Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Variante A beschlossen – Landrat rudert zurück

By adminRL at 8:44 pm on Friday, March 21, 2014

Den größten Raum bei der heutigen Kreistagssitzung nahm das Thema Sauerlandmuseum ein. Wir erinnern uns: Noch in der Sitzung der für dieses Projekt eingerichteten Baukommission in der letzten Woche hatte es die Verwaltung abgelehnt, dieses Thema überhaupt im Kreistag beraten zu lassen. Erst nach der Intervention der SBL kam es überhaupt für heute auf die Tagesordnung.

Der Kreistag beschloß mit 43 von 53 Stimmen die Durchführung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante A. Dies bedeutet, dass trotz aller Risiken unter den Fundamenten des Altbaus gebuddelt wird und auch der Aufzug unter die bisherige Sohle des 2. Tiefgeschosses noch ein Geschoss weiter in den teilweise labilen Berg geführt wird. Die Abstimmung erfolgte geheim, auf Antrag der CDU, nachdem zuvor die FDP namentliche Abstimmung beantragt hatte. Der SBL-Antrag, vor dieser Entscheidung mit sehr großer Tragweise noch unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen, wurde abgelehnt. Ob sich wirklich alle Kreistagsmitglieder ihrer Verantwortung bewußt waren?

Einige Fragen wurden geklärt, viele blieben noch offen. So antwortete die Verwaltung auf den Hinweis der SBL, dass nach den von der Verwaltung veröffentlichten Daten über die Baukosten je Kubikmeter umbauten Raum die Gesamtkosten für den Erweiterungsbau um 1,2 Mio Euro steigen müßten. Das soll nun daran gelegen haben, dass sich die Architekten bei ihrer Kostenberechnung vor dem neuen Bodengutachten um mehr als 10% verrechnet hätten, weil sie das Volumen falsch berechnet hatten… Das läßt auf großes Expertentum schließen!

Offen blieb auch, was geschehen soll, wenn die vom Bodengutachter verlangten laufenden messtechnischen Überwachungen möglicher Verformungen des Altbaus zu bedenklichen Ergebnissen führen würden. Darauf solle reagiert werden, lautete heute die Auskunft der Verwaltung. Wie und was, sagte keiner.

Nach erneuter massiver Kritik an der unterbliebenen frühzeitigen Information des Kreistags über die Ergebnisse des Bodengutachtens ruderte der Landrat in diesem Punkt zurück. Zu Anfang der Debatte hatte er nur eingestanden, dass man das auch anders hätte machen können. Am Ende sagte er zu, dass so etwas nicht mehr vorkommen würde. Kleiner Erfolg für das rechtzeitige Erkennen künftiger Überraschungen…

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“Außergewöhnlich hoher Anspruch”

By adminRL at 4:05 pm on Thursday, March 20, 2014

Nach Aufforderung durch die SBL hat der Landrat heute mittag (endlich) einen Auszug aus dem neuen Bodengutachten, das bereits im November 2013 für das Sauerlandmuseum erstellt wurde, an die Mitglieder des Kreistags verschickt.

Hier einige Auszüge aus dem von einem Arnsberger Unternehmen erstellten Gutachten:

“Der Baugrund sowie die vorliegende Planung mit einem etwa 15 m tiefen Einschnitt im und unmittelbar am Gebäude stellen einen außergewöhnlich hohen Anspruch bezüglich der Tragwerksplanung und Bauausführung dar.”

“Die Baugrube schneidet in ein steil einfallendes Gebirge ein… Die Trennflächen weisen überwiegend eine Neignug von überwiegend 45 Grad – 80 Grad auf und sind daher beim Anschnitt potenziell rutschgefährdet(en).”

“Der Sandstein wie auch der Tonstein sind tektonisch stark beansprucht, hierdurch weist auch das noch zusammenhängende Gestein Mikro(-) und Makrorisse auf.”

“Extrem kritisch ist die einspringende(n) Ecke bei den vorgesehenen Aufzugschacht.”

“Bei der etwa 8 m von der westlichen Wand entfernten Bohrung KB 21 sind jedoch etwa 2 m oberhalb der Baugrubensohle stark beanspruchte lehmige Zonen vorhanden, die potentielle Gleitflächen darstellen.”

(Zur Baugrubenerstellung:) “Voraussetzung ist eine laufende, möglichst automatische messtechnische Überwachungen der Verformungen des Museums.”

“Wasserführende Klüfte sind nicht auszuschließen.”

“Bei diesen zu erwartenden Grundwasserverhältnissen sind Maßnahmen zur Trockenhaltung des Bauwerks erforderlich… Falls keine lotrechten Sicherschichten mit Ringdränage angeordnet wird, ist eine wasserdruckhaltende Außendichtung oder eine wasserdruckhaltende Wanne aus wassersperrendem Beton (weiße Wanne) erforderlich.”

“Der im Gutachten PTM[1](2012) beschriebene Kalkstein ist nicht vorhanden. Vielmehr handelt es sich um einen Sandstein/Grauwacke.”
(Anmerkung: Diese Aussage bezieht sich auf das erste, von einem anderen Unternehmen erstellte Bodengutachten aus dem Jahr 2012.)

“Nach der Auswertung aller Unterlagen sind sehr komplexe Felsstrukturen mit einer großen tektonischen Beanspruchung vorhanden. Auf relativ kurzen Entfernungen wechseln die Schichtenprofile.”

“In Verbindung mit dem ungünstigen Einfallen, der als potentielle Gleitflächen wirkende Trennflächen ist, ist ein hoher Sicherungsaufwand bis zur Baugrubensohle erforderlich. Extrem ungünstig sind die Randbedingungen im Bereich des geplanten Aufzugsschachtes.”

“Nach Beginn der Ausschachtungsarbeiten werden laufende Baugrundabnahme durch die Unterzeichner erforderlich, um die Ergebnisse aus den einzelnen Untersuchungsstellen hinsichtlich ihrer Gültigkeit für die gesamte Baufläche zu überprüfen.”

Es ergeben sich also Aussagen zur Geologie, die – einschließlich der möglichen Folgen z.B. bei ungünstigen Kontroll-Messungen und ob die bisher vorgenommenen Umplanungen des Aufzugschachtes ausreichen – von einem neutralen Sachverständigen analysiert und bewertet werden sollten, bevor der endgültige Beschluss für diese außergewöhnliche Baugrube im Steilhang direkt am Museum gefaßt wird. Genau dies hat die SBL beantragt. Die CDU- und SPD-Mitglieder erweckten gestern im Kulturausschuss den Eindruck, sie könnten die Situation sofort und sicher beurteilen, übrigens noch bevor sie das Gutachten überhaupt kannten. Wir können das nicht…

Daneben werden im Gutachten bautechnische Aufgaben beschrieben, die nicht ungewöhnlich sondern technisch sicherlich lösbar sind, wie z.B. eine weiße Wanne, die Messungen und Beobachtungen des Altbaus sowie der Baugrube. Hier geht es um die Kostenfolgen. Gestern im Ausschuss blieb völlig unklar, ob diese Zusatzkosten bereits eingeplant sind.

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881.327 Euro Mehrkosten und viele unbeantwortete Fragen…

By adminRL at 11:40 pm on Wednesday, March 19, 2014

Es war eine sehr merkwürdige Sitzung des Kulturausschusses, die heute nachmittag im Blauen Haus in der Arnsberger Altstadt stattfand. Das ist übrigens das Gebäude, das neben dem Sauerlandmuseum liegt und für dessen Umbau der Hochsauerlandkreis etwa eine halbe Mio Euro mehr aufbringen musste als geplant, wie wir seit letzter Woche endgültig aus einer Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung wissen.

Heute ging es um das Sauarlandmuseum selbst. Vorweg das Ergebnis: 11 der 17 Ausschussmitglieder stimmten für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, einige enthielten sich. Die SBL ist in diesem Ausschuss nicht stimmberechtigt.
Der Beschluss bedeutet:
– Hohe Mehrkosten für die Baugrubenabsicherung in Kauf nehmen;
– hohe technische und finanzielle Risiken bleiben;
– sorgfältige Beratung nicht möglich, da viel zu wenig Zeit zwischen Information der Kommunalparlamentarier über die Auswirkungen des neuen Bodengutachtens und der Beschlussfassung zur Verfügung steht;
– keine Auswertung der Bodengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen;
– keine sorgfältige Prüfung der Alternativen;
– und viele wichtige Fragen bleiben ungeklärt.
Man konnte den Eindruck gewinnen, dass kurz vor der Kommunalwahl das Projekt durchgedrückt werden sollte, koste es was es wolle.

In einem Punkt allerdings war man sich fast einig, denn es gab aus allen politischen Richtungen deutliche Kritik an der Verwaltung, außer von der “Landrats-Fraktion” CDU: Die Kreisverwaltung hatte das neue Bodengutachten bereits am 09.12.2013 vorliegen, informierte Kreistag und Kulturausschuss aber erst mit einer am 12.03.2014 erstellten Sitzungsvorlage. In ihrer Drucksache 8/1042 schreibt die Verwaltung sogar: “Das zweite Baugrundgutachten lag Ende November 2013 vor und wurde dann von Bez+Kock ausgewertet.” Bez+Kock ist das mit der Planung beauftragte Architekturbüro.

