Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Die Antwort bleiben wir weiter schuldig …

By adminRL at 1:04 am on Saturday, December 24, 2016

Unnötige Kosten durch erschwerten Arbeitsmarktzugang
Im Sommer 2015 veröffentlichte des Arbeitskreises Asyl (AK Asyl) Schätzungen über die Summe der zusätzlichen Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge, die keinen Arbeitsmarktzugang erhalten. Demnach beliefen sie sich allein in einem einzigen Landkreis auf rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte sich damals und fragt sich bis heute, ob diese Ausgaben nicht reduziert werden könnten. Warum liegen für Geflüchtete die Hürden zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit so hoch? Von einem erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt würden doch nicht nur Geflüchtete profitieren, sondern vor allem auch Unternehmen und Steuerzahler.

Die Zeit vergeht …
Nachdem die oben genannte Meldung publik war, also vor weit über einem Jahr, schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 11. August 2015 Landrat Dr. Karl Schneider an und stellte ihm bzw. seiner Behörde zwei Fragen:
• Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
• Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
…. und wartete, wartete, wartete …. etwa 16 (!!) Monate lang bis Dezember 2016. An der Länge des Antworttextes kann es nicht gelegen haben…

Kurze Variante
Zusammengefasst könnte die Antwort aus dem Kreishaus (mit dem Datum vom 05.12.2016) so lauten:
• Wir wissen es nicht.
• Wir wissen es nicht.

Lange Variante
Wer es trotzdem genauer wissen möchte, hier das komplette (!!) Schreiben der Kreisverwaltung mit Datum vom 05.12.2016:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis haben vom 11.08.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 11.08.2015 und meine Zwischennachricht vom 27.08.2015.

Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Kein Arbeitsmarktzugang besteht beispielsweise für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben.
Für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten gilt seit dem 24. Oktober 2015 ein Arbeitsverbot, wenn der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
Wie beschrieben, werden Arbeitsverbote nicht nur durch die Ausländerbehörde verhängt; im Regelfall ist der Zugang zum Arbeitsmarkt bereits kraft Gesetzes untersagt.
Zu dieser Fragestellung werden daher keine gesonderten Statistiken geführt.

2. Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden
Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
Die Gewährung von Geldleistungen an zugewiesene ausländische Flüchtlinge bzw. Asylbewerber obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich mit dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.“

Anmerkung:
Die ‘Antwort’ aus dem Kreishaus enthält von “Der Arbeitsmarktzugang” bis “zu wenden” – ohne die Texte der Fragen – insgesamt 124 Wörter, die wir nach 481 Tagen Wartezeit erhielten. Das entspricht einer Bearbeitungsdauer von 3,88 Tagen je Wort, also schaffte die Kreisverwaltung weniger als 2 Wörter je Woche …

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4 Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

By adminRL at 8:12 pm on Saturday, October 8, 2016

Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche wieder im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.
Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:
“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In MÜnster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise. Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus. Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag. Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

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SBL/FW fordert vom HSK Änderung der Abschiebepraxis

By adminRL at 1:00 am on Friday, September 30, 2016

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel stellte im Rat der Stadt Münster einen Antrag zur Änderung der in seiner und in einigen anderen Kommunen gängigen Abschiebepraxis. Dabei kritisiert Rüdiger Sagel u.a. Abschiebungen in den Nacht- und den frühen Morgenstunden.

Nach Informationen, die der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL(FW) vorliegen, sind derartige Aktionen auch im Bereich der HSK-Ausländerbehörde nicht ungewöhnlich. Solche behördlichen Vorgehensweisen sind nach Meinung der SBL/FW inhuman und menschenrechtsverletzend. Die Fraktion fordert daher sowohl den Hochsauerlandkreis wie den Gesetzgeber auf, diese anscheinend gängige Praxis unverzüglich zu unterbinden.

Die SBL/FW schließt sich gerne den Forderungen des früheren NRW-Landtagsabgeordneten Rüdiger Sagel an und beantragte am 13.09.2016 analog und fast wortgleich zu dessen Antrag im Rat der Stadt Münster beim Landrat des Hochsauerlandkreises folgendes:
„1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.“

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Migranten-Unternehmen auf Erfolgskurs

By adminRL at 11:49 pm on Thursday, September 15, 2016

Im August 2016 ist eine Studie der Bertelsmann Stiftung über erfolgreiche „Migranten-Unternehmen“ veröffentlicht worden. Demnach hat jeder sechste Unternehmer in Deutschland einen Migrationshintergrund. Und das mit steigender Tendenz.
Klick:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/unternehmer-in-owl-mit-migrationshintergrund-100.html

Ob das für zugewanderte Unternehmer/innen im Hochsauerlandkreis auch zutrifft? Die Kreisverwaltung kann dazu leider nichts sagen.

Warum wissen wir, dass der HSK nichts darüber weiß? Weil wir aus dem Kreishaus eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage vom 16.08.2016 bekommen haben.

In der Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stehen diese vier Fragen:

• Sind Informationen und Daten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) über Unternehmen im Hochsauerlandkreis, die von Migrantinnen und Migranten gegründet und geführt werden, in die oben genannte Studie der Bertelsmann Stiftung eingeflossen?
• Wenn ja, welche Angaben haben das KI und/oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur erwähnten Bertelsmann-Studie beigetragen, z.B. über die Zahl der Unternehmer und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund, die im HSK ansässig sind, wie viele Jobs die „Migranten-Unternehmen“ anbieten und wie der Branchenmix ist?
• Wie werden Migrantinnen und Migranten, die den Weg in die Selbstständigkeit su-chen, vom HSK unterstützt? Wer sind ihre Ansprechpartner?
• Welche in der Studie eventuell nicht berücksichtigte Daten und Informationen aus dem Bereich „Migranten-Unternehmen“ liegen dem KI und der WFG ansonsten noch vor?

