen!“ von SBL und mir wurden immerhin auch nicht per se abgelehnt, sondern mit den entsprechenden Hinweisen aus der Verwaltung auch als gewissermaßen perspektivische Anträge angenommen.

Das ist zum einen erfreulich, zeigt es doch wie wichtig und richtig auch diese Anträge sind, löst aber zeitnah überhaupt kein Problem.
Menschen in Wohnungsnot darauf zu verweisen, dass der Antrag ja im Grunde richtig ist, verhöhnt die Betroffenen.
Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen und nicht nur perspektivisch. Und deshalb brauchen wir auch kurzfristig eine eigene städt. Wohnungsbaugesellschaft und nicht irgendwann.
Zusätzlich sollte die Verwaltung zeitnah prüfen, ob nicht eine Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes am St. Marien-Krankenhaus Arnsberg des Klinikums Hochsauerland zu Wohnzwecken realisierbar ist.

Ob man mit dem Bau einer Hauptschule in der heutigen Zeit ein richtiges Zeichen setzt, darf ohnehin mehr als bezweifelt werden. Der Trend geht eindeutig zu einem längeren gemeinsamen Lernen und ein indianisches Sprichwort lautet: „Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab!“. Viel zu lange wurde „das tote Pferd Hauptschule“ schon geritten. Wir sollten mit dem entsprechenden Elan und dem durchaus vorhandenen Elternwillen endlich den Mut haben, auch bei uns in Arnsberg eine Gesamtschule zu bilden. 52 von 53 Kreisen und Kreisfreien Städten haben mindestens zwei Gesamtschulen. Nur der HSK hat als einziger Kreis in NRW nicht mal eine Gesamtschule. Hier stünde es der größten Stadt im HSK gut zu Gesicht, eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Auch wenn ich anerkenne, dass die Raumsituation an der Grimmeschule schlecht ist und Politik hier im Wort steht, so dauert der Neubau mehrere Jahre. Die jetzigen „Grimme-Schüler“ würden von einem Neubau kaum profitieren.
Ich plädiere für eine Ertüchtigung der jetzigen Räumlichkeiten der Grimmeschule und für einen Neubau eines Schulgebäudes, wenn der Standort einer künftigen Gesamtschule feststeht und ein solcher Neu dann auch wirklich erforderlich sein sollte.
Ich werde daher dem Neubau einer Hauptschule nicht zustimmen.

Lassen sich mich das Thema „Streaming von Ratssitzungen“ kurz ansprechen. Hier habe ich in einer der letzten Ratssitzungen schon eingehend zu ausgeführt. Man kann nicht einerseits Bürgerorientierung, Mitbestimmung und gelebte Demokratie sowie Transparenz immer wieder medienwirksam einfordern, dann aber den „Schwanz einziehen“, wenn es gerade um eine zukunftsweisende Entscheidung in diese Richtung geht.
Ich werde daher zu diesem Punkt geheime Abstimmung beantragen. Vielleicht mögen sich dann manche Befürworterinnen und Befürworter trauen, ihre Meinung Pro Streamings auch kund zu tun.

Dass Arnsberg in großer Zahl Kita-Plätze schafft ist begrüßenswert. Allerdings erteile ich dem Investorenmodell hier eine klare Absage. Wenn man eine Kita bauen lässt und dann anschl. von einem Investor zurückmietet, verzichtet die Stadt auf Fördermittel von Bund und Land i. H. v. 33.000 € pro Kita-Platz. Bei einer zweigruppigen Kita sind das bereits 600 bis 700.000 €. Bei einer dreigruppigen Kita ist man dann schnell bei einer Mio. €. Also, auch wenn viele Bau-Projekte in unserer Stadt noch anstehen und wir sie vor uns „herschieben“, sollten wir nicht leichtfertig auf derartige Förderungen verzichte. Stattdessen lieber im städtischen Bereich von Planung und Bauen erforderlichenfalls weiter Prioritäten verschieben und Personal noch gezielter einsetzen.
Auch sollten wir kritisch fragen, wie hoch der Anteil des Fachpersonals bei privaten Kita-Trägern ist. Im östlichen Teil unseres Kreises zumindest hört man, dass sich ein auch im Westkreis aktiver Träger bislang mit der Bezahlung von Tariflöhnen zunächst nicht ganz so leichtgetan hat und zur Kostenreduzierung besonders viel Hilfspersonal einsetzt. Hier wäre also hinsichtlich der Qualität der Betreuung und der Arbeitsbedingungen Vorsicht geboten.