Die angebliche Begründung der Verwaltung für diese sehr ungewöhnliche Informationssperre: Man habe den Kreistag erst dann informieren wollen, wenn bereits fertige Alternativen vorliegen. Das ist ein sehr merkwürdiges Verständnis von den Informationspflichten von Landrat und Verwaltung gegenüber dem Kreisparlament. Besonders peinlich: Die Verwaltung schreibt in einer Stellungnahme sogar: “Das reine Bodengrundgutachten ist gekennzeichnet durch eine hohe Fachlichkeit und wäre für sich allein genommen keine Entscheidungsgrundlage gewesen.” Das bedeutet im Klartext, die Verwaltung traut den Kreistagsmitgliedern nicht zu, das Gutachten sowohl lesen als auch verstehen zu können. Dabei war es die Verwaltung selbst, die im Jahr 2013 alle Hinweise aus der Politik auf den gefährdeten Steilhang ignorierte… Und laut Kreisordnung ist der Landrat verpflichtet den Kreistag über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten, und das nicht erst nach 3 oder 4 Monaten…

Auffällig auch: Nur die SBL nahm vor der Sitzung Einsicht in das neue Bodengutachten; kein anderes Ausschussmitglied kennt den Inhalt bisher. Dabei enthält das Gutachten viele weitere Aussagen und Hinweise, über die noch einmal nachgedacht werden sollte.

Einige Beispiele für die im Ausschuss offen gebliebenen Fragen:

1. Seit wann hatten die Architekten Kenntnis von den wesentlichen Ergebnissen des neuen Bodengutachtens? Dezember 2013, November 2013 (wie in der Präsentation der Architekten geschrieben), oder noch früher? Warum wurde die für dieses Projekt eingerichtete Baukommission des Kreistags nicht unverzüglich einberufen?

2. Wie hoch sind die sich tatsächlich aus der Aufstellung der Architekten ergebenden Mehrkosten des Erweiterungsbaus für die Probleme mit dem Baugrund? (dazu unten mehr)

3. Wie hoch ist die tatsächliche bisher absehbare Steigerung der gesamten Baukosten für Baugrube, Baukörper und technische Ausstattung (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) des Erweiterungsbaus? Die Verwaltung schreibt in einer Sitzungsvorlage vom 18.03.2014, die Kosten pro Kubikmeter umbauten Raum für den Erweiterungsbau hätten sich gegenüber ihrer eigenen Angabe im Protokoll der Ausschusssitzung vom 16.05.2013 von bisher 519,65 Euro auf 649,89 Euro erhöht. Das bedeutet eine Steigerung um 25,1%. Wenn sich gleichzeitig durch Umplanungen das gesamte Volumen des Neubaus (nur) um 2% verringert, würden die Gesamtkosten insgesamt um ca. 23% steigen. Bei einem bisherigen Volumen von 5,005 Mio Euro wäre das eine Steigerung um fast 1,2 Mio Euro!! Mehrfache Aufforderungen an die Verwaltung, dies zu erläutern, blieben ohne jede Antwort…

4. Das neue Bodengutachten verlangt für die gesamte Bauphase eine laufende automatisierte Messung des Altbaus auf “Verformungen”. Welche Kosten entstehen dafür, sind diese Kosten eingeplant, welche Folgen könnten diese Messungen haben?

5. Das Bodengutachten hat auch festgestellt, dass im Steilhang das Wasser etwa 1,4 Meter höher steht als das benachbarte Straßenniveau; der Neubau muss daher trockengelegt werden. Wie hoch sind die dafür entstehenden Kosten, und sind sie eingeplant?

6. Die Verwaltung möchte einen Teil der Mehrkosten für die Baugrube aus der Reserve von 300.000 Euro nehmen, die nur für die Risiken beim Umbau im denkmalgeschützten Altbau bestimmt war. Wie läßt sich dies begründen, denn die ursprünglichen Risiken bestehen ja weiterhin?

7. Warum wurden keine sich mehr von den bisherigen Planungen entfernenden Alternativen vorgestellt, um den Steilhang zu schonen, z.B. ein außenliegender Aufzug oder ein Schrägaufzug? Hieran gab es von mehreren Ausschussmitgliedern Kritik.

8. Wie sollen die Kreistagsmitglieder ohne neutrale externe Beratung die schwerwiegende Entscheidung treffen, ob sie von den ihnen vorgestellten Alternativen A oder B bevorzugen, wenn der Architekt auf Frage der SBL bestätigt, dass die Alternative A wegen der damit verbundenen höheren Belastung der “lastabnehmenden Wände” und der “Lastumlagerungen” die risikoreichere Variante ist und lapidar darauf hinweist, “Baugrubenrisiko sei Bauherrenrisiko”?

Besonders merkwürdig war die Erörterung der tatsächlichen Mehrkosten für den Erweiterungsbau. Architekt und Verwaltung behaupten, sie lägen bei 620.000 Euro und warfen dem SBL-Vertreter im Ausschuss vor, er nenne falsche Zahlen. Der hatte aber nur die relevanten Zahlen aus der einschlägigen Seite aus der Präsentation der Architekten in der Baukommission zusammengezählt:
Baugrube und 2. Aufzug: 605.620 Euro
Baukostensteigerung durch längere Bauzeit: 160.707 Euro
Mehraufwand für Planung: 115.000.
Das sind zusammen (alles einschließlich Mehrwertsteuer) exakt 881.327 Euro. In der ersten Position sind die Einsparungen durch das etwas geringere Aushubvolumen schon abgezogen.
Hier die komplette Seite (in 2 Teilen) aus der Präsentation. Ergänzt wurde nur die rote Umrandung der relevanten Zahlen. Zu den 508.924 € als “Zusatzliche Kostenfaktoren Zwischensumme” sind noch 19% Mehrwertsteuer zu addieren, da hier die rechte Spalte nicht ausgefüllt ist; dadurch ergeben sich 605.620 Euro.
Die Baukostensteigerung ergibt sich durch den Vergleich der Kostenindices bei alter und neuer Planung (245.791 € – 110.743 €; plus Mehrwertsteuer).
Der Mehraufwand für die Planung in Höhe von 115.000 Euro steht an anderer Stelle in der Präsentation.
Die letzten beiden Positionen sind (bis auf geringe Rundungsdifferenzen) unstrittig. Die Differenz kommt daher, dass Verwaltung und Architekten behaupten, die “Baukosten KG 200 – 400″ würden nur um 345.000 Euro ansteigen. Selbst wenn man die durch “Reduzierungen im Bauvolumen” des Erweiterungsbaus einzusparenden 79.725 Euro abzieht, bleiben für die Position immer noch 525.894 Euro und eine Kostensteigerung von insgesamt 801.602 Euro!!

GrobeBaukostenVarA-2

GrobeBaukostenAlt-2

(Anklicken vergrößert die Bilder)

Bedenklich war auch, dass der Ausschussvorsitzende (CDU-Kreistagsmitglied) dem SBL-Vertreter verweigerte, die Quellen darzustellen. Wer hat da vor was Angst??

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Kita-Finanzierung – Ein Fall für Finanz-Jongleure und eine Frage der Zukunft?

By adminRL at 10:50 am on Wednesday, March 19, 2014

Am 11.03.2014 tagte im Alfred-Delp-Haus in Brilon der Kreisjugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises. Bei dieser Sitzung ging es u.a. um die Finanzierung der Kindertagesstätten (Kitas) in Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, und Winterberg. Für diese 9 Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Hochsauerlandkreises zuständig. (Anders verhält sich das in Arnsberg, Schmallenberg und Sundern. Diese Kommunen verfügen jeweils über ein eigenes Jugendamt.)