Der zuständige Fachbereich des Hochsauerlandkreises schrieb mit Datum vom 29.08.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer Anfrage vom 16.08.2016 kann ich folgende Informationen geben

1) Die angesprochene Studie macht, basierend auf Daten des Mikrozensus, eine Bestandsaufnahme des Ausmaßes und der ökonomischen Bedeutung des Unternehmertums von Personen mit Migrationshintergrund zwischen 2005 und 2014 in den deutschen Bundesländern. Informationen und Daten des KI oder der WFG des HSK sind nicht in die Studie eingeflossen.

2) entfällt wegen der Antwort zu 1

3) An einer Existenzgründung interessierten Migrantinnen und Migranten stehen im HSK folgende Angebote zur Verfügung: Startercenter Hellweg – Hochsauerland in Kooperation mit IHK und HWK, Beratung zur beruflichen Entwicklung bei der WFG sowie, insbesondere für Gründerinnen, die Schulungs- und Informationsangebote des Kompetenzzentrums Frau und Beruf.

4) Weitere aktuelle Daten über Migranten-Unternehmen im HSK liegen Kl und WFG nicht vor.“

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Mehr als eine Dönerbude …

By adminRL at 12:01 am on Thursday, August 18, 2016

Im August 2016 ist eine Studie der Bertelsmann Stiftung über erfolgreiche „Migranten-Unternehmen“ veröffentlicht worden. Demnach hat jeder sechste Unternehmer in Deutschland einen Migrationshintergrund. Und das mit steigender Tendenz. „Diese Unternehmen sind ein Job-Motor für Deutschland“, stellt die Bertelsmann-Stiftung fest.

Einzelheiten dazu in diesem WDR-Bericht:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/unternehmer-in-owl-mit-migrationshintergrund-100.html

Uns Sauerländern fallen garantiert auf Anhieb gleich mehrere Unternehmer und Unternehmen mit dem sogenannten Migrationshintergrund ein, sei es die Dönerbude um die Ecke, ein Änderungsschneider, ein „Tante-Emma-Laden“ mit frischem Obst und Gemüse, ein Friseur, eine Autowerkstatt und ein Copyshop. War´s das? Nein, sicher nicht!
Welche „Migranten-Unternehmen“ gibt es im HSK? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bür-gerliste (SBL/FW) fragte mit Schreiben vom 16.08.2016 beim Landrat nach.
Warum beim Landrat? Weil beim Hochsauerlandkreis sowohl das Kommunale Integrationszentrum (KI) als auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) angesiedelt sind.

Hier die vier Fragen der SBL/FW:
• Sind Informationen und Daten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) über Unternehmen im Hochsauerlandkreis, die von Migrantinnen und Migranten gegründet und geführt werden, in die oben genannte Studie der Bertelsmann Stiftung eingeflossen?
• Wenn ja, welche Angaben haben das KI und/oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur erwähnten Bertelsmann-Studie beigetragen, z.B. über die Zahl der Unternehmer und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund, die im HSK ansässig sind, wie viele Jobs die „Migranten-Unternehmen“ anbieten und wie der Branchenmix ist?
• Wie werden Migrantinnen und Migranten, die den Weg in die Selbstständigkeit suchen, vom HSK unterstützt? Wer sind ihre Ansprechpartner?
• Welche in der Studie eventuell nicht berücksichtigte Daten und Informationen aus dem Bereich „Migranten-Unternehmen“ liegen dem KI und der WFG ansonsten noch vor?

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Ende gut?

By adminRL at 9:45 am on Saturday, August 6, 2016

Wir freuen uns, dass Edgar D aus Bestwig nun in Deutschland bleiben darf und in dieser Woche mit seiner Berufsausbildung beginnen konnte. Die “Westfalenpost” berichtete am Mittwoch (03.08.), dass die Härtefallkommission beim Innenministerium in Düsseldorf eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte, der der Hochsauerlandkreis gefolgt ist: http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/wende-armenischer-realschueler-darf-in-bestwig-bleiben-id12060923.html
Sehr erfreulich ist auch, dass die Familie zusammen bleibt.
Wir hoffen nun, dass auch seine Schwester Elina bald ihre Ausbildung hier fortsetzen kann.

Die SBL hatte den “Fall” von Anfang an begleitet, wie auch andere Akteure. Besonders aktiv war das Kinderrechteforum [www.kinderrechteforum.org]. Das Diakonoische Wert hatte den Härtefallantrag für de beiden jungen Armenier gestellt. Zahlreiche Mitschülerinnen und Mitschüler von Edgar und Elina hatten in der Kreistagssitzung am 4. März – 4 Tage nach der vom Ausländeramt des HSK eingeleiteten Abschiebung – in der Einwohnerfragestunde zahlreiche Fragen an den Landrat und den Leiter der Ausländerbehörde gestellt. Die Antworten, die sie erhielten, waren nicht alle überzeugend… Die SBL hat Anfang April mit einer entsprechenden Vollmacht von Edgar D. Akteneinsicht in seine (nicht öffentliche) Akte beim Ausländeramt genommen und eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Härtefallkommission in Düsseldorf abgegeben.