Alles in allem werde ich dem Doppelhaushalt trotz mancher Bedenken meine Zustimmung geben. Stimmt doch die Richtung, gerade bei den Investitionen, in wesentlichen Teilen.”

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Nicht auf Zuschüsse für Kitas verzichten!

By admin at 12:38 am on Friday, December 10, 2021

Bei mehreren Neubauten von Kitas im HSK wurde in den letzten Jahren beschlossen, auf die Bundes- und Landesmittel für neue Kita-Plätze komplett zu verzichten. Stattdessen entstanden zusätzliche Mietkosten, und dafür erklärte der HSK sogar seinen Beitritt zum Mietvertrag, für 20 Jahre. Im Ergebnis müssen dann die ausfallenden Zuschüsse von bis zu 4 Mio Euro je neuer Kita durch kommunale Mittel ersetzt werden. Das ist eine für den Kreis und die Gemeinden sehr teure Lösung.

Einer von 6 Anträgen, die die SBL-Kreistagsfraktion für die morgen im Kreistag stattfindende Haushaltsberatung eingebracht hat, betrifft daher dieses sog. Investorenmodell. Unser Antrag:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag und dem Kreisjugendhilfe¬ausschuss bis zum März 2022 ein Konzept vorzulegen, das bei künftigen Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten das „Investorenmodell“ ausschließt.

Begründung und Erläuterung:
Bei der Neueinrichtung von Kita-Plätzen werden pro Platz bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln gewährt.
Neuerdings versuchen Kita-Träger jedoch den Einsatz des sog. Investorenmodells. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft mit dem Bau der Kita und mietet das Gebäude nach Fertigstellung von dieser Gesellschaft an. Dabei wird komplett auf die Investitionszuschüsse von Bund und Land verzichtet. Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich dann durch die Mietzahlungen. Da bei diesem Modell vom Kreis ein Beitritt zum Mietvertrag mit einer Mietgarantie für 20 bis 25 Jahre verlangt wird, sind die erhöhten Betriebskosten zu einem großen Teil aus kommunalen Mitteln zu refinanzieren. Für die Träger ist dieses Modell sehr attraktiv, aber es führt zu einer „Plünderung“ der kommunalen Kassen.
Allein für die Stadt Brilon wurden seit 2017 dreimal solche Modelle beschlossen. Dafür fallen etwa 8 Mio Euro Bundes- und Landesmittel aus, die nun in andere Regionen verteilt werden.
Sinnvoller sind eine Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und Landesmittel und eine Ergänzung durch kommunale Zuschüsse, um Lücken, die die Träger bei der Finanzierung haben, zu schließen. Dadurch werden mittel- und langfristig für jede neu errichtete Kita mehrere Millionen Euro eingespart.”

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Was wird aus der Biologischen Station?

By admin at 2:12 pm on Tuesday, June 15, 2021

Im Frühjahr 2017, also vor nur 4 Jahren, zog die Biologische Station des HSK von Bödefeld nach Brilon um. Das Haus, in dem sie früher untergebracht war, wurde abgerissen. Vorher wurde das Gebäude in Brilon, in dem sich bis dahin ein Ausbildungszentrum für die Feuerwehr befunden hatte, mit viel Aufwand saniert und umgebaut.

Doch nun haben Landrat und Kreisverwaltung offenbar andere Pläne: Die benachbarte Polizeiwache Brilon soll erweitert werden. Dafür will der Kreis fast 7 Mio Euro ausgeben. Auch die bisher von der Biologischen Station Räume sollen nun von der Polizei genutzt werden. Die Maßnahme soll am Freitag (18. Juni) vom Kreistag beschlossen werden.