Betrieb und Finanzierung der Kindertagesstätten in NRW beruhen derzeit auf den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ). Das von Anfang an höchst umstrittene Gesetz wurde 2007 von der früheren schwarz-gelben NRW-Landesregierung eingeführt. Auch nach beinahe 7 Jahren erfreut es sich bei den Trägern der Jugendhilfe offenbar immer noch keiner großen Beliebtheit. Das liegt vielleicht am komplizierten „Strickmuster“? Ein neues „Muster“ ist sicher nicht die schlechtste Idee!
Zu den Begrifflichkeiten: Das KiBiz unterscheidet zwischen Kindern im Alter von unter 3 Jahren (U3) und Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3). Eltern müssen sich frühzeitig zwischen einer wöchentlichen 25-, 35- oder 45-Stunden-Betreunng entscheiden. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte Kindpauschalen. Die korrespondieren wiederum mit drei verschiedenen Gruppeneinteilungen: Gruppenform (GF) I, II und III. Die Kindpauschalen in den drei (virtuellen) Gruppen sind höchst unterschiedlich. Ein Beispiel: Ist ein U3-Kind der Gruppenform I zugeordnet, erhält die Kita für je ein „45-Stunden-U3-Kind“ 8.058,41 Euro. Würde das gleiche Kind jedoch der Gruppenform II zugeteilt, bekäme die Kita – wohlgemerkt für den gleichen Personal- und Sachaufwand – mehr als den doppelten Betrag, nämlich 16.636,96 Euro. Die Gruppeneinteilung nach I, II und III nimmt das Jugendamt vor und legt dann die Planungen einmal jährlich dem Kreisjugendhilfeausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Und genau darum ging es bei der Sitzung am 12.03.2014 in Brilon.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3999
schon berichteten, wollte die Kreisverwaltung den Ausschussmitgliedern die 255 Seiten starke, klein bedruckte Anlage mit den Angaben über die Gruppeneinteilungen (GF I, II und III) zunächst erst zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage zukommen lassen. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos intervenierte erfolgreich. So hatten die Mitglieder des Ausschusses wenigstens zwei Tage lang die Gelegenheit, sich mit den Zahlen und Daten in den Unterlagen zu beschäftigen. Das führte bei der SBL wieder zu der alten Erkenntnis: „Kibiz ist Mumpitz“. Das nächste Übel: Wir konnten auch bei noch so viel Hingucken das Mirakel der Gruppenzuordnung nicht lösen. Ein Rätsel von vielen:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita A (die insgesamt 10 U3-Kinder hat) 6 U3-Kinder in GF I und 4 in GF II ein, wenn bei Kita B (die ebenfalls insgesamt 10 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 6 Kinder GF II eingeordnet wurden?
Oder:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita X, (die insgesamt 8 U3-Kinder hat) 8 U3-Kinder in GF I und keins in GF II ein, wenn bei Kita Y (die ebenfalls insgesamt 8 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 4 Kinder GF II eingeordnet wurden?

Zur Erinnerung:
GF I = 8.058,41 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)
GF II = 16.636,96 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)

Auf den ersten Blick ist das nicht einleuchtend. Aber das ist den Vertretern des Jugendamts wohl auch bewusst. Daher präsentierte ein Mitarbeiter der Verwaltung den Ausschussmitgliedern eine Folie mit einigen Erläuterungen. Er erklärte zudem, durch die jährliche Erhöhung der Kindpauschale in Höhe um lediglich 1,5% würde die Finanzierung der Kitas für die Träger immer schwieriger. Derzeit gebe es die GF II immer nur dann, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis vorhanden sei. Der Jugendamtsmitarbeiter führte dann noch folgendes Beispiel an:
Bei der Eingruppierung der U3-Kinder in GF I werden je Kind 5% Arbeitskraft berechnet. Bei der Eingruppierung in GF II aber je Kind 10% Arbeitskraft. Je mehr Kinder also in GF II seien, umso schneller sei das (rechnerische) Besetzungssoll der Kita-MitarbeiterInnen voll. Das ist die Crux!

Die Kita-Finanzierung durch Kibiz leidet offenbar einerseits – wie so viele Aufgaben im sozialen Bereich – unter knappen Kassen. Andererseits kann sie sich aber als freudloses Betätigungsfeld für Rechenkünstler und Finanzjongleure erweisen. Leider kommt dabei aber wahrscheinlich nicht – egal wer da noch so viel rechnet – „Minus mal Minus gleich Plus“ raus?

Nichts desto trotz erwarten die Träger der Kitas zurecht auskömmliche Mittel. Wie sonst sollen sie eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung gewährleisten? Oder sollen Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Kindern und Kita-MitarbeiterInnen ausgetragen werden? Verständlich, dass die ein oder andere Kita bzw. ihr Träger Anstrengungen unternimmt, beim Jugendamt mehr Geld für die eigene Einrichtung herauszuholen. Vielleicht gehen die kleinen Erfolge der einen zulasten der anderen? Vielleicht? Wir wissen es nicht. Doch nach wir vor erscheint uns die aktuelle Kita-Finanzierung nicht schlüssig.

Ist nicht alles eine Frage der Prämissen? Unser Staat, unser Land, unser Landkreis und auch unsere Städte bauen an diversen (angeblich) zukunftsweisenden „Leuchttürmen“. Spontan fallen mir da der Hauptstadtflughafen Berlin, die Elbphilharmonie in Hamburg, das Dortmunder U, das Sauerland-Museum in Arnsberg und der Henne-Boulevard in Meschede ein. Die Liste könnte ich reichlich fortsetzen. Da scheint das Motto „Zukunft ist jetzt“ zu gelten! Doch wie ist das mit der Zukunft unserer Kinder?

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Entscheidung über Sauerlandmuseum erst im Mai treffen

By adminRL at 11:26 am on Tuesday, March 18, 2014

Am morgigen Mittwoch (19. März) soll der Kulturausschuss über die neue Lage beim Regionale-Projekt Sauerlandmuseum beraten und bereits am Freitag (21. März) soll der Kreistag entscheiden. Erst in der letzten Woche wurden die Mitglieder des Kreistags vom Landrat über die Ergebnisse des neuen Bodengutachtens informiert. Da nun gravierende Mehrkosten für die Baugrube entstehen und weitere erhebliche Risiken bestehen, ist diese Zeit für eine vernünftige Vorbereitung viel zu kurz.

SBL-Kreistagmitglied Reinhard Loos hat daher folgenden Antrag beim Landrat und beim Ausschussvorsitzenden eingebracht:

“Änderungsantrag zur Drucksache 8/1042
(‘Museums- und Kulturforum Südwestfalen; hier: Anpassung der Planung’)
für die Sitzungen des Kreistags und des Kreisausschusses am 21.03.2014
sowie des Kulturausschusses am 19.03.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drucksache 8/1042 stelle ich folgenden Änderungsantrag:

1. Erst im Mai 2014 entscheidet der Kreistag endgültig über das Regionale-Projekt Sauerland-Museum.

2. Die bis dahin verbleibende Zeit wird wie folgt genutzt:
a) Die Architekten erhalten den Auftrag auch Alternativen zu prüfen, die weniger in den Steilhang eingreifen, z.B. durch Verzicht auf einen oder mehrere Räume des Erweiterungsbaus oder durch Verzicht auf eine Etage oder durch Verlegung der Kuben aus dem Hang heraus in Richtung Ruhrstraße.
b) Die von der Verwaltung in der Niederschrift des Kulturausschusses vom 16.05.2013 (S. 6) genannte Kostensatz je Kubikmeter umbauten Raumes wird von Architekten und Bauleitung überprüft.
c) Ein neutraler, nicht am Bau beteiligter Sachverständiger wird beauftragt, eine Auswertung und Analyse der beiden Bodengutachten vorzunehmen.
d) Die bisher von den Architekten vorgelegten Planuigsalternativen A und B sowie die sich aus Punkt a) ergebenden weiteren Alternativen werden ebenfalls von einem neutralen, nicht am Bau beteiligten Sachverständigen geprüft und bewertet.
e) Die Fraktionen und Kreistagsmitglieder erhalten die Ergebnisse von a) bis d) spätestens 2 Wochen vor der für die Entscheidung über das Regionale-Projekt Sauerland-Museum einzuberufenden Sitzung des Kreistags.

Begründung und Erläuterung:

Zunächst wurden im Mai und Juni 2013 seitens Landrat, Kreisverwaltung und Mehrheit des Kreistags die in den Gremien des HSK geäußerten Bedenken gegen die ausreichende Stabilität des Steilhangs für den Erweiterungsbau ignoriert.

Nach dem Beschluss des Kreistags über die Durchführung des Projekts am 21.06.2013 wurde dann doch ein weiteres Bodengutachten in Auftrag gegeben, mit dem eindeutigen Ergebnis, dass die bisherigen Planungen nicht realisierbar sind („Lösung aufgrund der gegebenen ungünstigen Kluftstruktur im ‚Kalkstein’ und damit verbundenem Verformungsrisiko für den Bestand nicht umsetzbar.“; s. S. 55 in der Präsentation der Architekten für die Baukommission).

Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden jedoch 4 Monate lang unter Verschluss gehalten; die notwendige Information des Kreistags durch den Landrat unterblieb.

Dadurch ist nun ein erheblicher Zeitdruck aufgebaut worden. Die wenigen zwischen Information des Kreistags und nächster Kreistagssitzung verbleibenden Tage reichen nicht aus, die neue Lage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten mit der für so eine gravierende Entscheidung notwendigen Sorgfalt zu bewerten und zu beraten.

Außerdem fehlen bisher Bewertungen von unabhängigen Sachverständigen; die geologischen, technischen und finanziellen Risiken erscheinen nicht hinreichend geklärt.

Selbst wenn nur die bisher vorgestellten Alternativplanungen A und B zur Auswahl stehen sollten, fehlen ausreichende Entscheidungsgrundlagen, ob die unstrittig optisch und architektonisch bessere Alternative A trotz ihrer technischen Risiken („Lastabnehmende Wände sind hoch beansprucht“, „Risiko durch Lastumlagerungen höher“; s. S. 49 in der Präsentation der Architekten) der Alternative B vorgezogen werden kann.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass es sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen der finanziellen Folgen für den nun durch die aufwendige Sicherung der Baugrube und die damit verbundenen Änderungen der Planung entstehenden Mehraufwand gibt. Sie schwanken zwischen null Euro Mehrbelastung für den Kreis und 900.000 Euro Mehrkosten. Dies liegt u.a. daran, dass in der Drucksache 8/1042 die ihrem ursprünglichen Zweck widersprechende Verwendung der „Reserve“ vorgesehen ist und dass Einsparungen, die nichts mit dem zerklüfteten Boden zu tun haben, gegengerechnet werden.