Es bleiben zahlreiche Fragen sowohl hinsichtlich des Ausländerrechts als auch hinsichtlich der Kreisverwaltung.
Welchen Sinn macht es, hervorragend integrierte Familien, die in Arbeit und/oder Ausbildung stehen, nachts aus ihren Wohnungen zu holen und des Landes zu verweisen? Ist das christlich? Wem nützt das?
Auch hinsichtlich der Vorgehensweise und mancher Behauptungen Kreisverwaltung besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Wenn wir z.B. im aktuellen Zeitungsbericht lesen: “Von der Ausbildungsstelle, die der 18-Jährige bereits vor seiner drohenden Abschiebung schriftlich in Aussicht gehabt haben soll, hatte, der Kreis nach eigenen Angaben damals nichts gewusst”, so löst diese Formulierung großes Erstaunen aus…

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Treibt ein afrikanisches Regime Geld in Deutschland ein?

By adminRL at 1:20 am on Wednesday, May 25, 2016

In Eritrea lebt es sich alles andere als komfortabel. Männer verschwinden auf Nimmerwiedersehen beim Militär, Genitalverstümmelung bei Frauen ist völlig normal, Löhne und Einkommen sind auf niedrigstem Niveau, Infrastruktur ist kaum noch vorhanden, Freiheit ist nur ein Wort. Die Machthaber halten die Opposition mit allen Mitteln in Schach. Nichts ist gut in Eritrea, bis auf das Klima. Es ist angenehm warm.

Das freundliche Wetter macht das Leben der Menschen in Eritrea aber leider nicht erträglicher. Sie verlassen in so großer Zahl ihr Land, dass es rein rechnerisch nur eine Frage der Zeit sein kann, bis in dem Land am Horn von Afrika nur noch der Machthaber und sein Clan Sonne und Strand genießen. Sorgen um den Geldnachschub brauchen sich die Herren und Damen anscheinend nicht zu machen. Jedenfalls nicht, wenn wir den diversen Pressemeldungen glauben, wonach auch im Ausland lebende ehemalige Landsleute genötigt werden, Steuern an ihr Herkunftsland zu zahlen. Von monatlich 2 Prozent ihrer Einkünfte, egal ob aus Erwerbsarbeit, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist da die Rede.
Klick:
http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/diktatur-eritrea100.html

Wie soll das gehen? Angeblich sind Steuereintreiber sogar unter den „amtlichen“ Dolmetschern. Und das klappt wohl nicht nur in Deutschland prima. Nein, auch in der Schweiz ist der Sachverhalt nicht unbekannt. Deswegen zogen die Eidgenossen sogar in Erwägung, die Botschaft von Eritrea zu schließen. Daraus wurde dann aber nichts.
Klack:
http://www.nzz.ch/schweiz/kein-verfahren-gegen-eritreas-steuereintreiber-1.18652161

Was bedeutet die Abzocke möglicherweise für “unsere” Flüchtlinge aus Eritrea? Müssen sie unter allen Umständen vermeiden, bei ihren Steuer eintreibenden Landsleuten aufzufallen? Wem können sie vertrauen? Und sollten sie daher auf keinen Fall versuchen, über staatliche Stellen in Eritrea oder über ihre Landesvertretungen in Deutschland an Dokumente wie Geburtsurkunden zu kommen? Unsere Behörden verlangen ja für Eheschließung und für den Führerschein und andere amtliche Vorgänge Dokumente aus dem Heimatland.

Unter den beschriebenen Umständen ist es für jeden Menschen aus Eritrea ein ziemlich riskantes Wagnis, eine Geburts- oder Heiratsurkunde anzufordern oder die Hilfe eines Dolmetscher in Anspruch zu nehmen.

Wenn sie aber schon in die „Steuerfalle“ geraten sind, dann finanziert womöglich der Deutsche Staat über seine Sozialleistungen die Militärdiktatur in Eritrea?

Noch ein Link:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article141966950/Wie-eine-Diktatur-Steuern-von-Asylbewerbern-abzockt.html

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WP-Artikel „Ungeklärte Identität“ – Versuch eines Faktenchecks

By adminRL at 9:51 pm on Thursday, March 24, 2016

WP-Artikel und ein geteiltes Echo

Am 17.03.2016 veröffentlichte die Westfalenpost Meschede einen Artikel zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html
Die Informationen auf denen dieser Bericht basiert erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/Innen der Kreisverwaltung.

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – und anscheinend nicht nur ihr – stellen sich zu den im Artikel dargestellten „Fakten“ einige Fragen. Darum erhielt der Chef der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises, Landrat Dr. Karl Schneider, am 22.03.2016 vom SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos einige schriftlich formulierte Fragen.

SBL/FW (hinter)fragt

Zum besseren Verständnis zitieren wir hier die im WP-Artikel gemachten Aussagen, auf die die Anfrage Bezug nimmt. Gleich dazu bzw. dahinter stehen die sich auf die jeweiligen Aussagen beziehenden Fragen der SBL/FW. Los geht`s:
1. WP: „Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“ –
Frage: Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?
2. WP: „Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“ –
Frage: Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?
3. WP: „2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“ –
Fragen: Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?
4. WP: „117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
Fragen: Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
Wie viele sogenannte freiwillige Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?
Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
5. WP: „Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
Frage: Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?
6. WP: „Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‘an der Tagesordnung’.“
Fragen: In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
Wo ereigneten sich die Straftaten?
Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?
7. WP: „Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
Frage: Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebieten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten Ersatz-Dokumente auszustellen?
8. WP: „Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
Frage: Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst worden ist?

Bitte warten ….
Abschließend erinnerte die SBL/FW die Kreisverwaltung an die nachfolgend aufgeführten, noch nicht beantworteten Anfragen der SBL/FW aus dem Jahr 2015.
• „Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis erhalten“ vom 11.08.2015
• „Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge“ vom 22.09.2015

Die Fraktion fragte auch nach, wann sie mit der Beantwortung rechnen kann.