Doch was wird aus der Biologischen Station und ihren 13 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Dafür gibt es bisher keine Perspektive. In der Sitznugsdrucksache 10/229 von Landrat und Kreisverwaltung heisst es nur lapidar:
“Das Sanierungskonzept, welches auch die Nutzung des derzeit von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis genutzten Bereichs vorsieht …”
“Für den Standort ‘Biologische Station’ gilt es, Alternativen zu entwickeln.”

Das bedeutet im Klartext: Bisher hat sich niemand konkrete Gedanken gemacht und eine praktikable LÖsung entwickelt.
Daher müssen die Forderungen an den Kreistag lauten: Die teure Ausweitung der Briloner Polzeiwache muss kritisch überprüft werden.
Und vor allen weiteren Planungen muss es eine akzeptable Alternative für die Biologische Station geben.
Außerdem muss geklärt werden, wer dann verlorenen Umbaukosten für die Biologische Station trägt, nachdem die Räume nur 4 Jahre für ihren neuen Zweck genutzt werden konnten.

Näheres über die Arbeit der Biologischen Station steht hier:
http://www.biostation-hsk.de/

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Wie gehen Kommunen im HSK mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger um? Wie reagiert der Landrat?

By admin at 1:18 pm on Saturday, March 27, 2021

Bekannt wurde vor einigen Tagen der Fall der Stadt Marsberg. Da hatte die Verwaltungsspitze Mitte Februar 2,5 Mio Euro bei der Bremer Greensill-Bank angelegt. Zwei Wochen später ging diese Bank in Insolvenz. Warnhinweise gab es vorher reichlich. Aber die wurden von den Verantwortlichen in Marsberg entweder ignoriert oder gar nicht erst gelesen.

In der Lokalpresse steht am 27.03.2021 unter der Überschrift „Kein Risiko gesehen“:
“In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Stadt Marsberg 2,5 Millionen Euro bei der Greensill-Bank angelegt hatte – nur zwei Wochen, bevor die Bank insolvent wurde. Das Geld ist vermutlich verloren.”
“Das Fachmagazin ‘Der neue Kämmerer’ hatte allerdings schon 2018 Ausfallrisiken beschreiben. Die Greensill-Bank selbst wies auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Einlagen von Kommunen bei ihnen nicht gesichert sind.”
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-pleite-der-greensill-bank-kein-risiko-gesehen-id231900767.html

Bekennen sich jetzt in Marsberg Bürgermeister und Kämmerer zu ihrer Verantwortung, und was sind die Folgen?

Das nächste Risiko des Geld-Versenkens droht nun in der Stadt Brilon. Aber dort gab es nicht nur eine Entscheidung der Verwaltungsleitung, sondern sogar einen Beschluss des Rates. Denn auf Vorschlag des Bürgermeisters sollen sich die Stadtwerke mit zunächst 200.000 Euro an einer „Versorger-Allianz“ beteiligen. Die hat sich als verschachtelte Gesellschaft über die “450connect GmbH” um den Erwerb der Rechte am 450 MHz-Mobilfunknetz beworben und am 09.03.2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten.

Zu dieser Beteiligung steht die Sitzungsdrucksache 2021-0032:
„Die Versorger-Allianz 450 hat zur Umsetzung des Branchenmodells … am 30.09.2020 die „Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG“ gegründet. Gründungsgesellschafter waren die Netze BW GmbH, die OVAG, die SWO Netz GmbH und die MVV Netze GmbH. Dabei wurde die Gesellschaft zunächst nur für die Finanzierung der anstehenden Vorbereitungen kapitalisiert. …
Für die Realisierung des 4×25-Modells (Ziehung der Option, 25 % an der 450connect zu kaufen) und damit der vollständigen Umsetzung des Branchenmodells ist es erforderlich, weitere Gesellschafter der Versorger-Allianz zu gewinnen, da die bisherigen Gesellschafter den 25 %igen Anteil zum Aufbau des 450 MHz-Funknetzes und zum Kauf der 450connect nicht allein aufbringen.“
https://sessionnet.krz.de/brilon/bi/vo0050.asp?__kvonr=1016257

Der Briloner Rat hat mit seiner GroKo-Mehrheit am 11. März beschlossen:
„Einer Beteiligung der Stadtwerke Brilon AöR als Kommanditist an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 0,2 Mio. € bzw. einer prozentualen Beteiligung von bis zu ca. 0,56 %, einzugehen wird zugestimmt.”