Zu den generellen Baukosten für den Erweiterungsbau hat die Kreisverwaltung in der Sitzung des Kulturausschusses am 16.05.2013 auf Nachfrage der SBL erklärt, die Kosten für den Erweiterungsbau betrügen netto 436,68 € je Kubikmeter umbauten Raums. Es bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel, ob dieser Kostenansatz für einen Museumsbau realistisch ist, und zwar bereits mit dem vor den Erkenntnissen aus dem neuen Bodengutachten bekannten hohen Aufwand für die Baugrube.
Es sollte versucht werden, all diese Unklarheiten in den nächsten Wochen auszuräumen. Noch besteht die Möglichkeit ggf. umzusteuern, falls sich dies als erforderlich oder sinnvoll herausstellen sollte.”

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SBL/FW hat Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreistagswahl aufgestellt

By adminRL at 2:44 am on Monday, March 17, 2014

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Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wird auch bei der Kreistagswahl am 25. Mai 2014 wieder in allen 27 Wahlkreisen des HSK mit Direktkandidaten antreten. Für die einzelnen Wahlkreise wurden nominiert:

1 Arnsberg-Voßwinkel, Herdringen, Müschede: Dorothea Schulte-Huermann
2 Neheim-West: Yvonne Voigt
3 Neheim-Ost: Jörn Frederik Klemann
4 Arnsberg-Hüsten: Gerd Kistner
5 Arnsberg-Altstadt, Schreppenberg, Bruchhausen: Herbert Bartetzko
6 Alt-Arnsberg: Christoph Voigt
7 Arnsberg-Oeventrop, Rumbeck: Wilfried Schiwek
8 Sundern Nord/West: Roland Quentmeier
9 Sundern Süd/Ost: Matthias Schulte-Huermann
10 Sundern-Kernstadt: Klaus Korn
11 Meschede-West, Freienohl: Udo Steinke
12 Meschede-Nord, Eversberg: Georg Knieb
13 Meschede-Süd, Remblinghausen: Lutz Wendland
14 Eslohe: Gabriele Joch-Eren
15 Bestwig: Dr. Ahmet Arslan
16 Schmallenberg-Nord: Siegfried Knoche
17 Schmallenberg-Süd: Dieter Eickelmann
18 Schmallenberg-Ost: Stefan Wiese
19 Olsberg-Nord, Antfeld: Angelika Nottebaum
20 Olsberg-Süd, Winterberg-Siedlinghausen: Marianne Beumer
21 Winterberg-Mitte, Niedersfeld: Annette Isken
22 Hallenberg, Medebach: Stefan Rabe
23 Brilon-Nord: Christiane Kretzschmar
24 Brilon-Süd: Reinhard Loos
25 Brilon-Ost, Alme: Edith Schlömer-Bracht
26 Marsberg-Niedermarsberg, Westheim: Edmund Leisse
27 Marsberg-Obermarsberg, Bredelar: Annette Loos

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Auf der Liste der SBL/FW bewerben sich für den Kreistag:

1 Reinhard Loos
2 Stefan Rabe
3 Gabriele Joch-Eren
4 Matthias Schulte-Huermann
5 Marianne Beumer
6 Stefan Wiese
7 Edith Schlömer-Bracht
8 Lutz Wendland
9 Annette Isken
10 Jörn Frederik Klemann
11 Gudrun Koch
12 Volker Gehrisch
13 Dieter Eickelmann
14 Roland Quentmeier
15 Dr. Ahmet Arslan
16 Wilfried Schiwek
17 Georg Knieb
18 Siegfried Knoche
19 Annette Loos

Als Kandidat für das Amt des Landrats wurde Reinhard Loos aufgestellt, der sich bereits bei der letzten Landrats-Wahl im Jahr 2005 um dieses Amt bewarb.

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Die Sauerländer Bürgerliste möchte ihre intensive Sacharbeit auch im neuen Kreistag und seinen Ausschüssen fortsetzen. Zuletzt war sie mit einem Kreistagsmitglied sowie mit 16 Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Stellvertretern in den Ausschüssen des Kreistags vertreten.

Für die SBL/FW kandidieren Ratsmitglieder aus 6 Städten und Gemeinden des Kreisgebiets. Außerdem arbeitet sie mit lokalen Gruppen aus anderen Städten und Gemeinden zusammen, so dass eine enge Anbindung an die Teilgebiete des HSK gegeben ist.

Zur Wahl tritt die SBL/FW mit dem Motto an:
„Bürger für Bürger – Wir mischen uns ein“

Wichtige Grundsätze für Kommunalpolitik im HSK sind aus Sicht der SBL/FW:
– parteiunabhängig
– regional
– engagiert
– bürgernah
– transparent
Demnächst wird die SBL ihr ausführliches Wahlprogramm vorstellen.

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Gründliche Neubewertung ist notwendig

By adminRL at 12:44 pm on Friday, March 14, 2014

Leserbrief von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos zu “Sauerland-Museum – Böse Überraschung aus der Tiefe” (WP Arnsberg vom 13.03.2014 [http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/boese-ueberraschung-aus-der-tiefe-id9110106.html]

Die Probleme mit dem Baugrund im Steilhang am Sauerlandmuseum waren absehbar. Die SBL hat im Kulturausschuss am 16.05.2013 und im Kreistag am 21.06.2013 deutlich auf die geologischen Risiken hingewiesen und daran erinnert, dass drei Hänge in der Nachbarschaft zum Sauerlandmuseum (Millionenkurve an der B7 bei Uentrop, Seltersberg, Scherse an der A46) nach dem “Anbaggern” abgerutscht sind. Landrat und Verwaltung haben das damals ignoriert.

Erst nach dem umstrittenen Beschluss des Kreistags über die Erweiterung des Sauerlandmuseums wurde dann doch noch ein gründliches Bodengutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Für sehr aufwendige Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube, den geteilten Aufzugschacht, ein Jahr längere Bauzeit und erhöhte Planungskosten entstehen Mehrkosten von ca. 900.000 Euro, nicht nur von 500.000 Euro. Warum der Landrat dann 4 Monate wartete, bis er endlich seinen Informationspflichten nachkam und den Kreistag über das desaströse Ergebnis des neuen Bodengutachtens informierte, ist uns bisher nicht bekannt.

Die gleichzeitig von der Kreisverwaltung verkündeten Einsparungsmöglichkeiten in anderen Positionen sind sehr unsicher und haben inhaltlich mit dem Mehraufwand für die Sicherung des zerklüfteten Steilhangs nichts zu tun.

Zwar hat das Land tatsächlich seine Fördersumme um 389.000 Euro angehoben, aber nur, weil das Sauerlandmuseum als einheitliche Fördermaßnahme zusammen mit dem Blauen Haus betrachtet wird. Zum Blauen Haus hat die Kreisverwaltung gerade am 10. März in einer neuen Sitzungsvorlage mitgeteilt, dass sich der Eigenanteil des HSK gegenüber der ursprünglichen Planung um etwa eine halbe Mio Euro erhöht hat. Man kann die Erhöhung des Landeszuschusses also nicht losgelöst vom erheblichen Mehraufwand des Kreises für das Blaue Haus betrachten.

Es ist auch nicht richtig, dass beim Sauerlandmuseum die “verbleibende Lücke” “durch die bereits vorhandene ,Reserve für Unvorhergesehenes’, die für solche Zwecke extra in die Finanzplanung eingestellt wurde” geschlossen werden kann. Denn die Reserve von 300.000 Euro ist ausdrücklich nur für Unvorhergesehenes bei den Umbaumaßnahmen im denkmalgeschützten Altbau bestimmt. Diese Risiken bestehen weiter und haben nichts mit den Baugrundproblemen für den Erweiterungsbau zu tun. Die Reserve darf daher nicht zweckentfremdet werden.

Die WP schreibt, die Baukommission habe sich “einmütig” für Variante A entschieden. Auch dies ist nicht richtig. In der Abstimmung gab es 4 Stimmen für Variante A und 1 Stimme für Variante B. A hat unstrittig deutliche optische und architektonische Vorteile, aber wesentlich höhere technische Risiken. Dies sieht auch das Architekturbüro in seiner Bewertungsmatrix so, die als Nachteile für Variante A bestätigt: “Lastabnehmende Wände sind hoch beansprucht” und “Risiko durch Lastumlagerungen höher”. Ist das, nach den aktuellen Erfahrungen, zu verantworten?

Immer noch ungeklärt sind die allgemeinen Baukosten für den Neubau. Laut Auskunft der Kreisverwaltung im Protokoll des Kulturausschusses sollen die Kosten je Kubikmeter umbauten Raums nur 436,68 Euro netto betragen. Das wäre für Museumsbauten ungewöhnlich niedrig. In der Sitzung der Baukommission wurden die Architekten zur Überprüfung aufgefordert, deren Ergebnis noch nicht vorliegt.