Egal wie lange es dauert, die SBL/FW wird auf jedem Fall über das Resultat des „Faktencheck-Versuchs“ berichten. Wir bitten um etwas Geduld.

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Mit Wartelisten auf dem Weg zur Integration

By adminRL at 12:38 am on Tuesday, March 22, 2016

Welche Schul-, Ausbildungs- und Berufs-Angebote gibt es für junge Geflüchtete tatsächlich?

So soll es sein:
Nach Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden geflüchtete Kinder und Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum (KI) in Schulen vermittelt. Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sollen über die Jugendämter Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten.

Das NRW-Schulministerium informiert auf seiner Internetseite darüber, dass Berufskollegs, sofern sie über ausreichende personelle und räumliche Ressourcen verfügen, auch jugendliche Migrantinnen/Migranten aufnehmen, wenn sie nicht mehr schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind.
Klick: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlinge/index.html
Das sind die Vorhaben. Wie klappt die Umsetzung im Hochsauerlandkreis?

Fragen nach dem „Ist-Zustand“
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 16.02.2016 an Landrat Dr. Karl Schneider diese 8 Fragen.

1. Gibt es bei den Deutsch- und Integrationskursen für junge Migrantinnen und Migranten genügend Kapazitäten? Wie viele Kinder und Jugendliche sind derzeit auf einer Warteliste für Deutsch- und Integrationskurse?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden ab dem letzten Quartal 2015 bis jetzt vom KI in Schulen vermittelt und eingegliedert?
Bei wie vielen Kinder und Jugendlichen scheiterten die Bemühungen in diesem Zeitraum?
In wie vielen Fällen konnten keine Angebote erfolgen? Was waren die Gründe?

3. Wie viele junge Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben ab dem letzten Quartal 2015 bis jetzt vom Kreisjugendamt Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten?
Wie vielen konnte bisher kein Schul-, Bildungs- und Ausbildungs-Angebot gemacht werden? Was waren die Gründe?

4. Wie viele jugendliche Geflüchtete besuchen derzeit Berufskollegs im HSK?

5. Welche Altersbegrenzung und welche anderen Zugangshürden gelten für Flüchtlinge an den Berufskollegs?

6. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens in Berufspraktika vermittelt?

7. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt?

8. Haben Ihres Erachtens Deutsch- und Integrationskurse, Berufspraktika, Schule und Ausbil-dung Priorität vor Ein-Euro- und Minijobs?

Antworten zum „Ist-Zustand“
Das Antwortschreiben trägt das Datum vom 29.02.2016, wurde am 09.03.2016 versandt und lautet so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen kann ich folgende Auskünfte geben:

1. Integrationskurse des BAMF richten sich an Migrantinnen und Migranten ab 18 Jahren.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind nach den Regelungen des BAMF von den Integrationskursen ausgeschlossen.

Im HSK bieten die drei Volkshochschulen sowie der IB Integrationskurse an. Mit den Einstiegskursen, einem bis Dezember 2015 befristeten Programm der Bundesagentur für Arbeit, konnte das Platzan-gebot erhöht werden. Dennoch sind die Kapazitäten an Deutsch-Kursen im gesamten HSK nicht aus-reichend.

2. In Arnsberg, Meschede und Sundern führte das KI Seiteneinsteigerberatungen durch. Dadurch wurden ab dem vierten Quartal 2015 207 Kinder und Jugendliche in Schulen vermittelt. Im vierten Quartal 2015 kam es in Arnsberg/Neheim bei ca 50 Schülerinnen und Schülern zu mehrwöchigen Wartezeiten. Grund dafür war, dass ursprünglich vor der Einschulung eine Untersuchung des Gesundheitsamtes verlangt war. Mit Schreiben vom Dezember 2015 legte die Bezirksregierung fest, dass die Gesundheitsuntersuchung auch später durchgeführt werden kann. Derzeit gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Wartelisten für die allgemeinbildenden Schulen der Sek I.
Die Warteliste für die internationalen Förderklassen an den Berufskollegs (siehe Frage 4) umfasst zum Stichtag 26.02.2016 mittlerweile 95 Schülerinnen und Schüler.

3. Die Antwort auf diese Frage wird nachgereicht.

4. Am BK Brilon startete im Dezember eine internationale Förderklasse mit 23 Schülerinnen, am BK am Eichholz eine mit 20 Schülerinnen (Drucksache 9/334 1. Ergänzung)

5. Die internationalen Förderklassen an den BKs nehmen alphabetisierte Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren auf. Das KI prüft in einer Seiteneinsteigerberatung die Eignung für diesen Bildungsgang.

6. Bislang wurden meines Wissens noch keine jungen Geflüchteten in Berufspraktika vermittelt.

7. Bislang wurden meines Wissens nach keine jungen Geflüchteten in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt.

8. Angestrebt ist eine langfristige Integration der jungen Geflüchteten in Schule, Ausbildung und Be-schäftigung. Am Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nachgefragt. Eine qualifizierte berufliche Tätigkeit verhindert und verringert dauerhaft den Bedarf an materieller Unterstützung.“

Komprimiert
Fassen wir mal einige Infos vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) zusammen:

• Es gibt nicht genügend Deutsch-Kurse.

• Derzeit gibt es keine Warteliste bei den allgemeinbildenden Schulen.

• Die Warteliste für internationale Förderklassen an Berufskollegs ist lang. Am 26.02.2016 umfasste sie 95 Schülerinnen und Schüler.

• Im Dezember 2015 starteten 2 internationale Förderklassen (eine in Brilon und eine in Arnsberg) mit insgesamt 43 Schüler/innen.

• Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren können in internationale Förderklassen aufgenommen werden.