Der Bürgermeister hatte diesen Tagesordnungspunkt sogar nur für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vorgesehen. Erst auf Intervention von Ratsmitgliedern, dass das rechtswidrig wäre, folgte dann die Beratung im öffentlichen Teil.

An den Beschluss knüpfen sich wesentliche Fragen, z.B.:

Ist es Aufgabe der Stadtwerke, sich an einer Mobilfunkgesellschaft zu beteiligen?
Wohl kaum. Die Stadtwerke sollen die Bürgerinnen und Bürger mit Wasser und Energie sowie anderen notwendigen Dienstleistungen versorgen.

Gibt es irgendeinen Einfluss der Stadtwerke auf diese Gesellschaft?
Der Einfluss beträgt NULL. Denn es gibt in den Gesellschaften „Big Player“, die das Sagen haben.
Besonders peinlich: Sowohl der Bürgermeister als auch der Stadtwerke-Chef konnten im Rat am 11.03. nicht sagen, wer den bestimmenden Einfluss hat, weil er mehr als 75% der Anteile hält. Im mit der Beschlussvorlage vorgelegten „Gesellschaftsvertrag Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG“ werden die Kapitalbeteiligungen der bisherigen Kommanditisten so genannt:
Netze BW GmbH:
EUR 415.800 5,08%
Oberhessische Versorgungsbetriebe AG:
EUR 45.550 83,16%
MW Netze GmbH:
EUR 25.400 9,11%
SWO Netz GmbH:
EUR 13.250 2,65%
Das Gesellschaftskapital beträgt insgesamt 500.000 EUR (100%)
Die Prozentanteile passen nicht zu den Euro-Beträgen der Beteiligung. Klar ist nur, dass entweder die „Netze BW GmbH“ oder die „OVAG“ mehr als 75% der Anteile halten und damit alles alleine bestimmen können.
Auch in der Ratssitzung am 24.03. konnte der Bürgermeister auf Nachfrage eines Ratsmitglieds der Bürgerliste immer noch nicht sagen, wer nun der Mehrheitsgesellschafter ist…

Welche finanziellen Risiken bestehen?
Wenn die Gesellschaft insolvent werden sollte, dann ist die Einlage mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren. Und es bestehen viele wirtschaftliche Risiken.
Dabei kann sich der Finanzbedarf noch erheblich über den beim Start eingezahlten Betrag von 200.000 Euro hinaus erhöhen. Denn die Kommanditisten sind laut Gesellschaftsvertrag verpflichtet, außer ihren Kapitaleinlagen auf Anforderung „zusätzliche Pflichteinlagen“ zu leisten.
Selbstverständlich bestehen auch Gewinnchancen, aber für risikoreiche Gechäfte außerhalb ihres Betriebszwecks sind Stadtwerke nicht zuständig!

Hat man es in der Gesellschaft mit soliden Partnern zu tun?
Die “Netze BW GmbH” gehört als Verteilnetzbetreiber zum EnBW-Konzern. Und diese “EnBW Energie Baden-Württemberg AG” ist ein börsennotiertes Energieversorgungsunternehmen und nach RWE und E.ON das drittgrößte Energieunternehmen in Deutschland. Ob die sich für die Belange der Stadtwerke Brilon interessieren werden?