Fazit:
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen sollte nicht im Hau-Ruck-Verfahren getroffen werden. Dass der Kreistag erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 21. März über die neue Lage informiert wurde, haben Landrat und Kreisverwaltung zu verantworten. Notwendig ist jetzt eine gründliche Neubewertung der verbleibenden Möglichkeiten, auch unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Sonst drohen weitere unangenehme und teure Überraschungen. Eine Entscheidung sollte daher Anfang Mai erfolgen.

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Planungs-Desaster

By adminRL at 11:44 pm on Thursday, March 13, 2014

Eigentlich dürfte niemand von der aktuellen Entwicklung zu Umbau und Erweiterung des Sauerlandmuseums in Arnsberg überrascht sein, denn sie war absehbar – wenn man es denn wahrhaben wollte. Der Hang, der direkt am Sauerlandmuseum etwa 20 Meter tief abgegraben werden soll, hat sich bei einer weiteren Bodenuntersuchung als instabil erwiesen. Nun werden aufwendige Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube erforderlich werden.

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Blenden wir zurück: Am 16.05.2013 beriet der Kulturausschuss in einer Marathon-Sitzung über das Projekt. Die SBL machte in dieser Sitzung auf die geologischen Probleme aufmerksam. In der Niederschrift des Kulturausschusses heißt es dazu:
Auf die weitere Frage nach den von Herrn Loos gesehenen Risiken der Hangabgrabung erläutert Herr Bez, dass nach dem Architekten-Wettbewerb ein guter Geo-Techniker auf der Basis der vorliegenden Entwürfe die Bohrungen gezielt durchgeführt hat… Herr Wolff unterstützt diese Aussage und macht deutlich, dass schon im Architekten-Wettbewerb der dort hinzugezogene Fachmann das alternative Konzept vom Architekturbüro Bez+Kock für gut befunden hat. Herr Menke ergänzt, dass ein Bodengutachten gefertigt wurde und am Gebäude selbst bzw. auf dem Grundstück „Ruhrstraße“ 8 Bohrungen mit einer Tiefe von bis zu 20 m vorgenommen wurden.

Die SBL hatte in dieser Sitzung und auch bei späterer Gelegenheit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abgrabungen bei gleich drei Hängen in 5 km Umkreis zu Hangrutschen geführt hatten: In der “Millionenkurve” an der B7 bei Uentrop, am Seltersberg und an der Scherse an der A46. Einheimische wissen, dass diese Berge alle aus zerklüfteten, schrägen Gesteinsschichten bestehen. Doch das wollte niemand zur Kenntnis nehmen…

Nachdem der Kreistag am 21.06.2013 in geheimer Abstimmung das Reginale2013-Projekt Sauerlandmuseum mit Mehrheit beschlossen hatte, scheint doch noch irgendwer Bedenken bekommen zu haben. Oder durften die vor dem Beschluss des Kreistags nicht geäußert werden? Jedenfalls wurde nun endlich ein weiteres, genaueres Bodengutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Es stellte sich – nicht ganz überraschend – ein Planungsdesaster heraus. Die Gesteinsschichten im Hang am Museumsberg sind zerklüftet und bestehen außerdem aus schräg verlaufenden Schichten von Grauwacke und Ton.

Aufgrund dieser Erkenntnisse aus dem neuen Bodengutachten gab es seit November eine “Denkpause”. Statt weiter planen zu können, wurden neue Konzepte entwickelt (und viel Zeit ging ins Land). Mit dem bisher geplanten Verfahren wäre die Baugrube nicht stabil, sondern stark abrutschgefährdet. Außerdem soll kein durchgehender Aufzugschacht unter dem Altbau errichtet werden, um dort nicht so tief in die Erde graben zu müssen. Die Mehrkosten für die Baugrube (mit sehr aufwendigen Abstützmaßnahmen, u.a. 30 Pfeiler mit zusammen ca. 900 m3 Beton und dem Einsatz von sehr schweren Spezialgeräten, für die flache und stabile Anfahrtrampen im Hang benötigt werden) sollen sich auf ca. 550 TEuro belaufen. Hinzu kommen 160 TEuro für die Verlängerung der Bauzeit, 65 TEuro für den zweiten Aufzugschacht und zusätzliche Planungskosten um mehr als 100 TEuro, so dass Kostensteigerungen von insgesamt fast 900 TEuro entstehen. Bei den Hochbaukosten sollen nun 150 TEuro eingespart werden, und auch die Kosten für die Vorbereitung der Ausstellungen sollen nun überraschenderweise um 120 TEuro sinken.

altePlanung

Es wurden 3 alternative Varianten entwickelt, die der für das Sauerlandmuseum eingerichteten Baukommission am 11.03.2014 vorgestellt wurden und am 19.03.2014 im Kulturausschuss beraten werden sollen.. Die eben genannten Mehrkosten gelten alle für die Variante A: Der Aufzug wird darin bis ins 3. Tiefgeschoss gebaut, also eine Ebene tiefer als der Altbau steht. Dort wechselt man zu einem weiteren, talnäheren Aufzug, der bis ins 5. TG hinunterführt. An den Räumen und Treppen gibt es einige Veränderungen.
Außerdem wurden eine Variante B (Wechsel des Aufzugs im 2. TG) und eine Variante C (Wechsel des Aufzugs im 1. TG) vorgestellt. C kommt nicht in Frage, da dann die Außenbauten viel höher würden, so dass sie den Altbau verdecken, und das 2. TG im Altbau funktionslos wäre. A ist architektonisch viel schöner und näher am bisherigen Entwurf als B, aber B wäre sicherer, weil bei A immer noch das vorhandene 2. TG des Altbaus untergraben werden muss. Bei B müßte man die Sohle des Altbaus nicht antasten. B soll aber weitere gut 100 TEuro teurer werden, C sogar fast weitere 400 TEuro.

AnsichtA

4 der 5 anwesenden Mitglieder der Baukommission stimmten für A, ein Mitglied für B. Unstrittig hat A eindeutig optische Vorteile , z.B. die durchgehend in eine Richtung führende innere Treppe, während bei B eine “Kehre” in der Treppe erforderlich wird. Aber sogar die von den Architekten erstellte Bewertungsmatrix kommt zu differenzierten Ergebnissen; sie bestätigt für Variante A: “Lastabnehmende Wände sind hoch beansprucht” und “Risiko durch Lastumlagerungen höher”. Ist das, nach den aktuellen Erfahrungen, zu verantworten?

GrundrissA

Es kommt im Ergebnis auf die Gewichtung der Vor- und Nachteile und darauf an, ob man bei Variante A die damit weiterhin verbundenen hohen bautechnischen Risiken eingehen möchte.

Der Baubeginn im Sauerlandmuseum ist nun erst für Herbst 2014 geplant; die Bauzeit soll sich um ein Jahr verlängern.

Die Kreisverwaltung hat gestern eine Pressemitteilungveröffentlicht. Sie enthält viele unrichtige Informationen.
Einige gravierende Beispiele:
1. Die Mehrkosten für die Baugrube betragen nicht 500.000 Euro, sondern etwa 550.000 Euro.
2. Die Fördersumme des Landes hat sich zwar um 389.000 Euro erhöht, aber nur deswegen, weil das Sauerlandmuseum als Einheit mit dem Blauen Haus gesehen wird. Dazu hat die Kreisverwaltung gerade in dieser Woche bekannt gegeben, dass die Kostenbeteiligung des Kreises um etwa eine halbe Mio Euro steigt! Man kann unter diesen Umständen seriöserweise die Erhöhung des Zzschusses nicht vom Blauen Haus trennen; insgesamt entsteht eine deutliche Mehrbelastung für den Kreis.
3. Und die verbleibende Lücke von 111.000 Euro kann nicht durch die “Reserve für Unvorhergesehenes” aufgefangen werden, “die für solche Zwecke extra in die Finanzplanung eingestellt worden ist.” Denn das Bauprojekt ist kalkulationsmäßig in 2 Teile gesplittet, den Umbau im Bestand und den Erweiterungsbau. Diese Reserve ist nur für als “Reserve für Unvorhergesehenes infolge Um- und Ausbau im Denkmalgeschützten Bestand”, also für die Umbaumassnahmen im Altbau, bestimmt! Das ergibt sich eindeutig aus der Anlage 3 zur Drucksache 8/824 und aus der Niederschrift der Sitzung des Kulturausschusses vom 16.05.2013. Diese Zweckbestimmung ist ja nicht entfallen, wenn jetzt die Baugrube für den Erweiterungsbau wesentlich aufwendiger abgesichert werden muss!
4. In der Westfalenpost von heute wird behauptet, die Baukommission habe sich “einmütig” für Variante A ausgesprochen. Falls sich die Tageszeitung das nicht selbst ausgedacht hat, kann diese Angabe nur aus der Kreisverwaltung stammen. Es gab aber keine einstimmige Entscheidung; s.o.

Offen ist außerdem noch, ob die Baukosten für die eigentlichen Baumaßnahmen realistisch sind. Auf Nachfrage der SBL hatte die Kreisverwaltung im Protokoll der Sitzung des Kulturausschusses vom 16.05.2013 erklärt, sie betrügen “für den Neubau netto 436,68 € und brutto 519,65 € pro Kubikmeter.”Dies liegt erheblich unter anderen Museumsbauten; der sächsische Landesrechungshof hat einen derartigen Kostensatz bereits vor 14 Jahren für nicht ausreichend erklärt. Dazu sollen die Architekten sich nun in den nächsten Tagen äußern, so die Aufforderung der Baukommission.