• Bis Februar 2016 wurden laut Informationen des Kommunalen Integrationszentrum (KI) noch keine jungen Geflüchteten in Berufspraktika, in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt.

Die spannende Frage der SBL/FW nach eventuellen Bildungs- und Ausbildungs-Angeboten für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge will die Kreisverwaltung später beantworten. Wir berichten ….

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“Start der Ausbildung: 01.08.2016 um 7.00 Uhr”?

By adminRL at 1:36 am on Tuesday, March 8, 2016

Bisher unvorstellbar, aber aus aktuellem Anlass gibt es heute zwei Links zu Artikeln im Kölner Boulevardblatt “Express”. Denn dort finden wir Informationen zum aktuellen Abschiebefall der Mescheder Ausländerbehörde, die die heimische Tagespresse nicht berichtet.

http://www.express.de/koeln/flughafen-koeln-bonn-fluechtling–18–springt-aus-angst-vor-abschiebung-in-die-tiefe-23661280

http://www.express.de/koeln/edgar–18–stuerzte-sich-aus-angst-in-die-tiefe–abschiebung—trotz-ausbildungsplatz–23670644 (2 Seiten)

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Eine “Aktuelle Stunde” – nur für den Landrat

By adminRL at 4:20 pm on Sunday, March 6, 2016

Wie berichtet, hatte die SBL/FW-Fraktion für die Kreistagssitzung am Freitag wegen der Ereignisse rund um die Abschiebung des Geschwisterpaars aus Bestwig in dieser Woche den Dringlichkeitsantrag für eine “Aktuelle Stunde” zu diesem Thema eingebracht. Über diesen Antrag zur Tagesordnung wurde zu Beginn der Kreistagssitzung debattiert und abgestimmt. Er wurde von SBL/FW, Grünen, Linken, Pirat und einigen SPD-Kreistagsmitgliedern unterstützt, aber von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt.

Der Landrat gab dann selbst eine lange Erklärung zu den Ereignissen vom Rednerpult ab, zu der kein Kreistagsmitglied Fragen stellen durfte. So hatte er seine persönliche “Aktuelle Stunde”, aber die notwendigen Fragen konnten nicht gestellt werden und die Antworten blieben aus. Dies betrifft z. B. die Kernfrage, warum die Ausländerbehörde in Meschede Edgar und Elina trotz gültiger Duldung und wenige Wochen vor ihren Schulabschlüssen abschob, obwohl die Behörde über die Schulausbildungen informiert war. Und warum die Ausländerbehöre behauptet, sie hätte nicht anders handeln können, obwohl sie bei solchen Maßnahmen über einen sehr großen Ermessenspielraum verfügt. Denn die Entscheidung über Durchführung und Zeitpunkt einer Abschiebung wird nur im Kreishaus getroffen, nirgendwo anders! Statt dessen wurde versucht, der Familie und der Flüchtlingsberatung in Meschede indirekt die Schuld für die Durchführung der Abschiebung in die Schuhe zu schieben, wegen angeblich mangelnder Mitwirkung… Hier sollte offensichtlich von der eigenen Verantwortung abgelenkt werden. Auch das Verhalten einiger Polizeibeamter während der Abschiebung gegenüber den beiden jungen Menschen bedarf noch der näheren Betrachtung.

Auf der Zuschauertribüne hatten sich zu Sitzungsbeginn zahlreiche MitschülerInnen von Edgar und Elina eingefunden. Sie machten mutig von ihrem Fragerecht in der Einwohnerfragestunde Gebrauch und äußerten ihr Unverständnis über die Vorgehensweise der Behörden. Auch bei den Schülern und mehreren weiteren Fragestellern wurde von der Sitzungsleitung versucht, ihr Fragerecht einzuschränken, z.B. mit falscher Zählung der gestellten Fragen. Als das Kreistagsmitglied der Piraten sich mit einer Frage selbst an der Einwohnerfragestunde beteiligen wollte, wurde ihm das verwehrt. Die Antworten auf die gestellten Fragen klangen wenig überzeugend und stellten die Schüler nicht zufrieden. Eines wurde aber deutlich: Edgar und Elina werden von ihren Mitschülern sehr geschätzt, und die Schüler werden weiter dafür kämpfen, dass die beiden Armenier ihre Ausbildungen fortsetzen können.

Nachdem die Kreistagsmitglieder zu diesem Thema zunächst schweigen mussten, stellte ein Kreistagsmitglied der SBL/FW-Fraktion wenig später bei dem Tagesordnungspunkt, in dem es um die Operativen Jahresziele der Kreisverwaltung für das laufende Jahr 2016 ging, den Antrag, als weiteres Ziel aufzunehmen: “Der Kreis ermöglicht allen Einwohnern den Abschluss von Schul- und Berufsausbildungen”. Als er in der Begründung des Antrags auf die aktuellen Ereignisse einging und erläuterte, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfte, versuchten Zwischenrufer aus der CDU-Fraktion, diese Ausführungen zu verhindern. Auch das zeigt die mangelnde Sensibilität der Mehrheitsfraktion im Kreistag für die Betroffenheit vieler Menschen, die durch das Vorgehen der Ausländerbehörde in Meschede entstanden ist.

Aber es wurden auch Hoffnungsschimmer deutlich: Mittlerweile scheint im Kreishaus in Meschede die Bereitschaft gewachsen zu sein, dass unter bestimmten Umständen Edgar und Elina ihre Ausbildung fortsetzen können.