Ist diese Beteiligung genehmigungsfähig?
Normalerweise müsste die Kommunalaufsicht wegen der ungeeigneten Zweckbestimmung und der finanziellen Risiken die Zustimmung verweigern.
Denn nach § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW darf sich eine Gemeinde dann an Unternehmen beteiligen, wenn
“1. der öffentliche Zweck die Betätigung erfordert”
Dies gilt nach § 108 und § 114a GemO NRW auch für mittelbare Beteiligungen durch die Stadtwerke.
Die Voraussetzung, dass die wirtschaftliche Betätigung “erforderlich” ist, ist hier eindeutig nicht erfüllt. In den letzten Jahren war aber schon öfters zu erleben, dass die Kreisverwaltung (als Kommunalaufsicht) aus „Opportunitätsgründen“ (kein Witz!) nicht einschritt.

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Der verborgene Flughafen …

By admin at 8:37 pm on Thursday, February 25, 2021

Morgen findet die Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2021 statt. Beginn ist um 14 Uhr in der Musikakademie des HSK in Bad Fredeburg. In diesem Jahr ist nicht der Kreistag zuständig, sondern die Aufgaben wurden wegen der Pandemie auf dem Kreisausschuss delegiert.

Die SBL-Fraktion hat 10 Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Einer davon betrifft die Beteiligung des HSK am Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden.

Der Antrag der SBL:

“Der HSK tritt aus der Flughafengesellschaft Paderborn/Lippstadt aus, zu denselben Bedingungen wie der Kreis Gütersloh.

Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile haben 3 der bisher 7 kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg beschlossen und die Konditionen mit dem Kreis Paderborn als Mehrheitsgesellschafter vereinbart, der die Anteile übernimmt. Der Kreis Paderborn hält dann etwa 78% der Anteile, so dass er nach GmbHG und nach dem Gesellschaftsvertrag alle Entscheidungen (auch z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages) alleine beschließen kann. Die 3 anderen noch verbliebenen Gesellschafter haben mit zusammen weniger als 25% Anteil keinerlei Einfluss mehr und keine sog. Sperrminorität. Am 22.02.2021 hat der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh in öffentlicher Sitzung einstimmig den von Landrat und Kreisverwaltung verhandelten Ausstiegsplan beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021.
Außerdem hat der HSK mit dem Kreis Paderborn eine sehr teure Lösung vereinbart. Während andere Kreise nur 5 Jahre lang für den anteiligen Verlustausgleich aufkommen müssen, sollen es beim HSK 7 Jahre sein. Weitere gravierende Nachteile des von der Kreisverwaltung vorgelegten Vertragsentwurf können wegen der Nichtöffentlichkeit hier nicht dargestellt werden.
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt hat zudem eine sehr ungünstige Zukunftsperspektive. Dies zeigt sich auch daran, dass er im letzten Jahr unter allen deutschen Flughäfen den stärksten relativen Rückgang der Passagierzahlen hatte. Die Erfolgsaussichten für das vorgelegte Restrukturierungskonzept sind gering, und die Bedeutung des Flugverkehrs wird wegen des Klimaschutzes und der Folgen der Pandemie weiter abnehmen.
Die Grundlagen haben sich also gegenüber den vom Kreistag des HSK am 09.10.2020 gefassten Beschlüssen wesentlich verändert.”

Anscheinend ist der Antrag für Landrat und Kreisverwaltung unbequem. Denn heute mittag teilte die Kreisverwaltung den Kreistagsmitgliedern mit, dass dieser Antrag im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden soll, und erst nach der Beschlussfassung über den Kreishaushalt.
Das ist nicht akzeptabel. Denn das Thema ist öffentlich zu beraten und außerdem haushaltsrelevant. Auch im Kreis Gütersloh hat der Kreisausschuss am Montag in öffentlicher Sitzung den Austritt aus der Flughafengesellschaft beschlossen.
Hier ist die Beschlussvorlage nachzulesen:
https://ratsinfo.kreis-guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdgZBN2un0WUOnp-4gouMyDntDn5gbaQuL36lH8zXgN4/Beschlussvorlage_5388.pdf

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SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Flughafen Paderborn/Lippstadt,Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft
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