Unverständlich bleibt auch, warum der Landrat vier Monate lang den Kreistag nicht über das neue Bodergutachten informierte, sondern damit erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 21. März ‘rausrückte. Fast könnte man den Eindruck haben, dass wegen der am 25. Mai anstehenden Kommunalwahlen das Projekt schön geredet werden und schnell Gras über die Angelegenheit wachsen soll …

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Baukosten-Desaster

By adminRL at 11:53 pm on Wednesday, March 12, 2014

Wenn man eine Pannenstatistik des Landrats führen würde, könnten – neben der RWE-Aktien – einige Bauprojekte des HSK darin einen Spitzenplatz einnehmen. Besonders betrifft dies die Bauprojekte in der Arnsberger Altstadt.

Es fing an, als im Jahr 2008 die Kosten des Umbaus für das Hotel zur Krone bekannt wurden. 700.000 Euro waren geplant. Daraus wurden bei diesem Gemeinschaftsprojekt von HSK und Stadt Arnsberg 1,73 Mio Euro, also das Zweieinhalbfache. In diesem Gebäude ist die Arnsberger Niederlassung der Kreusmusikschule untergebracht.

Extrem ungünstig verlief auch die Baukostenentwicklung beim “Blauen Haus”, wie wir spätestens seit dem 10. März 2014 wissen, als die Kreisverwaltung ihre Sitzungsvorlage 8/1039 für die Sitzung des Kulturausschusses am 19. März erstellte.

Blenden wir zunächst zurück ins Jahr 2009. Damals kündigten uns Landrat und Kreisverwaltung in ihrer Drucksache 8/24 an, dass der Umbau der Blauen Hauses, neben dem Sauerlandmuseum gelegen, knapp 1,2 Mio Euro kosten sollte, einschließlich des sehr fragwürdigen Anbaus eines etwa 100 qm großen Saales im Garten. Für den HSK sollte sich “eine Finanzierungslücke von ca. 280.000 Euro” ergeben, “die sich bei einer Nachbewilligung von Stadterneuerungsmitteln … auf dann ca. 160.000 Euro reduzieren ließe”.
Die SBL bezweifelte diese Zahlen von Anfang an und fragte mehrfach nach. Immer wieder wurde aber von Landrat und Kreisverwaltung erklärt, dass die geplanten Kosten ausreichen würden.

Im Februar 2012 kam dann der erste Schock, mit der Druckscahe 8/564. Darin erklärten Landrat und Kreisverwaltung, dass sich beim Blauen Haus der “Saldo aus der Investitionstätigkeit” (schöne Formulierung!) auf ca. -585.000 Euro erhöhen würde. Die Baukosten waren deutlich auf 1,45 Mio Euro gestiegen, und einige Refinanzierungen blieben aus.

Doch das dicke Ende folgte noch. Nach dem aktuellen Stand der Endabrechnung wurden für das Blaue Haus “insgesamt 1.697.470,00 € aufgewendet”, über eine halbe Mio Euro mehr als angekündigt. Falls eine erhoffte Erstattung für einen Regressanspruch in Höhe von ca. 32.000 Euro eingeht, beträgt der Eigenanteil des HSK immer noch mehr als 700.000 Euro, weit entfernt von den angekündigten 160.000 Euro!

Aber die Fortsetzungsgeschichte geht noch weiter. Seit heute wissen wir auch, dass die Baugrube für die Erweiterung des Sauerlandmuseums 500.000 Euro mehr kosten soll als bisher angekündigt. Die Informationsgrundlage für den Kreistagsbeschluss vom Juni 2013 hat sich also erheblich verändert. Dazu folgt hier morgen eine weitere Analyse!

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Abfallentsorgung statt Bodenverbesserung

By adminRL at 3:16 am on Wednesday, March 12, 2014

Gemeinsame Stellungnahme von Klaus Korn und Matthias Schulte-Huermann zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Sundern-Seidfeld. Beide sind Kreistagskandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

“Im Bereich Sundern-Seidfeld wurden in den vergangenen Monaten zwei Maßnahmen durchgeführt, die beide unter dem Begriff Bodenverbesserung laufen:

Im Talbereich der Settmecke wurde im Landschaftsschutzgebiet auf einer Feuchtwiese der Oberboden abgeschoben und seitdem eine Deponie angelegt. Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben, dass es sich dabei um den Antrag eines Landwirts auf Bodenverbesserung handelt. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis hat hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erteilt.

Es ist für uns vollkommen unverständlich, wie vom Hochsauerlandkreis eine solche Maßnahme in dem Bereich genehmigt werden konnte:

Jedem ist doch offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um eine Bodenverbesserung sondern um eine reine Abfallentsorgung bzw. Deponierung handelt. Offensichtlich sollte hier der Bodenaushub vom Anbau der Firma Tillmann auf den Flächen eines Landwirts deponiert werden, hinzugekommen ist mittlerweile Bauschutt und Teerreste.

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Festgesetzt ist der Bereich im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet zum Erhalt kleinflächiger Wiesentäler und Extensivgrünland. Durch die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde wird dieser Schutz konterkariert, noch nicht einmal Ausgleichsmaßnahmen, die sonst bei Eingriffen üblich sind, wurden festgesetzt.

Auch der Vorsitzende des Landschaftsbeirats, Herrn Johannes Schröder, den wir in der Sache angeschrieben haben und der eigentlich auch für solche Sachverhalte zuständig ist, äußert sich nicht zum Thema.

Eine weitere Bodenverbesserungsmaßnahme wurde oberhalb im Wald durchgeführt: großflächig wurde dort Kompostmaterial, das mit Müllresten durchsetzt ist, ausgebracht.

Laut Bioabfallverordnung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Sondergenehmigung. Zuständig dafür ist die Kreisabfallbehörde, denn die Kompostwerke im Hochsauerlandkreis werden durch den Kreis mit der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verarbeitung des Biomülls aus der braunen Tonne beauftragt. Auch hier fehlt offensichtlich eine Kontrolle durch die Behörden. Der Gebührenzahler, der die braue Tonne finanziert dürfte schon ein Anrecht darauf haben, dass hier nicht illegale Abfallentsorgung im Wald stattfindet.”

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Sparprogramm für U3-Betreuung

By adminRL at 7:54 am on Tuesday, March 11, 2014

Am Dienstag tagt der Kreisjugendhilfeausschuss. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der sog. Planungsbeschluss. Darin wird festgelegt, welche Gruppen in welchen Kitas im kommenden Kindergartenjahr 2014/2015 wie finanziert werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um “echte”, sondern nur um “virtuelle” Gruppen, die nur für die Finanzierung bestehen.

Das liegt am Kindpauschalensystem, das noch von der CDU/FDP-Landesregierung in Düsseldorf eingeführt worden war. Die Mittel für die Kitas richten sich nach der für die einzelnen Kinder vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) und danach, ob ein Kind der Gruppenform I, II oder III zugeordnet wird. Zur Gruppenform I können Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung gehören, zur Gruppenform II Kinder unter 3 Jahren und zur Gruppenform III Kinder ab 3 Jahren.

Die an die Kitas gezahlten Kindpauschalen unterscheiden sich je nach zuerkannter Gruppenform erheblich, besonders zwischen den Typen I und II. So werden bei 45 Stunden Betreuungszeit in Gruppenform I 8.058,41 Euro pro Jahr gezahlt, in Gruppenform II jedoch 16.636,96 Euro. Auch für die anderen Betreuungsumfänge gibt es in Typ II jeweils mehr als das Doppelte wie in Typ I. Die Zuordnung der 2jährigen Kinder zu Gruppenform I oder II hat also erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle und personelle Ausstattung der Kitas und damit auf die Betreuungsqualität.

Der Vorlage für die heutige Ausschussitzung ist zu entnehmen, dass in den 9 Gemeinden, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, insgesamt 4.013 Kinder in Kitas angemeldet sind, davon nur noch 12,51% für 25 Stunden, 41,14% für 35 Stunden und 46,35% für 45 Stunden. Damit hat sich der Anteil der 45-Stunden-Buchungen seit 2008/2009 verdoppelt. 834 Kinder sind unter 3 Jahre alt, und sie belegen 788,63 Plätze, da einige dieser Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres nachrücken. Leider stehen noch 24 Kinder auf Wartelisten, davon allein 10 in Brilon.

Die Verwaltung hatte angekündigt, die Anlage mit der Aufstellung der einzelnen Gruppen in den Kitas erst als Tischvorlage in der heutigen Sitzung vorzulegen. Dagegen hatte die SBL interveniert, und nun – auch durch die Unterstützng des Ausschussvorsitzenden für das Anliegen der SBL – kam die Aufstellung schon am Samstag bei den Ausschussmitgliedern an. Es handelt sich immerhin um 85 Kitas, für die jeweils 3 Seiten mit Zahlen beschrieben sind. 255 Seiten Tischvorlage kann niemand erst während einer Ausschusssitzung zur Kenntnis nehmen!!