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Dringlichkeitsantrag zum Abschiebefall aus Bestwig gestellt

By adminRL at 1:32 am on Friday, March 4, 2016

Am Freitag, 04.03.2016, tagt der Kreistag ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede. Aus aktuellem Anlass hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 03.03. per Dringlichkeitsantrag einen weiteren Tagesordnungpunkt beantragt, und zwar eine “Aktuelle Stunde” mit Informationen und Fragen zum aktuellen Abschiebefall. Es geht um die von der Ausländerbehörde in Meschede am 01.03. eingeleitete Abschiebung eines Geschwisterpaars aus Bestwig nach Armenien. Beide lebten mit ihren Eltern seit über 3 Jahren in Deutschland; vor etwa einem Monat kam noch ein Baby in der Familie hinzu. Beide Schüler standen kurz vor dem Abschluss ihrer Schulausbildungen und hatten außerdem Zusagen für berufliche Ausbildungsplätze. Viele Menschen sind über den Umgang der Ausländerbehörde mit diesen sehr gut integrierten jungen Menschen fassungslos.

Am 03.03. berichteten diverse Medien außerhalb des Kreisgebiets über den Fall. Berichte sind z.B. hier zu lesen bzw. zu sehen und zu hören:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-schueler-fluechtet-vor-abschiebung-100.html
http://www.ksta.de/koeln/verzweiflungstat-vor-abschiebung-fluechtling-stuerzt-sich-sieben-meter-in-die-tiefe-23661076
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/bestwig/armenier-edgar-haertefallantrag-eingegangen-vorwuerfe-gegen-bundespolizei-wegen-abschiebung-6179329.html
http://www.sat1nrw.de/aktuell/abschiebung-schueler-sprang-in-tiefe-155509/
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/abschiebung/bringt-jungen-armenier-zur-verzweiflung-44785180.bild.html

Hier der komplette Antrag:

“Dringlichkeitsantrag gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung
für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 04.03.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die morgige Sitzung des Kreistags den folgenden Tagesordnungspunkt 1a wegen der Dringlichkeit zusätzlich aufzunehmen:
„Aktuelle Stunde zu den am 01.03.2016 von der Ausländerbehörde des HSK eingeleiteten Abschiebungen eines Geschwisterpaars aus Bestwig”

Begründung und Erläuterung:
Die Schüler Elina und Edgar wurden am 01.03.2016 auf Veranlassung der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises aus ihrer Wohnung abgeholt und zum Flughafen Köln/Bonn “transportiert”, um sie von dort nach Armenien abzuschieben. Beide waren seit über drei Jahren in Deutschland, sehr gut integriert und standen insbesondere kurz vor dem erfolgreichen Abschluss ihrer Schulausbildungen in Bestwig, was der Ausländerbehörde bekannt sein musste.
Über diesen Fall und über den Unfall, den Edgar bei der Aktion erlitt, wurde heute auch in diversen Medien außerhalb des Kreisgebiets berichtet. Es besteht ein erheblicher Informationsbedarf. Die Aussagen der Kreisverwaltung in der heutigen Ausgabe der NRW-weit ausgestrahlten WDR-Sendung “Aktuelle Stunde” zu diesem Fall geben Anlass für Nachfragen.
Gesetzliche Aufgabe des Kreistags ist es ausdrücklich, auch “den Ablauf der Verwaltungs¬angelegenheiten” zu überwachen (§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW). Daher soll der Kreistag aktuell über diesen Fall informiert werden und Fragen an Landrat und Kreisverwaltung stellen können.”

UPDATE 04.03.2016
Für diejenigen, die meinen, Armenien sei – wie offiziell behauptet – ein “sicheres Herkunftsland”:
In der “Süddeutschen Zeitung” ist in dieser Woche ein aktueller Beitrag erschienen, aus dem hervorgeht, dass Armenien von einer Demokratie noch weit entfernt ist und es dort nach wie vor Verfolgung von Oppostitionellen gibt:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/haft-abgeschoben-nach-armenien-maenner-acht-betten-kein-fenster-1.2886715

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Abschiebehindernis „ethnische Verfolgung“ – Ein kleiner Praxistest mit deprimierendem Ergebnis

By adminRL at 1:13 pm on Sunday, January 31, 2016

Ethnische Verfolgung sei ein Abschiebehindernis, antwortete ein Bundestagsabgeordneter bei einer Info-Veranstaltung im Januar 2016 auf die Frage einer Zuhörerin.

Das lässt hoffen. Da mache ich doch gleich mal den „Internet-Praxistest“.

Treffer!
Leider ist die erste Meldung, die mich anblitzt, ziemlich ernüchternd. Meine Stichworteingabe führte mich nämlich zu einem Antrag der Piraten-Fraktion im NRW-Landtag vom 17.12.2015, Drucksache 16/10297. Der Titel:
„Abschiebung in Verfolgung, Hunger, Kälte und Not stoppen – NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen“. Aha, ganz aktuell!
Klick:
https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/12/abschiebung-in-verfolgung-hunger-kaelte-und-not-stoppen

Der Antrag befasst sich explizit mit dem Schicksal von ethnischen Minderheiten auf dem Balkan. Dazu gehören Roma, Ashkali und Ägypter z.B. in Serbien, Mazedonien und Kosovo.

Schlechte Nachricht!
Offenbar ist es traurige Praxis, dass diese Menschen – trotz eines sogenannten Sensibilisierungserlasses, den die NRW-Landesregierung an die Ausländerbehörden gerichtet hatte – von (eben diesen oder von einigen dieser?) Ausländerbehörden zur „freiwilligen“ Ausreise gedrängt oder abgeschoben werden. Und das, obwohl sich die Lage für Roma, Sinti und andere Bevölkerungsgruppen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien offenbar keinen Deut verbessert hat, vielleicht sogar noch schlechter geworden ist.

Die Situation für ethnische Minderheiten in den Balkanländern schildert die Piraten-Fraktion in ihrem Antrag als menschenunwürdig und unzumutbar. Ein Auszug:
„ … Besonders im Winter verschärfen sich die Bedingungen für viele Betroffene noch einmal, da sie aufgrund des systematischen Ausschlusses von angemessenen Wohnbedingungen häufig gezwungen sind, in informellen Siedlungen und baufälligen Gebäuden unterzukommen. Roma, Ashkali, Ägypter und andere Minderheiten in diesen Staaten werden nach einer erfolgten Abschiebung in den Zielstaaten oft noch extremer drangsaliert. Das bestätigen einhellig Berichte von Organisationen wie dem UNHCR und Amnesty International. Auf der Tagung „Fachgespräch über die Situation der Minderheiten im Kosovo“ am 30.10.2012 im Landtag NRW wurde die prekäre Situation von abgeschobenen Kindern geschildert: Diese besuchen im Kosovo in der Regel die Schule nicht mehr.
Für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde kann gerade in der kalten Jahreszeit nicht garantiert werden. Zudem könnte eine Abschiebung in der Winterzeit zu extremer Mangelversorgung besonders schutzbedürftiger Menschen führen. …“

Ich könnte die Auflistung der „Treffer“ beliebig fortsetzen.

Frage: Wann und wo bedeutet denn nun die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit ein Abschiebehindernis und wann und wo nicht?
Das verstehe wer will. Ich verstehe das jedenfalls nicht!

Gabi Joch-Eren

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Die Reden des Landrats verhallen nicht ungehört …

By adminRL at 12:05 am on Wednesday, January 27, 2016

„Wir schaffen es nicht“ betonte Landrat Dr. Karl Schneider mehrmals in seinen Neujahrsansprachen. Er meinte damit die Flüchtlingssituation. Mit seiner öffentlichen Kritik an der Kanzlerin hielt er, genau wie in dem von ihm mit unterzeichneten „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte/innen, nicht hinterm Berg.

Beim Neujahrsempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) am 22.01.2016 gab es neben dem Flüchtlingsthema aber auch noch einen weiteren „Aufreger“. Im Sauerland kochten gerade die Gemüter hoch. Es hatte nämlich kurz zuvor eine Meldung die Runde gemacht, dass den Schützenvereinen unter bestimmten Voraussetzungen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bevorstehen könnte. Für den Landrat war das ein Grund, mehr scharfe Worte Richtung Landesregierung zu schicken.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) findet einige öffentliche Äußerungen des Landrats nicht wirklich erfreulich. Darum schrieb sie am 26.01.2016 den Landrat an. Hier das Anschreiben und die Anfrage der SBL in voller Länge:

„Arnsberg, 26.01.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Neujahrsansprachen des Landrats

Sehr geehrter Herr Landrat,

am Freitag dem 22.01.2016 hielten Sie beim Jahresempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) eine beachtenswerte Rede. Sie widersprachen erneut der Bundeskanzlerin, indem Sie wiederholten: „Wir schaffen das nicht!“ Das war der Auftakt einer Ansprache, bei der es vielleicht nicht nur um die Bundespolitik ging, sondern die sich auch auf die bald bevorstehende Landtagswahl bezogen haben könnte.

Denn am Schluss Ihrer Rede fokussierten Sie Ihre Kritik auf die NRW-Landesregierung. Dabei führten Sie aus, das Finanzministerium habe unsere Finanzämter angewiesen, Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen sofern sie keine Frauen als Vereinsmitglieder aufnehmen. Sie beklagten dabei auch den „Missbrauch unserer Finanzämter“.

Wie wir alle wissen, war die Angelegenheit zum Zeitpunkt Ihrer Rede schon wieder vom Tisch. NRW-Finanzminister Walter-Borjans hatte sie für erledigt erklärt und die Finanzämter angewiesen, die Gemeinnützigkeit der Schützenvereine nicht vom Geschlecht ihrer Mitglieder abhängig zu machen.

Wie verhielt sich das wirklich?
Einigen Presseberichten zufolge könnte der Sachverhalt etwas anders gewesen sein als Sie in Ihrer Rede dargestellt haben. Manche Meldungen lassen die Folgerung zu, dass nicht das NRW-Finanzministerium Urheber des Vorhabens war, Schützenvereinen unter bestimmten Voraussetzungen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, sondern die Finanzämter selbst.

Da uns das Hintergrundwissen und weitergehende Informationen dazu fehlen und wir die Angelegen-heit demzufolge nicht genau beurteilen können, möchten wir Sie hiermit fragen:

• Wie ist nach Ihrer Kenntnis der Sachverhalt?
Ist die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit eine Idee des NRW-Finanzministeriums oder waren die Finanzämter die Urheber dieser Absicht?

Unsere nächsten Fragen beziehen sich auf eine Rede, die Sie beim Neujahrsempfang 2016 in Winterberg hielten. „derwesten.de“ zitiert Sie mit den Sätzen:
‘Aber es sei höchste Zeit, Tatsachen anzusprechen, Unrecht zu benennen und „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“ in Bezug auf die Abschiebe-Praxis im HSK zu unterbinden.’ [http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/30-fluechtlingshelfer-aus-winterberg-ausgezeichnet-id11449713.html]

Wir fragen Sie:

• Welche „anderen Kreisparteien“ titulieren Sie als heuchlerisch, und warum?
Wen und was meinen Sie genau damit?

• Falls das Zitat zutreffen sollte, wie begründen Sie Ihre Äußerung?