Das Mitglied des SBL im Kreisjugendhilfeausschuss, Gabi Joch-Eren, hat die Vorlage ausgewertet und dabei besonders darauf geachtet, in welchem Umfang Kinder den Gruppenformen I und II zugeordnet werden. Das Ergebnis: In Hallenberg (41%) und in Winterberg (37%) erhält ein relativ großer Teil der U3-Kinder die hohe Kindpauschale nach Typ II. In Bestwig sind es nur 20%. Insgesamt werden 289 U3nKider, also knapp 35%, nach Gruppenform II finanziert. Die Kriterien für die Zuordnung sind nicht dargestellt. Nur in 8 Einrichtungen wird eine komplette Gruppe des Typs II mit mindestens 10 Kindern anerkannt, die anderen erhalten nur einzelne Plätze in dieser Gruppenform gefördert, meist 1 bis 3 Plätze je Einrichtung.

Man kann den Eindruck haben, dass die Zuteilung vor allem nach finanziellen Gesichtspunkten erfolgte. Die SBL wird in der heutigen Ausschusssitzung versuchen, die dringend benötigte Transparenz in das Verfahren zu bringen.

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Tunnelsanierung hat viel Zeit…

By adminRL at 11:06 am on Sunday, March 9, 2014

Viel diskutiert wurde in den letzten Monaten über die Sanierung von drei Tunneln auf der Strecke der Oberen Ruhrtalbahn, also der Bahnlinie, die von Hagen und Dortmund quer durch den HSK bis nach Warburg und Kassel verläuft. Es geht um zwei Tunnel bei Freienohl und einen Tunnel bei Brilon-Wald. Die für die Gleise zuständige DB Netz AG plant, dass die Tunnel nach der Sanierung nur noch eingleisig befahrbar sein sollen. Das würde die Leistungsfähigkeit der Strecke deutlich einschränken. VOr allem die dadurch bei Freienohl entstehende fast 4 km lange Einspurigkeit würde dazu führen, dass Verspätungen aus einer Richtung sich erheblich verstärkt auch auf die Gegenrichtung auswirken würden. Das wäre sehr schlecht für die Anschlüsse in Schwerte, Hagen, Dortmund, Warburg und Kassel-Wilhelmshöhe…

Die SBL, der Verkehrsclub Deutschland (VCD) – und andere Gruppen – haben deutlich auf die Notwendigkeit eines weiterhin zweigleisigen Betriebs der Bahnstrecke hingewiesen. Die Deutsche Bahn hat immer wieder betont, dass eine Sanierung dringend sei.

Doch nun scheint die Maßnahme doch noch viel Zeit zu haben. Einer Sitzungsvorlage für einen Sachstandsbericht im Wirtschaftsausschuss am Montag entnehmen wir, dass bis Herbst 2014 die Vorentwurfsplanung durchgeführt werden soll und erst ab Sommer 2020 (!) gebaut werden soll. Das sind noch mehr als 6 Jahre hin…
Mittlerweile ist auch die von der SBL beantragte Sanierung “unter Verkehr” im Blick. Dieses Verfahren wurde bereits im Lahntal durchgeführt, und dadurch wurde eine vorübergehende Totalsperrung der Strecke vermieden. In der Sitzungsvorlage steht, dass für einen Bau unter dem “rollenden Rad” mit einer Bauzeit von 28 Monaten zu rechnen ist.
Wichtig außerdem: Die Sanierung soll so erfolgen, dass eine anschließende Elektrifizierung möglich ist. In diesem Zusammenhang muss im Ausschuss aber noch geklärt werden, ob dafür möglicherweise die vor einigen Jahren neu gebaute Überführung in Fröndenberg wegen ihrer zu geringen Höhe ein Hindernis darstellt.

Im Dezember hat der für den Betrieb der Züge zuständige Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) beschlossen, die zweigleisige Tunnelsanierung aus der ihm von Land gezahlten ÖPNV-Pauschale finanziell zu fördern. Das wird die Chancen auf eine zweigleisige Sanierung erhöhen.

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Kostensenkungsaufforderungen – Will der Hochsauerlandkreis nicht wissen was er tut?

By adminRL at 1:11 am on Thursday, March 6, 2014

Wie mehrfach in der Presse berichtet, erhalten in diesen Wochen viele Grundsicherungs-Empfänger im Hochsauerlandkreis von ihrem Jobcenter die schriftliche Aufforderung, die Kosten für ihre Unterkunft, sprich Miete und Nebenkosten, deutlich zu senken. Dazu hatte der HSK von der Unternehmensberatung „Analyse und Konzepte GmbH“ ein sogenanntes Schlüssiges Konzept erstellen lassen, so wie andere Landkreise und Städte in Deutschland auch. Doch das Resultat der Auftragsarbeit von „Analyse und Konzepte“ ist längst nicht überall unumstritten. Wie wir im Internet lesen und aus Gesprächen erfahren haben, gibt es viel Kritik an den sogenannten „Schlüssigen Konzepten“ dieses Hamburger Unternehmens. Sie wurden sogar von einigen Sozialgerichten als rechtswidrig verworfen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), ist der Meinung, dass die Anwendung dieses Konzeptes zu großen sozialen Härten führen kann. Daher stellte er am 11.02.2014 dazu eine schriftliche Anfrage an den Landrat.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3901
(Die Kenntnis der Fragen ist für das Verständnis der unten wiedergegeben Antworten wich-tig, da in den Antworten nicht auf den Inhalt der Fragen eingegangen wird.)

Seit dem 03.03.2014 liegt der SBL die Antwort (mit dem Datum vom 24.02.14) vor. Weil der Inhalt des Schreibens viele Menschen im Hochsauerlandkreis betrifft, veröffentlichen wir es hier fast vollständig:

„Sehr geehrter Herr Loos,

bevor ich Ihre konkreten Fragen beantworte, möchte ich vorab einige generelle Hinweise zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im konkreten Einzelfall geben. Die einzelnen Prüfungsschritte sind Ausfluss der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 22 Abs 1 SGB II und sollten von jedem Träger entsprechend eingehalten werden.

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten wird in jedem Leistungsfall regelmäßig im Rahmen der beantragten Weitergewährung der Leistungen (i.d.R. alle 6 Mona-te) eine Einzelfallprüfung vorgenommen, in der in einem ersten Schritt die tatsächlichen Mietkosten mit den als angemessen angesehenen Kosten (im HSK lt. Richtwerttabelle) verglichen werden. Soweit die aktuellen tatsächlichen Mietkosten unterhalb der Mietpreisobergrenze lt. Richtwerttabelle liegen, werden die tatsächlichen Kosten auch weiterhin in voller Höhe übernommen.

Soweit die tatsächlichen Kosten, die ggf. bislang angemessenen waren (Richtwert lag bei den aktuellen Wohngeldsätzen mit einem 10%igen Zuschlag), nunmehr nach dem neuen Konzept als unangemessen einzustufen sind, wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob die Unterkunftskosten in dem vorliegenden Einzelfall dennoch akzeptabel sind. Das ist dann der Fall, wenn soziale, persönliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die tatsächlichen Kosten auch weiterhin zu übernehmen. Darüber hinaus kann dies der Fall sein, wenn auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Wohnung vorhanden ist, die zu Miet-preisen in Höhe der Richtwerte angemietet werden kann.

Lediglich in den Fällen, in denen keine derartigen Gründe vorliegen, werden die Leistungsbe-rechtigten zur Kostensenkung aufgefordert. Dem Kunden obliegt dann die Entscheidung, wie er auf eine solche Aufforderung reagieren möchte. Es stehen dabei u.a. folgende Hand-lungsoptionen zur Verfügung: Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Absenkung des Mietpreises, Akzeptanz der abgesenkten Kosten der Unterkunft und Finanzierung der unge-deckten KdU-Anteile aus Regelsatz, Freibeträgen oder Mehrbedarfen oder der Umzug in eine angemessene Unterkunft.

Insoweit beantworte ich Ihre Einzelfragen wie folgt:

1. Ein EDV-Controlling im Zusammenhang mit der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist nicht vorhanden. Insoweit kann keine valide Auskunft über die Anzahl der verschickten bzw. zukünftig noch zu verschickenden Kostensenkungsaufforderungen gegeben werden.

2. siehe Frage 1.

3. siehe Frage 1.

4. Eine pauschale Information erfolgte nicht. Anlassbezogen werden die Kunden in Einzelgesprächen über den Inhalt der Mietwerterhebung informiert.

5. siehe oben. In die Einzelfallprüfung werden beispielsweise Überlegungen über die Nähe zum ggf. vorhandenen Arbeitsplatz, die Erforderlichkeit eines Schulwechsels, die Nähe zu Gesundheitszentren bei gesundheitlich beeinträchtigten oder suchtkranken Menschen, die mögliche kurzfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt u.ä. mit einbezogen.
Weitere Aspekte sind die Höhe der Überschreitung der Richtwerte, die Dauer des Leistungs-bezuges sowie die zu erwartenden Folgekosten.

6. Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die örtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelmäßig nachzuhalten. Eine konkrete Senkung der Unterkunftskosten kann rechtmäßig nur dann erfolgen, wenn nachweislich angemessener Wohnraum auf dem aktuellen Wohnungsmarkt verfügbar ist.