Noch einige Bemerkungen zu „Wir-schaffen-es-nicht”-Reden:

Auch wenn Ihnen der Standpunkt der SBL/FW sicherlich bekannt ist, möchten wir hier trotzdem kurz darauf eingehen, uns zu diesen Reden und dem „Brandbrief“ der 5 südwestfälischen Landräte an die Bundeskanzlerin äußern und mit wenigen Worten erläutern, warum wir die Aussage “Wir schaffen es nicht“ für ein falsches Signal halten:

• Der Satz trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung des Problems bei, im Gegenteil.
• Er ändert nichts an den Fluchtursachen und wahrscheinlich auch nichts der Zahl der sich auf der Flucht befindenden Menschen.
• Er verursacht womöglich Zweifel, Ängste und Mutlosigkeit, die wiederum zu mehr Fremden¬feindlichkeit, einer weiteren Spaltung der Bevölkerung und zu einem noch größeren Zulauf bei Parteien und Bewegungen führen, die Sie sicher auch nicht gut heißen.
• Er kann dazu führen, hauptberufliche und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu demotivieren.
• Es kann zu rücksichtslosem Verhalten von Mitarbeitern des Kreisausländeramtes gegenüber Flüchtlingen führen, wie es in jüngster Zeit wieder zu beobachten war (darauf kommen wir noch zurück).
• In dieser angespannten Situation trägt ein „Wir schaffen das nicht!“ nicht zur Unterstützung der Bundesregierung bei.

„Wenn wir wollen, dann schaffen wir es“! Das ist unsere Meinung.

Abschließend möchten wir Sie noch bitten, der SBL-Fraktion das Manuskript Ihrer in Winterberg gehaltenen Neujahrsansprache 2016 zur Verfügung zu stellen und das Manuskript Ihrer Rede vom letzten Freitag (22.01.2016) in Meschede.

Herzlichen Dank!“

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Flüchtlingspauschale – Kritik an ungerechter Verteilung von Landesmitteln

By adminRL at 9:41 pm on Wednesday, January 6, 2016

Profiteure und Verlierer?

Die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und die Aufteilung der Landesmittel nach 100%-Quoten statt nach den tatsächlichen Zuweisungszahlen stehen in der Kritik.
„Focus online“ berichtete am 19.12.2015, das Land NRW überweise 162 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen an die falschen Kommunen. Einige Städte, u.a. Düsseldorf und Köln, profitierten besonders von der Fehlsteuerung. Der Grund liege in der Abweichung der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge vom vorgesehenen Verteilungsschlüssel.
In der Online-Ausgabe der Zeitung „Der Patriot“ wird am 22.12.2015 der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn mit der Aussage zitiert: „Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von den kreisangehörigen Kommunen versorgt und betreut werden.“ Das Ergebnis sei, dass durch jeden Flüchtling, der von einer Kommune zusätzlich über die gesetzliche Quote aufgenommen werde, ihr im Jahr 2016 10.000 Euro Landesmittel entgingen. Nach einer von der Zeitung veröffentlichten Grafik liegen die Quoten in 10 der 14 Gemeinden des Kreises Soest ziemlich nahe bei 100% des Solls, in Soest bei etwa 190% und in Wickede, Rüthen und Möhnesee zwischen 284% und 260%.
Der Landtagsabgeordnete Jens Kamieth aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein erklärt auf seiner Internetseite, dass die tatsächliche Zuweisungsquote in Bad Berleburg bei 167,13 %, in Bad Laasphe 170 % und in Burbach sogar 245,66 % liege. Daraus würden sich für die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein negative finanzielle Folgen ergeben, im Gegensatz zu vielen großen Kommunen an Rhein und Ruhr, die ihre Aufnahmequoten nicht erfüllen.

Glück für Meschede? Pech für Eslohe?

Eslohes Bürgermeister Kersting äußerte sich zur Verteilung der Landesmittel für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung unter einem speziellen Aspekt. In der WP vom 29.12.2015 sprach er von einer „unglaublichen Fehlsteuerung“. Die Gemeinde Eslohe werde im Vergleich zur Stadt Meschede finanziell benachteiligt, weil Flüchtlinge, die in den beiden vom Land betriebenen Notunterkünften in Meschede untergebracht sind, auf die Zahl der dortigen Asylbewerber angerechnet werden. Zusätzlich zahle das Land an Meschede die übliche Pauschale, ohne dass in der Stadt zusätzliche Asylbewerber untergebracht werden müssten.
Offenbar gibt es bei der Verteilung der Flüchtlingspauschalen auf Landes- wie auf Kreisebene Gewin-ner und Verlierer!?

Problem erkannt?

Die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben. Monika Düker MdL stellte im Dezember 2015 klar, dass wir „eine deutlich fairere Verteilung von Mitteln und Geflüchteten benötigen“. Das Land werde daher ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu den thematisierten Schieflagen führen.

Fragen an den Landrat

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte sich ein Bild über die derzeitige Situation im HSK machen. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat darum Landrat Dr. Schneider per Schreiben vom 5. Januar 2016, folgende Fragen zu beantworten:
1.) Wie sind aktuell die tatsächlichen Zuweisungszahlen in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK im Vergleich zum gesetzlichen Zuweisungsschlüssel?
2.) Welchen Städten und Gemeinden sind im vergangenen Jahr aufgrund der Übererfüllung von Flüchtlingsquoten ggf. Landesmittel entgangen und in welcher Größenordnung?
3.) Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die von Herrn Bürgermeister Kersting als „Fehlsteuerung“ kritisierte Verteilung der Landesmittel zukünftig zu vermeiden, so dass alle Kommunen nach ihren Leistungen und ihrem Aufwand Finanzmittel erhalten?

Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt berichten wir ….

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