7. Die Rückmeldung der örtlichen Jobcenter zeigt eine grundsätzliche Akzeptanz der neuen Richtwerte sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. So haben einige Vermieter bereits ihre Mietpreise angepasst, um beispielsweise langjährigen zuverlässigen Mietern das Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen. Eine gesteigerte Anzahl von Widerspruchsverfahren oder Umzüge in kostengünstigere Wohnungen sind aktuell nicht zu beobachten.

8. Hier handelt es sich um eine richterliche Einzelfallentscheidung im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren. In einem solchen Verfahren erfordert „der Beweismaßstab … im Gegensatz zu einem Hauptsacheverfahren für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht die volle richterliche Überzeugung°, vielmehr hat das Gericht im vorliegenden Fall ledig-lich seine Bedenken hinsichtlich der Schlüssigkeit des Konzeptes zum Ausdruck gebracht. Letztendlich ausschlaggebend für die Annahme der Schlüssigkeit wird jedoch nicht eine rich-terliche Einzelmeinung sein, sondern für den Hochsauerlandkreis die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen sowie abschließend des Bundessozialgerichts. Insoweit erfolgt auf den zitierten Beschluss aktuell keineweitere Reaktion.

9. Bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung angemessener Unterkunfts-kosten handelt es sich nach einhelliger Meinung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. So-weit jedoch finanzielle Belange des Leistungsträgers betroffen sind (wie beispielsweise bei der Festlegung der Höhe der Richtwerte), bedarf es einer Unterrichtung und ggf. Beschlussfassung durch die politischen Gremien. Nichts anderes bringt auch der Rhein-Kreis Neuss mit seiner Vor-lage 50/29711XV12014 zum Ausdruck, nach der die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Analyse & Konzepte ermittelten Bruttokaltmietobergrenzen bestätigt werden sollen.“

Soweit die Stellungnahme der Verwaltung.
Diese Antworten der Kreisverwaltung kann man auch so interpretieren:

1.-3. Wir (= die Kreisverwaltung) haben keinen Überblick über das was wir tun, und wollen ihn auch nicht haben.
4. Die Betroffenen informieren wir nur dann solide, wenn es unvermeidbar ist.
5. Eine Überprüfung der Angemessenheit erfolgt nur bei besonderen Anlässen.
6. Vielleicht schauen wir in Zukunft auch darauf, ob es wirklich billigere Wohnungen gibt. Wir können aber nicht dafür garantieren, dass es nur “rechtmäßige” Senkungen der Unterkunftskosten gibt.
7. Bisher hatten viele Leute Angst aufmüpfig zu sein.
8. Es kann viele Jahre dauern, bis unser Konzept letztinstanzlich gekippt ist. Bis dahin ma-chen wir so weiter.
9. Wir haben die politischen Gremien weder von uns aus unterrichtet noch an der Entschei-dung beteiligt, obwohl es erforderlich gewesen wäre.

Angesichts der großen Anstrengungen, bei Sozialleistungen viel Geld einzusparen, hält die SBL es für erstaunlich, wie unbekümmert der Hochsauerlandkreis viele Millionen Euro für Prestige-Projekte, wie z.B. die Erweiterung des Sauerland-Museums, ausgibt. Hier gilt wohl das Motto: Irgendjemand wird die Zeche schon zahlen; notfalls indirekt die Sozialhilfeempfänger?

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Die gescheiterte Strategie des Landrats

By adminRL at 11:11 am on Tuesday, March 4, 2014

Immer wieder wollten Landrat und Kreiskämmerer dem Kreistag und den Einwohnern einreden, bei dem finanziellen Engagement des Hochsauerlandkreises bei der RWE handele es sich um eine planvolle Strategie. Noch in seiner Einbringungsrede zum Kreishaushalt erklärte der Landrat am 13.10.2013, das RWE-Vermögen des Hochsauerlandkreises sei “keine spekulative Geldanlage”.

Der HSK hält 5.936.679 von 614,7 Mio Aktien an der RWE, das sind etwa 0,97 Prozent des gesamten Aktienbestandes der RWE.

Heute morgen wurden die Meldungen bestätigt, dass die RWE im Jahr 2013 nicht weniger als 2,76 Mrd Euro Verlust eingefahren hat: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rwe-meldet-2-8-milliarden-euro-verlust-fuer-2013-a-956749.html.
Damit beträgt der rechnerische Anteil des HSK an diesem Verlust immerhin 25,9 Mio Euro!!

Hinzu kommt der gewaltige Kursverlust der RWE-Aktien. Allein die 2009 auf Mehrheitsbeschluss des Kreistags für 30 Mio Euro zusätzlich gekauften RWE-Aktien haben mittlerweile einen Kursverlust von ca. 15 Mio Euro eingefahren.
Gleichzeitig wird aus dem Kreishaus behauptet, die Einführung eines Sozialtickets sei zu teuer. Und es wurde ein “Konzept” in Kraft gesetzt, die Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherung um etwa 10% zu senken.

Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte die konservative Wirtschaftszeitung “Handelsblatt” einen Bericht über eine Greenpeace-Studie: RWE hat die Energiewende verschlafen und viel zu wenig in erneuerbare Energien investiert. In einem kurz zuvor in derselben Zeitung veröffentlichten Kommentarheißt es: RWE hat 3 Mrd Euro Investitionen “in den Sand gesetzt”.

Deutlicher kann eine “Strategie” kaum scheitern…

UPDATE:
Sogar der RWE-Vorstandsvorsitzende hat heute endlich zugegeben, dass die RWE die Energiewende verschlafen hat. Auf der Bilanzpressekonferenz erklärte er u.a.: “sicher, wir haben auch Fehler gemacht. Wir sind spät in die erneuerbaren Energien eingestiegen – vielleicht zu spät.”. Naczulesen auf Seite 11 des Redemanuskripts.

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Kompostierung von Waldschneisen mit verunreinigtem Material?

By adminRL at 2:07 am on Tuesday, March 4, 2014

Aus Sundern erhielt wurde die SBL informiert, dass in einem Waldgebiet entlang des Wanderwegs „Sauerländer Höhenflug“ in die Schneisen/Rückegassen im großen Stile mit Müllkleinteilen durchsetzter Kompost eingebracht worden ist. Laut Zeugenaussagen stammt das Material aus dem Kompostwerk Hellefelder Höhe.

Aus diesem Anlass stellte SBL-Kreistagsmitglied eine schriftliche Anfrage an den Landrat, in der es u.a. heißt:

“Diese Art von Kompostierung halte ich für nicht sinnvoll; denn Waldschneisen dienen i.d.R. dem Forstbetrieb als Rückegassen. Das Aufbringen von Kompostmaterial in Rückegassen führt zu einer Verschlammung der Flächen und damit zu Problemen bei zukünftigen Forstarbeiten. Zudem erkenne ich nicht, dass die Komposteinbringung in Waldschneisen/Rückegassen der Bodenverbesserung dient.

Guter und ordnungsgemäß hergestellter Kompost kann der Bodenverbesserung dienen. Allerdings haben meine Informanten aus Sundern den Eindruck, dass es sich bei dem im Wald entlang des Wanderwegs eingebrachten Material (ganz unabhängig von dem vollkommen ungeeigneten Ort der Einbringung) nicht um hochwertigen Kompost handelt. Es soll Material sein, das viele Fremdanteile wie Plastikschnipsel, Scherben, Metall etc. enthält. Insbesondere nach den Erfahrungen mit dem PFT-Skandal und der damit vorhandenen und immer noch bestehenden Problematik sollte so etwas nicht mehr geschehen!

Die Kompostwerke werden über unsere Abfallgebühren finanziert. In die Kalkulation fließen auch Kosten ein, die der Sortierung und Entsorgung von Fremdbestandteilen aus den Biotonnen dienen. Falls der oben beschriebene Sachverhalt zutreffend ist, kann der Eindruck entstehen, dass Sortierung und Entsorgung des Inhalts der Biotonnen nicht ordnungsgemäß ablaufen. Weiter kann der Eindruck entstehen, dass hier eventuell für die Restmüllentsorgung höhere Kosten berechnet werden als den Unternehmen tatsächlich entstehen.

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Sinn sehen Sie in der oben beschriebenen Maßnahme der „Kompostierung“ von Schneisen/Rückegassen?

2. Ist nach Ihrer Auffassung solch eine Kompostierung mit ordnungsgemäßer Forstwirtschaft vereinbar?

3. Wer kontrolliert das Material und die Ausbringung von Kompost in Waldgebieten?

4. Halten Sie die beschriebene Art von Kompostierung (mit Material, das mit Plastik, Scherben etc. versetzt ist) für eine Maßnahme der Bodenverbesserung oder für illegale Abfallentsorgung?

5. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen falls Sie zu der Auffassung gelangen sollten, es handelt sich hier um eine illegale Abfallentsorgung?

6. Liegen Ihnen detaillierte Bilanzen und Jahresrechnungen der Unternehmen vor, die den Inhalt der Biotonnen sortieren und entsorgen, so dass sich die Gebührenkalkulation überprüfen lässt?”

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Kompostierung von Waldschneisen mit verunreinigtem Material?
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